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    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 6377 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6377 B Fragestunde (Drucksache V1/1983) Frage des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Rückzahlung des Konjunkturzuschlags an ausländische Arbeitnehmer nach der Rückkehr in ihre Heimat Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 B Dr. Nölling (SPD) . . . . . . 6378 B Frage des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Vorlage des Entwurfs eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6378 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Münzgewinn des Bundes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 D Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Steuerausfall durch Absetzung von Bestechungszahlungen bei Außenhandelsgeschäften als Betriebsausgaben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 A, B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6379 A Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Pressemeldung betr. Ausgaben für die nationale Agrarpolitik Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 B, C Kiechle (CDU/CSU) 6379 C Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Firma Rolls-Royce für deutsche Flugzeugprojekte Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6379 D, 6380 A, B Lenzer (CDU/CSU) 6380 A, B Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Europäische Kooperation auf dem Gebiet der Triebwerkentwicklung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 6380 C, D Lenzer (CDU/CSU) 6380 C, D Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Einfuhr von Kalkstickstoff aus Polen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6380 D, 6381 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6380 D, 6381 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Interministerieller Arbeitskreis zur Untersuchung der Lage auf dem Düngemittelmarkt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6381 B Frage des Abg. Fiebig (SPD) : Einberufung von Theologiestudenten zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 C, D Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 6381 D Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) : Entlassung von uneingeschränkt tauglich Gemusterten wegen Änderung des Tauglichkeitsgrades Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6382 A, B, C, D Schiller (Bayreuth) (SPD) . . . 6382 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6382 C, D Frage des Abg. Jung (FDP) : Einrichtung einer Bundeswehrkrankenkasse Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6382 D, 6383 B, C Jung (FDP) 6383 B, C Frage des Abg. Jung (FDP) : Änderung der Verpflichtungszeit von Unteroffiziersanwärtern Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Erfahrungen bei den vorolympischen Spielen in Sapporo Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Aufstieg von Beamten in die nächsthöhere Laufbahn Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6384 B, C Becker (Nienberge) (SPD) . . . 6384 C Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Straf- und Bußgeldvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6384 D, 6385 B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6385 A, B Vogt (CDU/CSU) 6385 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 6385 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten der Landesleistungszentren des Sports Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6385 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6386 B Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Teilnahme an Lehrgängen von Heimvolkshochschulen als Ausfallzeit der gesetzlichen Rentenversicherungen Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6386 C, D, 6387 A, B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 6386 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6387 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 6387 B Fragen des Abg. Pawelczyk (SPD) : Häufigkeit von Klagen gegen Rentenbescheide Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6387 B, C, D Pawelczyk (SPD) . . . . . . 6387 C, D Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU): Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Dr. Auerbach, Staatssekretär 6388 A, B, C, D Schedl (CDU/CSU) . . . . . . 6388 A, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6388 D Frage des Abg. Konrad (SPD) : Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6389 A, B, C Konrad (SPD) 6389 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Gesprächskreise für leitende Angestellte Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6390 A, B Geiger (SPD) 6390 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Förderung deutscher Sprachkurse für Gastarbeiter Dr. Auerbach, Staatssekretär 6390 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) . . . . 6390 C, D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 28. Februar 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/1923) und mit Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1965) Hansen (SPD) 6391 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu innenpolitischen Vorhaben (Drucksachen VI/1620, VI/ 1953) Brandt, Bundeskanzler 6393 A, 6465 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 6399 D, 6467 A, 6468 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 6409 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 6416 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 6420 C Kirst (FDP) 6424 C Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6428 B, 6469 B Katzer (CDU/CSU) 6433 C Dr. Schellenberg (SPD) 6439 C Spitzmüller (FDP) 6445 B Dr. Ehmke, Bundesminister 6448 C, 6466 C, 6467 C Dr. Martin (CDU/CSU) 6451 B Raffert (SPD) 6452 D Höcherl (CDU/CSU) 6453 B Ott (CDU/CSU) 6455 C Porzner (SPD) 6457 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 6459 D, 6462 B, 6466 A, 6468 A Wehner (SPD) 6460 D Dorn (FDP). . . . . . . . 6462 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache VI/ 1682) ; Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/ 1966) — Zweite und dritte Beratung — 6469 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1949) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 6469 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1393) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 14/ 1986) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6470 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Drucksache VI/ 1831) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1987) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Lampersbach, Gewandt, Bremm u. Gen.) (Drucksache VI/1635); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1987) — Zweite Beratung — 6470 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache W1954) — Erste Beratung — 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/1973) — Erste Beratung — . . 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (Drucksache VI/1976) — Erste Beratung — . . 6470 D Entwurf eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Drucksache VI/1963) — Erste Beratung — 6470 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz) (Drucksache VI/1980) — Erste Beratung - 6470 D Entwurf eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen VI/1975, zu VI/ 1975) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag betr. Ausbildungsförderung (Abg. Rollmann, Dr. Götz, Dr. Martin, Burger, Frau Stommel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/1943) Frau Strobel, Bundesminister . . . 6471 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 6472 B Hauck (SPD) 6474 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6475 C Köster (CDU/CSU) (zur GO) . . 6476 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1969 (Drucksache VI/1936) 6476 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. notwendige haushaltspolitische Maßnahmen (Drucksachen VI/1154 [neu] , VI/1962) . . . . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Einheiten im Meßwesen eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzeinrichtungen zu Zählern für Flüssigkeiten (außer Wasser) (Drucksachen VI/ 1671, VI/1675, VI/ 1958) . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Anwendung der Entscheidung des Interimsausschusses EWG/Ostafrika über die Begriffsbestimmung für „Erzeugnisse mit Ursprung in ..." oder „Ursprungserzeugnisse" sowie über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr, 802/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung (Drucksachen VI/ 1349, VI/ 1699, VI/ 1959) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bier (aus Drucksache VI/1048, Drucksache VI/1960) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kornmission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre (Drucksachen VI/1394, VI/ 1961) . . . . . . . . . 6477 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über das Memorandum der EG-Kommission an den Rat über die Industriepolitik der Gemeinschaft (Drucksachen VI/606, VI/1985) 6477 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/71 — Angleichungszoll für Trinkwein) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/71 — Zollkontingent für Bananen) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 21/70 — Erhöhung des Zollkontingents für Fische) (Drucksachen VI/ 1712, VI/ 1827, VI/1863, VI/ 1956) . . . 6477 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen VI/ 1773, VI/1957) . . . 6477 C Nächste Sitzung 6477 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6479 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zu dem vorn Bundestag verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 6479 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere 6479 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 V Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Verwendung von Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen — Änderung des Minaralölsteuergesetzes 6480 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Schließung der Brennereien wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz 6480 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Löffler (SPD) betr. überbetriebliche Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk . . 6480 D Anlage 7 " Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Gründung von Rechtsschutzversicherungen durch Haftpflichtversicherungsgesellschaften . . . . . . . . . . 6481 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Künstlervermittlung 6482 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Höhe der Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer 6482 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Krall (FDP) betr. Interessenvertretung der Soldaten 6482 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bay (SPD) betr. Haftung für Impfschäden . . . . . . . . . 6482 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Umstellung der Beheizung der Kasernengebäude in Grefrath auf Erdgas 6483 A 109. Sitzung Bonn, den 24. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 107. Sitzung, Seite 6350 D, Zeile 15 ist zu lesen statt „§ 4": „Viele Paragraphen" und in Zeile 17 statt „bietet": „bieten". 108. Sitzung, Seite 6359 C, Zeilen 1 und 2: Die Worte „den Ausschuß für Wirtschaft sowie" sind - zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 24. 3. Bartsch 26. 3. Berberich 29. 3. Blumenfeld ** 26. 3. Breidbach 2. 4. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 25. 3. Dr. Erhard 25. 3. Flämig * 24. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Jenninger 26. 3. Jung 24. 3. Kater 26. 3. Dr. Kempfler 3. 4. Kienbaum 29. 3. Dr. Koch * 24. 3. Krall 24. 3. Dr. Kreile 24. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 3. Lampersbach 24. 3. Lautenschlager * 24. 3. Lemmrich ** 25. 3. Liehr 26. 3. Dr. Löhr * 24. 3. Frau Meermann 26. 3. Memmel * 26. 3. Mischnick 24. 3. Müller (Aachen-Land) * 26. 3. Dr. Preiß 30. 3. Richter ** 25. 3. Dr. Rinderspacher ** 26. 3. Rohde 26. 3. Russe 3. 4. Saxowski 4. 4. Scheu 29. 3. Dr. Schmücker ** 26. 3. Dr. Schober 3. 4. Solke 26. 3. Spilker 24. 3. Stein (Honrath) 29. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Walkhoff 24. 3. Frau Dr. Walz ** 25. 3. Wolfram 29. 3. Zebisch 3. 4. Zoglmann 26. 3. b) Urlaubsanträge Maucher 30. 4. Müller (Remscheid) 17. 4. Simon 14. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 12. 3. 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 363. Sitzung am 12. März 1971 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 3. März 1971 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) gemäß Artikel 74 a Abs. 2 und Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß die mit der Grundgesetzänderung und dem vorliegenden Gesetz erstrebte Besoldungsvereinheitlichung nicht zu erreichen Ist, wenn vor einer Neuordnung des Laufbahnrechts bzw. vor Neuschaffung eines einheitlichen Systems der Dienstpostenbewertung bisher gleichbewertete Beamtengruppen unterschiedlich eingestuft würden. Der Bundesrat müßte solchen Maßnahmen seine Zustimmung versagen. Koschnick An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bonn, den 12. 3. 1971 Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 4. März 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt, Koschnick Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 6) : Gedenkt die Bundesregierung, den Vorschlag des Deutschen Gemeindetags zur Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere nods dem Polaroid-System zu verwirklichen? Die deutschen Pässe und Personalausweise werden bisher auf Sicherheitspapier gedruckt, das nach derzeitigen Erkenntnissen einen umfassenden 6480 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Schutz gegen Verfälschungen und Nachahmungen bietet. Mein Haus prüft seit längerer Zeit, auf welche Weise der Personalausweis in Form einer einfachen Karte — etwa in der Größe der Scheckkarte - neu gestaltet werden kann. Ein solches Muster müßte aber die gleiche Sicherheit gegen Fälschungen gewährleisten, wie der jetzt verwendete Ausweis. Der Vorschlag des Deutschen Gemeindetages sieht in Übereinstimmung mit diesen Vorstellungen eine Verkleinerung des Formats des Ausweises vor. Hinsichtlich der Herstellung des Ausweises nach dem seit Jahren bekannten Polaroidsystem ergeben sich jedoch erhebliche Sicherheitsbedenken. Das Verfahren bietet nämlich keinen Schutz gegen Totalfälschungen, da die erforderlichen Materialien und Herstellungsapparate im Handel frei erhältlich sind. Nach einem Gutachten des Bundeskriminalamtes läßt sich die verschweißte Plastikhülle öffnen, so daß auch Verfälschungen verhältnismäßig leicht möglich sind. Die Bemühungen meines Hauses gehen dahin, einen neuen Ausweis aus besonderem Sicherheitspapier herzustellen, der unlösbar in eine Plastikhülle eingeschweißt wird und in besonderem Maße gegen Fälschungen jeder Art geschützt ist. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 12) : Kann die Bundesregierung in Präzisierung einer dem Finanzausschuß gegebenen Auskunft für die Zukunft verbindlich erklären, daß die Verwendung von Petrolkoks der Nummer 27.14-B des Zolltarifs als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen nicht der Mineralölsteuer unterliegt, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es hierzu einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes bedarf? Nach Auffassung der Bundesregierung darf Petrolkoks steuerfrei als Reduktionsmittel verwendet werden. Hieran bestehen auch unter dem Gesichtspunkt keine Zweifel, daß Petrolkoks während des Reduktionsprozesses zugleich Wärme abgibt. Insoweit folgt die Bundesregierung einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom November 1969. Dort ist in einem ähnlich gelagerten Fall die Reduktionsleistung als maßgeblicher Verwendungszweck angesehen worden, der die Steuerfreiheit begründet. Angesichts dieser Rechtsauffassung bedarf es einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes nicht mehr, um Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen von der Mineralölsteuer freizustellen. Der Bundesminister der Finanzen hat im übrigen die ihm vorgetragenen Einzelfälle in diesem Sinne entschieden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Frage A 17) : Erscheint es der Bundesregierung vertretbar, daß wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz nach wie vor eine zweijährige Schließung der Brennerei erfolgt, obwohl in § 123 des Gesetzes über das Branntweinmonopol zwischenzeitlich die strafrechtliche Ahndung mit einer Schließung in das Ermessen des Gerichts gestellt wird? Ihre Frage berührt den Abfindungsverlust und die Einziehung im Strafverfahren, zwei Tatbestände, die miteinander nicht in Verbindung stehen. Die Herstellung von Branntwein unter Abfindung, d. h. in Brennereien, die nicht unter amtlichem Verschluß stehen, ist eine Vergünstigung und setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus, das der Staat dem Abfindungsbrenner entgegenbringt. Diese Betriebsform, die auf einer bloßen Anmeldung des Brennvorgangs beruht, ist steuerlich nur schwer zu überwachen und bietet zahlreiche Möglichkeiten, Branntwein unangemeldet und vorschriftswidrig herzustellen. Wird das in den Abfindungsbrenner gesetzte Vertrauen durch ein rechtskräftig festgestelltes Monopolvergehen mißbraucht, so hat dies den zeitweisen oder auch dauernden Abfindungsverlust zur Folge. Der Abfindungsverlust hat keinen Strafcharakter, sondern bedeutet allein den Verlust einer monopolrechtlichen Vergünstigung. Die erneute Zulassung zur Abfindung kann nur nach einer angemessenen Wartefrist erfolgen, die mindestens zwei Jahre seit der Feststellung des Verlustes betragen soll. Bei geringfügigen Monopolvergehen, in denen die vorschriftswidrig hergestellte Weingeistmenge 5 Liter nicht überschreitet, kann die Brennerei sofort wieder zur Abfindung zugelassen werden. Der in Ihrer Frage erwähnte § 123 Branntweinmonopolgesetz befaßt sich dagegen mit der Einziehung von Gegenständen, die zur Begehung einer Monopolstraftat gebraucht wurden. Diese Regelung gilt für Monopolstraftaten allgemein, unabhängig davon, ob sie in Abfindungs- oder in Verschlußbrennereien begangen werden. Hier trifft es zu, daß die Einziehung — etwa einer Brennereibetriebseinrichtung — im Strafverfahren in das Ermessen des Gerichts gestellt ist. Da es sich, wie bereits eingangs erwähnt, bei Abfindungsverlust und Einziehung im Strafverfahren um zwei durchaus verschiedene Tatbestände handelt, die nicht miteinander in Verbindung stehen, ist auch ein Zusammenhang der einen mit der anderen Regelung nicht gegeben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6481 Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen A 18 und 19) : Wie steht die Bundesregierung zu den Vorstellungen, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Schreiben vom 2. November 1970 hinsichtlich der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk entwickelt hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für die Gewerbeförderung vorgesehenen Mittel so zu erhöhen, daß die bereits angemeldeten Einzelprojekte und Maßnahmen möglichst kurzfristig verwirklicht werden können und die Ansätze den vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik ermittelten Zahlen für die Schaffung von Ausbildungsplätzen (1,25 Milliarden DM) und für den laufenden Unterhalt (jährlich 111 Millionen DM) nahekommen? Die Bundesregierung teilt die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks vertretene Auffassung, daß die überbetriebliche berufliche Aus- und Weiterbildung in Zukunft verstärkt werden muß. Sie hat deshalb in ihrem Bildungsbericht 1970 die berufliche Bildung als öffentliche Aufgabe bezeichnet und die Gleichrangigkeit mit der Ausbildung in Schule und Hochschule betont. Sie hat im Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" ein Schwerpunktprogramm für die Errichtung und den Ausbau überbetrieblicher Berufsbildungsstätten angekündigt. Zur Feststellung des Bedarfs an Einrichtungen und Maßnahmen sowie der benötigten finanziellen Mittel wurden die erforderlichen Untersuchungen eingeleitet. Sie erstrecken sich auch auf das Handwerk. Die Gewerbeförderungsmittel sind in den letzten Jahren erheblich erhöht worden. Während sie im Jahre 1969 noch ca. 11,8 Mio. DM betrugen, sieht die mittelfristige Finanzplanung bis 1974 eine Steigerung auf ca. 22 Mio. DM vor. Der vom HeinzPiest-Institut für Handwerkstechnik an der Technischen Universität Hannover für ein Mindestprogramm überbetrieblicher Aus- und Weiterbildung im Handwerk ermittelte Finanzbedarf erstreckt sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Deckung dieses Finanzbedarfs ist ein Problem langfristiger Planung. Hieran sind neben der Bundesregierung die Länder, die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Wirtschaft selbst beteiligt. Die Bundesregierung wird bei der Aufstellung ihres Schwerpunktprogramms für überbetriebliche Berufsbildungsstätten die Untersuchungsergebnisse des Heinz-Piest-Instituts verwerten. Dieses Programm ist im Zusammenhang mit dem von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung vorgesehenen Bildungsgesamtplan und Bildungsbudget zu sehen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von ihr im Interesse von Millionen Versicherungsnehmern bekundete Haltung in der Frage Spartentrennung durch die Gründung weiterer Rechtsschutzversicherungen seitens einiger Haftpflichtversicherungsgesellschaften ständig unterlaufen wird? Sieht die Bundesregierung darin eine Verletzung verbindlicher Vorschriften, und was gedenkt sie gegebenenfalls beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Haftpflichtversicherungsgesellschaften Rechtsschutzversicherungsunternehmen gründen. Derartige Neugründungen von Rechtsschutzversicherungsgesellschaf ten werden von dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen (Bundesaufsichtsamt) in ständiger Praxis nur mit folgenden Auflagen genehmigt: a) Kein Vorstandsmitglied, Prokurist, Handlungsbevollmächtigter oder Schadenbearbeiter der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft darf gleichzeitig bei einer anderen Versicherungsgesellschaft tätig sein. b) Im Außendienst der Rechtsschutzversicherung darf niemand Schadenbearbeitung in solchen Fällen ausüben, in denen sowohl aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag als auch aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherungsschutz beansprucht werden könnte und beide Verträge zu den von dem betreffenden Außendienstmitarbeiter verwalteten Beständen gehören. Die Einhaltung dieser Auflagen muß in den Abmachungen mit dem Außendienst der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft schriftlich sichergestellt sein. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Interessenkollisionen im Versicherungswesen nicht völlig ausgeschaltet werden können. Sie glaubt aber, daß durch die vorgenannten Auflagen etwaigen Kollisionsmöglichkeiten in ausreichender Weise begegnet wird. Die Einhaltung der Auflagen wird vom Bundesaufsichtsamt im Rahmen der laufenden Aufsicht überwacht, wobei die in gewissen Zeitabständen durchzuführenden örtlichen Prüfungen der Versicherungsunternehmen eine genaue Überprüfung ermöglichen. Dem Bundesaufsichtsamt sind bisher Beschwerden über Interessenkollisionen nicht bekanntgeworden. Nach den langjährigen Erfahrungen des Bundesaufsichtsamtes dürfte das darauf zurückzuführen sein, daß die Versicherer offenbar von sich aus etwaige zwischen ihnen und ihren Versicherungsnehmern bei der Regulierung von Schäden auftretende oder zu befürchtende Interessenkollisionen von vornherein ausschließen. Die Spartentrennung ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Sie beruht auf ständiger Verwaltungspraxis der Versicherungsaufsichtsbehörden. Grundlage dieser Verwaltungspraxis ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Diese Bestimmung verpflichtet die Aufsichtsbehörden, über die Wahrung der Belange der Versicherten und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu wachen. Das Bundesaufsichtsamt sieht die Belange der Versicherten bei einem gemeinsamen Betrieb von Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht als gewahrt an. Andererseits darf das Bundesaufsichtsamt die Zulassung eines Rechtsschutzversicherers zum Geschäftsbetrieb nur dann versagen, wenn die Belange durch geringere 6482 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Maßnahmen nicht ausreichend gesichert werden können: Der durch die vorgenannten Auflagen mögliche Schutz der Versicherten verbietet weitergehende Eingriffe. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, eine Änderung der langjährigen Verwaltungspraxis herbeizuführen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vorn 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vorzulegen, soweit seine Anwendung durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Folge hat, daß keine neuen privaten Künstlervermittler mehr von ihr beauftragt werden? Haben die Mißstände in der zugelassenen privaten Künstlervermittlung einen Grad und Umfang erreicht, clad der künftige Verzicht auf individuelle Betreuung der Künstler durch sie gerechtfertigt ist, und ist auf Grund dessen die Bundesregierung zu der Auffassung gekommen, daß nur die Bundesanstalt für Arbeit Künstler vermitteln soll? Die Bundesrepublik ist aufgrund des Übereinkommens Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet, die auf Gewinn gerichtete Arbeitsvermittlung schrittweise durch öffentliche Vermittlungseinrichtungen zu ersetzen. Dementsprechend bestimmt § 23 des Arbeitsförderungsgesetzes, daß die Bundesanstalt für Arbeit Aufträge zur Arbeitsvermittlung nur in Ausnahmefällen erteilen kann. Das gilt allgemein — auch für den Bereich der Künstlervermittlung, unabhängig davon, ob Mißstände festgestellt werden oder nicht. Das Ratifikationsgesetz zum Übereinkommen Nr. 96 wurde von den Mitgliedern dieses Hohen Hauses 1954 einstimmig verabschiedet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 23 AFG vorzulegen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 41 und 42) : Tst. der Bundesregierung bekannt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bis jetzt belaufen und nie sie schätzungsweise fortgeschrieben werden? Reichen die geleisteten Beiträge der ausländischen Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung zur Abdeckung ihrer his jetzt entstandenden Rentenansprüche aus? Die Bundesregierung hat bisher keine Erhebungen darüber angestellt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der BRD bis jetzt belaufen. Es besteht hierzu auch keine Veranlassung, weil die ausländischen Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Rechtsvorschriften bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherungen unterliegen wie die deutschen Arbeitnehmer. Ihre Ansprüche sind daher in der gleichen Weise finanziell gesichert wie die der deutschen Arbeitnehmer. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache VI/1983 Frage A 50) : Ist die Bundesregierung bereit, durch eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) der Interessenvertretung der Soldaten ein gleiches Beteiligungsrecht einzuräumen, wie dies nach § 94 des Bundesbeamtengesetzes den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften der Beamten gewährt wird? Zur Verdeutlichung des Sachverhalts darf ich, Herr Kollege, zunächst den von Ihnen herangezogenen § 94 BBG zitieren. Er lautet: „Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen." Im Rahmen dieser Bestimmung beteiligt der Bundesminister des Innern im beamtenrechtlichen Bereich den Deutschen Gewerkschaftsbund, den Deutschen Beamtenbund, die Gewerkschaft der Polizeibeamten, den Deutschen Richterbund, den Bund deutscher Verwaltungsrichter und den Christlichen Gewerkschaftsbund. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei wichtigen soldatenrechtlichen Gesetzesvorhaben seit langem mit Interessenvertretungen der Soldaten zusammengearbeitet und in vielen Fällen deren Initiativen aufgegriffen. Der Bundesminister der Verteidigung erwägt die Beteiligung von Interessenvertretungen der Soldaten in einem in Bearbeitung befindlichen Erlaß zu verankern. Eine Ergänzung des Soldatengesetzes erscheint in Anbetracht einer solchen Beteiligungsgarantie derzeit nicht erforderlich. Die Überlegungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bay (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 52) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6483 Wer haftet für Impfschäden, die durch Impfungen gemäß § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes an Soldaten entstehen? Nach § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes ist der Soldat verpflichtet, seine Gesundheit zu erhalten und zu diesem Zweck auch dienstlich befohlene Impfungen zu dulden. Solange die Impfung rechtmäßig ist und nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wird, kommt es im Falle eines Impfschadens nicht zu einer „Haftung" nach den Regeln des Schadensersatzrechtes. Vielmehr wird eine Wehrdienstbeschädigung im Sinne von § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen, und zwar eine gesundheitliche Schädigung, die durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist. Die Wehrdienstbeschädigung führt während der Dienstzeit des Soldaten zu einem Anspruch auf Ausgleich (§ 85 SVG) und danach auf Versorgung entsprechend den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (§ 80 SVG). Der Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung wird von Amts wegen geleistet. Der Antrag auf Versorgung wegen Wehrdienstbeschädigung ist beim Versorgungsamt des Wohnsitzes zu stellen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 10) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, besonders nach den neuesten Erkenntnissen des Umweltschutzes, im Hinblick auf die immer noch nicht erfolgte Reparatur des zwei Jahre alten hohen Schornsteins an der Kaserne unserer belgischen NATO-Verbündeten in Grefrath, Kreis Kempen-Krefeld, die Heizung der Kasernengebäude doch noch auf Erdgas umzustellen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die Beheizung der Einsatzkaserne in Grefrath nachträglich auf Erdgas umzustellen. Ein Antrag der Gemeinde auf Beheizung mit Erdgas war bereits 1966 insbesondere deshalb abzulehnen, weil eine zwingende NATO-Forderung auf Brennstoff-Bevorratung für mindestens 30 Tage innerhalb der Anlage nicht erfüllt werden konnte. Diese NATO-Forderung ist unverändert gültig. Hinsichtlich der Reparatur des 2 Jahre alten Schornsteins darf ich Sie über folgendes unterrichten: Der 3zügige Schornstein ist in der Heizperiode 1969/70 in einem Rauchrohr durch mangelhafte Betriebsführung — Überschreitung der zulässigen Temperaturen — beschädigt worden. Nach Stillegung des beschädigten Rauchrohres konnten die beiden anderen Züge des Schornsteins betriebssicher weiter benutzt werden. Die Reparatur des beschädigten Zuges wird nach erfolgtem Abschluß des Beweissicherungsverfahrens im April/Mai dieses Jahres im Auftrag des Nutzers durchgeführt. Um nach menschlichem Ermessen eine Wiederholung des Schadensfalles und die Möglichkeit einer Rauchentwicklung auszuschließen, wurde nachträglich bereits über die Forderungen der technischen Aufsichtsbehörden hinaus ein Rauchgas-Temperaturbegrenzer eingebaut. Damit ist den Erkenntnissen hinsichtlich des Umweltschutzes im Rahmen der zur Zeit gegebenen technischen Möglichkeiten Rechnung getragen worden.
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    Rede von Karl-Heinz Hansen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Prasident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt die Drucksache VI/1923 mit einer systematischen Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 28. Februar 1971 eingegangenen Petitionen vor. Vergleicht man die Übersicht mit der über den entsprechenden Zeitraum der 5. Wahlperiode, so ergibt sich weitgehende Übereinstimmung. Die Gesamtzahl der Eingaben ist zwar wesentlich, nämlich um 15 % gestiegen, die Verteilung auf die einzelnen Sachgebiete — so z. B. auf die Gebiete des Lastenausgleichs, der Verteidigung und des Post- und Fernmeldewesens — ist jedoch relativ weitgehend konstant geblieben. Nach wie vor gehen die meisten Eingaben zum Sachgebiet „Sozialversicherung" ein. Nach wie vor liegen die Sachgebiete „allgemeine innere Verwaltung" sowie „Rechtspflege einschließlich Zivil- und Strafrecht", was die Zahl der Eingaben angeht, mit an der Spitze. Auffallend ist der nach wie vor hohe Anteil der zur parlamentarischen Prüfung durch den Deutschen Bundestag ungeeigneten Eingaben. Es sind dies z. B. diejenigen Petitionen, für deren Behandlung die Volksvertretungen der Länder zuständig sind — 17,64 % —, und die Eingaben, mit denen Beschwerden in schwebenden oder zu abgeschlossenen Gerichtsverfahren erhoben werden — 4,92 % —. Diese Eingaben sind zur parlamentarischen Prüfung deshalb ungeeignet, weil gerichtliche Entscheidungen vom Deutschen Bundestag oder einer Volksvertretung der Länder weder aufgehoben noch abgeändert werden können. Hier wäre eine bessere Aufklärung aller Bundesbürger über ihre verfassungsmäßigen Rechte und ,die richtigen Adressaten ihrer Beschwerden dringend notwendig.
    Der Anteil der positiv erledigten Eingaben ist gegenüber dem Vergleichszeitraum mit 2,19 % nahezu unverändert geblieben. Dieser Prozentsatz könnte zweifellos erhöht werden, wenn der Ausschuß die Möglichkeit hätte, die ihm vorgelegten Sachverhalte genauer zu überprüfen und, wo notwendig, auch die Betroffenen dazu zu hören. Dies soll unter anderem durch die Verabschiedung eines Gesetzes über die Erweiterung der Befugnisse des Petitionsausschusses ermöglicht werden. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dafür zu sorgen, daß dieses Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Es würde nicht nur die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Exekutive stärken, sondern auch vielen Bürgern in unserem Lande zugute kommen.
    Im Petitionsausschuß haben wir es häufig mit nach Auffassung der Mitglieder des Ausschusses berechtigten Eingaben zu tun, die aber auch nach der Erweiterung der Befugnisse des Petitionsausschusses negativ beschieden werden müßten, weil geltende Gesetze einer anderen Entscheidung entgegenstehen. Das auf liberaler Staatsauffassung beruhende Rechtsstaatsprinzip zwingt den Gesetzgeber dazu, Gesetze perfektionistisch zu fassen, so daß dem Ermessensspielraum der Verwaltung enge Grenzen gezogen sind. Die zwangsläufig für den einzelnen daraus erwachsenden Härten, z. B. durch Fristen, Termine und Stichtage, zeigen sich erst bei der Durchführung der Gesetze in der Praxis. Nach der grundgesetzlichen Verpflichtung zum Sozialstaat hat der Gesetzgeber aber die Aufgabe, solche Unebenheiten und Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Deshalb wäre zu prüfen, ob zur Lösung dieser Problematik nicht ein allgemeiner Härtefonds zu schaffen wäre, damit in Not- und Härtefällen schnell und wirksam geholfen werden kann.
    Meine Damen und Herren, es gibt immer wieder Eingaben, denen man nur durch Gesetzesänderungen oder -ergänzungen gerecht werden könnte. Unter den im Berichtszeitraum vorgelegten Petitionen gilt dies besonders für eine Gruppe von Personen, denen im nationalsozialistischen Unrechtsstaat schwerer körperlicher und seelischer Schaden zugefügt wurde und die noch heute keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Die gängige Rechtsprechung sanktioniert vielmehr das geschehene Unrecht durch Annahme einer sogenannten Rechtskontinuität. Zwischen 1934 und 1945 sind im Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches schätzungsweise 350 000 Personen auf Grund des sogenannten Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 zwangsweise sterilisiert worden. Ein Teil dieser Personen — in der 5. und 6. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bisher 80 — hat sich an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages gewandt. Diese Personen empfinden das, was man ihnen angetan hat, als Unrecht und erwarten vom Bundestag eine besondere gesetzliche Entschädigungsregelung. Einem Teil der Petenten geht es weniger um finanzielle Wiedergutmachung als darum, endlich rehabilitiert zu werden.
    Auf Grund dieser Eingaben hat sich der Petitionsausschuß wiederholt und eingehend mit der Frage einer besonderen gesetzlichen Entschädigungsregelung für den Kreis der Zwangssterilisierten befaßt. Mit Beschluß vom 21. Januar 1971 hat er schließlich eine der vorliegenden Bitten um eine besondere gesetzliche Entschädigungsregelung als erwägenswerte Anregung zur Kenntnis genommen. Dabei ging er von der Annahme aus, daß in einer nicht unerheb-



    Hansen
    lichen Zahl von Fällen durch die Erbgesundheitsgerichte die zwangsweise Unfruchtbarmachung von Personen angeordnet wurde, „bei denen die Voraussetzung für die Sterilisation nach § 1 Abs. 2 des Erbgesundheitsgesetzes — eine Erbkrankheit im Sinne dieses Gesetzes — nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht bejaht werden kann oder" — eine zweite Gruppe — „bei denen eine Erbkrankheit nur der vorgeschobene Grund für die Anordnung und Durchführung der Sterilisation gewesen ist, während die Unfruchtbarmachung tatsächlich aus rassischen oder politischen Gründen erfolgte".
    Diese Personen gilt es durch eine besondere gesetzliche Regelung zu entschädigen. Ihnen ist objektiv Unrecht widerfahren, das nach Wiedergutmachung verlangt. Bei der vorgeschlagenen Entschädigungsregelung mag dahingestellt bleiben, ob das Erbgesundheitsgesetz, wie die sogenannte herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur meint, tatsächlich kein typisch nationalsozialistisches Unrecht war.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Sicher ist jedenfalls, daß es sich um eine in der Hand der Nationalsozialisten in einem hohen Maße suspekte Regelung handelt,

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    daß es nur wenige Staaten der Welt gibt, die eine zwangsweise Unfruchtbarmachung aus eugenischer Indikationkennen. Nirgends ist die zwangsweise Unfruchtbarmachung in so rigoroser Form durchgeführt worden wie in Deutschland in der Zeit von 1934 bis 1939, in der allein jährlich durchschnittlich 58 300 Menschen unfruchtbar gemacht wurden.
    Sicher erscheint mir auch, daß eine derartige Regelung, wie sie das Erbgesundheitsgesetz enthält, wäre sie nach unserer Verfassung zulässig, heute von den gesetzgebenden Körperschaften auf keinen Fall verabschiedet würde. Auch sollte man in der Rechtsprechung Nazigerichte nicht mit bundesdeutschen Gerichten durch die erwähnte Annahme einer sogenannten Rechtskontinuität auf eine Stufe stellen. Hier muß ein scharfer Trennungsstrich gezogen werden.
    Es bleibt festzustellen, daß es im Bundesentschädigungsgesetz keine Entschädigungsregelung für Personen gibt, deren Unfruchtbarmachung tatsächlich aus politischen oder rassischen Gründen durch Beschluß des Erbgesundheitsgerichts angeordnet wurde, oder für solche, bei denen eine Erbkrankheit tatsächlich nicht vorlag.
    Ich will diese Feststellung mit einem Beispiel begründen. Es ist die Petition einer Bonner Bürgerin, die als junges Mädchen aktives Mitglied der kommunistischen Arbeiterjugend war und ein Kind von einem Halbjuden hatte, den sie später auch heiratete. Die Petentin wurde 1934 von einem Kriminalbeamten verhaftet und in ein Heim nach Düren gebracht. Von hier aus wurde dann der Antrag auf Unfruchtbarmachung beim Erbgesundheitsgericht Aachen gestellt. Das Erbgesundheitsgericht lehnte den Antrag jedoch ab, weil es die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sterilisation nicht als gegeben ansah. Auf die Beschwerde des damaligen SS- und Kreisarztes ordnete das Erbgesundheitsobergericht Köln jedoch die Sterilisation der Petentin mit Beschluß vom 12 Oktober 1934 an. Als Grund für die Sterilisation wurde — man höre! — „moralischer Schwachsinn" angegeben.
    Im Jahre 1956 betrieb die Geschädigte vor dem Erbgesundheitsgericht Köln ein Wiederaufnahmeverfahren. Nach Erstattung eines Gutachtens durch Professor Gruhle von der Universitätsnervenklinik Bonn, in dem besonders hervorgehoben wurde, daß die Geschädigte niemals an Schwachsinn gelitten habe, weder an angeborenem noch an erworbenem, und daß der Begriff „moralischer Schwachsinn" außerhalb der wissenschaftlichen Sphäre liege und diese Begriffsbildung nicht erläutert werden könne, hob das Erbgesundheitsgericht Köln durch Beschluß vom 20. Februar 1957 den früheren Beschluß des Erbgesundheitsobergerichts Köln auf.
    Die Frau, deren Fall ich Ihnen eben geschildert habe, hat jedoch bisher weder eine Wiedergutmachung nach dem Bundesentschädigungsgesetz noch eine Entschädigung nach anderen Rechtsvorschriften erhalten,

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    obwohl sie diesbezügliche Anträge rechtzeitig gestellt hat. Ihr Antrag auf Wiedergutmachung wurde mit der Begründung abgelehnt, daß die Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz nicht gegeben seien. Dieser Entscheidung liegt die Annahme zugrunde, daß eine durch die Sterilisation bedingte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 % nicht gegeben sei. Tatsächlich sieht das Bundesentschädigungsgesetz für Körperschäden eine Rente und Kapitalentschädigung nur vor, wenn die Erwerbsfähigkeit des Geschädigten durch die Verfolgung um mindestens 25 % gemindert ist.
    Meine Damen und Herren, die Frau, deren Schicksal ich Ihnen hier vorgetragen habe, und andere, die Ähnliches erlitten haben, sind verbittert und zweifeln an der Gerechtigkeit. Sie fühlen sich in ihrer Menschenwürde gekränkt und erniedrigt. Sie fühlen sich gesundheitlich und in ihrer Persönlichkeitsentfaltung geschädigt. Sie erwarten nun endlich, fast 22 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik, eine Wiedergutmachung. Wir verkennen nicht die Bedenken und Schwierigkeiten, die einer besonderen gesetzlichen Entschädigungsregelung für den bisher angesprochenen Kreis der Zwangssterilisierten entgegenstehen, meinen jedoch, daß sie überwunden werden können, und dafür bitten wir um Ihre Hilfe.
    Abschließend bitte ich Sie, den in den Sammelübersichten 17 und 18 enthaltenen Anträgen zu Petitionen zuzustimmen.

    (Beifall.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter des Petitionsausschusses.



Präsident von Hassel
Wir kommen zu der Entscheidung über die Drucksachen VI/1923 und VI/1965. Der Ausschuß beantragt Zustimmung. — Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 3 der Tagesordnung auf: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einige Worte zu den gestrigen Ereignissen in Brüssel sagen. Sie gehen uns alle an; denn sie verweisen auf eines der schwierigsten Wirtschafts- und Strukturprobleme Europas und auch unseres Landes.
    Die Bundesregierung beklagt die Opfer dieser Demonstration; sie bedauert, daß es zu solchen Ausschreitungen gekommen ist, durch die niemandem geholfen wird. Gewalttätigkeiten schaden der Sache der Bauern und erschweren nur die Lage.
    Aber ich erkläre im gleichen Atemzug, daß wir Verständnis für die Sorgen und die Schwierigkeiten der Landwirtschaft und auch dafür haben, daß sich dieser Berufsstand zu Wort meldet. Er sieht sich weitgehend existentiell bedroht, weil die Landwirtschaft ja nicht nur hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben ist, sondern weil sie von den raschen technischen und wirtschaftlichen Veränderungen am stärksten betroffen ist.
    Die Politik muß Situationen vermeiden helfen, in denen für die betroffenen Menschen scheinbar ein Zwang besteht, auf die Straße zu gehen.
    Ich möchte ausdrücklich Minister Ertl danken, der sich bei den Verhandlungen in Brüssel für die Belange der deutschen Landwirtschaft hartnäckig einsetzt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich hoffe, daß diese Verhandlungen schließlich doch noch zu einem erträglichen Ergebnis kommen.
    Die Lösung der großen landwirtschaftlichen Strukturprobleme ist eine europäische und eine nationale Aufgabe. Hier zeigt sich auch, zu welchen materiellen und seelischen Belastungen verzögerte Reformen führen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Herr Präsident, ich komme zum eigentlichen Inhalt meiner heutigen Erklärung.
    Wir erleben gegenwärtig eine, im ganzen gesehen, erfreuliche öffentliche Debatte über innere Reformen. Dabei geht es zunächst um konkrete Vorschläge und Maßnahmen der Bundesregierung. Zugleich geht es aber um die Bedingungen und Möglichkeiten eines modernen Staates und seiner Regierung.
    Das erste Thema wird notwendigerweise kontrovers zu behandeln sein. Die Regierung und die sie tragende Koalition werden jedenfalls ihre Leistungen nicht schmälern lassen.
    Zum zweiten Thema hat dieser Tage ein kluger Beobachter darauf hingewiesen, im Bewußtsein der Bürger sei noch zuwenig haften geblieben, daß mittlerweile alle entscheidenden politischen Kräfte in unserem Lande — auch in ihren Programmen — von der Notwendigkeit innerer Reformen ausgehen. Er hat denn auch geraten, nicht „jenes zarte Pflänzchen öffentliches Reformbewußtsein" zu zertreten, auf das beide Seiten im Bundestag angewiesen sind.
    Erinnern wir uns: In den fünfziger Jahren hat das deutsche Volk in der Bundesrepublik in einem stürmischen und erfolgreichen Wiederaufbau aus einer Trümmerlandschaft eine der leistungsfähigsten Industrienationen der Welt geschaffen.

    (Hört! Hört! und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Große Anstrengungen aller Schichten unseres Volkes waren dazu nötig.

    (Abg. Stücklen: Und der Regierungen!)

    — Gewiß, und der Regierungen. — So wurden überragende wirtschaftliche Leistungen erzielt. Unsere eben erst neu geschaffene gesellschaftliche und politische Ordnung hat sich in dieser Phase weithin bewährt.
    Inzwischen sind Wirtschaft und Gesellschaft längst über die Phase des Wiederaufbaus hinausgewachsen. Erst jetzt — zehn Jahre danach — stellen viele in unserem Lande mit einer gewissen Bestürzung fest: in der Wiederaufbauphase ist vieles liegengeblieben; die gesellschaftlichen Strukturen entsprechen in vielen Bereichen nicht mehr den veränderten Bedingungen und Anforderungen; die technische und wirtschaftliche Entwicklung ist der staatlichen Verwaltung und der Gesamtschau davongelaufen; die Menschen nehmen in sehr unterschiedlichem Maße am wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt teil.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Seit über zehn Jahren weiß man, daß die Vermögensbildung höchst unbefriedigend verläuft, daß mehr getan werden muß für Bildung und Ausbildung, daß das Angebot an öffentlichen Leistungen nicht ausreicht, daß wir den Umweltschutz vernachlässigt haben.
    Inzwischen beginnt sich die Erkenntnis stärker durchzusetzen, daß nachträgliche Reparaturen den Steuerzahler mehr kosten als rechtzeitige Planung. Aber das langjährige Fehlen jeglichen Vorausdenkens des Entwicklungsprozesses macht sich nun überall bemerkbar. Dabei ist klar: So wie in der hochindustrialisierten Welt Unternehmen weit vorausschauend disponieren müssen, bedarf auch die Politik eines weiten Zeithorizonts. Nur sind die Wirkungszusammenhänge, die sie zu berücksichtigen hat, noch viel komplexer.
    Aus mangelnder Ubersicht und fehlender Vorausschau, mit denen man es weithin zu tun gehabt hatte, wurden von der Regierung der großen Koalition erste Konsequenzen gezogen. Ich denke dabei z. B. an die mehrjährige Finanzplanung und die mittelfristige Zielprojektion. Diese Ansätze haben wir weiterentwickelt. Die Bundesregierung ist jetzt dabei, das verbesserte Instrumentarium zur mittelfristigen Planung mit der erforderlichen langfristigen Aufgabenplanung zu verknüpfen.



    Bundeskanzler Brandt
    Lassen Sie mich jedoch gleich hinzufügen, meine Damen und Herren: Politische Planung im demokratischen Staat kann kein auf Jahre festgeschriebenes Programm sein. Sie muß als ein Instrument verstanden werden, das es ermöglicht, Probleme frühzeitig zu erkennen und alternative Lösungen zu erarbeiten. Sie erfordert Flexibilität und damit die Bereitschaft, Planung dort zu revidieren, wo es notwendig ist.
    Manche Kritiker scheinen der Auffassung zu sein, wir sollten oder wollten von der Vorstellung einer umfassenden Totalplanung ausgehen. Das wäre wirklichkeitsfremd und würde unserer Vorstellung von moderner demokratischer Politik widersprechen.
    Der Begriff der inneren Reformen, wie er in meiner Regierungserklärung vom Oktober 1969 verwendet wurde, sollte und soll deutlich machen, daß wir uns zu schrittweisen Anpassungen und Veränderungen unserer staatlichen und gesellschaftlichen Wirklichkeit bekennen. Die Gesellschaft voranzubewegen, heißt doch, eine Vielzahl von Regelungen zu ändern, die die Lage der Menschen in unserem Lande bestimmen. Die Arbeit an Reformen muß sich auf ein Gesamtkonzept stützen, aber sie ist dabei in hohem Maße Arbeit am Detail.
    In einer modernen Gesellschaft kann es kein allumfassendes Patent-Reformwerk geben. Nur durch schrittweise Erneuerungen kann die Angst vor der Zukunft gebannt, kann Sicherheit über den Tag hinaus erreicht werden.
    Unsere Reformen sind an Zielvorstellungen zu messen, die ich für die Bundesregierung noch einmal nennen möchte: mehr Humanität in unserer Gesellschaft gleiche Lebenschancen, mehr soziale Gerechtigkeit, mehr Freiheit für den einzelnen, Sicherheit im Inneren und nach außen, mehr Mitwirkung für den Bürger in unserem Gemeinwesen.
    Meine Damen und Herren, für eine sinnvolle Zukunftsorientierung und die dafür notwendige Planung brauchen wir keine Schwärmer, Fanatiker oder Weltverbesserer, noch helfen uns solche Kritiker, deren Versäumnisse von gestern das Dilemma von heute sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Schwärmerei und bloßes Beharren — beides geht an der Wirklichkeit vorbei; beides hilft nicht weiter.
    Die Bundesregierung meint, daß es gut wäre, wenn wir bei allem, was umstritten ist und worüber gestritten werden muß, zu einem Einverständnis, zu einer Art Abmachung, über einige wesentliche Vorfragen gelangen könnten.
    Erstens sollten wir, meine ich, nicht jene schelten, die bereit und fähig sind, Neues zu denken, Alternativen zu entwickeln und uns die Notwendigkeiten der Zukunft nahezubringen. Das ist das eine Element.
    Ebenso sollten wir — zweitens miteinander alle
    jene Bürger unseres Landes in Schutz nehmen, die
    ihre ganze Kraft in den Wiederaufbau unseres Landes gesteckt haben und die sich weder engstirnigen
    Materialismus noch Spießertum vorwerfen zu lassen brauchen.

    (Abg. Dr. Jungmann: Gilt das auch für Politiker?)

    Diese Mehrheit unseres Volkes hat ihre eigenen Erfahrungen gemacht und ihre eigenen Leistungen vollbracht; das muß auch die junge Generation verstehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Vielleicht, meine Damen und Herren, können wir uns noch in einem dritten Punkt einigen; auch damit würde unserem Land geholfen. Ich meine folgendes. Reformen bestehen nicht in der Befriedigung von Gruppenegoismen, sondern in Veränderungen, die uns im Ganzen voranbringen. In einer arbeitsteiligen, hochspezialisierten Gesellschaft müssen sich alle Bürger ihrer gegenseitigen Abhängigkeit bewußt werden. Im Interesse unserer gemeinsamen Zukunft muß die Solidarität Vorrang gewinnen vor engem Gruppendenken.
    Im vorigen Jahr sagten und schrieben viele, bei uns hier in Bonn, bei denen, die in Bonn Regierungsverantwortung tragen, sei wohl in Vergessenheit geraten, daß wir uns in die Pflicht einer „Regierung der inneren Reformen" begeben hätten. Inzwischen hört und liest man, zum Teil von denselben Kritikern, diese Regierung habe sich zu viel vorgenommen. Nun, niemand, der die Übersicht über das Arbeitsprogramm dieser Regierung objektiv liest, wird bestreiten können, daß wir schon eine ganze Menge positiver Leistungen hinter uns gebracht haben, in vielen Fällen auch, meine Damen und Herren, nach ursprünglichem Streit dadurch, daß wichtige Gesetze dann schließlich mit breiter Mehrheit in diesem Hause verabschiedet worden sind.
    Mit dem, was als „bisherige Ergebnisse" — in, wohlgemerkt, wenig mehr als einem Jahr — zu registrieren ist, können wir uns sehen lassen. Strukturverbesserung und Dynamisierung der Kriegsopferrenten, Öffnung der sozialen Krankenversicherung für alle Angestellten, weitere konkrete Maßnahmen zugunsten der Volksgesundheit, das Dritte Vermögensbildungsgesetz — ist das nichts? Eine erste Gesamtkonzeption für die Reform unseres Bildungswesens und damit der Einstieg des Bundes in die bildungspolitische Mitverantwortung — ist das etwa nichts? So könnte ich fortfahren und auf die beiden Sofortprogramme für den Umweltschutz und die Verbrechensbekämpfung verweisen. Oder auf die Maßnahmen, die im Verteidigungs-Weißbuch angekündigt wurden und zügig durchgeführt werden. Oder auf die beratungsreifen Teile der Strafrechtsreform. Aber niemand wird, wenn ich diese Beispiele nenne, daraus eine neue Prioritätenliste machen dürfen.

    (Abg. Dr. Barzel: Nein, die gibt's nicht!)

    Wir werden sachlich und zügig weiterarbeiten, wohl wissend, daß wir nicht mehr Geld ausgeben können, als wir haben. Manches, was notwendig ist, wird natürlich mehr Zeit erfordern, als einem lieb sein kann. Viele Vorhaben reichen ohnehin über den zeitlichen Rahmen einer Legislaturperiode wesentlich hinaus. Da kommt es um so mehr darauf an,

    Bundeskanzler Brandt
    alle Vorbereitungen zu treffen. Im übrigen ist klar, daß wir auch nach 1973 noch viel Arbeit vorfinden werden.
    Es ist, meine Damen und Herren, das erste Mal, daß dem Bundestag ein detailliertes innerpolitisches Arbeitsprogramm unterbreitet worden ist. Dieses Programm zeigt auf der Grundlage der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 und der inzwischen dem Bundestag erstatteten Berichte auf, was die Regierung in dieser Legislaturperiode anpackt, was sie vorbereitet und was sie einleitet.
    Gelegentlich wird behauptet, wir hätten mit der Regierungserklärung zu hohe Erwartungen geweckt. Viele Menschen in unserem Lande mögen in der Tat gehofft haben, die neue Regierung könne die Probleme im Handumdrehen lösen. Das ist natürlich nicht der Fall, zumal — das muß ich offen sagen —diese Regierung wenig Vorarbeiten für eine vorausschauende Tätigkeit vorgefunden hat.
    Das Arbeitsprogramm, das wir dem Bundestag zur Kenntnis gebracht haben, enthält keine unerfüllbaren Vorhaben. Wir haben niedergelegt, was in dieser Legislaturperiode vorrangig bearbeitet werden soll. Innerhalb des Programms gibt es jedoch keine einfache zeitliche oder sachliche Rangfolge, etwa von Nr. 1 bis Nr. 42. Festlegungen in dem Sinne, daß Punkt 2 erst begonnen werden kann, wenn Punkt 1 abgeschlossen ist, gingen an der Wirklichkeit vorbei. Es wäre doch wohl unsinnig, etwa festzulegen, daß die Justizreform erst angepackt werden darf, wenn eines Tages die Bildungsreform abgeschlossen sein wird,

    (Abg. Dr. Barzel: Wer verlangt das denn?)

    oder daß der Umweltschutz, auch wo ihm ohne Riesensummen Rechnung getragen werden kann, warten muß, bis unser Programm zur Gesundheitsvorsorge im übrigen verwirklicht ist.
    Soweit Reformvorhaben ausgabewirksam sind, sind sie natürlich von ihrer finanziellen Bedienung abhängig. Daß wir insofern im Rahmen des jetzt Möglichen Schwerpunkte gesetzt haben, weiß jeder, der die Beratungen zum Haushalt 1971 hier mitgemacht hat. Ich sehe wenig Sinn darin, kaum einen Monat später oder ein paar Monate später dies jetzt nachzuholen oder zu wiederholen.

    (Beifall bei der Regierungsparteien.)

    Nun ist bemängelt worden, wir hätten in unserer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU, die ja nachher zur Sprache kommt, wie ich es an einer Stelle gelesen habe, „nicht einmal die Grundzüge" der großen Steuerreform erläutert. Ein solcher Vorwurf oder Hinweis kann nun wirklich nur auf Unkenntnis beruhen.

    (Abg. Dr. Barzel : Der kommt nicht von uns!)

    --- Der kommt von der Mittelstandsvereinigung der Union, Herr Kollege Barzel, die auch ernst zu nehmen ist, auch wenn sie als Gliederung hier im Hause nicht unmittelbar vertreten ist.
    Ich möchte dazu festhalten: Die noch von der vorigen Regierung berufene Kommission wird mir ihren Bericht am 30. März, also am kommenden
    Dienstag, überreichen. Tags darauf — und früher geht es nun wirklich nicht — wird die Bundesregierung in eine erste Erörterung hierüber eintreten. Ich hoffe, daß wir dann sehr bald in der Lage sein werden, unsere Grundsätze unter Berücksichtigung dessen, was die Kommission vorschlägt, zu formulieren und jene Eckwerte deutlich zu machen, mit denen es die Steuerzahler unserer Meinung nach in den kommenden Jahren zu tun haben werden. Denn wenn auch die große Steuerreform auf Grund der Beratungen von Bundestag und Bundesrat nach unseren Vorstellungen in ihren wesentlichen Bestandteilen erst am 1. Januar 1974 in Kraft treten soll, hat doch die Wirtschaft ein berechtigtes Interesse daran, die Vorstellungen der Regierung rechtzeitig kennenzulernen, um sie bei ihren Dispositionen berücksichtigen zu können.
    Auf mittlere Sicht wird die Aufgaben- und Finanzplanung natürlich von der Steuerreform berührt werden. Wenn das Kabinett seine Meinung bildet, werden auch die in der Regierungserklärung angekündigten, dann aber, wie wir alle wissen, im vorigen Jahr aus stabilitäts- und finanzpolitischen Gründen zurückgestellten Fragen des Arbeitnehmerfreibetrages und der Ergänzungsabgabe einzubeziehen sein. Auch das Ergebnis der Finanzverhandlungen zwischen Bund und Ländern wird mittelfristig große Bedeutung haben.
    Ich wiederhole die früheren Erklärungen der Bundesregierung, daß es in diesem Jahr keine Steuererhöhungen geben wird und daß der Konjunkturzuschlag, der im Juni ausläuft, selbstverständlich zurückgezahlt wird. Falls sich für die Zeit nach Ende dieses Jahres bis zum vorgesehenen Inkrafttreten der großen Steuerreform am 1. .Januar 1974 Einnahmeverbesserungen des Bundes als unbedingt notwendig herausstellen sollten, werden wir darüber im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bundeshaushalt befinden und klarmachen, für welche Aufgaben diese Gelder erforderlich sein würden.
    Neben den in der Sache liegenden Schwierigkeiten beim Planen und Durchsetzen von Reformen, meine Damen und Herren, stellt sich natürlich die Frage ihrer Finanzierung und ihrer gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen. Eine punktuelle Steuerdebatte heute und hier, die sich gar nicht auf die einzelnen Reformvorhaben bezieht, erschiene mir unangebracht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Denn erstens werden Entscheidungen über die Anpassung und Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung im Herbst 1971 getroffen. Zweitens dürfen Steueränderungen nicht rein unter dem Einnahmeaspekt entschieden werden. Sie müssen vielmehr im engsten Zusammenhang mit der Steuerreform gesehen werden. Ich halte aus diesem Grunde nichts davon, mit Phantasiezahlen über vermutete Deckungslücken des Bundeshaushalts zu operieren. Es wäre überhaupt hilfreich, auf diesem Gebiet wie auf anderen, wenn man sich dazu verstehen könnte, Schreckgespenster aus dem politi-



    Bundeskanzler Brandt
    schen, auch aus dem wirtschafts- und finanzpolitischen, Meinungsstreit herauszunehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, was die vermuteten Deckungslücken des Bundeshaushalts angeht: Wer kann denn wirklich, ob Regierung oder Opposition, ob Praxis oder Wissenschaft — auf die Wirtschaft bezogen —, den konjunkturellen Verlauf so genau voraussagen, daß er exakt weiß, welche Folgerungen sich daraus für das Steueraufkommen im nächsten und im übernächsten Jahr ergeben?

    (Zurufe von der CDU/CSU: Schiller! — „0,1 %"!)

    Im übrigen sind wir in diesem Herbst ebenso wie in den kommenden Jahren frei und verpflichtet zugleich, jene Entscheidungen zu fällen, die sich für den jeweils nächsten Haushalt ergeben, und darüber zu befinden, was daraus für die mittelfristige Finanzplanung abzuleiten ist.
    Natürlich kosten die meisten Reformen Geld, und dieses Geld muß natürlich von den Steuerzahlern — von wem sonst? — aufgebracht werden. Sie, die Steuerzahler, können davon ausgehen, daß wir sie nicht überfordern werden, daß wir auf die stabilitätspolitischen Erfordernisse Rücksicht nehmen und daß wir die gesamtökonomischen Kosten bedenken, damit unsere Wirtschaft konkurrenzfähig bleibt.
    Aber man soll nun bitte auch nicht übersehen, daß es eine Reihe bedeutsamer Reformvorhaben gibt, die keine oder kaum Kosten verursachen, sondern bei denen es vor allem des politischen Willens bedarf, auf längst vollzogene Entwicklungen eine angemessene Antwort zu geben. Ich nenne als Beispiel das Betriebsverfassungsgesetz. Ich könnte auch Reformen im Bereich des Rechts nennen, ich könnte das Arznei- und Lebensmittelgesetz nennen oder die in Aussicht genommene Novelle zum Kartellrecht.
    In jenen Bereichen, in denen die Verwirklichung von Reformen mit der Inanspruchnahme zusätzlicher ökonomischer und finanzieller Ressourcen verbunden ist, werden Ausmaß und Tempo der Reformpolitik selbstverständlich von der jeweiligen Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft bestimmt sein müssen. Gerade deshalb ist ja flexible Planung geboten. Gleichzeitig wissen wir aber, daß das wirtschaftliche Wachstum selbst vom Wirksamwerden reformpolitischer Maßnahmen entscheidend beeinflußt wird. Ich denke hier z. B. an den Rückstand im Ausbau der Infrastruktur, der mit Nachdruck aufgeholt werden muß, wobei ich wohl weiß, daß wir es mit Aufgaben dieses Jahrzehnts und darüber hinaus zu tun haben. Ich denke an die Notwendigkeit, zukunftsorientierte Stätten der Bildung und Ausbildung zu schaffen, für befriedigende Wohnverhältnisse und Umweltbedingungen zu sorgen, ein funktionierendes Verkehrssystem zu verwirklichen.
    Alles das erfordert eine planende Vorausschau, die sich des Zusammenhangs zwischen stabilem Wachstum und Reform bewußt ist. Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung ist elastisch genug angelegt, um verschiedenen Entwicklungen Rechnung tragen zu können. Es ist mit der geltenden mittelfristigen Finanzplanung verzahnt. Die Bundesregierung wird die Fortschreibung wegen der dann besseren Ubersicht über die wirtschaftliche Entwicklung zusammen mit der Aufstellung des Haushaltsplans für 1972 im Frühherbst dieses Jahres vornehmen. Das ist nichts Außergewöhnliches. Außergewöhnlich wäre es, würde die Bundesregierung wegen des Termins einer Großen Anfrage ihrer besseren Einsicht zuwider die Fortschreibung zeitlich vorgezogen haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nun kann man aber Reformen nicht nur „von der Kasse her" machen, auch wenn diese stimmen muß. Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU hat vor ein paar Monaten in Düsseldorf gesagt, es sei wahr — ich darf ihn zitieren —, „daß der investive Teil der öffentlichen Ausgaben des Bundes nicht genügend ansteigt". Und er hat — aus meiner Sicht — zutreffend hinzugefügt: „Unterlassene Investitionen heute schmälern unsere Wirtschaftskraft morgen". Dem ist zuzustimmen.