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    Deutscher Bundestag 106. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6153 A Glückwunsch zur Wahl des Abg. Behrendt als Präsident des Europäischen Parlaments 6153 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6153 B Begrüßung einer Delegation der Türkischen Großen Nationalversammlung . . . . 6168 A Begrüßung einer Delegation des Bayerischen Senats 6236 A Agrarbericht 1971 der Bundesregierung gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen VI/1800, zu W1800) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Antrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Maßnahmen der Bundesregierung in der Einkommens-, der Struktur- und der Sozialpolitik für die deutsche Landwirtschaft (Umdruck 90, Drucksache VI/1812), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/1932) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/1933) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/1934) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister . . 6154 B, 6232 B Bewerunge (CDU/CSU) 6160 C Helms (FDP) 6164 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6170 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 6175 C Ehnes (CDU/CSU) 6176 C Brandt, Bundeskanzler 6181 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 6185 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 6205 A Wehner (SPD) . . . . . . . 6209 B Klinker (CDU/CSU) 6213 A Schonhofen (SPD) , 6215 D Gallus (FDP) 6217 D Dr. Früh (CDU/CSU) 6219 D Höcherl (CDU/CSU) 6222 C Lensing (CDU/CSU) 6225 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 6226 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 6228 C Löffler (SPD) 6230 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Fragestunde (Drucksache 1/1/ 1916) Frage des Abg. Anbuhl (SPD) : Zahl der noch in Lagern befindlichen Bürger der Bundesrepublik Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6190 A Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) : Dauer der Beantwortung von Anfragen in Wohngeldangelegenheiten Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6190 C, D Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 6190 D Frage des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) : Ausgabe von Münzsonderprägungen durch Banken Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6191 A Frage des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) : Ausgabe von Münzsonderprägungen an ausländische Münzsammler Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6191 A, B, C Dr. Schober (CDU/CSU) . . . 6191 B, C Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen durch die Reederei Hugo Stinnes Transozean Schiffahrt GmbH Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6191 C, 6192 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 6192 A Ott (CDU/CSU) 6192 A Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Verwendung eines Teils der Verkehrsteuern zur Finanzierung der öffentlichen Aufwendungen nach dem Krankenhausgesetz Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6192 B, C, D, 6193 A, B Varelmann (CDU/CSU) . . . . 6192 B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 6193 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6193 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) : Beteiligung der Bundesrepublik am Ausbau und an den Arbeiten des in- ternationalen Zentrums für Agrarforschung im Mittelmeerraum Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6193 C, D, 6194 A Dr. Rinderspacher (SPD) . 6193 D, 6194 A Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Überführung der im Einzelplan 10 Kap. 10 03 enthaltenen Mittel in den Förderungsbereich der nationalen Agrarpolitik Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6194 A, B, C Röhner (CDU/CSU) 6194 C Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6194 D, 6195 A, B Röhner (CDU/CSU) . . . 6194 D, 6195 A Ott (CDU/CSU) - 6195 B Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Errichtung einer europäischen Universität im Raum Salzburg-Freilassing Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6195 C, D Engelsberger (CDU/CSU) . . . 6195 D Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Deutschschwedische Kommission zur Untersuchung von Fragen der Mitwirkung in Schule, Hochschule und Forschung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6196 A, B Dr. Gölter (CDU/CSU) 6196 A, B Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Äußerung von Bundesminister Leussink über Konsumverzicht zugunsten der Ausgaben für Bildung und Wissenschaft Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6196 C, D, 6197 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 6196 D, 6197 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Informationsmaterial für die Erörterung politischer Fragen im Sozialkundeunterricht Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6197 B, D, 6198 A Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 6197 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 6198 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 III Fragen des Abg. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Berücksichtigung der freien Träger von Schulen im sogenannten Bildungsgesamtplan Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 6198 B, C, D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . 6198 B, C Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) : Verkehrsunterricht Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6199 A, B Picard (CDU/CSU) 6199 B Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Europäische Gemeinschaftsuniversitäten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6199 C, D, 6200 A Storm (CDU/CSU) . . . 6199 D, 6200 A Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) : Ganzheitslehrmethode Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6200 A, B, C Strohmayr (SPD) . . . . . 6200 B, C Fragen des Abg. Jungmann (CDU/CSU): Sehvermögen von Kraftfahrern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 6200 D, 6201 A, B, C, D, 6202 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) 6201 A, B, C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . . 6201 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) : Nachweis von Antibiotika in Schlachtkälbern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6202 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) : Auswirkung des Rauchens auf den Sauerstoffverbrauch und die Durchblutung im Gehirn Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6202 B Frage des Abg. Hansen (SPD) : Enzymhaltige Waschmittel Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6202 C, D, 6203 A Hansen (SPD) . . . . . 6202 D, 6203 A Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Verweildauer von barbiturhaltigen Schlafmitteln Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6203 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Einführung eines Gesundheitspasses Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 6203 B, C, D Dr. Haack (SPD) . . . . . . 6203 C, D Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) : Antwort auf eine Anfrage des Petitionsausschusses des Bundestages betr. Schäden am Westufer der Rheininsel Heylesenwerth bei Bacharach Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6204 A, B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 6204 B Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Verkehrszeichen für das Ende einer geschlossenen Ortschaft Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6204 C, D, 6205 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 6204 C, D Entwurf eines Rahmengesetzes über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens (Hochschulrahmengesetz) (CDU/CSU) (Drucksache V1/1784) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes (Drucksache VI/ 1873 - Erste Beratung — Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 6236 C, 6269 A Dr. Martin (CDU/CSU) 6241 D Grüner (FDP) 6247 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 6250 C Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 6253 C Dr. Wichert (SPD) . . . . . . 6256 B Dr. Vogel, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . . 6259 A Rau, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6261 B Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . 6263 B Dr. Lohmar (SPD) 6266 A Dichgans (CDU/CSU) 6267 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 (Drucksache VI/ 1879) - Erste Beratung — 6270 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/ 1888) — Erste Beratung — 6270 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und des Schiffsbankgesetzes (Drucksache VI/1898) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 6270 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (Drucksache VI/1899) — Erste Beratung — . . 6271 A Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache VI/1900) — Erste Beratung — 6271 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1905) —Erste Beratung — 6271 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache VI/ 1439) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/ 1904), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/1852) — Zweite und dritte Beratung — 6271 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache VI/1697) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1921) — Zweite und dritte Beratung — 6271 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Art. 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/ 1388) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/ 1920) — Zweite und dritte Beratung — 6271 D Ubersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/1917) 6272 A Nächste Sitzung 6272 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6273 A Anlagen 2 und 3 Entschließungsanträge Umdrucke 161 und 162 zur Beratung des Agrarberichts 1971 der Bundesregierung (Drucksachen VI/1800, zu VI/1800) . . . . . . . . 6273 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Beschlagnahme von pornographischen Schriften durch Zolldienststellen 6274 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Richarts (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Weinmarkt in den nördlichen Anbaugebieten 6275 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Sozialmaßnahmen für die Landwirtschaft 6275 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigende Arzneimittel 6275 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Unterstützung des Kongresses „Friede mit Polen" aus Haushaltsmitteln 6276 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 6153 106. Sitzung Bonn, den 10. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 101. Sitzung, Seite 5901 B, Zeilen 26 und 27: Zwischen den Namen „Rasner" und „Richarts" ist einzutragen: „Reddemann 13. 2." 102. Sitzung, Seite 5985 C, Zeilen 8 und 9: Zwischen den Namen „Rasner" und „Richarts" ist einzutragen: „Reddemann 13. 2." 104. Sitzung, Seite 6085 C, Zeile 13: Das Wort „nicht" ist zu streichen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 3. Adams * 11.3. Dr. Aigner * 11.3. Alber ** 12. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 11.3. Dr. Artzinger * 11. 3. Bals 12. 3. Bauer (Würzburg) ** 11.3. Becher (Pullach) 10. 3. Behrendt * 11.3. Biechele 12. 3 Dr. von Bismarck 12. 3. Blumenfeld ** 11.3. Böhm 12. 3. Borm * 11.3. Bühling 14. 3. Dr. von Bülow 12. 3. Dr. Burgbacher * 11.3. Dasch 5. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 10. 3. Dr. Dittrich * 11. 3. Dr. Dollinger 12. 3. Dröscher * 11.3. Faller * 11.3. Fellermaier * 11.3. Flämig * 11.3. Dr. Franz 12. 3. Dr. Furler * 11.3. Frau Geisendörfer 12. 3. Gerlach (Emsland) * 11.3. Dr. Giulini 12. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 3. Härzschel 10. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.3. Dr. Kliesing '* 11.3. Klinker * 11. 3. Dr. Koch * 11.3. Dr. Kreile 12. 3. Kriedemann * 11. 3. Lange * 11.3. Lautenschlager * 11.3. Dr. Löhr * 11.3. Lücker (München) ' 11.3. Frau Meermann 12. 3. Meister * 11.3. Memmel * 11.3. Michels 10. 3. Müller (Aachen-Land) * 12. 3. Frau Dr. Orth * 11.3. Dr. Pinger 12. 3. Richarts * 12. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 11. 3. Saxowski 4. 4. Schwabe * 11.3. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 12. 3. Dr. Schmücker 10. 3. Dr. Schwörer * 12. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 11.3. Seefeld * 11. 3. Sieglerschmidt ** 12. 3. Dr. Siemer 12. 3. Simon 12. 3. Springorum * 11.3. Dr. Starke (Franken) * 11.3. Steiner 12. 3. Dr. Stoltenberg 10. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Werner * 10. 3. Wolfram * 11.3. Anlage 2 Umdruck 161 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Agrarberichts 1971 der Bundesregierung - Drucksachen VI/ 1800, zu VI/ 1800 - Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im EWG-Ministerrat darauf hinzuwirken, daß alles Erdenkliche getan wird, um die Wirtschafts- und Währungsunion so schnell wie möglich zu verwirklichen. Für die Zwischenzeit sind für den europäischen Agrarmarkt Regelungen anzustreben, die der durch Paritätsänderungen im Jahre 1969 hervorgerufenen Störungen im europäischen Agrarpreisgefüge Rechnung tragen. Hierbei ist insbesondere darauf hinzuwirken, daß sich die entstandenen Ungleichgewichte am europäischen Agrarmarkt nicht allein zum Nachteil eines nationalen Teilmarktes auswirken. Bonn, den 9. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Begründung Für ein reibungsloses Funktionieren des EWGAgrarmarktordnungssystems und der gemeinsamen Agrarfinanzierung schien es allen EWG-Mitgliedstaaten unerläßlich zu sein, einen für mehrere Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates 6274 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Währungen gemeinsamen Wertmesser zur Bestimmung eines festgelegten Betrages in nationaler Währung in der EWG einzuführen. Dieser gemeinsame Wertmesser ist die EWG-Rechnungseinheit. Die RE hat zur Zeit die gleiche Goldparität wie der US-Dollar. (Die rechtliche) Definition der RE für die gemeinsame Agrarpolitik wurde schon im Jahre 1962 durch die Verordnung des Rates Nr. 129 herbeigeführt. Sie ist bestätigt worden durch die Verordnung des Rates Nr. 653/68 vom 30. Mai 1968. In dieser Ratsverordnung sind auch die grundlegenden Bestimmungen darüber enthalten, was zu geschehen hat oder welche Maßnahmen von den Mitgliedstaaten ergriffen werden können, wenn es innerhalb der EWG zu Paritätsänderungen kommt. Den jeweiligen Rechtsakten der EWG blieb es vorbehalten, zu erklären, wann und für welche Bereiche die RE angewendet wird. Dieses ist bei den vorhandenen EWG-Agrarmarktordnungen und der EWG-Finanzierung ausnahmslos geschehen. Die EWG-Rechnungseinheit ist geschaffen worden in der sicheren Erwartung, daß sich die EWG zügig zu einer Währungs- und Wirtschaftsunion weiter entwickeln wird. Es war von vornherein klar, daß die auf der EWG-Rechnungseinheit aufbauenden Regelungen nur dann praktikabel sein würden, wenn sich diese Erwartung erfüllt hätte. Die Hoffnungen sind jedoch nicht erfüllt worden. Die Paritätsänderungen im Jahre 1969 haben die harmonische Weiterentwicklung, vor allem der Agrarmärkte, in der EWG gestört. Es ist zu erheblichen für die deutsche Landwirtschaft geradezu existenzbedrohenden Ungleichgewichten gekommen. Die EWG- Rechnungseinheit hat damit ihre wesentliche Funktionsfähigkeit eingebüßt. Um den Fortgang der Integration zu sichern, ist es daher notwendig, zielstrebig darauf hinzuwirken, daß die negativen Auswirkungen der Paritätsänderungen aus dem Jahre 1969 beseitigt werden. Die in dem Entschließungsantrag enthaltene Formulierung bezweckt nicht die Auflösung der EWG- Agrarmarktordnungen. Sie zielt vielmehr darauf ab, entstandene Ungleichgewichte zu beseitigen. Anlage 3 Umdruck 162 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Agrarberichts 1971 der Bundesregierung — Drucksachen VI/ 1800, zu VI/ 1800 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Unternehmen und der gestiegenen Zinssätze an den Kreditmärkten die Richtlinien über die Zinsverbilligung im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft dahin gehend zu ändern, daß die bereits aufgenommenen und zukünftig aufzunehmenden Darlehen bei den Maßnahmengruppen a) Verbesserung der Agrarstruktur (z. B, Flurbereinigung, Aussiedlung, Aufstockung), b) Wasserwirtschaft und c) Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher altrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen (Hofkredit) im Zinssatz um 1 % zusätzlich zu den bisher gewährten Zinszuschüssen verbilligt werden; 2. angesichts des sich in letzter Zeit verschlechternden Verhältnisses von Nettoinvestitionen und Kreditaufnahmen in den Richtlinien zur Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe die 15%ige Investitionsbeihilfe wieder einzuführen. Bonn, den 9. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Frage A 17) : Trifft es zu, daß die Zolldienststellen an den Crenzübergänqen Anweisung erhalten haben, keine Beschlagnahme bei der Einfuhr pornographischer Schriften mehr vorzunehmen, und, wenn ja, verstößt diese Anweisung nicht gegen bestehende Gesetze? Eine Weisung des Inhalts, daß pornographische Schriften, die zur Verbreitung eingeführt werden, von den Zolldienststellen nicht mehr zu beschlagnahmen und der zuständigen Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung zuzuleiten sind, ist vom BMF nicht ergangen. Wie jedoch bereits in den Antworten auf die mündlichen Anfragen der Herren Kollegen Dr. Unland vom 19. März 1970, Dr. Aigner vom 4. August 1970 und Dr. Jobst vom 3. Dezember 1970 ausgeführt worden ist, nehmen die Zolldienststellen keine Beschlagnahme vor, wenn Reisende einzelne pornographische Schriften zum eigenen Gebrauch mitführen oder wenn einzelne pornographische Schriften in Postsendungen an Privatempfänger eingehen. Die letztere Anweisung befindet sich im Einklang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vorn 29. September 1970, wonach die Zolldienststellen im Hinblick auf das Brief- und Postgeheimnis nicht befugt sind, Postsendungen an Privatempfänger, d. h. Sendungen mit einzelnen pornographischen Schriften, die offensichtlich nicht zur weiteren Verbreitung bestimmt sind, der Staatsanwaltschaft zugänglich zu machen. Die den Zolldienststellen gegebenen Anweisungen verstoßen nicht gegen bestehende Gesetze. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 6275 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Richarts (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Fragen A 30 und 31) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Situation auf dem Weinmarkt in den nördlichen Anbaugebieten, in denen bei völlig stagnierendem Absatz die Weinpreise erheblich unter die Herbstpreise des vergangenen Jahres gesunken sind, zu verbessern? Denkt die Bundesregierung daran, in dieser Situation die Einfuhr von Trinkwein aus Drittländern zumindest vorübergehend auszusetzen? Nach dem Inkrafttreten der EWG-Weinmarktordnung sind die EWG-Organe für die Lösung von Schwierigkeiten auf dem Weinmarkt zuständig. Deshalb hat die EG-Kommission auf Drängen der Bundesregierung für die Weinernte 1970 in den Zonen A und B eine höhere Anreicherung zugelassen. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, die Absatzfähigkeit dieser Weine zu verbessern. Zur Überwindung saisonaler Schwierigkeiten werden für Tafelweine auf Grund der EWG-Vorschriften Lagerbeihilfen gewährt. Von dieser Maßnahme wurde von den Erzeugern in der Bundesrepublik noch kein Gebrauch gemacht. Für Tafelwein wird ferner unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung beim Export gewährt. Über diese EWG-Maßnahmen hinaus hat die deutsche Weinwirtschaft neben Mitteln aus dem EAGFL — aus Bundesmitteln im Jahre 1970 8,7 Millionen DM an Zuschüssen zur Förderung der Kellerwirtschaft erhalten. Ferner wurde dem Stabilisierungsfonds für Wein im Dezember 1970 ein Bundeszuschuß in Höhe von 2 Millionen DM zur Förderung des Weinabsatzes zugewiesen. Eine Aussetzung der Einfuhr von Trinkwein aus Drittländern ist nur auf Grund einer ernstlichen Störung oder der Gefahr einer ernstlichen Störung des Marktes durch Einfuhren möglich. Die Einfuhr von Trinkwein aus Drittländern ist 1970 gegenüber 1969 und 1968 erheblich zurückgegangen. Der Rückgang war in der zweiten Hälfte des Jahres 1970 besonders stark und dürfte anhalten. Die derzeitigen Schwierigkeiten sind also nicht auf Einfuhren, sondern auf die außerordentlich hohen Ernten in den EWG-Ländern zurückzuführen. Die Bundesregierung sieht daher zur Zeit keine Möglichkeit für eine Aussetzung der Drittlandeinfuhren. Diese Maßnahme müßte im übrigen von der EG-Kommission beschlossen werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/ 1916 Frage A 35) Trifft die Behauptung des Vorsitzenden des bayerischen Bauernverbandes zu, daß die von der Bundesregierung eingeleiteten Sozialmaßnahmen für die Landwirtschaft in erster Linie für die Ausscheidenden bestimmt seien, und welche sozial politischen Verbesserungen für die verbleibenden Bauern gibt es? Die Behauptung des Vorsitzenden des Bayerischen Bauernverbandes ist in dieser Form nicht zutreffend. Das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm wäre ohne die im sozialen Ergänzungsprogramm festgelegte flankierende Komponente für die aus der Landwirtschaft Ausscheidenden gar nicht durchführbar. Diese Maßnahmen kommen zudem und das sollte nicht unterschätzt werden — mittelbar auch den in der Landwirtschaft Verbleibenden zugute. Die Bundesregierung gibt im übrigen keineswegs den Maßnahmen des sozialen Ergänzungsänderungsprogramms die Priorität. In erster Linie ist sie bemüht -- und das ist aus den Haushaltsansätzen unschwer zu erkennen -- die soziale Sicherung der Landwirte und ihrer Familien zu verbessern und auszubauen. Die Unfallrenten sind im Jahre 1971 um 20 % angehoben worden. In Kürze wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Krankenversicherung der Landwirte vorlegen, der die volle Übernahme der Krankenversicherungskosten für die Altenteiler auf den Bund vorsehen wird. Die Altershilfe für Landwirte soll zu einer angemessenen Altersversorgung ausgebaut werden. Diese Neuregelung ist aus rechtssystematischen Gründen jedoch erst nach Ablauf der 15jährigen Übergangszeit des Altershilfegesetzes möglich. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/ 1916 Frage A 57) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit des Führers von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können, bereits vom Hersteller auf Verpackung, Gebrauchsanweisung und Behältnis durch ein Symbol oder auf andere Weise auffällig gekennzeichnet werden? Die überwiegende Anzahl von Arzneimitteln, die die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen, dürfen nur auf Verschreibung eines Artzes abgegeben werden. Die Bundesärztekammer hat im Jahre 1964 an alle Ärzte ein Merkblatt herausgegeben, in dem die Arzneimittel, die solche Wirkungen hervorbringen, in acht Gruppen aufgegliedert, aufgeführt sind. Es muß erwartet werden, daß Ärzte bei der Verschreibung solcher Arzneimittel ihre Patienten auf diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Wirkung hinweisen. Daneben haben die Länder nach § 42 des Arzneimittelgesetzes die Ermächtigung, in allen Fällen der Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit das An- bringen von Warnhinweisen vorzuschreiben. Wegen der Schwierigkeit der Materie wurde seit Jahren versucht, diese Ermächtigung in eine Verordnungs- 6276 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 ermächtigung für den zuständigen Bundesminister umzuwandeln. Es war bisher jedoch nicht möglich, eine Stoffliste aufzustellen, die auch in den Grenzfällen genügend konkretisiert werden kann. Inzwischen sind aber viele Hersteller solcher Arzneimittel dazu übergegangen, freiwillig Warnhinweise anzubringen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 19l 6 Frage A 59) : Hat die Bundesregierung die Absicht, auch weiterhin solche Konferenzen wie den kürzlich in Frankfurt abgehaltenen Kongreß „Frieden mit Polen" aus Haushaltsmitteln zu unterstützen? Grundsätzlich ja. In ihrer Förderungspolitik läßt sie sich von dem Grundsatz leiten, daß förderungswürdige Veranstaltungen von dem verantwortlichen Träger und von Form und Inhalt des mitgeteilten Programms her die freiheitlich-demokratische Grundordnung unserer Verfassung und das System der parlamentarisch-repräsentativen Willensbildung nicht in Frage stellen dürfen. In diesem Rahmen stehen Form und Inhalt der Veranstaltungen in der freien Verantwortung der Träger. Die Bundesregierung lehnt es ab, die Veranstaltungen etwa ihrem Inhalt nach vorzuprogrammieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es ist das gute Recht des Redners, auf diese Frage mit nein zu antworten.

    (Abg. Wehner: Da verlangen die Mitbestimmung! — Heiterkeit bei der SPD.)



Rede von Dr. Günter Wichert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Während Sie von der CDU/ CSU in der Regel im Gegensatz zur Regierungsvorlage — ich zitiere jetzt eine Stellungnahme der Westdeutschen Rektorenkonferenz den Hochschulen weniger Eigenständigkeit und Selbständigkeit zugestehen, machen sich sowohl Bundesregierung als auch Regierungskoalition Gedanken darüber, wie es möglich sein könnte, den kritischen Sachverstand der Hochschulen durch eine stärkere Selbstvertretungsmöglichkeit zur Wirkung zu bringen. Sowohl die Koordination als auch die Kooperation in Fragen der Studienreform als auch die Abstimmung der Schwerpunktbildung in Forschung und Lehre als auch die gemeinsame Entwicklung und Fortschreibung der Hochschulhaushalte auf Landes- und Bundesebene ließe es den Regierungsfraktionen wünschenswert erscheinen, hierfür mit Kompetenzen ausgestattete Organe wie Landes- und Bundeshochschulkonferenzen zu entwickeln. Da die Verfassungslage keine Einrichtung derartiger Organe durch Rahmenrecht in befriedigender Weise ermöglicht, bieten die Regierungsfraktionen an — sie regen es auch an —, daß sowohl die betroffenen Hochschulen als auch die Länder geeignete Vorschläge für Lösungsmöglichkeiten und Lösungsangebote entwickeln. Der Unterstützung durch die Regierungsfraktionen können Sie dabei gewiß sein.
Die Berufung auf die Grundrechte im Entwurf der CDU/CSU — damit komme ich zu einem weiteren kritischen Punkt Ihrer Vorlage — hat lediglich deklaratorisches Pathos. Bei genauer Betrachtung der Sache sind die Vorschläge entweder nichtssagend oder stehen einer sinnvollen Erweiterung der Rechte bei einem vernünftigen Ausgleich der Interessen im Wege. Wer mit solchen unzulänglichen Ausführungsbestimmungen zu den Grundrechten in einer Gesetzesvorlage aufwartet, schränkt sie de facto ein. Sie, meine Damen und Herren von der CDU/ CSU, sind nicht fähig, die Grundrechte den dynamischen Wandlungen der Gesellschaft entsprechend zu interpretieren. Lassen Sie mich das an einem nicht aus dem Hochschulrahmengesetz entstandenen Bereich verdeutlichen. Wenn sich z. B. die ursprüngliche Pressefreiheit inzwischen zu einem Verlegerprivileg pervertiert hat, das die Meinungsfreiheit der Journalisten einzuschränken droht, wird es höchste Zeit, das Recht der Presse und Meinungsfreiheit auch für den betroffenen Kreis der Journalisten angemessen zu erweitern. Um nichts anderes handelt es sich auch im Bereich der Hochschulen bei der Erweiterung der Mitbestimmung.



Dr. Wichert
Der CDU/CSU-Entwurf will ferner Regelungen in den einzelnen Bundesländern, die sich bewährt haben, rückgängig machen. Ich will es mir versagen, hier die einzelnen Regelungen aufzuzählen. Ich will nur zum Schluß noch auf eine Tatsache zu sprechen kommen. Es ist mir völlig unklar, wie die CDU/CSU mit ihrem Entwurf überhaupt eine Resonanz im Hochschulbereich zu erhalten glaubt. Das Hearing vor dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft hat doch eindeutig erwiesen, daß weder bei Studenten, Professoren und Assistenten noch bei ihren Organisationen beim VDS, bei der Bundesassistentenkonferenz, bei der Westdeutschen Rektorenkonferenz, noch hei der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft Ihr Entwurf auch nur die geringste Zustimmung fand. Angesichts dieser Tatsache, Herr Martin es tut mir leid, daß ich Ihnen das so deutlich sagen muß —, sollten Sie den Mut aufbringen, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Eine Alternative zur Regierungsvorlage stellt er auf keinen Fall dar.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Kultusminister des Landes Rheinland-Pfalz, Herr Dr. Vogel.
    Dr. Vogel, Minister des Landes Rheinland-Pfalz: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich als Mitglied des anderen Hauses dieses Parlaments zu diesem Thema einige Bemerkungen mache. Die Debatte, die hier stattfindet, berührt uns als die Verantwortlichen in den Ländern so unmittelbar, daß es uns als ein Versäumnis ausgelegt werden müßte, wenn wir hier heute abend schwiegen.
    Ich möchte zunächst unterstreichen, daß wir es alle begrüßen, daß es zu diesem Tag gekommen ist, und daß wir grundsätzlich die Vorlage mehrerer Entwürfe zu dieser Frage gutheißen. Wir möchten an ihnen mitarbeiten, und es liegt uns völlig fern, uns etwa in den Schmollwinkel der Neinsagenden oder der Bremsenden zurückzuziehen. Wir bestätigen auch gern, daß es gute und nützliche Kontakte bei der Vorbereitung des Regierungsentwurfs gab. Aber wir fühlen uns zwar angehört, nur von einem bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr mitbeteiligt. Wie man mit den Beschlüssen des Bundesrates umgegangen ist, erscheint mir nicht gut. Man darf uns nicht mangelnden Reformwillen vorwerfen, sondern man muß sehen, daß wir als die unmittelbar Betroffenen über ein bißchen mehr unmittelbare Erfahrung auf diesem Felde verfügen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Neben einer Fülle einzelner Punkte, von denen übrigens — das sei zustimmend anerkannt — eine ganze Reihe in der Regierungsvorlage nach dem Votum des Bundesrates berücksichtigt worden ist, gibt es ein paar Fragen, die im Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit unserer Hochschule stehen und sie sichern oder in manchen Universitäten wiederherstellen sollten.
    Da ist beispielsweise — um einiges aufzuführen — § 15 Abs. 2, der vorsieht, daß die Gruppen, wenn sie überstimmt werden, nochmalige Behandlung desselben Themas im gleichen Gremium oder in einem übergeordneten Gremium verlangen können. Wir haben das Bedenken, daß dies zu einer totalen Vergruppung führt und daß dies im Grunde das imperative Mandat festlegt, auch dann, wenn der Herr Bundesminister vorhin ausdrücklich gesagt hat, daß er dies nicht wolle. Wenn man dies nicht will, muß aber die Konsequenz gezogen und § 15 Abs. 2 entsprechend geändert werden. Sonst wird sich dies zu einer großen Hemmung und zu einem großen Hindernis für Mehrheitsentscheidungen entwickeln.
    Da ist zweitens § 60, der vorsieht, daß nur Mitglieder der Hochschule selbst der Studienreformkommission angehören sollen. Wir sind der Meinung, daß auch andere Persönlichkeiten, auch Persönlichheiten staatlicher Institutionen, in vollem Umfang am Thema der Studienreform mitarbeiten müssen, weil wir ganz einfach der Meinung sind, daß die bisher dafür verantwortlichen Gremien schon sehr lange und ohne deutlichen Erfolg versucht haben, die Studienreform voranzubringen.
    Ich darf in diesem Zusammenhang, Herr Meinecke, auf Ihr Zitat aus meiner Bundesratsrede zurückkommen und damit gleichzeitig auch Herrn Wichert antworten: Man muß eben auch den nächsten Satz noch lesen. Ich bestätige gern auch hier noch einmal, daß wir mit der Mitwirkung graduierter Studenten in unserem Lande gute Erfahrungen gemacht haben. Ich habe aber im Bundesrat weiter gesagt: „Der hier vorgesehene Umfang scheint uns nicht sack- und funktionsgerecht zu sein."

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist etwas ganz anderes!)

    Gerade bei dieser Behauptung möchte ich bleiben. Über eine Beteiligung kann und sollte man reden. Aber eine Beteiligung in diesem Umfang scheint mir für die Funktionsfähigkeit nicht nützlich, sondern schädlich.
    Da sind dann schließlich drittens die §§ 4 und 5, die unseres Erachtens modifiziert werden müssen und die das viel diskutierte Thema der integrierten Gesamthochschulen betreffen. Auch wenn es manche nicht gern hören, dürfte es sich doch inzwischen herumgesprochen haben, daß wir diese integrierte Gesamthochschule nicht ablehnen, daß wir ihr ganz im Gegenteil eine Chance geben möchten und ihr eine Möglichkeit für die Weiterentwicklung unseres Hochschulsystems sehen. Aber diese Form ist unerprobt in Deutschland und überall in der Welt; und daß tatsächlich die Durchlässigkeit zunimmt, wie auch wir hoffen, und daß sie tatsächlich zu einer Vereinfachung der Studiengänge führt, wie auch wir hoffen, ist bisher bloße Behauptung und durch kein konkretes Beispiel bewiesen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir meinen deshalb, daß vor der Lösung der inhaltlichen Probleme, die damit in großem Maße



    I andesminister Dr. Vogel
    zusammenhängen, keine organisatorische Endlösung stehen sollte.
    Wenn heute — das habe ich sehr aufmerksam und auch mit einer gewissen Hoffnung von Herrn Kollegen Leussink gehört — gesagt wird, es solle kein Zwang ausgeübt werden, dann sind das zunächst, wie gesagt, Worte, die uns hoffen lassen, dann müßte aber auch der Text — wie vom Bundesrat vorgeschlagen — entsprechend geändert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Denn die Begründung, die die Bundesregierung in der Drucksache VI/ 1873 dafür gibt, daß sie diesem Vorschlag des Bundesrats nicht gefolgt ist, ist es wert, mit Erlaubnis des Präsidenten zitiert zu werden. Dort heißt es nämlich erstaunlicherweise:
    Die Empfehlung, die in Frage stehenden Bestimmungen als Sollvorschriften zu fassen, verkennt, daß eine Zielvorstellung weder als Sollvorschrift noch als Mußvorschrift beschieben werden kann, sondern nur als in die Zukunft weisendes Programm.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. Abg. Pfeifer: Das hat er heute auch gesagt!)

    Meine Damen und Herren, gegen diesen Satz ist nichts einzuwenden. Aber man soll nicht in einem Gesetzestext ein möglicherweise zukunftsweisendes Programm fixieren, sondern man muß nach unserer Meinung in einem Gesetzestext genau festlegen, was erlaubt und was verboten ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Solange dort „muß" steht, ist die Möglichkeit, es auch anders zu machen, wenn man will, nicht gegeben, und wir haben etwas gegen Zwang. Es kann uns meines Erachtens zur Stunde kein vernünftiger Grund genannt werden, warum dieser Zwang an diesem Punkt ausgeübt werden soll. Ich betone noch einmal, das ist nicht die Meinung einiger ewig gestriger Kulturpolitiker, sondern das ist die nahezu geschlossene Meinung aller für diesen Bereich bisher Verantwortlichen. Nicht weil wir die integrierte Gesamthochschule nicht wollen, sondern weil wir erst Erfahrungen haben wollen, ob sie die bessere Lösung ist, sind wir der Meinung, daß man hier fairer und offener bleiben sollte.
    Erlauben Sie mir außer diesen Bemerkungen zu dem im Gesetz geregelten Komplex auch ein Bedenken zu einem in diesem Gesetz nicht geregelten Komplex. Er betrifft nach unserer Meinung die Frage der Freiheit von Forschung und Lehre und des Lernens. Die Spatzen pfeifen es wohl inzwischen von den Dächern, daß diese Freiheit nicht nur von übergriffiger Bürokratie und aufmüpfigen Beamten oder von autonomiefeindlichen Kultusministern gefährdet sein kann, sondern daß sie auch von Professoren gefährdet sein kann, die Reformen nicht wollen und sich damit, wenn sie sich zusammenfinden, als die besten Koalitionspartner kleiner studentischer Kader erweisen, die diese Reformen ebenfalls nicht möchten und denen diese Möglichkeit, Reformen zu verhindern, genommen werden muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich meine, hier müßte das Gesetz Vorsorge treffen.
    Herr Kollege Leussink, ich wollte eigentlich jetzt auf Berlin verweisen, um nicht immer Bremen nennen zu müssen. Aber Sie haben auf München und Heidelberg verwiesen. Es ist in der Tat richtig, auch dort gibt es Fachbereiche, wo keineswegs alles so . ist, wie wir es wünschen. Nur behaupten die Gesetzgeber von München und Stuttgart nicht fortlaufend, das modernste und leistungsfähigste Konzept der Zukunft entwickelt zu haben, sondern nehmen für sich in Anspruch, daß sie eine zweckmäßige und zeitgerechte Gesetzgebungslösung erst noch suchen. Unsere Befürchtung ist, daß Berlin unter Beweis stellt, daß es so jedenfalls nicht geht, wenn wir dies auch nicht mit irgendeiner Schadenfreude, sondern mit doch wohl erlaubter Sorge sagen.
    Wir sehen in der Frage der Freiheit von Forschung und Lehre im CDU-Entwurf Ansätze, die man ernsthaft diskutieren sollte. Sie haben vorhin von der politischen Nötigung gesprochen, Herr Kollege. Wir sind der Meinung, daß es wohl auch politische Nötigung ist, wenn mit Mehrheit darüber entschieden wird, was ein Professor lehren darf und was nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und wenn mit Mehrheit festgelegt werden muß, was wahr ist und was falsch. Diese Nötigung möchten wir vermieden sehen.
    Gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung, die dieses Gesetz, über das hier gesprochen wird, in den größeren Zusammenhang mit der gesamten Bildungsplanung stellt, um die wir uns zwischen Bund und Ländern gemeinsam bemühen. Bei diesem Gesetz und bei dem nationalen Bildungsplan sollte meines Erachtens der ernsthafte Versuch gemacht werden, zu einer gemeinsamen Basis zu finden. Der Eklat in der Bund-Länder-Bildungsplanungskommission von Montag vor acht Tagen, die unnötigen Fronten, die durch eine völlig unnötige Abstimmung aufgerissen worden sind, müssen meines Erachtens wieder geschlossen werden; denn so wird niemandem gedient, am wenigsten einer fortschrittlichen Bildungspolitik. Wenn wir die Auseinandersetzung um die integrierte Gesamtschule weiter zwischen Fetisch und Tabu führen, dann werden wir von der Öffentlichkeit endgültig in das Feld der Bildungsträumereien verwiesen werden und werden dann allesamt unser Ziel nicht erreichen. Ich meine deswegen, bei diesem Anlaß noch einmal eine nachdrückliche Bitte, ja geradezu einen Appell vorbringen zu sollen, daß man sich bewußt wird: es kann für die Bundesrepublik nur eine gemeinsame Bildungsplanung der großen Parteien geben, oder es wird kein Bildungskonzept geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)

    Ich sage das nicht, meine Damen und Herren, weil die Mehrheiten so liegen und weil eben über die Minderheit, die die CDU und ihre Länder in der Bund-Länder-Bildungsplanungskommission darstellen, in der Ministerpräsidentenkonferenz nicht hinweggegangen werden kann, sondern ich sage das in allererster Linie aus Vernunftgründen heraus, weil ich nämlich glaube, schlechter als ein gemeinsam gefundener Kompromiß wäre eine Auseinander-

    Landesminister Dr. Vogel
    entwicklung der so notwendigen Bildungsplanung, die gemeinsam am notwendigsten für die nächsten zehn Jahre ist und für die darauf folgenden 25 Jahre ruhig dem Streit überlassen werden kann.
    Ich meine, auch bei der Beratung des hier vorliegenden Textes eines Hochschulrahmengesetzes wäre einiges gemeinsam zu tun, um tatsächlich zu einem Hochschulgesetz zu kommen, ,das nicht nur eine Mehrheit hat, sondern von den beteiligten Ländern auch tatsächlich mit Leben ausgefüllt werden kann.
    Ein Gesetz, das nur mühsam und widerwillig ertragen wird, wird uns in dieser schwierigen Frage nicht weiterhelfen und wird vor allem die Parlamente, insonderheit die Landesparlamente, nicht ermutigen, weit mehr als heute für diese Aufgaben zu investieren. Seien wir uns klar darüber: wir brauchen die Unterstützung auch derer, die mit der Hochschule nichts zu tun haben und die für ihre Entwicklung heute kein Verständnis haben, wenn wir unsere gemeinsame Aufgabe bewältigen wollen.
    In diesem Sinne möchte ich bitten, die Grundpunkte, die im Bundesrat beraten worden sind, auch bei Ihren Beratungen noch einmal mit in die Überlegungen einzubeziehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)