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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 106. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6153 A Glückwunsch zur Wahl des Abg. Behrendt als Präsident des Europäischen Parlaments 6153 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6153 B Begrüßung einer Delegation der Türkischen Großen Nationalversammlung . . . . 6168 A Begrüßung einer Delegation des Bayerischen Senats 6236 A Agrarbericht 1971 der Bundesregierung gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen VI/1800, zu W1800) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Antrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Maßnahmen der Bundesregierung in der Einkommens-, der Struktur- und der Sozialpolitik für die deutsche Landwirtschaft (Umdruck 90, Drucksache VI/1812), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/1932) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/1933) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/1934) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister . . 6154 B, 6232 B Bewerunge (CDU/CSU) 6160 C Helms (FDP) 6164 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6170 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 6175 C Ehnes (CDU/CSU) 6176 C Brandt, Bundeskanzler 6181 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 6185 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 6205 A Wehner (SPD) . . . . . . . 6209 B Klinker (CDU/CSU) 6213 A Schonhofen (SPD) , 6215 D Gallus (FDP) 6217 D Dr. Früh (CDU/CSU) 6219 D Höcherl (CDU/CSU) 6222 C Lensing (CDU/CSU) 6225 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 6226 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 6228 C Löffler (SPD) 6230 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Fragestunde (Drucksache 1/1/ 1916) Frage des Abg. Anbuhl (SPD) : Zahl der noch in Lagern befindlichen Bürger der Bundesrepublik Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6190 A Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) : Dauer der Beantwortung von Anfragen in Wohngeldangelegenheiten Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6190 C, D Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 6190 D Frage des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) : Ausgabe von Münzsonderprägungen durch Banken Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6191 A Frage des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) : Ausgabe von Münzsonderprägungen an ausländische Münzsammler Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6191 A, B, C Dr. Schober (CDU/CSU) . . . 6191 B, C Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen durch die Reederei Hugo Stinnes Transozean Schiffahrt GmbH Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6191 C, 6192 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 6192 A Ott (CDU/CSU) 6192 A Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Verwendung eines Teils der Verkehrsteuern zur Finanzierung der öffentlichen Aufwendungen nach dem Krankenhausgesetz Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6192 B, C, D, 6193 A, B Varelmann (CDU/CSU) . . . . 6192 B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 6193 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6193 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) : Beteiligung der Bundesrepublik am Ausbau und an den Arbeiten des in- ternationalen Zentrums für Agrarforschung im Mittelmeerraum Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6193 C, D, 6194 A Dr. Rinderspacher (SPD) . 6193 D, 6194 A Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Überführung der im Einzelplan 10 Kap. 10 03 enthaltenen Mittel in den Förderungsbereich der nationalen Agrarpolitik Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6194 A, B, C Röhner (CDU/CSU) 6194 C Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6194 D, 6195 A, B Röhner (CDU/CSU) . . . 6194 D, 6195 A Ott (CDU/CSU) - 6195 B Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Errichtung einer europäischen Universität im Raum Salzburg-Freilassing Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6195 C, D Engelsberger (CDU/CSU) . . . 6195 D Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Deutschschwedische Kommission zur Untersuchung von Fragen der Mitwirkung in Schule, Hochschule und Forschung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6196 A, B Dr. Gölter (CDU/CSU) 6196 A, B Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Äußerung von Bundesminister Leussink über Konsumverzicht zugunsten der Ausgaben für Bildung und Wissenschaft Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6196 C, D, 6197 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 6196 D, 6197 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Informationsmaterial für die Erörterung politischer Fragen im Sozialkundeunterricht Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6197 B, D, 6198 A Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 6197 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 6198 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 III Fragen des Abg. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Berücksichtigung der freien Träger von Schulen im sogenannten Bildungsgesamtplan Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 6198 B, C, D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . 6198 B, C Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) : Verkehrsunterricht Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6199 A, B Picard (CDU/CSU) 6199 B Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Europäische Gemeinschaftsuniversitäten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6199 C, D, 6200 A Storm (CDU/CSU) . . . 6199 D, 6200 A Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) : Ganzheitslehrmethode Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6200 A, B, C Strohmayr (SPD) . . . . . 6200 B, C Fragen des Abg. Jungmann (CDU/CSU): Sehvermögen von Kraftfahrern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 6200 D, 6201 A, B, C, D, 6202 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) 6201 A, B, C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . . 6201 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) : Nachweis von Antibiotika in Schlachtkälbern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6202 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) : Auswirkung des Rauchens auf den Sauerstoffverbrauch und die Durchblutung im Gehirn Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6202 B Frage des Abg. Hansen (SPD) : Enzymhaltige Waschmittel Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6202 C, D, 6203 A Hansen (SPD) . . . . . 6202 D, 6203 A Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Verweildauer von barbiturhaltigen Schlafmitteln Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6203 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Einführung eines Gesundheitspasses Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 6203 B, C, D Dr. Haack (SPD) . . . . . . 6203 C, D Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) : Antwort auf eine Anfrage des Petitionsausschusses des Bundestages betr. Schäden am Westufer der Rheininsel Heylesenwerth bei Bacharach Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6204 A, B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 6204 B Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Verkehrszeichen für das Ende einer geschlossenen Ortschaft Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6204 C, D, 6205 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 6204 C, D Entwurf eines Rahmengesetzes über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens (Hochschulrahmengesetz) (CDU/CSU) (Drucksache V1/1784) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes (Drucksache VI/ 1873 - Erste Beratung — Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 6236 C, 6269 A Dr. Martin (CDU/CSU) 6241 D Grüner (FDP) 6247 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 6250 C Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 6253 C Dr. Wichert (SPD) . . . . . . 6256 B Dr. Vogel, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . . 6259 A Rau, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6261 B Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . 6263 B Dr. Lohmar (SPD) 6266 A Dichgans (CDU/CSU) 6267 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 (Drucksache VI/ 1879) - Erste Beratung — 6270 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/ 1888) — Erste Beratung — 6270 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und des Schiffsbankgesetzes (Drucksache VI/1898) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 6270 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (Drucksache VI/1899) — Erste Beratung — . . 6271 A Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache VI/1900) — Erste Beratung — 6271 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1905) —Erste Beratung — 6271 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache VI/ 1439) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/ 1904), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/1852) — Zweite und dritte Beratung — 6271 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache VI/1697) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1921) — Zweite und dritte Beratung — 6271 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Art. 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/ 1388) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/ 1920) — Zweite und dritte Beratung — 6271 D Ubersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/1917) 6272 A Nächste Sitzung 6272 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6273 A Anlagen 2 und 3 Entschließungsanträge Umdrucke 161 und 162 zur Beratung des Agrarberichts 1971 der Bundesregierung (Drucksachen VI/1800, zu VI/1800) . . . . . . . . 6273 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Beschlagnahme von pornographischen Schriften durch Zolldienststellen 6274 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Richarts (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Weinmarkt in den nördlichen Anbaugebieten 6275 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Sozialmaßnahmen für die Landwirtschaft 6275 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigende Arzneimittel 6275 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Unterstützung des Kongresses „Friede mit Polen" aus Haushaltsmitteln 6276 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 6153 106. Sitzung Bonn, den 10. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 101. Sitzung, Seite 5901 B, Zeilen 26 und 27: Zwischen den Namen „Rasner" und „Richarts" ist einzutragen: „Reddemann 13. 2." 102. Sitzung, Seite 5985 C, Zeilen 8 und 9: Zwischen den Namen „Rasner" und „Richarts" ist einzutragen: „Reddemann 13. 2." 104. Sitzung, Seite 6085 C, Zeile 13: Das Wort „nicht" ist zu streichen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 3. Adams * 11.3. Dr. Aigner * 11.3. Alber ** 12. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 11.3. Dr. Artzinger * 11. 3. Bals 12. 3. Bauer (Würzburg) ** 11.3. Becher (Pullach) 10. 3. Behrendt * 11.3. Biechele 12. 3 Dr. von Bismarck 12. 3. Blumenfeld ** 11.3. Böhm 12. 3. Borm * 11.3. Bühling 14. 3. Dr. von Bülow 12. 3. Dr. Burgbacher * 11.3. Dasch 5. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 10. 3. Dr. Dittrich * 11. 3. Dr. Dollinger 12. 3. Dröscher * 11.3. Faller * 11.3. Fellermaier * 11.3. Flämig * 11.3. Dr. Franz 12. 3. Dr. Furler * 11.3. Frau Geisendörfer 12. 3. Gerlach (Emsland) * 11.3. Dr. Giulini 12. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 3. Härzschel 10. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.3. Dr. Kliesing '* 11.3. Klinker * 11. 3. Dr. Koch * 11.3. Dr. Kreile 12. 3. Kriedemann * 11. 3. Lange * 11.3. Lautenschlager * 11.3. Dr. Löhr * 11.3. Lücker (München) ' 11.3. Frau Meermann 12. 3. Meister * 11.3. Memmel * 11.3. Michels 10. 3. Müller (Aachen-Land) * 12. 3. Frau Dr. Orth * 11.3. Dr. Pinger 12. 3. Richarts * 12. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 11. 3. Saxowski 4. 4. Schwabe * 11.3. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 12. 3. Dr. Schmücker 10. 3. Dr. Schwörer * 12. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 11.3. Seefeld * 11. 3. Sieglerschmidt ** 12. 3. Dr. Siemer 12. 3. Simon 12. 3. Springorum * 11.3. Dr. Starke (Franken) * 11.3. Steiner 12. 3. Dr. Stoltenberg 10. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Werner * 10. 3. Wolfram * 11.3. Anlage 2 Umdruck 161 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Agrarberichts 1971 der Bundesregierung - Drucksachen VI/ 1800, zu VI/ 1800 - Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im EWG-Ministerrat darauf hinzuwirken, daß alles Erdenkliche getan wird, um die Wirtschafts- und Währungsunion so schnell wie möglich zu verwirklichen. Für die Zwischenzeit sind für den europäischen Agrarmarkt Regelungen anzustreben, die der durch Paritätsänderungen im Jahre 1969 hervorgerufenen Störungen im europäischen Agrarpreisgefüge Rechnung tragen. Hierbei ist insbesondere darauf hinzuwirken, daß sich die entstandenen Ungleichgewichte am europäischen Agrarmarkt nicht allein zum Nachteil eines nationalen Teilmarktes auswirken. Bonn, den 9. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Begründung Für ein reibungsloses Funktionieren des EWGAgrarmarktordnungssystems und der gemeinsamen Agrarfinanzierung schien es allen EWG-Mitgliedstaaten unerläßlich zu sein, einen für mehrere Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates 6274 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Währungen gemeinsamen Wertmesser zur Bestimmung eines festgelegten Betrages in nationaler Währung in der EWG einzuführen. Dieser gemeinsame Wertmesser ist die EWG-Rechnungseinheit. Die RE hat zur Zeit die gleiche Goldparität wie der US-Dollar. (Die rechtliche) Definition der RE für die gemeinsame Agrarpolitik wurde schon im Jahre 1962 durch die Verordnung des Rates Nr. 129 herbeigeführt. Sie ist bestätigt worden durch die Verordnung des Rates Nr. 653/68 vom 30. Mai 1968. In dieser Ratsverordnung sind auch die grundlegenden Bestimmungen darüber enthalten, was zu geschehen hat oder welche Maßnahmen von den Mitgliedstaaten ergriffen werden können, wenn es innerhalb der EWG zu Paritätsänderungen kommt. Den jeweiligen Rechtsakten der EWG blieb es vorbehalten, zu erklären, wann und für welche Bereiche die RE angewendet wird. Dieses ist bei den vorhandenen EWG-Agrarmarktordnungen und der EWG-Finanzierung ausnahmslos geschehen. Die EWG-Rechnungseinheit ist geschaffen worden in der sicheren Erwartung, daß sich die EWG zügig zu einer Währungs- und Wirtschaftsunion weiter entwickeln wird. Es war von vornherein klar, daß die auf der EWG-Rechnungseinheit aufbauenden Regelungen nur dann praktikabel sein würden, wenn sich diese Erwartung erfüllt hätte. Die Hoffnungen sind jedoch nicht erfüllt worden. Die Paritätsänderungen im Jahre 1969 haben die harmonische Weiterentwicklung, vor allem der Agrarmärkte, in der EWG gestört. Es ist zu erheblichen für die deutsche Landwirtschaft geradezu existenzbedrohenden Ungleichgewichten gekommen. Die EWG- Rechnungseinheit hat damit ihre wesentliche Funktionsfähigkeit eingebüßt. Um den Fortgang der Integration zu sichern, ist es daher notwendig, zielstrebig darauf hinzuwirken, daß die negativen Auswirkungen der Paritätsänderungen aus dem Jahre 1969 beseitigt werden. Die in dem Entschließungsantrag enthaltene Formulierung bezweckt nicht die Auflösung der EWG- Agrarmarktordnungen. Sie zielt vielmehr darauf ab, entstandene Ungleichgewichte zu beseitigen. Anlage 3 Umdruck 162 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Agrarberichts 1971 der Bundesregierung — Drucksachen VI/ 1800, zu VI/ 1800 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Unternehmen und der gestiegenen Zinssätze an den Kreditmärkten die Richtlinien über die Zinsverbilligung im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft dahin gehend zu ändern, daß die bereits aufgenommenen und zukünftig aufzunehmenden Darlehen bei den Maßnahmengruppen a) Verbesserung der Agrarstruktur (z. B, Flurbereinigung, Aussiedlung, Aufstockung), b) Wasserwirtschaft und c) Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher altrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen (Hofkredit) im Zinssatz um 1 % zusätzlich zu den bisher gewährten Zinszuschüssen verbilligt werden; 2. angesichts des sich in letzter Zeit verschlechternden Verhältnisses von Nettoinvestitionen und Kreditaufnahmen in den Richtlinien zur Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe die 15%ige Investitionsbeihilfe wieder einzuführen. Bonn, den 9. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Frage A 17) : Trifft es zu, daß die Zolldienststellen an den Crenzübergänqen Anweisung erhalten haben, keine Beschlagnahme bei der Einfuhr pornographischer Schriften mehr vorzunehmen, und, wenn ja, verstößt diese Anweisung nicht gegen bestehende Gesetze? Eine Weisung des Inhalts, daß pornographische Schriften, die zur Verbreitung eingeführt werden, von den Zolldienststellen nicht mehr zu beschlagnahmen und der zuständigen Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung zuzuleiten sind, ist vom BMF nicht ergangen. Wie jedoch bereits in den Antworten auf die mündlichen Anfragen der Herren Kollegen Dr. Unland vom 19. März 1970, Dr. Aigner vom 4. August 1970 und Dr. Jobst vom 3. Dezember 1970 ausgeführt worden ist, nehmen die Zolldienststellen keine Beschlagnahme vor, wenn Reisende einzelne pornographische Schriften zum eigenen Gebrauch mitführen oder wenn einzelne pornographische Schriften in Postsendungen an Privatempfänger eingehen. Die letztere Anweisung befindet sich im Einklang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vorn 29. September 1970, wonach die Zolldienststellen im Hinblick auf das Brief- und Postgeheimnis nicht befugt sind, Postsendungen an Privatempfänger, d. h. Sendungen mit einzelnen pornographischen Schriften, die offensichtlich nicht zur weiteren Verbreitung bestimmt sind, der Staatsanwaltschaft zugänglich zu machen. Die den Zolldienststellen gegebenen Anweisungen verstoßen nicht gegen bestehende Gesetze. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 6275 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Richarts (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Fragen A 30 und 31) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Situation auf dem Weinmarkt in den nördlichen Anbaugebieten, in denen bei völlig stagnierendem Absatz die Weinpreise erheblich unter die Herbstpreise des vergangenen Jahres gesunken sind, zu verbessern? Denkt die Bundesregierung daran, in dieser Situation die Einfuhr von Trinkwein aus Drittländern zumindest vorübergehend auszusetzen? Nach dem Inkrafttreten der EWG-Weinmarktordnung sind die EWG-Organe für die Lösung von Schwierigkeiten auf dem Weinmarkt zuständig. Deshalb hat die EG-Kommission auf Drängen der Bundesregierung für die Weinernte 1970 in den Zonen A und B eine höhere Anreicherung zugelassen. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, die Absatzfähigkeit dieser Weine zu verbessern. Zur Überwindung saisonaler Schwierigkeiten werden für Tafelweine auf Grund der EWG-Vorschriften Lagerbeihilfen gewährt. Von dieser Maßnahme wurde von den Erzeugern in der Bundesrepublik noch kein Gebrauch gemacht. Für Tafelwein wird ferner unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung beim Export gewährt. Über diese EWG-Maßnahmen hinaus hat die deutsche Weinwirtschaft neben Mitteln aus dem EAGFL — aus Bundesmitteln im Jahre 1970 8,7 Millionen DM an Zuschüssen zur Förderung der Kellerwirtschaft erhalten. Ferner wurde dem Stabilisierungsfonds für Wein im Dezember 1970 ein Bundeszuschuß in Höhe von 2 Millionen DM zur Förderung des Weinabsatzes zugewiesen. Eine Aussetzung der Einfuhr von Trinkwein aus Drittländern ist nur auf Grund einer ernstlichen Störung oder der Gefahr einer ernstlichen Störung des Marktes durch Einfuhren möglich. Die Einfuhr von Trinkwein aus Drittländern ist 1970 gegenüber 1969 und 1968 erheblich zurückgegangen. Der Rückgang war in der zweiten Hälfte des Jahres 1970 besonders stark und dürfte anhalten. Die derzeitigen Schwierigkeiten sind also nicht auf Einfuhren, sondern auf die außerordentlich hohen Ernten in den EWG-Ländern zurückzuführen. Die Bundesregierung sieht daher zur Zeit keine Möglichkeit für eine Aussetzung der Drittlandeinfuhren. Diese Maßnahme müßte im übrigen von der EG-Kommission beschlossen werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/ 1916 Frage A 35) Trifft die Behauptung des Vorsitzenden des bayerischen Bauernverbandes zu, daß die von der Bundesregierung eingeleiteten Sozialmaßnahmen für die Landwirtschaft in erster Linie für die Ausscheidenden bestimmt seien, und welche sozial politischen Verbesserungen für die verbleibenden Bauern gibt es? Die Behauptung des Vorsitzenden des Bayerischen Bauernverbandes ist in dieser Form nicht zutreffend. Das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm wäre ohne die im sozialen Ergänzungsprogramm festgelegte flankierende Komponente für die aus der Landwirtschaft Ausscheidenden gar nicht durchführbar. Diese Maßnahmen kommen zudem und das sollte nicht unterschätzt werden — mittelbar auch den in der Landwirtschaft Verbleibenden zugute. Die Bundesregierung gibt im übrigen keineswegs den Maßnahmen des sozialen Ergänzungsänderungsprogramms die Priorität. In erster Linie ist sie bemüht -- und das ist aus den Haushaltsansätzen unschwer zu erkennen -- die soziale Sicherung der Landwirte und ihrer Familien zu verbessern und auszubauen. Die Unfallrenten sind im Jahre 1971 um 20 % angehoben worden. In Kürze wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Krankenversicherung der Landwirte vorlegen, der die volle Übernahme der Krankenversicherungskosten für die Altenteiler auf den Bund vorsehen wird. Die Altershilfe für Landwirte soll zu einer angemessenen Altersversorgung ausgebaut werden. Diese Neuregelung ist aus rechtssystematischen Gründen jedoch erst nach Ablauf der 15jährigen Übergangszeit des Altershilfegesetzes möglich. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/ 1916 Frage A 57) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit des Führers von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können, bereits vom Hersteller auf Verpackung, Gebrauchsanweisung und Behältnis durch ein Symbol oder auf andere Weise auffällig gekennzeichnet werden? Die überwiegende Anzahl von Arzneimitteln, die die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen, dürfen nur auf Verschreibung eines Artzes abgegeben werden. Die Bundesärztekammer hat im Jahre 1964 an alle Ärzte ein Merkblatt herausgegeben, in dem die Arzneimittel, die solche Wirkungen hervorbringen, in acht Gruppen aufgegliedert, aufgeführt sind. Es muß erwartet werden, daß Ärzte bei der Verschreibung solcher Arzneimittel ihre Patienten auf diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Wirkung hinweisen. Daneben haben die Länder nach § 42 des Arzneimittelgesetzes die Ermächtigung, in allen Fällen der Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit das An- bringen von Warnhinweisen vorzuschreiben. Wegen der Schwierigkeit der Materie wurde seit Jahren versucht, diese Ermächtigung in eine Verordnungs- 6276 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 ermächtigung für den zuständigen Bundesminister umzuwandeln. Es war bisher jedoch nicht möglich, eine Stoffliste aufzustellen, die auch in den Grenzfällen genügend konkretisiert werden kann. Inzwischen sind aber viele Hersteller solcher Arzneimittel dazu übergegangen, freiwillig Warnhinweise anzubringen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 19l 6 Frage A 59) : Hat die Bundesregierung die Absicht, auch weiterhin solche Konferenzen wie den kürzlich in Frankfurt abgehaltenen Kongreß „Frieden mit Polen" aus Haushaltsmitteln zu unterstützen? Grundsätzlich ja. In ihrer Förderungspolitik läßt sie sich von dem Grundsatz leiten, daß förderungswürdige Veranstaltungen von dem verantwortlichen Träger und von Form und Inhalt des mitgeteilten Programms her die freiheitlich-demokratische Grundordnung unserer Verfassung und das System der parlamentarisch-repräsentativen Willensbildung nicht in Frage stellen dürfen. In diesem Rahmen stehen Form und Inhalt der Veranstaltungen in der freien Verantwortung der Träger. Die Bundesregierung lehnt es ab, die Veranstaltungen etwa ihrem Inhalt nach vorzuprogrammieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, die beiden Gesetzentwürfe sind begründet. Ich eröffne die verbundene Aussprache. Als erster hat has Vertreter des Bundesrates der Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen das Wort. — Sie wollen noch nicht sprechen? — Gut. Nach der Verfassung haben Sie das Recht, als erster zu sprechen; das wollte ich Ihnen nicht bestreiten.
    Dann hat Herr Abgeordneter Grüner das Wort..


Rede von Martin Grüner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die erste Lesung eines solchen Gesetzentwurfs ist nicht der Ort, um Paragraph für Paragraph die vorliegenden Entwürfe der Regierung und der Opposition im einzelnen zu erörtern. Ich will mich deshalb auf die Schwerpunkte des Hochschulrahmengesetzes beschränken, die mir von besonderem Gewicht erscheinen.
Der Generaleinwand der CDU/CSU gegen die Reform unseres Hochschulwesens und im Grunde gegen jede Art von Reform ist immer die sorgenvolle Frage: Wer garantiert uns, daß solche Reformen einen besseren Zustand als den heutigen schaffen? Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, möchte ich den, wie mir scheint, sehr klugen Satz Lichtenbergs zwecks gedanklicher Ver arbeitung mit nach Hause geben

(Zuruf von der CDU, CSU: Ist das der Ausschuß-Lichtenberg?)


(Abg. Dr. Gölter: Guter Anfang! — weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— der noch berühmtere, wäre richtig, mindestens soweit es die Ausschußöffentlichkeit angeht —, den dieser ganz offensichtlich speziell für Sie geschrieben hat. Er lautet:
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Gölter: Das paßt ausgezeichnet auf die Regierung! Das hat er mindestens in gleichem Maße für die Regierung geschrieben!)

Das heißt nun nicht, daß Reformen eben darin bestünden, nur etwas zu ändern um der Veränderung willen. Aber gerade die öffentliche Diskussion über das Hochschulrahmengesetz mit allen Beteiligten ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine Regierung und ein Parlament Entscheidungen für die Zukunft verantwortungsvoll vorbereiten. Ich meine auch, es ist ein sehr guter Beweis dafür, wie sehr eine solche Diskussion den Erkenntnisstand zu fördern in der Lage ist und wie sehr sie bei einer recht komplizierten Materie, wie sie die Reform des Hochschulwesens darstellt, dazu beitragen kann, daß sich Annäherungen vollziehen und Brücken geschlagen werden, die wir letzten Endes in diesem Hause und in dieser Frage alle für außerordentlich wichtig halten.

(Abg. Probst: Alle?)


Grüner
Ein Wort zu der Forderung der CDU CSU, die Sicherung von Freiheit von Forschung und Lehre im Gesetz zu verankern. Ich bin der Meinung, daß es besser, als es im Grundgesetz in Art. 5 Abs. 3 niedergelegt ist, in einem Rahmengesetz nicht geschehen kann. Ich muß hier auch als Jurist sagen, daß es nicht Aufgabe eines solchen Rahmengesetzes sein kann, die Legaldefinition des Grundgesetzes im einzelnen in einem solchen Rahmengesetz zu wiederholen.
Die Freiheit von Forschung und Lehre kann meiner Ansicht nach im übrigen nicht durch Dekret, sondern nur durch politisches Handeln verwirklicht werden. Mir scheint, Herr Dr. Martin, aus Ihren Ausführungen ist gerade in diesem Themenbereich doch recht deutlich geworden, wie stark Sie darauf setzen, durch juristische Formulierungen und gesetzliche Festlegungen etwa Dämme gegen die von uns allen als bedenklich angesehene radikale Minderheit aufzurichten.

(Abg. Dr. Gölter: Sie müssen erst einmal lesen, was da alles drinsteht!)

Die Wirklichkeit zeigt, daß das nicht möglich ist, sondern daß es darum geht, die Ursachen der Unruhe zu erkennen und durch politisches Handeln dafür zu sorgen, daß diese radikalen Minderheiten keine Gefolgschaft finden. Das ist das entscheidende Problem.

(Beifall bei den Regierungsparteien. Abg. Dr. Gölter: Die Konsequenz daraus ist, daß man gar kein Gesetz macht! — Abg. Dr. Wörner: Das entscheidende Kriterium ist ein völlig anderes! -Zuruf von der CDU/CSU: Die sozialistische Bewußtseinsbildung ist die Ursache!)

Wenn Sie es für sinnvoll halten, diesen Grundgesetzartikel im Rahmengesetz zu wiederholen und auszudeuten, könnten wir im Grunde genommen in jedem Gesetz, das wir hier im Hause verabschieden, in einer meiner Ansicht nach falsch verstandenen Effizienz eine Wiederholung eines Grundgesetzartikels, der jeweils einschlägig ist, vornehmen.

(Abg. Raffert: Das wäre sehr gefährlich!)

Freiheit von Forschung und Lehre ist ein Grundsatz, den wir mit Ihnen für selbstverständlich halten.

(Abg. Dr. Probst: Dann muß man etwas dafür tun!)

Ich glaube, daß uns die Ausschußberatungen Gelegenheit geben werden, das zu beweisen. Ich hoffe ferner, daß sich der Streit um die Formulierungen im Zweifelsfall als nicht stichhaltig erweisen wird.
Für die Freien Demokraten möchte ich mit Nachdruck der integrierten Gesamthochschule und der konsequenten Weiterführung des Prinzips der Chancengleichheit und der Durchlässigkeit in der von uns geforderten integrierten Gesamtschule, nämlich der offenen Schule, das Wort reden. Wir halten es für angebracht, auf diesen Zusammenhang des gesamten Bildungswesens hinzuweisen, da die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern offensichtlich den Bildungspolitikern der Opposition, die zu diesem Thema in diesem Hause sprechen, den Blick für diesen Gesamtzusammenhang verstellt. In der Öffentlichkeit, vor allem aber in der Oppositionsfraktion, ist noch immer der Irrtum weit verbreitet, daß die integrierte Gesamtschule und die integrierte Gesamthochschule architektonisch und geographisch unter einem Dach untergebracht sein müßten. Herr Minister Leussink hat schon auf diesen Irrtum hingewiesen. Bei vielen verbindet sich das Bild von diesen Bildungseinrichtungen der Zukunft mit der Vorstellung gigantischer Gebäudekomplexe. Noch im letzten öffentlichen Hearing über das Hochschulrahmengesetz verursachte die Ansicht eines Vertreters der anwesenden Verbände aus Hamburg, es wäre sinnvoller, in Hamburg zwei Gesamthochschulen statt einer Gesamthochschule zu schaffen, ein freudiges Kopfnicken bei der Opposition -- ein Indiz für mich, daß nicht bei den Regierungsparteien, sondern bei der Opposition offensichtlich immer noch Unklarheit darüber besteht, was eine integrierte Gesamthochschule ist.

(Beifall bei den 'Regierungsparteien. — Abg. Haase [Kassel] : Ihre Uhr geht falsch!)

-- Sie geht völlig richtig.

(Abg. Haase [Kassel] : Nein! Lassen Sie sich mal eine neue geben!)

— Ich glaube nicht, daß das notwendig ist, Herr Haase.

(Abg. Haase [Kassel] : Wir haben gute Quellen!)

— Ich würde mich freuen, wenn Sie eine Sammlung veranstalteten und mir bei Gelegenheit eine neue Uhr überreichten!

(Abg. Raffert: Grüners Uhren stimmen!)

In Stadtstaaten bzw. Ballungszentren wird es sinnvoll sein, Bildungszentren zu schaffen, in denen möglichst alle Bereiche der Bildung einschließlich der beruflichen Bildung vertreten sind. In Flächenstaaten bzw. mehr ländlichen Regionen wird dies weder erforderlich noch sinnvoll sein. Worum es in dieser Frage geht, ist die konsequente Verwirklichung der Durchlässigkeit, auf die ja auch Herr Dr. Martin nachdrücklich hingewiesen hat. Der Regierungsentwurf gewährleistet unserer Ansicht nach diese Durchlässigkeit.
Eine Umwandlung der Bestimmungen über die Einrichtung von Gesamthochschulen in die von der CDU und von verschiedenen Ländern geforderte Soll-Vorschrift würde für unsere Fraktion nicht akzeptabel sein; denn wir befürchten, daß eine solche Umwandlung der Muß- in eine Sollvorschrift zu einer Zementierung des Status quo in dem einen oder anderen Land führen würde. Die jetzige Fassung des Regierungsentwurfs läßt den Ländern einen weiten Spielraum zur Erprobung von verschiedenen Studienmodellen, die Ihnen aus verschiedenen Beiträgen der Bildungsexperten bekannt sind.
Wenn man von der integrierten Gesamthochschule redet, mull man auch an die Integration der



Grüner
Bildungsinhalte denken. Ich halte es für wichtig, gerade diesen Gesichtspunkt in den Vordergrund zu rücken. Es ist richtig, daran zu erinnern, daß die gemischten Kommissionen von Sachverständigen, die der § 59 vorsieht, zur Entwicklung von Studieninhalten und zweckmäßigen Prüfungsordnungen zuständig sein sollen. Wir meinen, daß die Erstellung neuer Studienordnungen ein Herzstück der Hochschulreform sein wird.
Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Hochschulreform ist die Schaffung einer einheitlichen Personalstruktur. Der Regierungsentwurf enthält eine genaue Funktionsbeschreibung für Professoren und Assistenzprofessoren. Die FDP hielte es für wichtig, daß über die Funktionen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter sowie der Lehrkräfte für besondere Zwecke Klarheit und Übereinstimmung erzielt wird. Die konsequente Verwirklichung der Gesamthochschule wäre gefährdet, wenn hier etwa eine neue Art von Mittelbau mit allen seinen heute schon vorhandenen negativen Erscheinungen entstünde. Wir sind uns mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und der Fraktion der SPD darüber einig, daß die Funktion dieser Mitglieder der Gesamthochschule vor allem in der Betreuung von komplizierten technischem Gerät und sonstigen Einrichtungen im Bereich der Naturwissenschaften, aber auch von Rechenanlagen, Sprachlabors, Bibliotheken usw. im Bereich der Geisteswissenschaften liegen soll.
Unseres Erachtens sollte in den Ausschußberatungen auch geprüft werden, ob durch eine nähere funktionale Beschreibung der Aufgaben dieser Personen bzw. durch Festlegung von Zahlenverhältnissen — etwa in der Form: drei Professoren, ein Assistenzprofessor, drei Graduierte hier klare Verhältnisse geschaffen werden können. Die Grenzen zwischen der Betreuung technischer Anlagen und der direkten wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschungsprojekten beginnen bereits heute fließend zu werden. Ich meine, daß das längerfristig zu einer Vereinfachung der Personalstruktur führen kann.
Ein weiterer wichtiger und in der Diskussion umstrittener Punkt des Hochschulrahmengesetzes ist die Mitbestimmung in den Gremien der Gesamthochschule, hier insbesondere das vorgesehene Quorum sowie die Mitwirkung der Studenten in Fragen der Forschung und Personalentscheidung. Das vorgesehene Quorum ist nach dem Verständnis des Regierungsentwurfs ein Appell an die Mehrheit der Studenten, sich aktiver an den Wahlen zu den Hochschulgremien zu beteiligen. Der Ausschluß der Studenten und die Einbeziehung der graduierten Studenten in die Entscheidungen über Forschungsfragen und Personalentscheidungen tragen dem Argument des mangelnden Sachverstandes Rechnung.
Ich habe für diese Begründungen des Regierungsentwurfs volles Verständnis, möchte aber an dieser Stelle doch zum Ausdruck bringen, daß ich die von verschiedenen Seiten im öffentlichen Hearing des Bundestagsausschusses vorgebrachten Argumente gegen das Quorum und gegen den Ausschluß der
Studenten in Forschung und Personalangelegenheiten für überlegenswert halte und sie bei der weiteren Behandlung dieser Frage doch berücksichtigt wissen möchte. Ich möchte es mir versagen, auf das Für und Wider, das ja im Hearing ausführlich zur Sprache kam, in diesem Zusammenhang näher einzugehen, urn die vorgesehene Zeit nicht zu überschreiten.
In diesem Zusammenhang scheint es mir aber angebracht, noch einmal auf den Zusammenhang zwischen der integrierten Gesamtschule und der integrierten Gesamthochschule hinzuweisen. Die in allen Parteien entwickelten Vorstellungen zur Schülermitbestimmung müssen in Einklang mit den Mitbestimmungsregelungen an der Gesamthochschule stehen.
Dabei darf ich nur auf die recht interessante Möglichkeit aufmerksam zu machen, die angesichts der Herabsetzung des passiven Wahlalters eintreten kann, daß etwa der Student X, der seinen Wehrdienst abgeleistet hat und nun im ersten Semester an einer Hochschule studiert, theoretisch gleichzeitig Mitglied dieses Bundestages sein und als Bundestagsabgeordneter hier bei der Entscheidung über den Etat für Bildung und Wissenschaft mitbestimmen könnte

(Abg. Dr. Gölter: Das wird nicht oft eintreten, Herr Grüner!)

— ich habe deshalb auch darauf hingewiesen, daß ich das als einen theoretischen Fall betrachte; aber ich glaube, daß der Zusammenhang mit der Frage, in welcher Weise man Mitwirkungsrechte oder Mitentscheidungsrechte in dem einen oder anderen Bereich zubilligen muß, hier doch sehr klar gesehen werden muß —, daß also ein solcher 21 jähriger Bundestagsabgeordneter hier im Plenum oder in den Ausschüssen mitwirken könnte, nach der jetzt vorgesehenen Regelung aber nicht in der Lage wäre, in seiner Fachbereichskommission mitzuentscheiden, weil er noch nicht zu den graduierten Studenten gehört.
Das Hochschulrahmengesetz wird sicher - mit
oder ohne Quorum — jedenfalls einen wesentlichen Schritt nach vorn bedeuten, und es wird eine grundlegende Möglichkeit eröffnen, die Ziele zu erreichen, die wir zwar in der Zielvorstellung gemeinsam haben, die wir aber im Wege doch noch sehr differenziert sehen.
An dieser Stelle soll ein anderes, nicht nur theoretisches, sondern in der Praxis vor nicht allzu langer Zeit vorgekommenes Beispiel nicht unerwähnt bleiben: Eine Universität beruft einen Klinikdirektor für Hautkrankheiten. Dieser nimmt den Ruf unter der Bedingung an, daß das für ihn vorgesehene Institut nach einem ganz bestimmten, von ihm vorgeschriebenen Modus erbaut wird, und zwar als Neubau. Seine Forderungen werden erfüllt. Bedauerlicherweise verstirbt er. Der Nachfolger hat völlig andere Vorstellungen und knüpft nun seinerseits an die Annahme der Berufung die Bedingung, ein neues Institut nach seinen Vorstellungen zu erhalten.
Es wird an diesem Beispiel sehr deutlich, um was es nun wirklich geht. Es geht bei den Entscheidun-



Grüner
gen solcher Hochschulgremien in erster Linie um die Austragung bzw. den Ausgleich verschiedener Interessen, weniger um die Richtigkeit oder Unrichtigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse, die man nach meinem Verständnis von der Selbstverwaltung der Hochschulen in solchen Gremien tatsächlich nicht zur Abstimmung durch Mehrheitsentscheidungen stellen kann. Wenn ich die Entwicklung an der Universität Hamburg richtig verfolgt habe, entspricht die dortige Praxis ganz dieser Erfahrung und Überzeugung.
Ich habe bereits in der Debatte über den Bildungshaushalt kurz darauf hingewiesen, daß meine Fraktion die Einrichtung einer Bundeshochschulkonferenz für erforderlich hält. Ich möchte dies heute noch einmal unterstreichen, obwohl ich die verfassungsrechtlichen Bedenken, die angesichts der nicht bestehenden Kompetenz des Bundes mit Recht gegen eine gesetzliche Regelung vorgebracht werden, würdige. Auf der anderen Seite kann aber auch die Tatsache nicht außer acht gelassen werden, daß die beteiligten Gruppen der Hochschulen sich über Struktur und Aufgaben einer solchen Hochschulkonferenz noch nicht einig sind. Ich meine, daß es nicht im Rahmen dieses Hochschulrahmengesetzes zu einer Regelung kommen kann, weil wir damit auch eine zeitliche Verzögerung erhalten würden, die wir für nicht wünschenswert halten. Ich meine auf der anderen Seite, daß uns der Gedanke dieser Bundeshochschulkonferenz tatsächlich ständig bewußt sein sollte und daß wir diesen Gedanken entwickeln sollten; denn es muß zu einer Flurbereinigung im Bereich des Beratungswesens und der effizienten Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen und der staatlichen Seite kommen.
Im übrigen sollten sich Bund und Länder sowie ihre Parlamente und die Bildungseinrichtungen selbst rechtzeitig Gedanken darüber machen, ob wir nicht längerfristig über den Bereich der Hochschulen hinaus eine Bundesbildungskonferenz benötigen, um alle am Bildungswesen Beteiligten in einer einheitlichen Konferenz zu einer Abstimmung ihrer Auffassungen, vor allem im Verwältnis zu den staatlichen Organen, zu bringen.
Ohne der Fortsetzung des öffentlichen Hearings zum Hochschulrahmengesetz und den Ausschußberatungen vorgreifen zu wollen, halten wir Freien Demokraten den Regierungsentwurf im Rahmen der beschränkt gegebenen Verfassungskompetenz für ausgereift und sehen ihn als verabschiedungsreif an. In dieser Ansicht bestärkt uns eine breite Zustimmung unter den Betroffenen und Beteiligten, die sich in der ausführlichen Diskussion dieser wichtigen Materie doch herausgestellt hat und die sich bis in den Bereich der CDU/CSU in Gestalt des Rings Christlich-Demokratischer Studenten erstreckt.

(Abg. Dr. Martin: Na, na!)

So wichtig die umfassende Diskussion dieser Materie in der Vorbereitung des Gesetzentwurfs war und ist, so müssen die Politiker jetzt die Umsetzung der Pläne in die Wirklichkeit vorantreiben und den Mut zu Entscheidungen finden. Denn eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als ein Hochschulgesetz ohne Widerspruch von Interessengruppen über die parlamentarischen Hürden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Meinecke. Seine Fraktion erbittet für ihn eine Redezeit von 20 Minuten.