Rede:
ID0610632200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 13
    1. der: 3
    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. zur: 1
    5. Begründung: 1
    6. des: 1
    7. Entwurfs: 1
    8. Fraktion: 1
    9. CDU/CSU: 1
    10. hat: 1
    11. Abgeordnete: 1
    12. Dr.: 1
    13. Martin.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 106. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6153 A Glückwunsch zur Wahl des Abg. Behrendt als Präsident des Europäischen Parlaments 6153 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6153 B Begrüßung einer Delegation der Türkischen Großen Nationalversammlung . . . . 6168 A Begrüßung einer Delegation des Bayerischen Senats 6236 A Agrarbericht 1971 der Bundesregierung gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen VI/1800, zu W1800) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Antrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Maßnahmen der Bundesregierung in der Einkommens-, der Struktur- und der Sozialpolitik für die deutsche Landwirtschaft (Umdruck 90, Drucksache VI/1812), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/1932) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/1933) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/1934) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister . . 6154 B, 6232 B Bewerunge (CDU/CSU) 6160 C Helms (FDP) 6164 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6170 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 6175 C Ehnes (CDU/CSU) 6176 C Brandt, Bundeskanzler 6181 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 6185 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 6205 A Wehner (SPD) . . . . . . . 6209 B Klinker (CDU/CSU) 6213 A Schonhofen (SPD) , 6215 D Gallus (FDP) 6217 D Dr. Früh (CDU/CSU) 6219 D Höcherl (CDU/CSU) 6222 C Lensing (CDU/CSU) 6225 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 6226 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 6228 C Löffler (SPD) 6230 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Fragestunde (Drucksache 1/1/ 1916) Frage des Abg. Anbuhl (SPD) : Zahl der noch in Lagern befindlichen Bürger der Bundesrepublik Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6190 A Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) : Dauer der Beantwortung von Anfragen in Wohngeldangelegenheiten Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6190 C, D Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 6190 D Frage des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) : Ausgabe von Münzsonderprägungen durch Banken Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6191 A Frage des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) : Ausgabe von Münzsonderprägungen an ausländische Münzsammler Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6191 A, B, C Dr. Schober (CDU/CSU) . . . 6191 B, C Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen durch die Reederei Hugo Stinnes Transozean Schiffahrt GmbH Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6191 C, 6192 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 6192 A Ott (CDU/CSU) 6192 A Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Verwendung eines Teils der Verkehrsteuern zur Finanzierung der öffentlichen Aufwendungen nach dem Krankenhausgesetz Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6192 B, C, D, 6193 A, B Varelmann (CDU/CSU) . . . . 6192 B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 6193 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6193 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) : Beteiligung der Bundesrepublik am Ausbau und an den Arbeiten des in- ternationalen Zentrums für Agrarforschung im Mittelmeerraum Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6193 C, D, 6194 A Dr. Rinderspacher (SPD) . 6193 D, 6194 A Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Überführung der im Einzelplan 10 Kap. 10 03 enthaltenen Mittel in den Förderungsbereich der nationalen Agrarpolitik Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6194 A, B, C Röhner (CDU/CSU) 6194 C Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6194 D, 6195 A, B Röhner (CDU/CSU) . . . 6194 D, 6195 A Ott (CDU/CSU) - 6195 B Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Errichtung einer europäischen Universität im Raum Salzburg-Freilassing Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6195 C, D Engelsberger (CDU/CSU) . . . 6195 D Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Deutschschwedische Kommission zur Untersuchung von Fragen der Mitwirkung in Schule, Hochschule und Forschung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6196 A, B Dr. Gölter (CDU/CSU) 6196 A, B Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Äußerung von Bundesminister Leussink über Konsumverzicht zugunsten der Ausgaben für Bildung und Wissenschaft Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6196 C, D, 6197 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 6196 D, 6197 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Informationsmaterial für die Erörterung politischer Fragen im Sozialkundeunterricht Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6197 B, D, 6198 A Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 6197 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 6198 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 III Fragen des Abg. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Berücksichtigung der freien Träger von Schulen im sogenannten Bildungsgesamtplan Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 6198 B, C, D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . 6198 B, C Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) : Verkehrsunterricht Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6199 A, B Picard (CDU/CSU) 6199 B Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Europäische Gemeinschaftsuniversitäten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6199 C, D, 6200 A Storm (CDU/CSU) . . . 6199 D, 6200 A Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) : Ganzheitslehrmethode Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6200 A, B, C Strohmayr (SPD) . . . . . 6200 B, C Fragen des Abg. Jungmann (CDU/CSU): Sehvermögen von Kraftfahrern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 6200 D, 6201 A, B, C, D, 6202 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) 6201 A, B, C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . . 6201 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) : Nachweis von Antibiotika in Schlachtkälbern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6202 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) : Auswirkung des Rauchens auf den Sauerstoffverbrauch und die Durchblutung im Gehirn Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6202 B Frage des Abg. Hansen (SPD) : Enzymhaltige Waschmittel Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6202 C, D, 6203 A Hansen (SPD) . . . . . 6202 D, 6203 A Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Verweildauer von barbiturhaltigen Schlafmitteln Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6203 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Einführung eines Gesundheitspasses Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 6203 B, C, D Dr. Haack (SPD) . . . . . . 6203 C, D Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) : Antwort auf eine Anfrage des Petitionsausschusses des Bundestages betr. Schäden am Westufer der Rheininsel Heylesenwerth bei Bacharach Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6204 A, B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 6204 B Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Verkehrszeichen für das Ende einer geschlossenen Ortschaft Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6204 C, D, 6205 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 6204 C, D Entwurf eines Rahmengesetzes über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens (Hochschulrahmengesetz) (CDU/CSU) (Drucksache V1/1784) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes (Drucksache VI/ 1873 - Erste Beratung — Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 6236 C, 6269 A Dr. Martin (CDU/CSU) 6241 D Grüner (FDP) 6247 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 6250 C Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 6253 C Dr. Wichert (SPD) . . . . . . 6256 B Dr. Vogel, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . . 6259 A Rau, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6261 B Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . 6263 B Dr. Lohmar (SPD) 6266 A Dichgans (CDU/CSU) 6267 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 (Drucksache VI/ 1879) - Erste Beratung — 6270 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/ 1888) — Erste Beratung — 6270 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und des Schiffsbankgesetzes (Drucksache VI/1898) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 6270 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (Drucksache VI/1899) — Erste Beratung — . . 6271 A Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache VI/1900) — Erste Beratung — 6271 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1905) —Erste Beratung — 6271 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache VI/ 1439) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/ 1904), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/1852) — Zweite und dritte Beratung — 6271 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache VI/1697) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1921) — Zweite und dritte Beratung — 6271 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Art. 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/ 1388) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/ 1920) — Zweite und dritte Beratung — 6271 D Ubersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/1917) 6272 A Nächste Sitzung 6272 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6273 A Anlagen 2 und 3 Entschließungsanträge Umdrucke 161 und 162 zur Beratung des Agrarberichts 1971 der Bundesregierung (Drucksachen VI/1800, zu VI/1800) . . . . . . . . 6273 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Beschlagnahme von pornographischen Schriften durch Zolldienststellen 6274 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Richarts (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Weinmarkt in den nördlichen Anbaugebieten 6275 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Sozialmaßnahmen für die Landwirtschaft 6275 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigende Arzneimittel 6275 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Unterstützung des Kongresses „Friede mit Polen" aus Haushaltsmitteln 6276 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 6153 106. Sitzung Bonn, den 10. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 101. Sitzung, Seite 5901 B, Zeilen 26 und 27: Zwischen den Namen „Rasner" und „Richarts" ist einzutragen: „Reddemann 13. 2." 102. Sitzung, Seite 5985 C, Zeilen 8 und 9: Zwischen den Namen „Rasner" und „Richarts" ist einzutragen: „Reddemann 13. 2." 104. Sitzung, Seite 6085 C, Zeile 13: Das Wort „nicht" ist zu streichen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 3. Adams * 11.3. Dr. Aigner * 11.3. Alber ** 12. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 11.3. Dr. Artzinger * 11. 3. Bals 12. 3. Bauer (Würzburg) ** 11.3. Becher (Pullach) 10. 3. Behrendt * 11.3. Biechele 12. 3 Dr. von Bismarck 12. 3. Blumenfeld ** 11.3. Böhm 12. 3. Borm * 11.3. Bühling 14. 3. Dr. von Bülow 12. 3. Dr. Burgbacher * 11.3. Dasch 5. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 10. 3. Dr. Dittrich * 11. 3. Dr. Dollinger 12. 3. Dröscher * 11.3. Faller * 11.3. Fellermaier * 11.3. Flämig * 11.3. Dr. Franz 12. 3. Dr. Furler * 11.3. Frau Geisendörfer 12. 3. Gerlach (Emsland) * 11.3. Dr. Giulini 12. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 3. Härzschel 10. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.3. Dr. Kliesing '* 11.3. Klinker * 11. 3. Dr. Koch * 11.3. Dr. Kreile 12. 3. Kriedemann * 11. 3. Lange * 11.3. Lautenschlager * 11.3. Dr. Löhr * 11.3. Lücker (München) ' 11.3. Frau Meermann 12. 3. Meister * 11.3. Memmel * 11.3. Michels 10. 3. Müller (Aachen-Land) * 12. 3. Frau Dr. Orth * 11.3. Dr. Pinger 12. 3. Richarts * 12. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 11. 3. Saxowski 4. 4. Schwabe * 11.3. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 12. 3. Dr. Schmücker 10. 3. Dr. Schwörer * 12. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 11.3. Seefeld * 11. 3. Sieglerschmidt ** 12. 3. Dr. Siemer 12. 3. Simon 12. 3. Springorum * 11.3. Dr. Starke (Franken) * 11.3. Steiner 12. 3. Dr. Stoltenberg 10. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Werner * 10. 3. Wolfram * 11.3. Anlage 2 Umdruck 161 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Agrarberichts 1971 der Bundesregierung - Drucksachen VI/ 1800, zu VI/ 1800 - Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im EWG-Ministerrat darauf hinzuwirken, daß alles Erdenkliche getan wird, um die Wirtschafts- und Währungsunion so schnell wie möglich zu verwirklichen. Für die Zwischenzeit sind für den europäischen Agrarmarkt Regelungen anzustreben, die der durch Paritätsänderungen im Jahre 1969 hervorgerufenen Störungen im europäischen Agrarpreisgefüge Rechnung tragen. Hierbei ist insbesondere darauf hinzuwirken, daß sich die entstandenen Ungleichgewichte am europäischen Agrarmarkt nicht allein zum Nachteil eines nationalen Teilmarktes auswirken. Bonn, den 9. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Begründung Für ein reibungsloses Funktionieren des EWGAgrarmarktordnungssystems und der gemeinsamen Agrarfinanzierung schien es allen EWG-Mitgliedstaaten unerläßlich zu sein, einen für mehrere Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates 6274 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 Währungen gemeinsamen Wertmesser zur Bestimmung eines festgelegten Betrages in nationaler Währung in der EWG einzuführen. Dieser gemeinsame Wertmesser ist die EWG-Rechnungseinheit. Die RE hat zur Zeit die gleiche Goldparität wie der US-Dollar. (Die rechtliche) Definition der RE für die gemeinsame Agrarpolitik wurde schon im Jahre 1962 durch die Verordnung des Rates Nr. 129 herbeigeführt. Sie ist bestätigt worden durch die Verordnung des Rates Nr. 653/68 vom 30. Mai 1968. In dieser Ratsverordnung sind auch die grundlegenden Bestimmungen darüber enthalten, was zu geschehen hat oder welche Maßnahmen von den Mitgliedstaaten ergriffen werden können, wenn es innerhalb der EWG zu Paritätsänderungen kommt. Den jeweiligen Rechtsakten der EWG blieb es vorbehalten, zu erklären, wann und für welche Bereiche die RE angewendet wird. Dieses ist bei den vorhandenen EWG-Agrarmarktordnungen und der EWG-Finanzierung ausnahmslos geschehen. Die EWG-Rechnungseinheit ist geschaffen worden in der sicheren Erwartung, daß sich die EWG zügig zu einer Währungs- und Wirtschaftsunion weiter entwickeln wird. Es war von vornherein klar, daß die auf der EWG-Rechnungseinheit aufbauenden Regelungen nur dann praktikabel sein würden, wenn sich diese Erwartung erfüllt hätte. Die Hoffnungen sind jedoch nicht erfüllt worden. Die Paritätsänderungen im Jahre 1969 haben die harmonische Weiterentwicklung, vor allem der Agrarmärkte, in der EWG gestört. Es ist zu erheblichen für die deutsche Landwirtschaft geradezu existenzbedrohenden Ungleichgewichten gekommen. Die EWG- Rechnungseinheit hat damit ihre wesentliche Funktionsfähigkeit eingebüßt. Um den Fortgang der Integration zu sichern, ist es daher notwendig, zielstrebig darauf hinzuwirken, daß die negativen Auswirkungen der Paritätsänderungen aus dem Jahre 1969 beseitigt werden. Die in dem Entschließungsantrag enthaltene Formulierung bezweckt nicht die Auflösung der EWG- Agrarmarktordnungen. Sie zielt vielmehr darauf ab, entstandene Ungleichgewichte zu beseitigen. Anlage 3 Umdruck 162 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Agrarberichts 1971 der Bundesregierung — Drucksachen VI/ 1800, zu VI/ 1800 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Unternehmen und der gestiegenen Zinssätze an den Kreditmärkten die Richtlinien über die Zinsverbilligung im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft dahin gehend zu ändern, daß die bereits aufgenommenen und zukünftig aufzunehmenden Darlehen bei den Maßnahmengruppen a) Verbesserung der Agrarstruktur (z. B, Flurbereinigung, Aussiedlung, Aufstockung), b) Wasserwirtschaft und c) Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher altrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen (Hofkredit) im Zinssatz um 1 % zusätzlich zu den bisher gewährten Zinszuschüssen verbilligt werden; 2. angesichts des sich in letzter Zeit verschlechternden Verhältnisses von Nettoinvestitionen und Kreditaufnahmen in den Richtlinien zur Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe die 15%ige Investitionsbeihilfe wieder einzuführen. Bonn, den 9. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Frage A 17) : Trifft es zu, daß die Zolldienststellen an den Crenzübergänqen Anweisung erhalten haben, keine Beschlagnahme bei der Einfuhr pornographischer Schriften mehr vorzunehmen, und, wenn ja, verstößt diese Anweisung nicht gegen bestehende Gesetze? Eine Weisung des Inhalts, daß pornographische Schriften, die zur Verbreitung eingeführt werden, von den Zolldienststellen nicht mehr zu beschlagnahmen und der zuständigen Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung zuzuleiten sind, ist vom BMF nicht ergangen. Wie jedoch bereits in den Antworten auf die mündlichen Anfragen der Herren Kollegen Dr. Unland vom 19. März 1970, Dr. Aigner vom 4. August 1970 und Dr. Jobst vom 3. Dezember 1970 ausgeführt worden ist, nehmen die Zolldienststellen keine Beschlagnahme vor, wenn Reisende einzelne pornographische Schriften zum eigenen Gebrauch mitführen oder wenn einzelne pornographische Schriften in Postsendungen an Privatempfänger eingehen. Die letztere Anweisung befindet sich im Einklang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vorn 29. September 1970, wonach die Zolldienststellen im Hinblick auf das Brief- und Postgeheimnis nicht befugt sind, Postsendungen an Privatempfänger, d. h. Sendungen mit einzelnen pornographischen Schriften, die offensichtlich nicht zur weiteren Verbreitung bestimmt sind, der Staatsanwaltschaft zugänglich zu machen. Die den Zolldienststellen gegebenen Anweisungen verstoßen nicht gegen bestehende Gesetze. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 6275 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Richarts (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Fragen A 30 und 31) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Situation auf dem Weinmarkt in den nördlichen Anbaugebieten, in denen bei völlig stagnierendem Absatz die Weinpreise erheblich unter die Herbstpreise des vergangenen Jahres gesunken sind, zu verbessern? Denkt die Bundesregierung daran, in dieser Situation die Einfuhr von Trinkwein aus Drittländern zumindest vorübergehend auszusetzen? Nach dem Inkrafttreten der EWG-Weinmarktordnung sind die EWG-Organe für die Lösung von Schwierigkeiten auf dem Weinmarkt zuständig. Deshalb hat die EG-Kommission auf Drängen der Bundesregierung für die Weinernte 1970 in den Zonen A und B eine höhere Anreicherung zugelassen. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, die Absatzfähigkeit dieser Weine zu verbessern. Zur Überwindung saisonaler Schwierigkeiten werden für Tafelweine auf Grund der EWG-Vorschriften Lagerbeihilfen gewährt. Von dieser Maßnahme wurde von den Erzeugern in der Bundesrepublik noch kein Gebrauch gemacht. Für Tafelwein wird ferner unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung beim Export gewährt. Über diese EWG-Maßnahmen hinaus hat die deutsche Weinwirtschaft neben Mitteln aus dem EAGFL — aus Bundesmitteln im Jahre 1970 8,7 Millionen DM an Zuschüssen zur Förderung der Kellerwirtschaft erhalten. Ferner wurde dem Stabilisierungsfonds für Wein im Dezember 1970 ein Bundeszuschuß in Höhe von 2 Millionen DM zur Förderung des Weinabsatzes zugewiesen. Eine Aussetzung der Einfuhr von Trinkwein aus Drittländern ist nur auf Grund einer ernstlichen Störung oder der Gefahr einer ernstlichen Störung des Marktes durch Einfuhren möglich. Die Einfuhr von Trinkwein aus Drittländern ist 1970 gegenüber 1969 und 1968 erheblich zurückgegangen. Der Rückgang war in der zweiten Hälfte des Jahres 1970 besonders stark und dürfte anhalten. Die derzeitigen Schwierigkeiten sind also nicht auf Einfuhren, sondern auf die außerordentlich hohen Ernten in den EWG-Ländern zurückzuführen. Die Bundesregierung sieht daher zur Zeit keine Möglichkeit für eine Aussetzung der Drittlandeinfuhren. Diese Maßnahme müßte im übrigen von der EG-Kommission beschlossen werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/ 1916 Frage A 35) Trifft die Behauptung des Vorsitzenden des bayerischen Bauernverbandes zu, daß die von der Bundesregierung eingeleiteten Sozialmaßnahmen für die Landwirtschaft in erster Linie für die Ausscheidenden bestimmt seien, und welche sozial politischen Verbesserungen für die verbleibenden Bauern gibt es? Die Behauptung des Vorsitzenden des Bayerischen Bauernverbandes ist in dieser Form nicht zutreffend. Das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm wäre ohne die im sozialen Ergänzungsprogramm festgelegte flankierende Komponente für die aus der Landwirtschaft Ausscheidenden gar nicht durchführbar. Diese Maßnahmen kommen zudem und das sollte nicht unterschätzt werden — mittelbar auch den in der Landwirtschaft Verbleibenden zugute. Die Bundesregierung gibt im übrigen keineswegs den Maßnahmen des sozialen Ergänzungsänderungsprogramms die Priorität. In erster Linie ist sie bemüht -- und das ist aus den Haushaltsansätzen unschwer zu erkennen -- die soziale Sicherung der Landwirte und ihrer Familien zu verbessern und auszubauen. Die Unfallrenten sind im Jahre 1971 um 20 % angehoben worden. In Kürze wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Krankenversicherung der Landwirte vorlegen, der die volle Übernahme der Krankenversicherungskosten für die Altenteiler auf den Bund vorsehen wird. Die Altershilfe für Landwirte soll zu einer angemessenen Altersversorgung ausgebaut werden. Diese Neuregelung ist aus rechtssystematischen Gründen jedoch erst nach Ablauf der 15jährigen Übergangszeit des Altershilfegesetzes möglich. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/ 1916 Frage A 57) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit des Führers von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können, bereits vom Hersteller auf Verpackung, Gebrauchsanweisung und Behältnis durch ein Symbol oder auf andere Weise auffällig gekennzeichnet werden? Die überwiegende Anzahl von Arzneimitteln, die die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen, dürfen nur auf Verschreibung eines Artzes abgegeben werden. Die Bundesärztekammer hat im Jahre 1964 an alle Ärzte ein Merkblatt herausgegeben, in dem die Arzneimittel, die solche Wirkungen hervorbringen, in acht Gruppen aufgegliedert, aufgeführt sind. Es muß erwartet werden, daß Ärzte bei der Verschreibung solcher Arzneimittel ihre Patienten auf diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Wirkung hinweisen. Daneben haben die Länder nach § 42 des Arzneimittelgesetzes die Ermächtigung, in allen Fällen der Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit das An- bringen von Warnhinweisen vorzuschreiben. Wegen der Schwierigkeit der Materie wurde seit Jahren versucht, diese Ermächtigung in eine Verordnungs- 6276 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1971 ermächtigung für den zuständigen Bundesminister umzuwandeln. Es war bisher jedoch nicht möglich, eine Stoffliste aufzustellen, die auch in den Grenzfällen genügend konkretisiert werden kann. Inzwischen sind aber viele Hersteller solcher Arzneimittel dazu übergegangen, freiwillig Warnhinweise anzubringen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 19l 6 Frage A 59) : Hat die Bundesregierung die Absicht, auch weiterhin solche Konferenzen wie den kürzlich in Frankfurt abgehaltenen Kongreß „Frieden mit Polen" aus Haushaltsmitteln zu unterstützen? Grundsätzlich ja. In ihrer Förderungspolitik läßt sie sich von dem Grundsatz leiten, daß förderungswürdige Veranstaltungen von dem verantwortlichen Träger und von Form und Inhalt des mitgeteilten Programms her die freiheitlich-demokratische Grundordnung unserer Verfassung und das System der parlamentarisch-repräsentativen Willensbildung nicht in Frage stellen dürfen. In diesem Rahmen stehen Form und Inhalt der Veranstaltungen in der freien Verantwortung der Träger. Die Bundesregierung lehnt es ab, die Veranstaltungen etwa ihrem Inhalt nach vorzuprogrammieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß trotz der vorgerückten Stunde auf der fruchtbaren Grundlage einer Agrardebatte eine Diskussion über ein wesentlich spröderes Thema ebenfalls fruchtbar sein kann.
    Die Bundesregierung legt heute dem Deutschen Bundestag mit dem Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes eine Vorlage für eines der wichtigsten Vorhaben ihres bildungspolitischen Programms vor. Dieses Programm hat sie bekanntlich in der Regierungserklärung vom Oktober 1969 mit an die Spitze der vorzunehmenden Reformen gestellt. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Maßnahmen, die miteinander in einem engen Zusammenhang stehen und erst in ihrer Zusammenfassung das Konzept ergeben, das die Öffentlichkeit unseres Landes seit langem und mit zunehmender Dringlichkeit von ihrer Regierung und ihrem Parlament erwartet.
    Ich betone hier diesen Gesamtzusammenhang noch einmal, weil uns von der Opposition in den Strukturdebatten immer wieder das angeblich fehlende Finanzkonzept und in den Finanzdebatten das angeblich ungenügende Strukturkonzept vorgeworfen wird, und zwar, wie ich glaube, zu Unrecht: Ich erinnere an die Priorität der Bildungsreform in der Finanzplanung, die wir an der Steigerung des Etats meines Hauses deutlich gemacht haben. Aber man kann nicht in einem Rahmengesetz für das Hochschulwesen etwa auch noch die finanziellen Dinge so nebenbei mit ansprechen.
    Ich erinnere ferner an das Zusammenwirken von Bund und Ländern im Planungsausschuß für den Hochschulbau und in der Bund-Länder-Kommission für die Bildungsplanung, wo wir gegenwärtig gemeinsam, Bund und Länder, den ersten Rahmenplan für den Hochschulbau, den Bildungsgesamtplan und das Bildungsbudget aufstellen. Ich nenne als weitere Vorhaben das Graduiertenförderungsgesetz, das Hochschulstatistikgesetz, das Ausbildungsförderungsgesetz. Ich nenne schließlich unsere Überlegungen zur Reform des Laufbahnwesens, zu einer neuen Hochschullehrerbesoldung sowie zu einem Rahmenkonzept zur Bildung in der Bundeswehr und schließlich die Leitlinien zur Demokratisierung der



    Bundesminister Dr.-Ing. Leussink Forschungseinrichtungen, vor allem soweit sie vom Bund abhängen.
    Meine Damen und Herren, als Grundlage für alle diese Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Bildungspolitik ein geschlossenes Konzept für den Ausbau unseres Bildungswesens formuliert, das alle Bereiche von der Vorschulerziehung über die Schul- und Berufsbildung bis zum Hochschulwesen und bis zur Weiterbildung einschließt und — was das Wichtigste ist — aufeinander bezieht. Damit, meine Damen und Herren, wollen wir das Bürgerrecht auf Bildung, an dem wir nicht herumdeuteln lassen und das wir auch durch Ausdrücke wie „Anspruchsdenken" oder „Nulltarif" oder durch andere kesse Politologismen nicht abqualifizieren lassen, für alle Schichten und Altersgruppen verwirklichen helfen und zugleich dem Bedarf der Gesellschaft an möglichst hochqualifizierten Fachkräften gerecht werden.
    Das alles steht unter der Überschrift: Verbindung von Demokratisierung und Effizienz. Wir lassen uns auch nicht einreden, daß diese beiden Begriffe in einem unauflöslichen Gegensatz stünden, und wir scheuen uns auch nicht, Leistungen zu fordern, Leistungen des Hochschulsystems insgesamt und Leistungen des einzelnen Hochschullehrers und der Studenten.
    Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf für das Hochschulwesen verfolgen wir folgende Ziele: einmal ein leistungsfähiges und zugleich wandlungsfähiges Hochschulsystem, das den zukünftigen Entwicklungen in der Wissenschaft und den Anforderungen der Gesellschaft 'Rechnung trägt. Für uns ist der sogenannte gesellschaftliche Bedarf keineswegs tabu. Auch das möchte man uns ja allzu gern immer wieder einreden. Mit diesem Bedarf ist es nun leider so, daß man ihn in einigen Gebieten sehr wohl, in anderen Gebieten praktisch überhaupt nicht bestimmen kann. In den östlichen Ländern etwa kann man zu diesem Thema, vor allem zur Fragwürdigkeit solcher Betrachtungen, viel Interessantes lernen. Aber wir können uns gewiß darauf einigen, daß wir auf alle Fälle den gesellschaftlichen Mindestbedarf, soweit er erkennbar ist — das gilt z. B. für die Lehrer und das Gesundheitswesen —, decken müssen.
    Zweitens wollen wir ein Hochschulsystem, das durch ein differenziertes Studiensystem die Chancengleichheit aller auch im Hochschulbereich so weit wie nur irgend möglich verwirklicht.
    Drittens wollen wir ein Hochschulsystem, das sich in den Rahmen einer umfassenden, in sich schlüssigen Bildungsplanung einfügt.
    Viertens wollen wir ein demokratisches Hochschulsystem, in dem die Willensbildung der Hochschule von allen in ihr Tätigen getragen wird, das gleichzeitig aber die Freiheit von Forschung und Lehre gewährleistet.
    Ich glaube, meine Damen und Herren, daß es über diese hochschulpolitischen Ziele, die zugleich wichtige gesellschaftspolitische Richtwerte sind, an denen sich Stagnation oder Innovation unserer Gesellschaft entscheiden, unter allen Beteiligten, auch hier in diesem Hause zwischen Koalition und Opposition, keine grundlegenden Meinungsverschiedenheiten gibt. Einig sind wir uns wohl auch darüber, daß unser traditionelles Hochschulsystem diesen Anforderungen seit langem nicht mehr gewachsen ist.
    Der Entwurf des Hochschulrahmengesetzes stellt in der deutschen Verfassungsgeschichte das erste Gesetzesvorhaben des Gesamtstaates zur Neuordnung des Hochschulbereiches dar. Der Bund hat den Auftrag dafür durch eine Verfassungsänderung erhalten, die aus der Mitte dieses Hohen Hauses zur Zeit der Großen Koalition initiiert wurde. Die Länder sahen sich damals schwierigen Problemen konfrontiert, die der Landesgesetzgeber allein nicht lösen konnte. Die Frage der Strukturierung des gesamten Hochschulbereichs spielte bei der Schaffung der Bundeskompetenz eine zentrale Rolle. Hier bestand die, wie ich meine, berechtigte Sorge, daß die sich abzeichnende Gesetzesvielfalt zu einem Verlust der notwendigen Einheitlichkeit in den Grundstrukturen des Hochschulsystems und damit zu einer Beeinträchtigung der Einheit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik führen könnte. Einheitliche Lebensverhältnisse sind kein theoretischer Wert an sich, sondern sie bedeuten im Zusammenhang mit dem hier zu Besprechenden z. B. die Verbesserung der regionalen Chancengleichheit für unsere Bürger.
    Es gibt, wie Sie wissen, Stimmen, die trotz dieser divergierenden Entwicklung zwischen den Ländern und auch zwischen den Bereichen des Hochschulwesens dem Bundesgesetzgeber raten, die Rahmenkompetenz zunächst in Reserve zu halten. Die entschiedene Antwort hierauf muß meines Erachtens lauten: Nachdem in den Ländern in den letzten drei Jahren etwa 30 Gesetze und Gesetzentwürfe vorgelegt worden sind, die die Probleme nicht zufriedenstellend meistern konnten, hat jetzt notgedrungen der Bundesgesetzgeber das Wort. Das Mandat dazu ist ihm auch von den Ländern gegeben worden. Auch die Länder warten darauf — bei unterschiedlichen Auffassungen im einzelnen , daß der Bundesgesetzgeber handelt. So hat z. B. der derzeitige Präsident der Kultusministerkonferenz sowohl in dieser Eigenschaft als auch als Landesminister dieser Erwartung in den letzten Wochen eindeutig Ausdruck gegeben, ungeachtet der Unterschiede, die in einigen Fragen zweifelsohne bestehen. Das ist offensichtlich auch die Auffassung der Opposition, denn sonst hätte sie keinen eigenen Entwurf vorgelegt.
    Der Bund würde seiner politischen Verantwortung ausweichen, wenn er den Rahmen so ziehen würde, daß das vorhandene auseinanderstrebende Landesrecht weitgehend unverändert übernommen wird. Dies war bei der Entwicklung unserer Konzeption deshalb nicht das maßgebliche Kriterium. Es ging uns nicht um einen zweiten Aufguß. Die entscheidenden Ansätze des Entwurfs finden sich so bisher nirgendwo oder jedenfalls nicht in dieser Konsequenz.
    Ich nenne einige Beispiele, die ich aber nur kurz skizzieren kann: einmal die funktionale Einheit des Hochschulwesens. Es ist ein entscheidender Schritt zur Schaffung eines klar gegliederten, überschau-



    Bundesminister Dr.-Ing. Leussink
    baren Hochschulsystems, daß der Entwurf nicht mehr nach unterschiedlichen Hochschularten differenziert. Wir verfolgen damit das Ziel, die institutionellen Schranken sowie die nicht mehr gerechtfertigten statusmäßigen Unterschiede, z. B. zwischen Fachhochschulen und traditionellen Universitäten, abzubauen und damit den Weg zu einer Gesamthochschule frei zu machen, d. h. zu einem nun nicht mehr vertikal, sondern hoffentlich horizontal gegliederten Hochschulsystem. Hier liegt sicherlich einer der entscheidenden neuen Ansätze des Entwurfs.
    Weiter geht es um den Abbau der überkommenen Personalvielfalt im Hochschulwesen. Die Personalstruktur ist künftig allein an den in der Hochschule auszuübenden Funktionen auszurichten. Das bedeutet vor allem: Abschaffung des sogenannten lehrenden Mittelbaus, der heute Professorenfunktionen ohne Professorenstatus hat, Abschaffung des persönlich abhängigen Assistenten sowie Beseitigung aller hierarchischer Über- und Unterordnungsverhältnisse, soweit sie von der Sache her nicht mehr gerechtfertigt sind, Einführung des Assistenzprofessors und damit eine Objektivierung der Qualifikation für den Professor. Über die Personalstruktur, für die die Bundesassistentenkonferenz konstruktive Vorarbeit geleistet hat, besteht, wenn ich es richtig sehe, heute weitgehende Übereinstimmung zwischen Koalition und Opposition ebenso wie zwischen dem Bund und den Ländern. Sie hat auch in dem Entwurf der CDU/CSU- Fraktion Berücksichtigung gefunden.
    Drittens geht es um die Regelung des Verhältnisses Hochschule — Staat nach dem ebenfalls allgemein anerkannten Prinzip der Partnerschaft. Diese ist von der Überlegung bestimmt., daß die notwendige sachliche Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung — daran kann es wohl kaum einen Zweifel geben — zwischen Selbstverwaltung einerseits und Staatsverwaltung andererseits mit den überkommenden Schlagworten von Autonomie hier und Staatsaufsicht dort nicht mehr hinreichend bestimmt und beschrieben werden kann.
    Viertens geht es um die Einführung eines abgestuften Planungssystems, in dem Hochschule, Land und Bund zusammenwirken. Diese Bestimmungen über die Planungsprozesse haben übrigens schon, ehe sie auf Bundesebene verbindlich geworden sind, bei neueren Landesgesetzen oder Landesgesetzentwürfen Pate gestanden.
    Fünftens geht es um die Neuregelung des Hochschulzugangs mit dem Ziel, das Gesetz offenzuhalten für die sich abzeichnenden Reformen im Sekundarschulbereich, ohne diese Reformen dort etwa vorwegzunehmen. Diesen Reformen, die zur Zeit in der Bund-Länder-Kommission diskutiert werden, wird zum erstenmal durch ein Hochschulgesetz der Weg geebnet werden, soweit dabei die Hochschulseite betroffen ist.
    Sechstens — und zwar last not least, es ist das Kernstück des Ganzen -- geht es um die Initiierung und die Förderung der Studienreform vor allem durch das Schaffen eines überregionalen, interdisziplinären und alle Hochschularten abdeckenden konkreten Instrumentariums. In den dafür nach dem Entwurf vorgesehenen Kommissionen wird sicher die eigentliche fachliche Arbeit geleistet werden müssen. Deshalb müssen in ihnen nach unserer Meinung anders als in den bestehenden gemeinsamen Einrichtungen etwa der Westdeutschen Rektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz im wesentlichen diejenigen entscheiden, die in diesen Fragen in erster Linie urteilsfähig sind, nämlich die Mitglieder der Hochschulen. Neu ist auch, daß in diesen Kommissionen ebenfalls die gesellschaftlichen Gruppen, z. B. die Gewerkschaften, zu Wort kommen sollten. Das heißt natürlich auch, daß Praktiker mitberaten sollen.
    In dem Entwurf haben ferner diejenigen Essentials Eingang gefunden, die der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zur Struktur- und Verwaltungsorganisation der Hochschulen als unverzichtbar für die Stärkung der Handlungsfähigkeit — und hieran fehlt es ja weitgehend — bezeichnet hat, z. B. die Leitung der Hochschule durch einen mehrere Jahre amtierenden Präsidenten — er kann selbstverständlich auch anders heißen — und der Grundsatz der sogenannten Einheitsverwaltung.
    Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich auf das Konzept der Gesamthochschule etwas ausführlicher eingehen, weil hier offensichtlich noch viele Mißverständnisse bestehen. Der wichtigste Aspekt der Gesamthochschule ist, um es auf eine ganz kurze Formel zu bringen, für die Bundesregierung folgender: das Ermöglichen eines differenzierteren Angebots von abgestuften, aber aufeinander bezogenen Studiengängen und entsprechenden Abschlüssen sowie die dadurch erzielte Offenheit und Durchlässigkeit des Systems.
    Die Gesamthochschule — so wie wir sie verstehen und wie sie in der bildungspolitischen Diskussion der letzten Jahre als integrierte bezeichnet wird --- ist also nicht die bloße Addition und regionale Konzentration bestehender Hochschultypen; sie ist vielmehr — dafür hat sich nach meinem Eindruck im letzten Hearing des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am letzten Freitag die eindeutige Mehrheit der Sachverständigen ausgesprochen die organisatorische Konsequenz einer inhaltlichen Veränderung, nämlich eines veränderten Studiensystems, einer Studienreform. Ein bloß organisatorischer Zusammenschluß bestehender Vereinigungen wäre allerdings der oft zitierte Etikettenschwindel. Demnach ist der Ausgangspunkt aller Maßnahmen zur Hochschulreform, um es noch einmal deutlich hervorzuheben, die durchgreifende Studienreform, d. h. die Neubestimmung der Studieninhalte und der Studienziele. Wir sollten uns daher, bevor wir uns über die Begriffe auseinandersetzen, zunächst einmal über die Sache unterhalten, auf die es ankommt, und das ist die Beschreibung des integrierten und zugleich differenzierten Studiensystems.
    Die Forderung lautet — ich glaube auch, unbestritten von allen Teilhabern an der Diskussion —: größtmögliche Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsangeboten, und zwar sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung. Sie



    Bundesminister Dr.-Ing. Leussink
    lautet weiter: Flexibilität des Studiensystems, cl. h. Wegfall der heute vorhandenen Sackgassen; Möglichkeit des einzelnen, seine Ausbildungsentscheidung auch zu revidieren; Beseitigung der Diskriminierung zwischen verschieden langen Studiengängen.
    „Integriert" bedeutet hier: alle Studiengänge sind wissenschaftsbezogen, auch dort, wo es sich später nicht um forschende Tätigkeit im engeren Sinne, sondern um sehr praktische Tätigkeiten handeln wird. Die Mehrzahl der Studiengänge ist auch berufsbezogen, d. h. sie bereiten nicht auf enge Berufe vor, sondern auf weitere berufliche Tätigkeitsfelder. Alle Studiengänge gleicher fachlicher Grundlage, die bisher in verschiedenen Hochschularten isoliert waren, werden unabhängig davon, ob sie mehr forschungsbezogen oder mehr praxisorientiert sind, in Fachbereichen curricular und organisatorisch miteinander verbunden. Ich nenne als Beispiel die immer wieder zitierte Verbindung von Forschung und Lehre, etwa zwischen einer bisherigen Technischen Hochschule und den praxisbezogenen Studiengängen einer Fachhochschule technischer Richtung.
    In allen Studiengängen gleicher fachlicher Grundlage — wie gesagt, unabhängig davon, ob sie mehr forschungs- oder praxisorientiert sind, ob sie von kürzerer oder längerer Dauer sind — lehrt dieselbe Gruppe von Hochschullehrern. Sie werden sich natürlich durch ihre persönliche Leistung unterscheiden, aber nicht mehr durch ihren korporationsrechtlichen Status.
    Das System ist insofern differenziert, als erstens innerhalb derselben Fachrichtung nach Inhalt und Dauer unterschiedliche, aufeinander bezogene Studiengänge angeboten werden, als zweitens den Tätigkeitsfeldern, welche die Berufswelt für die unterschiedlichen Arten und Stufen wissenschaftlich orientierter Ausbildung bietet, ein System differenzierter Abschlüsse geschaffen wird. Es bietet dem einzelnen die Chance, den Abschluß zu erreichen, der seiner individuellen Befähigung und Neigung entspricht. Mit anderen Worten: ein System beruflicher Ausstiege nach kürzeren oder längeren Strekken, die Möglichkeit des Umsteigens mit passenden Anschlüssen und des Neueinstiegs im Zuge des lebenslangen Lernens, von dem wir Kenntnis nehmen müssen.
    Die Studenten nehmen nach Maßgabe ihres Studienziels und Studieninhalts sowie der erreichten Studienphase an der Forschung ihres Faches teil.
    Es gibt für die Zuordnung der verschiedenen Studiengänge bereits eine Reihe von Modellen, die ich schlagwortartig als konsekutiv, als alternativ oder als eine Mischung aus beidem hier andeuten möchte. Ich sage dies, weil uns die Opposition vorhält, es bestünden noch keine klaren inhaltlichen Vorstellungen. Man schaue doch einmal in die detaillierten Empfehlungen des Wissenschaftsrats für die Zeit nach 1970, man schaue auf die Entwicklung in Kassel. Wenn man sagt, es gebe heute noch keine funktionierende integrierte Gesamthochschule, so ist dem natürlich zuzustimmen. Ich glaube, die Ausführungen des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz gerade zu diesem Punkt am letzten Freitag waren einfach überzeugend.

    (Zurufe von der CDU/ CSU: Schwach!) Sie waren für mich überzeugend.


    (Beifall bei der SPD.)

    Die integrierte Gesamthochschule kann es nämlich heute deswegen noch gar nicht geben, weil erstens die gesetzliche Grundlage fehlt und man zweitens ein bestehendes System nicht von heute auf morgen umkrempeln kann. Aber es war doch für mich sehr beeindruckend - ich betone das noch einmal: sehr beeindruckend -, mit welcher Eindeutigkeit Präsident Rumpf als Vertreter sämtlicher Hochschulen in der Bundesrepublik darauf bestanden hat, daß das Ziel wenigstens klar angegeben sein müsse. Man mag von der WRK im einzelnen halten, was man will: Man kann doch sicher nicht behaupten, die Rektoren und Präsidenten verstünden nichts von der Sache, von der sie reden. Mindestens muß man ihnen konzedieren, daß sie das, was sie propagieren, selber ausbaden müssen, wenn es eingeführt ist.

    (Abg, Dr. Gölter: Das ist wahr!)

    Es ist selbstverständlich, daß in einem solchen System das Leistungsprinzip mehr als bisher Gradmesser dafür ist, in welchem Maße der einzelne die vielfältigen Angebote ausschöpfen kann und will. Nicht Versuch der Gleichmacherei, sondern Chance zur Entfaltung bei entsprechender Leistung

    (Abg. Dr. Probst: Und Nivellierung nach unten!)

    ist die Devise! Wenn die Opposition uns das Gegenteil unterstellt, so ist das eben eine Unterstellung.
    Wenn wir auch in diesem Hohen Hause über die Notwendigkeit einer Rationalisierung unserer Hochschulausbildung durch ein integriertes und differenziertes System, wie es sich ja auch im Ausland entwickelt — alle gegenteiligen Aussagen stimmen nicht —, zu einer gemeinsamen Position kämen, würde dies sicherlich auch in der Öffentlichkeit starke Beachtung finden. Die Regierungsvorlage wurde so gefaßt, daß sie diese gemeinsame Position ermöglicht. Aus diesem Grunde haben wir im Gesetzestext von den Begriffen „integriert" und „kooperativ" im Zusammenhang mit der Gesamthochschule abgesehen, weil wir keine durch Begriffe künstlich aufgerissenen Gräben schaffen möchten.
    Das Ganze ist auch für uns keine ideologische Frage.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    — Das ist längst bekannt, wenn man nur hören wollte!
    Wir haben deshalb in § 5 Abs. 3 des Entwurfs, der zwar keineswegs von unseren studentischen Kritikern, wohl aber von den Gegnern der Gesamthochschule immer geflissentlich übersehen wird, ausdrücklich gesagt --- ich darf zitieren, Herr Präsident --:
    Bei der Schaffung von Gesamthochschulen ist
    dafür Sorge zu tragen, daß die Gesamthoch-



    Bundesminister Dr.-Ing. Leussink
    schule sowohl an Größe, Struktur und den in ihr vertretenen Fachrichtungen sowie nach den räumlichen Gegebenheiten ihre Aufgabe wirksam wahrnehmen kann.
    Soweit das Zitat aus dem Entwurf.

    (Abg. Dr. Probst: Was heißt das denn?)

    — Ich glaube, das ist ein verständliches Deutsch. Ich bin selbstverständlich gern bereit, darüber im Ausschuß längere Ausführungen zu machen, wenn Sie nicht wissen, was das heißt.
    Wo diese nach den Feststellungen des betreffenden Landes nicht der Fall ist, kommt keine Integration — auch das sieht der Entwurf ja ausdrücklich vor —, sondern nur eine Zusammenarbeit der Hochschulen in Betracht.
    Diese Vorschrift besagt ferner, daß wir eben nicht, wie immer wieder unterstellt wird — ich glaube, gar nicht einmal böswillig —, unüberschaubare Hochschulmonstren schaffen wollen, wie dies verschiedentlich befürchtet wird. Man muß sich auch von den Vorstellungen frei machen, es ginge bei der Gesamthochschule darum, möglichst viele wissenschaftliche Disziplinen unter einem Dach zu vereinigen. Dieses traditionelle Ideal der Universitas ist nun doch wohl längst überlebt.
    Wir kennen auch sehr wohl die Sorge der Flächenstaaten, besonders soweit sie nicht zu den wohlhabenderen gehören, ob sie die Dinge in einer relativ kurzen Zeit bewerkstelligen können. Aber wenn man die zitierte Bestimmung genau liest, sieht man, daß es durchaus Möglichkeiten gibt, Hochschulen, bestehen zu lassen, die man vernünftigerweise nicht integrieren kann. Offenbar — warum sollte man darüber nicht reden — macht aber die Fassung der Regierungsvorlage das immer noch nicht klar genug. Wir müssen dann eben in den Ausschüssen noch über die gesetzestechnische Seite dieses Komplexes reden.
    Es handelt sich für uns um eine Zielvorstellung, die sinnvoll weder als lockere Soll-Vorschrift noch als eine enge Muß-Vorschrift gefaßt werden kann, sondern nur — wie geschehen — als ein in die Zukunft weisendes Programm. Daß dieses nur schrittweise zu verwirklichen ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Diese Zielvorstellung — darüber gibt es auch keinen Zweifel — ist von keinem Bundesland völlig abgelehnt worden. Die Meinungsunterschiede zwischen Bundesregierung und Bundesrat bestehen im wesentlichen über den Grad der Verbindlichkeit der Regelung und über das Tempo, das es einzuschlagen gilt.
    Ich bin davon überzeugt, daß eine den Sachnotwendigkeiten entsprechende Lösung gefunden werden kann, die letztlich auch die Opposition akzeptieren kann. Dies fällt ihr vielleicht leichter, wenn ich sage, daß die Gesamthochschule trotz vieler Gemeinsamkeiten mit dem Komplex der Gesamtschule die Entscheidung in dieser Hinsicht nicht präjudizieren wird und nicht zu präjudizieren braucht. Die Gesamthochschule kann auch der bejahen, für den die Gesamtschule noch eine offene Frage ist. Wenn wir jedoch nicht jetzt langfristige Entscheidungen treffen, werden wir die gleichen Probleme in fünf oder zehn Jahren immer noch bzw. erneut auf unseren Tischen haben.
    Der Entwurf sichert die Freiheit von Forschung und Lehre und garantiert zugleich die funktionsgerechte Mitwirkung aller Mitgliedergruppen an der Willensbildung. Gerade weil wir für mehr Demokratie auch in der Hochschule sind, müssen wir auch Vorkehrungen gegen offenkundigen Mißbrauch und gegen sachwidrige Forderungen treffen. Wir sind für eine Vertretung aller Mitgliedsgruppen in allen Kollegialorganen. Wir sind aber gegen jede Art von Plebisziten, insbesondere in Fragen der Forschung und der Berufung. Und wir sind natürlich auch gegen das imperative Mandat. Was wir meinen, ist die Transparenz der Entscheidungsprozesse, die Berücksichtigung aller wesentlichen Gesichtspunkte bei den Beratungen, den Zwang zur Begründung der Entscheidungen — also hier keine Entscheidung par ordre de Mufti —, den Zwang zur Kooperation und Diskussion, die Abschaffung von Privilegien, die an formale Berechtigungen gebunden sind.
    Die gesellschaftliche Kontrolle der Hochschule ist jedoch nicht Sache der Hochschulmitglieder und sicher nicht Sache einzelner Gruppen, sondern des demokratisch legitimierten Staates, d. h. letztlich der Parlamente.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Wir sind von jeder Demokratisierungseuphorie ebenso frei, wie es die Opposition von sich behauptet. Wir schlagen ein pragmatisches Modell vor. Die Hochschulen sollten im Laufe der Jahre verschiedene Mitwirkungsmodelle erproben. Keiner weiß bereits heute, wo das Optimum liegt in dem dreidimensionalen Problem der gewollten Demokratisierung, des Zwangs zur Leistung und der Dauerbereitschaft einer genügenden Zahl engagierter Mitglieder der Hochschulgruppen, erhebliche Zeit für die Mitarbeit in den verschiedenen Gremien zu opfern.

    (Abg. Dr. Huys: Sehr richtig!)

    Dann sind wir ja einig, das ist ja gut.
    Deswegen haben wir der Versuchung widerstanden, die Paritäten festzuschreiben. Jedenfalls wir haben dieser Versuchung widerstanden. Art und Umfang der Mitwirkung des einzelnen bedürfen einer sachgerechten Differenzierung nach den Aufgaben der Gremien und nach den Funktionen der Mitglieder. Dies ist eben der Grundsatz der funktionsgerechten Mitwirkung, wie er auch dem Entwurf der Opposition zugrunde liegt. Danach ist maßgebend der Gesichtspunkt der Kontinuität forschungspolitischer Entscheidungen, die gewiß keine abrupt wechselnden Mehrheiten verträgt.
    Zweitens sind folgende Gesichtspunkte wichtig: eigene Erfahrung besonders in der Forschung, Urteilsfähigkeit und Qualifikation. Diese Bundesregierung weiß sehr wohl, wie lebenswichtig für unser politisches System die Freiheit von Forschung und Lehre ist, und sie läßt sich in der Verantwortung für diese Freiheit von niemandem übertreffen.

    (Abg. Dr. Probst: Schön wär's!)




    Bundesminister Dr.-Ing. Leussink
    — Es ist so! Dies geschieht im Entwurf unter anderem durch die erwähnte Mitwirkungsregelung, ferner durch die Verhinderung aller Tendenzen, den kleinen, nicht ausreichend legitimierten Minderheiten ausschlaggebende Positionen einzuräumen — dies ist der Sinn des sogenannten Quorums —, und schließlich durch die Bezugnahme auf Art. 5 Abs. 3 unseres Grundgesetzes, der die Wissenschaftsfreiheit verbürgt. Wir haben in der Begründung klar zum Ausdruck gebracht, daß Hochschule und Staat verpflichtet sind, die Voraussetzungen für eine freie Wissenschaft zu schaffen und zu sichern. Der Umfang dieses Freiheitsrechts ergibt sich aus dem Grundgesetz selbst. Ein einfaches Gesetz kann und darf nach meiner Meinung nicht daran herumzudeuteln versuchen.
    Deswegen halte ich es für bedenklich, daß der Oppositionsentwurf, aus welchen Motiven auch immer, den Inhalt des Verfassungssatzes gesetzlich zu detaillieren versucht. Das wird immer eine sehr unvollkommene Sache bleiben.
    Wir hatten von Anfang an die Richtschnur, ein nüchternes Gesetz zu machen, das auf Deklamationen und auf Leerformeln verzichtet. Wenn Herr Kollege Althammer neulich in der Haushaltsdebatte rühmte, die CDU/CSU habe einen wesentlich ausführlicheren Gegenentwurf vorgelegt, so ist damit natürlich noch gar nichts über die Qualität eines solchen Gegenentwurfs gesagt.

    (Abg. Dr. Gölter: Er hat gemeint: in diesem Punkt!)

    Insgesamt muß man doch feststellen, daß dieser Gegenentwurf die notwendigen Veränderungen weniger entschieden anpackt als der Regierungsentwurf.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Lassen Sie mich auch das Problem der „Roten Zellen" ganz offen ansprechen. Hier wird von der Opposition immer so schnell auf Berlin gezeigt, obwohl es auch ein München, ein Heidelberg und verschiedene andere Hochschulstädte gibt.

    (Abg. Dr. Probst. Das macht das Problem nicht leichter!)

    Es ist also offensichtlich für dieses Problem nicht entscheidend, ob ein Hochschulgesetz überhaupt vorhanden ist bzw. ob es so oder so aussieht. Die ideologisch begründete Parteischulung

    (Abg. Dr. Probst: Ist es wirklich so? — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Dann lassen wir es doch gleich!)

    -- hören Sie sich doch an, was ich sagen will —, wie sie einige militante Minderheiten wollen, weil sie sich im Besitz der alleinigen Wahrheit wähnen, will die Bundesregierung nicht, wollen die Landesregierungen nicht und wollen auch die Verantwortlichen in den Hochschulen nicht. Wir alle bejahen den Wissenschaftspluralismus, natürlich nach allen Seiten. Der Staat, dem die dafür erforderlichen Mittel durchaus zu Gebote stehen, wird seine Verantwortung wahrnehmen müssen.

    (Abg. Dr. Probst: Er muß!)

    Abschließend noch ein Wort zu der Resonanz, die der Entwurf in der Öffentlichkeit gefunden hat. Die Bundesregierung hat bei der Vorbereitung dieses Entwurfs insofern einen neuen Weg gewählt, als sie die Öffentlichkeit von Anfang an intensiv beteiligt hat. Die damit provozierte Diskussion hat erwartungsgemäß auch scharfe Kritik gebracht, die zum Teil sehr lautstark vorgebracht worden ist. Heute können wir aber feststellen, daß sich eine nüchterne Betrachtungsweise weitgehend durchgesetzt hat, wie sich z. B. im schon zitierten ersten Teil des Schlußhearings des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft gezeigt hat. Hier ergab sich ein großes Maß an Übereinstimmung der Verbände mit dem Regierungsentwurf, vor allem in der Frage der Gesamthochschule.
    Auch das Maß der Übereinstimmung zwischen Bundesregierung und Bundesrat ist größer, als es die umfangreichen Änderungen, die der Bundesrat im ersten Durchgang vorgeschlagen hat, erkennen lassen. Vor allem wurde übersehen, daß der Bundesrat gegen das Gesetz insgesamt keine Einwendungen erhoben hat, und daß kein Land -- wie dies bei anderen Gesetzesvorlagen im ersten Durchgang manchmal durchaus geschieht — die Verweigerung seiner Zustimmung angekündigt hat.
    Die Bundesregierung war im übrigen über die Änderungsvorschläge nicht überrascht. Es gibt eben einige Meinungsverschiedenheiten, die auf unterschiedlichen bildungspolitischen und auch gesellschaftspolitischen Auffassungen beruhen, und die müssen ausdiskutiert werden. Die Bundesregierung hat es nicht als ihre Aufgabe angesehen, dem Bundestag einen Entwurf vorzulegen, in dem die unterschiedlichen Auffassungen durch nichtssagende Leerformeln überdeckt und um jeden Preis auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gebracht worden wären. Die Entscheidung über die grundsätzlichen Fragen des Entwurfes ist nun zunächst Sache dieses Hauses.
    Meine Damen und Herren, viele Jahre, ja Jahrzehnte hindurch ist die Lage der Hochschulen — in den letzten Jahren also die Hochschulkrise — auf Bundesebene entweder überhaupt nicht oder nur sehr zaghaft behandelt worden. Das hat, wie wir wissen, verschiedene Ursachen gehabt, auch solche verfassungsrechtlichen Ursprungs. Aber wir sind uns doch wohl dahin gehend einig, daß jetzt gehandelt werden muß. Die Bundesregierung hat hierzu den konkreten Anstoß gegeben. Also lassen Sie uns jetzt zügig handeln.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Begründung des Entwurfs der Fraktion der CDU/CSU hat der Abgeordnete Dr. Martin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Berthold Martin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ton, in dem der Minister heute gesprochen hat, unterscheidet sich von dem, den er in der vorigen Woche -- ich hätte beinahe gesagt: an sich hatte. Er hat dann zum Schluß gesagt: laßt uns handeln, ohne dabei zu sagen, wer alles in diesem Plural steckt. Immerhin gab es in



    Dr. Martin
    dieser Rede andere Akzente und auch vielleicht sogar Annäherungen. Wir haben das mit großem Interesse gehört und sind sehr gespannt darauf, wie sich die folgenden Herren zu dieser Sache einlassen werden und ob sie diese Linie im Ausschuß durchhalten. Wir werden, ohne uns heute dazu einzulassen, weil es zu kompliziert ist, die Sätze sorgfältig prüfen und uns darauf einstellen.
    Ich will nur einige Vorbemerkungen zu der Rede des Ministers machen. Überrascht hat mich, daß er in Verteidigung der integrierten Gesamthochschule uns auf Autoritäten wie den Präsidenten der Rektorenkonferenz usw. verweist. Das „in verba magistri iurare" war im Mittelalter hoch im Schwange; heute pflegt man lieber von seinem eigenen Kopf Gebrauch zu machen. Ich muß auch sagen, was Herr Rumpf zur Gesamthochschule gesagt hat, entsprach seinem Namen: es war ein Torso, ein Ding ohne Kopf und Beine.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Er empfahl etwas, was er nicht definieren konnte, und wir sind heute in der Definition — abgesehen von den großen Zielprojektionen, die dahinterstehen, und den sozialen Motivationen — keinen Schritt weitergekommen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich würde also empfehlen, daß wir so nicht verfahren.
    Mit den Autoritäten hat es ja auch so seine Bewandtnis, Herr Minister Leussink. Wir alle in diesem Hause erinnern uns ja an das letzte Jahrzehnt, als der Mittelbau erfunden wurde, um die Hierarchien zu retten. Sie sind es damals gewesen, der den Politikern beschwörend nahegelegt hat, dieses Rezept zu übernehmen, weil sonst die deutsche Hochschule im Untergehen begriffen sein würde. Man sieht also, die Dinge wandeln sich, und ich könnte mich bei der Nichtigkeit und Flüchtigkeit aller irdischen Dinge noch lange aufhalten; ich hätte Anlaß, etwa aus der FAZ Herrn Lohmar zu zitieren, und zwar seine damaligen massiven Angriffe auf den — wie er sagte — törichten Versuch, die Hochschulen zu demokratisieren und sie ihrem Ende entgegenzuführen, weil eben diese Drittelparität der Leistungsgesellschaft nicht angemessen sei. Aber ich will das jetzt alles weglassen und würde empfehlen, daß wir in einen gemeinsamen Lernprozeß eintreten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Linksdrall ist das!)

    Mir liegt jetzt daran, unser eigenes Gesetz zu begründen. Jedes Gesetz hat seinen Platz im Leben und entspricht einer bestimmten geschichtlichen Situation, auf die es reagieren soll, indem es diese Situation verändern möchte. Deshalb muß man sich mit dem Zustand unserer Universitäten auseinandersetzen und die Frage prüfen, wer denn von uns beiden im Gesetz die Möglichkeiten und Mittel hat, um dieser Wirklichkeit einigermaßen Herr zu werden oder neue politische Daten, neue Orientierungsdaten zu setzen.

    (Abg. Raffert: Ihre Antwort kennen wir doch schon!)

    Wer die Entwicklung der letzten Jahre analysiert, der sieht, daß in dieser Zeit Bund und Länder keine Opfer und keine Mühe gescheut haben, um Haushaltsmittel für den Ausbau und die Erweiterung unseres Hochschulwesens zur Verfügung zu stellen. Zweitens wurden die Finanzverfassung entsprechend geändert und im Hochschulbauförderungsgesetz die gesetzliche Voraussetzung dafür geschaffen, das notwendige Engagement des Bundes in diesem Bereich sicherzustellen.
    Nun ist, zu bemerken, daß jedoch in dem gleichen Maße, wie der Staat seine finanziellen Anstrengungen für die Hochschulen verstärkt hat, in den Hochschulen ein wachsender Verlust an innerer Funktionsfähigkeit und Effizienz eingetreten ist. Die von politischen Outsidern in unserer Gesellschaft forcierte Auseinandersetzung in den Hochschulen droht heute Milliarden für das Hochschulwesen jährlich bereitgestellte Steuergelder untergehen zu lassen, ohne daß mehr als eine wachsende Anarchie in den Hochschulen sichtbar wird.
    Wenn es nicht mehr zu leugnen ist, daß qualifizierte Wissenschaftler in zunehmender Zahl von den Hochschulen abwandern, wenn es nicht mehr zu leugnen ist, daß durch Terror und Boykott von Unterrichtsveranstaltungen so viel Studienplätze ungenutzt bleiben, wie durch Schnellbaumaßnahmen zum Abbau des Numerus clausus in der gleichen Zeit neu geschaffen werden können, wenn eine dem internationalen Niveau angemessene Forschung und die Gewährleistung der Krankenversorgung in den Universitätskliniken gefährdet sind, dann kann die Verantwortung des Gesetzgebers gegenüber der Gesellschaft bei der Verabschiedung eines Hochschulrahmengesetzes nicht darin bestehen, formale Vereinheitlichung des Hochschulrechts zu betreiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Vielmehr wird in dieser Situation vom Gesetzgeber gefordert, daß er erstens Maßstäbe setzt für eine Rückkehr unseres Hochschulwesens zu wissenschaftsgerechten Strukturen, daß er zweitens den Weg zu Reformen erkennbar abgrenzt von dem Weg zu revolutionären gesellschaftspolitischen Experimenten auf dem Rücken unseres Hochschulwesens.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein Hochschulrahmengesetz kann sich daher nicht damit begnügen, die Neuordnung des Lehrkörpers anzustreben und finanz- und personalpolitisch, wie wir glauben, undurchdachte Spekulationen über eine integrierte Gesamthochschule zu gesetzlich verbindlichen Muß-Vorschriften zu machen. Aufgabe dieses Hochschulrahmengesetzes ist es vielmehr, erstens ein von ideologischen und politischen Pressionen freies wissenschaftliches Arbeiten an allen Hochschulen unseres Landes zu ermöglichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aufgabe des Hochschulrahmengesetzes muß es sein, Voraussetzungen zu schaffen, die dem drohenden Verlust wissenschaftlichen Niveaus entgegenwirken. Aufgabe eines Hochschulrahmengesetzes muß es sein, der Gefährdung des Studiums Einhalt zu



    Dr. Martin
    gebieten, die sich aus der systematischen Behinderung des Lehrbetriebes und dem daraus folgenden Ausfall von Lehrveranstaltungen ergibt. Und schließlich ist es notwendig, eine verbindliche Antwort zu geben zu dem Verhältnis von Hochschule und Staat, weil dieser Staat eben die große Verantwortung für die Fragen der Ausbildung und der wissenschaftlichen Forschung selber zu tragen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Moersch.)

    Der Regierungsentwurf für ein Hochschulrahmengesetz wird diesem Auftrag, wie wir glauben, nicht gerecht. Das haben nicht zuletzt auch die Beratungen des Hochschulrahmengesetzes im Bundesrat gezeigt. An dem Votum aller Länder für ein einheitliches Rahmengesetz kann kein Zweifel bestehen. Bemerkenswert ist allerdings, daß die bestehenden Meinungsverschiedenheiten nicht zwischen den Parteien bestehen, vielmehr scheinen sie dadurch bedingt, daß die Länder auf Grund ihrer unmittelbaren und direkten Erfahrungen mit den Hochschulen wissen, was praktikabel ist und was nicht.
    Um so mehr ist es zu bedauern, daß die Bundesregierung in wichtigen Fragen die Vorstellungen der Länder ignoriert hat und auf ihren ursprünglichen Vorstellungen beharrt, obwohl sie wissen müßte, daß hierdurch das Verhältnis zwischen Bund und Ländern unnötig belastet wird.
    Die Vertreter der Länder hatten eine Steigerung der Effizienz und die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Hochschulen im Auge, während die Bundesregierung immer noch und immer weiter an Schlagworten festhält und diese als Heilmittel einer modernen Hochschulreform verkauft.

    (Zuruf von der CDU CSU: Sehr richtig!)

    Den Hochschulen selbst ist es im vergangenen Jahrzehnt nicht gelungen, der ihnen gestellten Aufgabe durch ihre eigenen Reformen so gerecht zu werden, wie es die steigenden Studentenzahlen und die wachsenden Anforderungen der Gesellschaft an die Wissenschaft erfordern. Die Folge war, daß in der zweiten Hälfte der 60er Jahre Strukturen gesprengt statt reformiert wurden, daß Gruppenkämpfe und hochschulpolitische Orientierungslosigkeit an die Stelle einer notwendigen organisatorischen Anpassung des Hochschulwesens an die geänderten Bedürfnisse traten. Der Bund steht daher vor der Aufgabe, den Hochschulen mit dem Hochschulrahmengesetz zu helfen, wieder funktionsfähig zu werden, nachdem diese Aufgabe, wie das Berliner und das Bremer Gesetz deutlich zeigen, offensichtlich über die Kraft einzelner Bundesländer hinausgeht.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig! — Sozialdemokratisch regierte Bundesländer!)

    Meine Damen und Herren, unter „die Hochschule funktionsfähig machen" verstehen wir nicht, zu nicht mehr tragfähigen Strukturen zurückzukehren oder unkritisch und unbesehen all das zu übernehmen, was es an Klischeevorstellungen von Demokratisierung und von neuen Organisationsformen im Hochschulbereich gibt. Mit „funktionsfähig" meinen wir nicht eine Effizienzoptimierung im Sinne industrieller Produktion. Wir meinen vielmehr folgendes: eine qualitativ hochstehende Forschung ermöglichen; die Einheit dieser Forschung mit der Lehre erhalten; ein Studium ermöglichen, dessen qualitative und quantitative Voraussetzungen den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit rechtfertigen; den inhaltlichen Bezug dieses Studiums zum Ausbildungsziel gewährleisten; einen organisatorischen Rahmen für das Studium schaffen, der eine angemessene und zumutbare Studiendauer gewährleistet; die Entscheidungsprozesse in der Hochschule und im Verhältnis von Hochschule und Staat gewährleisten und schließlich Forschung, Lehre und Studium für alle Beteiligten durchsichtig zu machen.
    Demokratisierung der Hochschule — wir verwenden dieses Wort — bedeutet für ihre inneren Verhältnisse wesentlich Transparenz der Entscheidungsprozesse durch Beteiligung aller Mitglieder der Hochschule und durch eine differenzierte Mitbestimmung, die ihre Kriterien ausschließlich aus der im Umgang mit der Wissenschaft gewonnenen Fähigkeit zu sachgerechten Entscheidungen gewinnt. Die Demokratisierung der Hochschule in diesem Punkte unterscheiden wir uns vielleicht — ist aber nicht nur eine Frage der inneren Ordnung und Organisation der Hochschulen. Sie ist vielmehr auch eine Frage des Verhältnisses von Hochschule und Staat.

    (Beifall bei der CDU/ CSU.)

    Sosehr für die Strukturen, die den Entscheidungen im Wissenschaftsprozeß der Hochschulen zugrunde liegen müssen, nur Kriterien wissenschaftlicher Sachgerechtigkeit gelten können, sosehr muß hier festgehalten werden: Weder im Hinblick auf die uneingeschränkte Geltung unserer rechtsstaatlichen Ordnung noch im Hinblick auf die demokratischparlamentarische Verantwortung für die Ausbildung junger Menschen in unserem Staat und für die Verwendung öffentlicher Mittel können und dürfen die Hochschulen eine Enklave bilden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Demokratisierung der Hochschule bedeutet daher nicht zuletzt, daß die Hochschule in die Verantwortlichkeit des Staates integriert ist. Dem müssen die Strukturen des Verhältnisses von Hochschule und Staat entsprechen.
    Die Bundesregierung selbst scheint im Hinblick auf die Verantwortung des Staates für eine sach- und zeitgerechte wissenschaftliche Ausbildung mehr auf das Schlagwort von der integrierten Gesamthochschule als auf ausreichende Bestimmungen für eine materielle Studienreform zu setzen, wie uns heute wieder bestätigt worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Oder wie anders sollte es verstanden werden, daß die Bundesregierung weiter an der zwingenden Vorschrift der integrierten Gesamthochschule — mit einer Reduktion hoffentlich nicht nur verbaler Art - festhalten will, wenn man weiß, daß im Bundesrat nur ein einziges Land, nämlich Nordrhein-Westfalen, diesem Modell zugestimmt hat, während die



    Dr. Martin
    anderen Länder klug genug waren, an dieser Stelle nein zu sagen oder sich der Stimme zu enthalten, sich auf die bekannten Argumente stützend, die sich aus den Flächenstaaten und aus der Unerprobtheit dieses Modells ohne weiteres ergeben.

    (Abg. Moersch: Gegen wen polemisieren Sie eigentlich?)

    — Gegen Sie, Herr Moersch, falls Sie sich damit identifizieren. Aber vielleicht sind Sie schon auf besseren Wegen.

    (Abg. Moersch: Ich frage nur, wo sich der Gegenstand der Kritik befindet, weil der Gesetzentwurf der Regierung das, was Sie sagen, nicht rechtfertigt!)

    — Ich habe im Augenblick vom Verhalten der Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat gesprochen. Im Bundesrat — Sie alle kennen die parteipolitische Konstellation dort — hat nur ein einziges Land für dieses Modell gestimmt. Alle anderen haben sich der Stimme enthalten oder nein gesagt und haben damit ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht. Ein Bedenken ist, daß bei diesem Modell der Hochschule die gleichmäßige Versorgung mit Bildungseinrichtungen nicht gewährleistet ist.
    Ich möchte auch an dieser Stelle sagen, daß wir in unserem Entwurf das Modell einer Gesamthochschule befürworten, unter dem Ziel: verstärkte Durchlässigkeit für die Studenten ebenso wie für das Lehrpersonal. Wir sind aber der Meinung —der Herr Minister hat es schon angesprochen —, daß man hier nicht optische Täuschungen versuchen soll, keinen Etikettenschwindel zu betreiben hat und sich auch nicht damit zufriedengeben kann, nur verwaltungsmäßig zusammenzuführen. Denn entscheidend für dieses ganze Problem ist es, in allen Fächern eine intensive Kurrikulumforschung zu betreiben und die erforderlichen Kombinationsmöglichkeiten von Fächern und Studiengängen bereitzustellen. Daher sieht die CDU/CSU in ihrem Entwurf die Integration dort vor, wo sie von der Sache, und das will heißen: vom Studiengang her gegeben ist. Daher sehen wir in der kooperativen Gesamthochschule für die gegenwärtige Entwicklungsphase das geeignete Organisationsmodell und haben in unserem Gesetzentwurf alle Möglichkeiten geschaffen, um in einer Phase des Experimentierens, zu der sich heute auch der Minister bekannt hat, die für eine Gesamthochschule erforderliche Integration bestimmter Studiengänge zu erproben.
    Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, daß in zentralem Zusammenhang mit der hochschulpolitischen Zielvorstellung von der Gesamthochschule die Frage des Bedarfs der Gesellschaft steht. Wir haben diese Frage schon mehrmals angeschnitten und schneiden sie heute erneut an, und zwar deshalb, weil die internationale Entwicklung ganz deutlich zeigt, daß man nicht nur vom Bildungswunsch ausgehen kann, sondern daß man auch den Bildungsbedarf zur Hand haben muß. Denn wenn man das nicht hat, entstehen die Zustände, auf die hin sich Amerika jetzt entwickelt. Sie kennen sicherlich die Berichte, aus denen hervorgeht, daß dort heute schon qualifizierte Forscher ohne adäquate Beschäftigung sind. Dasselbe wird uns aus Kanada ganz objektiv von dem Senatsausschuß für Wissenschaft und Forschung berichtet, daß auf vielen Gebieten zu viele Forscher da sind, während auf anderen Gebieten Regierungsprogramme nicht durchgeführt worden sind, weil man versäumt hat, die notwendigen Bedürfnisse der Gesellschaft in ein angemessenes Verhältnis zu den Bildungswünschen zu bringen. Herr Wichert, ich könnte Ihnen jetzt das Beispiel des Soziologiestudiums in Deutschland zeigen: Sie wissen doch ganz genau, daß die Zahlen von 1966 bis heute auf 8000 gestiegen sind, daß wir in jedem Semester 100 Abgänge von ausgebildeten Soziologen haben und daß kein Mensch so recht weiß, was sie tun sollen. Der Beweis dafür ist ja, daß die Universität Bochum jetzt das Studium anders anlegen will, um es berufsfähig für die deutsche Wirtschaft, für den Staat und für die Gesellschaft zu machen. Meine Damen und Herren, der Staat ist auch dafür verantwortlich, daß jemand, der die Mühen eines Studiums auf sich nimmt, auch eine soziale Antwort auf diese Bemühungen bekommt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir haben darauf hingewiesen, und ich würde denken, daß die Vorkehrungen, die wir in unserem Gesetzentwurf nach dieser Richtung getroffen haben, notwendig sind. Sie bestehen in der engen Zusammenarbeit von Staat, Hochschule und Berufspraxis, und sie sollen sicherstellen, daß nicht nur der Staat keine Fehlinvestitionen macht, sondern daß es auch nicht zu individuellen Fehlinvestionen bei den einzelnen jungen Menschen kommt. Das sind wir ihnen schuldig.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Abg. Moersch: Verminderung des Lebensrisikos durch staatliche Fürsorge!)

    - - Herr Moersch, dieses Problem würde ich zuständigkeitshalber an die SPD weiterleiten. Bei dieser Partei ist es besser aufgehoben als bei den Verfechtern der sozialen Marktwirtschaft von eh und je.
    Meine Damen und Herren, eine qualifizierte Hochschulausbildung setzt ein Hochschulsystem voraus, dessen Forschung internationales Niveau hat. Wir gehen in unserem Entwurf davon aus, daß das nur möglich ist, wenn der einzelne Wissenschaftler sicher sein kann, in dem verfassungsmäßig garantierten Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre nicht beeinträchtigt zu werden. Dies erfordert eine Konkretisierung des Grundrechts durch den Grundgesetzgeber, insbesondere im Hinblick auf Konfliktsituationen. Der Herr Minister hat es heute wieder zurückgewiesen. Ich möchte deshalb dazu weiter Stellung nehmen.
    Der dauernd vorgebrachte Einwand, die Konkretisierung von Art. 5 Abs. 3 GG erfolge in den einzelnen organisationsrechtlichen Bestimmungen des Gesetzentwurfs der Regierung, hat uns nicht überzeugt. Da gerade hier vielfältige Meinungsverschiedenheiten nur mit Hilfe oft knapper parlamentarischer Mehrheiten gelöst werden können, ist es um so nötiger, daß ein Rahmengesetz eine Reihe grundsätzlicher Regelungen über die Konkretisie-



    Dr. Martin
    rung von Art. 5 Abs. 3 enthält, die, wie ich hoffe, gemeinsames Gut dieses Hauses ist.
    Wenn Herr Leussink das für so unmöglich hält, dann darf ich ihn daran erinnern, daß die SPO bzw. die gegenwärtige sozialdemokratische Regierung in Wien genau dasselbe macht wie wir. Sie wird das Durchführungsgesetz zu Art. 17 des Staatsgründungsgesetzes über die allgemeinen Rechte der Bürger betreffend die Ausbildung, die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehren auf dem Boden der Hochschule bzw. neu fixieren. Das ist deshalb bemerkenswert, weil die österreichische Universität auf derselben Rechtstradition steht wie hier die eigene. Uns würde es freuen, wenn die SPD in diesen Sachen ein bißchen Solidarität mit ihren Genossen in Österreich wahren würde.

    (Abg. Raffert: Das sind so Ihre Ratschläge!)

    — Warum nicht? Ich wollte Ihnen raten, sich einmal mit Ihren Kollegen in Österreich darüber zu unterhalten, wieso sie dazu kommen. Dann können Sie ja hinterher Ihre eigenen Entscheidungen immer noch treffen.
    Der alte Hinweis darauf, daß das juristisch und verfassungspolitisch nicht möglich sei, geht an der Sache vorbei. Dahinter steht eine bürokratische Auffassung von Recht, die wir nicht zu akzeptieren vermögen. Wir sind nicht so vermessen, zu glauben, daß mit dem, was wir bis jetzt vorgeschlagen haben — wir gehen ja neue Wege; man sieht es an der kontroversen Diskussion —, schon etwas Ausreichendes vorhanden sei, um die Befriedung der Universität sicherzustellen. Wir sind gern bereit, über weitere Bestimmungen, über weitere Konkretisierungen mit den Koalitionsparteien zu sprechen, um eine optimale Bestimmung zu finden. Im übrigen weiß jeder Kenner der Entwicklung des Gesetzentwurfs der Regierung, daß es den Verfassern im Grunde genommen heute leid tut, diese Maßnahmen nicht im Gesetz getroffen zu haben. Sie ist eben zur unguten Zeit von den falschen Leuten ausgeredet worden; das ist der Tatbestand.

    (Zuruf von der SPD: Was meinen Sie denn da?)

    Wir haben in unseren Entwurf auch die Frage des Studiums einbezogen. Aus dem geschichtlichen Kontext ist ohne weiteres klar, daß das notwendig ist und was gemeint ist. Auch hier ist verfassungsrechtliches einiges eingewendet und juristisch argumentiert worden. Aber wir folgen hier einem bekannten Rechtslehrer, dessen Auffassung unsere eigene Überzeugung ist und der sagt: die Freiheit von Forschung und Lehre, insbesondere der Lehre, ist ambivalent; so betrifft sowohl den Studenten als auch den Professor. — Wenn das richtig ist und wir dann auf das Grundgesetz zurückgehen und nach vorn konkretisieren wollen, haben wir nicht nur das Recht, sondern in der gegenwärtigen Situation auch die Pflicht, bindende Bestimmungen über die Freiheit des Studiums im Hochschulrahmengesetz niederzulegen.
    Ich will mich jetzt nicht weiter darüber ausbreiten, aber doch noch einiges sagen. Die institutionelle Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre ist ini letzten Jahrzehnt vorwiegend kollektivistisch ausgelegt worden. In der gegenwärtigen hochschulpolitischen Situation war es notwendig, die individualrechtliche Komponente der Grundrechtsgarantie der Freiheit von Forschung und Lehre und der Freiheit des Lernens herauszuheben.
    Meine Damen und Herren, die Konkretisierung des Grundrechts auf Freiheit von Forschung und Lehre darf nicht dazu führen, daß die gemeinsame Verantwortung von Hochschule und Staat für die Funktionsfähigkeit der Hochschule und insbesondere für eine sachgerechte wissenschaftliche Ausbildung über eine Rechtsaufsicht des Staates nicht hinreichend deutlich wird. Der Staat darf nicht erst dann eingreifen, wenn die Hochschulen funktionsunfähig sind und ihre Aufgaben gegenüber der Gesellschaft und gegenüber den Studenten nicht mehr erfüllen können. Der Berliner Staatskommissar redet in der Hinsicht eine beredte Sprache. Deshalb betonen wir neben der Rechtsaufsicht zusätzlich eine Fachaufsicht des jeweiligen Landes, damit überall dort, wo es sich um übertragene Aufgaben handelt, angesichts des Ausmaßes und der Bedeutung einzelner Bereiche wie in der Wirtschafts- und Personalverwaltung die parlamentarische Kontrolle sichergestellt wird.
    Im Gegensatz zur Bundesregierung sind wir nicht der Meinung, daß eine möglichst weitgehende Autonomie der Hochschulen ein wesentlicher Bestandteil der Hochschulreform sein muß. Bisher war die Hochschule jedenfalls nicht in der Lage, sich am eigenen Zopf aus dem Sumpf zu ziehen, wie Schelsky, wie Sie alle wissen, schon vor zehn Jahren, wie ich glaube, formuliert hat. Im übrigen geht aus der Dienstherreneigenschaft des Landes, die die CDU: CSU im Gegensatz zur Bundesregierung im Entwurf vorschreibt, zwangsläufig die Fachaufsicht des Staates auf diesem Gebiet hervor. Nur der Staat kann verhindern, daß die Hochschule auch in ihrer Personalpolitik einseitig politisch oder gar ideologisch fixiert ist, wie das hier und da der Fall ist.
    Ich komme jetzt zu den Regelungen unseres Entwurfes zur Mitbestimmung. Wir brechen hier mit der überkommenen Struktur der Hochschule, in der eine kleine Zahl von Professoren fast uneingeschränkt über Forschungsvorhaben, Lehrinhalte, wissenschaftliche Karrieren und dergleichen bestimmte. Wir streben die konstruktive Mitarbeit aller Mitgliedergruppen in der Selbstverwaltung der Hochschule an. Dabei geht der Entwurf von einer funktionsgerechten und qualitativ differenzierten Mitbestimmung aus. Das Ausmaß der Mitbestimmungsrechte wird auf Grund von Kriterien bestimmt, die sich aus der Funktion der Mitglieder und ihrer Bindung an die Hochschule ergeben. Unter diesem Gesichtspunkt findet eine Einschränkung der Mitwirkungsrechte in Fragen der Forschung, der Ergänzung des Lehrkörpers und der Abnahme von Prüfungen statt. Bei Forschungsvorhaben sieht der Entwurf die Mitbestimmung aller an dem Projekt Beteiligten vor.
    Nach dem, was wir heute von Herrn Minister Leussink gehört haben, ist der entsprechende Teil



    Dr. Martin
    des Gesetzentwurfs der Regierung noch einer Diskussion zugänglich. Ich möchte das hier in der Debatte feststellen.
    Meine Damen und Herren, wir haben entsprechend dem Wahlrecht anderenorts auch hier eine Mindestdauer der Zugehörigkeit zur Hochschule für das aktive und passive Wahlrecht vorgeschrieben. Die Gründe dafür sind einleuchtend.
    In der Paritätenfrage treffen wir klare Regelungen, auch hier, wie ich glaube, im Gegensatz zum Regierungsentwurf, der mir gegenüber den Ländern nicht exekutierbar erscheint. Wir sehen vor, daß in den Beschlußorganen der zentralen und der fachlichen Ebene die Hochschullehrer — dabei ist neu: Professoren und Assistenzprofessoren — 50% der Stimmen auf sich vereinigen. Die reformierte Struktur des Lehrkörpers und insbesondere die Schaffung des Assistenzprofessors führt damit zu einem funktional sinnvollen Übergewicht der Hochschullehrer in den Universitätsgremien. Nach den Vorstellungen des Entwurfs trifft das Landesrecht eine Regelung, nach der bei Mißbrauch der Mitwirkungsrechte der Hochschule ein Mandatsverlust in dem Beschlußorgan der Hochschule und eine vorübergehende Suspendierung des Wahlrechts einzelner Mitglieder möglich ist.
    Ein aufschiebendes Vetorecht, wenn ein Beschluß gegen den Widerstand einer ganzen Gruppe gefaßt worden ist, halten wir nicht für richtig. Nur eine wirklich funktionsgerechte und differenzierte Mitbestimmung kann verhindern, daß sich die Tätigkeit der Hochschullehrer in endlosen und ermüdenden, oft sinnlosen Sitzungen der einzelnen Gremien erschöpft. Es war erschreckend, im Hearing zu hören, als ein Professor vorrechnete, daß er 40 % seiner Zeit mit solchen Diskussionen zubringen muß. Man weiß aus Berichten der letzten Wochen, daß in bestimmten Universitätskliniken die Krankenversorgung so gefährdet ist, daß die Fakultäten den Auszug aus der Universität erwägen.
    Angesichts dieser Situation muß der Gesetzgeber den Mut haben, in diesen Dingen Klarheit zu schaffen, und darf nicht um die Dinge herumreden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wie grotesk die Drittelparität als Einfallstor wissenschaftsfremder Kräfte wirken kann, sieht man in Marburg, wo der kaum gewählte Präsident von einer Koalition durch ein regelrechtes Koalitionspapier auf einen Kurs verpflichtet wird, von dem man sagen kann, daß er mit der Universität Marburg und ihrer Zukunft, mit der Wissenschaft und der Forschung, mit Bildung und Ausbildung sehr wenig zu tun hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, es ist gefährlich, wenn nicht gar tödlich, wenn nicht mehr wissenschaftliche Qualifikation, sondern das politische Glaubensbekenntnis für die Ausübung von Forschung und Lehre in der Universität maßgeblich ist. Es wird höchste Zeit, an Stelle pseudodemokratischer Scheinreformen eine wissenschaftsgerechte Reform der Hochschulen durchzuführen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bei der Studienreform haben wir uns damit auseinanderzusetzen, daß in vielen Lehrveranstaltungen keine methodisch und didaktisch differenzierte Ausbildung mehr geboten wird. Außerdem läßt in vielen Disziplinen der angebotene Lehrstoff Überschaubarkeit und Bezug zu den Ausbildungszielen vermissen. Bei der Studienreform steht für die CDU/ CSU nicht die Frage im Vordergrund, wie die Hochschulen Gesellschaft und Staat eine höhere Zahl von Absolventen zur Verfügung stellen können. Das ist im Augenblick nicht das Problem, wie jeder weiß, der genauer hinsieht, sondern das Problem ist in erster Linie, die Studenten besser auszubilden. Besser ausbilden, meine Damen und Herren, heißt für uns auch: berufsbezogen ausbilden. Die Kluft zwischen akademischem Wissen und den tatsächlichen Anforderungen des Berufslebens darf nicht breiter werden. Darum sieht der Entwurf vor, daß in allen Beratungsgremien zur Reform des Studiums auch Vertreter der Praxis gleichberechtigt hinzugezogen werden, um hier zu einer möglichst engen Kooperation zwischen Hochschule und Berufsfeld zu kommen. Studiengänge und Studieninhalte, aber auch Studienziele, sollen stets sowohl mit den wissenschaftlichen als auch mit den beruflichen Gegebenheiten in Einklang stehen.
    Bei der Studienreform, die eine ständige gemeinsame Aufgabe von Staat, Hochschule und beruflicher Praxis ist, muß berücksichtigt werden, daß die Industriegesellschaft hochqualifizierte Spezialisten braucht. Wenn es nicht gelingt, die ständige Niveausenkung und den fortschreitenden Verlust der Leistungsmotivation bei Schülern und Studenten einzudämmen und zu ändern, könnte die Prophezeiung von Herrn Steinbruch, daß wir im Jahre 2000 ein wissenschaftlich rückständiges Land sein würden, durchaus zutreffen.
    Meine Damen und Herren, ich mußte es Ihnen auferlegen, an dem Gesetz entlangzugehen, und mußte Ihnen den historischen Ort sowie unsere Motive zeigen. Ich möchte noch einmal zusammenfassen. Wir treten uneingeschränkt für die Reform des Hochschulwesens in der Bundesrepublik ein und hoffen, daß durch ein solches Gesetz die Gruppen-und Klassenuniversität, die in den letzten Jahren entstanden ist, wieder in einen wirklichen Wissenschaftsorganismus zurückgeführt wird. Wir hoffen, daß die derzeitige Konfrontationsstimmung an den Universitäten, wenn es uns hier im Bundestag gelingt, ein richtiges Gesetz zu machen, abgebaut wird. Dabei geht es primär um die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Universitäten. Wir gehen davon aus, daß die Forschung an den Hochschulen verbleiben muß, daß sie nicht zu reinen Ausbildungsstätten werden dürfen. Sie wissen, daß die Wirtschaft wegen der Mängel in der Ausbildung bereits die Einrichtung eigener Akademien und Ausbildungsstätten erwägt. Ich sage das hier als Warnung. Wir betrachten all das unter dem Blickpunkt der Bedeutung von Forschung und Lehre und der Erhaltung der Leistung an der Universität.
    Zur Form möchte ich schließlich folgendes sagen. Wir brauchen ein Hochschulrahmengesetz, das offen ist für die Veränderungen der nächsten Jahre.



    Dr. Martin
    Edding hat mit Recht gesagt.: Unsere Chance in der Bildungsreform ist nicht der Dogmatismus, sondern die Modernität, ist nicht die Festschreibung von Hochschul- und Schulmodellen, die 1960 bis 1965 entstanden sind, sondern der feste Wille, in elastischer Anpassung an die Entwicklung einer modernen Gesellschaft ein modernes Hochschul-, Schul- und Bildungswesen zu entwerfen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir sind bereit, dabei mitzuwirken. Herr Leussink hat heute wieder gesagt, es werde einmal nach den Strukturen und dann wieder nach den Finanzen gefragt und ihm werde zum Vorwurf gemacht, daß er nicht gleichzeitig etwas zu den Finanzen gesagt habe. Wir haben allmählich den Eindruck, daß sich die Koalition bei der ja nun bekannten Lage der Finanzen mit ihren Plänen über die Tatsache hinwegdeklamieren möchte,

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    daß sie weder im vergangenen noch in diesem noch im kommenden Jahr entscheidende Schritte zur Bildungsreform zustande bringt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir werden erbarmungslos darauf bestehen, daß Wunsch und Wirklichkeit — —

    (Abg. Moersch: Nicht übertreiben!)

    — Ich weiß, daß es wehtut, Herr Moersch; ich weiß, wie schmerzlich das ist.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Moersch.)

    — Herr Moersch, wenn Sie in der letzten Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses erlebt hätten, wie die SPD an den Rand des Undemokratischen herangegangen ist, um die peinliche Frage nach dem lieben Geld zu vermeiden, würden Sie verstehen, warum ich das sage.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es bedurfte einer Prozedur, damit ein Antrag von uns, der dem Ausschuß von diesem Haus überwiesen war, überhaupt diskutiert wurde. Die Abstimmungsguillotine stand in der Ecke und einer saß davor und wollte auf den Knopf drücken.

    (Abg. Haase [Kassel] : Unerhört!) Und das nur alles deswegen!

    Ich komme zum Schluß. Ich verrate kein Geheimnis, Herr Minister, wenn ich sage — die Sorge um die Finanzen geht ja nicht nur bei uns um —: ich weiß aus sehr guter Quelle, daß eine Reihe von Ihren Freunden, die kompetent sind und im Monat März in Bonn beraten haben, Ihre Pläne für unrealistisch, für unausgereift halten und davor warnen,

    (Zurufe von der SPD)

    einfach Pläne zu machen, ohne zu sagen, wer sie bezahlt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)