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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6105

  • date_rangeDatum: 5. März 1971

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 105. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. März 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6089 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 6089 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6089 C Fragestunde (Drucksachen VI/ 1882, VI/ 1913) Frage des Abg. Haar (Stuttgart) (SPD) : Rückreise der bei der Hugo Stinnes Transozean Schiffahrt GmbH beschäftigten Seeleute Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6089 D Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Wahrung der Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden in dem deutschjugoslawischen Auslieferungsvertrag Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 6090 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 6090 B Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Hilfe für die Juden in der Sowjetunion Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6090 C, D, 6091 A Josten (CDU/CSU) . . . 6090 D, 6091 A Frage des Abg. Dr. Hupka (SPD) : Verwendung der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" für Aussiedlungswillige Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6091 A, B, C, D Dr. Hupka (SPD) . . . . . . . 6091 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 6091 D Frage des Abg. Dr. Hupka (SPD) : Informierung der Aussiedler über ihre gesetzlichen Möglichkeiten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6092 A, B, C, D Dr. Hupka (SPD) . . . . . . . 6092 B Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 6092 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 6092 D Frage des Abg. Fiebig (SPD) : Sicherstellung des Bedarfs der Bundeswehr an Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern Frau Strobel, Bundesminister . . 6093 A, B Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 6093 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 Frage der Abg. Frau Schimschok (SPD) : Bleivergiftung durch Keramikgeschirr Frau Strobel, Bundesminister . . . 6093 C Frage der Abg. Frau Schimschok (SPD) Keramische Gebrauchsartikel Frau Strobel, Bundesminister . . . 6093 D Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Meldung von Behinderten über das Gesundheitsamt Frau Strobel, Bundesminister . . . 6094 A Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Einrichtungen für Behinderte Frau Strobel, Bundesminister . . . 6094 B Frage des Abg. Hansen (SPD) : Ausbildung der Lehrer Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6094 C, D Hansen (SPD) 6094 D Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Europäische Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6095 A, B Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 6095 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Bilaterale und trilaterale Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Integrationspolitik Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6095 C, 6096 A, B Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 6096 A, B Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Frage der Einladung der amerikanischen Kommunistin Angela Davis und des ehemaligen Propagandachefs der kommunistischen Black Panther, Aldridge Cleaver, zu Gastvorlesungen an der Freien Universität Berlin Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . 6096 C, 6097 A, B, C, D, 6098 A Wohlrabe (CDU/CSU) 6097 A, B Hansen (SPD) 6097 C Rollmann (CDU/CSU) 6097 D Dr. Sperling (SPD) 6098 A Frage des Abg. Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) : Berufung des Hamburger Lehrers Alfred Dreckmann in die deutsch-schwedische Kommission zur Demokratisierung von Bildung und Forschung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6098 B, C, D, 6099A, B, C, 6100 A, B Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . 6098 B, D Dr Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 6098 D Rollmann (CDU/CSU) 6099 A Hansen (SPD) 6099 B Wohlrabe (CDU/CSU) 6099 C Dr. Sperling (SPD) 6099 D Vogt (CDU/CSU) 6100 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/71 — Zollkontingente für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksachen VI/1765, VI/1906) . . . . . . . 6100 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/71 — Waren der EGKS — 1971) (Drucksachen VI/1884, VI/1907) . . . . . . . 6100 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache VI/ 1552) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 6100 D Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . . . . . 6106 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . . 6114 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6120 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . . 6124 C Dr. de With (SPD) . . . . . . . 6131 C Kleinert (FDP) . . . . . . . . 6135 D Nächste Sitzung 6137 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6139 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Getreideangebot in der EWG . . . 6139 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Textilimporte aus Japan in die EWG . . 6140 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 III Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Urbaniak (SPD) betr. Pressemeldungen über die staatlichen Investitionshilfen für den Bergbau und die Kokskohlenbeihilfe für die Stahlindustrie 6140 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Einbrüche in Apotheken . 6140 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Verstärkung der Arzneimittelsicherheit anläßlich der Einstellung des Contergan-Prozesses . . . 6141 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Einbeziehung der landwirtschaftlich-technischen Assistenten in das Ausbildungsförderungsgesetz . . . . . . . . . 6141 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Schaffung einer einheitlichen und bundesweiten Weinkontrolle . . . . . . . 6141 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Schaffung integrierter Gesamthochschulen 6142 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Erteilung eines Visums für die Leiterin der Delegation des Vietkong bei den Vietnam-Gesprächen in Paris, Madame Binh 6142 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Errichtung eines Zivilschutzzentrums in Bayreuth . . . . . . . . . 6142 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Einstufung der Stadt Schwarzenbek in das Ortsklassenverzeichnis 6142 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. mißbräuchliche Benutzung von Filmmaterial aus der NS-Zeit 6143 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. die Lagerung von historischen Filmen im Bundesarchiv Koblenz 6143 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. erneute Bearbeitung von Lastenausgleichsanträgen auf Grund des 23. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz . . 6144 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Entschädigung für auf Grund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses unfruchtbar gemachte Personen 6144 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Heizölversorgung im Bodenseegebiet 6145 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Geldner (FDP) betr. Einführung des sogenannten Grünen Dollars in die europäische Agrarpolitik . . . . 6146 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. die Organisation „Bauernselbsthilfe D. Aengenheister & Co Hamburg" . . . 6146 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Anwendung des Sozialversicherungsrechts auf Arbeitnehmer von im Bundesgebiet tätigen ausländischen Bauunternehmen 6147 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. die Frage der Zusammenfassung der Träger der Arbeiterrentenversicherung zu einer Bundesversicherungsanstalt der Arbeiter 6147 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Folger (SPD) betr. Hilfe für die Heckscher-Nervenklinik in München 6147 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Beschaffung von Rauschgift durch widerrechtliche Verwendung von Rezeptformularen 6148 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. S-Bahn-Anschluß der Stadt Schwarzenbek 6148 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Ausstattung der Bundesbahn mit Sprechfunkanlagen 6148 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) betr. Bundeszuwendungen für den kommunalen Straßenbau in der West-und Südpfalz 6149 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesfernstraße A 76 6149 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Inselschutzbauwerke auf der Insel Borkum . . . . . 6149 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Planfeststellungsverfahren für die Verbesserung der Einmündung der B 421 in die B 41 6149 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Flämig (SPD) betr. Halt des Eilzuges 1802 in Langenselbold . . . 6149 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr Ausbau der B 312 zwischen Reutlingen und Pfullingen 6150 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesstraße B 505 (Bayreuth—Bamberg) 6150 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Bundesautobahn Weinsberg—Nürnberg 6150 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Bau der Autobahnbrücke in Schalding bei Passau 6151 A Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Selbstwähl-Ferndienst zwischen der Bundesrepublik und Japan 6151 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Erlaß der Ausführungsvorschriften für den Vollzug des Zweiten Wohngeldgesetzes 6151 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. europäische Technologiepolitik . . 6152 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. vollständige Ausnutzung der verfügbaren Studienplätze für die Fächer Physik, Chemie, Biologie und Mathematik . . . 6152 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 6089 105. Sitzung Bonn, den 5. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 5. 3. Dr. Aigner * 5. 3. Bals " 7. 3. Biechele 5. 3. Dr. Birrenbach 5. 3. Bühling 14. 3. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich ` 5. 3. Dr. Dollinger 5. 3. Draeger " 7. 3. Dr. Evers 5. 3. Fellermaier* 5. 3. Dr. Giulini 5. 3. Graaff 5. 3. Dr. Gruhl 5. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 13. 3. von Hassel 5. 3. Frau Herklotz 5. 3. Frau Huber 5. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 5. 3. Dr. Kreile 5. 3. Kriedemann 5. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Dr. Kuchtner 5. 3. Lenze (Attendorn) " 7. 3. Liehr 5. 3. Dr. Löhr ' 5. 3. Memmel ' 5. 3. Dr. Mende 5. 3. Michels 10. 3. Müller (Aachen-Land) ' 5. 3. Ott 5. 3. Peters (Poppenbühl) 5. 3. Dr. Pohle 5. 3. Pöhler " 7. 3. Rasner 5. 3. Richarts ' 5. 3. Riedel (Frankfurt) ' 5. 3. Rosenthal 5. 3. Dr. Schachtschabel 5. 3. Schmidt (Kempten) 5. 3. Schmitz (Berlin) 5. 3. Schulhoff 5. 3. Simon 5. 3. Dr. Starke (Franken) 5. 3. Dr. Stoltenberg 5. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Windelen 5. 3. Baron von Wrangel 5. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der sammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 4. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1882 Fragen A 3 und 4) : Kann die Bundesregierung die Meldung im „Ernährungsdienst" vom 2. Februar 1971 bestätigen, daß das Getreideangehot in dei EWG einschließlich der übernommenen Vorräte den niedrigsten Stand seit 1966 erreicht hat und uni 9 Millionen t unter dem Vorjahresstand bleibt? Ist die Bundesregierung bereit, der Öffentlichkeit eine Bilanz der Getreideversorgung der EWG unter besonderer Berücksichtigung der benötigten Einfuhrmengen von Futtergetreide vorzulegen? Ihre erste Frage beantworte ich mit nein. In der Meldung des Ernährungsdienst vom 2. 2. 1971 wird „das Getreideangebot in Europa" --- also nicht nur dasjenige der EWG - angesprochen. In der EWG liegt das verfügbare Marktangebot (Anfangsbestände und voraussichtliche Verkäufe der Landwirtschaft) der wichtigsten Getreidearten Weichweizen, Roggen, Gerste und Mais zusammengenommen mit schätzungsweise 43 Mill. t im Wirtschaftsjahr 1970/71 um rund 4 Mill. t unter demjenigen der beiden voraufgegangenen Jahre. Es übersteigt jedoch noch geringfügig die verfügbaren Mengen des Wirtschaftsjahres 1967/68. Ihre zweite Frage kann ich mit ja beantworten. Die Bundesregierung hat stets betont, daß die EWG, nimmt man alle Getreidearten zusammen, noch einen Zuschußbedarf hat. Dieser Zuschußbedarf belief sich im Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 1960/61 bis 1962/63 auf 10 Mill. t netto und im Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 1967/68 bis 1969/70 auf knapp 6 Mill. t netto. Hierbei stand - vom laufenden Getreidewirtschaftsjahr abgesehen - in den letzten Jahren regelmäßig Überschüssen an Weichweizen (5-6 Mill. t) und Gerste (1-1,5 Mill. t) ein Zuschußbedarf vor allem -an Mais gegenüber. Die jüngste Entwicklung - nämlich die relativ geringen Ernten an Weichweizen und Gerste des Jahres 1970 - darf nach Meinung der Bundesregierung jedoch noch nicht als Tendenzumschwung angesehen werden. Die bisher verfügbaren Informationen lassen für die Ernte 1971 wieder eine starke Ausdehnung der Weichweizen- und Gerstenerzeugung und damit bei diesen Getreidearten wieder umfangreichere Überschüsse erwarten. Die Bundesregierung wird diese Zahlen der Öffentlichkeit bekanntgeben. 6140 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Frage A 34) : Unter Hinweis auf die in der „Welt" vom 19. Februar 1971 veröffentlichte Erklärung des Bundesaußenministers zu höheren Textilimporten aus Japan frage ich die Bundesregierung, ob bereits konkrete Vorstellungen darüber bestehen, wie es zu praktizieren sei, daß die EWG sich gegen vermehrte Einfuhr von Textilien aus Japan nicht sträuben, eine „Deroutierung" der westeuropäischen Textilindustrie jedoch nicht zulassen werde? Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat am 27. Oktober 1970 einstimmig eine Erklärung gefaßt, wonach die Gemeinschaft bereit ist, zur Vermeidung von Störungen der internationalen Handelsbeziehungen „im konktruktiven Geiste eine positive Lösung für die sich stellenden konkreten Fragen bei Textilien zu suchen". Ein derartiger Beitrag könnte in einem Stillhalten der Gemeinschaft bestehen unter der Voraussetzung, daß angemessene Zuwachsraten zwischen den USA und Japan auf der Basis des bisherigen Volumens der amerikanischen Einfuhren aus Japan und eine zeitliche Befristung vereinbart werden. In einem solchen Falle ist nicht mit gravierenden Rückwirkungen zu rechnen, die zu Störungen auf den europäischen Märkten fuhren könnten. Würde ein Selbstbeschränkungsabkommen USA—Japan nicht diesen Voraussetzungen entsprechen, so würde über konkrete Maßnahmen, die zu treffen seien, erst dann entschieden werden, wenn die Einzelheiten der Vereinbarung zwischen USA und Japan bekannt sind. Hierbei würde die Bundesregierung die berechtigten Interessen unserer Textilindustrie ebenso im Auge haben wie die Erhaltung eines funktionsfähigen Welthandels. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 3. März auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache VI /1882 Frage A 35) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Bundesregierung die staatlichen Investitionshilfen für den Bergbau und die Kokskohlenbeihilfe für die Stahlindustrie, die in der mittelfristigen Finanzplanung aufgenommen worden sind, zu streichen beabsichtigt? Ihre Frage beantworte ich mit nein. Erst im September wird die Bundesregierung den Entwurf des Haushaltsplanes 1972 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 1975 verabschieden und damit auch über die Kokskohlenbeihilfe und die Investitionshilfe entscheiden. In der derzeitigen Finanzplanung für die Jahre 1972 bis 1974 ist für die Kokskohlenbeihilfe ein Leertitel ausgebracht. Für die Investitionshilfe sind Beträge von 36,7 Millionen DM in 1972, 6,7 Millionen DM in 1973 und 1,7 Millionen DM in 1974 vorgesehen. Das Bundeswirtschaltsministerium sieht die zukunftsweisende Bedeutung der Investitionshilfe für die Gesundung des Steinkohlenbergbaus und wird sich deshalb für eine Fortführung dieser Hilfe in bisheriger Höhe einsetzen. Bei der Kokskohlenbeihilfe bietet sich der Ansatz eines Leertitels für die Jahre 1972 bis 1975 an, weil heute nicht zu übersehen ist, ob sich hier in den folgenden Jahren eine Differenz zwischen den Weltmarktpreisen und den deutschen Kokskohlenpreisen ergeben wird. Gegenwärtig besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Anlaß zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln für diesen Zweck. Sollte sich die Marktlage ändern, wird die Bundesregierung in eine erneute Prüfung eintreten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 4. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI /1882 Fragen A 50 und 51) : Wie haben sich in den letzten Jahren zahlenmäßig die Apothekeneinbrüche entwickelt? Welche konkreten Schritte und Vorschläge ergeben sich aus diesen Zahlen? Die Bundesopiumstelle registrierte in den Jahren 1966-1968 pro Jahr etwa 20 30 Einbrüche in Apotheken. Im Jahre 1969 stieg die Zahl auf 98 und im Jahre 1970 auf 478 an. Im Januar 1971 wurden bebreits 62 Einbrüche gemeldet. In der Antwort auf Ihre Frage für die Fragestunde am 4. Februar 1971 hatte die Bundesregierung auf die Änderung der Apothekenbetriebsordnung und auf Anweisungen an die Polizeiorgane durch die Innenminister der Länder hingewiesen. Nach Artikel 2 der Änderungsverordnung zur Apothekenbetriebsordnung ist der Apotheker innerhalb einer Frist, die von der zuständigen Landesbehörde bestimmt wird, verpflichtet, Betäubungsmittel durch geeignete Einrichtungen gegen Diebstähle zu sichern. Ich habe die obersten Gesundheitsbehörden der Länder gebeten, diese Frist möglichst kurz zu setzen und den Ländern vorgeschlagen, gemeinsam zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen zur Verhinderung von Einbrüchen in Apotheken getroffen werden können. Die Bundesregierung ist davon unterrichtet, daß die zunehmenden Diebstähle von Betäubungsmitteln dazu geführt haben, daß die Apothekenleiter bestrebt sind, die Bestände an Betäubungsmitteln soweit zu beschränken, wie dies ohne Gefahr für die Arzneimittelversorgung möglich ist. Diesem Bestreben soll bei der vorgesehenen Änderung des Bundesopiumgesetzes zusätzlich noch dadurch Rechnung getragen werden, daß durch Vereinfachung des derzeitigen Bezugsscheinverfahrens der Bezug kleinerer Mengen von Betäubungsmitteln erreicht wird. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 6141 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vorn 5. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Frage A 56) : Was Trat die Bundesregienurg getan, um den von der Staatsanwaltschaft Aachen anläßlich der Einstellung des ConterganProzesses am 18. Dezember 1970 geäußerten Zweifel, „daß das Bundesgesundheitsamt während der Tatzeit Von seiner personellen Besetzung sowie den uhm zur Verfügung stehenden gesetzlichen Kompetenzen her imstande gewesen ist, den sich abzeichnenden Gefahren auf dein Arzneimittelsektor mit der nötigen Schnelligkeit und Gründlichkeit zu begegnen", für die Zukunft auszuräumen und sicherzustellen, daß Katastrophen durch ungenügend geprüfte Arzneimittel vom Ausmaß der Thalidomidschäden nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen sind? Das Arzneimittelgesetz ist auf Grund der Schäden, die mit der Anwendung von Contergan in Zusammenhang gebracht werden, durch Gesetz vom 23. Juni 1964, die sog. Contergan-Novelle, geändert worden. Hierdurch sind u. a. die Vorschriften über die Registrierung von solchen Arzneimitteln verschärft worden, deren Wirksamkeit in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannt ist. Der Anmelder eines solchen Arzneimittels ist verpflichtet, einen ausführlichen Bericht über die pharmakologische und klinische Prüfung mit Unterlagen über die durchgeführten Prüfungen sowie die Erklärung vorzulegen, daß sein Arzneimittel entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ausreichend und sorgfältig geprüft worden ist. Das Bundesgesundheitsamt prüft den Bericht und die vorgelegten Unterlagen an Hand von Richtlinien, B) die von der Deutschen Pharmakologischen Gesell- schaft und von der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin erarbeitet worden sind und die durch den von mir am 17. Januar 1969 berufenen Beirat Arzneimittelsicherheit jeweils den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft angepaßt werden. Es lehnt die Eintragung von Arzneimitteln ab, wenn sich aus den vorzulegenden Unterlagen ergibt, daß das Arzneimittel schädliche Wirkungen hervorruft, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgeht. Durch die Gesetzesänderung von 1964 wurde außerdem bestimmt, daß Arzneimittel mit Stoffen in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirksamkeit für die Dauer von drei Jahren nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen. Auf Grund der Erfahrungen, die bei der Anwendung der seit 1964 bestehenden Vorschriften gemacht worden sind, und an Hand der inzwischen gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse wird zur Zeit ein weiteres Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz vorbereitet. Zu der personellen Situation im Bundesgesundheitsamt ist zu sagen, daß die notwendige Verstärkung mit Pharmakologen bereits vorgenommen, teils noch weitergeführt wird. Die finanziellen Voraussetzungen für Maßnahmen zur Verstärkung der Arzneimittelsicherheit sind durch Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 915 000 DM im laufenden Haushaltsjahr geschaffen worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 4. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen A 57 und 58) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung durch Rechtsverordnung sicherstellen kann, daß die Einbeziehung der landwirtschaftlichtechnischen Assistenten in das Ausbildungsförderungsgesetz erfolgen kann, nachdem von der hessischen Landesregierung die Ausbildung zum landwirtschaftlich-technischen Assistenten als gleichwertig mit dem Besuch einer Fachschule im Sinne des Ausbildungsförderungsgesetzes anerkannt wurde? Wann ist mit dem Erlaß einer derartigen Rechtsverordnung durch die Bundesregierung zu rechnen? Durch eine Anfrage beim Hessischen Kultusminister ist klargestellt worden, daß die Ausbildung zu landwirtschaftlich-technischen Assistenten nicht als gleichwertig mit dem Besuch einer Fachschule im Sinne des Ausbildungsförderungsgesetzes anerkannt worden ist. Die Ausbildungsstätten in Hessen sind vielmehr ebenfalls keine Schulen im Sinne des hessischen Schulrechts. Die Bearbeitung derartiger Anträge auf Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz ist daher in Hessen wie in anderen Bundesländern im Hinblick auf den Erlaß der Verordnung zunächst zurückgestellt worden. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Besuch von Ausbildungsstätten für landwirtschaftlich-technische, biologisch-technische und milchwirtschaftlich-technische Assistenten durch eine Verordnung nach § 2 Absatz 2 Ausbildungsförderungsgesetz in den Förderungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Die Vorarbeiten für den Entwurf dieser Verordnung sind im Gange. Die Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung sind mit Schreiben vom 1. Februar 1971 aufgefordert worden, die notwendigen Nachprüfungen anzustellen und das erarbeitete Material an das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zu übersenden. Auf die Eilbedürftigkeit des Vorhabens ist hingewiesen worden. Mit dem Erlaß einer derartigen Rechtsverordnung durch die Bundesregierung ist daher noch in diesem Frühjahr zu rechnen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 4. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI /1882 Frage A 59): Wäre es angesichts der kürzlich erneut wieder festgestellten erheblichen aus dein Ausland importierten Mengen an gefälschtem Wein nicht zweckmäßiger eine bundeseinheitliche und bundesweite (vielleicht auf Vereinsbasis arbeitende) Weinkontrolle zu schaffen und sie mit dem notwendigen technischen Gerät auszustatten, als die jetzige Länderregelung beizubehalten, und würde es nicht dem Schutz sowohl der deutschen Erzeuger als der Verbraucher dienen, wenn die Bundesregierung entsprechende Verhandlungen mit den Ländern aufnehmen würde? 6142 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 Bei der Beratung des Weingesetzes 1969 in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages ist die Einrichtung einer einheitlichen und bundesweiten Weinkontrolle bereits eingehend erörtert worden. Es bestand damals Einmütigkeit darüber, daß sie durch dieses Gesetz nicht angestrebt werden sollte. Die Weinkontrolle ist ein Teil der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Wenn der Schutz des Verbrauchers und des deutschen Erzeugers in gleicher Weise wie bisher gesichert oder sogar noch verstärkt werden soll, kann deshalb nur geprüft werden, ob die gesamte Kontrolle Aufgabe des Bundes werden soll. Die Bundesregierung hält dies nicht für zweckmäßig. Sie hat auch eine Änderung der Zuständigkeiten auf diesem Gebiet in den dem Bundesrat am 19. Februar zugeleiteten Gesetzentwürfen für die Gesamtreform des Lebensmittelrechts und für ein neues Weingesetz nicht angestrebt. Sie schafft aber dadurch die Voraussetzungen für eine wirksamere Weinkontrolle, daß sie den Kontrollstellen der Länder beweiskräftigere Untersuchungsmethoden zur Verfügung stellt. Diese werden in einer Kommission des Bundesgesundheitsamtes erarbeitet und mit Zustimmung des Bundesrates als allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen. Eine weitere Erhöhung des Schutzes für den Verbraucher und den deutschen Erzeuger wird die in § 57 des Regierungsentwurfes für ein neues Weingesetz vorgesehene Beschränkung der Einfuhruntersuchungsstellen auf 12 amtliche Anstalten bringen, die von den Ländern besser mit dem notwendigen Gerät ausgestattet werden können. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI /1882 Frage A 100) : Was gedenkt die Bundesregierung für eine unverzügliche Realisierung zu tun, integrierte Gesamthochschulen an den Orten zu fördern, wo die räumlichen und institutionellen Voraussetzungen dafür so günstig sind wie in Saarbrücken? Die Schaffung integrierter Gesamthochschulen ist ein wesentliches Reformziel der Bundesregierung unter anderem deswegen, weil die Gesamthochschule die Studienmöglichkeiten entscheidend verbessert. Die Bundesregierung hat deshalb die integrierte Gesamthochschule im Regierungsentwurf eines Hochschulrahmengesetzes als Ziel der Neuordnung des Hochschulwesens anerkannt. Danach sind neue Hochschulen als Gesamthochschulen zu planen; bestehende Hochschulen sind durch das betreffende Land zu Gesamthochschulen zusammenzuschließen, wo dies nach den strukturellen und räumlichen Gegebenheiten möglich und sinnvoll ist. Die Bundesregierung hat auf diese Entscheidung im Einzelfall keinen unmittelbaren Einfluß. Anlage 10 Schriftliche Antwort ' des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vorn 2. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1882 Frage B 1) : Trifft es zu, daß die Leiterin der Delegation des Vietkong in Paris, Madame Binh, einen Antrag auf Erteilung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland gestellt hat, und beabsichtigt die Bundesregierung, das Visum zu erteilen? Ein Antrag der Leiterin der Delegation des Vietcong bei den Vietnam-Gesprächen in Paris, Madame Binh, auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 4. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI /1882 Frage B 2) : Wann kann mit der seit Jahren geplanten Errichtung eines „Zivilschutzzentrums Bayreuth" gerechnet werden, - eine Maßnahme, deren Dringlichkeit von den beteiligten Behörden immer wieder herausgestellt wurde? Die zusätzliche (bundeseigene) Ausrüstung für den Katastrophenschutz des Kreises Bayreuth ist in angemieteten Räumen untergebracht. Anstelle der bisher genutzten Räume, die jetzt freigegeben wer- den mußten, konnte ein neues Objekt befristet für drei Jahre angemietet werden. Zur endgültigen Unterbringung der Ausrüstung ist, wie zutreffend gesagt, bereits seit einigen Jahren eine Baumaßnahme auf dem bundeseigenen Grundstuck in Bayreuth, Justus-Liebig-Straße vorgesehen. Auf diesem Grundstück befindet sich bereits eine THW-Unterkunft. Den Raumbedarfsplan für diese Baumaßnahme hat mein Haus im Jahre 1969 genehmigt. Der Bau sollte vom Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (BzB) im Rahmen der angenommenen Kosten von weniger als 150 000,— DM in eigener Zuständigkeit veranlaßt werden. Da nach den inzwischen dem BzB vorliegenden Planungsunterlagen die Kosten jedoch voraussichtlich ca. 640 000,— DM betragen, muß das Objekt aus den Mitteln für Baumaßnahmen mit Kosten über 150 000,— DM errichtet werden. Hierfür besteht eine umfangreiche Dringlichkeitsliste. Im Hinblick auf den o. a. befristeten Mietvertrag habe ich das Vorhaben nunmehr so in die Dringlichkeitsliste eingefügt, daß es 1972 begonnen und 1973 abgeschlossen werden kann. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 2. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI /1882 Frage B 3) : Warum gehört die Stadt Schwarzenbek noch immer zur Ortsklasse A, während die Preise dort nach meinen Feststellungen genau so hoch, wenn nicht höher als iur benachbarten Hamburg sind, wogegen Hamburg in der Ortsklasse S + 3 % eingestuft ist? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 6143 Maßgebend für die Einstufung der Orte in der Bundesrepublik Deutschland in das Ortsklassenverzeichnis (§ 13 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes) sind die von der Bundesregierung im Benehmen mit den Ländern erlassenen „Richtlinien für die Aufstellung des Ortsklassenverzeichnisses". Das Ortsklassenverzeichnis ist nach dem 1. Januar 1964 nicht mehr geändert worden. Dies beruht auf der Überlegung, daß sich die Lebenshaltungskosten in Stadt und Land weitgehend angenähert haben und dort, wo noch Unterschiede feststellbar sind, keine zuverlässigen Abgrenzungsmerkmale mehr gefunden werden können. Die Bundesregierung hat daher wiederholt -- insbesondere bei Einbringung des Siebenten Besoldungsänderungsgesetzes vor einem Jahr erklärt, daß die Ortsklassenunterschiede in der Besoldung noch in dieser Legislaturperiode beseitigt werden sollen. Dieser Zielsetzung entspricht auch der von der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestages ausgearbeitete Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG), der inzwischen die Zustimmung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages gefunden hat. In Art. I § 4 a. a. O. ist vorgesehen, daß die Ortszuschlagssätze der Ortsklasse A ab 1. Januar 1972 um die Hälfte des Unterschieds zur Ortsklasse S angehoben werden und die Ortsklasse A ab 1. Januar 1973 überhaupt beseitigt wird. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Frage B 4) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu verhindern, daß Filmmaterial aus der NS-Zeit nicht mißbräuchlich benutzt werden kann? Ich nehme an, daß Sie unter „mißbräuchlicher Benutzung" von Filmmaterial aus der NS-Zeit Vorführungen von nationalsozialistischen Propagandafilmen verstehen, die in verfassungsfeindlicher Absicht von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP oder Angehörigen oder Anhängern von Nachfolgeorganisationen dieser oder einer anderen, vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei veranstaltet werden. Solche Vorführungen fallen unter das Verbot der §§ 86, 86 a des Strafgesetzbuches. .Jede Polizeidienststelle kann gegen sie einschreiten. Das gilt auch für die Herstellung, den Verleih und den Vertrieb derartiger Filme zu derartigen Zwecken. Soweit die Bundesregierung über das Bundesarchiv in Koblenz und die Transit-Filmgesellschaft in München selbst Einfluß auf den Verleih derartiger Filme aus Bundesarchivbeständen hat, ist durch die Verleihbestimmungen und die Verleihungspraxis weitestgehend sichergestellt, daß Vorführungen nur im zulässigen Rahmen der staatsbürgerlichen Aufklärung, zur Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen und ähnlichen Zwecken erfolgen. Dabei muß sichergestellt sein, daß der ausgeliehene Film durch eine historisch geschulte Persönlichkeit sachverständig kommentiert wird, sofern nicht ohnehin Begleittexte mitgeliefert werden. Außer Universitäten, Volkshochschulen, Jugendbildungsstätten und ähnlichen Institutionen fordern vor allem die deutschen Fernsehanstalten Kopien der Filme an, die sich im Besitz des Bundes befinden. Bei diesen Anstalten kann von vornherein angenommen werden, daß eine mißbräuchliche Benutzung unterbleibt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß es in letzter Zeit zu Angeboten von NS-Film-Kopien durch Privatfirmen gekommen sein soll. In keinem Falle handelt es sich, soweit feststellbar, um Kopien, die unter direkter oder indirekter Mitwirkung des Bundesarchivs oder der Transit zustande gekommen sind. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI /1882, Frage B 5): Trifft es zu, daß im Bundesarchiv Koblenz lagernde, zum Teil unersetzliche historische Filme von Vernichtung bedroht sind, weil die Mittel fehlen, um die Nitrokopien auf Sicherheitsfilm umzukopieren? Es trifft zu, daß im Bundesarchiv Koblenz historische Filme lagern, die zum Teil als unersetzlich bezeichnet werden können. Ältere Filmkopien sind in der Regel auf Nitrozellulose gezogen. Dieses Material zersetzt sich nach gewisser Zeit und auch leichter entzündbar als Sicherheitsfilm. Das Bundesarchiv hat deshalb in den letzten Jahren in zunehmendem Umfang besonders wichtige und wertvolle ältere Dokumentar- und Spielfilme auf Azetatfilm umkopiert bzw. umkopieren lassen. Azetatfilm ist nicht so leicht verderblich wie Nitrozellulosefilm. Rund 1,2 Millionen Filmmeter besonders wichtigen Dokumentarfilms und rund 80 besonders wichtige ältere Spielfilme sind bisher umkopiert worden. Noch nicht umkopiert sind rund 200 Spielfilme, etwa 200 000 Filmmeter Dokumentarfilm und umfangreiche Bestände an älteren Kulturfilmen, die im Bundesarchiv lagern. Hinzu kommt, daß auf Grund eines Vertrages mit der Bibliothek des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika nunmehr laufend weitere deutsche Dokumentar-, Kultur- und Spielfilme in die Bundesrepublik zurückgeführt werden. Es handelt sich durchweg um Nitrozellulosekopien. Die Umkopierarbeit ist demnach noch längst nicht abgeschlossen und wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Gleichwohl wird man davon ausgehen können, daß die zur Verfügung stehenden 6144 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 bzw. für die nächsten Jahre veranschlagten Mittel und die mit ihrer Hilfe geschaffene oder zu schaffende technische und personelle Ausstattung des Filmreferats im Bundesarchiv ausreichen wird, um zu verhindern, daß wichtige Nitrozellulosekopien verderben. Allerdings sollte nicht übersehen werden, daß die Umkopierung auf Sicherheitsfilm noch keineswegs die Erhaltung des teilweise unersetzlichen Filmmaterials garantiert. Bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen, wie sie teilweise im Filmarchivteil des Bundesarchivs (Ehrenbreitstein) noch herrschen und trotz aller technischen Verbesserungen nicht zufriedenstellend zu ändern sind, kann sich die fotografische Schicht auf Azetatfilmen auflösen und somit auch eine neue Kopie vernichtet werden. Auf lange Sicht wird daher nur ein Neubau des Bundesarchivs, der im Gegensatz zur jetzigen provisorischen Unterbringung allen Ansprüchen genügt, sicherstellen können, daß unersetzliches Filmmaterial von dokumentarischem Wert nicht verdirbt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Frage B 6) : Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß für die mittlerweile sehr alten, von dem 23. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichgesetz betroffenen Mitbürger von Amts wegen die wegen Übersteigens der gesetzlich zulässigen Einkünfte früher abgelehnten Anträge erneut bearbeitet und neu beschieden werden? Der Präsident des Bundesausgleichsamtes hat rechtzeitig Überleitungsregelungen herausgegeben. Bereits zu einem Zeitpunkt, als noch die Einkommens- und Vermögensgrenzen nach der am 30. September 1969 in Kraft getretenen Novelle zum LAG bei der Abgeltung von Zonenschäden galten, hat er die Ausgleichsverwaltung angewiesen, den damals erst in Vorbereitung befindlichen Regierungsentwurf des 23. Änderungsgesetzes zum LAG zu berücksichtigen. In diesem Rundschreiben vom 23. April 1970 hat er erläutert, daß die Verordnung zu § 243 Abs. 3 LAG i. d. F. der 21. Novelle über die Berechnung des Einkommens und Vermögens der Antragsteller nicht mehr erlassen wird. Die Ausgleichsverwaltung wurde angewiesen, für die Zuerkennung von Hauptentschädigung für Zonenschäden die geeignete Auswahl nach dem damals geltenden Recht zu treffen, so daß Ablehnungen wegen Überschreitung der Einkommens- und Vermögensgrenzen überhaupt nicht ergangen sein dürften. Dieses Überleitungsrundschreiben ist vom Präsidenten des Bundesausgleichsamtes am 29. Oktober 1970 nochmals ergänzt worden. Die Ausgleichsämter hatten also die Anträge auf Zuerkennung von Hauptentschädigung für Zonenschäden zurückzustellen, die nach dem Rechtsstand der 21. Novelle zum LAG hätten abgelehnt werden müssen. In einem zur Zeit in Vorbereitung befindlichen Anderungsrundschreiben zum 23. AndG LAG des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes wird er aber auf Anregung meines Hauses sicherheitshalber nochmal die Anweisung geben, daß von Amts wegen Ablehnungsfälle neu zu entscheiden sind, wenn trotz der oben genannten Übergangsregelung die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Grund für die Ablehnung nach altem Recht gewesen sein sollten. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1882) Fragen B 7 und 8) : Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, daß Personen, die auf Grund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" zwangsweise unfruchtbar gemacht worden sind, keinerlei Entschädigungsanspruch geltend machen können, weil das Gesetz kein typisch nationalsozialistisches Unrecht darstelle und der Eingriff auch kein Sonderopfer bedeute? Wäre die Bundesregierung bereit, einen Anspruch auf Entschädigungsleistung wohlwollend zu überprüfen, wenn einer Erbkrankheit gemäß § 1 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses nach dem heutigen Stande der Wissenschaft nicht vorgelegen hat, die Kastration nicht nach den zur Zeit des Eingriffes anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt worden ist, die Kastration erhebliche gesundheitliche Folgeschäden verursacht oder die Unfruchtbarmachung aus vorwiegend politischen Gründen erfolgt ist? Nach geltendem Recht erhalten Personen, die auf Grund des Beschlusses eines Erbgesundheitsgerichts sterilisiert worden sind, Schadensersatz für eingetretene Schäden, wenn eine Amtspflichtverletzung des Gerichts oder des Arztes vorliegt oder wenn die Sterilisation über die Unfruchtbarmachung hinaus zu Schäden geführt hat (Sonderopfer im Sinne des Aufopferungsrechts). Bei der Frage, ob Personen, die auf Grund des Erbgesundheitsgesetzes sterilisiert worden sind, durch Gesetz über das geltende Recht hinaus neue Entschädigungsansprüche gewährt werden sollten, handelt es sich um ein vielschichtiges und schwieriges Problem. Es besteht keine einheitliche Auffassung darüber, ob das bereits im Jahre 1932 im ehemaligen preußischen Innenministerium vorbereitete, aber erst im Jahre 1933 in geänderter Fassung erlassene Erbgesundheitsgesetz, das auch in ausländischen Staaten gewisse Vorbilder hat, typisch nationalsozialistisches Gedankengut enthält und damit als Staatsunrecht anzusehen wäre. Die Sach- und Rechtslage ist insoweit in einem umfangreichen schriftlichen Bericht meines Hauses an den damaligen Wiedergutmachungsausschuß des Bundestages vom 1. Februar 1961 dargestellt, in mehreren eingehenden Beratungen dieses Ausschusses erörtert und in einem mündlichen Bericht eines Angehörigen meines Hauses im Januar 1965 in diesem Ausschuß dargestellt worden. Vor der Abfassung des Berichts sind zu diesem Fragenkreis auch angesehene ärztliche Sachverstän- Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 6145 dige (u. a. der Eugeniker Prof. Dr. Nachtsheim und der Psychiater Prof. Dr. Dr. Ehrhard) sowie erfahrene Praktiker (z. B. Pastor von BodelschwinghBethel) gehört worden. Die Untersuchung der Gutachter hat ergeben, daß sich keine tragfähigen Grundlagen für eine Entschädigungsregelung finden lassen, bei der nur einem kleinen Kreis von sterilisierten Personen — etwa den Nicht-Geisteskranken — eine Entschädigung gewährt würde. Sie würde zwangsläufig zu einer Reihenuntersuchung aller Sterilisierten führen, einem Verfahren, von dem alle Sachverständigen dringendst abraten. Eine Entschädigung aller Sterilisierten als solcher kann aber im Hinblick auf die Tatsache, daß auch schwerstes nationalsozialistisches Unrecht angesichts des ungeheuren Umfangs der NS-Schäden leider nicht immer entschädigt werden kann nicht in Erwägung gezogen werden. Der gesamte Fragenkreis ist schließlich noch von den Gesundheitsministern (Senatoren) der Länder geprüft worden. Auch diese Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, daß die Länder aus den gleichen Gründen den zunächst erwogenen Gedanken einer neuen gesetzlichen Entschädigungsregelung aufgegeben haben. Zu a) Auch diese Frage ist mit den ärztlichen Sachverständigen erörtert worden. Gegen eine solche Regelung spricht, daß auch sie zu einer Reihenuntersuchung aller Sterilisierten führen würde und daß ferner — was politisch unerwünscht wäre das Erbgesundheitsgesetz hierbei nochmals angewandt würde. Ferner steht nach dem fachkundigen Urteil der Sachverständigen in der Bundesrepublik keine ausreichende Anzahl von Erbbiologen zur Verfügung, da in der Zeit nach 1945 dieses Gebiet zunächst an den Universitäten nicht gelehrt wurde. Im übrigen hat u. a. Pastor von Bodelschwingh eindringlich vor einer solchen Regelung gewarnt, da sie nur neues schweres Leid und Unruhe über diese Menschen bringen würde. Zu b) Sterilisierte Personen erhalten nach geltendem Recht dann eine Entschädigung für eingetretene Schäden, wenn bei der ärztlichen Begutachtung oder der Durchführung der Sterilisation fehlerhaft vorgegangen worden ist. Zu c) Sterilisierte Personen erhalten auch dann nach geltendem Recht eine Entschädigung für eingetretene Schäden, wenn diese über die vom Gesetz gezogene Opfergrenze, d. h. über das, was der einzelne nach dem Willen des Gesetzes als normale Folge hinzunehmen hat, nicht unwesentlich hinausgehen. Die Ansprüche zu 2 b) und c) richten sich in der Regel gegen die Länder, in Ausnahmefällen gegen den Bund. Zu d) Ist die Sterilisation aus den Verfolgungsgründen des § 1 BEG vorgenommen worden, so stehen den Sterilisierten Ansprüche nach Maßgabe der §§ 28 ff. BEG zu; allerdings ist insoweit die Anmeldefrist am 31. Dezember 1969 endgültig abgelaufen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1882 Fragen B 9 und 10) : Sind nach Meinung der Bundesregierung die Mineralölreserven vor allem für eine befriedigende Versorgung mit Heizöl auch in Krisenzeiten im Bodenseegebiet mit seiner unterentwickelten Infrastruktur ausreichend? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die zweifellos bestehende Unterversorgung dieses Gebietes mit Heizöl abzubauen und zu einer vergleichbaren Versorgung wie in der diesem Gebiet benachbarten Schweiz zu kommen (vgl. „Handelskammer aktuell 11I/70 und IV /70" und Information der Industrie- und Handelskammer Konstanz zur Heizölversorgung im Bodenseegebiet vom 5. Februar 1971)? In der Bundesrepublik müssen die Raffineriegesellschaften und die Importeure von Mineralölerzeugnissen aufgrund des Bevorratungsgesetzes Vorräte in Höhe von 65 bzw. 45 Tagen des Vorjahresverbrauchs halten. Das Bevorratungsgesetz schreibt nicht vor, wo die Unternehmen diese Vorräte zu halten haben. Jedoch stehen diese Vorräte ohne Rücksicht auf ihren Einlagerungsort im Falle einer Mineralölversorgungskrise den Verbrauchern des gesamten Bundesgebietes gleichmäßig zur Verfügung. Deshalb ist die Mineralölversorgung des Bodenseegebietes im Falle einer Mineralölversorgungskrise in gleichem Maße gesichert wie die des übrigen Bundesgebietes. Das gleiche wird für die vorn Bund einzulagernde Rohölreserve gelten. Die Schwierigkeiten bei der Versorgung des Bodenseegebietes mit Heizöl ergeben sich nach den Veröffentlichungen der Handelskammer in Konstanz aus einer zu geringen Lagerkapazität des Handels; infolge der geringen Lagerkapazität soll hiernach der Spitzenbedarf in den Wintermonaten bei evtl. Transportschwierigkeiten u. U. nicht voll gedeckt werden können. Konkrete Klagen in dieser Richtung sind bisher nicht an mich herangetragen worden. Es ist davon auszugehen, daß die Mineralölindustrie und der Mineralölhandel ein eigenes Interesse an einer ungestörten Versorgung der deutschen Verbraucher haben. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Bundesrepublik besonders günstig, da — wie in keinem anderen Lande Europas - die Raffinerien über das ganze Versorgungsgebiet gestreut sind und die Entfernung von diesen Raffinerien zu den Verbrauchern relativ kurz ist. Sofern in dieser Richtung im Bodenseegebiet noch Verbesserungen notwendig sind, wird die Mineralölwirtschaft gewiß hierzu aufgeschlossen sein. Ich werde meinerseits die Mineralölwirtschaft auf diese Frage aufmerksam machen und halte es für zweckmäßig, daß in gleicher Weise auch auf der Landesebene und von den örtlichen Instanzen auf die Mineralölgesellschaften eingewirkt wird. Darüber hinaus empfiehlt es sich für die Verbraucher des Bodenseegebiets wie für alle Verbraucher im Bundesgebiet, selbst zur Sicherung ihrer Versorgung beizutragen, indem sie Einlagerungsmöglichkeiten für den Bedarf einer Heizperiode vorsehen. Die Mehraufwendungen für Lagerbehälter können in der Regel innerhalb kurzer 6146 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 Zeit durch Einsparung heim Heizöleinkauf in den preisgünstigen Sommermonaten ausgeglichen werden. Die schweizerische Regelung kann in diesem Punkt kein Vorbild sein, da auch sie die Heizölhandler nicht zur Lagerhaltung verpflichtet, sondern nur den Importeuren eine Lagerhaltungspflicht obliegt. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 25. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI /1882 Fragen B 11 und 12) : \V nn ist. der Einführung des sogenannten Grünen Dollars in die europäische Agrarpolitik zugestimmt worden, und welches Ziel für die Landwirtschaft wurde damals damit verfolgt? Unter welchen Bedingungen is die in letzter Zeit wiederholt propagierte Aussetzung des Grünen Dollars möglich, und welche Auswirkungen auf die Erzeugerpreise unserer Bauern im einzelnen hätte eine solche .Aussetzung? Die Europäische Rechnungseinheit ist mit der Verordnung Nr. 129/62 des Rates vom 23. 10. 1962 als gemeinsame Verrechnungsgröße eingeführt worden. Die Verordnung 129/62 wurde auf Vorschlag der Kommission der EG, nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Währungsausschusses der EWG vorn Rat erlassen und mit Wirkung vorn 1) 1. 10. 1962 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat wirksam. Mit der Verordnung sollte die Sicherheit der in Rechnungseinheiten ausgedrückten gemeinsamen Preise oder Beträge gegenüber einzelstaatlichen Wechselkursänderungen im Interesse der Verwirklichung der gemeinsamen Agrarpolitik gewährleistet werden. Im einzelnen lassen sich die mit der Einführung der Rechnungseinheit verfolgten Ziele den Erwägungsgründen der Verordnung 129/62 entnehmen. Die Verordnung 653 68 EWG vom 30.5. 1968, durch die die Verordnung 129/62 EWG modifiziert worden ist, läßt bei Paritätsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Veränderung des Wertes der Rechnungseinheit, nicht aber ihre Aussetzung als Währungsmaßstab zu. Eine Aussetzung der Rechnungseinheit setzt einen einstimmigen Ministerratsbeschluß zur Aufhebung der genannten Verordnungen voraus, die bis dahin geltendes europäisches Recht darstellen. Die Auswirkungen einer Aussetzung der Rechnungseinheiten als Währungsmaßstab auf die Erzeugerpreise sind grundsätzlich im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung des Agrarpreisniveaus und der Preisreglementierung in den Agrarmarktordnungen zu sehen. Insoweit wird auf die Ausführungen der Sachverständigen anläßlich der öffentlichen Anhörung vor dem Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages am 24. Februar 1971 verwiesen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Log emann vom 3. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Fragen B 13 und 14) : wie beurteilt die Bundesregierung die von der Organisation „Bauernselbsthilfe D. Aengenheister & Co. Hamburg" gemachten Planzietangaben einer Gewinnung von etwa 200 000 landwirtschaftlichen Betrieben als feste Mitglieder und eines Kapitals in der Größenordnung von rund 600 bis 800 Millionen DM grundsätzlich, sowie nach der Erreichbarkeit überhaupt der beabsich- tigten Wirkung als Konkurrenzfaktor und Preisregulator im Rah- men des Systems der freien Marktwirtschaft? Wie beurteilt die Bundesregierung ferner die Sicherheit sowohl des einzuzahlenden Gesellschafterbeitrags von 1000 DM als auch der zugesicherten Rendite von mindestens 9 % pro Jahr im Hinblick auf das Risiko des einzelnen Mitglieds? Grundsätzlich kann es nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, Firmenpläne zu beurteilen, sofern sie nicht gesetzwidrige Absichten erkennen lassen. Ich beschränke mich daher auf eine Verdeutlichung des von der Geschäftsleitung der „Bauernselbsthilfe D. Aengenheister & Co" der Öffentlichkeit zugängig gemachten Materials. Bei der „Bauernselbsthilfe" handelt es sich um ein Unternehmen, das die Vermarktung von landwirtschaftlichen Bedarfsgütern und landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft anstrebt. Die „Bauernselbsthilfe" will Landwirte als stille Gesellschafter gewinnen. Ob die Planziele der ,,Bauernselbsthilfe" hinsichtlich der Zahl der sogenannten Mitglieder und der Kapitalhöhe erreicht werden, hängt wohl davon ab, wie die als stille Gesellschafter und damit als in ihrer Gesamtheit maßgebliche Geldgeber vorgesehenen Landwirte das Unternehmen und seine Absichten beurteilen. Dafür dürften in erster Linie die im Vergleich zu anderen Vermarktungsunternehmen gebotenen Leistungen und die mit der finanziellen Verpflichtung verbundenen Risiken ausschlaggebend sein. Bekanntlich steht stillen Gesellschaftern ein Mitspracherecht in Angelegenheiten der Geschäftsführung nicht zu. Die „Bauernselbsthilfe" beurteilt das von ihr geplante Engagement in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und im LebensmittelEinzelhandel sehr optimistisch. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei der äußerst scharfen Wettbewerbslage in den der Landwirtschaft nachgelagerten Bereichen --- also auch in der Brotgetreidevermarktung — übertriebene Hoffnungen auf Anhebung der Erzeugerpreise durch Einengung der Vermarktungsspannen nicht gerechtfertigt sind. Andererseits ist nicht auszuschließen, daß ein Unternehmen der angestrebten Größenordnung, das durch Rationalisierung fühlbare Kostensenkungen gegenüber anderen Wettbewerbern erreicht, als preisbeeinflußender Konkurrenzfaktor im System der freien Marktwirtschaft wirken kann. Nach dem Gesellschaftsvertrag der „Bauernselbsthilfe" haften die stillen Gesellschafter in Höhe ihrer Einlagen und sind am Gewinn und Verlust des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105, Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 6147 Unternehmens beteiligt; allerdings will der persönlich haftende Gesellschafter in der Anlaufphase bis zum 31. Dezember 1973 Verlustfreiheit und eine Rendite von 9 % pro Jahr auf die eingezahlten Beträge garantieren. Somit dürfte die Sicherheit in dieser Zeit von dem Vermögen abhängen, das dem persönlichen Gesellschafter zur Absicherung zur Verfügung steht. Bei einem Ausscheiden der stillen Gesellschafter aus der Kommanditgesellschaft können sich die Einlagen nach dem von der „Bauernselbsthilfe" vorgelegten Gesellschaftsvertrag um zwischenzeitlich eingetretene Buchverluste verringern. Bei der Ermittlung des Guthabens sind dabei lediglich die Verpflichtungen der ausscheidenden Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft einerseits und ihre um die Beteiligung am Geschäftsergebnis vermehrte oder verminderte Einlage andererseits zu berücksichtigen. Eine Beteiligung an den stillen Reserven, dem Firmenwert, dem Kundenkreis, an schwebenden Geschäften oder an anderen mit dem Unternehmen verbundenen Werten findet nicht statt. Im Hinblick auf das bei einer Verlustbeteiligung stets vorhandene Risiko des einzelnen stillen Gesellschafters dürfte es wie generell so auch hier zweckmäßig sein, sich vor dem Eingehen finanzieller Verpflichtungen ausreichend zu informieren und gegebenenfalls neutralen Rat einzuholen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Frage B 15) : Ist es der Bundesregierung bekannt, ob es, und wenn ja, in welchem Umfang, in der Bundesrepublik Deutschland tätige ausländische Bauunternehmen, insbesondere aus Ostblocstaaton, gibt, die für ihre ausländischen Arbeitnehmer keine Sozialabgaben leisten oder sich auf andere Weise der deutschen und Arbeitsgesetzgebung Arbeitsqesetzqebung entziehen? Ausländische Bauunternehmen - z. B. aus den Niederlanden sind seit längerem im Bundesgebiet tätig. Seit einiger Zeit führen auch jugoslawische und rumänische Unternehmen, teils selbständig, teils als Subunternehmer deutscher Firmen, Bauvorhaben aus, namentlich in Bayern und Baden-Württemberg. Soweit zwischen- oder überstaatliche Regelungen nichts anderes bestimmen, unterliegen ausländische Arbeitnehmer unter denselben Voraussetzungen wie deutsche Arbeitnehmer dem deutschen Recht der Sozial- und Arbeitslosenversicherung. Ob dies auch für die rumänischen Bauarbeiter gilt, war in der Praxis offenbar eine Zeitlang zweifelhaft, weil diese Arbeiter während ihrer Tätigkeit im Bundesgebiet nach dem Recht ihre Heimatlandes sozialversichert bleiben und ihren Lohn zum erheblichen Teil in ihrer Heimat ausgezahlt erhalten. Eine Reihe von Einzugsstellen hatte in der Meinung, die Versicherung nach ausländischem Recht schließe die Anwendung der einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften aus, diese Arbeiter als versicherungsfrei betrachtet und ihre Arbeitgeber nicht zu Beitragszahlungen herangezogen. Diese Zweifel sind inzwischen durch Stellungnahmen meines Hauses, Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger an ihre Mitglieder und — nicht zuletzt — durch die Entscheidung des Landessozialgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1970, nach welcher eine Pflichtversicherung nach ausländischem Recht der Versicherung nach deutschem Recht nicht entgegen steht, behoben. Soweit mir bekannt, werden nunmehr auch die rumänischen Unternehmen einheitlich zur Zahlung der nach deutschem Recht vorgeschriebenen Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit herangezogen. Sollten Ihnen Fälle bekannt sein oder werden, in denen noch anders verfahren wird, darf ich Sie bitten, mir diese bekannt zu geben; ich werde sie dann unverzüglich prüfen lassen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Frage B 16) : wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge, die bestehenden Landesversicherungsanstalten für die Arbeiterrentenversicherungen zu einer Bundesversicherungsanstalt zusammenzufassen? Der Bundesregierung sind in letzter Zeit Vorschläge über eine Zusammenfassung der Träger der Arbeiterrentenversicherung zu einer Bundesversicherungsanstalt der Arbeiter nicht bekanntgeworden. Sie sieht auch keinen Anlaß, diese Frage derzeit aufzugreifen. Das Problem einer organisatorischen Zusammenfassung ist zuletzt im Zusammenhang mit dem Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetz erörtert worden. Anlaß hierfür waren die bei einzelnen Landesversicherungsanstalten aufgetretenen Liquiditätsschwierigkeiten. Das Dritte RentenversicherungsÄnderungsgesetz hat innerhalb der Arbeiterrentenversicherung einen besonders engen finanziellen Verbund geschaffen, so daß zunächst abgewartet werden kann, wie sich dieser Verbund im Hinblick auf die Finanzierung der Arbeiterrentenversicherung bewährt. Auch wird abgewartet werden können. ob die Fragen der Automation, die von den Trägern der Arbeiterrentenversicherung gemeinsam gelöst werden müssen, eines Tages auch in dieser Frage Neuüberlegungen erforderlich machen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vorn 4. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Frage B 17) : Kann die Bundesregierung der Heckscher-Nervenklinik in München, deren Hauptaufgabe darin besteht, psychisch und physisch gestörte Kinder und .Jugendliche in die Gesellschaft einzureihen, so helfen, daß die aus finanziellen Gründen drohende Auflosung abgewendet wird? Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, mit Defizit arbeitende Krankenhäuser aus Bundesmitteln 6148 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 ) direkt zu unterstützen. Lediglich für Vorhaben zur Beseitigung des Nachholbedarfs können Darlehen an private gemeinnützige Krankenanstalten gewährt werden. Falls die Heckscher-Nervenklinik für Kinder und Jugendliche die für die Gewährung dieser Darlehen erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann ein entsprechender Antrag über die Oberste Landesgesundheitsbehörde an die Bank für Sozialwirtschaft in Köln gestellt. werden. Es handelt sich bei der Heckscher-Nervenklinik für Kinder und Jugendliche um eines der zahlreichen Krankenhäuser, die offensichtlich über den Pflegesatz ihre Kosten nicht decken. Die Bundesregierung hat bekanntlich Ende vergangenen Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze eingebracht, der in diesen Tagen dem Bundestag zugeleitet wird. Sollte die Heckscher-Nervenklinik in die Krankenhausbedarfsplanung des Freistaates Bayern aufgenommen werden, würde die defizitäre Lage des Krankenhauses durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen für die Zukunft ausgeräumt werden können. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 4. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. B) Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Frage B 18) : Liegen der Bundesregierung Unterlagen darüber vor, in welchem Umfang sich Süchtige durch die widerrechtliche Verwendung von Rezeptformularen (auf Grund Diebstahls usw.) Rauschgifte beschafft haben, und welche Sicherungsmaßnahmen sind dagegen notwendig? Eine genaue Statistik liegt nicht vor. Es ist aber sicher, daß die Diebstähle von Rezeptformularen erheblich zugenommen haben. Das zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Änderungsgesetz zum Opiumgesetz soll die Voraussetzungen dafür schaffen, daß für das Verschreiben von Suchtstoffen Sonderrezepte eingeführt werden. Wie die Erfahrungen damit im Saarland aus früheren Jahren gezeigt haben, wird die widerrechtliche Verwendung dadurch erschwert. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Frage B 19) : Ist der Bundesverkehrsminister iin Hinblick darauf, daß die Stadt Schwarzenbek durch die Verlegung eines Bataillons der Bundeswehr und der geplanten Verlegung einer Grenzschutzabteilung nach dort einen Bevölkerungszuwachs von etwa 'der bisherigen Einwohnerzahl erhalten dürfte, bereit, das schon mehrfach diskutierte Projekt den S-Bahn-Anschluß voranzutreiben nunmehr talkräftig zu anterstützen? Der gesamte S-Bahnausbau im Ballungsraum Hamburg, wozu auch die Strecke Hamburg—Bergedorf- Friedrichsruh gehört, erfordert einen recht hohen Mittelbedarf. Als Förderungsmaßnahme im Sinne der Richtlinien zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden beteiligt sich der Bund auch hierbei in recht erheblichem Umfange. Durch besondere Umstände, die teils in einer schwierigen und zum Kalkulationszeitpunkt nicht vorausschaubaren Baudurchführung oder in den teils erheblich angestiegenen Baupreisen liegen nach statistischem Landesamt für diesen Bereich gegenüber den Schätzungen im Jahre 1966/67 ca. 50 % ---, muß jetzt selbst bei den in Ausführung stehenden Baumaßnahmen mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden. Das entsprechend Ihrer Anfrage auf eine Verlängerung ausgerichtete Projekt zur Herstellung eines S-Bahn-Anschlusses der Stadt Schwarzenbek über den derzeit vorgesehenen Endausbau Friedrichsruh hinaus ist in den bisherigen Planungen noch nicht berücksichtigt. Die Deutsche Bundesbahn bezweifelt im übrigen, daß, selbst bei Erhöhung der Einwohnerzahl in Schwarzenbek, das zu erwartende Verkehrsmehraufkommen auch nicht annähernd die hohen Investitionskosten decken kann. Infolgedessen und aus den eingangs dargelegten Gründen über die erheblichen Mehrkosten, die bei den bereits angelaufenen S-Bahnbauvorhaben des Verdichtungsraumes Hamburg zu verkraften sind, kann die gewünschte Verlängerung des S-Bahnabschnittes über Friedrichsruh hinaus zur Herstellung eines Anschlusses der Stadt Schwarzenbek vorerst nicht in Betracht kommen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI /1882 Frage B 20) : Warum wurde bislang auf die Ausstattung der Züge der Deutschen Bundesbahn mit Sprechfunkanlagen, durch die sich die Verkehrssicherheit wesentlich erhöhen ließe, verzichtet? Die grundsätzliche Entscheidung, bei der Deutschen Bundesbahn alle Triebfahrzeuge und Strecken mit Zugbahnfunk auszurüsten, ist bereits getroffen. Die bisherigen Systemerprobungen sind im Herbst 1970 abgeschlossen worden. Diese Erprobungen waren erforderlich, weil keines der bekannten Systeme (Post, Polizei und Taxi) übernommen werden konnte. Durch die Besonderheiten namentlich des elektrischen Zugbetriebes werden an die Technik sehr hohe Anforderungen gestellt, um eine ununterbrochene und einwandfreie Verständigung zwischen festen und beweglichen Funkstellen zu gewährleisten. In diesem Jahr wird auf den Strecken Lübeck Puttgarden und Köln--Aachen ein erster Dauerversuch im praktischen Betrieb anlaufen. Von seinem Ergebnis wird es abhängen, wann die Deutsche Bundesbahn Aufträge für die Fertigung größerer Serien erteilen kann. Der Fortgang der Ausrüstung mit Zugbahnfunk wird dann weitgehend von der Finanzierungsmöglichkeit - es handelt sich immerhin um ein Projekt von rd. 200 Mio DM - und von der Lieferkapazität der beteiligten Firmen abhängen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 6149 Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Frage B 21) : Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dem durch die Planungsgemeinschaft West- und Südpfalz festgestellten Übelstand abhelfen, daß nämlich die Bundeszuwenclungen für den kommunalen Straßenbau in diesem Bereiche „außergewöhnlich niedrig" liegen? Die regionale Verteilung der Bundeszuwendungen für den kommunalen Straßenbau wird im Rahmen der den Ländern zugeteilten Quote weitgehend von den Ländern selbst vorgenommen. Lediglich bei Maßnahmen mit einem Umfang von mehr als 2,5 Mio DM Bundesanteil wirkt die Bundesregierung mit. Maßnahmen in dieser Größenordnung liegen zur Zeit in der West- und Südpfalz nicht vor. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882, Frage B 22) : Ist die Bundesregierung bereit, der im gesamten pfälzischen Bereich als besonders dringend empfundenen Notwendigkeit zu entsprechen und dem Ausbau der A 76 auf der Teilstrecke Landstuhl—Pirmasens—Karlsruhe zusammen mit den Anschlußteilen Kaiserslautern—A 76 und Zweibrücken—Pirmasens in den Straßenbaumaßnahmen die Prioritätsstufe I zuzumessen? Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag einen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Anlage zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen 1971-1985 zugeleitet. Der im Bedarfsplan aufgezeigte Ausbaubedarf und die dargestellten Dringlichkeitsstufen wurden mit objektiven und wissenschaftlichen Methoden festgestellt. Dabei wurde für das gesamte Bundesgebiet ein einheitlicher Maßstab angelegt. Danach hat in der Westpfalz der Ausbau der Bundesstraße 10, 270 und 40 Vorrang vor dem Weiterbau der A 76 über Landstuhl hinaus nach Süden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882, Fragen B 23 und 24) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Sturmfluten im November 1970 auf der Insel Borkum ein Teil der südwestlichen Randdüne weggespült wurde und dadurch bei einer erneuten Sturmflut Gefahr für die ganze Insel besteht, wenn nicht unverzüglich Schutzmaßnahmen ergriffen werden? Welche Maßnahmen — sofort oder langfristig — gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um diese Gefahr zu beseitigen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den beiden November-Sturmfluten 1970 an den Inselschutzbauwerken der ostfriesischen Küste außergewöhnlich starke Schäden entstanden sind. Dabei wurde auch ein Teil der südwestlichen Randdüne auf Borkum zerstört, wodurch für diese Insel die Gefahr eines Durchbruches droht, wenn nicht Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Nach den angestellten Ermittlungen erfordern die Maßnahmen zur Beseitigung des Gefahrenzustandes am Südstrand von Borkum einen Kostenaufwand von rd. 20 Mio DM. Es ist vorgesehen, im Frühjahr 1971 mit den ersten Sicherungsmaßnahmen zu beginnen. Die Möglichkeiten für die Bereitstellung der erforderlichen. Haushaltsmittel werden z. Z. sowohl für die notwendigen Sofortmaßnahmen als auch für die später durchzuführenden umfangreichen durchgreifenden Baumaßnahmen geprüft. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI /1882, Frage B 25) : Wer trägt die Verantwortung dafür, daß ein bereits im Januar 1964 eingeleitetes Planfeststellungsverfahren nach dem Fernstraßengesetz für den Umbau der Einmündung einschließlich des Ausbaus der B 41 zwischen dem Bahnhof Martinstein und der Simmerbachbrücke bisher immer noch nicht abgeschlossen werden konnte, und wird die Bundesregierung jetzt dafür sorgen, daß die Verkehrssicherheit an dieser Stelle, an der sich schon so viele schwere Unfälle ereigneten, in möglichster Beschleunigung hergestellt wird? Das Planfeststellungsverfahren für die Verbesserung der Einmündung der B 421 in die B 41 einschließlich des Ausbaues der B 41 zwischen dem Bahnhof Martinstein und der Simmerbachbrücke konnte noch nicht abgeschlossen werden, weil wiederholt Einsprüche erhoben wurden. Langwierige Verhandlungen mit den Anliegern der Straße, der Deutschen Bundesbahn und der Gemeinde Simmern unter Dhaun, mehrmaliges Umplanen und die sich daraus ergebene Notwendigkeit der Einleitung eines dritten Planfeststellungsverfahrens haben die Bauabsichten bis heute verzögert. Die Arbeiten für den Ausbau der B 41 in dem genannten Abschnitt werden durchgeführt, sobald die Pläne rechtskräftig sind. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache VI /1882 Frage B 26): Ist die Deutsche Bundesbahn bereit, ihre Absicht rückgängig zu machen, daß mit dem Fahrplanwechsel der Eilzug 1802, Abfahrt 6.48 Uhr, auf dem Bahnhof von Langenselbold nicht mehr halten soll, obwohl rund 300 Fahrgäste, zumeist Zeitkarteninhaber, diesen Zug auf der Fahrt zur Arbeitsstätte benutzen? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, wird auf Grund inzwischen genau ermittelter Reisenden-zahlen der Halt des E 1802 (zukünftig E 1803) in Langenselbold beibehalten. Die Deutsche Bundesbahn hatte diese Maßnahme zunächst erwogen, um u. a. auch hierdurch eine Verbesserung des Laufes des aus verschiedenen Gründen (starke Bündelung des Berufs- und Fernverkehrs, Anschlußbindungen, S-Bahnbau Frankfurt) verspätungsanfälligen Zuges zu erreichen. Die Deutsche Bundesbahn wird jedoch bemüht sein, durch andere Maßnahmen eine Entspannung zu erreichen. 6150 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/ CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen B 27 und 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß hinsichtlich der Verkehrsdichte die B 312 zwischen Reutlingen und Pfullingen an erster Stelle aller Bundesfernstraßen in Südwürttemberg-Hohenzollern liegt? Wann wird nach den gegenwärtigen Vorstellungen der Bundesregierung mit dem vierspurigen Ausbau der B 312 im Raume Reutlingen—Pfullingen begonnen werden, und bis wann kann mit der Fertigstellung dieses Teilstückes einschließlich der Teilumgehung Pfullingen gerechnet werden? Die außerordentlich starke Verkehrsbelastung der Bundesstraße 312 zwischen Reutlingen und Pfullingen ist der Bundesregierung bekannt. Sie war unter anderem maßgebend für die Aufnahme der erforderlichen Neubaumaßnahmen in die 1. Dringlichkeit des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird als erstes Bauvorhaben der 4spurige Ausbau zwischen ArbachBad und Bahnhof Reutlingen-Süd baldmöglich durchgeführt werden, nachdem die Bauvorbereitungen hierfür im wesentlichen abgeschlossen sind. Infolge der umfangreichen, bereits eingegangenen Verpflichtungen im Bundesfernstraßenbau und wegen des guten Baufortschrittes bei den laufenden Maßnahmen ist jedoch nicht damit zu rechnen, daß bereits in diesem Jahr für diese neue Maßnahme Mittel bereitgestellt werden können. An diese Maßnahme schließt die Teilumgehung Pfullingen an, für die besondere planerische Schwierigkeiten im Bereich des Bahnhofs Reutlingen-Süd zu überwinden sind. In der Zwischenzeit konnten die notwendigen Verhandlungen mit den Gemeinden abgeschlossen werden, so daß die endgültigen Planungen nunmehr anlaufen werden. Die Bauvorbereitungen (Planung, Planfeststellung, Grunderwerb) für diese Maßnahme werden allerdings frühestens gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes (1971-75) abgeschlossen werden können. Im Rahmen der bislang zu verplanenden Mittel kann diese Maßnahme im 1. Fünfjahresplan jedoch nicht berücksichtigt werden, so daß Aussagen über Einzelheiten des zeitlichen Ablaufs noch nicht möglich sind. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Frage B 29) : Wird die Bundesregierung unverzüglich und mit Nachdruck das noch nicht fertige Teilstück der Bundesstraße B 505 (Bayreuth—Bamberg) ausbauen, damit es noch 1971, wie Staatssekretär Börner im Herbst 1970 erklärte, dem Verkehr übergeben werden kann? Die Reststrecke der neuen Bundesstraße 505 (Bamberg—Bayreuth) zwischen Roßdorf und Fesselsdorf wird wie vorgesehen -- und wie ich bei der Verkehrsfreigabe des Streckenabschnittes Bamberg—Roßdorf am 2. 10. 1970 erklärt habe ---- im Jahre 1972 dem Verkehr übergeben werden können. An diesen Termin wird sich trotz des begrenzten Finanzvolumens im Bundesfernstraßenbau nichts ändern. Die Arbeiten werden zügig fortgeführt, um den vorgesehenen Fertigstellungstermin einzuhalten. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/ CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen B 30 und 31) : In welchen Ausbaustufen wird die Bundesautobahn Weinsberg—Nürnberg gebaut? Mit welchem Aufwand ist für die einzelnen Ausbaustufen zu rechnen? Von der ca. 150 km langen BAB-Neubaustrecke Heilbronn—Nürnberg sind die an den Streckenenden gelegenen Abschnitte Autobahnkreuz Weinsberg—Schwabbach (ca. 9 km) und Autobahndreieck Feucht—Schwabach (ca. 14 km) unter Verkehr. Der Streckenabschnitt Schwabach—Ansbach /Ost ca. 27 km) ist in Bau und wird voraussichtlich 1972/73 eröffnet werden können. Die Bauarbeiten auf dem dann noch verbleibenden Mittelstück zwischen Ansbach /Ost und Schwabbach werden unter der Voraussetzung gesicherter Finanzierung noch im 1. Fünfjahresplan so anlaufen, daß mit der Fertigstellung der gesamten BAB-Neubaustrecke Heilbronn—Nürnberg gegen Ende des 2. Fünfjahresplanes (1976-1980) gerechnet werden kann. Hierfür ist vorgesehen, von Schwabbach aus in Abschnitten in Richtung Nürnberg und von Ansbach aus in Abschnitten in Richtung Heilbronn zu bauen. Als Abschnitte sind vorgesehen von West nach Ost: Schwabbach —Westernach Westernach —Wolpertshausen Wolpertshausen —Crailsheim Crailsheim —Feuchtwangen Feuchtwangen —Ansbach /West Ansbach /West —Ansbach /Süd Ansbach /Süd —Ansbach /Ost Der gesamte Kostenaufwand für die noch fertigzustellenden Abschnitte (Veranschlagungs- bzw. Schätzungs-Stand: 1. 1. 1970) beträgt: a) Schwabach--Ansbach/ Ost veranschlagt ca. 120 Millionen DM b) Schwabbach—Ansbach/ Ost, z. T. veranschlagt, z. T. geschätzt ca. 622 Millionen DM Entsprechend den vorstehenden Bauzielen sind in den kommenden Jahren entsprechende Teilbeträge hiervon im Bauprogramm der Strecke vorgesehen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 6151 Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 3. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1882 Fragen B 32 und 33) : Welche Mittel stehen für den Bau der Autobahnbrücke in Schalding bei Passau für 1971 und voraussichtlich für 1972 zur Verfügung? Trifft es zu, daß von der bayerischen Obersten Baubehörde. Mittel in Flöhe von ca. 3 Millionen DM, die für den Bau der Brücke und die Errichtung des Dammes vorgesehen waren, für andere Baumaßnahmen verwendet werden? Das Haushaltsgesetz 1971 wird noch in dieser Woche in Kraft treten. Danach erst, voraussichtlich im Monat März können die Haushaltsmittel für den Bau neuer Bundesautobahnen der Obersten Straßenbaubehörde des Landes Bayern zugewiesen werden. Die Höhe der vom Bundesverkehrsministerium vorgesehenen Haushaltsmittel für den Bau des Streckenabschnittes Donauüberquerung Schalding der BAB-Neubaustrecke Regensburg — Linz wird den Weiterbau der Donaubrücke Schalding im Jahre 1971 gemäß Terminplan ermöglichen. Auch die im ersten Fünfjahresplan für 1972 vorgesehenen Mittel sind für die Weiterführung der Bauarbeiten an der Brücke ausreichend. Eine etwaige zwischenzeitlich vorgenommene Mittelumsetzung in Höhe von 3 Mio DM im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ist für die Weiterführung der Bauarbeiten in dem o. a. Streckenabschnitt ohne Belang. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen B 34 und 35) : Welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, daß bei der Aufnahme des SelbstwählFerndienstes zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zunächst die Städte Bonn, Frankfurt und München, nicht aber Düsseldorf, die Stadt mit der größten japanischen Kolonie Europas, berücksichtigt worden sind? Auf welche Weise kann und will die Bundesregierung darauf hinwirken, daß alsbald auch von Düsseldorf aus direkte Ferngespräche nach Japan möglich sind? In Düsseldorf sind zum Teil noch ältere Vermittlungssysteme eingesetzt, die für einen vollautomatischen interkontinentalen Fernsprechverkehr nicht geeignet sind. Sie müssen dazu entweder erneuert oder umgebaut werden. Etwa 84 v. H. der außereuropäischen Gesprächsverbindungen der Bundesrepublik Deutschland sind nach Nordamerika und nur 3,5 v. H. nach Japan gerichtet. Daher wurde die Reihenfolge der Systeme, die für den vollautomatischen internationalen Fernsprechverkehr hergerichtet werden sollen, nach der Anzahl der USA-Gespräche und dem geringsten Änderungsaufwand festgelegt. Am 1. 4. 1970 wurde mit dem vollautomatischen Versuchsbetrieb zwischen den Knotenvermittlungsbereichen Frankfurt am Main, München und Bonn einerseits und den USA andererseits begonnen. Die Ausdehnung dieses Versuchsbetriebes auf Japan erforderte keine zusätzlichen Aufwendungen. Nach den Terminvereinbarungen mit der Fernmeldeindustrie und bei den zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln wird der Knotenvermittlungsbereich Düsseldorf voraussichtlich Anfang 1973 zum vollautomatischen interkontinentalen Betrieb zugelassen werden können. Hierzu ist es erforderlich, die Vermittlungseinrichtungen von rd. 35 000 Fernsprechteilnehmern zu ersetzen oder zu ändern. Außerdem muß die vorhandene Technik für den vollautomatischen Auslandsverkehr, die es seinerzeit ermöglichte, daß Düsseldorf die ersten vollautomatischen Auslandsgespräche der Bundesrepublik Deutschland führen konnte, durch eine leistungsfähigere ersetzt werden. Ein früherer Termin ist leider nicht möglich. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 4. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Frage B 36) : Bis wann ist mit der Veröffentlichung der Ausführungsvorschriften für den Vollzug des Zweiten Wohngeldgesetzes zu rechnen? Der Deutsche Bundestag hat bei der Verabschiedung des Zweiten Wohngeldgesetzes am 4. November 1970 die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung so zu treffen, daß ab Juni 1971 über die Wohngeldanträge nach neuem Recht entschieden werden kann. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 4. Dezember 1970 zugestimmt. Ich bin bemüht, die bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften in meinem Hause so vorbereiten zu lassen, daß der Entschließung des Deutschen Bundestages entsprochen werden kann. Darüber hinaus habe ich in einem Rundschreiben vom 15. Februar 1971 darauf hingewiesen, daß die Bewilligungsstellen bis zum Erlaß der Verwaltungsvorschriften grundsätzlich in eigener Verantwortung entscheiden sollen, weil die Entscheidung in den meisten Fällen schon anhand des Gesetzestextes getroffen werden kann. Nur Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Tragweite sollen den obersten Landesbehörden vorgelegt werden, denen es dann überlassen bleibt, selbst zu entscheiden oder sie an mich heranzutragen. Darüber hinaus bereite ich im Benehmen mit den für die Durchführung des Zweiten Wohngeldgesetzes zuständigen Fachaufsichtsbehörden der Länder Hinweise zur Auslegung der Vorschriften vor, die sich gegenüber dem bisherigen Recht geändert haben. Auf diese Weise werden die Bewilligungsstellen in die Lage versetzt, spätestens von dem in der Entschließung genannten Zeitpunkt ab über die Wohngeldanträge nach neuem Recht zu entscheiden. 6152 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1971 Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Frage B 37) : Welche institutionellen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung vorzuschlagen, um eine widerspruchsfreie und zusammenhängende europäische Technologiepolitik verwirklichen zu helfen? Um eine europäische Technologiepolitik zu fördern, hat die Bundesregierung u. a. Konsultations- und. Konfrontationsverfahren vorgeschlagen, die z. Z. im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften erörtert werden. Im Rahmen der Konsultation sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sich verpflichten, sich über alle neuen internationalen Zusammenarbeitsprojekte in einem möglichst frühen Stadium zu informieren und vor jeder wichtigen Zusammenarbeit in einem größeren internationalen Rahmen ihre Haltung abzustimmen versuchen. Die Konfrontation bezieht sich auf die nationalen Großprojekte und -programme, die ebenfalls vor der Beschlußfassung den anderen europäischen Partnern zu Kenntnis gebracht werden sollen. Beide Verfahren haben das Ziel, durch frühzeitige Information und Diskussion den übrigen Partnern Gelegenheit zu geben, ihr eventuelles Interesse an einer Zusammenarbeit zu bekunden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 3. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Frage B 38) : Wie kann dafür gesorgt werden, daß in den Numerus-Clausus-Fächern Physik, Chemie, Biologie und Mathematik an den einzelnen deutschen Universitäten keine größere Zahl von Studienplätzen durch Doppel- und Mehrfachmeldungen leer bleibt? Eine hinreichende Gewähr für eine vollständige Ausnutzung der verfügbaren Studienplätze ist gegenwärtig nur in den Fachrichtungen gegeben, in denen die Bewerbung zur Zulassung zum Studium über die Zentrale Registrierstelle für Studienbewerber in Hamburg erfolgt. In dieses Verfahren sind bekanntlich gegenwärtig nur die medizinischen Fächer sowie die Fächer Pharmazie, Architektur und Psychologie einbezogen. Lediglich bei diesem Verfahren erlangt eine zentrale Stelle Kenntnis davon, auf welche Hochschulen und Fächer, soweit sie in das zentrale Bewerbungsverfahren einbezogen sind, sich die Bewerbung des einzelnen auch noch für den Fall erstrecken soll, daß seinem an erster Stelle geäußerten Studienwunsch nicht entsprochen werden kann. Eine solche Möglichkeit besteht in den von Ihnen aufgezählten Fächern noch nicht, da den Hochschulen in diesen Fällen keine Angaben der Bewerber über etwaige Bewerbungen an mehreren Studienorten oder in anderen Fächern und den damit verbundenen Zulassungschancen zur Verfügung stehen. Wenn in diesen Fällen ein an sich bereits zugewiesener Studienplatz von dem Bewerber später nicht in Anspruch genommen wird, dann fehlen den Hochschulen in der Regel die Unterlagen darüber, ob die abgewiesenen Studienbewerber nicht inzwischen an anderen Hochschulen oder in andern Fachrichtungen bereits untergekommen sind. Einzelne Länder haben im vergangenen Semester allerdings schon Verfahren praktiziert, mit deren Hilfe eine Verteilung aller Bewerber auf sämtliche Hochschulen des Landes sichergestellt werden konnte. Die Bundesregierung hat sich deshalb wiederholt dafür ausgesprochen, auch solche Fächer in ein zentrales Registrierverfahren einzubeziehen, für die der Numerus clausus zwar nicht an allen Hochschulen, aber doch an ihrer Mehrzahl besteht. Es ist beabsichtigt, die von Ihnen aufgezählten Fächer in das Verfahren der Zentralen Registrierstelle vom Wintersemester 1971/72 an einzubeziehen. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten in dem neu geschaffenen Kuratorium der Zentralen Registrierstelle um die Verwirklichung dieses Zieles bemühen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung um die in der folgenden Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen ergänzt werden. Ich höre keinen Widerspruch; dann ist die Erweiterung der Tagesordnung so beschlossen.
    Es liegt Ihnen folgende Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
    Vorlage des Bundesministers des Innern
    Betr.: Bericht der Wahlkreiskommission für die 6. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
    Bezug: § 3 des Bundeswahlgesetzes
    — Drucksache VI/1627 —
    zuständig : Innenausschuß
    Vorlage des Bundesministers der Finanzen
    Betr.: Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung
    Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vorn 18. Mai 1962 und vom 8. Dezember 1966
    — Drucksache VI/1851 —zuständig: Haushaltsausschuß (federführend), Ausschuß für
    Städtebau und Wohnungswesen
    Vorlage des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments
    Betr.: Entschließung zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta
    – Drucksache VI/1867 —
    zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Auswärtiger Ausschuß, Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
    Vorlage des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments
    Betr.: Entschließung zu dem Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei, das die Übergangsphase dieser Assoziation regelt, und zu dem neuen Finanzprotokoll
    — Drucksache VI 1868 —
    zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Auswärtiger Ausschuß, Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
    Vorlage des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments
    Betr.: Entschließung zu der Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend den Stand der Durchführung der Richtlinien des Rats zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs in den Mitgliedstaaten
    — Drucksache VI/1869 —
    zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
    Erhebt sich gegen die Überweisung Widerspruch? Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.
    Die folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesminister des Innern hat am 4. März 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Picard, Gewandt, Rollmann, Wohlrahe, Damm, Hussing, Haase (Kassel) und Genossen betr. Deutsches Derby in Hamburg — Drucksache VI 1824 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V1/1914 verteilt.
    Wir kommen damit zur
    Fragestunde
    — Drucksachen VI/ 1882, VI/1913 —
    Ich rufe zuerst eine Dringlichkeitsfrage des Abgeordneten Haar (Stuttgart) aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts auf:
    Ist die Bundesregierung bereit, über ihre konsularischen Vertretungen für eine Rückreise der bei der Hugo Stinnes Transozean Schiffahrt GmbH, Mülheim/Ruhr, beschäftigten Seeleute Sorge zu tragen, die auf im Ausland festliegenden Schiffen tätig sind, da ihnen aufgrund rückständiger Heuer eine Finanzierung der Rückreise aus eigenen Mitteln nicht möglich ist?
    Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Moersch ist zur Beantwortung bereit. Bitte sehr!


Rede von Karl Moersch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, die deutschen Seeleute, deren Heuerverhältnis mit der genannten Reederei als Folge von deren Zahlungsunfähigkeit endet und deren Lohnansprüche weder von der Reederei noch von ihrer Agentur erfüllt werden, sind nach Ansicht der Bundesregierung als hilfsbedürftige Seeleute im Sinne des Gesetzes betreffend die Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme heimzuschaffender Seeleute vom 2. Juni 1902 in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juli 1957 anzusehen. Nach diesem Gesetz, kurz Mitnahmegesetz genannt, können die deutschen Auslandsvertretungen die Kapitäne deutscher Schiffe anweisen, hilfsbedürftige deutsche Seeleute nach Deutschland mitzunehmen. Die Kapitäne deutscher Schiffe sind zur Mitnahme der Seeleute verpflichtet. Das Seemannsamt des deutschen Ankunftshafens entschädigt die Reederei des zur Mitnahme verpflichteten Schiffes und richtet den Ersatzanspruch gegen die zahlungspflichtige Reederei oder im Falle der Erstattungspflicht des Seemanns gegen diesen.
Sofern die Möglichkeit der Heimschaffung auf einem deutschen Schiff nach dem Mitnahmegesetz nicht besteht, können die deutschen Auslandsvertretungen mittellosen deutschen Seeleuten zur Bezahlung der Kosten der Rückreise nach Deutschland



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
Darlehen gemäß § 26 des Konsulargesetzes gewähren.
Die Möglichkeit der Rückkehr mittelloser deutscher Seeleute aus dem Ausland nach Deutschland ist somit durch staatliche Hilfsmöglichkeiten ausreichend gewährleistet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine Zusatzfrage? — Nein.
    Dann kommen wir zu den einfachen Fragen. Ich bleibe gleich beim Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts und rufe die Frage 104 des Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
    Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der nach Verhandlungen mit der jugoslawischen Regierung paraphierte Auslieferungsvertrag keine Bestimmungen enthält, deren mögliche Analogien bei der Anerkennung oder Nichtanerkennung von Flüchtlingen und Asylsuchenden aus den Ostblockländern durch die Verwaltungs- und Polizeibehörden der Bundesländer auch nur entfernt eine Minderung oder Gefährdung der Rechte begründen könnten, die Flüchtlingen und Asylsuchenden nach den Artikeln der UN-Flüchtlingskonvention (Genfer Konvention 1951) zustehen?
    Herr Staatssekretär, ich darf bitten.