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    Deutscher Bundestag 100. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Inhalt: Anteilnahme an dem Eisenbahnunglück bei Aitrang im Allgäu 5637 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Dr. Kliesing (Honnef) 5637 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . 5637 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5637 B Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/ 1741, zu VI/1741) Krampe (CDU/CSU) 5637 C Seidel (SPD) . . . . . . . . 5641 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5644 A Arendt, Bundesminister 5649 A Hussing (CDU/CSU) 5653 D Dr. Nölling (SPD) 5655 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5655 C Russe (CDU/CSU) 5657 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 5659 A Spitzmüller (FDP) 5659 B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 5660 B Burger (CDU/CSU) 5661 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1745) Baier (CDU; CSU) . . . . . . . 5661 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 5663 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5666 D Hauck (SPD) . . . . . . . . . 5668 D Frau Strobel, Bundesminister . . . 5671 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 5675 D Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5677 D Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . 5678 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5680 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 5680 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 5680 D Grobecker (SPD) . . . . . . . . 5681 D Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache VI/1748) Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 5682 D Brück (Holz) (SPD) 5684 C Dr. Eppler, Bundesminister . . . 5686 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5687 B Esters (SPD) . . . . . . . . 5688 A Fragestunde (Drucksachen VI/1807, VI/1809) Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Einstellung des Luftpostverkehrs innerhalb der Bundesrepublik und im grenzüberschreitenden Verkehr Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5688 D, 5689 B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 5689 B Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 5689 B Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Rückkehr der in der Bundesrepublik Ausgebildeten in ihre Entwicklungsländer Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5689 C, 5690 A, B, C Dr. Schmude (SPD) . . . 5689 D, 5690 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . • 5690 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . . 5690 B Frage des Abg. Cramer (SPD) : Heraufsetzung der Höchstbeträge für Sonderausgaben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5690 D, 5691 A, B Cramer (SPD) 5690 D, 5691 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 5691 A Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Pressemeldungen betr. „Kauf" der Lohnsteuerkarte von ausländischen Arbeitnehmern zur Inanspruchnahme des Jahresausgleichs Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5691 B, C, D Müller (Mülheim) (SPD) 5691 C Hansen (SPD) 5691 D Ott (CDU/CSU) 5691 D Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Anweisung des Bundesfinanzministers betr. Umsatzsteuer beim Erwerb von Grundstücken von pauschalierenden Land- und Forstwirten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5692 A, B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 5692 B, C Frage des Abg. Bäuerle (SPD) : Beseitigung der in den Familienwohnungen amerikanischer Stationierungsstreitkräfte anfallenden Abfälle in privaten Müllgruben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5692 D, 5693 A Bäuerle (SPD) 5692 D Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Verlängerung der Arbeitsverträge mit ausländischen Arbeitskräften Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5693 B, C Dr, Apel (SPD) . . . . . . . 5693 B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5693 C Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Außerordentliches Kündigungsrecht der Rentner zur sofortigen Lösung ihrer privaten Krankenversicherungsverträge Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5693 D, 5694 A, B Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) . 5694 A, B Frage des Abg. Dr. Enders (SPD) : Berechnung der Ausgleichsrente für die Kriegsopfer jeweils zum 1. Januar Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 5694 B, C, D Dr. Enders (SPD) 5694 C Glombig (SPD) 5694 D Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Unbeschränkte Gewährung von Krankenhauspflege durch gesetzliche Krankenkassen in langdauernden Krankheitsfällen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 5695 A Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Wehrdienst von Betriebsleitern landwirtschaftlicher Betriebe Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 5695 A, B, C Susset (CDU/CSU) 5695 C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU): Vorzeitige Entlassung von Wehrpflichtigen zur Aufnahme des Studiums im Sommersemester 1971 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5695 D, 5696 A Josten (CDU/CSU) 5696 A Frage des Abg. Jung (FDP) : Studienplätze für Berufssanitätsoffiziersanwärter Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 5696 B, C, D Jung (FDP) . . . . . . . . 5696 B, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 III Frage des Abg. Jung (FDP) : Dienstbefreiung für Angehörige der Bundeswehr, die bei Wahlen zu kommunalen Vertretungskörperschaften kandidieren Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5696 D, 5697 A Jung (FDP) 5697 A Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU): Genehmigung für Übungsflüge des Senkrechtstarters „Harrier" in der Venloer Heide Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5697 B, C, D, 5698 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5697 C, D Jung (FDP) 5698 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchungen aller geprüften Automodelle durch den TÜV Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5698 B, C, D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 5698 C, D Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) (SPD) : Ausmaß der durch explodierte oder in Brand geratene Fernsehgeräte entstandenen Schäden — Erlaß von Vorschriften für das Zulassungsverfahren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5699 A Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Dr. Hartkopf betr. Verwendung arsenhaltiger Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Reben Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5699 C, D Josten (CDU/CSU) 5699 C, D Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) Feststellungen des Kontrollverbandes Kurhessen betr. Wirtschaftlichkeitskontrollen bei der Milcherzeugung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5699 D, 5700 A, C, D, 5701 A Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 5700 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . . 5700 C Dr. Früh (CDU/CSU) 5700 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5701 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1100, zu VI/1100, Ergänzung zu VI/1100) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5701 A Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache VI/1742) in Verbindung mit Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1743) Haehser (SPD) . . . . . . . . . 5701 B Rawe (CDU/CSU) . . . . . . . 5704 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 5707 D Lemmrich (CDU/CSU) 5712 C Leber, Bundesminister . . 5715 D, 5731 B Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . . 5721 B Dr. Müller-Hermann (CDU CSU) . . 5722 D, 5737 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 5723 D Engelsberger (CDU/CSU) . . . . . 5726 C Schwabe (SPD) . . . . . . . . 5728 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 5728 B Dr. Schmid, Vizepräsident 5731 B, 5737 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen VI/1749, zu VI/ 1749) Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 5737 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 5739 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 5741 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 5741 B Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/1750) Wohlrabe (CDU/CSU) . . 5742 D, 5748 B Seidel (SPD) . . . . . . . . 5744 B Borm (FDP) 5745 A Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 5746 C Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5750 C Franke, Bundesminister . . . . . 5752 B Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft (Drucksachen VI/1751, zu VI/1751) Dr. Enders (SPD) 5757 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5759 D Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5762 D, 5773 B Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5767 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Raffert (SPD) . . . . . . . . . 5768 D Grüner (FDP) . . . . . . . . . 5770 D Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . . 5773 D Moersch (FDP) . . . . . . . 5775 C Flämig (SPD) 5776 C Dr. Gölter (CDU/CSU) . . 5776 D, 5782 D Dr. Wichert (SPD) . . . . . . . 5779 B Dr. Martin (CDU/CSU) 5779 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5781 A Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache VI/1752) 5784 C Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache VI/1756) Bremer (CDU/CSU) 5784 D Dr. Lemke, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . 5786 A, 5788 D, 5791 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5787 D Kirst (FDP) 5789 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . . 5789 D Haushaltsgesetz 1971 (Drucksachen VI/1757, zu VI/1757) Leicht (CDU/CSU) 5791 B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5792 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 5792 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5792 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5793 A Anlagen 2 bis 22 Änderungsanträge Umdrucke 114, 135 bis 138, 131 bis 133, 124, 130, 116 (neu), 115, 126, 117 bis 120, 122, 129, 121 und 139 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741, VI/1745, VI/1749, VI/1748, VI/ 1752, VI/1757, VI/ 1750, VI/1751, VI/1756) 5793 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Walkhoff (SPD) betr. Förderung von Soldaten auf Zeit, die nach Ableistung ihrer Dienstzeit studieren . . 5800 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Anhebung des Lohnsteuer-Freibetrags für geistig behinderte Kinder . . . . . . 5800 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Verbesserung des Verfahrens bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft . . . 5800 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Löffler (SPD) betr. Pressebericht über die Steigerung der Verkaufserlöse der Landwirtschaft im Jahre 1970 5800 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Löffler (SPD) betr. Bestrebungen Frankreichs bezüglich der Schaffung von Marktordnungen für weitere Agrarprodukte 5801 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Kontrollmöglichkeit für Blumen aus dem Ausland in bezug auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln . 5801 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Folger (SPD) betr. Abstand zwischen den Heimarbeiterentgelten und den Betriebsarbeiterlöhnen . . 5801 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5637 100. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Siehe Anlage 22 **) Siehe Anlage 13 ***) Siehe Anlage 21 Berichtigung Es ist zu lesen: 99. Sitzung, Seite 5630 B, letzte Zeile statt „Frau Dr. Orth" : „Freiherr Ostman von der Leye" 99. Sitzung, Seite 5630 C, Zeile 18 statt „Dr. Schiller": „Schiller (Bayreuth)" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 12. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Bals ** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Borm* 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Erhard * 10. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Graaff 10. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch * 13. 2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) ** 13. 2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) * 13. 2. Majonica 10. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner 12. 2 Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 13. 2. Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Saxowski 10. 2. Seefeld * 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 26. 2. Wolfram * 13. 2. Urlaubsanträge Dr. Tamblé 3. 4. Anlage 2 Umdruck 114 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 - Allgemeine Bedingungen - Der Ansatz bei Tit. 531 01 - Öffentlichkeitsarbeit - wird von 900 000 DM um 300 000 DM auf 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 135 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 - Allgemeine Bewilligungen - Bei Tit. 893 02 - Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet - wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Begründung Der gekürzte Betrag in Höhe von 5 Millionen DM stammt aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infrastruktur im Zonenrandgebiet. Er soll zusammen mit weiteren 5 Millionen DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit dem sozialen Woh- 5794 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 nungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen bei einem besonderen Titel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind im Einzelplan 25 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes zu sperren. Bonn, den 9. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 136 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligung — Bei Tit 893 31 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Der gekürzte Betrag in Höhe von 5 Mio DM stammt aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Mio DM zur Förderung der Infrastruktur im Zonenrandgebiet. Er soll zusammen mit weiteren 5 Mio DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen bei einem besonderen Titel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind im Einzelplan 25 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes zu sperren. Bonn, den 9. Februar 1971 Mischnick und Fraktion Wehner und Fraktion Anlage 5 Umdruck 137 Änderungsantrag ,der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes; hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksache VI/1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — Titelgruppe „Langfristiges Wohnungsbauprogramm" Betrag für 1971 (182,5 Millionen DM) 852 14 — Darlehen an Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — Der Ansatz von 90 000 000 DM wird erhöht um 10 000 000 DM auf 100 000 000 DM und in den Erläuterungen zu Tit. 852 14 wird folgender Absatz 4 (neu) eingefügt: „Von dem Ansatz entfallen auf Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet 10 Millionen DM." Deckungsvorschlag: Zur Deckung der Mehrausgabe wird auf die in Einzelplänen 11 und 15 beantragte Kürzung verwiesen. Bonn, den 9. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 6 Umdruck 138 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke und Genossen zur Zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1741 —; Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1745 —; Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 893 02 — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 10 000 000 auf 10 000 000 DM gekürzt. b) In der Titelgruppe - Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung überregionaler Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Förderung von Werkstätten für Behinderte im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 16 000 000 DM auf 23 000 000 DM gekürzt. c) In Tit. 893 11 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 6 000 000 DM auf 25 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 15 000 000 DM auf 9 000 000 DM gekürzt. 2. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 882 12 — Zuweisungen zum Bau und zur Errichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie von Jugendherbergen — wird der Ansatz um 7 000 000 DM auf 11 000 000 DM gekürzt. Im Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5795 Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 3 000 000 DM gekürzt. b) In Tit. 893 21 — Zuwendungen zur Errichtung und Förderung überregionaler Einrichtungen, die vorwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen — wird der Ansatz um 2 000 000 DM auf 9 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 4 000 000 DM auf 2 000 000 DM gekürzt. c) In Tit. 893 31 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. 3. Zu Kap, 25 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 852 14 Darlehen an die Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wird der Ansatz von 90 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 120 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu dem Tit. 852 14 sind zu ergänzen. Davon entfallen 30 000 000 DM auf den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet. Begründung Die gegenüber dem Antrag des Haushaltsausschusses zu Einzelplan 11 um 16 000 000 DM und zu Einzelplan 15 um 14 000 000 DM gekürzten Mittel stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 000 000 DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Dr. Starke (Franken) Weigl Anlage 7 Umdruck 131 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1741 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In der Titelgruppe — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung überregionaler Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Förderung von Werkstätten für Behinderte im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 23 000 000 DM auf 36 000 000 DM gekürzt. 2. In Tit. 893 02 — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 13 000 000 DM auf 7 000 000 DM gekürzt. 3. In Tit. 893 11 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 10 000 000 DM auf 21 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 15 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Die gegenüber dem Antrag des Haushaltsausschusses um 23 000 000 DM gekürzten Mittel stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit weiteren 17 000 000 DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 8 Umdruck 132 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1745 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 882 12 — Zuweisungen zum Bau und zur Errichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie von Jugendherbergen — wird der Ansatz um 7 000 000 DM auf 11 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 3 000 000 DM gekürzt. 2. In Tit. 893 21 — Zuwendungen zur Errichtung und Förderung überregionaler Einrichtungen, die vorwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen — wird der Ansatz um 4 000 000 DM auf 7 500 000 DM gekürzt. Der Haushaltsvermerk „Von den Ausgaben sind weitere 4 000 000 DM bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes gesperrt." entfällt. 5796 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 3. In Tit. 893 23 — Zuwendungen zur Schaffung überregionaler Einrichtungen — wird der Ansatz um 1 000 000 DM auf 1 400 000 DM gekürzt. Der Haushaltsvermerk „Von den Ausgaben sind 1 000 000 DM bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes gesperrt." entfällt. 4. In Tit. 893 31 - Zuschüsse - wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Die gekürzten Mittel in Höhe von 17 Millionen DM stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit weiteren 23 Millionen DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 9 Umdruck 133 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 852 14 Darlehen an die Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wird der Ansatz von 90 000 000 DM um 40 000 000 DM auf 130 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu dem Tit. 852 14 sind zu ergänzen. Davon entfallen 40 000 000 DM auf den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 10 Umdruck 124 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 1502 - Allgemeine Bewilligungen - 1. Der Ansatz bei Tit. 684 11 — Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe — wird von 57 480 000 DM um 100 000 DM auf 57 380 000 DM herabgesetzt. 2. Die Erläuterungen zu Tit. 652 11 und 684 11 werden wie folgt geändert: Der Ansatz bei J 5 — Studentische Verbände -- wird von 1 190 000 DM um 100 000 auf 1 090 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 130 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Geisenhofer, Dr. Althammer, Dr. Riedl (München), Dr. Jobst, Weigl, Dr. Franz, Dr. Schulze-Vorberg und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 — Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1748 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — Im Anschluß an Tit. 643 05 wird ein neuer Tit. 643 06 mit der Zweckbestimmung „Beteiligung des Bundes an der Erstattung der Mehraufwendungen der Träger der Sozialhilfe aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes" mit einem Ansatz von 40 000 000 DM eingefügt. In der Zweckbestimmungsspalte wird folgender Vermerk angenommen: „Die Mittel sind gesperrt und dürfen erst nach Verkündung des vorgesehenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." Deckungsvorschlag 2. Zu Kap. 23 02 - Allgemeine Bewilligungen - Zur Deckung wird der Ansatz bei Einzelplan 23 Kap. 23 02 Tit. 836 02 — Beteiligung der Bundes- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5797 republik Deutschland am Grundkapital der internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) - von 264 600 000 DM um 40 000 000 DM auf 224 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 5. Februar 1971 Strauß Geisenhofer Dr. Althammer Dr. Riedl (München) Dr. Jobst Weigl Dr. Franz Dr. Schulze-Vorberg Biehle Engelsberger Gerlach (Obernau) Gierenstein Dr. Gleissner Dr. Kempfler Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Ott Dr. Probst Rainer Roser Schedl Dr. Schneider (Nürnberg) Wagner (Günzburg) Ziegler Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Umdruck 116 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen VI/1100 Anlagen, VI/1748 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 836 02 — Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) — wird von 264 600 000 DM um 81 800 000 DM auf 182 800 000 DM herabgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen werden wie folgt festgesetzt: Haushaltsjahr 1972 bis zu 182 800 000 DM Haushaltsjahr 1973 bis zu 245 400 000 DM Haushaltsjahr 1974 bis zu 245 400 000 DM. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Umdruck 115 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit Einzelplan 32 Bundesschuld Haushaltsgesetz 1971 - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745, VI/1752, VI/1757 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) Der Tit. 663 01 — Schuldendienst für Investitionskosten für Krankenhäuser — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 9 000 000 DM sowie mit einer Verpflichtungsermächtigung für künftige Rechnungsjahre von 361 000 000 DM wird gestrichen. b) Im Anschluß an Tit. 882 03 wird ein neuer Tit. 882 04 mit der Zweckbestimmung „Zuweisungen für Investitionskosten für Krankenhäuser" mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 300 000 000 DM eingefügt. In die Zweckbestimmungsspalte wird folgender Vermerk aufgenommen: „Die Mittel sind gesperrt und dürfen erst nach Verkündung des vorgesehenen Gesetzes über die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." 2. Zu Kap. 32 01 — Kreditaufnahme — a) Der Tit. 325 11 — Einnahme aus Krediten vom Kreditmarkt — wird von 3 720 000 000 DM um 291 000 000 DM auf 4 01 1 000 000 DM erhöht. b) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, die Ansätze bei Kap. 32 05 - Zinsausgaben und Kreditbeschaffungskosten — erforderlichenfalls anzupassen. 3. Haushaltsgesetz 1971 In § 11 wird a) der Betrag von 24 300 000 000 DM um 300 000 000 DM auf 24 000 000 000 DM herabgesetzt, b) Nummer 13 gestrichen. Begründung Nach dem vorgesehenen Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze soll der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG in Höhe von grundsätzlich 1/:3 der Investitionskosten der Krankenhäuser gewähren. Es widerspricht den Grundsätzen einer soliden Finanzpolitik und dem Prinzip der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, bei dieser Sachlage im Bundeshaushalt lediglich Mittel für den Zins- und Tilgungsdienst sowie eine Bürgschaftsermächtigung im Haushaltsgesetz einzustellen. Dadurch wird nur das volle Ausmaß der vom Bund übernommenen Belastungen verschleiert und das Haushaltsvotum und der Umfang der davon ausgehenden Inanspruchnahme des Kreditmarktes optisch herunter manipuliert. Wenn der Bund 1/:3 der Krankenhausinvestitionen finanzieren soll, muß er bereit sein, die vollen Beträge im Haushaltsplan des Jahres, in dem die Zuweisungen zu erbringen sind, sichtbar zu machen. Eine tatsächliche Erhöhung der Kreditaufnahme des Bundes tritt nicht ein, da es keinen Unterschied macht, ob der Bund die Kredite über die Bundesschuldenverwaltung aufnimmt, oder ob die Kredite für Rechnung des Bundes von Dritten aufgenommen werden. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 5798 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Anlage 14 Umdruck 126 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1345 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 1. Hinter Tit. 685 05 wird ein neuer Tit. 685 06 eingefügt mit der Zweckbestimmung „Zuschuß für den Verein ,Aktion psychisch Kranke e. V..'" und einem Ansatz (Betrag für 1971) von 100 000 DM. 2. Zur Deckung wird der Ansatz des Tit. 685 05 — Gesundheitliche Modellaktionen — von 1 000 000 DM um 100 000 DM auf 900 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 3. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 117 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1750 — Der Bundestag wolle beschließen: Der erste Satz des Vorwortes wird wie folgt neu gefaßt: „Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat die Aufgabe, die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands vorzubereiten, den Zusammenhalt unseres Volkes zu stärken, .. " Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Althammer Wohlrabe Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 16 Umdruck 118 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehung — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1750 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Herstellung, Erwerb und Verbreitung von Publikationen gesamtdeutschen Charakters — wird von 3 700 000 DM um 400 000 DM auf 3 300 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Althammer Wohlrabe Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 17 Umdruck 119 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1751 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 01 — Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft — Im Stellenplan zu Tit. 422 01 — Bezüge der planmäßigen Beamten — wird eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 11 (Staatssekretär) gestrichen. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 18 Umdruck 120 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1351 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 31 03 — Hochschulen — Die Titelgruppe „Zusätzliche Zuweisungen an die Länder für Maßnahmen im Hochschulbereich" mit den Titeln — 652 03 — Zusätzliche Zuweisungen für die Forschung in den Hochschulen —, — 882 02 — Zusätzliche Zuweisungen für den Ausbau und Neubau von Hochschulen —, — 882 03 — Zusätzliche Zuweisungen für Investitionen für die Forschung in den Hochschulen — wird gestrichen. 2. Zu Kap. 31 04 — Allgemeine Wissenschaftsförderung — Die Titelgruppe „Zusätzliche Zuweisungen und Zuschüsse zur verstärkten Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung" mit den Titeln Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5799 - 685 02 — Zusätzliche Zuschüsse für laufende Zwecke —, —882 02 Zusätzliche Zuweisungen an die Länder für Investitionen —, — 893 02 — Zusätzliche Zuschüsse für Investitionen — wird gestrichen. Begründung Die in den angeführten Ansätzen ausgebrachten Leertitel bedeuten einen Verstoß gegen das Verfassungsprinzip vollständiger Veranschlagung aller voraussehbaren Ausgaben. Durch diese Leertitel soll in einer unzulässigen Weise das Gesamthaushaltsvolumen geringer als voraussehbar ausgewiesen werden. Bei der Höhe der hier in Betracht kommenden Ausgaben muß, soweit gegenwärtig eine betragsmäßige Fixierung noch nicht möglich ist, ein Nachtragshaushalt vorgesehen werden. Bonn, den 2. Februar 19971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 19 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1351 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 03 Hochschulen — Bei Tit. 882 01 — Ausbau und Neubau von Hochschulen — ist folgender Vermerk anzubringen: „Mittel für den Neubau der Universität Bremen dürfen nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 20 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Leicht, Dr. Althammer, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1756 — Der Bundestag wolle beschließen: I. Zu Kapitel 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Titel 612 01 — Ergänzungszuweisungen an leistungsschwache Länder — wird von 100 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht. II. Deckungsvorschlag: Zu Kapitel 60 04 — Sonderleistungen des Bundes — Der Ansatz bei Titel 642 31 -- Erstattungen an die Länder nach § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes — wird von 1 175 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 1 075 000 000 DM herabgesetzt. Zugleich wird bei diesem Titel folgender Haushaltsvermerk eingefügt: Einsparungen bei anderen Ansätzen des Bundeshaushaltsplanes können mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu einer Verstärkung des Ansatzes um bis zu 100 000 000 DM verwendet werden. Bonn, den 4. Februar 1971 Leicht Dr. Althammer Röhner Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 21 Umdruck 121 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 — Drucksachen VI/1100, VI/1757 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 wird gestrichen. 2. In § 5 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Eine Verstärkung der bei den Titeln der Gruppen 531 01 bis 531 10 veranschlagten Ausgaben nach dieser Vorschrift ist nicht zulässig." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 22 Umdruck 139 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 — Drucksachen VI/1100, VI/1757 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 14 wird folgender neuer Absatz angefügt: „(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung kann die Einweisung in eine Planstelle mit Rückwirkung bis zum 1. Juli 1971 erfolgen, soweit der Beamte während dieser Zeit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt und die Obliegenheiten dieser oder einer gleichartigen Stelle tatsächlich wahrgenommen hat." Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion 5800 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache VI/1807) Frage A 4): Beabsichtigt die Bundesregierung, Soldaten auf Zeit (12 Jahre), die nach Ableistung ihrer Dienstzeit studieren, zukünftig im Rahmen der Berufsförderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz auch über 36 Monate hinaus zu fördern? Das Soldatenversorgungsgesetz sieht für einen Soldaten auf Zeit mit 12jähriger Verpflichtung bereits jetzt einen Anspruch auf Berufsförderung bis zu 54 Monaten vor, und zwar 1. allgemeinberuflichen Unterricht am Dienstzeitende bis zu 18 Monaten 2. Fachausbildung z. B. für ein Studium bis zu 36 Monaten. Der Soldat kann beide Ansprüche je nach seinen zivilberuflichen Wünschen ganz oder teilweise austauschen. Die Förderung kann über die Zeiträume hinaus bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn der Soldat den Anspruch nicht sinnvoll nutzen konnte oder er das Ziel der bewilligten Ausbildung aus unvorhersehbaren Gründen z. B. Krankheit voraussichtlich nicht wird erreichen können. Diese Förderungsmöglichkeit soll auch künftig nicht eingeschränkt werden. Es könnte eher notwendig werden, die zeitliche Begrenzung der nach der Wehrdienstzeit zu gewährenden Förderung wegfallen zu lassen, zumal auch in anderen Förderungsvorschriften - wie im Bundesversorgungs- und im Arbeitsförderungsgesetz — keine Begrenzungen der Förderungszeiten vorgesehen sind. Der Umfang der nach der Wehrdienstzeit vorgesehenen Förderung müßte dann danach bestimmt werden, welche Kosten für eine zivilberufliche Ausbildung zu übernehmen sind. Die Überlegungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Für derartige Änderungen wäre im übrigen eine Novellierung von Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes notwendig. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meisten (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage A 40) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Anpassung an die allgemeine Entwicklung auch den Lohnsteuer-Freibetrag für geistig behinderte Kinder anzuheben? Wie ich bereits am 4. November 1970 auf eine entsprechende Anfrage des Kollegen Schlee in diesem Hause erklärt habe, zieht die Bundesregierung im Augenblick eine Erhöhung der steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte nicht in Erwägung. Auch eine Erhöhung für bestimmte Personengruppen wie etwa die geistig behinderten Kinder ist derzeit nicht vorgesehen. Die Frage, ob die zur Zeit geltenden steuerfreien Pauschbeträge, die keine Steuervergünstigung, sondern eine Vereinfachungsmaßnahme mit dem Ziel, in einer möglichst großen Zahl von Fällen den Einzelnachweis der tatsächlich entstehenden außergewöhnlichen Belastungen zu vermeiden, darstellten, erhöht werden können, ist erst kürzlich eingehend geprüft worden. Die Ermittlungen der Finanzbehörden hatten ergeben, daß die Pauschbeträge in der Mehrzahl der Fälle immer noch ausreichen, um die mit einer Körperbehinderung zusammenhängenden außergewöhnlichen Belastungen zutreffend abzugelten. Sofern in Einzelfällen die Pauschbeträge nicht ausreichen, haben die Betroffenen die Möglichkeit, auf die Inanspruchnahme des steuerfreien Pauschbetrages zu verzichten und die außergewöhnlichen Aufwendungen in tatsächlicher Höhe geltend zu machen. Die weitere Entwicklung wird jedoch beobachtet werden. Sollte erkennbar werden, daß die Pauschbeträge insgesamt oder für einzelne Personengruppen in der Mehrzahl der Fälle nicht mehr ausreichen, wird eine Erhöhung zu erwägen sein. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage A 42) : Hat die Bundesregierung bereits Lösungsvorschläge zu der Frage ausgearbeitet, wie das gegenwärtige Verfahren bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffes für die Landwirtschaft verbessert werden kann? Die Bundesregierung hat noch keine Lösungsvorschläge beschlossen, wie das Verfahren bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft verbessert werden kann. Die in Betracht kommenden Vereinfachungen werden noch zwischen den Ressorts erörtert und auf ihre wirtschaftlichen und kostenmäßigen Auswirkungen geprüft. Um den Haushalt 1971 nicht mehr zu berühren, sollten etwaige gesetzliche Änderungen nicht vor dem 1. Januar 1972 wirksam werden. Die Bundesregierung geht davon aus, bis spätestens 1. Juli 1971 praktikable Verbesserungsvorschläge beschließen zu können. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 58) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5801 Kann die Bundesregiernug die Ausführungen in einer bekannten, überregionalen Zeitung bestatigen, wonach die Verkaufserlöse der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1970 nicht - wie häufig erklärt wird - um 12,6 % gesunken, sondern uni ca. 5 % gestiegen sind? Der Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte ohne Mehrwertsteuer ist von Dezember 1969 bis Dezember 1970 um 12,5 % gesunken. Der Vergleich eines Monatsindex mit seinem Vorjahresstand vermag weder ein zutreffendes Bild über die Preisentwicklung eines Jahres zu geben, noch ist er geeignet, Aussagen über die Verkaufserlöse eines ganzen Jahres zu machen. Leider werden jedoch die Indizes häufig zu Fehlinterpretationen benutzt, die die Öffentlichkeit unnötig in Unruhe versetzen. Im Durchschnitt des Jahres 1970 lag der Index der Erzeugerpreise ohne Mehrwertsteuer und ohne Teilausgleich über die Mehrwertsteuer nicht 12,6 %, sondern 4,1 % unter dem Vorjahresniveau. Der Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte einschließlich Mehrwertsteuer, der auch den Aufwertungsausgleich über die Mehrwertsteuer enthält, lag 1970 um 1 % niedriger als 1969. Die direkten Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 920 Millionen DM können zwar als Gesamtbetrag bei der Berechnung der Verkaufserlöse, nicht aber im Erzeugerpreisindex berücksichtigt werden; sie machen etwa 3 % der Verkaufserlöse des Jahres 1970 aus. Bezieht man die direkten Ausgleichszahlungen jedoch in die Überlegungen über die Preisentwicklung ein, dürfte sich von der Preisseite her eine Steigerung der Verkaufserlöse von etwa 2 % ergeben haben. Über die Verkaufsmengen liegen bisher nur vorläufige Ergebnisse vor. Da sie sich, insgesamt gesehen, nur wenig verändert haben, dürften sich unter Berücksichtigung der Preis- und Mengenentwicklung sowie des Aufwertungsausgleichs die Verkaufserlöse der Landwirtschaft 1970 leicht erhöht haben. Eine Steigerung um 5 °/o dürfte aber zu optimistisch sein. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 59) : Trifft es zu, daß Frankreich sich dafür einsetzt, für weitere Agrarprodukte, z. B. für getrocknete Pflaumen und Walnüsse, Marktordnungen zu schaffen? Getrocknete Pflaumen sind bereits in der gemeinsamen Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse geregelt. Für diese Erzeugnisse steht nur noch die gemeinsame Drittlandsregelung aus, über die zur Zeit aufgrund von Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verhandelt wird. Walnüsse unterliegen der gemeinsamen Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse, die gemeinsame Regeln für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr und den Drittlandshandel enthält. Allerdings hat Frankreich im vergangenen Jahr während einer Sitzung des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaften an die noch ausstehenden gemeinschaftlichen Bestimmungen für einige Erzeugnisse des Anhangs II des EWG-Vertrages erinnert und die Kommission um Vorschläge gebeten. Es hat dabei insbesondere Agraralkohol, Bananen, Hammelfleisch, Kartoffeln und Essig benannt. Nach Artikel 40 des EWG-Vertrages muß für diese Erzeugnisse noch eine gemeinsame Organisation der Märkte geschaffen werden, wobei die Europäische Marktordnung nur eine von drei möglichen Organisationsformen ist. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 60) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß Blumen aus dem Ausland im Hinblick auf die verwendeten Pflanzenschutzmittel wohl praktisch kaum kontrolliert werden können? Weltweit bestehende Quarantänevorschriften zur Verhütung der Verschleppung gefährlicher Schadorganismen und Krankheitserreger machen zwangsläufig die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den Exportländern erforderlich. Dies gilt auch für Blumenkulturen. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Einfuhrkontrollen z. B. auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände an Blumen schon wegen des hiermit verbundenen Zeitaufwandes kaum durchführbar sind. Sie hat deshalb der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum, die ihren Sitz in Paris hat, internationale Vereinbarungen vorgeschlagen, nach denen erforderliche Pflanzenschutzmaßnahmen soweit wie möglich mit schnell abbaubaren Präparaten durchgeführt werden. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI/1807, Frage A 64) : Was kann die Bundesregierung tun, daß — nach einem Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung — in vielen Gewerbezweigen der Abstand zwischen den Heimarbeiterentgelten und den Betriebsarbeiterlöhnen von Jahr zu Jahr zunimmt? Für die Gewerbezweige und Beschäftigungsarten, in denen Heimarbeit nicht nur gelegentlich vergeben wird, sind paritätisch besetzte Heimarbeitsaus- 5802 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 schüsse errichtet worden, die sich bemühen, die Entgelte der Heimarbeiter an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen. Eine Einflußnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf die Höhe der Heimarbeiterentgelte wäre nach geltendem Recht nur mittelbar möglich, wenn eine sozialpolitisch nicht vertretbare Festsetzung eines Heimarbeiterausschusses abgelehnt werden müßte. Von dieser extremen Möglichkeit ist kein Gebrauch gemacht worden, da die Beschlüsse in der Regel einstimmig durch die Vertreter der Auftraggeber und der in Heimarbeit Beschäftigten gefaßt wurden und eine positive Entwicklung der Heimarbeiterentgelte nicht beeinträchtigten. So wurden 1969/70 125 bindende Festsetzungen erlassen, wovon 87 eine Erhöhung der Entgelte, 29 eine Verbesserung des Urlaubs und 9 die Regelung von sonstigen Arbeitsbedingungen betrafen. Die Erhöhungen bewegten sich in den einzelnen Gewerbezweigen und Beschäftigungsarten je nach Art und Schwierigkeit der Arbeit zwischen 10 % und ca. 20 %. Erhebliche Unterschiede können sich allerdings zwischen den bindend festgesetzten Heimarbeiterentgelten und den in einzelnen Betrieben gezahlten übertariflichen Effektivlöhnen ergeben. Es ist nicht genau bekannt, inwieweit sich in ,einzelnen Betrieben gezahlte übertarifliche Effektivlöhne auf die Entgelte der von solchen Betrieben beschäftigten Heimarbeiter auswirken. Anläßlich einer in nächster Zeit beabsichtigten Tagung mit den Heimarbeitsreferenten der Länder wird im Zusammenhang mit Fragen der Novellierung des Heimarbeitsgesetzes auch dieses Problem nochmals erörtert werden.
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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ein paar Worte zu dem sagen, was in den vergangenen Monaten von seiten der CDU/CSU und vor einigen Tagen von Herrn Wörner hier vorgebracht worden ist, daß nämlich — und das war ja wohl der Tenor eines großen Teils dieser Ausführungen — diese Regierung viel zuviel von Reformen rede und viel zuwenig Dinge anpacke.



    Bundesminister Dr.-Ing. Leussink
    Die Opposition sollte sich doch mit uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber klar sein, daß nicht etwa wir nach der Wahl vom 28. September 1969 damit begonnen haben, von Reformen zu reden, sondern daß vielmehr die Debatte in unserem Lande seit Jahren und immer dringlicher über die notwendigen Reformen geführt worden ist. Diese Reformen sind doch keine Erfindung der Poliker, und zwar weder der Politiker der Opposition noch der Politiker der Koalition. Die notwendigen Reformen werden in diesem Lande von den Bürgern des Landes seit langem und mit zunehmender Dringlichkeit gefordert. Man muß wohl auch feststellen -
    das ist zunächst eine rein physikalische Feststellung —, daß mit zunehmender Länge der Regierungsverantwortung der CDU/CSU der Ruf nach Reformen immer lauter geworden ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Die Regierung hat nicht deswegen so viele Dinge anpacken müssen, weil wir uns alle überarbeiten wollen; davon kann gar nicht die Rede sein. Diese Regierung hat eine Lage vorgefunden, in der zahlreiche, seit Jahren aufgestaute Reformen unausweichlich zur Entscheidung anstanden und anstehen. Ich will gerne zugeben, daß bereits zur Zeit der Großen Koalition eine Reihe von Weichen gestellt worden ist, z. B. hinsichtlich der Zunahme der Kompetenzen der Bundesreigerung, die es jetzt auszufüllen gilt. Aber wenn man das schon seit längerem weiß, hätte man ja eigentlich auch erwarten können, daß eine entsprechende Vorbereitung, ein Planungsinstrumentarium hierfür geschaffen worden wäre, damit man für solche Dinge wie den Bildungsbericht oder wie die außerordentlich schwierige Arbeit der Bundesseite in der Bund-Länder-Kommission eben brauchbare Grundlagen angetroffen hätte. Und wir müssen doch wohl miteinander feststellen, daß diese Grundlagen erst im Laufe des letzten Jahres erarbeitet werden mußten und das Instrumentarium geschaffen werden mußte. Das geht nun einmal nicht von heute auf morgen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Bedeutung, die die Bundesregierung der Bildungspolitik beimißt, hat sie durch eine Steigerung des Etats meines Hauses von 2,5 Milliarden DM im Jahre 1969 auf rund 3 Milliarden im Jahre 1970 und auf über 4 Milliarden DM im Jahre 1971, wie ich glaube, deutlich unterstrichen. In diesem Haushalt 1971 wird damit — das behaupte ich — ein Programm in Zahlen klar erkennbar.
    Aber ich möchte an dieser Stelle gleichzeitig auch feststellen — und ich sage dies ganz bewußt als der verantwortliche Minister für Bildung und Wissenschaft —, daß wir uns davor hüten müssen und auch hüten werden, die Bildungs- und Wissenschaftspolitik isoliert, d. h. ohne ihre gleichzeitige enge Verflechtung mit den übrigen Bedürfnissen, die diese Gesellschaft hat, zu betrachten. Die Reform unseres Bildungswesens und der Ausbau von Wissenschaft und Technologie haben nicht nur eine Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft, sondern ebenso sind die Gesellschaft und eine florierende Wirtschaft die Voraussetzung dafür, daß Reformen und Expansion in diesen Bereichen überhaupt erfolgreich bewerkstelligt werden können.
    Die Weiterführung unserer sozialen Demokratie wird zwar durch die Entwicklung von Bildung und Wissenschaft wesentlich geprägt, aber diese Entwicklung von Bildung und Wissenschaft ist ohne eine Fortentwicklung der sozialen und wissenschaftlichen Grundlagen unseres Staates ebenfalls nicht möglich. Diese beiden Dinge stets gleichgewichtig im Auge zu haben, ist bekanntlich nicht so einfach.
    Das heißt, daß wir alle, die wir die große Bedeutung von Bildung und Wissenschaft bei den Reformen in unserem Lande sehen — ich bin Herrn Althammer sehr dankbar dafür, daß er diese Gemeinsamkeit hier soeben herausgestellt hat —, diese Reformen demnach immer im Gesamtzusammenhang betrachten müssen. Daß die Entwicklung der Einkommen, der sozialen Sicherheit, daß der Bau von Krankenhäusern und Altersheimen, von Straßen und Wohnungen neben den leider sehr großen Ansprüchen von Bildung und Wissenschaft gesehen werden müssen und daß wir das genauso klar sehen, können Sie uns, meine Damen und Herren von der Opposition, glaube ich, wirklich abnehmen.

    (Abg. Dr. Martin: Siegreicher Rückzug!)

    Eine Planung der Prioritäten haben wir aber nicht vorgefunden,

    (Abg. Dr. Martin: Planmäßige Absetzung!)

    und wir können nicht warten, bis dieser nicht von
    uns zu vertretende Mangel völlig ausgeglichen ist.

    (Abg. Dr. Martin: Abschied von der Illusion!)

    — Wir haben nicht nur Pläne gemacht und Illusionen gehabt, verehrter Herr Martin, sondern auch mit Reformen begonnen. Der Bundeskanzler hat vor einigen Tagen bereits darauf hingewiesen, und das kann man doch nicht so einfach vom Tisch wischen, wie das etwa Herr Dr. Barzel mit einer Handbewegung getan hat.
    Wir sehen in diesem hier zur Diskussion stehenden Einzelplan 31 — und noch deutlicher in der mittelfristigen Finanzplanung bis 1974 — weitere Reformschritte für 1971 und darüber hinaus deutlich genug markiert; auch darauf hat der Herr Bundeskanzler in seinen Ausführungen vor einigen Tagen schon hingewiesen.
    Es wurde vom Berichterstatter bereits ausgeführt, daß die Ausgaben für Bildung und Hochschulen im Jahre 1971 auf einen Betrag von 1,4 Milliarden DM anwachsen sollen und daß für Wissenschaft und Forschung die Summe von 2,6 Milliarden DM zur Verfügung stehen soll. Das heißt, wir werden ein Verhältnis von etwa 36 : 64 haben. Diese Zahlen zeigen — ich bin Herrn Enders dafür dankbar, daß er darauf von sich aus noch einmal hingewiesen hat —, daß die Forschung nach wie vor gleichberechtigt und gleichwertig neben der Bildung steht und auch in Zukunft, soweit wir etwas dazu tun können, mit entsprechenden Zuwachsraten nachhaltig gefördert werden soll.



    Bundesminister Dr.-Ing. Leussink
    Dem steht nicht entgegen, daß die Bundesregierung naturgemäß gerade im Bildungsbereich zunächst größere Aktivitäten entfalten mußte, um, wie vorhin schon angedeutet, Grundlagen zu schaffen. Die erheblich steigenden Mittel für Bildungsforschung in Höhe von etwas mehr als 90 Millionen DM sollten eine ausreichende praxisnahe Bildungsplanung mit ermöglichen helfen.
    Ich freue mich, feststellen zu können, daß die notwendige Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen Bund und Ländern inzwischen im großen und ganzen gut angelaufen ist. In der Bildungsplanungskommission konnte ein Instrument geschaffen werden, das ein gemeinsames, koordiniertes und planvolles Verhalten von Bund und Ländern erlaubt. Für den Erfolg dieser gemeinsamen Arbeiten, meine Damen und Herren, ist es dann allerdings auch von ausschlaggebender Wichtigkeit, daß die Länder mit uns der gleichen Meinung sind, daß schnell und entschlossen gehandelt werden muß. Das bezieht sich auch darauf, daß wir den von uns selbst und den Regierungschefs gestellten Termin des 31. Mai 1971 für die Fertigstellung des ersten gemeinsamen Plans einhalten.
    Herr Althammer hat soeben noch einmal darauf hingewiesen, daß der Bund von dem Bildungsbereich bisher nur 6 % übernommen hat und somit nur einen geringen Betrag beiträgt. Das ist richtig. Nach meiner Meinung muß man aber, wenn man sich über diese Zahlen unterhält ich habe das hier, glaube ich, auch schon ein- oder zweimal gesagt —, fairerweise den Gesamtkomplex nehmen, nämlich Bildung und Wissenschaft. Auch da ist der Anteil des Bundes nicht etwa überragend — das hat sich aus der Entwicklung ergeben —, aber er ist inzwischen schon auf einen Satz von 17 bis 18 % angewachsen.
    Nun sagen Sie, Herr Althammer, seit einem Jahr gehe der Ruf danach, wie die Lasten zwischen Bund und Ländern — man muß wohl auch noch sagen: und Gemeinden — verteilt werden sollen. Sie sind darüber enttäuscht, daß die Bundesregierung nicht aus eigenem Entschluß sagt, wie es sein soll. Ich würde doch gerade von Ihnen, aus der Ecke des Vaterlandes, aus der Sie stammen, erwarten, daß Sie anerkennen, daß wir weder den Inhalt noch die Art und Weise präjudizieren wollen, sondern gerade das zum Thema der Beratungen der Bund-Länder-Kommission gemacht haben. Das sollte doch klar gesehen werden. Andererseits gebe ich Ihnen gern zu, daß das uns und auch die Länder zwingt, mit unseren Arbeiten wirklich bis Ende Mai fertig zu werden.
    Meine Damen und Herren, im Hochschulbau handelt es sich in diesem Jahr um den letzten Etat, der ohne eine eindeutige Ausrichtung an einem längerfristigen gemeinsamen Programm von Bund und Ländern auskommen muß. Vom nächsten Jahr an wird der Haushalt auf der Grundlage der gemeinsamen Rahmenplanung von Bund und Ländern stehen. Der erste Plan wird natürlich noch Unvollkommenheiten aufweisen. Aber er ist doch wenigstens ein Anfang. Wir werden darüber Anfang März dieses Jahres erstmals konkret beraten.
    Die Bundesregierung hat für den Hochschulbau bereits im Jahre 1970 über den nach Abzug der Konjunktursperre verbleibenden Ansatz von 795 Millionen DM hinaus unter Einbeziehung der Ausgabereste, des Zuflußvermerks und einer überplanmäßigen Ausgabe insgesamt rund 940 Millionen DM ausgegeben. Für 1971 sind im Haushalt 1,02 Milliarden DM angesetzt.
    Sie, Herr Althammer, haben dieses Dinge soeben noch einmal zum Inhalt Ihrer Erörterungen gemacht und darauf hingewiesen, daß wir seinerzeit Ihrem Vorschlag nicht mit Vehemenz gefolgt sind. Aber wenn ich mir die Ausführungen der Opposition hinsichtlich des konjunkturgerechten Verhaltens fast alle Tage in den letzten acht Tagen ansehe, so muß ich feststellen — und das müssen Sie uns doch zumindest zubilligen —, daß wir uns zu der Zeit, wo Sie viel lauter als alle anderen der Bundesregierung nachgesagt haben, sie habe kein Verständnis und kein Gefühl für die konjunkturelle Lage, mindestens in diesem Punkt konjunkturgerecht verhalten haben, indem wir nicht mit Vehemenz auf den Vorschlag eingegangen sind. Was wir dann wirklich bewerkstelligt haben, drückt sich in der soeben von mir nochmals bekanntgegebenen Steigerungsrate von 795 Millionen DM auf rund 940 Millionen DM aus, und daraus geht ja auch hervor, daß wir durchaus flexibel sind. Ich glaube, der Erfolg spricht dafür. Wie gesagt: für den Haushalt 1971 etwas mehr als 1 Milliarde DM. Der Bundesminister der Finanzen hat bereits in seiner Haushaltseinbringungsrede betont, daß dieser Betrag nicht ausreichen wird — das wissen wir alle miteinander, Herr Enders hat es auch noch einmal gesagt — und daß der notwendige Mehrbedarf aus dem Aufkommen der ersten Bildungsanleihe, die inzwischen eine Höhe von 260 Millionen DM erreicht hat, gedeckt werden muß.
    Meine Damen und Herren, die erheblichen Aufwendungen für den Hochschulbau zeigen doch den deutlichen Willen und die Bemühungen dieser Bundesregierung, die Zulassungsbeschränkungen an den Hochschulen möglichst schnell zu beseitigen. Ich darf hier nochmals der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß wir den Numerus clausus in den meisten Fächern — und da gilt immer die Ausnahme der Humanmedizin — bis 1975 überwunden haben werden. Darauf ist das Programm angelegt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Annahme, mit dem Hochschulbau sei es in den letzten Jahren bergab gegangen, trifft zwar für 1969 zu, nicht aber für 1970. Für 1970 ist eine solche Behauptung schlicht falsch. Das Gegenteil ist der Fall. 1970 war der erste größere Schritt — ich will noch gar nicht von einem großen Schritt reden — in Richtung auf das Zwischenziel, nämlich bis 1975 Studienplätze für 680 000 Studenten im Gesamthochschulbereich zu schaffen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das dokumentiert sich in einer in der Vergangenheit nie erreichten Steigerung des Bauvolumens, an der die von der Bundesregierung initiierten Schnellbaumaßnahmen einen wesentlichen Anteil haben. Ich darf mich im Namen meiner Mitarbeiter dafür



    Bundesminister Dr.-Ing. Leussink
    bedanken, Herr Althammer, daß Sie soeben anerkennende Worte für ihre Arbeit gefunden haben. Sie wissen aus intimer Kenntnis, daß das tatsächlich nur in Tag-und-Nacht-Arbeit überhaupt geschafft werden konnte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Die Gesamtausgaben von Bund und Ländern für ab 1970 gemeinsam finanzierte Hochschulbauvorhaben stiegen von knapp insgesamt 1,4 Milliarden DM im Jahre 1969 auf 1,9 Milliarden DM im Jahre 1970. Die Bundesausgaben allein — weil das nicht in jedem Jahr genau 50 zu 50 ausgeht —, die von 1968 auf 1969 noch um 26 Millionen DM effektiv gefallen waren, stiegen im Jahre 1970 von 1969 aus gesehen von 616 Millionen DM auf 940 Millionen DM, Diese nominale Steigerung von rund 52 % entspricht selbst bei der behaupteten Baukostensteigerung von 18 % immer noch einer realen Erhöhung des damit finanzierten Bauvolumens von rund 30 %. Da aber im Hochschulbau die Preissteigerungen wegen überwiegend langfristiger Verträge 1970 noch nicht voll wirksam geworden sind — sie werden es in der Zukunft, das sehen wir natürlich auch —, ist hier eine geringere Preissteigerungsrate, nämlich von etwa 14 bis 15 %, realistisch. Das bedeutet dann eine reale Steigerung gegenüber 1969 von rund 33 %, also um rund ein Drittel. Es ist ein Märchen, wenn immer wieder behauptet wird, die Baukostensteigerungen hätten die Zuwachsrate aufgefressen, so schmerzlich selbstverständlich auch uns diese Baukostensteigerungen sind.

    (Abg. Dr. Martin: Stimmt es denn nicht?)

    — Nein, sie haben sie nicht aufgefressen, sie haben sie angeknabbert.
    Meine Damen und Herren, die Engpässe an den Hochschulen können wir aber nicht allein durch Bereitstellung erhöhter Mittel überwinden. Die Bundesregierung hat bereits im Bildungsbericht darauf hingewiesen, daß es im Hochschulbau nicht nur auf eine vermehrte Bautätigkeit, sondern in gleicher Weise — und das wurde vorhin auch noch einmal mit besonderem Nachdruck hier betont — auf eine Rationalisierung der Bauverfahren von der Planung bis zur Fertigstellung ankommt. Auch und gerade beim Aus- und Neubau von Hochschulen können wir uns keine Luxusbauten leisten.

    (Beifall.)

    Das Ziel ist, für die zu erwartenden Studentenzahlen — 680 000 im Jahr 1975 — die notwendigen Studienplätze zu schaffen. Dieses Ziel können wir nur erreichen, wenn wir für den Flächenbedarf je Studenten in den Geisteswissenschaften realistische Richtwerte ansetzen und die Investitionskosten für den Quadratmeter Nettonutzfläche so weit wie möglich senken.
    Darüber hinaus — und ich bin sicher, daß Sie alle mit mir einig sind — muß nach geeigneten Wegen gesucht werden, die vorhandenen und die neu zu schaffenden Kapazitäten besser auszunutzen, als das bei dem derzeitigen System von nur knapp 30 Wochen Vorlesungsbetrieb im Jahr und von heute doch oft nur viereinhalb Tagen Vorlesungsbetrieb pro Woche möglich ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Dabei muß man fairerweise aber auch anerkennen, daß in einer ganzen Reihe von Hochschulen inzwischen viel mehr zur besseren Kapazitätsausnutzung getan worden ist, als allgemein im Publikum bekannt ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die Länder haben sich geholfen!)

    — Das ist ja auch in der Zuständigkeit der Länder. Also wird es wohl richtig sein, daß die Länder anfangen, sich zu helfen.
    Ich habe bereits am 30. Oktober 1969 von dieser Stelle aus deutlich darauf hingewiesen, daß wir von allen Beteiligten, besonders auch von den Studenten, erwarten müssen, daß sie auch in den nächsten Jahren eine Reihe von Einschränkungen gegenüber einem vorstellbaren Idealzustand hinnehmen werden. Natürlich würde auch ich den Flächenbedarf je Student in den Geisteswissenschaften lieber auf einen Wert von 6,0 bis 6,5 qm gesetzt sehen. Aber wenn es in anderen Ländern mit 4,0 bis 4,5 qm je Student zu schaffen ist, muß das auch bei uns mindestens für eine noch recht geraume Zeit möglich sein, und wir müssen uns damit auch noch viele Jahre zufriedengeben können.
    Ich möchte es mir nicht ganz so leicht machen wie seinerzeit der Ministerpräsident von Baden-Württemberg hinsichtlich der Universität Konstanz. Aber ich stimme mit ihm in der Tendenz doch überein: Für eine Reihe von Jahren muß der Begriff „Austerity" ganz groß über unser Hochschulbauprogramm geschrieben werden. Hier steckt offensichtlich noch eine ganze Menge Luft in unseren Programmen. Die Erfahrungen mit dem Schnellbauprogramm berechtigen da zu einigen Hoffnungen. Obwohl — denn vorher hat keiner vom Schnellbauprogramm gesprochen -

    (Abg. Dr. Martin: Herr Leussink, das war doch in Baden-Württemberg! Das haben Sie doch nicht erfunden!)

    erst Anfang 1970 vergeben, erbrachten sie in den Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche Ersparnisse um 10 bis 40 % gegenüber den gängigen Werten, die in der Größenordnung von 2000 bis 3500 DM pro Quadratmeter liegen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wie das Marburger und andere Beispiele zeigen, gibt es auch 1970 noch Hochschulbauten praktisch ohne Baukostensteigerungen. Ich gebe zu, daß hier die langfristige Vorausvergabe eine Rolle spielt, aber genauso auch ein rationelles Planungs- und Bausystem. Auf Grund der bisherigen Vorarbeiten sehe ich die reelle Chance, durch Anwendung solcher rationeller Methoden und durch Beschränkung auf das Notwendige unter der Überschrift „Austerity" einen großen Teil der teilweise nicht mehr rational zu begreifenden Kostensteigerungen aufzufangen. Wir werden in einigen Monaten hierzu Konkretes sagen können.



    Bundesminister Dr.-Ing. Leussink
    Herr Althammer, selbstverständlich sehen wir das Problem der Roten Zellen, und wir nehmen diese Frage ernst. Aber so ein bißchen war aus Ihren Ausführungen von vorhin zu spüren, daß wir durch solche Hinweise letztlich doch nur von dem wahren Kern der Dinge — dabei handelt es sich um sehr nüchterne Überlegungen zur besseren Kapazitätsausnutzung — abgelenkt werden sollen. Ich will nun meinerseits gar nicht von dem Problem der Roten Zellen ablenken.

    (Abg. Dr. Schober: Das ist nicht nur ein Problem der Überfüllung, Herr Minister!)

    Schwerpunkte im Haushalt sind neben der Bildung insbesondere die Datenverarbeitung und die neuen Technologien, auf die ich noch ganz kurz zu sprechen kommen möchte. Ich verstehe eigentlich nicht ganz, daß Sie vorhin gerade bei den neuen Technologien, wo es um Steigerungsraten von zum Teil weit über 100 % geht, Ihre kritischen Bemerkungen angebracht haben, es sei denn, Sie haben ganz neue, Sie besonders interessierende neue Technologien in Ihrem Blick, obwohl Sie das nicht ausgeführt haben.
    Für den wichtigen und zukunftsträchtigen Bereich der Datenverarbeitung sollen 224 Millionen DM ausgegeben werden; das ist fast zweieinhalbmal soviel wie das Ist 1970. Die Mittel werden im Rahmen eines Zweiten Datenverarbeitungsprogramms eingesetzt, das diesmal von den Bundesministerien für Bildung und Wissenschaft, für Wirtschaft, für Arbeit und Sozialordnung und vom Bundesministerium des Innnern gemeinsam durchgeführt werden wird.
    Die Ausgaben für neue Technologien werden auf rund 87 Millionen DM ansteigen. Im Rahmen des Technologieprogramms werden Projekte und Einzelvorhaben der technologischen Forschung und Entwicklung gefördert mit dem Ziel, Innovationen, die zur Lösung von Aufgaben in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Medizin, Information und Kommunikation erforderlich sind, beschleunigt herbeizuführen.
    Noch ein Wort zu Europa. Herr Althammer, meine Erfahrungen auf diesem Felde sind langjährig. Ich weiß, wie schwierig das ist, und nur durch mühsame Kleinarbeit und durch bilaterale Arbeit ist dort etwas zu machen. Ich hoffe, daß Sie über das Vehikel Europa dazu beitragen werden, dies zu honorieren, wenn wir mit bescheidenen Stellenanforderungen kommen.
    Nun noch einige Worte zu den Anträgen, die von der Opposition gestellt worden sind. Ich komme zunächst zu dem Änderungsantrag auf Umdruck 119 *). Meine Damen und Herren von der Opposition, ich kann eigentlich nicht so recht verstehen, weswegen Sie glauben, hier nun schon wieder eine neue, d. h. eine dritte, Hildegard-Hamm-Brücher-Show veranstalten zu sollen. Eine bessere Reklame für Frau Hamm-Brücher ist überhaupt nicht denkbar. Wir sind Ihnen außerordentlich dankbar dafür, daß Sie diesen Antrag gestellt haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.) *) Siehe Anlage 17

    Ich habe dazu vor einigen Wochen hier in der Fragestunde und dann auch noch im Haushaltsausschuß das, was ich glaube, Notwendige gesagt.
    Abgesehen davon, daß ich es mindestens in Frage stelle, ob es haushaltsrechtlich möglich ist, eine besetzte Beamtenstelle zu streichen, möchte ich gern noch folgendes hinzufügen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist möglich!)

    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier irgendwie unterschwellig auch der alte Adam der paternistischen Wertordnung hervorlugt,

    (Beifall bei den Regierungsparteien Heiterkeit)

    für den konservative Gemüter natürlich noch anfälliger sind als der Rest der Menschheit. Da hat nun ausgerechnet eine Frau in einem beispiellosen Einsatz von körperlicher und geistiger Anstrengung und Leistung die FDP wieder in den Bayerischen Landtag hineinkatapultiert. Von der Theorie des Hinauskatapultierens aus gesehen ist das selbstverständlich ein Sakrileg,

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien)

    vielleicht unter manchen Gesichtspunkten ein unverzeihliches Sakrileg. Ich verstehe, daß das besonders ärgerlich ist. Aber, meine Herren — und jetzt rede ich nur die Herren an —, ich würde doch vorschlagen, daß wir das etwas gelassener betrachten.
    Mit ihrem Antrag auf Umdruck 120 **) verlangt die Opposition die Streichung der Leertitel für zusätzliche Maßnahmen im Hochschulbereich und in der allgemeinen Wissenschaftsförderung. Hierüber kann man gewiß streiten. Wir haben uns darüber im Haushaltsausschuß unterhalten, der bisher das hier vorgeschlagene Verfahren mit Mehrheit beschlossen hat. Und die Tatsache, daß auch der Vertreter des Bundesrechnungshofes dieses Verfahren bejaht hat, könnte doch eigentlich dazu führen, Herr Althammer, daß auch Sie Ihre Zustimmung dazu geben.
    Zum Schluß der Antrag auf Umdruck 122 ***). Er befaßt sich mit der Universität Bremen. Meine Einstellung zu dieser Frage habe ich wiederholt öffentlich hier und auch anderswo bekanntgegeben. Ich glaube, wir brauchen diese Debatte zu dieser Stunde nicht neu zu entfachen. Ich bitte Sie, dem Antrag nicht zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Schober: Herr Minister, sehen Sie die Gefahren nicht?)

    — Ich sehe jedenfalls nicht nur dort Gefahren, sondern auch an vielen anderen Stellen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, Sie werden festgestellt haben, daß es inzwischen auf 22 Uhr geht. Ich möchte Sie deshalb bitten, die Dauer Ihrer Reden nicht nur an der Wichtigkeit der Materie, die unbestreitbar ist, sondern auch an dem harten Fortgang der Uhr zu messen.
Das Wort hat der Abgeordnete Spilker.
**) Siehe Anlage 18 ***) Siehe Anlage 19




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl-Heinz Spilker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man den Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft ließt, wenn man ihn gar vergleicht mit früheren Etats des Ministeriums oder seiner Rechtsvorgänger, dann ist man sicherlich recht beeindruckt von der Entwicklung dieses Hauses seit 1955, seit seiner Gründung. Schaut man etwas näher zu, wird ein bißchen kritisch und liest auch einmal das Hausblatt der Regierungsparteien, dann merkt man, daß doch nicht alles so in Ordnung ist, wie man vorher vermutet hatte. Ich spreche von den Plänen des Ministers — vielleicht sind es schon Reformpläne —, das Beratungswesen in diesem Hause zu ändern, dabei aber so unter der Hand die Deutsche Atomkommission zu eliminieren, eine Kommission, die seit 1955 tätig war. Mir ist natürlich bekannt, daß wir in der Zwischenzeit ein Beratungsorgan für Forschungsfragen bekommen haben, das nach der Änderung des Namens des Ministeriums in ein Beratungsorgan für Bildung und Wissenschaft umbenannt werden soll. Wie gesagt, bei dieser Gelegenheit soll die Deutsche Atomkommission aufgelöst werden und dabei, was mir gleich schlimm erscheint, die so bewährte partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand gefährdet oder gar zerstört werden.
    Meine Damen und Herren, die Deutsche Atomkommission ist gut 15 Jahre alt, wenn ich mich richtig erinnere. Sie wurde 1955 errichtet, und zwar im Dezember. Kurze Zeit vorher war ein neues Ministerium gebildet worden, das Bundesministerium für Atomfragen. Wie gesagt, das war die Gründung des Hauses, das sich heute Ministerium für Bildung und Wissenschaft nennt.

    (Zurufe von der SPD: Können Sie die Geschichte etwas kürzer machen?)

    — Ich danke Ihnen vielmals für den Hinweis, aber bis jetzt habe ich mich ganz streng an die Übung gehalten, die Sie hier heute praktiziert haben.

    (Lachen bei der SPD. — Abg. Wehner: Das war zu früh!)

    — Ach, Herr Wehner, was soll denn jetzt wieder kommen? Ich höre gern zu, ich werde Ihnen sicherlich auch eine Antwort geben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Hören Sie nicht hin! — Zuruf von der SPD: Zur Sache!)

    Ich möchte noch einige Worte über die partnerschaftliche Zusammenarbeit sagen, die ich soeben erwähnte. Im Jahre 1955, nach der internationalen Atomkonferenz in Genf, wurde eine Kernrektorbau-
    und Betriebs-GmbH gebildet. Daran hat sich die Industrie neben dem Bund und dem Land BadenWürttemberg mit 50 % beteiligt. Ziel der Gesellschaft war der Bau eines deutschen Reaktors in Karlsruhe. Als die Arbeiten fortgeschritten waren, hat sich die Industrie als Gesellschafter zurückgezogen und ihren Anteil — es waren 30 Millionen DM — der öffentlichen Hand übertragen. Glauben Sie, daß es heute in Karlsruhe ein blühendes Kernforschungszentrum gäbe ohne die — natürlich neben der Tätigkeit aller Beteiligten — zusätzliche
    Beratung durch Wissenschaftler und Wirtschaftler? Ohne die erwähnte Zusammenarbeit

    (Zuruf von der FDP: Das bestreitet ja keiner)

    — warten Sie nur ab — hätte es sicherlich die unbestreitbaren Erfolge auf dem Gebiet der Kernenergie überhaupt nicht gegeben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es gibt natürlich — das weiß ich — andere Zentren in der Bundesrepublik, Großforschungseinrichtungen etwa in Jülich, Geesthacht und München. Im Prinzip gilt das gleiche für diese Einrichtungen, was ich für Karlsruhe gesagt habe, und des gilt in gewissem Sinne auch für das Atomministerium, das 1955 mit kleinster Besetzung anfing und die Beratung durch die Atomkommission, die man jetzt auflösen will, dringend nötig hatte.
    Ich darf übrigens noch auf folgendes hinweisen. Im Gegensatz zu anderen Beispielen wurden in die Deutsche Atomkommission keine Vertreter von Verbänden, Institutionen amtlicher oder halbamtlicher Art, oder Ministerien berufen, sondern ausschließlich Persönlichkeiten, die die Gewähr dafür boten, sachverständige und unabhängige Berater auf diesem schwierigen Gebiet der Wissenschaft zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aber das scheinen Sie vergessen zu haben. Ich werde noch darauf zurückkommen.
    Was ist nun aus dieser Kommission geworden? Sie könnten sagen: Wir brauchen diese Kommission heute nicht mehr, wir können das mit Ad-hoc-Kommissionen, mit Ad-hoc-Arbeitsgruppen machen, natürlich immer unter der Voraussetzung, daß das Ministerium die Aufgaben stellt. — Dabei meine ich, daß Aufgaben dieser Art von Verwaltungsbeamten allein gar nicht gestellt werden können. Das war damals, als wir die Atomkommission bildeten, ein Leitgedanke, weil wir meinten, Atompolitik kann man nicht allein mit Verwaltungsjuristen machen. Ich bin selbst einer gewesen. Gestatten Sie mir deshalb diese Bemerkung.
    Wollte man erfolgreich sein, mußte man einen Weg zur Naturwissenschaft, Physik, Chemie und Technologie finden. Das ist geschehen mit dem Ergebnis, daß wir heute den Personen dieser Atomkommission durch den „Spiegel" mitteilen, ihre Beratung sei nicht mehr erwünscht. Es scheint mir überhaupt eine neue bzw. moderne Methode zu sein, bewährten Partnern durch die Zeitung oder durch eine Zeitschrift mitzuteilen, — —

    (Abg. Wehner: Früher machte man das durch den Portier! Fragen sie doch einmal Herrn Balke!)

    — Herr Wehner, ich glaube, daß man das früher mit einem Portier machte. Das stammt aber sicherlich aus Ihrer Zeit. In unserer Zeit hat man das jedenfalls nicht praktiziert. Ich habe diesem Hause selber angehört, darum nehme ich Ihnen das nicht ab.