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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 100. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Inhalt: Anteilnahme an dem Eisenbahnunglück bei Aitrang im Allgäu 5637 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Dr. Kliesing (Honnef) 5637 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . 5637 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5637 B Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/ 1741, zu VI/1741) Krampe (CDU/CSU) 5637 C Seidel (SPD) . . . . . . . . 5641 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5644 A Arendt, Bundesminister 5649 A Hussing (CDU/CSU) 5653 D Dr. Nölling (SPD) 5655 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5655 C Russe (CDU/CSU) 5657 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 5659 A Spitzmüller (FDP) 5659 B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 5660 B Burger (CDU/CSU) 5661 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1745) Baier (CDU; CSU) . . . . . . . 5661 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 5663 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5666 D Hauck (SPD) . . . . . . . . . 5668 D Frau Strobel, Bundesminister . . . 5671 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 5675 D Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5677 D Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . 5678 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5680 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 5680 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 5680 D Grobecker (SPD) . . . . . . . . 5681 D Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache VI/1748) Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 5682 D Brück (Holz) (SPD) 5684 C Dr. Eppler, Bundesminister . . . 5686 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5687 B Esters (SPD) . . . . . . . . 5688 A Fragestunde (Drucksachen VI/1807, VI/1809) Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Einstellung des Luftpostverkehrs innerhalb der Bundesrepublik und im grenzüberschreitenden Verkehr Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5688 D, 5689 B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 5689 B Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 5689 B Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Rückkehr der in der Bundesrepublik Ausgebildeten in ihre Entwicklungsländer Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5689 C, 5690 A, B, C Dr. Schmude (SPD) . . . 5689 D, 5690 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . • 5690 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . . 5690 B Frage des Abg. Cramer (SPD) : Heraufsetzung der Höchstbeträge für Sonderausgaben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5690 D, 5691 A, B Cramer (SPD) 5690 D, 5691 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 5691 A Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Pressemeldungen betr. „Kauf" der Lohnsteuerkarte von ausländischen Arbeitnehmern zur Inanspruchnahme des Jahresausgleichs Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5691 B, C, D Müller (Mülheim) (SPD) 5691 C Hansen (SPD) 5691 D Ott (CDU/CSU) 5691 D Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Anweisung des Bundesfinanzministers betr. Umsatzsteuer beim Erwerb von Grundstücken von pauschalierenden Land- und Forstwirten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5692 A, B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 5692 B, C Frage des Abg. Bäuerle (SPD) : Beseitigung der in den Familienwohnungen amerikanischer Stationierungsstreitkräfte anfallenden Abfälle in privaten Müllgruben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5692 D, 5693 A Bäuerle (SPD) 5692 D Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Verlängerung der Arbeitsverträge mit ausländischen Arbeitskräften Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5693 B, C Dr, Apel (SPD) . . . . . . . 5693 B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5693 C Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Außerordentliches Kündigungsrecht der Rentner zur sofortigen Lösung ihrer privaten Krankenversicherungsverträge Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5693 D, 5694 A, B Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) . 5694 A, B Frage des Abg. Dr. Enders (SPD) : Berechnung der Ausgleichsrente für die Kriegsopfer jeweils zum 1. Januar Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 5694 B, C, D Dr. Enders (SPD) 5694 C Glombig (SPD) 5694 D Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Unbeschränkte Gewährung von Krankenhauspflege durch gesetzliche Krankenkassen in langdauernden Krankheitsfällen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 5695 A Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Wehrdienst von Betriebsleitern landwirtschaftlicher Betriebe Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 5695 A, B, C Susset (CDU/CSU) 5695 C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU): Vorzeitige Entlassung von Wehrpflichtigen zur Aufnahme des Studiums im Sommersemester 1971 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5695 D, 5696 A Josten (CDU/CSU) 5696 A Frage des Abg. Jung (FDP) : Studienplätze für Berufssanitätsoffiziersanwärter Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 5696 B, C, D Jung (FDP) . . . . . . . . 5696 B, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 III Frage des Abg. Jung (FDP) : Dienstbefreiung für Angehörige der Bundeswehr, die bei Wahlen zu kommunalen Vertretungskörperschaften kandidieren Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5696 D, 5697 A Jung (FDP) 5697 A Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU): Genehmigung für Übungsflüge des Senkrechtstarters „Harrier" in der Venloer Heide Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5697 B, C, D, 5698 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5697 C, D Jung (FDP) 5698 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchungen aller geprüften Automodelle durch den TÜV Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5698 B, C, D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 5698 C, D Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) (SPD) : Ausmaß der durch explodierte oder in Brand geratene Fernsehgeräte entstandenen Schäden — Erlaß von Vorschriften für das Zulassungsverfahren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5699 A Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Dr. Hartkopf betr. Verwendung arsenhaltiger Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Reben Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5699 C, D Josten (CDU/CSU) 5699 C, D Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) Feststellungen des Kontrollverbandes Kurhessen betr. Wirtschaftlichkeitskontrollen bei der Milcherzeugung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5699 D, 5700 A, C, D, 5701 A Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 5700 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . . 5700 C Dr. Früh (CDU/CSU) 5700 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5701 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1100, zu VI/1100, Ergänzung zu VI/1100) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5701 A Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache VI/1742) in Verbindung mit Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1743) Haehser (SPD) . . . . . . . . . 5701 B Rawe (CDU/CSU) . . . . . . . 5704 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 5707 D Lemmrich (CDU/CSU) 5712 C Leber, Bundesminister . . 5715 D, 5731 B Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . . 5721 B Dr. Müller-Hermann (CDU CSU) . . 5722 D, 5737 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 5723 D Engelsberger (CDU/CSU) . . . . . 5726 C Schwabe (SPD) . . . . . . . . 5728 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 5728 B Dr. Schmid, Vizepräsident 5731 B, 5737 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen VI/1749, zu VI/ 1749) Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 5737 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 5739 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 5741 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 5741 B Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/1750) Wohlrabe (CDU/CSU) . . 5742 D, 5748 B Seidel (SPD) . . . . . . . . 5744 B Borm (FDP) 5745 A Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 5746 C Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5750 C Franke, Bundesminister . . . . . 5752 B Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft (Drucksachen VI/1751, zu VI/1751) Dr. Enders (SPD) 5757 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5759 D Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5762 D, 5773 B Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5767 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Raffert (SPD) . . . . . . . . . 5768 D Grüner (FDP) . . . . . . . . . 5770 D Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . . 5773 D Moersch (FDP) . . . . . . . 5775 C Flämig (SPD) 5776 C Dr. Gölter (CDU/CSU) . . 5776 D, 5782 D Dr. Wichert (SPD) . . . . . . . 5779 B Dr. Martin (CDU/CSU) 5779 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5781 A Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache VI/1752) 5784 C Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache VI/1756) Bremer (CDU/CSU) 5784 D Dr. Lemke, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . 5786 A, 5788 D, 5791 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5787 D Kirst (FDP) 5789 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . . 5789 D Haushaltsgesetz 1971 (Drucksachen VI/1757, zu VI/1757) Leicht (CDU/CSU) 5791 B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5792 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 5792 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5792 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5793 A Anlagen 2 bis 22 Änderungsanträge Umdrucke 114, 135 bis 138, 131 bis 133, 124, 130, 116 (neu), 115, 126, 117 bis 120, 122, 129, 121 und 139 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741, VI/1745, VI/1749, VI/1748, VI/ 1752, VI/1757, VI/ 1750, VI/1751, VI/1756) 5793 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Walkhoff (SPD) betr. Förderung von Soldaten auf Zeit, die nach Ableistung ihrer Dienstzeit studieren . . 5800 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Anhebung des Lohnsteuer-Freibetrags für geistig behinderte Kinder . . . . . . 5800 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Verbesserung des Verfahrens bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft . . . 5800 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Löffler (SPD) betr. Pressebericht über die Steigerung der Verkaufserlöse der Landwirtschaft im Jahre 1970 5800 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Löffler (SPD) betr. Bestrebungen Frankreichs bezüglich der Schaffung von Marktordnungen für weitere Agrarprodukte 5801 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Kontrollmöglichkeit für Blumen aus dem Ausland in bezug auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln . 5801 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Folger (SPD) betr. Abstand zwischen den Heimarbeiterentgelten und den Betriebsarbeiterlöhnen . . 5801 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5637 100. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Siehe Anlage 22 **) Siehe Anlage 13 ***) Siehe Anlage 21 Berichtigung Es ist zu lesen: 99. Sitzung, Seite 5630 B, letzte Zeile statt „Frau Dr. Orth" : „Freiherr Ostman von der Leye" 99. Sitzung, Seite 5630 C, Zeile 18 statt „Dr. Schiller": „Schiller (Bayreuth)" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 12. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Bals ** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Borm* 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Erhard * 10. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Graaff 10. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch * 13. 2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) ** 13. 2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) * 13. 2. Majonica 10. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner 12. 2 Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 13. 2. Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Saxowski 10. 2. Seefeld * 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 26. 2. Wolfram * 13. 2. Urlaubsanträge Dr. Tamblé 3. 4. Anlage 2 Umdruck 114 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 - Allgemeine Bedingungen - Der Ansatz bei Tit. 531 01 - Öffentlichkeitsarbeit - wird von 900 000 DM um 300 000 DM auf 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 135 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 - Allgemeine Bewilligungen - Bei Tit. 893 02 - Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet - wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Begründung Der gekürzte Betrag in Höhe von 5 Millionen DM stammt aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infrastruktur im Zonenrandgebiet. Er soll zusammen mit weiteren 5 Millionen DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit dem sozialen Woh- 5794 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 nungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen bei einem besonderen Titel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind im Einzelplan 25 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes zu sperren. Bonn, den 9. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 136 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligung — Bei Tit 893 31 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Der gekürzte Betrag in Höhe von 5 Mio DM stammt aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Mio DM zur Förderung der Infrastruktur im Zonenrandgebiet. Er soll zusammen mit weiteren 5 Mio DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen bei einem besonderen Titel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind im Einzelplan 25 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes zu sperren. Bonn, den 9. Februar 1971 Mischnick und Fraktion Wehner und Fraktion Anlage 5 Umdruck 137 Änderungsantrag ,der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes; hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksache VI/1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — Titelgruppe „Langfristiges Wohnungsbauprogramm" Betrag für 1971 (182,5 Millionen DM) 852 14 — Darlehen an Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — Der Ansatz von 90 000 000 DM wird erhöht um 10 000 000 DM auf 100 000 000 DM und in den Erläuterungen zu Tit. 852 14 wird folgender Absatz 4 (neu) eingefügt: „Von dem Ansatz entfallen auf Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet 10 Millionen DM." Deckungsvorschlag: Zur Deckung der Mehrausgabe wird auf die in Einzelplänen 11 und 15 beantragte Kürzung verwiesen. Bonn, den 9. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 6 Umdruck 138 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke und Genossen zur Zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1741 —; Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1745 —; Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 893 02 — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 10 000 000 auf 10 000 000 DM gekürzt. b) In der Titelgruppe - Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung überregionaler Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Förderung von Werkstätten für Behinderte im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 16 000 000 DM auf 23 000 000 DM gekürzt. c) In Tit. 893 11 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 6 000 000 DM auf 25 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 15 000 000 DM auf 9 000 000 DM gekürzt. 2. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 882 12 — Zuweisungen zum Bau und zur Errichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie von Jugendherbergen — wird der Ansatz um 7 000 000 DM auf 11 000 000 DM gekürzt. Im Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5795 Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 3 000 000 DM gekürzt. b) In Tit. 893 21 — Zuwendungen zur Errichtung und Förderung überregionaler Einrichtungen, die vorwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen — wird der Ansatz um 2 000 000 DM auf 9 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 4 000 000 DM auf 2 000 000 DM gekürzt. c) In Tit. 893 31 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. 3. Zu Kap, 25 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 852 14 Darlehen an die Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wird der Ansatz von 90 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 120 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu dem Tit. 852 14 sind zu ergänzen. Davon entfallen 30 000 000 DM auf den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet. Begründung Die gegenüber dem Antrag des Haushaltsausschusses zu Einzelplan 11 um 16 000 000 DM und zu Einzelplan 15 um 14 000 000 DM gekürzten Mittel stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 000 000 DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Dr. Starke (Franken) Weigl Anlage 7 Umdruck 131 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1741 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In der Titelgruppe — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung überregionaler Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Förderung von Werkstätten für Behinderte im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 23 000 000 DM auf 36 000 000 DM gekürzt. 2. In Tit. 893 02 — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 13 000 000 DM auf 7 000 000 DM gekürzt. 3. In Tit. 893 11 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 10 000 000 DM auf 21 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 15 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Die gegenüber dem Antrag des Haushaltsausschusses um 23 000 000 DM gekürzten Mittel stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit weiteren 17 000 000 DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 8 Umdruck 132 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1745 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 882 12 — Zuweisungen zum Bau und zur Errichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie von Jugendherbergen — wird der Ansatz um 7 000 000 DM auf 11 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 3 000 000 DM gekürzt. 2. In Tit. 893 21 — Zuwendungen zur Errichtung und Förderung überregionaler Einrichtungen, die vorwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen — wird der Ansatz um 4 000 000 DM auf 7 500 000 DM gekürzt. Der Haushaltsvermerk „Von den Ausgaben sind weitere 4 000 000 DM bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes gesperrt." entfällt. 5796 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 3. In Tit. 893 23 — Zuwendungen zur Schaffung überregionaler Einrichtungen — wird der Ansatz um 1 000 000 DM auf 1 400 000 DM gekürzt. Der Haushaltsvermerk „Von den Ausgaben sind 1 000 000 DM bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes gesperrt." entfällt. 4. In Tit. 893 31 - Zuschüsse - wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Die gekürzten Mittel in Höhe von 17 Millionen DM stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit weiteren 23 Millionen DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 9 Umdruck 133 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 852 14 Darlehen an die Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wird der Ansatz von 90 000 000 DM um 40 000 000 DM auf 130 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu dem Tit. 852 14 sind zu ergänzen. Davon entfallen 40 000 000 DM auf den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 10 Umdruck 124 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 1502 - Allgemeine Bewilligungen - 1. Der Ansatz bei Tit. 684 11 — Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe — wird von 57 480 000 DM um 100 000 DM auf 57 380 000 DM herabgesetzt. 2. Die Erläuterungen zu Tit. 652 11 und 684 11 werden wie folgt geändert: Der Ansatz bei J 5 — Studentische Verbände -- wird von 1 190 000 DM um 100 000 auf 1 090 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 130 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Geisenhofer, Dr. Althammer, Dr. Riedl (München), Dr. Jobst, Weigl, Dr. Franz, Dr. Schulze-Vorberg und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 — Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1748 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — Im Anschluß an Tit. 643 05 wird ein neuer Tit. 643 06 mit der Zweckbestimmung „Beteiligung des Bundes an der Erstattung der Mehraufwendungen der Träger der Sozialhilfe aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes" mit einem Ansatz von 40 000 000 DM eingefügt. In der Zweckbestimmungsspalte wird folgender Vermerk angenommen: „Die Mittel sind gesperrt und dürfen erst nach Verkündung des vorgesehenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." Deckungsvorschlag 2. Zu Kap. 23 02 - Allgemeine Bewilligungen - Zur Deckung wird der Ansatz bei Einzelplan 23 Kap. 23 02 Tit. 836 02 — Beteiligung der Bundes- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5797 republik Deutschland am Grundkapital der internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) - von 264 600 000 DM um 40 000 000 DM auf 224 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 5. Februar 1971 Strauß Geisenhofer Dr. Althammer Dr. Riedl (München) Dr. Jobst Weigl Dr. Franz Dr. Schulze-Vorberg Biehle Engelsberger Gerlach (Obernau) Gierenstein Dr. Gleissner Dr. Kempfler Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Ott Dr. Probst Rainer Roser Schedl Dr. Schneider (Nürnberg) Wagner (Günzburg) Ziegler Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Umdruck 116 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen VI/1100 Anlagen, VI/1748 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 836 02 — Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) — wird von 264 600 000 DM um 81 800 000 DM auf 182 800 000 DM herabgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen werden wie folgt festgesetzt: Haushaltsjahr 1972 bis zu 182 800 000 DM Haushaltsjahr 1973 bis zu 245 400 000 DM Haushaltsjahr 1974 bis zu 245 400 000 DM. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Umdruck 115 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit Einzelplan 32 Bundesschuld Haushaltsgesetz 1971 - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745, VI/1752, VI/1757 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) Der Tit. 663 01 — Schuldendienst für Investitionskosten für Krankenhäuser — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 9 000 000 DM sowie mit einer Verpflichtungsermächtigung für künftige Rechnungsjahre von 361 000 000 DM wird gestrichen. b) Im Anschluß an Tit. 882 03 wird ein neuer Tit. 882 04 mit der Zweckbestimmung „Zuweisungen für Investitionskosten für Krankenhäuser" mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 300 000 000 DM eingefügt. In die Zweckbestimmungsspalte wird folgender Vermerk aufgenommen: „Die Mittel sind gesperrt und dürfen erst nach Verkündung des vorgesehenen Gesetzes über die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." 2. Zu Kap. 32 01 — Kreditaufnahme — a) Der Tit. 325 11 — Einnahme aus Krediten vom Kreditmarkt — wird von 3 720 000 000 DM um 291 000 000 DM auf 4 01 1 000 000 DM erhöht. b) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, die Ansätze bei Kap. 32 05 - Zinsausgaben und Kreditbeschaffungskosten — erforderlichenfalls anzupassen. 3. Haushaltsgesetz 1971 In § 11 wird a) der Betrag von 24 300 000 000 DM um 300 000 000 DM auf 24 000 000 000 DM herabgesetzt, b) Nummer 13 gestrichen. Begründung Nach dem vorgesehenen Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze soll der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG in Höhe von grundsätzlich 1/:3 der Investitionskosten der Krankenhäuser gewähren. Es widerspricht den Grundsätzen einer soliden Finanzpolitik und dem Prinzip der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, bei dieser Sachlage im Bundeshaushalt lediglich Mittel für den Zins- und Tilgungsdienst sowie eine Bürgschaftsermächtigung im Haushaltsgesetz einzustellen. Dadurch wird nur das volle Ausmaß der vom Bund übernommenen Belastungen verschleiert und das Haushaltsvotum und der Umfang der davon ausgehenden Inanspruchnahme des Kreditmarktes optisch herunter manipuliert. Wenn der Bund 1/:3 der Krankenhausinvestitionen finanzieren soll, muß er bereit sein, die vollen Beträge im Haushaltsplan des Jahres, in dem die Zuweisungen zu erbringen sind, sichtbar zu machen. Eine tatsächliche Erhöhung der Kreditaufnahme des Bundes tritt nicht ein, da es keinen Unterschied macht, ob der Bund die Kredite über die Bundesschuldenverwaltung aufnimmt, oder ob die Kredite für Rechnung des Bundes von Dritten aufgenommen werden. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 5798 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Anlage 14 Umdruck 126 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1345 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 1. Hinter Tit. 685 05 wird ein neuer Tit. 685 06 eingefügt mit der Zweckbestimmung „Zuschuß für den Verein ,Aktion psychisch Kranke e. V..'" und einem Ansatz (Betrag für 1971) von 100 000 DM. 2. Zur Deckung wird der Ansatz des Tit. 685 05 — Gesundheitliche Modellaktionen — von 1 000 000 DM um 100 000 DM auf 900 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 3. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 117 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1750 — Der Bundestag wolle beschließen: Der erste Satz des Vorwortes wird wie folgt neu gefaßt: „Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat die Aufgabe, die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands vorzubereiten, den Zusammenhalt unseres Volkes zu stärken, .. " Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Althammer Wohlrabe Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 16 Umdruck 118 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehung — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1750 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Herstellung, Erwerb und Verbreitung von Publikationen gesamtdeutschen Charakters — wird von 3 700 000 DM um 400 000 DM auf 3 300 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Althammer Wohlrabe Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 17 Umdruck 119 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1751 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 01 — Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft — Im Stellenplan zu Tit. 422 01 — Bezüge der planmäßigen Beamten — wird eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 11 (Staatssekretär) gestrichen. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 18 Umdruck 120 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1351 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 31 03 — Hochschulen — Die Titelgruppe „Zusätzliche Zuweisungen an die Länder für Maßnahmen im Hochschulbereich" mit den Titeln — 652 03 — Zusätzliche Zuweisungen für die Forschung in den Hochschulen —, — 882 02 — Zusätzliche Zuweisungen für den Ausbau und Neubau von Hochschulen —, — 882 03 — Zusätzliche Zuweisungen für Investitionen für die Forschung in den Hochschulen — wird gestrichen. 2. Zu Kap. 31 04 — Allgemeine Wissenschaftsförderung — Die Titelgruppe „Zusätzliche Zuweisungen und Zuschüsse zur verstärkten Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung" mit den Titeln Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5799 - 685 02 — Zusätzliche Zuschüsse für laufende Zwecke —, —882 02 Zusätzliche Zuweisungen an die Länder für Investitionen —, — 893 02 — Zusätzliche Zuschüsse für Investitionen — wird gestrichen. Begründung Die in den angeführten Ansätzen ausgebrachten Leertitel bedeuten einen Verstoß gegen das Verfassungsprinzip vollständiger Veranschlagung aller voraussehbaren Ausgaben. Durch diese Leertitel soll in einer unzulässigen Weise das Gesamthaushaltsvolumen geringer als voraussehbar ausgewiesen werden. Bei der Höhe der hier in Betracht kommenden Ausgaben muß, soweit gegenwärtig eine betragsmäßige Fixierung noch nicht möglich ist, ein Nachtragshaushalt vorgesehen werden. Bonn, den 2. Februar 19971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 19 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1351 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 03 Hochschulen — Bei Tit. 882 01 — Ausbau und Neubau von Hochschulen — ist folgender Vermerk anzubringen: „Mittel für den Neubau der Universität Bremen dürfen nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 20 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Leicht, Dr. Althammer, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1756 — Der Bundestag wolle beschließen: I. Zu Kapitel 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Titel 612 01 — Ergänzungszuweisungen an leistungsschwache Länder — wird von 100 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht. II. Deckungsvorschlag: Zu Kapitel 60 04 — Sonderleistungen des Bundes — Der Ansatz bei Titel 642 31 -- Erstattungen an die Länder nach § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes — wird von 1 175 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 1 075 000 000 DM herabgesetzt. Zugleich wird bei diesem Titel folgender Haushaltsvermerk eingefügt: Einsparungen bei anderen Ansätzen des Bundeshaushaltsplanes können mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu einer Verstärkung des Ansatzes um bis zu 100 000 000 DM verwendet werden. Bonn, den 4. Februar 1971 Leicht Dr. Althammer Röhner Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 21 Umdruck 121 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 — Drucksachen VI/1100, VI/1757 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 wird gestrichen. 2. In § 5 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Eine Verstärkung der bei den Titeln der Gruppen 531 01 bis 531 10 veranschlagten Ausgaben nach dieser Vorschrift ist nicht zulässig." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 22 Umdruck 139 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 — Drucksachen VI/1100, VI/1757 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 14 wird folgender neuer Absatz angefügt: „(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung kann die Einweisung in eine Planstelle mit Rückwirkung bis zum 1. Juli 1971 erfolgen, soweit der Beamte während dieser Zeit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt und die Obliegenheiten dieser oder einer gleichartigen Stelle tatsächlich wahrgenommen hat." Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion 5800 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache VI/1807) Frage A 4): Beabsichtigt die Bundesregierung, Soldaten auf Zeit (12 Jahre), die nach Ableistung ihrer Dienstzeit studieren, zukünftig im Rahmen der Berufsförderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz auch über 36 Monate hinaus zu fördern? Das Soldatenversorgungsgesetz sieht für einen Soldaten auf Zeit mit 12jähriger Verpflichtung bereits jetzt einen Anspruch auf Berufsförderung bis zu 54 Monaten vor, und zwar 1. allgemeinberuflichen Unterricht am Dienstzeitende bis zu 18 Monaten 2. Fachausbildung z. B. für ein Studium bis zu 36 Monaten. Der Soldat kann beide Ansprüche je nach seinen zivilberuflichen Wünschen ganz oder teilweise austauschen. Die Förderung kann über die Zeiträume hinaus bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn der Soldat den Anspruch nicht sinnvoll nutzen konnte oder er das Ziel der bewilligten Ausbildung aus unvorhersehbaren Gründen z. B. Krankheit voraussichtlich nicht wird erreichen können. Diese Förderungsmöglichkeit soll auch künftig nicht eingeschränkt werden. Es könnte eher notwendig werden, die zeitliche Begrenzung der nach der Wehrdienstzeit zu gewährenden Förderung wegfallen zu lassen, zumal auch in anderen Förderungsvorschriften - wie im Bundesversorgungs- und im Arbeitsförderungsgesetz — keine Begrenzungen der Förderungszeiten vorgesehen sind. Der Umfang der nach der Wehrdienstzeit vorgesehenen Förderung müßte dann danach bestimmt werden, welche Kosten für eine zivilberufliche Ausbildung zu übernehmen sind. Die Überlegungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Für derartige Änderungen wäre im übrigen eine Novellierung von Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes notwendig. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meisten (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage A 40) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Anpassung an die allgemeine Entwicklung auch den Lohnsteuer-Freibetrag für geistig behinderte Kinder anzuheben? Wie ich bereits am 4. November 1970 auf eine entsprechende Anfrage des Kollegen Schlee in diesem Hause erklärt habe, zieht die Bundesregierung im Augenblick eine Erhöhung der steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte nicht in Erwägung. Auch eine Erhöhung für bestimmte Personengruppen wie etwa die geistig behinderten Kinder ist derzeit nicht vorgesehen. Die Frage, ob die zur Zeit geltenden steuerfreien Pauschbeträge, die keine Steuervergünstigung, sondern eine Vereinfachungsmaßnahme mit dem Ziel, in einer möglichst großen Zahl von Fällen den Einzelnachweis der tatsächlich entstehenden außergewöhnlichen Belastungen zu vermeiden, darstellten, erhöht werden können, ist erst kürzlich eingehend geprüft worden. Die Ermittlungen der Finanzbehörden hatten ergeben, daß die Pauschbeträge in der Mehrzahl der Fälle immer noch ausreichen, um die mit einer Körperbehinderung zusammenhängenden außergewöhnlichen Belastungen zutreffend abzugelten. Sofern in Einzelfällen die Pauschbeträge nicht ausreichen, haben die Betroffenen die Möglichkeit, auf die Inanspruchnahme des steuerfreien Pauschbetrages zu verzichten und die außergewöhnlichen Aufwendungen in tatsächlicher Höhe geltend zu machen. Die weitere Entwicklung wird jedoch beobachtet werden. Sollte erkennbar werden, daß die Pauschbeträge insgesamt oder für einzelne Personengruppen in der Mehrzahl der Fälle nicht mehr ausreichen, wird eine Erhöhung zu erwägen sein. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage A 42) : Hat die Bundesregierung bereits Lösungsvorschläge zu der Frage ausgearbeitet, wie das gegenwärtige Verfahren bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffes für die Landwirtschaft verbessert werden kann? Die Bundesregierung hat noch keine Lösungsvorschläge beschlossen, wie das Verfahren bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft verbessert werden kann. Die in Betracht kommenden Vereinfachungen werden noch zwischen den Ressorts erörtert und auf ihre wirtschaftlichen und kostenmäßigen Auswirkungen geprüft. Um den Haushalt 1971 nicht mehr zu berühren, sollten etwaige gesetzliche Änderungen nicht vor dem 1. Januar 1972 wirksam werden. Die Bundesregierung geht davon aus, bis spätestens 1. Juli 1971 praktikable Verbesserungsvorschläge beschließen zu können. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 58) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5801 Kann die Bundesregiernug die Ausführungen in einer bekannten, überregionalen Zeitung bestatigen, wonach die Verkaufserlöse der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1970 nicht - wie häufig erklärt wird - um 12,6 % gesunken, sondern uni ca. 5 % gestiegen sind? Der Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte ohne Mehrwertsteuer ist von Dezember 1969 bis Dezember 1970 um 12,5 % gesunken. Der Vergleich eines Monatsindex mit seinem Vorjahresstand vermag weder ein zutreffendes Bild über die Preisentwicklung eines Jahres zu geben, noch ist er geeignet, Aussagen über die Verkaufserlöse eines ganzen Jahres zu machen. Leider werden jedoch die Indizes häufig zu Fehlinterpretationen benutzt, die die Öffentlichkeit unnötig in Unruhe versetzen. Im Durchschnitt des Jahres 1970 lag der Index der Erzeugerpreise ohne Mehrwertsteuer und ohne Teilausgleich über die Mehrwertsteuer nicht 12,6 %, sondern 4,1 % unter dem Vorjahresniveau. Der Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte einschließlich Mehrwertsteuer, der auch den Aufwertungsausgleich über die Mehrwertsteuer enthält, lag 1970 um 1 % niedriger als 1969. Die direkten Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 920 Millionen DM können zwar als Gesamtbetrag bei der Berechnung der Verkaufserlöse, nicht aber im Erzeugerpreisindex berücksichtigt werden; sie machen etwa 3 % der Verkaufserlöse des Jahres 1970 aus. Bezieht man die direkten Ausgleichszahlungen jedoch in die Überlegungen über die Preisentwicklung ein, dürfte sich von der Preisseite her eine Steigerung der Verkaufserlöse von etwa 2 % ergeben haben. Über die Verkaufsmengen liegen bisher nur vorläufige Ergebnisse vor. Da sie sich, insgesamt gesehen, nur wenig verändert haben, dürften sich unter Berücksichtigung der Preis- und Mengenentwicklung sowie des Aufwertungsausgleichs die Verkaufserlöse der Landwirtschaft 1970 leicht erhöht haben. Eine Steigerung um 5 °/o dürfte aber zu optimistisch sein. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 59) : Trifft es zu, daß Frankreich sich dafür einsetzt, für weitere Agrarprodukte, z. B. für getrocknete Pflaumen und Walnüsse, Marktordnungen zu schaffen? Getrocknete Pflaumen sind bereits in der gemeinsamen Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse geregelt. Für diese Erzeugnisse steht nur noch die gemeinsame Drittlandsregelung aus, über die zur Zeit aufgrund von Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verhandelt wird. Walnüsse unterliegen der gemeinsamen Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse, die gemeinsame Regeln für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr und den Drittlandshandel enthält. Allerdings hat Frankreich im vergangenen Jahr während einer Sitzung des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaften an die noch ausstehenden gemeinschaftlichen Bestimmungen für einige Erzeugnisse des Anhangs II des EWG-Vertrages erinnert und die Kommission um Vorschläge gebeten. Es hat dabei insbesondere Agraralkohol, Bananen, Hammelfleisch, Kartoffeln und Essig benannt. Nach Artikel 40 des EWG-Vertrages muß für diese Erzeugnisse noch eine gemeinsame Organisation der Märkte geschaffen werden, wobei die Europäische Marktordnung nur eine von drei möglichen Organisationsformen ist. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 60) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß Blumen aus dem Ausland im Hinblick auf die verwendeten Pflanzenschutzmittel wohl praktisch kaum kontrolliert werden können? Weltweit bestehende Quarantänevorschriften zur Verhütung der Verschleppung gefährlicher Schadorganismen und Krankheitserreger machen zwangsläufig die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den Exportländern erforderlich. Dies gilt auch für Blumenkulturen. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Einfuhrkontrollen z. B. auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände an Blumen schon wegen des hiermit verbundenen Zeitaufwandes kaum durchführbar sind. Sie hat deshalb der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum, die ihren Sitz in Paris hat, internationale Vereinbarungen vorgeschlagen, nach denen erforderliche Pflanzenschutzmaßnahmen soweit wie möglich mit schnell abbaubaren Präparaten durchgeführt werden. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI/1807, Frage A 64) : Was kann die Bundesregierung tun, daß — nach einem Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung — in vielen Gewerbezweigen der Abstand zwischen den Heimarbeiterentgelten und den Betriebsarbeiterlöhnen von Jahr zu Jahr zunimmt? Für die Gewerbezweige und Beschäftigungsarten, in denen Heimarbeit nicht nur gelegentlich vergeben wird, sind paritätisch besetzte Heimarbeitsaus- 5802 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 schüsse errichtet worden, die sich bemühen, die Entgelte der Heimarbeiter an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen. Eine Einflußnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf die Höhe der Heimarbeiterentgelte wäre nach geltendem Recht nur mittelbar möglich, wenn eine sozialpolitisch nicht vertretbare Festsetzung eines Heimarbeiterausschusses abgelehnt werden müßte. Von dieser extremen Möglichkeit ist kein Gebrauch gemacht worden, da die Beschlüsse in der Regel einstimmig durch die Vertreter der Auftraggeber und der in Heimarbeit Beschäftigten gefaßt wurden und eine positive Entwicklung der Heimarbeiterentgelte nicht beeinträchtigten. So wurden 1969/70 125 bindende Festsetzungen erlassen, wovon 87 eine Erhöhung der Entgelte, 29 eine Verbesserung des Urlaubs und 9 die Regelung von sonstigen Arbeitsbedingungen betrafen. Die Erhöhungen bewegten sich in den einzelnen Gewerbezweigen und Beschäftigungsarten je nach Art und Schwierigkeit der Arbeit zwischen 10 % und ca. 20 %. Erhebliche Unterschiede können sich allerdings zwischen den bindend festgesetzten Heimarbeiterentgelten und den in einzelnen Betrieben gezahlten übertariflichen Effektivlöhnen ergeben. Es ist nicht genau bekannt, inwieweit sich in ,einzelnen Betrieben gezahlte übertarifliche Effektivlöhne auf die Entgelte der von solchen Betrieben beschäftigten Heimarbeiter auswirken. Anläßlich einer in nächster Zeit beabsichtigten Tagung mit den Heimarbeitsreferenten der Länder wird im Zusammenhang mit Fragen der Novellierung des Heimarbeitsgesetzes auch dieses Problem nochmals erörtert werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Schwabe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Ich bin meinem Herrn Vorredner außerordentlich dankbar, daß er in so ausgezeichneter Weise die Probleme des deutschen Fremdenverkehrs dargestellt hat. Das ist sehr verdienstvoll. Im übrigen sind wir bemüht, im Parlamentarierkreis für Fremdenverkehr diese Dinge ohne zeitraubende Verhandlungen im Plenum voranzutreiben. Heute waren 25 ausländische Spitzenfremdenverkehrsleute hier und haben zum Ausdruck gebracht, daß die Dinge in Deutschland und mit Deutschland gut laufen.
    1970 war das stärkste Reisejahr. 1971 - ich durfte
    das vorgestern mit Zustimmung aller Fraktionen im Europäischen Parlament darlegen — wird wiederuni das überhaupt stärkste Reisejahr sein. Unser Haushalt ist, was diese Dinge anbelangt, in Ordnung, weil wir kontinuierlich zugelegt haben. Wir freuen uns, zur Sache hier ganz kurz dem deutschen Fremdenverkehr auch in dieser Stunde alles Gute wünschen zu können, und geben im übrigen die Zeit frei für weitere Beratungen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erhard. Er will ausschließlich zum Einzelplan 13 sprechen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 13 ist überschrieben: Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Ein Blick in den Entwurf, der uns zur Annahme vorliegt, zeigt sehr schnell, daß er außer den Ansätzen für die Bundesdruckerei lediglich eine Einnahme- und eine Ausgabeposition enthält, und diese betreffen die Post. Mehr als diese beiden Zahlen erfährt man nicht aus dem Etat, denn die Zahlen, die nachrichtlich über den Postetat mitgeteilt werden sollen, stehen noch nicht im Entwurf und stehen also auch uns zur Kenntnisnahme noch nicht zur Verfügung. Das Papier — Sie können es sehen - ist für das letzte Jahr und für dieses Jahr, ich möchte sagen, von jeder Zahl makellos frei.
    Früher war hier auch noch der Ansatz für das Gehalt des Herrn Postministers veranschlagt. Dieses Gehalt geht jetzt in dem des Verkehrsministers auf — oder unter, so daß auch das hier nicht mehr zu ersehen ist.
    Was wir also hier über die Post lesen können, ist, daß die Bundeskasse eine Einnahme von rund 800 Millionen DM durch Zahlung von der Post zu erwarten hat, und eine zweite Zahl, daß die Bundeskasse zugunsten der Post etwa 180 Millionen DM zahlen wird - das sind Schuldenübernahmen -, so daß der Bundeskasse eine Nettoeinnahme von 620 Millionen DM zu Lasten der Post verbleibt.
    Die Zahlen über den Posthaushalt, die hier eigentlich nachrichtlich mitgeteilt werden sollen, liegen
    wahrscheinlich aus Gründen der Technik - nicht
    vor. Der Posthaushalt hat aber ein Volumen, nach den Beschlüssen des Postverwaltungsrates, von immerhin 27 581 000 000 DM. Das ist mehr als 25 % des gesamten Bundeshaushalts. In dieser großen Summe ist ein Fremdgeldbetrag von 7 050 000 000 DM enthalten, und dieser Fremdgeldbedarf, der aufgenommen werden soll, bedeutet eine Nettoneuverschuldung von rund 5 Milliarden DM.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Der Bundeshaushalt selbst enthält lediglich eine Nettoneuverschuldung von 3,7 Milliarden DM. Bei der Post allein also eineinhalb Milliarden mehr!
    Nachdem die Post 1970 rund 400 Millionen DM ausgewiesenen Verlust hatte, sieht der Haushaltsplan 1971 einen Verlust von rund 800 Millionen DM vor. Tatsächlich wird dieser Verlust aber deutlich höher ausfallen, denn die in einer Höhe von 9,5 % schon berücksichtigte Steigerung der Personalkosten wird auf der Grundlage des bereits bekannten Verhandlungsergebnisses über das Besoldungsneuregelungsgesetz mindestens bei 11 %, nach den Berechnungen der Postgewerkschaft bei rund 13 % liegen, und jedes Prozent bedeutet annähernd 100 Millionen DM mehr an Kosten.
    Die Post wird also auch bei gestiegenem Aufkommen, bei höheren Gebühreneinnahmen aus normaler Tätigkeit mit einem Verlust von sicher I Milliarde DM für 1971 zu rechnen haben.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Dem Abführungsbetrag von 800 Millionen DM steht nach dem Voranschlag ein Verlust von 800 Millionen DM gegenüber. Wenn man aber weiß, daß außerdem 590 Millionen DM Gebührenerhöhungen bei der Einnahmeseite schon berücksichtigt sind, daß diese Gebührenerhöhung bis jetzt aber noch nicht auf verbindlichen Beschlüssen beruht, muß man davon ausgehen, daß bei der heutigen Rechtslage das Defizit der Post, der Verlust der Post für das Jahr 1971 mit nicht weniger als rund 1,4 Milliarden DM zu veranschlagen ist. Rechnet man den Verlust aus dem Jahre 1970 hinzu, so ergibt sich ein Verlust von 1,8 Milliarden DM; hinzu kommt das Risiko von 200 Millionen DM aus einer höheren Lohn- und Gehaltssteigerung. Das bedeutet: ohne Gebührenerhöhung Verlust in 1971 2 Milliarden DM.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Das ist das Bild nach 15 Monaten!)

    Das alles, meine Damen und Herren — und das ist meines Erachtens das politisch doch viel Interessantere — geht am Parlament vorbei. Wir haben auf die Fragen, die hier angesprochen sind, rechtlich keinen Einfluß.
    Dies veranlaßt mich zu einigen Bemerkungen in der Hoffnung, daß diese nicht als politische Aussage von der einen oder anderen Seite dieses Hauses mißverstanden werden. Sie sollen und müssen vielmehr einfach als Feststellung eines Parlamentariers
    und ich hoffe: unseres Parlaments - gegenüber der Regierung verstanden werden.
    Im Jahre 1923 war das Deutsche Reich, schlicht gesagt, bankrott. 1923/24 hatten wir die schlimmste



    Erhard (Bad Schwalbach)

    Inflation. Kein öffentlicher Kredit war zu erhalten. Die Reaktion des Reichstags und der Regierung führte dazu, daß im Jahre 1924 die Post aus dem Reichshaushalt ausgegliedert und gleichzeitig als Sondervermögen etabliert wurde. An Stelle des Budget- und Kontrollrechts des Parlaments wurde ein starkes Recht der Regierung geschaffen, ganz leicht durch einen Beirat, den Postverwaltungsrat, eingeschränkt. Die Post haftete als Sondervermögen mit ihrem Vermögen für ihre Verbindlichkeiten selbst und unmittelbar. Damit war die Vertrauensgrundlage für die Postanleihen geschaffen.
    Im Jahre 1934 wurde bei der Post — wie konnte es anders sein — durch Hitler das Führerprinzip eingebaut und durchgeführt, und es wurden alle Beschlußrechte des Verwaltungsrats beseitigt. So blieb es auch nach 1945. Dieser Zustand konnte auch über
    das Jahr 1949 Konstituierung der Bundesrepublik
    und Inkrafttreten des Grundgesetzes - hinübergerettet werden.
    Erst im Jahre 1952 erregte dieser Zustand Unmut, daß nämlich lediglich der Postminister und der Finanzminister den gesamten Haushalt der Post ohne jede Mitwirkung des Parlaments aufzustellen und zu verantworten hatten. Es ist interessant, nachzulesen, daß in dem Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung - im Jahre 1952 - über diese Zustände zu lesen steht — ich zitiere wörtlich -:
    Die Post muß aus der Dunkelkammer heraus. Das ist nicht zuletzt auch deswegen erforderlich, weil die Deutsche Bundespost über Milliardenwerte verfügt.
    Ein Blick in die Zahlen! Das damalige Postvermögen hatte einen Wert von insgesamt rund 3 Milliarden DM. Das heutige Postvermögen hat einen Wert von rund 27 Milliarden DM. Aber das Parlament hat deswegen trotzdem nicht mehr zu sagen.

    (Abg. Stücklen: Das ist gut so!) - Das weiß man nicht.

    Das tiefe Mißtrauen gegen die parlamentarische Einflußnahme fand seinen Ausdruck in der Behauptung — die auch heute immer wieder zu hören ist —, die Post könne als Sondervermögen wendiger und beweglicher sein, müsse aber wegen ihrer wichtigen Aufgaben — Monopol in der Nachrichtenübermittlung — Bundesverwaltung bleiben. Dem Postverwaltungsrat wurde deswegen ein außerordentlich enges sogenanntes Etatrecht eingeräumt. Meine Damen und Herren, es ist zweckmäßig, sich ab und zu in die Gesetze hineinzulesen, um zu wissen, was das ist. Er — der Postverwaltungsrat, das sogenannte Parlament — darf gegen den Postminister keine Ausgabenerhöhungen und keine Einnahmeverminderungen beschließen. Er hat kein Initiativrecht. Er kann deshalb gegen den Postminister auch keine Gebührenerhöhung oder wesentliche Gebührenveränderung durchsetzen, so daß der Herrschaftsbereich des Ministers — oder der Regierung — sichergestellt war und ist.
    Uns allen ist bekannt, daß die allgemeinen finanzpolitischen Schwierigkeiten zur Finanzverfassungsreform im Jahre 1969 durch dieses Hohe Haus geführt haben. Damit das Parlament nicht umgangen und nicht vorbelastet werden kann, haben wir in Art. 115 GG hineingeschrieben — und so ist es jetzt Verfassungsgrundsatz —, daß alle Kreditaufnahmen und ähnliche künftige Haushaltsbelastungen, die auch anderer Art als Kreditaufnahmen sind und sein können, nur durch ausdrückliches, formales Gesetz möglich sind. Das gilt auch für die Sondervermögen. Allerdings bestimmt Art. 115 Abs. 2 GG, daß durch Gesetz für die Sondervermögen eine andere Regelung geschaffen werden kann.

    (Abg. Stücklen: Eine sehr kluge Regelung!)

    — Wir haben ja auch maßgeblich an ihr mitgewirkt, Herr Kollege Stücklen, Aber auch diese Regelung geht rechtlich vorläufig sowohl an der Post als auch an uns als Parlament vorbei. Es wird aber niemand leugnen können, daß sowohl die Finanzpolitik als auch die allgemeine Wirtschafts- und Konjunkturpolitik von Entscheidungen im Bereich der Post nicht unbeeinflußt sind. Man denke nur — ich wies bereitsvorhin darauf hin — an die Nettoneuverschuldung in Höhe von rund 5 Milliarden DM im Jahre 1971. Und das bei einem Haushaltsvolumen von 27 Milliarden DM! Es ist wohl sicher nicht zu leugnen, daß diesem Bereich eine große wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
    Das Ganze hat nicht das Parlament, sondern der Postminister zu verantworten. Das Parlament hat nur die Möglichkeit, über oder auf ihn einen politischen Einfluß zu nehmen. Diese allgemeine politische Problematik und die in diesem Zusammenhang auftauchende Frage nach dem Selbstverständnis des frei gewählten Parlaments gehören mit in den Bereich des Selbstverständnisses von Demokratie und von Parlament.
    Es kann kein Zweifel bestehen, daß der Postverwaltungsrat kein Parlament ist — zum Teil wird er ja vom Minister selber berufen — und bei der verfassungsrechtlichen Situation, die wir nun einmal haben, niemals die politische Verantwortlichkeit des Ministers kontrollieren oder ersetzen oder gar an Stelle des Parlaments politische Verantwortung tragen könnte.

    (Zuruf von der SPD: Haushalt! — Abg. Dr. Apel: Sie sind auf dem falschen Dampfer! Wir machen jetzt keine Reformen, sondern sprechen über den Haushalt!)

    — Sie werden sofort wissen, warum ich so ausführlich auf diese Dinge eingehe.
    Herr Minister, ich möchte Ihnen nun Gelegenheit geben, einige Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheiten aufzuklären.
    Erstens. Herr Minister, stehen Sie noch zur Aussage im Godesberger Programm der SPD,

    (Lachen bei der SPD — Zuruf des Abg. Wehner)

    wonach die Regierung jederzeit dem Parlament verantwortlich ist oder sein soll? Warum, Herr Minister, wollen Sie durch Abschaffung des dem Parla-



    Erhard (Bad Schwalbach)

    ment verantwortlichen Leiters der Post, des Postministers,

    (Abg. Wehner: Das können Sie mal bei Friedrich Engels nachlesen! Ganz böse Sachen sind da im Busch!)

    dem Parlament jede, und zwar auch die letzte politische und sachliche Einflußnahme auf die Post und Kontrolle über die Post entziehen?

    (Abg. Dr. Apel: Also doch das falsche Thema!)

    Das haben Sie und die Regierung in Ihrem Vorschlag zum neuen Postverfassungsgesetz doch praktisch gesagt.
    Zweitens. Sie und die Regierung haben in der Begründung zum Entwurf des neuen Postverfassungsgesetzes erklärt, die Einnahmen der Post müßten aus Gebühren und Zuweisungen aus der Bundeskasse die Aufwendungen der Post decken und sogar die Bildung von Rücklagen ermöglichen. Aber nach dem Haushalt 1971 ist ein Verlust von mehr als 800 Millionen DM ohne Ausgleich aus der Bundeskasse zu erwarten. Herr Minister, Sie decken diesen Verlust durch zusätzliche Fremdmittelaufnahme ab,

    (Abg. Haase [Kassel] : Substanzverzehr!)

    also durch eine zusätzliche Verschuldung in der Höhe des Verlustes. Dadurch kommen Sie bei der Post um eine zusätzliche — ich betone: zusätzliche — Nettoneuverschuldung von .insgesamt 1,2 Milliarden DM nicht herum. Halten Sie das mit dem Gedanken des Art. 115 GG tatsächlich noch für vereinbar?
    Drittens. Herr Minister, stehen Sie zu dem Satz des Godesberger Programms der SPD, daß sich im demokratischen Staat jede Macht öffentlicher Kontrolle fügen müsse? Ich persönlich halte den Satz für richtig.

    (Lachen bei der SPD. — Abg. Dr. Apel: Das ist ja ein Komiker!)

    Warum, Herr Minister, wollen Sie und Ihre Regierung die Post noch mehr als bisher der Kontrolle durch das Parlament entziehen?

    (Abg. Dr. Apel: Wo sind wir eigentlich? Wir sind doch nicht bei der Post! In dieser CDU-Fraktion kann jeder reden und machen, was er will!)

    Herr Minister, Sie haben am 20. Januar dieses Jahres in diesem Hause ausgeführt, daß in einem Unternehmen, das allen Bürgern des Landes zu dienen hat, die Politik draußen vor der Tür zu bleiben habe. Sie wissen aber doch, daß die Post nach Art. 87 GG als Bundesverwaltung zu führen ist. Sie kennen auch den Art. 115; ich habe ihn vorhin schon zitiert. Sie wissen, daß die Post ihren Kunden als Hoheitsverwaltung und nicht — im Gegensatz zur Bahn — als Dienstleistungsunternehmen gegenübersteht und sogar mit Enteignungsrechten ausgestattet ist. Daß eine große staatliche Verwaltung mit Monopolcharakter und den bekannten großen Wirkungen auf Wirtschaft und Finanzen insgesamt nicht im machtpolitisch luftleeren Raum bestehen kann, ist Ihnen doch zweifellos bewußt, Herr Minister.

    (Abg. Dr. von Bülow: Jetzt wird es besonders schön!)