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    Deutscher Bundestag 100. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Inhalt: Anteilnahme an dem Eisenbahnunglück bei Aitrang im Allgäu 5637 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Dr. Kliesing (Honnef) 5637 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . 5637 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5637 B Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/ 1741, zu VI/1741) Krampe (CDU/CSU) 5637 C Seidel (SPD) . . . . . . . . 5641 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5644 A Arendt, Bundesminister 5649 A Hussing (CDU/CSU) 5653 D Dr. Nölling (SPD) 5655 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5655 C Russe (CDU/CSU) 5657 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 5659 A Spitzmüller (FDP) 5659 B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 5660 B Burger (CDU/CSU) 5661 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1745) Baier (CDU; CSU) . . . . . . . 5661 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 5663 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5666 D Hauck (SPD) . . . . . . . . . 5668 D Frau Strobel, Bundesminister . . . 5671 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 5675 D Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5677 D Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . 5678 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5680 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 5680 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 5680 D Grobecker (SPD) . . . . . . . . 5681 D Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache VI/1748) Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 5682 D Brück (Holz) (SPD) 5684 C Dr. Eppler, Bundesminister . . . 5686 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5687 B Esters (SPD) . . . . . . . . 5688 A Fragestunde (Drucksachen VI/1807, VI/1809) Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Einstellung des Luftpostverkehrs innerhalb der Bundesrepublik und im grenzüberschreitenden Verkehr Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5688 D, 5689 B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 5689 B Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 5689 B Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Rückkehr der in der Bundesrepublik Ausgebildeten in ihre Entwicklungsländer Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5689 C, 5690 A, B, C Dr. Schmude (SPD) . . . 5689 D, 5690 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . • 5690 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . . 5690 B Frage des Abg. Cramer (SPD) : Heraufsetzung der Höchstbeträge für Sonderausgaben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5690 D, 5691 A, B Cramer (SPD) 5690 D, 5691 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 5691 A Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Pressemeldungen betr. „Kauf" der Lohnsteuerkarte von ausländischen Arbeitnehmern zur Inanspruchnahme des Jahresausgleichs Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5691 B, C, D Müller (Mülheim) (SPD) 5691 C Hansen (SPD) 5691 D Ott (CDU/CSU) 5691 D Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Anweisung des Bundesfinanzministers betr. Umsatzsteuer beim Erwerb von Grundstücken von pauschalierenden Land- und Forstwirten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5692 A, B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 5692 B, C Frage des Abg. Bäuerle (SPD) : Beseitigung der in den Familienwohnungen amerikanischer Stationierungsstreitkräfte anfallenden Abfälle in privaten Müllgruben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5692 D, 5693 A Bäuerle (SPD) 5692 D Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Verlängerung der Arbeitsverträge mit ausländischen Arbeitskräften Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5693 B, C Dr, Apel (SPD) . . . . . . . 5693 B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5693 C Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Außerordentliches Kündigungsrecht der Rentner zur sofortigen Lösung ihrer privaten Krankenversicherungsverträge Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5693 D, 5694 A, B Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) . 5694 A, B Frage des Abg. Dr. Enders (SPD) : Berechnung der Ausgleichsrente für die Kriegsopfer jeweils zum 1. Januar Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 5694 B, C, D Dr. Enders (SPD) 5694 C Glombig (SPD) 5694 D Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Unbeschränkte Gewährung von Krankenhauspflege durch gesetzliche Krankenkassen in langdauernden Krankheitsfällen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 5695 A Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Wehrdienst von Betriebsleitern landwirtschaftlicher Betriebe Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 5695 A, B, C Susset (CDU/CSU) 5695 C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU): Vorzeitige Entlassung von Wehrpflichtigen zur Aufnahme des Studiums im Sommersemester 1971 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5695 D, 5696 A Josten (CDU/CSU) 5696 A Frage des Abg. Jung (FDP) : Studienplätze für Berufssanitätsoffiziersanwärter Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 5696 B, C, D Jung (FDP) . . . . . . . . 5696 B, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 III Frage des Abg. Jung (FDP) : Dienstbefreiung für Angehörige der Bundeswehr, die bei Wahlen zu kommunalen Vertretungskörperschaften kandidieren Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5696 D, 5697 A Jung (FDP) 5697 A Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU): Genehmigung für Übungsflüge des Senkrechtstarters „Harrier" in der Venloer Heide Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5697 B, C, D, 5698 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5697 C, D Jung (FDP) 5698 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchungen aller geprüften Automodelle durch den TÜV Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5698 B, C, D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 5698 C, D Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) (SPD) : Ausmaß der durch explodierte oder in Brand geratene Fernsehgeräte entstandenen Schäden — Erlaß von Vorschriften für das Zulassungsverfahren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5699 A Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Dr. Hartkopf betr. Verwendung arsenhaltiger Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Reben Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5699 C, D Josten (CDU/CSU) 5699 C, D Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) Feststellungen des Kontrollverbandes Kurhessen betr. Wirtschaftlichkeitskontrollen bei der Milcherzeugung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5699 D, 5700 A, C, D, 5701 A Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 5700 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . . 5700 C Dr. Früh (CDU/CSU) 5700 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5701 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1100, zu VI/1100, Ergänzung zu VI/1100) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5701 A Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache VI/1742) in Verbindung mit Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1743) Haehser (SPD) . . . . . . . . . 5701 B Rawe (CDU/CSU) . . . . . . . 5704 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 5707 D Lemmrich (CDU/CSU) 5712 C Leber, Bundesminister . . 5715 D, 5731 B Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . . 5721 B Dr. Müller-Hermann (CDU CSU) . . 5722 D, 5737 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 5723 D Engelsberger (CDU/CSU) . . . . . 5726 C Schwabe (SPD) . . . . . . . . 5728 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 5728 B Dr. Schmid, Vizepräsident 5731 B, 5737 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen VI/1749, zu VI/ 1749) Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 5737 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 5739 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 5741 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 5741 B Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/1750) Wohlrabe (CDU/CSU) . . 5742 D, 5748 B Seidel (SPD) . . . . . . . . 5744 B Borm (FDP) 5745 A Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 5746 C Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5750 C Franke, Bundesminister . . . . . 5752 B Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft (Drucksachen VI/1751, zu VI/1751) Dr. Enders (SPD) 5757 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5759 D Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5762 D, 5773 B Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5767 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Raffert (SPD) . . . . . . . . . 5768 D Grüner (FDP) . . . . . . . . . 5770 D Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . . 5773 D Moersch (FDP) . . . . . . . 5775 C Flämig (SPD) 5776 C Dr. Gölter (CDU/CSU) . . 5776 D, 5782 D Dr. Wichert (SPD) . . . . . . . 5779 B Dr. Martin (CDU/CSU) 5779 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5781 A Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache VI/1752) 5784 C Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache VI/1756) Bremer (CDU/CSU) 5784 D Dr. Lemke, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . 5786 A, 5788 D, 5791 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5787 D Kirst (FDP) 5789 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . . 5789 D Haushaltsgesetz 1971 (Drucksachen VI/1757, zu VI/1757) Leicht (CDU/CSU) 5791 B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5792 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 5792 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5792 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5793 A Anlagen 2 bis 22 Änderungsanträge Umdrucke 114, 135 bis 138, 131 bis 133, 124, 130, 116 (neu), 115, 126, 117 bis 120, 122, 129, 121 und 139 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741, VI/1745, VI/1749, VI/1748, VI/ 1752, VI/1757, VI/ 1750, VI/1751, VI/1756) 5793 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Walkhoff (SPD) betr. Förderung von Soldaten auf Zeit, die nach Ableistung ihrer Dienstzeit studieren . . 5800 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Anhebung des Lohnsteuer-Freibetrags für geistig behinderte Kinder . . . . . . 5800 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Verbesserung des Verfahrens bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft . . . 5800 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Löffler (SPD) betr. Pressebericht über die Steigerung der Verkaufserlöse der Landwirtschaft im Jahre 1970 5800 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Löffler (SPD) betr. Bestrebungen Frankreichs bezüglich der Schaffung von Marktordnungen für weitere Agrarprodukte 5801 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Kontrollmöglichkeit für Blumen aus dem Ausland in bezug auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln . 5801 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Folger (SPD) betr. Abstand zwischen den Heimarbeiterentgelten und den Betriebsarbeiterlöhnen . . 5801 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5637 100. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Siehe Anlage 22 **) Siehe Anlage 13 ***) Siehe Anlage 21 Berichtigung Es ist zu lesen: 99. Sitzung, Seite 5630 B, letzte Zeile statt „Frau Dr. Orth" : „Freiherr Ostman von der Leye" 99. Sitzung, Seite 5630 C, Zeile 18 statt „Dr. Schiller": „Schiller (Bayreuth)" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 12. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Bals ** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Borm* 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Erhard * 10. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Graaff 10. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch * 13. 2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) ** 13. 2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) * 13. 2. Majonica 10. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner 12. 2 Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 13. 2. Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Saxowski 10. 2. Seefeld * 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 26. 2. Wolfram * 13. 2. Urlaubsanträge Dr. Tamblé 3. 4. Anlage 2 Umdruck 114 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 - Allgemeine Bedingungen - Der Ansatz bei Tit. 531 01 - Öffentlichkeitsarbeit - wird von 900 000 DM um 300 000 DM auf 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 135 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 - Allgemeine Bewilligungen - Bei Tit. 893 02 - Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet - wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Begründung Der gekürzte Betrag in Höhe von 5 Millionen DM stammt aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infrastruktur im Zonenrandgebiet. Er soll zusammen mit weiteren 5 Millionen DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit dem sozialen Woh- 5794 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 nungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen bei einem besonderen Titel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind im Einzelplan 25 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes zu sperren. Bonn, den 9. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 136 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligung — Bei Tit 893 31 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Der gekürzte Betrag in Höhe von 5 Mio DM stammt aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Mio DM zur Förderung der Infrastruktur im Zonenrandgebiet. Er soll zusammen mit weiteren 5 Mio DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen bei einem besonderen Titel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind im Einzelplan 25 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes zu sperren. Bonn, den 9. Februar 1971 Mischnick und Fraktion Wehner und Fraktion Anlage 5 Umdruck 137 Änderungsantrag ,der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes; hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksache VI/1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — Titelgruppe „Langfristiges Wohnungsbauprogramm" Betrag für 1971 (182,5 Millionen DM) 852 14 — Darlehen an Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — Der Ansatz von 90 000 000 DM wird erhöht um 10 000 000 DM auf 100 000 000 DM und in den Erläuterungen zu Tit. 852 14 wird folgender Absatz 4 (neu) eingefügt: „Von dem Ansatz entfallen auf Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet 10 Millionen DM." Deckungsvorschlag: Zur Deckung der Mehrausgabe wird auf die in Einzelplänen 11 und 15 beantragte Kürzung verwiesen. Bonn, den 9. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 6 Umdruck 138 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke und Genossen zur Zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1741 —; Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1745 —; Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 893 02 — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 10 000 000 auf 10 000 000 DM gekürzt. b) In der Titelgruppe - Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung überregionaler Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Förderung von Werkstätten für Behinderte im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 16 000 000 DM auf 23 000 000 DM gekürzt. c) In Tit. 893 11 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 6 000 000 DM auf 25 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 15 000 000 DM auf 9 000 000 DM gekürzt. 2. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 882 12 — Zuweisungen zum Bau und zur Errichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie von Jugendherbergen — wird der Ansatz um 7 000 000 DM auf 11 000 000 DM gekürzt. Im Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5795 Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 3 000 000 DM gekürzt. b) In Tit. 893 21 — Zuwendungen zur Errichtung und Förderung überregionaler Einrichtungen, die vorwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen — wird der Ansatz um 2 000 000 DM auf 9 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 4 000 000 DM auf 2 000 000 DM gekürzt. c) In Tit. 893 31 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. 3. Zu Kap, 25 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 852 14 Darlehen an die Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wird der Ansatz von 90 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 120 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu dem Tit. 852 14 sind zu ergänzen. Davon entfallen 30 000 000 DM auf den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet. Begründung Die gegenüber dem Antrag des Haushaltsausschusses zu Einzelplan 11 um 16 000 000 DM und zu Einzelplan 15 um 14 000 000 DM gekürzten Mittel stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 000 000 DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Dr. Starke (Franken) Weigl Anlage 7 Umdruck 131 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1741 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In der Titelgruppe — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung überregionaler Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Förderung von Werkstätten für Behinderte im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 23 000 000 DM auf 36 000 000 DM gekürzt. 2. In Tit. 893 02 — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 13 000 000 DM auf 7 000 000 DM gekürzt. 3. In Tit. 893 11 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 10 000 000 DM auf 21 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 15 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Die gegenüber dem Antrag des Haushaltsausschusses um 23 000 000 DM gekürzten Mittel stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit weiteren 17 000 000 DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 8 Umdruck 132 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1745 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 882 12 — Zuweisungen zum Bau und zur Errichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie von Jugendherbergen — wird der Ansatz um 7 000 000 DM auf 11 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 3 000 000 DM gekürzt. 2. In Tit. 893 21 — Zuwendungen zur Errichtung und Förderung überregionaler Einrichtungen, die vorwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen — wird der Ansatz um 4 000 000 DM auf 7 500 000 DM gekürzt. Der Haushaltsvermerk „Von den Ausgaben sind weitere 4 000 000 DM bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes gesperrt." entfällt. 5796 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 3. In Tit. 893 23 — Zuwendungen zur Schaffung überregionaler Einrichtungen — wird der Ansatz um 1 000 000 DM auf 1 400 000 DM gekürzt. Der Haushaltsvermerk „Von den Ausgaben sind 1 000 000 DM bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes gesperrt." entfällt. 4. In Tit. 893 31 - Zuschüsse - wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Die gekürzten Mittel in Höhe von 17 Millionen DM stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit weiteren 23 Millionen DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 9 Umdruck 133 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 852 14 Darlehen an die Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wird der Ansatz von 90 000 000 DM um 40 000 000 DM auf 130 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu dem Tit. 852 14 sind zu ergänzen. Davon entfallen 40 000 000 DM auf den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 10 Umdruck 124 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 1502 - Allgemeine Bewilligungen - 1. Der Ansatz bei Tit. 684 11 — Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe — wird von 57 480 000 DM um 100 000 DM auf 57 380 000 DM herabgesetzt. 2. Die Erläuterungen zu Tit. 652 11 und 684 11 werden wie folgt geändert: Der Ansatz bei J 5 — Studentische Verbände -- wird von 1 190 000 DM um 100 000 auf 1 090 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 130 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Geisenhofer, Dr. Althammer, Dr. Riedl (München), Dr. Jobst, Weigl, Dr. Franz, Dr. Schulze-Vorberg und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 — Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1748 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — Im Anschluß an Tit. 643 05 wird ein neuer Tit. 643 06 mit der Zweckbestimmung „Beteiligung des Bundes an der Erstattung der Mehraufwendungen der Träger der Sozialhilfe aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes" mit einem Ansatz von 40 000 000 DM eingefügt. In der Zweckbestimmungsspalte wird folgender Vermerk angenommen: „Die Mittel sind gesperrt und dürfen erst nach Verkündung des vorgesehenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." Deckungsvorschlag 2. Zu Kap. 23 02 - Allgemeine Bewilligungen - Zur Deckung wird der Ansatz bei Einzelplan 23 Kap. 23 02 Tit. 836 02 — Beteiligung der Bundes- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5797 republik Deutschland am Grundkapital der internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) - von 264 600 000 DM um 40 000 000 DM auf 224 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 5. Februar 1971 Strauß Geisenhofer Dr. Althammer Dr. Riedl (München) Dr. Jobst Weigl Dr. Franz Dr. Schulze-Vorberg Biehle Engelsberger Gerlach (Obernau) Gierenstein Dr. Gleissner Dr. Kempfler Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Ott Dr. Probst Rainer Roser Schedl Dr. Schneider (Nürnberg) Wagner (Günzburg) Ziegler Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Umdruck 116 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen VI/1100 Anlagen, VI/1748 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 836 02 — Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) — wird von 264 600 000 DM um 81 800 000 DM auf 182 800 000 DM herabgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen werden wie folgt festgesetzt: Haushaltsjahr 1972 bis zu 182 800 000 DM Haushaltsjahr 1973 bis zu 245 400 000 DM Haushaltsjahr 1974 bis zu 245 400 000 DM. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Umdruck 115 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit Einzelplan 32 Bundesschuld Haushaltsgesetz 1971 - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745, VI/1752, VI/1757 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) Der Tit. 663 01 — Schuldendienst für Investitionskosten für Krankenhäuser — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 9 000 000 DM sowie mit einer Verpflichtungsermächtigung für künftige Rechnungsjahre von 361 000 000 DM wird gestrichen. b) Im Anschluß an Tit. 882 03 wird ein neuer Tit. 882 04 mit der Zweckbestimmung „Zuweisungen für Investitionskosten für Krankenhäuser" mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 300 000 000 DM eingefügt. In die Zweckbestimmungsspalte wird folgender Vermerk aufgenommen: „Die Mittel sind gesperrt und dürfen erst nach Verkündung des vorgesehenen Gesetzes über die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." 2. Zu Kap. 32 01 — Kreditaufnahme — a) Der Tit. 325 11 — Einnahme aus Krediten vom Kreditmarkt — wird von 3 720 000 000 DM um 291 000 000 DM auf 4 01 1 000 000 DM erhöht. b) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, die Ansätze bei Kap. 32 05 - Zinsausgaben und Kreditbeschaffungskosten — erforderlichenfalls anzupassen. 3. Haushaltsgesetz 1971 In § 11 wird a) der Betrag von 24 300 000 000 DM um 300 000 000 DM auf 24 000 000 000 DM herabgesetzt, b) Nummer 13 gestrichen. Begründung Nach dem vorgesehenen Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze soll der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG in Höhe von grundsätzlich 1/:3 der Investitionskosten der Krankenhäuser gewähren. Es widerspricht den Grundsätzen einer soliden Finanzpolitik und dem Prinzip der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, bei dieser Sachlage im Bundeshaushalt lediglich Mittel für den Zins- und Tilgungsdienst sowie eine Bürgschaftsermächtigung im Haushaltsgesetz einzustellen. Dadurch wird nur das volle Ausmaß der vom Bund übernommenen Belastungen verschleiert und das Haushaltsvotum und der Umfang der davon ausgehenden Inanspruchnahme des Kreditmarktes optisch herunter manipuliert. Wenn der Bund 1/:3 der Krankenhausinvestitionen finanzieren soll, muß er bereit sein, die vollen Beträge im Haushaltsplan des Jahres, in dem die Zuweisungen zu erbringen sind, sichtbar zu machen. Eine tatsächliche Erhöhung der Kreditaufnahme des Bundes tritt nicht ein, da es keinen Unterschied macht, ob der Bund die Kredite über die Bundesschuldenverwaltung aufnimmt, oder ob die Kredite für Rechnung des Bundes von Dritten aufgenommen werden. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 5798 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Anlage 14 Umdruck 126 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1345 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 1. Hinter Tit. 685 05 wird ein neuer Tit. 685 06 eingefügt mit der Zweckbestimmung „Zuschuß für den Verein ,Aktion psychisch Kranke e. V..'" und einem Ansatz (Betrag für 1971) von 100 000 DM. 2. Zur Deckung wird der Ansatz des Tit. 685 05 — Gesundheitliche Modellaktionen — von 1 000 000 DM um 100 000 DM auf 900 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 3. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 117 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1750 — Der Bundestag wolle beschließen: Der erste Satz des Vorwortes wird wie folgt neu gefaßt: „Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat die Aufgabe, die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands vorzubereiten, den Zusammenhalt unseres Volkes zu stärken, .. " Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Althammer Wohlrabe Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 16 Umdruck 118 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehung — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1750 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Herstellung, Erwerb und Verbreitung von Publikationen gesamtdeutschen Charakters — wird von 3 700 000 DM um 400 000 DM auf 3 300 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Althammer Wohlrabe Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 17 Umdruck 119 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1751 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 01 — Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft — Im Stellenplan zu Tit. 422 01 — Bezüge der planmäßigen Beamten — wird eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 11 (Staatssekretär) gestrichen. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 18 Umdruck 120 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1351 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 31 03 — Hochschulen — Die Titelgruppe „Zusätzliche Zuweisungen an die Länder für Maßnahmen im Hochschulbereich" mit den Titeln — 652 03 — Zusätzliche Zuweisungen für die Forschung in den Hochschulen —, — 882 02 — Zusätzliche Zuweisungen für den Ausbau und Neubau von Hochschulen —, — 882 03 — Zusätzliche Zuweisungen für Investitionen für die Forschung in den Hochschulen — wird gestrichen. 2. Zu Kap. 31 04 — Allgemeine Wissenschaftsförderung — Die Titelgruppe „Zusätzliche Zuweisungen und Zuschüsse zur verstärkten Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung" mit den Titeln Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5799 - 685 02 — Zusätzliche Zuschüsse für laufende Zwecke —, —882 02 Zusätzliche Zuweisungen an die Länder für Investitionen —, — 893 02 — Zusätzliche Zuschüsse für Investitionen — wird gestrichen. Begründung Die in den angeführten Ansätzen ausgebrachten Leertitel bedeuten einen Verstoß gegen das Verfassungsprinzip vollständiger Veranschlagung aller voraussehbaren Ausgaben. Durch diese Leertitel soll in einer unzulässigen Weise das Gesamthaushaltsvolumen geringer als voraussehbar ausgewiesen werden. Bei der Höhe der hier in Betracht kommenden Ausgaben muß, soweit gegenwärtig eine betragsmäßige Fixierung noch nicht möglich ist, ein Nachtragshaushalt vorgesehen werden. Bonn, den 2. Februar 19971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 19 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1351 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 03 Hochschulen — Bei Tit. 882 01 — Ausbau und Neubau von Hochschulen — ist folgender Vermerk anzubringen: „Mittel für den Neubau der Universität Bremen dürfen nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 20 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Leicht, Dr. Althammer, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1756 — Der Bundestag wolle beschließen: I. Zu Kapitel 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Titel 612 01 — Ergänzungszuweisungen an leistungsschwache Länder — wird von 100 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht. II. Deckungsvorschlag: Zu Kapitel 60 04 — Sonderleistungen des Bundes — Der Ansatz bei Titel 642 31 -- Erstattungen an die Länder nach § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes — wird von 1 175 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 1 075 000 000 DM herabgesetzt. Zugleich wird bei diesem Titel folgender Haushaltsvermerk eingefügt: Einsparungen bei anderen Ansätzen des Bundeshaushaltsplanes können mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu einer Verstärkung des Ansatzes um bis zu 100 000 000 DM verwendet werden. Bonn, den 4. Februar 1971 Leicht Dr. Althammer Röhner Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 21 Umdruck 121 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 — Drucksachen VI/1100, VI/1757 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 wird gestrichen. 2. In § 5 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Eine Verstärkung der bei den Titeln der Gruppen 531 01 bis 531 10 veranschlagten Ausgaben nach dieser Vorschrift ist nicht zulässig." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 22 Umdruck 139 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 — Drucksachen VI/1100, VI/1757 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 14 wird folgender neuer Absatz angefügt: „(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung kann die Einweisung in eine Planstelle mit Rückwirkung bis zum 1. Juli 1971 erfolgen, soweit der Beamte während dieser Zeit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt und die Obliegenheiten dieser oder einer gleichartigen Stelle tatsächlich wahrgenommen hat." Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion 5800 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache VI/1807) Frage A 4): Beabsichtigt die Bundesregierung, Soldaten auf Zeit (12 Jahre), die nach Ableistung ihrer Dienstzeit studieren, zukünftig im Rahmen der Berufsförderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz auch über 36 Monate hinaus zu fördern? Das Soldatenversorgungsgesetz sieht für einen Soldaten auf Zeit mit 12jähriger Verpflichtung bereits jetzt einen Anspruch auf Berufsförderung bis zu 54 Monaten vor, und zwar 1. allgemeinberuflichen Unterricht am Dienstzeitende bis zu 18 Monaten 2. Fachausbildung z. B. für ein Studium bis zu 36 Monaten. Der Soldat kann beide Ansprüche je nach seinen zivilberuflichen Wünschen ganz oder teilweise austauschen. Die Förderung kann über die Zeiträume hinaus bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn der Soldat den Anspruch nicht sinnvoll nutzen konnte oder er das Ziel der bewilligten Ausbildung aus unvorhersehbaren Gründen z. B. Krankheit voraussichtlich nicht wird erreichen können. Diese Förderungsmöglichkeit soll auch künftig nicht eingeschränkt werden. Es könnte eher notwendig werden, die zeitliche Begrenzung der nach der Wehrdienstzeit zu gewährenden Förderung wegfallen zu lassen, zumal auch in anderen Förderungsvorschriften - wie im Bundesversorgungs- und im Arbeitsförderungsgesetz — keine Begrenzungen der Förderungszeiten vorgesehen sind. Der Umfang der nach der Wehrdienstzeit vorgesehenen Förderung müßte dann danach bestimmt werden, welche Kosten für eine zivilberufliche Ausbildung zu übernehmen sind. Die Überlegungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Für derartige Änderungen wäre im übrigen eine Novellierung von Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes notwendig. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meisten (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage A 40) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Anpassung an die allgemeine Entwicklung auch den Lohnsteuer-Freibetrag für geistig behinderte Kinder anzuheben? Wie ich bereits am 4. November 1970 auf eine entsprechende Anfrage des Kollegen Schlee in diesem Hause erklärt habe, zieht die Bundesregierung im Augenblick eine Erhöhung der steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte nicht in Erwägung. Auch eine Erhöhung für bestimmte Personengruppen wie etwa die geistig behinderten Kinder ist derzeit nicht vorgesehen. Die Frage, ob die zur Zeit geltenden steuerfreien Pauschbeträge, die keine Steuervergünstigung, sondern eine Vereinfachungsmaßnahme mit dem Ziel, in einer möglichst großen Zahl von Fällen den Einzelnachweis der tatsächlich entstehenden außergewöhnlichen Belastungen zu vermeiden, darstellten, erhöht werden können, ist erst kürzlich eingehend geprüft worden. Die Ermittlungen der Finanzbehörden hatten ergeben, daß die Pauschbeträge in der Mehrzahl der Fälle immer noch ausreichen, um die mit einer Körperbehinderung zusammenhängenden außergewöhnlichen Belastungen zutreffend abzugelten. Sofern in Einzelfällen die Pauschbeträge nicht ausreichen, haben die Betroffenen die Möglichkeit, auf die Inanspruchnahme des steuerfreien Pauschbetrages zu verzichten und die außergewöhnlichen Aufwendungen in tatsächlicher Höhe geltend zu machen. Die weitere Entwicklung wird jedoch beobachtet werden. Sollte erkennbar werden, daß die Pauschbeträge insgesamt oder für einzelne Personengruppen in der Mehrzahl der Fälle nicht mehr ausreichen, wird eine Erhöhung zu erwägen sein. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage A 42) : Hat die Bundesregierung bereits Lösungsvorschläge zu der Frage ausgearbeitet, wie das gegenwärtige Verfahren bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffes für die Landwirtschaft verbessert werden kann? Die Bundesregierung hat noch keine Lösungsvorschläge beschlossen, wie das Verfahren bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft verbessert werden kann. Die in Betracht kommenden Vereinfachungen werden noch zwischen den Ressorts erörtert und auf ihre wirtschaftlichen und kostenmäßigen Auswirkungen geprüft. Um den Haushalt 1971 nicht mehr zu berühren, sollten etwaige gesetzliche Änderungen nicht vor dem 1. Januar 1972 wirksam werden. Die Bundesregierung geht davon aus, bis spätestens 1. Juli 1971 praktikable Verbesserungsvorschläge beschließen zu können. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 58) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5801 Kann die Bundesregiernug die Ausführungen in einer bekannten, überregionalen Zeitung bestatigen, wonach die Verkaufserlöse der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1970 nicht - wie häufig erklärt wird - um 12,6 % gesunken, sondern uni ca. 5 % gestiegen sind? Der Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte ohne Mehrwertsteuer ist von Dezember 1969 bis Dezember 1970 um 12,5 % gesunken. Der Vergleich eines Monatsindex mit seinem Vorjahresstand vermag weder ein zutreffendes Bild über die Preisentwicklung eines Jahres zu geben, noch ist er geeignet, Aussagen über die Verkaufserlöse eines ganzen Jahres zu machen. Leider werden jedoch die Indizes häufig zu Fehlinterpretationen benutzt, die die Öffentlichkeit unnötig in Unruhe versetzen. Im Durchschnitt des Jahres 1970 lag der Index der Erzeugerpreise ohne Mehrwertsteuer und ohne Teilausgleich über die Mehrwertsteuer nicht 12,6 %, sondern 4,1 % unter dem Vorjahresniveau. Der Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte einschließlich Mehrwertsteuer, der auch den Aufwertungsausgleich über die Mehrwertsteuer enthält, lag 1970 um 1 % niedriger als 1969. Die direkten Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 920 Millionen DM können zwar als Gesamtbetrag bei der Berechnung der Verkaufserlöse, nicht aber im Erzeugerpreisindex berücksichtigt werden; sie machen etwa 3 % der Verkaufserlöse des Jahres 1970 aus. Bezieht man die direkten Ausgleichszahlungen jedoch in die Überlegungen über die Preisentwicklung ein, dürfte sich von der Preisseite her eine Steigerung der Verkaufserlöse von etwa 2 % ergeben haben. Über die Verkaufsmengen liegen bisher nur vorläufige Ergebnisse vor. Da sie sich, insgesamt gesehen, nur wenig verändert haben, dürften sich unter Berücksichtigung der Preis- und Mengenentwicklung sowie des Aufwertungsausgleichs die Verkaufserlöse der Landwirtschaft 1970 leicht erhöht haben. Eine Steigerung um 5 °/o dürfte aber zu optimistisch sein. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 59) : Trifft es zu, daß Frankreich sich dafür einsetzt, für weitere Agrarprodukte, z. B. für getrocknete Pflaumen und Walnüsse, Marktordnungen zu schaffen? Getrocknete Pflaumen sind bereits in der gemeinsamen Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse geregelt. Für diese Erzeugnisse steht nur noch die gemeinsame Drittlandsregelung aus, über die zur Zeit aufgrund von Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verhandelt wird. Walnüsse unterliegen der gemeinsamen Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse, die gemeinsame Regeln für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr und den Drittlandshandel enthält. Allerdings hat Frankreich im vergangenen Jahr während einer Sitzung des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaften an die noch ausstehenden gemeinschaftlichen Bestimmungen für einige Erzeugnisse des Anhangs II des EWG-Vertrages erinnert und die Kommission um Vorschläge gebeten. Es hat dabei insbesondere Agraralkohol, Bananen, Hammelfleisch, Kartoffeln und Essig benannt. Nach Artikel 40 des EWG-Vertrages muß für diese Erzeugnisse noch eine gemeinsame Organisation der Märkte geschaffen werden, wobei die Europäische Marktordnung nur eine von drei möglichen Organisationsformen ist. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 60) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß Blumen aus dem Ausland im Hinblick auf die verwendeten Pflanzenschutzmittel wohl praktisch kaum kontrolliert werden können? Weltweit bestehende Quarantänevorschriften zur Verhütung der Verschleppung gefährlicher Schadorganismen und Krankheitserreger machen zwangsläufig die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den Exportländern erforderlich. Dies gilt auch für Blumenkulturen. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Einfuhrkontrollen z. B. auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände an Blumen schon wegen des hiermit verbundenen Zeitaufwandes kaum durchführbar sind. Sie hat deshalb der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum, die ihren Sitz in Paris hat, internationale Vereinbarungen vorgeschlagen, nach denen erforderliche Pflanzenschutzmaßnahmen soweit wie möglich mit schnell abbaubaren Präparaten durchgeführt werden. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI/1807, Frage A 64) : Was kann die Bundesregierung tun, daß — nach einem Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung — in vielen Gewerbezweigen der Abstand zwischen den Heimarbeiterentgelten und den Betriebsarbeiterlöhnen von Jahr zu Jahr zunimmt? Für die Gewerbezweige und Beschäftigungsarten, in denen Heimarbeit nicht nur gelegentlich vergeben wird, sind paritätisch besetzte Heimarbeitsaus- 5802 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 schüsse errichtet worden, die sich bemühen, die Entgelte der Heimarbeiter an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen. Eine Einflußnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf die Höhe der Heimarbeiterentgelte wäre nach geltendem Recht nur mittelbar möglich, wenn eine sozialpolitisch nicht vertretbare Festsetzung eines Heimarbeiterausschusses abgelehnt werden müßte. Von dieser extremen Möglichkeit ist kein Gebrauch gemacht worden, da die Beschlüsse in der Regel einstimmig durch die Vertreter der Auftraggeber und der in Heimarbeit Beschäftigten gefaßt wurden und eine positive Entwicklung der Heimarbeiterentgelte nicht beeinträchtigten. So wurden 1969/70 125 bindende Festsetzungen erlassen, wovon 87 eine Erhöhung der Entgelte, 29 eine Verbesserung des Urlaubs und 9 die Regelung von sonstigen Arbeitsbedingungen betrafen. Die Erhöhungen bewegten sich in den einzelnen Gewerbezweigen und Beschäftigungsarten je nach Art und Schwierigkeit der Arbeit zwischen 10 % und ca. 20 %. Erhebliche Unterschiede können sich allerdings zwischen den bindend festgesetzten Heimarbeiterentgelten und den in einzelnen Betrieben gezahlten übertariflichen Effektivlöhnen ergeben. Es ist nicht genau bekannt, inwieweit sich in ,einzelnen Betrieben gezahlte übertarifliche Effektivlöhne auf die Entgelte der von solchen Betrieben beschäftigten Heimarbeiter auswirken. Anläßlich einer in nächster Zeit beabsichtigten Tagung mit den Heimarbeitsreferenten der Länder wird im Zusammenhang mit Fragen der Novellierung des Heimarbeitsgesetzes auch dieses Problem nochmals erörtert werden.
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    Rede von Alfred Ollesch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nein, ich möchte jetzt fortfahren.

    (Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU.)




    Ollesch
    Meine Damen und Herren, die Bundesbahn hat in den bisherigen Ausführungen besonderes Interesse gefunden. Herr Kollege Rawe sprach von der „Traumgrenze" der Zuwendungen des Bundes an die Bundesbahn.

    (Abg. Haase [Kassel] : Das war eine „Alptraumgrenze", Herr Kollege!)

    Herr Kollege Rawe, seit Jahren debattieren wir über die Sanierung und die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Bundesbahn. Diese Debatte wurde geführt, als Sie den Bundesverkehrsminister stellten, und sie wird zur Zeit geführt, wo die Koalition aus Sozialdemokraten und Freien Demokraten den Bundesverkehrsminister stellt. Es ist eine unbestreitbare Tatsache, daß die von uns angestrebte Rationalisierung Erfolge erzielt hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.Zurufe von der CDU/CSU.)

    Es ist ferner eine unbestreitbare Tatsache, daß die Maßnahmen der Bundesbahn selbst, ihre Versuche, dieses Unternehmen wirtschaftlicher und kaufmännischer zu führen, als es in der Vergangenheit geschehen ist, zu größeren Erträgen geführt haben. Das ist unbestreitbar.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Stücklen: Siehe das Defizit!)

    Aber, Herr Kollege Rawe, auch Sie hätten nicht verhindern können,

    (Abg. Leicht: Wo ist der Ertrag des Unternehmens?)

    daß der positive Effekt dieser Maßnahmen durch inzwischen eingetretene Kostensteigerungen, die die Deutsche Bundesbahn nicht zu verantworten hat, zum großen Teil wieder zunichte gemacht worden ist.

    (Abg. Dr. Jobst: Das hat doch die Regierung zu verantworten! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU und Gegenrufe von der SPD.)

    Nun sagen Sie, meine Damen und Herren: „Dafür tragen Sie die Verantwortung." Herr Kollege Müller-Hermann, ich darf Ihnen vorhalten, daß die Bundesregierung, die bestrebt ist, die Bundesbahn rationeller zu führen, von Ihnen und von Ihnen nahestehenden Politikern in den Ländern daran gehindert wird, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Erst unlängst hat das Land Bayern sich durch einen Kabinettsbeschluß dafür entschieden, gegen den Beschluß der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbahn, die Bundesbahndirektion Regensburg aufzulösen, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben.

    (Abg. Haase [Kassel] : Das haben doch die Hessen auch gemacht, Menschenskind!)

    — Herr Kollege Haase, es spielt doch keine Rolle, ob das die Hessen auch gemacht haben.

    (Abg. Haase [Kassel] : Sie wollen uns etwas in die Schuhe schieben, was Sie selbst machen!)

    Sie können dieser Regierung und der Leitung der
    Deutschen Bundesbahn nicht vorwerfen, sie seien
    nicht in der Lage gewesen, bei dem Versuch, die Bundesbahn zu sanieren, einen größeren Effekt zu erzielen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Haase [Kassel] : Wer sitzt denn in Wiesbaden? Das sind doch Ihre Genossen!)

    Meine Damen und Herren, hier wurde gesagt, die Bundesregierung habe es in der Vergangenheit versäumt, rechtzeitig für kostendeckende Tarife zu sorgen.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich habe, wie Sie wissen, kürzlich von dieser Stelle aus gefordert, daß auch der Bundesbahn die von ihr benötigten finanziellen Mittel zugestanden werden müßten.

    (Abg. Stücklen: Sicher!)

    Jede Leistung fordert ihren Preis, und auch der
    Bundesbahn muß für die von ihr angebotene Dienstleistung ein angemessener Preis eingeräumt werden.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Das haben Sie doch verhindert!)

    Aber, meine Damen und Herren, Sie wissen ebensogut wie ich, daß übergeordnete Gründe konjunktureller Art den Bund daran gehindert haben, zu einer Zeit, als Preisdämpfung oberstes Gebot war,

    (Abg. Leicht: Wo haben Sie denn gedämpft? Dampfen Sie, dämpfen Sie nicht!)

    mit Tarifanhebungen, die bis zum Verbraucher durchschlagen, eine Kostenlawine auszulösen.

    (Abg. Stücklen: Das ist es ja! Das ist eure Politik! Das ist ja die Katastrophe!)

    — Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht und das war nicht unsere Politik, sondern das ist Ihre Politik; denn die Tarife waren schon seit 1964 festgefroren,

    (Beifall bei den Regierungsparteien — Zurufe von der CDU/CSU)

    also seit einer Zeit, als Ihr Kollege Seebohm Bundesverkehrsminister war.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien. — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Auch zu der Zeit, als Sie den zuständigen Minister stellten, gab es für die Bundesbahn aus übergeordneten politischen Gründen keine kostendeckenden Preise.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Haase [Kassel] : Besser machen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Wir stellten jedenfalls fest, daß die eingeleiteten Maßnahmen dieser Regierung, obwohl sie im Ergebnis durch — auch in ihrer Höhe — unvorhergesehene Lohn- und Gehaltstarifanhebungen zum Teil zunichte gemacht wurden, die Bundesbahn auf die Dauer in die Lage versetzen, ihren Betrieb nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen und ihr notwendiges Ergebnis einzufahren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. Abg. Haase [Kassel] : Das glaubt doch kein Mensch! — Zuruf des Abg. Rawe.)




    Ollesch
    Die Probleme der Finanzierung der Gemeindeverkehrswege haben zur Zeit hier und in der Öffentlichkeit und in der Diskussion um die Finanzierung des Personennahverkehrs eine besondere Rolle gespielt. Wir erleben in diesen Tagen, daß eine Reihe von öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen gezwungen ist, die Tarife anzuheben, daß trotz der ständigen Tarifanhebungen kein Ergebnis erzielt wird, das annähernd die Kosten in diesen Betrieben deckt.

    (Abg. Stücklen: Na, was macht ihr dann?)

    Diese Feststellung ist nicht auf die Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland allein beschränkt. Kein kommunaler Verkehrsbetrieb in der westlichen Welt fährt ohne Defizit.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Das stimmt auch nicht!)

    Es gibt eine Reihe von Vorschlägen, den Defiziten zu begegnen. In der Vergangenheit sind von seiten der Länder Finanzhilfen gewährt worden durch Nachlässe in der Kraftfahrzeugsteuer, durch Erlasse in der Wegekostenabgabe.
    Heute wird zur Sanierung dieser Betriebe von den Kommunen, aber auch von den Ländern der Verzicht des Bundes auf die Mineralölsteuer gefordert.

    (Abg. Stücklen: Sehr gut!)

    Ein entsprechender Antrag des Bundesrates

    (Abg. Lemmrich: Und des SPD-Bundesparteitags!)

    liegt vor, der eine Mehrbelastung des Bundes in Höhe von 175 Millionen DM bedeutet. Selbst wenn der Bund zur Zeit in der Lage wäre, auf diese 175 Millionen DM zu verzichten, wird damit das Problem der Finanzierung unserer öffentlichen Nahverkehrsbetriebe auf die Dauer nicht gelöst werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Lemmrich: Der erste Satz in dieser Rede, der stimmt!)

    Das sind nur Palliativmittelchen, meine Damen und Herren, und wir sollten uns hüten, auf diesem Wege fortzufahren.

    (Abg. Stücklen: Was sollen wir tun? Gegenruf des Abg. Dr. Apel: Sie müssen zu Fuß gehen!)

    Der Bundesverkehrsminister hat angedeutet und erklärt, daß er im Laufe dieses Jahres ein Gesamtkonzept für den öffentlichen Personenverkehr vorbereitet und vorlegen wird. Herr Kollege Stücklen, Sie fragen: Was sollen wir denn tun? — Sie sind doch — das erklären Sie seit einigen Tagen — im Besitz der höheren Weisheit. Dann sagen Sie doch, was Sie tun müssen, ohne daß wir es Ihnen sagen müssen.

    (Abg. Stücklen: Sind wir in der Regierung, oder sind Sie in der Regierung? Wofür werden die Brüder bezahlt?!)

    Ich versuche Ihnen ja zu sagen, was wir tun werden. Ebenso wie der Bund für seinen Bereich, für die Deutsche Bundesbahn, dafür sorgt, daß diese Bundesbahn ihre Leistung für die Gesamtbevölkerung weiter erbringen kann, müssen hier die Gemeinden — das sind die zuerst Betroffenen —, die Länder, aber auch der Bund gemeinsam nach Lösungen suchen, die die Nahverkehrsunternehmen wieder in den Stand versetzen, Fahrgäste an sich heranzuziehen und den Individualverkehr mit seinen schrecklich teuren Lasten für die Gesamtheit auf den öffentlichen Nahverkehr herüberzuziehen.

    (Abg. Stücklen: Wie? — Abg. Dr. MüllerHermann: Was Sie bisher gesagt haben, war nicht neu!)

    - Meine Damen und Herren, Sie werden hier entsprechende Vorschläge von dieser Bundesregierung und dem zuständigen Minister erhalten. Er hat sie angekündigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Müller-Hermann: Sollen wir da fragen?)

    - Erwarten Sie, die Sie ja nicht in der Lage sind,
    einen einzigen Gegenvorschlag zu machen, von mir in diesem Moment, daß ich Ihnen ein abgerundetes Konzept für die Sanierung des Nahverkehrs vorlege?

    (Zurufe von der CDU/CSU: Nein! Abg. Lemmrich: Wir sind mit Ihnen durchaus einig, aber Sie verhindern, daß wir einig werden!)

    — Da sind wir uns wieder einig.
    Meine Damen und Herren, bei der Bewältigung dieses Problems Personennahverkehr darf nicht immer nur nach dem Bund gesehen werden, darf nicht immer nur Hilfe allein vom Bund erwartet werden. Auch die Unternehmen selbst, meine ich, haben in der Vergangenheit nicht in vollem Umfang das Ihrige getan, um den Fahrgast zu veranlassen, weiterhin die öffentlichen Nahverkehrsmittel zu benutzen. Wo bleibt die Werbung dieser Unternehmung? Das klingt schrecklich unwichtig. Aber wir wissen, daß die Deutsche Bundesbahn einen begehbaren Weg zur Gewinnung weiterer Personenkreise als Fahrgäste beschritten hat. Wo hat je ein Nahverkehrsunternehmen für die Benutzung des Unternehmens selbst geworben, durch Werbung, aber auch - meine Damen und Herren, das sei einmal ausgesprochen — durch gute Behandlung der Kunden dieser Unternehmungen?

    (Abg. Stücklen: Jawohl, das kann ich bestätigen!)

    Das muß an dieser Stelle einmal gesagt werden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Die Nahverkehrsunternehmen erwarten - hier kommen wir zu Ihrer beliebten Tirade — einen Verlust in Höhe von 640 Millionen DM aus dem Verkehr

    (Abg. Rawe: Sie werden lachen, darüber habe ich gar nicht gesprochen!)

    und in diesem Jahr einen Verlust von 1 Milliarde
    DM. Allein an diesen Zahlen wird das ganze Problem sichtbar, das mit dem Erlaß der Mineralölsteuer



    Ollesch
    in Höhe von 175 Millionen DM allein überhaupt nicht zu lösen ist.

    (Abg. Stücklen: Na, na, aber immerhin!)

    Meine Damen und Herren, ich erlaube mir ferner den Hinweis: überall dort, wo der Bund Aufgaben mitfinanziert, die zuvorderst den Gemeinden oder den Ländern obliegen, sind die eigenen Anstrengungen der anderen Ebenen in fast gleichem Umfang, jedenfalls in erheblichem Umfang zurückgegangen. Als die 3 Pfennig der Mineralölsteuer, die der Bund in die Finanzierung der Lösung der Verkehrsprobleme der Gemeinden steckt, den Gemeinden zugewiesen wurden, sank der Anteil der Gemeinden am Verkehrswegebau erheblich.

    (Abg. Stücklen: Das stimmt ja gar nicht!)

    Auch das muß bedacht werden, wenn immer nach der Hilfe des Bundes gerufen wird.

    (Abg. Stücklen: Herr Ollesch, das können Sie nicht beweisen!)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Ollesch, Sie haben schon etwas Verlängerung wegen der Zwischenfragen bekommen. Seien Sie so gut, zum Schluß zu kommen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alfred Ollesch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich bitte, mir das nachzusehen. Ich bin über Gebühr, vielleicht von mir provoziert, gestört worden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend folgendes sagen. Der Haushalt des Bundesverkehrsministeriums versucht, mit den gegebenen Möglichkeiten den finanziellen Problemen, die der Verkehr uns stellt, zu begegnen. Die Schwerpunkte sind sorgsam gewählt und sind kaum veränderbar. Fast die Hälfte des zur Verfügung stehenden Geldes fließt dem Straßenbau zu in Beachtung des auf uns zukommenden Verkehrsaufkommens. Die andere Hälfte geht zum größten Teil in die Anlagen und in den Betrieb der Deutschen Bundesbahn, des bedeutendsten Verkehrsträgers der Bundesrepublik. 1 Milliarde DM erhalten die Gemeinden aus dem Mineralölsteueraufkommen, das für die Gemeinden vorbehalten war, und der Rest verteilt sich auf die Bundeswasserstraßen, Luftfahrt und Seeschiffahrt.
    Die Politik der Bundesregierung beruht auf einem Konzept, das gestaltet wurde, als die jetzige Opposition noch mit Regierungsverantwortung trug. Die gegebenen Fakten in der Verkehrspolitik lassen im Grunde genommen eine andere Schwerpunktpolitik, als sie der Haushalt aufweist, nicht zu. Aus diesem Grunde stimmen die Freien Demokraten dem Haushalt in der vorliegenden Form zu.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)