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ID0610000300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 100. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Inhalt: Anteilnahme an dem Eisenbahnunglück bei Aitrang im Allgäu 5637 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Dr. Kliesing (Honnef) 5637 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . 5637 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5637 B Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/ 1741, zu VI/1741) Krampe (CDU/CSU) 5637 C Seidel (SPD) . . . . . . . . 5641 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5644 A Arendt, Bundesminister 5649 A Hussing (CDU/CSU) 5653 D Dr. Nölling (SPD) 5655 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5655 C Russe (CDU/CSU) 5657 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 5659 A Spitzmüller (FDP) 5659 B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 5660 B Burger (CDU/CSU) 5661 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1745) Baier (CDU; CSU) . . . . . . . 5661 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 5663 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 5666 D Hauck (SPD) . . . . . . . . . 5668 D Frau Strobel, Bundesminister . . . 5671 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 5675 D Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5677 D Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . 5678 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5680 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 5680 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 5680 D Grobecker (SPD) . . . . . . . . 5681 D Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache VI/1748) Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 5682 D Brück (Holz) (SPD) 5684 C Dr. Eppler, Bundesminister . . . 5686 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5687 B Esters (SPD) . . . . . . . . 5688 A Fragestunde (Drucksachen VI/1807, VI/1809) Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Einstellung des Luftpostverkehrs innerhalb der Bundesrepublik und im grenzüberschreitenden Verkehr Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5688 D, 5689 B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 5689 B Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 5689 B Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Rückkehr der in der Bundesrepublik Ausgebildeten in ihre Entwicklungsländer Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5689 C, 5690 A, B, C Dr. Schmude (SPD) . . . 5689 D, 5690 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . • 5690 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . . 5690 B Frage des Abg. Cramer (SPD) : Heraufsetzung der Höchstbeträge für Sonderausgaben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5690 D, 5691 A, B Cramer (SPD) 5690 D, 5691 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 5691 A Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Pressemeldungen betr. „Kauf" der Lohnsteuerkarte von ausländischen Arbeitnehmern zur Inanspruchnahme des Jahresausgleichs Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5691 B, C, D Müller (Mülheim) (SPD) 5691 C Hansen (SPD) 5691 D Ott (CDU/CSU) 5691 D Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Anweisung des Bundesfinanzministers betr. Umsatzsteuer beim Erwerb von Grundstücken von pauschalierenden Land- und Forstwirten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5692 A, B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 5692 B, C Frage des Abg. Bäuerle (SPD) : Beseitigung der in den Familienwohnungen amerikanischer Stationierungsstreitkräfte anfallenden Abfälle in privaten Müllgruben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5692 D, 5693 A Bäuerle (SPD) 5692 D Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Verlängerung der Arbeitsverträge mit ausländischen Arbeitskräften Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5693 B, C Dr, Apel (SPD) . . . . . . . 5693 B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5693 C Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Außerordentliches Kündigungsrecht der Rentner zur sofortigen Lösung ihrer privaten Krankenversicherungsverträge Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5693 D, 5694 A, B Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) . 5694 A, B Frage des Abg. Dr. Enders (SPD) : Berechnung der Ausgleichsrente für die Kriegsopfer jeweils zum 1. Januar Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 5694 B, C, D Dr. Enders (SPD) 5694 C Glombig (SPD) 5694 D Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Unbeschränkte Gewährung von Krankenhauspflege durch gesetzliche Krankenkassen in langdauernden Krankheitsfällen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 5695 A Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Wehrdienst von Betriebsleitern landwirtschaftlicher Betriebe Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 5695 A, B, C Susset (CDU/CSU) 5695 C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU): Vorzeitige Entlassung von Wehrpflichtigen zur Aufnahme des Studiums im Sommersemester 1971 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5695 D, 5696 A Josten (CDU/CSU) 5696 A Frage des Abg. Jung (FDP) : Studienplätze für Berufssanitätsoffiziersanwärter Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 5696 B, C, D Jung (FDP) . . . . . . . . 5696 B, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 III Frage des Abg. Jung (FDP) : Dienstbefreiung für Angehörige der Bundeswehr, die bei Wahlen zu kommunalen Vertretungskörperschaften kandidieren Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5696 D, 5697 A Jung (FDP) 5697 A Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU): Genehmigung für Übungsflüge des Senkrechtstarters „Harrier" in der Venloer Heide Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5697 B, C, D, 5698 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5697 C, D Jung (FDP) 5698 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchungen aller geprüften Automodelle durch den TÜV Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5698 B, C, D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 5698 C, D Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) (SPD) : Ausmaß der durch explodierte oder in Brand geratene Fernsehgeräte entstandenen Schäden — Erlaß von Vorschriften für das Zulassungsverfahren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5699 A Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Dr. Hartkopf betr. Verwendung arsenhaltiger Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Reben Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5699 C, D Josten (CDU/CSU) 5699 C, D Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) Feststellungen des Kontrollverbandes Kurhessen betr. Wirtschaftlichkeitskontrollen bei der Milcherzeugung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5699 D, 5700 A, C, D, 5701 A Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 5700 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . . 5700 C Dr. Früh (CDU/CSU) 5700 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5701 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1100, zu VI/1100, Ergänzung zu VI/1100) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5701 A Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache VI/1742) in Verbindung mit Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1743) Haehser (SPD) . . . . . . . . . 5701 B Rawe (CDU/CSU) . . . . . . . 5704 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 5707 D Lemmrich (CDU/CSU) 5712 C Leber, Bundesminister . . 5715 D, 5731 B Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . . 5721 B Dr. Müller-Hermann (CDU CSU) . . 5722 D, 5737 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 5723 D Engelsberger (CDU/CSU) . . . . . 5726 C Schwabe (SPD) . . . . . . . . 5728 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 5728 B Dr. Schmid, Vizepräsident 5731 B, 5737 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen VI/1749, zu VI/ 1749) Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 5737 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 5739 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 5741 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 5741 B Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/1750) Wohlrabe (CDU/CSU) . . 5742 D, 5748 B Seidel (SPD) . . . . . . . . 5744 B Borm (FDP) 5745 A Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 5746 C Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5750 C Franke, Bundesminister . . . . . 5752 B Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft (Drucksachen VI/1751, zu VI/1751) Dr. Enders (SPD) 5757 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5759 D Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5762 D, 5773 B Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5767 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Raffert (SPD) . . . . . . . . . 5768 D Grüner (FDP) . . . . . . . . . 5770 D Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . . 5773 D Moersch (FDP) . . . . . . . 5775 C Flämig (SPD) 5776 C Dr. Gölter (CDU/CSU) . . 5776 D, 5782 D Dr. Wichert (SPD) . . . . . . . 5779 B Dr. Martin (CDU/CSU) 5779 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5781 A Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache VI/1752) 5784 C Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache VI/1756) Bremer (CDU/CSU) 5784 D Dr. Lemke, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . 5786 A, 5788 D, 5791 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5787 D Kirst (FDP) 5789 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . . 5789 D Haushaltsgesetz 1971 (Drucksachen VI/1757, zu VI/1757) Leicht (CDU/CSU) 5791 B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5792 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 5792 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5792 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5793 A Anlagen 2 bis 22 Änderungsanträge Umdrucke 114, 135 bis 138, 131 bis 133, 124, 130, 116 (neu), 115, 126, 117 bis 120, 122, 129, 121 und 139 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741, VI/1745, VI/1749, VI/1748, VI/ 1752, VI/1757, VI/ 1750, VI/1751, VI/1756) 5793 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Walkhoff (SPD) betr. Förderung von Soldaten auf Zeit, die nach Ableistung ihrer Dienstzeit studieren . . 5800 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Anhebung des Lohnsteuer-Freibetrags für geistig behinderte Kinder . . . . . . 5800 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Verbesserung des Verfahrens bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft . . . 5800 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Löffler (SPD) betr. Pressebericht über die Steigerung der Verkaufserlöse der Landwirtschaft im Jahre 1970 5800 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Löffler (SPD) betr. Bestrebungen Frankreichs bezüglich der Schaffung von Marktordnungen für weitere Agrarprodukte 5801 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Kontrollmöglichkeit für Blumen aus dem Ausland in bezug auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln . 5801 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Folger (SPD) betr. Abstand zwischen den Heimarbeiterentgelten und den Betriebsarbeiterlöhnen . . 5801 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5637 100. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Siehe Anlage 22 **) Siehe Anlage 13 ***) Siehe Anlage 21 Berichtigung Es ist zu lesen: 99. Sitzung, Seite 5630 B, letzte Zeile statt „Frau Dr. Orth" : „Freiherr Ostman von der Leye" 99. Sitzung, Seite 5630 C, Zeile 18 statt „Dr. Schiller": „Schiller (Bayreuth)" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 12. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Bals ** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Borm* 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Erhard * 10. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Graaff 10. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch * 13. 2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) ** 13. 2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) * 13. 2. Majonica 10. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner 12. 2 Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 13. 2. Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Saxowski 10. 2. Seefeld * 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 26. 2. Wolfram * 13. 2. Urlaubsanträge Dr. Tamblé 3. 4. Anlage 2 Umdruck 114 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 - Allgemeine Bedingungen - Der Ansatz bei Tit. 531 01 - Öffentlichkeitsarbeit - wird von 900 000 DM um 300 000 DM auf 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 135 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1741 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 - Allgemeine Bewilligungen - Bei Tit. 893 02 - Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet - wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Begründung Der gekürzte Betrag in Höhe von 5 Millionen DM stammt aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infrastruktur im Zonenrandgebiet. Er soll zusammen mit weiteren 5 Millionen DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit dem sozialen Woh- 5794 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 nungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen bei einem besonderen Titel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind im Einzelplan 25 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes zu sperren. Bonn, den 9. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 136 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligung — Bei Tit 893 31 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Der gekürzte Betrag in Höhe von 5 Mio DM stammt aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Mio DM zur Förderung der Infrastruktur im Zonenrandgebiet. Er soll zusammen mit weiteren 5 Mio DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen bei einem besonderen Titel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind im Einzelplan 25 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes zu sperren. Bonn, den 9. Februar 1971 Mischnick und Fraktion Wehner und Fraktion Anlage 5 Umdruck 137 Änderungsantrag ,der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes; hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksache VI/1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — Titelgruppe „Langfristiges Wohnungsbauprogramm" Betrag für 1971 (182,5 Millionen DM) 852 14 — Darlehen an Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — Der Ansatz von 90 000 000 DM wird erhöht um 10 000 000 DM auf 100 000 000 DM und in den Erläuterungen zu Tit. 852 14 wird folgender Absatz 4 (neu) eingefügt: „Von dem Ansatz entfallen auf Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet 10 Millionen DM." Deckungsvorschlag: Zur Deckung der Mehrausgabe wird auf die in Einzelplänen 11 und 15 beantragte Kürzung verwiesen. Bonn, den 9. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 6 Umdruck 138 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke und Genossen zur Zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1741 —; Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1745 —; Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 893 02 — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 10 000 000 auf 10 000 000 DM gekürzt. b) In der Titelgruppe - Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung überregionaler Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Förderung von Werkstätten für Behinderte im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 16 000 000 DM auf 23 000 000 DM gekürzt. c) In Tit. 893 11 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 6 000 000 DM auf 25 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 15 000 000 DM auf 9 000 000 DM gekürzt. 2. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 882 12 — Zuweisungen zum Bau und zur Errichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie von Jugendherbergen — wird der Ansatz um 7 000 000 DM auf 11 000 000 DM gekürzt. Im Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5795 Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 3 000 000 DM gekürzt. b) In Tit. 893 21 — Zuwendungen zur Errichtung und Förderung überregionaler Einrichtungen, die vorwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen — wird der Ansatz um 2 000 000 DM auf 9 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 4 000 000 DM auf 2 000 000 DM gekürzt. c) In Tit. 893 31 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. 3. Zu Kap, 25 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 852 14 Darlehen an die Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wird der Ansatz von 90 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 120 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu dem Tit. 852 14 sind zu ergänzen. Davon entfallen 30 000 000 DM auf den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet. Begründung Die gegenüber dem Antrag des Haushaltsausschusses zu Einzelplan 11 um 16 000 000 DM und zu Einzelplan 15 um 14 000 000 DM gekürzten Mittel stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 000 000 DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Dr. Starke (Franken) Weigl Anlage 7 Umdruck 131 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1741 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In der Titelgruppe — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung überregionaler Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Förderung von Werkstätten für Behinderte im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 23 000 000 DM auf 36 000 000 DM gekürzt. 2. In Tit. 893 02 — Förderung der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Zonenrandgebiet — wird der Ansatz um 13 000 000 DM auf 7 000 000 DM gekürzt. 3. In Tit. 893 11 — Zuschüsse — wird der Ansatz um 10 000 000 DM auf 21 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 15 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Die gegenüber dem Antrag des Haushaltsausschusses um 23 000 000 DM gekürzten Mittel stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit weiteren 17 000 000 DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 8 Umdruck 132 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1745 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 882 12 — Zuweisungen zum Bau und zur Errichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie von Jugendherbergen — wird der Ansatz um 7 000 000 DM auf 11 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 3 000 000 DM gekürzt. 2. In Tit. 893 21 — Zuwendungen zur Errichtung und Förderung überregionaler Einrichtungen, die vorwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen — wird der Ansatz um 4 000 000 DM auf 7 500 000 DM gekürzt. Der Haushaltsvermerk „Von den Ausgaben sind weitere 4 000 000 DM bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes gesperrt." entfällt. 5796 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 3. In Tit. 893 23 — Zuwendungen zur Schaffung überregionaler Einrichtungen — wird der Ansatz um 1 000 000 DM auf 1 400 000 DM gekürzt. Der Haushaltsvermerk „Von den Ausgaben sind 1 000 000 DM bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes gesperrt." entfällt. 4. In Tit. 893 31 - Zuschüsse - wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird der Betrag von 10 000 000 DM auf 5 000 000 DM gekürzt. Begründung Die gekürzten Mittel in Höhe von 17 Millionen DM stammen aus der Aufstockung des Bundeshaushalts um 80 Millionen DM zur Förderung der Infra-Struktur im Zonenrandgebiet. Sie sollen zusammen mit weiteren 23 Millionen DM aus Kürzungen des Ausschußantrages zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung dem sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 9 Umdruck 133 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Rock, Baron von Wrangel, Dr. Sprung, von Eckardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1749 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 852 14 Darlehen an die Länder zur Verstärkung der Maßnahme nach § 19 a Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wird der Ansatz von 90 000 000 DM um 40 000 000 DM auf 130 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu dem Tit. 852 14 sind zu ergänzen. Davon entfallen 40 000 000 DM auf den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Warnke von Eckardt Rock Dr. von Bismarck Baron von Wrangel Dr. Huys Dr. Sprung Schlee Anlage 10 Umdruck 124 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 1502 - Allgemeine Bewilligungen - 1. Der Ansatz bei Tit. 684 11 — Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe — wird von 57 480 000 DM um 100 000 DM auf 57 380 000 DM herabgesetzt. 2. Die Erläuterungen zu Tit. 652 11 und 684 11 werden wie folgt geändert: Der Ansatz bei J 5 — Studentische Verbände -- wird von 1 190 000 DM um 100 000 auf 1 090 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 130 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Geisenhofer, Dr. Althammer, Dr. Riedl (München), Dr. Jobst, Weigl, Dr. Franz, Dr. Schulze-Vorberg und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745 — Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1748 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — Im Anschluß an Tit. 643 05 wird ein neuer Tit. 643 06 mit der Zweckbestimmung „Beteiligung des Bundes an der Erstattung der Mehraufwendungen der Träger der Sozialhilfe aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes" mit einem Ansatz von 40 000 000 DM eingefügt. In der Zweckbestimmungsspalte wird folgender Vermerk angenommen: „Die Mittel sind gesperrt und dürfen erst nach Verkündung des vorgesehenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." Deckungsvorschlag 2. Zu Kap. 23 02 - Allgemeine Bewilligungen - Zur Deckung wird der Ansatz bei Einzelplan 23 Kap. 23 02 Tit. 836 02 — Beteiligung der Bundes- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5797 republik Deutschland am Grundkapital der internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) - von 264 600 000 DM um 40 000 000 DM auf 224 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 5. Februar 1971 Strauß Geisenhofer Dr. Althammer Dr. Riedl (München) Dr. Jobst Weigl Dr. Franz Dr. Schulze-Vorberg Biehle Engelsberger Gerlach (Obernau) Gierenstein Dr. Gleissner Dr. Kempfler Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Ott Dr. Probst Rainer Roser Schedl Dr. Schneider (Nürnberg) Wagner (Günzburg) Ziegler Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Umdruck 116 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen VI/1100 Anlagen, VI/1748 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 836 02 — Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) — wird von 264 600 000 DM um 81 800 000 DM auf 182 800 000 DM herabgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen werden wie folgt festgesetzt: Haushaltsjahr 1972 bis zu 182 800 000 DM Haushaltsjahr 1973 bis zu 245 400 000 DM Haushaltsjahr 1974 bis zu 245 400 000 DM. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Umdruck 115 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit Einzelplan 32 Bundesschuld Haushaltsgesetz 1971 - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1745, VI/1752, VI/1757 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) Der Tit. 663 01 — Schuldendienst für Investitionskosten für Krankenhäuser — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 9 000 000 DM sowie mit einer Verpflichtungsermächtigung für künftige Rechnungsjahre von 361 000 000 DM wird gestrichen. b) Im Anschluß an Tit. 882 03 wird ein neuer Tit. 882 04 mit der Zweckbestimmung „Zuweisungen für Investitionskosten für Krankenhäuser" mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 300 000 000 DM eingefügt. In die Zweckbestimmungsspalte wird folgender Vermerk aufgenommen: „Die Mittel sind gesperrt und dürfen erst nach Verkündung des vorgesehenen Gesetzes über die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." 2. Zu Kap. 32 01 — Kreditaufnahme — a) Der Tit. 325 11 — Einnahme aus Krediten vom Kreditmarkt — wird von 3 720 000 000 DM um 291 000 000 DM auf 4 01 1 000 000 DM erhöht. b) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, die Ansätze bei Kap. 32 05 - Zinsausgaben und Kreditbeschaffungskosten — erforderlichenfalls anzupassen. 3. Haushaltsgesetz 1971 In § 11 wird a) der Betrag von 24 300 000 000 DM um 300 000 000 DM auf 24 000 000 000 DM herabgesetzt, b) Nummer 13 gestrichen. Begründung Nach dem vorgesehenen Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze soll der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG in Höhe von grundsätzlich 1/:3 der Investitionskosten der Krankenhäuser gewähren. Es widerspricht den Grundsätzen einer soliden Finanzpolitik und dem Prinzip der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, bei dieser Sachlage im Bundeshaushalt lediglich Mittel für den Zins- und Tilgungsdienst sowie eine Bürgschaftsermächtigung im Haushaltsgesetz einzustellen. Dadurch wird nur das volle Ausmaß der vom Bund übernommenen Belastungen verschleiert und das Haushaltsvotum und der Umfang der davon ausgehenden Inanspruchnahme des Kreditmarktes optisch herunter manipuliert. Wenn der Bund 1/:3 der Krankenhausinvestitionen finanzieren soll, muß er bereit sein, die vollen Beträge im Haushaltsplan des Jahres, in dem die Zuweisungen zu erbringen sind, sichtbar zu machen. Eine tatsächliche Erhöhung der Kreditaufnahme des Bundes tritt nicht ein, da es keinen Unterschied macht, ob der Bund die Kredite über die Bundesschuldenverwaltung aufnimmt, oder ob die Kredite für Rechnung des Bundes von Dritten aufgenommen werden. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 5798 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Anlage 14 Umdruck 126 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1345 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 1. Hinter Tit. 685 05 wird ein neuer Tit. 685 06 eingefügt mit der Zweckbestimmung „Zuschuß für den Verein ,Aktion psychisch Kranke e. V..'" und einem Ansatz (Betrag für 1971) von 100 000 DM. 2. Zur Deckung wird der Ansatz des Tit. 685 05 — Gesundheitliche Modellaktionen — von 1 000 000 DM um 100 000 DM auf 900 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 3. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 117 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1750 — Der Bundestag wolle beschließen: Der erste Satz des Vorwortes wird wie folgt neu gefaßt: „Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat die Aufgabe, die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands vorzubereiten, den Zusammenhalt unseres Volkes zu stärken, .. " Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Althammer Wohlrabe Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 16 Umdruck 118 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehung — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1750 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Herstellung, Erwerb und Verbreitung von Publikationen gesamtdeutschen Charakters — wird von 3 700 000 DM um 400 000 DM auf 3 300 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Althammer Wohlrabe Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 17 Umdruck 119 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1751 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 01 — Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft — Im Stellenplan zu Tit. 422 01 — Bezüge der planmäßigen Beamten — wird eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 11 (Staatssekretär) gestrichen. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 18 Umdruck 120 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1351 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 31 03 — Hochschulen — Die Titelgruppe „Zusätzliche Zuweisungen an die Länder für Maßnahmen im Hochschulbereich" mit den Titeln — 652 03 — Zusätzliche Zuweisungen für die Forschung in den Hochschulen —, — 882 02 — Zusätzliche Zuweisungen für den Ausbau und Neubau von Hochschulen —, — 882 03 — Zusätzliche Zuweisungen für Investitionen für die Forschung in den Hochschulen — wird gestrichen. 2. Zu Kap. 31 04 — Allgemeine Wissenschaftsförderung — Die Titelgruppe „Zusätzliche Zuweisungen und Zuschüsse zur verstärkten Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung" mit den Titeln Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5799 - 685 02 — Zusätzliche Zuschüsse für laufende Zwecke —, —882 02 Zusätzliche Zuweisungen an die Länder für Investitionen —, — 893 02 — Zusätzliche Zuschüsse für Investitionen — wird gestrichen. Begründung Die in den angeführten Ansätzen ausgebrachten Leertitel bedeuten einen Verstoß gegen das Verfassungsprinzip vollständiger Veranschlagung aller voraussehbaren Ausgaben. Durch diese Leertitel soll in einer unzulässigen Weise das Gesamthaushaltsvolumen geringer als voraussehbar ausgewiesen werden. Bei der Höhe der hier in Betracht kommenden Ausgaben muß, soweit gegenwärtig eine betragsmäßige Fixierung noch nicht möglich ist, ein Nachtragshaushalt vorgesehen werden. Bonn, den 2. Februar 19971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 19 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1351 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 03 Hochschulen — Bei Tit. 882 01 — Ausbau und Neubau von Hochschulen — ist folgender Vermerk anzubringen: „Mittel für den Neubau der Universität Bremen dürfen nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 20 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Leicht, Dr. Althammer, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1756 — Der Bundestag wolle beschließen: I. Zu Kapitel 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Titel 612 01 — Ergänzungszuweisungen an leistungsschwache Länder — wird von 100 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht. II. Deckungsvorschlag: Zu Kapitel 60 04 — Sonderleistungen des Bundes — Der Ansatz bei Titel 642 31 -- Erstattungen an die Länder nach § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes — wird von 1 175 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 1 075 000 000 DM herabgesetzt. Zugleich wird bei diesem Titel folgender Haushaltsvermerk eingefügt: Einsparungen bei anderen Ansätzen des Bundeshaushaltsplanes können mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu einer Verstärkung des Ansatzes um bis zu 100 000 000 DM verwendet werden. Bonn, den 4. Februar 1971 Leicht Dr. Althammer Röhner Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 21 Umdruck 121 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 — Drucksachen VI/1100, VI/1757 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 wird gestrichen. 2. In § 5 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Eine Verstärkung der bei den Titeln der Gruppen 531 01 bis 531 10 veranschlagten Ausgaben nach dieser Vorschrift ist nicht zulässig." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 22 Umdruck 139 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 — Drucksachen VI/1100, VI/1757 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 14 wird folgender neuer Absatz angefügt: „(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung kann die Einweisung in eine Planstelle mit Rückwirkung bis zum 1. Juli 1971 erfolgen, soweit der Beamte während dieser Zeit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt und die Obliegenheiten dieser oder einer gleichartigen Stelle tatsächlich wahrgenommen hat." Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion 5800 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache VI/1807) Frage A 4): Beabsichtigt die Bundesregierung, Soldaten auf Zeit (12 Jahre), die nach Ableistung ihrer Dienstzeit studieren, zukünftig im Rahmen der Berufsförderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz auch über 36 Monate hinaus zu fördern? Das Soldatenversorgungsgesetz sieht für einen Soldaten auf Zeit mit 12jähriger Verpflichtung bereits jetzt einen Anspruch auf Berufsförderung bis zu 54 Monaten vor, und zwar 1. allgemeinberuflichen Unterricht am Dienstzeitende bis zu 18 Monaten 2. Fachausbildung z. B. für ein Studium bis zu 36 Monaten. Der Soldat kann beide Ansprüche je nach seinen zivilberuflichen Wünschen ganz oder teilweise austauschen. Die Förderung kann über die Zeiträume hinaus bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn der Soldat den Anspruch nicht sinnvoll nutzen konnte oder er das Ziel der bewilligten Ausbildung aus unvorhersehbaren Gründen z. B. Krankheit voraussichtlich nicht wird erreichen können. Diese Förderungsmöglichkeit soll auch künftig nicht eingeschränkt werden. Es könnte eher notwendig werden, die zeitliche Begrenzung der nach der Wehrdienstzeit zu gewährenden Förderung wegfallen zu lassen, zumal auch in anderen Förderungsvorschriften - wie im Bundesversorgungs- und im Arbeitsförderungsgesetz — keine Begrenzungen der Förderungszeiten vorgesehen sind. Der Umfang der nach der Wehrdienstzeit vorgesehenen Förderung müßte dann danach bestimmt werden, welche Kosten für eine zivilberufliche Ausbildung zu übernehmen sind. Die Überlegungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Für derartige Änderungen wäre im übrigen eine Novellierung von Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes notwendig. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meisten (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage A 40) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Anpassung an die allgemeine Entwicklung auch den Lohnsteuer-Freibetrag für geistig behinderte Kinder anzuheben? Wie ich bereits am 4. November 1970 auf eine entsprechende Anfrage des Kollegen Schlee in diesem Hause erklärt habe, zieht die Bundesregierung im Augenblick eine Erhöhung der steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte nicht in Erwägung. Auch eine Erhöhung für bestimmte Personengruppen wie etwa die geistig behinderten Kinder ist derzeit nicht vorgesehen. Die Frage, ob die zur Zeit geltenden steuerfreien Pauschbeträge, die keine Steuervergünstigung, sondern eine Vereinfachungsmaßnahme mit dem Ziel, in einer möglichst großen Zahl von Fällen den Einzelnachweis der tatsächlich entstehenden außergewöhnlichen Belastungen zu vermeiden, darstellten, erhöht werden können, ist erst kürzlich eingehend geprüft worden. Die Ermittlungen der Finanzbehörden hatten ergeben, daß die Pauschbeträge in der Mehrzahl der Fälle immer noch ausreichen, um die mit einer Körperbehinderung zusammenhängenden außergewöhnlichen Belastungen zutreffend abzugelten. Sofern in Einzelfällen die Pauschbeträge nicht ausreichen, haben die Betroffenen die Möglichkeit, auf die Inanspruchnahme des steuerfreien Pauschbetrages zu verzichten und die außergewöhnlichen Aufwendungen in tatsächlicher Höhe geltend zu machen. Die weitere Entwicklung wird jedoch beobachtet werden. Sollte erkennbar werden, daß die Pauschbeträge insgesamt oder für einzelne Personengruppen in der Mehrzahl der Fälle nicht mehr ausreichen, wird eine Erhöhung zu erwägen sein. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage A 42) : Hat die Bundesregierung bereits Lösungsvorschläge zu der Frage ausgearbeitet, wie das gegenwärtige Verfahren bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffes für die Landwirtschaft verbessert werden kann? Die Bundesregierung hat noch keine Lösungsvorschläge beschlossen, wie das Verfahren bei der Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft verbessert werden kann. Die in Betracht kommenden Vereinfachungen werden noch zwischen den Ressorts erörtert und auf ihre wirtschaftlichen und kostenmäßigen Auswirkungen geprüft. Um den Haushalt 1971 nicht mehr zu berühren, sollten etwaige gesetzliche Änderungen nicht vor dem 1. Januar 1972 wirksam werden. Die Bundesregierung geht davon aus, bis spätestens 1. Juli 1971 praktikable Verbesserungsvorschläge beschließen zu können. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 58) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 5801 Kann die Bundesregiernug die Ausführungen in einer bekannten, überregionalen Zeitung bestatigen, wonach die Verkaufserlöse der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1970 nicht - wie häufig erklärt wird - um 12,6 % gesunken, sondern uni ca. 5 % gestiegen sind? Der Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte ohne Mehrwertsteuer ist von Dezember 1969 bis Dezember 1970 um 12,5 % gesunken. Der Vergleich eines Monatsindex mit seinem Vorjahresstand vermag weder ein zutreffendes Bild über die Preisentwicklung eines Jahres zu geben, noch ist er geeignet, Aussagen über die Verkaufserlöse eines ganzen Jahres zu machen. Leider werden jedoch die Indizes häufig zu Fehlinterpretationen benutzt, die die Öffentlichkeit unnötig in Unruhe versetzen. Im Durchschnitt des Jahres 1970 lag der Index der Erzeugerpreise ohne Mehrwertsteuer und ohne Teilausgleich über die Mehrwertsteuer nicht 12,6 %, sondern 4,1 % unter dem Vorjahresniveau. Der Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte einschließlich Mehrwertsteuer, der auch den Aufwertungsausgleich über die Mehrwertsteuer enthält, lag 1970 um 1 % niedriger als 1969. Die direkten Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 920 Millionen DM können zwar als Gesamtbetrag bei der Berechnung der Verkaufserlöse, nicht aber im Erzeugerpreisindex berücksichtigt werden; sie machen etwa 3 % der Verkaufserlöse des Jahres 1970 aus. Bezieht man die direkten Ausgleichszahlungen jedoch in die Überlegungen über die Preisentwicklung ein, dürfte sich von der Preisseite her eine Steigerung der Verkaufserlöse von etwa 2 % ergeben haben. Über die Verkaufsmengen liegen bisher nur vorläufige Ergebnisse vor. Da sie sich, insgesamt gesehen, nur wenig verändert haben, dürften sich unter Berücksichtigung der Preis- und Mengenentwicklung sowie des Aufwertungsausgleichs die Verkaufserlöse der Landwirtschaft 1970 leicht erhöht haben. Eine Steigerung um 5 °/o dürfte aber zu optimistisch sein. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 59) : Trifft es zu, daß Frankreich sich dafür einsetzt, für weitere Agrarprodukte, z. B. für getrocknete Pflaumen und Walnüsse, Marktordnungen zu schaffen? Getrocknete Pflaumen sind bereits in der gemeinsamen Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse geregelt. Für diese Erzeugnisse steht nur noch die gemeinsame Drittlandsregelung aus, über die zur Zeit aufgrund von Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verhandelt wird. Walnüsse unterliegen der gemeinsamen Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse, die gemeinsame Regeln für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr und den Drittlandshandel enthält. Allerdings hat Frankreich im vergangenen Jahr während einer Sitzung des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaften an die noch ausstehenden gemeinschaftlichen Bestimmungen für einige Erzeugnisse des Anhangs II des EWG-Vertrages erinnert und die Kommission um Vorschläge gebeten. Es hat dabei insbesondere Agraralkohol, Bananen, Hammelfleisch, Kartoffeln und Essig benannt. Nach Artikel 40 des EWG-Vertrages muß für diese Erzeugnisse noch eine gemeinsame Organisation der Märkte geschaffen werden, wobei die Europäische Marktordnung nur eine von drei möglichen Organisationsformen ist. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 60) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß Blumen aus dem Ausland im Hinblick auf die verwendeten Pflanzenschutzmittel wohl praktisch kaum kontrolliert werden können? Weltweit bestehende Quarantänevorschriften zur Verhütung der Verschleppung gefährlicher Schadorganismen und Krankheitserreger machen zwangsläufig die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den Exportländern erforderlich. Dies gilt auch für Blumenkulturen. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Einfuhrkontrollen z. B. auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände an Blumen schon wegen des hiermit verbundenen Zeitaufwandes kaum durchführbar sind. Sie hat deshalb der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum, die ihren Sitz in Paris hat, internationale Vereinbarungen vorgeschlagen, nach denen erforderliche Pflanzenschutzmaßnahmen soweit wie möglich mit schnell abbaubaren Präparaten durchgeführt werden. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Folger (SPD) (Drucksache VI/1807, Frage A 64) : Was kann die Bundesregierung tun, daß — nach einem Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung — in vielen Gewerbezweigen der Abstand zwischen den Heimarbeiterentgelten und den Betriebsarbeiterlöhnen von Jahr zu Jahr zunimmt? Für die Gewerbezweige und Beschäftigungsarten, in denen Heimarbeit nicht nur gelegentlich vergeben wird, sind paritätisch besetzte Heimarbeitsaus- 5802 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1971 schüsse errichtet worden, die sich bemühen, die Entgelte der Heimarbeiter an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen. Eine Einflußnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf die Höhe der Heimarbeiterentgelte wäre nach geltendem Recht nur mittelbar möglich, wenn eine sozialpolitisch nicht vertretbare Festsetzung eines Heimarbeiterausschusses abgelehnt werden müßte. Von dieser extremen Möglichkeit ist kein Gebrauch gemacht worden, da die Beschlüsse in der Regel einstimmig durch die Vertreter der Auftraggeber und der in Heimarbeit Beschäftigten gefaßt wurden und eine positive Entwicklung der Heimarbeiterentgelte nicht beeinträchtigten. So wurden 1969/70 125 bindende Festsetzungen erlassen, wovon 87 eine Erhöhung der Entgelte, 29 eine Verbesserung des Urlaubs und 9 die Regelung von sonstigen Arbeitsbedingungen betrafen. Die Erhöhungen bewegten sich in den einzelnen Gewerbezweigen und Beschäftigungsarten je nach Art und Schwierigkeit der Arbeit zwischen 10 % und ca. 20 %. Erhebliche Unterschiede können sich allerdings zwischen den bindend festgesetzten Heimarbeiterentgelten und den in einzelnen Betrieben gezahlten übertariflichen Effektivlöhnen ergeben. Es ist nicht genau bekannt, inwieweit sich in ,einzelnen Betrieben gezahlte übertarifliche Effektivlöhne auf die Entgelte der von solchen Betrieben beschäftigten Heimarbeiter auswirken. Anläßlich einer in nächster Zeit beabsichtigten Tagung mit den Heimarbeitsreferenten der Länder wird im Zusammenhang mit Fragen der Novellierung des Heimarbeitsgesetzes auch dieses Problem nochmals erörtert werden.
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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die allgemeine Aussprache. Wenn ich es richtig verstanden habe, sollen Sie auch als erster Redner Ihrer Fraktion zum Einzelplan 11 das Wort ergreifen, Herr Kollege. Bitte schön!





Rede von Wilhelm Krampe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 11
— Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — weist gegenüber dem Haushalt des Vorjahres keine wesentlichen Neuerungen auf. Das ist um so bemerkenswerter, als diese Bundesregierung unter dem Vorzeichen der inneren Reformen angetreten ist mit dem Ziel, größere soziale Sicherheit und vermehrte soziale Gerechtigkeit in unserer Bundesrepublik zu verwirklichen. Dieses Ziel hat sie an ihre Fahnen geheftet. Dieses Ziel wird auch von dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ständig herausgestellt und publiziert. Wir dürfen hier aber feststellen, daß im Einzelplan 11 die Vorhaben, die ständig, unablässig propagiert werden, keinen konkreten Niederschlag gefunden haben. Wir stellen fest, daß die vorgesehenen Aktivitäten und die umfassende Öffentlichkeitsarbeit des Herrn Ministers im umgekehrten Verhältnis stehen zur tatsächlichen Realisierung der angepeilten und angestrebten Objekte.
Der Gesamthaushalt des Bundes zeigt das. Insbesondere zeigt es aber der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Während der Gesamthaushalt des Bundes für 1971 eine Steigerung von 12,1 % und mehr erfahren hat, weist der Einzelplan 11 für 1971 gegenüber 1970 eine Steigerungsrate von knapp 5 % auf. Das Ausgabevolumen des Einzelplans 11 steigt allerdings von 1970 auf 1971 von 18,75 Milliarden DM auf 19,6 Milliarden DM. Das ist eine Steigerung um rund 850 Millionen DM. Das ist ein sehr hoher Betrag. Allerdings dienen die damit verbundenen Beträge nicht der Realisierung von Reformen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Steigerungen, die Verpflichtungen machen die Haushaltsmehrausgaben notwendig. Die gesetzgeberische Basis dazu ist im Grunde genommen von der CDU/CSU gelegt worden. Das zeigt ein Blick auf die großen Ausgabenblöcke dieses Einzelplans. Ich weise darauf hin, daß für die Rentenversicherung ein erhöhter Zuschuß von 350 Millionen DM vorgesehen ist. Der Zuschuß für die Angestelltenversicherung beträgt 174 Millionen DM. Die Knappschaft erfordert ein Mehr von 50 Millionen DM. Im Bereich der Kriegsopferversorgung ist ein Mehr von 340 Millionen DM eingesetzt.

(Abg. Dr. Schellenberg: Na, ist das nichts?)

— Ich komme gleich darauf zu sprechen, Herr Professor Schellenberg.
Am Rande seien noch die Kriegsopferversorgung und der zivile Ersatzdienst genannt.
Noch im April 1970 hat Minister Arendt in seinen Reden zur sozialpolitischen Situation den finanziellen Spielraum in der Sozialpolitik dargelegt. Er sprach von Größenordnungen von vier bis fünf Milliarden DM. Davon ist allerdings im Haushalt 1971 nichts zu finden. Im Gegenteil! Auch die mittelfristige Finanzplanung bis 1974 weist keine Mittel für die Weiterentwicklung und für die Reform unserer Sozialverfassung und die Reform des Sozialrechts auf. Die geplanten Ausgabesteigerungen in der mittelfristigen Finanzplanung bis 1974 betragen rund 5,8 Milliarden DM. Das sind unabweisbare Verpflichtungen, Kriegsopferversorgungs- und Rentenversicherungsansprüche gesetzlicher Art, die erfüllt werden müssen. Die von mir eben zitierten unabweisbaren Verpflichtungen in der Kriegsopferversorgung und der Rentenversicherung und andere machen aber im Gegensatz zum Ansatz in der mittelfristigen Finanzplanung mehr als 6 Milliarden DM aus. Dabei ist zu berücksichtigen, daß den Kürzungen der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherungsträger auf Grund des Finanzänderungsgesetzes ab 1972 — sie machen 1,2 Milliarden DM jährlich aus
— Rechnung getragen werden muß.
Wir können feststellen, daß sich der Haushalt und die Finanzplanung 1971 bis 1974 schlicht auf Beibehaltung bestehender Leistungen beschränken, die weitestgehend von der CDU/CSU in die Haushaltplanung eingesetzt wurden.
Herr Minister, aus diesem Haushalt und aus der geführten Diskussion ergeben sich einige Fragen. Wo sollen die Mittel für die angekündigten Reformen herkommen? Der Bundeshaushalt zeigt, wie gesagt, keine Ansätze. Die Frage ist, ob die angekündigten Reformen zu Lasten der Versicherungsgemeinschaften, zu Lasten des Steuerzahlers gehen sollen und damit letzten Endes zur Erhöhung der Soziallastenquote führen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Dafür bringen Sie ja nachher die Deckungsvorschläge!)

— Ich frage, Herr Professor Schellenberg! Letzten Endes muß ja die Regierung Antworten auf diese Fragen geben; sie kann nicht immer nur reden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Jetzt ist der Zeitpunkt dazu gekommen, Herr Minister.

(Abg. Dr. Schellenberg: Den Sozialbericht haben Sie noch nicht gelesen!)

Herr Minister, ich frage schlicht, wo sich im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung die Ansätze für die Einführung der flexiblen Altersgrenze befinden. Oder sind das alles nur Versprechungen? Ich frage, Herr Minister, ob sich im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung Ansätze für die Einführung und Durchführung der Hausfrauenrente und damit für die soziale Sicherung der Frauen befinden.

(Abg. Katzer: Sehr wahr!)

Ich frage, Herr Minister, ob sich im Einzelplan 11 für 1971 und auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 1974 Beträge für die Öffnung der Renttenversicherung für Selbständige finden?

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

Die Diskussion im Deutschen Gewerkschaftsbund kennen Sie. Herr Minister, ich frage Sie im Hinblick auf die angekündigten Reformen, wo im Einzelplan 11 und in der mitelfristigen Finanzplanung die Beträge für die Einführung und Verwirklichung des Bildungsurlaubs stehen.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr gut!)

Ich will nur diese vier Probleme ansprechen.



Krampe
Wir möchten den Minister fragen, ob er nicht hier im Hause in seiner Aussage konkreter werden will. Er sollte sagen, welche Kosten dadurch entstehen, und er sollte sagen, wer das wann und wie zu finanzieren hat. Oder müssen wir annehmen — wir haben entsprechende Fragen gestellt , daß sich der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der Aussage anschließt, die der Bundesminister der Finanzen getroffen hat, indem er sagte: „Wir müssen uns an ein anderes Klima gewöhnen, wir haben zu viele Illusionen gehabt"? Diese Annahme liegt nahe, denn der Klartext selbst ist der Einzelplan 11, das Eingeständnis, daß Vorstellungen und Aussagen zunächst einmal als Illusionen bezeichnet werden dürfen. Ober aber heißt das, Herr Minister, daß Sie sich wieder einmal übernommen haben?
Uns wird bedeutet, daß die finanzielle Lage sehr schwierig sei. Das hat die Bundesregierung zum großen Teil selbst zu verantworten. Statt Reformen durchzuführen oder die angekündigten Vorhaben tatsächlich zu realisieren, versucht sie, ihre fehlenden Initiativen durch eine gesteigerte Öffentlichkeitsarbeit zu überspielen. Hier wird das, was real vollzogen werden sollte, überspielt, hier wird viel Lärm um nichts gemacht. Bei den Reformvorschlägen und Reformansätzen, die tatsächlich in Gesetzentwürfe Eingang gefunden haben, handelt es sich auch zum großen Teil um Beitrage der Opposition, die von der Regierung für ihre Öffentlichkeitsarbeit einkassiert werden. Wir sind nicht der Meinung, Herr Minister, daß Öffentlichkeitsarbeit nicht notwendig sei; sie sollte aber auf ein gesundes, sauberes und solides Maß zurückgeschraubt werden. Daher haben wir auf Umdruck 114 *) den Antrag gestellt, den Ansatz bei Tit. 53101 auf 600 000 DM herabzusetzen.
Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt noch einige kurze Bemerkungen zu einigen Ansätzen im Einzelplan 11 machen. Neu ist in diesem Einzelplan ein Betrag, der für eine Informationsaktion zur Vergabe von Versicherungsnummern in der Rentenversicherung vorgesehen ist. Wir begrüßen diesen Ansatz und sind der Meinung, daß die Eröffnung maschinell geführter Konten in der Rentenversicherung den Versicherten in Zukunft eine Beitragsübersicht sauberer Art ermöglicht. Der Versicherte kann dann Versicherungszeiten und Höhe seiner Rentenanwartschaften feststellen. Wir sind der Auffassung, daß das ein Recht ist, auf das heute jeder Versicherte Anspruch hat. Er hat Anspruch darauf, die Höhe seines Beitrags feststellen zu können und bescheinigt zu bekommen, und zwar nicht nur wegen der Höhe des Beitrags, sondern weil damit für ihn auch eine soziale Sicherung individueller Art verbunden ist. Daß wir aber heute schon so weit sind, ist ein Verdienst der Regierungen, die vor der jetzigen auf diesem Gebiet tätig geworden sind. Das ist das Verdienst der früheren Arbeitsminister, denn sie haben in langjähriger Arbeit die technischen Grundlagen und Voraussetzungen dafür geschaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU.) *) Siehe Anlage 2

Hier wird etwas fortgeschrieben; das sei nur am Rande festgestellt.
Wir begrüßen auch die Hebung des Ansatzes für die Betreuung und Beratung ausländischer Arbeitnehmer. Die Aufstockung dieses Titels ist nicht so sehr Sache der Bundesregierung als vielmehr Sache des Haushaltsausschusses gewesen, der die Notwendigkeit dieser Maßnahme anerkannt hat. 8 Millionen DM stehen jetzt für Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung; 5 Millionen hatte die Bundesregierung angesetzt. Von diesen 8 Millionen DM werden 0,5 Millionen DM erstmalig für die arbeits- und sozialrechtliche Beratung ausgegeben. Diese 0,5 Millionen DM dienen der genannten arbeits- und sozialrechtlichen Beratung ausländischer Arbeitnehmer durch Gewerkschaften und Vereinigungen mit berufs- oder sozialpolitischer Zielsetzung.
Ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, auch den Betreuungsorganisationen und ihren Helfern Dank zu sagen, denn sie haben nicht nur Mittel, sondern auch sich selber für die Integration vieler ausländischer Arbeitnehmer eingesetzt, die bei uns arbeiten und für uns tätig sind.
Gestatten Sie mir, daß ich den Titelansatz „Rehabilitation, Bau von Umschulungseinrichtungen" anspreche. Der Haushaltsausschuß hat wiederum über die Regierungsvorlage diesen Titel um 4 Millionen DM erhöht. Damit hat das Parlament über seinen Haushaltsausschuß — ich nehme an, daß das Parlament keinen Einspruch einlegt — die Wichtigkeit gerade dieser Maßnahme, der Förderung dieser Maßnahme unterstrichen. Aus den Mitteln, die zusätzlich für die Förderung im Zonenrandgebiet zur Verfügung gestellt werden, ist dieser Titel um weitere 15 Millionen DM, beschränkt auf das Zonenrandgebiet, aufgestockt worden. Wir sind der Auffassung, daß die Verteilung der damals zur Verfügung gestellten 80 Millionen DM Zonenrandmittel und von 15 Millionen in dem Bereich der Rehabilitation nicht genügend durchdacht wurde, daß nicht genügend planerisch vorbereitet wurde und daß dieser Titel damit, räumlich gesehen, für die Bundesrepublik einseitig, kopflastig wird. Es liegt Ihnen ein Antrag vor, diesen Titel um 6 Millionen DM zu kürzen. Es bleiben dann noch 33 Millionen DM insgesamt für die Förderung der Rehabilitation, ein Volumen, das zunächst einmal entsprechend verwendet werden muß.
In diesem Zusammenhang sei auch ein neuer Titel angesprochen, Tit. 893 02, Förderung, Errichtung, Erweiterung, Ausstattung, Modernisierung der beruflichen Bildungseinrichtungen im Zonenrandgebiet. Dort sind 20 Millionen DM neu in den Haushalt eingesetzt worden. Sie sind gesperrt bis zur Verabschiedung des Zonenrandförderungsgesetzes. Wann es verabschiedet wird, weiß ich zur Zeit nicht. Wir sind der Auffassung, daß 10 Millionen DM dem Bedarf entsprechen, und für den Verwendungszweck der übriggebliebenen 10 Millionen DM gilt gleiches wie zuvor. Für beide Ansätze liegen Kürzungsvorschläge vor. Die hier nicht verwandten Mittel sollen aber nicht dem Finanzministerium zur Deckung irgendwelcher anderer Dinge und Ausgaben überwiesen werden, sondern sie sollen einem ähnlichen



Krampe
sozialen Zweck zugeführt werden, nämlich dem Wohnungsbau im Zonenrandgebiet. Dort sind sie, glaube ich, entsprechend zweckmäßig verwendet.
Wir wissen, daß wir für die Rehabilitation noch nicht genügend Plätze in der Bundesrepublik haben. Wir wissen aus der Mitarbeit in den verschiedenen Instituten und Einrichtungen, daß gerade im beruflichen Rehabilitationssektor noch Wartezeiten bis zu zwei Jahren bestehen, bis der einzelne Umschulungswillige oder Umschulungsfähige diese Umschulung antreten kann. Diese Wartezeit stellt letzten Endes den Erfolg und die Bereitschaft des einzelnen zur Wiedereingliederung, d. h. durch Umschulung und Wiedereintritt in den Beruf, in Frage. In der Bundesrepublik fehlen noch etwa 5- bis 7000 Plätze, die für die Förderung über den Bundeshaushalt auch in Zukunft notwendig sind. Ich möchte damit nur sagen, daß das Geld, das der Deutsche Bundestag für diesen Bereich zur Verfügung stellt, auch in Zukunft produktiv angelegt ist. Zur Sache selbst wurde an anderer Stelle des öfteren gesprochen.
Wir sagen ja zur Wiedereingliederung in das Berufsleben; und nicht nur wir, sicherlich auch die Koalitionsparteien und die Bundesregierung. Wir hätten aber erwarten können, Herr Minister, daß die von Ihrem Amtsvorgänger erfolgreich eingeleitete Politik im Bereich der beruflichen Bildung eine besondere Förderung im Haushalt erfahren würde. Neben den Leussink-Milliarden nehmen sich die Ansätze für die berufliche Bildung der 1,5 Millionen Lehrlinge, die wir haben, doch ein wenig bescheiden aus.

(Abg. Liehr: Trotzdem wollten Sie noch weniger bewilligen!)

— Schauen Sie sich einmal Ihre eigenen Kürzungsanträge an, dann wissen Sie, auf welcher Linie auch Sie sich befinden. Nicht das Zurverfügungstellen, sondern die zweckentsprechende Verwendung des Geldes, die Ansatzmöglichkeiten sind letzten Endes entscheidend.
Aber wir wollen hier über den Haushalt sprechen. In diesem Bereich hat die Bundesregierung zwei wichtige Ansätze aus der Zeit der Großen Koalition übernommen, einmal das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung, dann den Ansatz für den Bundesausschuß für Berufsbildung.
Zwei weitere Initiativen sind seitens des Parlaments aufgegriffen worden, nämlich die Kommission zur Ermittlung der Kosten für die berufliche Bildung und der Ansatz von 300 000 DM für den Verein zur Durchführung der hauswirtschaftlichen Berufsbildung. Letzterer Titel ist vom Haushaltsausschuß aufgenommen worden und findet die Zustimmung und Förderung meiner Fraktion. Der Verein wird die öffentlichen Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz im Bereich der Hauswirtschaft durchführen.
In diesem Zusammenhang eine Bemerkung zum Institut für Berufsbildungsforschung, das sich zur Zeit in Berlin befindet. Bei meinem Besuch Anfang Dezember in Berlin konnte ich feststellen, daß dieses Institut im Haus der ehemaligen Bundesschuldenverwaltung sehr kärglich untergebracht ist. Ich richte an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Bitte, für eine zweckmäßige und geräumige Unterbringung dieses Instituts Sorge zu tragen. Das kann in Absprache mit dem Herrn Bundesfinanzminister geschehen, der seine Bundesschuldenverwaltung sicher schneller verlegen könnte, damit die neuen Mitarbeiter, die auf Grund unserer Beschlüsse eingestellt werden können, genügend Platz und Räumlichkeiten zum Arbeiten haben, damit sie ihre Forschungstätigkeit auf diesem entwicklungsfähigen Gebiet antreten können.
Vielleicht aber, Herr Minister, bekommen wir hier ein Wort zu der enttäuschend langen Anlaufphase von Ihnen zu hören. Lag diese enttäuschend lange Anlaufphase des Instituts vielleicht daran, daß die Bundesregierung im Haushalt 1971 nur 5 Millionen DM ansetzte? Wirkte sich dieser Ansatz lähmend auf die Arbeit des Instituts aus? Oder aber lag es an der mangelhaften Konzeption der Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeiten des Bundesinstituts?

(Abg. Liehr: Beides ist Unsinn!)

1,5 Millionen Lehrlinge und viele, viele, ja, praktisch alle erwachsenen Arbeitnehmer haben ein Anrecht darauf, daß Lehrlings- und Erwachsenenbildung modern und neuzeitlich in Lehrplänen und Lehrmethoden ist. Damit muß für den genannten Personenkreis eine zeitgerechte, auf die Zukunft ausgerichtete Ausbildung und Fortbildung erstrebt und durchgeführt werden. Die Ansätze im Haushalt und die Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung sind nicht überwältigend und müssen überprüft werden.
Herr Minister, Sie haben von Ihrem Amtsvorgänger die Aufgabe übernommen, daß Institut für Unfallforschung in Koblenz zu einer echten Bundesanstalt auszubauen. Mit dem Ankauf des Grundstücks in Dortmund allein darf es nicht genug sein. Die Wichtigkeit dieser Aufgabe liegt auf der Hand. Hunderttausende von Unfallverletzten sprechen dafür. Wir erwarten bald bauliche, personelle und aufgabenmäßige Pläne, damit das Parlament nach Prüfung derselben die Entscheidungen treffen kann.
Ein kurzes Wort sei mir zu den Aufwendungen im Bereich der Kriegsopferversorgung gestattet, die gesetzlich festgelegt sind. Aus dem Vorschlag des Berichterstatters können Sie entnehmen, daß in diesem Kapitel des Einzelplans 11 die größten Umschichtungen vorgenommen wurden, zunächst ein wesentlicher Teil für die höheren Leistungen bei Berufsschäden und beim Schadensausgleich. Diese Verbesserungen erfolgen automatisch, weil die Leistungen den gestiegenen Durchschnittsverdiensten angepaßt werden. Die Grundlage dafür wurde in den vorher erlassenen Neuordnungsgesetzen gelegt.
Im Bereich der Kriegsopferversorgung sind aber noch Fragen offengeblieben. Werden für die Änderung von Rechtsverordnungen, die hier und da angeklungen ist, schon im Jahre 1971 über das Zweite Anpassungsgesetz hinaus Mittel zur Verfügung gestellt? Im Haushalt sind zur Zeit keine vorhanden. Wenn nicht, dann sind Überlegungen anzustellen,



Krampe
ob im Zusammenhang mit dem Dritten Anpassungsgesetz Mittel für die Harmonisierung der Anpassung, insbesondere im Bereich des Berufsschadens- und des Schadensausgleichs, eingesetzt werden.
Die Lage der Witwen, die allmählich in größerer Zahl das 65. Lebensjahr erreichen, ist sehr prekär. Auch da sollten einige Überlegungen angestellt werden. Aber auch die Elternversorgung muß überprüft werden. Es muß daran gedacht werden, sie zu verbessern. Die Anrechnungsbestimmung im Bereich der Grundrentenerhöhung muß neu überdacht werden.
Heute können wir nur feststellen, daß der Einzelplan 11 für strukturelle und materielle Verbesserungen über das Zweite Anpassungsgesetz hinaus keine Mittel enthält.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gesellschaftspolitisch bedeutend ist die Einsetzung von Kommissionen. Wir haben Kommissionen eingesetzt oder werden sie einsetzen für das Sozialgesetzbuch und das Arbeitsgesetzbuch. Ebenso sind oder werden Kommissionen für die Reform der Krankenversicherung eingesetzt. Zu diesen Kommissionen selbst möchte ich nichts sagen. Die Ergebnisse ihrer Arbeit sollten dazu führen, daß man sich mit allem Freimut mit ihnen auseinandersetzt. Das heißt, daß diese Ergebnisse der Kommissionen nicht in den Schubladen verschwinden dürfen.
Es wäre reizvoll, sich noch mit weiteren Aspekten oder auch mit nicht vorliegenden Aspekten dieses Haushalts auseinanderzusetzen; noch reizvoller allerdings wäre es, sich mit den Absichtserklärungen auseinanderzusetzen, für die im Haushalt keine Ansätze vorhanden sind. Dazu ist jetzt aber keine Zeit.
Wir möchten zu diesem Haushalt abschließend sagen: wir wollen unserer eigenen Politik nicht widersprechen, und darum stimmen wir dem Einzelplan 11 zwar nicht zu, sagen zu ihm aber auch nicht nein, sondern enthalten uns der Stimme.

(Lachen bei der SPD. — Abg. Wehner: Ja, das ist genau Ihre Politik!)

Damit soll aber festgestellt werden, Herr Kollege Wehner, auf welch schwachem Fundament die Tätigkeit des jetzigen Arbeitsministeriums in der gegenwärtigen Bundesregierung steht.

(Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seidel.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Max Seidel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt von seiten der Opposition üblich, täglich schwarz in schwarz zu malen. Ich meine, Ihnen müßte bei soviel Schwarzmalerei, die Sie da anstellen, bereits schwarz vor Augen sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Denn, Herr Kollege Krampe, ich muß Ihnen doch
    gleich sagen, ich gebe zwar zu, daß die Opposition
    nach 15 Monaten noch nicht aus dem Fragealter heraus sein kann,

    (Zuruf von der CDU/CSU: vice versa!)

    aber ich möchte daran erinnern, daß z. B. die Dynamisierung der Kriegsopferrenten, die Änderung der Krankenversicherung, die Vermögensbildung mit dem 624-Mark-Gesetz und die Abschaffung des 2%igen Versicherungsbeitrags der Rentner doch finanziert worden sind

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    und daß das alles Schritt um Schritt gegangen ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Von wem ist das finanziert worden? Und Sie werden doch nicht etwa unterstellen wollen, daß das keine Fortschritte seien. Ich nehme an, Sie haben doch teilweise zugestimmt. Warum verlangen Sie also jetzt schon Prophetie für die Zeit bis X? Wir haben uns bestimmte Zielpunkte gesetzt, und wir werden diese Zielpunkte Schritt um Schritt angehen. Und dann wird Ihnen auch die Finanzierung der Aufgaben vorgelegt werden. Es war Herr Burgbacher, der in diesen Tagen davon sprach, diese Bundesregierung Brandt/Scheel lebe von ihren Zinsen. Aber unser Freund Fritz Schäfer hat darauf hingewiesen, welche Hypotheken noch übriggeblieben sind. Zum Beispiel vergessen Sie die eine Hypothek — obwohl Herr Krampe auf sie hingewiesen hat —, daß wir im nächsten Jahr 1,1 Milliarden DM aus dem Finanzsicherungsgesetz von 1967 gegenüber der Rentenversicherung abtragen müssen. Das sind Ihre Zinsen; wir nennen es Hypothek. Nun darf ich gleich ein paar Bemerkungen zum Einzelplan 11 — Arbeit und Sozialordnung — selbst machen. Dies ist der zweite Sozialetat, der unter Federführung von Bundesminister Arendt von dessen Haus vorgelegt wurde. Ich will in meiner Betrachtung über diesen Etat nüchtern und sachlich einige Schwerpunkte vortragen. Insgesamt kann man über diesen Etat sagen, daß wir mit ihm dem Ziel, größere und mehr soziale Gerechtigkeit zu erreichen, einen weiteren Schritt nähergekommen sind. In Zahlen ausgedrückt — einen Augenblick, meine Damen und Herren! — sieht das wie folgt aus. 1969 umfaßte der Einzelplan 11 die Gesamtausgabe von 16,8 Milliarden DM; 1971 sind es 19,7 Milliarden DM. Demnach verzeichnen wir innerhalb von zwei .Jahren ein Mehr von 2,9 Milliarden DM. (Zuruf von der CDU/CSU: So kann man es auch machen!)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)


    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Diese Steigerung, meine Damen und Herren, erscheint manchem der Betrachter wohl selbstverständlich. Aber nach den Kassandrarufen der CDU/CSU-Opposition im Bundestag über die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung hätte ja wohl das Gegenteil eintreten müssen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ging auf Kosten der kleinen Leute!)




    Seidel
    Ich stelle nüchtern fest: kein Stillstand der sozialen Leistungen dieser Bundesregierung Brandt/ Scheel. Im Gegenteil, es sind Leistungsverbesserungen eingetreten. Der Etat weist neue sozialpolitische Maßnahmen aus. Dieser Etat für 1971 sieht eine Gesamtausgabe von 19,708 Milliarden DM vor. 1970 waren es 18,767 Milliarden DM. Es sind jetzt also 941 Millionen DM mehr als im Vorjahr.
    Die Empfänger sozialer Leistungen können darauf vertrauen, daß die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. So entsprechen die Steigerungen im Sozialetat den beschlossenen Anpassungsgesetzen in der Rentenversicherung und in der Kriegsopferversorgung. Von den Gesamtausgaben des Einzelplans 11 in Höhe von 19,7 Milliarden DM sind 98 bis 99% gesetzlich gebunden.

    (Zurufe von der CSU: Eben!)

    Der noch verbleibende Gestaltungsraum ist aber von erwähnenswerter politischer Wirksamkeit.
    Wer den Etat des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung betrachtet, würde ein ungenaues Bild bekommen, wenn er der Meinung wäre, er allein stelle die sozialen Leistungen des Bundes dar. Ich muß deshalb das Bild ergänzen. Für die aus Bundesmitteln zu finanzierenden Sozialleistungen im engeren Sinne — zu denen die Zuschüsse zur Sozialversicherung, die Altershalfe für Landwirte, die Kriegsopferversorgung, die Sozialhilfe, die Kriegsfürsorge, das Wohngeld, die Aufwendungen für den Lastenausgleich, das gesetzliche Kindergeld, die individuelle Förderung und Ausbildung und einige andere Leistungen gehören — sind im Gesamthaushalt 1971 insgesamt rund 26,1 Milliarden DM veranschlagt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Im Haushaltsjahr 1970 waren dafür rund 24,4 Milliarden DM vorgesehen. Die Steigerung gegenüber 1970 beträgt demnach 1,7 Milliarden DM.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Um das Bild abzurunden, meine Damen und Herren, erwähne ich den Finanzplan 1970 bis 1974. Er sieht weitere erhebliche Steigerungen im Sozialbereich vor. Schwergewicht werden sein: Rentenversicherung, Kriegsopferversorgung, Kindergeld, Wohngeld.
    Ich darf hier also noch einmal unterstreichen: im Bereich der Sozialleistungen kein Stillstand, sondern weiterer Ausbau!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Einzelplan 11 spiegelt einen Teil der inneren Reformen wider, die sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    — Bei dem Stichwort „innere Reformen" reagiert die CDU/CSU allergisch

    (Lachen und Zurufe in der Mitte)

    wie einst in vergangenen Jahren bei dem Stichwort „Planung".

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Die CDU/CSU versucht, das Thema „innere Reformen" entweder zu verniedlichen und vielfach zu diskreditieren oder überhaupt wegzudiskutieren. Aber, meine Damen und Herren, auf die Dauer wird man mit dieser Methode keinen Erfolg haben.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich erinnere die CDU/CSU an das Jahr 1961, als die SPD, damals in Opposition stehend, erstmalig die Fragen des Umweltschutzes zur Diskussion stellte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die CDU/CSU bemühte sich, dieses Thema lächerlich zu machen. Sie hatte damals ohne weiteres gewisse Teilerfolge.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was haben Sie denn getan? — Weitere Zurufe von der Mitte. — Abg. Baron von Wrangel meldet sich zu einer Zwischenfrage.)