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ID0609917100

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    Deutscher Bundestag 99. Sitzung Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilung 5585 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1100, zu VI/1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5585 B Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/1740, zu VI/1740) Dr. von Bülow (SPD) . . 5585 B, 5591 C, 5628 D Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 5586 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 5589 A Röhner (CDU/CSU) . . 5596 D, 5629 C, D, 5627 B Gallus (FDP) 5599 D, 5622 D Löffler (SPD) 5602 C Ertl, Bundesminister . . 5606 B, 5618 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 5612 D Höcherl (CDU/CSU) 5615 B Niegel (CDU/CSU) 5621 B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 5622 B Dr. Fischer (SPD) 5623 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 5624 B Rösing (CDU/CSU) 5624 B Wolf (SPD) 5626 A Seiters (CDU/CSU) 5626 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5631 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5633 A Anlagen 2 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 106 (neu), 113, 125 (neu), 127 und 134 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1740) .. . . . . . . . . 5633 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 5585 99. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 96. Sitzung, Seite 5350 C, Zeile 8 statt „Öffentlichkeit"; „Öffentlichkeitsarbeit" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 9. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger ' 13. 2. Bals** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Dr. Böhme 12. 2. Borm* 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Erhard 10. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch * 13. 2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) ** 13.2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) ** 13. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner 12. 2. Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. Riedel (Frankfurt) * 13. 2. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Saxowski 10. 2. Seefeld * 13. 2. Spitzmüller 9. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Stein (Honrath) 9. 2. Dr. Stoltenberg 9. 2. Frau Stommel 9. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 26. 2. Wolfram * 13. 2. Dr. Zimmermann 9. 2. Anlage 2 Umdruck 134 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. von Nordenskjöld, Windelen, Leicht, Dr. Althammer, Dr. Jenninger, Röhner, Dr. Ritz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1740 - Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 zu A. 1 - Ländliche Siedlung - Tit. 863 11 und 893 11 werden die Erläuterungen in Absatz 5 durch folgenden Wortlaut ersetzt: Es ist vorgesehen, zu Lasten der Einnahmen des Zweckvermögens im Haushaltsjahr 1971 bis zu 250 000 000 DM Kapitalmarktmittel zentral zu beschaffen und gemäß den Richtlinien des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. Oktober 1969 (MinBl. BML 1969 S. 183) für das Siedlungsprogramm 1971 vorrangig für die Eingliederung der vertriebenen und geflüchteten Landwirte zu verwenden mit der Maßgabe, daß der gegenüber dem Vorjahr zusätzlich bereitgestellte Betrag in Höhe von 50 Mio DM ausschließlich dem Siedlungsprogramm 1971 zugeführt wird und innerhalb des Siedlungsprogramms in erster Linie zur Eingliederung der geflüchteten und vertriebenen Landwirte zweckgebunden ist. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. von Nordenskjöld Windelen Leicht Dr. Althammer Dr. Jenninger Dr. Ritz Bewerunge Bittelmann Bremer Röhner 5634 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 Anlage 3 Umdruck 125 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1740 — Der Bundestag wolle beschließen: I. Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. Der Ansatz bei Tit. 656 51 — Zuschüsse zur Förderung der Altershilfe für Landwirte — wird um 120 000 000 DM auf 795 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt geändert: a) Satz 1 erhält folgende Fassung: „Das landwirtschaftliche Altersgeld beträgt bis 30. Juni 1971 monatlich 175 DM für Verheiratete und 115 DM für alleinstehende Berechtigte; ab 1. Juli 1971 soll das landwirtschaftliche Altersgeld durch eine weitere Novellierung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte auf monatlich 240 DM bzw. 160 DM erhöht werden." b) In Satz 3 wird das Wort „Fünften" gestrichen und der Betrag von 660 000 000 DM in 795 000 000 DM geändert. c) In Absatz 2 wird hinter das Wort „Mehr" folgender Halbsatz eingeschoben: „ , weil die Leistungen des Altershilfegesetzes nicht mehr dem berechtigten Bedürfnis der älteren Menschen in der Landwirtschaft auf Teilnahme an der allgemeinen Entwicklung der Einkünfte und des Lebensstandards der nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung entsprechen und 2. Der Ansatz bei Tit. 882 12 — Zuweisung zur Förderung der Flurbereinigung — wird um 20 000 000 DM auf 264 830 000 DM erhöht. 3. Der Ansatz bei Tit. 882 14 — Zuweisungen zur Förderung des Wirtschaftswegebaus — wird um 5 000 000 DM auf 35 000 000 DM erhöht. 4. Bei Tit. 893 11 — Zuschüsse zur Förderung der ländlichen Siedlung — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. 5. Der Ansatz bei Tit. 882 15 — Zuweisungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen — wird um 10 000 000 DM auf 115 700 000 DM erhöht. 6. Der Ansatz bei Tit. 882 22 — Zuweisungen zur Förderung besonderer Vorhaben auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft und der Landeskultur im Küstengebiet — wird um 10 000 000 DM auf 130 000 000 DM erhöht. 7. Der Ansatz bei Tit. 682 01 — Zuschüsse an den zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft wird um 10 000 000 DM auf 40 000 000 DM erhöht. 8. Der Ansatz bei Tit. 882 20 — Zuweisungen für zusätzliche Förderungsmaßnahmen in Gebieten, die von Natur benachteiligt sind — wird um 10 000 000 DM auf 110 000 000 DM erhöht. 9. Der Ansatz bei Tit. 882 32 — Zuweisungen für Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Wirtschaftseinheiten — wird um 10 000 000 DM auf 74 920 000 DM erhöht. 10. Die Erläuterungen zu D 4 — Vertikale Verbundwirtschaft — Tit. 652 44 und 882 44 werden wie folgt geändert: In Nummer 2 wird hinter das Wort „Startbeihilfen" eingefügt: „und Darlehn". 11. Hinter Tit. 893 02 wird ein neuer Abschnitt mit der Überschrift „G 13 Verstärkungsmittel" und folgender neuer Tit. 971 01 — Zur Verstärkung der Mittel zur Förderung der deutschen Landwirtschaft — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 143 400 000 DM eingefügt. Es wird bei diesem Titel folgender Vermerk aufgenommen: „Die Mittel dürfen nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden." II. Zu Kap. 10 03 — Marktordnung — Zur Deckung der Mehrausgaben in Ziffer I wird hinter Tit. 980 86 folgender neuer Abschnitt M 2 mit der Überschrift „Globale Minderausgabe" und folgender neuer Tit. 972 01 — Globale Minderausgaben bei Ausfuhrerstattungen und bei Ausgaben für Interventionen nach den Agrarmarktordnungen der EG — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 343 400 000 DM eingestellt. Begründung: Aufgrund Neuberechnung des Bedarfs sind die im Einzelplan 60 bei Tit. 60 06/686 11 veranschlagten Mittelzuweisungen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Garantie, auf Vorschlag der Bundesregierung im Haushaltsausschuß von 2 443 400 000 DM um 343 400 000 DM auf 2 100 000 000 DM herabgesetzt worden. Dementsprechend vermin- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 5635 dert sich auch der Bedarf für die gemeinschaftlich zu finanzierenden Ausfuhrerstattungen und Interventionen in Kap. 10 03 in gleicher Höhe, so daß nach dem Grundsatz der Haushaltswahrheit eine Minderausgabe zu veranschlagen ist. Diese Minderausgabe ergibt die Möglichkeit, die in Kap. 10 02 veranschlagten Maßnahmen zur Förderung der deutschen Landwirtschaft um den gleichen Betrag anzuheben. Sonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 127 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 10 02 wird unter D. 4 Vertikale Verbundwirtschaft nach dem Tit. 652 44 folgender Titel als Leertitel eingefügt: „Tit. 852 44 Darlehen zur Gründung von Interventionsfonds nach der VO 159/66/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Oktober 1966 kw." Der Deckungsvermerk unter D. Rationalisierung der Vermarktung wird um den Tit. 852 44 erweitert. Die Erläuterungen zu D. 4 sind wie folgt zu ergänzen: In der Überschrift ist neben den Tit. 652 44 und 882 44 der Tit. 852 44 aufzunehmen. Unter Nummer 2 sind nach den Worten „Startbeihilfen für Erzeugerorganisationen" die Worte „und Darlehen für Interventionsfonds" einzufügen. Bonn, den 3. Februar 1971 Dr. Schmidt (Gellersen) Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 106 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Wolf, Gerlach (Emsland), Dr. Tamblé, Peters (Norden) und der Fraktionen der SPD. FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 In Tit. 671 17, 652 17 und 882 17 (Emslandprogramm) ist in den Erläuterungen nach Absatz 1 und in den Tit. 625 18 und 882 18 (Nordprogramm) nach Absatz 2 folgender neuer Absatz einzufügen: „Die Mittel können auch für Infrastrukturmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden." Bonn, den 3. Februar 1971 Wolf Gerlach (Emsland) Dr. Tamblé Peters (Norden) Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 113 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — A. 6 Emslandprogramm Die Erläuterungen werden in Absatz 1 Satz 3 nach dem Wort „Abwasserbeseitigung" wie folgt ergänzt: „sowie die Schaffung von Voraussetzungen zur Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willi Wolf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt auf Umdruck 106 (neu) ein Antrag vor, den ich hier begründen möchte. Es ist sicher dankbar zu begrüßen, daß sich der Bund in den wirtschaftlich schwach entwickelten Räumen an den Erschließungsprogrammen der Länder durch verschiedenartige Regionalprogramme angemessen beteiligt. Ein geglücktes Beispiel der Intensivierung und Koordinierung einer Strukturpolitik stellt das jetzige System des regionalen Aktionsprogramms zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur ländlicher und entwicklungsbedürftiger industrieller Gebiete dar. Es wurde ein relativ exaktes regionales Entwicklungskonzept verwirklicht, das vor allem Regional- und Agrarpolitik aufeinander abstimmt und belebt.
    Nun ist das Gebiet des Emsland-Programms ein Teil des regionalen Aktionsprogramms Nord-West-
    Niedersachsen, und das Gebiet des Nord-Programms ist sowohl Teil des regionalen Aktionsprogramms Schleswig-Unterelbe als auch des regionalen Aktionsprogramms Holstein. Daher ist es unter Berücksichtigung der soeben skizzierten Zusammenhänge nur folgerichtig, in die Erläuterungen sowohl zum Emsland- als auch zum Nord-Programm den Hinweis aufzunehmen, daß auch die dort eingesetzten Mittel für Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Grundsätze des regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung eingesetzt werden können, weil diese Richtlinien Grundlage für die Vergabe der für die regionale Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehenden Bundesmittel im Rahmen des regionalen Aktionsprogramms sind.
    Inzwischen haben alle, die mit der Situation dieser Räume vertraut sind, eingesehen, daß die Gesamterschließung — auch angesichts der Notwendigkeit, in schnellerem Tempo als bisher die Agrarstrukturverbesserung durch die Schaffung nicht landwirtschaftlicher Dauerarbeitsplätze zu erreichen — nur möglich ist, wenn zusätzliche Hilfen durch Bund und Land gewährt werden.
    Ich bin darüber erfreut, daß es gelungen ist, die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion und die
    *) Siehe Anlage 5 **) Siehe Anlage 6
    Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners dafür zu gewinnen, die Mittel des Emsland-Plans und des Nord-Programms 1971 nochmals für die Infrastrukturmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen des regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können.
    Wir haben die Ihnen auf Umdruck 106 (neu) vorliegende Fassung gewählt, weil wir glauben, daß mit dieser Fassung eine effektive Wirtschaftsförderung möglich ist. Hohe Investitionsanreize für die gewerbliche Wirtschaft werden weitestgehend unwirksam bleiben, wenn sie unkonzentriert auf die Fläche verteilt werden. Deshalb teilen wir die Auffassung der Bundesregierung — die im Strukturbericht 1970 ihren Niederschlag gefunden hat —, daß die hohen Aufwendungen für die erforderliche Infrastruktur zur Konzentration auf die in den regionalen Aktionsprogrammen ausgewiesenen Schwerpunkte zwingen. Diese Schwerpunkte werden ihrerseits sicherlich auch wieder auf das Umland belebend wirken. Nur eine Konzentration der Mittel wird in den schwach entwickelten Gebieten dazu beitragen, wachstumsfähige Wirtschaftszentren zu schaffen. Ferner sind auch nur so vorhaltende Erschließungsinvestitionen der öffentlichen Hand zu rechtfertigen.
    Die Fassung des Antrags der CDU/CSU auf Umdruck 113 trägt diesen Überlegungen nicht Rechnung. Ferner bezieht sich dieser Antrag nur auf das Emsland, nicht auch auf das Nord-Programm. Ich bitte daher im Namen der Regierungsparteien, den Antrag Umdruck 106 (neu) anzunehmen und den Antrag der Opposition auf Umdruck 113 abzulehnen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Seiters.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, zu beiden Anträgen kurz Stellung zu nehmen, sowohl zu dem Antrag der Koalition auf Umdruck 106 (neu) als auch zu dem Antrag der CDU/CSU auf Umdruck 113 **).
    Ich möchte es zunächst durchaus begrüßen, daß die Koalitionsfraktionen ganz offensichtlich ihre bisher negative Haltung in dieser Frage aufgegeben haben

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und nunmehr bereit sind, den ablehnenden Beschluß des Haushaltsausschusses vom Dezember 1970 zu korrigieren. Wir halten unseren Antrag aufrecht. Er enthält im wesentlichen das gleiche Ziel, nämlich die Gesamterschließung eines ländlichen Raums wiederherzustellen, geht aber erheblich weiter, weil die Mittel nicht nur in Industriestandorten eingesetzt werden können.
    Ich darf darauf hinweisen, daß wir die bewährte ursprüngliche Fassung der Erläuterung wiederhergestellt wissen wollen. Unser Antrag hat bereits den Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestags



    Seiters
    passiert, er ist dort angenommen worden. Unser Antrag wird auch von der niedersächsischen Landesregierung unterstützt, die gerade in den letzten Tagen noch an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags appelliert hat, die ursprüngliche Zweckbestimmung wiederherzustellen, und unser Antrag wird auch von den betroffenen emsländischen Kreisen unterstützt, Aus diesem Grunde bitte ich dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Umdruck 113 zuzustimmen, weil dieser Antrag gewährleistet, daß die bewilligten Mittel so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Ich wäre außerordentlich dankbar, Herr Präsident — wenn ich mir die Anregung erlauben darf —, wenn Sie über diesen Antrag zunächst abstimmen ließen, weil er in der Sache weitergeht und wir bei einer Ablehnung unseres Antrags unter Umständen bereit wären, auch dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)