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    Deutscher Bundestag 99. Sitzung Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilung 5585 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1100, zu VI/1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5585 B Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/1740, zu VI/1740) Dr. von Bülow (SPD) . . 5585 B, 5591 C, 5628 D Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 5586 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 5589 A Röhner (CDU/CSU) . . 5596 D, 5629 C, D, 5627 B Gallus (FDP) 5599 D, 5622 D Löffler (SPD) 5602 C Ertl, Bundesminister . . 5606 B, 5618 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 5612 D Höcherl (CDU/CSU) 5615 B Niegel (CDU/CSU) 5621 B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 5622 B Dr. Fischer (SPD) 5623 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 5624 B Rösing (CDU/CSU) 5624 B Wolf (SPD) 5626 A Seiters (CDU/CSU) 5626 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5631 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5633 A Anlagen 2 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 106 (neu), 113, 125 (neu), 127 und 134 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1740) .. . . . . . . . . 5633 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 5585 99. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 96. Sitzung, Seite 5350 C, Zeile 8 statt „Öffentlichkeit"; „Öffentlichkeitsarbeit" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 9. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger ' 13. 2. Bals** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Dr. Böhme 12. 2. Borm* 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Erhard 10. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch * 13. 2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) ** 13.2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) ** 13. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner 12. 2. Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. Riedel (Frankfurt) * 13. 2. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Saxowski 10. 2. Seefeld * 13. 2. Spitzmüller 9. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Stein (Honrath) 9. 2. Dr. Stoltenberg 9. 2. Frau Stommel 9. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 26. 2. Wolfram * 13. 2. Dr. Zimmermann 9. 2. Anlage 2 Umdruck 134 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. von Nordenskjöld, Windelen, Leicht, Dr. Althammer, Dr. Jenninger, Röhner, Dr. Ritz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1740 - Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 zu A. 1 - Ländliche Siedlung - Tit. 863 11 und 893 11 werden die Erläuterungen in Absatz 5 durch folgenden Wortlaut ersetzt: Es ist vorgesehen, zu Lasten der Einnahmen des Zweckvermögens im Haushaltsjahr 1971 bis zu 250 000 000 DM Kapitalmarktmittel zentral zu beschaffen und gemäß den Richtlinien des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. Oktober 1969 (MinBl. BML 1969 S. 183) für das Siedlungsprogramm 1971 vorrangig für die Eingliederung der vertriebenen und geflüchteten Landwirte zu verwenden mit der Maßgabe, daß der gegenüber dem Vorjahr zusätzlich bereitgestellte Betrag in Höhe von 50 Mio DM ausschließlich dem Siedlungsprogramm 1971 zugeführt wird und innerhalb des Siedlungsprogramms in erster Linie zur Eingliederung der geflüchteten und vertriebenen Landwirte zweckgebunden ist. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. von Nordenskjöld Windelen Leicht Dr. Althammer Dr. Jenninger Dr. Ritz Bewerunge Bittelmann Bremer Röhner 5634 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 Anlage 3 Umdruck 125 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1740 — Der Bundestag wolle beschließen: I. Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. Der Ansatz bei Tit. 656 51 — Zuschüsse zur Förderung der Altershilfe für Landwirte — wird um 120 000 000 DM auf 795 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt geändert: a) Satz 1 erhält folgende Fassung: „Das landwirtschaftliche Altersgeld beträgt bis 30. Juni 1971 monatlich 175 DM für Verheiratete und 115 DM für alleinstehende Berechtigte; ab 1. Juli 1971 soll das landwirtschaftliche Altersgeld durch eine weitere Novellierung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte auf monatlich 240 DM bzw. 160 DM erhöht werden." b) In Satz 3 wird das Wort „Fünften" gestrichen und der Betrag von 660 000 000 DM in 795 000 000 DM geändert. c) In Absatz 2 wird hinter das Wort „Mehr" folgender Halbsatz eingeschoben: „ , weil die Leistungen des Altershilfegesetzes nicht mehr dem berechtigten Bedürfnis der älteren Menschen in der Landwirtschaft auf Teilnahme an der allgemeinen Entwicklung der Einkünfte und des Lebensstandards der nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung entsprechen und 2. Der Ansatz bei Tit. 882 12 — Zuweisung zur Förderung der Flurbereinigung — wird um 20 000 000 DM auf 264 830 000 DM erhöht. 3. Der Ansatz bei Tit. 882 14 — Zuweisungen zur Förderung des Wirtschaftswegebaus — wird um 5 000 000 DM auf 35 000 000 DM erhöht. 4. Bei Tit. 893 11 — Zuschüsse zur Förderung der ländlichen Siedlung — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. 5. Der Ansatz bei Tit. 882 15 — Zuweisungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen — wird um 10 000 000 DM auf 115 700 000 DM erhöht. 6. Der Ansatz bei Tit. 882 22 — Zuweisungen zur Förderung besonderer Vorhaben auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft und der Landeskultur im Küstengebiet — wird um 10 000 000 DM auf 130 000 000 DM erhöht. 7. Der Ansatz bei Tit. 682 01 — Zuschüsse an den zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft wird um 10 000 000 DM auf 40 000 000 DM erhöht. 8. Der Ansatz bei Tit. 882 20 — Zuweisungen für zusätzliche Förderungsmaßnahmen in Gebieten, die von Natur benachteiligt sind — wird um 10 000 000 DM auf 110 000 000 DM erhöht. 9. Der Ansatz bei Tit. 882 32 — Zuweisungen für Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Wirtschaftseinheiten — wird um 10 000 000 DM auf 74 920 000 DM erhöht. 10. Die Erläuterungen zu D 4 — Vertikale Verbundwirtschaft — Tit. 652 44 und 882 44 werden wie folgt geändert: In Nummer 2 wird hinter das Wort „Startbeihilfen" eingefügt: „und Darlehn". 11. Hinter Tit. 893 02 wird ein neuer Abschnitt mit der Überschrift „G 13 Verstärkungsmittel" und folgender neuer Tit. 971 01 — Zur Verstärkung der Mittel zur Förderung der deutschen Landwirtschaft — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 143 400 000 DM eingefügt. Es wird bei diesem Titel folgender Vermerk aufgenommen: „Die Mittel dürfen nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden." II. Zu Kap. 10 03 — Marktordnung — Zur Deckung der Mehrausgaben in Ziffer I wird hinter Tit. 980 86 folgender neuer Abschnitt M 2 mit der Überschrift „Globale Minderausgabe" und folgender neuer Tit. 972 01 — Globale Minderausgaben bei Ausfuhrerstattungen und bei Ausgaben für Interventionen nach den Agrarmarktordnungen der EG — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 343 400 000 DM eingestellt. Begründung: Aufgrund Neuberechnung des Bedarfs sind die im Einzelplan 60 bei Tit. 60 06/686 11 veranschlagten Mittelzuweisungen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Garantie, auf Vorschlag der Bundesregierung im Haushaltsausschuß von 2 443 400 000 DM um 343 400 000 DM auf 2 100 000 000 DM herabgesetzt worden. Dementsprechend vermin- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 5635 dert sich auch der Bedarf für die gemeinschaftlich zu finanzierenden Ausfuhrerstattungen und Interventionen in Kap. 10 03 in gleicher Höhe, so daß nach dem Grundsatz der Haushaltswahrheit eine Minderausgabe zu veranschlagen ist. Diese Minderausgabe ergibt die Möglichkeit, die in Kap. 10 02 veranschlagten Maßnahmen zur Förderung der deutschen Landwirtschaft um den gleichen Betrag anzuheben. Sonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 127 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 10 02 wird unter D. 4 Vertikale Verbundwirtschaft nach dem Tit. 652 44 folgender Titel als Leertitel eingefügt: „Tit. 852 44 Darlehen zur Gründung von Interventionsfonds nach der VO 159/66/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Oktober 1966 kw." Der Deckungsvermerk unter D. Rationalisierung der Vermarktung wird um den Tit. 852 44 erweitert. Die Erläuterungen zu D. 4 sind wie folgt zu ergänzen: In der Überschrift ist neben den Tit. 652 44 und 882 44 der Tit. 852 44 aufzunehmen. Unter Nummer 2 sind nach den Worten „Startbeihilfen für Erzeugerorganisationen" die Worte „und Darlehen für Interventionsfonds" einzufügen. Bonn, den 3. Februar 1971 Dr. Schmidt (Gellersen) Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 106 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Wolf, Gerlach (Emsland), Dr. Tamblé, Peters (Norden) und der Fraktionen der SPD. FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 In Tit. 671 17, 652 17 und 882 17 (Emslandprogramm) ist in den Erläuterungen nach Absatz 1 und in den Tit. 625 18 und 882 18 (Nordprogramm) nach Absatz 2 folgender neuer Absatz einzufügen: „Die Mittel können auch für Infrastrukturmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden." Bonn, den 3. Februar 1971 Wolf Gerlach (Emsland) Dr. Tamblé Peters (Norden) Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 113 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — A. 6 Emslandprogramm Die Erläuterungen werden in Absatz 1 Satz 3 nach dem Wort „Abwasserbeseitigung" wie folgt ergänzt: „sowie die Schaffung von Voraussetzungen zur Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Andreas von Bülow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja, bitte!


Rede von Martin Horstmeier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, könnten Sie uns an Hand von ein paar Beispielen erläutern, wie die Finanzierung des Ertl-Planes gesichert sein soll?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Andreas von Bülow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja, warten Sie bitte ab.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    — Sie können später lachen, wenn ich Ihnen die Zahlen vorlesen.
    Ich glaube, man wird sich über das Problem der Zinsverbilligung ernsthaft Gedanken machen müssen, wenn die Brüsseler Preisgespräche abgeschlossen worden sind. Daß aber die Förderungsbedingungen schlechter als bisher seien, kann fairerweise nicht behauptet werden, obwohl die Opposition landauf, landab mit diesen Behauptungen zu Felde zieht.



    Dr. von Bülow
    Hier sind einige Bedingungen. Früher wurde die Althofsanierung mit öffentlichen Darlehen in Höhe von 50 000 DM gefördert. Nach dem neuen Programm sind es 60 000 DM. Hinzu kommt, daß auch die Mindestinvestitionssumme von 50 000 DM auf 20 000 DM herabgesetzt worden ist.
    Bei Aussiedlungen treten folgende Verbesserungen in Kraft. Die Garantie für die Anrechnung der Altstelle wird von 55 000 auf 60 000 DM erhöht. Die Erschließungsbeihilfe wird von 30 000 DM auf 40 000 DM erhöht.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Ja, aber Sie argumentieren immer, daß es zu wenig Mittel wären, weil die Kosten gestiegen sind. Jetzt wird in diesem Programm der Kostenrechnung Rechnung getragen, und nun schreien Sie weiter.
    Die Erschließungsbeihilfe wird von 30 000 DM auf 40 000 DM erhöht, desgleichen werden die öffentlichen Darlehen von 100 000 auf 120 000 DM erhöht. Die Beihilfe für Maßnahmen zur Modernisierung des Wohnhauses, das sogenannte Bäuerinnenprogramm, wird von 1600 auf 2700 DM erhöht. Ebenso liegen die Dinge bei der Zinsverbilligung. Während früher nur 66 2/3 % des Investitionsvolumens förderungswürdig waren, sind es jetzt 85 %.

    (Abg. Leicht: Trotzdem war es früher noch besser als heute! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Das werden wir sehen! — Wie schon erwähnt werden die Mittel gebündelt auf die Betriebe verteilt, die entwicklungsfähig sind. Ich glaube, daß, alles zusammengenommen, die Mittel, die für dieses Programm zur Verfügung stehen, ausreichen werden, um das durchzuführen.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    Die Mittel für die Flurbereinigung belaufen sich auf 245 Millionen DM, womit eine Fläche von 300 000 ha bereinigt werden soll.