Rede:
ID0609900200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 26
    1. hat: 2
    2. Ich: 1
    3. danke: 1
    4. dem: 1
    5. Herrn: 1
    6. Berichterstatter.Ich: 1
    7. rufe: 1
    8. auf: 1
    9. zur: 1
    10. allgemeinen: 1
    11. Aussprache.: 1
    12. Das: 1
    13. Wort: 1
    14. der: 1
    15. Abgeordnete: 1
    16. Struve.: 1
    17. Seine: 1
    18. Fraktion: 1
    19. für: 1
    20. ihn: 1
    21. eine: 1
    22. Redezeit: 1
    23. von: 1
    24. 20: 1
    25. Minuten: 1
    26. erbeten.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 99. Sitzung Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilung 5585 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1100, zu VI/1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5585 B Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/1740, zu VI/1740) Dr. von Bülow (SPD) . . 5585 B, 5591 C, 5628 D Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 5586 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 5589 A Röhner (CDU/CSU) . . 5596 D, 5629 C, D, 5627 B Gallus (FDP) 5599 D, 5622 D Löffler (SPD) 5602 C Ertl, Bundesminister . . 5606 B, 5618 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 5612 D Höcherl (CDU/CSU) 5615 B Niegel (CDU/CSU) 5621 B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 5622 B Dr. Fischer (SPD) 5623 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 5624 B Rösing (CDU/CSU) 5624 B Wolf (SPD) 5626 A Seiters (CDU/CSU) 5626 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5631 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5633 A Anlagen 2 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 106 (neu), 113, 125 (neu), 127 und 134 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1740) .. . . . . . . . . 5633 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 5585 99. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 96. Sitzung, Seite 5350 C, Zeile 8 statt „Öffentlichkeit"; „Öffentlichkeitsarbeit" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 9. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger ' 13. 2. Bals** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Dr. Böhme 12. 2. Borm* 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Erhard 10. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch * 13. 2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) ** 13.2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) ** 13. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner 12. 2. Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. Riedel (Frankfurt) * 13. 2. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Saxowski 10. 2. Seefeld * 13. 2. Spitzmüller 9. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Stein (Honrath) 9. 2. Dr. Stoltenberg 9. 2. Frau Stommel 9. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 26. 2. Wolfram * 13. 2. Dr. Zimmermann 9. 2. Anlage 2 Umdruck 134 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. von Nordenskjöld, Windelen, Leicht, Dr. Althammer, Dr. Jenninger, Röhner, Dr. Ritz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1740 - Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 zu A. 1 - Ländliche Siedlung - Tit. 863 11 und 893 11 werden die Erläuterungen in Absatz 5 durch folgenden Wortlaut ersetzt: Es ist vorgesehen, zu Lasten der Einnahmen des Zweckvermögens im Haushaltsjahr 1971 bis zu 250 000 000 DM Kapitalmarktmittel zentral zu beschaffen und gemäß den Richtlinien des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. Oktober 1969 (MinBl. BML 1969 S. 183) für das Siedlungsprogramm 1971 vorrangig für die Eingliederung der vertriebenen und geflüchteten Landwirte zu verwenden mit der Maßgabe, daß der gegenüber dem Vorjahr zusätzlich bereitgestellte Betrag in Höhe von 50 Mio DM ausschließlich dem Siedlungsprogramm 1971 zugeführt wird und innerhalb des Siedlungsprogramms in erster Linie zur Eingliederung der geflüchteten und vertriebenen Landwirte zweckgebunden ist. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. von Nordenskjöld Windelen Leicht Dr. Althammer Dr. Jenninger Dr. Ritz Bewerunge Bittelmann Bremer Röhner 5634 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 Anlage 3 Umdruck 125 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1740 — Der Bundestag wolle beschließen: I. Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. Der Ansatz bei Tit. 656 51 — Zuschüsse zur Förderung der Altershilfe für Landwirte — wird um 120 000 000 DM auf 795 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt geändert: a) Satz 1 erhält folgende Fassung: „Das landwirtschaftliche Altersgeld beträgt bis 30. Juni 1971 monatlich 175 DM für Verheiratete und 115 DM für alleinstehende Berechtigte; ab 1. Juli 1971 soll das landwirtschaftliche Altersgeld durch eine weitere Novellierung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte auf monatlich 240 DM bzw. 160 DM erhöht werden." b) In Satz 3 wird das Wort „Fünften" gestrichen und der Betrag von 660 000 000 DM in 795 000 000 DM geändert. c) In Absatz 2 wird hinter das Wort „Mehr" folgender Halbsatz eingeschoben: „ , weil die Leistungen des Altershilfegesetzes nicht mehr dem berechtigten Bedürfnis der älteren Menschen in der Landwirtschaft auf Teilnahme an der allgemeinen Entwicklung der Einkünfte und des Lebensstandards der nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung entsprechen und 2. Der Ansatz bei Tit. 882 12 — Zuweisung zur Förderung der Flurbereinigung — wird um 20 000 000 DM auf 264 830 000 DM erhöht. 3. Der Ansatz bei Tit. 882 14 — Zuweisungen zur Förderung des Wirtschaftswegebaus — wird um 5 000 000 DM auf 35 000 000 DM erhöht. 4. Bei Tit. 893 11 — Zuschüsse zur Förderung der ländlichen Siedlung — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. 5. Der Ansatz bei Tit. 882 15 — Zuweisungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen — wird um 10 000 000 DM auf 115 700 000 DM erhöht. 6. Der Ansatz bei Tit. 882 22 — Zuweisungen zur Förderung besonderer Vorhaben auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft und der Landeskultur im Küstengebiet — wird um 10 000 000 DM auf 130 000 000 DM erhöht. 7. Der Ansatz bei Tit. 682 01 — Zuschüsse an den zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft wird um 10 000 000 DM auf 40 000 000 DM erhöht. 8. Der Ansatz bei Tit. 882 20 — Zuweisungen für zusätzliche Förderungsmaßnahmen in Gebieten, die von Natur benachteiligt sind — wird um 10 000 000 DM auf 110 000 000 DM erhöht. 9. Der Ansatz bei Tit. 882 32 — Zuweisungen für Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Wirtschaftseinheiten — wird um 10 000 000 DM auf 74 920 000 DM erhöht. 10. Die Erläuterungen zu D 4 — Vertikale Verbundwirtschaft — Tit. 652 44 und 882 44 werden wie folgt geändert: In Nummer 2 wird hinter das Wort „Startbeihilfen" eingefügt: „und Darlehn". 11. Hinter Tit. 893 02 wird ein neuer Abschnitt mit der Überschrift „G 13 Verstärkungsmittel" und folgender neuer Tit. 971 01 — Zur Verstärkung der Mittel zur Förderung der deutschen Landwirtschaft — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 143 400 000 DM eingefügt. Es wird bei diesem Titel folgender Vermerk aufgenommen: „Die Mittel dürfen nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden." II. Zu Kap. 10 03 — Marktordnung — Zur Deckung der Mehrausgaben in Ziffer I wird hinter Tit. 980 86 folgender neuer Abschnitt M 2 mit der Überschrift „Globale Minderausgabe" und folgender neuer Tit. 972 01 — Globale Minderausgaben bei Ausfuhrerstattungen und bei Ausgaben für Interventionen nach den Agrarmarktordnungen der EG — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 343 400 000 DM eingestellt. Begründung: Aufgrund Neuberechnung des Bedarfs sind die im Einzelplan 60 bei Tit. 60 06/686 11 veranschlagten Mittelzuweisungen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Garantie, auf Vorschlag der Bundesregierung im Haushaltsausschuß von 2 443 400 000 DM um 343 400 000 DM auf 2 100 000 000 DM herabgesetzt worden. Dementsprechend vermin- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 5635 dert sich auch der Bedarf für die gemeinschaftlich zu finanzierenden Ausfuhrerstattungen und Interventionen in Kap. 10 03 in gleicher Höhe, so daß nach dem Grundsatz der Haushaltswahrheit eine Minderausgabe zu veranschlagen ist. Diese Minderausgabe ergibt die Möglichkeit, die in Kap. 10 02 veranschlagten Maßnahmen zur Förderung der deutschen Landwirtschaft um den gleichen Betrag anzuheben. Sonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 127 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 10 02 wird unter D. 4 Vertikale Verbundwirtschaft nach dem Tit. 652 44 folgender Titel als Leertitel eingefügt: „Tit. 852 44 Darlehen zur Gründung von Interventionsfonds nach der VO 159/66/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Oktober 1966 kw." Der Deckungsvermerk unter D. Rationalisierung der Vermarktung wird um den Tit. 852 44 erweitert. Die Erläuterungen zu D. 4 sind wie folgt zu ergänzen: In der Überschrift ist neben den Tit. 652 44 und 882 44 der Tit. 852 44 aufzunehmen. Unter Nummer 2 sind nach den Worten „Startbeihilfen für Erzeugerorganisationen" die Worte „und Darlehen für Interventionsfonds" einzufügen. Bonn, den 3. Februar 1971 Dr. Schmidt (Gellersen) Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 106 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Wolf, Gerlach (Emsland), Dr. Tamblé, Peters (Norden) und der Fraktionen der SPD. FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 In Tit. 671 17, 652 17 und 882 17 (Emslandprogramm) ist in den Erläuterungen nach Absatz 1 und in den Tit. 625 18 und 882 18 (Nordprogramm) nach Absatz 2 folgender neuer Absatz einzufügen: „Die Mittel können auch für Infrastrukturmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden." Bonn, den 3. Februar 1971 Wolf Gerlach (Emsland) Dr. Tamblé Peters (Norden) Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 113 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — A. 6 Emslandprogramm Die Erläuterungen werden in Absatz 1 Satz 3 nach dem Wort „Abwasserbeseitigung" wie folgt ergänzt: „sowie die Schaffung von Voraussetzungen zur Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Andreas von Bülow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Einzelplan 10, sieht für das Jahr 1971 Ausgaben in Höhe von knapp 7 Milliarden DM vor. Vergleicht man die Ansätze des Einzelplans 10 in den vergangenen Jahren, so ergibt sich eine Steigerung von 2,068 Milliarden DM im Jahre 1960 über 4,586 Milliarden DM im Jahre 1965 auf fast 7 Milliarden DM in diesem Jahr.
    In der unkritischen Öffentlichkeit ist der Eindruck weit verbreitet, als sei dies ausschließlich der Topf, aus dem sich die deutsche Landwirtschaft Subventionen holen könne. Aber diese 7 Milliarden DM gliedern sich auf in Ausgaben, die im nationalen Bereich verwandt werden, und solche, die nach Brüssel fließen, die also für die Europäischen Gemeinschaften eingesetzt werden und die Landwirtschaft Europas von der Nordseeküste bis zum Stiefel Italiens finanzieren helfen. Diese supranationalen Mittel haben im Jahre 1971 einen Anteil von 2,8 Milliarden DM. Nur etwa 30 % davon werden für Marktinterventionen und -struktur verwandt. Man könnte also allenfalls einen Betrag von 800 Millionen DM der deutschen Landwirtschaft anlasten, wenn man diese Betrachtungsweise überhaupt übernimmt.
    Aber auch die Mittel, die in Kap. 10 02, dem Kapitel der nationalen Agrarpolitik, zur Verfügung gestellt werden, stehen der Landwirtschaft nicht ausschließlich als Subventionen zur Verfügung. Hier müssen abgezogen werden: die Mittel für den Aufwertungsausgleich, die Mittel für die Befreiung der landwirtschaftlichen Betriebe von der Mineralölsteuer, die Mittel für den Küstenschutz in Höhe von 120 Millionen DM, für die Fischerei in Höhe von 30 Millionen DM und weiter die 120 Millionen DM für die Wasserwirtschaft. Im Endeffekt können also knapp 2 bis 2,2 Milliarden DM für Maßnahmen zugunsten der deutschen Landwirtschaft bereitgestellt werden.
    Die Etatansätze 1971 lassen sich nur in einem Vergleich mit 1970 und 1969 verstehen. Deshalb erlauben Sie mir einen kurzen Rückblick auf das Jahr 1970.
    Im vergangenen Jahr sind die Haushaltsansätze für Einzelplan 10 um knapp 40 % gestiegen. Die Gründe für diese Anhebung im vergangenen Jahr waren zum ersten die Steigerung der Marktordnungsausgaben, d. h. der auf Brüsseler Konto zu verrechnenden Maßnahmen, um 1,5 Milliarden DM oder 77 % und zum zweiten die Entschädigung der Landwirtschaft für die Folgen der D-Mark-Aufwertung um insgesamt 1,8 Milliarden DM, davon im Einzelplan 10 eingestellt 920 Millionen DM.
    Meine Damen und Herren, wenn heute und in den nächsten Tagen in Brüssel von Preiserhöhungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse gesprochen werden kann, so liegt das außer an den gestiegenen Kosten in ganz Europa — in anderen Ländern sind diese Kostensteigerungen ja wesentlich größer als



    Dr. von Bülow
    bei uns — auch daran, daß wir im vergangenen Jahr mit dem Einsatz von etwa 800 Millionen DM das Anwachsen des Butter- und Weizenberges verhindert und sogar eine nicht unbeträchtliche Abschreibung dieser beiden Berge erreicht haben.
    Um welche Größenordnung je Produkteinheit es sich hier handelt, soll am Beispiel der Butter kurz aufgezeigt werden. Wir müssen den Erzeugerpreis für Butter von 6,40 DM um 5 DM auf etwa 1,40 DM verbilligen, um diese Butter überhaupt auf dem Weltmarkt verkaufsfähig zu machen.
    Nach diesem Rückblick auf das Haushaltsjahr 1970 ein kurzer Überblick über den Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Jahre 1971. Nachdem wir im vergangenen Jahr infolge auch der EWG-Ausgaben eine fast exorbitant hohe Steigerungsrate zu verzeichnen hatten, sinken in diesem Jahr die Aufwendungen für die europäischen Marktordnungen wieder leicht ab, so daß aus diesem Grunde eine Senkung des Gesamtplafonds von 9 % zustande kam. Dies war zwar Anlaß zur Kritik; ich 'bin jedoch der Auffassung, daß diese Kritik nicht berechtigt ist. Man kann nicht auf der einen Seite ständig und mit Vehemenz fordern, die Ausgaben für die EWG-Marktordnungen müßten aus dem Landwirtschaftsetat verschwinden, weil sie die Öffentlichkeit irreführten, und auf der anderen Seite dann, wenn Vorteile herauszuschlagen sind, so tun, als müßte dieser Topf ausschließlich der nationalen Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Wir werden nachher im Detail noch auf diese Probleme zu sprechen kommen.
    Wichtig ist allein, daß in diesem Jahr für die nationale Agrarpolitik aus den Mitteln des Bundes 4,029 Milliarden DM gegenüber 3,851 Milliarden DM im Jahre 1970 zur Verfügung stehen und daß abzüglich des Aufwertungsausgleichs im Jahre 1971 588 Millionen DM mehr für die nationale Agrarpolitik zur Verfügung gestellt werden, als die mittelfristige Finanzplanung der vorigen Regierung vorgesehen hatte.
    Ich kann es mir ersparen, auf die Details des Haushalts 1971 einzugehen. Erwähnt seien nur die wichtigsten Positionen in ihren Änderungen, die sie durch den Haushaltsausschuß erfahren haben.
    Die Mittel für die Verbesserung der Agrarstruktur erhöhen sich im Jahre 1971 um 56 Millionen DM auf 1,154 Milliarden DM. Die Modernisierung der betrieblichen Ausstattungen wird mit 64,92 Millionen DM dotiert. Hinzu kommen 249 Millionen DM für die besonderen Agrarstrukturmaßnahmen.
    Wichtig erscheint, daß die landwirtschaftliche Sozialpolitik die Milliardengrenze mit 980 Millionen DM nur noch knapp verfehlt. Hierunter fällt die Altershilfe mit 675 Millionen DM — das ist ein Mehr von immerhin 36 Millionen DM — und die Unfallversicherung mit 260 Millionen DM, die ihrerseits eine Erhöhung durch den Haushaltsausschuß von 80 Millionen DM gegenüber dem Regierungsentwurf erfahren hat. Die Rente für Landabgabe, deren Bedingungen entscheidend verbessert worden sind, wird mit 25 Millionen DM veranschlagt. Hinzu kommt noch ein kleinerer Posten im Bereich der Sozialpolitik für die Landwirtschaft: die erstmalige Einführung eines Zuschusses für diejenigen ausscheidenden Landwirte, die sich nach Übernahme einer außerlandwirtschaftlichen Beschäftigung in die gesetzliche Rentenversicherung nachträglich einkaufen wollen. Ein weiterer großer Brokken ist die Rationalisierung der Vermarktung, die mit 217 Millionen DM im Jahre 1971 gegenüber 196 Millionen DM im Jahre 1970 gefördert wird.
    So weit mein Bericht über den Einzelplan 10.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe auf zur allgemeinen Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Struve. Seine Fraktion hat für ihn eine Redezeit von 20 Minuten erbeten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Struve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während meiner über 20 jährigen Mitgliedschaft in diesem Hohen Hause war ich bemüht, zur Gestaltung der staatlichen Agrarpolitik beizutragen, wenn auch nur zu einem geringen Teil. Ich gebe zu, daß die Bewältigung dieser Aufgaben in einer von der Industrie maßgeblich beeinflußten Volkswirtschaft nicht immer leicht gewesen ist. Heute komme ich zu der Feststellung, daß die deutsche Landwirtschaft zu meinen Lebzeiten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nur noch I einmal in einer so hoffnungslosen Lage war wie heute. Das, meine Damen und Herren, war die Zeit an der Wende der 20er und 30er Jahre. Ich ziehe diesen Vergleich von damals zu heute in dem Bewußtsein, daß damals die gesamtwirtschaftliche Situation eine völlig andere war als heute. Einst waren die Verhältnisse durch den wirtschaftlichen Niedergang der gesamten Volkswirtschaft gekennzeichnet. Heute hingegen geht es einigen Bereichen der Wirtschaft gut; andere wiederum sind von tiefer Sorge betroffen. Dennoch zeigen sich einige wichtige, parallel laufende Erscheinungen. Damals wie heute gehen die Bauern zu Tausenden auf die Straße. Sie tun dies nicht etwa, weil sie wissen, daß sie ein paar Prozent weniger verdienen als Menschen in anderen Wirtschaftsbereichen. Sie tun es vielmehr, weil sie von echter Existenzangst befallen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Kaum anderthalb Jahre SPD/FDP-Regierung haben dazu geführt, daß das Vertrauen der deutschen Landwirtschaft zur Bundesregierung restlos erschüttert ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Hermsdorf [Cuxhaven] : Das ist aber eine Unverschämtheit!)

    Wir stehen heute agrarpolitisch vor einem Trümmerhaufen.

    (Lachen bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Barzel: Da lachen die Herren! Lachen links!)

    — Hören Sie sich doch bitte die Begründungen an, die zu dieser Feststellung Veranlassung geben.



    Struve
    Es ist bedauerlich, daß die Bundesregierung die Landwirtschaft in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 1971 mit keinem Wort erwähnt hat. Es bedurfte erst Ihrer Ausführungen während dieser Debatte, Herr Kollege Müller-Hermann, um den Bundeskanzler und den Wirtschaftsminister mit mehr oder weniger nichtssagenden Bemerkungen zu Fragen der Landwirtschaft überhaupt Stellung nehmen zu lassen. Der Herr Bundeslandwirtschaftsminister schwieg sich jedoch ganz aus.
    Wir als Politiker müssen doch die Frage stellen: Warum sind die Bauern so außerordentlich beunruhigt? In den letzten Tagen ist hier schon mehrfach darauf hingewiesen worden, daß sich die Preis-
    Kosten-Verhältnisse für die Landwirtschaft in der jüngsten Zeit laufend erheblich verschlechtert haben. Im Dezember 1970 lagen die Erzeugerpreise nach Aussagen des Statistischen Bundesamtes 12,6 % niedriger als im Dezember 1969. Die Kostenpreise sind im gleichen Zeitraum im Durchschnitt um 4,4 % gestiegen. Wir wissen natürlich, daß diese Durchschnittszahlen nicht immer gerade das zum Ausdruck bringen, was die Betroffenen besonders bewegt. In dem wichtigen Bereich der Bau- und Maschineninvestitionen sind die Preise z. B. um rund 10 °/o gestiegen. In einzelnen Bereichen beträgt die Kostensteigerung sogar bis zu 15 %.
    Bei diesem ungünstigen Preis-Kosten-Verhältnis ist noch nicht berücksichtigt, daß die Löhne in der Landwirtschaft binnen eines Jahres um 8 % gestiegen sind und daß sich die Zinsbelastung bei dem hohen Fremdkapitaleinsatz in der Landwirtschaft im Jahre 1970 um rund 400 Millionen DM erhöht hat.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, das ist die Situation auf dem Preis-Kosten-Sektor. Nichts ist weggelassen, auch nichts hinzugefügt. Heute ist es so, daß selbst gut geführte, strukturell gesunde landwirtschaftliche Betriebe, die den Mansholtschen Idealvorstellungen bereits entsprechen, in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Die Mitglieder der Bundesregierung lassen nun nicht nach, darauf hinzuweisen, daß die Landwirtschaft ja einen Aufwertungsausgleich erhalte. Einige verschweigen dabei geflissentlich, daß der Aufwertungsausgleich degressiv gestaltet ist und ab 1. Januar 1974 einkommenswirksam wegfällt. Der Bundeswirtschaftsminister sieht die Dinge schon anders. Er zeigte in der Debatte zum Jahreswirtschaftsbericht auf, daß der Aufwertungsausgleich noch drei Jahre weitergezahlt wird. Wir als CDU/CSU-Fraktion fragen die Bundesregierung mit der Landwirtschaft: Was kommt dann?

    (Abg. Dr. Ritz: So ist es! Genau!)

    Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten. Es ist daher zu verständlich, daß sich bei solchen Erscheinungen in der Landwirtschaft die Resignation breitmacht. Angesichts der derzeitigen Lage und der zukünftigen Preis-Kosten-Erwartungen läßt schon heute die Investitionsneigung sehr stark nach.
    Das bedeutet aber weniger Anwendung von technischem Fortschritt.

    (Abg. Dr. Ritz: Sehr richtig!)

    Was das in der heutigen Zeit zu bedeuten hat, kann, glaube ich, jeder aus eigener Erfahrung beurteilen.
    Nun versucht die Bundesregierung, die verheerende agrarpolitische Lage zu verharmlosen. Als Ersatz für preispolitische Abstinenz bietet sie beispielsweise ihr Förderungsprogramm an. Manch einem Mitglied der Bundesregierung dürfte noch gar nicht klargeworden sein, daß dieses Förderungsprogramm das schlechteste ist, was jemals an land-wirtschaftlicher Investitionsförderungspolitik angeboten worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Einerseits bietet es den Bauern bei einer derart miserablen wirtschaftlichen Situation mit der 4%igen Zinsverbilligung keine echte Hilfe für den Einzelbetrieb.

    (Zuruf von der SPD: Vorher waren es 5%!)

    Andererseits muß man feststellen, daß in manchen Bundesländern überhaupt nur noch 5 bis 10 % der landwirtschaftlichen Betriebe an dieser so bescheidenen Investitionsförderung teilnehmen können. Agrarkulturelle Maßnahmen hingegen — das wissen wir alle — wirken nur langsam und langfristig. Sie sind kein Ersatz für eine aktive Markt- und Preispolitik.
    Die staatliche Agrarpolitik ist heute mehr darauf ausgerichtet, etwas für diejenigen zu tun, die aus der Landwirtschaft ausscheiden, als darauf, etwas für jene zu tun, die in der Landwirtschaft bleiben wollen und auch bleiben müssen. Übrigens ist die finanzielle Ausgestaltung des sogenannten Ertl-Programms ungenügend.
    Die Bundesregierung war wohl der Auffassung, daß mit Ausgleichszahlungen im Rahmen der Aufwertung der D-Mark alle Probleme gelöst seien. Dies hat sich als Trugschluß herausgestellt. Die Bundesregierung hat die Bindung der Agrarpreise an die EWG-Rechnungseinheit zuwenig beachtet. Landauf, landab fordern unsere Bauern die Beseitigung dieser Rechnungseinheit, sehr wohl mit dem Gefühl, daß hier die Unsicherheit im ganzen Preisgebäude in der Bundesrepublik erst ausgelöst wurde.
    Eines ist heute sicher: mit den vorhandenen agrarpolitischen Gegebenheiten ist die Bundesregierung nicht fertig geworden. Bis vor zwei Jahren galt die EWG-Rechnungseinheit als Integrationsklammer in der EWG. Heute ist sie zu einem Sprengsatz in der EWG geworden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das scheint der Herr Bundeskanzler noch gar nicht erkannt zu haben. Er hat hier vor Tagen ausgeführt, daß die Rechnungseinheit nicht ohne weiteres zu beseitigen sei. Eine brauchbare Alternative wußte der Kanzler allerdings auch nicht anzubieten. Als völlig untaugliche Maßnahme zur Behebung der



    Struve
    jetzigen prekären Lage verweist er auf die einseitige Strukturverbesserung.
    Die Bindung der Agrarpreise an die EWG-Rechnungseinheit und die agrarpolitischen Maßnahmen dieser Bundesregierung haben dazu geführt, daß die EWG-Agrarpolitik ihre Rolle als integrierender Bestandteil schon heute fast verloren hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wie anders sollte man es denn bewerten, wenn beispielsweise in Frankreich das nominale und reale Agrarpreisniveau steigt, in der Bundesrepublik dagegen das nominale und reale Agrarpreisniveau sinkt?

    (Abg. Dr. Barzel: Hört! Hört!)

    Die anderen europäischen Mitgliedsländer der EWG sind heute in der Lage, aus dem niedrigen deutschen Agrarpreisniveau erhebliche Vorteile für ihre Produzenten zu ziehen. Dies trifft verstärkt für den Veredlungssektor zu. Ich möchte hier nur als Beispiel an die schlechte wirtschaftliche Lage der deutschen Geflügelwirtschaft erinnern. Der aufwertungsbedingte Druck auf die deutsche Veredlungswirtschaft wird übrigens durch die Ausgleichszahlungen nicht voll ausgeglichen.
    Das alles ist unerträglich. Die Aussagen der Minister der Bundesregierung und der Kollegen aus den Koalitionsparteien zur agrarpolitischen Lage sind auch sonst widersprüchlich. Die einen, zu denen Bundesminister Ertl und sein Staatssekretär Logemann gehören, versuchen, der Landwirtschaft vorzumachen, daß sie für ein höheres Agrarpreisniveau eintreten. Andere wiederum, wie beispielsweise der Kollege Wienand, bezeichnen die Forderung nach höheren Preisen als politische Klimaverschlechterung. Der Herr Bundeskanzler selbst weiß mit der derzeitigen Lage der Landwirtschaft, für die er letztlich verantwortlich ist, auch nichts Rechtes anzufangen. Zu seiner Entschuldigung versucht er auch, der CDU/CSU die Schuld in die Schuhe zu schieben, die aus seiner Sicht angeblich 20 Jahre hindurch eine so schlechte nationale Agrar- und EWG-Politik betrieben hat.

    (Dr. von Bülow: Völlig zu Recht!)

    — Hören Sie mir mal zu! Es kommt auch hierfür noch eine Begründung.
    Ich möchte hier einmal ganz deutlich festhalten, daß sich diese Regierung nicht damit herausreden kann, sie habe ein agrarpolitisch ungeeignetes EWG-Instrumentarium übernommen. Ich muß leider feststellen, daß diese Regierung mit diesem Instrument nicht umzugehen verstand.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nicht nur in diesem Bereich! — Zurufe von der SPD.)

    Die CDU/CSU erwartet von der Bundesregierung, daß sie endlich echte agrarpolitische Initiativen ergreift, bevor es zu spät ist. Dazu gehört u. a., daß, wie es die Landwirtschaft verlangt, das Problem der Rechnungseinheit in Brüssel zur Diskussion und Disposition gestellt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Auf die Gründe dafür habe ich bereits hingewiesen.
    Ganz bestimmt können wir nicht bis zur Vollendung der Währungs- und Wirtschaftsunion warten. Sofern es nämlich nicht gelingt, die europäische
    Wirtschafts- und Währungsunion rasch zu verwirklichen, muß die starre Bindung der Agrarpreise an die EWG-Rechnungseinheit zunächst aufgehoben oder gelockert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die deutsche Landwirtschaft hat auch Anspruch darauf, von der Bundesregierung zu erfahren, was nach 1973 geschehen soll,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU) wenn der Aufwertungsausgleich fortfällt.


    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Apel: Dann seid ihr doch wieder dran!)

    Wir fragen: werden wir dann endlich wieder gleiche Agrarpreise innerhalb der EWG haben?
    Weiterhin erwartet die CDU/CSU-Fraktion, daß das in Verbindung mit der Aufwertung ausgehandelte degressiv gestaffelte Aufwertungsausgleichssystem wegen der schon jetzt gestiegenen und weiterhin steigenden Kostenpreise durch ein nationales Programm ergänzt wird. Dem Herrn Bundeskanzler wollen wir sagen, daß die CDU/CSU-Fraktion die Forderung der Landwirtschaft nach einer zehnprozentigen Anhebung der Erzeugerpreise anerkennt. Er und die Bundesregierung sind aufgefordert, nun endlich etwas zu tun. Die für die deutsche Landwirtschaft notwendigen, im Ministerrat aber nicht durchsetzbaren Preiserhöhungen sind durch nationale einkommenswirksame Maßnahmen auszugleichen.
    Die CDU/CSU-Fraktion hat im übrigen zum Haushalt 1971 Anträge eingebracht, die von meinem Kollegen Röhner näher erläutert werden. Ich möchte aber keinen Zweifel daran lassen, die Realisierung dieser Anträge, die auch ohne Ausweitung des Haushalts möglich ist, bildet keinen Ersatz für das völlig gestörte Preis-Kosten-Verhältnis in der Landwirtschaft.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Übrigens ist das sogenannte Förderungsprogramm der Bundesregierung ebensowenig in der Lage, einen solchen Ersatz darzustellen.
    In der Konjunkturausgleichsrücklage sind bereits mehrere Milliarden DM angesammelt. Die CDU/CSU fordert die Bundesregierung auf, bei einer Auflösung dieser Rücklage die Landwirtschaft gebührend zu berücksichtigen. Dabei ist vor allem eine wirksame Entlastung der Kostenseite dringend erforderlich. Die Wiedereinführung der 15%igen Investitionsbeihilfe wäre z. B. eine solche entlastende Maßnahme. Auf diese Art und Weise könnten wenigstens die stark rückläufigen Investitionen in der Landwirtschaft neu belebt werden. So wie die Agrarpolitik im Augenblick von der Bundesregierung betrieben wird, kann ihr kein Erfolg beschieden sein. Die Bundesregierung hat versagt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)