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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 97. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1971 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Erhard 5373 A Amtliche Mitteilungen 5373 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/ 1100) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache VI/1736) in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache VI/1755) Benda (CDU/CSU) 5373 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 5382 A Krall (FDP) 5384 D Genscher, Bundesminister . . . . 5400 C Dr. Miltner (CDU/CSU) 5404 B Sieglerschmidt (SPD) 5409 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5412 D Pensky (SPD) . . . . . . . . 5413 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 5415 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 5417 C Hofmann (SPD) 5419 B Dichgans (CDU/CSU) 5420 B Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 5421 C Fragestunde (Drucksache VI/ 1781) Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Bezüge des Kanzlerberaters Leo Bauer im Haushaltsjahr 1970 Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 5387 B, C Schedl (CDU/CSU) 5387 C Fragen des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) : Teilnahme von Vertretern der jüdischen Gemeinde in Warschau an der Kranzniederlegung durch den Bundeskanzler — Wahrnehmung der Belange der polnischen Juden bei den Gesprächen mit polnischen Funktionären Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 5387 C, D, 5388 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 5388 A Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Versetzung einer verheirateten Beamtin gegen ihren Willen ins Ausland Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 5388 C Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . 5388 D Frau von Bothmer (SPD) 5388 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5389 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1971 Frage der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Verhütung vermeidbarer Abfallproduktion Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5389 A, B Frau von Bothmer (SPD) 5389 B Fragen des Abg. Benda (CDU/CSU) : Berechnung der Bundesregierung betr. Entwicklung der Beamtengehälter Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 5389 B, D, 5390 A, B, C Benda (CDU/CSU) . . . 5389 D, 5390 B Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Einreise junger Menschen aus Entwicklungsländern in die Bundesrepublik Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5390 C, 5391 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 5391 A Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) : Aushang von Wahlplakaten im Unterkunftsraum einer Bundesgrenzschutzabteilung — Veröffentlichung der politischen Stellungnahme eines Bundesgrenzschutzbeamten in der Presse Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5391 B, C, D, 5392 A Picard (CDU/CSU) . . 5391 B, C, 5392 A Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/CSU) : Unterzeichnung eines Wahlaufrufs durch einen hohen Bundesgrenzschutzbeamten — Wahlpropaganda von Beamten des Bundesgrenzschutzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5392 A, B, C, D, 5393 A, B Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 5392 B, D Konrad (SPD) 5393 B Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Änderung des § 25 des Parteiengesetzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 5393 B, D Dr. Schmude (SPD) 5393 C Fragen des Abg. Baier (CDU/CSU) : Finanzhilfe für moderne Anlagen zur Beseitigung von Autowracks Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5393 D, 5393 B, C, D Baier (CDU/CSU) 5394 B, C Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Neuabgrenzung der Bundestagswahlkreise unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Landkreisreform in BadenWürttemberg Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5394 D, 5395 B, C, D, 5396 A, C, D Dr. Häfele (CDU/CSU) . 5395 B, 5396 B, C Picard (CDU/CSU) 5395 B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 5395 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5395 C Baier (CDU/CSU) 5395 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 5395 D, 5396 C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Unterstützung der Entwicklungshilfekampagne der Aktion Gemeinsinn durch die Bundesregierung Dr. Eppler, Bundesminister 5396 D, 5397 B Josten (CDU/CSU) 5397 A, B Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Auswirkungen des Machtwechsels in Uganda auf die deutsche Entwicklungspolitik und die Sicherheit der Entwicklungshelfer Dr. Eppler, Bundesminister . . . 5397 C, D, 5398 A, B Frau Lauterbach (SPD) 5397 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . 5398 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5398 A Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Verträge auf der Basis der UNDP-Entwicklungshilfe für deutsche Entwicklungshelfer Dr. Eppler, Bundesminister . . . 5398 B, D, 5399 A Frau Lauterbach (SPD) . . 5398 D, 5399 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5399 .A Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Erhöhte Quecksilbergehalte in Fischkonserven Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 5399 B, D, 5400 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 5399 C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5400 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1971 III Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) : Gewährung von Ausbildungsbeihilfe beim Besuch landwirtschaftlicher Fachschulen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 5400 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1100, zu VI/1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen VI/1744, zu VI/ 1744) Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 5425 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 5426 A Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . 5432 D Jung (FDP) 5436 D Schmidt, Bundesminister . 5443 B, 5456 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 5451 C Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5457 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Bemerkung nach § 35 GO) . . . . . . . . 5460 A Schmidt, Bundesminister (Bemerkung nach § 35 GO) . . . . . . . 5460 D Nächste Sitzung 5460 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5461 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Erfahrungen mit dem Einsatz der Observationsgruppe beim Bundeskriminalamt 5461 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung gegen die gesellschaftliche Isolierung körperlich und geistig Behinderter . . . . . . . . 5461 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Einbeziehung der Krankenschwestern in den Bildungsplan der Bundesregierung und Ausbildung der Kinderkrankenschwestern in kleinen Krankenhäusern . 5462 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Maßnahmen zur Verhinderung des Diebstahls von Rauschgiften und Opiaten aus Apotheken . . . . . . . 5462 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1971 5373 97 . Sitzung Bonn, den 4. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 95. Sitzung, Seite 5235 D, Zeile 10 von unten, statt „Asozialist" : „Altsozialist" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 5. 2. Adams * 4. 2. Dr. Aigner * 5. 2. Becker (Pirmasens) 5. 2. Behrendt * 4. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 4. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dollinger 23. 2. Dröscher * 5. 2. Faller * 4. 2. Flämig * 4. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kiesinger 5. 2. Dr. Koch * 4. 2. Kriedemann* 5. 2. Frhr. von Kühlmann-Stumm 4. 2. Lücker (München) * 4. 2. Maucher 12. 2. Memmel * 5. 2. Müller (Aachen-Land) * 4. 2. Pfeifer 5. 2. Rasner 12. 2. Schmitz (Berlin) 5. 2, Saxowski 8. 2, Springorum * 4. 2. v. Thadden 6. 2. Wiefel 26. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 13) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem Einsatz der Observationsgruppe beim Bundeskriminalamt gemacht, und wie oft ist diese Gruppe auf dein Gebiet des politischen Strafrechts sowie der allgemeinen Kriminalität tätig geworden? Die Observationsgruppe besteht seit 22. Mai 1968 als eigene Organisationseinheit bei der Abteilung Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes. Ihre Einrichtung war wegen der zunehmenden Erschwerungen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen erforderlich geworden, die im wesentlichen der Verfeinerung der kriminellen Arbeitsmethoden und Änderungen des Strafprozeßrechts Rechnung tragen müssen. Die Observationsgruppe dient der zusätzlichen Beweissicherung im Rahmen der ErmittlungsaufAnlagen zum Stenographischen Bericht träge, die dem Bundeskriminalamt nach § 4 Abs. 2 BKA-Gesetz erteilt werden. Die Oberservationsgruppe ist in über 20 Ermittlungsverfahren tätig geworden. Die Observationen haben die erwartete Wirksamkeit bestätigt. In jedem Verfahren kam es zu zahlreichen Observationen, die sich im Einzelfall über einen Zeitraum von mehreren Wochen erstreckten. Ohne den gezielten Einsatz der Observationsgruppe hätten in diesen Verfahren kaum Ergebnisse erzielt werden können. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage A 92) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen die gesellschaftliche Isolierung körperlich und geistig Behinderter zu unternehmen? Die Überwindung der gesellschaftlichen Isolierung Behinderter ist eines der zentralen und zugleich schwierigsten Probleme der Rehabilitation. Die Sozialleistungsgesetze eröffnen heute jedem behinderten Menschen durch eine breite Skala von Hilfsmaßnahmen die Möglichkeit, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Die Bundesregierung weiß indessen, daß mit normierten Hilfen allein der Gefahr der Isolierung nicht begegnet werden kann. Entscheidend ist vielmehr, daß es gelingt, die oftmals noch bestehende Zurückhaltung der breiten Öffentlichkeit gegenüber dem behinderten Mitbürger abzubauen und ihm so die Chance zu geben, sich als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu begreifen. Verständnis für die Situation des Behinderten ist deshalb eine unabdingbare Voraussetzung für seine vollständige Integration. Verständnis aber läßt sich nicht reglementieren, es folgt allein aus der inneren Einstellung jedes einzelnen. Die Bundesregierung ist daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestrebt, durch eine Verstärkung der Aufklärungsarbeit zu helfen. Sie unterstützt darüber hinaus Bemühungen, den behinderten Menschen vor allem außerhalb Arbeit und Beruf die Teilnahme am täglichen Leben zu erleichtern. In ihrem Aktionsprogramm zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten und ihrer Antwort vom 2. Juni 1970 auf die Große Anfrage der CDU/CSU hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen im einzelnen aufgezeigt (BT-Drucksachen VI/655 und VI/896 insbesondere Seiten 12, 13 und 19). Die Bundesregierung glaubt, daß in letzter Zeit bereits gewissen Ansätze zu einer positiveren Einstellung gegenüber den Behinderten sichtbar geworden sind. Hierzu dürfte auch der immer wieder erklärte Wille des Parlaments und der Regierung, das Schicksal der Behinderten zu verbessern, wesentlich beigetragen haben. 5462 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1971 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1381 Fragen A 94 und 95) : Warum ist die Ausbildung der Krankenschwestern — insonderheit die der Ausbildungsschwestern — nicht in den Bildungsplan der Bundesregierung einbezogen, und sollte nicht eine einheitliche Regelung festgelegt werden? Ist der Bundesregierung die Problematik der Kinderkrankenschwestern bekannt, die in kleinen Häusern ausgebildet werden? Der Bericht der Bundesregierung zur Bildungspolitik faßt die Vorstellungen der Bundesregierung über die Reform des Bildungswesens als Beitrag zur gemeinsamen Bildungsplanung mit den Ländern im Rahmen des Art. 91 b GG zusammen. Gemäß dieser Zielsetzung des Berichts kann nicht die berufliche Bildung für einzelne Berufe konkret angesprochen werden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit der Bildung einer Sachverständigenkommission zum Zwecke der Überprüfung des Krankenpflegegesetzes die Vorarbeiten für eine Reform der Ausbildung in der Krankenpflege aufgenommen. Bei einer Neuregelung in diesem Bereich sollen die im Rahmen der Bildungsplanung von den zuständigen Gremien entwickelten Vorstellungen soweit wie möglich Berücksichtigung finden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist bemüht, bei den Bildungsgängen für Krankenpflegeberufe eine Verbindung zum allgemeinen Bildungssystem sicherzustellen. Die Ausbildung der Krankenschwestern, Krankenpfleger und Kinderkrankenschwestern ist durch das Krankenpflegegesetz in der Fassung vom 20. September 1965 (BGBl. I Seite 1445) und die auf Grund dieses Gesetzes erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 2. August 1966 (BGBl. I Seite 462) bundeseinheitlich geregelt. Diese Vorschriften erstrecken sich nicht auf Ausbildungspersonen. Insoweit ist eine Regelungskompetenz des Bundes nicht gegeben, da sich die Kompetenznorm des Artikels 74 Nr. 19 GG nur auf die Zulassung zu den Heilberufen erstreckt. Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist gelegentlich darüber berichtet worden, daß in einigen Fällen Kinderkrankenschwestern, die in Schulen an kleineren Krankenhäusern ausgebildet worden sind, bei einem Wechsel in größere Krankenhäuser den dortigen Anforderungen nicht entsprochen haben sollen. Wieweit derartige Berichte den Tatsachen entsprechen, ist mir nicht bekannt. Die im Krankenpflegegesetz in der Fassung vom 20. September 1965 geregelte staatliche Anerkennung der Ausbildungsstätten ist Sache der zuständigen Behörden der Länder. Sie entscheiden darüber, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Eignung der Einrichtung erfüllt sind und insbesondere eine ausreichende theoretische und praktische Ausbildung gewährleistet ist. Auf Ausbildungsmöglichkeiten an Kinderkrankenpflegeschulen, die mit kleineren Krankenhäusern verbunden sind, dürfte im übrigen wegen des Bedarfs an Ausbildungsplätzen nicht generell verzichtet werden können. In ländlichen Gegenden macht zudem gerade die Nähe der Ausbildungsstätte die Berufsausbildung für die Bewerberinnen aus solchen Gebieten attraktiv. Dort befinden sich häufig jedoch keine großen Krankenanstalten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage A 96) : Welche Sicherheitsmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung für die Apotheken im Hinblick auf die in letzter Zeit sich häufenden Einbrüche auf dort lagernde Rauschgifte und Opiate festzulegen? Die Bundesregierung hat folgende Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbrüche getroffen: 1. Durch die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung vom 3. 11. 1970 wurden die Apothekenleiter verpflichtet, die nach der jeweiligen Situation notwendigen und geeigneten Einrichtungen gegen Diebstahl zu treffen. Sachverständige Beratung gewähren die Beratungsstellen der Kriminalpolizei. 2. Die Bundesregierung hat die Innenminister der Länder gebeten, die Polizei anzuweisen, bei ihren Kontrollgängen besonders die Apotheken im Auge zu behalten. Die Bundesregierung wird ferner im Rahmen der Änderung des Opiumgesetzes dafür eintreten, den Verkehr mit Betäubungsmitteln zwischen Apotheken und Großhändlern anders als durch Bezugsscheine zu regeln, um hierdurch zu verhindern, daß in den Apotheken ständig größere Betäubungsmittel-Vorräte mit den daraus entstehenden Gefahren gehalten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Am heutigen Tage feiert der Abgeordnete Professor Dr. Erhard seinen 74. Geburtstag. Wir wünschen von Herzen Glück!

    (Beifall.)

    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen hat am 2. Februar 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gewandt, Frau Tübler, Lampersbach, Dr. Warnke und Genossen betr. kommunale Wohnungsvermittlungsbüros — Drucksache VI/1708 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/ 1802 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat am 3. Februar 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stücklen, Dr. Kreile, Niegel, Biehle, Wagner (Günzburg) und Genossen betr. umsatzsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Beförderung von Schülern auf dem Schulweg — Drucksache VI/1714 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V1/1803 verteilt.
    Wir setzen die Beratung des Tagesordnungspunktes XVII fort:
    Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971)

    — Drucksachen VI/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/ 1100
    Berichte des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß)

    Ich rufe auf: Einzelplan 06
    Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern
    — Drucksache VI/1736 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Jenninger Abgeordneter Picard
    in Verbindung mit
    Einzelplan 36
    Zivile Verteidigung
    — Drucksache VI/ 1755 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Picard
    Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
    Zum Wort hat sich Herr Abgeordneter Benda gemeldet. Es sind 50 Minuten Redezeit beantragt.


Rede von Dr. Ernst Benda
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte heute morgen kann und sollte, wie ich meine, an das anknüpfen, was mein Kollege Dr. Wörner gestern mit Recht und, wie ich glaube, in vorzüglicher Weise in den Mittelpunkt unserer Diskussion gestellt hat; denn das zentrale Thema des innenpolitischen Teils der gestrigen Debatte war die Frage nach den inneren Reformen, die vorzunehmen diese Bundesregierung angekündigt hat. Bei dieser Frage ist der Minister, dessen Haushalt heute vormittag und wahrscheinlich auch noch heute nachmittag behandelt wird, natürlich eine zentrale Figur. Das ergibt sich aus seiner amtlichen Stellung, aus seiner Ressortzuständigkeit, das ergibt sich ganz gewiß auch aus der Person des derzeitigen Amtsinhabers.
Ich habe bereits in der Haushaltsdebatte vor einem Jahr gesagt, daß der Minister Genscher nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß Zustandekommen oder Fortbestand dieser Regierungskoalition entfiele: die Conditio sine qua non dieser Koalition. Von der Funktion her ist offensichtlich, daß die Zuständigkeit des Innenministers in die Bereiche anderer Ressorts übergreift, schon deswegen, weil er Verfassungsminister ist. Sie greift nicht nur in den Bereich der Außenpolitik über, sondern auch in den der Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Wir haben uns, Herr Minister Genscher, hier vor einem Jahr über Ihren Haushalt unterhalten. Sie werden sich erinnern, daß die Fraktion der CDU/ CSU damals mit einer Reihe von Bemerkungen, die vorzutragen ich die Ehre hatte, Ihrem Haushalt zugestimmt hat. Vor uns steht die Frage, ob wir dieses Urteil noch aufrechterhalten können.
Zunächst ein Blick nach draußen. In ,der Öffentlichkeit wird Herr Minister Genscher zunehmend als der Bremser der linksliberalen Regierungskoalition charakterisiert, auch karikiert. Die Partei, die sich als treibende Kraft im Wahlkampf vorgestellt hat, hat die geballte Wucht ihrer ganzen 5,8 % in das Bremserhäuschen verlegt und drückt und drückt,

(Beifall bei der CDU/CSU)




Benda
ohne Qualen, Herr Genscher, aber auch ohne „Qualen". — Ich nehme an, Sie haben es kapiert, die anderen vielleicht nicht.

(Heiterkeit.)

— Er hat es kapiert, und das reicht mir aus.
Nun lasse ich also offen, ob diese pauschale Bezeichnung „Bremser der Koalition" so zutrifft. Sie ist um eines Tatbestandes willen — er klang gestern immer wieder an — von Bedeutung. Diese Regierung beruht auf einem weitgehenden Consensus über Außen- und Deutschlandpolitik. Sie beruht nicht auf einer Übereinstimmung auf dem Gebiet der Innenpolitik im weitesten Sinne. Dies bei einer Regierung, die sich selbst als die Regierung innerer Reformen bezeichnet!
Ich finde es bemerkens- und begrüßenswert, daß der Bundesminister des Innern sowohl in der Frage des taktischen Vorgehens in der Ostpolitik als auch in der Frage der verfassungsrechtlichen Problematik der Ostverträge über deren Problematik nicht so leichtfüßig hinweggeht, wie es Bundeskanzler und Bundesminister des Auswärtigen tun.
Ich möchte auch wiederaufnehmen und dem zustimmen, was mein Kollege Dr. Barzel in der Debatte über den Bericht zur Lage der Nation anerkennend hervorgehoben hat, nämlich den Punkt, bei ,dem sich Herr Minister Genscher hinsichtlich der Änderung des Soldateneids in einer klaren, unmißverständlichen und, wie wir glauben, richtigen Weise verhalten hat. Die Bemerkungen, die der Verteidigungsminister in der Debatte zu diesem Thema gemacht hat, können nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Tatbestand, wie er seinerzeit in der Tageszeitung „Die Welt" mitgeteilt worden ist, bis zum heutigen Tage nicht dementiert und im übrigen Punkt für Punkt zutreffend wiedergegeben worden ist, wie niemand, der die Vorgänge kennt, ernsthaft wird bestreiten können.
Einige Bemerkungen zur Verfassungspolitik. Das vorige Jahr stand im Zeichen einer Fülle von verfassungsändernden Gesetzesvorlagen, die jeweils Teilbereiche des Verfassungsrechts betrafen. Wir haben bisher insgesamt sieben Grundgesetzänderungen in diesem Hause zum Teil verabschiedet; zum Teil befinden sie sich noch in parlamentarischer Beratung. Stichworte wie Wahlalter, Hochschulbauförderung, Petitionsausschuß, Besoldungsrecht, Tierschutz und anderes kennzeichnen die Materien, die Ihnen ja alle bekannt sind. Dazu darf ich den Standpunkt meiner politischen Freunde hier noch einmal zusammenfassend wie folgt darstellen.
Notwendig ist, zu einem verfassungspolitischen Gesamtkonzept zu kommen. Wir heben hervor, daß sich die auf dem Grundgesetz errichtete freiheitlichdemokratische Staatsordnung in den über 20 Jahren ihres Bestehens bewährt hat. Zugleich sagen wir, daß die raschen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in ihren Auswirkungen auf unsere Verfassungsordnung nicht übersehen werden können und sollten. Tiefgreifende Umwälzungen in wirtschaftlich-technischen, politischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen und Zusammenhängen müssen natürlich auch in der Verfassungsordnung berücksichtigt werden, weil es sonst untragbare Spannungen zwischen Verfassungsordnung und Verfassungswirklichkeit geben könnte.
Nach diesem Stand der Meinungen sind nach unserer Auffassung eine Überprüfung und eine Bestandsaufnahme notwendig, nicht eine Gesamtrevision. Das heißt, die Sache muß überdacht werden, und, soweit erforderlich — Herr Kollege Schäfer, ich freue mich über die Übereinstimmung in der prinzipiellen Frage , muß eine Anpassung oder Verbesserung des Grundgesetzes vorgenommen werden, um seine Kraft und Geltung ungebrochen zu bewahren.
Meine Fraktion hat diesem Hause vor geraumer Zeit vorgeschlagen, eine Enquetekommission zur Verfassungsreform einzusetzen. Da es sich um ein Minderheitsrecht handelt, mußte dem Antrag stattgegeben werden und ist ihm auch stattgegeben worden, wohl auch deswegen, weil wir, was ich begrüße, in der Sache übereinstimmten. Auf unsere Initiative ist diese Enquetekommission also eingesetzt worden, und zwar mit dem umfassenden Auftrag, zu prüfen, ob und inwieweit es erforderlich ist, das Grundgesetz gegenwärtigen und künftigen Erfordernissen unter Wahrung seiner Grundprinzipien anzupassen.
Wir bemerken kritisch — aber dies geht nicht an Ihre Adresse, Herr Minister Genscher, denn das Parlament hat auf unseren Vorschlag hin diese Sache in die Hand genommen; es geht also nicht gegen Sie —, daß wir sofort nach Beschlußfassung in diesem Hause, d. h, seit geraumer Zeit, seit vorigem Herbst, unsere Vertreter für diese Kommission benannt haben. Vor kürzerer Zeit ist dies auch in der FDP-Fraktion geschehen. Die Benennung der Kollegen der SPD steht, wenn dies nicht in den letzten drei Tagen geschehen sein sollte, meiner Kenntnis nach bis zum heutigen Tage noch aus. Ich habe den Eindruck, daß insoweit der Reformwille der großen „Reformpartei" begrenzt ist, jedenfalls aber von parteitaktischen Erwägungen abhängig gemacht wird.
Zweiter Punkt zum Thema der Verfassungsreform. Nach unserer Auffassung sind im Hinblick auf die Arbeiten der Enquetekommission vorgreifende Grundgesetzänderungen, also vor Durchführung und Abschluß dieser Arbeit, nur dann vertretbar, wenn sie zur Lösung eines dringenden Problems unbedingt notwendig sind. Wir beachten dabei sehr wohl, daß in der Rede von Herrn Wehner auf dem Kongreß der Jungsozialisten in Bremen, die wir ja gestern schon mehrfach, auch von Herrn Kollegen Wehner, zitiert bekommen haben,

(Abg. Fellermaier: Wenn es die nicht gäbe, Herr Benda!)

ein Satz enthalten ist, den man doch noch einmal zitieren und sorgfältig überdenken sollte.

(Abg. Hermsdorf [Cuxhaven] : Ohne Jungsozialisten wären Sie pleite!)

— Herr Hermsdorf, ich glaube, Sie werden nicht ohne die Jungsozialisten pleite gehen, sondern vielmehr mit ihnen!

Benda
In dieser Rede von Herrn Wehner ist der Satz enthalten, daß die heutige Bundesregierung möglichst viel tun muß, was irreversibel ist, bevor sie abtreten muß. Dieser Satz ist bemerkenswert. Er erklärt die Eile, die zu dem einschlägigen Thema gelegentlich an den Tag gelegt wird. Um so mehr bestehen wir darauf, daß uns konkret und im einzelnen, und zwar durch Vorlage entsprechender Gesetzentwürfe, die sachliche Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung hier in diesem Hause und in den Ausschüssen nachgewiesen und über den Inhalt der zu erlassenden Gesetze mit der CDU/CSU eine Verständigung herbeigeführt wird.

(Abg. Dr. Arndt [Hamburg] : Wie sonst, Herr Benda?)

Wenn Sie dann an die Gesamtverantwortung des Hauses appellieren, bedarf es bei uns „einer mikroskopischen Prüfung, um festzustellen, was Sie eigentlich damit meinen. Dann bedarf es für unsere Überlegungen der Verstärkung, damit wir die Neben- und Untertöne heraushören. Wir werden dabei aufpassen müssen, daß wir nicht, wie man so sagt, im täglichen Leben hereingelegt werden".

(Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen].)

— Ich habe soeben zitiert, was Herr Abgeordneter Wehner — und d e r hat ja wohl die Angst gehabt, Herr Kollege Schäfer — im November 1965 in diesem Hause zum Thema der Zustimmung der damaligen Opposition zu Verfassungsänderungen gesagt hat. Das ist ein treffliches Rezept, an das wir uns zu halten gedenken.
Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU ist bereit, an notwendigen inneren Reformen mitzuwirken. Sie besteht dabei darauf, daß sie auch mitbestimmen kann. Sie wird, soweit es um Grundgesetzänderungen geht, der gegenwärtigen Regierung keinen Blankoscheck ausstellen, schon gar keinen, der vielleicht der Vorbereitung sozialistischer Gesellschaftsmodelle dienen kann.

(Zurufe und Lachen bei der SPD.)

Diese Bemerkung ist deswegen nicht überflüssig — wir reden ja über den Haushalt des Bundesministers des Innern —, weil dieser doch wohl nicht nur aus Mangel an anderweitiger Beschäftigung in „Christ und Welt" am 13. November 1970 geschrieben hat — dem stimmen wir zu —:
Sozialismus ist eben nicht Fortschritt, sondern Rückfall in die Denkkategorien des 19. Jahrhunderts.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Barzel: Sehr guter Satz! — Abg. Konrad: Wenigstens einer, der „Christ und Welt" liest!)

Ich freue mich über die Übereinstimmung, die insoweit zwar nicht innerhalb der Koalition — das ist nichts Neues — besteht, aber jedenfalls zwischen dem, was Herr Genscher im November geschrieben hat, und dem, was mein Kollege Dr. Wörner gestern hier gesagt hat. Es gibt also eine bemerkenswerte Übereinstimmung in diesem Punkte.
Meine Damen und Herren, ich möchte nicht viel Zeit aufwenden, um hier eine Art Stilkritik — Herr
Kollege Genscher — vorzunehmen. Vielleicht genügen ein paar zarte Andeutungen zu dem, was ich eigentlich meine.

(Abg. Wehner: „Zart" ist gut!)

— Herr Wehner, Sie haben ja noch gar nicht gehört, was ich nun sagen will. Aber in der Tat könnte man alles noch drastischer sagen.

(Abg. Wehner: Sie haben als Innenminister genug gelitten! Ich gönne Ihnen den Spaß! — Weitere Zurufe von der SPD.)

Herr Minister Genscher zeichnet sich — wie übrigens andere in dieser 'Regierung auch — durch eine Vielzahl von Ankündigungen, meist mit sehr großen und starken Worten, durch eine gewisse Neigung zur bombastischen Ausdrucksweise aus. Das ist nun eine Frage des Stils, die ich nicht im Detail kommentieren will, wie ich gesagt habe. Nur ist politisch von Bedeutung, daß das Bestreben dahintersteckt, den Eindruck zu erwecken, als könnten Probleme, die seit Jahrzehnten bestehen, plötzlich durch ein energisches Zupacken, durch einen verbal immer wieder demonstrierten Willen zur Tat gelöst werden nach dem Motto „Genscher kommt, und alles, alles wird sich wenden".

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Auch das Kommen geschieht meistens in dramatischer Weise. Die Niederkunft mit dem Hubschrauber ist ein beliebtes Stilmittel.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Das hat er von Herrn Kiesinger gelernt!)

So kann man beobachten, daß der Hubschrauber — den ich Ihnen, Herr Genscher, im übrigen herzlich gönne — weniger ein Verkehrsmittel als ein Statussymbol des Bundesministers des Innern darstellt.

(Zuruf von der SPD: Sie waren schon mal viel besser, Herr Benda!)

Zu den wichtigeren Bereichen des Innenressorts einige Detailbemerkungen. Zunächst zum Thema „Organisation der Bundesregierung". In der Regierung der Großen Koalition hat es bereits eine Projektgruppe zur Reform der Struktur von Bundesregierung und Bundesverwaltung gegeben. Dieses Gremium ist durch Kabinettsbeschluß vom Oktober und November 1969 wiedererrichtet worden. Der Auftrag lautet — ich zitiere —:
... umgehend die erforderlichen Untersuchungen und die Vorbereitungen für umfassende Reformvorschläge mit dem Ziel zu veranlassen, bessere personelle und organisatorische Voraussetzungen für die Ausarbeitung und erfolgreiche Durchführung einer politischen Gesamtkonzeption zu schaffen.
Ich muß mit Bedauern feststellen, daß es um die Arbeiten dieser Projektgruppe merkwürdig still geworden ist. Ein Bericht ist bisher nicht veröffentlicht worden, obwohl seit geraumer Zeit zwei Berichte vorliegen. Warum eigentlich nicht, Herr Minister Genscher? Ich darf auch an die Verantwortung von Herrn Minister Ehmke auf diesem Gebiet erinnern, der sich ja in der Regierung der Großen Koa-



Benda
lition in sehr energischer Weise um Mitwirkung in diesem zweifellos wichtigen Bereich bemühte. Vielleicht hat er jetzt nicht mehr die Zeit, vielleicht auch kein Interesse mehr, sich mit diesen Dingen zu befassen. Aber wenn es schon richtig ist, was der „Spiegel" in dieser Woche schreibt, nämlich daß Herr Ehmke „seine politischen Mißerfolge mit purer Geschäftigkeit kompensiert", dann würde dies zwar nicht hinreichen, die Arbeiten der Projektgruppe inhaltlich zu befruchten, ihnen vielleicht aber doch wenigstens einen Impetus im Verfahren geben.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Im Augenblick habe ich den Eindruck — dies ist gewiß kein Vorwurf gegen die, wie ich glaube, sehr qualifizierten, sehr fleißigen, sehr bemühten Beamten aus allen Ressorts in dieser Projektgruppe —, daß die Effizienz der Projektgruppe zur Regierungs-
und Verwaltungsreform etwa auf dem Status eines Studentenparlaments angelangt ist. Das liegt — ich wiederhole es — nicht an den Beamten, sondern an denjenigen, die Richtlinien, Weisung und Impulse für diese Arbeit zu geben haben. Der einschlägige Kabinettsausschuß, dessen geschäftsführender Vorsitzender der Bundesminister des Innern ist, hat bisher, wenn ich nicht falsch unterrichtet bin, erst zweimal getagt, wobei der Zeitpunkt der Konstituierung — in der ersten Sitzung passierte nichts weiter als die Konstituierung — einberechnet ist.
Zum Thema „öffentliche Sicherheit, Polizeiwesen und Verbrechensbekämpfung" möchte ich jetzt nur ganz wenige Bemerkungen machen, weil es vor nicht langer Zeit in diesem Hohen Hause auf Grund einer Großen Anfrage meiner Fraktion diskutiert worden ist. Ich erinnere daran, daß das in der Regierungserklärung angekündigte Sofortprogramm zur Verbrechensbekämpfung erst im Eilverfahren vom Bundesinnenministerium aufgestellt wurde, nachdem wir im Ältestenrat auf die Behandlung unserer Anfrage gedrängt hatten. Auf diese Weise konnte das Reformprogramm dem Parlament vor der Debatte auch erst sehr kurzfristig und nach unserer Meinung nicht rechtzeitig zugeleitet werden. Ich wiederhole nochmals, daß personelle, organisatorische und technische Reformen und Neuerungen bei der Polizei dringend notwendig sind. Ich rede heute — aus den Ihnen bekannten Gründen — nicht materiell über die Besoldungsfragen. Ich nehme an, daß wir uns darüber einig sind, daß die Erörterung der Besoldungsfragen jener Gruppe, die gegenwärtig sehr intensiv und, wie ich hoffe, erfolgreich damit befaßt ist, überlassen werden sollte. Ich will mich inhaltlich also nicht dazu äußern.
Eine kurze Bemerkung zum Thema der einheitlichen technischen Ausrüstung der Polizei. Am 13. Dezember hat hier in Bonn-Beuel eine Veranstaltung der Aktion Widerstand stattgefunden. Es gab auch einen entsprechenden Polizeieinsatz. Der „Bonner General-Anzeiger" berichtete am darauffolgenden Tage, am 14. Dezember — gestatten Sie mir ein kurzes Zitat; es beleuchtet die Situation —:
Beide Gruppen
— nämlich die Demonstranten der einen wie der anderen Seite —
waren auf etwa 100 m durch Absperrgitter, Stacheldraht und Polizeikordon voneinander getrennt. Diese Trennung verlief nicht ganz reibungslos, denn es dauerte lange, bis sich die Verständigung zwischen einzelnen Polizeiabteilungen eingespielt hatte.
Jetzt kommt der entscheidende Satz:
Da die Ordnungshüter zum Teil mit verschiedenen Funk- und Fernsprechgeräten ausgerüstet waren, kam es vor, daß Einsatzleiter mit drei Funksprechgeräten zugleich durch die Gegend liefen.
Das ist genau der Punkt, den wir in der Debatte über die Verbrechensbekämpfung hier angesprochen haben. Wir haben in der entsprechenden Ziffer des Entschließungsantrags hierzu eine Bemerkung gemacht, und wir hoffen, daß man in dieser Frage weiterkommt. Da Herr Minister Genscher, ebenso wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident und Innenminister Weyer, die Vorgänge vom ersten Stock eines Gebäudes aus beobachten konnte und da sich Herr Genscher zweifellos ständig über die Entwicklung unterrichten ließ, hoffe ich, daß diese Herren in der Lage sein werden, aus der babylonischen Funksprechverwirrung der nordrhein-westfälischen Polizei möglichst umgehend praktische Konsequenzen zu ziehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich am Rande bemerken, daß ich es begrüße, daß die bayerische Staatsregierung sich entschlossen hat, die kommunale Polizei schrittweise zu verstaatlichen. Herr Schäfer, ich erinnere an die Diskussion im Innenausschuß zu diesem Thema. Baden-Württemberg hat nur noch in wenigen Großstädten eine kommunale Polizei. Auch auf diesem Gebiet liegt Hessen mit der größten Zahl kommunaler Polizeibeamten nach wie vor hinten.
Eine letzte Bemerkung zu diesem Sachkomplex. Herr Minister Genscher, ich komme zurück auf die Kleine Anfrage meiner Fraktion betreffend die Untätigkeit der Frankfurter Polizei bei der Besetzung leerstehender Häuser. Ich sage ganz deutlich, die Antwort des Bundesinnenministers auf diese Kleine Anfrage verdient die schärfste Kritik. In dieser Antwort hat nach meiner Erinnerung erstmals ein Bundesminister des Innern seine Gesamtverantwortung für die öffentliche Sicherheit in Abrede gestellt. Es ging um die für unsere innere Ordnung so bedeutsame Frage, ob ein Polizeipräsident Hauseigentümer auf Selbsthilfe verweisen und ihnen raten darf, ihr Grundstück notfalls mit Stacheldraht zu umgeben. Eine solche Aufforderung zur Selbsthilfe muß, konsequent befolgt, zu schwersten Störungen des Rechtsfriedens führen.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

Dieser entscheidenden Frage ist der Bundesminister des Innern ausgewichen, obwohl er sich und seine Partei noch im hessischen Landtagswahlkampf als Garanten von Marktwirtschaft und Freiheit des Eigentums vorgestellt hat. Vergleichen Sie den bereits erwähnten Artikel in „Christ und Welt" vom 13. November 1970. Und um den Vorgang zu krönen: Für diese geradezu blamable Beantwortung



Benda
brauchte der Bundesminister dann noch eine Fristverlängerung; er benötigte für die Antwort fast auf den Tag genau zwei Monate. Herr Genscher, eine so kümmerliche Antwort hätten Sie, wenn ich die Schwierigkeiten in der Bürokratie einbeziehe, in maximal zwei Tagen erarbeiten können.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

Ich komme nun zum Thema Bundesgrenzschutz. Wir unterstützen nach wie vor die Notwendigkeit nicht nur des Bestehens, sondern auch des Ausbaus dieser vorzüglichen Polizeitruppe des Bundes.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir begrüßen und unterstützen die Initiative unserer Kollegin Frau Tübler, die dieses Thema dankenswerterweise im Innenausschuß des Deutschen Bundestages aufgegriffen hat. Wir begrüßen, daß der Haushaltsplan 1971 insoweit eine Verstärkung der Haushaltsmittel vorsieht.
Wie notwendig der Bundesgrenzschutz auch gegenwärtig ist, ergibt sich aus dem Bericht über die Lage an der Zonengrenze. Herr Kollege Barzel ist in anderem Zusammenhang vor einigen Tagen darauf eingegangen. In der Zeitschrift „Die Parole", die in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium herausgegeben wird, steht an einer Stelle, daß von der auf politischem Gebiet erstrebten Entspannung an der Demarkationslinie nichts zu spüren ist, daß im Gegenteil fast eine Verhärtung in der Verhaltensweise der DDR-Grenzsicherheitsorgane festzustellen ist:
In der Verhaltensweise der Grenztruppenangehörigen, insbesondere der Offiziere, zeichnete sich gerade nach den innerdeutschen Gesprächen in Erfurt und Kassel eine deutliche Verhärtung ab.
So weit das Zitat aus der „Parole". Auch diese Hinweise gehören — Herr Barzel hat ja darauf hingewiesen - zur Lage der Nation im geteilten Deutschland.
Ich darf also feststellen, Herr Minister Genscher, daß wir in der Sachfrage einer Meinung sind. Ich würde es — wenn ich das Wort noch einmal aufgreifen darf — nicht ganz so bombastisch sagen, wie Sie es tun. Wie war es auf Bühlerhöhe? — Wer die Hand an den Bundesgrenzschutz legt — ich bin versucht fortzufahren , dem möge sie verdorren! In Wirklichkeit hat ja niemand die Hand an den Bundesgrenzschutz gelegt, sondern nur den Mund; wenn der in dem Zusammenhang auch freilich ziemlich groß war. Davon, finde ich, sollte man sich nicht übermäßig irritieren lassen. Es besteht, wie ich sehe, eine breite Einigkeit — und das ist sehr erfreulich — in der Frage der Notwendigkeit des Bundesgrenzschutzes ganz gewiß in diesem Hause, und ich möchte meinen: in allen Fraktionen. Ich finde, es ist nicht notwendig, daß man immer wieder diese Einzeläußerung, die wohl eine Einzeläußerung bleiben wird, zum Anlaß immer wiederholter Beteuerungen nimmt. Es ist selbstverständlich, daß in der Lage des Bundesgrenzschutzes, wenn etwas geändert wird, eine Verbesserung, aber keine Verschlechterung eintreten wird.
Zum Thema Staatsschutz möchte ich eine Aussage des Bundesverfassungsgerichts aus seiner kürzlichen Entscheidung zu Art. 10 GG — Telefonabhören — in Erinnerung rufen. Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht:
Im vorliegenden Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, daß die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sich für die streitbare Demokratie entschieden hat. Sie nimmt einen Mißbrauch der Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche Ordnung nicht hin. Verfassungsfeinde sollten nicht unter Berufung auf Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören dürfen.
So vor ganz wenigen Wochen das Bundesverfassungsgericht — eine Aussage, der man vollinhaltlich und, wie ich hoffe, überall in diesem Hause zustimmen kann und zustimmen sollte. Aber ich habe den Eindruck, daß die Idee der streitbaren Demokratie, die dahintersteckt, in der deutschen Öffentlichkeit nicht mehr den Stellenwert besitzt, wie dies von den Vätern des Grundgesetzes beabsichtigt war. Das erneute Bekenntnis des Bundesverfassungsgerichts hierzu ist daher um so wichtiger. Meine Fraktion mißt der Sicherung unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung eine ganze besondere Bedeutung zu. Wir werden daher im Rahmen dieser Debatte dieses Thema ausführlich behandeln. Mein Kollege Dr. Mildner wird unsere Gedanken, auch unsere Sorgen, zu diesem Thema im Laufe der Debatte noch ausführlich vortragen; ich will dem nicht vorgreifen.
Ich möchte mich darauf beschränken, darauf hinzuweisen, daß die bisherige Nichtveröffentlichung des Jahresberichts 1969 — 1969! — des Bundesamts für Verfassungsschutz, die zu Beginn des Vorjahres, also vor einem Jahr, fällig gewesen wäre, ein höchst bedauerlicher Tatbestand ist.

(Abg. Dr. Barzel: Hört! Hört!)

Das ist meiner Erinnerung nach der erste Fall, daß der Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht innerhalb der ersten Monate des darauffolgenden Jahres veröffentlicht worden ist.

(Abg. Dr. Barzel: Hört! Hört!)

Interessant ist dabei, daß es um einen Berichtszeitraum geht, der im wesentlichen unter die Verantwortung der vorigen Regierung fällt, über den aber nun die gegenwärtige Regierung zu berichten hat. Das führt zu der Frage, ob vielleicht die Erkenntnisse des Bundesamtes aus dem vorigen Zeitraum nicht in das politische Konzept der Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitraum hineinpassen. Hierzu wäre ein Aufklärung, Herr Minister Genscher, von hohem Wert, zumal da Sie in Ihrer Rede zum 20jährigen Bestehen des Bundesamtes erklärt haben — ich darf Sie zitieren —:
Ich halte nichts von der Theorie, daß man das Image eines Nachrichtendienstes dadurch erhöht, daß man auch Dinge geheimhält, die jeder ohne Schaden wissen kann. Das geht meist nur



Benda
so lange gut, bis das Mißtrauen der Öffentlichkeit das ganze Image des Geheimnisvollen zerstört.
Ich möchte meinen, daß Theorie und Praxis hier besser in Einklang gebracht werden könnten.
Wir sind vor allem auch sehr gespannt auf die Veröffentlichung des Jahresberichts 1970, die wohl in nächster Zeit erfolgen soll; wir haben Februar. Wir würden uns besonders freuen, wenn dieser Bericht auch etwas Näheres über den vom Bundeskanzler festgestellten — ich zitiere den Bundeskanzler — großangelegten Versuch einer rechten außerparlamentarischen Opposition enthielte. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz werden diese wichtigen Vorgänge ja sicherlich bekannt sein, wenn es sie geben sollte. Dies ist auch so ein bombastisches Wort, wie wir es von Mitgliedern dieser Regierung so oft zu hören bekommen.
Zum Thema öffentliches Dienstrecht möchte ich im Sinne meiner Bemerkungen, die ich in anderem Zusammenhang gemacht habe, wenig Inhaltliches sagen.

(Sehr gut! bei der SPD.)

In diesem Bereich gilt, wie mir scheint, der biblische Satz: Am Anfang war das Wort.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Die Monatszeitung des Deutschen Beamtenbundes „Der Beamtenbund" hat, wie es ihre Aufgabe ist, regelmäßig über die Aktivitäten des Bundesinnenministers berichtet. Es ist ganz reizvoll, einmal die Überschriften des Januar und des November 1970 zu vergleichen. Im Januar zunächst Herr Genscher ganz großartig:
Die Bundesregierung wird sich auch im kommenden Jahr ihrer Verantwortung für den öffentlichen Dienst bewußt sein. Es gehört zur Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht, die Teilnahme des öffentlichen Dienstes an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sicherzustellen.
In diesen Ausführungen fehlt natürlich auch nicht die Leerformel von den fühlbaren Besoldungsverbesserungen. Das hat der Beamtenbund begrüßt. Zeitschrift „Der Beamtenbund", Januar 1970. Da war ein Bundesinnenminister, der sich nicht scheute, noch vor der Abgabe der Regierungserklärung in einem Gespräch mit dieser Zeitung zu aktuellen Fragen des öffentlichen Dienstes Profil zu gewinnen. Herzlichen Glückwunsch, Herr Genscher! — Schlagzeile der Zeitschrift im November 1970: „Bundesregierung noch ohne Besoldungskonzept; Vertrauensvorschuß leichtfertig aufs Spiel gesetzt; erstes Dienstjahr für öffentlichen Dienst enttäuschend". Herzliches Beileid, Herr Minister Genscher! Aber diesmal wohlverdient.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wie war der Vorgang? Der Innenausschuß hat am 29. April 1970 das Innenministerium einmütig beauftragt, bis zum 1. Oktober 1970 eine Gesamtkonzeption für die Neuordnung des Besoldungsrechts vorzulegen. Der Termin wurde nicht eingehalten. Statt dessen hat die Bundesregierung unmittelbar vor Beginn der parlamentarischen Weihnachtspause Mitte Dezember 1970 einen völlig unzulänglichen Entwurf vorgelegt. Der Hintergrund des Vorgangs erklärt sich schlicht aus der Tatsache, daß der Bundesminister des Innern mit seinem Vorentwurf eines Dritten Besoldungsneuregelungsgesetzes auf die Nase gefallen ist. Diese Vorgänge sind dem Hohen Hause in frischer Erinnerung, und ich brauche das Thema nicht weiter zu vertiefen.
Aber in diesem Zusammenhing noch einige Bemerkungen zum Verfahren. Vor längerer Zeit ist von diesem Hause ein Auftrag gegeben worden, durch ein Gutachten die tatsächliche Höhe des Besoldungsrückstands festzustellen. Auch dies konnte nicht rechtzeitig zum Jahresende 1970 vorgelegt werden, obwohl gerade diese Feststellungen für die gegenwärtig in Beratung befindliche Neuordnung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern zwingend notwendig wären.

(Abg. Dr. Arndt [Hamburg] : Wann mag der Rückstand entstanden sein, Herr Benda?)

— Ich rede über den Rückstand bei der Erfüllung dieses Auftrags durch die Bundesregierung. Die Entwicklung, den Inhalt dieses Berichts, Herr Kollege Arndt, wollen wir gerade erst wissen. Es ist der Sinn dieses Berichts, uns eine verläßliche Grundlage an Stelle der von Ihnen eben in diesem Zusammenhang im Lande wieder ausgestreuten Parolen zu liefern. Wir wollen keine Parolen hören, sondern die Fakten haben, mit denen man sich konkret auseinandersetzen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.) Ihre Parolen hier sind nicht hilfreich.

Ich wiederhole, das ist ein Auftrag an eine Treuhandgesellschaft. Es kann billigerweise nicht dem Bundesminister des Innern abverlangt werden. Er kann diese Arbeit natürlich weder persönlich noch durch sein Haus tun, weil es ja gerade eine unabhängige Stelle sein soll. Aber bedauerlich bleibt es. Noch bedauerlicher ist, daß statt dessen in der Bundesregierung offensichtlich interne Papiere über den gleichen Vorgang kursieren, nämlich über die Höhe des Besoldungsrückstandes. Herr Minister, wir werden heute mittag in der Fragestunde, wie ich annehme, das Vergnügen haben, uns speziell über dieses Thema zu unterrichten. Jedenfalls ist eine einschlägige Frage, die heute aufgerufen wird, von mir eingebracht worden.
Noch in der vorigen Wahlperiode — am 4. Juni 1969 — hat dieses Haus die Bundesregierung aufgefordert, einen Härtebericht zum Thema „Gesetz zu Artikel 131 GG" vorzulegen. Großzügig wie immer hat der Bundesinnenminister Genscher unmittelbar nach Amtsantritt erklärt: Das brauchen wir nicht zum vorgeschlagenen Termin — Jahresende 1970 — zu machen, ich bringe das bis zum Herbst heraus. Ich glaube, Sie haben Oktober gesagt.
Das war ein Wort, und wir haben uns mit Vergnügen darauf gefreut. Im Herbst kam aber nichts. Als der Termin ablief, den dieses Haus gesetzt hat — 31. Dezember 1970 —, kam aber auch nichts. Es kam auch nicht eine Erklärung oder Entschuldigung, warum nichts kam. Es kam schlicht nichts.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 97. Sitzung. Borin, Donnerstag, den 4. Februar 1971 5379
Benda
Mehrere Kollegen — auch aus der Fraktion der SPD — brachten dann vor wenigen Tagen eine Anfrage in diesem Hause ein. Daraufhin haben wir gehört: Am 18. Januar 1971 ist der Bericht, der zum 1. Januar 1971 in diesem Hause vorgelegt werden sollte, der Bundesregierung zur Beschlußfassung zugeleitet worden. Uns interessiert gar nicht, wieviel Zeit die Bundesregierung intern braucht, sich darüber zu verständigen. Uns interessiert, ob der Bundesminister des Innern in der Lage und bereit ist, seine Berichte fristgerecht vorzulegen,

(Abg. Dr. Barzel: Sehr richtig!)

zumal wenn er vorher großspurig und großzügig verkündet, er werde diese Frist nicht nur einhalten, sondern sie sogar unterschreiten.
Der Härtebericht duldet in der Sache auch keinen Aufschub; denn der betroffene Personenkreis stirbt aus. Hier arbeitet die Zeit gegen die ehemaligen Beamten, um deren Interessen und Lage es geht, und sie arbeitet für den Fiskus. Allein die bisher dargestellten drei Fristversäumnisse stellen nach meiner Auffassung eine nicht hinreichende Achtung der parlamentarischen Rechte dar.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich muß im Detail auf einen Vorgang zurückkommen, der von größerer prinzipieller Bedeutung auch gerade für dieses Haus ist. Bereits vor längerer Zeit hat dieses Haus die Frage erörtert, ob es nicht endlich an der Zeit ist, dem Parlament Gesetzentwürfe der Bundesregierung spätestens zu dem Zeitpunkt zuzuleiten, in dem die interessierten und beteiligten Verbände sie auch bekommen. Auf Grund von interfraktionellen Anträgen hat der zuständige Ausschuß einen Bericht darüber vorgelegt. Es ist nicht ohne Interesse, daß der Berichterstatter des einschlägigen Teils der Herr Abgeordnete Genscher war, der damals unter dem Beifall des Hauses vorgeschlagen hat, die Regierung zu veranlassen, daß endlich das geschieht, was übrigens bereits seit mehreren Jahren Bestandteil des § 25 des zweiten Teils der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ist, nach meiner Auffassung nach heutigem Recht also bereits möglich ist.
Am 13. Januar 1970 habe ich persönlich an den Bundesinnenminister einen einschlägigen Brief geschrieben. Herr Genscher, Ihr Haus hat mir später mitgeteilt, der Brief sei dort nicht eingetroffen. Ich erwähne, daß ich ihn geschrieben habe. Ich unterstelle, daß dort ein Irrläufer gewesen ist. Ich möchte daraus nicht irgendwelche Vorwürfe herleiten. Da ist irgend etwas in Ihrer oder in meiner Bürokratie — Ihre ist größer als meine; deswegen ist die Wahrscheinlichkeit größer, daß es bei Ihnen war — schiefgelaufen. Das ist kein Gegenstand der Diskussion.
Im März habe ich dann diesen Vorgang moniert. Daraufhin ist mir gesagt worden, der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dorn würde mit mir darüber sprechen. Das ist auch geschehen, und zwar am 4. Juni 1970. Am 4. Juni 1970 hat mir Herr Dorn mitgeteilt, es würde nunmehr so verfahren werden, daß die Referentenentwürfe dem Bundestag, nämlich der Verwaltung, zugeleitet würden; ich glaube,
auf Grund der Bestimmung des § 25. Damit sei das Petitum, das ja in unser aller Interesse liege, nunmehr erledigt.
Einige Wochen später bekam ich auf meine Rückfrage bei der Bundestagsverwaltung, ob das der Fall sei, die Mitteilung -- ich habe den ganzen Vorgang hier —: Das ist nicht der Fall, wir bekommen keine Entwürfe.
Ich habe daraufhin — nun muß ich bitten, auf die Daten zu achten — am 1. Juli den Bundesminister des Innern erneut angeschrieben und ihn um Aufklärung gebeten, was da los sei. Bis zum 18. September habe ich auf diesen Brief nicht den geringsten Mucks gehört.

(Abg. Dr. Barzel: Hört! Hört!)

Am 18. September habe ich diesen Brief angemahnt. Darauf habe ich eine klassische Antwort — nicht am 18. September, sondern am 5. Oktober — erhalten, von Herrn Genscher unterschrieben, dessen ersten und zweiten Satz ich an die Öffentlichkeit bringen möchte:
Ich bedauere sehr, daß bei Ihnen der Eindruck einer säumigen Bearbeitung Ihrer Anliegen entstanden ist. Als Ihr Schreiben vom 18. September zu der Frage der Übersendung von Referentenentwürfen bei mir einging, lag mir eine Antwort auf Ihren Brief vom 1. Juli 1970 zur Unterzeichnung vor.
Herr Genscher, mir ist es auch schon mal passiert, daß ich Briefe unterschrieben habe, die ich bei sorgfältigem Durchlesen nicht unterschrieben hätte. Ich will das nicht kritisieren. Darf ich Sie bitten, zu überlegen, ob dieser Teil der Antwort nicht nur keine Entschuldigung, sondern eine Frechheit ist. Wenn ein Abgeordneter dieses Hauses nicht als Bittsteller um eine mildtätige Gabe beim Bundesminister des Innern vorspricht, sondern darum bittet, daß ein vom Hause vor anderthalb Jahren einstimmig gefaßter Beschluß endlich durchgeführt wird, und dann zweieinhalb Monate lang nichts geschieht, wenn man dann als Rechtfertigung oder Entschuldigung nach zweieinhalb Monaten nicht mehr zu sagen weiß, als daß nach zweieinhalb Monaten der Entwurf einer Antwort auf dem Schreibtisch lag, dann, finde ich, ist dies eine Frechheit.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Darf ich Sie fragen, Herr Minister, ob die mir im Wortlaut vorliegende Hausanordnung des Bundesministers des Innern vom Jahre 1967 eigentlich noch in Kraft ist oder aufgehoben worden ist, nach der jeder Abgeordnete Anspruch darauf hat, innerhalb einer Woche entweder einen Bescheid in der Sache oder, wenn dies nicht möglich ist, einen Zwischenbescheid auf seine Schreiben zu kriegen? Diese Frist kann mal überschritten werden — das ist mir auch passiert —, aber nicht um zweieinhalb Monate und dann mit einer solchen Antwort. In Wirklichkeit war es vom 1. Juli bis zum 5. Oktober.
Dann ist mir aber in diesem Brief angekündigt worden — nun zur Sache —, das Kabinett werde sich im Oktober mit der Angelegenheit befassen und das werde dann alles in Ordnung sein. Am 13. Novem-



Benda

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    Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ressorts, wir prüfen das Problem.
    Meine Damen und Herren, dies ist die Leidensgeschichte eines einjährigen Briefwechsels, bei dem als Ergebnis eines Jahres festzustellen ist: geändert oder verbessert hat sich in der Sache nach den mir zugegangenen Mitteilungen bisher leider nichts, dies alles in einer Frage, die von einer erheblichen praktischen und grundsätzlichen Bedeutung nicht etwa nur für mich persönlich, sondern für jedes Mitglied dieses Hohen Hauses ist und die auf einen einstimmigen Beschluß dieses Hohen Hauses zurückgeht. Ich finde, das ist keine Art, mit dem Parlament umzugehen. Herr Minister, ich würde sagen, es ist höchste Zeit, in Ihrer näheren Umgebung — ich weiß daß Sie nicht alle Briefe und die Fristen selber kontrollieren können —, in Ihrer nächsten Umgebung einmal für Ordnung zu sorgen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    vielleicht etwas weniger herumzufahren und ein bißchen mehr in dem engeren Bereich der Führung Ihres Hauses dafür zu sorgen, daß die Dinge in Ordnung gebracht werden und daß sie schnell, klar und ordentlich erledigt werden. Hier fehlt es an vielen Dingen.

    (Zuruf von der SPD: War der letzte Brief vom 3. Dezember oder vom 4. Dezember?)

    — Vom 4. Dezember, Herr Kollege.

    (Erneuter Zuruf von der SPD. — Heiterkeit bei der SPD.)

    — Das mag sicher gelegentlich bei Ihnen vorkommen. Ich bin zu jeder Auskunft, wenn Sie weitere brauchen, gern bereit.

    (Abg. Franke [Osnabrück] : Ich liefere weiteres Material dazu!)

    Ich übergehe jetzt einmal das Thema des Umweltschutzes, weil ich mich nicht von einem anderen Punkt abhalten lassen möchte, der noch von Bedeutung ist. Meine Zeit läuft leider sehr bald ab.
    In einer vor wenigen Tagen erschienenen Meldung der Deutschen Presseagentur über ein Pressegespräch des DGB-Bundesvorstandsmitglieds Waldemar Reuter heißt es auf Grund der Kontroverse, die zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Bundesinnenminister war, der Bundeskanzler habe mitgeteilt, daß die Bundesregierung keine vorgefaßte Meinung über die Reform des Beamtenrechts habe und daß sie zu einer Diskussion bereit sei. Meine Frage geht nun weniger an Sie, Herr Genscher, als an den Bundeskanzler. Dies ist zwar nicht, wie der DGB mein, „natürlich" eine Richtlinienfrage, aber es wäre von hoher Bedeutung, hier einmal vom Chef der Bundesregierung zu hören, ob dieses so gesagt worden ist — ich muß mich ja auf diese Pressemeldung beziehen — und ob dies wirklich der Standpunkt der Bundesregierung ist. —
    Ich glaube das von Ihnen eben bestätigt gesehen zu haben, Herr Genscher. Dann muß ich weiter folgendes sagen. Das ist wohl so zu interpretieren, daß die Bundesregierung noch keine Beschlüsse über die Reform des Beamtenrechts gefaßt hat. Sie hat aber in der Sache — Sie wissen das natürlich -, und zwar auf die Kleine Anfrage meiner Fraktion zur Neuordnung des Beamtenrechts vom 16. Oktober 1970, neben anderem folgendes geäußert — ich zitiere die Antwort : Erstens:
    Die institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 4 und 5 GG stellt einen wesentlichen Bestandteil der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland dar, für die das demokratische Prinzip und das Rechtsstaatsprinzip im Sinne des Art. 20 GG wesensbestimmend sind.
    Zweitens — und das war der konkrete Gegenstand
    der Kontroverse zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Bundesminister des Innern —:
    Das Streikrecht ist nach Auffassung der Bundesregierung
    — doch nicht nur nach ihrer Auffassung, wie die Antwort es offenbar sagen will —
    durch die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... mit gewährleistete Tarifautonomie verfassungsrechtlich gesichert. ... folgert die Bundesregierung ...,
    – ich ziehe es etwas zusammen —
    daß das Streikrecht für Angehörige des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, d. h. Beamte, Richter und Soldaten, ausgeschlossen ist.
    Ein Streik der Beamten
    — ein wenig später —
    würde zu einer erheblichen Desintegration in den vom Streik jeweils betroffenen Bereichen, aber auch darüber hinaus führen. Die latente Gefahr, daß die öffentliche Verwaltung durch Streiks ganz oder teilweise lahmgelegt werden könnte, würde ein Moment der Unsicherheit in unser gesellschaftliches, wirtschaftliches und soziales Gefüge bringen, dessen Auswirkungen auch auf die Einstellung des Bürgers zum Staat nicht leichtgenommen werden dürfen.
    Hier liegt also, meine Damen und Herren, eine völlig klare Aussage des Bundesinnenministers vor, der ich in der Sache mit meinen Freunden voll zustimme, von der sich der Bundeskanzler in seiner Antwort an das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Herrn Waldemar Reuter, zur Hälfte distanziert hat. Diesen Widerspruch aufzuklären, wäre Sache des Bundeskanzlers, zumal es sich beim DGB um eine Organisation handelt, die für Reformen auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts unstreitig von erheblicher Bedeutung ist.
    Ich möchte insbesondere fragen: Ist nach Auffassung des Bundeskanzlers die Entscheidung der Bun-
    Deutscher Bundestag --- 6. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1971 5381
    Benda
    desregierung trotz der Antwort auf unsere Kleine Anfrage noch offen, oder ist sie offen nur für die Mitglieder der SPD innerhalb der Bundesregierung, oder ist sie offen nur für die Mitglieder der SPD in der Bundesregierung, die Mitglieder des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind? Es ist notwendig, daß einmal geklärt wird, wie die Meinung nicht nur des Bundesinnenministers, sondern der Bundesregierung ist.
    Nach den inhaltlichen Äußerungen von Herrn Genscher ist es sicher, daß es derzeit und in der nächsten Zukunft in diesem Hause nicht einmal eine einfache Mehrheit für eine Einführung des Streikrechts in den öffentlichen Dienst für Beamte, Richter und Soldaten geben würde; nach der eindeutigen Haltung meiner Fraktion mit Sicherheit keine verfassungsändernde Mehrheit, d. h. eine Zweidrittelmehrheit. Nach Ziffer 1 der Antwort der Bundesregierung vom Oktober vorigen Jahres würde selbst eine verfassungsändernde Mehrheit nicht ausreichen, weil man sich auf den nach Art. 79 Abs. 3 einer Änderung nicht zugänglichen Art. 20 GG berufen hat. Darüber kann man streiten, wie ich Ihnen, Herr Arndt, zugebe. Aber das ist nicht meine juristische Einlassung, sondern die, die der Bundesminister des Innern für die Bundesregierung, wie es in der Antwort heißt, abgegeben hat.
    Ich muß zur Zusammenfassung und zum Schluß kommen.

    (Zuruf von der SPD: Schade! Heiterkeit.)

    Die angekündigten und verspätet oder überhaupt nicht vorgelegten Programme und Berichte im Bereich des Innenressorts habe ich mitgeteilt. Ich sage es noch einmal ganz kurz: Arbeitsergebnisse und Projektgruppe zur Reform der Struktur in Bundesregierung und Bundesverwaltung noch nicht veröffentlicht; Sofortprogramm zur Verbrechensbekämpfung erst vorgelegt, als die Große Anfrage meiner Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt war; Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1969 und natürlich 1970 nicht veröffentlicht; Gesamtkonzeption zur Neuordnung des Besoldungsrechts verspätet und inhaltlich völlig unzureichend vorgelegt; Gutachten über die Ermittlung des Besoldungsrückstandes nicht rechtzeitig vorgelegt; Härtebericht zum Gesetz nach Art. 131 nicht rechtzeitig vorgelegt; Änderung der Geschäftsordnung Teil 2 — Übersendung von Gesetzentwürfen an das Parlament in dem Zeitpunkt, in dem die Verbände sie bekommen trotz einer eineinhalbjährigen Leidensgeschichte bis zum heutigen Tage in der Sache nicht zu einem Ergebnis gebracht; schließlich das Thema der Enquete-Kommission.
    Der Bundesregierung fehlt es an einem innenpolitischen Consensus auf den wichtigsten Gebieten. Die dem Bundesinnenminister, Herrn Genscher, vor allem von der Linken vorgeworfene Bremserfunktion innerhalb der Bundesregierung beruht wohl nicht nur auf der vielzitierten Profilneurose seiner Partei; ich meine, daß sie auch Ausdruck des Unbehagens und der Unsicherheit ist, daß der kleinere Koalitionspartner zwangsläufig in die Rolle eines Steigbügelhalters einer sozialistischen Alleinherrschaft unter Aufopferung der FDP geraten könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU. Widerspruch bei der SPD. — Abg. Fellermaier: Aus welcher Kiste haben Sie denn das eben geholt?)

    Herr Minister Genscher, ich habe die späten Abendstunden des gestrigen Tages dazu benutzt

    (Abg. Konrad: Sie hätten lieber schlafen sollen! — Heiterkeit)

    — ich habe sogar sehr gut geschlafen, Herr Konrad, wenn Sie schon Anteil an meinem persönlichen Wohlergehen nehmen; ich weiß, daß Sie immer innigen Anteil an meinem persönlichen Wohlergehen genommen haben, und ich bin Ihnen dafür aufrichtig dankbar -,

    (weitere Zurufe von der SPD)

    um mir die Symphonie Nr. 6, die „Pastorale" von Beethoven anzuhören. Sie paßt zum Thema. Herr Kollege Genscher, es hat alles so schön angefangen, nämlich im ersten Satz mit dem „Erwachen heiterer Empfindungen bei der Ankunft auf dein Lande". Das war schön, als die Regierung ihre Arbeit aufnahm.

    (Abg. Haehser: Würden Sie es mal pfeifen! — Abg. Fellermaier: Oder singen! Heiterkeit.)

    Wir haben mittlerweile die „Szene am Bach" und das „lustige Zusammensein der Landleute" allmählich hinter uns gebracht.
    Der nächste Satz, Herr Minister Genscher, ist überschrieben: „Gewitter und Sturm".

    (Erneute Heiterkeit. — Abg. Fellermaier: Passen Sie auf, daß Sie nicht in dem Gewitter umkommen!)

    Fis kommen dann noch der etwas melancholische „Hirtengesang"

    (Zuruf von der SPD: Sturm im Wasserglas!)

    und freilich auch die „trohen und dankbaren Gefühle nach dem Sturm". Diese werden allerdings erst zu dem späteren Zeitpunkt kommen, zu dem die nächste Bundestagswahl stattfindet. Wer vor oder nach den Wahlen „frohe und dankbare Gefühle" hat, wird sich dann erst herausstellen.

    (Heiterkeit. - Abg. Konrad: Sie nicht!)

    Herr Minister Genscher, die Fraktion der CDU/ CSU wird sich nach dem, was ich gesagt habe, bei der Abstimmung über den Haushaltsplan 06 und bei dein hiermit in einem Sachzusammenhang stehenden Einzelplan 36 der Stimme enthalten.

    (Oh-Rufe bei der SPD. Abg. Fellermaier: Wie gnädig!)

    Um es in der Sprache der Schule zu sagen: Dies ist noch nicht der Zeitpunkt, in dem über die „Versetzung" entschieden wird. Herr Minister Genscher, das ist eine Notiz, daß die „Versetzung" gefährdet sein könnte.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)