Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Aigner * 11. 12.
Dr. Arndt (Berlin) 11. 12.
Dr. Arnold 11. 12.
Dr. Bach 11. 12.
Baeuchle 11. 12.
Barche 15. 1. 1971
Dr. Barzel 11. 12.
Bauer (Würzburg) ** 11. 12.
Becker (Mönchengladbach) 11. 12.
Berberich 11. 12.
Bittelmann 11. 12.
Blumenfeld ** 11. 12.
Börner 11. 12.
Bremer 11. 12.
Corterier 11. 12.
Dasch 18. 12.
Frau Dr. Diemer-Nicolaus 11. 12.
Dr. Dittrich * 11. 12.
Eckerland 18. 12.
Ehnes 11. 12.
Dr. Evers 11. 12.
Dr. Eyrich 11. 12.
Faller * 11. 12.
Dr. Franz 11. 12.
Gallus 11.12.
Dr. Giulini 11. 12.
Dr. Götz 31. 12.
Dr. Hallstein 11. 12.
von Hassel 11. 12.
Dr. Heck 11. 12.
Dr. Hein 31. 12.
Heyen 31. 12.
Horten 11. 12.
Dr. Jaeger 31. 12.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 11. 12.
Dr. Jungmann 31. 1. 1971
Dr. Kempfler 11. 12.
Dr. Kiesinger 11. 12.
Frau Klee *** 11. 12.
Dr. Kliesing (Honnef) ** 11. 12.
Klinker * 11. 12.
Dr. Kreile 11. 12.
Lautenschlager * 11. 12.
Lemp 11. 12.
Dr. Luda 11. 12.
Dr. Mikat 11. 12.
Müller (Aachen-Land) * 11. 12.
Ott 11. 12.
Pieroth 11. 12.
Dr. Pohle 11. 12.
Porzner 11. 12.
* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates
*** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Rasner 18. 12.
Ravens 11. 12.
Richarts * 11. 12.
Richter ** 11. 12.
Dr. Rinderspacher *** 11. 12.
Dr. Ritz 11. 12.
Roser 11. 12.
Russe ** 11. 12.
Dr. Rutschke ** 11. 12.
Dr. Schachtschabel 11. 12.
Dr. Schellenberg 11. 12.
Schirmer 16. 12.
Dr. Schmid (Frankfurt) 11. 12.
Schmidt (München) 11. 12.
Schmitt (Lockweiler) 11. 12.
Schmitz (Berlin) 11. 12.
Schröder (Wilhelminenhof) 11. 12.
Dr. Schulz (Berlin) ** 11. 12.
Schwabe * 11. 12.
Seefeld 11. 12.
Steiner 18. 12.
Dr. Stoltenberg 11. 12.
Strauß 11. 12.
Frau Dr. Walz ** 11. 12.
von Wrangel 11. 12.
Dr. Wulff 11. 12.
Ziegler 11. 12.
Dr. Zimmermann 11. 12.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 10. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 54) :
Wann ist mit einem Ergebnis der Beratungen der Bundesregierung über Maßnahmen zugunsten der vertriebenen und geflüchteten Müller („Ostmüller") zu rechnen?
Die Frage über Maßnahmen zugunsten der vertriebenen und geflüchteten Müller kann erst im Rahmen eines abschließenden Mühlensanierungsprogramms geregelt werden. Die Beratungen über das Sanierungsprogramm konnten jedoch bisher innerhalb der beteiligten Ressorts, insbesondere des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Bundesministeriums für Wirtschaft noch nicht abgeschlossen werden.
Das Abschlußergebnis dürfte spätestens bis Ende März 1971 vorliegen.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl
vom 9. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen
4766 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970
des Abgeordneten Schwabe (SPD) (Drucksache VI/1525 Fragen A 55 und 56) :
Gibt es auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene Steuerarten, deren Ertrag so minimal ist, daß er weitgehend von den amtlichen Bearbeitungskosten aufgebraucht wird?
Falls die vorstehende Frage verneint wird: Bei welchen Steuern oder steuerähnlichen Abgaben ist der der öffentlichen Hand verbleibende Ertrag nach Abzug aller Unkosten besonders gering?
Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung sind die Verwaltungskosten bei diesen Steuern, soweit sie dem Bund zufließen, sehr niedrig. Sie betragen z. B. bei den kleineren dem Bund zufließenden Verbrauchsteuern (mit einem Aufkommen von weniger als 100 Mio DM jährlich) nach der Haushaltsrechnung 1966 bei der
Salzsteuer 2,76 v. H.
Essigsäuresteuer 6,71 v. H.
Zündwarensteuer 0,34 v. H.
Leuchtmittelsteuer 0,68 v. H.
Spielkartensteuer 0,31 v. H.
des Aufkommens.
Bei den Landes- und Gemeindesteuern liegen mir keine Unterlagen über das Verhältnis zwischen Aufkommen und Verwaltungskosten vor. Es besteht jedoch kein Grund zu der Annahme, daß hier die Verhältnisse grundlegend anders als bei den Bundessteuern liegen.
Es gibt also beim Bund und bei den Ländern keine Steuern oder steuerähnliche Abgaben, bei denen der der öffentlichen Hand verbleibende Ertrag ) nach Abzug aller Unkosten besonders gering ist. Inwieweit dies bei den kleinen Gemeindesteuern zutrifft, kann mangels Unterlagen nicht festgestellt werden.
Das Problem der sog. Bagatellsteuern wird im Rahmen der Steuerreform eingehend untersucht. Ich darf hierzu auf den Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zur Steuerreform vom 16. September 1970 verweisen. Dort ist ausgeführt, daß sich die Untersuchungen bei den kleineren Verkehrsteuern darauf erstrecken, ob diese aufgehoben werden sollen und ob gegebenenfalls die von ihnen erfaßten Tatbestände mit der Umsatzsteuer belegt werden sollen. Die Verbrauchsteuergesetze sollen mit dem Ziel überprüft werden, die Systeme zu modernisieren und zu vereinheitlichen und kleinere Verbrauchsteuern aufzuheben.
Die Untersuchungen, bei denen auch die Entwicklung der Harmonisierung innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu berücksichtigen ist, sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/1525 Frage A 57):
Ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament bzw. den zuständigen Ausschüssen ein Verzeichnis aller im Sinne des Steuerrechts als förderungswürdig anerkannten Verbände und Vereine vorzulegen?
Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, ein Verzeichnis aller im Sinne des Steuerrechts als förderungswürdig anerkannten Verbände und Vereine vorzulegen. Sie kann dies lediglich hinsichtlich derjenigen Organisationen, an deren Anerkennung sie durch Erstellung von Rechtsverordnungen oder Verwaltungsanordnungen selbst beteiligt gewesen ist. Diese Organisationen sind aber schon in den Abschnitten 111 Abs. 2 und 112 Abs. 1 der Einkommensteuerrichtlinien — die im Bundesanzeiger Nr. 105 vom 12. Juni 1970 bekanntgemacht worden sind — namentlich aufgeführt, so daß sich die Vorlage eines besonderen Verzeichnisses insoweit erübrigt.
Welche Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen darüber hinaus steuerlich gefördert werden, weil sie mildtätigen, kirchlichen, religiösen, wissenschaftlichen und den als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecken dienen, ist der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. Die Prüfung der Frage, ob eine Organisation die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, obliegt den Landesfinanzbehörden; sie wird von dem jeweils örtlich zuständigen Finanzamt durchgeführt. Die Bundesregierung bestimmt lediglich durch Verwaltungsanordnung mit Zustimmung des Bundesrates diejenigen gemeinnützigen Zwecke, die als besonders förderungswürdig anzusehen sind. Diese Zwecke sind in der Anlage 7 zu den EStR aufgezählt.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatsekretärs Rosenthal vom 10. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin) (SPD) (Drucksache VI/ 1525 Fragen A 60 und 61) :
Ist die Bundesregierung bereit — um einen freien Welthandel offensiv zu sichern, um die amerikanische Wirtschaftspolitik zu entlasten, um Mißtrauen in die Handels- und in die Erweiterungspolitik der EWG zu entkräften, um die Stabilitätsziele des 3. Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik der EWG zu verwirklichen —, den Mitgliedstaaten und/oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vorzuschlagen, unverzüglich wichtige Außenzölle der EWG autonom, also zusätzlich und unabhängig von bisherigen und künftigen mehrseitigen Vereinbarungen, zu senken und auf jedwede weitere Erschwerung der Agrarimporte aus Drittländern, darunter auch den USA, definitiv und endgültig zu verzichten?
Ist die Bundesregierung bereit, den Mitgliedstaaten und/oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vorzuschlagen, unverzüglich Verfahren zur gemeinsamen Veränderung der Dollarparität wichtiger europäischer Währungen zu vereinbaren?
Der Beantwortung der beiden Fragen möchte ich folgendes vorausschicken:
Die Bundesregierung verfolgt seit geraumer Zeit mit größter Aufmerksamkeit, aber auch mit Sorge den Verlauf der Diskussion über den Trade Act 1970 in den USA. Sie ist sich der großen Gefahren bewußt, die bei einer Verabschiedung der protektionistischen Bestimmungen der sog. Mills-Bill für den Welthandel und für die Volkswirtschaften der an diesem Handel beteiligten Länder und damit auch
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970 4767
der Bundesrepublik drohen. Sie hat daher bereits im Juli d. J. in einer Erklärung des Bundeswirtschaftsministers darauf hingewiesen, daß eine Lösung der vor allem in den USA bestehenden handelspolitischen Probleme nicht mit Hilfe von restriktiv angelegten Maßnahmen, sondern nur durch eine Verstärkung der Liberalität des internationalen Handels gefunden werden sollte. Die Bundesregierung war und ist mit dem Fragesteller der Auffassung, daß der freie Welthandel offensiv gesichert werden muß. Nur so lassen sich Stabilität und Wachstum auf die Dauer erhalten.
Die Bundesregierung hat deshalb in den EG wiederholt angeregt, daß die Gemeinschaft auf die protektionistischen Bestrebungen in den USA mit liberal und expansiv ausgerichteten handelspolitischen Maßnahmen reagieren sollte. Auf deutsche Initiative hat der Ministerrat am 27. Oktober 1970 in einer Gemeinschaftsdemarche den USA Lösungen im konstruktiven Geiste für handelspolitisch wichtige Bereiche angeboten. Gleichzeitig hat der Ministerrat der Kommission den Auftrag erteilt, konkrete Vorschläge auszuarbeiten. Diese Vorschläge, denen wir mit großem Interesse entgegensehen, stehen noch aus.
Nach dieser Vorbemerkung, die zeigt, daß die Bundesregierung hinsichtlich der Zielvorstellungen mit dem Fragesteller übereinstimmt, möchte ich die beiden Fragen wie folgt beantworten:
Zu Frage 60:
Was zunächst die Frage einer Initiative der Bundesregierung in den EG für autonome Zollsenkungen betrifft, so möchte ich daran erinnern, daß die Regierung auf diesem zollpolitischen Gebiet schon vor einigen Jahren aktiv gewesen ist. Bundeswirtschaftsminister Schiller hat Anfang 1968 in den EG eine Initiative für eine asymmetrische Beschleunigung der in der Kennedy-Runde vereinbarten Zollsenkungen zugunsten der USA ergriffen. Dieses Angebot kam damals nur deshalb nicht zum Tragen, weil die Erwartungen der EG über liberale Maßnahmen der USA nicht erfüllt werden konnten. Dieses Ergebnis hat die Bundesregierung jedoch nicht entmutigt. Sie ist vielmehr entschlossen, auf diesem handelspolitischen Weg weiterzugehen. Die Bundesregierung wird daher alle Möglichkeiten für eine neue deutsche Initiative mit dem Ziel von Zollsenkungen prüfen, wenngleich sie sich der dabei in den EG zu erwartenden Schwierigkeiten bewußt ist. Autonome Senkungen von Zollsätzen können, darauf muß ich aufmerksam machen, von der Gemeinschaft nur aufgrund eines einstimmig gefaßten Ratsbeschlusses vorgenommen werden.
Bezüglich der Frage, ob die Bundesregierung in den EG eine Initiative gegen weitere Erschwerungen der Agrarimporte ergreifen kann, möchte ich darauf hinweisen, daß sich die Bundesregierung bisher für liberale Handelsregelungen auf dem Agrarsektor eingesetzt hat. Das wird sie auch in Zukunft tun. Da die handelspolitischen Zielsetzungen mit der Agrarpolitik in der Gemeinschaft in Einklang zu bringen sind und da unterschiedliche Standpunkte der Mitgliedstaaten zu Kompromissen zwingen, sind hier keine raschen Lösungen zu erwarten. Gleichwohl wird die Bundesregierung im Bereich des Agraraußenhandels der EG auch künftig alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Zu Frage 61:
Hinsichtlich der Frage einer Initiative der Bundesregierung für ein gemeinschaftliches Verfahren über Paritätsänderungen möchte ich darauf hinweisen, daß sich die Bundesregierung im Internationalen Währungsfonds (IWF) und in der Zehnergruppe für eine Auflockerung des Wechselkurssystems einsetzt. Der Bundeswirtschaftsminister hat auf der Jahresversammlung des IWF in Kopenhagen im September d. J. diese Haltung nachdrücklich dargelegt. Eine größere Elastizität des Wechselkurssystems würde den Prozeß des Zahlungsbilanzausgleichs fördern, der in den letzten .Jahren durch eine übermäßig starre Haltung einiger Regierungen gegenüber Wechselkursänderungen behindert war. Ferner könnte die nationale Wirtschaftspolitik besser gegen störende Einflüsse aus dem Ausland abgeschirmt werden. Verschiedene Länder, darunter auch einige EG-Länder, stehen jedoch diesen Bestrebungen zögernd gegenüber.
Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, daß die EG-Länder in der Wechselkurs-frage bald zu einem gemeinsamen Standpunkt finden. Endziel muß sein, im Gemeinsamen Markt eine zunehmende Stabilität der Wechselkurse und im Verhältnis zu Drittländern eine gewisse gemeinsame Elastizität der Wechselkurse zu erreichen. Auf diese Weise kann die Gemeinschaft dann auch zur Erhaltung realistischer Paritäten im internationalen Währungssystem beitragen.
Im übrigen haben die Mitgliedstaaten der EG bereits am 8. Mai 1964 beschlossen, daß vor jeder Änderung der Wechselkursparität der Währung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten Konsultationen zwischen ihnen stattfinden. Im Rahmen dieses Verfahrens könnte ggf. auch eine gemeinsame Veränderung der Paritäten beschlossen werden.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 62) :
Sieht die Bundesregierung in der Aufforderung eines Werbeprospekts für den Erwerb von Grundbesitz im Tessin, der im TEE „Rheingold" zur Verteilung gelangt und in welchem es heißt: „Bringen Sie Ihr Geld in Sicherheit . . . Schützen Sie Ihr Kapital vor weiterer Entwertung", eine zeit- und sachgemäße Information?
Die Antwort auf Ihre Frage 62 ist ein eindeutiges Nein. Das Geschäft mit der Angst ist nie ein schönes Geschäft.
Im übrigen zeigt gerade die letzte Schweizer Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes mit einem Anstieg von 5,3 % im November 1970 gegen-
4768 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970
über Vorjahr, daß auch die Schweiz im Kampf um die Stabilität jetzt schlechter liegt als die Bundesrepublik. Obwohl die Deutsche Eisenbahn - Reklame GmbH aufgrund vertraglicher Abmachung ihre Werbung in eigener Verantwortung betreibt und die Einrichtung einer „Bundes-Zentrale für die Zensur von Werbetexten" sicher doch auch nicht in ihrem Sinne läge, ist diese Werbung nach Absprache eingestellt worden.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Druchsache VI/1525 Frage A 67):
Erwägt die Bundesregierung, auf Grund der gestiegenen Baukosten die Gesamtfinanzierung landwirtschaftlicher Aussiedlungsbetriebe durch zusätzliche Mittel zu verbessern?
In dem Einzelbetrieblichen Förderungs- und sozialen Ergänzungsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft ist für die Aussiedlungsbetriebe folgende Finanzierung vorgesehen:
20 000,— DM Eigenbeteiligung
60 000,— DM Altstellenbeihilfe
120 000,— DM öffentliche Darlehen
160 000,— DM zinsverbilligte Kapitalmarktmittel 40 000,— DM Erschließungsbeihilfe
Die Bundesländer können auf Grund regionaler
Besonderheiten zusätzlich öffentliche Darlehen gewähren. Die vorgesehene Gesamtfinanzierung stellt gegenüber der bisherigen Regelung eine wesentliche Verbesserung dar. Eine darüber hinausgehende Verbesserung ist bisher nicht vorgesehen.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage A 68) :
Bedeutet die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 3. Dezember 1970 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages auf die Frage 60 — Drucksache VI/1480 —, daß in der AOK oder Landkrankenkasse freiwillig versicherte landwirtschaftliche Unternehmer bei der Errichtung einer berufsständischen Pflichtversicherungseinrichtung dort ausscheiden und in diese eintreten müssen?
Die Bundesregierung hat über die Trägerschaft der künftigen Krankenversicherung für Landwirte noch nicht entschieden. Falls die bestehenden Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Durchführung betraut werden, wird sich lediglich das Versicherungsverhältnis dieser Landwirte ändern. Bei berufsständischer Organisation der Krankenversicherung für Landwirte wird die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung für Landwirte Vorrang vor der freiwilligen Versicherung bei einem anderen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage A 69) :
Welche auf demokratische und geheime Wahlen bezogene Basis gibt der AGV das Recht, generell für alle Verbraucher zu sprechen, und welche finanziellen Mittel stehen der AGV neben den staatlichen Subventionen aus eigenen Mitgliedsbeiträgen zur Verfügung?
Mir ist nicht bekannt, daß die AGV behauptet hat, für alle Verbraucher zu sprechen. Wie dem Hohen Haus schon in verschiedenen Fragestunden mitgeteilt wurde, ist die AGV eine im Jahre 1953 gegründete Institution in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Ihm gehören insgesamt 18 Mitgliedsverbände an, die sich laut Satzung auch mit Verbraucherfragen befassen. Die Mitgliederversammlung, in der sämtliche Mitgliedsverbände stimmberechtigt vertreten sind, wählt jeweils für die Dauer von zwei Jahren einen Vorstand, der die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung überwacht. Den in der AGV zusammengeschlossenen Verbänden gehören insgesamt etwa 7 Millionen Mitglieder an.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche finanziellen Mittel der AGV aus eigenen Mitgliedsbeitragen zufließen.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
,des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage A 70):
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den eingetretenen und sich weiter fortsetzenden Preisverfall auf den Schlachtschweinemärkten aufzuhalten?
Die Bundesregierung wird für die Auffüllung der Bundesreserve in den nächsten Monaten größere Mengen Schweinefleisch aus dem deutschen Markt nehmen.
Auf Betreiben der Bundesregierung sind die Exporterstattungen für Schweine und Schweinehälften mit Wirkung vom 16. November 1970 deutlich angehoben worden. Die Kommission hat auch zugesagt, daß diese Erstattungen bis Ende Juni 1971 nicht ermäßigt werden. Abgesehen hiervon sind Bemühungen im Gange, den Ferkelexport zu steigern.
Diese Maßnahmen werden unterstützt durch eine großangelegte Werbeaktion der CMA zur Steigerung des Schweinefleischverbrauchs.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970 4769
Die Bundesregierung ist sich im klaren darüber, daß diese Maßnahmen nicht ausreichen werden, um weitere Preiseinbrüche ganz zu vermeiden. Sie hat daher die deutsche Landwirtschaft aufgefordert, die Schweine geringer auszumästen als es sonst geschieht. Die Bundesregierung sieht in einer geringeren Ausmästung den wirkungsvollsten Beitrag für die Bewältigung der Probleme auf dem Schweinemarkt.
Sollte die Gesamtheit der angesprochenen Maßnahmen nicht auslangen und sollten deshalb die Preise weiter sinken, werden EWG-einheitliche Interventionsmaßnahmen ergriffen werden. Die Mitgliedstaaten sind bereits jetzt übereingekommen, eine EWG-Intervention durch Beihilfen für die private Lagerhaltung von Bauchspeck, Rückenspeck und Kotelettsträngen zu ergänzen.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-König vom 9. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 71) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Lebensmitteldatierungen für den Verbraucher zu verbessern?
Für eine Reihe von verpackten Lebensmitteln, insbesondere für Fleisch- und Fischerzeugnisse, hat die Bundesrepublik bereits vor Jahren als eines der ersten Länder eine Datum-Kennzeichnung vorgeschrieben. Die Bundesregierung ist weiterhin bemüht, die Verpflichtung zur unverschlüsselten Kennzeichnung des Herstellungszeitpunktes oder der Haltbarkeitsdauer von Lebensmitteln ständig zu verbessern und die bestehenden Vorschriften bei den Beratungen über die Lebensmittelrechtsangleichung in den Europäischen Gemeinschaften zu erhalten. Es muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß die Bundesregierung bei der Durchsetzung ihrer fortschrittlichen, dem Interesse des Verbrauchers dienenden Vorstellungen hinsichtlich der Datumkennzeichnung im internationalen Bereich auf Schwierigkeiten stößt.
Erst kürzlich sind in der Bundesrepublik durch die Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung am 25. Februar 1970 und die Verordnung über Milcherzeugiisse vom 15. Juli 1970 auch zahlreiche Milcherzeugnisse in den Kreis der Lebensmittel einbezogen worden, bei denen eine Datumkennzeichnung vorgeschrieben ist.
Die Verpflichtung zur Datumkennzeichnung tritt allerdings bei verschiedenen Lebensmitteln in vollem Umfang erst 1972 in Kraft, da die Umstellung in der Lebensmittelwirtschaft einige Zeit erfordert. Vor diesem Zeitpunkt wäre es unzweckmäßig, die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung erneut zu ändern. Auf Grund der Erfahrungen mit den Auswirkungen von Datumangaben wird bis dahin geprüft werden, bei welchen weiteren Gruppen von Lebensmitteln entsprechende Zeitangaben sinnvoll und erforderlich sind. In erster Linie werden dafür verderbliche Lebensmittel pflanzlicher Herkunft in Betracht kommen, da bei fast allen von Tieren stammenden Lebensmitteln bereits Zeitangaben vorgeschrieben sind.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Fragen A 75 und 76) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den rapiden Rückgang des Geburtenüberschusses von 53 000 im dritten Vierteljahr 1969 auf 32 000 im gleichen Zeitraum dieses Jahres?
Fühlt sich die Bundesregierung gedrängt, angemessene Kindergeldleistungen auch unter dem Aspekt einer vernünftigen Bevölkerungspolitik zu sehen, wenngleich der Rückgang des Geburtenüberschusses zwar einige Gegenwartsprobleme wie Kindergartenplätze, Schulbauten, Kindergeldleistungen und anderes finanziell etwas entspannt, für die fernere Zukunft jedoch wegen der sich verschlechternden Erwerbsquoten und der steigenden Verpflichtungen für Renten und Pensionen die Probleme staut?
Der deutliche Geburtenrückgang im abgelaufenen Jahr ist einmal auf Verschiebungen in der Altersstruktur unserer Bevölkerung (Nachrücken relativ schwach besetzter Jahrgänge in das Heiratsalter) zurückzuführen; insofern waren rückläufige Geburtenzahlen zu erwarten. Bis 1974/75 muß mit einem weiteren Rückgang gerechnet werden. Dieser demographische Einflußfaktor steht außerhalb jeder Einwirkungsmöglichkeit.
Der weitaus größte Teil des Geburtenrückganges ist jedoch nicht auf die Altersstruktur, sondern auf eine echte Abnahme der Geburtenhäufigkeit zurückzuführen. Die weite Verbreitung einer Familienplanung läßt sich daraus erkennen, daß die Geburten auf einen späteren Zeitpunkt der Ehe verschoben werden und eine pro Ehe geringere Kinderzahl festzustellen ist. Diese Entwicklung, die nach Auffassung der Bundesregierung besondere Beachtung verdient, ist aber auch in anderen europäischen Ländern erkennbar.
Es handelt sich um ein sehr vielschichtiges und in unserem Land wissenschaftlich noch wenig geklärtes Problem. Offensichtlich können, wie gerade auch Untersuchungen über den Einfluß der französischen Familienzulagen auf die (inzwischen gleichfalls rückläufige) Geburtenentwicklung in Frankreich ergeben haben, selbst verhältnismäßig hohe Kindergeldleistungen keineswegs als hinreichender Bestimmungsfaktor für die Geburtenentwicklung eines Landes gelten. Es besteht sicherlich ein Zusammenhang zwischen Bevölkerungsentwicklung, Produktivität je Erwerbsperson und Sozialleistungen.
Grundsätzlich haben die Eltern selbst in Freiheit und Verantwortung darüber zu entscheiden, wie groß ihre Familie im Einzelfall sein soll. Die jüngste Entwicklung verdient nach Auffassung der Bundesregierung besondere Beachtung; allerdings scheint der Wille zum Kind gerade in den jungen Ehen durchaus vorhanden zu sein.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Lauterbach (SPD) (Drucksache VI/1525 Frage A 77):
Zu welchen Maßnahmen haben die Gespräche zwischen der Bundesregierung und den für das Gesundheitswesen zuständigen Ministern der Länder sowie der Bundesärztekammer geführt, um einen ähnlichen Engpaß wie im letzten Winter in der ärztlichen Versorgung hei einer möglichen neuen Grippewelle zu verhindern?
Mit den Ländern ist im März d. J. die Grippesituation eingehend erörtert worden. Das Bundesgesundheitsamt hat in Verfolgung dieser Überlegungen eine weitere Verbesserung des Informationssystems beim Auftreten von Influenza abgesprochen. Auf die ärztliche Versorgung selbst haben jedoch Bund und Länder keinen unmittelbaren Einfluß.
Wegen der im letzten Winter entstandenen Situation in der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung habe ich mich im März 1970 an die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern) gewandt. Die Bundesärztekammer führt die seinerzeit aufgetretenen Schwierigkeiten darauf zurück, daß sowohl die Telefonleitungen als auch die Einrichtungen des beweglichen Sprechfunks der plötzlich eingetretenen Beanspruchung nicht gewachsen waren. Die Bundesregierung hat inzwischen durch Zuteilung von besonderen Frequenzen für den ärztlichen Notdienst dafür gesorgt, daß in Zukunft die Benachrichtigung der ärztlichen Notdienste sichergestellt ist. Die Ärztekammern haben zusammen mit den Kassenärtzlichen Vereinigungen, die primär für die ärztliche Versorgung der Bevölkerung verantwortlich sind, auf Grund der Erfahrungen des letzten Winters regional und lokal Neu- bzw. Umorganisationen des ärztlichen Notdienstes vorgenommen, um eine ähnliche Situation wie im Winter 1969/70 zu verhindern. So wurden u. a. sogenannte „flexible Alarmpläne", Zentralen für den Funkruf und eine Erhöhung der Zahl der für den Notdienst bereitstehenden Ärzte geschaffen.
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage A 78):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen der zunehmenden Verbreitung von sogenannten Antikonzeptionsmitteln und dem rückläufigen Bevölkerungswachstum sowie der ansteigenden Zahl der venerisch Kranken, und was gedenkt sie gegen diese bedenkliche Entwicklung zu tun?
Es ist festzustellen, daß in den vergangenen Jahren Geburten auf einen späteren Zeitpunkt der Ehe verschoben wurden. Auch ist im Vergleich zu früher eine geringere Kinderzahl pro Ehe zu beobachten. Das läßt auf eine Familienplanung und Empfängnisregelung schließen. Es ist zu vermuten, daß der Gebrauch von Antikonzeptionsmitteln hierbei eine Rolle spielt, obgleich der Nachweis nicht erbracht werden kann.
Aus den wenigen und sicher unvollständigen Unterlagen, die der Medizinalstatistik zur Zeit zur Verfügung stehen, läßt sich für das Gebiet der Bundesrepublik ein generelles Ansteigen der Geschlechtskrankheiten nicht ablesen. Man kann daher über den Zusammenhang zwischen der Verbreitung von Antikonzektionsmitteln und der Häufigkeit von Geschlechtskrankheiten nichts aussagen. Auch die durch eine Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten Ende vorigen Jahres eingeführte Bundesstatistik läuft erst zu kurze Zeit, um schon brauchbare Anhaltspunkte liefern zu können.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/1525 Frage A 79):
Unterstützt die Bundesregierung die von der „Deutschen Verkehrswacht e. V." auf dem IV. Verkehrswachtkongreß getroffene Feststellung „Jeder achte Bundesbürger ist über 65 Jahre alt und hat es schwer, sicher am Verkehr teilzunehmen. Fürsorge durch regelmäßige Unterrichtung und Heranführung an das Verkehrsgeschehen sind erforderlich", und, wenn ja, wie gedenkt sie, die daraus resultierende und auf dem genannten Kongreß erhobene Forderung nach ausreichenden Mitteln zum notwendigen Ausbau der Betreuungsarbeit zu erfüllen?
Nach der letzten vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen detaillierten Straßenverkehrs-Unfallstatistik wurden im Jahre 1968 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 5342 Fußgänger bei Straßenverkehrsunfällen getötet; davon waren 2245 Personen 65 und mehr Jahre alt.
Die Bundesregierung sieht daher in der Betreuung älterer Menschen eine wichtige Aufgabe im Rahmen der gesamten Verkehrsaufklärungs- und -erziehungsarbeit. Sie unterstützt und fördert insbesondere die Produktion von Filmen und Dia-Serien für alte Leute. Die Filme werden vornehmlich in Altersheimen, Altentagesstätten und bei Vortragsveranstaltungen vorgeführt. Daneben werden Wechselrahmen mit Hinweisen für richtiges Verhalten alter Leute im Straßenverkehr an Orten, die besonders von älteren Menschen aufgesucht wer- den, angebracht. Ferner werden Broschüren und Merkblätter verteilt.
Da dieser Personenkreis infolge des natürlichen altersbedingten Kontakt- und Kommunikationsmangels nur sehr schwer erreichbar und ansprechbar ist, erarbeitet der Deutsche Verkehrssicherheitsrat z. Z. unter Beteiligung des Bundesministers für Verkehr ein besonderes Aufklärungsprogramm für ältere Menschen, das voraussichtlich im Frühjahr 1971 fertiggestellt sein wird und noch im Laufe des Jahres 1971 mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung zur Durchführung gelangen soll.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970 4771
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Faller (SPD) (Drucksache VI/1525 Fragen A 80 und 81) :
Sind der Bundesregierung die Untersuchungen bekannt, die von der Schweiz im Hinblick auf die dort gültige 0,8-Promille-
Grenze durchgeführt wurden und die eindeutig ergeben haben sollen, daß diese Grenze richtig sei?
Gedenkt die Bundesregierung, diese Ergebnisse bei ihren eigenen Überlegungen zu verwerten und dem Deutschen Bundes tag entsprechende Vorschläge zu unterbreiten?
Ich gehe davon aus, daß sich die Fragen auf ein Gutachten der Professoren Läuppi, Bernheim und Kielholz beziehen, welches die Grundlage für die Entscheidung des schweizerischen Kassationshofs vom 18. Juni 1964 bildete. Nach diesem Urteil ist das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluß von Alkohol bei einem Blutalkoholgehalt von O 8 ‰ in der Schweiz strafbar.
Die betreffenden Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt und auch verwertet worden. Sie waren zusammen mit anderen Forschungsergebnissen ausschlaggebend für die in der 5. Legislaturperiode eingebrachte Regierungsvorlage zur Einführung eines Gefahrengrenzwertes von 0,8 ‰.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Fragen A 82 und 83) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch den gegenwärtigen Personalfehlbestand von — laut Pressemeldungen — 340 Flugleitern im Flugsicherungskontrolldienst der Bundesanstalt für Flugsicherung die Flugsicherheit über der Bundesrepublik Deutschland gefährdet und eine grundsätzliche Verbesserung der Flugsicherung nur durch eine Reform der Rechtsverhältnisse der Bediensteten der Bundesanstalt für Flugsicherung und des Ausbildungssystems gewährleistet ist?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treften, uns einer weiteren Zunahme des Personalfehlbestandes ins Flugsicherungskontrolldienst der Bundesanstalt für Flugsicherung entgegenzuwirken?
Die Sicherheit des Luftverkehrs über der Bundesrepublik Deutschland ist nicht gefährdet; bei der Bundesanstalt für Flugsicherung sind die zur sicheren Durchführung der Flugverkehrskontrolle notwendigen Arbeitsplätze besetzt. Der gegenwärtige Fehlbestand von etwa 90 Flugverkehrslotsen ergibt sich in erster Linie aus der zwischen den Tarifvertragspartnern zum 1. September 1970 vereinbarten Gestaltung der Arbeitszeit, die auch für die Beamten der Bundesanstalt für Flugsicherung gilt. Hierbei war allen Beteiligten bekannt, daß durch die Neuregelung für eine Übergangszeit zwar ein gewisser personeller Engpaß entsteht, die Sicherheit des Flugverkehrs jedoch gewährleistet bleibt.
Die Qualität der Flugsicherung in der Bundesrepublik Deutschland liegt im internationalen Vergleich mit an der Spitze. Die technische Ausstattung entspricht modernen Erkenntnissen, die Bediensteten sind in die Entwicklung des öffentlichen Dienst-
rechts unter angemessener Berücksichtigung der sich aus der jeweiligen Tätigkeit ergebenden Besonderheiten einbezogen. Das Ausbildungssystem wird den sich wandelnden Anforderungen ständig angepaßt.
Die Bundesanstalt für Flugsicherung hat einen langfristigen Ausbauplan erarbeitet, der u. a. auch den sich aus der voraussichtlichen Verkehrszunahme zu erwartenden Personalmehrbedarf im Flugverkehrskontrolldienst enthält. Der notwendig werdenden Erhöhung des Personalbestandes wird durch verstärkte Einstellung und Ausbildung von Nachwuchskräften Rechnung getragen. Im Rahmen der längerfristigen Planung hat auch die laufende Verbesserung der Arbeitsplätze besonderes Gewicht.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spillecke (SPD) (Drucksache VI/1525 Fragen A 84 und 85) :
Ist die Bundesregierung bereit, die bereits auf dem Markt befindlichen Einbauaggregate zur Entgiftung von Autoabgasen im Hinblick auf die damit zu erzielenden Ergebnisse offiziell von einer Technischen Hochschule prüfen zu lassen und diese Resultate dem Hohen Hause mitzuteilen?
Wäre die Bundesregierung bereit, bei einem guten Ergebnis der Meßwerte und bei erträglichen Kosten für Anschaffung und Einbau des Entgiftungsaggregates solche Entgiftungsaggregate künftig zwingend gesetzlich vorzuschreiben?
Nicht eine Technische Hochschule, sondern die amtliche Prüfstelle beim Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungs-Verein in Essen wird mit den erforderlichen Prüfungen nach § 47 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung befaßt. Die Vorschriften verlangen nicht bestimmte Einbauaggregate als technisches Mittel, sondern den Nachweis über die Wirkung an den Kraftfahrzeugmotoren, für die Grenzwerte hinsichtlich des Kohlenmonoxyds und der Kohlenwasserstoffe in den Anlagen XI bis XIV der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung festgesetzt sind.
Ziel der Gesetzgebung ist es, nicht Entgiftungsaggregate zu prüfen und zu beurteilen, sondern die Emission im Abgas des Motors soweit herunter zu setzen, wie es nach dem Stand der Technik mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist. Das ist mit der Ratsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften geschehen, die mit der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vom 26. Juni 1970 in das nationale Recht übernommen worden ist (Bundesgesetzbl. I S. 936).
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom
11. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen
4772 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970
des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Fragen A 86 und 87) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Entwurf über das Mindestniveau für Fahrer im Güter- und Personenverkehr zum Zwecke der Berufsanerkennung für LKW- und Omnibusfahrer erstellt hat, und wie ist die Stellungnahme der Bundesregierung dazu?
Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür zu verwenden, daß außerdem auch die Taxenfahrer in eine solche Regelung einbezogen werden?
Der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer im Straßenverkehr regelt die Anforderungen an die Ausbildung nur mit dem Ziele, bestimmte Ausnahmen von den Vorschriften für das Mindestalter und die Fahrpraxis zu ermöglichen. Taxenfahrer werden darin nicht berücksichtigt, weil die zugrundeliegende EWG-Verordnung Nr. 543/69 nicht für Taxenfahrer gilt.
Die Fragen der Anerkennung von Ausbildungsberufen für Lkw- und Omnibusfahrer werden auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes von 1969 unter Federführung des Bundesministers für Wirtschaft bearbeitet. Die beteiligten Bundesressorts streben die Anerkennung für einen möglichst großen Kreis von Kraftfahrern an. Die Verhandlungen werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen; ob Taxenfahrer einbezogen werden können, wird dabei geprüft.
Anlage 20
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) (Drucksache VI/1525 Frage A 88) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Unfallkrankentransportdienst einheitliche Rufnummern einzuführen?
Die Deutsche Bundespost beabsichtigt nicht, für den Unfallkrankentransportdienst einheitliche Rufnummern einzuführen. Das ist deswegen nicht erforderlich, weil die Polizeidienststellen alle über den bundeseinheitlichen Notruf 110 an sie herangetragenen Hilfeersuchen entgegennehmen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
Anlage 21
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 10. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage A 89) :
Wird die Bundesregierung bei den künftigen Ausführungsbestimmungen über Miet- und Lastenbeihilten die Ausführungsbestimmungen so gestalten, daß Bauarbeiter Verdienstbescheinigungen für ein volles Jahr und nicht nur für ein halbes Jahr vorzulegen haben, da in der Regel diese Verdienstbescheinigung für die Sommermonate eine andere Beurteilung ergibt als eine Gesamtjahresbescheinigung, welche auch die verdienstschwächeren Wintermonate berücksichtigt?
Die Ermittlung des für die Wohngeldgewährung maßgebenden Jahreseinkommens ist in § 11 des Zweiten Wohngeldgesetzes, der dem § 17 des geltenden. Rechts entspricht, geregelt.
Nach diesen Vorschriften ist bei der Ermittlung des Jahreseinkommens grundsätzlich der doppelte Betrag der Einnahmen in den letzten sechs Monaten vor der Stellung des Antrages auf Wohngeld zugrunde zu legen.
Gemäß Absatz 1 Satz 2 der genannten Vorschriften können bei der Ermittlung des Jahreseinkommens, insbesondere bei erheblichen Schwankungen der Einnahmen, auch die Einnahmen des letzten Kalenderjahres oder der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung zugrunde gelegt werden. Es handelt sich hier zwar um eine „Kannvorschrift" für die zur Ausführung des Wohngeldgesetzes zuständige Wohngeld-Bewilligungsstelle. Es steht deshalb in ihrem Ermessen, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Sie muß jedoch ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben und die Einnahmen des letzten Kalenderjahres oder der letzten zwölf Monate zugrunde legen, wenn wegen erheblicher Schwankungen der Einnahmen das hiernach berechnete Einkommen der Wirklichkeit näher kommt als die Verdopplung der Einnahmen in den letzten sechs Monaten.
Die Bundesregierung ist jedoch nicht befugt, in ihren Verwaltungsbestimmungen die eine oder andere Methode der Einkommensermittlung zwingend vorzuschreiben und damit die Ermessensentscheidung der Bewilligungsstelle auszuscheiden, wie z. B. bei der Einkommensermittlung für Bauarbeiter. Eine derartige Verwaltungsbestimmung würde gegen das Gesetz verstoßen und deshalb unwirksam sein. Sie erscheint aber nach dem vorher Gesagten auch nicht notwendig.
Da die gleiche Vorschrift auch im noch geltenden Wohngeldgesetz vom 1. April 1965 enthalten ist, nämlich bei erheblich schwankenden Einnahmen bei der Einkommensermittlung die Einnahmen des letzten Kalenderjahres oder der letzten 12 Monate zugrundezulegen, wird nach meinen bei der Anwendung des Wohngeldgesetzes gemachten Erfahrungen von den Wohngeld-Bewilligungsstellen entsprechend verfahren.
Anlage 22
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 9. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Giulini (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Fragen A 90 und 91) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß bei der Bewilligung von öffentlichen Mitteln zum Bau und Erwerb eines Familienheimes die festgelegte Berechnungsbasis durch steigende Lohn- und Gehaltskosten usw. verzerrt wird und immer weniger Möglichkeiten offenläßt?
Wäre die Bundesregierung evtl. bereit, die Berechnungsmodalitäten den Gegebenheiten evtl. jährlich neu anzupassen?
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970 4773
Es kann nicht verkannt werden, daß die ungünstigen Verhältnisse am Kapitalmarkt wie die eingetretenen Baukostensteigerungen die Durchführung sozialer Wohnungsbauten erschwert haben. Neben dem Bund, der seine Mittel insgesamt erheblich erhöht hat, haben auch die Länder, wie aus ähnlichem Anlaß schon wiederholt in früheren Jahren, ihre Förderungsbeträge mehr oder weniger angepaßt, um die Förderung des sozialen Wohnungsbaues zu gewährleisten. Die öffentlichen Mittel, die im Rahmen der Vorschriften des § 44 des II. Wohnungsbaugesetzes zur Deckung der verbleibenden Finanzierungslücken einzusetzen sind, müssen leider den eingetretenen Baukostensteigerungen durch Erhöhung der Kapitalsubventionen oder durch zusätzliche Aufwendungsbeihilfen im Rahmen des Möglichen folgen.
Wie vorher erwähnt, hat der Bund mit dem langfristigen Wohnungsbauprogramm vom Jahre 1971 an außerordentlich hohe Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
Die Förderungssätze werden jedoch gemäß § 43 II. Wohnungsbaugesetz von den für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden bestimmt. Die Länder passen, wie ich bereits vorher ausführte, die Förderungssätze ständig an.
Anlage 23
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 8. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Fragen B 1 und 2):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Niederlanden noch immer deutsche Vermögen beschlagnahmt sind, und ist die Bundesregierung in der Lage, einen Termin für die Freigabe mitzuteilen?
Welche Entschädigung gedenkt die Bundesregierung den Betroffenen zu gewähren, falls die niederländische Regierung die Freigabe verweigert?
Die Niederlande haben, ebenso wie die übrigen ehemaligen Feindstaaten, im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg das auf ihrem Hoheitsgebiet gelegene deutsche Vermögen beschlagnahmt und liquidiert. Die Bundesregierung mußte sich in Artikel 3 des VI. Teils des am 5. Mai 1955 in Kraft getretenen Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag) verpflichten, in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßahmen zu erheben, die gegen das deutsche Auslands- und sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden. Aufgrund dieser Bestimmung ist es der Bundesregierung auch versagt, die Freigabe des in den Niederlanden beschlagnahmten deutschen Vermögens zu verlangen.
Trotzdem haben sich die Niederlande in den §§ 5 des deutsch-niederländischen Finanzvertrages vom 8. April 1960 bereit erklärt, gewisse, näher umschriebene frühere deutsche Vermögenswerte zurückzugeben bzw. die Möglichkeit einer Rückgabe wohlwollend zu prüfen. Anträge für die Rückgabe solcher Werte waren innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Vertrages von den deutschen Betroffenen oder ihren Rechtsnachfolgern zu stellen. Diese Fristen sind längst abgelaufen. Im übrigen bestätigt Artikel 16 des Finanzvertrages die Verbindlichkeiten der oben genannten Bestimmungen des VI. Teils des Überleitungsvertrages auch für das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande. Die Frage nach einem Termin für die Freigabe ist damit gegenstandslos.
Für die Entschädigung von deutschen Staatsangehörigen, die durch die Feindgesetzgebung der ehemaligen Kriegsgegner Vermögensverluste erlitten haben, ist durch das Reparationsschädengesetz vom 12. Februar 1969 eine Rechtsgrundlage geschaffen worden. Dieses Gesetz ist seit dem 1. Januar 1969 in Kraft und gilt auch für die in den Niederlanden erlittenen Verluste. Die Frist für die Anträge, die beim zuständigen Ausgleichsamt zu stellen sind, läuft bis zum 31. Dezember 1974.
Anlage 24
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 9. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525, Fragen B 3 und 4) :
Für welche Bereiche sind Hilfsmaßnahmen für das Katastrophengebiet in Ostpakistan besonders notwendig?
In welcher Weise (Bereiche und Kosten der Hilfsmaßnahmen) beteiligen sich die Bundesregierung und die Hilfsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland an diesen Hilfsmaßnahmen?
In der ersten Phase der Hilfe für die von der Flutkatastrophe betroffene ostpakistanische Bevölkerung war es besonders vordringlich, Lebensmittel, Medikamente, Decken und einfachste Unterkünfte rasch ins Katastrophengebiet zu bringen. Mein Haus hat demzufolge ,die von den deutschen privaten Hilfsorganisationen in diesen Bereichen vorgesehenen Hilfssendungen im Katastrophenstab des Bundesministeriums des Innern mit ergänzenden Hilfsmaßnahmen des Bundes koordiniert und die Versendung der Hilfsgüter überwiegend durch Flugzeuge der Bundesluftwaffe veranlaßt.
Daneben haben das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und mein Haus in einer gemeinsamen Aktion sowohl in den Nachbarstaaten Ostpakistans als auch in der Bundesrepublik größere Mengen Lebensmittel beschafft, die auf dem Seeweg ins Katastrophengebiet verschifft worden
4774 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970
sind und dazu beitragen sollen, die Ernährung der betroffenen Bevölkerung für einen längeren Zeitraum zu sichern. Eine erste größere Schiffssendung ist in diesen Tagen in Chittagong bereits eingetroffen.
Für die Wiederaufbauphase wird es wesentlich darauf ankommen, den Flutgeschädigten bei der Wiederherstellung ihrer Unterkünfte Hilfe zu leisten. Gleichzeitig wird in die Überlegungen einbezogen, Geräte für die Erwerbstätigkeit der betroffenen Bevölkerung zu beschaffen (Reisanbau, Fischfang). Genauere Vorstellungen hierüber haben Mitglieder des Katastrophenstabes des Bundesministeriums des Innern, die in diesen Tagen im Katastrophengebiet geweilt haben, bereits entwickelt. Die Fortsetzung der deutschen Hilfe in diesen Bereichen wird in Kürze mit den deutschen privaten Hilfsorganisationen abgestimmt werden.
Wie ich bereits erwähnt habe, werden alle deutschen Hilfsmaßnahmen für Ostpakistan im Katastrophenstab meines Hauses koordiniert. Seit dessen Einrichtung ist eine deutlich sichtbar gegenseitige Ergänzung der einzelnen von privater und öffentlicher Seite getragenen Hilfsaktionen und damit eine stärkere Effizienz der deutschen Hilfe feststellbar. So haben bei der Soforthilfe die Bundesregierung und die Hilfsorganisationen beispielsweise die Lieferung von Medikamenten und Zelten gemeinsam übernommen; Decken, Bekleidung und Eßgeschirre sind allein von den Hilfsorganisationen, Lebensmittel allein von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt worden. Ein Feldhospital kommt aus Beständen des Bundes, ein zweites aus dem Katastrophenlager des Diakonischen Werkes. Den für eine Soforthilfe unabdingbaren Lufttransport der Hilfsgüter hat auch für die Hilfsgüter der privaten Organisationen weitgehend die Bundesluftwaffe durchgeführt.
Entsprechend dieser bewährten Zusammenarbeit werden die Hilfsorganisationen und die Bundesregierung auch künftig die Hilfe für die Flutgeschädigten Ostpakistans gemeinsam fortführen.
Nimmt man die bei der Ostpakistanhilfe sehr hohen Flugkosten der Bundesluftwaffe aus, kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesregierung bisher insgesamt ca. 5 Millionen DM für die Hilfe aufgewandt hat; die Ausgaben aller deutschen privaten Hilfsorganisationen dürften zwar darunter liegen, aber immer noch einen ansehnlichen Betrag erreichen.
Anlage 25
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 9. Dezember
1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage B 5) :
Wann hält die Bundesregierung den Zeitpunkt für gekommen, das Lazarettschiff „Helgoland" aus Vietnam zurückzuziehen?
Die Bundesregierung hat mit der Regierung der Republik Vietnam vereinbart, das Hospitalschiff „Helgoland" aus Vietnam abzuziehen, wenn das im Bau befindliche Landkrankenhaus in Da Nang fertiggestellt ist. Dieses Krankenhaus wird vom Malteser-Hilfsdienst im Auftrag der Bundesregierung errichtet. Es wird ungefähr die gleiche klinische Kapazität wie das Hospitalschiff haben. Die Bundesregierung rechnet damit, daß das Landkrankenhaus in Da Nang im Spätherbst 1971 fertiggestellt sein wird und in Betrieb genommen werden kann.
Anlage 26
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 10. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1525 Fragen B 6 und 7) :
Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Entlohnung für ausreichend, um den Gefangenen nach Verbüßung ihrer Strafe eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ohne materielle Not zu sichern?
Hat die Bundesregierung die Absicht, auf eine Angleichung des Arbeitslohnes der Gefangenen an den ortsüblichen Lohn hinzuwirken?
Das gegenwärtige System der Arbeits- und Leistungsbelohnung im Strafvollzug gewährleistet den Strafgefangenen kein ausreichendes Entgelt für ihre Arbeit. Bundesgesetzliche Vorschriften für diesen Bereich bestehen nicht. Die Landesjustizverwaltungen haben in den Nrn. 96 und 97 der Dienst- und Vollzugsordnung bundeseinheitliche Vorschriften über das Arbeitsentgelt der Gefangenen und seine Verwendung erlassen. Hiernach erhält der Gefangene eine Arbeitsbelohnung, wenn er leistet, was von ihm gefordert wird. Außerdem kann der Anstaltsleiter einem Gefangenen, dessen Arbeitsleistung besondere Anerkennung verdient, einen Zuschlag zur regelmäßigen Arbeitsbelohnung als Leistungsbelohnung gewähren. Nach den genannten Vorschriften hat der Gefangene auf die Arbeits- und Leistungsbelohnung keinen Rechtsanspruch.
Die Arbeitsbelohnung wird nach Tagessätzen berechnet. Die Landesjustizverwaltungen haben z. T. voneinander abweichende Belohnungsstufen gebildet, die je nach Art der Arbeit und dem Arbeitseinsatz des Gefangenen die Tagessätze in den meisten Ländern von 0,80 DM bis 1,50 DM festlegen. Für die Höhe der Leistungsbelohnung gelten in den Ländern ebenfalls unterschiedliche Regelungen. In einigen Ländern ist die Leistungsbelohnung auf monatlich 20,— DM begrenzt, in anderen kann einem Gefangenen bis zu 40,— DM im Monat als Leistungsbelohnung angerechnet werden.
Diese Beträge bleiben erheblich unter dem Entgelt, das in freien Arbeitsverhältnissen verdient wird. Im Hinblick auf das Ziel der Eingliederung des Gefangenen ist zu berücksichtigen, daß der arbeitende Gefangene zwar freien Lebensunterhalt während des Strafvollzuges erhält, daß er aber in dieser Zeit weder den Lebensunterhalt für seine Unter-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970 4775
haltsberechtigten bestreiten noch wesentlich zur Wiedergutmachung eines durch seine Straftat herbeigeführten Schadens oder zur Begleichung anderer Verbindlichkeiten beitragen kann. Es kann nicht angenommen werden, daß die durch die geringe Höhe des Entgelts entstehende Behinderung der Eingliederung des Gefangenen durch fürsorgerische Leistungen der Anstalten oder durch die Leistungen der Sozialhilfe hinreichend aufgefangen wird. Günstiger gestellt sind nur diejenigen Gefangenen, denen ermöglicht wird, zur Vorbereitung ihrer Entlassung im Rahmen des sogenannten Freiganges ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Ihre Anzahl ist jedoch im Verhältnis zur Gesamtzahl der Gefangenen äußerst gering.
Die Umgestaltung des Arbeitsentgelts im Strafvollzug gehört zu den Problemen, die in einem Strafvollzugsgesetz einer bundesgesetzlichen Regelung zugeführt werden sollen. Die von dem Bundesminister der Justiz im Herbst 1967 berufene Strafvollzugskommission hat in ihren im Herbst 1969 verabschiedeten Grundsätzen zu dem Thema „Berufliche Förderung und Arbeitsbedingungen" als Leitlinien für ein künftiges Strafvollzugsgesetz herausgestellt, daß der Gefangene einen Anspruch auf ein seinem tatsächlichen Arbeitseinsatz entsprechendes, leistungsangemessenen Arbeitsentgelt erhalten soll. In seiner Höhe soll hiernach das Arbeitsentgelt 75 % des nach § 149 Reichsversicherungsordnung festzusetzenden Ortslohnes nur dann unterschreiten, wenn die Arbeitsleistungen eines Gefangenen den Mindestanforderungen nicht genügen.
Die Strafvollzugskommission beabsichtigt, Anfang 1971 den Kommissionsentwurf eines Strafvollzugsgesetzes vorzulegen. Das Bundesministerium der Justiz wird danach im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen prüfen, auf welchem Wege und in welchem Umfange das Entgelt für die Gefangenenarbeit an das übliche Arbeitsentgelt herangeführt werden soll.
Anlage 27
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 8. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1525 Frage B 8) :
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die durch US-Panzer und zahlreiche Militärfahrzeuge auf einer Strecke von über 1,5 km zerstörte Verbindungsstraße von Rehweiler, Kreis Gerolzhofen, nach Dürrenbach, Kreis Scheinfeld, unverzüglich wiederherzustellen, da die betroffenen und umliegenden Gemeinden im Steigerwald besonders im Winter diese Straßenverbindung dringend benötigen?
Wie ich durch Anfrage beim Bayerischen Staatsninisterium der Finanzen festgestellt habe, sind von len bayerischen Landesbehörden alle Maßnahmen getroffen worden, um eine beschleunigte Abwickung der sehr erheblichen Straßenschäden aus dem Manöver „Reforger II" sicherzustellen. Dies trifft auch für den Fall der Gemeindeverbindungsstraße Rehweiler/Dürrnbach zu, in dem bereits am 16./17. Dezember 1970 die Schadensaufnahme stattfinden soll.
Läßt sich nach der Schadensaufnahme die Höhe der Schäden übersehen, so sind die Landesbehörden befugt, in dringlichen Fällen durch Gewährung von Vorschüssen auf die zu erwartende Entschädigung die Vergabe der Wiederherstellungsarbeiten durch den Baulastträger zu beschleunigen.
Die Wiederherstellungsarbeiten selbst allerdings sind alleinige Sache des geschädigten Baulastträgers; die Bundesregierung und die Entschädigungsbehörden des Landes haben darauf keinen Einfluß.
Anlage 28
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 8. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache H/ 1525 Fragen B 9 und 10) :
Kann die Bundesregierung verbindlich erklären, daß sie nicht beabsichtigt, die Besteuerung der deutschen Grenzgänger künftig der Schweiz zu überlassen?
Ist sich die Bundesregierung darüber klar, daß eine Besteuerung der Grenzgänger durch die Schweiz den Bemühungen entgegenwirken würde, den strukturschwachen deutsch-schweizerischen Grenzraum zu stärken?
Wie ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 3. Dezember 1970 auf die mündliche Anfrage des Kollegen Dr. Eyrich erklärt habe, treffen die Meldungen über angebliche Absichten der Bundesregierung, die derzeitige steuerliche Regelung für Grenzgänger im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Revision des deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens abzuändern, nicht zu. Der Verhandlungsentwurf der Bundesregierung, den sie Ende Oktober dieses Jahres der schweizerischen Seite übersandt hat und der zur Zeit in der Schweiz beraten wird, geht vielmehr von der Fortführung der geltenden Grenzgängerregelung aus.
Die hinter Ihrer Frage stehende Annahme, daß deutsche Grenzgänger bei einer Besteuerung durch die Schweiz in vielen Fällen eine geringere Steuerlast zu tragen hätten, trifft zu. Die Änderung der Grenzgängerregelung würde daher die Arbeitsplätze in der Schweiz attraktiver machen. Die Bundesregierung stimmt daher Ihrer Auffassung zu, daß die Frage der Besteuerung der Grenzgänger in engem Zusammenhang mit der Strukturpolitik für den deutsch-schweizerischen Grenzraum gesehen werden muß.
Anlage 29
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom
10. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des
4776 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970
Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1525 Frage B 11) :
Sind der Bundesregierung die Forderungen des Zentralverbands der Sozialrentner e. V. (Sitz Wermelskirchen, Rhld.) gemäß der Entschließung vom 19. August 1970 bekannt, und wie stellt sie sich dazu, soweit die Forderungen nicht schon im Regierungsprogramm der Bundesregierung enthalten sind?
Die Entschließung des Zentralverbandes der Sozialrentner e. V. vom 19. August 1970 ist der Bundesregierung bekannt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat dazu bereits gegenüber dem Vorstand des Verbandes in zwei Schreiben vom 21. Oktober und 6. November Stellung genommen. Ich möchte diese Stellungnahme hier nicht im einzelnen wiederholen, sondern darauf hinweisen, daß der Forderungskatalog des Verbandes eine Reihe von Einzelpunkten umfaßt, die in dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache VI/ 1126) eingehend behandelt sind. Ich gehe davon aus, daß dieser Bericht und damit die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt in absehbarer Zeit im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages erörtert werden.
Anlage 30
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Fragen B 12 und 13) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in dein Bereich der freien Berufe — Architekten, Rechtsanwälte, zum Teil Ärzte, Zahnärzte und Dentisten — durch das Nichtvorhandensein einer ausreichenden Altersversorgung große Notstände vorliegen?
Ist zu erwarten, daß von der Bundesregierung ein entsprechendes Rahmengesetz, das die Versorgung dieses Personenkreises sicherstellt, in Bälde vorgelegt wird?
Die Altersversorgung der freien Berufe ist sehr unterschiedlich gestaltet. Für die Heilberufe bestehen fast ausnahmslos eigene berufsständische Versorgungseinrichtungen auf landesrechtlicher Grundlage. Andere freiberuflich Tätige haben ihre Sicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, indem sie eine frühere Pflichtversicherung freiwillig fortsetzen. Es bestehen jedoch in dem Bereich, auf den sich Ihre Frage bezieht, teilweise wesentliche Versorgungslücken.
Im einzelnen hat dazu die vergangene Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage am 5. Februar 1969 (Bundestags-Drucksache V/3829) Auskunft gegeben. Diese Probleme waren früheren Bundesregierungen seit vielen Jahren bekannt. Dennoch ist es in den vergangenen Legislaturperioden nicht zu gesetzlichen Regelungen gekommen.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die soziale Sicherung für die von Ihnen angesprochenen Personenkreise ausgebaut werden muß. Der Herr Bundeskanzler hat bereits in der Regierungserklärung ausgeführt, daß die gesetzliche Alterssicherung für weitere Gesellschaftsgruppen geöffnet werden soll. In meinem Hause wird zur Zeit intensiv an einer entsprechenden Gesetzesvorlage gearbeitet.
Anlage 31
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage B 14) :
Für welche Aufgaben sollen unausgebildete bzw. fremdausgebildete Wehrdienstverweigerer bei der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn eingesetzt werden?
Das Ansteigen der Zahl anerkannter Kriegsdienstverweigerer und die Tatsache, daß in verstärktem Maße eine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Ersatzdienstleistenden verlangt wird, machen es erforderlich, für anerkannte Kriegsdienstverweigerer über den bisherigen Rahmen hinaus neue Tätigkeitsbereiche zu erschließen. Diesem Gesichtspunkt trägt der Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Bundesratsdrucksache 597/70) Rechnung. Im Hinblick auf den im Gesetzentwurf vorgesehenen Rahmen sind Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost eingeleitet worden, bei denen erörtert werden soll, ob auch in diesen Bereichen eine Tätigkeit von Ersatz-dienstleistenden möglich ist. Die Gespräche über Art und Umfang eines solchen Einsatzes sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 32
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 9. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1525 Frage B 15) :
Geht der Bundesminister der Verteidigung hei der Anwendung der Richtlinien für die bevorzugte Berücksichtigung von Anbietern aus dem Zonenrand- und Grenzgebiet nach dem Betriebsstättenprinzip oder noch vom Firmensitzprinzip aus?
Bei Anwendung der von Ihnen erwähnten Richtlinien über bevorzugte Bewerber aus dem Zonenrandgebiet richtet sich das BMVg nach § 2 der Bestimmungen. Danach ist grundsätzlich von der Lage der Fertigungsstätte auszugehen. Wer bei mehreren Betrieben einen Sitz im Zonenrandgebiet hat, wird nur dann als bevorzugter Bewerber behandelt, wenn er sich verpflichtet, den Auftrag in seinem im Zonenrandgebiet gelegenen Betrieb auszuführen.
Einige Unklarheiten haben sich vor einiger Zeit in den Fällen ergeben, wo bei Fertigung im Zonenrandgebiet Zulieferungen von außerhalb hinzukamen. Die Vergaberessorts haben sich Ende 1969
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970 4777
dahin gehend verständigt, daß angesichts unserer arbeitsteiligen Wirtschaft ein Anbieter mit Betrieb im Zonenrandgebiet auch dann bevorzugt wird, wenn er einen Teil seiner Zulieferungen von außerhalb erhält. Es kommt dann darauf an, daß der Auftrag in der Hauptsache im Zonenrandgebiet gefertigt wird.
Wie mir berichtet wurde, ist es nach dieser Klarstellung bisher zu keinen Schwierigkeiten gekommen. Sollten Ihnen welche bekanntwerden, werde ich sie gerne überprüfen lassen.
Anlage 33
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage B 16) :
Ist die Bundesregierung bereit, den Sitz des Europäischen Jugendwerkes nach Saarbrücken zu legen, das durch seine Grenzlage und seine Tradition in der Wahrnehmung von Aufgaben, die der Völkerverständigung dienen, hierfür besonders geeignet ist?
Die Frage, wohin der Sitz des Europäischen Jugendwerks gelegt wird, wird weitgehend von der gemeinsamen Entscheidung der Regierungen europäischer Länder, die dem Europäischen Jugendwerk als Mitglied beitreten, abhängen. Die vorbereitende Arbeitsgruppe, die im Januar 1970 in Bonn tagte, hat sich bereits gegenüber der Europäischen Kulturkommission CCC für Straßburg als Sitz des künftigen Europäischen Jugendwerks ausgesprochen. Unsere Vertreter bei den künftigen Beratungen werden gern bereit sein, darauf hinzuwirken, daß uns auch der Vorschlag vorliegt, Saarbrücken zum Sitz des Europäischen Jugendwerks zu machen.
Anlage 34
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage B 17) :
In welcher Höhe wird die Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei, die SDAJ, über den Bundesjugendring bzw. über die Landes-, Bezirks- und Kreisjugendringe aus öffentlichen Mitteln gefördert?
Die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend wird von der Bundesregierung weder direkt gefördert noch erhält sie Zuwendungen aus dem Bundesjugendplan über den Deutschen Bundesjugendring.
Die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend ist nicht Mitglied des Deutschen Bundesjugendringes; ihr Antrag auf Aufnahme als Anschlußverband hat in der Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendringes zweimal nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Eine Ubersicht, ob und ggf. in welcher Höhe die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend öffentliche Mittel über die Landes-, Bezirks- und Kreisjugendringe erhält, liegt nicht vor.
Anlage 35
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1525 Fragen B 18 und 19):
In welcher Weise hat das Bundesverkehrsministerium darauf eingewirkt bzw. wird es in Zukunft darauf einwirken, daß der Baustopp für das durch Geesthacht verlaufende Teilstück der B 5 (Flaschenhals Ziegenkrug) baldmöglichst aufgehoben wird, damit endlich die Unfallquote dort herabgesetzt und der nach Berlin laufende Verkehr nicht weiterhin behindert wird?
Warum ist nach Bau der Elbbrücke bei Geesthacht kein Ausbau einer Anschlußstrecke an die B 5 erfolgt, und bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt man diesen Mangel zu beheben?
Der Größenordnung nach handelt es sich um ein Bauvorhaben, das der vorherigen Genehmigung des Planes durch den Bundesminister für Verkehr nicht bedarf; vielmehr kann darüber der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen der Globalplanung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel selbst befinden. Nach den eingeholten Auskünften hat es sich haushaltsmäßig bisher leider nicht ermöglichen lassen, den Ausbau 1970 zu finanzieren. Da erhebliche Kostenerhöhungen 'bei laufenden Straßenbaumaßnahmen in Schleswig-Holstein eingetreten sind und eine Reihe von Baumaßnahmen, die im Hinblick auf die Olympischen Segelwettbewerbe 1972 termingebunden sind, Vorrang haben muß, kann der Ausbau voraussichtlich auch 1971 leider nicht durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Straßenabschnitte, deren Zustand im Zuge anderer Bundesstraßen in Schleswig-Holstein ebenfalls zu wünschen übrig läßt.
Für die Anschlußstrecke läuft zur Zeit das Planfeststellungsverfahren nach §§ 17, 18 Bundesfernstraßengesetz. Sobald der Plan festgestellt ist, sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Beginn der Bauarbeiten erfüllt. Mittel sind im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) vorgesehen.
Anlage 36
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage B 20) :
4778 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der ungenügende Ausbau der B 41 zu erhöhter Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer, darunter auch viele Schulkinder, führt, und ist die Bundesregierung bereit, die Bundesstraße 41 deshalb vierspurig auszubauen?
Die Verkehrsverhältnisse auf der B 41 werden laufend verbessert. Fertiggestellt sind die Umgehungsstraßen Kirn und Elchweiler — Burbach, die Ortsdurchfahrt Martinstein, der Abschnitt Nußbaum — Sobernheim sowie Waldböckelheim. Im Bau sind Idar-Oberstein und Weierbach — Nahbollenbach. Zum Bau vorgesehen sind als nächstes die Umgehungsstraße Birkenfeld sowie die Herstellung der Kriechspuren Weinheimer- und Steinhardter Stich. Die B 41 wird, wie auch auf den bereits fertiggestellten Strecken, zweispurig ausgebaut.
Anlage 37
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1525 Fragen B 21 und 22) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Autobahn-Eckverbindung zwischen der HAFRABA (A 10) vom BAB-Dreieck Salzgitter bis zu der Autobahn Berlin—Köln (A 2) nordöstlich von Braunschweig mit einem Anschlußstück nach Wolfsburg, für die das Raumordnungsverfahren bereits eingeleitet ist, gemäß der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Gebietes im Zonengrenzraum in ihre Infrastruktur aufzunehmen?
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, warum die bisher in allen Übersichtskarten der Deutschen Bundesbahn vorgesehene Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Hannover—Braunschweig—Helmstedt, die nicht nur zu den bedeutendsten Ost-West-Verbindungen, sondern auch zur stärksten Bahnverkehrsader des Industriedreiecks Braunschweig—Salzgitter—Wolfsburg gehört, im Verkehrsbericht 1970 nicht einmal mehr in der Planung aufgeführt ist?
Der Bundesminister für Verkehr hat einen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen erarbeitet, der dem Ausbau in den Jahren 1971 bis 1985 zugrunde gelegt werden soll. Dieser Bedarfsplan wurde als Anlage zu einem Gesetzentwurf am 2. Dezember 1970 dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Die Eckverbindung Salzgitter—Braunschweig—Wolfsburg nimmt im Bedarfsplan den Rang der 1. Dringlichkeitsstufe ein, woraus erkennbar wird, daß auch die Bundesregierung dem Bau dieser Strecke besondere Bedeutung beimißt. Entsprechend der Bedeutung ist bereits im 1. Fünfjahresplan eine Teilstrecke von ca. 10 km zur Fertigstellung vorgesehen, auf den übrigen Teilstrecken wird im gleichen Zeitraum voraussichtlich nahezu vollständig der Bau beginnen.
Die im Verkehrsbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/ 1350) auf Seite 37 wiedergegebene Karte wurde auf der Grundlage der von der Deutschen Bundesbahn regelmäßig herausgegebenenen Elektrifizierungskarten gedruckt. In diesen Karten stellt die Deutsche Bundesbahn seit 1964 nur noch dar:
a) Strecken mit elektrischem Zugbetrieb
b) Strecken in Umstellung auf elektrischen Zugbetrieb
c) Strecken, deren Elektrifizierung vertraglich vereinbart worden ist.
In den Jahren davor umfaßte Punkt c) auch noch Strecken, deren Elektrifizierung geprüft wird. Hierzu gehörte u. a. die Strecke (Hannover)—LehrteBraunschweig—Helmstedt. Infolge des Verzichts auf die Wiedergabe von Strecken, deren „Elektrifizierung geprüft wird", für die also noch keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen, enthält die Elektrifizierungskarte der Bundesbahn seit etwa 6 Jahren keine Angaben mehr für die genannte Strecke.
Zur Sache selbst möchte ich noch folgendes bemerken: Die Genehmigung des Bundesministers für Verkehr zur Umstellung der Strecke (Hannover)-
Lehrte—Braunschweig—Helmstedt ist bereits im Erlaß vom 17. Oktober 1962 erteilt worden. Die Strecke ist deswegen seinerzeit auch in die Verkehrswegepläne für das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete aufgenommen worden als einer der Strecken, „deren Elektrifizierung vorgesehen ist oder geprüft wird".
Wie ich Ihnen bereits im Zusammenhang mit der Fragestunde am 16. Januar 1970 schriftlich mitgeteilt habe, vertritt das Land Niedersachsen die Auffassung, daß es nicht zu seinen Aufgaben gehöre, sich an der Finanzierung von Elektrifizierungsprogrammen der Deutschen Bundesbahn zu beteiligen. Ohne Finanzhilfe des Landes ist aber ein ausreichender Rationalisierungserfolg für die weniger belastete Strecke (Hannover)—Lehrte—Braunschweig—Helmstedt nicht zu erwarten; die Elektrifizierung mußte deshalb vorläufig zurückgestellt werden.
Anlage 38
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 9. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage B 23) :
Was hat die Bundesregierung bisher hinsichtlich ihrer Versprechungen unternommen, den sozialen Wohnungsbau für alleinstehende Mütter mit unehelichen Kindern attraktiver zu machen und „Service-Häuser" für diese Mütter und ihre Kinder einzurichten, damit der berufliche Werdegang der ledigen Mütter erleichtert wird, und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Verwirklichung dieser Vorhaben?
Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß auch im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues Maßnahmen getroffen werden müssen, die den ledigen Müttern die Wiedereingliederung in das berufliche Leben erleichtern. Sie unterstützt deshalb den Bau von Service-Häusern.
Das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen wird demnächst in seiner Schriftenreihe „Aus der Praxis für die Praxis" die Ergebnisse eines Untersuchungsauftrages veröffentlichen und damit der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen. Dieser Untersuchungsauftrag soll Grundlagen vermitteln über die Möglichkeit einer wirt-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1970 4779
schaftlichen Baudurchführung solcher Service-Häuser.
Dabei kommt der Wirtschaftlichkeitsberechnung in Form einer eingehenden Kosten-Nutzen-Analyse eine besondere Bedeutung zu. Die bisherigen Erfahrungen haben nämlich gezeigt, daß die gebäudeplanerischen Anforderungen im allgemeinen die Möglichkeiten der Förderung im Rahmen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues übersteigen. Damit sind auch die Möglichkeiten einer Durchführung im Rahmen von Versuchs- und Vergleichsbauten und Demonstrativmaßnahmen Grenzen gesetzt. Gleichwohl bemüht sich die Bundesregierung, im Rahmen von Versuchs- und Vergleichsbauten und von Demonstrativmaßnahmen Beispiele für Service-Häuser zu realisieren — so im Saarland, in Bremen und in Berlin —, bei denen der Umfang der wohnungsergänzenden Dienstleistungen mit den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln in Einklang zu bringen ist.
Anlage 39
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 10. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU! CSU) (Drucksache VI/1525 Frage B 24) :
Hat die Bundesregierung Vorschläge bereit bzw. sind ihr Vorschläge bekannt, wie das Defizit von 120 000 Studienplätzen zu beseitigen ist, das sich — vgl. die 5. Sitzung des Planungsausschusses fur den Hochschulbau am 21. Oktober 1970 unter Vorsitz von Bundesminister Leussink —aus dem für 1975 zu erwartenden Mehrbedarf von 220 000 Studienplätzen einerseits und dem Stand der geplanten Hochschulneugründungen mit einer Kapazität von insgesamt 100 000 neuen Studienplätzen andererseits ergibt?
Der Bund erfährt die Ausbaupläne der Länder durch ihre Anmeldungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Diese Anmeldungen liegen noch nicht vollständig vor.
Eine erste Auswertung zeigt jedoch, daß die Anmeldungen an einer Gesamtzahl von etwa 680 000 Studienplätzen für das Jahr 1975 orientiert sein dürften. Ob die in den Anmeldungen genannten baulichen Maßnahmen und das geplante Lehrpersonal für eine entsprechende Studentenzahl im Jahre 1975 tatsächlich ausreichen werden, kann erst eine detaillierte Auswertung der Anmeldebogen ergeben. Diese Auswertung ist gegenwärtig beim Wissenschaftsrat im Gange.
Erst die Auswertung dieser Anmeldebogen wird ergeben, wie sich die neuen Studienplätze auf bestehende und neue Hochschulen verteilen werden. Ich bin gerne bereit, Sie nach Abschluß der Auswertungen von dem Ergebnis zu unterrichten.
Anlage 40
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 8. Dezember 1970 auf die Schriftliche
Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU CSU) (Drucksache VI/ 1525 Frage B 25) :
Wieviel der Mehraufwendungen fur den Ausbau und Neubau der Hochschulen wurden im Jahre 1970 bzw. werden voraussichtlich im Jahre 1971 durch Kostensteigerungen auf dem Baumarkt aufgezehrt, und wie hoch sind die Folgekosten, die den Ländern. durch den verstärkten Ausbau des Hochschulbereichs in diesem Zeitraum entstehen?
1. Die Ausgaben des Bundes für den Hochschulbau betrugen 1969 rund 616 Millionen DM und werden 1970 um 950 Millionen DM liegen. Die Erhöhung macht also 334 Millionen DM (= rund54 %) aus.
Eine exakte Errechnung der hiervon für Baupreissteigerungen anzusetzenden Teils ist aus folgenden Gründen nicht möglich:
a) Nur ein Teil der Aufträge, für die aus den Bundesmitteln Zahlungen geleistet werden, ist 1969 vergeben worden, und das auch nicht notwendig mit der Folge, daß die 1970 zu leistenden Zahlungen in jedem Falle mit einer Kostensteigerung belastet werden. Es kommt hier auf die Vertragsgestaltung im Einzelfall an.
b) Ein besonderer Baukostenindex für Hochschulbauten, die zu einem geringeren Teil dem Tiefbau und ganz überwiegend den verschiedensten Nutzungszwecken des Hochbaus (beispielsweise eher büroartiger oder eher gewerblicher Nutzung vergleichbar) zuzurechnen sind, wird z. Z. von der Informationsstelle für wirtschaftliches Bauen gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt erarbeitet. Daher muß sogar bei pauschalen Angaben zu Preissteigerungen auf einen verläßlichen speziellen Maßstab verzichtet werden.
Es kann-nur auf der Grundlage der allgemeinen durchschnittlichen Baupreissteigerungen von 1969 auf 1970 in Höhe von rund 18 % ein prozentualer Anteil an dem Steigerungssatz von rund 54 ermittelt werden, der rechnerisch auf Preissteigerungen entfällt. Dieser Satz würde rund 23 % betragen, so daß selbst bei der Annahme eines totalen Durchschlagens der Kostensteigerung immerhin rund 31 %„echte" Steigerung mit der Folge einer Erweiterung des Bauvolumens bleiben.
2. Nach dem augenblicklichen Stand der Informationen wird für die nächste Zeit nicht mit einem nennenswerten weiteren Ansteigen der Baupreise gerechnet. Es läßt sich also noch nicht darstellen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe auch ein rechnerischer Anteil von der zu erwartenden Steigerungsquote der Bundesmittel für den Hochschulbau von 1970 auf 1971 auf Baupreissteigerungen entfallen würde.
II
1. Eine exakte Zahlenbeziehung zwischen Investitions- und Folgekosten im Hochschulbau gibt es
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nicht. Beispielsweise ist zu berücksichtigen, daß bei Ersatzbauten keine neuen Folgekosten entstehen, wenn die alten Gebäude abgerissen werden, weil dann alles in allem der neue Bau mit Folgekosten an die Stelle des alten tritt. Folgekosten in voller Höhe entstehen bei einem Neubau, der zu einer echten Kapazitätserweiterung der Hochschule und damit insoweit auch zu Personalneueinstellungen führt. Dazwischen liegen verschiedene Möglichkeiten, die stichwortartig mit „Nutzerwechsel in Altbauten", „Aufgabe von Mietprojekten" und „Bauausweitung ohne Kapazitätsausweitung" angedeutet werden sollen.
Außerdem ist zu berücksichtigen, daß in einem bestimmten Zeitraum nicht alle Leistungen zum Abschluß neuer Investitionen führen.
2. Nach einer „Faustregel" wurde lange Zeit angenommen, daß die Folgekosten im Hochschulbereich im Durchschnitt etwa innerhalb von fünf Jahren jeweils einmal die Höhe der Investitionskosten erreichen. Untersuchungen, die eine Prüfung dieser Annahme ermöglichen sollen, sind z. Z. im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Gange. Diese Faustregel gilt aber, wie gesagt, mit den Einschränkungen zu II. Ziff. 1.
3. Nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft werden sich die fortdauernden Ausgaben für den gesamten Hochschulbereich in den Jahren 1970 und 1971 wie folgt erhöhen:
1970 um 530 Millionen DM auf 4,76 Mrd. DM 1971 um 580 Millionen DM auf 5,34 Mrd. DM.