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    Deutscher Bundestag 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Inhalt: Überweisung einer Vorlage des Bundesministers der Finanzen an den Haushaltsausschuß 4687 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 4687 A Fragestunde (Drucksache VI/1525) Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Vorlage von Material über Folgen der strafrechtlichen Freigabe der Pornographie in anderen Ländern Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4688 B, C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4688 B, C Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Maßnahmen zur Weckung des Interesses für die Probleme des geteilten Deutschlands bei Schülern Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4688 C, 4689 B Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 4689 B Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Unterrichtswerk für nichtdeutschsprachige Schüler an den deutschen Schulen im Ausland Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4689 C, D, 4690 A, B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 4689 D, 4690 A Raffert (SPD) . . . . . . . . 4690 A Fragen des Abg. Matthöfer (SPD) : Entziehung des Reisepasses des bei einer deutschen Rundfunkanstalt als Journalist tätigen griechischen Staatsangehörigen Pavlos Bakojannis Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4690 B, C, D, 4691 A Matthöfer (SPD) . . . 4690 C, D, 4691 A Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Erwachsenenbildung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 4691 B, C, D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 4691 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Tests zur Auswahl von Studienbewerbern Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 4691 D, 4692 B Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 4692 A, B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Wahrnehmung eines Landtagsmandats der Frau Staatssekretärin Dr. Hamm-Brücher Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 4692 C, D, 4693 A, B, D, 4694 A, B, C, D, 4695 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 4692 D, 4693 A, 4694 C Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 4693 A Dorn (FDP) 4693 B Grüner (FDP) . . . . . . . . 4693 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4693 C, 4694 D Jung (FDP) 4693 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 4693 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 4694 A Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 4694 B Raffert (SPD) . . . . . . . . 4694 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 4695 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4695 A Frage des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Frage der Ernennung eines weiteren beamteten Staatssekretärs im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 4695 B, C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 4695 B Frage des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Teilzeitbeschäftigung für beamtete Staatssekretäre Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 4695 C Frage des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) : Arbeitsvermittlung für Künstler Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4695 D Frage des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Wiederherstellung der ursprünglichen Fassung des Mutterschutzgesetzes vom 24. August 1965 Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4696 A, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 4696 B, C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU): Erhöhung der Renten und strukturelle Verbesserungen in der Kriegsopferversorgung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4696 D, 4697 C, D, 4698 A, B, C, D Maucher (CDU/CSU) 4697 B, C, D, 4698 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 4698 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4698 C Josten (CDU/CSU) 4698 D Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für infolge disziplinarischer Maßnahmen ausgeschiedene Beamte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 4699 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . . 4699 B, C Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Ärztliche Versorgung der Bevölkerung in der sozialen Krankenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4699 D, 4700 A, B Frau Lauterbach (SPD) 4700 A, B Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Erfahrungen mit der am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen Bestimmung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes betr. die erleichterte Einbürgerung von Ausländern Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4700 C, D Müller (Mülheim) (SPD) 4700 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Bemessung der Zeit des Einlebens in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für die Einbürgerung Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4700 D, 4701 A Müller (Mülheim) (SPD) 4701 A Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) : Zentrale Archivierung von Filmmaterial Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 4701 B, C Storm (CDU/CSU) 4701 B, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 III Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) : Zurückführung der nach dem zweiten Weltkrieg beschlagnahmten deutschen Filmdokumente in die Bundesrepublik Deutschland Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4701 C, 4702 A Storm (CDU/CSU) . . . . . . . 4702 A Sammelübersicht 13 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/1455) Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . . • 4702 B Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Drucksache VI/460) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1512) Zweite und dritte Beratung Dürr (SPD) . . . 4703 D, 4706 B, 4711 B Dichgans (CDU CSU) . . . . . . 4705 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 4707 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4707 B Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 4707 D Jahn, Bundesminister . . . . . . 4708 B Pohlmann (CDU/CSU) . . . . . . 4709 C Kleinert (FDP) . . . . . . . . . 4712 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Drucksache VI/947); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/ 1498) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 4713 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation (Drucksache VI/943); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1513) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . . . 4714 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Drucksache VI/780); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1499) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4714 B Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Konvention vom 11. Dezember 1953 über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll vom 3. Juni 1964 (Drucksache VI/1012); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/1511) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 4714 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 14. November 1967, zu dem Fünften Protokoll vom 19. November 1968 und zu dem Sechsten Protokoll vom 16. Dezember 1969 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache VI/ 1241) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/ 1515) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 4714 C Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1971 (Drucksache VI/937); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1522) Zweite und dritte Beratung — 4714 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksache VI/ 1433) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1508) — Zweite und dritte Beratung — Lemmrich (CDU/CSU) 4715 A Dr. Apel (SPD) 4715 D Ollesch (FDP) 4716 C Entwurf eines Gesetzes über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) (Drucksache VI/ 1117) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1518) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache VI/544); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1518) — Zweite Beratung — Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 4718 B Haar (Stuttgart) (SPD) 4718 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . 4719 A Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4719 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Abg. Dr. Schellenberg, Müller (Remscheid), Schmidt (Kempten), Ruf, Liehr, Dr. Götz, Urbaniak u. Gen.) (Drucksache VI/ 1244) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1520) — Zweite und dritte Beratung — Urbaniak (SPD) 4720 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Drucksache VI/1418) — Erste Beratung — . . . 4721 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache VI/1439) — Erste Beratung — 4721 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/ 1440) — Erste Beratung — . . . . . 4721 C Entwurf eines Gesetzes über die Einbeziehung von Teilen des Freihafens Hamburg in das Zollgebiet (Drucksache VI/1547) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4721 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Abg. Porzner, Offergeld, Frau Funcke, Schmidt (Kempten), Dr. Ritz u. Gen.) (Drucksache VI/1424) — Erste Beratung — . . . . . 4721 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache VI/1474) — Erste Beratung — 4721 D Entwurf eines Elften Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/1478) — Erste Beratung — 4721 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Schanzenbach, Krall und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1501) — Erste Beratung — 4721 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Oktober 1970 zur Änderung des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (Drucksache VI/1546) — Erste Beratung — . . . . . 4721 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Drucksache VI/1548) — Erste Beratung — Dr. Warnke (CDU/CSU) 4722 B Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 4723 C Graaff (FDP) 4725 C Entwurf eines Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksache VI/1459) — Erste Beratung — Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 4726 B Mick (CDU/CSU) . . . . . . 4726 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 4727 A Wurbs (FDP) 4728 A Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 73 und 87 GG) (Drucksache VI/1479) — Erste Beratung — Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4728 C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4729 A Sieglerschmidt (SPD) 4729 B Kleinert (FDP) 4729 D Antrag der Abg. Roser, Dr. Martin, Röhner, Dr. Probst, Dr. Schneider (Nürnberg), Niegel u. Gen. betr. soziale Lage der verheirateten Studenten (Drucksache VI/ 1419) 4730 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Hochwasserkatastrophe im Februar 1970 und über den Antrag der Abg. Dr. Martin, Baier, von Alten-Nordheim, Haase (Kassel), Josten, Röhner, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Miltner, Hussing, Schulte (Schwäbisch Gmünd), Lenzer, Susset, Dr. Lenz (Bergstraße), Weber (Heidelberg), Rösing, Zink, Picard, Frau Dr. Walz, Niegel und Fraktion der CDU/CSU betr Hochwasserschäden im Bundesgebiet (Drucksachen VI/506, VI/538, VI/1454) Josten (CDU/CSU) 4730 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen über die Vorlage der Bundesregierung betr. Bericht über den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR (Drucksachen VI/641, VI/1441) Reddemann (CDU/CSU) 4730 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Immunitätsangelegenheiten — betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Kaffka (Drucksache VI/1503) . . 4731 C Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bun- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 V deseigenen Liegenschaft „Dönche" in Kassel an die Stadt Kassel (Drucksachen VI/1295, VI/1505) 4731 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gaszähler Verordnung (EWG) des Rates über die Regelung für Mais mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten Verordnung (EWG) des Rates über die Ausdehnung der für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und in den überseeischen Ländern und Gebieten geltenden Regelungen auf die gleichen Erzeugnisse mit Ursprung in der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia Verordnung (EWG) des Rates über die im Handelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia vorgesehenen Schutzmaßnahmen Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Artikel 35 und 48 der Verordnung (EWG) Nr. 542/69 über das gemeinschaftliche Versandverfahren Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Wein mit Ursprung in und Herkunft aus Algerien Mitteilung der Kommission an den Rat über die Regelung, die bei der Einfuhr von Wein mit Herkunft aus Algerien in die Gemeinschaft anwendbar ist Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnr. 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte synthetische und künstliche Spinnfasern der Tarifnr. 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Oberbekleidung der Tarifnr. 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung für Männer und Knaben der Tarifnr. 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (Drucksachen VI/ 1091, VI/290, VI/922, VI/1107, VI/1183, VI/1089, VI/ 1195, VI/1436) 4732 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Olivenöl aus Marokko Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Balsamterpentinöl der Tarifstelle 38.07 A und für Kolophonium der Tarifstelle 38.08 A (Drucksachen VI/1406, VI/1372, VI/ 1517) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Angleichung der Gesetze der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und der Grenzkontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (Drucksachen VI/ 1049, VI/1516) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Erzeugung und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Honig Verordnung des Rates über Erzeugung von und den Verkehr mit Bruteiern und Küken von Hausgeflügel Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Speiseeis Richtlinie des Rates über die Verlängerung der in Artikel 19 der Richtlinie des VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Rates vom 6. Oktober 1969 zur Änderung der Richtlinie vom 26. Juni 1964 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch vorgesehenen Frist Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 371/67/EWG des Rates zur Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke und Quellmehl Richtlinie des Rates über die durch die Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen auf dem Gebiet des Produktionspotentials der Baumobstanlagen Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 23 und der Verordnung Nr. 158/66/EWG des Rates, insbesondere in bezug auf die Festsetzung und Änderung der gemeinsamen Qualitätsnormen für Obst und Gemüse Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 447/68 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für Interventionen durch den Kauf von Zucker (Drucksachen VI/563, VI/660, VI/1181, VI/ 1201, VI/1247, VI/ 1248, VI/1257, VI/1260, VI/ 1472) 4732 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für einige frische und gekühlte Fische (Drucksachen VI/1139, VI/1473) . . 4733 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über die der EG-Kommission für zwei Richtlinien zur Erfassung der Straßengütertransporte zwischen den Mitgliedstaaten und zur Erfassung der innerstaatlichen Straßengütertransporte (Drucksache VI/1172, VI/ 1521) 4733 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozial- und beamtenrechtlicher Vorschriften über Leistungen für verheiratete Kinder (Drucksache VI/ 1316) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1556), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1514) Zweite und dritte Beratung - in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen über Leistungen für verheiratete Kinder (Abg. Rollmann, Frau Jacobi [Marl], Berding, Dichgans, Frau Stommel, Katzer, Dr. Jungmann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/125); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1514) Zweite Beratung 4733 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 4734 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4735 A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 zu dem Zweiten Wohngeldgesetz 4735 B Anlage 3 Entschließung des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 zu dem Gesetz der Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft . . . . . 4735 D Anlage 4 Entschließung des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung . . . . . . . . 4736 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 93 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Drucksachen VI//460, VI/1512) 4736 D Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 94 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Drucksachen V1/460, VI/1512) 4736 D Anlage 7 Änderungsantrag Umdruck 95 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Drucksachen V1/947, VI/ 1498) 4737 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 VII Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Walkhoff (SPD) betr. Finanzierung der „Berliner Rundschau" aus Mitteln des Etats des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen . . . . 4737 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. die im Potsdamer Abkommen festgelegte Oder-Neiße-Linie . . . . . . 4737 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. den realen Besitzstand deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstiger Einrichtungen in den von Polen verwalteten deutschen Ostgebieten 4737 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Freiherrn von Fircks (CDU/CSU) betr. Verpflichtungen der Bundesregerung aus dem Warschauer Vertrag 4738 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Verlängerung der Dauer des zivilen Ersatzdienstes durch Heranziehung der Ersatzdienstpflichtigen zu einem zusätzlichen Dienst von drei Monaten . . . . 4738 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 4687 84. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 197e Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 81. Sitzung, Seite 4605 A, Zeile 13 statt „sträflicherweise" : „strafbarerweise" 81. Sitzung, Seite 4596 B, Zeile 20: hinter dem Wort „Haushaltsausschuß" ist einzufügen „und zwar Punkt a mitberatend und die Punkte b und c gemäß § 96 der Geschäftsordnung" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Bals 11. 12. Dr. Barzel 11. 12. Bauer (Würzburg) ** 11. 12. Berberich 11. 12. Blumenfeld ** 11. 12. Dasch 18. 12. Dr. Dittrich * 11. 12. Dr. Götz 31. 12. Dr. Hallstein 9. 12. Dr. Heck 11. 12. Dr. Hein 31. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jaeger 31. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Dr. Kiesinger 11. 12. Frau Klee ** 9. 12. Klinker * 11. 12. Dr. Koch * 10. 12. Kriedemann * 9. 12. Dr. Löhr * 10. 12. Lücker (München) * 10. 12. Möhring 10. 12. Müller (Aachen-Land) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 9. 12. Frau Dr. Orth * 9. 12. Rasner 18. 12. Richarts * 9. 12. Russe 11. 12. Dr. Rutschke ** 11. 12. Dr. Schellenberg 11. 12. Schirmer 16. 12. Dr. Schulz (Berlin) It 11. 12. Steiner 18. 12. Dr. Wulff 11. 12. Zoglmann 10. 12. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, 4. Dezember 1970 An den Herrn Bundeskanzler Der Bundesrat hat in seiner 359. Sitzung am 4. Dezember 1970 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 4. November 1970 verabschiedeten * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Zweiten Wohngeldgesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen: Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Dr. Röder Vizepräsident Bonn, den 4. Dezember 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 9. November 1970 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Röder Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 an den Bundeskanzler Entschließung zum Zweiten Wohngeldgesetz Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Bälde eine Regelung für Wohnkosten von Studenten bei auswärtiger Unterbringung im Bundesausbildungsförderungsgesetz vorzulegen, dessen Inkrafttreten aufgrund des Grundsatzbeschlusses der Bundesregierung zur Ausbildungsförderung vom 4. Juni 1970 für den 1. Oktober 1971 vorgesehen ist. Ferner soll eine entsprechende Regelung für Lehrlinge in auswärtiger Unterbringung getroffen werden. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 4. Dezember 1970 An den Herrn Bundeskanzler Der Bundesrat hat in seiner 359. Sitzung am 4. Dezember 1970 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 11. November 1970 verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - ASEG -) gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Dr. Röder Vizepräsident 4736 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Bonn, den 4. Dezember 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 12. November 1970 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Röder Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 an den Bundeskanzler Entschließung zum Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Agrarsoziales Ergänzungsgesetz — ASEG —) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei ihren Überlegungen zu dem Fall, daß Landabgabewillige Unternehmer mangels Käufer oder Pächter ihrer landwirtschaftlichen Flächen keine Landabgaberente erhalten können (vgl. Entschließung des Deutschen Bundestages vom 11. November 1970 — zu Drucksache 629/70 —), zu prüfen, ob eine Verpflichtung eingeführt werden sollte, diese Flächen der öffentlichen Hand zum Erwerb anzubieten (Angebotspflicht). Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 4. Dezember 1970 An den Herrn Bundeskanzler Der Bundesrat hat in seiner 359. Sitzung am 4. Dezember 1970 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 4. November 1970 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz 2. KVÄG) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Dr. Röder Vizepräsident Bonn, den 4. Dezember 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 9. November 1970 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Röder Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 an den Bundeskanzler Entschließung zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz — 2. KVÄG) Der Bundesrat begrüßt das Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung als einen wesentlichen sozialpolitischen und gesundheitspolitischen Fortschritt. Er geht bei der Zustimmung davon aus, daß alle Möglichkeiten zur Beteiligung von Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen ärztlich geleiteten Einrichtungen an den Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten in großzügiger Weise genutzt werden, um das Ziel des Gesetzes zu erreichen. Der Bundesrat erwartet ferner, daß die Auswertungsergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen den zuständigen Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Durchführung ihrer Aufgaben zugeleitet werden. Der Bundesrat wird sich für eine entsprechende Änderung der Reichsversicherungsordnung einsetzen, wenn diese Erwartungen nicht erfüllt werden. Anlage 5 Umdruck 93 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) — Drucksachen VI/460, VI/ 1512 —. Der Bundestag wolle beschließen: Nach Absatz 2 des § 4 a wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Die Entschädigung kann ferner versagt werden, wenn ihre Gewährung angesichts der besonderen Umstände des Falles offensichtlich unbillig ist." Bonn, den 8. Dezember 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 94 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) und Vogel zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) — Drucksachen VI/460, VI/1512 —. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 4737 Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 2 werden die Worte „nach § 5 Abs. 3" gestrichen. Bonn, den 8. Dezember 1970 Dr. Arndt (Hamburg) Vogel Anlage 7 Umdruck 95 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Haack zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen — Drucksachen VI/947, VI/1498 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 Abs. 2 wird jeweils das Wort „Inland" durch die Worte „Geltungsbereich dieses Gesetzes" ersetzt. Bonn, den 9. Dezember 1970 Dr. Haack Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 8. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache VI/1525 Frage A 5) : Trifft es zu, daß die Berliner CDU-Wochenzeitschrift „Berliner Rundschau" aus Mitteln des Etats des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen finanziert wird? In Presseveröffentlichungen u. a. auch in der jüngsten Ausgabe eines Nachrichtenmagazins ist die Finanzierung der „Berliner Rundschau" mit dem Titel 68 501 im Haushaltsplan des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen in Zusammenhang gebracht worden. Diese Förderungsmaßnahmen meines Hauses aus Titel 68 501 werden nach einer Vereinbarung der Fraktionen des Deutschen Bundestages ausschließlich in einem Sonderausschuß beraten, geprüft und entschieden. Auf Grund der Zuständigkeit dieses Ausschusses ist es mir an dieser Stelle nicht möglich, zur Sache Stellung zu nehmen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 8. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/ l525 Fragen A 16 und 17) : Hat die Bundesregierung in den von ihr paraphierten Warschauer Vertrag die im Potsdamer Abkommen festgelegte Oder-Neiße-Linie oder die über das Potsdamer Abkommen hinaus zum Nachteil Deutschlands veränderte „Quasi-Oder-Neiße-Linie" als polnische Westgrenze festgelegt? - Hat die Bundesregierung bei ihren nach ihren Angaben sorgfältig vorbereiteten und geführten Verhandlungen über den Warschauer Vertrag vielleicht übersehen, daß im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen später noch ein umfangreiches Gebiet um Stettin westlich der Oder unter polnische Verwaltung gestellt worden ist? Zu 1. Die Bundesregierung hat in dem Warschauer Vertrag keine Grenzen „festgelegt". Hierzu wäre sie auch gar nicht in der Lage gewesen. Sie hat lediglich festgestellt, daß die bereits bestehende Grenzlinie die westliche Staatsgrenze Polens bildet. Sie ist also von dem gegenwärtigen Verlauf dieser Grenzlinie ausgegangen, den zu ändern sie keine Möglichkeit hat. Zu 2. Die Bundesregierung hat dies nicht übersehen. Wir mußten aber von zwei unbestreitbaren Tatsachen ausgehen: den Potsdamer Beschlüssen und der bestehenden Grenzlinie. Weder an diesen Beschlüssen noch an dieser Grenzlinie kann die Bundesrepublik Deutschland etwas ändern. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 8. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1525 Fragen A 18 und 19) : Welche Übersicht besteht bei der Bundesregierung über den realen Besitzstand deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstiger Einrichtungen in den von Polen verwalteten deutschen Ostgebieten? Ist die Bundesregierung in der Lage, eine statistische Aufstellung über diesen Besitzstand nach dem jetzt gegebenen Einheitswert zu geben? Es besteht gegenwärtig noch keine endgültige amtliche Globalschätzung der Vermögensverluste deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstiger Einrichtungen in den ehemaligen deutschen Ostgebieten. Verschiedene Verbände und Institutionen wissenschaftlicher und anderer Art sowie Einzelpersonen haben sich in den vergangenen Jahren um die Feststellung und Berechnung dieser Vermögenswerte bemüht. Selbstverständlich haben sich die zuständigen Stellen der Bundesregierung dieser Frage angenommen. Insbesondere sind das Bundesausgleichsamt, die Dienststelle für Auslandsvermögen und das Bundesarchiv damit befaßt. Ihre Dokumentationsarbeiten, die auch mit schwierigen Bewertungsfragen verbunden sind, sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Aus den in der Antwort auf die Frage 1 dargelegten Gründen sieht sich die Bundesregierung zur Zeit nicht in der Lage, eine statistische Aufstellung der gefragten Art zu geben. 4738 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 8. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Fragen A 21 und 22) : Ist es richtig, daß der „Geist des Vertrages" die Bundesregierung zu einer der von polnischer Seite geäußerten Maßnahmen im Falle, daß der Vertrag ratifiziert wird, verpflichtet, wie der „Welt"-Korrespondent am 19. November 1970 nach Gesprächen mit maßgeblichen Stellen und Personen berichtet: „Klar ist nur eines: Polen erwartet, daß die Bundesregierung nach der Unterzeichnung und späteren Ratifizierung der deutsch-polnischen Vereinbarungen zunächst einmal den ,Geist des Vertrages' in die Tat umsetzt. Was das bedeutet, kann man in Warschau ebenso hören wie in Breslau: Die Oder-Neiße-Grenze soll in der Bundesrepublikblik künftig von niemandem mehr in Frage gestellt werden können. Das gilt nach polnischer Ansicht für Schulbücher wie für Atlanten, Kalender, Eisenbahnkarten, andere Veröffentlichungen und auch für Vertriebenenveranstaltungen, Andernfalls will Polen darauf pochen, daß der Geist des Vertrages verletzt sei."? Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um von ihrer Auffassung, wozu der Warschauer Vertrag sie zwingen würde, damit er auch von polnischer Seite als erfüllt akzeptiert wird, abweichende Äußerungen aus Polen für die polnische und deutsche Öffentlichkeit richtigzustellen? Es ist sicherlich die Absicht des deutsch-polnischen Vertrages, dem verständlichen Wunsch des polnischen Volkes nach gesicherten Grenzen Rechnung zu tragen. Die Bundestagsfraktion der Oppositionsparteien teilt mit der Regierung die Auffassung, daß dieses polnische Anliegen ausgehend von der bestehenden Lage berücksichtigt werden soll, wie sich aus dem am Freitag vergangener Woche gestellten Entschließungsantrag der CDU ergibt. Für die Frage, welche Konsequenzen sich für die Bundesregierung aus dem Vertrag ergeben, halte ich es jedoch nicht für sinnvoll, von Zeitungsberichten auszugehen, in denen ein deutscher Journalist, über Eindrücke aus Gesprächen mit ungenannten polnischen Gesprächspartnern berichtet. Für die Beantwortung dieser Frage ist einerseits der Vertragstext und andererseits seine Interpretation durch die Bundesregierung maßgebend. Die Bundesregierung sieht weder einen Anlaß, sich mit solchen Zeitungsberichten auseinanderzusetzen, noch gibt es sonst für sie einen Grund, in diesem Zusammenhang Schritte zu unternehmen. Sinn dieses Vertrages ist es gerade, daß keine Seite künftig versuchen will, der anderen irgendwelche Auffassungen aufzuzwingen, sondern auf allen Ebenen eine freie Diskussion zwischen Deutschen und Polen darüber möglich zu machen, was zur Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen dienen kann und was nicht. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 9. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage A 25) : Erwägt die Bundesregierung, die Dauer des zivilen Ersatzdienstes dadurch praktisch um drei Monate zu verlängern, daß im Anschluß an den Ersatzdienst sofort eine dreimonatige Übung abzuleisten ist? Nach dem Regierungsentwurf einer Novelle zum Ersatzdienstgesetz, der zur Zeit dem Bundesrat vorliegt, soll sich in Zukunft an den Grunddienst unmittelbar eine Dienstzeit anschließen, die den Wehrübungen der Soldaten entspricht. Die Dauer soll so bemessen werden, daß sie — ich darf dazu aus dem Gesetzentwurf zitieren — „der durchschnittlichen tatsächlichen Inanspruchnahme wehrdienstleistender Wehrpflichtiger durch Wehrübungen entspricht". Diese Inanspruchnahme ist zur Zeit noch gering. Ihre durchschnittliche Gesamtdauer wird gegenwärtig vom Herrn Bundesminister der Verteidigung ermittelt. Wir werden deshalb dazu erst bei der Beratung der Gesetzesnovelle Anfang nächsten Jahres näheres mitteilen können. Der vorgeschlagenen Gesetzesänderung liegt der Gedanke der Wehrgerechtigkeit zugrunde. Ersatzdienstpflichtige konnten bisher praktisch nicht zu einer den Wehrübungen entsprechenden Ersatzdienstzeit herangezogen werden, da das Ersatzdienstgesetz grundsätzlich nur eine zusammenhängende Ableistung der Dienstzeit vorsieht, die der 9-monatigen Übungszeit der Soldaten entspricht; durch eine zusätzliche Inanspruchnahme von 9 Monaten aber wären die Ersatzdienstpflichtigen erheblich benachteiligt worden, da nicht alle Soldaten zu Übungen von insgesamt 9 Monaten herangezogen werden. Der jetzt vorgelegte Gesetzesvorschlag entspricht einer Forderung, die die Bundesregierung bereits in ihrem Verteidigungsweißbuch 1970 aufgestellt hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Warnke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion betrachtet diesen Anlaß als ein freudiges Ereignis. Wir freuen uns, daß unser Entwurf eines Zonenrandförderungsgesetzes, den wir im Mai eingebracht hatten, heute einen Bruder bekommen hat. Wir haben allerdings bei näherer Betrachtung, Herr Minister Franke, feststellen müssen, daß er im Vergleich zu seinem älteren Bruder etwas schwächlich geraten ist. Wir müssen hier im Parlament, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der
    SPD und der FDP, versuchen, ihn etwas aufzupäppeln.
    Dazu einige Hinweise. Unsere Marschroute war die gesetzliche Absicherung des Bestehenden und gleichzeitig maßvolle Verbesserungen. Abgesehen von einem eng umgrenzten Bereich, der mit der Bezeichnung „sozialpolitische Verbesserungen" für unser Empfinden etwas zu anspruchsvoll benannt worden ist und übertriebene Erwartungen weckt, ergibt sich aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht die Absicht, Verbesserungen zu bringen.
    Dies gilt insbesondere für die unmittelbare Arbeitnehmerförderung. Da steuerliche Erleichterungen für Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet nach der wiederholt hier im Plenum bekräftigten Meinung dieser Bundesregierung ausscheiden, ist eine klare Präferenzierung des Arbeitnehmerwohnungsbaus — des Miet- wie des Eigenheimwohnungsbaus — im Zonenrandgebiet um so unausweichlicher geworden. Der Entwurf der CDU/CSU enthält diese Bestimmung. Er sagt klipp und klar, daß der Wohnungsbau im Zonenrandgebiet mit um ein Drittel höheren Darlehen als im Binnenland zu fördern sei. Das ist nötig, um Menschen im Zonenrandgebiet unmittelbar eine Förderung zuteil werden zu lassen. Das ist aber ebenso nötig, um den strukturpolitischen Bemühungen durch Ansiedlung neuer Industrie und durch Festigung der bestehenden Arbeitsplätze die bis jetzt noch fehlende Bedingung für einen optimalen Erfolg zu schaffen.
    Im Entwurf der Bundesregierung steht, daß die oberste Landesbehörde ermächtigt wird, die Darlehenssätze unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse im Zonenrandgebiet so festzulegen, daß eine tragbare Miete entsteht. Das ist, meine Damen und Herren, nicht nur ein Verschiebebahnhof für die Verantwortlichkeit, sondern das ist auch ein Gummiparagraph, der, so befürchte ich, in seiner Dehnbarkeit entgegen Ihrem Willen in der Praxis geradezu zur Verhinderung der Förderung des Wohnungsbaus im Zonenrandgebiet im Gerangel der Kompetenzen zwischen Bund und Land und innerhalb der einzelnen Länder führen könnte.
    Wir werden vorschlagen, im steuerlichen Bereich den kleinen, kapitalschwachen Betrieben durch Bildung einer Rücklage das Ansparen von Investitionen zu erleichtern und auch der breiten Menge der landwirtschaftlichen Betriebe bei ihren heute erheblichen Investitionen die Vergünstigungen der Sonderabschreibungen einzuräumen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Wir bedauern,. daß bei den Sonderabschreibungen im Entwurf der Bundesregierung Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Situation festgestellt werden müssen. So hat die Regierung die Sonderabschreibungen auf den Bereich der gewerblichen Betriebe beschränkt und damit einmal die landwirtschaftlichen Betriebe ausgeschlossen, die bis jetzt davon profitieren konnten. Sie hat zum andern auch die ärtzlichen Praxen von dieser Förderung ausgeschlossen. Meine Damen und Herren, die moderne Ausstattung ärztlicher Praxen im Zonenrandgebiet
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 4723
    Dr. Warnke
    mag man aus der Theorie der Strukturpolitik nicht für förderungswürdig halten, weil sie keine neuen Arbeitsplätze bringen. Aus der Praxis kann ich für mich und meine Kollegen aus dem Zonenrandgebiet sagen: jeden Monat haben wir einen Fall, wo wir die ausländerrechtlichen Ausnahmegenehmigungen erwirken müssen, um einen Türken, einen Kurden, einen Perser dort unterzubringen, weil kein deutscher Arzt mehr dort hingeht. Wenn wir nicht für eine moderne ärztliche Versorgung auch im Zonenrandgebiet steuerlichen Anreiz geben, dann brauchen wir die Infrastrukturförderung, die wir in unseren Entwürfen übereinstimmend so betonen und geradezu in den Mittelpunkt gerückt haben, nicht so stark herauszustellen; denn Infrastruktur bedeutet heute gesteigerten Wohnwert und ordentliche ärztliche Versorgung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Eine andere Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand ist bei der Prosperitäts- und Verlustklausel festzustellen, nach der Sonderabschreibungen nicht mehr zur Entstehung oder Erhöhung von Verlusten führen dürfen. Im Bundesrat ist das etwas modifiziert worden, aber es ist im Grundsatz erhalten geblieben. Meine Herren von der Bundesregierung, Sie haben sich hier aus gesellschaftspolitischen Gründen gegen exzessive Abschreibungsmöglichkeiten — GmbH & Co. KG — ausgesprochen. Wir von der Fraktion der CDU/CSU können Ihnen unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten nur zustimmen. Diese Art der Vermögensbildungsförderung ist auch nicht die, die wir wünschen. Aber strukturpolitisch beginnen diese Möglichkeiten in besonderen Bereichen, die seit Jahrzehnten zu unseren größten Sorgenkindern gehören — ich nenne den Bayerischen Wald, ich nenne die Oberpfalz und ich nenne die Rhön —, jetzt einen ausgesprochenen Segen zu bewirken. Sie ziehen Investitionen auf Fremdenverkehrsschwerpunkte, wie man sie dort nie gekannt hat, wie man sie dort aber dringend braucht und wie man sie dort ohne diese Möglichkeiten nicht bekommen würde. Vielleicht gelingt es, meine Damen und Herren von der SPD, eine Lösung zu finden, die das gesellschaftspolitische Ärgernis von einem bestimmten Zeitpunkt an beseitigt, aber, sagen wir, in den nächsten fünf Jahren das Erwerbsstreben hier noch in den Dienst der Strukturpolitik zu stellen uns ermöglicht.
    Keiner der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe hat es unternommen, das Verhältnis der Zonenrandförderung zur Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftspolitik zu klären. Auch die Beratungen des Bundesrates haben keine Klärung gebracht. Wir haben es alle ausgeklammert, und wir laufen nun Gefahr, über mehr oder weniger liebevoller Ausgestaltung der Details die Angelpunkte zu vernachlässigen, in denen das Ganze ruhen soll. Es geht um folgendes. Die Zonenrandförderung muß sicherlich ihren Niederschlag in den regionalen Aktionsprogrammen finden. Wenn die Bereitstellung und Verteilung der Mittel jedoch in vollem Umfang vom Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „regionale Wirtschaftspolitik" vorgenommen werden sollte, wo Bund und Zonenrandländer zusammen keine
    Mehrheit und die Zonenrandländer für sich allein keine Sperrminorität haben, wäre das keine ausgewogene Lösung.
    Die Zonenrandförderung darf nicht — darum werden wir uns in den Ausschußberatungen gemeinsam zu bemühen haben — unter die Räder eines Mehrheitsbeschlusses des Planungsausschusses der rein wirtschaftlich begründeten Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftspolitik" geraten. Sie ist und muß für uns alle ein Ausgleich der Folgen der deutschen Teilung bleiben. Indem wir uns weigern, die Folgen einer Randlage für ein Gebiet zu akzeptieren, das für uns nicht am Rande, sondern in der Mitte Deutschlands liegt, leisten wir gleichzeitig einen Beitrag zur deutschen Einheit.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Höhmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Egon Höhmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geschieht das erste Mal, daß eine Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Förderung des Zonenrandgebiets vorlegt, und das Zonenrandgebiet haben wir ja nun schon eine ganze Weile. Seitdem es den Eisernen Vorhang gibt, seit 18 Jahren, haben sich die SPD-Fraktion und auch die anderen Fraktionen dieses Hauses bemüht, die Schwierigkeiten der Spaltung und alle Nachfolgewirkungen zu mildern. Über den Wert oder Unwert einer gesetzlichen Regelung herrschte allerdings bis zum Sommer dieses Jahres in diesem Hause keineswegs Einmütigkeit. Auch in den Fraktionen war zunächst keine Einmütigkeit darüber zu erzielen. Es stellte sich nämlich die Frage, ob die seitherige Regelung nicht anpassungsfähiger sei als eine strenge Gesetzesbindung. Die Änderung eines Gesetzes ist schwieriger als die Fortschreibung und Anpassung von Verordnungen.
    In diese Überlegungen hinein kam das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Juli 1970. In diesem Urteil wird schlicht erklärt, daß die im Zonenrandgebiet gewährten Sonderabschreibungen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter nicht weiterhin auf Grund von Verordnungen gewährt werden dürften, die keine gesetzliche Basis hätten. Eine gesetzliche Regelung zumindest dieses Problems war also zwingend notwendig. Daraus ergab sich der Schluß, alle anderen Förderungsmaßnahmen zu überdenken und mit der gesetzlichen Regelung der Sonderabschreibungen zusammenzupacken.
    Dies hat die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf getan. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Entwurf. Sie sieht in ihm, Herr Kollege Warnke, nicht den schwächlichen Bruder des CDU-Entwurfs. Ob er schwächlich sein wird, muß sich bei den Haushaltsberatungen erweisen. Nicht die Druckerschwärze macht es aus, sondern es kommt darauf an, daß hier Butter zu den Fischen gegeben wird. Wir werden sehen, was da bei den Haushaltsberatungen herauskommen wird. Ich komme darauf noch zu sprechen.
    Wir sehen in diesem Entwurf auch einen vorläufigen Abschluß der Bemühungen der Bundestags-
    4724 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970
    Höhmann (Hessisch Lichtenau)

    fraktion der SPD, die sie seit Bestehen des Eisernen Vorhangs zur Förderung des Zonenrandgebiets angestellt hat. Die SPD-Fraktion dankt dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen und seinem Parlamentarischen Staatssekretär für die geleistete Arbeit und für ihren Einsatz für diese gute Sache.
    Diese Feststellung gibt Anlaß, darauf hinzuweisen, daß der erste Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Erleichterungen und ein Strukturprogramm für das Zonenrandgebiet schon 1958 von der SPD-Fraktion eingebracht worden ist. Dieser Entwurf wurde aber nie Gesetz, weil seinerzeit CDU/CSU und FDP ihn ablehnten.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Die jahrelangen Bemühungen um eine wirkungsvollere Förderung blieben eigentlich bis 1964 erfolglos. Damals unternahm der Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen unter seinem damaligen Vorsitzenden Herbert Wehner jene strapaziösen Zonenrandbereisungen, die in einem Ausschußbericht ausmündeten, der zur Folge hatte, daß die Mittel enorm aufgestockt wurden. Wir waren seinerzeit mit dem Ergebnis unserer Beratungen recht zufrieden; es waren entscheidende Verbesserungen möglich.
    Die Haushalte der Jahre 1967 und 1968, das Strukturprogramm für Ruhr, Saar und das Zonenrandgebiet brachten weitere Mittelerhöhungen mit sich. Im Jahre 1969 wurden die regionalen Aktionsprogramme erstellt, in denen alle Maßnahmen sinnvoll koordiniert wurden. Das System der Schwerpunkt-und Sonderförderungsorte hat sich bewährt. In jenen Gebieten, wo eine entscheidende Verbesserung durch die Schaffung von Sonderförderungsorten bisher nicht festgestellt werden kann, muß die Bundesregierung einmal überprüfen, woran es liegt, warum es im vierten Land, wie von dort berichtet wird, nicht klappt, während in drei Zonenrandländern Erfolge zu verzeichnen sind.
    Was bringt nun das vorliegende Gesetz? Zunächst wird im wesentlichen festgeschrieben, was an Einzelmaßnahmen vorhanden ist. Darüber hinaus werden im Regierungsentwurf eine Reihe begleitender Maßnahmen festgelegt, die für die Strukturverbesserung des Zonenrandgebietes wesentlich sind. So wird neben den steuerlichen Vorschriften und der Wirtschaftsförderung der Verkehrserschließung und der Verkehrsbedienung besondere Aufmerksamkeit zuteil. Daneben soll die Bundesregierung der Schaffung von Verkehrsverbänden besondere Aufmerksamkeit schenken. Diese Regelung soll den Bewohnern des Zonenrandgebietes ein sinnvolles Verkehrsangebot bereitstellen.
    Eine weitere die Wirtschaftsförderung begleitende Maßnahme ist die Regelung über das Wohnungswesen. Neben der Bereitstellung zweckgebundener Mittel können die obersten Landesbehörden die Förderungssätze so bemessen, daß eine tragbare Miete oder Belastung gewährleistet ist. Darüber hinaus sollen sie auch zulassen können, daß im Zonenrandgebiet die Einkommensgrenze der Arbeitnehmer für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau angemessen überschritten werden dürfen. Diese Regelung, Herr Kollege Warnke, ist wiederum kein Verschiebebahnhof. Da das Zonenrandgebiet kein einheitliches Gebiet ist, sondern höchst unterschiedlich strukturiert, werden die Länder mit besonderen Maßnahmen gerade da helfen müssen, wo Schwächen sind. Sie brauchen nicht dort besonders einzugreifen, wo die Struktur schon gut ist. Man wird also beispielsweise für den Raum Wolfsburg, für Salzgitter, Peine, Braunschweig, Kassel, Schweinfurt — ich kann sie alle so aufzählen — nicht noch einmal Sonderförderungsmaßnahmen dieser Art treffen müssen; denn dort sind die Leute genauso gestellt wie in den Ballungsgebieten überall in der Bundesrepublik. Die gleiche Überlegung ist auch anzustellen, wenn es um den Arbeitnehmerfreibetrag geht.
    'Zum Wohnungsbau muß gesagt werden, daß durch die angemessene Überschreitung von Einkommensgrenzen besonders der Umsetzung von Schlüsselkräften und Fachkräften der Industrie entgegengekommen werden soll. Die Schwierigkeiten mit der Lösung des Arbeitnehmerfreibetrages liegen auch in der unterschiedlichen Strukturierung. Die Räume, die ich genannt habe, von Wolfsburg bis hinunter nach Schweinfurt, können in eine solche Regelung über den Arbeitnehmerfreibetrag nicht einbezogen werden, weil es den Leuten dort besser geht als dem Durchschnitt der Bundesbevölkerung. Dies ist einwandfrei erwiesen. Wenn dem aber so ist, ist natürlich die Schwierigkeit der Abgrenzung gegeben. Soll man das betriebsgebunden machen? Soll man es wohnortgebunden machen? Soll es diese Leute auch treffen, denen es so gut geht wie dem Durchschnitt der Bundesbevölkerung, oder soll man nur die anderen Gebiete, die schwächer strukturiert sind, hier heranziehen? Diese Überlegungen mußten angestellt werden.
    Dann kommt zu der regionalen Schwierigkeit noch eine soziale Schwierigkeit. Der Arbeitnehmerfreibetrag hilft nur dem entscheidend, der unverheiratet ist und ein anständiges Einkommen hat. Derjenige, der wenig verdient und eine große Familie hat, hat vom Arbeitnehmerfreibetrag so gut wie nichts; das ist noch nicht einmal ein Päckchen Zigaretten.
    Wenn dieses regionale und dieses soziale Argument richtig gewürdigt werden, kann man, wenn man den Orten direkt helfen will, tatsächlich nur in der Weise eingreifen, daß man den Versuch unternimmt, den Wohn- und Freizeitwert des Gebietes für alle zu erhöhen; das sind eben 95 % Arbeitnehmer.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Herr Kollege, ich gebe eine Erklärung ab und kann deshalb nicht polemisieren und kann auch keine Zwischenfragen zulassen. — Wenn dem so ist, dann muß man also den Wohn- und Freizeitwert des Gebietes angemessen erhöhen. Da geben der § 6 und der § 7 eine ganze Menge her. Die Bundesregierung will insbesondere die Schaffung von Kindergärten, Stätten der Jugend, Sportstätten, Familienferienstätten und überörtlichen Einrichtungen
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 4725
    Höhmann (Hessisch Lichtenau)


    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie ist das mit Altersheimen?)

    — „Überörtliche Einrichtungen für die ältere Generation", das steht, glaube ich, so im Gesetzentwurf, Herr Kollege.

    (Abg. Niegel: Aber keine Altersheime, nur Altenpflegeheime!)

    Das können Altersheime sein, das können Pflegeheime sein, das können Altenwohnungen sein. Wenn ich dies alles expressis verbis in ein Gesetz einfügen will, bekomme ich ein dickes Buch, und das hat ja keinen Sinn, verehrter Herr Kollege.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Fünf Wörter sind das!)

    Diese Möglichkeiten sind also gegeben.
    Die Koalitionsfraktionen sind sich darin einig, daß dies nicht nur Druckerschwärze auf Papier bleiben darf. Sie sind deshalb bereit, entsprechende neue Haushaltstitel im Verlaufe dieser Beratungen schon für das Jahr 1971 zu schaffen und vorhandene Haushaltstitel entsprechend aufzustocken. Im Verlaufe der Beratungen im Haushaltsausschuß werden die Koalitionsfraktionen diese hier von mir angesprochenen Titel um etwa — so sind wir übereingekommen — 80 Millionen DM für 1971 aufstocken. Hier ist eben der schwächliche Bruder nun doch recht stattlich geworden. Ich kann mir auch denken, daß, wenn diese Maßnahmen erst laufen, man unter Umständen darangehen muß, diese 80 Millionen einmal zu überschreiten. Ich halte dies jedenfalls für eine gute Lösung. Daß wir so weit gekommen sind — und nun mit Hilfe des Bundesfinanzministers auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung bekommen —, ist eine Sache, die sich durchaus sehen lassen kann.
    In diese flankierenden Maßnahmen sind auch Förderungsmaßnahmen einbegriffen, die über das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen für den Schulbau und sonstige kulturelle Einrichtungen im Zonenrandgebiet zur Verfügung stehen.
    Der Bundesrat hat eine Reihe von Ergänzungsund Verbesserungsvorschlägen gemacht, denen die Fraktion der SPD weithin zustimmen kann. Die Bundestagsfraktion der SPD vermag allerdings jenem Bundesratsvorschlag nicht zuzustimmen, der dahin geht, daß in den §§ 6 und 7 die Worte „im Benehmen mit den Ländern" durch die Worte „auf Vorschlag des Landes" ersetzt werden sollen. Wir sind der Meinung, daß der Bund sein Mitspracherecht nicht in der Weise abschwächen darf. Man sollte es eher verstärken als abschwächen.
    Wir knüpfen an dieses Gesetz die Erwartung, daß die regionalen Förderungsprogramme, soweit sie das Zonenrandgebiet betreffen, sinnvoll fortgesetzt werden, und richten an die Bundesregierung die Bitte, die im Gesetz festgelegte Prosperitätsklausel, welche durch die Bundesratsvorschläge, denen wir zustimmen, eine entscheidende Verbesserung erfahren hat, durch Richtlinien so zu regeln, daß eine einheitliche und großzügige Handhabung in allen Regionen des Zonenrandgebietes gewährleistet ist.
    Die SPD-Fraktion wird im Verlauf der Ausschußberatungen eine Erweiterung des § 6 anstreben: die Krankenversorgung in den ländlichen Regionen — Herr Kollege Warnke, Sie sprachen es an — sollte durch besondere Anreize .zur Ansiedlung von Ärzten entscheidend verbessert werden.
    Die SPD-Bundestagsfraktion legt Wert auf eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs, damit durch eine baldige Verabschiedung der Bevölkerung im Zonenrandgebiet weitere entscheidende Hilfen geboten werden können.

    (Beifall bei der SPD.)