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    Deutscher Bundestag 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Inhalt: Überweisung einer Vorlage des Bundesministers der Finanzen an den Haushaltsausschuß 4687 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 4687 A Fragestunde (Drucksache VI/1525) Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Vorlage von Material über Folgen der strafrechtlichen Freigabe der Pornographie in anderen Ländern Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4688 B, C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4688 B, C Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Maßnahmen zur Weckung des Interesses für die Probleme des geteilten Deutschlands bei Schülern Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4688 C, 4689 B Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 4689 B Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Unterrichtswerk für nichtdeutschsprachige Schüler an den deutschen Schulen im Ausland Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4689 C, D, 4690 A, B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 4689 D, 4690 A Raffert (SPD) . . . . . . . . 4690 A Fragen des Abg. Matthöfer (SPD) : Entziehung des Reisepasses des bei einer deutschen Rundfunkanstalt als Journalist tätigen griechischen Staatsangehörigen Pavlos Bakojannis Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4690 B, C, D, 4691 A Matthöfer (SPD) . . . 4690 C, D, 4691 A Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Erwachsenenbildung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 4691 B, C, D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 4691 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Tests zur Auswahl von Studienbewerbern Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 4691 D, 4692 B Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 4692 A, B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Wahrnehmung eines Landtagsmandats der Frau Staatssekretärin Dr. Hamm-Brücher Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 4692 C, D, 4693 A, B, D, 4694 A, B, C, D, 4695 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 4692 D, 4693 A, 4694 C Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 4693 A Dorn (FDP) 4693 B Grüner (FDP) . . . . . . . . 4693 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4693 C, 4694 D Jung (FDP) 4693 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 4693 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 4694 A Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 4694 B Raffert (SPD) . . . . . . . . 4694 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 4695 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4695 A Frage des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Frage der Ernennung eines weiteren beamteten Staatssekretärs im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 4695 B, C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 4695 B Frage des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Teilzeitbeschäftigung für beamtete Staatssekretäre Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 4695 C Frage des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) : Arbeitsvermittlung für Künstler Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4695 D Frage des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Wiederherstellung der ursprünglichen Fassung des Mutterschutzgesetzes vom 24. August 1965 Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4696 A, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 4696 B, C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU): Erhöhung der Renten und strukturelle Verbesserungen in der Kriegsopferversorgung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4696 D, 4697 C, D, 4698 A, B, C, D Maucher (CDU/CSU) 4697 B, C, D, 4698 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 4698 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4698 C Josten (CDU/CSU) 4698 D Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für infolge disziplinarischer Maßnahmen ausgeschiedene Beamte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 4699 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . . 4699 B, C Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Ärztliche Versorgung der Bevölkerung in der sozialen Krankenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4699 D, 4700 A, B Frau Lauterbach (SPD) 4700 A, B Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Erfahrungen mit der am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen Bestimmung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes betr. die erleichterte Einbürgerung von Ausländern Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4700 C, D Müller (Mülheim) (SPD) 4700 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Bemessung der Zeit des Einlebens in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für die Einbürgerung Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4700 D, 4701 A Müller (Mülheim) (SPD) 4701 A Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) : Zentrale Archivierung von Filmmaterial Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 4701 B, C Storm (CDU/CSU) 4701 B, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 III Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) : Zurückführung der nach dem zweiten Weltkrieg beschlagnahmten deutschen Filmdokumente in die Bundesrepublik Deutschland Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4701 C, 4702 A Storm (CDU/CSU) . . . . . . . 4702 A Sammelübersicht 13 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/1455) Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . . • 4702 B Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Drucksache VI/460) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1512) Zweite und dritte Beratung Dürr (SPD) . . . 4703 D, 4706 B, 4711 B Dichgans (CDU CSU) . . . . . . 4705 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 4707 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4707 B Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 4707 D Jahn, Bundesminister . . . . . . 4708 B Pohlmann (CDU/CSU) . . . . . . 4709 C Kleinert (FDP) . . . . . . . . . 4712 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Drucksache VI/947); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/ 1498) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 4713 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation (Drucksache VI/943); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1513) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . . . 4714 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Drucksache VI/780); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1499) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4714 B Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Konvention vom 11. Dezember 1953 über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll vom 3. Juni 1964 (Drucksache VI/1012); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/1511) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 4714 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 14. November 1967, zu dem Fünften Protokoll vom 19. November 1968 und zu dem Sechsten Protokoll vom 16. Dezember 1969 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache VI/ 1241) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/ 1515) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 4714 C Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1971 (Drucksache VI/937); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1522) Zweite und dritte Beratung — 4714 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksache VI/ 1433) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1508) — Zweite und dritte Beratung — Lemmrich (CDU/CSU) 4715 A Dr. Apel (SPD) 4715 D Ollesch (FDP) 4716 C Entwurf eines Gesetzes über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) (Drucksache VI/ 1117) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1518) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache VI/544); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1518) — Zweite Beratung — Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 4718 B Haar (Stuttgart) (SPD) 4718 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . 4719 A Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4719 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Abg. Dr. Schellenberg, Müller (Remscheid), Schmidt (Kempten), Ruf, Liehr, Dr. Götz, Urbaniak u. Gen.) (Drucksache VI/ 1244) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1520) — Zweite und dritte Beratung — Urbaniak (SPD) 4720 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Drucksache VI/1418) — Erste Beratung — . . . 4721 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache VI/1439) — Erste Beratung — 4721 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/ 1440) — Erste Beratung — . . . . . 4721 C Entwurf eines Gesetzes über die Einbeziehung von Teilen des Freihafens Hamburg in das Zollgebiet (Drucksache VI/1547) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4721 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Abg. Porzner, Offergeld, Frau Funcke, Schmidt (Kempten), Dr. Ritz u. Gen.) (Drucksache VI/1424) — Erste Beratung — . . . . . 4721 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache VI/1474) — Erste Beratung — 4721 D Entwurf eines Elften Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/1478) — Erste Beratung — 4721 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Schanzenbach, Krall und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1501) — Erste Beratung — 4721 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Oktober 1970 zur Änderung des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (Drucksache VI/1546) — Erste Beratung — . . . . . 4721 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Drucksache VI/1548) — Erste Beratung — Dr. Warnke (CDU/CSU) 4722 B Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 4723 C Graaff (FDP) 4725 C Entwurf eines Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksache VI/1459) — Erste Beratung — Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 4726 B Mick (CDU/CSU) . . . . . . 4726 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 4727 A Wurbs (FDP) 4728 A Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 73 und 87 GG) (Drucksache VI/1479) — Erste Beratung — Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4728 C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4729 A Sieglerschmidt (SPD) 4729 B Kleinert (FDP) 4729 D Antrag der Abg. Roser, Dr. Martin, Röhner, Dr. Probst, Dr. Schneider (Nürnberg), Niegel u. Gen. betr. soziale Lage der verheirateten Studenten (Drucksache VI/ 1419) 4730 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Hochwasserkatastrophe im Februar 1970 und über den Antrag der Abg. Dr. Martin, Baier, von Alten-Nordheim, Haase (Kassel), Josten, Röhner, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Miltner, Hussing, Schulte (Schwäbisch Gmünd), Lenzer, Susset, Dr. Lenz (Bergstraße), Weber (Heidelberg), Rösing, Zink, Picard, Frau Dr. Walz, Niegel und Fraktion der CDU/CSU betr Hochwasserschäden im Bundesgebiet (Drucksachen VI/506, VI/538, VI/1454) Josten (CDU/CSU) 4730 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen über die Vorlage der Bundesregierung betr. Bericht über den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR (Drucksachen VI/641, VI/1441) Reddemann (CDU/CSU) 4730 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Immunitätsangelegenheiten — betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Kaffka (Drucksache VI/1503) . . 4731 C Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bun- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 V deseigenen Liegenschaft „Dönche" in Kassel an die Stadt Kassel (Drucksachen VI/1295, VI/1505) 4731 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gaszähler Verordnung (EWG) des Rates über die Regelung für Mais mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten Verordnung (EWG) des Rates über die Ausdehnung der für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und in den überseeischen Ländern und Gebieten geltenden Regelungen auf die gleichen Erzeugnisse mit Ursprung in der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia Verordnung (EWG) des Rates über die im Handelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia vorgesehenen Schutzmaßnahmen Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Artikel 35 und 48 der Verordnung (EWG) Nr. 542/69 über das gemeinschaftliche Versandverfahren Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Wein mit Ursprung in und Herkunft aus Algerien Mitteilung der Kommission an den Rat über die Regelung, die bei der Einfuhr von Wein mit Herkunft aus Algerien in die Gemeinschaft anwendbar ist Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnr. 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte synthetische und künstliche Spinnfasern der Tarifnr. 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Oberbekleidung der Tarifnr. 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung für Männer und Knaben der Tarifnr. 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (Drucksachen VI/ 1091, VI/290, VI/922, VI/1107, VI/1183, VI/1089, VI/ 1195, VI/1436) 4732 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Olivenöl aus Marokko Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Balsamterpentinöl der Tarifstelle 38.07 A und für Kolophonium der Tarifstelle 38.08 A (Drucksachen VI/1406, VI/1372, VI/ 1517) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Angleichung der Gesetze der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und der Grenzkontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (Drucksachen VI/ 1049, VI/1516) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Erzeugung und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Honig Verordnung des Rates über Erzeugung von und den Verkehr mit Bruteiern und Küken von Hausgeflügel Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Speiseeis Richtlinie des Rates über die Verlängerung der in Artikel 19 der Richtlinie des VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Rates vom 6. Oktober 1969 zur Änderung der Richtlinie vom 26. Juni 1964 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch vorgesehenen Frist Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 371/67/EWG des Rates zur Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke und Quellmehl Richtlinie des Rates über die durch die Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen auf dem Gebiet des Produktionspotentials der Baumobstanlagen Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 23 und der Verordnung Nr. 158/66/EWG des Rates, insbesondere in bezug auf die Festsetzung und Änderung der gemeinsamen Qualitätsnormen für Obst und Gemüse Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 447/68 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für Interventionen durch den Kauf von Zucker (Drucksachen VI/563, VI/660, VI/1181, VI/ 1201, VI/1247, VI/ 1248, VI/1257, VI/1260, VI/ 1472) 4732 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für einige frische und gekühlte Fische (Drucksachen VI/1139, VI/1473) . . 4733 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über die der EG-Kommission für zwei Richtlinien zur Erfassung der Straßengütertransporte zwischen den Mitgliedstaaten und zur Erfassung der innerstaatlichen Straßengütertransporte (Drucksache VI/1172, VI/ 1521) 4733 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozial- und beamtenrechtlicher Vorschriften über Leistungen für verheiratete Kinder (Drucksache VI/ 1316) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1556), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1514) Zweite und dritte Beratung - in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen über Leistungen für verheiratete Kinder (Abg. Rollmann, Frau Jacobi [Marl], Berding, Dichgans, Frau Stommel, Katzer, Dr. Jungmann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/125); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1514) Zweite Beratung 4733 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 4734 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4735 A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 zu dem Zweiten Wohngeldgesetz 4735 B Anlage 3 Entschließung des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 zu dem Gesetz der Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft . . . . . 4735 D Anlage 4 Entschließung des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung . . . . . . . . 4736 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 93 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Drucksachen VI//460, VI/1512) 4736 D Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 94 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Drucksachen V1/460, VI/1512) 4736 D Anlage 7 Änderungsantrag Umdruck 95 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Drucksachen V1/947, VI/ 1498) 4737 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 VII Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Walkhoff (SPD) betr. Finanzierung der „Berliner Rundschau" aus Mitteln des Etats des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen . . . . 4737 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. die im Potsdamer Abkommen festgelegte Oder-Neiße-Linie . . . . . . 4737 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. den realen Besitzstand deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstiger Einrichtungen in den von Polen verwalteten deutschen Ostgebieten 4737 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Freiherrn von Fircks (CDU/CSU) betr. Verpflichtungen der Bundesregerung aus dem Warschauer Vertrag 4738 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Verlängerung der Dauer des zivilen Ersatzdienstes durch Heranziehung der Ersatzdienstpflichtigen zu einem zusätzlichen Dienst von drei Monaten . . . . 4738 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 4687 84. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 197e Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 81. Sitzung, Seite 4605 A, Zeile 13 statt „sträflicherweise" : „strafbarerweise" 81. Sitzung, Seite 4596 B, Zeile 20: hinter dem Wort „Haushaltsausschuß" ist einzufügen „und zwar Punkt a mitberatend und die Punkte b und c gemäß § 96 der Geschäftsordnung" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Bals 11. 12. Dr. Barzel 11. 12. Bauer (Würzburg) ** 11. 12. Berberich 11. 12. Blumenfeld ** 11. 12. Dasch 18. 12. Dr. Dittrich * 11. 12. Dr. Götz 31. 12. Dr. Hallstein 9. 12. Dr. Heck 11. 12. Dr. Hein 31. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jaeger 31. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Dr. Kiesinger 11. 12. Frau Klee ** 9. 12. Klinker * 11. 12. Dr. Koch * 10. 12. Kriedemann * 9. 12. Dr. Löhr * 10. 12. Lücker (München) * 10. 12. Möhring 10. 12. Müller (Aachen-Land) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 9. 12. Frau Dr. Orth * 9. 12. Rasner 18. 12. Richarts * 9. 12. Russe 11. 12. Dr. Rutschke ** 11. 12. Dr. Schellenberg 11. 12. Schirmer 16. 12. Dr. Schulz (Berlin) It 11. 12. Steiner 18. 12. Dr. Wulff 11. 12. Zoglmann 10. 12. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, 4. Dezember 1970 An den Herrn Bundeskanzler Der Bundesrat hat in seiner 359. Sitzung am 4. Dezember 1970 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 4. November 1970 verabschiedeten * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Zweiten Wohngeldgesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen: Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Dr. Röder Vizepräsident Bonn, den 4. Dezember 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 9. November 1970 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Röder Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 an den Bundeskanzler Entschließung zum Zweiten Wohngeldgesetz Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Bälde eine Regelung für Wohnkosten von Studenten bei auswärtiger Unterbringung im Bundesausbildungsförderungsgesetz vorzulegen, dessen Inkrafttreten aufgrund des Grundsatzbeschlusses der Bundesregierung zur Ausbildungsförderung vom 4. Juni 1970 für den 1. Oktober 1971 vorgesehen ist. Ferner soll eine entsprechende Regelung für Lehrlinge in auswärtiger Unterbringung getroffen werden. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 4. Dezember 1970 An den Herrn Bundeskanzler Der Bundesrat hat in seiner 359. Sitzung am 4. Dezember 1970 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 11. November 1970 verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - ASEG -) gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Dr. Röder Vizepräsident 4736 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Bonn, den 4. Dezember 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 12. November 1970 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Röder Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 an den Bundeskanzler Entschließung zum Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Agrarsoziales Ergänzungsgesetz — ASEG —) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei ihren Überlegungen zu dem Fall, daß Landabgabewillige Unternehmer mangels Käufer oder Pächter ihrer landwirtschaftlichen Flächen keine Landabgaberente erhalten können (vgl. Entschließung des Deutschen Bundestages vom 11. November 1970 — zu Drucksache 629/70 —), zu prüfen, ob eine Verpflichtung eingeführt werden sollte, diese Flächen der öffentlichen Hand zum Erwerb anzubieten (Angebotspflicht). Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 4. Dezember 1970 An den Herrn Bundeskanzler Der Bundesrat hat in seiner 359. Sitzung am 4. Dezember 1970 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 4. November 1970 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz 2. KVÄG) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Dr. Röder Vizepräsident Bonn, den 4. Dezember 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 9. November 1970 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Röder Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. Dezember 1970 an den Bundeskanzler Entschließung zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz — 2. KVÄG) Der Bundesrat begrüßt das Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung als einen wesentlichen sozialpolitischen und gesundheitspolitischen Fortschritt. Er geht bei der Zustimmung davon aus, daß alle Möglichkeiten zur Beteiligung von Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen ärztlich geleiteten Einrichtungen an den Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten in großzügiger Weise genutzt werden, um das Ziel des Gesetzes zu erreichen. Der Bundesrat erwartet ferner, daß die Auswertungsergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen den zuständigen Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Durchführung ihrer Aufgaben zugeleitet werden. Der Bundesrat wird sich für eine entsprechende Änderung der Reichsversicherungsordnung einsetzen, wenn diese Erwartungen nicht erfüllt werden. Anlage 5 Umdruck 93 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) — Drucksachen VI/460, VI/ 1512 —. Der Bundestag wolle beschließen: Nach Absatz 2 des § 4 a wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Die Entschädigung kann ferner versagt werden, wenn ihre Gewährung angesichts der besonderen Umstände des Falles offensichtlich unbillig ist." Bonn, den 8. Dezember 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 94 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) und Vogel zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) — Drucksachen VI/460, VI/1512 —. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 4737 Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 2 werden die Worte „nach § 5 Abs. 3" gestrichen. Bonn, den 8. Dezember 1970 Dr. Arndt (Hamburg) Vogel Anlage 7 Umdruck 95 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Haack zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen — Drucksachen VI/947, VI/1498 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 Abs. 2 wird jeweils das Wort „Inland" durch die Worte „Geltungsbereich dieses Gesetzes" ersetzt. Bonn, den 9. Dezember 1970 Dr. Haack Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 8. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache VI/1525 Frage A 5) : Trifft es zu, daß die Berliner CDU-Wochenzeitschrift „Berliner Rundschau" aus Mitteln des Etats des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen finanziert wird? In Presseveröffentlichungen u. a. auch in der jüngsten Ausgabe eines Nachrichtenmagazins ist die Finanzierung der „Berliner Rundschau" mit dem Titel 68 501 im Haushaltsplan des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen in Zusammenhang gebracht worden. Diese Förderungsmaßnahmen meines Hauses aus Titel 68 501 werden nach einer Vereinbarung der Fraktionen des Deutschen Bundestages ausschließlich in einem Sonderausschuß beraten, geprüft und entschieden. Auf Grund der Zuständigkeit dieses Ausschusses ist es mir an dieser Stelle nicht möglich, zur Sache Stellung zu nehmen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 8. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/ l525 Fragen A 16 und 17) : Hat die Bundesregierung in den von ihr paraphierten Warschauer Vertrag die im Potsdamer Abkommen festgelegte Oder-Neiße-Linie oder die über das Potsdamer Abkommen hinaus zum Nachteil Deutschlands veränderte „Quasi-Oder-Neiße-Linie" als polnische Westgrenze festgelegt? - Hat die Bundesregierung bei ihren nach ihren Angaben sorgfältig vorbereiteten und geführten Verhandlungen über den Warschauer Vertrag vielleicht übersehen, daß im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen später noch ein umfangreiches Gebiet um Stettin westlich der Oder unter polnische Verwaltung gestellt worden ist? Zu 1. Die Bundesregierung hat in dem Warschauer Vertrag keine Grenzen „festgelegt". Hierzu wäre sie auch gar nicht in der Lage gewesen. Sie hat lediglich festgestellt, daß die bereits bestehende Grenzlinie die westliche Staatsgrenze Polens bildet. Sie ist also von dem gegenwärtigen Verlauf dieser Grenzlinie ausgegangen, den zu ändern sie keine Möglichkeit hat. Zu 2. Die Bundesregierung hat dies nicht übersehen. Wir mußten aber von zwei unbestreitbaren Tatsachen ausgehen: den Potsdamer Beschlüssen und der bestehenden Grenzlinie. Weder an diesen Beschlüssen noch an dieser Grenzlinie kann die Bundesrepublik Deutschland etwas ändern. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 8. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1525 Fragen A 18 und 19) : Welche Übersicht besteht bei der Bundesregierung über den realen Besitzstand deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstiger Einrichtungen in den von Polen verwalteten deutschen Ostgebieten? Ist die Bundesregierung in der Lage, eine statistische Aufstellung über diesen Besitzstand nach dem jetzt gegebenen Einheitswert zu geben? Es besteht gegenwärtig noch keine endgültige amtliche Globalschätzung der Vermögensverluste deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstiger Einrichtungen in den ehemaligen deutschen Ostgebieten. Verschiedene Verbände und Institutionen wissenschaftlicher und anderer Art sowie Einzelpersonen haben sich in den vergangenen Jahren um die Feststellung und Berechnung dieser Vermögenswerte bemüht. Selbstverständlich haben sich die zuständigen Stellen der Bundesregierung dieser Frage angenommen. Insbesondere sind das Bundesausgleichsamt, die Dienststelle für Auslandsvermögen und das Bundesarchiv damit befaßt. Ihre Dokumentationsarbeiten, die auch mit schwierigen Bewertungsfragen verbunden sind, sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Aus den in der Antwort auf die Frage 1 dargelegten Gründen sieht sich die Bundesregierung zur Zeit nicht in der Lage, eine statistische Aufstellung der gefragten Art zu geben. 4738 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 8. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Fragen A 21 und 22) : Ist es richtig, daß der „Geist des Vertrages" die Bundesregierung zu einer der von polnischer Seite geäußerten Maßnahmen im Falle, daß der Vertrag ratifiziert wird, verpflichtet, wie der „Welt"-Korrespondent am 19. November 1970 nach Gesprächen mit maßgeblichen Stellen und Personen berichtet: „Klar ist nur eines: Polen erwartet, daß die Bundesregierung nach der Unterzeichnung und späteren Ratifizierung der deutsch-polnischen Vereinbarungen zunächst einmal den ,Geist des Vertrages' in die Tat umsetzt. Was das bedeutet, kann man in Warschau ebenso hören wie in Breslau: Die Oder-Neiße-Grenze soll in der Bundesrepublikblik künftig von niemandem mehr in Frage gestellt werden können. Das gilt nach polnischer Ansicht für Schulbücher wie für Atlanten, Kalender, Eisenbahnkarten, andere Veröffentlichungen und auch für Vertriebenenveranstaltungen, Andernfalls will Polen darauf pochen, daß der Geist des Vertrages verletzt sei."? Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um von ihrer Auffassung, wozu der Warschauer Vertrag sie zwingen würde, damit er auch von polnischer Seite als erfüllt akzeptiert wird, abweichende Äußerungen aus Polen für die polnische und deutsche Öffentlichkeit richtigzustellen? Es ist sicherlich die Absicht des deutsch-polnischen Vertrages, dem verständlichen Wunsch des polnischen Volkes nach gesicherten Grenzen Rechnung zu tragen. Die Bundestagsfraktion der Oppositionsparteien teilt mit der Regierung die Auffassung, daß dieses polnische Anliegen ausgehend von der bestehenden Lage berücksichtigt werden soll, wie sich aus dem am Freitag vergangener Woche gestellten Entschließungsantrag der CDU ergibt. Für die Frage, welche Konsequenzen sich für die Bundesregierung aus dem Vertrag ergeben, halte ich es jedoch nicht für sinnvoll, von Zeitungsberichten auszugehen, in denen ein deutscher Journalist, über Eindrücke aus Gesprächen mit ungenannten polnischen Gesprächspartnern berichtet. Für die Beantwortung dieser Frage ist einerseits der Vertragstext und andererseits seine Interpretation durch die Bundesregierung maßgebend. Die Bundesregierung sieht weder einen Anlaß, sich mit solchen Zeitungsberichten auseinanderzusetzen, noch gibt es sonst für sie einen Grund, in diesem Zusammenhang Schritte zu unternehmen. Sinn dieses Vertrages ist es gerade, daß keine Seite künftig versuchen will, der anderen irgendwelche Auffassungen aufzuzwingen, sondern auf allen Ebenen eine freie Diskussion zwischen Deutschen und Polen darüber möglich zu machen, was zur Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen dienen kann und was nicht. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 9. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache VI/1525 Frage A 25) : Erwägt die Bundesregierung, die Dauer des zivilen Ersatzdienstes dadurch praktisch um drei Monate zu verlängern, daß im Anschluß an den Ersatzdienst sofort eine dreimonatige Übung abzuleisten ist? Nach dem Regierungsentwurf einer Novelle zum Ersatzdienstgesetz, der zur Zeit dem Bundesrat vorliegt, soll sich in Zukunft an den Grunddienst unmittelbar eine Dienstzeit anschließen, die den Wehrübungen der Soldaten entspricht. Die Dauer soll so bemessen werden, daß sie — ich darf dazu aus dem Gesetzentwurf zitieren — „der durchschnittlichen tatsächlichen Inanspruchnahme wehrdienstleistender Wehrpflichtiger durch Wehrübungen entspricht". Diese Inanspruchnahme ist zur Zeit noch gering. Ihre durchschnittliche Gesamtdauer wird gegenwärtig vom Herrn Bundesminister der Verteidigung ermittelt. Wir werden deshalb dazu erst bei der Beratung der Gesetzesnovelle Anfang nächsten Jahres näheres mitteilen können. Der vorgeschlagenen Gesetzesänderung liegt der Gedanke der Wehrgerechtigkeit zugrunde. Ersatzdienstpflichtige konnten bisher praktisch nicht zu einer den Wehrübungen entsprechenden Ersatzdienstzeit herangezogen werden, da das Ersatzdienstgesetz grundsätzlich nur eine zusammenhängende Ableistung der Dienstzeit vorsieht, die der 9-monatigen Übungszeit der Soldaten entspricht; durch eine zusätzliche Inanspruchnahme von 9 Monaten aber wären die Ersatzdienstpflichtigen erheblich benachteiligt worden, da nicht alle Soldaten zu Übungen von insgesamt 9 Monaten herangezogen werden. Der jetzt vorgelegte Gesetzesvorschlag entspricht einer Forderung, die die Bundesregierung bereits in ihrem Verteidigungsweißbuch 1970 aufgestellt hat.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen werden Sie den Weg für eine wichtige rechtsstaatliche Reform frei machen. Nicht nur die aufsehenerregenden Fälle der letzten Jahre - Rohrbach, Lettenbauer, Hetzel —, in denen die Justiz irrte, haben Anlaß zur gründlichen Überlegung einer Neuordnung des Entschädigungsrechts gegeben. Es ist vielmehr der Auftrag des Grundgesetzes, den rechtsstaatlichen Schutz für jeden Bürger, der unverschuldet mit der Strafrechtspflege in Konflikt gerät, so weit wie möglich auszubauen.
    Wie überall, wo Menschen am Werk sind, ist auch die Justiz nicht frei von Irrtum. Die Folgen, die den einzelnen Bürger oft hart treffen können, wenn er sich ohne nachweisbare Schuld in den Maschen des Gesetzes verfangen hat, will das neue
    Gesetz mildern, soweit das mit finanziellen Mitteln überhaupt möglich ist.
    Das Recht der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft und für im Wiederaufnahmeverfahren Freigesprochene fußt auf zwei Gesetzen aus den Jahren 1898 und 1904. Unser Verständnis des Verhältnisses von Bürger und Staat hat seit dieser Zeit einschneidende Veränderungen erfahren. Das Grundgesetz hat uns neue, rechtsstaatliche Maßstäbe gesetzt. Neue Erkenntnisse auf wissenschaftlichem Gebiet haben auch das Strafverfahrensrecht nicht unberührt gelassen.
    Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat sein jahrelanges Bemühen, das Strafverfahrensrecht den modernen Erfordernissen anzupassen, auch in diesem Fall kontinuierlich fortgesetzt, indem er die Grundüberlegungen des Regierungsentwurfs aufgegriffen und gebilligt hat. Es gehört zu den rechtsstaatlichen Eckpfeilern jedes Strafverfahrens der Grundsatz, nach dem zugunsten jedes Angeklagten vermutet werden muß, er sei unschuldig, solange seine Schuld nicht festgestellt ist. „In dubio pro reo” — auch das ist ein Kerngedanke der Bürger- und Menschenrechte, denen wir gerade in dieser Woche — am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte — besondere Aufmerksamkeit widmen. Daß der Bundestag mit diesem Gesetz wiederum ein Stück mehr an Verwirklichung dieser die Demokratie ausmachenden Rechtsverbürgungen schaffen will, kann uns nur mit Befriedigung erfüllen. Denn das neue Gesetz versetzt uns in die Lage, den einzelnen Bürger wirksam von jedem Risiko zu befreien, das die Strafrechtspflege mit sich bringen kann.
    Es war nicht einfach, diesen verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz, die Freiheit des einzelnen zu achten und zu schützen, auch im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs für Fehlhandlungen der Dritten Gewalt im Staate in die Wirklichkeit umzusetzen. Davon zeugen die eingehenden Beratungen, die der Gesetzentwurf bis zu der Ihnen jetzt vorliegenden Fassung erfordert hat.
    Ich habe namens der Bundesregierung allen Dank und Anerkennung zu sagen, die hieran mitgewirkt haben. Das gilt für die Landesjustizverwaltungen, die sehr intensiv an der Vorbereitung des Entwurfs mitgearbeitet haben. Das gilt für den Strafrechtsausschuß des Deutschen Richterbundes. Vor allem aber danke ich sehr herzlich den Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Hause, die sich im Rechtsausschuß in eingehenden und gründlichen Erörterungen um eine Lösung bemüht haben, die den Namen Reform zu Recht verdient.
    Das Ergebnis der Ausschußberatungen stellt eine Verbesserung der Regierungsvorlage dar, die ich dankbar begrüße. Auch wenn es zuweilen recht hart herging, muß ich doch feststellen: Anders als im Reichstag, wo von 1882 an immerzu neue Initiativentwürfe vorgelegt wurden, sind wir doch recht bald zu einem übereinstimmenden Ergebnis gekommen, weil wir uns in den Grundüberzeugungen auf einer gemeinsamen Ebene befinden.
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 4709
    Bundesminister Jahn
    Ich hebe die drei wichtigsten und entscheidensten Neuerungen des Gesetzes hervor.
    Nicht nur bei erwiesener Unschuld — wie bisher —, sondern in der Regel in allen Fällen unrechtmäßiger Strafverfolgung muß der Staat in Zukunft entschädigen. Damit wird auch auf diesem Gebiet bei der Kostenregelung im Strafverfahren ist das bereits geschehen — der Freispruch zweiter Klasse, wie der Volksmund es nennt, endgültig beseitigt. Konsequent führt dieses Hohe Haus damit die Bemühungen um eine durchgreifende Reform unseres Strafprozeßrechts fort. In Zukunft kann also grundsätzlich auch entschädigt werden, wenn die Schuld festgestellt worden ist; denn es kann durchaus der Billigkeit entsprechen, einen Ausgleich zu schaffen, wenn das Ergebnis des Strafverfahrens in keinem angemessenen und tragbaren Verhältnis zu den insgesamt erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen steht. In die Entschädigungspflicht werden nunmehr auch eine ganze Reihe weiterer Strafverfolgungsmaßnahmen einbezogen, die sehr einschneidend sein können: z. B. die Entziehung der Fahrerlaubnis oder Beschlagnahmen. Gerade der Führerscheinentzug kann in unserer Zeit zu erheblichen finanziellen und beruflichen Einbußen führen.
    Die zweite wichtige Neuerung ist die Streichung der zur Zeit noch geltenden Höchstgrenze für Entschädigungen, nämlich 75 000 DM Kapitalentschädigung und 4 500 DM Jahresrente. In Zukunft wird es nach oben keine Begrenzungen mehr geben. Diese Entscheidung hat weittragende Bedeutung. Sie findet ihre Rechtfertigung darin, daß die Rechtsgemeinschaft voll dafür einstehen muß, wenn ein Bürger ohne Grund einen Freiheitsentzug oder andere einschneidende Einbußen erleiden mußte oder wenn sich gar ergibt, daß die Strafjustiz irrte.
    Neu ist schließlich auch, daß der unverschuldet in die Mühlen der Justiz geratene Bürger neben dem Ersatz von Vermögensschaden künftig auch immateriellen Schadenersatz für eine Freiheitsentziehung verlangen kann. Er muß allerdings pauschaliert werden, um eine praktikable Regelung der Ansprüche durch die Justizverwaltung möglich zu machen. Der Barger hat also in Zukunft auch Anspruch darauf, Schmerzensgeld zu bekommen, wenn er ohne sein Zutun im Paragraphengestrüpp hängengeblieben und hinter Gitter gewandert ist.
    Vor fast 70 Jahren erklärte der Vertreter der Reichsregierung im Reichstag, als es um eines der jetzt abzulösenden Gesetze ging, es sei eine dankbare Aufgabe, auf diesem Gebiet dasjenige zu tun, was in der Menschen und des Staates Kräften liege. Darum geht es auch heute. Die Forderung nach Gerechtigkeit ist gleichgeblieben.
    Schließlich noch eine Feststellung, die mir wichtig ist: Ich bin mit dem Rechtsausschuß der Meinung, daß die vorgeschlagene rechtsstaatliche Lösung die Wirksamkeit der Strafverfolgung nicht beeinträchtigen darf. Die Bekämpfung der Kriminalität erfordert nach wie vor entschlußfreudige Beamte der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Daran soll und darf sich nichts ändern. Der Rechtsausschuß hat diesen Gedanken in seinen Beratungen dankenswerterweise besonders zum Ausdruck gebracht und einige Änderungen und Verbesserungen aus diesem Gesichtspunkt in das Gesetz eingefügt. Trotzdem wird sicher ein Nebeneffekt des Gesetzes die Mahnung an Justiz und Strafverfolgungsbehörden sein, künftig noch umsichtiger zu verfahren. Denn über allem steht die Freiheit unserer Bürger als unverletzliches Gut, das nur angetastet werden darf, wenn sich der einzelne etwas hat zuschulden kommen lassen.
    Aus diesem Geiste hat die Bundesregierung den Entwurf eingebracht und haben sich alle drei Fraktionen dieses Hohen Hauses bei den Beratungen in dem Bemühen vereint, die für unsere Zeit beste Lösung zu finden. Die Reform ist ein weiterer Schritt zum Ausbau unserer rechtsstaatlichen Ordnung. In diesem Sinn bitte ich Sie, dem Gesetz zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Pohlmann. Für ihn hat die CDU/CSU-Fraktion 20 Minuten Redezeit beantragt. Es folgt der Abgeordnete Dürr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eberhard Pohlmann


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Namens der CDU/CSU gebe ich in der dritten Lesung folgende Erklärung ab. Herr Justizminister Jahn, ich habe Ihren Ausführungen sehr aufmerksam zugehört. Der Grundtenor Ihrer Ausführungen — das klang ja immer wieder durch — war der, daß mit diesem Gesetz wieder ein Stück der vielzitierten inneren Reformen verwirklicht werde. Auf dem Gebiet der inneren Reformen sind wir ja im zurückliegenden Jahr von der Regierungsseite wahrlich nicht verwöhnt worden. Ich meine, daß es entscheidend darauf ankommt, welche Maßstäbe man an solche inneren Reformen anlegt. Für mich müssen innere Reformen immer etwas Neues, etwas Zukunftsweisendes beinhalten und dürfen sich nicht allein auf die Weiterentwicklung einer schon eingeschlagenen Linie beschränken. Sicherlich, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Es kommt eben darauf an, welche Maßstäbe man sich selbst setzt. Hier scheint die Regierung erheblich bescheidener geworden zu sein.
    Das gilt auch für den heute zu behandelnden Gesetzentwurf, der nach meiner Auffassung die konsequente Weiterentwicklung der bisher eingeschlagenen Linie bedeutet. Das öffentliche Entschädigungsrecht nämlich ist in den letzten Jahrzehnten durch Gesetzgebung, durch Rechtsprechung und durch Lehre sowohl rechtsdogmatisch als auch in seiner praktischen Ausgestaltung in einer Weise weiterentwickelt worden, die auch eine Änderung dieser beiden Gesetze von 1898 und 1904 zur Folge haben mußte.
    Das gilt insbesondere für den Wegfall der Unschuldsklausel. Diese Regelung — da stimme ich mit dem Kollegen Dürr völlig überein — bedeutet einen echten Fortschritt. Es ist nicht Sache des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muß ihm nach unserem geltenden Recht seine Schuld nachgewiesen werden. Kann ihm aber diese Schuld nicht nachgewiesen werden, wäre es generell unbil-
    4710 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970
    Pohlmann
    lig, ihn für Strafverfolgungsmaßnahmen, die ja außerordentlich tief in sein privates und in sein berufliches Leben eingreifen können, nicht zu entschädigen. Es kann also vom Grundsatz her nicht zweifelhaft sein, daß in einem demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaat der Staat für einen Irrtum seiner Strafverfolgungsbehörden einstehen muß. Er hat generell das Risiko für den Fall zu tragen, daß seine Strafverfolgungsmaßnahme nicht durch ein Urteil gedeckt ist bzw. in einem Wiederaufnahmeverfahren das Urteil zugunsten des Beschuldigten aufgehoben wird.
    Ich betone hier den Grundsatz, weil ich auch noch auf die Einschränkungen zu sprechen komme. Es gibt nämlich noch andere zu schützende Rechtsgüter. Hier muß einfach versucht werden, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des einzelnen und den Interessen der Allgemeinheit zu finden.
    Herr Justizminister Jahn sagte zu Recht, der Freispruch zweiter Klasse sei im Bereich der Entschädigung tot. Das ist folgerichtig, zumal wir uns auch schon im letzten Bundestag zu einer ähnlichen Regelung bei der Auslagenerstattung im Strafprozeß entschieden haben.
    Zu Recht ist auch der Katalog der Tatbestände, die einen Entschädigungsanspruch auslösen können, im neuen Gesetzentwurf erheblich erweitert worden. Gegen diesen Katalog werden von der Opposition keine Einwände erhoben, da all diese Maßnahmen für den einzelnen zu Unrecht Verfolgten ganz einschneidende Eingriffe in seine rechtlichen und in seine wirtschaftlichen Interessen bedeuten können.
    Es ist aber das Verdienst ,des Rechtsausschusses, das Ziel der Regierung verhindert zu haben, auch dem einen obligatorischen Entschädigungsanspruch zu gewähren, der zwar schuldig gesprochen ist, bei dem aber die Strafe geringer ausgefallen ist als die erlittene Untersuchungshaft. Ich meine, daß mit dieser Vorstellung die Regierung über das Ziel hinausgeschossen ist. Wir dürfen doch nicht übersehen, daß in diesem Fall der Täter unzweifelhaft durch sein strafbares Verhalten zunächst einmal die Strafverfolgungsmaßnahme ausgelöst hat. In solchen Fällen könnte es absolut unbillig sein, ihm auch noch einen Entschädigungsanspruch zu gewähren. Das von ihm selbst ausgelöste Risiko, meine Damen und Herren, muß er zunächst einmal allein tragen. Nach unserer Auffassung — und entsprechend hat sich auch der Ausschuß entschieden — kann und darf es in diesen Fällen nicht eine Entschädigung ohne Berücksichtigung der Billigkeit geben. Nur so besteht die Gewähr, daß nur in den wirklich berechtigten Fällen eine Entschädigung gezahlt wird.
    Meine Damen und Herren, als dritten Punkt lassen Sie mich noch ein paar Worte über die Höhe der Entschädigung sagen. Die bisher bestehenden Höchstgrenzen für Vermögensschäden sind abgeschafft worden; zu Recht, wie einige Fälle in der Vergangenheit bewiesen haben. Mit der Aufhebung der oberen Grenze mußte aber nach unserer Auffassung auch eine Beschränkung nach unten einhergehen, und zwar bei den sogenannten Bagatellfällen. Auch hier hatte die Regierung zunächst keine Regelung vorgesehen. Wir müssen bedenken, daß
    wir den Katalog der anspruchsbegründenden Tatbestände erheblich erweitert 'haben. Es muß also in der Zukunft mit Entschädigungsanträgen weit größeren Umfangs gerechnet werden, was zu einer erheblichen Belastung des Verwaltungsapparates führt. Sicherlich bedeutet die Einführung der Bagatellklausel ein Abweichen vom lupenreinen Prinzip. Ich glaube aber, daß wir schlecht beraten wären, wenn wir nur das Prinzip und nicht die Praktikabilität bzw. die Verwaltungskosten möglicher langwieriger Verfahren sähen, die in Bagatellfällen in keinem angemessenen Verhältnis zur Entschädigung selbst stehen. Das gilt, nebenbei gesagt, auch für die immaterielle Entschädigung, wo auf Drängen der Opposition ebenfalls eine gewisse Einschränkung erfolgt ist.
    Lassen Sie mich nun noch zu einem wichtigen Punkt kommen, der Frage der Ausschluß- und Versagungsgründe. Die Regierung hat uns einen enumerativen Katalog von Ausschluß- und Versagungsgründen vorgelegt. Diese Regelung ist — darüber waren wir uns alle einig — zu schematisch. Sie ist zu starr, weil sie eben keinen Spielraum läßt. Enumerationsklauseln dieser Art haben nie zu befriedigenden Ergebnissen geführt. Das gilt um so mehr, wenn man berücksichtigt, daß wir ja nicht nur die Unschuldsklausel beseitigt, sondern auch den Katalog der Entschädigungstatbestände erheblich erweitert haben.
    Wir betreten mit diesem Gesetz Neuland. Gerade deswegen sollten wir nicht verkennen, daß die Allgemeinheit einen Schutz verdient, dem gegenüber die Rechte des einzelnen möglicherweise zurücktreten müssen. Vor allem gilt es aber auch -
    das sollten wir immer sehr ernst nehmen —, die Schlagkraft der Strafverfolgungsorgane nicht allzusehr zu hemmen. Sicherlich ist mit der Hereinnahme der neuen Vorschrift in § 4, daß nämlich die Entschädigung dann ausgeschlossen ist, wenn der Beschuldigte vorsätzlich oder grob fahrlässig die Strafverfolgungsmaßnahme verursacht hat, ein Riegel vor eine uferlose Entschädigung gesetzt worden. Aber man muß sich hier wirklich ernsthaft fragen: reicht das aus? Ich meine: nein, da es im übrigen bei der enumerativen Aufzählung der Ausschluß-und Versagungsgründe bleibt.
    Meine Damen und Herren, bei der Vielgestaltigkeit unseres Lebens gibt es sicherlich zahlreiche Fälle, die sich heute noch nicht vorhersehen lassen, in denen aber die Entschädigung des Betroffenen auf Kosten des Steuerzahlers als unbillig, wenn nicht geradezu als unerträglich empfunden wird. Diese Lücke wollten wir mit dem vom Herrn Kollegen Dr. Dichgans gestellten Antrag ausgefüllt wissen. Wir sollten nicht die Gefahr unterschätzen, die von einer unvollkommenen Regelung ausgehen. Ich sagte es bereits: wir betreten mit diesem Gesetz Neuland. Keiner kann heute vollends die Auswirkungen übersehen. In der Öffentlichkeit wird es sowieso schon schwierig sein und eine geraume Zeit dauern, bis sich das Verständnis für den Leitgedanken dieses Gesetzes allgemein durchsetzt, nämlich in allen Fällen denjenigen eine Entschädigung zu zahlen, deren Schuld nicht nachgewiesen
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1970 4711
    Pohlmann
    ist, also auch demjenigen, für dessen Schuld nahezu alles zu sprechen scheint und wo nur der letzte Beweis nicht geführt werden kann.
    Die Chance, meine Damen und Herren, daß sich die rechtsstaatliche Gesinnung im Laufe der Zeit auch insoweit durchsetzt, hätten wir nicht dadurch in Frage stellen sollen, daß wir im Rahmen dieses Gesetzes die Möglichkeit zu unvertretbaren Entschädigungsleistungen offenlassen. Wir alle kennen die empfindliche Reaktion der Öffentlichkeit in solchen Fällen, die dann wieder mit Sicherheit ihr Mißtrauen gegenüber einer sachgerechten Strafrechtpflege in entsprechender Weise lautstark artikuliert. Ich bedaure es deshalb außerordentlich, daß die Mehrheit dieses Hohen Hauses in der zweiten Lesung den Antrag, den Herr Dr. Dichgans begründet hat, abgelehnt hat. Er hätte dem Richter die Möglichkeit gegeben, das Recht zu gestalten und ihn nicht gezwungen, unter Umständen unbillige Entscheidungen treffen zu müssen. Eine solche Generalklausel, Herr Kollege Dürr, hätte nach meiner Auffassung auch nicht die Wiedereinführung der Unschuldsklausel durch die Hintertür bedeutet.

    (Abg. Vogel: Das weiß Herr Dürr selbst!)

    Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz eindeutig und klar seinen Willen in einer bestimmten Richtung kundgetan, und es besteht nach meiner Auffassung kein Anlaß zu glauben, daß unsere Strafverfolgungsbehörden diesen Auftrag mißdeutet hätten. Sie wären entsprechend dem Auftrag des Gesetzgebers verfahren. Herrn Dr. Dichgans, meinen Kollegen und mir ging es nur darum, eine etwas größere Bandbreite zu schaffen, um eben in besonderen Fällen offensichtlich Unbilligkeiten zu vermeiden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich damit zum Schluß kommen. Dieses Gesetz ist im Rechtsausschuß erheblich verbessert worden; insoweit hat uns ja auch der Herr Justizminister Jahn recht gegeben. Dieses Gesetz ist im Rechtsausschuß praktikabel gemacht worden,

    (Abg. Vogel: Sehr richtig!)

    und deswegen wird auch die Opposition ihm zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)