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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6082

  • date_rangeDatum: 3. Dezember 1970

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    Deutscher Bundestag 82. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1970 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Vizepräsidenten Dr. Schmid 4621 A Amtliche Mitteilungen 4621 A Fragestunde (Drucksache VI/1480) Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Unterstützung des „Pariser Kuriers" mit Mitteln des Bundeshaushalts — Aufgabe dieser Zeitung Ahlers, Staatssekretär 4621 B, C Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Zeitpunkt der politischen Informationssendungen im Fernsehen Ahlers, Staatssekretär 4622 A, B Dr. Haack (SPD) 4622 B Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Veranschlagung des Bedarfs für Zölle und Einfuhrumsatzsteuer im Einzelplan 14 Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 4622 C Fragen des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) : Steuerpflicht der deutschen Grenzgänger des deutsch-schweizerischen Grenzgebietes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 4623 A Frage des Abg. Hansen (SPD) : Steuerliche Begünstigung von Zuwendungen an das Deutsche Kulturwerk europäischen Geistes und die Bayerische Wählerinitiative Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 4623 B, C Hansen (SPD) 4623 C, D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 4623 D Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) : Meldungen betr. Subventionierung des Exports französischer Äpfel Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 4624 A, B, C Dr. Probst (CDU/CSU) 4624 A, B Susset (CDU/CSU) 4624 B Frage des Abg. Peiter (SPD) : Fang von Singvögeln im deutsch-belgischen Grenzbereich Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4624 C, 4625 A, B, C Peiter (SPD) 4625 A Richter (SPD) 4625 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) 4625 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) 4625 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1970 Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Behauptungen der AGV über Möglichkeiten zur Kostensenkung und Rationalisierung in der Landwirtschaft sowie über Agrarpreise Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 4625 D, 4626 C, D, 4627 A Kiechle (CDU/CSU) 4626 B, C Dasch (CDU/CSU) 4626 D Dr. Wörner (CDU/CSU) 4626 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 4627 A Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Subventionierung der AGV Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 4627 B, D Kiechle (CDU/CSU) 4627 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 4627 C, D, 4628 B Dasch (CDU/CSU) 4627 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 4627 D Löffler (SPD) 4628 B Fragen des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Preisrückgang auf den Schweinemärkten — Einfuhren aus EWG-Ländern und Ostblockstaaten Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 4628 B, C, D, 4629 A, B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 4628 C, D, 4629 B Dasch (CDU/CSU) 4629 C Frage des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Auswirkungen der Grundsteuer A auf die Wettbewerbslage der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 4629 D, 4630 A, B Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) 4630 A Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) : Verbesserung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise im Jahre 1971 Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 4630 B, C, D Dasch (CDU/CSU) 4630 C Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) : Verpflichtung der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zum Eintritt in eine bäuerliche Krankenkasse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4630 D, 4631 A, B, C Dasch (CDU/CSU) 4631 A Maucher (CDU/CSU) 4631 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) 4631 C Struve (CDU/CSU) 4631 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 4631 D Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) : Soziale Härten bei der Anrechnung der Waisenrente nach § 12 des Ausbildungsförderungsgesetzes Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4632 A, C, D, 4633 A Susset (CDU/CSU) 4632 C Maucher (CDU/CSU) 4632 D Dr. Huys (CDU/CSU) 4633 A Fragen des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Interministerielle Besprechungen betr. das UNO-Einheitsabkommen über Suchtstoffe 1961 — verfassungspolitische Bedenken gegen die Einleitung des Ratifizierungsverfahrens Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 4633 A, B, C, 4634 A, B Sieglerschmidt (SPD) 4633 B, D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) 4633 B, 4634 A Frage der Abg. Frau Herklotz (SPD) : Einführung eines europäischen Gesundheitspasses Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4634 B Frau Herklotz (SPD) 4634 C Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Belastung der Sozialhilfe durch ansteigenden Genuß von Rauschmitteln Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4634 C, D, 4635 A Varelmann (CDU/CSU) 4634 D Frau Griesinger (CDU/CSU) 4635 A Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Bericht des Krebsforschungszentrums Heidelberg über krebserzeugende Wirkung von Medikamenten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4635 B, C, D Frau Lauterbach (SPD) 4635 C, D Nächste Sitzung 4635 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1970 III Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 4637 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gewandt (CDU/CSU) betr. Lohnsteuerpflicht der deutschen Grenzgänger des deutsch-schweizerischen Grenzgebietes 4637 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. angebliche Anweisung des Bundesfinanzministers zur ungehinderten Einfuhr skandinavischer Pornosendungen 4637 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) betr. steuerliche Begünstigung von Zuwendungen an das Deutsche Kulturwerk europäischen Geistes und die Bayerische Wählerinitiative 4638 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Beschwerden der bäuerlichen Produzenten gegen den Landhandel wegen der Bezahlung der Braugerste 4638 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Bindung der Staatsanwaltschaften an die Entscheidungen der Bundesprüfstelle bezüglich der sog. St. Pauli-Blätter 4639 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jungmann (CDU/ CSU) betr. Reform der Rechtsgrundlagen für die Registrierung neuer Arzneimittel durch das Bundesgesundheitsamt 4639 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1970 4621 82. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 4. 12. Adams * 4. 12. Dr. Aigner * 4. 12. Alber 4. 12. Dr. Artzinger * 4. 12. Dr. Barzel 4.12. Bay 4. 12. Behrendt * 4. 12. Frau von Bothmer 4. 12. Breidbach 4. 12. Dr. Burgbacher * 4. 12. Dr. Dittrich * 4. 12. Draeger 4. 12. Dröscher * 4. 12. Eckerland 4. 12. Faller * 4. 12. Fellermaier * 4. 12. Flämig * 4. 12. Fritsch 4. 12. Dr. Furler * 4. 12. Gerlach (Emsland) * 4. 12. Dr. Gleissner 4. 12. Dr. Götz 31. 12. Dr. Haack 4. 12. Haage (München) * 4. 12. Haar (Stuttgart) 4.12. Dr. Hein 31. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jaeger 31. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Dr. Klepsch 4. 12. Klinker * 4. 12. Dr. Koch* 4. 12. Dr. Kreile 4. 12. Kriedemann 4. 12. von Kühlmann-Stumm 4. 12. Lange * 4. 12. Lautenschlager * 4. 12. Lemmrich 4. 12. Dr. Löhr * 4. 12. Lücker (München) * 4. 12. Meister * 4. 12. Memmel * 4. 12. Müller (Aachen-Land) * 4. 12. Frau Dr. Orth* 4. 12. Pöhler 4. 12. Rasner 4. 12. Richarts * 4. 12. Richter 4. 12. Riedel (Frankfurt) * 4. 12. Rock 11. 12. Dr. Rutschke * 4. 12. Dr. Schellenberg 4. 12. Schneider (Königswinter) 3. 12. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schwabe * 4. 12. Dr. Schwörer * 4. 12. Seefeld * 4. 12. Seibert 4. 12. Sieglerschmidt * 3. 12. Springorum * 4. 12. Dr. Starke (Franken) * 4. 12. Steiner 18. 12. Strauß 4. 12. Stücklen 3. 12. Frau Dr. Walz 4. 12. Werner * 4. 12. Westphal 4. 12. Wischnewski 4. 12. Wolfram * 4. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Fragen A 33 und 34) : Treffen Informationen zu, denen zufolge der Bundesminister der Finanzen im Zusammenhang mit den Beratungen zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen angeboten haben soll, die rund 16 000 Grenzgänger des deutsch-schweizerischen Grenzgebietes in Südbaden von der deutschen Lohnsteuerpflicht zu entbinden und sie der niedrigeren Besteuerung in der Schweiz zu unterwerfen? Was glaubt der Bundesminister der Finanzen durch den dadurch entstehenden Steuerausfall an anderweitigen Vorteilen einhandeln zu können, und wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen einer derartigen Maßnahme im Grenzland? Die Meldungen, denen zufolge im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Revision des deutsch-schweizerischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beabsichtigt sei, die derzeitige steuerliche Regelung für Grenzgänger im deutsch-schweizerischem Grenzgebiet abzuändern, treffen nicht zu. Richtig ist vielmehr, daß alle bisherigen Unterlagen, einschließlich des letzten deutschen Abkommensentwurfes von Ende Oktober, nur von dem Fortbestand der geltenden Grenzgänger-Regelung ausgehen. Damit dürften sich auch die von Ihnen gestellten zusätzlichen Fragen erledigen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 37): Treffen die Angaben in einem Prospekt der Nordisk Bladcentral AG Kopenhagen, in dem für Pornographie geworben wird, zu, daß der westdeutsche Finanzminister Alex Möller die ihm unter- 4638 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1970 stellten Zollbehörden angewiesen habe, skandinavische Porno- sendungen in Zukunft ungehindert und ungefilzt durchzulassen? Eine Weisung des Inhalts, daß skandinavische Pornosendungen in Zukunft von den Zolldienststellen ohne Kontrolle durchzulassen seien, ist seitens des BFM nicht ergangen. Der in Ihrer Anfrage offensichtlich angesprochene Erlaß vom 16. 2. 1970 III A/5 — Z 1805 — 6/70 bezieht sich nur auf an Privatempfänger gerichtete Postsendungen mit einzelnen un-unzüchtigen Schriften. Nur solche Sendungen werden von den Zolldienststellen der Staatsanwaltschaft nicht mehr zugeleitet. Wie bereits in den Antworten auf die Mündlichen Anfragen der Herren Abgeordneten Dr. Unland und Dr. Aigner vom 19. 3. 1970 bzw. 4. 8. 1970 ausgeführt worden ist, lehnten verschiedene Gerichte von Anfang an eine Einziehung von Postsendungen an Privatbezieher ab. Die Gerichte vertraten entweder den Standpunkt, § 184 StGB erfasse seinem Wortlaut nach nicht diese Sendungen, oder sie machten geltend, die Zolldienststellen hätten mit der Weiterleitung der Postsendungen an die Staatsanwaltschaft gegen das Brief- und Postgeheimnis des Artikels 10 GG verstoßen. Inzwischen hat auch der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29. 9. 1970 entschieden, daß die Zolldienststellen im Hinblick auf das Brief- und Postgeheimnis nicht befugt sind, Postsendungen an Privatempfänger, d. h. Sendungen mit einzelnen unzüchtigen Schriften, die offensichtlich nicht zur weiteren Verbreitung bestimmt sind, der Staatsanwaltschaft zugängig zu machen. Sendungen pornographischen Inhalts, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von den Zolldienststellen nach wie vor angehalten und der Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung zugeleitet. Die jetzige Regelung kann daher nicht dahin mißdeutet werden, daß das BFM die Zollbehörden angewiesen habe, ausländische Pornosendungen in Zukunft „ungehindert und ungefilzt" durchzulassen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache VI/1480 Frage A 39) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu Presseberichten, wonach die „Bayerische Wählerinitiative e. V." vorn Finanzamt für Körperschaften in München als nicht förderungswürdig und nicht gemeinnützig anerkannt wurde, während von demselben Amt das als rechtsradikal geltende „Deutsche Kulturwerk europäischen Geistes e. V.", dessen Präsident führend an der Würzburger „Aktion Widerstand" beteiligt war, als „besonders förderungswürdig" eingestuft wurde? Bereits im Jahre 1964 ist Gegenstand einer Mündlichen Anfrage und einer Kleinen Anfrage gewesen, Db Zuwendungen an das Deutsche Kulturwerk europäischen Geistes e. V. als steuerbegünstigte Ausgaben abgezogen werden können. Schon damals ist die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Finanzministern(-senatoren) der Länder der Auffassung gewesen, daß der Zweck des Deutschen Kulturwerks europäischen Geistes nicht besonders förderungswürdig ist und die ihm zugewendeten Spenden daher nach § 10b des Einkommensteuergesetzes oder § 11 Ziff. 5 des Körperschaftsteuergesetzes nicht als abzugsfähig anerkannt werden können. Ich darf auf den Stenographischen Bericht des Deutschen Bundestages vom 5. Juni 1964 S. 6257 D und auf die Bundestags-Drucksache IV/2541 verweisen. Es sind keine Umstände bekanntgeworden, daß die damals vertretene Rechtsauffassung von der Finanzverwaltung geändert worden ist. Zu der weiter gestellten Frage, ob Zuwendungen an die Bayerische Wählerinitiative als steuerbegünstigte Ausgaben abgezogen werden, kann ich leider keine Einzelheiten mitteilen, da § 22 der Abgabenordnung die unbefugte Offenbarung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen verbietet. Ich kann lediglich allgemein darauf hinweisen, daß die Verfolgung parteipolitischer Ziele nach den Grundsätzen des Gemeinnützigkeitsrechts nicht als Förderung der Allgemeinheit und damit nicht als gemeinnütziger Zweck angesehen werden kann. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1480 Frage A 58) : Sind Beschwerden der bäuerlichen Produzenten gegen den Landhandel berechtigt, die diesem zum Vorwurf machen, mit Hilfe des derzeitigen Marktsystems im August/September für die Braugerste nur 35 DM pro 100 Kilo bezahlt zu haben und jetzt, nachdem die Erzeuger den Großteil abgegeben haben, den Preis auf 47 DM pro 100 Kilo hochgebracht zu haben, ohne die Erzeuger an dieser Steigerung teilnehmen zu lassen? Nach den Betriebs- und Marktwirtschaftlichen Meldungen haben die Erzeuger für Braugerste im Durchschnitt des Bundesgebietes ohne Mehrwertsteuer und ohne Aufwertungsausgleich je dz im August 36,50 DM und im September 36,25 DM erzielt. Diese Erlöse lagen im Vergleich zum Vorjahr für August um 35 Pf und für September um 25 Pf je dz höher. Dabei muß berücksichtigt werden, daß die Interventionspreise für Gerste seit dem 1. Januar 1970 infolge der DM-Aufwertung um 3,— DM je dz gesenkt worden sind. Dafür wird den Erzeugern der besondere Aufwertungsausgleich gewährt. Einschließlich des Aufwertungsausgleichs lagen deshalb die Erzeugererlöse für Braugerste im August und September dieses Jahres um fast 4,— DM je dz über denen des Vorjahres. Es trifft allerdings zu, daß die Marktpreise für Braugerste noch stärker als die Erzeugererlöse angestiegen sind. Sie betrugen im Durchschnitt des Bundesgebietes im August 39,18 DM und im September 41,35 DM und lagen damit um 2,40 DM bzw. um 3,80 DM je dz über denen des Vorjahres. Die in diesen Zahlen zum Ausdruck gekommene Ausweitung der Handelsspannen kann jedoch nicht dem System der Getreidemarktordnung angelastet werden. Dem Erzeuger bleiben Wahl des Handels- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1970 4639 partners und Zeitpunkt des Verkaufs überlassen. Für die Landwirte besteht natürlich das Problem, daß sie wegen fehlender Lagermöglichkeit und nicht selten auch aus Liquiditätsgründen gleich nach der Ernte verkaufen müssen. In der Regel schließt jedoch die große Konkurrenz zwischen Landhandel, Genossenschaften und Verarbeitungsbetrieben überhöhte Handelsspannen aus. Auch muß darauf hingewiesen werden, daß der in der Frage angegebene Marktpreis von 47,— DM/dz vom Handel nur für wenige Partien erzielt worden ist, weil die Masse der im August und im September aufgenommenen Braugerste vom Handel an die Mälzereien und Brauereien zügig weiter verkauft wurde. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Marktpreise für Braugerste jedoch noch wesentlich niedriger als in der Frage angegeben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen A 86 und 87) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Äußerung des Sprechers der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Dr. Koch vom 16. Oktober 1970: „Durch die Entscheidung der Bundesprüfstelle, nach der eine Jugendgefährdung der sogenannten ,St.-Pauli- Blätter verneint würde, sind der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden. Die Staatsanwaltschaft billigt die Entscheidung der Bundesprüfstelle nicht, kann aber dagegen nichts machen"? Trifft es zu, daß die Staatsanwaltschaften durch die Entscheidungen der Bundesprüfstelle gebunden sind, und, wenn ja, wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß eine derartige Diskrepanz zwischen der Bundesprüfstelle und den Staatsanwaltschaften im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit künftig vermieden werden kann? Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle vom 13. Oktober 1970, deren schriftliche Begründungen bislang nicht vorliegen, betreffen lediglich drei der zahlreichen sogenannten St.-Pauli-Blätter und stellen somit keine abschließende Beurteilung im Sinne einer generellen Verneinung der Eignung zur Jugendgefährdung dar. Immerhin hat es den Anschein, daß die Bundesprüfstelle sich zur Verwendung anderer Bewertungsmaßstäbe als bisher entschlossen hat. Die Bundesprüfstelle ist eine obere Bundesbehörde, deren Spruchtätigkeit Weisungen nicht unterliegt. Den antragsberechtigten Behörden steht eine Klagebefugnis gegen ablehnende Entscheidungen der Bundesprüfstelle nicht zu. Die Auswirkung von Entscheidungen der Bundesprüfstelle auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften wird in der Antwort zu Frage 87 erörtert. Eine Bindungswirkung kommt den Entscheidungen der Bundesprüfstelle im Bereich der Strafjustiz nur insoweit zu, als die Aufnahme einer Schrift oder Abbildung in die Liste der jugendgefährdenden Schriften ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal schafft, so daß eine eigene Prüfung der Eignung zur Jugendgefährdung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht ausgeschlossen wird. Eine Ablehnung der Listenaufnahme dagegen ist von Gesetzes wegen kein Hindernis dafür, daß eine Schrift abweichend von der Auffassung der Bundesprüfstelle durch eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht als offensichtlich sittlich schwer jugendgefährdend im Sinne von § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften oder zum Beispiel als unzüchtig nach § 184 StGB bewertet wird. Der Rechtssicherheit sind solche abweichende Beurteilungen allerdings nicht dienlich. Überdies dürfte bei einer solchen Divergenz der subjektive Strafbestand Schwierigkeiten bereiten. Da die Bundesregierung an dem Grundsatz festhält, daß die Bundesprüfstelle ein weisungsfreies, demokratisch strukturiertes Entscheidungsgremium sein muß, bleibt im Rahmen der Reformarbeiten am Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften zu überlegen, ob an der bisherigen Regelung des § 6 Abs. i Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften festgehalten werden kann. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache 1r1/1480 Fragen A 88 und 89) : Hält die Bundesregierung angesichts der Registrierung von Casanovan-Dragées (C 1785), Orgasmulong-Creme (H 624), Penisex-Creme (P 2013) und von Rebecca-Liebes-Dragées (R 1129) als neue Arzneimittel durch das Bundesgesundheitsamt die Rechtsgrundlagen dieser Registrierungspraxis für reformbedürftig? Von welchen Leitgedanken geht die Bundesregierung bei ihren diesbezüglichen Reformbestrebungen aus, insbesondere auch ini Hinblick auf den von der EWG-Entwicklung postulierten Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit von Arzneimitteln? Die in Ihrer Frage genannten Erzeugnisse sind als Arzneispezialitäten im Sinne des Arzneimittelgesetzes zu beurteilen und deshalb auf Antrag gemäß den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes zu registrieren. Es ist zum Schutze des Verbrauchers notwendig, daß auch solche Erzeugnisse den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, z. B. hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit, Zusammensetzung, Reinheit der Bestandteile, Kennzeichnung, entsprechen müssen. Eine Vorwegnovelle zum Arzneimittelgesetz, die zur Zeit vorbereitet wird, soll im Rahmen der Änderung der Registrierungsvorschriften auch eine Vorschrift enthalten, wonach der Hersteller bei der Anmeldung zur Registrierung die Wirksamkeit der Arzneispezialität nachzuweisen hat. Damit soll zugleich den praktischen Erfahrungen und der Arzneimittelregistrierung in den letzten Jahren Rechnung getragen und das Arzneimittelgesetz den entsprechenden Vorschriften der Ersten EWG-Richtlinie über Arzneispezialitäten angeglichen werden. Im engen Zusammenhang mit dem Nachweis der Wirksamkeit stehen die von der EWG erarbeiteten Richtlinien über die analytische, pharmakologisch-toxikologische und klinische Prüfung von Arzneimitteln. Die Richtlinien werden z. Z. noch von dem Beirat des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit für Fragen der Arzneimittelsicherheit überarbeitet. Sie werden dann als Richtlinien bekanntgemacht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Einverstanden. Ich rufe also auch die Frage 82 des Abgeordneten Susset auf:
    Beabsichtigt die Bundesregierung, hier eine soziale Milderung zu schaffen, indem etwa durch eine Novellierung des Ausbildungsförderungsgesetzes die Waisenrente eines Auszubildenden nur zu 50 % angerechnet wird?


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Im Ausbildungsförderungsgesetz gilt der Grundsatz, daß das eigene Einkommen des Auszubildenden mit Ausnahme des Arbeitseinkommens voll auf den Förderungsbetrag der im Gesetz festgelegt ist, angerechnet werden muß. Zum eigenen Einkommen gehört auch die Waisenrente; denn der Anspruch auf sie steht nicht etwa dem hinterbliebenen Elternteil, sondern der Waisen selbst zu.
Insofern besteht nach dem Wortlaut des Ersten Ausbildungsförderungsgesetzes zur Zeit keine Möglichkeit, von der Anrechnung — etwa im Hinblick auf das geringe Einkommen des hinterbliebenen Elternteils — abzusehen.
Die Anrechnung mindert sich nur auf Grund von § 12 des Ausbildungsförderungsgesetzes. Danach ist von der Waisenrente der Pauschbetrag nach § 9 des Einkommensteuergesetzes für wiederkehrende Bezüge in Höhe von 200 DM jährlich bzw. 17 DM monatlich abzuziehen. Insoweit verringert sich der anzurechnende Einkommensbetrag und erhöht sich dementsprechend der auszuzahlende Förderungsbetrag.
Die sich aus dieser Rechtslage in manchen Fällen ergebende Härten, die schon mehrfach Gegenstand der Fragestunde gewesen sind, sind der Bundesregierung bekannt. Ein Ausgleich der Härten kann zur Zeit in der Regel nur durch einen zusätzlichen Antrag beim Sozialamt erfolgen. Soweit der Auszubildende überdurchschnittliche Schulleistungen aufweisen kann, wird durch das Sozialamt über die Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz hinaus nach den für einkommensschwache Schichten günstigeren Voraussetzungen des Bundessozialhilfegesetzes ein Förderungsbetrag aufgestockt.
Diese zur Zeit noch vorhandenen Härten sollen durch eine Neuregelung des Gesetzes möglichst bald behoben werden. Ziel dieser Änderung wird es sein, bei den Waisen eine volle Deckung der Ausbildungskosten durch die Ausbildungsförderung zu erreichen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage.