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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6068

  • date_rangeDatum: 24. September 1970

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    Deutscher Bundestag 68. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 Inhalt: Fragestunde (Drucksache VI/ 1166) Frage des Abg. Damm: Flugblatt der ÖTV-Jugend Oberhausen anläßlich der Ausstellung „Unsere Luftwaffe" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 3709 B, D, 3710 B, D, 3711 A Damm (CDU/CSU) . . 3709 D, 3710 A Biehle (CDU/CSU) . . . . . 3710 C Dasch (CDU/CSU) . . . . . 3711 A Fragen des Abg. Möhring: Parkplätze in Kasernen und Garnisonstädten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 3711 A, B, D Möhring (SPD) . . . 3711 C Frage des Abg. Dasch: Aufwertungsausgleich für Landwirte Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 3712 A, B, C Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 3712 B Frage des Abg. Dröscher: Landwirtschaftliche Zinsverbilligung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3712 C, D, 3713 A Dröscher (SPD) . . . . 3712 D, 3713 A Fragen des Abg. Kiechle: Preis-Kosten-Entwicklung in der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 3713 B, D, 3714 A, B, C Kiechle (CDU/CSU) . 3713 C, D, 3714 A, B Dasch (CDU/CSU) 3714 C Fragen des Abg. Gallus: Nord-Süd-Gefälle bei der Durchführung des neuen landwirtschaftlichen Förderungsprogramms Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3714 D, 3715 B, C, D, 3716 A Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 3715 B Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 3715 C Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 3715 C Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 3715 D Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 3716 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 3716 B Frage der Abg. Frau Schimschok: Passagierlisten der Fluggesellschaften Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3716 C Frage des Abg. Engelsberger: Gesetzentwurf über eine Straßenbenutzungsabgabe Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3716 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 Frage des Abg. Storm: Mittel für den Fernstraßenneubau in Schleswig-Holstein Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3717 A Fragen des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) : Zuteilung von Sendefrequenzen für die ,,ARD-Autofahrerwelle" Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3717 B, C, D, 3718 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 3717 C, D, 3718 A Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3718 B, C Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 3718 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Projektgruppe für die Beseitigung des Numerus clausus Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3718 D, 3719 B, C Frau Dr. Walz (CDU/CSU) 3718 D, 3719 A Josten (CDU/CSU) 3719 B Frage der Abg. Frau von Bothmer: Äußerung des Staatssekretärs Dr. von Heppe betr. das Kernkraftwerk Würgassen in einer Panorama-Sendung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3719 C, D, 3720 A Frau von Bothmer (SPD) . 3719 D, 3720 A Frage der Abg. Frau von Bothmer: Umweltschutz bei der Errichtung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3720 B, C, D, 3721 A Frau von Bothmer (SPD) . . . . 3720 C, D Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . 3721 A Frage des Abg. Bay: Genehmigungsverfahren zur Kühlwasserentnahme aus der Weser für das Atomkraftwerk Würgassen Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3721 B Aussprache über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/ 1100, Ergänzung zu VI/ 1100) — Erste Beratung — in Verbindung mit der Beratung des Finanzplans des Bundes 1970 bis 1974 (Drucksache VI/ 1 101) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. notwendige haushaltspolitische Maßnahmen (Drucksache VI /1154 [neu] ) Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister (Erklärung nach § 36 GO) 3721 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . 3722 A, B, 3725 D, 3742 A Wienand (SPD) . . . . 3722 D, 3724 C Rasner (CDU/CSU) . . 3724 B Brandt, Bundeskanzler . 3724 D, 3736 D, 3740 C Strauß (CDU/CSU) . . . 3726 B, 3740 B Ertl, Bundesminister 3741 C Kirst (FDP) 3743 D Leicht (CDU/CSU) 3749 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 3756 D Fragestunde (Drucksache VI/ 1166) Frage des Abg. Leicht: Einbringung des Haushaltsentwurfs Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 3763 B Frage des Abg. Leicht: Erklärung des Bundeskanzlers im Zweiten Deutschen Fernsehen betr. die Steigerung des Haushaltsentwurfs 1971 Dr. Ehmke, Bundesminister . . 3763 C, D Leicht (CDU/CSU) 3763 C, D Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Stärkeverhältnis der Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion bei interkontinentalen Raketen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 3764 A, B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3764 B, C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Treffen der westlichen Regierungschefs oder Außenminister Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3764 D Nächste Sitzung 3765 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 III Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 3767 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) betr. die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Palästinenser . . . . . . . 3767 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. de With betr. Sonderabschreibungen für Investitionen im Zonenrandgebiet 3768 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Roser betr. das Aufkommen aus der Lohnsteuervorauszahlung für die Monate Juli und August 1970 . . 3768 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Pohle betr. die konjunkturpolitischen Zuständigkeiten der Deutschen Bundesbank 3768 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) betr. Konzentrierung des Ferienreiseverkehrs auf die Wochenenden durch Festlegung des Mietbeginns für Ferienhäuser auf den Samstag . . . . . . . . . 3769 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gölter betr. Preisverfall auf dem Sauerkirschenmarkt . . 3769 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Zimmermann betr Förderung des Tennissportes bei der Bundeswehr 3769 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Scheu betr. Ersetzung des Verdienstausfalls für Selbständige bei der Musterung zur Bundeswehr . . 3770 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wende betr. den Einbau von Autoradios in Kraftwagen . . . . 3770 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel betr. Leitplanken auf außerörtlichen Straßen . . . . 3770 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Schimschok betr. widersprüchliche Meldungen der Nachrichtenorgane über die Zahl der sich noch in den Händen von arabischen Terroristen befindlichen Bürger der Bundesrepublik Deutschland 3770 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Giulini betr. Vertretung der EWG in Washington . . . 3771 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wolf betr. Zuschüsse aus öffentlichen Kassen an die Vertriebenenverbände 3771 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Vergünstigungen für einkommensschwache Bevölkerungsschichten bei der Bildungsanleihe 3771 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baron von Wrangel betr. Mittel für die Instandsetzung der Eisenbahnverbindung von Geesthacht zum Industriegebiet Grüner Jäger . . . 3772 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Vergabe von Aufträgen an Baufirmen aus kommunistischen Ländern durch die Bundesregierung 3772 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. ERP-Kredite im Regionalen Aktionsprogramm Oberpfalz 3773 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Fristversäumnisse bei der Beantragung des Aufwertungsausgleichs für Landwirte . . 3773 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Höcherl betr. jährliche Steigerung der Arbeitsstunden-Produktivität 3773 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung betr. Lärmschutzhalle auf dem US-Flugplatz ZweibrückenRimschweiler 3773 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard betr. enzymhaltige Waschmittel 3774 A Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Schimschok betr. Fahrpreisermäßigungen bei der Deutschen Bundesbahn für Schwerbeschädigte . . 3774 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) betr. den bei dem Neubau des Autobahnzubringers Ulm-Hittistetten innerhalb des Wohngebiets der Stadt Neu-Ulm vorgesehenen Schallschutz 3774 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch betr. Arbeiten zum Ausbau der B 12 zur Ortsumgehung von Haag im Landkreis Wasserburg . . . . 3775 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Storm betr. Stillegung der Arbeiten an der Kreuzung der Bundesstraße B 76,B 207 am Süseler Baum 3775 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wulff betr. Fortführung der neuen Bundesstraße 7 bis in den Raum Menden 3775 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Verringerung der Zahl der Verkehrstoten durch die Beseitigung von Straßenbäumen . . . . 3775 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wende betr. Ausbau der Bundesfernstraßen in der Ostregion des Ballungsraums Stuttgart . . . . . 3776 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Mick betr. Beeinträchtigung des Fernsehempfangs durch Hochhausbau 3776 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. Förderung von Pädagogischen Hochschulen durch den Bund . . . . . . . . . 3776 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. Berücksichtigung des Leistungsgedankens in dem Tarifsystem für Wissenschaftler an Forschungszentren . . . . . . . . 3777 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 3709 68. Sitzung Bonn, den 24. September 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 9. Adams * 25. 9. Dr. Ahrens ** 25. 9. Alber ** 25. 9. Amrehn ** 25. 9. Dr. Arndt (Hamburg) 25. 9. Bals ** 25. 9. Bauer (Würzburg) ** 25. 9. Dr. Beermann 24. 9. Behrendt * 24. 9. Benda 25. 9. Berberich 25. 9. Berger 25. 9. Biechele 24. 9. Blumenfeld ** 25. 9. Corterier 25. 9. van Delden 26. 9. Dichgans 25. 9. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 25. 9. Dr. Dittrich * 25. 9. Draeger ** 25. 9. Dürr 25. 9. Erhard (Bad Schwalbach) 24. 9. Dr. Eyrich 25. 9. Flämig * 25. 9. Dr. Franz 25. 9. Fritsch** 25. 9. Dr. Furler ** 25. 9. Gerlach (Emsland) * 25. 9. Gierenstein 25. 9. Dr. Haack 25. 9. Dr. Hallstein 16. 10. Haase (Kellinghusen) ** 25. 9. Dr. Hauser (Sasbach) 25. 9. Dr. Hein * 25. 9. Frau Herklotz ** 25. 9. Dr. Hermesdorf (Schieiden) ** 25. 9. Heyen 18. 12. Hirsch 25. 9. Hösl ** 25. 9. Horn 29. 9. Frau Jacobi (Marl) 24. 9. Dr. Jaeger 25. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) ' 25. 9. Dr. Kempfler 25. 9. Frau Klee 25. 9. Kleinert 25. 9. Dr. Kliesing (Honnef) ** 25. 9. Klinker * 25. 9. Frau Dr. Kuchtner 25. 9. Lautenschlager * 25. 9. Lemmrich ** 25. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 25. 9. Lenze (Attendorn) ** 25. 9. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) * 25. 9. Memmel* 25. 9. Metzger 25. 9. Dr. Miltner 25. 9. Müller (Aachen-Land) * 25. 9. Dr. Müller (München) ** 25. 9. Dr. Müller-Emmert 25. 9. Petersen 26. 9. Dr. Pinger 25. 9. Pöhler ** 25. 9. Pohlmann 25. 9. Richter** 25. 9. Dr. Rinderspacher ** 25. 9. Rollmann 25. 9. Roser ** 25. 9. Dr. Rutschke ** 25. 9. Dr. Schäfer (Tübingen) 25. 9. Dr. Schmid (Frankfurt) " 25. 9. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 9. Dr. Schmücker ** 25. 9. Dr. Schmude 25. 9. Dr. Schneider (Nürnberg) 24. 9. Schröder (Wilhelminenhof) 3. 10. Dr. Schulz (Berlin)** 25. 9. Schwabe * 24. 9. Sieglerschmidt ** 25. 9. Dr. Slotta 15. 10. von Thadden 25. 9. Dr. Tamblé 30. 10. Vogel 25. 9. Volmer 25. 9. Frau Dr. Walz ** 25. 9. Dr. von Weizsäcker 25. 9. Werner 24. 9. Westphal 26. 9. Wilhelm 30. 10. Wischnewski 24. 9. Dr. de With 25. 9. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache VI/ 1166 Fragen A 15 und 16) : Teilt die Bundesregierung die von einer illustrierten Zeitschrift wiedergegebene Auffassung des Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wonach die 13 organisierten Vereinigungen der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden rund 3000 Palästinenser zum Teil nichts weiter seien als deutsche Niederlassungen der Guerilla-Organisationen im Nahen Osten? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Bevölkerung vor einer so evidenten terroristischen Bedrohung wirksam und nachhaltig zu schützen? Die in Ihrer Frage wiedergegebene Äußerung beruht auf Erkenntnissen, welche die deutschen Sicherheitsbehörden durch eigene Beobachtungstätigkeit und den Informationsaustausch mit anderen Sicherheitsstellen gewonnen haben. 3768 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 Strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen gegen solche Organisationen und ihre Mitglieder erfordern zuverlässige und gerichtlich nachprüfbare Beweismittel. Die entsprechenden Ermittlungen sind sehr schwierig, da die arabischen Organisationen wie andere extremistische Ausländergruppen ihren Mitgliederbestand und ihre Tätigkeit fast völlig geheimhalten. Um wirksame Überwachungsmaßnahmen und Ermittlungen zu ermöglichen, sollen die Verfassungsschutzbehörden durch eine Novelle zum Verfassungsschutzgesetz u. a. ausdrücklich dazu ermächtigt werden, sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern zu beobachten. Der Entwurf dieses Änderungsgesetzes, der bereits im Bundesrat beraten wurde und in den nächsten Tagen dem Bundestag zugeleitet werden wird, schafft die Grundlage für eine intensive Beobachtung terroristischer Ausländergruppen. Aufgrund der davon zu erwartenden besseren Ermittlungsergebnisse und anhand der jetzt schon vorliegenden Erkenntnisse werden alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergriffen werden, um diesen ungesetzlichen Bestrebungen ein Ende zu setzen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Reischl vom 24. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. de With (Drucksache VI /1166 Frage A 22) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um den Wirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 9. Juli 1970 — IV R 34/69 — zu begegnen, mit welchem entschieden wurde, daß die nach dem sog. Zonengrenzlandförderungsprogramm gewährten Sonderabschreibungen für Investitionen im Zonenrandgebiet nicht mehr gewährt werden dürfen? Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen eines Zonenrandförderungsgesetzes eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen, die die bisherigen Verwaltungsregelungen über die Gewährung von Sonderabschreibungen bei Investitionen im Zonenrandgebiet ablöst. Die beabsichtigte gesetzliche Regelung soll es ermöglichen, die bisherige bewährte Verwaltungspraxis möglichst unverändert aufrecht zu erhalten. Sie soll zugleich sicherstellen, daß durch die Sonderabschreibungen unangemessene Auswirkungen künftig nicht eintreten können. Der Entwurf des Zonenrandförderungsgesetzes wird voraussichtlich schon im nächsten Monat vom Bundeskabinett beschlossen und den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit im Zonenrandgebiet infolge der gegenwärtigen ungewissen Rechtslage sind die Finanzverwaltungsbehörden schon vor einiger Zeit durch eine Übergangsregelung angewiesen worden, bis zum Wirksamwerden der vorgesehenen gesetzlichen Regelung Anträge auf Bewilligung von Sonderabschreibungen für Investitionen im Zonenrandgebiet noch nach den bisherigen Verwaltungsregelungen zu behandeln. Das Bundesfinanzministerium wird hierzu klarstellen, daß diese Übergangsregelung auch nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs unverändert weiter anzuwenden ist. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (Drucksache VI /1166 Frage A 23) : Wie hoch ist das Aufkommen aus der Lohnsteuervorauszahlung für die Monate Juli und August, und wo wurde dieser Betrag stillgelegt? Für den Monat Juli war noch kein Konjunkturzuschlag zu erheben, da das Gesetz über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlages zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer vom 23. Juli 1970 erst für Lohnzahlungen nach dem 31. Juli 1970 gilt. Das Aufkommen für den Monat August aus dem Konjunkturzuschlag zur Lohnsteuer ist aus folgenden Gründen noch nicht bekannt: 1. Der Konjunkturzuschlag für den Monat August war von den Arbeitgebern zusammen mit der Lohnsteuer bis Mitte September an die Finanzkassen abzuführen. 2. Mein Haus erhält die Mitteilungen über das Steueraufkommen und das Aufkommen aus dem Konjunkturzuschlag im Monat September 1970 erst Anfang Oktober. Das Aufkommen aus dem Konjunkturzuschlag ist von den Finanzämtern unverzüglich den Sonderkonten der Länder bei der Deutschen Bundesbank zuzuführen. Diese hat den Konjunkturzuschlag bis zur Freigabe stillzulegen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 23. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI /1166 Frage A 29) : Ist die Bundesregierung bereit, der auf eine Beseitigung der konjunkturpolitischen Zuständigkeiten der Deutschen Bundesbank gerichteten Forderung, die nach einer Meldung in „Die Welt" vom 9. September 1970 von dem Sprecher des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin — geleitet von dem bisherigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Klaus Dieter Arndt — erhoben worden ist, entgegenzutreten und allen Bestrebungen auf Einschränkung der konjunkturpolitischen Zuständigkeiten und Befugnisse der Deutschen Bundesbank eine deutliche Absage zu erteilen? Die Bundesregierung hat keinerlei Absicht, die gesetzlichen Zuständigkeiten der Deutschen Bundesbank einzuschränken oder ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Eine Stellungnahme zu Äußerungen in wissenschaftlichen Fachgesprächen abzugeben — es han- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 3769 delt sich im übrigen nicht um den Sprecher des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, sondern um einen wissenschaftlichen Mitarbeiter dieses Instituts hält die Bundesregierung nicht für ihre Aufgabe. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 23. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (Drucksache VI/ 1166 Fragen A 33 und 34) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die starke Konzentrierung des Ferienreiseverkehrs auf die Wochenenden zu einem beträchtlichen Teil darauf zurückgeht, daß die Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Deutschland und dem Ausland überwiegend nur von Samstag zu Samstag gemietet werden können? Ist die Bundesregierung bereit, bei den großen Reiseunternehmen darauf hinzuwirken, daß zumindest für einen größeren Teil der Ferienhäuser und Ferienwohnungen der Beginn des Mietvertrages auf andere Wochentage als den Samstag festgesetzt wird? Die Ursache für die Konzentration des Ferienreiseverkehrs auf die Wochenenden beruht nach den Beobachtungen der Bundesreigerung in erster Linie darauf, daß die Urlauber die Wochenenden vor und nach den eigentlichen Urlaubstagen in ihre Urlaubsreise einbeziehen wollen, um dadurch zwei zusätzliche Tage zur Verfügung zu haben. Die Vermieter von Ferienunterkünften haben sich diesen von der Nachfrage bestimmten Terminen lediglich angepaßt. Die Bundesregierung war bereits mehrfach im Sinne Ihrer Frage aktiv gewesen und wird dies auch weiterhin tun. Dies war auch nicht ohne jeden Erfolg. Viele 'Reiseveranstalter haben durch Zuschläge für Wochenendabreisen oder Ermäßigungen beim Reiseantritt in der Wochenmitte einen Teil des Urlauberstromes für die Meidung der Wochenenden gewinnen können. Eine nennenswerte Entlastung der Wochenenden hat sich bisher jedoch nicht ergeben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 24. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (Drucksache 'V1/1166 Frage A 45) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um künftig einen ähnlichen Preisverfall, wie er in den letzten Wochen auf dem Sauerkirschenmarkt eingetreten ist, zu verhindern? Nach dem geltenden EWG-Recht gehören Sauerkirschen nicht zu den Interventionserzeugnissen. Gegenüber Drittlandeinfuhren unterliegen sie dem gemeinschaftlich anzuwendenden Referenzpreisverfahren und wenn dieses nicht ausreicht, der gleichfalls nur gemeinschaftlich anzuwendenden Schutzklausel. In diesem Jahre wurde der Referenzpreis zu keiner Zeit unterschritten, so daß gemeinschaftliche Ausgleichsmaßnahmen gegenüber Drittländern nicht in Betracht kamen. Im übrigen waren auch die Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzklausel nicht gegeben. Produkt- oder preisgebundene nationale Maßnahmen sind nicht gestattet. Die Ursachen des diesjährigen Preisverfalls waren folgende: Die heimische Ernte stieg von 93 000 t im Jahre 1969 auf 110 000 t im Jahre 1970 und lag bei weitem über dem fünfjährigen Durchschnitt von 91 000 t. Hinzu kam eine leider weit verbreitete witterungsbedingte Beeinträchtigung der Qualität. Der Preisverfall war daher die natürliche Folge. Die Einfuhren aus Drittländern einschließlich Ostblock an Sauer- und Süßkirschen (statistisch nicht getrennt erfaßt) fielen dagegen gegenüber dem Vorjahre von 11 600 t auf 7 800 t. Da diese Importe im Durchschnitt gute Preise erzielten und zudem vorwiegend von der Verarbeitungsindustrie aufgenommen wurden, haben sie den Preisverfall nicht verursacht. Die Bundesregierung wird den Sauerkirschenmarkt auch im nächsten Jahre sorgfältig beobachten und sofort Gemeinschaftsmaßnahmen fordern, sobald die Voraussetzungen dafür eintreten sollten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Drucksache VI / 1166 Fragen A 46 und 47) : Hält die Bundesregierung den Tennissport für geeignet, um die Soldaten der Bundeswehr, insbesondere die älteren, in ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit zu fördern? Ist die Bundesregierung bereit, Tennisplätze, die in den Anlagen der Bundeswehr vorhanden sind, mit Bundesmitteln instand zu setzen und instand zu halten sowie in geeigneten Fällen solche Tennisplätze neu zu errichten? Die Bundeswehr muß sich in ihrem Sportprogramm auf die Disziplinen beschränken, mit denen am rationellsten und wirkungsvollsten die körperliche Leistungsfähigkeit der Soldaten verbessert oder erhalten werden kann. Das sind in erster Linie die konditions- und bewegungsfördernden Sportarten wie Leichtathletik, Gymnastik, Turnen, Schwimmen und die einfachen Mannschaftsspiele. Soweit in Anlagen der Bundeswehr aus früherer Zeit Tennisplätze vorhanden waren, konnten sie mit Bundesmitteln instand gesetzt und instand gehalten werden. Die laufende Pflege der Tennisplätze wird von den Tennissportgemeinschaften, denen alle interessierten Soldaten und Zivilbedienstete beitreten können, übernommen. Tennisplätze, die bisher noch nicht instand gesetzt worden sind, dürften heute einen Instandsetzungs- 3770 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 aufwand erfordern, der einer Neuanlage gleichkommt. Der Neubau von Tennisplätzen ist in Liegenschaften der Bundeswehr, von Ausnahmen abgesehen (Sportschule der Bundeswehr), nicht vorgesehen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Scheu (Drucksache VI/ 1166 Fragen A 49 und 50) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Anspruch cines Selbständigen (in dem vorliegenden Fall ein Steuerbevollmächtigter), anläßlich seiner Musterung durch das Kreiswehrersatzamt neben der Erstattung der Kosten auch den entstandenen Verdienstausfall ersetzt zu bekommen, nach einem neuerlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe abgelehnt wurde? Hält die Bundesregierung es mit dem Grundgesetz für vereinbar, daß in dem für diese Frage maßgebenden Paragraphen des Wehrpflichtgesetzes das Wort „Arbeitnehmer" einschränkende Wirkung hat, da damit ein Selbständiger, der unter Umständen finanziell schlechter gestellt sein kann, vor allem bei Gründung seiner Selbständigkeit in jungen Jahren, gegenüber einem Arbeitnehmer benachteiligt wird? Die Bundesregierung hat bereits am 19. 8. 1970 bei der mündlichen Anfrage des Abgeordneten Gewandt zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. 7. 1970 Stellung genommen und dabei zum Ausdruck gebracht, daß sie die im Wehrpflichtgesetz getroffene Regelung, nach der die Erstattung des Verdienstausfalls durch den Bund nur Arbeitnehmern zusteht, soweit sie nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fallen, für sachlich gerechtfertigt hält. An dieser Rechtslage hat sich nichts geändert. Die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung ist festgestellt. In seiner Begründung hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem darauf hingewiesen, daß die beiden Personengruppen (Arbeitnehmer/ Selbständige) zu so unterschiedlichen Sozialkreisen gehören, daß eine Differenzierung zulässig ist. Dem Selbständigen ist ein größeres Maß persönlicher Unabhängigkeit und wirtschaftlicher Gestaltungsfreiheit zu eigen, das es ihm erlaubt, durch geeignete Vorkehrungen einen Verdienstausfall — jedenfalls durch eine kurzfristige Verhinderung, wie sie die Musterung darstellt — eher zu vermeiden als der Arbeitnehmer. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/ 1166 Frage A 58) : Ist beabsichtigt, auf Grund der guten Erfahrungen, die Verkehrsteilnehmer mit speziellen Autofahrersendungen gemacht haben und im Hinblick auf das geplante Programm der ARD, den Einbau von Autoradios in Personen-, Lastkraftwagen und Omnibussen künftig gesetzlich vorzuschreiben? Es ist zunächst nicht vorgesehen, die Ausrüstung aller Kraftfahrzeuge mit Autoradios gesetzlich vorzuschreiben. Der Einbau von Autoradios wird den Verkehrsteilnehmern in ihrem eigenen Interesse jedoch dringend empfohlen. Auf Grund internationaler Abkommen kann die Ausrüstung ausländischer Kraftfahrzeuge mit Autoradios nicht gefordert werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI /1166 Frage A 60) : Hält es die Bundesregierung aus Sicherheitsgründen für notwendig, auf außerörtlichen Straßen grundsätzlich dort Leitplanken anzubringen, wo in unmittelbarer Nähe der Fahrbahn Bäume stehen, um die schweren Unfälle zu verhindern, die bei einem frontalen Aufprall entstehen? Die Bundesregierung hält es nicht für notwendig, auf außerörtlichen Straßen grundsätzlich dort Leitplanken anzubringen, wo in unmittelbarer Nähe der Fahrbahn Bäume stehen. Da die örtlichen Straßenbaubehörden im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht die Bäume beseitigen, die eine erhöhte Gefahr für den vorbeifließenden Verkehr darstellen, werden hierbei nur in den Fällen, in denen es sich um erhaltungswürdige Bäume oder Baumgruppen handelt, Leitplanken angebracht. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 23. September 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schimschok (Drucksache VI/ 1166 Frage A 71) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die durch die Flugzeugentführungen arabischer Terroristen stark erregte Öffentlichkeit durch widersprüchliche Meldungen der Nachrichtenorgane zusätzlich beunruhigt wurde, nach dem beispielsweise im Deutschlandfunk in den verschiedenen Nachrichtensendungen am 13. September 1970 die Zahl der sich noch in den Händen der Terroristen befindlichen Bürger der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich mit acht, sechs, sieben und schließlich nur zwei angegeben wurde, und wäre es nicht trotz allen berechtigten Interesses der Öffentlichkeit an rascher Unterrichtung in Krisensituationen gegeben, die Sachverhalte zunächst weitmöglichst zu klären, ehe sie den Nachrichtenmedien übermittelt werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die in Presse, Rundfunk und Fernsehen veröffentlichten Meldungen über die Flugzeugentführungen arabischer Terroristen und insbesondere über die Zahl der entführten deutschen Staatsangehörigen zum Teil erheblich voneinander abgewichen sind. Die Sprecher der Bundesregierung konnten zunächst leider keine genauen Angaben über die Zahl der Geiseln deutscher Staatsangehörigkeit machen, zumal Passagierlisten häufig keine Angaben über die Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 3771 Nationalität der Passagiere enthalten. Seit dem 14. September 1970 hat die Bundesregierung, wie ich in der Pressekonferenz am 14. September 1970 mitgeteilt habe, Kenntnis von zwei Geiseln deutscher Staatsangehörigkeit. Die früheren Meldungen der Nachrichtenmedien stützen sich großen Teils auf Berichte der Nachrichtenagenturen und auf die der Korrespondenten von Presse, Rundfunk und Fernsehen. Angesichts der besonderen Situation in Jordanien und des teilweisen Fehlens von Hinweisen auf die Nationalität der Passagiere der entführten Maschinen ist es nicht überraschend, daß die Berichterstattung nicht einheitlich war. Eine Rückfrage beim Deutschlandfunk hat ergeben, daß am 13. September 1970 in den Nachrichtensendungen des Deutschlandfunks, soweit Zahlen überhaupt genannt wurden, von sechs deutschen Geiseln gesprochen wurde. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 22. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache VI/ 1166 Frage A 72): Ist die Bundesregierung bereit, sich im Ministerrat der EWG dafür einzusetzen, daß die EWG in Zukunft mit mehr Effektivität in Washington vertreten ist? Die Bundesregierung ist weiterhin bereit, sich im Ministerrat der EWG dafür einzusetzen, daß die EWG in den USA effektiver als bisher vertreten ist. Die Europäische Gemeinschaft unterhält in den Vereinigten Staaten Verbindungsbüros in Washington und New York, die mit insgesamt vier Bediensteten der Kommission besetzt sind und im wesentlichen Aufgaben im Bereich des Informationswesens und der Öffentlichkeitsarbeit wahrnehmen. Die Vollendung des Gemeinsamen Marktes und der Übergang der Gemeinschaften in eine neue Phase aktiven Wachstums nach innen und außen lassen es auch nach Auffassung der Bundesregierung wünschenswert erscheinen, daß die Stimme der Gemeinschaft in den USA, ihrem wichtigsten Handelspartner, stärker als bisher zur Geltung gebracht wird. Die Kommission plant eine Reihe von Sofortmaßnahmen vor allem im Bereich der Informationsarbeit der Gemeinschaft in den USA. Die Bundesregierung unterstützt die Kommission in ihren weiteren Bemühungen, die Arbeit der Verbindungsbüros in den USA organisatorisch zu straffen und ihre Wirksamkeit durch Verstärkung ihrer personellen und sachlichen Mittel zu erhöhen. Die Beratungen hierüber in den hierfür zuständigen Gremien der Gemeinschaft sind zur Zeit noch im Gange. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 22. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolf (Drucksache V1/1166 Frage B 1) : Wie hoch beliefen sich die Zuschüsse, die die Vertriebenenverbände 1969 aus öffentlichen Kassen — aufgeschlüsselt vom Bund und von den Ländern — erhalten haben, und für welche Zwecke wurden sie gewährt? 1. Im Bundeshaushaltsplan 1969 waren Mittel für Zuwendungen an Vertriebenenverbände sowohl im Einzelplan des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (damals noch Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen) als auch in dem des Bundesministers des Innern (damals noch Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte) enthalten. a) Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat im Rechnungsjahr 1969 im Rahmen des Titelansatzes 27 02/68 501 Vertriebenenverbänden Mittel in Höhe von rund 2,4 Mio DM zur Verfügung gestellt. Die Mittelvergabe aus diesem Titel unterliegt der Kontrolle eines parlamentarischen Achterausschusses. Die Gesichtspunkte für die Zuwendungen des BMB sind aus dem Bericht des BMB im Jahresbericht der Bundesregierung 1969, S. 571 zu ersehen. b) Aus Kap. 26 02 Tit. 68 501 wurden Vertriebenenverbänden rund 210 000,— DM zur Förderung der Eingliederungsarbeit bewilligt. Aus Kap. 26 02 Tit. 68 502 wurden Vertriebenenverbänden rund 470 000,— DM zur Förderung der Kulturarbeit bewilligt. Diese Zuwendungen erfolgten ausnahmslos aufgrund von Anträgen mit spezifizierten Arbeits- und Finanzierungsplänen und wurden hinsichtlich der Zweckbestimmung der Vorhaben, deren Förderungswürdigkeit und der Angemessenheit der einzelnen Positionen geprüft. In diesen Beträgen sind bei einzelnen Verbänden die anteiligen Personal- und Sachkosten eingeschlossen. Die Eigenbeteiligung der Verbände im Rahmen der vorgelegten Haushaltspläne spielte eine nicht unwesentliche Rolle. Globalzuschüsse wurden in keinem Fall gewährt. 2. Die Länder gewähren Zuschüsse an Vertriebenenverbände in eigener Zuständigkeit und nach Maßgabe ihrer Haushaltspläne und haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Die Höhe dieser Mittel ist mir nicht bekannt. Eine Meldepflicht besteht nicht. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 22. September 1970 auf die Schriftliche Frage 3772 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/ 1166 Frage B 2): Genügt es nach Auffassung der Bundesregierung, daß die Bildungsanleihe ohne besondere Vergünstigungen für einkommensschwache Bevölkerungsschichten aufgelegt werden kann, wenn nach den wiederholten Erklärungen des Bundeswirtschaftsministers die Finanzierung wichtiger Gemeinschaftsaufgaben entweder nur über eine höhere Sparquote breitester Volksschichten oder Steuererhöhungen möglich ist? Die Bundesanleihe zur Finanzierung von Bildungsaufgaben wird in mehreren Tranchen als normale Anleihe des Bundes zu marktgerechten Konditionen aufgelegt werden. Eine Sonderausstattung der Anleihetranchen mit Vorzugsbedingungen für einkommensschwache Bevölkerungsschichten ist zu ihrer Unterbringung weder erforderlich noch kapitalmarktpolitisch vertretbar. Private Zeichner der Bundesanleihe können über eine gute und sichere Rendite hinaus noch einen zusätzlichen Vermögenszuwachs erzielen, wenn sie von den Vergünstigungen des Sparprämiengesetzes und des Dritten Vermögensbildungsgesetzes Gebrauch machen. Die Bundesregierung wird durch eine gezielte Vermögenspolitik die Vermögensbildung in breitesten Bevölkerungsschichten, vor allem in Arbeitnehmerhand, fördern. Das Dritte Vermögensbildungsgesetz ist bereits ein Schritt in dieser Richtung. Ferner wird im Rahmen der Steuerreform geprüft, wie die gesamte Sparförderung am wirksamsten und gerechtesten harmonisiert werden kann, so daß die staatlichen Sparanreize mittelfristig zu einer höheren Sparquote beitragen werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache VI/ 1166 Fragen B 3 und 4) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Instandsetzung der Eisenbahnverbindung von Geesthacht zum Industriegebiet Grüner Jäger eine finanzielle Unterstützung aus Zonenrandmitteln oder sonstigen Mitteln zu gewähren? Erkennt die Bundesregierung die große Bedeutung einer solchen direkten Maßnahme zugunsten des Zonenrandgebietes in diesem Raum? Die Stadt Geesthacht hat am 11. Juli 1969 eine Bundeszuwendung für die Wiedereinrichtung eines Stammgleises zum Industriegebiet „Grüner Jäger" beantragt und hierfür einen Zuschuß in Höhe von 625 000,— DM aus dem Investitionshilfeprogramm der Bundesregierung zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs erbeten. Das Vorhaben fällt grundsätzlich unter die Bestimmungen des § 2 der Richtlinien und ist deshalb förderungswürdig. Voraussetzung für die Bereitstellung von Bundesmitteln ist jedoch, daß die Investition zu einer angemessenen Straßenentlastung führt und eine für die Gesamtheit wirtschaftlichere Verkehrsbedienung erwarten läßt. Entsprechende Angaben hierzu hat die Antragstellerin in ihrem Antrag nicht gemacht. Ich habe die Stadt Geesthacht deshalb mit besonderem Schreiben gebeten, die fehlenden Angaben baldmöglichst nachzureichen. Mein vom 24. September 1969 datiertes Schreiben ist leider bis heute unbeantwortet geblieben. Die Bundesregierung hat auf Grund der Richtlinien bereits zahlreiche andere Vorhaben in Förderungsgebieten bezuschußt und damit die Bedeutung, die sie diesen Maßnahmen beimißt, unterstrichen. Sie ist deshalb nach wie vor bereit, die Wiedereinrichtung des Industriestammgleises mit Bundesmitteln in Rahmen der Richtlinien zu fördern, wenn die Stadt Geesthacht die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 23. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/ 1166 Fragen B 5 und 6) : In welchem Umfang und für welche Arten von öffentlichen Bauten hat die Bundesregierung Aufträge an Baufirmen aus kommunistischen Ländern vergeben oder beabsichtigt sie zu vergeben? Auf welche Weise hat die Bundesregierung dafür Vorsorge getroffen, daß in solchen Fällen den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit in ausreichendem Umfang Rechnung getragen wird? Auf Grund eines im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen ergangenen Erlasses des früheren Bundesschatzministers vom 2. Mai 1963 durften Unternehmen oder Arbeitnehmer aus dem kommunistischen Machtbereich nicht für Bauaufträge des Bundes eingesetzt werden. In der Vergangenheit sind daher keine Aufträge des Bundes an Baufirmen aus kommunistischen Ländern vergeben worden. Im Einvernehmen mit den beteiligten Ressorts wird der erwähnte Erlaß jedoch in den nächsten Tagen aufgehoben. Im übrigen hat die Bundesregierung aus Gründen der Preisdämpfung auf dem Baumarkt am 27. August 1970 beschlossen, in bilaterale Verträge mit osteuropäischen Ländern auch Bauleistungen mit einzubeziehen und osteuropäische Baufirmen verstärkt zur Ausführung öffentlicher und öffentlich geförderter Bauten heranzuziehen. In welchem Umfang sich hieraus konkrete Aufträge des Bundes ergeben werden, läßt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht übersehen. Den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit wird dadurch in ausreichendem Umfang Rechnung getragen, daß die mit Rundschreiben des früheren Bundesschatzministers vom 1. April 1963 amtlich eingeführten Geheimschutzhinweise Bau (GH Bau) auch heute noch gelten. In diesen Geheimschutzhinweisen, die bei allen mit Bundesmitteln finanzierten Baumaßnahmen im Bereich der Finanzbauverwaltungen beachtet werden müssen, sind die jeweils zu beachtenden Sicherheitsanforderungen im einzelnen festgelegt. Zu Ihrer Information füge ich ein Exemplar der GH Bau bei. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 3773 Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 23. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI /1166 Frage B 7) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Höhe der zu bewilligenden ERP-Kredite im Regionalen Aktionsprogramm Oberpfalz nach der Festlegung von 3 übergeordneten Schwerpunkten am 14. August 1970 im Rahmen der Subventionswertberechnung rückwirkend an einem Subventionshöchstwert vom 25 % orientiert werden kann, um wenigstens in diesem Bereich die von der bayerischen Staatsregierung verschuldete verspätete Vorlage des Regionalen Aktionsprogramms durch einen Akt der Bundesregierung auszugleichen? Der Interministerielle Ausschuß für regionale Wirtschaftspolitik hat das bayerische Regionale Aktionsprogramm „Oberpfälzisches Zonenrand- und Ausbaugebiet" am 14. August 1970 gebilligt. Dieses Programm hätte schon am 30. Juli 1970 gebilligt werden können, wenn es früher vorgelegt worden wäre. Die Bundesregierung wird sich darum bemühen, daß sich aus dieser Verzögerung keine Nachteile für einzelne Investoren ergeben. Ihre zweite Frage wird der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantworten. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 22. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI /1166 Frage B 8) : Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung hei der Prüfung der Frage gekommen, Fristversäummisse bei der Beantragung des Aufwertungsausgleichs im Rahmen einer Härteregelung durch eine Änderungsverordnung zu heilen? Die Analyse des vom Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen vorgelegten Materials hat ergeben, daß der Anteil der Fristversäumnisse mit durchschnittlich 3,63 % (Amtsverfahren für Alterskassenmitglieder) und 2,63 % (Antragsverfahren für Nichtmitglieder) zwar relativ gering ist, daß jedoch eine erhebliche Schwankungsbreite besteht, die zwischen 0,26 % (Alterskasse Würzburg) und 7,9% (Alterskasse Karlsruhe) liegt. Die Ursachen dieses regionalen Ungleichgewichts waren bis jetzt nicht zu klären. Diese zu ungleichmäßige Verteilung des Aufwertungsausgleichs hat mich dazu bewogen, die geltenden Fristen rückwirkend bis zum 25. August 1970 sowohl für Mitglieder der Alterskassen als auch für Nichtmitglieder zu verlängern. Durch diese Regelung werden alle bekannten Fälle verspäteter Geltendmachung des Aufwertungsausgleichs erfaßt. Den — wohl nicht zahlreichen — Landwirten, die im Hinblick auf den Fristablauf überhaupt nicht reagiert haben, soll mit einer speziellen Wiedereinsetzungsbestimmung geholfen werden. Des weiteren soll für die Jahre 1971, 1972 und 1973 die Rücksendungsfrist im Amtsverfahren von drei auf fünf Wochen verlängert werden, im Antragsverfahren ebenfalls um weitere zwei Wochen. Die Fristverlängerung bedarf einer Änderungsverordnung im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Arbeit und Sozialordnung, sowie der Zustimmung des Bundesrates. Mit den Vorarbeiten hierzu wurde begonnen; der Verordnungsentwurf soll Anfang Oktober dem Bundesrat zugeleitet werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 23. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI /1166 Frage B 9) : Auf Grund welcher Unterlagen kommt die Bundesregierung in ihren „Perspektiven des Wirtschaftswachstums in der Bundesrepublik Deutschland" zu der Auffassung, wonach his 1985 mit einer jährlichen Steigerung der Arheitsstunden-Procluktisität vom 5 % gerechnet werden kann? Die Ableitung der Trendrate der Arbeitsproduktivität (Produktionsergebnis je Erwerbstätigen-stunde) basiert auf den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes über die Entwicklung des realen Bruttosozialprodukts und der Zahl der Erwerbstätigen sowie auf Schätzungen der geleisteten Arbeitszeit je Erwerbstätigen. Die Anwendung mathematisch-statistischer Verfahren, wie Regressionsanalysen u. ä., bei der Trendberechnung würde für das reale Wachstum des Bruttosozialprodukts je Erwerbstätigenstunde Werte ergeben, die eher etwas über 5 % liegen. In der Veröffentlichung des BMWi wurde diese Rate etwas niedriger angesetzt, um der Ungewißheit Rechnung zu tragen, mit der alle Aussagen über die Zukunft behaftet sind. Abgesichert wurde diese Größenordnung durch Schätzungen über den Kapitalkoeffizienten und die Kapitalintensität. Die Annahme eines stärkeren Absinkens der Trendrate der Arbeitsproduktivität wäre bei der projizierten Entwicklung der realen Investitionen, die wesentlich zur Durchsetzung des technischen Fortschritts und damit zur Steigerung der Arbeitsproduktivität beitragen, nicht plausibel. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 23. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI /1166 Frage B 10) : Ich frage die Bundesregierung: Wann wird der Auftrag erteilt, um die zugesagte Lärmschutzhalle auf dem US-Flugplatz Zweibrücken-Rimschweiler zu erstellen? Für den Flugplatz Zweibrücken wurden nach Übernahme des Flugplatzes Ende August 1969 vom 3774 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 Hauptquartier der US-Luftstreitkräfte Europa in Wiesbaden Lärmschutzmaßnahmen in das Ausbauprogramm aufgenommen. Die Programmvorschläge liegen zur Zeit dem amerikanischen Verteidigungsministerium zur Genehmigung vor. Als Lärmschutzmaßnahme sind vorgesehen: 1. Eine Lärmschutzkabine für ausgebaute Triebwerke, 2. zwei stationäre Geräuschdämpfer für Düsenflugzeuge. Mit der baulichen Fertigstellung der Lärmschutzkabine wird Ende 1972 und der stationären Geräuschdämpfer Ende 1973 /Anfang 1974 gerechnet. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 23. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (Drucksache VI /1166 Fragen B 11 und 12) : Inwieweit sind nach den bis jetzt der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisen enzymhaltige Waschmittel gefährlich? Was ist nach Auffassung der Bundesregierung gegen diese Gefahr zu unternehmen? Auf Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer, Tübingen, nach der „Gefährlichkeit" der sog. „biologisch aktiven" Waschmittel und der Initiative der Bundesregierung in dieser Angelegenheit habe ich in der 64. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. September 1970 geantwortet, daß die Mehrheit der vom Bundesgesundheitsamt befragten Universitätsinstitute eine Schädigung der menschlichen Gesundheit infolge der Verwendung dieser Waschmittel bisher nicht festgestellt hat. Einige Wissenschaftler schließen allerdings die Möglichkeit einer Schädigung nicht aus. Sie sehen sich jedoch zu einer Stellungnahme erst in der Lage, wenn wissenschaftlich gesicherte Untersuchungsergebnisse vorliegen. Zur Ermittlung dieser Ergebnisse ist inzwischen ein entsprechender Forschungsauftrag erteilt worden. Erst nach seinem Abschluß wird beurteilt werden können, ob diese Waschmittel zu gesundheitlichen Bedenken Anlaß geben. Sollten die proteolytischen Enzyme in einigen Waschmiteln die menschliche Gesundheit gefährden, werde ich im Interesse des Verbrauchers dafür sorgen, daß diese Stoffe nicht mehr verwendet werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. September 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schimschok (Drucksache VI /1166 Frage B 13) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die für Rentner in einer jetzt anlaufenden Sonderaktion gewährten Fahrpreisermäßigungen für Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn auch auf Schwerbeschädigte mit amtlichem Ausweis auszudehnen, oder besteht, falls das nicht der Fall ist, die Absicht, diesen Personenkreis in eimer weiteren Sonderaktion zu einem späteren Zeitpunkt zu berücksichtigen? Die Entscheidung über Fahrpreisermäßigungen und tarifliche Sonderaktionen liegt nach dem Gesetz in der Hand des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, der den Betrieb nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen hat. Er beabsichtigt nicht in die diesjährige Sonderaktion für die älteren Mitbürger, die am 12. Oktober wieder zu laufen beginnt und am 5. Dezember endet, weitere Personnenkreise einzubeziehen. Ob es der Bundesbahn möglich sein wird, in den kommenden Jahren den in Ihrer Frage, Frau Kollegin, genannten Personenkreis in einer Sonderaktion zu berücksichtigen, läßt sich noch nicht sagen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI /1166 Fragen B 14 und 15) : Entspricht der Schallschutz, der im Zusammenhang mit dem Neubau des Autobahnzubringers Ulm—Hittistetten im Zuge der B 19 innerhalb des Wohngebiets der Stadt Neu-Ulm vorgesehen ist, den neuesten technischen Erkenntnissen, oder besteht, wenn auch unter Inkaufnahme höherer Kosten, die Möglichkeit, eine bessere Lösung, als im Planfeststellungsbeschluß vorgesehen, durchzuführen? Welche Mehrkosten würden in diesem Fall entstehen? Im Bereich der Siedlung am Illerkanal werden beidseitig des neuen Bundesautobahn-Zubringers Ulm—Hittistetten im Zuge der B 19 rd. 4,50 m hohe Schallschutzwände errichtet. Diese im Planfeststellungsbeschluß festgelegten Schutzmaßnahmen stellen unter den vorliegenden Verhältnissen in schalltechnischer, verkehrstechnischer, bautechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht die zweckmäßigste Lösung dar. Mit Errichtung dieser Wände werden sich daher nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen die Belästigungen erheblich reduzieren lassen. Ein wirksamer Schallschutz wäre nur durch die Untertunnelung des Geländes zu erreichen. Wegen des hohen Grundwasserstandes und der Unterfahrung eines Triebwerkkanales ist diese Untertunnelung sehr schwierig und außergewöhnlich aufwendig. Bei einem Vorprojekt wurden die Kosten auf rd. 20 Millionen DM ermittelt. Die Betriebskosten (Beleuchtung und Entlüftung) würden zusätzlich rd. 85 000 DM im Jahr und die Unterhaltungskosten rd. 180 000 DM im Jahr ausmachen. Technische und wirtschaftliche Gründe sprechen daher gegen die Tunnellösung. Die Mehrkosten für die Tunnellösung ergeben sich aus der Differenz der Kosten für die Schallschutzwände mit rd. 1,2 Millionen DM und für die Untertunnelung mit rd. 20 Millionen DM. Bei einer Untertunnelung müßten daher zusätzliche Kasten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 3775 in Höhe von rd. 18,8 Millionen DM und der erhöhte Betriebs- und Unterhaltungsaufwand aufgewendet werden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (Drucksache VI /1166 Frage B 16) : Ist die Bundesregierung bzw. das Bundesverkehrsministerium gewillt, die Ausbauarbeiten der B 12 zur Ortsumgehung von Haag im Landkreis Wasserburg noch in diesem Jahr zu beginnen? Es ist vorgesehen, die Ortsumgehung von Haag im Zuge der Bundesstraße 12 im 1. Fünfjahresplan (1971--1975) zu berücksichtigen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich in der 2. Hälfte dieses Planes durchgeführt. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Storm (Drucksache VI /1166 Frage B 17) : Ist die Bundesregierung bereit, Auskunft darüber zu geben, welches die Gründe für die Stillegung der Arbeiten an der Kreuzung der Bundesstraße B 76/B 207 (E 4) am Süseler Baum waren, und kann die Bundesregierung sagen, wann die Ausbauarbeiten wiederaufgenommen und beendet sein werden, um diesen in Norddeutschland wohl einmaligen und vor allein in den Sommermonaten den Ferien- und internationalen Durchgangsverkehr belastenden Engpaß endgültig zu beseitigen? Der verkehrliche Ausbau der Kreuzung B 76/ B 207 (E 4) am Süseler Baum erfordert eine umfangreiche Verlegung der B 76; der Bauentwurf hierfür ist genehmigt, das Planfeststellungsverfahren steht bevor. Die Brücke im Zuge der B 207 (E 4) über die zu verlegende B 76 ist vollendet und seit 18. September 1970 unter Verkehr. Bauarbeiten sind nicht eingestellt worden; allerdings ist deren zügige Fortsetzung zur Verwirklichung der endgültigen Lösung derzeit aus finanziellen Gründen leider nicht möglich, weil die für den Ausbau der Bundesfernstraßen in Schleswig-Holstein vorgesehenen Mittel in hohem Maße durch die im Hinblick auf die Olympischen Segelwettbewerbe 1972 termingebundenen Maßnahmen des sogenannten Olympischen Programms beansprucht werden. Um die — auch mir bekannten — unzulänglichen Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung Süseler Baum schon für die Saison 1971 wesentlich zu verbessern, wird eine Zwischenlösung gebaut, die unter Ausnutzung der neuen B-207-Brücke die Abwicklung des kreuzenden Verkehrs in 2 Ebenen ermöglicht. Die Arbeiten hierfür werden in Kürze begonnen. Es wird angestrebt, die endgültige Lösung 1973 zu vollenden. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wulff (Drucksache VI /1166 Frage B 18) : Trifft es zu, daß über die in der Verwirklichung befindlichen Baumaßnahmen an der Bundesstraße 7 zwischen Letmathe und Iserlohn hinaus in Kürze neue Baumaßnahmen vornehmlich auch bis Menden durchgeführt werden können, um die für den sauerländischen Raum so wichtige Straße zum frühestmöglichen Zeitpunkt fertigstellen zu können, und trifft es weiter zu, daß nummehr neue Mittel dazu bereitgestellt werden können? Die im Bau befindliche neue Bundesstraße 7 Hohenlimburg—Letmathe—Iserlohn soll bis zum Ende des 1. Fünfjahresplanes (1971-1975) fertiggestellt werden, Sie schließt dann zunächst östlich Iserlohn an die bestehende B 7 an. Der Weiterbau der autobahnähnlichen Straße bis in den Raum Menden kann jedoch erst nach 1975 erfolgen. Mit Fertigstellung des Abschnittes Hohenlimburg—Iserlohn, der seine Fortsetzung nach Westen in den schon unter Verkehr liegenden Abschnitt Hohenlimburg—Hagen findet, ist der verkehrlich unzulänglichste Bereich der B 7 durch eine moderne und leistungsfähige Bundesfernstraße ersetzt worden. Die Kosten betragen rd. 125 Millionen DM. Für den weiter östlich liegenden Straßenzug Werl—Neheim-Hüsten—Arnsberg, der ebenfalls wegen der dort bestehenden schwierigen Verkehrsverhältnisse dringend ist, sind namhafte Anlaufbeträge in den Entwurf des 1. Fünfjahresplanes eingestellt. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigel (Drucksache VI /1166 Frage B 19) : Ist es richtig, daß durch die Beseitigung der Straßenbäume an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen die Zahl der Verkehrstoten und -verletzten wesentlich verringert werden könnte? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß durch die Beseitigung aller Straßenbäume an Bundesstraßen — nur für diese ist der Bund zuständig und kann Weisungen erteilen — die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten wesentlich verringert werden könnte. Mit dem Abholzen aller Bäume an bestehenden Straßen ist die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten nicht wesentlich zu verringern. Gerade bei Straßen mit einem nahe an der Fahrbahn befindlichen Baumbestand handelt es sich in der Regel um ältere Anlagen, die hinsichtlich ihres Ausbauzustandes keinen modernen und schnellen Verkehr vorbehaltlos aufnehmen können. Dazu fehlen in der Regel die erforderlichen Straßenbreiten, die Sichtverhältnisse, die entsprechend großen und richtig angelegten Kurven und anderes mehr. Werden bei 3776 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 solchen Straßen nur die seitlichen Bäume entfernt, ohne die gesamte Anlage gleichzeitig auszubauen, so steigt durch das Öffnen der Sichtfelder in der Regel die mittlere Fahrgeschwindigkeit und damit die Gefahr von Fahrzeugkollisionen. Selbstverständlich werden Bäume, die für den Verkehr auf der Straße eine unmittelbare Gefahr bedeuten, beseitigt. Im Einzelfall wird hierüber von den zuständigen Straßenbaubehörden entschieden, denen die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/ 1166 Fragen B 20 und 21) : In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, im Zeitraum 1971 bis 1975 die Ostregion des Ballungsraumes Stuttgart (insbesondere die Landkreise Waiblingen, Backnang und Schwäbisch Gmünd) angesichts des dort akuten Verkehrsnotstandes durch leistungsfähige Verkehrsverbindungen an das Bundesautobahnnetz, zum Flughafen Stuttgart sowie zurr Stuttgarter Neckarhafen hin anzuschließen? Wie weit ist der Stand der Planungen für die B 312, B 14, B 29 sowie für die Odenwald-Autobahn in diesem Raum? Nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist im Raum Waiblingen—Backnang—Schwäbisch Gmünd der Neubau einer Autobahn-Ostumfahrung von Stuttgart und der 4spurige Neu- bzw. Ausbau ;) der Bundesstraßen 14 und 29 vorgesehen. Alle diese Vorhaben sind in die 1. Dringlichkeit eingeplant. Das gleiche gilt für den 1. Abschnitt einer neuen Bundesfernstraßenverbindung zwischen Waiblingen (B 14) und Schlaitdorf (B 27 neu). Durch diese vorgesehenen Maßnahmen wird eine ausreichende Fernstraßenerschließung der Ostregion des Ballungsraumes Stuttgart erreicht werden. Die nach der Dringlichkeitsuntersuchung ermittelte Vielzahl der anstehenden vordringlichen Maßnahmen übersteigt allerdings das heute zu verplanende Finanzierungsvolumen des Zeitraumes von 1971 bis 1975, so daß nicht alle entsprechenden Maßnahmen bereits im 1. Fünfjahresplan ausgeführt oder begonnen werden können. Es ist jedoch beabsichtigt, für die Maßnahmen im Zuge der Bundesstraßen 14 und 29 Beträge in den 1. Fünfjahresplan, der zur Zeit aufgestellt wird, einzustellen. Die vorgesehene Einplanung entspricht auch dem Stand der Vorbereitungen für die betreffenden Maßnahmen. Die Planungen für die Bundesstraßen 14 und 29 sind im angesprochenen Bereich (mit Ausnahme der Abschnitte bei Schorndorf und Schwäbisch Gmünd) im wesentlichen abgeschlossen und befinden sich in der Planfeststellung. Für die Ostumgehungen von Stuttgart im Zuge der Neckar-Alb-Autobahn (Odenwaldautobahn) und der Bundesstraße 312 sind die generellen Untersuchungen noch im Gange. Bei den besonderen Schwierigkeiten für die Linienfindung dieser neuen Bundesfernstraßen ist ein Zeitpunkt für den Abschluß der Planungsarbeiten noch nicht abzusehen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mick (Drucksache VI /1166 Fragen B 22 und 23) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die durch Hochhausbau geschädigten Fernsehteilnehmer Anspruch auf Wiederherstellung eines einwandfreien Fernsehempfanges auf Kosten der Verursacher der Fernsehempfangsbeeinträchtigung haben? Gedenkt die Bundesregierung, ihren Einfluß dahin gehend geltend zu machen, so daß eine rechtliche Lösung dieses sich in seiner Tragweite ständig ausdehnenden Problems — wie es unter anderem aus dem Artikel „Hilfe für ,Hochbaugeschädigte" der Fachzeitschrift „Funkschau", Hamburg, 1/70, deutlich hervorgeht -- in absehbarer Zeit erzielt werden kann? Die Bundesregierung hat ihre Meinungsbildung in dieser rechtlich und verfassungsmäßig schwierigen Frage noch nicht abgeschlossen. Von dem endgültigen Ergebnis ihrer Überprüfung und den Vorschlägen einer Rechtskommission des Arbeitskreises „Rundfunkempfangsantennen", in der der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen, der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, die kommunalen Spitzenverbände, die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD und die Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft vertreten sind, wird es abhängen, ob die Bundesregierung eine rechtliche Lösung dieses Problems vorschlagen kann. Falls eine bundesrechtliche Regelung rechtlich zulässig und zweckmäßig ist, wird das zuständige Ressort um eine baldige Ausarbeitung bemüht sein. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 23. September 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/ 1166 Fage B 24) : Billigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Wissenschaftsrats vom 29. Mai 1970, daß nur solche Pädagogischen Hochschulen eine Förderung von seiten des Bundes erwarten können, deren Einbeziehung in eine integrierte Gesamthochschule in Frage kommt oder die selbst zu einer integrierten Gesamthochschule ausgebaut werden können? Bei der grundsätzlichen Erörterung der Frage, ob die Pädagogischen Hochschulen in die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz aufgenommen werden sollen, hat sich der Wissenschaftsrat am 30. Mai 1970 dafür ausgesprochen, isolierte Pädagogische Hochschulen, d. h. solche, die nicht in eine Gesamthochschule einbezogen werden können, nicht mehr zu gründen und Ausbaumaßnahmen isolierter Pädagogischer Hochschulen dementsprechend aus Bundesmitteln nicht mehr zu fördern. Mit dem Begriff „Ausbaumaßnahmen" sind Erweiterungsmaßnahmen gemeint. Einzelne Bauvorhaben, die zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit unvermeidlich sind, sollen nach Auffassung des Wissenschaftsrats mithin auch in Zukunft gefördert werden können. Diese Empfehlung berücksichtigt insbesondere § 2 (1) des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1970 3777 Hochschulbauförderungsgesetzes, nach dem die Hochschulen nach Fachrichtungen, Zahl, Größe und Standort ein zusammenhängendes System bilden sollen. Hinzuweisen ist auch auf die vom Deutschen Bundestag kürzlich beschlossene Neufassung von § 4 Abs. 2 des Hochschulbauförderungsgesetzes. Danach ist Voraussetzung für die Aufnahme weiterer Hochschulen in die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz und damit für die Förderung durch Bundesmittel, daß die Einbeziehung in die Gemeinschaftsaufgabe wegen der Bedeutung für die Gesamtheit hochschulpolitisch erforderlich ist; das ist, wie § 4 Abs. 2 weiter bestimmt, insbesondere dann anzunehmen, wenn zwischen der in die Anlage aufzunehmenden Hochschule und einer in der Anlage bereits genannten Hochschule eine Zusammenarbeit zum Zwecke der wirksameren Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht wird. Die Bundesregierung billigt aus diesen Gründen die genannte Stellungnahme des Wissenschaftsrats. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 23. September 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/ 1166 Frage B 25) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei dem Tarifsystem für Wissenschaftler an Forschungszemtren den Leistungsgedanken verstärkt zu berücksichtigen und das bisherige Vergütungssystem durch einen Wissenschafts- und Technikertarif abzulösen, der bei sozialer Sicherung eine flexiblere Leistungsvergütung ermöglicht? Das für die vom Bund geförderten Forschungseinrichtungen verbindliche Tarifsystem des BAT sieht bei weitgehender sozialer Absicherung eine leistungs- und lebensaltersbezogene Vergütung vor, die jedoch nicht allen Besonderheiten im Bereich der Forschungszentren in vollem Umfang Rechnung trägt. Um dem zu begegnen, hat der Kabinettausschuß für wissenschaftliche Forschung, Bildung und Ausbildungsförderung im Jahre 1966 über- und außertarifliche Maßnahmen (insbesondere Zulagenregelungen für das wissenschaftliche und technische Personal) beschlossen. Hierdurch wurde den Forschungszentren ein gewisser Spielraum gegeben, im Rahmen einer flexibleren Handhabung des Vergütungssystems auch besonders herausragende Leistungen zu berücksichtigen. Diese Regelungen haben zwar zu einer weitgehenden Besserung der Personalsituation bei den Forschungseinrichtungen geführt (vgl. Bundestags-Drucksachen V/2165, V/3963) ; sie werden jedoch, wie sich bei den von meinem Hause im letzten halben Jahr durchgeführten Anhörungen ergeben hat, von den Forschungseinrichtungen als auf längere Sicht nicht ausreichend angesehen. Die beteiligten Bundesressorts prüfen daher z. Z., inwieweit neben dem ab 1. Oktober 1970 in Kraft tretenden verbesserten neuen Vergütungssystem zum BAT eine Erweiterung der bestehenden Zulagenregelungen notwendig ist. Die schon seit Jahren vielfach erhobene Forderung, für das wissenschaftliche und technische Personal der Forschungseinrichtungen ein eigenständiges Tarifsystem zu schaffen, ist von der Bundesregierung wiederholt geprüft worden. Dabei ist bisher, vor allem im Hinblick auf die gesamte tarifpolitische Lage im öffentlichen Dienst, von einem gesonderten Tarifsystem abgesehen worden. Stattdessen wurde versucht, den speziellen Erfordernissen der Forschungseinrichtungen durch gezielte Zulagenregelungen Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung wird dennoch auch künftig die Frage, ob für das wissenschaftliche und technische Personal in Forschungseinrichtungen ein gesondertes leistungsbezogenes Tarifsystem notwendig und auch in tarifpolitischer Hinsicht vertretbar ist, immer wieder überprüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Isidor Früh


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. in Baden-Württemberg von den jetzt bestehenden 94 000 hauptberuflichen Landwirten nach der jetzigen Förderungsschwelle höchstens 6000, nach der flexibleren
    minus 15 %— höchstens 10 000 noch zu einer Förderung herangezogen werden können, und — dies würde uns besonders interessieren — inwieweit wäre die Bundesregierung bereit, das Reineinkommen durch diese Nebeneinkommen zu ergänzen, welch einen Prozentsatz etwa könnte dies ausmachen?


Rede von Fritz Logemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege, es sind ja die verschiedensten Berechnungen zu der von Ihnen angeschnittenen Frage angestellt worden, wieviel Betriebe in den einzelnen Gebieten entwicklungsfähig sind und wie viele es nicht sein können. Ich glaube, daß für genaue Untersuchungen noch die Grundlagen fehlen. Wir können hier nach meiner Auffassung erst zu einem gerechteren Urteil kommen, wenn diese Richtlinien ein Jahr in Kraft sind; darauf ist auch verschiedentlich hingewiesen worden. Im übrigen wäre ich bereit, aus dem nichtlandwirtschaftlichen Einkommen einen erheblichen Teil mit anzurechnen. Aber auch darüber gehen, was den Prozentsatz betrifft, die Meinungen etwas auseinander.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dasch.