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    Deutscher Bundestag 67. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. September 1970 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Blank 3665 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 3665 A Fragestunde (Drucksache VI/ 1166) Fragen der Abg. Frau Geisendörfer: Meldung in der Wochenzeitschrift „Quick" betr. Entschädigung für gesundheitliche und finanzielle Einbußen von Opfern von Verbrechen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3666 A, C, D, 3667 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) 3666 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 3666 D Frage des Abg. Hansen: Wiedereingliederung von Strafgefangenen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3667 A, C Hansen (SPD) . . . . . . . . 3667 C Zur Geschäftsordnung von Hassel, Präsident 3667 C Frage des Abg. Härzschel: Zigarettenwerbung in den Massenmedien Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 3667 D, 3668 A, B, C Härzschel (CDU/CSU) 3668 A Dasch (CDU/CSU) 3668 B Memmel (CDU/CSU) 3668 C Frage des Abg. Gnädinger: Lösung der Bodenfrage Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3668 D, 3669 A Gnädinger (SPD) . . . 3668 D, 3669 A Frage des Abg. Niegel: Mitglieder der Bodenrechtskommission Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3669 B, C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 3669 B, C Fragen der Abg. Dr. Fuchs und Zebisch: Sonderabschreibungen bei Investitionen im Zonenrandgebiet Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3669 D, 3670 A, B, C 3671 A, B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 3669 D, 3670 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 3670 B Zebisch (SPD) . . . . . . . . 3671 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 3671 B Fragen des Abg. Löbbert: Subventionierung der Nahverkehrsbetriebe durch den Bund Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3671 C, D, 3672 A Löbbert (SPD) . . . . . . . 3671 C, D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. September 1970 Frage des Abg. Hansen: Wiedereinstellung von Arbeitern, Angestellten und Beamten nach Verbüßung von Freiheitsstrafen in den öffentlichen Dienst Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3672 B, D Hansen (SPD) . . . . . . . . . 3672 C Frage des Abg. Dr. Enders: Errichtung von KatastrophenschutzZentren Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3672 D, 3673 A Dr. Enders (SPD) 3673 A Frage des Abg. Dr. Enders: Beteiligung des Bundes an den Kosten für Katastrophenschutz-Zentren Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3673 B, C Dr. Enders (SPD) 3673 C Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) : Umgang des Organisationskomitees zur Vorbereitung der Olympischen Spiele München 1972 mit öffentlichen Mitteln Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3673 D, 3674 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 3674 A Frage des Abg. Niegel: Sendung von Interviews mit möglichen Verbrechern und Attentätern durch Fernseh- und Rundfunkanstalten Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3674 A, C, D Niegel (CDU/CSU) 3674 C Memmel (CDU/CSU) 3674 D Fragen des Abg. Picard: Sendung „XY — ungelöst" des Zweiten Deutschen Fernsehens Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3675 A, B, C Picard (CDU/CSU) 3675 B, C Frage des Abg. Weigl: Einführung der paritätischen Mitbestimmung in den kommunalen Eigengesellschaften Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3675 D, 3676 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 3676 A Frage des Abg. Weigl: Errichtung eines Vermögensbildungsfonds für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3676 B, C Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 3676 B Frage des Abg. Dasch: Belastung des Volkswagenwerks durch die Aufwertung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3676 C, D, 3677 A Dasch (CDU/CSU) . . . 3676 D, 3677 A Fragen des Abg. Dr. Ritz: Pressemeldungen betr. Wünsche der DDR auf Lieferung von Weizen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3677 B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 3677 B Memmel (CDU/CSU) 3677 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . 3677 C Dasch (CDU/CSU) . . . . . . 3677 D Fragen des Abg. Baier: ERP-Mittel zur Förderung der Wasserwirtschaft Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 3678 A, B Baier (CDU/CSU) 3678 A, B Frage des Abg. Höcherl: Kritik des Ministerialdirektors Hankel an der Geschäftspolitik der Realkreditinstitute Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3678 C, D, 3679 A Höcherl (CDU/CSU) 3678 D Frage des Abg. Höcherl: Äußerung des Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, Dr. Emminger, betr. Abhängigkeit der europäischen Währungen vom Dollar Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 3679 A, B, C Höcherl (CDU/CSU) 3679 B Dasch (CDU/CSU) 3679 B Frage des Abg. Josten: Förderung von Medizinstudenten im Rahmen der Studienförderung der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3679 D, 3680 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 3680 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. September 1970 III Fragen des Abg. Biehle: In der DGB-Zeitung „Welt der Arbeit" unter der Überschrift „Wehrpflicht in der Krise" geäußerte Vermutung bezüglich der Behandlung von Arbeiterkindern bei der Heranziehung zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3680 B, 3681 A Biehle (CDU/CSU) . . . . . . . 3680 D Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 197 1) (Drucksachen VI/ 1100, Ergänzung zu VI/ 1100) Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . 3681 B, 3684 A, C, 3685 A von Hassel, Präsident 3684 B, C Dr. Barzel (CDU, CSU) . . 3684 D, 3685 A Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 a GG) (Drucksache VI/ 1109) — Erste Beratung — 3694 D Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache VI/ 1156) — Erste Beratung — . . 3694 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr (Drucksache VI/611); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/ 1158) — Zweite und dritte Beratung — 3695 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1969 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia sowie zu dem Internen Durchführungsabkommen (Drucksachen VI/725, zu VI/725); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/ 1159) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3695 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien über den Luftverkehr (Drucksache VI/935); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1162) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3695 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung erlassene Neununddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —, Vierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen VI/946, VI/1112, VI/ 1161) . . . . . . . . . . . . 3695 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11/70 — Zollkontingente für Rohblei und Rohzink) (Drucksachen VI/ 1066, VI/ 1160) . . . . 3696 A Entwurf eines Gesetzes über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) (Drucksache VI/ 1117) — Erste Beratung — Leber, Bundesminister . . . . . 3696 B Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 3698 C Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . 3701 D Ollesch (FDP) 3703 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3705 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3707 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Glombig betr. Ausdehnung des Schwerbeschädigtengesetzes auf alle nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 v. H. erwerbsgeminderten Personen . . . . . . . . . . . . 3707 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rollmann betr. Verkaufsverbot für den Süßstoff Cyclamat . . . 3708 A 67. Sitzung Bonn, den 23. September 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 9. Adams * 25. 9. Dr. Ahrens ** 25. 9. Alber ** 25. 9. Amrehn ** 25. 9. Dr. Arndt (Hamburg) 25. 9. Bals ** 25. 9. Bauer (Würzburg) '* 25. 9. Benda 25. 9. Berger 25. 9. Blumenfeld ** 25. 9. Dr. Bussmann 23. 9. Corterier 25. 9. van Delden 26. 9. Dichgans 25. 9. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 25. 9. Dr. Dittrich * 25. 9. Draeger ** 25. 9. Dürr 25. 9. Erhard (Bad Schwalbach) 24. 9. Dr. Eyrich 25. 9. Dr. Franz 25. 9. Fritsch ** 25. 9. Dr. Furler ** 25. 9. Gerlach (Emsland) * 25. 9. Gewandt 23. 9. Gierenstein 25. 9. Dr. Haack 25. 9. Haase (Kellinghusen) ** 25. 9. Dr. Hauser (Sasbach) 25. 9. Frau Herklotz ** 25. 9. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 25. 9. Heyen 18. 12. Hirsch 25. 9. Hösl ** 25. 9. Horn 29. 9. Dr. Jaeger 25. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25. 9. Dr. Kempfler 25. 9. Frau Klee 25. 9. Kleinert 25. 9. Dr. Kliesing (Honnef) ** 25. 9. Klinker * 25. 9. Frau Dr. Kuchtner 25. 9. Lemmrich ** 25. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 25. 9. Lenze (Attendorn) ** 25. 9. Meister * 23. 9. Metzger 25. 9. Dr. Miltner 25. 9. Müller (Aachen-Land) * 25. 9. Dr. Müller (München) ** 25. 9. Dr. Müller-Emmert 25. 9. Petersen 26. 9. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungendes Europäischen Parlaments *5 Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Pinger 25. 9. Pöhler ** 25. 9. Pohlmann 25. 9. Richter ** 25. 9. Dr. Rinderspacher ** 25. 9. Rollmann 25. 9. Roser ** 25. 9. Dr Rutschke ** 25. 9. Dr. Schäfer (Tübingen) 25. 9. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 25. 9. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 9. Dr. Schmücker ** 25. 9. Dr. Schmude 25. 9. Dr. Schulz (Berlin) ** 25. 9. Sieglerschmidt ** 25. 9. Dr. Slotta 15. 10. von Thadden 25. 9. Dr. Tamblé 30. 10. Vogel 25. 9. Volmer 25. 9. Frau Dr. Walz ** 25. 9. Westphal 26. 9. Wilhelm 30. 10. Wischnewski 23. 9. Dr. de With 25. 9. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 23. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glombig (Drucksache VI/1166 Frage A 4) : Wird bei der geplanten Novellierung des Schwerbeschädigtengesetzes die Bestimmung des SPD-Gesetzentwurfes aus der 2. Legislaturperiode (Drucksache 1267) berücksichtigt, wonach der Schutz des Gesetzes auf alle Personen auszudehnen ist, welche nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 v. H. erwerbsgemindert sind, und wann ist mit der Vorlage eines solchen Gesetzentwurfes durch die Bundesregierung zu rechnen? Die Bundesregierung hat bereits in ihrem Aktionsprogramm vom 14. April 1970 zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten wörtlich erklärt: „In den geschützten Personenkreis sollten unabhängig von der Ursache der Behinderung alle Behinderten einbezogen werden, bei denen ein Schutzbedürfnis besteht." Bei der geplanten Novellierung des Schwerbeschädigtengesetzes ist vorgesehen, den Begriff „Schwerbeschädigter" durch den Begriff „Schwerbehinderter" zu ersetzen. Als Schwerbehinderte sollen alle Personen im erwerbsfähigen Alter gelten, die ungeachtet der Art und Ursache ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend um mindestens 50 v. H. in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind. Die Arbeiten zur Vorbereitung der Novellierung haben begonnen. Ich gehe davon aus, daß die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Laufe des nächsten Jahres vorlegen wird. 3708 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. September 1970 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 22. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache VI/1166 Frage A 5): Beabsichtigt die Bundesregierung ein Verkaufsverbot für den Süßstoff Cyclamat, nachdem die amerikanische Bundesbehörde für die Lebens- und Arzneimittelüberwachung, die Food and Drug Administration (FDA), den Verkauf von Cyclamat zum 1. September dieses Jahres mit der Begründung verboten hat: „Cyclamate haben sich in Tierversuchen als krebserzeugende Substanzen erwiesen"? Die Bundesregierung bereitet seit längerem weitere Beschränkungen der in der Bundesrepublik ohnehin bestehenden restriktiven Vorschriften für den Verkehr mit Cyclamaten vor. Die im Laufe dieser Vorarbeiten bekanntgewordenen amerikanischen Maßnahmen, deren endgültige Auswirkungen nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres noch nicht abzusehen sind, werden, falls sie sich als wissenschaftlich gesichert herausstellen, auch in der Bundesrepublik zu weiteren Verkehrsbeschränkungen oder zu einem Verbot von Cyclamat führen. Die Bundesregierung hat Ende 1969, auf das Urteil namhafter deutscher Wissenschaftler gestützt, Beschränkungsmaßnahmen der cyclamatherstellenden und -verarbeitenden Industrie für Cyclamate erreicht, die durch die bereits erwähnte gesetzliche Neuregelung abgelöst werden sollen. Die sorgfältige Prüfung durch deutsche Krebsforscher, Diabetologen und Toxikologen, auf die ich in meiner Antwort an Herrn Abgeordneten Peiter vom 16. September 1970 (BT-Protokoll über die 64. Sitzung vom 16. September 1970, Anlage 9) schon hingewiesen hatte, hatte keine volle Bestätigung der amerikanischen Tierversuche ergeben. Ich verfolge zur Zeit mit Sorge, daß in der Werbung für Cyclamat in der Presse sowohl die amerikanischen Maßnahmen wie die Auffassung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit in irreführender Weise dargestellt werden. Die auf meine Anregung von der deutschen Industrie vereinbarten Maßnahmen gehen davon aus, daß unter sorgfältiger Abwägung der Risiken nur einem begrenzten Personenkreis, der auf den Verzehr von Cyclamat angewiesen ist, dieser Süßstoff zur Verfügung gestellt werden soll.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alex Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ein Tief in der politischen Argumentation hat die CSU mit ihrer Wahlanzeige „SPD gleich Inflation" erreicht. Der als unbestechlicher Stabilitätsanhänger geltende Redakteur der Süddeutschen Zeitung Walter Slotosch kommentiert die Anzeige in seiner Zeitung am 15. September 1970 mit dem Hinweis, daß er schon vor acht Jahren eine Sonderseite veröffentlich habe mit dem Titel: „Die Mark ist nur noch 66 Pfennig wert". Wörtlich schreibt er und ich zitiere nun —:
    „Auf dieser 1962 veröffentlichten Sonderseite fand sich eine graphische Projektion der Geldentwertung bis zum Jahre 1972. Es ist geradezu erschreckend, wie genau die für 1970 dabei vorausberechnete Entwertungsrate tatsächlich erreicht wurde. Nein, die Deutsche Mark ist in den zwanzig Jahren der CDU/CSU-Regierung wirklich nicht stabil geblieben."
    Walter Slotosch trifft die Feststellung:
    „Es gehört wahrhaftig eine ziemliche Unverfrorenheit dazu, jetzt so zu tun, als hätte die Aufweichung der stabilen Mark erst vor zehn Monaten begonnen."

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, ich sage noch einmal, wer dieses Inserat „SPD gleich Inflation" mit dem begleitenden Text gelesen hat, der so eindeutig und so ohne Wenn und Aber ist, der darf sich nicht wundern, daß man an die zwei Weltkriege und die darauf folgenden Inflationen erinnert hat

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien)

    und daß man hinzufügt — und das habe ich getan —, daß sich die SPD weniger in der geistigen Nähe derer befindet, die schuld an Weltkrieg und Inflation waren, als die CDU/CSU.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das war, wie ich meinen möchte, eine sehr vorsichtige Formulierung.
    Dieselbe Kennzeichnung, die Herr Walter Slotosch getroffen hat, gilt auch für die „Bild"-Rechnung des Herrn Generalsekretärs der CDU, Heck. Ich muß die ganze Rechnung gleich welchen Ausgangsbetrag man zugrunde legt -- schon vom Ansatz her ablehnen, weil sie den Tatbestand, um den es sich handelt, in einer unzulässig vereinfachenden Weise wiedergibt. Diese Simplifizierung läßt z. B. völlig unberücksichtigt, daß erstens die Verzinsung auch der Spareinlagen höher geworden ist, und berücksichtigt zweitens alle jene Leistungen nicht, die den Sparern aus der staatlichen Sparförderung in Form von Sparprämien und Steuerersparnis zufließen. Ich muß sagen, es ist unglaublich, daß in einer demokratischen Partei der Oppositionsfanatismus solch traurige, für unser ganzes Volk zu bedauernde Triumphe feiern kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, wie lange man gegen die Preissteigerungen, die eine Spätfolge des zu einer Zeit außer Kontrolle geratenden Booms sind, in der die CDU/CSU noch stärkste Regierungspartei war, mit nachfragedämpfenden Maßnahmen vorgehen kann, muß sehr sorgfältig überlegt werden. Wenn die Entspannung auf der Nachfrageseite sich fortsetzt, so hängt die schnelle Wiedergewinnung der Stabilität immer mehr davon ab, daß die Unternehmen in ihrem Preisverhalten und die Tarifvertragsparteien bei ihren lohnpolitischen Vereinbarungen diesen Klimawechsel früh genug berücksichtigen. Entscheidungen, die die Stabilisierungspolitik der Bundesregierung unterstützen, sind in dieser Lage die Voraussetzung dafür, daß es nicht zu einer Preisentwicklung kommt, die durch Gewinn- und Kostenaufblähungen bestimmt wird und die damit den Zusammenhang mit der realen Konjunkturentwicklung verliert.
    Die Bundesregierung ist der Meinung, daß wir erst jetzt den Zeitpunkt erreicht haben, in dem sichtbare Auswirkungen der von der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank getroffenen Dämpfungsmaßnahmen überhaupt erwartet werden können. Es ist unbestreitbar, daß konjunkturpolitische Entscheidungen immer eine längere Zeit brauchen, ehe sie Ergebnisse zeigen. Das gilt auch für die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen, die entweder erst bis Mitte des Jahres durchgeführt worden oder vor kurzem in Kraft getreten sind.
    1. So war die Bildung der Konjunkturausgleichsrücklage, zu der der Bund sich Anfang des Jahres verpflichtete, in voller Höhe von 1,5 Milliarden DM, wie vorgesehen, Ende Juni abgeschlossen. Auch die Konjunkturausgleichsrücklage von rund 1 Milliarde DM, die die Länder auf Veranlassung des Bundes



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    gebildet haben, wurde zu diesem Zeitpunkt voll eingezahlt. Die 2,5 Milliarden DM sind ab 1. Juli 1970 zinslos bei der Deutschen Bundesbank und damit kredit- und liquiditätspolitisch wirksam stillgelegt worden.
    2. Der auf Vorschlag der Bundesregierung von diesem Hohen Hause mit Wirkung vom 1. August 1970 für einen Zeitraum von elf Monaten beschlossene Konjunkturzuschlag in Höhe von 10 v. H. auf die Einkommen- und Lohnsteuerschuld, die über 100 DM monatlich liegt, läuft ebenfalls praktisch erst jetzt an. Auf Grund dieser einschneidenden konjunkturpolitisch restriktiv wirkenden Maßnahme werden etwas mehr als 5 Milliarden DM in der Zeit vom 1. August 1970 bis 30. Juni 1971 dem gesamtwirtschaftlichen Kreislauf entzogen. Die Beträge sind laufend in voller Höhe auf einem Sonderkonto bei der Deutschen Bundesbank stillzulegen und später von der Bundesbank aus zu dem noch zu bestimmenden Zeitpunkt, spätestens am 31. März 1973, zurückzuzahlen. Im August gingen nur geringe Beträge — unter 50 Millionen DM — bei der Deutschen Bundesbank ein. Für September rechnen wir bereits mit rund 500 Millionen DM. Dadurch wird unbestritten in den kommenden Monaten der Anstieg der Verbrauchernachfrage in entsprechendem Umfang eingeengt.
    3. Die Aussetzung der degressiven Abschreibung in der Zeit von Juli 1970 bis 31. Januar 1971, mit der die Investitionsgüternachfrage eingeschränkt wird, beginnt auch gerade jetzt ihre ersten Wirkungen zu zeigen.
    4. Quantifiziert man die restriktive Wirkung der fiskalpolitischen Maßnahmen, so ergeben sich für die Zeit von Anfang 1970 bis Mitte 1971, d. h. dem Zeitpunkt des Ablaufs der Zahlung des Konjunkturzuschlags, folgende Summen:
    Konjunkturausgleichs-
    rücklagen 2,6 Milliarden DM
    Konjunkturzuschlag 5,0 Milliarden DM
    Tilgung von U-Schätzen und Kassenobligationen 1,0 Milliarde DM
    Zusammen macht das 8,6 Milliarden DM
    aus, die durch die Finanzpolitik dieser Bundesregierung dem Wirtschaftskreislauf entzogen werden. Hinzu kommen die Maßnahmen der Deutschen Bundesbank von Anfang 1970 bis Oktober 1970:
    Mindestreserveerhöhung
    vom 1. Januar 1970 2,4 Milliarden DM
    Mindestreserveerhöhung
    vom 1. Juli 1970 3,0 Milliarden DM
    Zuwachsreserve
    ab 1. September 1970 etwa 3,0 Milliarden DM
    Offenmarktgeschäfte
    der Bundesbank mit
    restriktiver Wirkung, nämlich: Verkauf von U-Schätzen
    an Nichtbanken
    1,5 Milliarden DM
    Verkauf von öffentlichen Anleihen aus Interventionsbeständen
    0,5 Milliarden DM 2,0 Milliarden DM Das sind insgesamt 10,4 Milliarden DM.
    Bundesregierung und Bundesbank entziehen damit dem Wirtschaftskreislauf 19 Milliarden DM. Diesen 19 Milliarden DM muß das Aufkommen aus der vorgesehenen Bildungsanleihe von i Milliarde DM zugerechnet werden, soweit es bei der Deutschen Bundesbank stillgelegt wird.
    Die genannten restriktiven Maßnahmen lassen erwarten, daß in Verbindung mit den Gewinnrückgängen in der privaten Wirtschaft als Folge der Kostenentwicklung eine kontinuierliche Dämpfung der Investitionen im gesamten Unternehmensbereich, auch in der Bauwirtschaft, eintritt und damit gerade in den kommenden Monaten die Fortsetzung von Preissteigerungen mehr und mehr erschwert wird. Auf jeden Fall muß jedoch — darüber besteht zwischen Bundesregierung und Bundesbank Einigkeit — eine zu starke Drosselung der Wirtschaftskraft vermieden werden.
    Klar zeigt die Summe von rund 19 Milliarden DM, die schon stillgelegt sind oder noch stillgelegt werden, daß gegenüber dieser Größenordnung die Beträge, um die nach Ansicht der Kritiker der Etat zu kürzen wäre, für die Konjunkturentwicklung jedenfalls nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein können. Dies ist um so weniger der Fall, als. für die Haushaltsfinanzierung, soweit sie nicht durch Steuern oder andere Einnahmen erfolgt, keine Notenbankkredite, also kein zusätzlich geschaffenes Geld, in Anspruch genommen werden, sondern beabsichtigt ist, diese Finanzierung langfristig über den deutschen Kapitalmarkt und damit liquiditätsneutral durchzuführen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun sehr deutlich sagen, warum die Bundesregierung für 1971 einen Haushalt mit einem Volumen von 100 Milliarden DM vorschlägt und warum wir uns gegen Unterstellungen wehren, die nicht nur mit dem CSU-Wahlkampf in Bayern zu erklären sind.
    Aufgabe der Finanzpolitik war früher ausschließlich die Finanzierung der vom Staat erwarteten Leistungen. Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft hat der Finanzpolitik die weitere Verpflichtung auferlegt, die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Dafür gibt es zwei Wege: die Ausgabenwirtschaft und die Steuerpolitik. Beide Wege haben im Gesetz und in der konjunkturpolitischen Praxis gleichen Rang und im Endeffekt auch die gleiche Wirkung. Ich erinnere daran, daß sich die Maßnahmen zur Überwindung der Rezession keineswegs nur auf die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte beschränkt haben.
    Die Bundesregierung kann und wird keine der beiden Aufgaben der Finanzpolitik vernachlässigen, weder den Stabilisierungsauftrag noch die Verpflich-



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    tung, in diesem Land für eine angemessene Infrastruktur zu sorgen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Gerade diese doppelte Aufgabenstellung erfordert aber, daß wir die Prioritäten ständig neu durchdenken. Wir sind dabei im Frühsommer zu folgendem Ergebnis gekommen: Der von allen anerkannte Rückstand bei den vom Staat zu Recht erwarteten Leistungen erfordert, daß nach zwei Jahren konjunkturbedingter Ausgabeneinschränkungen nunmehr die allmähliche Erfüllung des Nachholbedarfs wieder den gebührenden Platz erhält.
    Es ist dem Bürger dieses Landes auf die Dauer nicht zuzumuten, daß die Erfüllung dringender öffentlicher Aufgaben im Bildungsbereich, bei Wissenschaft und Forschung, in der Verkehrspolitik, im Krankenhauswesen, im Wohnungsbau, im Umweltschutz und in anderen wichtigen Bereichen von einer Bundesregierung ständig und von vornherein nur als „Eventualität" angesehen wird;

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    denn, meine Damen und Herren — und das sollte sich insbesondere die Öffentlichkeit merken —, genau das steckt hinter der Empfehlung, schon jetzt den Etat 1971 in einen Kernhaushalt und einen Eventualhaushalt aufzuspalten.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr! — Beifall bei der SPD.)

    Wer ständig die Konjunktur nur über die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte stabilisieren will, der „stabilisiert" damit gleichzeitig den Nachholbedarf unserer Gesellschaft an öffentlichen Investitionen auf seinem derzeitigen Niveau und damit die Armut unseres Gemeinwesens.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Stabilitätspolitik darf und soll nicht vernachlässigt werden. Unter diesem Gesichtspunkt hat die Bundesregierung im Frühsommer den Einsatz der finanzpolitischen Instrumente des Stabilitätsgesetzes neu orientiert. Die Ausgabenwirtschaft wird dadurch von einer allmählich unerträglichen Bürde entlastet, von der Bürde nämlich, wichtige öffentliche Aufgaben weiter unerfüllt zu lassen, Aufgaben, auf deren Erfüllung die Bürger unseres Landes ein Recht haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dies, meine Damen und Herren, ist der Grundgedanke der Kabinettsbeschlüsse vom Beginn des Sommers. Wer als Kritiker meint, damals habe die Bundesregierung den Steuerzahler zur Kasse gebeten, und nun gebe sie selbst so viel Geld aus — es gibt Beispiele aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion, daß so etwas behauptet und uns unterstellt wird , der übersieht, daß der Steuerzahler lediglich vorübergehend zu einem vertretbaren privaten Konsumverzicht veranlaßt wurde, damit der Bürger als Vater schulpflichtiger und in der Ausbildung befindlicher Kinder, als kranker Mensch und als Verkehrsteilnehmer nicht noch länger auf die Bereitstellung der notwendigen Einrichtungen warten muß.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr! — Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Bevor die Kritiker daran Anstoß nehmen, sollten sie sich wenigstens bemühen, dieses Konzept gedanklich nachzuvollziehen. Mißbilligen können sie es dann immer noch. Das müssen Sie, meine Damen und Herren von der abwesenden Opposition — Verzeihung Herr Kollege Rasner, Sie sind der Repräsentant der Opposition ,

    (Heiterkeit bei der SPD) dann aber auch öffentlich erklären.

    Ein Bundeshaushalt mit einem Volumen von 100 Milliarden DM ist kein Übermut staatlicher Stellen und keine manische Sucht der Bundesregierung, eine Ausgabenflut in Bewegung zu setzen, so wie man das uns unterstellt.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Er ist allein Ausdruck unseres Bemühens, die Bürger dieses Landes endlich mit einem angemessenen Angebot an öffentlichen Leistungen zu versorgen, was nur über die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte geschehen kann. Es beweise mir ein anderer mal das Gegenteil! Das gibt es nicht! Es gibt keinen anderen Weg. Für die Stabilitätspolitik steht uns dagegen immer noch eine Anzahl Instrumente zur Verfügung.
    Die politischen Angriffe der letzten Wochen — und niemand soll sich wundern, daß man sich darüber aufregt, daß man das nicht einfach alles runterschlucken kann — haben in bedenklicher Weise einer Vernebelung in diesem Punkte Vorschub geleistet. Ich bedaure diese Art von Polemik, weil die öffentliche Meinung unter dem schrecklichen Druck unerträglicher Verhältnisse bei der Entwicklung unserer Infrastruktur doch ein ganz realistisches Gefühl dafür bekommen hat, wie notwendig es ist, mit jenen öffentlichen Investitionen wieder Anschluß an die private Wohlstandsentwicklung zu gewinnen, ohne die in Zukuntt ein höherer Lebensstandard der Bürger unseres Landes einfach nicht mehr denkbar ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Selbst der Entwurf der CDU-Programmkommission für die Fortschreibung des Berliner Programms läßt in vielen Passagen eine solche realistische Einstellung erkennen. Ich hoffe, daß diese Passagen auch nach der jetzt neu einsetzenden Diskussion bleiben werden. Urn so eigenartiger muß es wirken, wenn sich die Opposition heute über „innere Reformen" lustig macht, wann immer dieses Wort fällt. Wir kleben nicht an einem Wort; aber wir verfechten die Sache, um die es dabei geht.

    (Beifall bei der SPD.)

    Daß nicht jede Reform Geld kosten muß, hat diese Bundesregierung bereits bewiesen. Der Bundesverteidigungsminister zeigt im „Weißbuch 70" der-



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    artige Reformen für seinen Bereich auf. Im .Justizwesen wurden bereits der erste Teil der Strafrechtsreform und die Reform der Rechtsstellung des nichtehelichen Kindes durchgeführt; das Ehescheidungsrecht steht zur Änderung an. — Ich will hier gar nicht darauf eingehen, wie das alles aussähe, wenn ein CSU-Kollege Justizminister wäre. — Gesellschaftspolitisch von Bedeutung sind die Vorbereitungen zur Schaffung eines umfassenden Sozialgesetzbuches und zur Reform des Arbeitsrechts. Die Novellierung des Sozialgerichtsgesetzes, die dem Kläger schneller zu einer Entscheidung verhilft, die Einführung von Kontoauszügen in der Rentenversicherung, die dem einzelnen einen ständigen Überblick über seine Versorgungsansprüche geben und damit größeres Vertrauen schaffen, sind weitere Beispiele dafür, daß wir einen Teil der Reformen auch ohne großes Geldausgeben verwirklichen. Eine zeitgemäße Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes wird die Arbeitswelt und damit das Leben unserer Arbeitnehmer im gleichen Umfang verändern wie viele Maßnahmen, die ihren Niederschlag im Bundeshaushalt 1971 gefunden haben.
    Trotzdem müssen wir auch stärker in jene Bereiche vorstoßen, die nun einmal Geld kosten. Das hat seine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Es scheint an der Zeit, klar auszusprechen, daß es nicht darum geht, diese Bundesregierung zu bereichern, sondern darum, dringend Notwendiges für die Bürger zu tun, ganz gleich, ob sie nun CDU, CSU, SPD oder FDP oder noch etwas anderes oder gar nicht wählen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir müssen endlich herunterkommen von der kleinkarierten Unterstellung, als wirtschafte sich diese Koalition die vorgesehenen Mehrausgaben in die eigene Tasche.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Auch das kann man nachlesen. Wer einer solchen Betrachtungsweise Vorschub leistet, der versucht, das positive Verhältnis, das die Bürger der Bundesrepublik — von Ausnahmen abgesehen, die gibt es immer —

    (Abg. Wehner: Leider wahr!)

    zu ihrem Staat haben, zu beeinträchtigen.
    Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland in keiner „Gesellschaft im Überfluß" und sind auch keine „Zukunftsgesellschaft, die sich nur noch mit der Verteilung des Überflusses zu beschäftigen hat". Es gibt eine Schere zwischen privatem Reichtum und öffentlicher Armut.

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP.)

    Sie wird sich dann noch weiter öffnen, wenn diese Regierung nicht versucht, die Versäumnisse jahrzehntelanger CDU/CSU-Vorherrschaft zu überwinden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, da die Bundesregierung den konjunkturpolitischen Notwendigkeiten nach ihrem Amtsantritt im Oktober vorigen Jahres auch durch eine restriktive Ausgabenpolitik Rechnung tragen mußte, konnte sie nicht sofort alle drängenden Reformmaßnahmen in dem notwendigen Ausmaß in Angriff nehmen. Dennoch hat sie für das Jahr 1970 unverzüglich wichtige Entwicklungen eingeleitet, um unseren sozialen Rechtsstaat weiter auszubauen. Ich erinnere nur an folgendes: Der Beitrag der Rentner zur Krankenversicherung wurde abgeschafft. Die Kriegsopferversorgung wurde dynamisiert. Die Ausgabenansätze des Bundes für Bildung und Wissenschaft wurden gegen-über dem Vorjahr um mehr als ein Drittel erhöht. Der Begünstigungsrahmen für vermögenswirksame Leistungen wurde von 312 auf 624 DM verdoppelt. Die Kindergeldleistungen werden ab 1. September 1970 angehoben. Der Kreis der vom Bund zu fördernden Hochschulen wurde auf die Fachhochschulen erweitert. Schon dieser Katalog zeigt Anstrengungen, die für sich selbst sprechen. Aber wir stehen erst am Anfang.
    Der dem Hohen Hause vorgelegte Haushaltsentwurf 1971 und der Finanzplan bis 1974 sind unter Zielsetzungen gestellt, von denen ich die wichtigsten nennen möchte:
    1. Weiterer Ausbau des Bildungswesens von der Vorschule über Fach- und Hochschulen bis zur Erwachsenenfortbildung.
    2. Schutz der Gesundheit durch Verminderung der Gefährdung unserer Umwelt und beschleunigter Aus- und Neubau von Krankenhäusern.
    3. Weiterführung des Wohnungsbaus zu tragbaren Bedingungen besonders für die einkommensschwächeren Familien.
    4. Zügiger und bedarfsgerechter Ausbau des Verkehrswesens.
    5. Weitere Verbesserung der nationalen Agrarstruktur.
    6. Im Verteidigungshaushalt Beginn der im „Weißbuch 70" vorgesehenen Reformen.
    Zu verschiedenen Bereichen, die für die Konzeption von Haushalt und Finanzplan beispielhaft sind, will ich mit einigen Anmerkungen Stellung nehmen.
    Zunächst zu Punkt 1 — weiterer Ausbau des Bildungswesens —: Die Entschlossenheit der Bundesregierung, Prioritäten zu setzen, wird besonders deutlich im Einzelplan 31. Für Bildung und Wissenschaft sollen 1971 wenigstens 1,2 Milliarden DM mehr als 1970 ausgegeben werden. Wenn die Opposition den Bundeshaushalt 1971 kürzen möchte, wird sie deswegen gar nicht darum herumkommen, auch bei Bildung und Wissenschaft Streichungen vorzunehmen. Wollen Sie das aber nicht, dann müssen Sie zur Kenntnis nehmen, daß sich eine Steigerungsrate der Ausgaben für Bildung und Wissenschaft von fast 43 v. H. gegenüber 1970 naturgemäß in der Wachstumsrate des gesamten Bundeshaushalts niederschlägt.
    Diese Bundesregierung will die Bildungsreform für ein Land, in dem der Anteil der Gesamtausgaben für Bildung und Wissenschaft am Bruttosozialprodukt auch heute noch unter 5 v. H. gegenüber z. B.



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    7,2 v. H. in Frankreich und 9,8 v. H. in den USA liegt. Unser Bildungswesen, das in früheren Jahren in einigen Bereichen Vorbild für andere Länder war, ist im internationalen Vergleich zurückgefallen. Der Anteil der öffentlichen Ausgaben für die schulische Bildung liegt in der Bundesrepublik um mehr als ein Viertel niedriger als in Großbritannien oder Japan; er beträgt weniger als die Hälfte des entsprechenden Wertes für Schweden. Der Anteil der Studienanfänger an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung liegt wesentlich niedriger als in vergleichbaren Ländern.
    Wollen Sie diese Lücke mit privaten Investitionen schließen? Wenn das nicht geht — und es geht nicht , was soll das Gerede von der Gefahr wachsender Staatsausgaben? Und sind diese Staatsausgaben — längerfristig gesehen nicht gerade für die Entwicklung unserer Wirtschaft notwendig, die immer mehr auf möglichst viele gut ausgebildete Menschen und auf uns weiterführende Forschungsergebnisse angewiesen ist?

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Auf dem Bildungssektor sind hohe Steigerungsraten des Einzelplans 31 unerläßlich. Der Hochschulbau — er steigt um 200 Millionen DM, wenn man
    die Bildungsanleihe außer acht läßt — erfaßt nun
    auch die sogenannten Fachhochschulen. Die Ausgaben für die Studentenförderung nach dem Honnefer Modell werden um mehr als die Hälfte der Vorjahresansätze auf nunmehr 182 Millionen DM erhöht. Für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind erstmals 56,5 Millionen DM vorgesehen. Versuchs- und Modelleinrichtungen im Bildungsbereich, Forschungsarbeiten und Informationssysteme für die Bildungsplanung sollen mit nahezu 100 Millionen DM finanziert werden; das ist mehr als das Doppelte der Ausgaben dieses Jahres. Die Förderung der Hochschulforschung und der großen Wissenschaftsorganisationen muß erheblich verstärkt werden: um 100 % bei den Sonderforschungsbereichen im Rahmen der deutschen Forschungsgemeinschaft, um 36 % bei der Max-PlanckGesellschaft.
    Diese Bundesregierung will die Rückkehr unseres Landes in die Spitzengruppe im Bereich von Wissenschaft und Forschung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    In vielen für die wissenschaftlich-technische Entwicklung wichtigen Schlüsseltechnologien liegt die Bundesrepublik heute hinter anderen Industrieländern weit zurück; Computersprachen zum Beispiel stehen
    — wie jeder weiß — bei uns erst am Anfang. Die Ausgaben für die Meeresforschung, der für die Nahrungs- und Rohstoffversorgung dieser Erde eminente Bedeutung zukommt, waren im vergangenen Jahr in Großbritannien etwa dreimal und in den USA mehr als dreißigmal so hoch wie bei uns.
    Um den wissenschaftlichen Rang der Bundesrepublik im internationalen Vergleich zurückzugewinnen, wollen wir die Weltraum- und Luftfahrtforschung mit mehr als einer halben Milliarde DM fördern. Die Ausgaben für die Datenverarbeitung sollen 1971 auf nahezu 235 Millionen DM — das sind
    fast 175 % mehr als in diesem Jahr — erhöht werden.
    In Kernforschung und Kerntechnik hat die Bundesrepublik — wie alle wissen — beachtliche Ergebnisse aufzuweisen. Um den Erfolg der begonnenen Arbeiten zu sichern — überhaupt nur zu sichern, meine Damen und Herren! —, hält die Bundesregierung eine Steigerung der Förderungsmittel auf 1,181 Milliarden DM für notwendig.
    Solche Beispiele machen die Anstrengungen deutlich, die diese Gesellschaft, dieser Staat für Reformen und für notwendige Erweiterungen im Bereich von Bildung und Wissenschaft zu übernehmen hat. Die Ausgaben des Bundes für Bildung und Wissenschaft werden deswegen bis 1974 im Vergleich zu den anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts den größten Zuwachs aufweisen.
    Dennoch werden wir nicht alles tun können, was getan werden müßte: Die durch frühere Versäumnisse entstandenen Lücken sind eben zu groß. Nach dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung sollen z. B. die Ausgaben für Ausbau und Neubau von Hochschulen wie ich schon ausgeführt habe — um mehr als 200 Millionen DM auf mehr als 1 Milliarde DM anwachsen. Aber schon heute ist erkennbar — und zwar nicht zuletzt durch den Druck der Länder, nicht zuletzt durch den Druck der von der CDU und CSU beherrschten Länder —, daß dieser Betrag einfach nicht ausreichen wird. Die Bundesregierung will deshalb Baumaßnahmen im Hochschulbereich, die Voraussetzung für die Überwindung des Numerus clausus sind, auch aus dem Aufkommen der Bundesanleihe für Bildungszwecke finanzieren.
    Es werden trotzdem weitere Wünsche unerfüllt bleiben, so im Bereich der Weiterbildung und bei einzelnen Forschungseinrichtungen: Die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt kann 1971 mit technischen Einrichtungen und Gerät leider nicht so ausgestattet werden, wie wir es uns vorstellen und wie es auch notwendig ist.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf die Unterlagen verweisen, die ich den Mitgliedern des Hohen Hauses zur Erleichterung der Beurteilung des Haushaltsentwurfs und des fortgeschriebenen Finanzplans zugestellt habe. Wenn Sie sich die Entwicklung des Ausgabebedarfs des Bundes von 1970 bis 1974 nach den Einzelplänen objektiv ansehen, dann bitte ich, insbesondere die Spalten „Soll 1970" und die nach den Verhandlungen der Ressorts mit dem Bundesfinanzministerium aufrechterhaltenen „Anforderungen" mit den Zahlen des Haushaltsentwurfs und des Finanzplans zu vergleichen. Das können Sie jetzt alle, weil Sie die Unterlagen haben. Sie werden dann zweierlei feststellen: Erstens, daß es keineswegs gelungen ist, mit unseren Vorlagen aus ihrer Sicht berechtigte Vorstellungen aller Ressorts zu erfüllen. Sie werden zweitens — nehmen wir als Beispiel den Einzelplan 12 (Verkehr) — selbst ermitteln können, daß die Steigerungsraten in keiner Weise den vorliegenden und erkennbaren Erfordernissen entsprechen. Das ist die nackte lautere Wahrheit.



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    Meine Damen und Herren, eine Zukunftsaufgabe von hohem Rang ist der Schutz der Menschen vor den Risiken für die Gesundheit, die durch Technisierung und Automatisierung entstehen. Infolge der zunehmenden Verschmutzung von Luft und Wasser und der wachsenden Belästigungen durch Lärm besitzt der Umweltschutz Vordringlichkeit. Die Bundesregierung hat daher Grundlinien für ein Umweltschutzprogramm entwickelt und ein Sofortprogramm beschlossen. Im Vordergrund steht eine Reihe von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr; es soll aber auch mehr als bisher dem Gedanken der Vorsorge Rechnung getragen werden. Schwerpunkte dieses Programms liegen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung, der Lärmbekämpfung, der Wasserreinhaltung, der Abfallbeseitigung und auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes.
    Der Umfang der zu leistenden Arbeit ist erheblich. Das Sofortprogramm kann nur ein erster Schritt bei der Bewältigung der hier bestehenden Probleme sein. Um die Förderung der Forschung, Entwicklung und Erprobung in diesem Gebiete zu intensivieren, werden im Bundeshaushalt 1971 höhere Mittel zur Verfügung gestellt und die einzelnen Maßnahmen des Sofortprogramms koordiniert.

    (Vorsitz : Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen.)

    Im Gesundheitswesen wurden die Ausgabeansätze für die Krankenhausfinanzierung deutlich angehoben. Daneben sind Mittel für die Einleitung und stärkere Förderung einer Reihe kleinerer aber wichtiger Maßnahmen bereitgestellt worden, wie zum Beispiel gesundheitliche Aufklärung auf dem Gebiet der Rauschgiftbekämpfung und Hilfe für behinderte Menschen.
    Meine Damen und Herren, ein anderes wichtiges Kapitel: Wohnungswesen und Städtebau, die in besonderem Maße unser Zusammenleben beeinflussen, bilden ein Kernstück der inneren Reformen. Diese Bundesregierung sieht es als ungerecht an, daß nach zwanzig Jahren des Wiederaufbaus noch rund 800 000 Menschen in schlechten Wohnverhältnissen leben müssen. Schuld daran ist aber nicht die Konjunktur von 1970, sondern die Tatsache, daß die CDU/CSU während ihrer Regierungszeit die Mieten zu früh freigegeben

    (Beifall bei der SPD)

    und die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau zu schnell — trotz unserer immer wieder vorgetragenen Warnungen — gesenkt hat.

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP.)

    Meine Damen und Herren, niemand kann doch im Ernst leugnen, daß Mietpreissteigerungen in erster Linie widerspiegeln, daß auf dem Wohnungsmarkt noch immer eine ungedeckte Nachfrage besteht. Als entscheidendes Mittel zur Bekämpfung weiterer Preissteigerungen will die Bundesregierung durch gezielte Förderung das Angebot an Wohnungen vergrößern.

    (Beifall bei der SPD. — Zustimmung des Abg. Mischnick.)

    Im Haushaltsentwurf ist für das Jahr 1971 eine Aufstockung der Förderungsbeträge für den Wohnungsbau um rund 50 v. H. auf insgesamt 650 Millionen DM vorgesehen. Darin sind erstmals Mittel enthalten für das in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 angekündigte langfristige Wohnungsbauprogramm. Mit Hilfe dieses langfristigen Wohnungsbauprogramms wollen wir in den kommenden Jahren jährlich bis zu 250 000 Neubauwohnungen — also rund 100 000 mehr als in den vergangenen Jahren — öffentlich fördern und weitere 50 000 Altbauwohnungen modernisieren. Dabei sollen kinderreiche und junge Familien, alte und alleinstehende Menschen sowie Körperbehinderte besonders berücksichtigt werden.
    Wir werden künftig mehr als die Hälfte des gesamten Wohnungsbaus mit öffentlichen Mitteln fördern und damit zur Normalisierung des Wohnungsmarkts und zu einer Beruhigung der Mietbewegungen beitragen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Durch ein auf die regionalpolitischen Zielsetzungen abgestimmtes Wohnungsbauprogramm sollen die Raumordnungs- und die Strukturpolitik der Bundesregierung unterstützt werden. Außer auf den Wohnungsbau ist auf die wesentlichen Verbesserungen des Wohngeldgesetzes hinzuweisen, für das im Jahre 1971 allein der Bund 668 Millionen DM aufbringt. Weiter wird eine gerechtere Belegung der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau angestrebt. Mit diesen wohnungspolitischen Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, daß künftig insbesondere den einkommensschwächeren Familien ein angemessenes Wohnen unter zumutbaren Bedingungen ermöglicht wird. Ich frage die Opposition, wo sie hier Streichungen für möglich und für erforderlich hält.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren! Einen Vorrang hat die Bundesregierung dem Verkehrsbereich zuerkannt. Die hierfür vorgesehenen Mittel wurden gegenüber dem Finanzplan 1969 bis 1973 jährlich um 1 bis 11/2 Milliarden DM erhöht. Sie erreichen 1971 rund 12 Milliarden DM und steigen auf fast 14 Milliarden DM 1974, gegenüber rund 10,5 Milliarden DM im Jahre 1970.
    Ich möchte dazu im einzelnen folgendes bemerken. Der Straßenbau als eine der wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen kann nicht weiter gedrosselt werden, ohne unser Wirtschaftswachstum und die Produktivität der Wirtschaft ernstlich zu gefährden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das Verlangen der Oppositionsfraktion nach Ausgabenkürzungen steht im krassen Widerspruch zu den täglich beim Herrn Bundesminister für Verkehr eingehenden Schreiben von Kollegen der Oppositionsfraktion, die mehr Investitionsmittel für den Straßenbau in ihrem örtlichen Bereich verlangen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Gleiches gilt für das Ersuchen einiger Bundesländer, zum Beispiel von Bayern. Eine Ausgabenkürzung würde zur Zurückstellung dringender Vorhaben im Autobahn- und Bundesfernstraßenbau



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    sowie zur Verzögerung bereits begonnener Baumaßnahmen führen. Wenn die Opposition also Ausgabenkürzungen verlangt, muß sie konkrete Vorschläge machen, welche Straßenbaumaßnahmen zurückgestellt werden sollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Deutsche Bundesbahn erhält trotz notwendiger höherer Liquiditätszuwendungen Investitionszuschüsse von 500 Millionen DM zur Fortführung der eingeleiteten Modernisierung und Rationalisierung. Angesichts der Anforderungen an die Transportkapazität hat sich auch die zwingende Notwendigkeit zu kapazitätserweiternden Investitionen ergeben. Ein Abbau wäre für die Deutsche Bundesbahn und für die gesamte Volkswirtschaft unvertretbar.
    Die Entwicklung des Luftverkehrs erfordert schnelle und kostspielige Maßnahmen, weil sonst in naher Zukunft die Flugsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Der Ausbau der Flugsicherung beruht auf einer Konzeption des Jahres 1965, die veraltet ist. Ein auf den heutigen Stand der Technik gebrachtes System wird ab 1971 in Angriff genommen, insbesondere die Ausdehnung der Radarkontrolle auf den gesamten Luftraum und die notwendige Integrierung des militärischen und zivilen Luftverkehrs. Erforderlich ist eine Steigerung der Ausgaben von 160 Millionen DM 1970 auf rund 240 Millionen DM im Jahre 1971. Es handelt sich um Ausgaben für die Sicherheit, die meines Erachtens nicht unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten bewertet werden können. Oder wollen Sie es verantworten, meine Damen und Herren von der Opposition, daß unserer Bevölkerung diese Sicherheit vorenthalten bleibt?

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Die Regierungserklärung nennt als Ziel unserer Agrarpolitik, daß sich die Landwirtschaft zu einem gleichrangigen Teil unserer Volkswirtschaft entwickeln soll, und zwar so entwickeln soll, daß sie an der allgemeinen Einkommenssteigerung teilnimmt. Deshalb widmet die Bundesregierung diesem Bereich nach wie vor ihre besondere Aufmerksamkeit. Auf Grund des tiefgreifenden strukturellen Anpassungsprozesses — insbesondere durch den beschleunigten Fortschritt im EWG-Raum — drohen hier erhebliche soziale Härten. Das erfordert eine verstärkte Fortführung der struktur- und sozialpolitischen Maßnahmen des Bundes, um der deutschen Landwirtschaft die Entwicklung zu einem wettbewerbsfähigen Partner auf dem europäischen Agrarmarkt zu erleichtern.
    Die Marktsituation der Gemeinschaft setzt bekanntlich der Agrarpreispolitik enge Grenzen. Deshalb sind für 1971 im Bereich der nationalen Agrarpolitik die Ausgaben für Flurbereinigung und vordringliche Agrarstrukturmaßnahmen, Verbesserung der Verbundwirtschaft, Wasserwirtschaft, Kulturbau und Küstenschutz gegenüber 1970 erhöht und auf diesem höheren Niveau bis 1974 fortgeschrieben. Für sozialpolitische Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft — Altershilfe, Landabgaberente, Alterssicherung bei Landabgabe, Unfallversicherung — sind 1971 Mittel in Höhe von 950 Millionen DM
    — steigend auf 1072 Millionen DM im Jahre 1974 — vorgesehen.
    Die in den Finanzplan für die nationale Agrarpolitik eingestellten Beträge ergeben eine tragfähige Grundlage für den notwendigen Umstellungsprozeß in der Landwirtschaft. Sie ermöglichen auch die Durchführung eines landwirtschaftlichen Förderungsprogramms, das die einzelbetriebliche Investitionsförderung zukünftig auf den langfristig entwicklungsfähigen Betrieb konzentriert. Können Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, es wirklich vertreten, daß diese Maßnahmen nicht mindestens im genannten Umfang durchgeführt werden?

    (Beifall bei der SPD.)

    Im EWG-Agrarbereich wurde mit der Ratsverordnung 729 vom 21. April 1970 zusammen mit der Festlegung der endgültigen Finanzverfassung der Gemeinschaft zugleich die Endregelung der Agrarfinanzierung beschlossen. Das geplante Inkrafttreten setzt allerdings voraus, daß die Ratifizierungsverfahren der Mitgliedstaaten zur Übertragung eigener Mittel auf die Gemeinschaft von den Parlamenten aller Mitgliedsländer rechtzeitig beendet werden. Wegen dieser Ungewißheit sind die notwendigen haushaltsmäßigen Auswirkungen der Neuregelung im Haushalt 1971 zunächst nur im Rahmen einer Übergangslösung berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 1972 sind wir zur Zeit damit befaßt, für den Bundeshaushalt eine endgültige Regelung zu erarbeiten.
    Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zum Verteidigungshaushalt machen, der für den Zeitraum bis 1974 gegenüber dem am 23. Januar 1970 von der Bundesregierung beschlossenen alten Finanzplan im sachlichen Gehalt unverändert bleibt. Wir wollen mit dem Ihnen vorliegenden Verteidigungshaushalt der in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 dargestellten Sicherheitspolitik und den sich aus ihr ergebenden Verpflichtungen wirksam entsprechen. Die Bundesregierung hat die Absicht, die bisher in der Finanzplanung vorgesehenen Aufwendungen für den Verteidigungshaushalt weder zu vermehren noch zu kürzen.
    Die aus dem Entwurf sich ergebende Steigerung für das Jahr 1971 gegenüber dem Haushaltsgesetz 1970 beträgt 10,4 v. H. Man muß jedoch bedenken, daß von der für 1970 anerkannten Obergrenze von rund 20,3 Milliarden DM ein Betrag von 1,1 Milliarden DM aus konjunkturellen Gründen gestrichen worden ist. Außerdem werden im Zusammenhang mit den Besoldungsverbesserungen 1970 im öffentlichen Dienst zusätzliche Personalausgaben zu Lasten des Einzelplanes 60 in Höhe von 640 Millionen DM erforderlich sein. Wenn man auf Grund dieser Vorgänge den Einzelplan 14 für 1970 methodisch umrechnet, so beträgt die effektive Steigerung in 1971 nur 4,7 v. H. Diese Steigerung hat wenig zu tun mit den Aufwendungen, die sich aus der Verwirklichung der im „Weißbuch 70" vorgesehenen Reformen ergeben. Die Mittel dafür sollen vielmehr durch innere Umschichtung im Verteidigungshaushalt aufgebracht werden.



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich ein Wort zu den Stationierungskosten sagen, da der Ablauf des geltenden Abkommens mit den USA am 30. Juni 1971 seine publizistischen Schatten schon vorauswirft. Die Bundesregierung ist noch nicht in der Lage zu übersehen, ob und welche zusätzlichen Belastungen sich aus den Verhandlungen über einen Ausgleich der Kosten für die Stationierung befreundeter Truppen in der Bundesrepublik ergeben. Diese Truppen dienen der Sicherung des Friedens in Europa. Ihre Stationierung in der Bundesrepublik Deutschland bleibt ein wesentlicher Bestandteil unserer Sicherheitspolitik.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP.)

    Die Bundesregierung ist deshalb fest entschlossen, die demnächst anlaufenden Gespräche zu einem beiderseits befriedigenden Verhandlungsabschluß zu führen. Sie hofft, daß hinsichtlich bestimmter Kostenkategorien oder Kostenanteile für die Stationierung der amerikanischen Truppen in Europa erstmalig das wünschenswerte Prinzip einer europäischen Lösung vereinbart wird. Darauf legt die Bundesregierung im Interesse der Festigung des Bündnisses großen Wert. Voraussichtlich am 1. Oktober werden die Verteidigungsminister der europäischen NATO-Staaten gemeinsam über diese Frage beraten. Die bilateralen Gespräche mit den USA können erst nach Abschluß der multilateralen Erörterungen beginnen. Wir haben ebenso wie unsere amerikanischen Partner den festen Willen, sie zu einem Ergebnis zu führen, das der vitalen Bedeutung entspricht, welche die amerikanische Truppenstationierung auf unserem Boden für die Sicherheitspolitik beider Länder und des ganzen westlichen Bündnisses besitzt.
    Auf weitere Ausführungen zu Einzelplänen verzichte ich aus Zeitgründen und weil ich sicher bin, daß wichtige Bereiche in der Debatte ausreichend angesprochen werden.
    Meine Damen und Herren! Ich wende mich jetzt noch der Einnahmeseite zu. Die Steuereinnahmen, die das Rückgrat jeder Finanzierung öffentlicher Aufgaben bilden, sind im Bundeshaushalt 1971 in Höhe von 92,75 Milliarden DM ausgewiesen. Das entspricht einer Zunahme gegenüber dem für 1970 veranschlagten Betrag um rund 6,3 Milliarden DM oder 7,3 v. H. In den Folgejahren ist mit Steueraufkommen von
    98,60 Milliarden DM für 1972, 105,60 Milliarden DM für 1973 und 112,80 Milliarden DM für 1974
    zu rechnen.
    Die diesen Schätzungen entsprechenden Zuwachsraten bleiben hinter dem Wachstum des Bruttosozialprodukts zurück mit Ausnahme des Jahres 1973, in dem Zuwachsrate der Steuereinnahmen und Wachstum des Bruttosozialprodukts in etwa gleich sind. Der Grund dafür sind Steuermindereinnahmen, die nach dem geltenden Steuerrecht und in Folge bereits angekündigter Änderungen eintreten. Ich erinnere an den Abbau und das Auslaufen der
    Investitionsteuer, an die Gewährung von Investitionszulagen, die zum Teil, soweit sie in Verordnungen festgelegt sind, in gesetzliche Regelungen umgewandelt und die verstärkte Förderung der Vermögensbildung. Die Steuereinnahmen werden vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen" vor der 2. Lesung des Bundeshaushalts 1971 nochmals überprüft.
    Lassen Sie mich kurz auf die volkswirtschaftliche Steuerquote eingehen. Sie ist bekanntlich eine Kennzahl, die zum Ausdruck bringt, wie sich die Summe der Steuereinnahmen aller Gebietskörperschaften zum Bruttosozialprodukt verhält. Wenn behauptet wird, daß die Bundesrepublik mit der volkswirtschaftlichen Steuerquote in der Spitzengruppe der Industrieländer der westlichen Welt liegt, so ist genau das Gegenteil richtig.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Ich darf auf den Finanzbericht 1971 verweisen. Aus der Übersicht 12 der Anlage V ist zu ersehen, daß die Bundesrepublik Deutschland in der Gruppe der dort angeführten 13 Industriestaaten die viertletzte Stelle einnimmt. Die volkswirtschaftlichen Steuerquoten betragen:
    1969 24,17 v. H.
    1970 23,67 v. H.
    1971 23,75 v. H.
    1972 23,73 v. H.
    1973 23,96 v. H.
    1974 24,05 v. H.
    Gegenüber dem geltenden Steuerrecht sind dabei als Änderungen. bei der Steuerschätzung lediglich berücksichtigt die Verlängerung der Mineralölsteuern auf Heizöle über den 30. April 1971 hinaus als Mehreinnahmen und die Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrages bei der Lohnsteuer sowie die Erhöhung der Freigrenzen bei der Ergänzungsabgabe ab 1. Januar 1972 als Mindereinnahmen.
    Das Problem, das nicht nur mich, sondern auch die Finanzminister der Länder beschäftigt, besteht darin, wie die volkswirtschaftliche Steuerquote auf dem Stand des Jahres 1969 gehalten werden kann. Berechnungen in meinem Hause haben ergeben, daß durch die dargelegte mittelfristige Entwicklung der volkswirtschaftlichen Steuerquote — also allein wegen des Zurückbleibens hinter dem Stand von 1969, und diese Zahlen muß man einmal kennenlernen — Bund, Ländern und Gemeinden in den Jahren 1970 bis 1974 Steuerausfälle von insgesamt 12,6 Milliarden DM entstehen würden.
    Ich habe sehr aufmerksam Äußerungen von seiten der Opposition zu diesem Thema zur Kenntnis genommen. Ich zitiere aus dem Entwurf der Programmkommission für die Fortschreibung des Berliner Programms der CDU:
    Soweit die wachsenden Einnahmen des Staates nicht für die Finanzierung unserer vorrangigen Reformvorhaben ausreichen, ist ein steigender Anteil der öffentlichen Hand am Bruttosozialprodukt in einem sozial und gesamtwirtschaftlich vertretbaren Ausmaß notwendig.



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    Mit diesen Hinweisen zur volkswirtschaftlichen Steuerquote wollte ich Sie auf die Schwierigkeiten aufmerksam machen, die sich bei der Fortschreibung der Einnahmeseite des mehrjährigen Finanzplans ergeben werden. Alle Parteien beginnen — das zeigen mir die zahlreichen Stellungnahmen —, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.
    Ich möchte nun noch einige Bemerkungen zu den Kreditansätzen im neuen Finanzplan machen. Der Nettokreditbedarf liegt bis 1973 in allen Planungsjahren unter den Ansätzen des vorigen Finanzplans. Er entwickelt sich von 2,7 Milliarden DM in 1971 über 5,3 und 7,2 Milliarden DM in den Jahren 1972 und 1973 auf 9,4 Milliarden DM im letzten Planjahr.
    Für den fünfjährigen Planungszeitraum ist eine Verschuldung von insgesamt 24,2 Milliarden DM vorgesehen. Die Planung 1968 bis 1972, die unter der Verantwortung des Kollegen Strauß erfolgte, sah einschließlich des aus dem Jahre 1967 in das Jahr 1968 hineinreichenden Konjunkturprogramms 22,5 Milliarden DM und ohne die Konjunkturprogramme 21 Milliarden DM Kreditaufnahmen vor. Es waren also fast die jetzt vorgesehenen Größenordnungen, wobei zu bedenken ist, daß inzwischen alle anderen ökonomischen Größen zum Beispiel das Sozialprodukt — wesentlich höher liegen.
    Trotz dieser Nutzung des Kreditmarktes durch den Staat wird der Bund in den Jahren 1970 bis 1974 nur etwa 4,5 v. H. seiner Ausgaben durch Kredite finanzieren. Bei allen Gebietskörperschaften zusammen ist der Anteil noch etwas niedriger.
    Die Verschuldung der Gebietskörperschaften bis 1974 führt zu keiner Erhöhung des Schuldenstandes im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt. Das sollte man sich auch in der öffentlichen Kritik endlich einmal merken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es tritt vielmehr ein leichter Rückgang von 19 v. H. im Jahre 1969 — in einigen Jahren lag die Quote höher als 19 v. H. — auf 18,6 v. H. im Jahre 1974 ein.
    Im Hinblick auf die geübte Kritik muß ich einige grundsätzliche Bemerkungen anschließen. Mit den Äußerungen der Deutschen Bundesbank zu diesem Komplex wird Mißbrauch getrieben: Die Bundesbank kritisiert nicht die politische Entscheidung, Reformen und Infrastruktur voranzutreiben und dafür mehr als bisher auszugeben. Sie kritisiert auch nicht, daß zur Finanzierung dieser erhöhten Ausgaben Kredite aufgenommen werden sollen, statt die volkswirtschaftliche Steuerquote zu erhöhen. Ihre Skepsis bezieht sich einzig und allein darauf, daß in den Jahren bis 1974 — insbesondere aber im Jahre 1974 — nicht genügend Ersparnisse anfallen könnten, um diese Neuverschuldung ohne Preissteigerungen zu finanzieren.
    Wer heute sagt, dies werde nicht möglich sein, und auch derjenige, der das Gegenteil mit absoluter Sicherheit behaupten wollte, muß im Besitz einer zuverlässigen Vorausschau auf die Geldvermögensbildung sein. Selbst eine solche Geldvermögensrechnung erlaubt es kaum, das letzte Zuverlässige über die Jahre 1973/74 auszusagen.
    Gerade wegen dieser Ungewißheit ist uns gesetzlich auferlegt, den mittelfristigen Finanzplan alljährlich zu überarbeiten und im Lichte der inzwischen gewonnenen Erkenntnisse zu überprüfen. Der gesamte mittelfristige Finanzplan ist kein vollzugsverbindliches Programm, sondern nichts anderes als eine politische Absichtserklärung der jeweiligen amtierenden Regierung.
    Die weniger wohlmeinende Kritik greift die Bundesregierung einfach wegen der Tatsache an, daß sie die Absicht einer solchen Kreditfinanzierung überhaupt bekanntgegeben habe. Man erklärt, durch die anspruchsvollen Pläne, die in diesen Zahlen zum Ausdruck kommen, würde einer Inflationsmentalität verhägnisvoller Vorschub geleistet. Wer aus den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung solche Gefahren ableitet, legt nicht gerade ein Zeugnis dafür ab, daß er verstanden hat, worum es in Wirklichkeit geht. Die Finanzplanung enthält nicht nur Zahlen, sondern auch Bedingungen. Sie geht von der Annahme eines gleichgewichtigen Wachstums der Wirtschaft aus, was wiederum voraussetzt, daß die Finanzierung dieser Vorhaben inflationsfrei erfolgt.
    Die zuversichtlichen Erwartungen der Bundesregierung hinsichtlich der Ersparnisbildung in den kommenden Jahren gründen sich vor allem auf die hinlänglich bekannten Maßnahmen, die zur Förderung der Sparbildung, und zwar endlich und gerade auch der Sparbildung der unteren und mittleren Einkommensgruppen, ergriffen worden sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Den Effekt dieser Maßnahmen können wir heute noch nicht für einen fünfjährigen Zeitraum quantifizieren. Wir wissen aber, daß sie in der richtigen Richtung wirken. Wir werden bei der Aufstellung einer Geldvermögensrechnung nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob diese Maßnahmen im Zusammenspiel mit den vielen anderen Faktoren, die nun einmal in einer dynamischen Volkswirtschaft zusammenwirken, unsere Erwartungen erfüllen.
    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Die Bundesregierung will „innere Reformen" nicht nur in dem Bereich, in dem es um staatliche Leistungen für den einzelnen geht, sondern Gegenstand der Reform soll umgekehrt auch die Leistung sein, die der einzelne als Steuer für die Allgemeinheit zu erbringen hat. Unser Abgaberecht stammt in wesentlichen Teilen noch aus den dreißiger Jahren und kann in vielen Punkten den Anforderungen der heutigen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung nicht mehr genügen.
    Die Bundesregierung sieht also als eine ihrer wichtigsten innenpolitischen Zielsetzungen an, durch eine grundlegende Reform unseres Steuerrechts ein gerechtes, möglich einfaches und überschaubares Steuersystem zu schaffen. Sie will damit das Verfassungsgebot eines sozialen Rechtsstaats erfüllen und zu einer breit gestreuten Vermögensbildung



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    beitragen, die eben so, wie wir sie uns vorstellen, nur im Rahmen einer grundlegenden Steuerreform ermöglicht werden kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das erste Steuerreformgesetz betrifft das allgemeine Steuerverfahrensrecht; der erforderliche Gesetzentwurf wird noch in diesem Jahr Bundesrat und Bundetag zugeleitet.
    Das zweite Steuerreformgesetz, das die Bundesregierung möglichst im Herbst nächsten Jahres vorlegen will, soll sich mit der Neugestaltung der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen sowie der Prämiengesetzgebung befassen. Hier liegt das Kernstück der Reform des materiellen Steuerrechts.
    Das dritte Reformgesetz wird sich mit den Verkehrs- und Verbrauchsabgaben befassen, wobei vor allem zu prüfen ist, ob kleinere Verkehr- und Verbrauchsteuern abgeschafft werden können. Zum Stand und zu den einzelnen Zielsetzungen der Arbeiten an diesen Gesetzen darf ich auf den Ihnen vorliegenden ersten Bericht der Bundesregierung über die Steuerreform verweisen.
    Unsere Steuerordnung wird unglaubwürdig, wenn sie keine Abwehr dagegen schafft, daß der Anspruch auf eine gleichmäßige Besteuerung durch Verlagerung von Einkommen und Vermögen ins steuerbegünstigte Ausland ausgehöhlt wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Erscheinungen und Vorgänge, die gemeinhin mit „Steuerflucht" bezeichnet werden, stehen im Widerspruch zu den Vorstellungen der breiten Öffentlichkeit von einer leistungsgerechten Besteuerung und widersprechen auch der sozialen Gerechtigkeit.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Bundesfinanzminister hat daher die Absicht, in Kürze einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Besteuerung der ins steuergünstige Ausland reichenden Interessen auf eine neue Grundlage stellt. Dabei geht es vor allem darum, dem Gebot einer gerechten und gleichmäßigen Verteilung der Steuerlast zu genügen und Wettbewerbsverzerrungen durch Verlagerung von Einkommen und Vermögen ins Ausland zu beseitigen.
    Wenn in der öffentlichen Diskussion der letzten Zeit verschiedentlich behauptet worden ist, eine Gesetzgebung mit einer solchen Zielsetzung beeinträchtige die internationale Freizügigkeit, so muß ich dazu feststellen, daß die Bundesregierung die Freizügigkeit als einen tragenden Grundsatz unserer Außenbeziehungen betrachtet. Unter steuerlichen Gesichtspunkten geht es lediglich um die Frage, ob wir es weiterhin zulassen, daß man sich durch gezielte Ausnutzung des internationalen Steuergefälles einer Verpflichtung entziehen kann, die den anderen, also der großen Masse der inländischen Steuerzahler und Unternehmen, auferlegt ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Noch ein letztes Wort zu unseren internationalen Steuerbeziehungen. Die in jetziger Sicht entstandenen Aufgaben müssen in unserem nationalen Steuerrecht gelöst werden. Wir sehen keine Grundlage, auf andere Staaten einzuwirken — das lassen Sie mich hier einmal sagen , ihr Steuersystem so einzurichten, daß steuerlich motivierte Verlagerungen von Einkommen und Vermögen in ihr Gebiet uninteressant werden. Hiervon ist aber die Entscheidung zu trennen, ob und wieweit die Besteuerung nach deutschem Recht durch internationale Steuerabkommen aufzuheben ist oder aufgehoben bleiben darf, wenn eine unangemessene zusätzliche Belastung durch die deutsche Besteuerung nicht zu besorgen ist. Hieraus ergeben sich Ziel und Rahmen der laufenden Revision unserer Doppelbesteuerungsabkommen.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon bei der Einbringung des Haushalts 1970 habe ich auch heute meine Ausführungen nicht mit Details belasten wollen. Wichtiger erschien mir, Ihnen die Gesamtkonzeption der Bundesregierung darzulegen. Die öffentliche Finanzwirtschaft muß nach unseren Vorstellungen zum tragenden Fundament einer konstruktiven Politik werden, die bereit ist, die großen Probleme unserer Zeit bald und würdig zu meistern.

    (Lebhafter anhaltender Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, damit ist der Entwurf eines Haushaltsgesetzes 1971 eingebracht. Über den weiteren Fortgang der Debatte entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat ist das Hohe Haus bereits unterrichtet.
Ich rufe nunmehr Punkt 4 der heutigen Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 a GG)

— Drucksache VI/1009 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Überweisungsvorschlag an den Rechtsausschuß — federführend und an den Innenausschuß — mitberatend — liegt Ihnen vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht? — Dann ist so beschlossen.
Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
— Drucksache VI/1156 — Das Wort wird nicht begehrt.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Vorlage an den Finanzausschuß zu überweisen. Andere Überweisungsvorschläge liegen nicht vor. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 6 der heutigen Tagesordnung:



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr
— Drucksache VI/611 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß)

— Drucksache VI/ 1158—
Berichterstatter: Abgeordneter Schollmeyer (Erste Beratung 45. Sitzung)

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter wünscht das Wort nicht. Wird sonst das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe die §§ 1, 2, 3, 4, 5 und 6, Einleitung und Überschrift auf. — Keine Gegenstimmen. Keine Enthaltungen. — Dann ist das Gesetz in zweiter Lesung beschlossen.
Wir kommen zur dritten Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Gesetz in dritter Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Ich stelle keine Gegenstimmen fest. Keine Stimmenthaltungen. — Damit ist das Gesetz in dritter Beratung beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 7 der heutigen Tagesordnung:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1969 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia sowie zu dem Internen Durchführungsabkommen
— Drucksachen VI/725, zu VI/725 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß)

— Drucksache VI/1159 —
Berichterstatter: Abgeordneter Kaffka (Erste Beratung 50. Sitzung)

Ich frage den Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Das Wort wird von dem Herrn Berichterstatter nicht gewünscht.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Art. 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. —Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer in der Schlußabstimmung dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Keine Stimmenthaltungen. — Damit ist das Gesetz in der Schlußabstimmung angenommen.
Wir müssen noch über den Antrag des Ausschusses befinden, den Sie auf Seite 3 unter b in der Drucksache VI/1159 finden:
Der Bundestag wolle beschließen,
b) die Verordnung Nr. 1584/70 des Rates vorn 27. Juli 1970 — Drucksache VI/619 — und den Vorschlag der EG-Kommission — Drucksache VI/1102 — zur Kenntnis zu nehmen.
Ich stelle fest, daß das Haus davon zustimmend Kenntnis nimmt.
Ich rufe Punkt 8 der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien über den Luftverkehr
— Drucksache VI/935 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (13. Ausschuß)

— Drucksache VI/ 1162 —
Berichterstatter: Abgeordneter Mursch (Soltau-Harburg)


(Erste Beratung 58. Sitzung)

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Art. 1 und 2 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Wer dem Entwurf in der zweiten Beratung zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Keine Gegenstimmen. — Keine Stimmenthaltungen. — Einstimmige Annahme.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen! — Ich stelle fest, daß das Haus auch diesem Gesetz in der Schlußabstimmung einstimmig zugestimmt hat.
Ich rufe nunmehr die Punkte 9 und 10 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Neununddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —
Vierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —
— Drucksachen VI/946, VI/ 1112, VI/ 1161 — Berichterstatter: Abgeordneter Wüster



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11/70 — Zollkontingente für Rohblei und Rohzink)
— Drucksachen VI/ 1066, VI/1160 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Unland
Sie wissen, meine Damen und Herren, daß das Haus hier nur von den Berichten des Ausschusses für Wirtschaft Kenntnis zu nehmen hat. Ich frage, ob einer der Herren Berichterstatter das Wort wünscht. — Das ist nicht der Fall.
Ich empfehle dem Haus, von den Berichten Kenntnis zu nehmen. — Ich stelle fest, daß das der Fall ist.
Jetzt rufe ich Punkt 11 der heutigen Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz — GVfG)

— Drucksache VI/1117 —
Für die Bundesregierung wird Herr Bundesminister Leber den Entwurf begründen.

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    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zur Begründung und Erläuterung des vorliegenden Entwurfs keine lange Rede halten, sondern ich möchte mich lediglich auf ein paar Anmerkungen beschränken.
    Am 8. Dezember 1966 hat der Deutsche Bundestag in einer Entschließung der Bundesregierung den Auftrag erteilt, in die künftige Gesetzgebung eine Sondersteuer von 3 Pf pro Liter verkauften Kraftstoffs aufzunehmen und die daraus erwachsende Summe den Gemeinden zur Lösung ihrer Verkehrsprobleme zweckgebunden zur Verfügung zu stellen. Nach Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1966 sind dann die Richtlinien im Benehmen mit dem Bundesrat erlassen worden. Danach haben wir drei Jahre gearbeitet. Die jetzige Vorlage soll die bisher geltenden Richtlinien, die der Bundesrat erlassen hat, ablösen.
    Mit den Maßnahmen, die das Hohe Haus damals beschlossen hat, sind insbesondere der innergemeindliche Straßenbau und der Bau von Zubringern zum überörtlichen Fernstraßennetz gefördert worden. Sie sind eine wesentliche Hilfe für den Bau und den Ausbau von Anlagen gewesen, die dem öffentlichen Personennahverkehr dienen. Nach drei Jahren Praxis mit diesen Richtlinien und mit dem, was der Deutsche Bundestag damals gewollt hat, kann ich hier berichten: Diese Regelung hat sich erstens bewährt, und sie ist zweitens eine wichtige und große Hilfe für die Gemeinden gewesen, die damals auch gerade zur rechten Zeit gekommen ist. Wenn diese Maßnahme damals nicht ergriffen worden wäre, wäre nach unserer Kenntnis der Situation,
    die beweisbar ist, eine große Zahl sehr aufwendiger, notwendiger Baumaßnahmen, die im Gange waren, nicht fortgeführt worden. Sie wären steckengeblieben, weil ihre Finanzierung nicht mehr gesichert war. Eine große Reihe wichtiger Bauvorhaben, die zum Teil Hunderte von Millionen D-Mark kosten und die sich über Jahre erstrecken, hätten gar nicht in Angriff genommen werden können, oder ihre Lösung wäre viel später — wenn überhaupt — möglich geworden. Ich kann also hier berichten, die Regelung hat sich in der Praxis bewährt, und weil sie sich bewährt hat, soll sie nach Auffassung der Bundesregierung auch die Grundlage sein, auf der dieses Gesetz aufbauen kann. Ich möchte mir aber erlauben, hier wenigstens einige wichtige Punkte hervorzuheben, durch die sich der jetzt vorliegende Gesetzentwurf von den Richtlinien, nach denen wir bisher gearbeitet haben, unterscheidet.
    Erstens. Wir haben als förderungswürdig in dem Gesetzentwurf auch den Bau von Park-and-ride-Parkplätzen aufgenommen. Das ist insbesondere deswegen wichtig, weil wir hier in einer nahtlosen Form den Autoverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr aufeinander synchronisieren können. Der Reisende kommt mit seinem Pkw aus irgendeiner Vorstadt oder vom Landgebiet an und stellt das Auto auf einem Parkplatz, den wir mit fördern helfen wollen, bei der ersten Station einer neu errichteten Schnellbahn ab, fährt dann mit einem öffentlichen Verkehrsmittel durch Vorstadt und Innenstadt und entlastet somit den innerstädtischen Verkehr.
    Die zweite Neuerung, die vorgesehen ist, ist die Senkung der sogenannten Bagatellgrenze von 500 000 DM auf 200 000 DM. Damit wird es möglich, auch kleinere Vorhaben zu fördern und vor allen Dingen auch solche Vorhaben in Angriff zu nehmen, die nicht in Großstädten, sondern in kleineren Städten und in Gemeinden liegen, von denen wir wissen, daß es auch dort erhebliche innergemeindliche Verkehrsprobleme gibt, die über die Lösungsmöglichkeiten und finanziellen Voraussetzungen der Gemeinden hinausgehen.
    Die dritte wesentliche Neuerung dieses Gesetzes besteht darin, daß noch einmal durch den Gesetzgeber manifestiert wird, daß das, was bisher dem Willen des Parlaments und dem Versprechen der Bundesregierung analog war, hier aufgenommen wird, und zwar daß diese 3 Pf Kraftstoffsondersteuer, die jetzt wieder vorgesehen sind, zweckgebunden, ausschließlich und nur für diesen vom Gesetzgeber gewollten Zweck zur Verfügung stehen und daß eine anderweitige Verwendung auch künftig nicht in Frage kommen soll.
    Viertens. Wir haben eine Verschiebung der Quoten vorgenommen. Bisher waren 60 % für den gemeindlichen Straßenbau und 40 % für die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen; künftig sollen nach dem vorliegenden Entwurf 55%, also 5 % weniger, für den innergemeindlichen Straßenbau zur Verfügung stehen, dafür statt 40% nunmehr 45 % zur Förderung von Investititionsvorhaben im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Dies ist deswegen notwendig geworden, weil



    Bundesminister Leber
    heute in so gut wie allen deutschen Großstädten der Bau von U-Bahnen, S-Bahnen, Schnellbahnen, Stichbahnen, und wie sie alle heißen, in Angriff genommen ist. Alle diese Bauvorhaben kosten Hunderte von Millionen Mark. Sie sind zum großen Teil im Gange und müssen zügig fortgeführt werden. Ihre Hinausschiebung und spätere Fertigstellung ist ein wesentlicher Punkt von Unproduktivität, und damit werden auch die Verkehrsprobleme erst später gelöst. Sie sind so kostspielig, daß wir uns im Rahmen der gesamten zur Verfügung stehenden Mittel bereit finden müssen, sie allmählich höher zu dotieren, als das bisher vorgesehen war. Damit wird den Gemeinden für den Straßenbau an sich nichts genommen. Es geht ja in den öffentlichen Personennahverkehr. Das Ganze geht auch nicht im Wege einer Kürzung der Mittel für die Straßenbaumaßnahmen der Gemeinden, sondern die Mittel wachsen ja jährlich an, so daß vom Wachstum der künftigen Jahre ein etwas größerer Prozentsatz für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung gestellt wird. Da wir das Ganze sowieso ursprünglich einmal so gedacht hatten — das war ja auch einmal die Lesart —, daß es eine Hilfe für die Lösung der Verkehrsprobleme in den Ballungsräumen sein soll, bleibt der Deutsche Bundestag, glaube ich, auch bei der Grundformel, die damals einmal aufgestellt worden ist, ohne die anderen Aufgaben zu vernachlässigen, die sich noch daraus ergeben. Die Förderung — dies ist eine weitere Bestimmung des Entwurfs — soll im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs künftig nur dann erfolgen, wenn die Gemeinden, natürlich im Benehmen mit den Ländern, langjährige Bauprogramme vorlegen, so daß auch langfristig überschaubar ist, wie hoch der Investitionsaufwand ist.
    Wir haben in den letzten drei Jahren im ganzen für diesen Zweck 2337 Millionen DM aufgewandt. Einschließlich des Jahres 1970 beträgt die Hilfe, die hier beschlossen worden ist, 3237 Millionen DM. Mit diesen 3,2 Milliarden DM sind Baumaßnahmen in Gang gesetzt worden, die ich mit 10 Milliarden DM wahrscheinlich noch zu niedrig einschätze, weil sie in der Regel über fünf und mehr Jahre laufen.
    Ich möchte dem Hohen Hause auch nicht verschweigen, daß sich bei den Erfahrungen, die wir in der Praxis gemacht haben, auch negative Feststellungen ergeben haben. Als wesentlichste negative Feststellung habe ich hier zu berichten, daß, so gut und so wirkungsvoll die Hilfe auch gewesen ist, der Bedarf wesentlich höher ist, als er mit den Mitteln, die zur Verfügung stehen, gedeckt werden kann. Die Gemeinden sind außerstande, aus eigener Kraft eine höhere Finanzierung zu bewirken. Die Länder haben sich ebenfalls als nicht in der Lage erwiesen, den Gemeinden mehr zu helfen, als sie es tun. Die Decke des Bundes ist mit einer Summe umschrieben, die sich etwa zwischen 800 Millionen DM und einer Milliarde DM für die Laufdauer der nächsten Jahre bewegen wird. Was 1966 geschehen ist, war ein wichtiger Anfang. Ich würde aus der Sicht der heutigen Kenntnisse sagen: es wäre gut gewesen, wenn damals nicht 3 Pf beschlossen worden wäre, sondern 5 Pf. Ich sage das hier ohne Vorwurf. Ich habe einmal eine Diskussion auf einem
    Parteitag meiner Partei miterlebt. Dort sind 5 Pf beschlossen worden. Das ist nachher 1966 in einem Antrag der Koalition hier im Bundestag leider nicht verwirklicht worden.
    Die Bundesregierung ist sich dieser Lage bewußt, sie nimmt die Aufgabe sehr ernst, vor der wir stehen, und sie wird das Problem nicht ungelöst lassen. Wir haben zuwenig Mittel für die Gemeinden zur Verfügung und müssen ihnen mehr helfen, als es dieser Gesetzentwurf mit der Finanzmasse, die jetzt auf ihn bezogen ist, möglich macht. Wir sind im Gespräch darüber, wie den Gemeinden mehr geholfen werden kann und wie wir den Finanzrahmen, den ich heute mit diesem Entwurf dem Hohen Hause darstellen darf, schon in absehbarer Zeit erhöhen und vermehren können. Ich bitte das Hohe Haus allerdings um Verständnis dafür, daß diese Überlegungen noch nicht abgeschlossen sind. Es kommt für mich auch darauf an, zunächst einmal den Verlauf der Haushaltsberatungen hier im Bundestag abzuwarten. Nach Klärung der jetzt noch nicht ganz abgerundeten Fragen wird der Bundesverkehrsminister in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzminister dem Kabinett seine Vorschläge unterbreiten. Ich hoffe, daß dann auch ein geneigtes Parlament in der Lage sein wird, dem zuzustimmen. Bevor wir andere Wege beschreiten, sollten wir klären, ob der Weg, den ich soeben angedeutet habe, nicht gangbar ist. Ich warne davor, Wege zu versuchen, die nicht begehbar sind, ohne daß Schaden angerichtet wird. Ich sage das hier ohne kritischen Vorwurf, sondern ganz einfach deshalb, weil ich es für falsch halte, etwas anderes zu versuchen.
    Ich möchte mich in diesem Zusammenhang mit ein paar Worten gegen die Vorlage der CDU/CSU, die mit zur Beratung steht, wenden. Ich verkenne nicht, daß sich auch die CDU/CSU mit ihrer Vorlage mit tiefem Ernst auf die Problematik stürzt, mit der wir es hier zu tun haben und die „finanzielle Enge" heißt. Wir brauchen auch nicht in einen Streit über die Richtigkeit von Steuerschätzungen einzutreten. Die Schätzungen in der Vorlage der Regierung gehen von einem etwas niedrigeren Verbrauch aus als die Schätzungen der CDU/CSU. Unsere Schätzung ist dafür etwas risikoloser, weil sie sich auch mit allen anderen Überlegungen deckt, die anderwärts angestellt werden. Man kann heute nicht schlüssig und zwingend voraussagen, wieviel Liter Kraftstoff 1980 verbraucht werden. Da bleiben immer irgendwo Dunkelzonen. Ich widerspreche dem gar nicht, daß die CDU von einem höheren Verbrauch ausgeht. Nur geht man mit einer höheren Schätzung des Verbrauchs als der Schätzung seitens der wissenschaftlichen Institute ein höheres Risiko ein, nicht nur in dem, was man sich selber vorstellt; denn darauf müssen langfristige Investitionsentscheidungen gegründet werden, die unter Umständen finanziell nicht risikolos abgedeckt werden können.
    Wenn ich aber rechnerisch auf die Schätzung der CDU eingehe — in Wirklichkeit wird für diesen Zweck ausgegeben, was tatsächlich hereinkommt, so daß das immer im Nebel theoretischer Erwägungen bleibt —, steht der Regierung nach diesem Ge-



    Bundesminister Leber
    setzentwurf ein Betrag von 17,9 Milliarden DM statt 17,3 Milliarden DM zur Verfügung. Dann liegen wir um etwa 600 Millionen DM auseinander, soweit das Aufkommen in Betracht kommt. Die Differenz, die dann noch besteht, beträgt rund gerechnet 3 Milliarden DM, die die CDU mit ihrem Entwurf mehr zur Verfügung stellt als die Regierungsvorlage. Diese 3 Milliarden DM — das sage ich ohne Vorwurf — kommen durch einen Kunstgriff zusammen, den ich für falsch halte. Die CDU greift nämlich dem Bundesfernstraßenbau in der Größenordnung von etwa 3 Milliarden DM in die Tasche. Meine Damen und Herren, wir können uns bei einer Decke, die ohnedies zu kurz ist — sie ist für den Bundesfernstraßenbau zu kurz, und sie ist bei den Gemeinden zu kurz —, nicht dadurch aushelfen, daß wir sie je nach Bedarf in eine andere Richtung ziehen — diese Decke wird nie alles abdecken — und damit beim Bundesfernstraßenbau ein viel größeres Loch aufreißen, als wir gegenwärtig noch haben.
    Wer will, daß den Gemeinden für 15 Jahre ein zusätzlicher Betrag von 3 Milliarden DM aus Mitteln gegeben wird, die jetzt nach dem Gesetz dem Bundesfernstraßenbau zur Verfügung steht, der muß bereit sein, zu sagen, welche Autobahnen er nicht gebaut haben will. Ich kann ihm solche nennen, für die er sich entscheiden muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Für 3 Milliarden DM bekommt man beispielsweise zwei Autobahnen wie die von München nach Deggendorf, die von uns in Auftrag gegeben worden ist. Dort wird demonstriert, hier werden Fragen gestellt, ob die Autobahn nicht früher fertig werden kann, und gleichzeitig mutet man dem Verkehrsminister zu, daß er zwei solcher Autobahnen in den nächsten 15 Jahren nicht baut. Dann müssen Sie ganz konkret sagen, was auf der Liste steht — Sie kennen die Planung, die dem Bundestag in einem Gesetzentwurf vorliegt — und was dann nicht gebaut werden kann. 3 Milliarden DM können Sie nicht verschleiern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Müller-Hermann: Die 3 Milliarden hatten Sie gar nicht eingeplant!)

    Ob das auf der anderen Seite hilft, 3 Milliarden DM für 15 Jahre Sie tun so, als sei das viel mehr —, daran zweifle ich sehr. Mit dieser Summe bewegen Sie die Probleme in den Gemeinden auch nicht. 3 Milliarden DM geteilt durch 15, das gibt ungefähr 250 Millionen DM pro Jahr, die mehr zur Verfügung stünden. Was wir brauchen, ist eine höhere Summe.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Schlagen Sie mal etwas Besseres vor!)

    Ich verschweige nicht, daß wir zu wenig Mittel haben. Das ist jedem hier im Hause bekannt. Ich wehre mich nur dagegen, daß Mittel auf eine Weise beschafft werden sollen, die der Entwicklung nicht zuträglich ist. Ich habe vorhin angekündigt, die Bundesregierung wird dem Hohen Hause Vorschläge machen, wie den Gemeinden mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden können, ohne den Bundesfernstraßenbau zu schmälern. Ich hoffe dabei auch auf Ihre Zustimmung. Ich warne aber davor, daß Sie jetzt mit einem Kunstgriff die Gelder da wegnehmen, wo sie nicht weggenommen werden dürfen.
    Im übrigen bitte ich das Haus um geeignete Behandlung und um Beschlußfassung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Müller-Hermann: Auf diesen Vorschlag warten wir seit einem Jahr!)