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ID0606302800

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    Deutscher Bundestag 63. Sitzung Bonn, Sonnabend, den 11. Juli 1970 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3471 A Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1013) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Druckache VI/1030), Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1029) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (Drucksachen VI/1013, VI/1031); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/1032) und mit Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. konjunkturpolitische Dämpfungsmaßnahmen (Drucksachen W1025 [neu], VI/1033) Krammig (CDU/CSU) 3471 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 3474 A Frau Funcke (FDP) 3476 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 3478 B 3498 A Strauß (CDU/CSU) 3481 A Kirst (FDP) 3488 C Dr. Apel (SPD) 3491 C Dr. Schiller, Bundesminister . . 3494 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 3496 A Nächste Sitzung 3498 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3499 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 73 der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (Drucksachen VI/1013, VI/1029) 3499 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Sonnabend, den 11. Juli 1970 3471 63. Sitzung Bonn, den 11. Juli 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.36 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Abelein 11.7. Dr. Achenbach * 11.7. Adams * 11.7. Dr. Aigner * 11.7. von Alten-Nordheim 11,7. Dr. Artzinger * 11.7. Baier 11.7. Dr. Barzel 11.7. Dr. Becher (Pullach) 11.7. Behrendt * 11.7. Benda 11.7. Dr. Burgbacher * 11.7. Dr. Czaja 11.7. Dr. Dittrich * 11.7. Dichgans * 11.7. Dröscher * 11.7. Faller * 11.7. Fellermaier * 11.7. Flämig * 11.7. Dr. Furler * 11. 7. Gewandt 11.7. Gerlach (Emsland) * 11.7. Dr. Gradl 11.7. Haage (München) * 11. . Dr. Hein * 11.7. Frau Dr. Henze 11.7. Dr. Hupka 11.7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.7. Dr. Jäger 11.7. Klinker * 11.7. Katzer 11.7. Dr. Kley 11.7. Dr. Koch * 11.7. Frau Krappe 11.7. Kriedemann * 11.7. Dr. Freiherr von Kühlmann-Stumm 11.7. Lange * 11.7. Lautenschlager * 11.7. Kiep 117. Lemmer 11.7. Lenze (Attendorn) 11.7. Liehr 11.7. Dr. Lohmar 11.7. D. Löhr * 11.7. Lücker (München) * 11.7. Dr. Martin 11.7. Meister ' 11.7. Memmel ' 11.7. Müller (Aachen-Land) * 11.7. Ollesch 11.7. Frau Dr. Orth * 11.7. Picard 11.7. Pieroth 11.7. Porzner 11.7. Richarts ' 11.7. Riedel (Frankfurt) * 11.7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schmidt (Braunschweig) 11.7. Schmidt (Würgendorf) 11.7. Schneider (Königswinter) 11.7. Schröder (Wilhelminenhof) 11.7. Schulhoff 11.7. Schwabe * 11.7. Dr. Schwörer * 11.7. Seefeld * 11.7. Springorum * 11.7. Dr. Starke (Franken) * 11.7. Frau Dr. Walz 11.7. Dr. Freiherr von Weizsäcker 11.7. Werner * 11.7. Dr. Wörner 11.7. Wolfram * 11.7. Wohlrabe 11.7. Anlage 2 Umdruck 73 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer - Drucksachen VI/1017, VI/ 1029 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Das Gesetz erhält die Bezeichnung „Gesetz über die Erhebung eines rückzahlbaren verzinslichen Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer". 2. In § i Abs. 2 wird in Satz 1 hinter dem Wort „rückzahlbaren" das Wort „verzinslichen" eingefügt. 3. In § 1 wird folgender Absatz 5 a eingefügt: „(5 a) Der Konjunkturzuschlag ist bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung und spätestens mit der Rückzahlung zu verzinsen. § 5 des Steuersäumnisgesetzes gilt entsprechend. Das Nähere bestimmt der Bundesminister der Finanzen durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf." 4. In § 3 Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Die Freigabe gilt auch ohne Erlaß einer Rechtsverordnung spätestens als am 30. Juni 1972 erfolgt." Bonn, den 10. Juli 1970 Stücklen, Dr. Stoltenberg und Fraktion BT 1768 - 7.70 Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments
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    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?


Rede von Hans Hermsdorf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nein. — Außerdem ist es so: Wann haben wir denn überhaupt in diesem Hause jemals einen Beschluß der Regierung zu einem Haushaltsgesetz, das dem Hause weder gedruckt vorliegt noch irgendeine Stelle dieses Hauses beschäftigt, zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht? Wer von uns weiß denn — alle, die wir hier sind —, was der Gesamthaushalt in seinen einzelnen Positionen darstellt? Ich sage Ihnen zu Punkt II Ihres Antrags: Über den Haushalt 1971 werden wir dann reden, wenn er hier vorliegt, aber nicht heute. Das war bisher nicht üblich und wird auch in Zukunft nicht üblich sein.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, Sie haben sich die Sache hier wie in der zweiten und der dritten Lesung des Haushalts und auch mit Ihrem Verzinsungsantrag wieder einfach gemacht. Sie haben gesagt: Bitte, wir streichen 2 Milliarden DM global. — Sie werden Ihre Glaubhaftigkeit erst dann beweisen können, wenn Sie uns auch genau sagen, welche Prioritäten Sie haben wollen und welche Prioritäten Sie gestrichen haben wollen. Das wäre eine ehrliche Politik. Dazu haben Sie sich bisher noch nicht aufraffen können.
Wir bitten, den Antrag abzulehnen. (Beifall bei den Regierungsparteien.)


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    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Wortmeldungen zur Aussprache in der zweiten Beratung liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache in zweiter Beratung.
    Ich schlage vor, wie folgt zu verfahren: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Einzelbestimmungen in der zweiten Beratung. Danach stimmen wir über den eng damit verbundenen Antrag der CDU/CSU-Fraktion — Tagesordnungspunkt 4 — ab. Dann fahren wir mit der dritten Beratung fort, die wahrscheinlich eine längere Erklärung auslösen wird. Dann kommen wir zu Punkt 3 der Tagesordnung.
    Ich darf Sie bitten, den Bericht des federführenden Ausschusses, des Finanzausschusses, Drucksache VI/1029, und den Änderungsantrag der CDU/ CSU-Fraktion auf Umdruck 73 zur Hand zu nehmen.
    Ich rufe zunächst einmal die Überschrift des Gesetzes auf. Durch Ziffer i des Änderungsantrags wird begehrt, sie zu ändern. Wer Ziffer 1 des Änderungsantrags seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist eindeutig die Mehrheit; der Antrag Ziffer 1 ist abgelehnt.
    Ich rufe § 1 in der Ausschußfassung — rechte Spalte — auf. Dazu bitte ich zunächst den Änderungsantrag Umdruck 73 zur Hand zu nehmen. Wir müssen über den Antrag Ziffer 2 abstimmen, wonach in Abs. 2 hinter dem Wort „rückzahlbaren" das Wort „verzinslichen" eingefügt wird. Wer dem Änderungsantrag Ziffer 2 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag Ziffer 2 ist mit der gleichen Mehrheit ohne Enthaltungen abgelehnt.
    Wir kommen nunmehr bei dem gleichen § 1 zu dem Änderungsantrag unter Ziffer 3, wonach ein neuer Abs. 5 a eingefügt werden soll. Wer dem Änderungsantrag Ziffer 3 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit dem gleichen Mehrheitsverhältnis ohne Enthaltungen abgelehnt.
    Ich stelle fest, daß damit über § 1 und über § 2, zu dem kein Änderungsantrag vorliegt, in der Ausschußfassung abgestimmt werden kann. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen sind die §§ 1 und 2 angenommen.
    Ich rufe nunmehr den § 3 in der Ausschußfassung auf. Wir haben dabei zunächst über den Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion unter Ziffer 4 abzustimmen. Wer diesem Änderungsantrag unter Ziffer 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist mit dem gleichen Mehrheitsverhältnis ohne Enthaltungen abgelehnt.
    Ich rufe jetzt § 3, — § 4, — § 5, — § 6, — Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer diesen Vorschriften seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Gegenstimmen und noch zahlreicheren Enthaltungen sind die Vorschriften in der Einzelberatung der zweiten Lesung angenommen.
    Wir gehen nunmehr zu Punkt 4 der Tagesordnung über. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache VI/1025 (neu) ist noch einmal begründet worden. Ich bitte, die Drucksache zur Hand zu nehmen, und weise darauf hin, daß der federführende Ausschuß die Ablehnung dieses Antrags empfiehlt.
    Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache VI/1025 (neu) ab. Wer diesem Antrag, dem Antrag der CDU/CSU, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das letzte war die gleiche Mehrheit wie bei den vorigen Abstimmungen. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion Drucksache VI/1025 (neu) ist abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.
    Ich rufe nunmehr die
    dritte Lesung
    des Gesetzentwurfs Drucksache VI/1017 auf. Die
    CDU/CSU-Fraktion hat auf Grund des § 85 der Ge-
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Sonnabend, den 11. Juli 1970 3481
    Präsident von Hassel
    schäftsordnung eine allgemeine Aussprache beantragt.
    Das Wort in der allgemeinen Aussprache zur dritten Lesung hat der Abgeordnete Strauß. Es ist für ihn eine Redezeit von 45 Minuten beantragt worden.