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ID0606300400

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    Deutscher Bundestag 63. Sitzung Bonn, Sonnabend, den 11. Juli 1970 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3471 A Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1013) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Druckache VI/1030), Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1029) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (Drucksachen VI/1013, VI/1031); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/1032) und mit Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. konjunkturpolitische Dämpfungsmaßnahmen (Drucksachen W1025 [neu], VI/1033) Krammig (CDU/CSU) 3471 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 3474 A Frau Funcke (FDP) 3476 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 3478 B 3498 A Strauß (CDU/CSU) 3481 A Kirst (FDP) 3488 C Dr. Apel (SPD) 3491 C Dr. Schiller, Bundesminister . . 3494 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 3496 A Nächste Sitzung 3498 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3499 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 73 der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (Drucksachen VI/1013, VI/1029) 3499 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Sonnabend, den 11. Juli 1970 3471 63. Sitzung Bonn, den 11. Juli 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.36 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Abelein 11.7. Dr. Achenbach * 11.7. Adams * 11.7. Dr. Aigner * 11.7. von Alten-Nordheim 11,7. Dr. Artzinger * 11.7. Baier 11.7. Dr. Barzel 11.7. Dr. Becher (Pullach) 11.7. Behrendt * 11.7. Benda 11.7. Dr. Burgbacher * 11.7. Dr. Czaja 11.7. Dr. Dittrich * 11.7. Dichgans * 11.7. Dröscher * 11.7. Faller * 11.7. Fellermaier * 11.7. Flämig * 11.7. Dr. Furler * 11. 7. Gewandt 11.7. Gerlach (Emsland) * 11.7. Dr. Gradl 11.7. Haage (München) * 11. . Dr. Hein * 11.7. Frau Dr. Henze 11.7. Dr. Hupka 11.7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.7. Dr. Jäger 11.7. Klinker * 11.7. Katzer 11.7. Dr. Kley 11.7. Dr. Koch * 11.7. Frau Krappe 11.7. Kriedemann * 11.7. Dr. Freiherr von Kühlmann-Stumm 11.7. Lange * 11.7. Lautenschlager * 11.7. Kiep 117. Lemmer 11.7. Lenze (Attendorn) 11.7. Liehr 11.7. Dr. Lohmar 11.7. D. Löhr * 11.7. Lücker (München) * 11.7. Dr. Martin 11.7. Meister ' 11.7. Memmel ' 11.7. Müller (Aachen-Land) * 11.7. Ollesch 11.7. Frau Dr. Orth * 11.7. Picard 11.7. Pieroth 11.7. Porzner 11.7. Richarts ' 11.7. Riedel (Frankfurt) * 11.7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schmidt (Braunschweig) 11.7. Schmidt (Würgendorf) 11.7. Schneider (Königswinter) 11.7. Schröder (Wilhelminenhof) 11.7. Schulhoff 11.7. Schwabe * 11.7. Dr. Schwörer * 11.7. Seefeld * 11.7. Springorum * 11.7. Dr. Starke (Franken) * 11.7. Frau Dr. Walz 11.7. Dr. Freiherr von Weizsäcker 11.7. Werner * 11.7. Dr. Wörner 11.7. Wolfram * 11.7. Wohlrabe 11.7. Anlage 2 Umdruck 73 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer - Drucksachen VI/1017, VI/ 1029 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Das Gesetz erhält die Bezeichnung „Gesetz über die Erhebung eines rückzahlbaren verzinslichen Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer". 2. In § i Abs. 2 wird in Satz 1 hinter dem Wort „rückzahlbaren" das Wort „verzinslichen" eingefügt. 3. In § 1 wird folgender Absatz 5 a eingefügt: „(5 a) Der Konjunkturzuschlag ist bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung und spätestens mit der Rückzahlung zu verzinsen. § 5 des Steuersäumnisgesetzes gilt entsprechend. Das Nähere bestimmt der Bundesminister der Finanzen durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf." 4. In § 3 Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Die Freigabe gilt auch ohne Erlaß einer Rechtsverordnung spätestens als am 30. Juni 1972 erfolgt." Bonn, den 10. Juli 1970 Stücklen, Dr. Stoltenberg und Fraktion BT 1768 - 7.70 Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Krammig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Berichterstattung wird wesentlich kürzer sein als die soeben vorgetragene.
    Der federführende Finanzausschuß hat die ihm am 10. Juli 1970 vom Plenum zugewiesene Vorlage noch am gleichen Tage abschließend beraten. Die mitberatenden Ausschüsse — Wirtschaftsausschuß und Haushaltsausschuß — haben ihre Voten ebenfalls am gleichen Tage abgegeben und der Vorlage mehrheitlich unverändert ihre Zustimmung gegeben.
    Der Finanzausschuß erörterte im wesentlichen drei Fragen. Erstens: Welche Auswirkungen hat die Aussetzung der degressiven Abschreibung im Hinblick auf die Nachfrage? Zweitens: Warum wurde der Bundestag in die Verabschiedung der Verordnung eingeschaltet? Drittens: Ist die Krisenlage gegeben, die nach dem Bericht zum Stabilitätsgesetz
    Voraussetzung für die Aussetzung der degressiven Abschreibung sein solle?
    Zur ersten Frage. Auf die Frage des Berichterstatters konnten die Regierungsvertreter konkrete, auf Unterlagen basierende Zahlen hinsichtlich der Auswirkungen nicht nennen. Die Regierung ist auf Schätzungen angewiesen. Danach wird angenommen, daß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Verordnungsentwurfs ein Investitionsvolumen von je 10 Milliarden DM, zusammen also 20 Milliarden DM, betreffen. Davon würden voraussichtlich 3 bis 4 Milliarden DM nicht ausgeschöpft, sondern zurückgestellt werden.
    Zur zweiten Frage. Der Bundestag hat. das Recht, die Verordnung innerhalb von vier Wochen zu kassieren. Um die durch diese Frist eintretende Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen zu beseitigen, hielt es die Regierung für angezeigt, das Votum des Bundestages noch vor Erlaß der Verordnung herbeizuführen.
    Zur dritten Frage. Abgeordneter Dr. Becker stellte die Frage, ob die Bundesregierung im Hinblick auf die Erwartung des Ausschusses, niedergelegt im Schriftlichen Bericht zum Stabilitätsgesetz, wonach die Bundesregierung hinsichtlich einer Aussetzung der degressiven Abschreibung für die Wirtschaft nur in wirklichen Krisensituationen von der Ermächtigung in § 51 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes Gebrauch machen solle, die Krisenlage als vorliegend ansehe. Das wurde vom Vertreter der Bundesregierung bejaht.
    Der Finanzausschuß hat der Vorlage unverändert bei 13 Enthaltungen und 2 Nein-Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit 17 Ja-Stimmen der Koalitionsparteien zugestimmt. Namens des Finanzausschusses empfehle ich dem Hohen Hause Zustimmung zur Rechtsverordnung auf Drucksache VI/1013.

    (Beifall.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Krammig.
Wir kommen zur mündlichen Berichterstattung des Haushaltsausschusses.

(Zuruf.)

— Ist es nicht nötig? — Keine mündliche Ergänzung
des Berichts.
Darf ich fragen, ob der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung noch Berichterstattung wünscht. Ich glaube, das ist in die Berichterstattung der anderen Ausschüsse eingegangen.
Die Berichterstattung ist erfolgt. Wir treten in die zweite Beratung des Gesetzes über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ein. Ich eröffne die Aussprache. Es liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 73 *) vor. Zur Begründung dieses Antrags hat der Abgeordnete Dr. Althammer das Wort.
*) Siehe Anlage 2
3474 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Sonnabend, den 11. Juli 1970

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Althammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie mir gesagt worden ist, wird gewünscht, daß ich mit der Begründung dieses Antrages die Begründung des Antrages zum Tagesordnungspunkt 4 verbinde.