Rede von
Karl
Krammig
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Berichterstattung wird wesentlich kürzer sein als die soeben vorgetragene.
Der federführende Finanzausschuß hat die ihm am 10. Juli 1970 vom Plenum zugewiesene Vorlage noch am gleichen Tage abschließend beraten. Die mitberatenden Ausschüsse — Wirtschaftsausschuß und Haushaltsausschuß — haben ihre Voten ebenfalls am gleichen Tage abgegeben und der Vorlage mehrheitlich unverändert ihre Zustimmung gegeben.
Der Finanzausschuß erörterte im wesentlichen drei Fragen. Erstens: Welche Auswirkungen hat die Aussetzung der degressiven Abschreibung im Hinblick auf die Nachfrage? Zweitens: Warum wurde der Bundestag in die Verabschiedung der Verordnung eingeschaltet? Drittens: Ist die Krisenlage gegeben, die nach dem Bericht zum Stabilitätsgesetz
Voraussetzung für die Aussetzung der degressiven Abschreibung sein solle?
Zur ersten Frage. Auf die Frage des Berichterstatters konnten die Regierungsvertreter konkrete, auf Unterlagen basierende Zahlen hinsichtlich der Auswirkungen nicht nennen. Die Regierung ist auf Schätzungen angewiesen. Danach wird angenommen, daß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Verordnungsentwurfs ein Investitionsvolumen von je 10 Milliarden DM, zusammen also 20 Milliarden DM, betreffen. Davon würden voraussichtlich 3 bis 4 Milliarden DM nicht ausgeschöpft, sondern zurückgestellt werden.
Zur zweiten Frage. Der Bundestag hat. das Recht, die Verordnung innerhalb von vier Wochen zu kassieren. Um die durch diese Frist eintretende Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen zu beseitigen, hielt es die Regierung für angezeigt, das Votum des Bundestages noch vor Erlaß der Verordnung herbeizuführen.
Zur dritten Frage. Abgeordneter Dr. Becker stellte die Frage, ob die Bundesregierung im Hinblick auf die Erwartung des Ausschusses, niedergelegt im Schriftlichen Bericht zum Stabilitätsgesetz, wonach die Bundesregierung hinsichtlich einer Aussetzung der degressiven Abschreibung für die Wirtschaft nur in wirklichen Krisensituationen von der Ermächtigung in § 51 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes Gebrauch machen solle, die Krisenlage als vorliegend ansehe. Das wurde vom Vertreter der Bundesregierung bejaht.
Der Finanzausschuß hat der Vorlage unverändert bei 13 Enthaltungen und 2 Nein-Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit 17 Ja-Stimmen der Koalitionsparteien zugestimmt. Namens des Finanzausschusses empfehle ich dem Hohen Hause Zustimmung zur Rechtsverordnung auf Drucksache VI/1013.