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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 51. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 2555 A Fragestunde (Drucksache VI/722) Frage des Abg. Freiherr von und zu Guttenberg: Meldungen des „Spiegel" betr. Äußerungen des Bundesministers Ehmke Dr. Ehmke, Bundesminister . . 2555 C, D, 2556 A Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 2555 C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 2556 A Fragen des Abg. Dr. Jenninger: Entbindung von Beamten des Bundeskanzleramtes von ihren Dienstgeschäften Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 2556 B, D, 2557 A, B, C Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 2556 C, D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 2557 A Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 2557 B, C Fragen des Abg. Dr. Slotta: Direktwahlen zum Europäischen Parlament 2557 D Fragen der Abg. Frau Meermann: Androhung von Kündigungen gegenüber Mietern bei Mieterhöhung Jahn, Bundesminister . . . 2558 B, C, D, 2559 A, B Frau Meermann (SPD) . 2558 C, D, 2559 A Dr. Ahrens (SPD) 2559 B Fragen des Abg. Horstmeier: Förderung von länger als drei Jahre in Anspruch nehmenden Umschulungsmaßnahmen Arendt, Bundesminister . . 2559 B, C, D, 2560 A Horstmeier (CDU/CSU) . 2559 D, 2560 A Frage des Abg. Krammig: Höchstbetrag des Jahresarbeitsverdienstes in § 575 RVO Arendt, Bundesminister . 2560 B, 2561 B Frage der Abg. Frau Dr. Wolf: Dauer des Aufenthalts von ausländischen Arbeitern Arendt, Bundesminister . . . . 2560 C, D Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) 2560 D, 2561 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 Frage des Abg. Welslau: Durch Straßenverkehrsunfälle und Berufsunfälle verursachter Anteil. der Krankenhausbelegung Frau Strobel, Bundesminister . . . 2561 B Fragen des Abg. Lenzer: Vorlage eines Krankenhausfinanzierungsgesetzes Frau Strobel, Bundesminister . . 2561 C, D, 2562 A Lenzer (CDU/CSU) . . . 2561 D, 2562 A Frage des Abg. Dr. Gleissner: Pläne der EWG-Kommission betr. Bierherstellung Frau Strobel, Bundesminister . . 2562 B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 2562 B, C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Reinheitsgebot für Bier Frau Strobel, Bundesminister . . . 2562 D, 2563 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . . 2563 A Frage des Abg. Josten: Errichtung von Ausbildungsförderungsämtern Frau Strobel, Bundesminister . 2563 A, C Josten (CDU/CSU) 2563 B, C Erklärung zum 25jährigen Bestehen des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes Präsident von Hassel 2564 A Begrüßung des Führers der Opposition im englischen Unterhaus, Mr. Heath . . . 2564 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Brandt, Bundeskanzler . . . . . 2564 C Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) 2567 A Dr. Hauff (SPD) 2569 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . 2570 D Nächste Sitzung 2572 B Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2573 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Mehrwertsteuersatz für in Gaststätten verabreichte Lebensmittel 2573 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hussing betr. Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich über Witwenrentenabfindungen bei Auslandsaufenthalt 2574 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ruf betr. Berufung von Vertretern der privaten Krankenversicherung in die Krankenversicherungskommission 2574 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Härzschel betr. Organisationsverteilung des Bundesarbeitsministeriums - 2574 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Offergeld betr. Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes über die Winterbauförderung . . . . . . 2574 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Link betr. Lohnabzug bei ärztlichen Konsultationen . . . . . 2575 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht betr. Atomanlagen inmitten dichtbesiedelter Gebiete . . . 2575 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann betr. die rechtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der heterologen künstlichen Insemination 2576 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) betr. irreführende Werbung für Lebens- und Genußmittel 2576 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 III Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Gleissner betr. Vorgehen gegen Lärmsünder 2576 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Ritgen betr. Berücksichtigung des ostwestfälischen Raums im Rahmen der regionalen Aktionsprogramme . . . . . . . . . . . . 2577 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Erzeugerpreise für Schweine 2577 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. Vorräte an Brotgetreide, Futtergetreide, Butter, Zucker und Rindfleisch 2577 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Link betr. Berufung eines Vertreters der Sozialgerichtsbarkeit in die Krankenversicherungskommission . . 2578 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Aufstieg von Unteroffizieren zum Fachoffizier . . . 2579 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer betr. Beschäftigung von Kriegsbeschädigten in der Standortvermittlung der Bundeswehr in Münsingen 2579 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth betr. Fertigstellung des Bauabschnittes III für die Artillerieschule in Idar-Oberstein 2580 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch betr. Bahnhofsgebäude in Mühldorf am Inn 2580 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Bauarbeiten im Bereich der Bundesautobahn Ulm—Kempten . . . . . . . 2580 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jobst betr. Autobahnteilstrecke Nürnberg—Amberg . . 2581 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung betr. Elektrifizierung der Eisenbahnlinie Ludwigshafen—Wörth sowie Ausbau der Bundesstraße 9 und der Autobahnen in der Vorderpfalz 2581 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher betr. Elektrifizierung der Nahestrecke zwischen Bingerbrück und Türkismühle 2581 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert betr. den Telegrammdienst in Gummersbach und den Stand des Telegramm- und Telefonservice in der Bundesrepublik Deutschland 2582 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Bremm betr. Lösung des Problems der Fehlbelegung von Sozialwohnungen 2582 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Damm betr. Mieterhöhungen bei den städtischen Wohnungsgesellschaften in Hamburg 2582 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Haack betr. Aufnahme von partnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Erlangen mit der Stadt Jena 2583 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer betr. Bundeszuschüsse für Bauvorhaben der Universität Tübingen 2583 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 2555 51. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 8. 5. Dr. Aigner 8. 5. von Alten-Nordheim 8. 5. Amrehn 8. 5. Baeuchle 8. 5. Baier 8. 5. Bals 8. 5. Benda 8. 5. Berberich 8. 5. Biehle 8. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Bittelmann 8. 5. Dr. Böhme 8. 5. Börner 8. 5. von Bülow 8. 5. Burger 8. 5. van Delden 8. 5. Dichgans 8. 5. Ehnes 8. 5. Engelsberger 8. 5. Engholm 8. 5. Fellermaier * 8. 5. Freiherr von Fircks 8. 5. Fritsch ** 8. 5. Gierenstein 8. 5. Dr. Giulini 8. 5. Glüsing 8. 5. Gottesleben 8. 5. Graaff 8. 5. Haage (München) 8. 5. Haehser 8. 5. Dr. Hallstein 8. 5. Hörmann (Freiburg) 8. 5. Dr. Hubrig 8. 5. Dr. Jaeger 8. 5. Jung 8. 5. Dr. Kley 8. 5. Dr. Koch 8. 5. Köster 8. 5. Konrad 8. 5. Krall 8. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 8. 5. Lemmer 8. 5. Liehr 8. 5. Logemann 8. 5. Maucher 8. 5. Memmel * 8. 5. Meister 8. 5. Michels 8. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Remscheid) 8. 5. Dr. von Nordenskjöld 8. 5. 011esch 8. 5. Pieroth 8. 5. Rawe 8. 5. Richarts * 8. 5. Richter *** 8. 5. Dr. Rinderspacher *** 8. 5. Dr. Rinsche 8. 5. Dr. Schachtschabel 8. 5. Schmidt (Würgendorf) 8. 5. Dr. Schmidt (Wuppertal) 8. 5. Schneider (Königswinter) 30.5. Dr. Schaber 8. 5. Frau Schroeder (Detmold) 8. 5. Schröder (Wilhelminenhof) 8. 5. Dr. Schulz (Berlin) 8. 5. Schwabe 27. 5. Dr. Seume 8. 5. Dr. Slotta 8. 5. Dr. Tamblé 8. 5. Tobaben 8. 5. Frau Dr. Walz *** 8. 5. Weber (Heidelberg) 8. 5. Werner 8. 5. Wurbs 8. 5. Zebisch 3. 6. Zoglmann 8. 5. b) Urlaubsanträge Cramer 30. 5. Dr. Martin 25. 5. Moersch 25. 5. Schmücker 28. 5. Schröder (Sellstedt) 31. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/722 Frage A 2) : Ist die Bundesregierung bereit, bei einer Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes den Mehrwertsteuersatz für in Gaststätten verabreichte Lebensmittel auf die Hälfte zu ermäßigen, um insbesondere Nachteile auszugleichen, die Arbeitnehmer, Reisende und sonstige Personen erfahren, die ihre Mahlzeiten regelmäßig nicht zu Hause einnehmen können und schon dadurch von zusätzlichen Belastungen betroffen sind? Nach Auffassung der Bundesregierung sprechen beachtliche Gründe für eine Beibehaltung der jetzigen Regelung. Der erste Grund ist der Gesichtspunkt einer steuertechnischen Vereinfachung, die durchaus im Interesse des Hotel- und Gaststättengewerbes liegt. Da im Fall einer ermäßigten Besteuerung der Speisenumsätze für Getränke und Beherbergungsleistungen weiterhin der allgemeine Steuersatz anzuwenden wäre, würden sich bei der Aufteilung der Umsätze insbesondere auf den Rechnungen zwangsläufig erhebliche Schwierigkeiten erge- 2574 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 ben. Zum anderen unterscheiden sich die Speisenumsätze der Gaststätten durch den regelmäßig mit ihnen verbundenen Dienstleistungsanteil von dem reinen Lebensmittelverkauf; dieser Unterschied rechtfertigt eine Gleichstellung mit den übrigen Dienstleistungen, die ebenfalls grundsätzlich voll zu versteuern sind. Darüber hinaus bestehen gegen eine Steuerermäßigung der Speisenumsätze wegen der dann entstehenden beträchtlichen Steuerausfälle schwerwiegende Bedenken. Eine Entscheidung kann deshalb erst getroffen werden, wenn die zahlreichen sonstigen Novellierungswünsche überprüft sind, die dem Bundesfinanzministerium inzwischen vorliegen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 7. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hussing (Drucksache VI/722 Frage A 3) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es nützlich wäre, wenn zwischen Deutschland und Frankreich eine zwischen- oder überstaatliche Vereinbarung getroffen würde, die Witwenrentenabfindungen bei Auslandsaufenthalt erlaubt? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, Herr Kollege; eine entsprechende Vorschrift sollte nicht nur im Verhältnis zu Frankreich, sondern auch im Verhältnis zu den übrigen EWG-Staaten vorgesehen werden. Bei den Beratungen in Brüssel zur Revision der EWG-Verordnung Nr. 3 über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer ist daher auf deutschen Vorschlag eine entsprechende Bestimmung in die geplante neue EWG-Verordnung eingefügt worden. Der Verordnungsentwurf wird dem Ministerrat am 27. und 28. Mai 1970 zur Verabschiedung vorliegen. Einwände gegen den deutschen Vorschlag sind nicht zu erwarten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 8. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/722 Fragen A 6 und 7): Wäre es nicht sinnvoll, Vertreter der privaten Krankenversicherung, die einem nicht unbedeutenden Teil unserer Bevolkerung Versicherungsschutz gewährt, in die geplante Krankenversicherungskommission zu berufen? Weshalb beabsichtigt die Bundesregierung, Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung in die Krankenversicherungskommission zu berufen, Vertreter der privaten Krankenversicherung aber nur von Fall zu Fall hinzuzuziehen? Die Sachverständigen der Kommission zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung haben die Aufgabe, Vorschläge für eine zeitgerechte Anpassung der sozialen Krankenversicherung zu erarbeiten. Die Vorschläge sollen nicht nur politisch realisierbar, sie sollen auch praktisch durchführbar sein. Deshalb kann auf den Sachverstand insbesondere der Geschäftsführung der Träger der sozialen Krankenversicherung nicht verzichtet werden. Es ist vorgesehen, daß die Vorschläge der Kornmission in Ausschüssen erarbeitet werden. Soweit dabei die Interessen der privaten Krankenversicherung berührt werden, sollen Sachverständige aus diesem Bereich für die sie betreffenden Fragen in die Ausschüsse berufen werden. Dem Anliegen der privaten Krankenversicherung wird dadurch hinreichend Rechnung getragen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 8. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI/722 Fragen A 8 und 9) : Trifft es zu, daß der Bundesrechnungshof sich dahin geäußert hat, bei der neuen Organisationsverteilung des Bundesarbeitsministeriums seien personelle und nicht sachliche Gesichtspunkte maßgebend gewesen? Welche Organisationsmaßnahmen hat der Bundesrechnungshof im einzelnen kritisiert, und wie gedenkt der Bundesarbeitsminister diesen Rügen abzuhelfen? Eine schriftliche Äußerung des Bundesrechnungshofes zur Organisation im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung liegt nicht vor. Offenbar beziehen Sich Ihre Fragen, Herr Kollege, auf mündliche Bemerkungen, die ein Referent des Bundesrechnungshofes in einer Besprechung über Haushaltsfragen Anfang Februar dieses Jahres gemacht hat. Bei dieser Gelegenheit fielen unter anderem, wie in derartigen Referentenbesprechungen nicht unüblich, auch einige kritische Worte zur Organisation des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Der Referent des Bundesrechnungshofes bezweifelte insbesondere die Notwendigkeit der Gliederung des Ministeriums in acht Abteilungen. Diese acht Abteilungen habe ich bereits bei meinem Amtsantritt nach dem Regierungswechsel vorgefunden. Ferner hat der Referent des Bundesrechnungshofes die Frage aufgeworfen, ob nicht die Unterabteilung „Mathematische Fragen der Sozialpolitik" mit der Unterabteilung „Gesamtwirtschaftliche und statistische Fragen der Sozialpolitik" oder mit der „Gruppe Datenverarbeitung" zu verschmelzen sei. Die Aufgabenstellung in beiden Bereichen ist jedoch so unterschiedlich und umfangreich, daß eine Verschmelzung unzweckmäßig wäre. Die Organisation eines Ministeriums mit einem dynamischen Aufgabenbereich kann nie endgültig verfestigt werden. Sie richtet sich nach den ihm gestellten aktuellen Aufgaben der jeweiligen Legislaturperiode. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 8. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Offergeld (Drucksache VI/722 Frage A 12) : Wie haben sich die neuen Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes über die Winterbauförderung im vergangenen Winter ausgewirkt, und erwägt die Bundesregierung auf Grund der gesammelten Erfahrungen eine Änderung dieser Vorschriften? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 2575 Ich nehme an, Herr Kollege, daß sich Ihre Frage in erster Linie auf die durch das Arbeitsförderungsgesetz eingeführte sogenannte Produktive Winterbauförderung *) bezieht. Diese neue Leistung ist noch nicht in dem erwarteten Maße in Anspruch genommen worden. Immerhin hat die neue !Regelung dazu geführt, daß im letzten Winter bereits 147 Bauvorhaben unter Vollschutz, d. h. bei voller Umhüllung des Bauwerkes, ausgeführt worden sind. Weitere 150 Bauvorhaben hatten einen kombinierten Schutz, d. h. ein Teil der Arbeiten wurde bei schlechtem Wetter unter Vollschutz, ein anderer Teil bei günstigem Wetter ohne Schutzvorkehrungen verrichtet. Die vergleichbaren Zahlen des Vorjahres sind demgegenüber verschwindend gering. Die zögernde Inanspruchnahme der neuen Leistung dürfte auf das Zusammenwirken mehrerer Ursachen zurückzuführen sein. Da das Arbeitsförderungsgesetz erst zum 1. Juli 1969 in Kraft getreten ist, konnte der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit die zur Ausführung des Gesetzes erforderliche Anordnung nicht frühzeitig erlassen; und erst danach konnten die Verwaltungsvorschriften für die Arbeitsämter ergehen. Die Bauunternehmen hatten daher vor Beginn des Winters kaum Zeit, sich mit den für die neue Leistung maßgebenden Vorschriften vertraut zu machen. Deshalb wäre ein abschließendes Urteil darüber, ob die neue Regelung einen ausreichenden Anreiz für eine kontinuierliche Winterbautätigkeit bietet, verfrüht. Andererseits gibt es bereits eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der gesetzlichen Vorschriften. Mein Haus wird darüber noch in diesem Monat mit den beteiligten Bundesministerien, der IG-Bau-Steine-Erden, den Bauwirtschaftsverbänden und der Bundesanstalt für Arbeit beraten. Sollte sich dabei ergeben, daß bereits nach den vorliegenden Erfahrungen gewisse Änderungen des Gesetzes erforderlich sind, so wird die Bundesregierung diesem Hohen Hause den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum AFG so rechtzeitig vorlegen, daß die Änderungen bereits zu Beginn des nächsten Winters in Kraft treten können. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 8. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Link (Drucksache VI/722 Fragen A 13 und 14) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß Arbeiter, ohne daß sie krank geschrieben sind, Lohnabzug erfahren, wenn sie sich ärztlichen Konsultationen unterziehen müssen (z. B. bei Vor- und Nachuntersuchungen, Massagen, Bädern, zahnärztlicher Behandlung, Bestrahlungen und sonstiger laufender ärztlicher Betreuung)? Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund dieses Tatbestandes die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und das Lohnfortzahlungsgesetz entsprechend zu ändern, um die Arbeiter auch bei notwendigen ärztlichen Konsultationen den Angestellten gleichzustellen? *) Produktive Winterbauförderung = Zuschüsse an die Bauunternehmen nach Maßgabe der in den Monaten Januar und Februar geleisteten Arbeitsstunden. Das Gesetz, Herr Kollege, sieht den von Ihnen in Ihrer Frage angenommenen Lohnabzug für Arbeiter nicht vor. Das ergibt sich zwar nicht aus dem Lohnfortzahlungsgesetz, wohl aber aus § 616 Abs. 1 BGB. Danach verliert ein Arbeiter seinen Lohnanspruch nicht, wenn er — ohne arbeitsunfähig zu sein — infolge Krankheit an der Dienstleistung verhindert ist. Dieser Tatbestand ist in den in Ihrer Frage genannten Fällen gegeben, wenn der Arztbesuch oder die medizinische notwendige Behandlungsmaßnahme während der Arbeitszeit erforderlich ist, also nicht ebensogut außerhalb der Arbeitszeit erfolgen könnte. Die Regelung des § 616 Abs. 1 BGB ist allerdings dispositiv, d. h. von ihr kann durch Tarif- oder Einzelvertrag abgewichen werden. Der Gehaltsfortzahlungsanspruch, der Angestellten in den entsprechenden Fällen unter den gleichen Voraussetzungen wie Arbeitern zusteht, ist demgegenüber nach den für Angestellte geltenden Sondervorschriften *) unabdingbar. Insoweit besteht ein Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten. Im Rahmen der Gespräche zwischen Vertretern meines Hauses und den Tarifpartnern über die weitere Bereinigung des Arbeitsrechts werde ich die Möglichkeit prüfen lassen, diese für Angestellte bestehende Unabdingbarkeit des Entgeltfortzahlungsanspruchs auch für Arbeiter gesetzlich einzuführen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/322 Frage A 34) : Ist es überhaupt nach dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse noch zu vertreten, Atomanlagen inmitten dicht besiedelter Gebiete zu errichten, wobei alle Gefährdungen auszuschließen sind? Das Kernkraftwerk Philippsburg liegt im Landkreis Bruchsal. Die Besiedelung im Umkreis des Kraftwerks überschreitet nicht die üblichen Werte der bisher genehmigten Kernkraftwerke. Insbesondere in der entscheidenden Nahzone bis 5 km Abstand liegt die Gesamtzahl der dort Wohnenden unterhalb der entsprechenden Vergleichszahl für gewisse Kernkraftwerke, welche in USA genehmigt wurden und dort als Vergleichsstandard angesehen werden. Ob Standorte in Ballungsgebieten genehmigt werden können, wird zur Zeit bezüglich des Kernkraftwerks BASF von den technischen Experten, insbesondere der Reaktor-Sicherheitskommission, eingehend geprüft. Insbesondere wird untersucht, ob durch zusätzliche, möglichst passiv wirkende Schutzmaßnahmen, wie z. B. Unterbodenbauweise, auch entfernteste Gefahrenmöglichkeiten ausgeschlossen werden können. Die Entscheidung *) §§ 616 Abs. 2 BGB, 63 HGB und 133 c GewO 2576 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 darüber wird jedoch nicht allein von den Technikern getroffen werden können. Fragen dieser Bedeutung müssen wohl ebenfalls von den politischen Institutionen behandelt und entschieden werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 8. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/722 Frage A 36) : Ist die Bundesregierung in der Lage, ihre Auffassung über die rechtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der heterologen künstlichen Insemination, insbesondere über die Beziehungen der daran Beteiligten (Samenspender, Arzt, Mutter und ggf. deren Ehemann und der Kinder) zueinander und über die Rechtsstellung des auf diesem Weg erzeugten Kindes angesichts der Bedeutung dieser Thematik für den bevorstehenden Deutschen Ärztetag jetzt darzutun? a) Die heterologe Insemination ist nach geltendem Recht nicht strafbar, wenn die betroffene Frau ihr zustimmt. Wegen Nötigung und Beleidigung kann sich allerdings strafbar machen, wer bei einer Frau gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen eine künstliche Insemination vornimmt. Soweit die Insemination nicht allein die Schwangerschaft, sondern auch eine Gesundheitsschädidigung zur Folge hat, erfüllt sie auch den Tatbestand der Körperverletzung. Wie ich bereits in der Fragestunde vom 18. März 1970 . mitgeteilt habe, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die mit Einwilligung der Frau vorgenommene künstliche Insemination unter Strafe stellt. b) Die heterologe Insemination kann nicht als Ehebruch betrachtet werden; jedoch kann sie nach geltendem Recht unter dem Gesichtspunkt einer schweren Eheverfehlung dann einen Scheidungsgrund darstellen, wenn der Ehemann der Insemination nicht zugestimmt hat. c) Für die Rechtsstellung des Kinder können die Vorschriften des geltenden Rechts und des neuen Nichtehelichenrechts über die Abstammung ohne besondere Schwierigkeiten angewandt werden. Das von einer verheirateten Frau geborene Kind gilt zunächst in jedem Fall als ehelich. Stammt es nicht vom Ehemann der Mutter, so kann die Ehelichkeit angefochten und anschließend die Vaterschaft des Samenspenders geltend gemacht werden. Der Ehemann der Mutter kann die Ehelichkeit nur binnen 2 Jahren anfechten. Die Frist beginnt mit der Kenntnis von der Insemination, frühestens mit der Geburt. Da hierzu bisher kaum Urteile bekanntgeworden sind, muß ich davon ausgehen, daß die Ehelichkeit der durch künstliche Samenübertragung gezeugten Kinder in der Regel nicht angefochten wird. Die Kinder haben somit die rechtliche und auch die gesellschaftliche Stellung ehelicher Kinder. d) Der mitwirkende Arzt kann sich im Einzelfall schadensersatzpflichtig machen, so, wenn er die Samenübertragung ohne Einverständnis der Mutter vornimmt. In seinem Verhalten könnte ferner eine Standeswidrigkeit liegen. e) Zur zahlenmäßigen Bedeutung der heterologen Insemination habe ich mich bereits in der Fragestunde vom 18. März 1970 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Dr. Schmidt (Krefeld) geäußert. Untersuchungsergebnisse über die gesellschaftlichen Auswirkungen der heterologen Insemination liegen mir nicht vor. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 8. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (Drucksache VI/722 Frage A 47): Reichen die derzeitigen Gesetze und Verordnungen aus, die Verbraucher vor irreführender Werbung auf dem Gebiet der Lebens- und Genußmittelwerbung zufriedenstellend zu schützen, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung im Falle der Verneinung einzuleiten? In dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Erzeugnissen und Bedarfsgegenständen, über den zur Zeit mit den beteiligten Wirtschaftskreisen beraten wird, wird u. a. auch eine wesentliche Verbesserung der entsprechenden Vorschriften für die Werbung angestrebt. Insbesondere werden auch spezielle Vorschriften für die gesundheitsbezogene Werbung vorgesehen, sowie Regelungen, die eine irreführende Werbung in anderen Teilbereichen, die vom Gesetz erfaßt werden, verhindern sollen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 8. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache VI/722 Fragen B 1 und 2) : Wie häufig sind in der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsurteile gegen Lärmsünder, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Was kann der einzelne Bürger konkret tun, wenn er sich gegen übermäßige Lärmerzeugung zur Wehr setzen möchte? Gerichtsurteile gegen Lärmsünder können in Straf-, Bußgeld-, Zivil- und — im weiteren Sinn — in Verwaltungsgerichtsverfahren ergehen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Beantwortung der Frage 2 Bezug genommen. Eine Statistik, die sämtliche eine übermäßige Lärmeinwirkung betreffenden Urteile erfaßt, besteht nicht. Einer solchen Statistik käme wegen der Verschiedenartigkeit der einschlägigen Rechtsmaterien auch kein besonderer Informationswert zu. Nach den Beobachtungen der Bundesregierung werden die Gerichte zur Zeit häufiger als früher mit Fragen der Lärmbekämpfung befaßt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 2577 Die dem einzelnen Bürger gegebenen Möglichkeiten, sich gegen übermäßige Lärmeinwirkung zur Wehr zu setzen, hängen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab und lassen sich daher nicht allgemein beschreiben. Insbesondere kommen folgende Möglichkeiten in Betracht. Erfüllt die Lärmbeeinträchtigung den Tatbestand einer strafbaren Handlung (einer Körperverletzung oder einer Übertretung nach § 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB), kann jedermann .Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Im Falle der Körperverletzung kann der Geschädtigte auch Privatklage erheben. Wird gegen dem Lärmschutz dienende Vorschriften verstoßen, deren Nichteinhaltung mit Geldbuße bedroht ist, kann jeder Bürger bei der zuständigen Verwaltungsbehörde die Einleitung eines Bußgeldverfahrens anregen. Es bestehen zahlreiche Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder zum Schutz gegen Lärm, insbesondere, soweit er von ,dem Betrieb gewerblicher Anlagen oder dem Verkehr auf den Wasser-, Land- oder Luftwegen ausgeht. Durch Lärm können auch zivilrechtliche Ansprüche ausgelöst werden, z. B. auf Störungen des Eigentums oder Besitzes an einem Grundstück gestützte Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung, auf Anbringen geräuschdämpfender Einrichtungen oder Ansprüche auf Zahlung eines Ausgleichs in Geld. Schließlich kann jedermann bei den zuständigen Verwaltungsbehörden, z. B. den Ordnungs- oder den Genehmigungsbehörden, darauf hinwirken, daß gegen übermäßige Lärmeinwirkung auf der Grundlage der jeweils in Frage kommenden Spezialbestimmungen im Verwaltungswege, etwa durch Verbote, Erteilung entsprechender Auflagen oder Versagung einer erforderlichen Genehmigung, eingeschritten wird. Zum Teil besteht auch die Möglichkeit, Einwendungen in einem förmlichen Genehmigungsverfahren, wie es z. B. in den §§ 16 ff. der Gewerbeordnung vorgesehen ist, geltend zu machen. Lehnt die Behörde ein Einschreiten gegen den Lärmsünder im Verwaltungswege ab oder ordnet sie diesem gegenüber nach Ansicht des Antragstellers nur unzureichende Maßnahmen an, kann der Antragsteller die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen vor den Verwaltungsgerichten verklagen. Der Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen soll durch das von der Bundesregierung vorbereitete Bundes-Immissionsschutzgesetz weiter verbessert werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 5. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ritgen (Drucksache VI/722 Fragen B 3 und 4) : Ist im Rahmen der regionalen Aktionsprogramme der ostwestfälische Raum in Nordrhein-Westfalen mit den Bundesausbaugebieten Warburg und Büren als Schwerpunkt vorgesehen, und welche Kreise soll das regionale Aktionsprogramm dort umfassen? Wann ist mit einer Entscheidung über dieses Aktionsprogramm zu rechnen? Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bereitet für den südwestfälischen Raum ein Regionales Aktionsprogramm vor. Es soll neben den Kreisen Warburg und Büren die Kreise Höxter, Brilon, Meschede und Wittgenstein umfassen. Es wird voraussichtlich gegen Mitte des Jahres in Kraft treten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/722 Frage B 5) : Wird sich nach Auffassung der Bundesregierung der Verfall der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise für Schweine in den nächsten Monaten fortsetzen? Obwohl die Schweinepreise in den Wochen nach Ostern saisonüblich stark zurückgegangen sind, kann man nicht von einem Preisverfall sprechen. Im Durchschnitt des Bundesgebietes lagen die Preise für Schweine der Klasse c (ohne Mehrwertsteuer und ohne Aufwertungsausgleich) im April dieses Jahres mit rd. 266,— DM 100 kg Lebendgewicht immerhin um 24,— DM über dem vergleichbaren Vorjahrespreis und um 26,— DM über dem Durchschnittspreis der letzten 10 Jahre. Für das 2. Halbjahr 1970 ist aufgrund des bei der März-Zählung ermittelten Schweinebestandes gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme der inländischen Erzeugung um durchschnittlich 6 % zu erwarten. Da voraussichtlich aber auch der Verbrauch weiter zunehmen wird, ist trotz dieses Mehrangebotes damit zu rechnen, daß die Schweinepreise bis Ende 1970 über dem langjährigen Durchschnitt liegen werden. Das hohe Preisniveau des Vorjahres dürfte allerdings nicht ganz erreicht werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/722 Fragen B 6 und 7): Wie ist die Entwicklung an Vorräten bei Brotgetreide, Futtergetreide, Butter und Zucker in der Bundesrepublik Deutschland und in der EWG im 1. Quartal 1970 absolut und im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres? Wie beurteilt die Bundesregierung die Erzeugungsmengen im Jahr 1970 bei Brotgetreide, Futtergetreide, Butter, Zucker und Rindfleisch in der Bundesrepublik Deutschland und in der EWG auf Grund der ungünstigen Wachstumsverhältnisse in diesem Frühjahr? In der Bundesrepublik Deutschland waren jeweils am 1. Januar und 1. März 1969 und 1970 die in der 2578 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 folgenden Tabelle aufgeführten Vorräte von Brotgetreide, Futtergetreide, Butter und Zucker vorhanden. Vorräte in der Bundesrepublik Deutschland in 1000 t Erzeugnis 1970 1969 1. Januar I 1. März 1. Januar I 1. März Brotgetreide 1) 9 201 7 310 9 347 7 846 Futtergetreide 1) 7 177 5 183 7 494 5 638 Butter 2) 99 98 90 94 Zucker 3) 1 732 1 444 1 652 1 394 1) Einschl. Intervention, Bundesreserve und einschl. Erzeugnisse in GW 2) Bei Molkereien, Butterabsatzzentralen und Interventionsstelle 3) Einschl. Intervention und Bundesreserve Vergleichbare Bestandszahlen für die übrigen EWG-Länder liegen nicht vor. Für die EWG insgesamt sind nur die Bestände bei den Interventionsstellen bekannt. In der nachfolgenden Tabelle werden deshalb außer den Beständen in der EWG insgesamt die darin enthaltenen Bestände in der BRD jeweils am 1. Januar und am 31. März 1970 und 1969 aufgeführt. Vorräte in der EWG in 1000 t Erzeugnis 1970 1969 1. Januar I 31. März 1. Januar I 31. März Brotgetreide . 3 663 2 447 2 847 3 766 davon BRD . . 1 810 1 910 1 865 2 491 Futtergetreide 485 409 765 869 davon BRD 280 247 358 446 Butter 302 220 298 269 davon BRD 92 81 83 92 Über die Zuckervorräte in der EWG liegen Angaben, die sich auf das 1. Quartal 1970 beziehen, nicht vor. Für eine erste vorläufige Beurteilung der Ertragsaussichten liegen für die BRD Angaben über den Wachstumsstand von Wintergetreide, Winterölfrüchten, Dauergrünland sowie Klee und Luzerne von Anfang April 1970 vor. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Wachstumsstand der genannten Fruchtarten im Durchschnitt des Bundesgebietes — ohne Schleswig-Holstein — mit knapp „mittel" und damit ähnlich wie Anfang April 1969 beurteilt. Im Norden des Bundesgebietes, wo Anfang April verbreitet noch Schnee lag, wurde der Wachstumsstand, soweit überhaupt möglich, allgemein ungünstig bewertet. Die Schäden durch Auswinterung lagen im Bundesgebiet — ohne Schleswig-Holstein — Anfang April 1970 zum Teil erheblich höher als im Vorjahr. So wurden die Auswinterungsschäden bei Winterweizen auf 1,2 % (Vorjahr 1,0 %), Winterroggen 2,0 % (0,9 %), Wintergerste 3,6 % (1,7 %), Wintermenggetreide 2,3 % (0,9 %) und Klee 3,5 % (2,4 %) beziffert. Da auch im April 1970 die ungünstigen Witterungsbedingungen anhielten, ist nach dem jetzigen Stand für die Ernte 1970 allenfalls mit durchschnittlichen Ertragsverhältnissen zu rechnen. Die bisher beobachteten Beeinträchtigungen des Pflanzenwachstums können noch weitgehend ausgeglichen werden, wenn in der Zeit bis zur Ernte ein der Vegetation sehr förderlicher Witterungsverlauf eintritt. Für Sommergetreide, dessen Aussaat verspätet erfolgte, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine zuverlässige Beurteilung der Ertragsaussichten gegeben werden. Die Zuckerrübenernte wird voraussichtlich um 5 bis 10 % gegenüber dem Vorjahr kleiner sein. Es ist anzunehmen, daß der verspätete Weideaustrieb sich regional auf die Milchproduktion auswirken wird. Im Bundesgebiet insgesamt liegt die Milchprodukton zur Zeit jedoch um 1 bis 2 % über dem Vorjahr. Die Rindfleischproduktion dürfte durch die Witterungsverhältnisse dieses Frühjahrs kaum beeinflußt werden, sie wird 1970 durch die Abschlachtungsaktion bei Kühen und die Ausdehnung der Rindermast voraussichtlich um 5 % zunehmen. In den übrigen EWG-Mitgliedstaaten wird der Wachstumsstand bei Wintergetreide nach den vorliegenden Meldungen ähnlich wie im Vorjahr, teilweise etwas schlechter beurteilt. Größere Auswinterungsschäden sind bisher nicht bekannt. Unterlagen, die die Beurteilung der Erzeugungsaussichten auf Grund ungünstiger Wachstumsverhältnisse bei den übrigen Agrarprodukten in der EWG ermöglichen, liegen meinem Ministerium zur Zeit nicht vor. In Frankreich lag die Fläche für Wintergetreide um etwa 11 % niedriger gegenüber dem Vorjahr; dies dürfte zu einer stärkeren Ausdehnung des Sommergetreideanbaues führen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 6. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (Drucksache VI/722 Frage B 8) : Gedenkt die Bundesregierung, in die geplante Krankenversicherungskommission auch einen Vertreter der Sozialgerichtsbarkeit zu berufen, dessen Sachverstand mögliche Mängel gesetzgeberischer Maßnahmen im Hinblick auf spätere Rechtsstreitigkeiten vermeiden helfen könnte? In die Kommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung, die sich am 29. April Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 2579 1970 konstituiert hat, wurden neben je drei Sachverständigen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Ärzte und der gesetzlichen Krankenversicherung acht Einzelpersönlichkeiten berufen. Zu ihnen gehören auch der Präsident des Landessozialgerichts Essen, Dr. Horst Peters, sowie Senatspräsident a. D. Prof. Dr. Bogs. Damit ist hinreichend gewährleistet, daß bei der Erarbeitung der Vorschläge zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung auch sozialrechtliche Fragen mit dem Ziel berücksichtigt werden, das Sozialrecht für die Versicherten überschaubar zu machen und Unklarheiten als Ursache für spätere Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 6. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/722 Frage B 9) : Bis wann wird die Bundesregierung die Unsicherheit unter den jungen Unteroffizieren über die Möglichkeiten eines Aufstiegs zum Fachoffizier durch die Vorlage klar gefaßter Durchführungsbestimmungen beseitigen? Der Bundesminister der Verteidigung hat für alle Gruppen der Unteroffiziere Durchführungsbestimmungen erlassen, in denen das Verfahren für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes geregelt ist. Der Erlaß vom 27. Februar 1970 enthält die personellen Grundsatzbestimmungen, die für die jungen Unteroffiziere gelten. Alle Kommandeure sind angewiesen worden, die Unteroffiziere über diese Bestimmungen zu unterrichten. Inzwischen hat auch der Deutsche Bundeswehrverband die im Erlaß vom 27. Februar 1970 getroffene Regelung besonders begrüßt und in seiner Verbandszeitschrift eingehend behandelt. Dem Bundesministerium für Verteidigung sind bisher keine Meldungen zugegangen, die auf eine Unsicherheit unter den jungen Unteroffizieren über die neuen Laufbahnaussichten wegen mangelnder Unterrichtung schließen lassen. Soweit es im Einzelfall an ausreichender Information fehlen sollte, bin ich gern bereit, den Sachverhalt nachzuprüfen. Zudem wird auf den Erlaß vom 27. Februar 1970 demnächst in den „Mitteilungen für die Soldaten" hingewiesen werden. Die Bestimmungen werden schließlich im Ministerialblatt des Bundesministers der Verteidigung veröffentlicht. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 6. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (Drucksache VI/722 Fragen B 10 und 11) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Standortvermittlung der Bundeswehr in Münsingen Kriegsbeschädigte unter menschenunwürdigen Bedingungen beschäftigt werden, indem sie gezwungen sind, den ganzen Tag bei künstlichem Licht und unzureichender Belüftung in Kellerräumen zu verbringen? Trifft es zu, daß auch in anderen Standorten Angestellte der Bundeswehr unter derart unzumutbaren Bedingungen ihrer Arbeit nachgehen müssen, und ist die Bundesregierung bereit, in normalen Zeiten erträgliche Räume für die Standortvermittlungen einzurichten und die jetzt dafür benutzten Räume nur für den Spannungsfall vorzusehen? Die Standortfernmeldeanlage Münsingen ist in der Herzog-Albrecht-Kaserne untergebracht. Sie wurde nach der „Grundsätzlichen militärischen Infrastrukturforderung für Fernmeldeanlagen in Unterkünften der Bundeswehr" (GMIF), Ausgabe April 1962, erstellt und 1964 in Betrieb genommen. Nach dieser Infrastrukturforderung und den „Grundsätzlichen Anordnungen für den baulichen Luftschutz in Anlagen der Bundeswehr" sind die Fernmelderäume trümmer- und strahlengeschützt unterzubringen. Die nutzbare lichte Raumhöhe für Wählerräume soll 3,10 m betragen. In den Räumen für Vermittlungsplätze, Fernschreibstellen, Schlüsselbetrieb und dgl. sind für das Bedienungspersonal gute arbeitshygienische Bedingungen zu schaffen. Im Winter soll eine Raumtemperatur von minimal + 20° C, im Sommer von maximal + 24° C und stets eine relative Luftfeuchte von 50 bis 70 % zu halten sein. Fünffacher Luftwechsel je Stunde wird gefordert. Auf Grund von Beschwerden des zivilen Betriebspersonals über unzureichende Klimatisierung wurde durch WBK V eine Überprüfung der Anlage durch den Leiter der medizinisch-hygienischen Untersuchungsstelle im Wehrbereich V veranlaßt und im April 1966 durchgeführt. In dem Gutachten wurde festgestellt, daß infolge von Mängeln an der Klimaanlage eine unzureichende Klimatisierung der Betriebsräume erfolge. Diese wirkt sich nachteilig auf den Gesundheitszustand des Betriebspersonals aus und kann auf die Dauer gesehen gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Die Ursache der Fehler in der Klimatisierung ist auch in der unzulänglichen Raumhöhe zu suchen. Da in dieser GMIF die Raumhöhe von 3,10 m nur für die Wählerräume gefordert ist, wurde in den Betriebsräumen im Falle Münsingen nur eine Raumhöhe von rund 2,30 m vorgesehen. In der inzwischen überarbeiteten GMIF ist für alle Fernmelderäume eine durchgehende lichte Raumhöhe von 3,10 m vorgesehen. Für Münsingen wurde vorgeschlagen, falls eine bauliche Veränderung der Betriebsräume nicht durchgeführt werden kann, die Fernsprechvermittlung in das Erdgeschoß zu verlegen. Nach Mitteilung des WBK V wurde auf Grund des Gutachtens vom 9. Mai 1966 eine Forderung auf Abstellung der Mängel in der Klimaanlage an die zuständigen Bauaufsichtsbehörden, Oberfinanzdirektion Stuttgart und Staatl. Hochbauamt Tübingen weitergeleitet. Am 14. 7. 1966 fand ein Ortstermin unter Teilnahme von WBK V, WBV V, OFD-Stuttgart und Sonderbauamt Tübingen statt. Es wurden folgende Baumaßnahmen beschlossen: 2580 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 a) Herausnahme von Trennwänden, um den Vermittlungsraum zu vergrößern, weil die Raumhöhe nicht vergrößert werden konnte, b) Verbesserung der Luftführung durch Umlegen von Lüftungskanälen und c) Einbau einer zusätzlichen Fußbodenheizung. Die vorgeschlagenen Baumaßnahmen sind, bis auf die Fußbodenheizung, mit einem Kostenaufwand von DM 17 000,— inzwischen durchgeführt worden. Als Versuchslösung wurden Heizkörper mit Holzrosten aufgestellt, auf die das Betriebspersonal die Füße setzen kann. Sobald die endgültig vorgesehene Fußbodenheizung eingebaut und in Betrieb genommen worden ist, werden die Raumluftzustände erneut überprüft werden. Auf Grund der vorgenannten Baumaßnahmen wurde vorerst aus militärischen Gründen von einer Verlegung in das Erdgeschoß abgesehen. Fernmeldeanlagen der Bundeswehr sind wichtige Führungsmittel. Sie müssen deshalb ununterbrochen betriebsbereit und geschützt untergebracht sein, weil sie bei Ausfall nicht kurzfristig ersetzt werden können. Nur so kann sichergestellt werden, daß auch in Krisen- und Spannungszeiten sowie im Verteidigungsfall die Führungsforderungen auf betriebssichere Fernmeldemittel erfüllt werden. Der Aufbau von parallelgeschalteten Fernmeldebetriebsplätzen im Erdgeschoß für den Friedensbetrieb und in besonders geschützter Kellerräumen für den Betrieb in den bereits genannten Fällen ist a) zu kostenaufwendig (für umbauten Raum und eingebaute Technik) b) nicht betriebssicher und c) für bestimmte übertragungstechnische Vermittlungseinrichtungen nicht möglich. Endvermittlungen, wie z. B. Münsingen, stellen die Ausläufer eines weitverzweigten Fernmeldesystems für die Landesverteidigung dar und sind deshalb nicht für sich allein zu betrachten. Aus den vorgenannten Gründen sind alle ortsfesten Fernmeldeanlagen der Bundeswehr vergleichbar untergebracht und die baulichen, betrieblichen und fernmeldetechnischen Bedingungen in einer sogenannten „Grundsätzlichen militärischen Infrastrukturforderung für Fernmeldeanlagen in Liegenschaften der Bundeswehr" zusammengefaßt. Wenn von den zuständigen Dienststellen der Bauverwaltung die darin enthaltenen Grundsätze beachtet werden, sind auch die arbeitshygienischen und -rechtlichen Bedingungen erfüllt. Da aber eine Tätigkeit in Schutzbauwerken (oder ähnlichen Anlagen) immer unter erschwerten Bedingungen ausgeübt werden muß, werden z. Z. Verhandlungen mit den Gewerkschaften über die Gewährung einer sogenannten „Untertagezulage" geführt. Dadurch sollen die anerkannt ungünstigen Arbeitsbedingungen honoriert werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 6. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage ides Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/722 Frage B 12) : Wann ist mit der Fertigstellung des Bauabschnittes III für die Artillerieschule in Idar-Oberstein, insbesondere des Lehrgruppengebäudes und der Sportstätten, zu rechnen, und ist die Bundesregierung bereit, für eine zügige Fertigstellung durch stärkere Dienstaufsicht über die Bautätigkeit zu sorgen? Der III. Bauabschnitt der Artillerie-Schule Idar-Oberstein umfaßt den eigentlichen Schulbereich. Die Unterkunftsgebäude für die Schüler, das Kommando-Stabsgebäude, das Wirtschaftsgebäude und die Sporthalle stehen ab Mitte 1972 zur Verfügung. Das Lehrgruppengebäude und die Schwimmhalle werden Mitte 1973 fertiggestellt sein. Der Sportplatz wird bereits benutzt. Die zuständige Oberfinanzdirektion wurde wiederholt auf die Dringlichkeit des Bauvorhabens hingewiesen. Sie hat in eigener Zuständigkeit Maßnahmen getroffen, die eine frühestmögliche Fertigstellung der Gesamtanlage sicherstellen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (Drucksache VI/722 Frage B 13) : Ich frage die Bundesregierung, bis wann mit der Neuerstellung des völlig ungenügenden Bahnhofsgebäudes in Mühldorf am Inn zu rechnen ist, und welche Kosten dafür veranschlagt werden? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, sind die Entwurfsplanungen für das Empfangsgebäude des Bahnhofs Mühldorf am Inn fertiggestellt. Es ist beabsichtigt, das Vorhaben in den Bauhaushalt der Deutschen Bundesbahn 1971 einzustellen. Die Kosten für das Vorhaben werden nach den Angaben der Deutschen Bundesbahn rd. 3 Millionen DM betragen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/722 Frage B 14) : Welche Auswirkungen hat die Sperre von 540 Millionen DM im Haushalt des Bundesverkehrsministers auf die Durchführung der im Jahre 1970 vorgesehenen Bauarbeiten im Bereich der Bundesautobahn Ulm—Kempten? Die im Entwurf des Haushaltsgesetzes vorgesehene Sperre von 540 Millionen DM im Bundesfernstraßenhaushalt wird sich auf die Durchführung der im Jahre 1970 vorgesehenen Bauarbeiten an der BAB-Neubaustrecke Ulm—Kempten ungünstig auswirken. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 2581 Es fehlen Baumittel in Höhe von 18 Millionen DM, um die in Gang befindlichen Bauarbeiten durch Erteilen neuer Aufträge auch im Jahre 1970 zügig weiterzuführen. Durch das Hinausschieben der erforderlichen Anschlußarbeiten in das Jahr 1971 kann es zu Verzögerungen bei der Fertigstellung im Streckenabschnitt Illertissen—Memmingen-Süd kommen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/722 Fragen B 15 und 16) : Trifft es zu, daß die Mittel für den Weiterbau der Autobahnteilstrecke Nürnberg—Amberg gesperrt wurden? Wann kann diese Autobahn, die der dringenden besseren verkehrlichen Erschließung des ostbayerischen Grenzlandes dient, dem Verkehr übergeben werden? Es trifft zu, daß wegen der in Aussicht genommenen Sperre von Haushaltsmitteln beim BAB-Neubau von den Baumitteln, die 1970 für den Weiterbau der Bundesautobahnneubaustrecke Nürnberg—Amberg investiert werden sollten, über einen Betrag von ca. 10 Millionen DM z. Z. nicht verfügt werden kann. Deshalb können erforderliche Anschlußaufträge z. Z. nicht erteilt werden. Die Autobahnstrecke Nürnberg—Amberg kann durchgehend bis zur Anschlußstelle Amberg-West voraussichtlich im Jahre 1971 dem Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/722 Frage B 17): Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang einer beschleunigten Elektrifizierung der vorderpfälzischen Eisenbahnlinie Ludwigshafen—Wörth sowie dem beschleunigten Ausbau der Bundesstraße 9 und der Autobahnen in diesem Raum bei? Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn handelt es sich bei der Strecke Ludwigshafen—Wörth um eine schwächer belastete, teilweise eingleisige Hauptbahn, die weiter von Wörth nach Karlsruhe führt. Sie dient überwiegend dem Reiseverkehr und hat keine überregionale Bedeutung. Die Aufnahmefähigkeit dieser Verbindung läßt eine erhebliche Steigerung des Verkehrsaufkommens zu, bevor eine Umstellung auf den elektrischen Zugbetrieb nötig wird. Im Hinblick auf den Verkehr mit Frankreich wäre eine Elektrifizierung dieser Strecke nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn die Anschlußstrecken der SNCF ebenfalls elektrifiziert würden. Bei der Deutschen Bundesbahn ist jedoch über derartige Planungen der benachbarten Eisenbahnverwaltung nichts bekannt. Aus diesen Gründen ist auch die Elektrifizierung dieser Bahnlinie bislang von der Deutschen Bundesbahn noch nicht geplant. Außerdem ist nicht zu erwarten, daß sich die erheblichen Mehrinvestitionen gegenüber der vorgesehenen Einführung des Dieselbetriebes rentieren werden. Unter der Voraussetzung, daß sich das Bundesland Rheinland-Pfalz angemessen an den erheblichen Mehrinvestitionen gegenüber der vorgesehenen Verdieselung des Zugbetriebes beteiligt, könnte die Deutsche Bundesbahn im Rahmen der verfügbaren Planungs- und Bau-Kapazität dennoch eine Elektrifizierung dieser Strecke in Erwägung ziehen. Die Untersuchungen zum Neuen Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 1971 bis 1985 im südpfälzischen Raum haben die Notwendigkeit des dringlichen Ausbaues der B 38, eines Teiles der Autobahn Pirmasens—Karlsruhe bei Bad Bergzabern und eines Teilstückes der linksrheinischen Autobahn im unmittelbaren Grenzbereich bei Lauterburg ergeben. Daneben wurde auch der Bau der autobahnähnlichen B 10 und B 38 in diesem Raum in 1. Dringlichkeit eingestuft. Ein über diese Maßnahme hinausgehender Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen in der Südpfalz konnte — belegt durch die Untersuchungen zum Neuen Ausbauplan — zunächst nicht vorgesehen werden. Es ist beabsichtigt, den Fernstraßenbedarf bei der Aufstellung der einzelnen Fünfjahrespläne dieses Ausbauplanes jeweils grundlegend zu überprüfen. Sollten sich die Verkehrsbeziehungen künftig in einem heute noch nicht erkennbaren Ausmaß intensivieren, so können solche Entwicklungen bei den regelmäßigen Überprüfungen berücksichtigt werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/722 Frage B 18) : Wird die Bundesregierung, nachdem die Landesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Landsmann im Landtag Rheinland-Pfalz geantwortet hat, sie will in Abänderung ihrer früheren Vorstellung jetzt für die Elektrifizierung der Nahestrecke eintreten und die entsprechenden Zuschüsse leisten, ihrerseits bereit sein, die Nahestrecke zwischen Bingerbrück und Türkismühle auch für die Elektrifizierung vorzusehen? Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn ist die Elektrifizierung der Nahestrecke bislang nicht geplant, weil nach der vorhandenen Verkehrsstruktur nicht zu erwarten ist, daß sich die erheblichen Mehrinvestitionen gegenüber der Einführung des Dieselbetriebes rentieren werden. Die Elektrifizierungskosten dieser Strecke sind durch die umfangreichen Tunnelaufweitungen besonders hoch. 2582 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 Wenn die Landesregierung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz nunmehr für die Elektrifizierung dieser Strecke eintreten und die entsprechenden Zuschüsse leisten will, könnte die Deutsche Bundesbahn dieses Projekt im Rahmen der verfügbaren Planungs- und Bau-Kapazität in Erwägung ziehen, die erforderlichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen und in Finanzierungsverhandlungen mit der Landesregierung eintreten. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf .die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache VI/722 Fragen B 19 und 20) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Glückwunschtelegramme an den Europa-Pokalsieger im Hallenhandball, VfL Gummersbach, am Sonntag, dem 26. April, deshalb nicht zugestellt werden konnten, weil in der Kreisstadt Gummersbach mit 46 000 Einwohnern der Telegrammdienst sonntags nur bis 13 Uhr tätig ist? Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des Telegrammund Telefonservice in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Gemeinden unter 50 000 Einwohnern? Die Telegrafenstelle Gummersbach wird sonntags um 13.00 Uhr geschlossen, weil nach dieser Zeit kein Bedürfnis der Bevölkerung mehr vorliegt, das die weitere Betriebsbereitschaft rechtfertigen würde. Trotzdem ist nach Dienstschluß der Telegrafenstelle die Bevölkerung nicht von der telegrafischen Versorgung ausgeschlossen. In Gummersbach ist ebenso wie in über 30 000 anderen Orten der Bundesrepublik die Möglichkeit gegeben, daß dringende Telegramme, für die der Absender die doppelte Gebühr bezahlt hat, .den Empfängern auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten zugestellt werden. Ich habe festgestellt, daß am 26. April nach 21 Uhr durch das Postamt Gummersbach die Zustellung eines dringenden Glückwunschtelegramms an den VfL Gummersbach versucht wurde. Die Zustellung konnte deswegen nicht vorgenommen werden, weil kein Empfangsberechtigter des Vereins anzutreffen war. Im Laufe der Nacht gingen weitere Telegramme ein, die alle am nächsten Morgen zugestellt wurden. Die Dienststunden der Telegrafenstellen werden unter Berücksichtigung des örtlichen Verkehrsbedürfnisses festgesetzt. Die Einwohnerzahl ist dabei nicht entscheidend. Bei besonderen Anlässen werden über die üblichen Dienstzeiten hinaus Dienstbereitschaften eingerichtet. Die Telegramm- und Telefonversorgung ist auch in mittleren und kleinen Gemeinden gesichert. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 8. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bremm (Drucksache VI/722 Frage B 21): Hat die Bundesregierung keine Bedenken, das Problem der Fehlbelegung von Sozialwohnungen dadurch lösen zu wollen, daß der Kreis der Anspruchsberechtigten durch Erhöhung der Einkommensgrenzen erweitert werden soll, wenn die Bundesregierung — ohne Angabe, welche Erhebungen sie zugrunde legt — gleichzeitig angibt, daß nach den heute geltenden Einkommensgrenzen 14 Millionen Haushalte zu den Berechtigten gehören, während nur rund 5,1 Millionen Sozialwohnungen zur Verfügung stehen? Es ist nicht die Ansicht der Bundesregierung, daß das Problem der Fehlbelegung von Sozialwohnungen durch eine Erweiterung .des im sozialen Wohnungsbau wohnberechtigten Personenkreises gelöst werden kann. Dieses Problem wird, wenn andere Lösungsmöglichkeiten nicht zu finden sind, am ehesten dadurch beseitigt oder gemildert werden können, daß der soziale Wohnungsbau weiterhin verstärkt betrieben wird. Gerade dies ist auch das Ziel des langfristigen Wohnungsbauprogramms, das jetzt vom Bundeskabinett in seiner Grundkonzeption gebilligt worden ist. Richtig ist es dagegen, daß die derzeitigen Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau der allgemeinen Einkommensentwicklung der letzten Jahre nicht mehr gerecht werden. Eine neue Abgrenzung ,des Personenkreises, der im sozialen Wohnungsbau förderungsberechtigt ist, ist allerdings auch von einer ausreichenden Mittelbereitstellung abhängig und bedingt eine Neugestaltung des gesamten Förderungssystems. Ziel des langfristigen Wohnungsbauprogramms ist es, die Förderung weitgehend auf besondere Bedarfsschwerpunkte sozialer und regionaler Art zu konzentrieren. Unter diesen Voraussetzungen besteht daher kein Anlaß zu der Befürchtung, daß durch eine etwaige Erhöhung der Einkommensgrenzen der Kreis der Anspruchsberechtigten in einem wohnungspolitisch unerwünschten Ausmaß erweitert werden könnte. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 8. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Damm (Drucksache VI/722 Frage B 22) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß allein aus dem Wohnungsbestand der städtischen Wohnungsgesellschaften in Hamburg 13 000 Wohnungen von Mieterhöhungen betroffen werden, die pro qm und Monat 60 Pfennig und mehr ausmachen und auf die Zinserhöhungen in der Folge der Diskonterhöhung der Deutschen Bundesbank zurückzuführen sind? Ihre Frage vermag ich ohne Kenntnis näherer Einzelheiten nicht ausreichend zu beantworten. Ich habe daher die für das Wohnungswesen in Hamburg zuständige oberste Landesbehörde um Prüfung und Stellungnahme gebeten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich Sie unterrichten. Zunächst kann ich zu Ihrer Frage nur folgendes allgemein ausführen: Grundsätzlich ergibt sich bei Mietwohnungen, die mit Pfandbriefhypotheken finanziert worden sind, aus Anlaß der Diskonterhöhung keine Mieterhöhung. Soweit eine Finanzierung durch Hypotheken der Sparkassen vorliegt, die in der Regel eine Zinsgleitklausel vereinbart haben, richtet sich der Hypo- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1970 2583 thekenzins nicht nach dem Diskontsatz der Bundesbank, sondern nach dem Spareinlagenzins. Zum Problem der Mieterhöhungen infolge der Erhöhung des Spareckzinses hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wohnungsbaupolitik (Drucksache W572) eingehend Stellung genommen (siehe Drucksache VI/716). Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 5. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/722 Fragen B 23 und 24) : Begrüßt die Bundesregierung die Bestrebungen der Stadt Erlangen, mit der Stadt Jena partnerschaftliche Beziehungen aufzunehmen? Wird die Bundesregierung die Stadt Erlangen bei ihren Bemühungen unterstützen? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Verbindungen zwischen Städten in beiden Staaten in Deutschland. Bereits die damalige Bundesregierung hat durch Richtlinien vom 11. Mai 1966 einen allgemeinen Austausch von Meinungen und Erfahrungen über Probleme der beiderseitigen Zuständigkeit zwischen Vertretern von Kommunen oder Behörden aus beiden Teilen Deutschlands fördern wollen. Dabei war in erster Linie daran gedacht, führende Vertreter von Städten aus der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu Gesprächen über gemeinsam interessierende Fragen wie Stadtplanung, Schul- und Straßenbau usw. zusammen zu führen. Städtepartnerschaften sind in vielfältiger Form vorhanden und denkbar. Sie dienen der gegenseitigen Hilfe und der Verständigung zwischen den Menschen. Im internationalen Bereich führen sie zu gegenseitigen Besuchen von Jugendgruppen, Sportverbänden, Schulklassen und anderen Vereinen und setzen einen ausdrücklichen Beschluß der beteiligten Gemeindevertretungen voraus. Für die Bundesregierung hat bereits am 9. Januar 1968 der damalige Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Herbert Wehner, vor den kommunalen Spitzenverbänden ausgeführt, daß die Bundesregierung keine Auflagen für Besuche, Diskussionen oder Fachkontakte mit Kommunen aus der DDR erteile. Jede Gelegenheit, einen Gedankenaustausch herbeizuführen, solle durch geeignete Formen ermöglicht werden. An diesem Standpunkt der Bundesregierung hat sich nichts geändert. Dabei bleibt es den beteiligten Städten überlassen, für diese neue Art von Partnerschaften geeignete Formen zu finden, die ermöglichen, daß der durch die Partnerschaft gegebene Rahmen von Möglichkeiten für gegenseitige Besuche und fruchtbare Zusammenarbeit tatsächlich ausgefüllt werden kann. Dies würde dem Ziel der Bundesregierung entsprechen, die Konfrontation in Deutschland abzubauen sowie zu einem geregelten friedlichen Neben- und Miteinander zu kommen und deshalb von der Bundesregierung begrüßt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt werden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 6. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (Drucksache VI/722 Fragen B 25 und 26) : Kann die Bundesregierung zusagen, daß die Bundeszuschüsse für alle in den Empfehlungen des Wissenschaftsrates „an Bund und Länder zur Bereitstellung von Investitionsmitteln für die wissenschaftlichen Hochschulen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen im Jahre 1970" vom 31. Januar 1970 genannten Bauvorhaben der Universität Tübingen im Jahre 1970 bereitgestellt werden? Fällt von den für die Universität Tübingen vorgesehenen Bundeszuschüssen ein Teil unter die sogenannte Konjunktursperre, und welche Bauvorhaben wären gegebenenfalls davon betroffen? Nach dem Ergebnis der Verhandlung über die Bereitstellung der Hochschulbaumittel des Bundes im Haushaltsjahr 1970 am 29. April 1970 in Stuttgart kann dazu gesagt werden, daß die von Baden-Württemberg für die Universität Tübingen beantragten Mittel entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates voll zur Verfügung gestellt werden. Die für Kap. 31 02 Tit. 882 01 ausgesprochene — im übrigen betragsmäßig nicht aufgegliederte —„Konjuktursperre" wirkt sich daher nicht auf die Bereitstellung der Bundesmittel 1970 für Vorhaben der Universität Tübingen aus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Horstmeier.


Rede von Martin Horstmeier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Minister, teilt also die Bundesregierung die in der Verwaltungsanordnung vertretene Rechtsansicht, daß Umschulungswillige danach gezwungen würden, zur Vermeidung finanzieller Nachteile einen Beruf zu wählen, dessen Ausbildung innerhalb von drei Jahren abgeschlossen ist? Ist das Wille des Gesetzgebers, und ist das mit Art. 12 des Grundgesetzes zu vereinbaren?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, eine nur zeitweise Förderung der beruflichen Umschulung wäre nach Auffassung der Bundesregierung aus sozialpolitischen Gründen nicht zu vertreten; denn die ganze Ausbildung muß wirtschaftlich gesichert sein. Eine zeitweise Förderung von mehr als dreijährigen Um-



    Bundesminister Arendt
    schulungsmaßnahmen würde zudem im Ergebnis zu einer faktischen Sanktionierung der längeren Maßnahmedauer führen und damit dem bereits zitierten Grundsatz einer erwachsenengerecht gestalteten Umschulungsmaßnahme widersprechen.
    In diesem Zusammenhang ist auch auf § 47 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes zu verweisen, wonach Maßnahmen der beruflichen Umschulung nach Inhalt, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen müssen.