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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 41. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2075 A Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von nach § 19 des Zahnheilkundegesetzes berechtigten Personen zur Behandlung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache VI/276) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/555) — Zweite und dritte Beratung — 2075 B Fragestunde (Drucksache VI/525) Fragen des Abg. Halfmeier: Politische Referate der in der Bundesrepublik tätigen griechischen Lehrer auf Elternabenden Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 2075 D Halfmeier (SPD) 2076 A Fragen des Abg. Freiherr von Fircks: Nichtanerkennung der Oder-NeißeLinie als westpolnische Nationalstaatsgrenze Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2076 B, D, 2077 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 2076 C, D von Hassel, Präsident 2076 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 2077 A, B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Beachtung der vom Bundestag ratifizierten Verträge bei den Beratungen in Moskau und Warschau Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 2077 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2077 D Frage des Abg. Peters (Poppenbüll): Außerung von Prof. Preuschen betr. Fehldispositionen in der Landwirtschaft der EWG Dr. Griesau, Staatssekretär . . 2078 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 2078 B, C Frage des Abg. Peters (Poppenbüll): Zahlung von Prämien zur Auffüllung des Kuhbestandes in Frankreich Dr. Griesau, Staatssekretär . . . . 2078 C Frage des Abg. Niegel: Gewährung der Abschlachtprämie für Kühe in Frankreich Dr. Griesau, Staatssekretär . . . . 2078 D, 2079 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2079 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 2079 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 Frage des Abg. Niegel: Erklärung des „Vorwärts" betr. aktive Preispolitik Dr. Griesau, Staatssekretär . . 2079 C, D, 2080 A, B Niegel (CDU/CSU) 2079 C, D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 2080 A Dröscher (SPD) 2080 A Dasch (CDU/CSU) 2080 B Frage des Abg. Dröscher: Prozesse wegen Verfassungswidrigkeit der Weinhandelsabgabe Dr. Griesau, Staatssekretär 2080 C, D, 2081 A Dröscher (SPD) 2080 D Fragen der Abg. Schröder (Sellstedt) und Dr. Ritgen: Zinssätze für Kredite in der Landwirtschaft Dr. Griesau, Staatssekretär . . 2081 A, B, D, 2082 A, B, C Schröder (Sellstedt) (CDU/CSU) . 2081 C, D 2082 A, B Dasch (CDU/CSU) 2082 A Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 2082 C Frage des Abg. Bittelmann: Kartoffelforschung Dr. Griesau, Staatssekretär . . . 2082 C, D, 2083 A Bittelmann (CDU/CSU) . 2082 D, 2083 A Frage des Abg. Bittelmann: Erteilung von Forschungsaufträgen im Bereich der Landwirtschaft Dr. Griesau, Staatssekretär . . . . 2083 A Frage des Abg. Dr. Haack: Widerstände gegen eine bundeseinheitliche Tierschutzgesetzgebung Dr. Griesau, Staatssekretär . . . 2083 B, C Dr. Haack (SPD) 2083 C Fragen des Abg. Seiters: Vordringen gewerblicher Unternehmen der Massentierhaltung Dr. Griesau, Staatssekretär . . . . 2083 D, 2084 A, B, C, D Seiters (CDU/CSU) . . . 2083 D, 2084 A Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 2084 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 2084 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 2084 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 2084 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 2084 D Frage des Abg. Seiters: Gesetzliche Beschränkung der tierischen Veredelung Dr. Griesau, Staatssekretär . . . 2085 A, B Dasch (CDU/CSU) 2085 A Frage des Abg. Dr. Ritz: Errichtung einer Hühnerfarm in Belgien Dr. Griesau, Staatssekretär . . . 2085 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 2085 C Frage des Abg. Dr. Geßner: Guthaben der Bundesrepublik aus dem innerdeutschen Handel Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 2085 D, 2086 A Dr. Geßner (SPD) . . . 2085 D, 2086 A Leicht (CDU/CSU) 2086 A Frage des Abg. Leicht: Verteuerung der Althypotheken Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 2086 B, C Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 2086 C Fragen des Abg. Hansen: Verkauf französischer Kraftwagen an Ausländer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2086 D, 2087 A Hansen (SPD) 2086 D Frage des Abg. Weigl: Umwandlung von • Investitionszuschüssen in Darlehen 2087 A Frage des Abg. Varelmann: Bearbeitung der Darlehensanträge im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2083 B Varelmann (CDU/CSU) 2087 B Frage des Abg. Varelmann: Bevorzugte Vergabe öffentlicher Auf- träge in wirtschaftlich schwache Räume Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2087 C, D Varelmann (CDU/CSU) 2087 D Frage des Abg. Wittmann: Verstärkte Verbraucheraufklärung Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 2088 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 III Frage des Abg. Dröscher: Höhe der Verdienstausfallentschädigung für Reservisten Birckholtz, Staatssekretär . . . . 2088 B Fragen des Abg. Benda: Kombattantenstatus für bei den Stationierungsstreitkräften Beschäftigte Birckholtz, Staatssekretär . . . . 2088 D Fragen des Abg. Dr. Häfele: Honnefer Modell für Z-2-Soldaten . . 2089 B Abgabe einer Erklärung des Bundeskanzlers von Hassel, Präsident . . . . . . 2089 B Brandt, Bundeskanzler . . . . . 2089 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 2091 B Mischnick (FDP) 2096 B Wehner (SPD) . . . . . . . 2093 B Nächste Sitzung 2099 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2101 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmude betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Koordinierung der Friedensforschung . . . . 2101 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Versorgungssituation in den Ostgebieten Nigerias 2101 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Gölter betr. Bundesmittel für den Ausbau des Hambacher Schlosses 2102 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) betr. Einleitung ungeklärter Abwässer in küstennahe Gewässer . . . . 2102 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gnädinger betr. Errichtung einer Gemeinschaftseisbahn in Konstanz und Kreuzlingen . . . . . . . 2102 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Ausdehnung der Vergünstigungen bezüglich des Modernisierungsaufwands bei Altwohngebäuden 2103 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele betr. ERP-Programm für Agrargebiete zur Gewährung von Darlehen an Gemeinden . . . 2103 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Probst betr. Unterstützung von Forschungsprojekten beim Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft . . . . . . . . 2103 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Berberich betr. Qualitätszuschlag für Braugerste . . . . . 2104 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Richarts betr. Kapitalabfindung nach §§ 72 ff. des Bundesversorgungsgesetzes 2104 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Slotta betr. Gesetz zur gesundheitlichen und technischen Sicherung am Arbeitsplatz 2105 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher betr. Ölverseuchung des Grundwassers auf dem NATO-Flugplatz Lahr 2105 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) betr. Linienführung der Bundesstraße 8 bei Kleinostheim und Verlauf der Sauerlandautobahn . . . . . . . . .. . 2105 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hansen betr. Verkehrsengpaß im Bahnhof Mülheim (Ruhr) . . 2106 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wurbs betr. Projekt Schiede in Limburg . . . . . . . . 2106 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Offergeld betr. Ausbau der Eisenbahnstrecke Basel—Schaffhausen 2106 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seibert betr. Verkehrsprojekte des- Bundes in den Kreisen Aschaffenburg, Obernburg und Miltenberg 2106 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Apel betr. Doppelbelegung von Schlafwagenplätzen . . . 2107 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister betr. Entlastung der B 36 südlich von Karlsruhe . . . . 2107 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht betr. Umgehungsstraßen für die Gemeinden Jockgrim, Rheinzabern und Rülzheim . . . . . 2107 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seibert betr. Verbesserung des Fernsehempfangs in den Kreisen Aschaffenburg, Obernburg und Miltenberg 2107 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Vorlage eines Zonenrandberichts durch die Bundesregierung 2108 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dichgans betr. Lehrbetrieb und Ausnutzung vorhandener Kapazitäten in den medizinischen Fakultäten 2108 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peiter betr. Benachteiligung der Wehrpflichtigen infolge Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen 2108 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 2075 41. Sitzung Bonn, den 20. März 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 38. Sitzung, Seite 1936 B, Zeile 4 von unten statt „Berkhan": „Börner" Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adorno 20. 3. Dr. Bayerl 31.3. Berlin 31.3. Biechele 20. 3. Dr. Birrenbach 31. 3. Breidbach 20. 3. Dr. von Bülow 20. 3. Burgemeister 31. 3. Corterier 20. 3. Cramer 20. 3. Dr. Dittrich * 20. 3. Draeger ** 23. 3. von Eckardt 20. 3. Frau Dr. Elsner * 20. 3. Frehsee 24. 3. Dr. Gleissner 20. 3. Gottesleben 20. 3. Graaff 20. 3. Hansing 20. 3. Häussler 20. 3. Horten 20. 3. Katzer 20. 3. Dr. Kempfler 20. 3. Kiep 20. 3. Dr. Kley 20. 3. Frau Knappe 20. 3. Dr. Kraske 20. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 21. 3. Dr. Meinecke (Hamburg) 20. 3. Dr. Mende 20. 3. Müller (Aachen-Land) * 20. 3. Dr. Nölling 31. 3. Dr. Pohle 20. 3. Dr. Prassler 20. 4. Rasner 20. 3. Richarts * 20. 3. Richter ** 23. 3. Dr. Rinderspacher ** 23. 3. Rollmann 20. 3. Dr. Schachtschabel 20. 3. Schmidt (Würgendorf) 20.3. Frau Schroeder (Detmold) 21.3. Schwabe 20. 3. Dr. Schulz (Berlin) 20. 3. Seibert' 20. 3. Dr. Siemer 20. 3. Spilker 21.3. Dr. Starke (Franken) 20. 3. Stein (Honrath) 20. 3. Frau Dr. Walz ** 23. 3. Dr. Warnke 20. 3. Weber (Heidelberg) 20.3. Dr. Wörner 20. 3. Zander 20. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (Drucksache VI/525 Frage A 114) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher zur Verwirklichung ihrer in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 verkündeten Absicht ergriffen, die Friedensforschung zu koordinieren? Die Bundesregierung hat 1. Herrn Professor Dr. Carl Friedrich von Weizsäcker, Leiter des Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt, zum Berater in Fragen der Friedensforschung ernannt; 2. den Wissenschaftsrat um eine Empfehlung zum Aus- und Aufbau und zur Förderung der Friedensforschung gebeten; die Empfehlung wird im April, spätestens im .Mai, verabschiedet werden; 3. in den Haushaltsplan 1970 einen Titel für Friedensforschung in Höhe von 1,5 Millionen DM nachträglich eingesetzt. Die Bundesregierung steht mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung, der Stiftung Volkswagenwerk und anderen Vereinigungen und Einzelpersönlichkeiten in Verbindung, um ein gemeinsames Konzept für die Förderung der Friedensforschung zu entwickeln. Die Vorarbeiten werden bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans 1970 abgeschlossen sein. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 20. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/525 Fragen A 121 und 122) : Kann die Bundesregierung die Information von KNA aus Lagos (vgl. Stuttgarter Zeitung Nr. 55 vom 7. März 1970, Seite 23) bestätigen, wonach auf Grund eines Berichts eines nigerianischen Journalisten in éiner nigerianischen Tageszeitung über die Versorgungssituation in den Ostgebieten Nigerias die Kommission des nationalen Wiederaufbaus angekündigt hat, bis zum 31. März ihre Arbeit in den Ostgebieten wiederaufzunehmen? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob und in welcher Weise deutsche Hilfssendungen nach der Kapitulation von Biafra in den Notgebieten Ostnigerias verwendet wurden? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die Kommission des nationalen Wiederaufbaus (National Rehabilitation Commission) ihre Arbeit je eingestellt hätte. Die Kommission koordiniert alle Hilfsaktionen für die östlichen Landesteile seit Ende des Bürgerkrieges in Nigeria. Nach vorliegenden Informationen werden vielmehr auch die bisherigen Hilfsaktionen des Nigerianischen Roten Kreuzes in Ostnigeria von der ge 2102 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 nannten Kommission übernommen. Die Zentrale des Nigerianischen Roten Kreuzes in Lagos wird jedoch ihre Zweigstellen im Osten des Landes weiterhin unterstützen. Der Berichterstattung der Botschaft Lagos ist zu entnehmen, daß die nach Beendigung der Kampfhandlungen eingetroffenen deutschen Hilfssendungen in die Notgebiete Ostnigerias gelangt und dort bestimmungsgemäß verwendet worden sind. Inlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (Drucksache VI/525 Frage B 1) : Ist die Bundesregierung bereit, für den Ausbau des Hambacher Schlosses Bundesmittel zur Verfügung zu stellen? Der Bundesregierung liegt zur Zeit kein Antrag auf Gewährung eines Bundeszuschusses für einen Ausbau des Hambacher Schlosses vor. Da eine finanzielle Hilfe des Bundes nur subsidiär möglich wäre, muß ein solcher Antrag zunächst an das Land Rheinland-Pfalz gerichtet werden. Sollte sich ergeben, daß auch eine Hilfe des Bundes notwendig ist, bin ich gern bereit, einen vom Land Rheinland-Pfalz befürworteten Antrag zu prüfen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache VI/525 Fragen B 2 und 3) : Trifft es zu, daß an der deutschen Nordseeküste Abwässer der Inseln und der Küstenorte ungeklärt in das Watt und in küstennahe Gewässer geleitet werden und daß im Watt Müllplätze eingerichtet sind? Trifft es zu, daß das Meerwasser, das für das ganzjährig geöffnete Seewasserhallenbad des Nordseeheilbades Norderney an einer Stelle entnommen wird, wo es in seiner hygienischen Qualität gefährdet ist, und daß diese Gefährdung zu vermeiden wäre, wenn die Seewasserentnahme wesentlich weiter nordwestlidi in die Brandungszone verlegt würde? Im Interesse der Reinhaltung der Küstengewässer wurden durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 15. August 1967 (BGBl. I S. 909) im Jahre 1967 einige Bestimmungen, die bislang nur für den Schutz der Binnengewässer vor Verunreinigung galten, auf die Küstengewässer ausgedehnt. Damit bestehen seitdem für das Einleiten von Abwässern auch im Küstengebiet und auf den Inseln ausreichende gesetzliche Grundlagen. Meine Anfrage an die Länder, wie weit dort die Sanierung der Abwasserverhältnisse fortgeschritten sei, wurde wie folgt beantwortet: Von Niedersachsen: Viele kleine Küstenorte haben noch keine Kanalisation. Soweit das Abwasser in Kanalisationen gesammelt ist, wird es zum großen Teil nur durch Rechen oder mechanisch durch Absetzbecken, zum kleineren Teil vollbiologisch gereinigt. Als Schwerpunkt einer Gewässerverunreinigung kann das Küstengebiet nicht angesehen werden. Von Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein werden keine ungeklärten Abwässer der Inseln und Küstenorte in das Watt oder in küstennahe Gewässer geleitet. Lediglich die Gemeinde Helgoland leitet ihre Abwässer unter Umgehung der nicht mehr betriebsfähigen Kläranlage in die Nordsee. • Nach Angaben des Landes Schleswig-Holstein sind dort keine Müllplätze im Watt bekannt. Das Land Niedersachsen macht für den eigenen Küstenbereich folgende Angaben: Im Watt, das täglich überflutet wird, gibt es keine Müllplätze. Jedoch sind auf einigen Inseln, um die Trinkwasserschutzgebiete zu schonen, Müllplätze auf dem Vorland — über mittlerem Tidehochwasser — angelegt. Es sind hier mit Planierraupen Löcher ausgehoben und gegen häufigere Überflutungen umwallt. Zum Schutz gegen Fortspülen bei gelegentlichen Überflutungen wird der Müll außerdem mit Maschendraht abgedeckt. Für das Wellenbad und Kurmittelhaus des Nordseebades Norderney wird das Seewasser seit 1968 aus einer neuen Seewasserleitung entnommen, deren Saugkopf außerhalb eines Buhnenfeldes in der Nähe der „Buhne F" unmittelbar am tiefen Wasser liegt. Dieser Standort wurde nach eingehenden Untersuchungen im Einvernehmen mit der Forschungsstelle Norderney festgelegt. Dabei mußten neben der selbstverständlichen Forderung nach der Verwendung einwandfreien Wassers auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das Wasser wird regelmäßig vom Staatlichen Medizinaluntersuchungsamt Aurich untersucht. Der Amtsarzt in Norden beobachtet ständig die Kureinrichtungen in Norderney. Wesentliche Beanstandungen, die Anlaß zu Besorgnis gegeben hätten, haben sich im übrigen bisher nicht ergeben. Vor dem Umbau der Saugleitung mußte einmal, im Mai 1963, das Wellenbald geschlossen werden, da infolge des vorhergegangenen harten Winters Kleinstlebewesen abgestorben und im Frühjahr in Fäulnis übergegangen waren. Bis auf diesen Fall sind die hygienischen Anforderungen stets erfüllt worden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 2103 geordneten Gnädinger (Drucksache - VI/525 Fragen B 4 und 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Nachbarstädte Konstanz (Bundesrepublik Deutschland) und Kreuzlingen (Schweiz) beabsichtigen, auf der Staatsgrenze eine Gemeinschaftskunsteisbahn zu errichten, die sowohl auf deutschem als auch auf schweizerischem Gebieten liegen soll? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Errichtung dieser Eisbahn ohne Abschluß eines Staatsvertrages zu vollziehen, und ist sie bereit, erforderlichenfalls dieses Gemeinschaftsvorhaben zu unterstützen? Der Bundesregierung war. bisher nicht bekannt, daß in Konstanz und Kreuzlingen auf der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz eine Kunsteisbahn errichtet werden soll. Zu der Frage, welche Vereinbarungen vor Durchführung des Vorhabens mit der Schweiz getroffen werden müssen, kann erst Stellung genommen werden, wenn nähere Einzelheiten über deren geplante Ausführung vorliegen. In diesem Zusammenhang werden auch grenzpolizeiliche und zollrechtliche Fragen zu prüfen sein. Es läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen, ob die Anlage mit Bundesmitteln gefördert werden kann. Für eine gewisse Übergangszeit stehen zwar noch Bundesmittel zur Förderung von Sportstätten im Rahmen des Goldenen Plans zur Verfügung. Eine Bezuschussung des Vorhabens setzt aber voraus, daß die geplante Anlage vom Land Baden-Württemberg in die Liste der vom Bund zu bezuschussenden Objekte aufgenommen wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 18. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/525 Frage B 6) : Wird die Bundesregierung die Vergünstigungen nach § 82 Abs. 4 EStDV auch auf Wohngebäude ausdehnen, die bis zum 31. Dezember 1956 errichtet wurden und die in vielen Fällen weder mit einem Bad noch anderen Einrichtungen ausgestattet sind? Nach § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), kann der Aufwand für bestimmte Anlagen und Einrichtungen bei Altwohngebäuden (sog. Modernisierungsaufwand) in einem Zeitraum von 10 Jahren erhöht abgesetzt werden. Die Vorschrift beruht auf der Ermächtigung in § 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchstabe q des Einkommensteuergesetzes (EStG), die dem Verordnungsgeber im Rahmen des Einkommensteueränderungsgesetzes vom 18. Juli 1958 erteilt worden ist. Die Ermächtigung wurde auf vor dem 21. Juni 1948 errichtete Wohngebäude beschränkt, weil bei den vor der Währungsumstellung errichteten Wohngebäuden infolge der Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse und der preisrechtlich gebundenen Mietbeträge allgemein ein besonders vordringlicher Modernisierungsaufwand vorhanden war. Bevor die bezeichnete Ermächtigungsvorschrift im Einkommensteuergesetz nicht geändert ist, kann der Verordnungsgeber den in § 82 a Abs. 1 Ziff. 1 EStDV festgelegten Stichtag nicht durch einen zeitnäheren Stichtag ersetzen. Es ist auf Grund von anderen hier schon vorliegenden Anregungen beabsichtigt, im Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten für die Steuerreform auch die Frage zu prüfen, ob der im Einkommensteuergesetz festgelegte Stichtag vom 21. Juni 1948 durch einen zeitnäheren Stichtag ersetzt werden kann. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache VI/525 Fragen B 7 und 8) : Gibt es auch 1970 ein ERP-Programm für Agrargebiete zur Gewährung von Darlehen an Gemeinden und von Krediten an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft und der mittleren verarbeitenden Industrie? Welche Mittel werden für die beiden Programme bereitgestellt und ab wann stehen sie zur Verfügung? Bei den aus dem Jahre 1969 stammenden ERP-Kreditprogrammen zugunsten von Gemeinden in Höhe von 250 Mio DM und zugunsten der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft in Höhe von 150 Mio DM handelt es sich um eine einmalige Förderungsmaßnahme, wobei allerdings das ERP-Kreditprogramm für die mittelständische gewerbliche Wirtschaft und die mittlere verarbeitende Industrie in den Agrargebieten bis zum Jahr 1972 läuft. Ob und inwieweit im Rechnungsjahr 1970 ERP-Mittel zugunsten von finanzschwachen Gemeinden in den Fördergebieten (Gebiete der regionalen Aktionsprogramme und Bundesausbauorte außerhalb der regionalen Aktionsprogramme) zur Verfügung gestellt werden können, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen. Ungeachtet dessen ist jedoch vorgesehen, im ERP-Wirtschaftsplan 1970 — in Ergänzung der Mittel des regionalen Förderungsprogramms -- den Mittelansatz für die mittelständische gewerbliche Wirtschaft in den Fördergebieten, die sich im wesentlichen mit der gebietlichen Abgrenzung der Agrargebiete decken, zu erhöhen. Anlage 9 — Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 20. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (Drucksache VI/525 Fragen B 9 und 10) : Wieviel und welche Arbeitstitel von Forschungsprojekten beim Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft (RKW) werden im Haushaltsjahr 1970 durch den Bundesminister für Wirtschaft finanziell unterstützt? Wie gedenkt die Bundesregierung, diese Forschungsergebnisse für ihre praktische Arbeit umzusetzen, bzw. wie sind RKW-. Forschungsergebnisse der letzten zwei Jahre für die Arbeit der Bundesregierung verwandt worden? 2104 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 1970 werden voraussichtlich 49 Untersuchungs- und Forschungsprojekte des RKW — vgl. Anlage *)— durch Zuwendungen des BMWi in Höhe von knapp 4 Mio DM gefördert. Nach der Satzung ist es Aufgabe des RKW, „durch Pflege und Förderung der Rationalisierungsbestrebungen der Gesundung, Erstarkung und Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft in technischer und wirtschaftlicher, sozialer und menschlicher Beziehung zu dienen". Das RKW hat demnach primär die Aufgabe, die wirtschaftspolitisch erwünschte Leistungssteigerung der Unternehmen, namentlich der mittleren und kleinen, zu fördern. Darüber hinaus hatten die Projektergebnisse auch für die Bundesregierung einen erheblichen Informationswert. Sie spiegeln die in der Wirtschaft aktuellen und relevanten Produktivitätsprobleme wider. Einzelne Projektergebnisse haben auch unmittelbare Bedeutung für die Arbeit der Bundesregierung in den Bereichen, wo die Stärkung und Erhaltung der Leistungskraft der Wirtschaft wirtschaftspolitische Maßnahmen erfordern, so z. B. Gruppenwirtschaftliche Untersuchungen (Strukturpolitik), Untersuchungen über Anpassungsprobleme menschlicher Arbeitskraft bei technischer Umstellung (Tätigkeit des „Arbeitskreises Automation") und über die Innovationsgeschwindigkeit in der Wirtschaft (Innovationsförderung). Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 17. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berberich (Drucksache VI/525 Fragen B 11 und 12) : Sind die Pressenachrichten, wonach Bundesminister Ertl bei der Pressekonferenz in Berlin anläßlich der Grünen Woche erklärt haben soll, „Zu der von Brüssel angefochtenen Zahlung des zusätzlichen Qualitätsausgleichs für Braugerste im Rahmen des Getreidepreisausgleichs sehe ich in Ruhe einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof entgegen. Der Qualitätszuschlag für Braugerste aus der Ernte 1969 wird bezahlt.", richtig? Wenn diese Pressenachricht richtig ist, welche Vorstellungen über den Qualitätszuschlag für Braugerste aus der Ernte 1969 bestehen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und bis wann ist mit einer entsprechenden Verordnung zu rechnen? Die von Ihnenangeführte Pressemitteilung ist sinngemäß zutreffend, jedoch insofern mißverständlich, als sie meine politische Absichtserklärung verkürzt wiedergibt. Der erste Satz des Zitats bezieht sich auf die zweite Tranche des EWG-Getreidepreisausgleichs (Haushaltsjahr 19668/69), der zweite Satz auf die dritte Tranche (Haushaltsjahr 1969/70). Die Verwendung eines Teils der Mittel für einen erhöhten Preisausgleich für vermarktete Braugerste war von der EG-Kommission bereits Ende 1968 mündlich gebilligt 'worden. Daraufhin wurden im März 1969 die erforderlichen Richtlinien erlassen; ausgezahlt wurden ¡die Mittel im wesentlichen in den Monaten Mai und Juni 1969. Durch Entscheidung vorn 8. Oktober 1969, also nach Abschluß der *) Wegen des Umfanges nicht abgedruckt. Auszahlung, hat die Kommission den erhöhten Braugerste-Preisausgleich der .zweiten Tranche beanstandet. Damit weicht sie ohne ersichtlichen Grund von ihrer früheren Haltung ,ab, auf die die Bundesrepublik vertrauen durfte. Einem etwaigen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof sehe ich daher in der Tat gelassen entgegen. Es ist meine unveränderte Auffassung, die sich mit der meines Herrn Amtsvorgängers deckt, daß wegen der höheren Preiseinbußen bei Braugerste im Verhältnis zu anderen Getreidearten (auch innerhalb der dritten Tranche ein besonderer Ausgleich gezahlt werden soll. Der EG-Kommission ist diese beabsichtigte Maßnahme mit Schreiben vom 10. September 1969 mitgeteilt worden. Meine Äußerung, daß für Braugerste aus der Ernte 1969 ein erhöhter Ausgleichgezahlt wird, steht daher unter dem selbstverständlichen Vorbehalt, daß die EG-Kommission der geplanten Maßnahme zustimmt. Die Richtlinien werden erlassen, wenn und sobald die erforderliche Zustimmung der EG-Kommission vorliegt. Es stehen 12 Mill. DM an Haushaltsmitteln zur Verfügung, der Ausgleichsbetrag je vermarktete Tonne soll 10,— DM betragen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Richarts (Drucksache VI/525 Frage B 13) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dafür, daß einem europäischen Beamten deutscher Nationalität, der Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, der aber nach Artikel 20 des europäischen Beamtenstatuts seinen Wohnsitz am Ort seiner dienstlichen Verwendung, also außerhalb des Bundesgebiets in einem Land der Europäischen Gemeinschaften zu nehmen verpflichtet ist, eine Kapitalabfindung nach §§ 72 ff. des Bundesversorgungsgesetzes gewährt werden kann? Die Bundesregierung sieht nach geltendem Recht keine Möglichkeit, deutschen Staatsangehörigen im Dienst der Europäischen Gemeinschaften mit Wohnsitz im Ausland eine Kapitalabfindung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes für Wohnbauvorhaben im Ausland zu 'gewähren. Deutsche mit Wohnsitz odergewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz nur nach Maßgabe der besonderen Vorschriften über die Auslandsversorgung (§§ 64 ff. BVG) erhalten. § 64 c Abs. 6 BVG schließt ¡die Gewährung einer Kapitalabfinidung im Rahmen der Auslandsversorgung ausdrücklich aus. Die Vorschrift 'beruht auf der Überlegung, daß die im Gesetz geforderte Überwachung der bestimmungsgemäßen Verwendung des Kapitals ebenso wie die grundbuchmäßige Sicherung (des Rückzahlungsanspruchs, ¡die gerade auch im Interesse des Abgefundenen liegt, außerhalb des Bundesgebietes nicht hinreichend gewährleistet sind. Die Bundesregierung sieht deshalb und nicht zuletzt wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 2105 Gleichbehandlung aller außerhalb des Bundesgebietes lebenden deutschen Kriegsopfer keine rechtliche Möglichkeit, von der bindenden gesetzlichen Regelung abzuweichen. Eine Kapitalabfindung könnte allenfalls im Wege des Härteausgleichs nach § 89 BVG in Betracht kommen, wenn der im Ausland lebende europäische Beamte die Kapitalabfindung für den Erwerb oder die wirtschaftliche Stärkung eigenen Grundbesitzes im Bundesgebiet zu verwenden beabsichtigt. Auch aus der in Art. 14 Abs. 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen 'Gemeinschaften vom 8. April 1965 'geregelten steuerrechtlichen Behandlung der europäischen Beamten als „Steuerinländer" des Entsendestaates ergibt sich wegen der dargelegten Besonderheiten der Kapitalabfindung — bei im übrigen nicht vergleichbarer Ausgangslage — keine rechtliche Möglichkeit für eine Ausnahmeregelung. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (Drucksache VI/525 Frage B 14) : Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Werkarztgesetz bzw. Gesetz zur gesundheitlichen und technischen Sicherung am Arbeitsplatz einzubringen? Die 1966 von der Bundesregierung als Empfehlung veröffentlichte „Richtlinie zur werksärztlichen Betreuung der Arbeitnehmer und zur Einrichtung werksärztlicher Dienste in den Betrieben und Unternehmen" hat nicht zu einer wesentlichen Erweiterung dieser Dienste geführt. So h at sich die Zahl der ca. 500 hauptberuflichen und 1100 nebenberuflichen Werksärzte in der Bundesrepublik in den letzten Jahren nur unwesentlich verändert. Ein Ausbau der gesundheitlichen Betreuung am Arbeitsplatz und der Arbeitssicherheit ist wegen des engen Sachzusammenhangs eine gemeinsame Aufgabe von Ärzten und sicherheitstechnisch ausgebildeten Fachkräften. Aufgrund der Erörterungen dieses Fragenkreises in meinem Hause erscheint es sachgerecht, die Organisation betrieblicher Sicherheitsdienste in einem einheitlichen Gesetz zu regeln. Dessen Vorschriften würden dann für Sicherheitsingenieure, Werksärzte und weiteres Sicherheitspersonal oder Sicherheitsausschüsse gelten. Die Vorarbeiten für einen solchen Gesetzentwurf haben begonnen. Das Vorhaben soll in enger Fühlungnahme mit den Tarifpartnern beraten werden. Beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist ein Arbeitskreis von leitenden Arbeitsschutzfachleuten der Länder gebildet worden, der unterstützend mitwirkt. Der ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — Ausschuß ,,betriebsärztliche Betreuung" — ist ebenfalls mit dieser Frage befaßt. Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 17. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache VI/525 Fragen B 15 und 16) : Trifft es zu, daß auf dem NATO-Flugplatz Lahr/Schwarzwald seit über einem Jahr Ölverseuchungen des Grundwassers und des Erdreichs in einem bisher wohl noch nirgendwo erreichten Umfang allen zuständigen Behörden bekannt sind, daß aber der Ersatz der lecken einwandigen Tanks durch doppelwandige Tanks und die wirksame Entseuchung von Grundwasser und rund 100 000 cbm Erde teils aus Gründen der Geheimhaltung teils wegen der beträchtlichen Kosten bisher nicht mit Nachdruck betrieben wurden? Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den kanadischen Streitkräften sofort und ohne Rücksicht auf die Kosten alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, vor allem die Sanierung der befallenen Gebiete und den restlosen Ersatz der anfälligen einwandigen Tanks zu veranlassen, um unabsehbaren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden von der betroffenen Bevölkerung abzuwenden? Es trifft zu, daß den zuständigen Behörden des Bundes, des Landes und des Landkreises Lahr seit über einem Jahr bekannt ist, daß im Bereich des Tanklagers des NATO-Flugplatzes Lahr Treibstoff in das Erdreich gelangt ist. Die Tankgruppen, die nach den getroffenen Feststellungen undicht waren, wurden unverzüglich entleert und stillgelegt. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Landes- und Landkreisbehörden wurden Maßnahmen zur Ermittlung des Umfangs der Grundwasserverunreinigung getroffen. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es ist vorgesehen, a) die vorhandenen Treibstoffbehälter und Rohrleitungen unverzüglich nach dem neuesten Stand der Technik zu überholen, instand zu setzen und erforderlichenfalls zu erneuern und b) die Verunreinigung des Erdreichs durch geeignete Maßnahmen zu lokalisieren und abzubauen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (Drucksache VI/525 Fragen B 17 und 18) : Ist Vorsorge getroffen, daß der im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1970, Einzelplan 12, Anlage 1 zu Kapitel 12 10 Nr. 81 mit 24 Millionen DM vorgesehene (wenn auch noch vorbehaltene) Ausbau zwischen Dettingen und der Landesgrenze Hessen" der Bundesstraße 8 nicht eine Zwangssituation und damit eine versteckte Vorentscheidung für die noch in der Diskussion stehende Frage herbeiführt, ob die künftige Linienführung der Bundesstraße 8 bei Kleinostheim links oder rechts des Mains verlaufen soll? 2106 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 Wird bei diesem Ausbau der B 8 berücksichtigt, daß die Linienführung der künftigen Sauerlandautobahn innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Kleinostheim noch umstritten ist und seitens dieser Gemeinde eine Verlegung dieser Linienführung in den Bereich der vorgesehenen Ausbaustrecke der B 8 vorgeschlagen wird, oder wird mit dieser Projektierung und dem vorgesehenen Ausbau ebenfalls eine nicht mehr zu korrigierende Vorentscheidung für den Verlauf der Sauerlandautobahn herbeigeführt? Für die im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 12 bei Kennzahl 1021 unter Nr. 81 ausgewiesene Baumaßnahme auf der Bundesstraße 8 zwischen Dettingen und der Landesgrenze Bayern/ Hessen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Daher ist diese Maßnahme auch nur als Leertitel ohne Anforderung für das Jahr 1970 ausgewiesen worden. Mit dem Abschluß des Raumordnungsverfahrens für die Linienführung der Bundesautobahn Gießen — Aschaffenburg und der neuen Bundesstraße 8 zwischen Aschaffenburg und Kahl ist in Kürze zu rechnen. Anschließend wird die Linie nach § 16 Fernstraßengesetz festgelegt. Vorher werden an der Bundesstraße 8 selbstverständlich keine Baumaßnahmen durchgeführt, die das laufende Raumordnungsverfahren oder die Festlegung der Linienführung beeinflussen könnten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (Drucksache VI/525 Fragen B 19 und 20) : Wie ist es möglich, daß der am 5. März 1970 um 22.15 Uhr im Bahnhof Mülheim (Ruhr) wegen Maschinenschadens liegengebliebene Vorarlberg-Expreß erhebliche Verspätungen aller anderen durch den Bahnhof Mülheim in Richtung Süden fahrenden Züge verursachte, obwohl die Nebengleise im Bahnhof frei waren? Besteht Aussicht, daß dieser Verkehrsengpaß in absehbaier Zeit behoben wird? Am 5. März 1970 überfuhr die Lok des D 1218 einen in das Durchfahrgleis des Bahnhofs Mülheim (Ruhr) Stadt gestürzten Elektrokarren. Dabei verkeilten sich beide Fahrzeuge so miteinander, daß sie nur mit Hilfe eines Gerätezuges getrennt werden konnten. Durch den Unfall, bei dem keine Personen zu Schaden kamen, war das Streckengleis Essen West—Mülheim (Ruhr) gesperrt. Während der Gleissperrung wurde der Zugverkehr mit schriftlichen Weisungen für beide Fahrtrichtungen auf dem Gleis 'der Fahrtrichtung Mülheim (Ruhr)—Essen West aufrechterhalten. Die Zugfolge wurde somit durch die vorübergehende Sperrung eines Streckengleises bestimmt. Das Freisein von Nebengleisen auf der Zugfolgestelle Mülheim (Ruhr) war für den Betriebsablauf ohne Einfluß. Als Folge dieser Betriebsstörung mußten acht Züge umgeleitet werden, weitere zwölf Reisezüge — darunter der D 1218 — erhielten Verspätungen. Wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, wurde die Störung des Betriebsablaufs durch einen Unfall ausgelöst. Im Normalbetrieb besteht im Raum Mülheim (Ruhr) kein betrieblicher Engpaß. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/525 Frage B 21) : Wann und in welcher Weise, d. h. als Hochstraße oder als Tiefstraße, wird das Projekt Schiede in Limburg im zweiten Bauabschnitt in Angriff genommen? Der Bundesminister für Verkehr prüft zur Zeit die Möglichkeiten der Finanzierung einer Tiefstraßenlösung, u. a. werden mit der Deutschen Bundesbahn wegen der Höhe ihrer finanziellen Beteiligung Gespräche geführt. Über den Baubeginn können daher derzeit noch keine näheren Angaben gemacht werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Offergeld (Drucksache VI/525 Frage B 22) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn den durchgehenden Doppelspurausbau der Bahnlinie Basel—Schaffhausen und die durchgehende Elektrifizierung der Bahnlinie Basel—SchaffhausenSingen plant? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, ist weder beabsichtigt, die Strecke Basel—Schaffhausen zweigleisig auszubauen noch den Abschnitt BaselSchaffhausen—Singen zu elektrifizieren. Zur Verbesserung des Angebots beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn jedoch, die Geschwindigkeit auf dieser Strecke abschnittsweise auf 140 km/h zu erhöhen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (Drucksache VI/525 Frage B 23) : Welche Verkehrsprojekte beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des ersten Fünfjahresplanes des Bundes im Stadt- und Landkreis Aschaffenburg sowie in den Kreisen Obernburg und Miltenberg zu fördern? Die Arbeiten zur Aufstellung des 1. Fünfjahresplanes (1971-1975) dauern noch an. Die einzelnen Straßenbauprojekte, die im 1. Fünfjahresplan durchgeführt werden sollen, liegen daher bislang noch nicht endgültig fest. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 2107 Nach den bisher vorliegenden Untersuchungen werden in den Jahren 1971-1975 im Raum Aschaffenburg - Miltenberg voraussichtlich Maßnahmen auf der Bundesstraße 8 Aschaffenburg - Kahl, auf der Bundesstraße 469 Aschaffenburg - Obernburg und Miltenberg - Amorbach sowie auf der Bundesstraße 26 Aschaffenburg - Hösbach im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache VI/525 Frage B 24) : Hält es die Bundesregierung für ausreichend, daß die Deutsche Schlafwagengesellschaft bei Doppelbelegung von verkauften Schlafwagenplätzen dem zu spät kommenden Kunden bei ausverkauftem Schlafwagen lediglich den Bettkartenpreis und die an die Verkaufsstelle der Schlafwagenkarte bezahlten Spesen zurückerstattet, ansonsten aber keinerlei Haftung für ihren Fehler übernimmt? Die Bundesregierung kann zu den Geschäftsbedingungen der Deutschen Schlafwagen- und Speisewagengesellschaft, also eines privaten Unternehmens, nicht kritisch Stellung nehmen. Dazu darf ich mich auf meine Ausführungen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 24. April 1969 beziehen. Ich möchte jedoch hinzufügen, daß nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn, die mit der DSG im Vertragsverhältnis steht, Forderungen dieser Art unbeschadet restriktiver vertraglicher Klauseln großzügig geregelt werden sollten. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (Drucksache VI/525 Fragen B 25 und 26) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die B 36 südlich von Karlsruhe in Richtung Forchheim, Mörsch einer dringenden Entlastung bedarf? Ist die Bundesregierung bereit, bei den Planungen die Vordringlichkeit dieser Aufgabe zu berücksichtigen? Für die Bundesstraße 36 südlich Karlsruhe wird aufgrund der vorhandenen hohen Verkehrsbelastung im Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 ein 4spuriger Ausbau vorgesehen. Hierzu bestehen bereits generelle Vorplanungen. Bei der Festlegung der Reihenfolge der Baumaßnahmen wird im Rahmen des kommenden Ausbauplanes selbstverständlich die Dringlichkeit der einzelnen Teilstrecken berücksichtigt werden. Es_ wird jedoch kaum möglich sein, alle anstehenden Ausbauvorhaben im Zuge der Bundesstraße 36 auch bei anerkannter Dringlichkeit gleich zu Beginn des Ausbauplanes in Angriff zu nehmen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/525 Fragen B 27 und 28) : Ist sichergestellt, daß in diesem Jahr die Umgehungsstraßen für die Gemeinden Jockgrim, Rheinzabern und Rülzheim im Zuge des Ausbaues der B 9 angefangen werden? Bis wann ist mit der Vollendung zu rechnen? Wegen der derzeitigen Haushaltssituation ist zur Zeit nicht sichergestellt, daß mit dem Bau der Verlegung der B 9 zwischen Jockgrim und Rülzheim in diesem Jahre begonnen wird. Wann in finanzieller Hinsicht eine Erleichterung eintritt, ist zur Zeit nicht zu übersehen Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (Drucksache VI/525 Frage B 29) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Empfang des Ersten und Zweiten Fernsehprogramms sowie des regionalen Studienprogramms des Bayerischen Rundfunks in den Landkreisen Aschaffenburg, Obernburg und Miltenberg zu verbessern, und bis wann ist mit dem Bau entsprechender Füllsender zu rechnen? Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundespost für die Fernsehversorgung mit dem 1. Programm nicht zuständig ist. In dem angesprochenen Gebiet obliegt die Fernsehversorgung mit dem 1. Programm dem Bayerischen Rundfunk. Die Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg und Obernburg sind z. Z. mit den 2. und den regionalen 3. Programmen wie folgt versorgt: Landkreis 2. Pro 3. Programm gramm Aschaffenburg 79 v. H. 52 v. H. (82 900 Einwohner) mit bayerischem Studienprogramm und 20 v. H. mit hessischem Studienprogramm, insgesamt als 72 v. H. Miltenberg 57 v. H. 42 v. H. (37 600 Einwohner) mit bayerischem Studienprogramm Obernburg 76 v. H. 38 v. H. (66 000 Einwohner) mit bayerischem Studienprogramm und 36 v. H. mit hessischem Studienprogramm, insgesamt also 74 v. H. Außer den bereits in Betrieb befindlichen Fernsehumsetzeranlagen Hösbach, Großheubach und Obernburg sind die Anlagen Burgstadt, Amorbach und Weilbach im Aufbau. Nach Inbetriebnahme dieser Anlagen, die bis zum Sommer dieses Jahres 2108 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 erwartet wird, verbessert sich die Versorgung mit den 2. und 3. Programmen im Landkreis Miltenberg um etwa 27 v. H. Im Rechnungsjahr 1971 ist der Aufbau folgender Fernsehumsetzeranlagen vorgesehen: Heigenbrücken, Heimbuchenthal, Mespelbrunn, Straßbessenbach, Waldaschaff, Wintersbach, Hausen und Mömlingen. Hierdurch wird in den Landkreisen Aschaffenburg und Obernburg eine weitere erhebliche Verbesserung der Fernsehversorgung erwartet. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 17. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/525 Frage B 30) : Bis wann wird die Bundesregierung zur Unterstreichung der politischen Priorität des Zonenrandgebietes in periodischen Abständen einen sogenannten Zonenrandbericht dem Parlament vorlegen? Die Bundesregierung ist im Hinblick auf die besondere politische Bedeutung der Zonenrandförderung der Auffassung, daß die Öffentlichkeit umfassender als bisher über die Hilfsmaßnahmen des Bundes in diesem Raum unterrichtet werden sollte. Die in der Vergangenheit von einzelnen Bundesministerien gegebenen Berichte über Zonenrandförderungsmaßnahmen (z. B. in den Jahreswirtschaftsberichten und in dem Bericht des Bundesministers für Verkehr zum erweiterten Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet) haben das berechtigte Informationsbedürfnis nur auf Teilgebieten befriedigen können. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, in nächster Zeit erstmalig eine umfassende Zusammenstellung sämtlicher Förderungsmaßnahmen des Bundes im Zonenrandgebiet zu veröffentlichen. Diese Übersicht soll allen Betroffenen aufzeigen, auf welchen Gebieten Bundeshilfen gewährt und in Anspruch genommen werden können. Sie wird auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugeleitet werden. Ob darüber hinaus ein Bedürfnis besteht, dem Bundestag in periodischen Abständen einen besonderen Zonenrandbericht vorzulegen, wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit prüfen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/525 Fragen B 31 und 32) : Wieviel Lehr- und Übungsstunden im Jahr entfallen im Durchschnitt auf einen Angehörigen des Lehrkörpers der deutschen medizinischen Fakultäten (Professoren und Dozenten, einschließlich Honorarprofessoren, ferner Assistenten, die selbständig Lehrveranstaltungen durchführen)? An wieviel Stunden im Jahr werden die Arbeitsplätze an naturwissenschaftlichen und medizinischen Instituten unserer Universitäten, soweit sie der Ausbildung von Studenten dienen, tatsächlich benutzt, unter Berücksichtigung auch der Besetzung an Montagvormittagen und Freitagnachmittagen und der Besetzung in den ersten und letzten Wochen der Semester? Beide Fragen beziehen sich auf den Lehrbetrieb und die Ausnutzung vorhandener Kapazitäten in den Mediziniskhen Fakultäten. Sie richten sich deshalb in erster Linie an die Länder als Träger der wissenschaftlichen Hochschulen. Der Bundesregierung stehen die von Ihnen gewünschten Informationen nicht kurzfristig zur Verfügung. Eine Antwort auf die Frage nach der durchschnittlichen Belastung für Angehörige des Lehrkörpers der Medizinischen Fakultäten durch Lehraufgaben setzt voraus, daß zunächst Unterlagen aus den Medizinischen Fakultäten einer Reihe von Hochschulen bzw. medizinischen Ausbildungsstätten vorliegen, die Rückschlüsse auf den Durchschnitt der Lehrverpflichtungen für die in Ihrer Frage angesprochenen Gruppen des Lehrkörpers zulassen. Um an solches Material zu kommen, muß die Bundesregierung an die Kultusministerien der Länder mit der Bitte herantreten, entsprechende Erhebungen bei den Hochschulen anzustellen bzw., falls das schon geschehen sein sollte, das Ergebnis derartiger Befragungen mitzuteilen. Wir bereiten Kapazitätsstudien ohnehin vor. Ich werde eine solche Anfrage an alle Kultusministerien richten und Ihnen über das Ergebnis schriftlich Bericht erstatten. Auch hinsichtlich Ihrer zweiten Frage verfügt die Bundesregierung nicht über die notwendigen Unterlagen, um sie kurzfristig beantworten zu können. Da alle naturwissenschaftlichen und medizinischen Institute unserer Universitäten angesprochen sind, werde ich diese Frage ebenfalls an alle Kultusministerien weiterleiten müssen. Über das Ergebnis werde ich schriftlich berichten. • Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/525 Fragen 33 und 34) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Umstellung der Ingenieurschulen zu Fachhochschulen die bisherige Mittlere Reife der Absolventen nicht mehr ausreicht, und daß damit die Wehrpflichtigen, die zum 1. April dieses Jahres einberufen werden, einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil erleiden? Wird der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit dem Bundesminister der Verteidigung Verbindung aufnehmen, damit ermöglicht wird, daß die betreffenden Wehrpflichtigen erst nach Abschluß des Ingenieurstudiums einberufen werden? Die Bundesregierung hat bereits am Oktober 1968, als die Ministerpräsidenten der Länder ihre Vereinbarung über die Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen beschlossen, die Schwierigkeiten erkannt, die sich in der Übergangszeit für solche Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 2109 Wehrpflichtigen ergeben können, die die neuen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife nicht erfüllen. Der Herr Bundesminister der Verteidigung wandte sich daher an die Länder mit der Bitte, eine Sonderregelung vorzusehen. In der vorigen Woche ist dies geschehen. Am 12. 3. 1970 beschloß nämlich die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, Bewerber künftig auch ohne Nachweis einer Fachhochschulreife in die Fachhochschule aufzunehmen, wenn sie im Zeitpunkt der Errichtung von Fachhochschulen bereits ihre Vorbereitung zum Besuch einer Ingenieurschule abgeschlossen haben, ihr Studienbeginn sich wegen der Ableistung des Wehrdienstes oder des zivilen Ersatzdienstes verzögert. Diese Bewerber müssen deshalb nicht noch nachträglich die Fachhochschulreife erwerben. Nach dem Beschluß sollen im Rahmen des Studiums nach Möglichkeit Ergänzungskurse angeboten werden. Damit dürfte sichergestellt sein, daß der von Ihnen bezeichnete Personenkreis durch die Einberufung zum Wehrdienst keine Nachteile erleidet. Aus den vorher genannten Gründen ist es m. E. nicht notwendig, daß ich mich in dieser Sache nochmals mit dem Herrn Bundesminister der Verteidigung in Verbindung setze.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen ,der Bundestagsfraktion der CDU/CSU habe ich die folgende Erklärung abzugeben.
    Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat das Treffen des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden des Ministerrates unterstützt und alles unterlassen, was etwa dieses Treffen hätte verhindern oder seinen Erfolg beeinträchtigen können.

    (Unruhe bei der SPD.)

    Wir haben den Bericht des Herrn Bundeskanzlers und seine gestrigen Einlassungen mit großer Aufmerksamkeit gehört. Wir haben auch die anderen Ereignisse vermerkt. Der Beifall von Erfurt spricht für sich selbst und beweist nach 25 Jahren der Teilung, daß die Deutschen sich als ein Volk empfinden und die Selbstbestimmung wünschen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Am 9. März haben wir erklärt, und das gilt weiter: Die CDU/CSU ist für Gespräche und Verhandlungen mit Ost-Berlin, mit Polen, mit der Sowjetunion und mit anderen. Wir werden nach den Ergebnissen urteilen. 'Gelingt es, wirkliche Fortschritte für die Menschen und für eine europäische Friedensordnung zu erreichen, so würden wir das begrüßen. Dagegen würde etwa ein Gewaltverzichtsabkommen zwischen Bonn und Ost-Berlin, das lediglich in den Archiven verstaubt, während an der Mauer in Berlin und entlang der Demarkationslinie weiter geschossen wird, von uns bekämpft werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir wollen Frieden nicht auf dem Papier, sondern in der Wirklichkeit. Und Frieden, das ist nicht nur eine Sache des Fernseins von Krieg. Frieden ist da am sichersten, wo sich jedermann ungehindert aus allen Quellen informieren kann, wo er ebenso seine kritische Meinung sagen darf. Denn wo es so bestellt ist, ist Krieg unmöglich, weil kein Platz mehr ist für Volksverhetzung und Demagogie. Friedenspolitik muß also die Freizügigkeit der Ideen, der Informationen, der Meinungen und der Menschen zum Ziel haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir sind gegen Formeln und für Lösungen, wie die Debatte dieses Hauses am 25. Februar im einzelnen ausweist, wir sind gegen Klischees und Rechthaberei, und wir sind dafür, jede Chance wahrzunehmen.
    Der Herr Bundeskanzler hat das Erfurter Gespräch als einen Beginn bezeichnet, und er hat in Erfurt und vorher — was sein gutes Recht ist — viel Grundsätzliches dazu gesagt. Dazu bestand und besteht auch Anlaß. Denn dieser historische Vorgang wirft doch 'die Frage auf, wie wir unsere Staatlichkeit und unsere geschichtliche Kontinuität begreifen.
    Eine Nation, die aufhört, ihre Einheit zu wollen, gibt sich selbst auf.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Eine Demokratie, die sich darauf einläßt, über Preise zu diskutieren, zu denen das Selbstbestimmungsrecht zum Handelsobjekt werden könnte, gibt sich selbst auf.

    (Beifall bei ,der CDU/CSU.)

    Ein Rechtsstaat, der geltendes Recht als politisch hinderliche Zwirnsfäden abtut, hört auf, Rechtsstaat zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Für uns sind Berlin und die Lage ganz Deutschlands — —

    (Zurufe von der SPD. — Abg. Dr. Stoltenberg: Die können schon keinen mehr anhören! So weit sind wir!)

    — Meine Damen und Herren, ich denke doch, daß wir in diesem Hause noch die Möglichkeit haben werden, einander anzuhören. Ich nehme sogar an, daß Sie diesen Sätzen zustimmen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Dr. Barzel
    Sie müssen uns schon gestatten, nachdem wir die letzten Wochen, die letzten Tage die grundsätzlichen Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers ebenso wie einige Einlassungen Ihres Herrn Fraktionsvorsitzenden

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Sehr wahr!)

    unbeantwortet gelassen haben, hier heute von dieser Stelle aus zu sagen, was wir meinen. Wir werden uns darin durch nichts stören lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Für uns sind Berlin und die Lage ganz Deutschlands nicht lästiger Ballast, den man möglichst bald loswerden sollte, um nach allen Himmelsrichtungen politisch freier zu werden. Für uns ist diese Last eine menschliche und geschichtliche Verpflichtung. Sie eröffnet die Chance, historisch an Europa wiedergutzumachen, was Hitler Europa angetan hat. Indem wir bereit sind, für eine europäische Friedensordnung auch schmerzhafte Opfer zu bringen, entsprechen wir dieser Verpflichtung. Vergäben wir aber alles das etwa zugunsten der Stärkung der sowjetrussischen Hegemonie in Europa, indem wir das Konzept der Sowjetunion zugrunde legten, so täten wir allen Europäern einen schlechten Dienst.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sollte irgendwer glauben, er würde mehr politischen Spielraum für die Bundesrepublik Deutschland gewinnen, wenn er zuvor diesen Ballast abgeworfen hätte, so müßte er vorher die Frage beantworten, wie man wohl europäisch freier werden kann, indem man die sowjetrussische Vormachtstellung stärkt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Am Weg der deutschen Geschichte stehen, Herr Bundeskanzler, die Toten von Buchenwald, denen Sie die Ehre erwiesen haben, stehen Tote durch Hitler ebenso wie Tote durch Stalin,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    aber da stehen auch die Toten der Mauer und des Stacheldrahts, Tote durch Ulbricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Und an diesem Wege stehen Vertriebene und Flüchtlinge, gefallene Soldaten und Hinterbliebene. Alle diese Opfer -der Gewalt wären das nicht geworden, wenn statt Gewalt Recht und Selbstbestimmung geherrscht hätten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ihre gestrige Grundsatzrede in Erfurt, Herr Bundeskanzler, findet an einigen Stellen unsere Zustimmung. Zu anderen Stellen haben wir Fragen oder Kritik anzumelden. Wir behalten uns vor, auf diese Punkte später zurückzukommen und auch Aussagen zur Debatte zu stellen, die uns widersprüchlich erscheinen.
    Heute möchten wir zunächst die Position unterstützen, die Sie in Sachen Berlin bezogen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir sind Ihrer Meinung, wenn Sie sagen: der
    eigentliche Souverän, das deutsche Volk, muß eines
    Tages selbst und frei über sein Schicksal entscheiden können. Die konkreten Punkte, die Sie als lösungsbedürftig im Interesse der Menschen und des Zusammenhalts der Nation bezeichnen, entsprechen ganz überwiegend dem Katalog, den wir in früheren Debatten ,den früheren Regierungen von dieser Stelle aus vorgeschlagen hatten.


Rede von: Unbekanntinfo_outline

„Deutsche Politik nach 1945 war . . . nicht zuletzt eine Funktion der Politik der Mächte, die Deutschland besiegt und besetzt hatten."
Wahr ist, daß 'hier in der Bundesrepublik Deutschland in sechs Bundestagswahlen die Menschen diese Politik verwerfen oder billigen konnten, daß hier ein frei gewähltes Parlament den Verträgen zustimmte, welche die Basis unserer Außenpolitik sind, daß unserer Gesellschaftsordnung auf dem frei geäußerten Willen der Deutschen hier beruht.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

Davon kann drüben keine Rede sein. Die Menschen drüben haben noch nicht frei ihre Meinung sagen dürfen. Dies beides darf man nie gleichsetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Selbstbestimmung hier und Fremdbestimmung drüben — das ist leider der 'fundamentale Unterschied. Wir haben — und ich nehme an, das ganze Haus hat — hier nie im Interesse oder auf Druck fremder Mächte abgestimmt, sondern frei im deutschen Interesse, wie wir es beurteilten, und nach unserem Gewissen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Und ich muß ein anderes hinzufügen. Sie haben, Herr Bundeskanzler, überzeugend die Angriffe zurückgewiesen, die Ihr Gesprächspartner gegen den Herrn Bundesverteidigungsminister erhoben hatte. Es hätte Ihnen wohl ,angestanden, mit der gleichen Deutlichkeit die Angriffe zurückzuweisen, welche Stoph gegen Konrad Adenauer und andere erhob.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der Vorwurf, Konrad Adenauer habe die gewaltsame Beseitigung der DDR gewollt, ist so ungeheuerlich, daß Ihr Protest dagegen nur lautete — im Zusammenhang mit vielen anderen Angriffen, auf die ich jetzt komme —, Sie schlössen sich dieser Beurteilung überwiegend nicht an. Das gleiche gilt hinsichtlich der Angriffe von Stoph auf Ihre früheren Kabinettskollegen Schröder und Strauß.
Außerdem stellte dieser Angriff Sie vor eine Frage nach Ihrer eigenen Position. Meinen Sie mit „respektieren" oder achten: endgültig anerkennen, oder meinen Sie mit „respektieren" oder „achten": Verzicht auf das Mittel der Gewalt bei Aufrechterhaltung 'des Zieles der Veränderung? Denn Stoph sagte — ich 'zitiere —:
Wer nur erklärt, er wolle bei der Änderung
der Grenzen keine Gewalt anwenden, nähert



Dr. Barzel
sich sehr den Thesen der Herren Strauß und Schröder, die dazu aufrufen, für eine Änderung der Grenzen mit sogenannten friedlichen Mitteln zu kämpfen — eine Taktik, mit der bereits Hitler seine Aggression vorbereitete.

(Hört! Hört! bei 'der CDU/CSU.)

Dies hätte des heftigsten Widerspruchs aus Gründen der Fairneß und der parlamentarischen Solidarität aller Kollegen, gerade wenn man sich draußen befindet, bedurft, Herr Bundeskanzler!

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD und der FDP.)

Und zur Sache: Wenn Stophs Meinung über Gewaltverzicht, so wie er sie hier interpretierte, etwa der sowjetrussischen entspräche, so würde eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland z. B. gegenüber der Sowjetunion, eine Verpflichtung, nach der die Grenzen und die territoriale Integrität zu achten oder zu respektieren sei, aus dortiger Sicht identisch sein mit der Pflicht, auch eine Politik friedlicher Wiedervereinigung auf der Basis der Selbstbestimmung zu unterlassen. Diese Interpretation Stophs gehört, glaube ich, in die Fortsetzung der Moskauer Gespräche, Herr Bundeskanzler.
Jedermann weiß — der Bundeskanzler hat dies in seinen letzten Sätzen gesagt —, daß das Treffen in Erfurt mit anderen Dingen zusammenhängt. Es ist mit den Gesprächen in Moskau im Zusammenhang zu sehen. Diese beiden Vorgänge stehen wiederum mit den Sondierungen in Warschau sowie mit den vorgesehenen Verhandlungen der Vier Mächte über Berlin im Zusammenhang.
Wenn dieser Bundestag am 15. April wieder zusammentritt, wird sich die Bundesregierung auf Grund dieser zusammenhängenden Einzelvorgänge wohl ein Gesamtbild der Lage, der Absichten der Mitglieder des Warschauer Paktes und der konkreteren Möglichkeiten für ihre weitere Politik gemacht haben. Sie wird dann mit den USA, mit Großbritannien und Frankreich eine weitere Abstimmung über Art und Inhalt ihres künftigen Vorgehens vorgenommen und den Übergang vom Stadium der Gespräche in das der Verhandlungen mit der Sowjetunion beschlossen haben.
Vor dem Hintergrund dieser Vorgänge hätten wir gern, bevor diese weiteren Fakten während der Osterpause des Parlaments geschaffen sein werden, von Ihnen, Herr Bundeskanzler, mehr über diese Zusammenhänge und über ihr Urteil zu den sich abzeichnenden Ergebnissen der Sondierungen gehört.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir erleben es nun schon sehr lange, daß Sie schweigen, um mögliche Ergebnisse nicht zu gefährden. In einer parlamentarischen Demokratie kann das nicht unbegrenzt fortgesetzt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das gilt um so mehr, als führende Politiker der
Koalition außerhalb des Parlaments anders sprechen,
als es der Herr Bundeskanzler in der Regierungserklärung am. 14. Januar in diesem Hause getan hat.

(Zustimmung bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Meinen Sie Herrn Strauß?)

Sehen wir es richtig, daß die Bundesregierung auf dem Wege ist, die Oder-Neiße-Linie anzuerkennen, besondere Beziehungen zur DDR herzustellen, welche Merkmale der Anerkennung enthalten, der Sowjetunion gegenüber neue Verpflichtungen einzugehen, und daß es die Perspektive der Bundesregierung ist, zwei deutsche Staaten zu Mitgliedern der UNO zu machen? Sehen wir dies richtig? Von Gegenleistungen, von europäischen Ansätzen, von Minderheitenschutz, von Durchlässigkeit der Grenzen und von Freizügigkeit für Menschen, Informationen und Meinungen sehen wir nichts.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Da also anzunehmen ist, daß die Bundesregierung während der Osterpause des Parlaments Beschluß über den Inhalt abschließender Verhandlungen mit Moskau fassen und der Bundeskanzler das alles dann mit dem Präsidenten der USA und mit anderen erörtern wird, legen wir dazu heute hier im Bundestag unsere Haltung dar. Sonst wäre es wahrscheinlich zu spät.
Schon frühere Bundesregierungen haben — hier ist insbesondere die Friedensnote vom März 1966 zu nennen — Verträge über Gewaltverzicht vorgeschlagen und darüber mit Moskau gesprochen. Diese Abmachungen waren als Bausteine einer europäischen Friedensordnung und als Etappen des Weges zum Selbstbestimmungsrecht Deutschlands gedacht. So heißt es in dem Dokument, das von der Regierung der Großen Koalition am 7. Februar 1967 zu Beginn der Gespräche über Gewaltverzicht mit der Sowjetunion vorgelegt wurde, wie folgt:
Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich insbesondere, bei der Verfolgung ihrer Ziele in der Deutschlandfrage auf Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verzichten.
Solch ein Vertrag könnte mit unserer Zustimmung rechnen.
Aus veröffentlichten Dokumenten ergibt sich, daß die Sowjetunion verlangte, unter der Überschrift „Gewaltverzicht" all das zu regeln, was sie seit langem von uns fordert: Anerkennung der DDR und der Oder-Neiße-Linie, Verzicht auf Wiedervereinigung durch Selbstbestimmung, Ungültigkeit des Münchener Abkommens von Anfang an, West-Berlin als selbständige politische Einheit und vieles mehr. Wir bleiben bei unserer Meinung, daß die Regelung solcher Fragen nicht in einen Gewaltverzichtsvertrag und auch nicht in mehrere Gewaltverzichtsverträge gehört.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Unter der Überschrift „Gewaltverzicht" darf niemand all das vorweg regeln wollen, worüber allein das deutsche Volk in einer umfassenden Friedensregelung entscheiden kann. Keine Bundesregierung hat das Recht, hier Verbindlichkeiten einzugehen oder



Dr. Barzel
vollendete Tatsachen zu schaffen. Art. 7 des Deutschlandvertrages begründet nur die Legitimation zu Gesprächen und zur Vorbereitung von Lösungen. Er lautet — wir wünschen, daß er in diesem Protokoll steht —:
Die Unterzeichnerstaaten .sind darüber einig, daß ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik eine zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland ist, wielche die Grundlage für einen dauerhaften Frieden bilden ;soll. Sie sind weiterhin darüber einig, daß 'die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung ,aufgeschoben 'werden muß.
Bis zum Abschluß der friedensvertraglichen Regelung werden die Unterzeichnerstaaten zusammenwirken, um mit friedlichen Mitteln ihr gemeinsames Ziel zu verwirklichen: Ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine freiheitlichdemokratische Verfassung, ähnlich wie die Bundesrepublik, besitzt und das in die europäische Gemeinschaft integriert ist.
Das ist geltendes ,Recht.

(Beifall bei !der CDU.)

Sollte die Bundesregierung meinen, der Zeitpunkt seigekommen, jetzt zu Regelungen über Deutschland mit Polen usw. zu kommen, so müßte sie zuerst sagen, warum, und dann die Änderung dieses Vertrages betreiben. Dem ,sind wegen der übergeordneten Norm 'des Selbstbestimmungsrechtes des deutschen Volkes enge Grenzen gesetzt.
Nach unserem Eindruck, erhärtet durch die Erfurter Rede Ides Herrn Bundeskanzlers, geht die Deutschlandpolitik der gegenwärtigen Bundesregierung von folgendem aus:
Es gebe keine Chance 'auf Wiedervereinigung in absehbarer Zeit; es bestünden zwei deutsche Staaten; sie nähmen Beziehungen besonderer Art auf, denn sie seien für einander nicht Ausland; für alle anderen Staaten alber seien beide deutschn Staaten Ausland, also stehe der Aufnahme beider deutscher Staaten in internationale Organisationen einschließlich 'der Vereinten Nationen und der Aufnahme voller Beziehungen aller Staaten zu jedem der beiden deutschen Staaten nichts im Wege als der Wunsch der Bundesregierung, zuerst selbst mit der DDR ins reine zu kommen; der besondere Charakter dieser Beziehungen ergebe sich aus der Tatsache, daß beide Staaten zu einer Nation gehörten, und aus der Fortdauer der Verantwortung der Vier Mächte für ganz !Deutschhand; „besondere Beziehungen" solle .aber nicht bedeuten, daß Vereinbarungenzwischen beiden deutschen Staaten andere Rechtskraft hätten ,als Vereinbarungen mit anderen Staaten; auch innerdeutsche Vereinbarungen könnten der Zustimmung dergesetzgebenden Körperschaften bedürfen.
So ist wohl die Position dieser Bundesregierung zu definieren.
Nachdem der höchst zweifelhafte, wie wir meinen, nicht zu 'definierende und 'aufrechtzuerhaltende Unterschied zwischen staats- und völkerrechtlicher Anerkennung in die Debatte eingeführt ist, wird also nun das Wort „völkerrechtlich" ausgespart und der Begriff der „besonderen Beziehungen" geprägt. Nichts aber, Herr Bundeskanzler, kommt um diesen rechtsverbindlichen Satz des Grundgesetzes herum, der heißt:
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier .Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands 'zu vollenden.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Jede Regierung ist also verpflichtet, darzutun, auf welche Weise ihre Politik diesem Ziel der freien Selbstbestimmung dient.
Es ist also immer zu fragen: Wofür, für welchen Fortschritt in Richtung Selbstbestimmung, Frieden, Einheit und Freiheit wird verhandelt und werden Vereinbarungen getroffen? Es genügt nicht, nur zu sagen, man sei für die Selbstbestimmung, während man zugleich Tatsachen schafft, die ihr entgegenstehen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Aufnahme zweier deutscher Staaten in die Vereinten Nationen wäre ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Selbstbestimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, im Zentrum aller Ost-West-Probleme liegt Berlin. Wir hatten deshalb vorgeschlagen, den Verhandlungen der Vier Mächte über Berlin zeitlich den Vorrang zu lassen, zumal die deutsche Politik kaum Zuständigkeit und Spielraum in der Berlin-Frage hat. Wir halten das weiterhin für richtig.
Für uns gilt unverändert, was dieser Bundestag am 26. September 1968 insoweit einstimmig beschlossen hat:
Der Deutsche Bundestag hält fest am Viermächtestatus für ganz Berlin und weist Versuche, das freie Berlin politisch und rechtlich zu isolieren, zurück. Der Deutsche Bundestag fördert die Bemühungen der Bundesregierung, die drei Westmächte bei der Ausübung ihrer Verantwortlichkeiten für die Erhaltung des ungehinderten freien Zugangs nach Berlin sowie der Sicherheit und Lebensfähigkeit der Stadt zu unterstützen. Desgleichen tritt er dafür ein, daß die engen gewachsenen Bindungen zwischen Berlin und dem Bund gewahrt und gefördert werden.
Soweit das Zitat. — Wir fügen aus gegebenem Anlaß hinzu: Auch die bisher geübte Bundespräsenz in Berlin gehört zu den gewachsenen Realitäten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Bundesregierung ist in diesem Hause und der deutschen Öffentlichkeit noch schuldig, ihr Gesamtkonzept für die verschiedenen ostpolitischen Bemühungen mitzuteilen. Es ist ja kein Zufall, daß,



Dr. Barzel
wie wir soeben hörten, auch Herr Stoph danach gefragt hat.

(Lachen und Zurufe von der SPD.)

— Natürlich!

(Abg. Wehner: Korrigieren Sie das Protokoll! Sie kriegen ja das unkorrigierte!)

Meine Damen und Herren, hier muß einmal gesagt werden, mit welchen Hoffnungen und welchen Erwartungen auf welche Gegenleistungen das alles verknüpft ist. Hierzu gehört auch, die Rückwirkungen einer solchen Politik im Auge zu haben, Rückwirkungen, welche sich für das westliche Bündnis, für die Sicherheit, für die Truppenstärke der USA in Europa und für die Europäische Gemeinschaft ergeben. Es stellt sich auch die Frage nach der Verschiebung der Gewichte in Europa und dem zunehmenden Einfluß der Sowjetunion. Diese Fragen sind bisher hier nicht erörtert worden, und die praktische Politik dieser Bundesregierung nimmt Stück für Stück die Antwort vorweg.
Unsere Haltung ist weiterhin diejenige, welche dieser Bundestag am 26. September 1968 mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD einstimmig beschlossen hat. Ich zitiere:
Der Deutsche Bundestag wird zu keiner Zeit und unter keinen Umständen davon abgehen, daß das Selbstbestimmungsrecht der Völker zentraler Grundsatz der internationalen Politik sein muß und durch keine militärische Macht gebeugt werden darf. Die USA, Großbritannien, Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland haben sich im Deutschlandvertrag völkerrechtlich bindend verpflichtet, . . .

(Zurufe von der SPD.)

— Das mögen Sie nicht mehr hören, weil Sie davon heute nichts mehr wissen wollen. Aber wir halten heute noch daran fest, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Weitere Zurufe von der SPD.)

Deshalb werde ich die ganze Passage vorlesen.

(Abg. Wehner: Schmiere ist das!)

— „Schmiere" ist das? Sie haben dem damals zugestimmt, Herr Wehner.

(Erregte Zurufe von der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Nein, w i e Sie das machen!)

— Meine Damen und Herren, Wehner findet zu sich selbst, kann ich hier nur sagen. —

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.) Ich zitiere weiter:

bindend verpflichtet, bis zum Abschluß einer friedensvertraglichen Regelung zusammenzuwirken, um mit friedlichen Mitteln ihr gemeinsames Ziel zu verwirklichen: Ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine freiheitliche, demokratische Verfassung besitzt und in die Gemeinschaft der europäischen Völker eingebettet ist. Die Völker Europas werden einen dauerhaften und gerechten Frieden nicht finden, solange unserem Volke die Teilung aufgezwungen bleibt.
Unsere Verbündeten und die ganz überwiegende Mehrheit der Völker haben bekundet, daß sie die Bundesregierung als die einzige deutsche Regierung ansehen, die frei und rechtmäßig gebildet ist. Sie spricht auch für jene, denen mitzuwirken bisher versagt ist. Die Anerkennung des anderen Teiles Deutschlands als Ausland oder als zweiter souveräner Staat deutscher Nation kommt nicht in Betracht.
Der Deutsche Bundestag wird alle Verhandlungen und Maßnahmen der Bundesregierung unterstützen, die zum Wohle der Menschen im gespaltenen Deutschland und im Interesse des Zusammenhaltes der Nation möglich sind.
So weit dieses Zitat, das für uns in allem, auch im letzten Absatz, weitergilt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir möchten aber der Bundesregierung auch dieses sagen: Für eines gibt es keinen Preis; über eines lassen wir nicht einmal mit uns reden: die Selbstbestimmung. Wir haben Krieg und Hitler erlebt. Wir wissen deshalb, was es heißt, selbst bestimmen zu können und zu dürfen, was man tut. Es ist schlimm genug, daß wir den Deutschen drüben die Selbstbestimmung nicht erwirken konnten. Nun aber noch diese Nichtselbstbestimmung drüben etwa zu besiegeln, das kann von uns keiner verlangen, und das soll von uns keiner erwarten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aus der Haltung der Menschen in Erfurt und in Weimar sprach nicht die Billigung der Spaltung Deutschlands.
Wie man hört, gibt es in Bonn Verantwortliche, die meinen, wir müßten uns „einpassen in den Trend der Entspannungspolitik der USA" und deshalb auch „unser Verhältnis zur Sowjetunion entlasten". Zur Entspannung gehören zwei. Immer wieder hat der Westen und haben auch wir Vorschläge gemacht. Das muß geduldig fortgesetzt werden. Nur, jeder in den USA, jeder in der freien Welt und sehr viele darüber hinaus werden uns Respekt und Unterstützung geben — und das ist nicht zeitlich befristet —, wenn wir an den Zielen festhalten, die kein Bürger eines freien demokratischen Landes preisgeben kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die unüberschreitbare Grenze allen Entgegenkommens der deutschen Politik gegenüber wem auch immer, auch gegenüber der DDR, auch gegenüber Polen, auch gegenüber der Sowjetunion, ist das, was die Unabhängigkeitserklärung der USA so formuliert — ich zitiere das —:
Folgende Wahrheiten erachten wir als selbstverständlich:
daß alle Menschen gleich geschaffen sind,
daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind,



Dr. Barzel
daß dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören,
daß zur Sicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingesetzt werden, die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten,
daß, wenn immer irgendeine Regierungsform sich als diesen Zielen abträglich erweist, es das Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen und diese auf solchen Grundsätzen aufzubauen.
Dieses große Ziel, meine Damen und Herren, können wir nicht in einem Schritt für unsere Landsleute erreichen. Wir erwarten auch nicht, daß die neue Regierung das in einem Schritt tut. Aber jede Veränderung, der wir etwa zustimmen könnten, muß ein Mehr an menschlichen Rechten bedeuten und den künftigen Weg zur freien Selbstbestimmung nicht erschweren oder verbauen, sondern erleichtern.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Daran werden wir Verhandlungspositionen und Ergebnisse messen.
Ziel der deutschen Außenpolitik in Europa muß sein und bleiben eine europäische Friedensordnung, in der alle Deutschen ihr politisches Schicksal selbst bestimmen können. Wir werden .zu nichts unsere Zustimmung geben, was den Weg zu diesem Ziel verbaut. Deshalb sollte die Bundesregierung schon dem Deutschen Bundestag nur Ergebnisse vorlegen, die auch der Zustimmung der Deutschen hüben und drüben, wenn möglich, in einer Volksabstimmung, sicher sein könnten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Dies ist, meine Damen und Herren, wie wir meinen, der Ruf der Menschen, die dem Kanzler des freien Deutschlands Beifall zollten, weil sie selbst frei sein wollen.

(Lebhafter anhaltender Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Herr Mischnick.