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ID0604104200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6041

  • date_rangeDatum: 20. März 1970

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    Deutscher Bundestag 41. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2075 A Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von nach § 19 des Zahnheilkundegesetzes berechtigten Personen zur Behandlung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache VI/276) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/555) — Zweite und dritte Beratung — 2075 B Fragestunde (Drucksache VI/525) Fragen des Abg. Halfmeier: Politische Referate der in der Bundesrepublik tätigen griechischen Lehrer auf Elternabenden Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 2075 D Halfmeier (SPD) 2076 A Fragen des Abg. Freiherr von Fircks: Nichtanerkennung der Oder-NeißeLinie als westpolnische Nationalstaatsgrenze Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2076 B, D, 2077 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 2076 C, D von Hassel, Präsident 2076 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 2077 A, B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Beachtung der vom Bundestag ratifizierten Verträge bei den Beratungen in Moskau und Warschau Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 2077 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2077 D Frage des Abg. Peters (Poppenbüll): Außerung von Prof. Preuschen betr. Fehldispositionen in der Landwirtschaft der EWG Dr. Griesau, Staatssekretär . . 2078 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 2078 B, C Frage des Abg. Peters (Poppenbüll): Zahlung von Prämien zur Auffüllung des Kuhbestandes in Frankreich Dr. Griesau, Staatssekretär . . . . 2078 C Frage des Abg. Niegel: Gewährung der Abschlachtprämie für Kühe in Frankreich Dr. Griesau, Staatssekretär . . . . 2078 D, 2079 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2079 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 2079 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 Frage des Abg. Niegel: Erklärung des „Vorwärts" betr. aktive Preispolitik Dr. Griesau, Staatssekretär . . 2079 C, D, 2080 A, B Niegel (CDU/CSU) 2079 C, D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 2080 A Dröscher (SPD) 2080 A Dasch (CDU/CSU) 2080 B Frage des Abg. Dröscher: Prozesse wegen Verfassungswidrigkeit der Weinhandelsabgabe Dr. Griesau, Staatssekretär 2080 C, D, 2081 A Dröscher (SPD) 2080 D Fragen der Abg. Schröder (Sellstedt) und Dr. Ritgen: Zinssätze für Kredite in der Landwirtschaft Dr. Griesau, Staatssekretär . . 2081 A, B, D, 2082 A, B, C Schröder (Sellstedt) (CDU/CSU) . 2081 C, D 2082 A, B Dasch (CDU/CSU) 2082 A Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 2082 C Frage des Abg. Bittelmann: Kartoffelforschung Dr. Griesau, Staatssekretär . . . 2082 C, D, 2083 A Bittelmann (CDU/CSU) . 2082 D, 2083 A Frage des Abg. Bittelmann: Erteilung von Forschungsaufträgen im Bereich der Landwirtschaft Dr. Griesau, Staatssekretär . . . . 2083 A Frage des Abg. Dr. Haack: Widerstände gegen eine bundeseinheitliche Tierschutzgesetzgebung Dr. Griesau, Staatssekretär . . . 2083 B, C Dr. Haack (SPD) 2083 C Fragen des Abg. Seiters: Vordringen gewerblicher Unternehmen der Massentierhaltung Dr. Griesau, Staatssekretär . . . . 2083 D, 2084 A, B, C, D Seiters (CDU/CSU) . . . 2083 D, 2084 A Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 2084 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 2084 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 2084 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 2084 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 2084 D Frage des Abg. Seiters: Gesetzliche Beschränkung der tierischen Veredelung Dr. Griesau, Staatssekretär . . . 2085 A, B Dasch (CDU/CSU) 2085 A Frage des Abg. Dr. Ritz: Errichtung einer Hühnerfarm in Belgien Dr. Griesau, Staatssekretär . . . 2085 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 2085 C Frage des Abg. Dr. Geßner: Guthaben der Bundesrepublik aus dem innerdeutschen Handel Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 2085 D, 2086 A Dr. Geßner (SPD) . . . 2085 D, 2086 A Leicht (CDU/CSU) 2086 A Frage des Abg. Leicht: Verteuerung der Althypotheken Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 2086 B, C Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 2086 C Fragen des Abg. Hansen: Verkauf französischer Kraftwagen an Ausländer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2086 D, 2087 A Hansen (SPD) 2086 D Frage des Abg. Weigl: Umwandlung von • Investitionszuschüssen in Darlehen 2087 A Frage des Abg. Varelmann: Bearbeitung der Darlehensanträge im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2083 B Varelmann (CDU/CSU) 2087 B Frage des Abg. Varelmann: Bevorzugte Vergabe öffentlicher Auf- träge in wirtschaftlich schwache Räume Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2087 C, D Varelmann (CDU/CSU) 2087 D Frage des Abg. Wittmann: Verstärkte Verbraucheraufklärung Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 2088 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 III Frage des Abg. Dröscher: Höhe der Verdienstausfallentschädigung für Reservisten Birckholtz, Staatssekretär . . . . 2088 B Fragen des Abg. Benda: Kombattantenstatus für bei den Stationierungsstreitkräften Beschäftigte Birckholtz, Staatssekretär . . . . 2088 D Fragen des Abg. Dr. Häfele: Honnefer Modell für Z-2-Soldaten . . 2089 B Abgabe einer Erklärung des Bundeskanzlers von Hassel, Präsident . . . . . . 2089 B Brandt, Bundeskanzler . . . . . 2089 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 2091 B Mischnick (FDP) 2096 B Wehner (SPD) . . . . . . . 2093 B Nächste Sitzung 2099 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2101 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmude betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Koordinierung der Friedensforschung . . . . 2101 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Versorgungssituation in den Ostgebieten Nigerias 2101 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Gölter betr. Bundesmittel für den Ausbau des Hambacher Schlosses 2102 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) betr. Einleitung ungeklärter Abwässer in küstennahe Gewässer . . . . 2102 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gnädinger betr. Errichtung einer Gemeinschaftseisbahn in Konstanz und Kreuzlingen . . . . . . . 2102 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Ausdehnung der Vergünstigungen bezüglich des Modernisierungsaufwands bei Altwohngebäuden 2103 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele betr. ERP-Programm für Agrargebiete zur Gewährung von Darlehen an Gemeinden . . . 2103 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Probst betr. Unterstützung von Forschungsprojekten beim Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft . . . . . . . . 2103 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Berberich betr. Qualitätszuschlag für Braugerste . . . . . 2104 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Richarts betr. Kapitalabfindung nach §§ 72 ff. des Bundesversorgungsgesetzes 2104 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Slotta betr. Gesetz zur gesundheitlichen und technischen Sicherung am Arbeitsplatz 2105 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher betr. Ölverseuchung des Grundwassers auf dem NATO-Flugplatz Lahr 2105 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) betr. Linienführung der Bundesstraße 8 bei Kleinostheim und Verlauf der Sauerlandautobahn . . . . . . . . .. . 2105 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hansen betr. Verkehrsengpaß im Bahnhof Mülheim (Ruhr) . . 2106 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wurbs betr. Projekt Schiede in Limburg . . . . . . . . 2106 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Offergeld betr. Ausbau der Eisenbahnstrecke Basel—Schaffhausen 2106 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seibert betr. Verkehrsprojekte des- Bundes in den Kreisen Aschaffenburg, Obernburg und Miltenberg 2106 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Apel betr. Doppelbelegung von Schlafwagenplätzen . . . 2107 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister betr. Entlastung der B 36 südlich von Karlsruhe . . . . 2107 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht betr. Umgehungsstraßen für die Gemeinden Jockgrim, Rheinzabern und Rülzheim . . . . . 2107 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seibert betr. Verbesserung des Fernsehempfangs in den Kreisen Aschaffenburg, Obernburg und Miltenberg 2107 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Vorlage eines Zonenrandberichts durch die Bundesregierung 2108 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dichgans betr. Lehrbetrieb und Ausnutzung vorhandener Kapazitäten in den medizinischen Fakultäten 2108 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peiter betr. Benachteiligung der Wehrpflichtigen infolge Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen 2108 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 2075 41. Sitzung Bonn, den 20. März 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 38. Sitzung, Seite 1936 B, Zeile 4 von unten statt „Berkhan": „Börner" Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adorno 20. 3. Dr. Bayerl 31.3. Berlin 31.3. Biechele 20. 3. Dr. Birrenbach 31. 3. Breidbach 20. 3. Dr. von Bülow 20. 3. Burgemeister 31. 3. Corterier 20. 3. Cramer 20. 3. Dr. Dittrich * 20. 3. Draeger ** 23. 3. von Eckardt 20. 3. Frau Dr. Elsner * 20. 3. Frehsee 24. 3. Dr. Gleissner 20. 3. Gottesleben 20. 3. Graaff 20. 3. Hansing 20. 3. Häussler 20. 3. Horten 20. 3. Katzer 20. 3. Dr. Kempfler 20. 3. Kiep 20. 3. Dr. Kley 20. 3. Frau Knappe 20. 3. Dr. Kraske 20. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 21. 3. Dr. Meinecke (Hamburg) 20. 3. Dr. Mende 20. 3. Müller (Aachen-Land) * 20. 3. Dr. Nölling 31. 3. Dr. Pohle 20. 3. Dr. Prassler 20. 4. Rasner 20. 3. Richarts * 20. 3. Richter ** 23. 3. Dr. Rinderspacher ** 23. 3. Rollmann 20. 3. Dr. Schachtschabel 20. 3. Schmidt (Würgendorf) 20.3. Frau Schroeder (Detmold) 21.3. Schwabe 20. 3. Dr. Schulz (Berlin) 20. 3. Seibert' 20. 3. Dr. Siemer 20. 3. Spilker 21.3. Dr. Starke (Franken) 20. 3. Stein (Honrath) 20. 3. Frau Dr. Walz ** 23. 3. Dr. Warnke 20. 3. Weber (Heidelberg) 20.3. Dr. Wörner 20. 3. Zander 20. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (Drucksache VI/525 Frage A 114) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher zur Verwirklichung ihrer in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 verkündeten Absicht ergriffen, die Friedensforschung zu koordinieren? Die Bundesregierung hat 1. Herrn Professor Dr. Carl Friedrich von Weizsäcker, Leiter des Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt, zum Berater in Fragen der Friedensforschung ernannt; 2. den Wissenschaftsrat um eine Empfehlung zum Aus- und Aufbau und zur Förderung der Friedensforschung gebeten; die Empfehlung wird im April, spätestens im .Mai, verabschiedet werden; 3. in den Haushaltsplan 1970 einen Titel für Friedensforschung in Höhe von 1,5 Millionen DM nachträglich eingesetzt. Die Bundesregierung steht mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung, der Stiftung Volkswagenwerk und anderen Vereinigungen und Einzelpersönlichkeiten in Verbindung, um ein gemeinsames Konzept für die Förderung der Friedensforschung zu entwickeln. Die Vorarbeiten werden bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans 1970 abgeschlossen sein. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 20. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/525 Fragen A 121 und 122) : Kann die Bundesregierung die Information von KNA aus Lagos (vgl. Stuttgarter Zeitung Nr. 55 vom 7. März 1970, Seite 23) bestätigen, wonach auf Grund eines Berichts eines nigerianischen Journalisten in éiner nigerianischen Tageszeitung über die Versorgungssituation in den Ostgebieten Nigerias die Kommission des nationalen Wiederaufbaus angekündigt hat, bis zum 31. März ihre Arbeit in den Ostgebieten wiederaufzunehmen? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob und in welcher Weise deutsche Hilfssendungen nach der Kapitulation von Biafra in den Notgebieten Ostnigerias verwendet wurden? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die Kommission des nationalen Wiederaufbaus (National Rehabilitation Commission) ihre Arbeit je eingestellt hätte. Die Kommission koordiniert alle Hilfsaktionen für die östlichen Landesteile seit Ende des Bürgerkrieges in Nigeria. Nach vorliegenden Informationen werden vielmehr auch die bisherigen Hilfsaktionen des Nigerianischen Roten Kreuzes in Ostnigeria von der ge 2102 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 nannten Kommission übernommen. Die Zentrale des Nigerianischen Roten Kreuzes in Lagos wird jedoch ihre Zweigstellen im Osten des Landes weiterhin unterstützen. Der Berichterstattung der Botschaft Lagos ist zu entnehmen, daß die nach Beendigung der Kampfhandlungen eingetroffenen deutschen Hilfssendungen in die Notgebiete Ostnigerias gelangt und dort bestimmungsgemäß verwendet worden sind. Inlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (Drucksache VI/525 Frage B 1) : Ist die Bundesregierung bereit, für den Ausbau des Hambacher Schlosses Bundesmittel zur Verfügung zu stellen? Der Bundesregierung liegt zur Zeit kein Antrag auf Gewährung eines Bundeszuschusses für einen Ausbau des Hambacher Schlosses vor. Da eine finanzielle Hilfe des Bundes nur subsidiär möglich wäre, muß ein solcher Antrag zunächst an das Land Rheinland-Pfalz gerichtet werden. Sollte sich ergeben, daß auch eine Hilfe des Bundes notwendig ist, bin ich gern bereit, einen vom Land Rheinland-Pfalz befürworteten Antrag zu prüfen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache VI/525 Fragen B 2 und 3) : Trifft es zu, daß an der deutschen Nordseeküste Abwässer der Inseln und der Küstenorte ungeklärt in das Watt und in küstennahe Gewässer geleitet werden und daß im Watt Müllplätze eingerichtet sind? Trifft es zu, daß das Meerwasser, das für das ganzjährig geöffnete Seewasserhallenbad des Nordseeheilbades Norderney an einer Stelle entnommen wird, wo es in seiner hygienischen Qualität gefährdet ist, und daß diese Gefährdung zu vermeiden wäre, wenn die Seewasserentnahme wesentlich weiter nordwestlidi in die Brandungszone verlegt würde? Im Interesse der Reinhaltung der Küstengewässer wurden durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 15. August 1967 (BGBl. I S. 909) im Jahre 1967 einige Bestimmungen, die bislang nur für den Schutz der Binnengewässer vor Verunreinigung galten, auf die Küstengewässer ausgedehnt. Damit bestehen seitdem für das Einleiten von Abwässern auch im Küstengebiet und auf den Inseln ausreichende gesetzliche Grundlagen. Meine Anfrage an die Länder, wie weit dort die Sanierung der Abwasserverhältnisse fortgeschritten sei, wurde wie folgt beantwortet: Von Niedersachsen: Viele kleine Küstenorte haben noch keine Kanalisation. Soweit das Abwasser in Kanalisationen gesammelt ist, wird es zum großen Teil nur durch Rechen oder mechanisch durch Absetzbecken, zum kleineren Teil vollbiologisch gereinigt. Als Schwerpunkt einer Gewässerverunreinigung kann das Küstengebiet nicht angesehen werden. Von Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein werden keine ungeklärten Abwässer der Inseln und Küstenorte in das Watt oder in küstennahe Gewässer geleitet. Lediglich die Gemeinde Helgoland leitet ihre Abwässer unter Umgehung der nicht mehr betriebsfähigen Kläranlage in die Nordsee. • Nach Angaben des Landes Schleswig-Holstein sind dort keine Müllplätze im Watt bekannt. Das Land Niedersachsen macht für den eigenen Küstenbereich folgende Angaben: Im Watt, das täglich überflutet wird, gibt es keine Müllplätze. Jedoch sind auf einigen Inseln, um die Trinkwasserschutzgebiete zu schonen, Müllplätze auf dem Vorland — über mittlerem Tidehochwasser — angelegt. Es sind hier mit Planierraupen Löcher ausgehoben und gegen häufigere Überflutungen umwallt. Zum Schutz gegen Fortspülen bei gelegentlichen Überflutungen wird der Müll außerdem mit Maschendraht abgedeckt. Für das Wellenbad und Kurmittelhaus des Nordseebades Norderney wird das Seewasser seit 1968 aus einer neuen Seewasserleitung entnommen, deren Saugkopf außerhalb eines Buhnenfeldes in der Nähe der „Buhne F" unmittelbar am tiefen Wasser liegt. Dieser Standort wurde nach eingehenden Untersuchungen im Einvernehmen mit der Forschungsstelle Norderney festgelegt. Dabei mußten neben der selbstverständlichen Forderung nach der Verwendung einwandfreien Wassers auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das Wasser wird regelmäßig vom Staatlichen Medizinaluntersuchungsamt Aurich untersucht. Der Amtsarzt in Norden beobachtet ständig die Kureinrichtungen in Norderney. Wesentliche Beanstandungen, die Anlaß zu Besorgnis gegeben hätten, haben sich im übrigen bisher nicht ergeben. Vor dem Umbau der Saugleitung mußte einmal, im Mai 1963, das Wellenbald geschlossen werden, da infolge des vorhergegangenen harten Winters Kleinstlebewesen abgestorben und im Frühjahr in Fäulnis übergegangen waren. Bis auf diesen Fall sind die hygienischen Anforderungen stets erfüllt worden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 2103 geordneten Gnädinger (Drucksache - VI/525 Fragen B 4 und 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Nachbarstädte Konstanz (Bundesrepublik Deutschland) und Kreuzlingen (Schweiz) beabsichtigen, auf der Staatsgrenze eine Gemeinschaftskunsteisbahn zu errichten, die sowohl auf deutschem als auch auf schweizerischem Gebieten liegen soll? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Errichtung dieser Eisbahn ohne Abschluß eines Staatsvertrages zu vollziehen, und ist sie bereit, erforderlichenfalls dieses Gemeinschaftsvorhaben zu unterstützen? Der Bundesregierung war. bisher nicht bekannt, daß in Konstanz und Kreuzlingen auf der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz eine Kunsteisbahn errichtet werden soll. Zu der Frage, welche Vereinbarungen vor Durchführung des Vorhabens mit der Schweiz getroffen werden müssen, kann erst Stellung genommen werden, wenn nähere Einzelheiten über deren geplante Ausführung vorliegen. In diesem Zusammenhang werden auch grenzpolizeiliche und zollrechtliche Fragen zu prüfen sein. Es läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen, ob die Anlage mit Bundesmitteln gefördert werden kann. Für eine gewisse Übergangszeit stehen zwar noch Bundesmittel zur Förderung von Sportstätten im Rahmen des Goldenen Plans zur Verfügung. Eine Bezuschussung des Vorhabens setzt aber voraus, daß die geplante Anlage vom Land Baden-Württemberg in die Liste der vom Bund zu bezuschussenden Objekte aufgenommen wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 18. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/525 Frage B 6) : Wird die Bundesregierung die Vergünstigungen nach § 82 Abs. 4 EStDV auch auf Wohngebäude ausdehnen, die bis zum 31. Dezember 1956 errichtet wurden und die in vielen Fällen weder mit einem Bad noch anderen Einrichtungen ausgestattet sind? Nach § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), kann der Aufwand für bestimmte Anlagen und Einrichtungen bei Altwohngebäuden (sog. Modernisierungsaufwand) in einem Zeitraum von 10 Jahren erhöht abgesetzt werden. Die Vorschrift beruht auf der Ermächtigung in § 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchstabe q des Einkommensteuergesetzes (EStG), die dem Verordnungsgeber im Rahmen des Einkommensteueränderungsgesetzes vom 18. Juli 1958 erteilt worden ist. Die Ermächtigung wurde auf vor dem 21. Juni 1948 errichtete Wohngebäude beschränkt, weil bei den vor der Währungsumstellung errichteten Wohngebäuden infolge der Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse und der preisrechtlich gebundenen Mietbeträge allgemein ein besonders vordringlicher Modernisierungsaufwand vorhanden war. Bevor die bezeichnete Ermächtigungsvorschrift im Einkommensteuergesetz nicht geändert ist, kann der Verordnungsgeber den in § 82 a Abs. 1 Ziff. 1 EStDV festgelegten Stichtag nicht durch einen zeitnäheren Stichtag ersetzen. Es ist auf Grund von anderen hier schon vorliegenden Anregungen beabsichtigt, im Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten für die Steuerreform auch die Frage zu prüfen, ob der im Einkommensteuergesetz festgelegte Stichtag vom 21. Juni 1948 durch einen zeitnäheren Stichtag ersetzt werden kann. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache VI/525 Fragen B 7 und 8) : Gibt es auch 1970 ein ERP-Programm für Agrargebiete zur Gewährung von Darlehen an Gemeinden und von Krediten an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft und der mittleren verarbeitenden Industrie? Welche Mittel werden für die beiden Programme bereitgestellt und ab wann stehen sie zur Verfügung? Bei den aus dem Jahre 1969 stammenden ERP-Kreditprogrammen zugunsten von Gemeinden in Höhe von 250 Mio DM und zugunsten der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft in Höhe von 150 Mio DM handelt es sich um eine einmalige Förderungsmaßnahme, wobei allerdings das ERP-Kreditprogramm für die mittelständische gewerbliche Wirtschaft und die mittlere verarbeitende Industrie in den Agrargebieten bis zum Jahr 1972 läuft. Ob und inwieweit im Rechnungsjahr 1970 ERP-Mittel zugunsten von finanzschwachen Gemeinden in den Fördergebieten (Gebiete der regionalen Aktionsprogramme und Bundesausbauorte außerhalb der regionalen Aktionsprogramme) zur Verfügung gestellt werden können, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen. Ungeachtet dessen ist jedoch vorgesehen, im ERP-Wirtschaftsplan 1970 — in Ergänzung der Mittel des regionalen Förderungsprogramms -- den Mittelansatz für die mittelständische gewerbliche Wirtschaft in den Fördergebieten, die sich im wesentlichen mit der gebietlichen Abgrenzung der Agrargebiete decken, zu erhöhen. Anlage 9 — Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 20. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (Drucksache VI/525 Fragen B 9 und 10) : Wieviel und welche Arbeitstitel von Forschungsprojekten beim Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft (RKW) werden im Haushaltsjahr 1970 durch den Bundesminister für Wirtschaft finanziell unterstützt? Wie gedenkt die Bundesregierung, diese Forschungsergebnisse für ihre praktische Arbeit umzusetzen, bzw. wie sind RKW-. Forschungsergebnisse der letzten zwei Jahre für die Arbeit der Bundesregierung verwandt worden? 2104 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 1970 werden voraussichtlich 49 Untersuchungs- und Forschungsprojekte des RKW — vgl. Anlage *)— durch Zuwendungen des BMWi in Höhe von knapp 4 Mio DM gefördert. Nach der Satzung ist es Aufgabe des RKW, „durch Pflege und Förderung der Rationalisierungsbestrebungen der Gesundung, Erstarkung und Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft in technischer und wirtschaftlicher, sozialer und menschlicher Beziehung zu dienen". Das RKW hat demnach primär die Aufgabe, die wirtschaftspolitisch erwünschte Leistungssteigerung der Unternehmen, namentlich der mittleren und kleinen, zu fördern. Darüber hinaus hatten die Projektergebnisse auch für die Bundesregierung einen erheblichen Informationswert. Sie spiegeln die in der Wirtschaft aktuellen und relevanten Produktivitätsprobleme wider. Einzelne Projektergebnisse haben auch unmittelbare Bedeutung für die Arbeit der Bundesregierung in den Bereichen, wo die Stärkung und Erhaltung der Leistungskraft der Wirtschaft wirtschaftspolitische Maßnahmen erfordern, so z. B. Gruppenwirtschaftliche Untersuchungen (Strukturpolitik), Untersuchungen über Anpassungsprobleme menschlicher Arbeitskraft bei technischer Umstellung (Tätigkeit des „Arbeitskreises Automation") und über die Innovationsgeschwindigkeit in der Wirtschaft (Innovationsförderung). Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 17. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berberich (Drucksache VI/525 Fragen B 11 und 12) : Sind die Pressenachrichten, wonach Bundesminister Ertl bei der Pressekonferenz in Berlin anläßlich der Grünen Woche erklärt haben soll, „Zu der von Brüssel angefochtenen Zahlung des zusätzlichen Qualitätsausgleichs für Braugerste im Rahmen des Getreidepreisausgleichs sehe ich in Ruhe einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof entgegen. Der Qualitätszuschlag für Braugerste aus der Ernte 1969 wird bezahlt.", richtig? Wenn diese Pressenachricht richtig ist, welche Vorstellungen über den Qualitätszuschlag für Braugerste aus der Ernte 1969 bestehen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und bis wann ist mit einer entsprechenden Verordnung zu rechnen? Die von Ihnenangeführte Pressemitteilung ist sinngemäß zutreffend, jedoch insofern mißverständlich, als sie meine politische Absichtserklärung verkürzt wiedergibt. Der erste Satz des Zitats bezieht sich auf die zweite Tranche des EWG-Getreidepreisausgleichs (Haushaltsjahr 19668/69), der zweite Satz auf die dritte Tranche (Haushaltsjahr 1969/70). Die Verwendung eines Teils der Mittel für einen erhöhten Preisausgleich für vermarktete Braugerste war von der EG-Kommission bereits Ende 1968 mündlich gebilligt 'worden. Daraufhin wurden im März 1969 die erforderlichen Richtlinien erlassen; ausgezahlt wurden ¡die Mittel im wesentlichen in den Monaten Mai und Juni 1969. Durch Entscheidung vorn 8. Oktober 1969, also nach Abschluß der *) Wegen des Umfanges nicht abgedruckt. Auszahlung, hat die Kommission den erhöhten Braugerste-Preisausgleich der .zweiten Tranche beanstandet. Damit weicht sie ohne ersichtlichen Grund von ihrer früheren Haltung ,ab, auf die die Bundesrepublik vertrauen durfte. Einem etwaigen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof sehe ich daher in der Tat gelassen entgegen. Es ist meine unveränderte Auffassung, die sich mit der meines Herrn Amtsvorgängers deckt, daß wegen der höheren Preiseinbußen bei Braugerste im Verhältnis zu anderen Getreidearten (auch innerhalb der dritten Tranche ein besonderer Ausgleich gezahlt werden soll. Der EG-Kommission ist diese beabsichtigte Maßnahme mit Schreiben vom 10. September 1969 mitgeteilt worden. Meine Äußerung, daß für Braugerste aus der Ernte 1969 ein erhöhter Ausgleichgezahlt wird, steht daher unter dem selbstverständlichen Vorbehalt, daß die EG-Kommission der geplanten Maßnahme zustimmt. Die Richtlinien werden erlassen, wenn und sobald die erforderliche Zustimmung der EG-Kommission vorliegt. Es stehen 12 Mill. DM an Haushaltsmitteln zur Verfügung, der Ausgleichsbetrag je vermarktete Tonne soll 10,— DM betragen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Richarts (Drucksache VI/525 Frage B 13) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dafür, daß einem europäischen Beamten deutscher Nationalität, der Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, der aber nach Artikel 20 des europäischen Beamtenstatuts seinen Wohnsitz am Ort seiner dienstlichen Verwendung, also außerhalb des Bundesgebiets in einem Land der Europäischen Gemeinschaften zu nehmen verpflichtet ist, eine Kapitalabfindung nach §§ 72 ff. des Bundesversorgungsgesetzes gewährt werden kann? Die Bundesregierung sieht nach geltendem Recht keine Möglichkeit, deutschen Staatsangehörigen im Dienst der Europäischen Gemeinschaften mit Wohnsitz im Ausland eine Kapitalabfindung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes für Wohnbauvorhaben im Ausland zu 'gewähren. Deutsche mit Wohnsitz odergewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz nur nach Maßgabe der besonderen Vorschriften über die Auslandsversorgung (§§ 64 ff. BVG) erhalten. § 64 c Abs. 6 BVG schließt ¡die Gewährung einer Kapitalabfinidung im Rahmen der Auslandsversorgung ausdrücklich aus. Die Vorschrift 'beruht auf der Überlegung, daß die im Gesetz geforderte Überwachung der bestimmungsgemäßen Verwendung des Kapitals ebenso wie die grundbuchmäßige Sicherung (des Rückzahlungsanspruchs, ¡die gerade auch im Interesse des Abgefundenen liegt, außerhalb des Bundesgebietes nicht hinreichend gewährleistet sind. Die Bundesregierung sieht deshalb und nicht zuletzt wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 2105 Gleichbehandlung aller außerhalb des Bundesgebietes lebenden deutschen Kriegsopfer keine rechtliche Möglichkeit, von der bindenden gesetzlichen Regelung abzuweichen. Eine Kapitalabfindung könnte allenfalls im Wege des Härteausgleichs nach § 89 BVG in Betracht kommen, wenn der im Ausland lebende europäische Beamte die Kapitalabfindung für den Erwerb oder die wirtschaftliche Stärkung eigenen Grundbesitzes im Bundesgebiet zu verwenden beabsichtigt. Auch aus der in Art. 14 Abs. 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen 'Gemeinschaften vom 8. April 1965 'geregelten steuerrechtlichen Behandlung der europäischen Beamten als „Steuerinländer" des Entsendestaates ergibt sich wegen der dargelegten Besonderheiten der Kapitalabfindung — bei im übrigen nicht vergleichbarer Ausgangslage — keine rechtliche Möglichkeit für eine Ausnahmeregelung. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (Drucksache VI/525 Frage B 14) : Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Werkarztgesetz bzw. Gesetz zur gesundheitlichen und technischen Sicherung am Arbeitsplatz einzubringen? Die 1966 von der Bundesregierung als Empfehlung veröffentlichte „Richtlinie zur werksärztlichen Betreuung der Arbeitnehmer und zur Einrichtung werksärztlicher Dienste in den Betrieben und Unternehmen" hat nicht zu einer wesentlichen Erweiterung dieser Dienste geführt. So h at sich die Zahl der ca. 500 hauptberuflichen und 1100 nebenberuflichen Werksärzte in der Bundesrepublik in den letzten Jahren nur unwesentlich verändert. Ein Ausbau der gesundheitlichen Betreuung am Arbeitsplatz und der Arbeitssicherheit ist wegen des engen Sachzusammenhangs eine gemeinsame Aufgabe von Ärzten und sicherheitstechnisch ausgebildeten Fachkräften. Aufgrund der Erörterungen dieses Fragenkreises in meinem Hause erscheint es sachgerecht, die Organisation betrieblicher Sicherheitsdienste in einem einheitlichen Gesetz zu regeln. Dessen Vorschriften würden dann für Sicherheitsingenieure, Werksärzte und weiteres Sicherheitspersonal oder Sicherheitsausschüsse gelten. Die Vorarbeiten für einen solchen Gesetzentwurf haben begonnen. Das Vorhaben soll in enger Fühlungnahme mit den Tarifpartnern beraten werden. Beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist ein Arbeitskreis von leitenden Arbeitsschutzfachleuten der Länder gebildet worden, der unterstützend mitwirkt. Der ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — Ausschuß ,,betriebsärztliche Betreuung" — ist ebenfalls mit dieser Frage befaßt. Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 17. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache VI/525 Fragen B 15 und 16) : Trifft es zu, daß auf dem NATO-Flugplatz Lahr/Schwarzwald seit über einem Jahr Ölverseuchungen des Grundwassers und des Erdreichs in einem bisher wohl noch nirgendwo erreichten Umfang allen zuständigen Behörden bekannt sind, daß aber der Ersatz der lecken einwandigen Tanks durch doppelwandige Tanks und die wirksame Entseuchung von Grundwasser und rund 100 000 cbm Erde teils aus Gründen der Geheimhaltung teils wegen der beträchtlichen Kosten bisher nicht mit Nachdruck betrieben wurden? Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den kanadischen Streitkräften sofort und ohne Rücksicht auf die Kosten alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, vor allem die Sanierung der befallenen Gebiete und den restlosen Ersatz der anfälligen einwandigen Tanks zu veranlassen, um unabsehbaren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden von der betroffenen Bevölkerung abzuwenden? Es trifft zu, daß den zuständigen Behörden des Bundes, des Landes und des Landkreises Lahr seit über einem Jahr bekannt ist, daß im Bereich des Tanklagers des NATO-Flugplatzes Lahr Treibstoff in das Erdreich gelangt ist. Die Tankgruppen, die nach den getroffenen Feststellungen undicht waren, wurden unverzüglich entleert und stillgelegt. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Landes- und Landkreisbehörden wurden Maßnahmen zur Ermittlung des Umfangs der Grundwasserverunreinigung getroffen. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es ist vorgesehen, a) die vorhandenen Treibstoffbehälter und Rohrleitungen unverzüglich nach dem neuesten Stand der Technik zu überholen, instand zu setzen und erforderlichenfalls zu erneuern und b) die Verunreinigung des Erdreichs durch geeignete Maßnahmen zu lokalisieren und abzubauen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (Drucksache VI/525 Fragen B 17 und 18) : Ist Vorsorge getroffen, daß der im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1970, Einzelplan 12, Anlage 1 zu Kapitel 12 10 Nr. 81 mit 24 Millionen DM vorgesehene (wenn auch noch vorbehaltene) Ausbau zwischen Dettingen und der Landesgrenze Hessen" der Bundesstraße 8 nicht eine Zwangssituation und damit eine versteckte Vorentscheidung für die noch in der Diskussion stehende Frage herbeiführt, ob die künftige Linienführung der Bundesstraße 8 bei Kleinostheim links oder rechts des Mains verlaufen soll? 2106 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 Wird bei diesem Ausbau der B 8 berücksichtigt, daß die Linienführung der künftigen Sauerlandautobahn innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Kleinostheim noch umstritten ist und seitens dieser Gemeinde eine Verlegung dieser Linienführung in den Bereich der vorgesehenen Ausbaustrecke der B 8 vorgeschlagen wird, oder wird mit dieser Projektierung und dem vorgesehenen Ausbau ebenfalls eine nicht mehr zu korrigierende Vorentscheidung für den Verlauf der Sauerlandautobahn herbeigeführt? Für die im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 12 bei Kennzahl 1021 unter Nr. 81 ausgewiesene Baumaßnahme auf der Bundesstraße 8 zwischen Dettingen und der Landesgrenze Bayern/ Hessen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Daher ist diese Maßnahme auch nur als Leertitel ohne Anforderung für das Jahr 1970 ausgewiesen worden. Mit dem Abschluß des Raumordnungsverfahrens für die Linienführung der Bundesautobahn Gießen — Aschaffenburg und der neuen Bundesstraße 8 zwischen Aschaffenburg und Kahl ist in Kürze zu rechnen. Anschließend wird die Linie nach § 16 Fernstraßengesetz festgelegt. Vorher werden an der Bundesstraße 8 selbstverständlich keine Baumaßnahmen durchgeführt, die das laufende Raumordnungsverfahren oder die Festlegung der Linienführung beeinflussen könnten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (Drucksache VI/525 Fragen B 19 und 20) : Wie ist es möglich, daß der am 5. März 1970 um 22.15 Uhr im Bahnhof Mülheim (Ruhr) wegen Maschinenschadens liegengebliebene Vorarlberg-Expreß erhebliche Verspätungen aller anderen durch den Bahnhof Mülheim in Richtung Süden fahrenden Züge verursachte, obwohl die Nebengleise im Bahnhof frei waren? Besteht Aussicht, daß dieser Verkehrsengpaß in absehbaier Zeit behoben wird? Am 5. März 1970 überfuhr die Lok des D 1218 einen in das Durchfahrgleis des Bahnhofs Mülheim (Ruhr) Stadt gestürzten Elektrokarren. Dabei verkeilten sich beide Fahrzeuge so miteinander, daß sie nur mit Hilfe eines Gerätezuges getrennt werden konnten. Durch den Unfall, bei dem keine Personen zu Schaden kamen, war das Streckengleis Essen West—Mülheim (Ruhr) gesperrt. Während der Gleissperrung wurde der Zugverkehr mit schriftlichen Weisungen für beide Fahrtrichtungen auf dem Gleis 'der Fahrtrichtung Mülheim (Ruhr)—Essen West aufrechterhalten. Die Zugfolge wurde somit durch die vorübergehende Sperrung eines Streckengleises bestimmt. Das Freisein von Nebengleisen auf der Zugfolgestelle Mülheim (Ruhr) war für den Betriebsablauf ohne Einfluß. Als Folge dieser Betriebsstörung mußten acht Züge umgeleitet werden, weitere zwölf Reisezüge — darunter der D 1218 — erhielten Verspätungen. Wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, wurde die Störung des Betriebsablaufs durch einen Unfall ausgelöst. Im Normalbetrieb besteht im Raum Mülheim (Ruhr) kein betrieblicher Engpaß. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/525 Frage B 21) : Wann und in welcher Weise, d. h. als Hochstraße oder als Tiefstraße, wird das Projekt Schiede in Limburg im zweiten Bauabschnitt in Angriff genommen? Der Bundesminister für Verkehr prüft zur Zeit die Möglichkeiten der Finanzierung einer Tiefstraßenlösung, u. a. werden mit der Deutschen Bundesbahn wegen der Höhe ihrer finanziellen Beteiligung Gespräche geführt. Über den Baubeginn können daher derzeit noch keine näheren Angaben gemacht werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Offergeld (Drucksache VI/525 Frage B 22) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn den durchgehenden Doppelspurausbau der Bahnlinie Basel—Schaffhausen und die durchgehende Elektrifizierung der Bahnlinie Basel—SchaffhausenSingen plant? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, ist weder beabsichtigt, die Strecke Basel—Schaffhausen zweigleisig auszubauen noch den Abschnitt BaselSchaffhausen—Singen zu elektrifizieren. Zur Verbesserung des Angebots beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn jedoch, die Geschwindigkeit auf dieser Strecke abschnittsweise auf 140 km/h zu erhöhen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (Drucksache VI/525 Frage B 23) : Welche Verkehrsprojekte beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des ersten Fünfjahresplanes des Bundes im Stadt- und Landkreis Aschaffenburg sowie in den Kreisen Obernburg und Miltenberg zu fördern? Die Arbeiten zur Aufstellung des 1. Fünfjahresplanes (1971-1975) dauern noch an. Die einzelnen Straßenbauprojekte, die im 1. Fünfjahresplan durchgeführt werden sollen, liegen daher bislang noch nicht endgültig fest. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 2107 Nach den bisher vorliegenden Untersuchungen werden in den Jahren 1971-1975 im Raum Aschaffenburg - Miltenberg voraussichtlich Maßnahmen auf der Bundesstraße 8 Aschaffenburg - Kahl, auf der Bundesstraße 469 Aschaffenburg - Obernburg und Miltenberg - Amorbach sowie auf der Bundesstraße 26 Aschaffenburg - Hösbach im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache VI/525 Frage B 24) : Hält es die Bundesregierung für ausreichend, daß die Deutsche Schlafwagengesellschaft bei Doppelbelegung von verkauften Schlafwagenplätzen dem zu spät kommenden Kunden bei ausverkauftem Schlafwagen lediglich den Bettkartenpreis und die an die Verkaufsstelle der Schlafwagenkarte bezahlten Spesen zurückerstattet, ansonsten aber keinerlei Haftung für ihren Fehler übernimmt? Die Bundesregierung kann zu den Geschäftsbedingungen der Deutschen Schlafwagen- und Speisewagengesellschaft, also eines privaten Unternehmens, nicht kritisch Stellung nehmen. Dazu darf ich mich auf meine Ausführungen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 24. April 1969 beziehen. Ich möchte jedoch hinzufügen, daß nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn, die mit der DSG im Vertragsverhältnis steht, Forderungen dieser Art unbeschadet restriktiver vertraglicher Klauseln großzügig geregelt werden sollten. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (Drucksache VI/525 Fragen B 25 und 26) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die B 36 südlich von Karlsruhe in Richtung Forchheim, Mörsch einer dringenden Entlastung bedarf? Ist die Bundesregierung bereit, bei den Planungen die Vordringlichkeit dieser Aufgabe zu berücksichtigen? Für die Bundesstraße 36 südlich Karlsruhe wird aufgrund der vorhandenen hohen Verkehrsbelastung im Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 ein 4spuriger Ausbau vorgesehen. Hierzu bestehen bereits generelle Vorplanungen. Bei der Festlegung der Reihenfolge der Baumaßnahmen wird im Rahmen des kommenden Ausbauplanes selbstverständlich die Dringlichkeit der einzelnen Teilstrecken berücksichtigt werden. Es_ wird jedoch kaum möglich sein, alle anstehenden Ausbauvorhaben im Zuge der Bundesstraße 36 auch bei anerkannter Dringlichkeit gleich zu Beginn des Ausbauplanes in Angriff zu nehmen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/525 Fragen B 27 und 28) : Ist sichergestellt, daß in diesem Jahr die Umgehungsstraßen für die Gemeinden Jockgrim, Rheinzabern und Rülzheim im Zuge des Ausbaues der B 9 angefangen werden? Bis wann ist mit der Vollendung zu rechnen? Wegen der derzeitigen Haushaltssituation ist zur Zeit nicht sichergestellt, daß mit dem Bau der Verlegung der B 9 zwischen Jockgrim und Rülzheim in diesem Jahre begonnen wird. Wann in finanzieller Hinsicht eine Erleichterung eintritt, ist zur Zeit nicht zu übersehen Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (Drucksache VI/525 Frage B 29) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Empfang des Ersten und Zweiten Fernsehprogramms sowie des regionalen Studienprogramms des Bayerischen Rundfunks in den Landkreisen Aschaffenburg, Obernburg und Miltenberg zu verbessern, und bis wann ist mit dem Bau entsprechender Füllsender zu rechnen? Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundespost für die Fernsehversorgung mit dem 1. Programm nicht zuständig ist. In dem angesprochenen Gebiet obliegt die Fernsehversorgung mit dem 1. Programm dem Bayerischen Rundfunk. Die Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg und Obernburg sind z. Z. mit den 2. und den regionalen 3. Programmen wie folgt versorgt: Landkreis 2. Pro 3. Programm gramm Aschaffenburg 79 v. H. 52 v. H. (82 900 Einwohner) mit bayerischem Studienprogramm und 20 v. H. mit hessischem Studienprogramm, insgesamt als 72 v. H. Miltenberg 57 v. H. 42 v. H. (37 600 Einwohner) mit bayerischem Studienprogramm Obernburg 76 v. H. 38 v. H. (66 000 Einwohner) mit bayerischem Studienprogramm und 36 v. H. mit hessischem Studienprogramm, insgesamt also 74 v. H. Außer den bereits in Betrieb befindlichen Fernsehumsetzeranlagen Hösbach, Großheubach und Obernburg sind die Anlagen Burgstadt, Amorbach und Weilbach im Aufbau. Nach Inbetriebnahme dieser Anlagen, die bis zum Sommer dieses Jahres 2108 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 erwartet wird, verbessert sich die Versorgung mit den 2. und 3. Programmen im Landkreis Miltenberg um etwa 27 v. H. Im Rechnungsjahr 1971 ist der Aufbau folgender Fernsehumsetzeranlagen vorgesehen: Heigenbrücken, Heimbuchenthal, Mespelbrunn, Straßbessenbach, Waldaschaff, Wintersbach, Hausen und Mömlingen. Hierdurch wird in den Landkreisen Aschaffenburg und Obernburg eine weitere erhebliche Verbesserung der Fernsehversorgung erwartet. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 17. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/525 Frage B 30) : Bis wann wird die Bundesregierung zur Unterstreichung der politischen Priorität des Zonenrandgebietes in periodischen Abständen einen sogenannten Zonenrandbericht dem Parlament vorlegen? Die Bundesregierung ist im Hinblick auf die besondere politische Bedeutung der Zonenrandförderung der Auffassung, daß die Öffentlichkeit umfassender als bisher über die Hilfsmaßnahmen des Bundes in diesem Raum unterrichtet werden sollte. Die in der Vergangenheit von einzelnen Bundesministerien gegebenen Berichte über Zonenrandförderungsmaßnahmen (z. B. in den Jahreswirtschaftsberichten und in dem Bericht des Bundesministers für Verkehr zum erweiterten Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet) haben das berechtigte Informationsbedürfnis nur auf Teilgebieten befriedigen können. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, in nächster Zeit erstmalig eine umfassende Zusammenstellung sämtlicher Förderungsmaßnahmen des Bundes im Zonenrandgebiet zu veröffentlichen. Diese Übersicht soll allen Betroffenen aufzeigen, auf welchen Gebieten Bundeshilfen gewährt und in Anspruch genommen werden können. Sie wird auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugeleitet werden. Ob darüber hinaus ein Bedürfnis besteht, dem Bundestag in periodischen Abständen einen besonderen Zonenrandbericht vorzulegen, wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit prüfen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/525 Fragen B 31 und 32) : Wieviel Lehr- und Übungsstunden im Jahr entfallen im Durchschnitt auf einen Angehörigen des Lehrkörpers der deutschen medizinischen Fakultäten (Professoren und Dozenten, einschließlich Honorarprofessoren, ferner Assistenten, die selbständig Lehrveranstaltungen durchführen)? An wieviel Stunden im Jahr werden die Arbeitsplätze an naturwissenschaftlichen und medizinischen Instituten unserer Universitäten, soweit sie der Ausbildung von Studenten dienen, tatsächlich benutzt, unter Berücksichtigung auch der Besetzung an Montagvormittagen und Freitagnachmittagen und der Besetzung in den ersten und letzten Wochen der Semester? Beide Fragen beziehen sich auf den Lehrbetrieb und die Ausnutzung vorhandener Kapazitäten in den Mediziniskhen Fakultäten. Sie richten sich deshalb in erster Linie an die Länder als Träger der wissenschaftlichen Hochschulen. Der Bundesregierung stehen die von Ihnen gewünschten Informationen nicht kurzfristig zur Verfügung. Eine Antwort auf die Frage nach der durchschnittlichen Belastung für Angehörige des Lehrkörpers der Medizinischen Fakultäten durch Lehraufgaben setzt voraus, daß zunächst Unterlagen aus den Medizinischen Fakultäten einer Reihe von Hochschulen bzw. medizinischen Ausbildungsstätten vorliegen, die Rückschlüsse auf den Durchschnitt der Lehrverpflichtungen für die in Ihrer Frage angesprochenen Gruppen des Lehrkörpers zulassen. Um an solches Material zu kommen, muß die Bundesregierung an die Kultusministerien der Länder mit der Bitte herantreten, entsprechende Erhebungen bei den Hochschulen anzustellen bzw., falls das schon geschehen sein sollte, das Ergebnis derartiger Befragungen mitzuteilen. Wir bereiten Kapazitätsstudien ohnehin vor. Ich werde eine solche Anfrage an alle Kultusministerien richten und Ihnen über das Ergebnis schriftlich Bericht erstatten. Auch hinsichtlich Ihrer zweiten Frage verfügt die Bundesregierung nicht über die notwendigen Unterlagen, um sie kurzfristig beantworten zu können. Da alle naturwissenschaftlichen und medizinischen Institute unserer Universitäten angesprochen sind, werde ich diese Frage ebenfalls an alle Kultusministerien weiterleiten müssen. Über das Ergebnis werde ich schriftlich berichten. • Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/525 Fragen 33 und 34) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Umstellung der Ingenieurschulen zu Fachhochschulen die bisherige Mittlere Reife der Absolventen nicht mehr ausreicht, und daß damit die Wehrpflichtigen, die zum 1. April dieses Jahres einberufen werden, einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil erleiden? Wird der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit dem Bundesminister der Verteidigung Verbindung aufnehmen, damit ermöglicht wird, daß die betreffenden Wehrpflichtigen erst nach Abschluß des Ingenieurstudiums einberufen werden? Die Bundesregierung hat bereits am Oktober 1968, als die Ministerpräsidenten der Länder ihre Vereinbarung über die Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen beschlossen, die Schwierigkeiten erkannt, die sich in der Übergangszeit für solche Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1970 2109 Wehrpflichtigen ergeben können, die die neuen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife nicht erfüllen. Der Herr Bundesminister der Verteidigung wandte sich daher an die Länder mit der Bitte, eine Sonderregelung vorzusehen. In der vorigen Woche ist dies geschehen. Am 12. 3. 1970 beschloß nämlich die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, Bewerber künftig auch ohne Nachweis einer Fachhochschulreife in die Fachhochschule aufzunehmen, wenn sie im Zeitpunkt der Errichtung von Fachhochschulen bereits ihre Vorbereitung zum Besuch einer Ingenieurschule abgeschlossen haben, ihr Studienbeginn sich wegen der Ableistung des Wehrdienstes oder des zivilen Ersatzdienstes verzögert. Diese Bewerber müssen deshalb nicht noch nachträglich die Fachhochschulreife erwerben. Nach dem Beschluß sollen im Rahmen des Studiums nach Möglichkeit Ergänzungskurse angeboten werden. Damit dürfte sichergestellt sein, daß der von Ihnen bezeichnete Personenkreis durch die Einberufung zum Wehrdienst keine Nachteile erleidet. Aus den vorher genannten Gründen ist es m. E. nicht notwendig, daß ich mich in dieser Sache nochmals mit dem Herrn Bundesminister der Verteidigung in Verbindung setze.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lorenz Niegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatssekretär, könnte man aus diesem Vorgehen, auch wenn es, wie Sie sagen, mit dem angeführten Art. 19 vereinbar ist, nicht eine neue Wettbewerbsverzerrung ableiten?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das möchte ich nicht ausschließen. _

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel.