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    Deutscher Bundestag 39. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 Inhalt: Eintritt des Abg. Krall in den Bundestag . 1941 A Erweiterung der Tagesordnung 1941 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 1941 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 1941 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksachen VI/139, VI/261); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/502) — Zweite Beratung — Schlee (CDU/CSU) . 1942 B, 1970 A, 1972 D Dr. de With (SPD) . . . . 1946 D, 1973 B Dr. Eyrich (CDU/CSU) 1948 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . 1951 C, 1966 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1955 D, 1968 B, 1972 B Benda (CDU/CSU) . . . . 1957 B, 1970 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 1958 C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 1959 A von Thadden (CDU/CSU) . . . . . 1960 D Jahn, Bundesminister . . . . . 1962 A Kleinert (FDP) 1963 A Vogel (CDU/CSU) 1964 A Dr. Pinger (CDU/CSU) . . . 1964 C, 1972 A Fragestunde (Drucksachen VI/525, VI/532) Frage des Abg. Dr. Luda: Pressemeldungen betr. Finanzierung der ersten Rate der Konjunkturausgleichsrücklage Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . 1973 D, 1974 A Dr. Luda (CDU/CSU) . . . 1973 D, 1974 A Frage des Abg. Dr. Luda: Bildung der Konjunkturausgleichsrücklage aus stillzulegenden Kassenmitteln Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 1974 B Dr. Luda (CDU/CSU) 1974 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 Frage des Abg. von Thadden: Zinsbelastung von Althauseigentümern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 1974 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Zeugung von Kindern durch heterologe künstliche Insemination Jahn, Bundesminister . . 1974 D, 1975 A, B Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 1975 A, B Frage des Abg. Dr. Hein: Förderung einer Woche der Begegnung mit Asien Dr. Eppler, Bundesminister 1975 B, D, 1976 A Dr. Hein (SPD) . . . . . . . 1975 D Ollesch (FDP) 1976 A Frage des Abg. Borm: Arzneimittel zur Familienplanung für Entwicklungsländer Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 1976 A Frage des Abg. Mertes: Regelung des Anspruchs auf Gegendarstellung in dem geplanten Presserechtsrahmengesetz Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 1976 C, D Mertes (FDP) . . . . . . . . 1976 D Fragen der Abg. Frau Lauterbach: Autofriedhöfe in der Bundesrepublik Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 1977 A, C Frau Lauterbach (SPD) 1977 C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zugunsten der Hochwassergeschädigten Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1977 C, 1978 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 1978 A Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Erbschädigungen durch Schwefeldioxyd Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 1978 B, D Dr. Müller (München) (SPD) . . 1978 C, D Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Rücküberstellung von tschechoslowakischen Flüchtlingen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 1979 A, C, D, 1980 A, B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 1979 C, 1980 A, B Fragen des Abg. Wolfram: Bundesmittel für die Ausgestaltung der Naturparke Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 1980 C, D, 1981 A Wolfram (SPD) . . . . 1980 D, 1981 A Fragen des Abg. Dr. Miltner: Verwendung von Chloroform in Zahncreme Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 1981 B, C Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . 1981 C Fragen des Abg. Josten: Organisatorische Vorbereitungen für die Errichtung von Ausbildungsförderungsämtern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 1981 D, 1982 A, B, C, D Josten (CDU/CSU) . . . . 1981 D, 1982 C Dröscher (SPD) . . . . . . 1982 A, D Frage des Abg. Dr. Gölter: Vorsorgeuntersuchung von Kleinkindern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1982 D, 1983 B, C Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . . 1983 A, B Josten (CDU/CSU) 1983 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 III Frage des Abg. Dr. Apel: Auswirkungen brutaler Fernsehsendungen auf Kinder und Heranwachsende Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1983 C, D, 1984 A Dr. Apel (SPD) 1983 D, 1984 A Frage des Abg. Dr. Apel: Reduzierung der Luftverschmutzung durch Strahltriebwerke von Düsenmaschinen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 1984 B, C Dr. Apel (SPD) 1984 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Erhöhung der Flugpreise der Lufthansa im innerdeutschen Verkehr Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1984 D,1985 A, B, C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 1985 A, B Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 1985 B Frage des Abg. Mursch (Soltau-Harburg): Richtlinien für die Güteüberwachung von Straßenbaustoffen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 1985 C Fragen des Abg. Grüner: Begrenzung der Gesprächseinheiten im örtlichen Telefonverkehr und Senkung der Telefongebühren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1985 D, 1986 A, B Grüner (FDP) 1986 B Frage des Abg. Dr. Geßner: Forderung der DDR nach finanziellem Ausgleich für unterschiedlich starke Inanspruchnahme der Post Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 1986 C, D Dr. Geßner (SPD) 1986 D Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Zuweisung leicht merkbarer Fernsprechnummern an ärztliche Notdienste Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 1986 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksachen VI/139, VI/261) ; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/502) — Dritte Beratung — Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 1987 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 1989 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1990 B Jahn, Bundesminister 1990 D Entwurf eines Gesetzes über Straffreiheit (Straffreiheitsgesetz 1970) (Drucksachen VI/392, VI/486); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/526) — Zweite und dritte Beratung — Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 1994 A, 2000 A Krockert (SPD) 1996 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 1997 A, 1999 A, 2000 B, 2002 D, 2003 C Dr. Schmude (SPD) 1997 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1999 C, 2003 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 2000 C Lemmer (CDU/CSU) . . . . . . . 2001 D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 2003 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 2004 A Frau Dr. Timm (SPD) . . . . . 2006 B Kleinert (FDP) 2007 C Jahn, Bundesminister 2009 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . 2011 A Memmel (CDU/CSU) 2012 B Ergebnis der Schlußabstimmung . . . 2014 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Grundrentenabfindung in der Kriegsopferversorgung (Rentenkapitalisierungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/274) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/513), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/471) — Zweite und dritte Beratung — Maucher (CDU/CSU) 2013 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 Entwurf eines Gesetzes über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkünfte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums (Drucksache VI/401); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/520) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. März 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Kongo über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache VI/310) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/517) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Gabun über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache VI/311); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/517) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — und mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache VI/312); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/517) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2013 A Entwurf eines Gesetzes zu der Langfristigen Vereinbarung vom 9. November 1962 über den internationalen Handel mit Baumwolltextilien im Rahmen des Allge- . meinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und des Protokolls vom 1. Mai 1967 zur Verlängerung der Vereinbarung über den internationalen Handel mit Baumwolltextilien (Drucksache VI/313); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/519) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . 2015 D Abwicklung der Tagesordnung 2016 A Dritter Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz (Drucksache V1/378) . . . . . . 2016 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Drucksache VI/508) — Erste Beratung — 2016 B Entwurf eines Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz) (Drucksache VI/477) — Erste Beratung — . . . . . 2016 B Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Drucksache VI/460) — Erste Beratung — 2016 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 29. Juli 1969 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen (Drucksache VI/483) — Erste Beratung — 2016 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen, welche von den italienischen Trägern der Krankenversicherung in Italien an Familienangehörige in der Bundesrepublik Deutschland versicherter italienischer Arbeitnehmer gewährt wurden, durch die deutschen zuständigen Träger der Krankenversicherung (Drucksache VI/484) — Erste Beratung — 2016 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Abg. Krammig, Struve, Ehnes und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/491) — Erste Beratung — 2016 C Entwurf eines Gesetzes zum Revisionsprotokoll vom 9. Juni 1969 zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache VI/503) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2016 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 V Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache VI/504) — Erste Beratung — . . . 2016 D Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache VI/507) — Erste Beratung — . . . . . 2016 D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Abg. Dr. Klepsch, Ernesti, Damm, Dr. Zimmermann, Stahlberg, Dr. Marx [Kaiserslautern] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/530) — Erste Beratung — 2016 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache VI/509) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2016 D Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Hochwasserkatastrophe im Februar 1970 (Drucksache VI/506) in Verbindung mit Antrag betr. Hochwasserschäden im Bundesgebiet (Abg. Dr. Martin, Baier, von Alten-Nordheim, Haase [Kassel], Josten, Röhner, Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Miltner, Hussing, Schulte [Schwäbisch Gmünd], Lenzer, Susset, Dr. Lenz [Bergstraße], Weber [Heidelberg], Rösing, Zink, Picard, Frau Dr. Walz, Niegel und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/538) . 2017 B Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik (Drucksachen VI/57, VI/515) 2017 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für Verordnungen bzw. eine Richtlinie des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die gemeinsame Liberalisierungsliste der Verordnung (EWG) Nr. 2041/68 des Rates vom 10. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Aluminiumoxyd der Tarifnummer ex 28.20 A und Ferrosiliziumchrom der Tarifnummer 73.02 E II des Gemeinsamen Zolltarifs zur Änderung der Richtlinien des Rates vom 27. Juni 1968 und vom 13. März 1969 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Drucksachen VI/233, VI/379, VI/287, VI/336, VI/518) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung allgemeiner Regeln für die Gewährung der in Artikel 3 a) der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 vorgesehenen Erstattungen bei der Ausfuhr von Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse sowie der Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge eine Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse durch einige Vorschriften über die Gewährung der Ausfuhrerstattungen eine Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Birnen für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1970 eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 134/67/ EWG und 137/67/EWG über die Einschleusungspreise und über das sogenannte „System von Leit- und, Folgeerzeugnissen auf dem Schweinefleischsektor" eine Verordnung des Rates über zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Kartoffelversorgung zu ergreifende Maßnahmen einer Verordnung (EWG) des Rates über die vollständige Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Kartoffeln, andere, der Tarifstelle 07.01 A III b eine Verordnung (EWG) des Rates über die Herstellung und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Zucker (Saccharose), Glukose und Dextrose VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Kaseine und Kaseinate eine Verordnung (EWG) des Rates über die Verlängerung der in Artikel 12 Ab- Satz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 130/66/EWG über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik vorgesehenen Frist eine Verordnung des Rates über die luxemburgische Landwirtschaft eine Verordnung (EWG) des Rates mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 11 und Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1975/69 zur Einführung einer Prämienregelung für die Schlachtung von Kühen und die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen (Drucksachen VI/90, VI/91, VI/201, VI/204, VI/205, VI/206, VI/285, V1/292, VI/294, VI/295, VI/527) 2017 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Gro-Ben Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Numerus clausus (Umdruck 6, Drucksache W523) 2018 C Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Stadt und Land (Städtebauförderungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache VI/434) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (Städtebauförderungsgesetz) (Drucksache VI/510) — Erste Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) 2018 D Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 2024 B Wurbs (FDP) 2030 B Dr. Ahrens (SPD) 2032 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 2037 B Mick (CDU/CSU) 2040 D Niegel (CDU/CSU) 2041 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 2043 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2045 A Anlagen 2 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 15 bis 18 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksachen VI/139, VI/261, VI/502) 2045 B Anlage 6 Eventualantrag Umdruck 20 zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 18 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksachen VI/139,' VI/261, VI/502) . . . . . . . . . . 2046 C Anlage 7 Änderungsantrag Umdruck 19 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksachen VI/139, VI/261, VI/502) 2047 A Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 13 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/392, W486, VI/526) 2047 B Anlage 9 Eventualantrag Umdruck 14 zum Änderungsantrag Umdruck 13 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/392, VI/486, W526) 2047 B Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn zu Punkt 8 der Tagesordnung 2047 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. einheitliche Regelung der Entschädigung bei Impfschäden 2049 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 VII Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta betr. Organtransplantation nach dem Tode . . . . 2049 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Götz betr. Mehrbelastung des Bundeshaushalts aus dem Bundeskindergeldgesetz bei Anhebung bzw. Beseitigung der Einkommensgrenze 2050 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jenninger betr. Verkauf nicht vorschriftsmäßiger Verbandskästen und Warndreiecke 2050 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Jenninger betr. Notrufsäulen an Bundesstraßen, die durch dünnbesiedelte Gebiete führen . . . . 2050 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geldner betr. bevorzugte Einrichtung eines Fernsprechanschlusses und Gebührenfreiheit für Rentner usw 2050 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 1941 39. Sitzung Bonn, den 18. März 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adams ** 19. 3. Dr. Artzinger ** 18. 3. Bals * 18. 3. Dr. Bayerl 31. 3. Behrendt ** 19. 3. Berlin 31. 3. Biechele 20. 3. Dr. Birrenbach 31. 3. Burgemeister 31. 3. Cramer 20. 3. Dr. Dittrich ** 20. 3. Draeger *** 23. 3. von Eckardt 20. 3. Frehsee 24. 3. Gerlach (Emsland) ** 19. 3. Gottesleben 20. 3. Haase (Kellinghusen)* 18. 3. Hortem 18. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) ** 19. 3. Katzer 20. 3. Klinker ** . 18. 3. Köppler 19. 3. Frau Krappe 20. 3. Kriedemann** 18. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 21. 3. Lücker (München) ** 18. 3. Müller (Aachen-Land) ** 20. 3. Dr. Nölling 31. 3. Frau Dr. Orth ** 18. 3. Dr. Pohle 20. 3. Dr. Prassler 20. 4. Rasner 20. 3. Richarts ** 20. 3. Richter*** 23. 3. Riedel (Frankfurt) ** 18. 3. Dr. Rinderspacher *** 23. 3. Rollmann 20. 3. Roser * 18. 3. Frau Schroeder (Detmold) 21. 3. Schwabe 20. 3. Dr. Schulz (Berlin) 20. 3. Spilker 21. 3. Dr. Starke (Franken.) 20. 3. Frau Dr. Walz *** 23. 3. Zander 20. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 15 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) - Drucksachen VI/139, VI/261, VI/502 -- Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nummer 2 werden in § 111 Abs. 1 die Worte „einer mit 'Strafe bedrohten Handlung" durch die Worte „einem Verbrechen oder Vergehen" ersetzt. 2. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. § 112 erhält folgende Fassung: „§ 112 (1) Wer öffentlich, in .einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, Tonträgern, Abbildungen oder Darstellungen zu einer Übertretung oder einer mit Geldbuße bedrohten Handlung auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so kann das Gericht von Strafe absehen."' Bonn, den 17. März 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 16 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) - Drucksachen VI/139, VI/261, VI/502 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Nummer 5 erhält folgende Fassung: 5. § 115 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: (1) Wer Mitglied eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft rechtswidrig durch Gewalt oder durch Drehung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht older in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer 1. ein Mitglied eines Gerichts oder einen Staatsanwalt während einer Amtshandlung tätlich angreift oder 2. ein Mitglied eines Gerichts oder einen Staatsanwalt oder einen Angehörigen dieser Personen wegen einer Amts- oder Diensthandlung tätlich angreift oder in seinem Vermögen schädigt. 2046 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 (3) Der Versuch ist strafbar."' 2. Hinter Nummer 5 wird folgende Nummer 5 a eingefügt: „5 a. Die §§ 116 bis 118 werden aufgehoben." Bonn, den 17. März 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 17 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) — Drucksachen VI/139, VI/261, V1/502 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Hinter Nummer 5 a wird folgende Nummer 5 b eingefügt: ,5 b. § 119 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: „§ 119 (1) Wer sich aus einer Menschenmenge, die die öffentliche Sicherheit bedroht, nicht unverzüglich entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge wiederholt aufgefordert hat auseinanderzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Eine strafbare Handlung nach Absatz 1 liegt nicht vor, wenn die Aufforderung nicht rechtmäßig ist."' Bonn, den 17. März 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 0 Umdruck 18 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) — Drucksachen VI/139, VI/261, VI/502 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nummer 6 erhält folgende Fassung: ,6. § 125 erhält folgende Fassung: „§ 125 (1) Wer sich einer Menschenmenge, die die öffentliche Sicherheit bedroht, anschließt oder sich nicht unverzüglich aus ihr entfernt, obwohl aus der Menge mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder nach den §§ 113 bis 115 mit Strafe bedrohte Handlungen begangen werden und er dies erkennen kann, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. (2) Soweit die Tat den Tatbestand des § 113 Abs. 1 erfüllt, gilt § 113 Abs. 3 und 4 sinngemäß. (3) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer sich der Menschenmenge ausschließlich in Ausübung dienstlicher oder beruflicher Pflichten anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt. (4) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach Absatz 1 absehen, wenn 1. der Täter sich unverzüglich entfernt, nachdem ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge aufgefordert hat auseinanderzugehen, oder 2. der Täter eine Gewalttätigkeit oder eine nach den §§ 113 bis 115 mit Strafe bedrohte Handlung weder selbst begangen noch hierzu aufgefordert hat und seine Schuld gering ist." ' Bonn, den 17. März 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 20 Eventualantrag der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 18 — zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) — Drucksachen VI/139, VI/261, VI/502 — Für den Fall der Ablehnung des Änderungsantrags auf Umdruck 18 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nummer 6 erhält folgende Fassung: 6. § 125 erhält folgende Fassung: „§ 125 (1) Wer sich einer Menschenmenge, die die öffentliche Sicherheit dadurch stört, daß aus ihr mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen begangen oder Menschen mit Gewalttätigkeiten bedroht werden, anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt und durch sein Verhalten die Unfriedlichkeit dieser Menge fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die Schuld des Täters gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach Absatz 1 absehen. (2) Wer sich an den in Absatz 1 bezeichneten Gewalttätigkeiten oder Drohungen als Täter, Anstifter oder Gehilfe beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, soweit die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (3) Soweit die Tat den Tatbestand des § 113 Absatz 1 erfüllt, gilt § 113 Absatz 3 und 4 sinngemäß." ' Bonn, den 18. März 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 2047 Anlage 7 Umdruck 19 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) — Drucksachen VI/139, VI/261, VI/502 — Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 3 erhält folgende Fassung: Artikel 3 Änderung des Versammlungsgesetzes § 23 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes vom 24. Juli 1953 (BundesgesetzbL I S. 684), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzblatt I S. 503), erhält folgende Fassung: „(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, Tonträgern, Abbildungen oder Darstellungen zur Teilnahme an einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder einem verbotenen Aufzug auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Bonn, den 17. März 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 13 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit (Straffreiheitsgesetz 1970) — Drucksachen VI/392, VI/486, VI/526 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Satz 1 werden die Worte „sowie wegen Straftaten, die in der Zeit vom 1. Januar 1965 bis zum 31. Dezember 1969 durch Demonstrationen oder im Zusammenhang hiermit begangen worden sind (§ 2 Abs. 2)," gestrichen. 2. In § 2 werden die Absätze 2 und 3 ersatzlos gestrichen. 3. In § 6 wird der Absatz 1 ersatzlos gestrichen. Bonn, den 17. März 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 14 Eventualantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 13 — zur ;zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit — Drucksachen VI/392, VI/486, VI/526 — Für den Fall der Ablehnung des Antrages auf Umdruck 13 Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) der gefährlichen Körperverletzung, der schwerenKörperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 223 a, 224 bis 226 des Strafgesetzbuches)," 2. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe e erhält folgende Fassung: „e) bei gemeingefährlichen Verbrechen und Vergehen nach den §§ 306 bis 316a, 321 und 324 des Strafgesetzbuches ;" 3. In § 2 Abs. 3 Nr. 3 wird das Wort „neun" durch ;das Wort „sechs" ersetzt. 4. Nach § 4 wind folgender § 4 a eingefügt: „§4a Strafregister (1) Vermerke über Strafen, die nach diesem Gesetz erlassen werden, sind im Strafregister zu tilgen. Dies gilt nicht, soweit der Täter zugleich wegen Straftaten verurteilt worden ist, für die Straffreiheit nicht gewährt wird. (2) Auf Antrag des Verurteilten sind ferner zu tilgen Vermerke über Strafen, für die Straffreiheit nur deshalb nicht gewährt wird, weil die Strafe bereits vollstreckt ist. Absatz 1 Satz 2 ist anzuwenden. Der Antrag ist bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, die für das Gericht zuständig ist, das die Strafe verhängt hat." 5. § 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (2) Hat der Täter mehrere selbständige Handlungen begangen, die einzeln unter dieses Gesetz fallen, -so kommt es für die Straffreiheit auf die Höhe der erkannten oder zu erwartenden Gesamtstrafe und, soweit keine Gesamtstrafe zu bilden ist, auf die Summe der Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen an." Bonn, den 17. März 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn zu Punkt 8 der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf, den Herr Bundesminister Dr. Lauritzen eingebracht hat, ist von der Bundesregierung verabschiedet worden. Der Bundesminister des Innern war bei seiner Vorbereitung intensiv beteiligt. Eine Kodifikation der städtebaulichen Sanierung und Entwicklung, die den Bürger so sehr angeht und in seinen Lebensverhältnissen und Interessen berührt, muß sich in besonderem Maße der verfassungsrechtlichen Prüfung stellen und sich in 2048 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 ihr bewähren. Dies gilt für die Beachtung des Verfassungsgebots der Gleichbehandlung ebenso wie für die Notwendigkeit einer Übereinstimmung mit den eigentums- und enteignungsrechtlichen Kernvorschriften des Artikels 14 unseres Grundgesetzes. Auf das engste berührt sind auch die Gebiete der Raumordnung und des Kommunalwesens. Auch Fragen der bundesstaatlichen Ordnung, des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsorganisation stellen sich nicht nur am Rande. Alle diese Bereiche hat als Mitglied der Bundesregierung der Bundesminister des Innern zu vertreten. Weil ein solcher Pflichtenkatalog nach meinem Verständnis zugleich Ausdruck der Aufgabe ist, große Vorhaben aus zentraler gesellschaftspolitischer Sicht anzugehen, hätte ich es schließlich auch als unzulässige Enthaltung angesehen, wenn ich der Frage der Finanzierung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen als einem der Kernprobleme des Gesetzgebungsvorhabens nicht die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet hätte. Sosehr dies alles zu sagen mir nützlich erschien, so wenig brauchen Sie, meine Damen und Herren, nun allerdings zu befürchten, von mir einen Tätigkeitsnachweis an Hand der einzelnen Paragraphen des Entwurfs geliefert zu bekommen. Die Einzeldebatte ist den Ausschußberatungen und den späteren Lesungen vorbehalten; möge sie intensiv, fruchtbar und — um ein Wort aus der Plenardebatte des Bundesrates beim 1. Durchgang zu gebrauchen — kein Schattenboxen sein! Heute kommt es mir darauf an, auf einige Grundkonzeptionen hinzuweisen, die Ausdruck des Zusammenwirkens der die Mehrheit dieses Hohen Hauses und die Bundesregierung tragenden politischen Kräfte sind. Jedes Unternehmen, die brennenden Fragen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung gesetzgeberisch in den Griff zu bekommen, ist dadurch gekennzeichnet — und darin können sich die Regierungsvorlage und der Entwurf der Opposition nicht unterscheiden —, unter den Aspekten der Gerechtigkeit wie der Zweckmäßigkeit einen Kompromiß zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den berechtigten Belangen des Individuums finden zu müssen. Bei dem Interesse der Allgemeinheit kann es sich hier aber nicht um Planen und Dirigieren als Selbstzweck, nicht um gestalterische Kraftakte von Bürokratien und Gutachtern handeln. Die Kette muß auch diejenigen Glieder enthalten, mit denen sie erst geschlossen werden kann in der Weise, daß Gemeinwohl und Einzelinteresse fest aufeinander bezogen sind. Es muß deutlich sein, daß alles, was nach dem Gesetz geschehen kann und soll, letztlich für den Menschen geschieht, sei er nun als Eigentümer, Mieter, Gewerbetreibender oder als was auch immer einzuordnen. Er soll seine humane Umwelt finden! Maßnahmen der städtebaulichen Sanierung und Entwicklung bringen vieles über lange Jahre hin in Bewegung und damit zunächst einmal aus der bisherigen Ordnung; auch kosten sie sehr viel Geld. Daher dürfen sie nicht ohne sorgfältige Vorbereitungen eingeleitet werden, und die Betroffenen müssen möglichst frühzeitig und umfassend informiert und gehört werden. Ich habe diesem Punkt bei den Verhandlungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt und glaube, daß es hier zu brauchbaren, ausgeglichenen Lösungen gekommen ist, die inzwischen durch von der Bundesregierung gebilligte Vorschläge des Bundesrates noch verdeutlich werden konnten. Nicht zwingend scheint mir dabei zu sein, der Gemeinde in der detaillierten Weise, wie dies der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion tut, vorschreiben zu müssen, was sie bei ihren vorbereitenden Maßnahmen zu tun und zu bedenken hat. Soweit es sich nicht um Fragen handelt, die sich ohnehin automatisch stellen, dürften solche Regelungen ihren Platz besser in Verwaltungsvorschriften finden. Ich meine, daß es bei dem Regierungsentwurf gelungen ist, ,den oft beklagten Hang der Gesetzgebung zum Perfektionismus, der zudem meist Quailtätseinbußen bei der Verwaltung bewirkt, einmal zu zügeln. Wer nur auf das Instrumentelle der bodenrechtlichen Regelungen sieht, mag es beklagen, daß die Regierungsvorlage — im Gegensatz zu der Vorlage der früheren Bundesregierung — bei Sanierungen Abbruchgebote und Enteignungen in jedem Falle erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erlaubt. Ich halte es jedoch für ein zwingendes Gebot des Eigentümerschutzes, daß bei der Stadterneuerung solche Maßnahmen erst zulässig sind, wenn sich die gemeindlichen Planungsvorstellungen zu verbindlichen Festsetzungen verdichtet haben. Nach dem Entwurf der Regierung soll die bauliche Erneuerung in erster Linie Sache der Eigentümer sein. Er läßt es zu, daß sich Eigentümer zu diesem Zweck zusammenschließen. Die Problematik der Majorisierung von Eigentümern in ihren wirtschaftlichen Angelegenheiten war jedoch einer der Gründe, die es mir zweckmäßig erscheinen lassen, daß die jetzige Regierungsvorlage von bundesrechtlichen Regelungen über zwangsweise Zusammenschlüsse der Eigentümer absieht. Mit Recht mißt die interessierte Öffentlichkeit den Regelungen über ,die Veräußerungspflicht der Gemeinde, der Sanierungsträger und der Entwicklungsträger entscheidende Bedeutung zu. In ihnen konkretisieren sich die eigentumspolitischen Vorstellungen der Bundesregierung. Da bei der Sanierung tunlichst Eigentum der bisherigen Eigentümer erhalten oder wiederbegründet werden und es im Entwicklungsbereich zu einer breiten Eigentumsstreuung kommen soll, ist die Gemeinde im Sanierungsgebiet zur Reprivatisierung, bei Entwicklungsmaßnahmen zur Privatisierung verpflichtet. Ich habe großes Gewicht darauf gelegt, daß diese Prinzipien ohne Abstriche auch für Sanierungs- und Entwicklungsträger gelten und auf dem Wege über die Einschaltung solcher Träger — mögen sie als Treuhänder der Gemeinde oder in anderer Form tätig werden — nicht abgeschwächt oder durchbrochen werden dürfen. Die Zulassung von natürlichen Personen als Sanierungs- und Entwicklungsträger, die der vorige Regierungsentwurf ausschloß, trägt dem Gedanken der Chancengleichheit Rechnung. Mit Interesse habe Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 2049 ich bei der Durchsicht des Oppositionsentwurfs insoweit Übereinstimmung feststellen können. Maßnahmen der städtebaulichen Sanierung und Entwicklung haben einen starken Bezug zur Raumordnung. Vor allem Entwicklungsvorhaben gehen in ihrer Bedeutung naturgemäß immer über das Lokale hinaus. Der Regierungsentwurf bringt sie deshalb schon bei der Begriffsbestimmung in eine enge Verbindung zur Raumordnung, und zwar noch stärker, als dies der Entwurf von 1968 tat. Damit korrespondieren die Regelungen über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereichs. Auch beim Einsatz der Finanzhilfen des Bundes wird es eine gewichtige Rolle spielen, daß die Maßnahmen raumbedeutsam sind. Sie finden daher die Raumordnung in den Vorschriften des Fünften Teils jetzt ausdrücklich erwähnt. Mit Herrn Kollegen Dr. Lauritzen weiß ich mich über die Notwendigkeit einer Abstimmung zwischen den beiden Ressorts einig. Der Einsatz öffentlicher Förderungsmittel darf keine abgabenrechtlichen Folgen auslösen, die seine Effizienz für den einzelnen entscheidend beeinträchtigen. Die Regierungsvorlage trifft hiergegen Vorkehrungen. Welchen Nutzen und welche Auswirkungen die weitergehenden Vorschläge des CDU/ CSU-Entwurfs haben würden, wird sicherlich noch eingehend zu prüfen sein, wobei auch der Frage nachzugehen wäre, wieweit zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten der Konzentration von Grundeigentum Vorschub zu leisten vermögen. Das Städtebauförderungsgesetz, das zu beraten und zu verabschieden die Bundesregierung Sie gebeten hat, soll unser Gemeinwesen in den Stand versetzen, die drängenden Aufgaben der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung erfolgreich anzugehen. Wir 'sollten uns aber ,darüber 'im klaren sein, daß diese Aufgaben mit 'seiner Verabschiedung nicht gelöst sein werden. Wie gut oder schlecht sie bewältigt werden, liegt in der Hand derer, die dazu berufen sind — .als Politiker, als Planer, als Bauherren, als Architekten oder als Techniker, ja auch ,und nicht zuletzt als Bürger —, an der Gestaltung unserer Umwelt mitzuwirken! Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 18. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/525 Fragen A 56 und 57) : Wann wird die Bundesregierung dem Bundestag die schon vor längerer Zeit angekündigte Novelle zum Bundesseuchengesetz vorlegen, die eine einheitliche Regelung für die Entschädigung bei Impfschäden, und zwar nach Maßgabe der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, bringen und damit alle Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern, insbesondere auch hinsichtlich der Anmelde- und Verjährungsfristen, beseitigen soll? Hat die Bundesregierung Gelegenheit genommen, bei den Arbeiten an der Novelle auch die Vertreter des Schutzverbandes für Impfgeschädigte e. V. Bonn, zu hören, der über jahrelange Erfahrungen 'in dieser schwierigen Materie verfügt? Die Bundesregierung rechnet damit, daß sie den genannten Entwurf noch vor der Sommerpause den gesetzgebenden Körperschaften zuleiten kann. Der Schutzverband der Impfgeschädigten hat ebenso wie eine Reihe anderer Verbände den Referenten-Entwurf erhalten, zudem wird mit diesem Verband seit seiner Gründung eine umfassende Korrespondenz über Detailfragen der Impfentschädigung geführt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 18. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (Drucksache VI/525 Frage A 58) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Zusammenwirken mit anderen Institutionen dazu beizutragen, daß die Bevölkerung über die Frage der Organentnahme nach dem Tode zum Zwecke der Organtransplantation sachlich informiert wird, und ist die Bundesregierung bereit, zu gegebener Zeit die Entnahme von Organen von Lebenden und Toten gesetzlich zu verankern? Die Organentnahme zum Zwecke der Organtransplation wirft eine Reihe schwieriger medizinischer, biologischer und rechtlicher Probleme auf. Sie sind zur Zeit weder in der Bundesrepublik noch im internationalen Bereich abschließend geklärt. Die Diskussion über die möglichst genaue Bestimmung des Todeszeitpunkts ist Gegenstand der medizinischen Forschung. Auch die Frage, ob und welche biologischen Todeskriterien gesetzlich festgelegt werden können oder ob nicht gegenwärtig der gerade hier schnellen Fortentwicklung der medizinischen Wissenschaft ein breiterer Spielraum gelassen werden muß, kann gegenwärtig noch nicht endgültig beantwortet werden. Weiter bedarf der Klärung, ob bestimmte formale Kriterien vor der Organentnahme erfüllt sein müssen, ob zur Feststellung des Todes nur ein bestimmter Arzt (der behandelnde oder der nach dem Tod beigezogene) berechtigt sein soll, ob die Hinzuziehung weiterer Ärzte bei ,der Feststellung des zerebralen Todes geboten ist und ob die Unabhängigkeit der diesen Tod feststellenden Ärzte von dem oder den Ärzten, die die Transplantation durchführen, festzulegen ist. Bei :diesem Stand der wissenschaftlichen Diskussion stößt eine umfassende Information der Bevölkerung zu Fragen der Organtransplantation im gegenwärtigen Zeitpunkt auf Schwierigkeiten. Im ganzen gesehen scheint sich in der öffentlichen Meinung zunehmend eine Tendenz durchzusetzen, die bei voller Berücksichtigung der berechtigten Anliegen des einzelnen auf Schutz seiner Persönlichkeit und der achtenswerten Gefühle der engeren Angehörigen die Notwendigkeit zur Hilfe in bestimmten lebensbedrohenden Situationen anerkennt. Dabei ist selbstverständlich, daß dem Schutz gegen eine vorzeitige Todesfeststellung Vorrang zukommt. Zur Beratung der Bundesregierung ist eine Gruppe medizinischer und juristischer Sachverständiger zur Prüfung dieses äußerst vielschichtigen Sachverhaltes berufen worden. Die Frage, ob und welche Regelungen von seiten des Bundes in dieser Hinsicht ge- 2050 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 troffen werden können, kann nach dem Stande der Erörterungen zur Zeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 18. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Götz (Drucksache VI/525 Fragen A 62 und 63) : Welche jährlichen Mehrbelastungen würden sich für den Bundeshaushalt aus dem Bundeskindergeldgesetz ergeben, wenn die Einkommensgrenze nach § 4 Abs. 1 dieses Gesetzes ab 1. Januar 1971 von 7800 Deutsche Mark auf 10 200 Deutsche Mark, auf 11 400 Deutsche Mark, auf 12 600 Deutsche Mark, auf 15 000 Deutsche Mark, angehoben werden würde? Welche jährlichen Mehrbelastungen würden sich ab 1. Januar 1971 ergeben, wenn die Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld völlig beseitigt werden würde? Die Beantwortung dieser Frage setzt voraus, daß man die Verteilung der Zweikinderfamilien auf die hier angesprochenen Einkommensschichten kennt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß diese Einkommensschichten unterschiedlich stark besetzt sind, so daß eine Erhöhung der Einkommensgrenze um beispielsweise jeweils 1200,— DM jährlich (100,— DM monatlich) keinen gleichmäßigen Kostenanstieg bedeutet. Im Zusammenwirken mit dem Bundesminister der Finanzen bin ich gegenwärtig bemüht, durch Hochrechnung aus der Einkommen- und der Lohnsteuerstatistik 1965 die mutmaßlichen Einkommensverhältnisse der Zweikinderfamilien im maßgebenden Berechnungsjahr zu ermitteln. Erst dann läßt sich über die Kosten verschiedener Möglichkeiten einer Erhöhung der Einkommensgrenze Zuverlässiges sagen. Der Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 12. März 1970 die Bundesregierung ersucht, Zahlenmaterial zum Kindergeld und zur Erhöhung der Einkommensgrenze vorzulegen. Ich bin gern bereit, Ihnen dieses Material nach Fertigstellung ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Die Streichung der Einkommensgrenze des § 4 Abs. 1 des Bundeskindergeldgesetzes würde bei einem Zweitkindergeld von 25,— DM monatlich einen jährlichen Mehraufwand von etwa 680 Millionen DM erfordern. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatessekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/525 Frage A 68) : Ist der Bundesregierung bekannt — und was gedenkt sie dagegen zu tun —, daß in einzelnen Fachgeschäften Verbandskästen und Warndreiecke zum Verkauf angeboten werden, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verbandskästen DIN Nr. 13 164, Warndreiecke siehe §§ 26 a, 53 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entsprechen? In derartigen Fällen kommt es ganz wesentlich auf die Mitwirkung des Käufers an. Warndreiecke müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und das amtlich zugeteilte Prüfzeichen tragen. Nur solche Warndreiecke dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung angeboten oder veräußert werden. Verstöße hiergegen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 10 000,— DM geahndet werden können. Außerdem können die nicht vorschriftsmäßigen Warndreiecke eingezogen werden. Das zum Mitführen in Kraftfahrzeugen vorgeschriebene Erste-Hilfe-Material muß bestimmten DIN-Normblättern entsprechen. Eine besondere Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht. Der Käufer sollte sich stets versichern lassen und darauf achten, . daß ihm nur normgerechtes Material verkauft wird. Wird hiergegen verstoßen, so ist der Verkäufer schadenersatzpflichtig. Die Bundesregierung hält die geltende Regelung für ausreichend. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/525 Frage A 69) : Ist die Bundesregierung bereit, an Bundesstraßen, die durch dünnbesiedelte Gebiete führen, wie beispielsweise an der Bundesstraße 290 zwischen Bad Mergentheim und Crailsheim, Notrufsäulen anbringen zu lassen, da es im Falle einer Autopanne oder gar eines Unfalles den betroffenen Personen — vor allem im Winter — nicht zugemutet werden kann, längere Strecken zu Fuß bis zur nächsten Ortschaft zurückzulegen? Wie bereits in den Fragestunden vom 12. November 1969 und vom 16. Januar 1970 ausgeführt wurde, sieht die Bundesregierung- keine Möglichkeit, in absehbarer Zeit nach Autobahnvorbild auch an normalen, also einbahnigen Bundesstraßen Notrufsäulen aufstellen zu lassen, weil die fernmeldetechnischen und betrieblichen Voraussetzungen dort vorerst noch nicht gegeben sind und aus finanziellen Gründen z. Z. auch nicht geschaffen werden können. Es bestehen jedoch keine Bedenken dagegen, wenn entlang solchen Bundesstraßen, insbesondere solchen innerhalb dünn besiedelter Gebiete, zur Verbesserung des jetzigen Meldesystems vorerst an geeigneten Stellen Polizeimelder aufgestellt oder sog. DRK-Unfallmeldeanlagen oder auch Notrufmelder in Verbindung mit Münzfernsprechern eingerichtet werden, über die dann durchgehend besetzte Polizeireviere oder sonstige Hilfsstellen jederzeit in münzfreiem Notruf von den Hilfesuchenden erreicht werden können. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache VI/525 Fragen A 72 und 73) : Hat die Bundesregierung als Sofortmaßnahme eines künftigen Altenplanes in Erwägung gezogen, Rentnern, Fürsorgeempfängern und minderbemittelten Körperbehinderten die Einrichtung eines Fernsprechanschlusses bevorzugt zu gewähren, um der Verein- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1970 2051 samung der alten und behinderten Menschen in der Massengesellschaft vorzubeugen und auszuschließen, daß in akuten Notfällen Hilfe nicht rechtzeitig genug herbeigeholt werden kann? Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, alte Menschen, die finanziell dazu nicht in der Lage sind, von den Kosten der Errichtung eines Fernsprechanschlusses sowie von den Grundgebühren zu befreien, und ist die Bundesregierung in der Lage, bei Einvernehmen in dieser Frage zwischen dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen die Kosten einer solchen Gebührenbefreiung anzugeben, wenn man den Kreis der Berechtigten nach den Richtlinien für Wohngeldempfänger festlegt? Fernsprechanschlüsse werden im allgemeinen in der Reihenfolge der Antragstellung hergestellt. Besteht in einem bestimmten Gebiet ein Mangel an Anschlüssen, so wird einzelnen Anträgen dann ein Vorrang zugebilligt, wenn wichtige öffentliche oder dienstliche Gründe dies erfordern. Das wird in jedem konkreten Einzelfall 'bei Anlegen eines strengen Maßstabs überprüft und führt z. B. dazu, daß ein Anschluß für eine Feuerwache, einen Unfallarzt oder eine öffentliche Sprechstelle bevorzugt eingerichtet werden. Wollte man dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis ebenfalls dieses Vorrecht einräumen, so wäre die zwingende Folge, daß Angehörige ähnlicher Gruppen vergleichbare Ansprüche geltend machen würden. Damit ginge jedoch der Sinn der Bevorrechtigung verloren. Ich sehe daher unter den gegebenen Verhältnissen leider keine Möglichkeit, Anträge auf Einrichtung eines Fernsprechanschlusses in dem von Ihnen gewünschten Umfang bevorzugt zu behandeln. Ich beantworte Ihre zweite Frage im Einvernehmen mit dem BM für Jugend, Familie und Gesundheit. Weder die Einrichtungsgebühren noch die laufenden Grundgebühren decken die Selbstkosten der Post. Damit stellen sie bereits eine „verbilligte Eintrittskarte" zum öffentlichen Fernsprechnetz dar. Im übrigen ist die Deutsche Bundespost kraft gesetzlichem Auftrag nicht zur Erfüllung allgemeiner Fürsorgemaßnahmen berufen. Sie sieht sich deshalb auch nicht in der Lage, alte Menschen, die finanziell nicht dazu in der Lage sind, von den Kosten der Einrichtung eines Fernsprechanschlusses sowie von den Grundgebühren zu befreien. Der Bund hat nur Gesetzgebungskompetenzen für die Sozialhilfe. Mittel aus dem Bundeshaushalt stehen aber nicht zur Verfügung, da. die Durchführung des Gesetzes bei den Ländern liegt und die Kommunen Träger der Sozialhilfe sind. Sie werden zu prüfen haben, ob in besonderen Einzelfällen ein Beitrag zu den Kosten eines Fernsprechanschlusses geleistet werden kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlußabstimmung. Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Ich bitte die Schriftführer, ihres Amtes zu walten und die Stimmkarten einzusammeln.
    Ich schließe 'die Abstimmung und darf Sie bitten, schon jetzt Platz zu nehmen, und zwar aus folgendem Grunde. Wir können, wenn Sie damit einverstanden sind, die Zeit, die jetzt zur Auszählung benätigt wird, dadurch nutzen, daß wir einen Teil der übrigen Tagesordnung erledigen. Da wir dabei abzustimmen haben, darf sich Sie bitten, Platz zu nehmen, jeder hat ein Interesse daran, möglichst schnell zu Rande zu kommen. Wir kehren zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal zurück, wenn das Abstimmungsergebnis vorliegt.
    Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung der Grundrentenabfindung in der Kriegsopterversorgung (Rentenkapitalisierungsgesetz — KOV)

    — Drucksache VI/274 —
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache VI/513 —Berichterstatter: Abgeordneter Krampe
    b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß)

    — Drucksache VI/471 —Berichterstatter: Abgeordneter Jaschke (Erste Beratung 26. Sitzung)

    Im Ältestenrat ist vereinbart worden, daß dazu keine Aussprache mehr stattfindet. Ich rufe zur zweiten Beratung auf und darf Sie bitten, Ihr Abstimmungsexemplar zur Hand zu nehmen. Zunächst danke ich den Herren Berichterstattern und frage diese, ob sie noch das Wort wünschen. — Dias ist nicht der Fall.
    Ich eröffne die Aussprache in zweiter Beratung. Wird das Wort gewünscht? Dais ist nicht der Fall. Ich schließe die zweite Beratung. Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung über die §§ 1, 2, 3, 4, 5 und 6. Ich mache darauf aufmerksam, daß in § 1 Abs. 2 'das Wort „Abtretung" durch das Wort „Übertragung" ersetzt werden soll. Wer diesen aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift die Zustimmung geben will, den bitte ich



    Präsident von Hassel
    ! um .das Handzeichen. — Ichbitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — In zweiter Beratung angenommen.
    Ich rufe zur
    dritten Beratung
    auf. Wind das Wort dazu gewünscht? — Das Wort hat ider Abgeordnete Maucher.


Rede von Eugen Maucher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Ich habe eine kurze Erklärung; sich gebe sie zu Protokoll.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Verzeihung, wir können keine Erklärung zu Protokoll nehmen. Sie müssen entweder eine mündliche Erklärung abgeben oder auf eine Erklärung verzichten. — Gut, es wird auf eine Erklärung verzichtet.
    Wir kommen idamlit zur Abstimmung in dritter Beratung. Wier den §§ 1 bis 6, Einleitung und Überschrift zustimmt, Iden bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Meine verehrten Damen und Herren, ich bitte, das etwas schneller zu tun, damit wir weiterkommen. Enthaltungen? —Keine Enthaltungen. Es isst einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Zweite Beratung und Schlußabstimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkünfte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums
    — Drucksache VI/401 —
    Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses


    (5. Ausschuß)

    — Drucksache VI/520 —
    Berichterstatter: Abgeordnete Frau Dr. Kuchtner
    Abgeordneter Gnädinger (Erste Beratung 33. Sitzung)

    Ich darf den Herren Berichterstattern danken.
    Ich eröffne die zweite Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich mache darauf aufmerksam, daß wir nur eine zweite Beratung, verbunden mit der Schlußabstimmung, haben, da es sich um ein Ratifizierungsgesetz handelt.

    Wer diesem Gesetz auf Drucksache VI/401 in den Art. 1, 2 und 3, Einleitung und Überschrift zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe nunmehr die Punkte 6 a, 6 b und 6 c der Tagesordnung auf:
    a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. März 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Repu-
    blik Kongo über die Förderung und den ge-
    genseitigen Schutz von Kapitalanlagen
    — Drucksache VI/310 —
    Schriftlicher Bericht des Aussschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß)

    — Drucksache VI/517 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Frerichs (Erste Beratung 33. Sitzung)

    b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Gabun über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
    — Drucksache VI/311 —
    Schriftlicher Bericht des Aussschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß)

    — Drucksache VI/517 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Frerichs (Erste Beratung 33. Sitzung)

    c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum dem Vertrag vom B. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
    — Drucksache VI/312 —
    Schriftlicher Bericht des Aussschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß)

    — Drucksache VI/517 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Frerichs (Erste Beratung 33. Sitzung)

    Es handelt sich ebenfalls um Ratifizierungsgesetze; damit gibt es nur eine zweite Beratung und die Schlußabstimmung.
    Ich danke den Herrn Berichterstattern und eröffne die Aussprache. Wird das Wort zu Drucksache VI/310 gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
    Ich rufe die zweite Beratung und Schlußabstimmung zunächst zu Punkt 6 a der Tagesordnung auf. Wer den Art. 1, 2 und 3, Einleitung und Überschrift dieses Ratifizierungsgesetzes zustimmt, Aden bitte rich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Wir kommen damit zu Punkt 6 b der Tagesordnung. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein Ratifizierungsgesetz. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Ich rufe die Art. 1, 2 und 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer dem zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.



    Präsident von Hassel
    Damit kommen wir zu Punkt 6 c der Tagesordnung. Auch hier handelt es sich um ein Ratifizierungsgesetz. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer Art. 1, 2 und 3, Einleitung und Überschrift zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Einstimmig so beschlossen.
    Meine Damen und Herren ich komme nun. zu dem vorhin verlassenen Punkt 3 ,der Tagesordnung zurück und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Schlußabstimmung bekannt. Es haben 444 uneingeschränkt stimmberechtigte Mitglieder des Hauses und 19 Berliner Abgeordnete abgestimmt. Mit Ja haben 231 Abgeordnete und 11 Berliner Abgeordnete, mit Nein 212 Abgeordnete und 8 Berliner Abgeordnete gestimmt. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten.
    Endgültiges Ergebnis:
    Abgegebene Stimmen 444. und 19 Berliner Abgeordnete. Ja: 231 und 11 Berliner Abgeordnete
    Nein : 212 und 8 Berliner Abgeordnete
    Enthalten: 1 Abgeordneter
    Ja
    SPD
    Dr. Ahrens
    Dr. Apel
    Arendt (Wattenscheid)

    Dr. Arndt (Hamburg)

    Baack Baeuchle
    Bäuerle
    Bals
    Barche
    Dr. Bardens
    Batz
    Bauer Bay
    Dr. Bechert (Gau Algesheim) Becker (Nienberge)
    Dr. Beermann
    Bergmann
    Berkhan
    Biermann
    Böhm Börner
    Frau von Bothmer
    Dr. Brand (Pinneberg) Brandt
    Brandt (Grolsheim)

    Bredl Brück Brünen Buchstaller
    Dr. von Bülow
    Buschfort
    Dr. Bußmann
    Collet Corterier
    Dr. von Dohnanyi
    Dröscher
    Dürr Eckerland
    Dr. Ehmke
    Frau Eilers
    Frau Dr. Elsner
    Dr. Enders
    Engholm
    Dr. Eppler
    Esters Faller Fellermaier
    Fiebig
    Dr. Fischer
    Flämig
    Frau Dr. Focke
    Folger
    Franke (Hannover)

    Frau Freyh
    Fritsch Geiger Gertzen Dr. Geßner
    Glombig
    Gnädinger
    Grobecker
    Haage (München)

    Haar (Stuttgart)

    Haase (Kellinghusen) Haehser
    Halfmeier
    Hansen Hansing Hauck Dr. Hauff
    Dr. Hein
    Henke
    Frau Herklotz
    Hermsdorf (Cuxhaven) Herold
    Hirsch

    (Hessisch Lichtenau)

    Hörmann (Freiburg) Hofmann
    Horn
    Frau Huber
    Dr. Hupka
    Jahn (Marburg)

    Jaschke Junghans
    Junker
    Kaffka
    Kater
    Kern
    Killat-von Coreth
    Dr. Koch Koenig Kohlberger
    Konrad
    Dr. Kreutzmann
    Krockert Kulawig Lange
    Langebeck
    Dr. Lauritzen Lautenschlager
    Frau Lauterbach
    Leber
    Lemp
    Lemper Lenders Liedtke Löbbert Dr. Lohmar
    Lotze
    Maihamm Marquardt
    Marx (München)

    Matthes Matthöfer
    Frau Meermann
    Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Metzger
    Michels Möhring
    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller (Mülheim)

    Dr. Müller (München) Müller (Nordenham)
    Dr. Müller-Emmert
    Dr. Müthling
    Neemann
    Neumann
    Offergeld
    Frau Dr. Orth
    Frhr. Ostman von der Leye Pawelczyk
    Peiter
    Pensky
    Peters (Norden)

    Pöhler Porzner Raffert Ravens Dr. Reischl
    Frau Renger
    Rohde Rosenthal
    Roß
    Säckl
    Sander Saxowski
    Dr. Schäfer (Tübingen)

    Frau Schanzenbach
    Scheu
    Dr. Schiller
    Schiller (Bayreuth)

    Frau Schimschok
    Schirmer
    Schlaga .
    Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Braunschweig)
    Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg)
    Dr. Schmidt (Krefeld) Schmidt (München)
    Schmidt (Niederselters) Schmidt (Würgendorf)
    Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
    Schoettle
    Schollmeyer
    Schonhofen
    Schulte (Unna)

    Schwabe
    Seefeld Seibert Seidel Frau Seppi
    Simon
    Dr. Slotta
    Dr. Sperling
    Spillecke
    Frau Strobel
    Strohmayr
    Suck
    Tallert
    Dr. Tamblé
    Frau Dr. Timm
    Tönjes Urbaniak
    Vit
    Walkhoff
    Dr. Weber (Köln) Wehner
    Welslau Wende Wendt Westphal
    Dr. Wichert
    Wiefel Wienand
    Wilhelm
    Wischnewski
    Dr. de With
    Wittmann
    Wolf
    Wolfram
    Wrede Würtz Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch
    FDP
    Dr. Achenbach
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dorn
    Frau Funcke
    Geldner Genscher
    Grüner Helms Jung
    Kirst
    Kleinert Krall
    Logemann
    Mertes Mischnick
    Moersch
    Ollesch
    Peters (Poppenbüll)

    Dr. Rutschke
    Schmidt (Kempten) Wurbs
    Berliner Abgeordnete
    SPD
    Dr. Arndt (Berlin)

    Bartsch Bühling Heyen Liehr
    Löffler Mattick Dr. Schellenberg
    Frau Schlei Sieglerschmidt



    Berliner Abgeordnete FDP
    Borm
    Nein
    CDU/CSU
    Dr. Abelein Dr. Aigner Alber
    von Alten-Nordheim
    Dr. Althammer
    Dr. Arnold Dr. Bach Baier
    Balkenhol Dr. Barzel Dr. Becher (Pullach)

    Dr. Becker (Mönchengladbach)

    Becker (Pirmasens) Berberich
    Berding
    Berger
    Bewerunge Biehle
    Dr. von Bismarck Bittelmann
    Blank
    Blumenfeld
    von Bockelberg
    Dr. Böhme
    Frau Brauksiepe
    Bremer
    Bremm
    Dr. Burgbacher
    Burger
    Dr. Czaja Damm
    Dasch
    van Delden Dichgans
    Dr. Dollinger
    Ehnes
    Engelsberger
    Dr. Erhard
    Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
    Erpenbeck Dr. Evers Dr. Eyrich von Fircks Franke (Osnabrück)

    Dr. Franz Dr. Freiwald Dr. Frerichs Dr. Früh
    Dr. Fuchs Dr. Furler Dr. Gatzen
    Frau Geisendörfer Geisenhofer Gerlach (Obernau) Gewandt
    Gierenstein Dr. Giulini Dr. Gleissner
    Glüsing (Dithmarschen) Dr. Gölter
    Dr. Götz
    Frau Griesinger
    Dr. Gruhl
    Freiherr von und zu Guttenberg
    Haase (Kassel)

    Dr. Häfele Härzschel Häussler Dr. Hallstein
    Dr. Hammans
    Hanz
    von Hassel
    Hauser (Bad Godesberg) Dr. Hauser (Sasbach)
    Frau Dr. Henze
    Dr. Hermesdorf (Schieiden) Höcherl
    Hösl
    Horstmeier Dr. Hubrig Hussing
    Dr. Huys •
    Frau Jacobi (Marl)

    Dr. Jaeger Dr. Jenninger
    Dr. Jobst Josten
    Dr. Jungmann
    Frau Kalinke
    Dr. Kempfler
    Kiechle
    Kiep
    Dr. h. c. Kiesinger
    Frau Klee Dr. Klepsch Dr. Kley
    Dr. Kliesing (Honnef) Klinker
    Köster
    Krammig
    Krampe
    Dr. Kraske Dr. Kreile
    Frau Dr. Kuchtner Lampersbach
    Leicht
    Lemmrich
    Dr. Lenz (Bergstraße) Lenze (Attendorn)
    Lenzer
    Link
    'Dr. Löhr
    Dr. Luda Majonica Dr. Martin
    Dr. Marx (Kaiserslautern) Maucher
    Meister
    Memmel Mick
    Dr. Mikat Dr. Miltner
    Müller (Niederfischbach) Müller (Remscheid)
    Dr. Müller-Hermann Mursch
    Niegel
    Dr. von Nordenskjöld Orgaß
    Ott
    Petersen-Pfeifer
    Picard
    Pieroth
    Dr. Pinger Pohlmann Dr. Preiß Dr. Probst Rainer
    Rawe
    Reddemann Dr. Reinhard
    Riedel (Frankfurt)

    Dr. Riedl (München)

    Dr. Rinsche Dr. Ritgen Dr. Ritz
    Rock
    Röhner Rösing Rommerskirchen
    Roser Ruf
    Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
    Schlee
    Dr. Schmid-Burgk
    Dr. Schmidt (Wuppertal) Schmitt (Lockweiler)
    Dr. h. c. Schmücker
    Dr. Schneider (Nürnberg) Dr. Schober
    Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Schulhoff
    Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Schulze-Vorberg
    Dr. Schwörer
    Seiters
    Dr. Siemer
    Solke Springorum
    Dr. Sprung
    Stahlberg
    Dr. Stark (Nürtingen)

    Stein (Honrath)

    Steiner
    Dr. Stoltenberg
    Frau Stommel
    Storm
    Strauß Struve Stücklen
    Susset
    von Thadden
    Tobaben
    Frau Tübler
    Unertl
    Dr. Unland Varelmann Vehar
    Vogel
    Vogt
    Volmer
    Wagner (Günzburg)

    Dr. Wagner (Trier)

    Dr. Warnke Wawrzik
    Weber (Heidelberg)

    Weigl
    Dr. Freiherr von Weizsäcker Windelen
    Winkelheide
    Wissebach Dr. Wörner Frau Dr. Wolf
    Baron von Wrangel
    Dr. Wulff Ziegler
    Dr. Zimmermann
    Zink
    Berliner Abgeordnete
    CDU/CSU Amrehn
    Benda
    Dr. Gradl
    Dr. Kotowski
    Lemmer
    Müller (Berlin)

    Frau Pieser Wohlrabe
    Enthalten
    FDP Zoglmann
    Damit ist das Gesetz in dritter Lesung angenommen.
    Wir haben zu diesem Punkt noch über den Ausschußantrag unter Ziffer 2 abzustimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Nachdem wir — ich darf Sie bitten, das zu verfolgen — die Punkte 2, 3, 4, 5, 6 a, b und c erledigt haben, rufe ich Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Zweite Beratung und Schlußabstimmung zu dem von der Bundesreigerung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu der Langfristigen Vereinbarung vom 9. November 1962 über den internationalen Handel mit Baumwolltextilien im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und des Protokolls vom 1. Mai 1967 zur Verlängerung der Vereinbarung über den internationalen Handel mit Baumwolltextilien
    — Drucksache VI/313 —
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft

    (8. Ausschuß)

    — Drucksache VI/519 —Berichterstatter: Abgeordneter Lenders (Erste Beratung 33. Sitzung)

    Das ist ebenfalls ein Ratifizierungsgesetz. Wir haben darüber in zweiter Beratung und durch Schlußabstimmung zu befinden.



    Präsident von Hassel
    Ich eröffne die zweite Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die zweite Beratung. Wir kommen zur Schlußabstimmung über Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift. Wer dem zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Meine verehrten Damen und Herren, darf ich ein Wort zur Geschäftslage sagen. Wir haben damit zu rechnen, daß bei Punkt 8 a und b, nämlich beim Städtebauförderungsgesetz mit zwei Vorlagen, eine Debatte kommt. Der Ältestenrat glaubt, daß der Punkt 9 ohne Debatte verabschiedet werden kann, ebenso die Punkte 10 bis 20 geschlossen ohne jede Debatte; beim Rest der Tagesordnungspunkte sind ebenfalls Debatten nicht mehr zu erwarten. Ich stehe vor folgender Frage. Wenn ich jetzt mit Punkt 8 a und b fortfahre, kommt eine Debatte, und ich fürchte, daß sich dann das Haus etwas geleert hat, wenn wir nachher über alle anderen Punkte abstimmen. Ich frage deshalb das Haus: Wollen wir erst die anderen Punkte erledigen — es dauert ein paar Minuten — und dann Punkt 8 a und b behandeln? — Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren. Ich darf bitten, daß nachher bei der Aussprache zum Städtebauförderungsgesetz doch eine Reihe von Kollegen hier bleibt.
    Eine Frage noch. Im Ältestenrat ist gesagt worden, Punkt 9, Bericht über die Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz, werde ohne Debatte behandelt. Bleibt es dabei? — Das ist der Fall. Dann rufe ich
    Punkt 9 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Dritten Berichts der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz
    — Drucksache VI/378 —
    Es wird Überweisung an den Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen — federführend — und den Haushaltsausschuß in üblicher Form vorgeschlagen. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe gemeinsam die Punkte 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19 und 20 der Tagesordnung auf:
    10. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
    — Drucksache VI/508 —11. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz — BZRG)

    — Drucksache VI/477 —12. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

    — Drucksache VI/460 —
    13. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 29. Juli 1969 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen
    — Drucksache VI/483 —14. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Erstattung der Auf-
    , wendungen für Sachleistungen, welche von den italienischen Trägern der Krankenversicherung in Italien an Familienangehörige in der Bundesrepublik Deutschland versicherter italienischer Arbeitnehmer gewährt wurden, durch die deutschen zuständigen Träger der Ktankenversicherung
    — Drucksache VI/484 —15. Erste Beratung des von den Abgeordneten Krammig, Struve, Ehnes und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes
    — Drucksache VI/491 —16. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Revisionsprotokoll vom 9. Juni 1969 zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
    — Drucksache VI/503 —17. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes
    — Drucksache VI/504 —18. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes
    — Drucksache VI/507 —Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klepsch, Ernesti, Damm, Dr. Zimmermann, Stahlberg, Dr. Marx (Kaiserslautern) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache VI/530 —Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
    — Drucksache VI/509 —



    Präsident von Hassel
    Wir sind im Ältestenrat übereingekommen, daß man die Entwürfe geschlossen an eine Reihe von Ausschüssen überweist; Sie finden sie in Ihrer Tagesordnung aufgezeichnet. Es hat sich aber dadurch ein bißchen kompliziert, daß inzwischen zusätzlich folgende Überweisungsbegehren gestellt worden sind. Ich kann mir jedoch vorstellen, daß man damit einverstanden ist.
    Zu Punkt 10 soll statt an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft an den Innenausschuß zur Mitberatung überwiesen werden, da inzwischen die entsprechende Ressortzuständigkeit auf das Innenministerium übergegangen ist.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]: Beide mitberatend!)

    — Ich wiederhole: Zu Punkt 10 sollen der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und der Innenausschuß mitberatend beteiligt sein, der Ausschuß für Wirtschaft federführend und der Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung.
    Der Gesetzentwurf unter Punkt 11 soll an den Sonderausschuß für die Strafrechtsreform — federführend —, an den Innenausschuß — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden.
    Die weiteren Überweisungsvorschläge des Ältestenrates lauten wie folgt: Zu Punkt 12 der Tagesordnung Überweisung an den Rechtsausschuß, zu Punkt 13 Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft — federführend —, an den Auswärtigen Ausschuß und, zusätzlich begehrt, an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit — mitberatend — sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung, zu Punkt 14 Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, zu Punkt 15 Überweisung an den Finanzausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend —, zu Punkt 16 Überweisung an den Finanzausschuß, zu Punkt 17 Überweisung an den Finanzausschuß
    — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend —, zu Punkt 18 Überweisung an den Verteidigungsausschuß sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung, zu Punkt 19 Überweisung an den Verteidigungsausschuß — federführend —, an den Innenausschuß und den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — mitberatend — sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung, zu Punkt 20 an den Rechtsausschuß — federführend — und den Ausschuß für Wirtschaft — mitberatend —.
    Ich höre keinen Widerspruch; ich stelle fest, daß das Haus allen Überweisungsvorschlägen zustimmt.
    Damit haben wir die Punkte 10 bis 20 erledigt. Ich rufe Punkt 21 auf:
    Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP
    betr. Hochwasserkatastrophe im Februar 1970 — Drucksache VI/506 —
    Mein Vorschlag geht dahin, ihn mit dem Zusatzpunkt 2 zu verbinden:
    Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Martin, Baier, von Alten-Nordheim, Haase (Kassel), Josten, Röhner, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Miltner, Hussing, Schulte (Schwäbisch Gmünd), Lenzer, Susset, Dr. Lenz (Bergstraße), Weber (Heidelberg), Rösing, Zink, Picard, Frau Dr. Walz, Niegel und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
    betr. Hochwasserschäden im Bundesgebiet — Drucksache VI/538 —
    Sind Sie damit einverstanden, daß wir beide Anträge gemeinsam erledigen und gemeinsam an den Innenausschuß — federführend —, den Haushaltsausschuß und den Verteidigungsausschuß überweisen?

    (Zuruf.)

    — Ich weiß nicht, ob mich jemand darüber informieren kann, warum auch Überweisung an den Verteidigungsausschuß vorgesehen ist.

    (Zuruf.)

    — Gut, auch an den Verteidigungsausschuß. — Es ist so beschlossen.
    Punkt 22 der Tagesordnung:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß) über den Antrag der 'Fraktion der CDU/CSU
    betr. Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik
    — .Drucksachen VI/57, VI/515 —Berichterstatter: Abgeordneter Raffert
    Es wird vorgeschlagen zu beschließen, wie im Schriftlichen Bericht Drucksache VI/515 dargestellt ist. Sind Sie damit einverstanden? — Ich höre keinen
    Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 23 der Tagesordnung:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der EG-Kommission für Verordnungen bzw. eine Richtlinie des Rates
    zur Aufnahme weiterer Waren in die gemeinsame Liberalisierungsliste der Verordnung (BWG) Nr. 2041/68 des Rates vom 10. Dezember 1968
    über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Aluminiumoxyd der Tarifnummer ex 28.20 A und Ferrosiliziumchrom der Tarifnummer 73.02 E II des Gemeinsamen Zolltarifs
    zur Änderung der Richtlinien dies Rates vom 27. Juni 1968 und vom 13. März 1969 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
    — Drucksachen VI/233, VI/379, VI/287, VI/336, VI/518 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Schollmeyer



    Präsident von Hassel
    Ich nehme nicht an, daß der Herr Berichterstatter noch das Wort dazu wünscht.
    Meines Erachtens können wir die Punkte 23 und 24 zusammen behandeln. Es handelt sich um Ausschußberichte zu Vorschlägen der Kommission der EWG.
    — Ich rufe auch Punkt 24 auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (9. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der EG-Kommission für
    eine Verordnung des Rates zur Festsetzung allgemeiner Regeln für die Gewährung der in Artikel 3 a) der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 vorgesehenen Erstattungen bei der Ausfuhr von Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse sowie der Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge
    eine Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse durch einige Vorschriften über die Gewährung der Ausfuhrerstattungen
    eine Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Birnen für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1970
    eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 134/67/EWG und 137/67/EWG über die Einschleusungspreise und über das sogenannte „System von Leit-
    und Folgeerzeugnissen auf dem Schweinefleischsektor"
    eine Verordnung des Rates über zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Kartoffelversorgung zu ergreifende Maßnahmen
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die vollständige Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Kartoffeln, andere, der Tarifstelle 07.01 A III b
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Herstellung und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Zucker (Saccharose), Glukose und Dextrose
    eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Kaseine und Kaseinate
    eine Verordnung (EWG) des Rates über die Verlängerung der in Artikel 12 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 130/66/EWG über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik vorgesehenen Frist
    eine Verordnung des Rates über die luxemburgische Landwirtschaft
    eine Verordnung (EWG) des Rates mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 11 und Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1975/69 zur Einführung einer Prämienregelung für die Schlachtung von Kühen und
    die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen
    — Drucksachen VI/90, VI/91, VI/201, VI/204, VI/205, VI/206, VI/285, VI/292, VI/294, VI/295, VI/527 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Helms
    Bei Punkt 24 muß ich darauf aufmerksam machen, daß nach Mitteilung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Vorschlag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Drucksache VI/285 aus dem Bericht gestrichen werden muß.
    Die Ausschüsse empfehlen Kenntnisnahme der Vorschläge der EG-Kommission.
    Auch der Herr Berichterstatter zu Punkt 24 hat das Wort nicht erbeten. Ich komme zur Abstimmung über die Ausschußanträge in den Drucksachen VI/518 und VI/527. Wer ihnen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (16. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Numerus clausus
    — Umdruck 6, Drucksache VI/523 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Meinecke

    (Hamburg)

    Abgeordneter Pfeifer
    Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Nunmehr kehren wir zu dem vorhin ausgeklammerten Punkt 8 a und b der Tagesordnung zurück:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Stadt und Land (Städtebauförderungsgesetz)

    — Drucksache VI/434 —
    b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (Städtebauförderungsgesetz)

    — Drucksache VI/510 —
    Das Wort zur Begründung des Entwurfs hat der Abgeordnete Erpenbeck. Für ihn sind 45 Minuten Redezeit beantragt worden. Ich glaube, im Interesse aller wäre es ein dankenswertes Unternehmen, wenn Sie eine gewisse Kürzung vornehmen könnten.