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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 38. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. März 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1871 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 1871 A Zur Tagesordnung Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 1871 B Lenders (SPD) . . . . . . . . 1872 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 1873 C Fragestunde (Drucksachen 111/480, VI/ 501) Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers zur Konjunkturlage Frau Funcke, Vizepräsident 1874 B, 1877 B Dr. Schiller, Bundesminister . . 1874 B, D, 1875 A, B, C, D, 1876 B, C, 1877 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 1874 C van Delden (CDU/CSU) . . . . . 1874 D Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 1975 A Dasch (CDU/CSU) 1875 B Vogt (CDU/CSU) 1875 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1876 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 1876 B Kiechle (CDU/CSU) 1876 C Kiep (CDU/CSU) 1876 D Frage des Abg. Dr. Luda: Maßnahmen der Bundesregierung zur Preisstabilisierung — Vertrauen des Verbrauchers, des Sparers und der Wirtschaft Dr. Schiller, Bundesminister . . 1877 B, C, 1878 A, C, D, 1879 A, B, C Dr. Luda (CDU/CSU) . 1877 C, 1878 B, C, 1879 A, B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 1879 A, C Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 1879 C Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Preissteigerungen Dr. Schiller, Bundesminister . . 1880 A, D, 1881 A, B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 1880 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 1881 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 1881 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 1881 B, C Fragen des Abg. Kiechle: Verantwortung für Attentate arabischer Terroristen in der Bundesrepublik Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1881 D, 1882 B Kiechle (CDU/CSU) 1882 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Interpretation des Aufsatzes von Prof. Schostow in bezug auf die europäische Option Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 1882 B, D, 1883 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) .. 1882 D, 1883 A Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1883 B Fragen des Abg. Picard: Hochwasserschäden — Leistungen der Bundesregierung zu ihrer Beseitigung Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 1883 C, D, 1884 A, B, C Picard (CDU/CSU) . . . 1883 D, 1884 A Dröscher (SPD) 1884 B Hussing (CDU/CSU) 1884 C Frage des Abg. Gerlach (Obernau) : Übernahme der durch den Einsatz des Technischen Hilfswerks bei der Hochwasserkatastrophe entstehenden Kosten durch den Bund Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 1884 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Einsatz von Einheiten des Katastrophenschutzes zur Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 1885 A, B Müller (Mülheim) (SPD) . . . 1885 A, B Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) : Verbesserung der Ausrüstung des Technischen Hilfswerks mit Regenschutzkleidung Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1885 C, D, 1886 A Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 1885 C Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) . . 1885 D Zur Geschäftsordnung Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 1886 A Aktuelle Stunde Wirkungen der Erhöhung des Diskontsatzes Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 1886 B Junghans (SPD) . . . . . . . . 1888 A Kirst (FDP) 1889 B, 1894 D Dr. Schiller, Bundesminister . . 1890 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 1892 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 1894 B Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 1895 D Gewandt (CDU/CSU) 1897 A Dr. Schachtschabel (SPD) 1898 A Mertes (FDP) 1899 A Mick (CDU/CSU) 1899 D Porzner (SPD) . . . . . . . . 1900 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/ 388) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 1902 A Dichgans (CDU/CSU) 1905 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 1909 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1915 C Moersch (FDP) 1917 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über Verordnungen zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Drucksachen VI/ 461, VI/ 476, VI/ 475, VI/ 512) . . 1918 D Nächste Sitzung 1918 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1919 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wohlrabe betr. Gewährung von Mietzuschüssen an Sozialhilfeempfänger 1919 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer betr. Höhe der Katastrophenschäden und Schaffung eines Unterstützungsfonds 1920 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders betr. Sofortmaßnahmen zugunsten der Hochwassergeschädigten und langfristige Sicherheitsvorkehrungen 1920 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr betr. Auslegung des § 7 des Bundesvertriebenen- gesetzes und Änderung der Bezeichnung „Sowjetzonenflüchtling" 1920 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Becker (Nienberge) betr Bedarf an Kindergärten für die Kinder von Bundesbediensteten 1921 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Wörner betr. ruhegehaltsfähige Stellenzulage für Luftfahrzeugführer und -besatzungsangehörige . 1921 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Entscheidung über das Personenkennzeichen 1922 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Folger betr. Zeigen von deutschen Kraftfahrzeugen auf der Weltausstellung 1922 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Bindung der europäischen Agrarpolitik an den „Grünen Dollar" 1922 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Varelmann betr. Maßnahmen zur Wirtschaftsbelebung in wirtschaftsschwachen Gebieten 1922 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Weigl betr. Ausweitung der Strukturpolitik über die bisherigen Fördergebiete hinaus — Anteil des Zonenrandgebietes am Strukturprogramm „Ruhr-Saar-Zonenrandgebiet" . . . . 1922 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmid-Burgk betr. Verabschiedung des VII. Werfthilfeprogramms 1923 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rollmann betr. Verzögerung des VII. Werfthilfeprogramms . . 1923 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kaffka betr. Besserstellung der nach dem Bundesversorgungsgesetz betreuten Frauen bei Mutterschafts- und anderen Vorsorgeuntersuchungen 1923 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Varelmann betr. Berücksichtigung des ständigen Bevölkerungszuwachses bei den Arbeitsförderungsmaßnahmen in Westniedersachsen . . . 1924 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Abelein betr. Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kleinstrentner . . . 1924 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Abelein betr. Differenz zwischen hohen und niedrigen Renten infolge der Rentenanpassung . . . 1924 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Slotta betr. Arbeitsbedingungen in der Ingridhütte . . . . 1925 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Buschfort betr. Behandlung der Kiefer- und Zahnstellungsanomalien von RVO-Versicherten . . . . 1925 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kempfler betr. Umwandlung bestimmter Tatbestände des Lebensmittelstrafrechts in Ordnungswidrigkeiten . . . . . . . . . . . 1925 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) betr. Rückgang der Tuberkulose in der Bundesrepublik und Verlauf in ländlichen Gegenden 1926 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel betr. Krebserkrankungen in der Bundesrepublik . . 1926 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Burger betr. zentrale Erfassung aller Querschnittsgelähmten . . 1926 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Verbesserung des Status der freiberuflich tätigen Hebammen . . . . . . . . . . 1927 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Tobaben betr. Bau eines weiteren festen Elbübergangs zwischen Stade und Cuxhaven . . . . . . . . 1927 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) betr. Verkürzung der Referendarzeit von Ingenieuren bei der Bundesbahn 1927 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lemmrich betr. Beträge zur Normalisierung der Eisenbahnkonten in den Haushalten 1970 und 1971 . . . 1927 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lemmrich betr. Vergabe von Aufträgen im Bundesfernstraßenbau 1928 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Griesinger betr. Zusammenfassung der Oberbetriebsleitungen der Bundesbahn in Stuttgart und Essen 1928 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann betr. Parkerleichterungen für Ärzte im Straßenverkehr 1928 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Beförderung von schwerbeschädigten Bundesbahnbeamten 1928 C Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Miltner betr. Aufhebung von Poststellen in Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern . . . 1929 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ollesch betr. Störung des Fernsehprogramms durch Hochhäuser . 1929 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kern betr. Tätigkeit griechischer Lehrer an Schulen in der Bundesrepublik 1929 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Moersch betr. Aufstellung der von der Bundesregierung bezogenen Presse- und Informationsdienste . . . 1929 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Offergeld betr. Wärmebelastbarkeit des Hochrheins und Schweizer Atomkraftwerkprojekte . . . . . 1930 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Schwierigkeiten von Mietern bei der Auflösung langjähriger Mietverhältnisse 1930 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Seibert betr. Änderung der gesetzlichen Bestimmungen gegen Mietwucher . . . . . . . . . . . 1931 A Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl betr. Rückzahlung von Krediten für Betriebserweiterungen im Zonenrandgebiet und Bescheinigung über die volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit . . . . . . . . . . . 1931 D Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten betr. Mittel für die Gewerbeförderung in der mittelfristigen Finanzplanung . . . . . . 1932 A Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Frau Schanzenbach betr. Truppenübungsplatz Langenhard . . . 1932 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf. die Schriftlichen Fragen des Abg. Würtz betr. Kandidatur von Offizieren der Bundeswehr bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 1932 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baron von Wrangel betr. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 V Wohnungen für Bundeswehrangehörige bei Verlegung von Einheiten . . . . . 1933 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Klepsch betr. Übernahme der Kosten des Hochwassereinsatzes der Bundeswehr auf den Verteidigungsetat 1933 C Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Auflagen bei der Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Studentenwohnheimen 1934 A Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister betr. Nichtdurchführung von Beschlüssen des Ministerrates auf dem Gebiet des Verkehrswesens 1934 B Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biehle betr. Bahnübergang Karlstadt-Nord und Umgehungsstraße in Gänheim . . . . . . . . . 1935 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Gleissner betr. Werbung für den Ausländerreiseverkehr nach Deutschland 1935 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) betr. Anschlußstellen Höchst, Eulbach, Vielbrunn und Fürstengrund der Odenwald-autobahn 1936 B Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wüster betr. Stillegung der Bahnlinie Wuppertal—BeyenburgRadevormwald 1936 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seefeld betr. Streckenführung der Entlastungsautobahn Karlsruhe—Stuttgart 1937 A Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard betr. Linienführung und Bau der neuen B 45 zwischen Weiskirchen und Dieburg 1937 A Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Härzschel betr. Wiesental-Umgehungsstraße . . . . . . . . 1937 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans betr. Auflagen bezüglich der Reinigung der Abgase für in Deutschland startende Flugzeuge . . 1937 D Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth betr. Ortsdurchfahrt Münster-Sarmsheim der B 48 . . . 1938 A Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Vereinbarung zwischen der Bundesbahn und der Stadt Gernsheim über die örtliche Unterführung und Unfallgefahren an der Autobahnausfahrt Frankfurt/Main-West 1938 D Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Verkehrsübergabe der Autobahnstrecke vom Nürnberger Kreuz bis zur Ausfahrt Altdorf 1938 D Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel betr. Berücksichtigung der Fränkischen Schweiz in einer Sonderpostwertzeichenserie . . . . . 1939 A Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Flämig betr. Bildung eines Wissenschaftlichen Rates als Organ der Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt . . . 1939 A Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Stellen für Psychologen und Psychotherapeuten an den Universitäten zur Betreuung der Studenten 1939 D Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Verbesserungen der Reaktortechnologie hinsichtlich der Abgabe von Wärme der Kernenergieanlagen . . . . . . . . 1940 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 1871 38. Sitzung Bonn, den 13. März 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 14.3. Adams* 14.3. Dr. Aigner* 14.3. Dr. Artzinger* 14.3. Dr. Bayerl 31.3. Behrendt* 14.3. Berlin 31.3. Biechele 13.3. Dr. Birrenbach 31.3. Blumenfeld 13.3. Dr. von Billow 13. 3. Dr. Burgbacher* 14. 3. Burgemeister 31.3. Cramer 13. 3. Dr. ,Dittrich* 14. 3. Dr. Dollinger 14.3. Dröscher* 14.3. von Eckardt 13. 3. Frau Dr. Elsner* 14. 3. Faller* 14.3. Fellermeier * 14. 3. Freiherr von Fircks 13. 3. Frehsee 24. 3. Dr. Furler* 14. 3. Frau Geisendörfer 14.3. Gerlach (Emsland) * 14.3. Gottesleben 13.3. Graaff 13. 3. Haage (München) * 14. 3. Dr. Hallstein 13.3. von Hassel 13. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 3. Katzer 13.3. Dr. Kempfler 13. 3. Klinker * 14. 3. Dr. Koch* 14. 3. Köppler 13.3. Frau Krappe 20. 3. Dr. Kreile 13. 3. Kriedemann * 14. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 21.3. Lange* 14.3. Lautenschlager*. 14. 3. Logemann 13. 3. Dr. Löhr* 14. 3. Lücker (München) * 14.3. Dr. Martin 13. 3. Meister* 14. 3. Memmel* 14.3. Dr. Mende 13.3. Michels 13. 3. Müller (Aachen-Land) * 14. 3. Dr. Nölling 31.3. Frau Dr. Orth* 14.3. Ott 13.3. * Für' die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Prassler 20. 4. Rasner 20. 3. Richarts* 14.3. Riedel (Frankfurt) * 14.3. Dr. Ritz 13.3. Dr. Schulz (Berlin) 20. 3. Schwabe* 14.3. Dr. Schwörer* 14.3. Seefeld* 14.3. Spilker 21.3. Springorum* 14.3. Dr. Starke (Franken) * 14.3. Stein (Honrath) 13.3. Unertl 13.3. Werner* 14.3. Freiherr von Weizsäcker 13.3. Wurbs Dr. Zimmermann 13.3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Storck vom 12. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (Drucksache VI/ 480 Fragen A 6 und 7) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Zahlung der „Hilfe zum Wohnen" an Sozialhilfeempfänger nicht unabweisbar aus zwei Quellen fließen muß, sondern daß mit dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. November 1969 jede Regelung vereinbar ist, die die Sozialhilfeempfänger bei der Gewährung eines Mietzuschusses aus öffentlichen Mitteln nicht schlechter stellt als die Wohngeldempfänger? Wenn die Bundesregierung das von ihr in Zusammenarbeit mit den Ländern beabsichtigte Pauschalverfahren, mit dem für die zurückliegenden noch nicht erledigten Wohngeldanträge ein Kostenausgleich gefunden werden soll, für vereinbar mit der derzeitigen Rechtslage hält, warum kann dieses Verfahren dann nicht auch auf Neuanträge entsprechend Anwendung finden? Auf Grund des geltenden Rechts ist es zu vermeiden, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 die sogenannte „Hilfe zum Wohnen" für die Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge aus zwei Quellen fließt, statt wie bisher aus einer, und zwar auf Grund des Wohngeldgesetzes aus den Kassen der jeweiligen Länder und ,des Bundes und - soweit die Hilfen nach diesem Gesetz nicht ausreichen -, auf Grund der Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes aus der Kasse des jeweiligen Sozialhilfeträgers. Im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen II. Wohngeldgesetzes werden jedoch Überlegungen angestellt, ob und ggf. wie durch eine gesetzliche Änderung erreicht werden kann, daß die Hilfe zum Wohnen für den vorgenannten Personenkreis nur von einer Stelle gewährt wird. Ob und ggf. in welcher Form ein pauschales Verfahren für die Abgeltung der vor dem. 1. November 1969 gestellten Wohngeldanträge der Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge möglich ist, ist noch nicht endgültig entschieden. Sollte ein pauschales Verfahren für die Behandlung der zurückliegenden Wohngeldansprüche für praktikabel und zulässig gehalten werden, wird sich die 1920 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 Prüfung natürlich auch darauf erstrecken, ob dasselbe Verfahren für die zukünftige Behandlung der Anträge gleichfalls in Betracht kommt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (Drucksache W480 Fragen A 20 und 21): Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch sich etwa die Schäden belaufen, die in den vergangenen Jahren Privatleuten und der Wirtschaft durch Katastrophen wie Hochwasser, Erdbeben und auftretende Epidemien entstanden sind, ohne daß die Möglichkeit eines Ausgleichs durch Versicherungen bestand? Ist die Bundesregierung bereit, für solche Fälle einen Unterstützungsfonds zu schaffen, durch den Geschädigte schnell Hilfe erhalten und gefährdete Existenzen gesichert werden können? Es ist davon auszugehen, .daß in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang der Wirtschaft und Privatleuten durch Hochwasserkatastrophen Schäden verursacht sind, die als Risiken nicht versicherungsfähig waren. Für Erdbeben und für Epidemien habe ich keine Anhaltspunkte über Schadensfolgen. Nähere Angaben kann ich nicht machen, weil die von Ihnen genannten Schäden auf Bundesebene nicht statistisch erfaßt werden und ihre Behebung zu den Aufgaben der Länder gehört. In der Kürze der zur Vorbereitung der Antwort zur Verfügung stehenden Zeit könnten von Iden Ländern Angaben hierzu nicht erlangt werden. Es wäre allenfalls möglich, daß ich die Angaben im einzelnen von den Ländern erfrage und sie Ihnen dann zusammenfassend mitteile. Das würde aber einen großen Verwaltungsaufwand verursachen. Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, daß neben den Ländern und Gemeinden auch der Bund wiederholt Mittel für den Ausgleich von Katastrophenschäden in Härtefällen bereitgestellt hat. Die Bildung eines besonderen Unterstützungsfonds für Härteleistungen in Katastrophenfällen kommt schon wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Haushaltes (Art. 110 GG, § 8 Haushaltsgrundsätzegesetz, § 11 BHO) nicht in Betracht, weil ein Fonds zu einem unzulässigen Nebenhaushalt führen würde. Im übrigen handelt es sich nicht um eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund und Ländern. Vielmehr kommt eine Zuständigkeit des Bundes nur subsidiär bei besonders großen Katastrophen unter dem Gesichtspunkt der gesamtstaatlichen Repräsentation in Betracht. Wenn in solchen Fällen eine finanzielle Hilfe des Bundes notwendig werden sollte, wird der Bund von Fall zu Fall Mittel in seinem Haushaltsplan sogleich bereitstellen und auf schnelle Hilfeleistung hinwirken. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache VI/480 Fragen A22und23): Welche Sofortmaßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um den hochwassergeschädigten Privatpersonen, Kommunen und Ländern wirksam zu helfen? Welche langfristigen Sicherheitsvorkehrungen müssen nach den Erfahrungen der jüngsten Hochwasserkatastrophe getroffen werden? Ich habe schon betont, daß in erster Linie die Länder und Gemeinden für die Katastrophenbekämpfung zuständig sind. Der Bund hat sich jedoch sofort zur Unterstützung der Länder und Gemeinden mit erheblichen Kräften des THW, des BGS und der Bundeswehr in die Katastrophenabwehr eingeschaltet. Mit dem Rückgang des Hochwassers sind die Einsätze nicht abgeschlossen. Wie bisher, werden die Kräfte des Bundes auch weiterhin bei Aufräumung und Schadensbeseitigung mitwirken, solange diese Unterstützung notwendig ist. Es geht hierbei um Räumungsarbeiten, Wiederherstellung von Verkehrs- und Versorgungsanlagen, provisorische Schadensbeseitigung sowohl an öffentlichen Einrichtungen, wie auch an Häusern und Wohnungen. Welche weiteren Maßnahmen des Bundes neben den Leistungen der Länder und Gemeinden erforderlich sind, läßt sich erst nach Abschluß der Schadensermittlung feststellen. Hierauf habe ich bereits zu den Fragen des Herrn Kollegen Picard hingewiesen. Die Erfahrungen aus der jüngsten Hochwasserkatastrophe müssen gemeinsam mit den Ländern ausgewertet werden. Die Überlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz müssen davon ausgehen, daß es sich grundsätzlich um eine Aufgabe der Länder handelt. Dem Bund obliegt nach § 8 des Bundeswasserstraßengesetzes nur die Erhaltung .eines ordnungsgemäßen Zustandes der Bundeswasserstraßen für den Wasserabfluß und die Erhaltung ihrer Schiffbarkeit. Es wird zu prüfen sein, ob eine verstärkte Zusammenarbeit bei Wahrnehmung der getrennten Zuständigkeiten von Bund und Ländern dem vorbeugenden Hochwasserschutz zugute kommen kann. Erhebliche Bedeutung ist den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes beizumessen. Der Bürger muß darauf vertrauen können, daß ihm im Katastrophenfall durch gut organisierte, ausgebildete und ausgerüstete Kräfte wirksam geholfen wird. Wie bisher, wird die Bundesregierung nach ihren rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten dazu beitragen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern vom 12. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache VI/ 480 Fragen A 27 und 28) : Ist der § 7 des Bundesvertriebenengesetzes so auszulegen, daß auch heute noch in der Bundesrepublik Deutschland Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge geboren werden? Kann sich die Bundesregierung entschließen, die Bezeichnung Sowjetzonenflüchtling für aus der DDR geflohene Personen in „DDR-Flüchtling" abzuändern? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 1921 1 Nach § 7 des Bundesvertriebenengesetzes erwerben Kinder, die nach der Vertreibung oder Flucht ihrer Eltern geboren sind, ebenfalls die Eigenschaft als Vertriebener oder Sowjetzonenflüchtling. Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber im Jahre 1953 vor allem ,aus sozialen Gründen beschlossen. Er nahm darauf Bedacht, daß in Westdeutschland seit 1945 in vertriebenen oder geflüchteten Familien Kinder geboren waren oder werden, denen der gleiche Status wie ihren Eltern und vor der Vertreibung oder Flucht geborenen älteren Geschwistern und die gleiche Betreuungsberechtigung eingeräumt werden müßte. Diese rechtliche Regelung war auch im Hinblick auf die schwierige wirtschaftliche und soziale Lage in der Bundesrepublik notwendig, die eine Fortführung der Betreuungs- und Eingliederungsmaßnahmen auf nicht übersehbare Zeit erforderlich erscheinen ließ. Ich bin der Meinung, daß neue Überlegungen in dieser Frage angestellt werden müssen. Eine Änderung der Bezeichnung „Sowjetzonenflüchtling" könnte nicht einfach durch einen Entschluß ,der Bundesregierung herbeigeführt werden. Die Bezeichnung „Sowjetzonenflüchtling" und sein Status :sind vom Gesetzgeber in § 3 des Bundesvertriebenengesetzes festgelegt worden. Eine Änderung könnte nur durch einen legislativen Akt erfolgen. Dabei würde sich aber nicht empfehlen, die Bezeichnung „DDR-Flüchtling" als Ersatz zu nehmen. Schon vor der Errichtung ,der DDR am 7. Oktober 1949 sind Deutsche aus ,den von sowjetischen Truppen besetzten Teilen Deutschlands geflüchtet. Außerdem sind Personen, die schon vor den anrückenden Sowjettruppen aus Mitteldeutschland geflüchtet und nicht dorthin zurückgekehrt sind, unter den Voraussetzungen des § 4 des Bundesvertriebenengesetzes den Sowjetzonenflüchtlingen gleichgestellt. Auf beide Personengruppen würde die Bezeichnung „DDR-Flüchtling" nicht zutreffen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (Drucksache VI/480 Fragen A 29 und 30) : Ist die Bundesregierung in der Lage, auf Grund einer Umfrage im Juli 1969 Angaben über den Bedarf an Kindergärten und Kindertagesstätten für die Kinder von Bundesbediensteten und von Mitarbeitern der Bundestagsabgeordneten zu machen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um angesichts des mit der Ausweitung des Mitarbeiterstabes des Deutschen Bundestages noch gestiegenen Bedarfs eine derartige Einrichtung möglichst kurzfristig räumlich und finanziell zu unterstützen? Der Bundesminister des Innern hat im September 1969 eine Erhebung unter den weiblichen Bediensteten der im Raume Bonn ansässigen Bundesbehörden veranstaltet, welches Interesse an Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder in Kindergärten, Kinderhorten und ähnlichen Einrichtungen besteht. 606 Erhebungsbogen sind mir ausgefüllt zugegangen, 440 Mütter zeigten sich für 622 Kinder interessiert. 150 dieser Kinder waren 1 und 2 Jahre alt und kommen damit für eine Kindergartenunterbringung nicht in Betracht, 82 weitere Kinder waren 3 Jahre alt und können nur bedingt in Kindergärten untergebracht werden. Damit bleiben im vorschulpflichtigen Alter bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres 116 Kinder und 37 weitere Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres übrig. Von diesen Kindern waren 94 bereits in Kindergärten untergebracht. Dabei ist zu beachten, daß die Mütter der Kinder vom vorschulpflichtigen Alter an unterschiedlichen Stellen im Raume Bonn tätig sind und der Bedarf an Kindergartenunterbringung dadurch weiter aufgeteilt wird. Für 232 Kinder im Alter von 7-15 Jahren einschließlich wurde Interesse an der Unterbringung im Kinderhort gemeldet. Von diesen sind 55 Kinder bereits in anderen Kinderhorten untergebracht. Dieser Bedarf ist besonders schwierig zu analysieren, weil Betriebskindergärten und Betriebskinderhorte selbstverständlich in der Nähe des Arbeitsplatzes errichtet werden müssen und bei einem Auseinanderfallen von Wohnort und Dienstort der Mutter wegen der Schulpflicht der Kinder schwierige Transportprobleme auftreten. Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten, die nicht im Bundesdienst stehen, sind in die Erhebung nicht einbezogen worden. Die Ausweitung des Mitarbeiterstabes des Deutschen Bundestages über den Stand vom September 1969 hinaus ist noch nicht berücksichtigt. Ich werde mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages Verbindung aufnehmen und klären, ob eine Ergänzungserhebung in diesem Bereich erforderlich ist. Die Grundsatzfrage, ob die Bundesregierung Behördenkindergärten und Behördenkinderhorte überhaupt einrichten soll, ist noch nicht entschieden, da die statistische Auswertung der Erhebung wegen einer Reihe von Schwierigkeiten erst vor kurzem abgeschlossen werden konnte. Es wird zur Zeit geprüft, ob nicht in einem besonders gelagerten Fall, nämlich beim Bundesverteidigungsministerium wegen dessen ungünstiger Lage auf der Hardthöhe ein Kindergarten als Versuch eingerichtet werden soll. Es ist anzunehmen, daß diese Entscheidung in den nächsten Wochen getroffen werden kann. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache VI/480 Fragen A 31 und 32) : Ist die Bundesregierung bereit, für Luftfahrzeugführer und Luftfahrzeugbesatzungsangehörige von sonstigen Flugzeugen eine ruhegehaltfähige Stellenzulage ähnlich der bei Strahlflugzeugführern zu gewähren? Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage der Bundesregierung zu rechnen? 1922 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 Die beteiligten Ressorts erörtern zur Zeit, ob für die Luftfahrzeugführer, die nicht Strahlflugzeugführer sind, und für die sonstigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen eine ähnliche ruhegehaltfähige Stellenzulage eingeführt werden kann, wie sie den Strahlflugzeugführern nach dem Bundesbesoldungsgesetz zusteht. Die Beratungen, denen ein entsprechender Antrag des Bundesministers der Verteidigung zugrunde liegt, sind noch nicht abgeschlossen. Der Bundesminister der Verteidigung ist um einige Ergänzungen seines Antrages gebeten worden. Die Ressorts haben vereinbart, die Sache anschließend zügig weiter zu behandeln. Über den Zeitpunkt einer Entscheidung der Bundesregierung kanngegenwärtig Näheres noch nicht gesagt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern vom 12. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/480 Frage A 33) : Wie ist der Sachstand bei der Einführung der — insbesondere von Gemeinden und Gemeindeverbänden dringend erwarteten — Entscheidung über das Personenkennzeichen? Über die Vorbereitungen zur Einführung eines Personenkennzeichens haben meine Herren Amtsvorgänger mehrfach im Rahmen der Fragestunde berichtet. Die Arbeiten daran sind intensiv weitergeführt worden. Die Entscheidung über die Vorlage eines Referentenentwurfes wird in den nächsten Wochen getroffen werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Folger (Drucksache VI/480 Frage A 48) : Wie ist es zu erklären, daß auf der Weltausstellung 1970 in Osaka keine Autos aus Deutschland gezeigt werden? Die Weltausstellung 1970 ist unter das Thema gestellt worden „Fortschritt und Harmonie für die Menschheit". Innerhalb dieser Thematik hat 'die Bundesregierung ihren Beitrag auf das Thema „Technik und Musik" spezialisiert. Bei der Wahl der Ausstellungsobjekte mußte auf Kraftfahrzeuge verzichtet werden. Eine andere Entscheidung hätte — so sagen die verantwortlichen Fachleute — den Gesamteindruck des !deutschen Pavillons gestört. Ein gewisser Ausgleich wird dadurch geschaffen, daß in dem großen Deutschlandinformationsfilm in der ersten Halle unseres Pavillons in einer sehr lebendigen Bildfolge Erzeugnisse der deutschen Automobilindustrie gezeigt werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/480 Frage A 49) : Was hat die Bundesregierung getan bzw. was beabsichtigt sie zu unternehmen, um die Bindung der europäischen Agrarpolitik an den sogenannten Grünen Dollar z. B. durch ein einheitliches europäisches Währungssystem zu ersetzen? Die Bundesregierung hat vor kurzem einen Stufenplan für die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der EWG vorgelegt. Dieser Stufenplan sieht am Ende den Übergang zu festen und garantierten Wechselkursen sowie die Einführung einer gemeinsamen Währungseinheit in der Gemeinschaft vor. Eine solche Währungsunion, in der eine eigene Rechnungseinheit für den Agrarmarkt überflüssig ist, kann allerdings nicht von heute auf morgen geschaffen werden. Zuerst muß eine wirksame Harmonisierung der Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft erfolgen. Die Bundesregierung wird alles tun, um die Arbeiten an dem Stufenplan in den Gremien der EWG voranzutreiben und möglichst rasche Fortschritte bei der Harmonisierung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik zu erzielen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Varelmann (Drucksache VI/480 Frage A 50): Wäre es nicht angebracht, in den schwachen wirtschaftlichen Gebieten die Drosselung des Wirtschaftsablaufs durch Maßnahmen der Bundesbank und der Regierung außer Kraft zu setzen und statt dessen erweiterte Maßnahmen der Wirtschaftsbelebung einzuleiten? Die Verbesserung der Struktur in wirtschaftsschwachen Gebieten ist Aufgabe einer konsequenten Regionalpolitik. Eine räumliche Abstufung der geld- und währungspolitischen Maßnahmen ist in einem einheitlichen Wirtschafts- und Währungsgebiet wie der Bundesrepublik nicht möglich. Deshalb sind die Mittel für das Regionale Förderungsprogramm von der konjunkturbedingten Haushaltssperre ausgenommen worden und wird es keine Einschränkung der Investitionszulagen für das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete geben. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 1923 Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/480 Frage A 51 und 52) : Führt die Ausweitung der Strukturpolitik über die bisherigen Fördergebiete (Zonenrandgebiet, Bundesausbaugebiete) hinaus zu einer Verringerung der Förderungswirkung in den Bundesausbaugebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet? Wie hoch ist der Anteil, den das Zonenrandgebiet aus dem 60-Millionen-Sonderprogramm „Ruhr-Saar-Zonenrandgebiet" ererhalten soll? Nein, denn gleichzeitig wurde die Förderung im Zonenrandgebiet und in den Bundesausbaugebieten erheblich verstärkt: Statt der angestrebten 20 000 neuen Arbeitsplätze konnten Ende 1969 sogar 42 000 neue Arbeitsplätze gezählt werden, die in den vom Bund geförderten Betrieben entstehen. Der Anteil des Zonenrandgebiets an dem Strukturprogramm „Ruhr-Saar-Zonenrandgebiet" beträgt ca. 24 Mio DM. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmid-Burgk (Drucksache VI/480 Fragen A 53 und 54) : Warum verzögert sich die Verabschiedung des VII. Werfthilfeprogramms durch die Bundesregierung über das hinaus, was von Vertretern der Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag in Aussicht gestellt wurde? Wann ist mit der Verabschiedung des VII. Werfthilfeprogramms zu rechnen? Entsprechend den verschärften Wettbewerbsverhältnissen im Schiffsbau beabsichtigt die Bundesregierung, das VII. Werfthilfeprogramm aufzustocken und die Vergünstigungen zu verbessern. Wegen der dadurch bedingten höheren Anforderungen an den Haushalt und das ERP-Sondervermögen haben sich bei den Ressortberatungen Schwierigkeiten ergeben, die erst vor kurzem überwunden werden konnten. Das Programm wird zur Zeit vom Bundeskabinett im Umlaufverfahren verabschiedet und soll in Kürze dem Hohen Hause vorgelegt werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache VI/480 Frage A 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Verzögeruhg des VII. Werfthilfeprogramms die Werften wichtige Aufträge verloren haben, die sie für eine kontinuierliche Beschäftigung benötigen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die deutschen Werften bereits seit einigen Monaten über Schiffsaufträge mit Ablieferungsdatum ab 1973 verhandeln, die in den zeitlichen Geltungsbereich des VII. Werfthilfeprogramms fallen. Sie hat auch erfahren, daß die Verhandlungen in verschiedenen Fällen ergebnislos abgebrochen worden sind. Wie bereits in der Fragestunde am 14. Januar dargelegt wurde, lassen sich die Gründe für das Scheitern von Vertragsverhandlungen nachträglich im allgemeinen nicht mehr eindeutig bestimmen. Es kann daher auch nicht festgestellt werden, ob sich die Auftragslage im Falle einer frühzeitigeren Verabschiedung des VII. Werfthilfeprogramms wesentlich günstiger entwickelt hätte. Nachdem nunmehr die Arbeiten am VII. Werfthilfeprogramm abgeschlossen sind, ist die Voraussetzung dafür geschaffen, daß die Werften Anschlußaufträge zur Sicherung ihrer Beschäftigung in den Jahren ab 1973 hereinholen können. Im übrigen habe ich seit dem 13. November 1969 wiederholt vor diesem Hohen Hause die grundsätzliche Bereitschaft der Bundesregierung erklärt, auch für Ablieferungszeiten ab 1973 Werfthilfen bereitzustellen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kaffka (Drucksache VI/480 Fragen A 65 und 66) : Ist die Bundesregierung in der Lage, die soziale Schlechterstellung von Frauen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz betreut werden, zu beseitigen, indem diese bei Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen den Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, und den Frauen, die Familienhilfe nach § 205 a RVO haben, gleichgestellt werden? Ist die Bundesregierung in der Lage, die nach dem Bundesversorgungsgesetz zu betreuenden kriegshinterbliebenen Frauen den Frauen gleichzustellen, die von den meisten gesetzlichen Krankenkassen für Zwecke besonderer Krankheitsverhütung nach Vorschrift des § 363 RVO einmal jährlich eine Vorsorgeuntersuchung erstattet bekommen? Leistungen der Mutterschaftsvorsorge können auch nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt werden, zwar nicht im Rahmen der Heil- und Krankenbehandlung, wohl aber als Leistung der Kriegsopferfürsorge; das ergibt sich aus § 27 b des Gesetzes in Verbindung mit § 38 des Bundessozialhilfegesetzes. Die danach vorgesehene Hilfe für werdende Mütter soll in der Regel den Leistungen entsprechen, die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Familienangehörigen erhalten. Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind allerdings von bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen abhängig, was im Einzelfall den Leistungsanspruch mindern oder ausschließen kann. Ein Anlaß zu einer Gesetzesänderung wurde bisher darin nicht gesehen, wohl auch deshalb, weil die Zahl der in Betracht kommenden Fälle klein ist. Mein Haus wird jedoch prüfen, wie zur Verbesserung des Bundesversorgungsgesetzes Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen nicht bloß im Rahmen der Kriegsopferfürsorge, sondern als Leistung der Kranken-und Heilbehandlung vorgesehen werden können. Vorsorgeuntersuchungen gehören, wie Sie wissen, Herr Kollege, noch nicht zu den Regelleistungen der 1924 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 Krankenkassen. Ebensowenig sind sie im Bundesversorgungsgesetz als Leistung der Heil- und Krankenbehandlung vorgesehen. Eine Kostenübernahme für kriegshinterbliebene Frauen ist — wie bei der Mutterschaftsvorsorge — nur im Rahmen der Kriegsopferfürsorge möglich; ich darf auch dazu auf die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes in Verbindung mit dem Bundessozialhilfegesetz hinweisen. In erster Linie betrifft Ihre Frage wohl die Krebsvorsorge, der bei zunehmendem Alter besondere Bedeutung zukommt. Ich weiß, daß sich die Praxis dieser Vorsorgeuntersuchungen bewährt hat. Daher werde ich in die Weiterentwicklung des Bundesversorgungsgesetzes die Frage einbeziehen, wie die rechtlichen Voraussetzungen für die von Ihnen genannten Vorsorgeuntersuchungen verbessert werden können. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Varelmann (Drucksache VI/480 Frage A 67): Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Arbeitsförderungsmaßnahmen in West-Niedersachsen den ständig erheblichen Bevölkerungszuwachs auf Grund des hohen Geburtenüberschusses, der für die nächsten 20 Jahre auf 100 000 Einwohner jährlich zusätzlich 1500 bis 1800 Arbeitskräfte bringen wird? Die Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung in West-Niedersachsen werden auf der Grundlage des regionalen Aktionsprogramms Nord-West-Niedersachsen durchgeführt. Das Aktionsprogramm ist vom Lande Niedersachsen ausgearbeitet und vom interministeriellen Ausschuß der Bundesregierung für regionale Wirtschaftspolitik am 15. August 1968 gebilligt worden. Dem Aktionsprogramm liegen Vorausschätzungen des Landes Niedersachsen über die Entwicklung des Arbeitskräftebestandes zugrunde, die auch die voraussichtliche biologische Bevölkerungsentwicklung in vollem Umfange berücksichtigen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (Drucksache VI/480 Frage A 68) : Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung angesichts der Preissteigerungen für die Verbesserung der finanziellen Situation der Kleinstrentner vor? Zunächst darf ich eine allgemeine Bemerkung machen. Nach der geltenden Rentenformel werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Entwicklung der Löhne und Gehälter und nicht der Preisentwicklung angepaßt. Der Gesetzgeber hat sich bei der Rentenreform im Jahre 1957 bewußt für dieses Anpassungsverfahren entschieden. Es führt — über längere Zeit betrachtet — bei den Erwerbstätigen und bei den Rentnern zu einer prozentual im wesentlichen gleich hohen Einkommenssteigerung. Zeitliche Verschiebungen liegen dabei im Wesen der Rentenformel. Soweit es die sog. Kleinstrentner angeht, hat die bisherige Diskussion vor allem im Sozialpolitischen Ausschuß dieses Hohen Hauses gezeigt, daß deren Situation sich unterschiedlich darstellt. Unter ihnen gibt es Gruppen, für die nicht in erster Linie die Rente, sondern andere Einkommen die eigentliche Lebensgrundlage bilden. Andere Empfänger niedriger Renten erhalten zusätzlich Leistungen der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge oder andere soziale Leistungen. Für diese Rentner sehen die Rentenanpassungsgesetze zeitlich befristete Sonderregelungen über die Nichtanrechnung der Rentenerhöhungsbeträge vor. Auch für die Zukunft wird die Bundesregierung derartige Sonderregelungen vorschlagen. Die Bundesregierung ist bemüht, die tatsächlichen Lebens- und Einkommensverhältnisse derjenigen Gruppen von Rentnern näher zu untersuchen, die in der Rentenstatistik mit Kleinstrenten aufgeführt worden sind. Auf diese Weise sollen Anhaltspunkte für die weitere sozialpolitische Behandlung dieser Frage gewonnen werden. Da es sich um eine Frage mit vielfältigen sozialpolitischen und finanzwirtschaftlchen Zusammenhängen handelt, sollte sie bei der Vorlage des Berichts über Härten und Unzulänglichkeiten in der Rentenversicherung eingehend erörtert werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (Drucksache VI/480 Frage A 69) : Welche Abhilfemaßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die durch die Rentenanpassung immer größer werdende Schere zwischen den hohen und niedrigen Renten zu schließen? Herr Kollege, mit dem, was Sie fragen, stellen Sie zugleich die Rentenformel insgesamt in Frage. Eine Änderung in Ihrem Sinne müßte größere sozialpolitische Auswirkungen haben. 1957 ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß die Rentenformel sich an dem im Arbeitsleben erworbenen Lebensstandard orientieren soll. Durch die Rentenanpassung soll die Erhöhung der Löhne und Gehälter auch bei den Renten zu einer entsprechenden Verbesserung führen. Das System beruht zudem auf dem Versicherungsprinzip und der Beitragsleistung, die der einzelne während seines Arbeitslebens erbracht hat. Bei dem Gewicht, das die Rentenformel für die Lebenslage von Millionen Rentnern besitzt, bitte ich um Ihr Verständnis dafür, Herr Kollege, daß ich Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 1925 an dieser Stelle keine Änderung ankündige. Ich will Ihnen freimütig sagen, das ist ein Thema, das über die Fragestunde hinausgeht. Wenn von Ihrer Seite die Rentenformel in Frage gestellt werden soll, mußte darüber im Plenum unter Einbeziehung aller sozialen, finanziellen und wirtschaftlichen Aspekte eingehend gesprochen werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Slotta (Drucksache VI/480 Fragen A 74 und 75) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Lohnmißstände und sozialen Ungerechtigkeiten, wie sie in der IngridHutte, Euskirchen, gegeben sind, abzustellen? Warum vermitteln die Arbeitsämter an diesen Betrieb Arbeitskräfte für einen Stundenlohn von 2,30 DM, wenn feststeht, daß diese Arbeitnehmer ihren Lebensunterhalt durch Überstunden absichern müssen und damit der Gefahr der Frühinvalidität ausgesetzt sind? Ich will anmerken, daß ich von dem Abgeordneten Zebisch in den letzten 14 Tagen Material erhalten habe, das mir die Antwort trotz der Kürze der Zeit erleichtert. Zur Zeit beschäftigt nach Auskunft des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit die Ingridhütte griechische, tunesische und türkische Arbeitnehmer, zusammen 225 bei insgesamt 397 Arbeitnehmern. Die niedrigsten Stundenlöhne betragen nach unseren Informationen für weibliche Arbeitnehmer 2,30 DM und für männliche 2,50 DM. Wie uns der zuständige Arbeitgeberverband mitgeteilt hat, liegt dem gegenüber der niedrigste tarifliche Stundenlohn für erwachsene Arbeitnehmer in der Hohlglasindustrie bei 3,44 DM, d. h. fast 1 DM höher. Ferner habe ich festgestellt, daß in den letzten Jahren die Arbeitsbedingungen in der Ingridhütte mehrfach Gegenstand von Beschwerden und Interventionen waren. Das griechische Arbeitsministerium hat bereits 1964 die Vermittlung von Arbeitnehmern zu diesem Glaswerk abgelehnt, und auch die tunesische Botschaft hat sich im Dezember 1969 gegen eine Anwerbung von Arbeitnehmern aus Tunesien ausgesprochen. Die Bundesanstalt für Arbeit selbst hat bereits 1967 und 1968 die Zustimmung zur Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer zu einem Stundenlohn von 1,80 DM für Frauen und 2,30 DM für Männer verweigert. Auch die türkische Arbeitsverwaltung hat die Vermittlung von Arbeitskräften für die Ingridhütte erst nach schweren Bedenken gestattet. Ich bin der Auffassung, daß die Fragen der Kollegen Orgaß und Dr. Slotta in der Tat Probleme aufwerfen, die einer Antwort bedürften, nicht zuletzt die Frage des menschenwürdigen Arbeitslohnes. Nachdem mir der Sachverhalt bekanntgeworden ist, habe ich veranlaßt, daß anhand dieses Falles generell geprüft und mit der Bundesanstalt für Arbeit erörtert wird, ob nach geltendem Recht die Vermittlung von ausländischen Arbeitskräften zu Bedingungen versagt werden kann, die in einem eklatanten Mißverhältnis zu den tariflichen Löhnen stehen. Die Präsidenten der Landesarbeitsämter haben schon am Dienstag dieser Woche in Bonn die Möglichkeiten erörtert. Sollten die Verhandlungen mit der Bundesanstalt ergeben, daß die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes nicht ausreichen, um diese Fragen befriedigend zu lösen, so wird die Bundesregierung diesem Hohen Hause alsbald Gesetzesänderungen vorschlagen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Statssekretärs Rohde vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Buschfort (Drucksache VI/480 Fragen A 76 und 77) : Ist sichergestellt, daß Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die Behandlung von Kiefer- und Zahnstellungsanomalien gemäß § 182 RVO auf Krankenschein erhalten? Trifft es zu, daß die beteiligten kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen sich zur Zeit nicht bereit finden, die Behandlungen der Kiefer- und Zahnstellungsanomalien von RVO-Versicherten zu -gewährleisten, so daß sich eine Vielzahl von Sozialgerichtsverfahren hierdurch ergeben hat? Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Behandlung von Kiefer- und Zahnstellungsanomalien auf Krankenschein zu gewähren, wenn diese Anomalien Krankheit im Sinne der Reichsversicherungsordnung (§ 182 RVO) sind. Ich weiß, daß sich dazu in den vergangenen Jahren eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten ergeben haben. Aus Gerichtsentscheidungen der jüngsten Zeit geht hervor, daß Sozialgerichte in Streitfällen Kiefer-und Zahnstellunganomalien als Krankheit in dem genannten Sinne bestätigt haben. Im übrigen ist es Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörden der Krankenkassen, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu achten. Soweit meinem Hause Einzelfälle bekanntgeworden sind, in denen Krankenkassen bei Kiefer- und Zahnstellungsanomalien eine Krankenscheinbehandlung abgelehnt haben, habe ich die zuständigen Aufsichtsbehörden damit befaßt. Vor einiger Zeit hat im übrigen das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung den Bundesausschuß der Zahnärzte und Krankenkassen ersucht, Richtlinien zu beschließen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische Versorgung der Versicherten auch durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenzahnärzte gewährleisten. Der Bundesausschuß hat die Beratungen darüber aufgenommen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des 1926 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache VI/480 Fragen A 85 und 86) : Wie weit sind die Bemühungen vorangeschritten, einzelne leichtere Tatbestände des derzeitigen Lebensmittelstrafrechts in das Ordnungswidrigkeitenrecht zu überführen? Welche Tatbestände werden von einer solchen Regelung voraussichtlich betroffen sein? In dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Erzeugnissen und Bedarfsgegenständen, der zur Zeit mit den betroffenen Wirtschaftskreisen erörtert wird und der bis Ende dieses Jahres den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden soll, ist vorgesehen, bestimmte Straftatbestände des geltenden Lebensmittelrechts in Ordnungswidrigkeitentatbestände umzuwandeln. Als Ordnungswidrigkeiten sollen künftig Verstöße gegen die zum Schutz vor Täuschung erlassenen Kennzeichnungsvorschriften behandelt werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, bestimmte fahrlässig begangene Verstöße, soweit sie einen geringeren Unrechtsgehalt haben, als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln. Hier sind insbesondere fahrlässig begangene Verstöße gegen Zusatzstoffregelungen und die ihnen entsprechenden Bestimmungen sowie fahrlässige Verstöße gegen gesetzliche Verbote zum Schutz vor Täuschung und die entsprechenden Rechtsverordnungen zu nennen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Krefeld) (Drucksache VI/480 Fragen A 87 und 88) : Ist der vom Statistischen Bundesamt für 1968 festgestellte Rückgang der Tuberkulose um 10 000 Erkrankungen auf 211 075 in der Bundesrepublik Deutschland als Folge einer Abnahme an Erstinfektionen zu verstehen, oder ergibt er sich durch die Erhöhung der Sterbequote bei älteren inoperablen und durch die klassischen Tuberkulostatika nicht mehr zu beeinflussenden Erkrankungen? Ist die von vielen Ärzten gemachte Angabe auch 1968 überprüft worden, daß gerade in ländlichen Gegenden die Lungentuberkulose als Erstinfektion sehr progressiv verläuft und sich bald nach Behandlungsbeginn eine Resistenz der Erreger gegen die klassische Tuberkulostatika einstellt? Die Mortalitätsstatistik weist für die Tuberkulose nicht nur keine Erhöhung, sondern einen langsamen, aber stetigen Rückgang aus, 1960: 9 223, 1965: 7 574, 1968: 6 299. Die Abnahme des Bestandes an aktiven Tuberkulosen ist ein Saldo aus Abgängen durch Tod oder Heilung und Neuzugängen. Da die Todesquote sinkt, die Heilungsquote in etwa stetig sein dürfte, kann die Abnahme somit auf den Rückgang an Erstinfektionen zurückgeführt werden. Dies ist auch am Rückgang der tuberkulinpositiven Schulanfänger abzulesen, deren Prozentzahl z. B. in Baden-Württemberg von 5,4 in 1961 auf 3,9 in 1966 zurückging. Ich kenne keine wissenschaftlich tragfähigen Unterlagen, aus denen sich ,ein unterschiedlicher Verlauf der Tuberkulose in Stadt und Land .ergäbe. Falls Ihnen solche wissenschaftlichen Arbeiten bekannt sind, wäre ich für eine Quellenangabe dank-bar. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI/480 Frage A 91) : Trifft eine Pressemeldung zu, wonach die Bundesrepublik Deutschland in Europa das Land mit den prozentual höchsten Krebserkrankungen sei und die größte Sterbeziffer bei dieser Krankheit habe? Da in der Bundesrepublik keine Morbiditätsstatistik über bösartige Neubildungen geführt wird, liegen mir keine amtlichen Zahlen über die an Krebs erkrankten Personen vor. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir die Pressemeldung zugänglich machen würden, wonach die Bundesrepublik in Europa das Land mit den prozentual höchsten Krebserkrankungen ist. Die Pressemeldung, wonach die Bundesrepublik in Europa das Land mit der größten Sterbeziffer an Krebs ist, trifft nicht zu. Nach einer mir vorliegenden Veröffentlichung der WHO über die Krebssterblichkeit in ihren Mitgliedstaaten hatten im Jahre 1966 die Länder Belgien, Luxemburg und Österreich eine höhere Sterbeziffer an ,bösartigen Neubildungen als die Bundesrepublik. So starben hieran im Jahre 1966 von 100 000 Einwohnern in der Bundesrepublik 230 Menschen, in Belgien 237, in Luxemburg 260 und in Österreich 261. Diese Ziffern sind im übrigen für einen Ländervergleich ohnehin nur sehr bedingt brauchbar, da sie den unterschiedlichen Altersaufbau der einzelnen Länder und die sich daraus ergebenden Sterblichkeitsunterschiede nicht berücksichtigen. Dennoch muß zugegeben werden, daß die Bundesrepublik hinsichtlich der Krebssterblichkeit recht hoch liegt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 13. März 1970 auf ,die Mündliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/480 Frage A 93) : Ist die Bundesregierung bereit, die vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften geplante zentrale Erfassung aller in Deutschland lebenden Querschnittsgelähmten zu unterstützen? Wie ich bereits in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke in der Fragestunde am 26. Februar 1970 zum Ausdruck gebracht habe, wurden über die Möglichkeiten der Erfassung der Querschnittsgelähmten sehr eingehende Erörterungen geführt, an denen auch Vertreter des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften teil- Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 1927 genommen haben. Alle Beteiligten hielten es für unerläßlich, zunächst in einer sogenannten Feldstudie die verschiedenen Methoden für eine optimale Erfassung der Querschnittsgelähmten zu testen. Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Studie werden die Möglichkeiten einer Erhebung auf Bundesebene geprüft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann daher noch nicht gesagt werden, wie und auf welche Weise die vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften geplante Erfassung ,der in der Bundesrepublik lebenden Querschnittsgelähmten unterstützt werden kann. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/480 Frage A 94) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Status der noch freiberuflich tätigen Hebammen sowohl hinsichtlich des Einkommens als auch der Funktion zu verbessern? Die Bundesregierung hat die Vorarbeiten für eine Erhöhung der von den Krankenkassen den freiberuflich tätigen Hebammen für Hebammenhilfe zu zahlenden Gebühren getroffen und die Beratung darüber mit den Beteiligten (Hebammen und Krankenkassen) aufgenommen. Die Gebührenerhöhung soll die seit der letzten Anhebung der Gebühren erfolgten Tariferhöhungen im Bereich des öffentlichen Dienstes berücksichtigen, um das Einkommen der freiberuflich tätigen Hebammen dem der angestellten Hebammen anzugleichen. Die entsprechende Rechtsverordnung wird in Kürze dem Bundesrat vorgelegt werden. Im übrigen befindet ,sich das Hebammenwesen in einem Wandel. Es ist beabsichtigt, das Hebammenrecht umzugestalten, wobei auch die Frage der Anstellung der Hebammen diskutiert werden wird. Die Bundesregierung wird in Kürze in Überlegungen zu einem neuen Hebammenrecht mit den Beteiligten, insbesondere mit den Ländern eintreten. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. März 1970 .auf die Mündlichen Fragen des Abgeordnenten Tobaben (Drucksache VI/480 Fragen A 95 und 96) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der norddeutschen Küstenländer, daß in absehbarer Zeit neben dem in Bau befindlichen Elbtunnel bei Hamburg ein weiterer fester Elbübergang zwischen Stade und Cuxhaven erforderlich ist? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der mangelhaften Verkehrsstruktur des Küstenraums für die in Frage 95 genannten Bauprojekte Finanzierungsmöglichkeiten, wie sie der Elbbrückenverein Glückstadt anbietet, zu akzeptieren? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Der Bundesminister für Verkehr hat schon im Mai 1969 während seiner Inpektionsreisen in den 4 Küstenländern die sog. Küstenautobahn von Ostholstein zur niederländischen Grenze westlich Leer mit festen Übergängen über die Unterelbe und die Unterweser als Ergänzung des Bundesfernstraßennetzes Küstengebiet ,ausdrücklich anerkannt. Für den in Frage 95 erwähnten Elbtunnel bei Hamburg kommt eine private Finanzierung nicht in Betracht. Der Bau dieses Tunnels, der im Zuge der Bundesautobahn Hamburg—Flensburg seit Juni 1968 in Bau ist, wird aus Haushaltsmitteln (60 % Bund, 40 % Land Hamburg) finanziert. Die Frage, ob die vom Elbbrückenverein e. V. Glückstadt für einen festen Elbübergang bei Glückstadt angebotene (Finanzierungsmöglichkeit in Betracht kommt, wird erst akut, wenn aufgrund der notwendigen Untersuchungen die Linienführung sowie die technische Lösung und deren Kosten bekannt sind und wenn auch die besondere Dringlichkeit im Rahmen des „Ausbauplanes für die 'Bundesfernstraßen in den Jahrein 1971-1985" zu bejahen ist. Dann erst kann beurteilt werden, ob der neue Elbübergang allein nu t Haushaltsmitteln finanziert oder ob ausnahrnsweise eine andere, etwa die vorn Elbbrückenverein zwecks Beschleunigung angebotene private Finanzierung erwogen werden kann. Hierzu wäre übrigens ein besonderes Gesetz gemäß § 7 Bundesfernstraßengesetz erforderlich. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (Drucksache VI/480 Frage A 97) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Referendarzeit von Ingenieuren bei der Deutschen Bundesbahn verkürzt werden sollte, um die Laufbahn für den Nachwuchs attraktiver zu gestalten? Die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß eine Verkürzung der Referendarzeit in der Tat die Attraktivität der Laufbahn gewährleistet. Dem wird im Rahmen des geltenden Rechts weitgehend dadurch entsprochen, daß Zeiten praktischer Tätigkeit auf die Referendarzeit Sinne einer Verkürzung angerechnet werden. Von dieser Anrechnungsmöglichkeit macht die Deutsche Bundesbahn in vollem Umfange Gebrauch. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache VI/480 Frage A 98) : 1928 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 Welche Beträge müssen auf Grund der EWG-Verordnung zur Normalisierung der Eisenbahnkonten in den Bundeshaushalt 1971 eingestellt werden, und welche Beträge wurden in den Bundeshaushalt 1970 aufgenommen? Aufgrund von EWG-Verordnungen sind zur Normalisierung der Eisenbahnkonten in den Bundeshaushalt 1970 inisgesamt 2 328 Mio DM aufgenommen worden. Hinsichtlich der Einzelbeträge darf ich auf den Entwurf .des Bundeshaushaltsplans 1970, Kap. 1202, Tit. 682 11 und 682 12, verweisen. Die diesen Bundesleistungen zugrunde liegenden Tatbestände müssen auch im Entwurf des Bundeshaushalts 1971 berücksichtigt werden. Die Bemessung der ,einzelnen Ansätze muß jedoch den Beratungen über den Entwurf des Bundeshaushalts 1971 vorbehalten bleiben. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache VI/480 Frage A 99) : In Höhe welcher Summe können zur Zeit Bauaufträge auf der Basis des Bundeshaushaltes 1970 im Bundesfernstraßenbau vergeben werden? Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung darf nur über 60% der Ansätze für Investitionen abzüglich der vorgesehenen Sperrbeträge verfügt werden. Der hiernach für die Bundesfernstraßen vorläufig freigegebene Betrag ist durch Aufträge — hauptsächlich aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen des Vorjahres — im wesentlichen bereits vertraglich festgelegt. Weitere Bauaufträge können daher z. Z. in nennenswertem Umfang nicht mehr vergeben werden. Das wird voraussichtlich erst wieder möglich sein, wenn der Bundeshaushalt gesetzlich festgestellt ist. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Griesinger (Drucksache VI/480 Frage A 100) : Wann ist mit der Zusammenfassung der beiden Oberbetriebsleitungen in Stuttgart und Essen zu einer zentralen Transportleitung mit dem Sitz in Mainz zu rechnen, die zur Straffung der Organisation der Deutschen Bundesbahn im Rahmen des Verkehrspolitischen Programms der Bundesregierung vorgesehen ist? Die Errichtung der Zentralen Transportleitung in Mainz, in der u. a. die beiden Oberbetriebsleitungen aus Stuttgart und Essen aufgehen sollen, hängt eng mit der Neuorganisation der Mittelinstanz der DB zusammen. Hierzu habe ich erst kürzlich gegenüber dem Kollegen Schmidt (Kempten) schriftlich Stellung genommen. (Vgl. Anlage 55 zum Protokoll der 32. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 1544.) Darauf darf ich verweisen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/480 Frage A 101): Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die seit langem bestehende gesundheitspolitische Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung zu erfüllen, wonach — besonders in den Städten — Ärzten im Bereich ihrer Praxis im Interesse schneller ärztlicher Hilfeleistungen ausreichende Parkmöglichkeiten bzw. Parkerleichterungen im Straßenverkehr gewährt werden können? Erleichterungen für Ärzte im Straßenverkehr gibt es. Seit 1959 bestehen Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums über Ausnahmen vom Parkverbot für Ärzte, nach denen die Länder einheitlich verfahren. Soweit sich vereinzelt Schwierigkeiten bei Durchführung dieser Richtlinien ergeben, versucht das Bundesverkehrsministerium, diese durch Fühlungnahme mit den obersten Landesbehörden auszuräumen. Ferner darf seit Juli 1969 an Kraftfahrzeugen von Ärzten während des Einsatzes zur Hilfeleistung in Notfällen ein gelbblinkender Dachaufsatz mit der Aufschrift „Arzt Notfalleinsatz" geführt werden. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/480 Frage A 103) : Trifft es zu, daß Schwerbeschädigte als Beamte der Deutschen Bundespost bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen befördert werden können, auch wenn gerade keine entsprechende Planstelle frei ist, daß dies aber für Beamte der Deutschen Bundesbahn nicht vorgesehen ist, und was steht gegebenenfalls der wünschenswerten Angleichung der Laufbahnvorschriften in diesem Punkt entgegen? Entgegen Ihrer Annahme haben Bahn und Post eine einheitliche Praxis. Die Deutsche Bundesbahn hat ebenso wie die Deutsche Bundespost zugelassen, daß die in § 4 Schwerbeschädigtengesetz genannten Schwerbeschädigten a) Kriegsblinde und Blinde, b) Hirnbeschädigte und Tuberkulöse, c) sonstige Schwerbeschädigte mit einer Erwerbsminderung um wenigstens 80 v. H. ohne Rücksicht auf die Wertigkeit der von ihnen wahrgenommenen Dienstposten im Rahmen der besetzbaren Planstellen bis in das Spitzenamt ihrer Laufbahn befördert werden können, wenn davon ausgegangen werden kann, daß ihnen ohne ihr Leiden ein entsprechender Beförderungsdienstposten übertragen worden wäre. Zur Klarstellung möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundespost ebenso wie die Deutsche Bundesbahn die Beförderung der genannten Schwerbeschädigten zwar nicht von der Wahrnehmung eines entsprechenden Dienstpostens, wohl Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 1929 aber von dem Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle abhängig macht. Die Durchführung von Beförderungen außerhalb des Stellenplanrahmens wäre haushaltsrechtlich nicht zulässig. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (Drucksache V1/480 Fragen A 104 und 105) : Billigt die Bundesregierung die Aufhebung von Poststellen in kleinen Gemeinden unter 300 Einwohnern? Sind die bisherigen Auflösungen oder sollen die künftigen mit der jeweiligen Landesregierung im Hinblick auf die festgelegten Grundsätze der Landesplanung und der Verwaltungsreform abgesprochen werden? Es ist nicht beabsichtigt, in Landorten unter einer bestimmten Größe generell die Poststellen aufzuheben. Bei der Entscheidung über Einrichtung, Betrieb und Aufhebung von Poststellen werden vielmehr die örtlichen postalischen Verhältnisse und die überschaubare kommunalpolitische und wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Gebiete gebührend berücksichtigt, und zwar auch im Zusammenhang mit Maßnahmen der Landesplanung und der Verwaltungsreform. Die Postämter und Oberpostdirektionen halten in diesen Fragen enge Verbindung mit den Gemeinde- und Kreisverwaltungen sowie mit den Regierungspräsidenten. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache VI/480 Frage A 106) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zu verhindern, daß immer mehr Bürger unserer Städte durch den Bau von Hochhäusern in ihren niedrigen Häusern im Fernsehempfang empfindlich gestört werden? Technisch gesehen kommen als Abhilfe für Fernseh-Empfangsstörungen, die als Folge der Hochhausbebauung entstehen, Großgemeinschaftsantennenanlagen oder Kabelfernsehen in Betracht. Die. Hauptschwierigkeiten liegen jedoch im rechtlichen Bereich. Der Arbeitskreis „Rundfunkempfangsantennen", in dem verschiedene Ressorts der Bundesregierung, die Länder sowie alle betroffenen Interessengruppen vertreten sind, bemüht sich gegenwärtig um Lösungsmöglichkeiten. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 13. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kern (Drucksache VI/480 Fragen A 116 und 117) : Gibt es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland vertragliche Abmachungen, wonach griechische Lehrer an deutschen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland zur Unterrichtung griechischer Kinder angestellt werden müssen? Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß solche Lehrer an deutschen Schulen unterrichten, obwohl sie keine pädagogischen Vorbildungen und keine deutschen Sprachkenntnisse haben und ihr Unterricht darauf auszugehen scheint, über die Kinder die politische Einstellung der Eltern zu erfahren und zu beeinflussen? Ich beantworte die Frage mit Nein. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland bestehen keine vertraglichen Abmachungen, wonach griechische Lehrer an deutschen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland zur Unterrichtung griechischer Kinder eingestellt werden müssen. Weder das deutsch-griechische Kulturabkommen vom 17. Mai 1956 noch die Anwerbevereinbarung vom 30. März 1960 enthalten Bestimmungen über die Unterrichtung der Kinder von Gastarbeitern. Die schulische Betreuung der Kinder von Gastarbeitern ist Sache der Länder und wird nach einem Beschluß der Kultusministerkonferenz der Länder vom 14./15. Mai 1964 von den Unterrichtsverwaltungen in deutschen Schulen durchgeführt. An Orten, wo sich zahlreiche Gastarbeiter aufhalten, sind von deren Heimatländern entsandte Lehrer tätig, die zusätzlichen Unterricht in den Muttersprachen der Kinder erteilen (außer der Muttersprache z. B. Heimatkunde, Geschichte und Religion). Über die Erteilung des Unterrichts durch ausländische Lehrer besagt der o. a. Beschluß der Kultusministerkonferenz in Ziff. 3 folgendes: Der Förderung der ausländischen Kinder in ihrer Muttersprache kommt eine besondere Bedeutung zu. Dieser Unterricht wird in der Regel durch Lehrkräfte erteilt, die durch die diplomatischen Vertretungen der Heimatländer vermiltelt wurden. Die Unterrichtsverwaltung sollen für diese besonderen Kurse in der jeweiligen Muttersprache der ausländischen Kinder zusätzliche Hilfe gewähren ... In allen Bundesländern werden die ausländischen Lehrkräfte nach den ihrer Vorbildung entsprechenden Gruppen des Bundesangestelltentarifs angestellt und von den Ländern bezahlt. Auch die zweite Frage beantworte ich mit Nein. Dem Auswärtigen Amt sind keine Mitteilungen darüber zugegangen, daß griechische Lehrer, die an deutschen Schulen unterrichten, keine pädagogischen Vorbildungen und keine deutschen Sprachkenntnisse haben und daß ihr Unterricht darauf ausgeht, über die Kinder die politische Einstellung der Eltern zu erfahren und zu beeinflussen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 7. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Moersch (Drucksache VI/480 Frage B 1): 1930 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 Ist die Bundesregierung bereit, mir eine Aufstellung aller von ihr bezogenen Presse- und Informationsdienste einschließlich ihrer Kosten zu geben? Die Bundesregierung ist bereit, Ihnen die erbetene Aufstellung zu geben. Zu diesem Zweck ist jedoch eine genaue Erhebung bei den Bundesressorts erforderlich. Sobald mir die Informationen zur Verfügung stehen, werde ich Ihnen die Aufstellung zuleiten. Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen werden, daß zu den Presse- und Informationsdiensten im Sinne Ihrer Anfrage nicht das Material der Nachrichtenagenturen gehört. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Offergeld (Drucksache VI/480 Fragen B 2 und 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedenen Vorstellungen über die Wärmebelastbarkeit des Hochrheins, die für den Bau von Atomkraftwerken von ausschlaggebender Bedeutung ist? Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Ansicht einer Schweizer Expertengruppe die jetzt in der Schweiz schon bewilligten Atomkraftwerke bei ungünstigen Verhältnissen die Kühlwasserkapazität des Hochrheins schon überbeanspruchen, und wird die Bundesregierung deshalb in den bevorstehenden Verhandlungen mit der Schweiz darauf hinwirken, daß die Fortführung der Schweizer Kraftwerkprojekte bis zur Klärung der offenen Fragen mit der Bundesrepublik Deutschland zurückgestellt wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Sachverständigen Baden-Württembergs und der Schweiz zu weitgehend übereinstimmenden Auffassungen über die Wärmebelastbarkeit des Hochrheins gekommen sind. Es bestehen in dieser Frage kaum verschiedene Vorstellungen. Über die Frage, nach welchen Grundsätzen die Kühlkapazität dies Hochrheins auf die Anlieger verteilt werden wird, bestehen noch keine vertraglichen Abmachungen. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat gegenüber der schweizerischen Regierung ihre Bereitschaft erklärt, hierüber alsbald in Verhandlungen einzutreten. Eine formelle Antwort der schweizerischen Regierung steht noch aus. Die von Ihnen wiedergegebene Ansicht einer schweizerischen Expertengruppe ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die zwischen den Sachverständigen Baden-Württembergs und der Schweiz bislang geführten Gespräche rechtfertigen nicht die Annahme, daß eine Überbeanspruchung der Kühlwasserkapazität dies Hochrheins durch die in der Schweiz schon bewilligten Atomkraftwerke gegeben sein könnte. Die Bundesregierung wird sich in den von ihr vorgeschlagenen Verhandlungen mit der Schweiz bemühen, die Auswirkungen der Kühlwassereinleitungen ,der geplanten Kernkraftwerke im Hochrheingebiet im Zusammenhang zu behandeln, und bei der Bemessung der Anteile an der Kühlwasserkapazität des Hochrheins zu einer gerechten Einigung zu gelangen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 12. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/480 Frage B 4) : Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten von Mietern bekannt, die darauf beruhen, daß bei langjährigen Mietverhältnissen die langen Kündigungsfristen nach § 565 Abs. 2 Satz 2 BGB, bei Tod nach § 569 BGB, bei Versetzung nach § 570 BGB oder bei Aufnahme in eine Anstalt, ein Heim oder Altenheim einer zeitgerechten Auflösung des Mietverhältnisses entgegenstehen? 1. Die langen Kündigungsfristen nach § 565 Abs. 2 Satz 2 BGB wirken sich im Falle des Todes des Mieters und bei Versetzung von Mietern, die Beamte, Soldaten, Geistliche oder Lehrer sind, nur dann aus, wenn der Erbe des gestorbenen Mieters oder der versetzte Mieter nicht für den ersten Termin kündigt, für den die Kündigung zulässig ist (vgl. § 569 Abs. 1 Satz 2 und § 570 Satz 2). Wird für den ersten zulässigen Termin gekündigt, so gilt — unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses — die gesetzliche Kündigungsfrist des § 565 Abs. 2 Satz 1; die Kündigung ist also am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Das ergibt sich aus § 565 Abs. 5, der für Kündigungen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist — hierzu gehören u. a. Kündigungen nach den §§ 569 und 570 —, bei Mietverhältnissen über Wohnraum, die nicht unter § 565 Abs. 3 fallen, nur auf § 565 Abs. 2 Satz 1 verweist. Schwierigkeiten in solchen Fällen sind nicht bekanntgeworden. 2. An das Bundesministerium der Justiz werden gelegentlich Klagen von Mietern herangetragen, die ihre Wohnungen aus den verschiedensten Gründen vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder vor Ablauf der Kündigungsfrist räumen wollen, deren Vermieter aber Zahlung des Mietzinses bis zum Ende des Mietverhältnisses verlangen. Nach geltendem Mietrecht können auch solche Fälle meistens angemessen geregelt werden: Nach § 552 Satz 2 und 3 BGB wird der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit, soweit der Vermieter die Mieträume während der Mietzeit anderen zum Gebrauch überläßt oder selbst in Besitz nimmt (z. B. zur Durchführung von Reparaturen oder Modernisierungen). Der Mieter kann außerdem vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen; verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis bei den in § 549 Abs. 1 Satz 2 angegebenen Voraussetzungen vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (s. dazu oben unter 1) kündigen. Die Bundesregierung wird jedoch weiter beobachten, ob gesetzgeberische Maßnahmen vorgeschlagen sind. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 1931 Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache VI/480 Fragen B 5 und 6) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen gegen Mietwucher nicht ausreichen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Schutzbestimmungen zugunsten der Mieter zu ändern, und bis wann ist gegebenenfalls damit zu rechnen? Unser Strafrecht besitzt zwei Vorschriften gegen den Mietwucher: Für den sog. Individualwucher, die Ausbeutung der wirtschaftlichen Bedrängnis eines bestimmten einzelnen, gilt § 302 e des Strafgesetzbuchs. Gegen die volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigte Ausnutzung allgemeiner Schwierigkeiten, den sog. Sozialwucher, ist dagegen die Straf- und Bußgeldvorschrift des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes (mit der gesetzlichen Überschrift „Preisüberhöhung") gerichtet. Was § 302 e des Strafgesetzbuchs betrifft, ist Ihre Frage zu bejahen. Ich hatte schon in meiner Antwort auf die mündliche Frage des Herrn Kollegen Bäuerle in ,der Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Dezember 1969 bemerkt, daß die Vorschrift zur Zeit im Kampf gegen den Mietwucher eine stumpfe Waffe ist. Zur Annahme des in ihr enthaltenen wesentlichen Tatbestandsmerkmals „Notlage" genügt nach herrschender Meinung nicht „die bloße Zwangslage, sich eine Wohnung beschaffen zu müssen", sondern es muß „eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lebensführung des Betroffenen durch die von ihm zu zahlende überhohe Miete hinzukommen" (Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen Band 11 Seite 182 [185] mit weiteren Nachweisen). Außerdem ist die Vorschrift, was ungerechtfertigt ist, nur bei Bewerbs- oder gewohnheitsmäßiger Begehung anwendbar. Die Bundesregierung wird deshalb für eine Änderung der Wuchervorschrift des § 302 e des Strafgesetzbuchs eintreten. Sie wird eine Neufassung im Rahmen der geplanten Reform des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs vorschlagen. § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes, der für die meisten der als Mietwucher bezeichneten Fälle in Betracht kommt, hat zwar Schwächen, wie ich schon in meiner Antwort auf die mündliche Frage des Herrn Kollegen Bäuerle dargelegt hatte. Solche Schwächen sind aber nach allen seit 1915 gesammelten Erfahrungen mit den Vorgängern der Vorschrift wohl unvermeidbar. Die wertausfüllungsbedürftigen, mehr im volkswirtschaftlichen Bereich beheimateten Tatbestandsmerkmale „Mangellage" und „unangemessen hoch" lassen sich leider nicht in einer mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen zu vereinbarenden und strafrechtlich befriedigenden Weise genauer umschreiben, wie vielfache Prüfungen ergeben haben. Nach dem mir vorliegenden Material scheint § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes in der Praxis durchaus von Nutzen zu sein, und zwar vor allem dadurch, daß er — anders als eine reine Strafvorschrift — es ermöglichte, im Verhandlungswege eine Herabsetzung überhöhter Mietpreise zu erreichen. Allerdings sind die Ergebnisse der von den Verwaltungsbehörden durchzuführenden Bußgeldverfahren regional recht verschieden. Es dürfte weitgehend auf die Handhabung durch die Verwaltungsbehörden ankommen. Nähere Hinweise hat der Bundesminister für Wirtschaft in einem an die Länder gerichteten Rundschreiben vom 27. Februar 1967 (Bundesbaublatt 1967 Seite 132) gegeben. Eine Änderung des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes beabsichtigt die Bundesregierung daher nicht vorzuschlagen. Die Bundesregierung hält auch derzeit keine wesentlichen Änderungen des sozialen Mietrechts für erforderlich. Durch das Dritte Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1248) ist die Rechtsstellung der Mieter wesentlich verbessert worden. Das soziale Mietrecht gewährleistet seither — wie die bisher bekanntgewordenen Gerichtsentscheidungen zeigen — eine gerechte Berücksichtigung der Interessen der Vermieter und der Mieter, insbesondere der sozial schutzbedürftigen Mieter. Auch Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatzwohnraum, namentlich in Orten oder auf Teilmärkten, in denen die Wohnraumversorgung noch nicht ausgeglichen ist, können angemessen berücksichtigt werden. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 11. März 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/480 Fragen B 7 und 8) : Wie kann zweifelsfrei festgestellt werden, ob ein Unternehmer im Zonenrandgebiet bei einer Betriebserweiterung im Sinne der Richtlinien des Regionalen Förderungsprogramms infolge gleichzeitiger Inanspruchnahme der Investitionszulage und eines Kredites aus öffentlichen Mitteln Teile dieses Kredites zu einem späteren Zeitpunkt zurückbezahlen muß? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vom Bundesminister für Wirtschaft gegebene Bescheinigung über die volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit eine ausreichende Antragsgrundlage für die Gewährung einer Investitionszulage darstellt, d. h., daß die Beantragung von Investitionszulage für Investitionen im Jahre 1969 bis 31. März 1970 über das zuständige Finanzamt und eine nochmalige Prüfung der Förderungswürdigkeit unterbleiben können? Die Richtlinien des Bundes über die Verwendung der Mittel im Regionalen Förderungsprogramm vom 1. August 1969 legen ,die Förderungsobergrenzen für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft fest. Der Höchstwert der Förderung kann durch Kombination verschiedener Hilfen (verlorene Zuschüsse, Investi tionszulage, zinsgünstige Kredite) erreicht werden. Der Subventionswert der einzelnen Hilfen ist festgelegt. Wird nachträglich eine Veränderung der Finanzierungsweise beantragt und soll etwa ein zinsgünstiger Kredit durch die Investitionszulage ersetzt werden, so ist nach den Richtlinien des Bundes nur der Teilbetrag des zinsgünstigen Kredites sofort zurückzuzahlen, der über die Förderungsobergrenze 1932 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 hinausführt. Die Investitionszulage ist somit voll in das Förderungsprogramm des Bundes integriert. Da die Länder den Förderungsobergrenzen ebenso wie dem Investitionszulagegesetz zugestimmt haben, ist anzunehmen, daß sie bei Umstellungen der Finanzierung von Investitionsvorhaben ebenso verfahren. Der Bundesminister für Wirtschaft bestätigt in der Bescheinigung nur das Vorliegen der in § 1 Abs. 4 InvZulG genannten Voraussetzungen, während das Finanzamt ,die in § 1 Abs. 1 und 3 genannten Tatbestände für die Berechnung der Investitionszulage festzustellen hat. Daher reicht die Bescheinigung allein als Antragsgrundlage nicht aus. Die Bescheinigung ist jedoch im Verfahren über die Gewährung ,der Investitionszulage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verbindlich, sie unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Finanzbehörde und Finanzgerichte (s. auch Begründung zum Steueränderungsgesetz 1969, Bundestagsdrucksache V/3890, S. 26 und das Schreiben des Bundesministers der Finanzen an die Länderfinanzminister (Finanzsenatoren) vom 12. 2. 1970 — IV B/2-S 1987-9/70). Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 11. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/480 Frage B 9) : ist die Bundesregierung bereit, angesichts der großen Bedeutung der Gewerbeförderung die Ansätze der Gewerbeförderungsmittel in der zukünftigen mittelfristigen Finanzplanung zu erhöhen? Die Bundesregierung hat bereits am 12. Februar 1968 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache Nr. V/2531) die große Bedeutung hervorgehoben, .die sie der Gewerbeförderung als Instrument der Strukturpolitik beilegt. Sie kündigte darin an, daß für Gewerbeförderungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Ländern und den Trägern dieser Maßnahmen eine mittelfristige Planung aufgestellt werde. Der aus dieser Planung sich ergebende Finanzbedarf sollte Grundlage des Mittelansatzes im Bundeshaushaltsplan sein. Dieser Ankündigung entsprechend sind die Gewerbeförderungsmittel gegenüber 1968 um etwa 1,2 Millionen DM erhöht und im Haushaltsvoranschlag 1970 mit rd. 20,8 Millionen DM angesetzt worden. Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, daß im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten ausreichende Mittel für die Gewerbeförderung bereitgestellt werden. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schanzenbach (Drucksache VI/480 FragenB 10und 11): Weshalb hat die Bundesregierung auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Langenhard bei Lahr/Schwarzwald zurückgegriffen, obwohl dieses Areal in der Nachkriegszeit zu einem sehr wichtigen Erholungsgebiet wurde? Was kann nach Ansicht der Bundesregierung getan werden, um den berechtigten Einwänden der Stadt Lahr und der umliegenden Gemeinden gerecht zu werden? 1. Das ehemalige, im Eigentum des Bundes stehende Übungsgelände Langenhard bei Lahr/Schwarzwald wurde als Standortübungsplatz für die kanadischen Heereseinheiten, die im Herbst 1970 nach Lahr verlegt werden, vorgeschlagen, weil a) es für diesen Zweck wegen seiner Größe, Struktur und Entfernung zu den Kasernen besonders gut geeignet ist, b) der Bund nach dem Landbeschaffungsgesetz (§ 1 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 Buchst. b) gehalten ist-, bei Landbeschaffungsmaßnahmen in erster Linie auf Grundbesitz der öffentlichen Hand zurückzugreifen und c) die Inanspruchnahme eines anderen vergleichbaren .Geländes dieser Größe im Raum Lahr mit größter Wahrscheinlichkeit eine ungleich schwerer wiegende Beeinträchtigung ziviler Belange mit sich bringen würde, als es bei der Freimachung des Übungsgeländes Langenhard der Fall ist. 2. Die Bundesregierung ist bestrebt, die an den Grundstücken des Übungsplatzes bestehenden Pachtverhältnisse möglichst auf gütlichem Wege zu beendigen und Nachteile für die Pächter zu vermeiden. Sie wird bei ,den verschiedenen Straßenbaulastträgern auf eine verkehrsgerechte Erschließung des Übungsplatzes Langenhard hinwirken und sich bei den kanadischen Streitkräften dafür einsetzen, daß der Übungsplatz Lungenhard in den übungsfreien Zeiten als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung erhalten bleibt. Dafür liegen gewisse Zusagen der kanadischen Streitkräfte, die um ein gutes Verhältnis zur Zivilbevölkerung bemüht sind, bereits vor. 3. Das Anhörungsverfahren gemäß § 1 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes ist bei der Landesregierung Baden-Württemberg ,am 10.Dezember 1969 eingeleitet worden. Es ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen ,Staatssekretärs Berkhan vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (Drucksache VI/480 Fragen B 12 und 13) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach zwei Offiziere der Bundeswehr wegen ihrer beabsichtigten Kandidatur bei den kommenden Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein von ihren Vorgesetzten mit der Absicht zur Rede gestellt worden sind, die Offiziere von ihrer Kandidatur abzuhalten? Wenn ja, welche disziplinare Würdigung hat dieses unkorrekte Verhalten der Kommandeure gefunden oder wird es finden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 1933 Es trifft zu, daß Pressemeldungen diesen Vorwurf erhoben haben. Ich habe eine Untersuchung ,angeordnet und zur Vorbereitung einer Entschließung den Wehrdisziplinaranwalt für das I. Korps um Ermittlungen ersucht. Diese Ermittlungen sind aufgenommen; die Untersuchung nimmt jedoch eine gewisse Zeit in Anspruch. Vom Ausgang dieser Untersuchung wird es abhängen, welche disziplinare Würdigung die Vorfälle in Plön finden werden. Dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages habe ich die sofortige Unterrichtung über das Ergebnis der Untersuchung bereits zugesagt. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache VI/480 Fragen B 14 und 15) : ist der Bundesregierung bekannt, daß von März bis Juli 1970 Teile der 16. Brigade aus Flensburg in Stärke von ca. 600 Soldaten nach Wentorf bei Hamburg verlegt werden sollen, daß aber die benötigten ca. 120 Wohnungen nicht zur Verfügung stehen, sondern sich noch im Planungsstadium befinden, also frühestens Mitte bis Ende 1971 zur Verfügung stehen könnten? Ist die Bundesregierung nicht auch der Ansicht — gerade im Zusammenhang mit Äußerungen des Bundesverteidigungsministers in letzter Zeit, daß Fragen des Wohnungs- und Sozialbereichs für Soldaten mehr Bedeutung beigemessen werden muß —, daß Truppenverlegungen auch in dieser Hinsicht besser vorbereitet werden sollten, um derartige Mißstände und Erschwernisse für Bundeswehrangehörige zu vermeiden? Nach endgültiger Festlegung der Stationierung der PzGrenBrig 16 für den Standort Wentorf am 28. 1. 1969 wurde vom Bundesministerium der Verteidigung das Wohnungsbeschaffungsprogramm um den zusätzlichen Bedarf an Wohnungen am 6. 2. 1969 aufgestockt und der zuständige Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen gebeten, diese Wohnungen erstellen zu lassen. Die Oberfinanzdirektion Kiel hat sodann auf Weisung des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen unverzüglich die vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der Bundesdarlehnswohnungen eingeleitet. Wegen der Schwierigkeiten, die bei der Auswahl der Grundstücke und der Aufstellung der Bebauungspläne auftraten, verzögerte sich der Baubeginn und damit der erwartete Fertigstellungstermin. Nachdem jedoch die Landesregierung Schleswig-Holstein Unterstützung hinsichtlich beschleunigter Aufstellung der Bebauungspläne gewährt hat, kann nunmehr mit baldigem Baubeginn gerechnet werden. Bei Truppenverlegungen wird neben den militärischen Erfordernissen stets den Problemen des Wohnungs- und Sozialbereiches für Soldaten besondere Beachtung geschenkt. Truppenverlegungen werden zeitlich so festgelegt, daß am neuen Standort auch Wohnungen zur Verfügung stehen. Hiervon wird im Einvernehmen mit den Kommandobehörden nur abgewichen, wenn der Verlegungsgrund besonders zwingend ist, so daß gewisse vorübergehende Einschränkungen für die Truppe — auch in bezug auf die Familienwohnungen — in Kauf genommen werden müssen. Im Rahmen der Neustationierung der PzGrenBrig 16 ist es aus zwingenden militärischen Gründen leider notwendig gewesen, die Führungs- und Versorgungsteile der Brigade nach Wentorf zu verlegen, ohne die Fertigstellung der Wohnungen abzuwarten. Das zur Brigade gehörende PzArtBtl 165 wird jedoch erst verlegt werden, wenn alle Voraussetzungen einschl. des Wohnungsbaues erfüllt sind. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/480 Fragen B 16 und 17): Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, die durch den Einsatz der Bundeswehr während des Hochwassers der vergangenen Wochen in breiten Teilen Deutschlands entstandenen Kosten nicht den Städten und Gemeinden anzulasten, sondern mit den im Verteidigungsetat zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu decken? Wird die Bundesregierung demzufolge dem Antrag der CDU Koblenz/Stadt (Ratsfraktion und Kreispartei) vom 6. März 1970 auf Übernahme der sonst der Bundeswehr zu erstattenden Kosten entsprechen? Nach der gegebenen verfassungsrechtlichen Lage fällt die Bekämpfung von Katastrophen im Inland in die Zuständigkeit der Länder und ihrer Gebietskörperschaften, die auch die hierfür erforderlichen Kosten zu tragen haben. Mithin sind auch dem Bund die Aufwendungen zu erstatten, die ihm durch Inanspruchnahme seiner Einrichtungen durch die Katastrophenschutzbehörden entstanden sind. Trotz dieses Grundsatzes sieht aber das Haushaltsgesetz vor, daß der Bund unter bestimmen Voraussetzungen auf die Geltendmachung seiner Forderungen bei Großkatastrophen verzichten kann. Die Bundesregierung vermag aber erst zu prüfen, ob sie bei der Hochwasserkatastrophe von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kann, wenn sich das Ausmaß der auf die Gebietskörperschaften entfallenden finanziellen Belastungen übersehen läßt. Abgesehen davon sehen die Katastrophenhilfebestimmungen der Bundeswehr vor, daß Personalkosten für die eingesetzten Soldaten nicht gefordert werden. Außerdem kann — soweit die bei der Hilfeleistung ausgeübte Tätigkeit für die Truppe ausbildungsfördernd gewesen ist — von der Bezahlung auch der Sachkosten je nach dem Grad des Ausbildungsinteresses ganz oder teilweise abgesehen werden. Die Bundesregierung kann aus den oben dargelegten Gründen im gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Erklärungen abgeben, ob und inwieweit dem Antrag der CDU Koblenz vom 6. März 1970 entsprochen werden kann. 1934 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/480 Frage B 20) : Wird die Bundesregierung bei der Gewährung von Zuschüssen und Darlehen zum Bau von Studentenwohnheimen durch andere als öffentliche Träger Auflagen über eine demokratische und soziale Ausgestaltung der Mietverträge für die Studenten machen und die Ausbezahlung der Förderungsmittel von der Einhaltung dieser Auflagen abhängig machen? Die Bundesregierung fördert den Bau und die Einrichtung von Studentenwohnheimen durch Bundesjugendplanzuschüsse des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit und Darlehen de Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen. Voraussetzung für jede Bewilligung und Auszahlung von Mitteln aus dem Bundesjugendplan ist, daß der jeweilige Träger — unabhängig von seiner Rechtsform — die Richtlinien des Bundesjugendplans und den geltenden Durchführungserlaß rechtsverbindlich anerkennt. Nach Nr. 43 Abs. 1 und 5 des Durchführungserlasses für den 21. Bundesjugendplan sind die Träger verpflichtet, zur Stärkung des mitbürgerlichen Verantwortungsbewußtvseins den Heimbewohnern Raum zur Mitwirkung in den Angelegenheiten des Heims zu gewähren, ihnen eine studiengerechte Wohn- und Arbeitsstätte zu bieten und die Unterbringungsentgelte so festzusetzen, daß sie dem gemeinnützigen Charakter des Heims und der sozialen Lage der Studierenden entsprechen. Die Darlehensmittel des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen werden nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und im Zusammenhang mit den Bewilligungen der Bundesjugendplanmittel gewährt. Die Vergabe dieser Darlehen unterliegt daher denselben Voraussetzungen wie die der Bundesjugendplanzuschüsse. Damit ist der Träger bereits nach der bisherigen Regelung gehalten, die Mietverträge jeweils demokratisch und sozial auszugestalten und ist die Auszahlung der Bundesmittel schon bisher von der Einhaltung der genannten Bedingungen abhängig. Weitere Auflagen zur Erreichung dieser Ziele werden von der Bundesregierung nicht für erforderlich gehalten. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (Drucksache VI/480 Fragen B 21 und 22) : Trifft es zu, daß im Verkehrswesen Brüsseler Beschlüsse des Ministerrates, die nach den Römischen Verträgen verbindlich sind, teilweise nicht von den Regierungen der Mitgliedstaaten, also auch der Bundesrepublik Deutschland, durchgeführt werden? Ist die Bundesregierung in der Lage, die rückständigen Auflagen bekanntzugeben? Die Bundesregierung ist bemüht, die Beschlüsse des Rats der Europäischen Gemeinschaften so schnell wie möglich durchzuführen und, soweit notwendig, durch nationale Rechtsvorschriften zu ergänzen. So hat die Bundesrepublik im Anschluß an die Ratstagungen vom Juli 1968 und März 1969 in kürzester Frist und noch vor Inkrafttreten der EWG-Bestimmungen folgende nationalen Regelungen zur Durchführung der beschlossenen EWG-Verordnungen erlassen: a) Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1018/68 über die Bildung eines Gemeinschaftskontingents für den Güterkraftverkehr vom 19. 12. 68, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1366. b) Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 vom 18. 8. 69, Bundesgesetzblatt Teil I S. 209. (Tarifverordnung für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr) c) Eine Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 vom 22. 8. 69, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1307. (sog. Sozialvorschriften im Straßenverkehr) Freilich läßt sich bei den oft sehr kurz angesetzten Fristen nicht immer vermeiden, daß die EWG-Verordnungen bei ihrem Inkrafttreten noch nicht in allen Einzelheiten vollzogen werden können. So haben z. B. die Bundesminister für Verkehr und für Arbeit und Sozialordnung im August 1969 mit Zustimmung des Bundesrats die oben unter c) genannte Durchführungsverordnung zu den Sozialvorschriften für den Straßenverkehr erlassen. Dabei war es jedoch nicht möglich, in der Verordnung die nationalen Strafvorschriften für den Fall von Verstößen gegen die EWG-Verordnung festzulegen, weil es dazu eines förmlichen Bundesgesetzes bedarf. Mit Rücksicht auf die auslaufende Legislaturperiode konnte Mitte 1969 aber kein Gesetzentwurf mehr eingebracht werden. Vielmehr mußte die entsprechende gesetzliche Regelung dem 6. Deutschen Bundestag vorbehalten bleiben. Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 sollten die Mitgliedstaaten bis zum 1. 9. 69 Tarife für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr festsetzen. Von deutscher Seite lagen dafür alle Voraussetzungen vor. Es gelang jedoch nicht, mit allen EWG-Partnern innerhalb dieser Frist zu einer Einigung zu gelangen; zum Teil fehlten auch die Erfahrungen zum Abschluß solcher bilateralen Tarifabkommen. Die bilateralen Tarife werden daher voraussichtlich erst am 1. 9. 70, also ein Jahr später als vorgesehen, eingeführt werden können. Jedoch hat die Bundesrepublik — im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten — alle übrigen Durchführungsbestimmungen zur Tarifverordnung einschließlich der zur Überwachung erforderlichen Rechtsvorschriften rechtzeitig in Kraft gesetzt. Im Anschluß an die letzte Ratstagung am 26./ 27. Januar 1970 sind nationale Regelungen nicht zu erlassen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 1935 Es steht noch die Durchführung folgender beider EWG-Verordnungen teilweise offen — der Sozialvorschriften im Straßenverkehr, soweit es sich um die Strafvorschriften handelt, — der Tarifverordnung, soweit die bilateralen Tariftverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (Drucksache VI/480 Fragen B 23 und 24) : Bis wann ist die Bundesregierung bereit, den Bahnübergang Karlstadt-Nord im Zuge der Bundesbahnstrecke WürzburgGemünden, der zu den am stärksten frequentierten im Bundesgebiet gehört, zu beseitigen und das dazu notwendige Brückenbauwerk einschließlich der Entlastungsstraße entlang der Bahnstrecke im Stadtbereich Karlstadt zu verwirklichen? Wann wird das im neuen Bundeshaushalt mit einem Leertitel aufgeführte Projekt der Schrankenbeseitigung und Umgehungsstraße in Gänheim (B 26) im Zuge der Bahnstrecke GemündenSchweinfurt verwirklicht? Die Planung für die Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges Karlstadt-Nord-Eußenheimer Schranke — und für die Entlastungsstraße entlang der Bahnstrecke — Verlegung der Bundesstraßen 26 und 27 im Stadtbereich — ist abgeschlossen. Das Das Planfeststellungsverfahren wird in Kürze eingeleitet. Unter der Voraussetzung, daß sich in den weiteren Verhandlungen mit den Beteiligten keine besonderen Schwierigkeiten ergeben und die erforderlichen Haushaltsmittel — Gesamtkosten rd. 11,5 Millionen DM — rechtzeitig bereitgestellt werden können, sollen die Maßnahmen in der 1. Hälfte des 1. Fünfjahresplanes (Laufzeit 1971-1975) verwirklicht werden. Das Brückenbauwerk in KarlstadtNord und ,die Verlegung der B 26/27 im Stadtbereich erfordert eine Bauzeit von 2 Jahren. Die Umgehungsstraße von Gänheim mit der Beseitigung von zwei höhengleichen Bahnübergängen im Zuge der Bundesstraße 26 wird in die 1. Dringlichkeitsstufe für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 aufgenommen werden. Der Planfeststellungsbeschluß ist in Kürze zu erwarten. Die Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn über die Höhe ihrer Kostenbeteiligung sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Mit der Verwirklichung der Maßnahme kann voraussichtlich in der ersten Hälfte des 1. Fünfjahresplanes (1971-1975) gerechnet werden. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache VI/480 Fragen B 25 und 26) : Welches sind die Erfahrungen mit der Werbung fur den Ausländerreiseverkehr nach Deutschland auf der Weltausstellung in Montreal gewesen und welche Nutzanwendungen wurden daraus für die Fremdenverkehrswerbung bei ähnlichen Anlässen gezogen? In welcher Form und in welchem Umfang wird die Werbung zugunsten des Ausländerreiseverkehrs nach Deutschland im Rahmen der deutschen Beteiligung an der Weltausstellung in Japan berücksichtigt, und wurden dabei die Erfahrungen von vor drei Jahren in Kanada ausreichend verwertet? Auf der Weltausstellung in Montreal war die Deutsche Zentrale für Fremdenverkehr, die für die Werbung für den Ausländerreiseverkehr zuständig ist, mit einem Auskunftsstand vertreten, der täglich mit 2-3 Informanten besetzt war. Etwa 600 000 Prospekte wurden verteilt und zusätzlich auf Wunsch zahlreiche mündliche Auskünfte gegeben. Ferner wurden auch schriftliche Auskünfte mit Material an solche Besucher später zugestellt, die entsprechende Wünsche geäußert hatten. Ein besonderer Fragebogen war dafür entwickelt worden, den die in Montreal ansässige Vertretung der Deutschen Zentrale für Fremdenverkehr weiter bearbeitete. Von der Möglichkeit einer schriftlichen Auskunft haben sehr viele Besucher Gebrauch gemacht. Eine besonders gestaltete Plakatwand neben dem Auskunftsstand machte auf die Bundesrepublik Deutschland als Reiseland aufmerksam. Außerdem wurden in einem besonderen Filmvorführungsraum des deutschen Pavillons (Zeltbau) neben allgemeinen Filmen auch solche gezeigt, die sich auf den Fremdenverkehr bezogen. Das Interesse der Besucher für den Reiseverkehr nach Deutschland war lebhaft, ein Erfolg ist allerdings nicht nachweisbar. Über Erfolge in der Fremdenverkehrsarbeit kann mehr oder weniger lediglich die Statistik Auskunft geben. Diese ließ aber besondere Steigerungsquoten nach der Weltausstellung Montreal nicht erkennen. Erfolge sind in der Fremdenverkehrswerbung im allgemeinen schwer nachweisbar. In der modernen Werbung auf diesem Gebiete versucht man in letzter Zeit oftmals durch Couponeinsendung auf Anzeigen hin gewisse Erfolgsnachweise zu erreichen. Gerade bei der Beteiligung an Ausstellungen ist das Indiz eines Erfolges mehr oder weniger durch das Interesse der Besucher gegeben, ohne daß ein Reiseentschluß nachweisbar wäre. Diese Eigenart der Fremdenverkehrswerbung — im Gegensatz zur Markenartikelwerbung — ist international bekannt. Auf Ausstellungen geht es daher im wesentlichen um eine würdige Repräsentanz des Fremdenverkehrs. Diese Repräsentanz war in Montreal voll gegeben. Stichproben in anderen Pavillons ergaben, daß dort oft der Fremdenverkehr bei weitem nicht so ausdrücklich vertreten war wie im deutschen Pavillon. Werbeschriften waren größtenteils nicht zu erhalten. Die Erfahrungen von Montreal haben dazu geführt, daß in Osaka ähnlich verfahren wird. Auch hier wird der Fremdenverkehr innerhalb des deutschen Pavillons einen besonderen Stand haben, der täglich mit zwei Informanten besetzt sein wird. Die Informanten sind vorher in Deutschland geschult worden. Die Deutsche Zentrale für Fremdenverkehr hat für Osaka einen besonderen Prospekt vorgesehen, der in einer Auflage von rund 1 Million zur Verteilung kommt. Darüber hinaus werden beson- 1936 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 dere Prospekte der Deutschen Lufthansa und der Deutschen Bundesbahn verteilt (40 000), auch haben verschiedene Regionen und Orte der Bundesrepublik Deutschland, die an einem Japanreiseverkehr interessiert sind, Schriften ausliegen (30 000). Die Deutsche Lufthansa wird außerdem noch einen mit der Deutschen Zentrale für Fremdenverkehr abgestimmten besonderen Prospekt in einer Auflage von voraussichtlich über eine Million abgeben, der in der Ausstellung gedruckt wird und ab Maschine zur Verteilung kommt. Das deutsche Restaurant ist mit Bildern deutscher Städte in moderner grafischer Gestaltung ausgestattet, einen besonderen Platz erhält innerhalb des Restaurants das Land Berlin, zudem ist das Weinlokal in moderner kynetisch-grafischer Gestaltung mit Rhein- und Weinlandschaften versehen. Die Wände in der Nähe des Auskunftstandes erhalten ebenso eine auf deutsche Landschaften bezogene künstlerische Gestaltung. Voraussichtlich werden noch in dem Bayernzelt der deutschen Firma Reiß auf dem Vergnügungsgelände deutsche Fremdenverkehrsfilme gezeigt werden. Die Verhandlungen dafür laufen noch. Der Einsatz erscheint allerdings wegen der voraussichtlich hohen Kosten noch zweifelhaft. In den Ausstellungsräumen selbst wird außerdem laufend ein Film von 12 Minuten Dauer als Bestandteil des Ausstellungsinhalts gezeigt werden, der insbesondere auch deutsche Landschaften zeigen und sonstige Reiseanreize enthalten wird. Geprüft wird z. Z. noch die Frage, ob und inwieweit ein besonderer „Tag des Tourismus" in Osaka veranstaltet werden soll. Bei der Fülle von National-und Spezialtagen von nahezu 100 Nationen muß genau überlegt werden, ob die dafür vorgesehenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen. Man denkt jedoch wenigstens an einen Empfang von Reisejournalisten und Reisebüroagenten, um dadurch das Angebot deutscher Reisen in Japan zu fördern. Die Gesamtkosten, in die sich die Deutsche Zentrale für Fremdenverkehr, die Deutsche Lufthansa, die Deutsche Bundesbahn und die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen teilen werden, werden etwa 200 000 DM betragen. Das ist zwar eine erhebliche Summe, doch dürfte ein derartiger Mitteleinsatz zu rechtfertigen sein, obwohl die Besucher von Weltausstellungen einem Überangebot von Eindrücken gegenüberstehen; der Einsatz dürfte andererseits nach den Erfahrungen von Montreal in jeder Hinsicht ausreichen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (Drucksache VI/480 Fragen B 27 und 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die für die Fortsetzung der Sauerlandautobahn über Aschaffenburg hinaus vorgesehene Linienführung im Odenwaldgebiet zur Zeit geplanten Anschluß-stellen Höchst im Odenwald und Eulbach sowohl für den etwa 37 000 Menschen umfassenden Wirtschaftsraum um Miltenberg als auch für den etwa 67 000 Einwohner umfassenden Wirtschaftsraum von Obernburg völlig unzureichend sind und der Verkehrserschließung dieser Räume keinesfalls gerecht werden? Ist die Bundesregierung bereit, für den Raum Miltenberg eine Anschlußstelle im Raume Vielbrunn einzuplanen, zumal dann zur Einbindung des Landkreises Miltenberg in das überörtliche Verkehrsnetz lediglich der Ausbau von Kreisstraßen notwendig wird, und ist die Bundesregierung weiterhin bereit, für den Raum Obernburg eine Anschlußstelle bei Fürstengrund einzuplanen, um so dem Landkreis Obernburg für den zu erwartenden starken Südverkehr eine direkte Verkehrsverbindung über MomlingenNeustadt—Rai-Breitenbach ohne Benutzung der Ortsdurchfahrt Höchst/Odenwald zu erschließen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die zunächst in Aussicht genommenen Anschlußstellen Höchst im Odenwald und Eulbach für die Anbindung der Wirtschaftsräume Obernburg und Miltenberg an die Odenwaldautobahn allein voraussichtlich nicht ausreichend sein werden, um der Verkehrserschließung dieser Räume gerecht zu werden. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen und verkehrswirtschaftliche Untersuchungen noch nicht durchgeführt. Sofern das Verkehrsaufkommen den Bau weiterer Anschlußstellen rechtfertigt, ist in Übereinstimmung mit dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern beabsichtigt, Anschlußstellen bei Fürstengrund und Vielbrunn vorzusehen. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (Drucksache VI/480 Fragen B 29 und 30) : Stimmt es, daß Pressemeldungen zufolge die Bahnlinie Wuppertal-Bayenburg—Radevormwald ab Mitte 1970 stillgelegt werden soll, obwohl der parlamentarische Staatssekretär Holger Börner schriftlich zusagte, vor einer Stillegung den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr von Nordrhein-Westfalen sowie den Abgeordneten des Wahlkreises 68 zu konsultieren? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß eine Ersatzverlegung — der durch den Bau der Wuppertalsperre überfluteten Bahnlinie — auf der Strecke Remscheid-Lennep—Radevormwald betriebswirtschaftlich geprüft wird? Es trifft zu, daß durch den geplanten Bau der Wupper-Talsperre im Raum Krebsöge ein Teil der Nebenbahnstrecke Wuppertal—Beyenburg—Radevormwald überflutet werden wird. Die Bundesbahndirektion Wuppertal hat aus diesem Grunde am 29. August 1969 vorsorglich ein Stillegungsverfahren eingeleitet, d. h. den Minister für Mittelstand, Wirtschaft und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen um Stellungnahme gem. § 44 des Bundesbahngesetzes gebeten. Diese Stellungnahme steht z. Z. noch aus. Auch mir hat die oberste Landesverkehrsbehörde von Nordrhein-Westfalen, in deren Händen die Planung liegt, ihre Vorstellung über ein endgültiges Verkehrskonzept für diesen Raum noch nicht mitgeteilt. Der Bundesregierung ist es deshalb zum augenblicklichen Zeitpunkt auch nicht möglich, bestimmte Erklärungen abzugeben. Im übrigen hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers für Verkehr weder Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 1937 schriftlich noch mündlich zugesagt, den Abgeordneten des Wahlkreises 68 bei einer Stillegung der Strecke zu konsultieren. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (Drucksache VI/480 Frage B 31) : Wann ist mit der Entscheidung über die Streckenführung einer Entlastungsautobahn Karlsruhe—Stuttgart zu rechnen? Nach Abschluß der laufenden Untersuchungen kann über die Streckenführung der Entlastungsautobahn Karlsruhe—Pforzheim—Stuttgart voraussichtlich noch im Laufe dieses Sommers endgültig entschieden werden. Soweit es sich jetzt schon erkennen läßt, wird nur eine südlich der bestehenden Autobahn verlaufende Trasse in Frage kommen, weil nur sie eine Weiterführung über den Rhein in Richtung Pirmasens-Landstuhl und die Ausschaltung der sehr ungünstigen Steigungsstrecken beim Enzübergang östlich Pforzheim ermöglicht. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (Drucksache VI/480 Fragen B 32 und 33) : Ist inzwischen die Linienführung der Bundesstraße 45 neu zwischen Weißkirchen und Dieburg endgültig festgelegt? Wann ist nach einer realistischen Schätzung mit dem Abschluß des Planfeststellungsverfahrens, dem Beginn und dem Abschluß der Baumaßnahmen B 45 neu zwischen Weißkirchen und Dieburg tatsächlich zu rechnen? Die Linienführung der neuen B 45 zwischen Weißkirchen und Dieburg ist noch nicht endgültig festgelegt. Das Verfahren gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz zur Bestimmung der Linienführung wird im Laufe dieses Frühjahrs auf Landesebene eingeleitet. Es ist beabsichtigt, den Bau der neuen B 45 von Norden her in mehreren Abschnitten durchzuführen, wobei für den Abschnitt Weißkirchen—Ober-Roden voraussichtlich 1971 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll. Sofern hierbei sowie beim anschließend durchzuführenden Grunderwerb keine besonderen Schwierigkeiten auftreten, ist vorgesehen, das Planfeststellungsverfahren 1972 zum Abschluß zu bringen und noch im gleichen Jahre mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Bauzeit wird etwa 2 Jahre in Anspruch nehmen. Die übrigen Abschnitte sollen unverzüglich hierauf folgen, damit so schnell wie möglich weitete Verkehrswerte geschaffen werden. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI/480 Fragen B 34 und 35) : Sind der Bundesregierung die schwierigen Verkehrsverhältnisse im Raume Lörrach bekannt, und ist sie bereit, darauf zu drängen, daß neben den Arbeiten an der B 316 auch das Planfeststellungsverfahren für die Wiesental-Umgehungsstraße (B 317) im Bauabschnitt Tumringen—Steinen schnellstens durchgeführt wird? Sind für diesen Bauabschnitt Mittel im laufenden Haushalt oder für das nächste Jahr vorgesehen, wenn nicht, wird die Bundesregierung dann nach Beendigung der Planfeststellung die notwendigen Gelder unverzüglich einsetzen, damit der Baubeginn nicht verzögert wird? Zur Verbesserung der schwierigen Verkehrsverhältnisse im Raume Lörrach sind umfangreiche Neubaumaßnahmen im Zuge der Bundesstraßen 316 und 317 vorgesehen. Der Neubau der Bundesstraße 316 zwischen Eimeldingen und Waidhof ist bereits angelaufen; für den Neubauabschnitt Tumringen—Steinen der Bundesstraße 317 konnte das Planfeststellungsverfahren vor einiger Zeit eingeleitet werden. Die für die Durchführung dieses Verfahrens zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg wird alles tun, um einen baldigen Abschluß zu erreichen. Bei der Verwirklichung der Maßnahme wird nach wie vor davon ausgegangen, daß der Neubau der Bundesstraße 316 auf jeden Fall Vorrang besitzt, da hierdurch bereits eine wesentliche Entlastung der Ortsdurchfahrt Lörrach erzielt werden kann. Das Anlaufen der Neubaumaßnahme im Zuge der Bundesstraße 317 ist im Haushalt 1970 nicht vorgesehen. Die Baudurchführung fällt damit in den Zeitraum des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985, für den der zeitliche Ablauf einzelner Maßnahmen noch nicht festgelegt ist. Nach der bereits anerkannten Dringlichkeit der Maßnahme ist jedoch damit zu rechnen, daß für den Neubau der Bundesstraße 317 im Wiesental im 1. Fünfjahresplan des Ausbauplanes Mittel eingeplant werden können. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/480 Frage B 36) : Ist die Bundesregierung bereit, den in Deutschland startenden Flugzeugen die gleichen Auflagen für die Reinigung ihrer Abgase zu machen, wie sie der Lufthansa in New York auferlegt worden sind? Die mir bekanntgewordenen Untersuchungen über die Luftverschmutzung lassen darauf schließen, daß Flugzeugtriebwerke keinen wesentlichen Anteil hierzu liefern. Flugzeugabgase waren in der Umgebung von Flughäfen mit empfindlichen Meßgeräten nicht mehr nachweisbar. Da jedoch die bei eini- 1938 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 gen Triebwerken sichtbare Rauchfahne immer wieder zu Beschwerden führt, habe ich — gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen — einen Forschungsauftrag erteilt, durch den der Beitrag des Luftverkehrs .an der Luftverschmutzung eindeutig geklärt werden soll. Sollten die oben genannten Messungen erkennbare Luftverschmutzungen ergeben, werden ähnliche Maßnahmen wie in den USA getroffen werden. Die Deutsche Lufthansa überprüft zur Zeit technische Maßnahmen zur Vermeidung von Ruß an dem besonders getroffenen Triebwerk JT-8-D, die in absehbarer Zeit zu einer Umrüstung der Flugzeuge Boeing 727 und 737 führen werden. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/480 Frage B 37) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die B 48 in der Ortsdurchfahrt Münster-Sarmsheim eine für den Straßenverkehr sehr gefährliche und für die Anlieger geschäftsschädigende Engstelle aufweist, und was wird die Bundesregierung tun, um diesen Gefahrenpunkt zu beseitigen? Der Bundesminister für Verkehr hat das zuständige Ministerium ,für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz erneut gebeten, zu prüfen, welche Maßnahmen zur schnellen Verbesserung des Straßenzustandes in Münster-Sarmsheim möglich sind. Bereits Ende 1968 war festgestellt worden, daß eine grundlegende Verbesserung in der Ortsdurchfahrt voraussichtlich nur durch den Abbruch der Wohngebäude auf einer Straßenseite über die gesamte Länge (der Engstelle zu erreichen sein wird. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/480 Fragen B 38 und 39) : Wann ist mit der Genehmigung der Kreuzungsvereinbarung über die örtliche Bahnunterführung Stadtmitte in Gernsheim zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Stadt Gernsheim zu rechnen? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Unfallgefahren zu beseitigen, die auf Grund der durch die Bauarbeiten äußerst mangelhaften Beleuchtung an der Autobahnausfahrt Frankfurt/Main-West von der Opel-Tankstelle bis zur NiddaBrücke bestehen? Das von Ihnen angesprochene Kreuzungsvorhaben in Gernsheim ist dem Bundesverkehrsministerium seit längerer Zeit bekannt. Es handelt sich dabei um die Beseitigung von zwei Bahnübergängen im Zuge der Bleichstraße (Gemeindestraße) und der Zwingenberger Straße (L 3112). Der Hessische Minister für Wirtschaft und Verkehr hatte mir am 7. Jan. 1969 mitgeteilt, daß der Zeitpunkt der Durchführung der geplanten Maßnahmen noch unbekannt sei. Es bestünden erhebliche Schwierigkeiten beim Grunderwerb, ferner stehe eine Umplanung zur Diskussion, da die Stadt eine Unterführung anstelle einer Überführung wünsche. Wie mir mitgeteilt wurde, ist die Kreuzungsvereinbarung über das Bauvorhaben zwischen der Bundesbahndirektion Frankfurt/M. und der Stadt Gernsheim am 19./23. Juni 1969 abgeschlossen worden. Das Hessische Landesamt für Straßenbau, dem die Stadt Gernsheim die Kreuzungsvereinbarung vorgelegt hatte, hat im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1969 — 2 BvF 1/64 —, durch die u. a. § 13 Abs. 1 Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz teilweise für nichtig erklärt worden ist, eine Änderung der Kreuzungsvereinbarung dahin verlangt, daß der Bund das letzte Drittel der Kosten allein trägt. Die Bundesbahndirektion Frankfurt/M. und die Stadt Gernsheim haben am 9. Febr. 1970 eine entsprechende Nachtragsvereinbarung geschlossen. Die Unterlagen sind von der Stadt Gernsheim sodann wieder dem Hessischen Landesamt für Straßenbau zugeleitet worden. Ein Antrag auf Genehmigung der Kreuzungsvereinbarung liegt dem Bundesverkehrsministerium noch nicht vor. Sobald dies der Fall sein wird, soll das Genehmigungsverfahren so schnell wie möglich durchgeführt werden. Wegen der Höhe der Kostenteilungsmasse, die sich nunmehr auf ca. 5,8 Mill. DM (statt wie ursprünglich vorgesehen 3,5 Mill. DM) belaufen soll, kann die Genehmigung nur im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen erteilt werden. Die Bundesregierung wird die hessische Straßenbauverwaltung ersuchen, notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Baustellenbeleuchtung im Bereich zwischen dem Opelkreisel und der Anschlußstelle Frankfurt/M.-West zu ergreifen. Die Frage der Anordnung einer stationären Beleuchtung im fraglichen Bereich wird mit dem weiteren Fortschritt der Bauarbeiten geprüft werden. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/480 Frage B 40) : Wann wird die Autobahnstrecke vom Nürnberger Kreuz bis zur Ausfahrt Altdorf dem Verkehr übergeben werden? Es wird angestrebt, den Teilabschnitt Nürnberger Kreuz—Neumarkt der Autobahnneubaustrecke Nürnberg—Regensburg, in dem die Anschlußstelle Altdorf liegt, bis Ende 1970 dem Verkehr zu übergeben. Ob die in diesem Winter ungünstigen Witterungsverhältnisse darauf von Einfluß sein können, läßt sich zur Zeit allerdings noch nicht übersehen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 1939 Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (Drucksache VI/480 Frage B 41) : Ist der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen bereit, die Fränkische Schweiz, die als ein landschaftlich sehr schönes und bedeutendes Fremdenverkehrsgebiet in Nordbayern bekannt ist, für ein eigenes Postwertzeichen im Rahmen der Vorstellung von Fremdenverkehrsgebieten auf Postwertzeichen bald zu berücksichtigen? Die Deutsche Bundespost ist gern bereit, im Rahmen ihrer mit „Rothenburg ob der Tauber" begonnenen Sonderpostwertzeichen-Serie auch die Fränkische Schweiz zuberücksichtigen und stellt bereits entsprechende Überlegungen an. Voraussetzung ist allerdings, daß es gelingt, einen in die Serie passenden Entwurf zu gestalten. Eine kurzfristige Berücksichtigung ist jedoch wegen der großen Zahl der vorliegenden Wünsche und mit Rücksicht darauf, daß .die verwendeten Motive regional gestreut sein müssen, leider nicht möglich. Für die Serie sind bisher folgende Ausgaben fest geplant: 1970 Oberammergau, Cochem, Freiburg im Breisgau 1971 Nürnberg, Goslar 1972 Heidelberg, Helgoland Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 6. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache VI/480 Fragen B 42 und 43) : Beabsichtigt die Bundesregierung nach der Übernahme von 90 % des Anteils an der Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt (GKSS) in Geesthacht, für die Einrichtung eines Wissenschaftlichen Rates zu sorgen, und werden dabei die Vorschläge der Verbandsgruppe Geesthacht im Verband der Wissenschaftler an Forschungsinstituten berücksichtigt? Wird gewährleistet sein, daß der Wissenschaftliche Rat das für den wissenschaftlich-technischen Bereich verantwortliche Organ der Gesellschaft ist, durch das die mitverantwortliche Beteiligung der in Geesthacht tätigen Wissenschaftler bei der Planung und Durchführung der einschlägigen Aufgaben sichergestellt ist? Die Bundesregierung wird bei der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt mbH (GKSS) dafür Sorge tragen, daß ein Wissenschaftlicher Rat gebildet wird. Dabei werden auch die Vorschläge der Verbandsgruppe Geesthacht im Verband der Wissenschaftler an Forschungsinstituten (VWF) berücksichtigt werden. Unabhängig davon ist durch geschäftsleitende Maßnahmen der GKSS bereits jetzt ein vorläufiger Wissenschaftlicher Rat berufen worden, dem fünf gewählte wissenschaftliche Mitarbeiter der Gesellschaft angehören. Diese Entwicklung entspricht den Intentionen der Bundesregierung. Gemäß der Regierungserklärung hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die Aufgabe angefaßt, in den Großforschungseinrichtungen seines Geschäftsbereichs die bestehenden hierarchischen Strukturen abzubauen und den wissenschaftlichen Mitarbeitern eine ihnen angemessene und zeitgerechte Mitwirkung in allen wisenschaftlichen und technischen Angelegenheiten zu sichern. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung Informationsdiskussionen und Gespräche eingeleitet und auch schon geführt, die erstmals allen in den Großforschungseinrichtungen tätigen Gruppen Gelegenheit geben, ihre Vorstellungen offen zu unterbreiten und zu diskutieren und so in demokratischer Weise an der Fortentwicklung der inneren Strukturen in den Großforschungseinrichtungen mitzuwirken. So führte ich am 26. 1. 1970 ein erstes Gespräch mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern des HahnMeitner-Instituts in Berlin. Herr Bundesminister Professor Dr. Leussink hörte am 27. 2. 1970 im Kernforschungszentrum Karlsruhe die in den Wissenschaftlichen Rat gewählten Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Gesellschaft für Kernforschung mbH. Außerdem empfing er gewählte Vertreter des Hahn-Meitner-Instituts Berlin (13. 2. 1970), der GKSS (3. 3. 1970) und der Deutschen Versuchs-und Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DVFLR) (3. 3. 1970) in Bonn. Schließlich fand am 5. 3. 1970 im Kernforschungszentrum Karlsruhe eine ausführliche Informationsdiskussion in größerem Kreise statt (Wissenschaftlicher Rat, Geschäftsführung, gewählte wissenschaftliche Mitarbeiter, Betriebsrat, OTV- und DAG-Vertreter sowie Leiter der zuständigen Institute und Abteilungen und die Fachreferenten des BMBW). Die Serie der Gespräche und Anhörungen wird sich in den kommenden Wochen fortsetzen; erst nach ihrem Abschluß sollen die Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse neu entworfen werden. Es wird gewährleistet sein, daß der Wissenschaftliche Rat bei allen Fragen von wissenschaftlicher oder grundsätzlicher technischer Bedeutung mitwirkt. Es wird sichergestellt sein, daß die in den Wissenschaftlichen Rat gewählten wissenschaftlichen Mitarbeiter dabei mitverantwortlich tätig sein können. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 12. März 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/480 Frage B 44) : Wird die Bundesregierung die Einrichtung von Stellen für Psychologen und Psychotherapeuten an den deutschen Universitäten zur Betreuung der Studenten anstreben und fördern, wie es in Holland schon seit langem der Fall ist und wie es auch bei uns die Studentenpfarrer zur Unterstützung ihrer Arbeit immer wieder fordern? Ich teile Ihre Auffassung, daß die Einrichtung von Stellen für Psychologen und Psychotherapeuten an unseren Hochschulen von großer Bedeutung ist. 1940 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. März 1970 Allerdings hat die Bundesregierung hier im Augenblick keine unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten. Die Einrichtung und Unterhaltung solcher Beratungsstellen ist Sache der Länder und natürlich der Hochschulen selbst. An den meisten Hochschulen sind bereits psychotherapeutische Beratungsstellen eingerichtet worden. Sie sind sicherlich noch ausbaubedürftig. Im Rahmen der Reformen wird diesem Aspekt sicherlich mehr Aufmerksamkeit zu widmen sein. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 10. März 1970 auf die Schriftlichen Fragen ,des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/48O Fragen B 45 und 46) : Sind Presseinformationen über ein Referat des Exekutivsekretärs der American Nuclear Society, Octave du Temple, vor Wissenschaftlern des Kernforschungszentrums Karlsruhe zutreffend, daß rasche Verbesserungen der Reaktortechnologie innerhalb der nächsten zehn Jahre erwarten lassen, daß Kernenergieanlagen „kühler" werden und weniger Wärme an das vorwiegend Flüssen und Seen entnommene Kühlwasser abgeben? Würden solche Verbesserungen der Reaktortechnologie Veranlassung geben, Planungen für den Reaktorhau in der Bundesrepublik Deutschland zu überprüfen? Mr. Du Temple, Exekutivsekretär der American Nuclear Society, sprach am 23. Februar 1970 im Kernforschungszentrum Karlsruhe über „die Bedeutung der Kernenergie für die Verbesserung der Umweltbedingungen". Laut Pressemitteilung des Kernforschungszentrums hat Mr. Du Temple hierbei u. a. die Auffassung vertreten, daß „rasche Verbesserungen der Reaktortechnologie innerhalb der nächsten zehn Jahre eine Verringerung der von Kernenergieanlagen abzuführenden Wärme erwarten" ließen. Nähere Erläuterungen hierzu wurden von Mr. Du Temple nicht gegeben. Eine Verringerung der von Kernenergieanlagen abzugebenden Wärme ist, zumindest bei Einzweckanlagen, gleichbedeutend mit einer Erhöhung des Wirkungsgrades. Die Beantwortung der Frage, ob bzw. inwieweit rasche Verbesserungen der Reaktortechnologie eine Erhöhung des Wirkungsgrades erwarten lassen, ist für den jeweils unterstellten Reaktortyp spezifisch. Bei der Leichtwasserreaktor-Baulinie (Druckwasserreaktor und Siedewasserreaktor), die den überwiegenden Teil der in den USA und der Bundesrepblik Deutschland bisher gebauten und bestellten Kernkraftwerke ausmacht, sind wesentliche Erhöhungen des Wirkungsgrades, der bei den letzten in Deutschland bestellten Anlagen bei ca. 33 % liegt, nicht zu erwarten. Beim Hochtemperaturreaktor und beim Schnellen Brutreaktor dürften nach heutigen Schätzungen Wirkungsgrade von zunächst etwa 40% und später bis zu 50% erreichbar sein. Mit dem kommerziellen Einsatz von Hochtemperaturreaktoren bzw. von Schnellen Brutreaktoren wird in der Bundesrepublik für Ende der 70er bzw. Anfang der 80er Jahre gerechnet. Insoweit trifft die Aussage zu, daß die Entwicklung der Reaktortechnologie in den nächsten 10 Jahren eine Verringerung der von Kernenergieanlagen abzugebenden Wärme erwarten läßt. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Schwerpunkte der Förderung von Reaktorbaulinien auch weiterhin beim Hochtemperaturreaktor und beim Schnellen Brutreaktor liegen. Zu einer Überprüfung der in der Bundesrepublik aufgestellten Planungen für den Reaktorbau wäre daher unter dem Gesichtspunkt einer Verringerung der von Kernenergieanlagen abzugebenden Wärme keine Veranlassung gegeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Dichgans. Seine Fraktion hat eine Redezeit von 45 Minuten angemeldet.


Rede von Dr. Hans Dichgans
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich werde mich bemühen, die Redezeit des Herrn Justizministers nicht zu überschreiten. — Die Novelle, zu der ich hier im Namen der Fraktion der CDU/CSU einige Bemerkungen zu machen habe, wirft eine Reihe bedeutungsvoller Rechtsfragen auf. Mit diesen Rechtsfragen wird sich der Rechtsausschuß zu befassen haben. Ich habe nicht die Absicht, die Diskussion ins Plenum vorzuverlegen, ganz abgesehen von der fortgeschrittenen Zeit.
Die Novelle enthält jedoch eine Reihe von sehr bedeutenden politischen Fragen, die keineswegs nur den Rechtsaussschuß angehen, sondern alle Mitglieder des Bundestages. Wenn sich das Hohe Haus mit einem Gesetz befaßt, das das Verhältnis des Bundestages zum Bundesverfassungsgericht, das Verhältnis zweier Verfassungsorgane zueinander, zum Gegenstand hat, dann muß es, glaube ich, dieses Verhältnis in seiner Gesamtheit betrachten, in der Gesamtheit der Problematik. Dazu wäre in dieser ersten Lesung einiges zu sagen.
Das Bundesverfassungsgericht hat als Bundesorgan eine bemerkenswerte Besonderheit: es existiert nämlich praktisch nicht. In den zwölf Jahren seines Bestehens ist es nur ein einziges Mal in Aktion getreten. Im übrigen agiert es nur in der Form von Senaten, zwei Senaten, und darüber hinaus in der Form von Vorprüfungsausschüssen; ich glaube, es bestehen jetzt sechs Vorprüfungsausschüsse nebeneinander. Nun, Sie werden sagen: Die Aufteilung in Senate ist bei vielen Gerichten etwas ganz Normales; warum nicht auch beim Bundesverfassungsgericht? Darauf kann ich nur antworten: Die übrigen Gerichte sind kein Verfassungsorgan.
Ich bitte Sie, einmal folgendes zu überlegen. Dürften wir als Bundestag beschließen, das Plenum abzuschaffen und die Entscheidungen den Ausschüssen zu übertragen? Das wäre nämlich exakt das gleiche. Oder wäre es zulässig, daß der Herr Bundespräsident seinen Vertreter, den ja die Verfassung ausdrücklich vorsieht, in sein Haus holt und sich mit ihm darüber einigt, daß er die Vorgänge mit den Buchstaben A bis K und sein Vertreter ständig die Vorgänge mit den Buchstaben L bis Z bearbeitet? Ich glaube nicht, daß das zulässig wäre. Ich glaube auch nicht, daß das beim Bundesverfassungsgericht zulässig ist. Das ist nicht nur eine Rechtsfrage, sondern eine Frage von eminent praktischer Bedeutung. Nur ein Beispiel heute: Sie kennen die Problematik der Bestrafung der Wehrdienstverweigerer, die einmal bestraft worden sind und dann erneut bestraft werden sollen. Ist das zulässig? Zu dieser Frage gibt es zwei grundverschiedene Entscheidungen. Bei dem einen Senat hat bereits der Vorprüfungsausschuß entschieden, daß die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet sei. Dieser Fall hat also dort nicht einmal den Senat erreicht. Der andere Senat hat dagegen die gleiche Verfassungsbeschwerde für begründet erklärt.
Die Frage, ob in einem solchen Fall bei völlig gleichem Tatbestand ein Mitbürger zweimal bestraft werden darf, hängt also nur davon ab, an welchen Senat diese Sache kommt. Halten Sie das für erträglich?
Die Problematik geht noch tiefer. Wir sehen deutlich, daß die Rechtsprechung dieser beiden Senate Unterschiede aufweist, auch soweit die Zuständigkeit klar ist. Der eine Senat ist eher konservativ gesonnen; er bemüht sich, die Entscheidungen der Parlamente so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Der andere Senat entwickelt dagegen ein beträchtliches Maß an Rechtskühnheit; er tendiert zuweilen dazu, den Gesetzgeber zu ersetzen — verhinderte Gesetzgeber, die sich vielleicht besser um ein Mandat im Bundestag hätten bemühen sollen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Aber das Schlimmste ist nicht die unterschiedliche Rechtsprechung, sondern die Psychologie, die sich für den Rechtsuchenden daraus ergibt. Es entsteht der Eindruck, daß es bei manchen Prozessen viel mehr darauf ankommt, die Sache im Vorverfahren so anzulegen, daß der Prozeß bei einem bestimmten Senat landet, als auf die Argumente, die man in der Sache vortragen will.
Wenn Sie in Ihren nächsten Ferien Bedarf an spannender Lektüre haben, empfehle ich Ihnen, sich aus unserer Bibliothek ein Buch zu entleihen, das die Vorgeschichte des Prozesses über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft behandelt: die Manöver und Gegenmanöver, mit denen man versucht hat, diesen Prozeß vor den einen oder anderen Senat zu bringen, crème de la crème der höchsten forensischen Equilibristik. Das ist nicht der einzige Fall. Es gibt den Fall „Süd-West-Staat". Ganz allgemein: Halten Sie es auf die Dauer für tragbar, daß der Rechtsuchende den Eindruck gewinnt, man könne die Entscheidung des Prozesses weitgehend dadurch vorformen, daß man ihn an einen bestimmten Senat bringt?
Die allgemeine Meinung geht dahin, daß wir auf die Dauer nur ein Einheitsgericht haben wollen.



Dichgans
Ich bin dem Herrn Justizminister sehr dankbar, daß er den Beschluß dieses Hohen Hauses aus dem Jahre 1959 zitiert hat. Aber es wird uns mitgeteilt, daß das aus technischen Gründen nicht gehe, weil der Gerichtshof so stark überlastet sei. Ist das so? Sehen wir uns etwa den Supreme Court in Amerika an. Er nimmt bei einer Einwohnerzahl von 200 Millionen — das ist das Dreifache der unsrigen — Funktionen wahr, die über die des Bundesverfassungsgerichts hinausgehen. Er besitzt Zuständigkeiten, die die unserer übrigen obersten Bundesgerichte einschließen. Trotzdem kommt er mit einem Einheitsgericht von neun Mitglieder aus.
Nun kann man natürlich sagen: Die Verhältnisse sind in den Vereinigten Staaten anders. Das ist selbstverständlich richtig. Aber in der hier allein interessierenden Frage, ob die ständig zu überwachende Gesetzgebung verfassungsmäßig ist, liegt die Aufgabe in den Vereinigten Staaten exakt, mikroskopisch genauso wie bei uns. Es gibt überhaupt gar keine Unterschiede.
Nun wird bei uns gesagt: Der Unterschied liege darin, daß es bei uns die Verfassungsbeschwerde gebe, die jedermann erheben könne. Das steht ja auch in der neuen Formulierung. Theoretisch kann jedermann die Verfassungsbeschwerde erheben. Aber ist das wirklich so? Kann wirklich jeder Bürger das Bundesverfassungsgericht in Bewegung setzen?
Meine Damen und Herren, wir sind hier unter nüchternen Juristen, sozusagen unter uns; mit wenigen Ausnahmen: die Kollegin Frau Stommel,

(Abg. Frau Stommel: Aber Mutter eines Juristen!)

die ich besonders hervorheben möchte, den Kollegen Moersch. Wir sollten ehrlich genug sein, zu fragen: Ist das wirklich so? Was heißt: ein Verfahren in Gang zu setzen? Das heißt eine Klage einreichen, Klagebeantwortung, Behandlung dieser Klage, Urteil und Entscheidung. Kann man das beim Bundesverfassungsgericht erreichen? Sie alle wissen, daß man das nicht kann. Es gibt einen Siebmechanismus, der das vorher ausschaltet. Diesen Siebmechanismus gibt es in allen Verfassungsgerichten der Welt. Es handelt sich nicht um die Frage, ob es einen solchen Siebmechanismus geben soll — es besteht Einigkeit,, daß er notwendig ist —, sondern lediglich darum, wie er gestaltet werden muß.
Dabei gibt es verschiedene Methoden. Die deutsche Methode ist die, sagen wir einmal, negative Methode. Drei Richter können beschließen, daß eine Klage offensichtlich unbegründet ist. Ich begrüße sehr, Herr Minister, daß man eine etwas neutralere Form in der Novelle finden will. Aber drei Richter können die Behandlung ausschließen.
Die Amerikaner haben, was die Fachleute vermutlich wissen, ein anderes System. Dort werden nur diejenigen Verfahren vor dem Plenum aufgenommen, bei denen sich mindestens vier Richter, also eine Minderheit von Richtern, dafür aussprechen.
Der Rechtsausschuß sollte sich eingehend damit beschäftigen, wie dieses Aufnahmeverfahren gestaltet werden sollte, zumal mir gesagt wurde, daß es auch im Bundesverfassungsgericht Richter gibt, die das amerikanische Verfahren für besser halten.
Ich möchte hier diesem amerikanischen Verfahren zwei Vorteile nachrühmen. Zunächst ist es einfacher, weil es keinerlei Begründungen erfordert und damit auch die Bitterkeit vermeidet; man bekommt eben einfach keinen Bescheid, daß die Beschwerde aufgenommen ist. Zweitens gibt es die Möglichkeit, die Fälle, in denen aus überwiegend politischen Gründen die rein juristische Betrachtung zurücktreten muß, angemessen zu behandeln.
Der Laie fragt mit Staunen: Gibt es solche Fälle denn überhaupt, in denen die Politik wichtiger ist als das Recht? Natürlich gibt es sie. Ich will Ihnen nur zwei Beispiele zitieren.
Es gab das nordrhein-westfälische Erbhofgesetz, das vorsah, daß nur der männliche Erbe den Hof erben sollte. Es war ein Gesetz, daß sichtlich gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstieß. Deswegen gab es nach einigen Jahren eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Aber die Richter dort sahen ein, daß eine Aufhebung dieser Bestimmung zur Aufhebung von Tausenden von Hofübernahmeverträgen hätte führen müssen. Diese Folge wollte man nicht tragen. Daraufhin hat man mit einer, ich kann nur sagen, juristisch sehr respektablen, aber doch kaum überzeugenden Begründung die Verfassungsmäßigkeit doch bejaht und nur gesagt, das Gesetz müßte geändert werden.
Eine ganz ähnliche Situation hatten wir beim Saarvertrag, wo es auch sehr ernsthafte Zweifel gab, ob er verfassungsmäßig sei. Aber das Bundesverfassungsgericht sah ein, daß man den Vertrag, nachdem er nach vielem Hin und Her und einer Volksabstimmung glücklich unter Dach und Fach gebracht war, nicht mit Argumenten aus der Kiste der juristischen Perfektion zu Fall bringen könnte. Man hat auch hier wieder ein Urteil geschrieben, das mehr politisch als juristisch war.
Meine Damen und Herren, ich respektiere dieses Verhalten des Gerichts. Ich halte es aber für ungünstig. Im amerikanischen Verfahren wäre es so gelaufen, daß der Gerichtshof gesagt hätte: Das ist kein Fall, den man aufnehmen sollte. Das scheint mir auch das Ehrlichere zu sein.
Meine Damen und Herren, wir müssen einmal darüber nachdenken, wie wir die Funktion des Gerichtes, die Verfassung, den Staat, aber auch jeden einzelnen von uns zu schützen, am besten verwirklichen. Geschieht das wirklich am besten dadurch, daß möglichst viele Prozesse in Karlsruhe geführt werden? Ich glaube, das Gegenteil ist der Fall. Das Bundesverfassungsgericht arbeitet dann am wirksamsten, wenn es sich auf die wesentlichen Fälle konzentriert. Wir sollten energisch der Vorstellung entgegentreten, daß das Bundesverfassungsgericht eine Art von vierter Instanz sei. Daß die vierte Instanz richtiger urteilt als die dritte, ist ein reiner Aberglaube. Daß es nicht der Fall ist, läßt sich beweisen, Wenn das Bundesverfassungsgericht



Dichgans
selbst in zwei Senaten verschiedener Meinung ist, wenn es beim Bundesverfassungsgericht immer wieder Entscheidungen mit dem Mehrheitsverhältnis 5 : 3 gibt, dann zeigt sich eben, daß es das absolute Recht nicht gibt — eine Feststellung, die Kollege Arndt bei der letzten Debatte in der vorigen Legislaturperiode so leidenschaftlich bekämpft hat.
Eine weiteres Problem bezüglich der Überlastung ist die Frage der Tatsachen und Prognosen. Ist es zweckmäßig, daß sich das Bundesverfassungsgericht über die Aufgaben der Rechtskontrolle hinaus auch ständig mit Tatbestandsfragen beschäftigt? Dazu zwei Beispiele. Es gibt Ländergesetze, die vorschreiben, daß sich jeder Lehrer von Zeit zu Zeit einer Röntgenuntersuchung zu unterziehen hat. Man will dadurch die Kinder vor der Tuberkulose schützen. Es hat eine Verfassungsbeschwerde gegeben, die gesagt hat: Das ist unzumutbar für den Lehrer. Das Bundesverfassungsgericht hat sich eingehend mit dieser Sache befaßt.
Ist die Frage, ob die Röntgenstrahlen für den einzelnen Lehrer so schädlich sind, daß ihm das nicht zuzumuten ist und daß das wichtiger ist als das Schutzbedürfnis der Kinder, überhaupt eine Rechtsfrage? Ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ja Sachverständige hören muß, besser für diese Entscheidung qualifiziert als die Fachleute dieses Hauses? Das frage ich Sie.
Ein weiterer Fall dieser Art ist die Frage: Ist die Homosexualität eine Krankheit? Ist das eine Frage, die das Bundesverfassungsgericht entscheiden ) sollte?
Aber ,die Problematik geht noch tiefer. Es handelt sich nicht nur um die Tatsachen, sondern auch um die Prognosen. Sie kennen den klassischen Fall des bayerischen Apothekengesetzes, bei dem es darum ging, ob unter Umständen die Volksgesundheit durch die absolute Niederlassungsfreiheit beeinträchtigt werden könnte. Es wurde damals die Frage gestellt, ob die absolute Niederlassungsfreiheit nicht zu einer Entblößung des flachen Landes von Apotheken führen könnte.
Nun, darüber kann man verschiedener Meinung sein. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil dem bayerischen Landtag, der das angegriffene Gesetz erlassen hat, ausdrücklich bescheinigt, daß er sich größte Mühe mit der Sache gegeben habe und daß an seinem guten Glauben und seinem guten Willen nicht zu zweifeln sei. Aber dann kommt der lapidare Satz: „Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht davon überzeugen können, daß hier eine Gefahr besteht."
Meine Damen und Herren, das gehört in den Bereich der echten Prophetie. Ich frage mich, wer dafür qualifizierter ist: die Politiker oder die Richter?

(Abg. Moersch: Die Theologen!)

— Das wäre in der Tat vielleicht ein Ausweg.

(Zuruf von der CDU/CSU: Heute auch nicht mehr!)

Ich will hier nur Fragen stellen, keine Antworten geben.
Man sollte aber auch andere Auswege in Betracht ziehen. Der Rechtsausschuß sollte prüfen, ob man nicht Rechtsmodelle übernehmen sollte, die es in anderen Bereichen des Rechts seit langem gibt. Der Rechtsausschuß sollte die Frage behandeln, ob man nicht eine Regelung finden kann, die davon ausgeht, daß Idas Bundesverfassungsgericht bei Tatsachen und Prognosen an die Feststellung des Parlaments gebunden ist, es sei denn, es stellt fest, daß offensichtlich falsche Feststellungen mißbräuchlich getroffen worden sind. Das wäre eine Schutzklausel, die für die extremen Fälle ausreicht. Ich bitte, darüber einmal nachzudenken.
Das Wort „Mißbrauch" führt nun zum Thema des Ermessens. Ich will mich hier verhältnismäßig kurz fassen. Sie kennen den klassischen Fall dieses Bereichs: das ist der Fall der Parteienfinanzierung. Das erste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Parteienfinanzierung enthielt drei Thesen. Erste These: Parteienfinanzierung aus dem Haushalt ist zulässig. Zweite These: Das Gesetz braucht nicht so gestaltet zu werden, daß auch die kleinste Splitterpartei Geld bekommt. Dritte These: Die Grenze für das Recht auf Finanzierung muß aber erheblich unter der Sperrgrenze der Fünfprozentklausel liegen.
Daraufhin haben wir uns hier im Bundestag darüber unterhalten: was heißt hier „erheblich" im Sinne des Urteils? Nach langen Überlegungen haben wir gesagt: „erheblich" ist die Hälfte. Das ist, so meine ich, eine Aussage, die unserem Sprachgebrauch entspricht. Wenn meine Frau ein Kleid für die Hälfte des Preises kauft, kann sie mit Recht sagen, sie habe es „erheblich" billiger bekommen.

(Abg. Moersch: Vielleicht auch kürzer!)

Die Sache ging dann erneut nach Karlsruhe, und dort hörten wir zu unserer Überraschung, für „erheblich" reiche die Hälfte nicht aus, es müsse mindestens ein Zehntel sein, 0,5 statt 5 Prozent. Der Bundestag hat dann diese Weisung auch ausgeführt.
Nun, darüber kann man in der Tat streiten, wo die richtige Grenze liegt. Aber wenn man 0,5 Prozent fixiert, ist das eigentlich richtiger als 0,4 oder 0,6, ist das richtiger als 1 oder 0,1? Ist ,die Frage, was innerhalb eines bestimmten Bereiches richtig ist, überhaupt eine Rechtsfrage, deren Lösung sich aus abstrakten juristischen Überlegungen ableiten läßt? Ich bezweifle idas. Ich will hier heute keine Aussage machen, aber ich bitte den Rechtsausschuß, auch hier zu überlegen, ob man nicht die Praxis des Verwaltungsrechts übernehmen sollte, wo das Gericht unter gewissen Umständen nur dann eingreift, wenn es zuvor einen Ermessensmißbrauch festgestellt hat. Ich will durchaus die Schutzfunktion des Bundesverfassungsgerichts unterstreichen. Aber es reicht wohl für uns aus, wenn wir sagen: In Ermessensentscheidungen des Parlaments darf das Gericht nicht eingreifen, es sei denn, daß es einen Mißbrauch des Ermessens feststellt.
Das vierte Problem ist das Problem der Rechtsgewißheit. Das Beispiel ist das Ingenieurgesetz. Wir haben hier, wenn ich es recht in Erinnerung habe, das Ingenieurgesetz einstimmig verabschiedet. Der



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Bundesrat hat ebenfalls zugestimmt, und eine Reihe von Ländern hatte bereits Ausführungsgesetze erlassen. Darauf kam das Ingenieurgesetz — nicht durch eine Normenkontrollklage, sondern durch einen Zufall, durch eine periphere Bestimmung — an das Bundesverfassungsgericht, und das Bundesverfassungsgericht erklärte es kurzerhand für nichtig. Es war der Meinung, daß es durch elf gleichlautende Gesetze der Länder ersetzt werden müsse. Das halte ich in der Sache für unvernünftig. Aber das ist nicht mein Thema, sondern mein Thema ist die Rechtsgewißheit.
Die Entscheidung ist, wenn ich es richtig erfahren habe, mit einer Mehrheit von 5 : 3 gefallen, das heißt mit der geringsten überhaupt zulässigen Mehrheit. Der einstimmige Beschluß der gesetzgebenden Körperschaften wird von Richtern aufgehoben, die unter sich völlig zerstritten sind. Nun werden Sie sagen, das ist bei Gerichten etwas ganz Normales. Es gibt überall Bestimmungen über Mehrheitsbildung. Aber ich frage: welche Mehrheit? Auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sieht bereits verschiedene Mehrheiten vor. Wenn Sie einmal den § 105 ansehen, ,dann lesen Sie zu Ihrer Überraschung, daß die Mehrheit, die zur Entlassung eines offensichtlich arbeitsunfähigen Richters erforderlich ist, wesentlich über der Mehrheit liegt, die zur Aufhebung eines einstimmig beschlossenen Gesetzes notwendig ist. Ich will auch hier wieder keine Meinung äußern, sondern nur fragen: ist das sinnvoll?
Es gibt im übrigen auch Parallelen. Ich darf an ) die Bestimmungen des Grundgesetzes erinnern, nach denen eine hohe Mehrheit des Bundesrates nur durch eine entsprechend höhere Mehrheit des Bundestages überspielt werden kann. Es wäre also durchaus denkbar — wir haben schon Vorgänge dafür —, daß man auch die notwendige Mehrheit im Bundesverfassungsgericht, die Rechtsgewißheit, etwa an die Höhe unserer Mehrheit bindet.
Meine Damen und Herren, das waren die vier politischen Kernfragen, um die es mir ging. Die zahlreichen juristischen Fragen, die der Herr Minister eben hier angesprochen hat, will ich nur ganz kursorisch behandeln.
Da ist zunächst die Frage der Arbeitskraft der Richter. Die Richter klagen über ständige Überlastung. Herr Minister, ich bin der Meinung, wir sollten auch die Frage des Minderheitsvotums, für das ich im Grundsatz bin, mit der Umwandlung des Gerichts in ein Einheitsgericht verknüpfen. Solange die Richter so überlastet sind, wie sie heute sind, sollte man sie nicht noch mit der Arbeit zusätzlicher Voten belasten, wobei wir ja auch ein wenig an den deutschen Perfektionismus denken müssen. Wir bekommen, glaube ich, anfänglich eine Reihe von Minderheitsvoten. Ich habe gelesen, daß man Minderheitsvoten nicht nur zur Begründung einer abweichenden Meinung, sondern auch zur Begründung einer gleichen Meinung zulassen will, wenn sie auf anderen Erwägungen beruht.
Das zweite ist das Problem der Professoren-Richter. Kann man sich ernsthaft über Belastung beschweren, wenn man gleichzeitig noch Zeit für Lehrtätigkeit in Anspruch nimmt? Der Entwurf befaßt sich mit der Frage und will die Entscheidung jetzt dem Plenum des Gerichts überlassen. Herr Minister, ich halte das nicht für gut. In der kollegialen Atmosphäre des Gerichts ist es natürlich für den einzelnen Richter sehr schwer, zu sagen, der Bundesverfassungsrichter Dichgans dürfe in Zukunft unter keinen Umständen mehr Vorlesungen halten. Das belastet das Gericht mit inneren Spannungen. Wir sollten den Mut haben, diese Frage hier für uns selbst zu entscheiden — nach dem amerikanisch-italienischen Vorbild —, mit dem Ergebnis, daß die Richtertätigkeit beim Verfassungsgericht wirklich ein fulltime-job ist.
Nichtigkeit nur für die Zukunft! Auch damit werden wir uns eingehend beschäftigen müssen. Das ist in der Tat ein Problem. Aber, Herr Minister, Ihrer Deutung der Statistik kann ich nicht ganz zustimmen. Der Prozentsatz, den Sie mir gestern dankenswerterweise schon mitgeteilt hatten — daß 42 % der angefochtenen Normen ganz oder teilweise für nichtig erklärt worden sind —, hat mich doch wieder sehr erschreckt. Ich kann es mir nicht vorstellen, daß die Parlamente, die betroffen sind, bei der Qualität der Rechtsausschüsse, bei der Qualität des Bundesjustizministeriums, Herr Minister, das ja ständig an diesen Dingen mitarbeitet, eine- so schlechte Arbeit leisten, daß im Interesse des Staates, im Interesse der Verfassung 40 % der Normen aufgehoben werden müssen. Herr Minister, mir graust vor der Vorstellung, daß die Möglichkeit, die Rückwirkung auszuschließen, diesen Prozentsatz in Kürze auf 60 bis 70 % bringen könnte. Herr Minister, wir müssen uns darüber klar sein, es gibt zahllose Fälle, in denen uns nur die Rückwirkungsklausel vor der Aufhebung geschützt hat. Ich denke z. B. an die Umsatzsteuer. Wir hätten das frühere Umsatzsteuersystem als Opfer der Verfassungsbeschwerde gesehen, wenn nicht die Zahl der Milliarden, die in Frage stand, die Richter geschreckt hätte. Ich erkenne an, daß hier ein Problem liegt. Vielleicht können wir auch dies am besten dadurch regeln, daß wir es mit der Frage des Einheitsgerichts verknüpfen.
Zur Frage der Rückwirkung noch ein einziges Spezialproblem: Das Berlin-Problem, das Sie ja kennen, die Frage der Wirkung der Gesetze in Berlin, die ja nicht ohne weiteres ex jure eintritt. Dieses Spezialproblem werden wir im Ausschuß eingehend beraten müssen.
Ein Wort zur Amtsperiode! Zwölf Jahre ohne Wiederwahl scheint mir im Prinzip richtig. Sie haben mit Recht die Frage angeschnitten, was nun aus dem Richter wird, der mit, sagen wir, 50 Jahren Bundesverfassungsrichter wird. Wir sind ja durchaus interessiert, auch jüngere Herren ins Bundesverfassungsgericht zu holen. Sie müßten dann mit 62 Jahren erneut in eine angemessene richterliche Tätigkeit eingefügt werden. Aber ich könnte mir denken, daß es auch für dieses Problem Lösungen gibt.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch ein weiteres technisches Problem anschließen, nämlich



Dichgans
das der Richterwahl überhaupt. Ich weiß, das ist ein ungemein heikles Problem. Aber ich frage mich, ob unsere Richterwahl heute noch optimal ist. Ich habe den Eindruck, daß ein nicht unibeträchtlicher Teil der Kollegen, die 'die Wahl vornehmen, die Kandidaten, die sie zu wählen haben, gar nicht aus 'eigener Anschauung kennen, sondern rein auf Unterrichtung vom Hörensagen angewiesen sind. Wie problematisch eine solche Information ist, Idas wissen Sie. Ich will jetzt bei der vorgeschrittenen Zeit hier keine speziellen Vorschläge machen. Ich würde nur vorschlagen, daß der Rechtsausschuß auch diese Frage mutig in seine Beratungen einbezieht.
Meine Damen und Herren, damit bin ich am Schluß. Das Bundesverfassungsgericht genießt, wie wir alle wissen, international höchstes Ansehen. Wir freuen uns darüber, daß es immer wieder von Delegationen aus der ganzen Welt besucht wird, interessanterweise sogar auch von Delegationen aus dem Ostblock. Die jugoslawische Verfassungsgerichtsbarkeit, so weit sie auch von der unsrigen de facto unterschieden ist, nimmt doch deutlich Anregungen unserer Praxis auf.
Wir alle sind daran interessiert, nicht nur das Prestige, sondern auch die Wirksamkeit des Bundesverfassungsgerichts zu steigern. Wenn wir das wollen, schließt jenes Ansehen die Fragestellung, ob Organisation und Verfahren des Bundesverfassungsgerichts heute, im Jahre 1970, noch als optimal angesehen werden können, nicht aus. Ich bin im Gegenteil der Meinung: diese Frage schwächt die Stellung des Bundesverfassungsgerichts nicht, sondern sie stärkt sie.

('Beifall auf allen 'Seiten.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen sagen, daß der Herr Kollege Dichgans die angemeldete Redezeit um 17 Minuten unterschritten hat. Ich danke ihm.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Arndt. Hier liegt eine entsprechende Redezeitanmeldung vor.