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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 34. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1653 A Berichte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 . . . . . . . 1653 B Wahleinspruch des Gerwin Minrath, Bad Breisig (Drucksache VI/337) 1653 B Wahleinspruch des Werner Lerche, Hunoldstal im Taunus (Drucksache VI/338) 1653 C Wahleinspruch der Eheleute Margit und Ulf Eggers, Hamburg (Drucksache VI/339) 1653 C Wahleinspruch des Diplom-Kaufmanns Leonhard Vetter, Markt Schwaben (DruckVI/340) 1653 D Wahleinspruch des Heinrich Kähler, Kiel (Drucksache VI/341) . . . . . . . . 1653 D Wahleinspruch des Ing. Josef Hoffmann, Ulm (Drucksache VI/342) 1654 A Wahleinspruch der Fernmeldesekretärin Gertrud Vulhop, Osnabrück (Drucksache V1/343) 1654 A Wahleinspruch des Leopold Windisch, Mainz (Drucksache VI/344) 1654 A Wahleinspruch des Dr. med. Franz Schmidt, z. Z. Bielefeld (Drucksache VI/345) 1654 B Wahleinspruch des Dr. Hubert Kuhla, Schwabach (Drucksache VI/346) . . . . 1654 B Wahleinspruch der Frau Dr. Maria Schwarz, z. Z. Rom (Drucksache VI/347) . 1654 B Wahleinspruch des Mathias Hoffmann, Ellwerath, und der Frau Maria Röhrich, Ellwerath (Drucksache VI/348) . . . . 1654 C Wahleinspruch des Wolfgang Billep, Aufenthalt unbekannt (Drucksache VI/349) 1654 C Wahleinspruch des Hermann Köhler, Essen (Drucksache 350) 1654 D Wahleinspruch des Anton Eich, Naßweiler über Völklingen (Drucksache VI/351) 1654 D Wahleinspruch des Josef Wenger, Saarbrücken (Drucksache VI/352) . . . . . 1654 D Wahleinspruch des Karl-Heinz Otte, Schärding (Osterreich) (Drucksache VI/353) 1654 D Wahleinspruch des Lambert Schindler, Mannheim (Drucksache VI/354) . . . . 1655 A Wahleinspruch des Heinz Neubert, Amsterdam (Drucksache VI/355) . . . . . 1655 A Wahleinspruch des Paul Schiwy, Hanau a. M. (Drucksache VI/356) 1655 A Wahleinspruch des Heinz Marzahn und der Hildegard Schwenk, beide Heidelberg (Drucksache VI/357) . . . . . . . . 1655 B Wahleinspruch des Diplom-Kaufmanns Ottmar Kreichgauer, Benediktbeuren (Drucksache VI/358) 1655 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 Wahleinspruch der Frau Angela Pluskwik, Zweibrücken (Drucksache VI/359) . . 1655 B Wahleinspruch des K. Anklam, Braunschweig (Drucksache VI/360) 1655 C Wahleinspruch des Dr. Alfred Richter, Lommersdorf (Drucksache VI/361) . . . 1655 C Wahleinspruch des Wilhelm Driemel, Bonn-Lengsdorf (Drucksache VI/362) . . 1655 D Wahleinspruch des Albert Reinhold Schaffnit, Heidelberg (Drucksache VI/363) 1655 D Wahleinspruch des Willy Klinger, OberBessingen (Drucksache VI/364) . . . . 1655 D Wahleinspruch des Rudolf Werner, Großenbach (Drucksache VI/365) 1656 A Wahleinspruch des Max Sigmund, Mengen (Drucksache VI/366) 1656 A Schoettle (SPD) 1656 A Entwurf eines Zehnten Strafrechtsänderungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/293) ; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/410) — 'Zweite und dritte Beratung — 1657 B Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Drucksache VI/372)' Ertl, Bundesminister 1657 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/ CSU) (Drucksache VI/249) — Erste Beratung — Berberich (CDU/CSU) 1665 B Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. landwirtschaftliche Sozialpolitik (Drucksache VI/390) Schonhofen (SPD) 1667 A Fragestunde (Drucksachen VI/415, VI/442, VI/446) Fragen der Abg. Josten und Baier: Maßnahmen zur Behebung der Hochwasserschäden Genscher, Bundesminister . 1669 A, C, D, 1670 A, B Josten (CDU/CSU) 1669 C Bremm (CDU/CSU) 1669 D Baier (CDU/CSU) 1670 A, B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zugunsten der hochwassergeschädigten Gebiete, speziell der landwirtschaftlichen Intensivbetriebe Ertl, Bundesminister . . . . . . 1670 C, 1671 A, B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1670 D, 1671 A Josten (CDU/CSU) 1671 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 1671 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 1671 C Frage des Abg. Josten: Fahrverbot für die Rheinschiffahrt während des Hochwassers Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1671 D, 1672 A Josten (CDU/CSU) 1672 A Frage des Abg. Kiep: Politische Betätigung von Ausländern, die Gewalttätigkeiten begehen oder dazu aufhetzen Genscher, Bundesminister . . . . 1672 B, 1673 A, B, C, D Kiep (CDU/CSU) . . . . 1672 D, 1673 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 1673 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 1673 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 1673 C, D Frage des Abg. Brück: Aktionsprogramm Saarland-Westpfalz betr. Anpassung der Ausbildung von Arbeitskräften an die veränderten Arbeitsmarktbedingungen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 1674 A, B Brück (SPD) . . . . . . . . 1674 B Frage des Abg. Zebisch: Altersgrenzen der Sozialversicherung für Verfolgte des Nationalsozialismus 1674 B Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Erfahrungsbericht der Weltgesundheitsorganisation über Trinkwasserfluoridierung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1674 D, 1675 A, B Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . 1675 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 1675 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 III Fragen des Abg. Dr. Schwörer: Versorgung der Bewohner ländlicher Gebiete durch Augen-, Kinder- und Zahnärzte Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 1675 B, C, D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 1675 D Fragen des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) : Ermittlung der Zahl der Querschnittgelähmten — Bedarf an Behandlungsplätzen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 1676 A, C, D, 1677 B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 1676 B, C, 1677 A Frage des Abg. Wilhelm: Gefährdung der Volksgesundheit durch Haustiere Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 1677 B, C, D Wilhelm (SPD) . . . . . . . 1677 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 1677 D Frage des Abg. Dr. Kempfler: Erhebung der Heizölsteuer über den 30. April 1971 hinaus Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1678 A, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 1678 B Fragen des Abg. Lenzer: Streichung des § 19 des Umsatzsteuergesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 1678 C, D, 1679 A, B Lenzer (CDU/CSU) 1679 A, B Fragen des Abg. Dr. Nölling: Diskrepanz zwischen der Entwicklung der Lohnsteuerzuwachsrate und der Zuwachsrate der veranlagten Einkommensteuer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1679 C, D, 1680 B Dr. Nölling (SPD) . . . 1679 D, 1680 B Frage des Abg. Dr. Apel: Einkommensgrenze für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1680 C Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Kilometerpauschale für Fahrten der Arbeitnehmer zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1t80 D, 1681 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 1681 A, B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Liberalisierung der Einfuhr von Branntwein aus EWG-Mitgliedstaaten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1681 C Fragen des Abg. Dr. Becker (Mönchengladbach) : Geltendmachung der finanziellen Belastungen durch Verwandtenbesuche in Ost-Berlin beim Lohnsteuer-Jahresausgleich 1681 D Nächste Sitzung 1682 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1683 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Ausdehnung der Winterbauförderungszeit . . . 1683 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Probst betr. Pläne zur Verbesserung der Beschäftigtenstatistik . . . . . . . . . . . . . 1683 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. ärztliche Versorgung der Landbevölkerung 1683 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wende betr. Erprobung von Medikamenten an Heimkindern ohne ärztliche Indikation 1684 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann betr. Verdienstausfallentschädigung nach dem Bundesseuchengesetz 1684 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Teilnahme examinierter Krankenschwestern an Fortbildungskursen ohne Anrechnung auf den Urlaub 1684 D 34. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Becker (Nienberge) 27. 2. Behrendt * 26. 2. Berlin 31. 3. Biechele 28. 2. Dr. Birrenbach 6. 3. Bremer 28. 2. Burgemeister 31. 3. Dr. Dittrich* 27. 2. Frau Dr. Elsner * 27. 2. Flämig * 27. 2. Frehsee 24. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 26. 2. von Hassel 28. 2. Hauck 28. 2. Dr. Hein* 26. 2. Jacobi (Köln/Iserlohn) 31. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 2. Lensing 26. 2. Lücke (Bensberg) 28. 2. Lücker (München) * 27. 2. Müller (Aachen-Land) * 27. 2. Müller ('Remscheid) 26. 2. Ott 27. 2. Dr. Pohle 28. 2. Dr. Prassler 27. 2. ' Richarts * 27. 2. Schröder (Sellstedt) 6. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 26. 2. Dr. Siemer 27. 2. Springorum* 27. 2. Dr. Starke (Franken) * 27. 2. Wurbs 27. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/415 Frage A 26) : Beabsichtigt die Bundesregierung - in Anbetracht der diesjährigen außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse - durch eine Rechtsverordnung gemäß § 82 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes vom 28. Juni 1969 die Winterbauförderungszeit bis zum 31. März 1970 auszudehnen? Nach der von Ihnen erwähnten Gesetzesvorschrift kann die Förderungszeit nur dann verlängert werden, „wenn zu erwarten ist, daß dies die Bautätigkeit im Winter in wirtschafts- oder sozialpolitisch erwünschter Weise belebt". Diese Vorschrift stellt also nicht allein auf außergewöhnliche Witterungsverhältnisse ab, die zudem für dieses Jahr vorausschauend auf den Monat März so pauschal wohl schwerlich als außergewöhnlich bezeichnet werden können. Hinzu kommt, daß die Baubetriebe, die die Produktive Winterbauförderung bereits in diesem Winter in Anspruch genommen und sich mit Hilfe der Bundesanstalt für Arbeit mit ausreichenden Winterbauschutzvorrichtungen versehen haben, diese schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen auch in Zeiten außerhalb der Förderungszeit einsetzen werden. Davon ist der Gesetzgeber seinerzeit auch bei der Begrenzung der Förderungszeit ausgegangen. Im übrigen werden wir im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschriften die weitere Entwicklung beobachten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs .Rohde vom 26. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (Drucksache VI/415 Frage A 27) : Wie gedenkt die Bundesregierung die Pläne zur Verbesserung der Beschäftigtenstatistik zu verwirklichen, und wie ist der Stand der gegenwärtigen Planung beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, bei der Bundesanstalt für Arbeit und bei den Rentenversicherungsträgern? Die Bundesregierung bemüht sich darum, die für eine Beschäftigten-Statistik erforderlichen Daten möglichst schnell, genau und mit relativ wenig Arbeitsaufwand zu erfassen. Sie ist schon deshalb daran interessiert, weil damit gleichzeitig die Voraussetzungen für die periodische Unterrichtung aller Rentenversicherten über ihre gespeicherten Versicherungszeiten geschaffen werden. Hierzu ist vorgesehen: Die Aufnahme bestimmter Daten aller Versicherten bei den Arbeitsämtern, die Vergabe der Versicherungsnummern bei den Rentenversicherungsträgern und die Ausgabe neuartiger Versicherungskarten. Die Details dieses Verfahrens sind im Herbst 1969 in einer Projektgruppe erarbeitet worden. Angesichts des Umfanges dieser Aufgabe nehmen Planung und Vorbereitungsarbeiten eine erhebliche Zeit in Anspruch. Die erstmalige Datenerfassung wird 1972 durchgeführt. Die erste aktuelle Beschäftigten-Statistik könnte dann bereits im Herbst 1973 erstellt werden. Im selben Jahr könnten auch rentenversicherungspflichtige Beschäftigte Übersichten über die gespeicherten Versicherungszeiten erhalten. Sowohl bei der Bundesanstalt für Arbeit als auch bei den Rentenversicherungsträgern arbeiten zur Zeit Projektgruppen weitere Details der geplanten Stichtagsvergabe und des daran anschließenden neuen Versicherungskarten- und Meldeverfahrens aus. In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit und den zuständigen Sozialversicherungsträgern werden vom Bundesministerium für Arbeit die Rechtsverordnungen für dieses System integrierter Datenverarbeitung vorbereitet. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/415 Frage A 79) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung davon, wie eine gute ärztliche Versorgung der Landbevölkerung auf Dauer sichergestellt werden kann? 1684 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 Dier Bundesminister für das Gesundheitswesen hat bereits im Jahre 1965 den Auftrag über eine Analyse vergeben, die zur Aufgabe hatte, aufgrund der Ergebnisse der Volks- und Berufszählung 1961 Unterlagen für eine künftige Planung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Bundesrepublik zu schaffen. Diese Studie konnte im vergangenen Jahr abgeschlossen werden; sie wird in Kürze im Druck veröffentlicht. Aufgrund der Ergebnisse dieser Arbeit hat sich dier Bundesgesundheitsrat im Jahre 1969 veranlaßt gesehen, eine Wiederholung dieser Untersuchungen aufgrund der Volks- und Berufszählung 1970 zu empfehlen. Bei dieser neuerlichen Untersuchung soll zusätzlich eine Repräsentativerhebung durchgeführt werden, wobei Fragen, die mit der ärztlichen Versorgung der Landbevölkerung in Zusammenhang stehen, besonderes Augenmerk zugewandt werden soll. Da fast 90 % der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sozialversichert sind, stellt sich das Problem der ärztlichen Versorgung in erster Linie als ein Problem dier kassenärztlichen Versorgung dier Bevölkerung dar. Hierzu hat dier Parlamentarische -Staatssekretär Rohde in der Fragestunde in der 25. Sitzung ides Deutschen Bundestages am 21. Januar 1970 Stellung genommen. Der Bundesminister für .Arbeit und Sozialordnung hat außerdem die Absicht, das Problem der ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten in nächster Zeit mit den Ministern und Senatoren der Länder zu erörtern. Darüber hinaus soll eine Untersuchung in der für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Sachverständigen Kommission durchgeführt werden. Sie entnehmen daraus, daß sich sowohl der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit als auch der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung des Problems mit Nachdruck angenommen haben. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/415 Fragen A 80 und 81) : Stimmen die alarmierenden Feststellungen des Süddeutschen Rundfunks, wonach heute noch in der Bundesrepublik Deutschland Menschen zu medizinischen Versuchszwecken mißbraucht werden? Falls ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um insbesondere Kinder in Kliniken oder Heimen, die der unmittelbaren Aufsicht der Eltern entzogen sind, vor medizinischen Experimenten zu schützen? Der Bundesregierung ist eine Sendung des Süddeutschen Rundfunks vom 5. Februar 1970 bekannt geworden, wonach ein Tübinger Wissenschaftler angegeben hat, daß Medikamente an Heimkindern ohne ärztliche Indikation und ohne Einwilligung der Eltern oder Personensorgeberechtigten erprobt werden. Diese Angaben konnten von der Bundesregierung bisher nicht nachgeprüft werden. Dazu wäre eine genaue Überprüfung der einzelnen Fälle erforderlich. Nach der im Grundgesetz festgelegten Aufgabenverteilung hat die Bundesregierung keine rechtliche Möglichkeit, unmittelbar von sich aus derartige Einzelfälle an sich zu ziehen oder andere Stellen zu einer Überprüfung anzuhalten. Sofern die Feststellungen .des Tübinger Wissenschaftlers zutreffen sollten, dürfte es sich um Mißstände handeln, denen bereits nach geltendem Recht wirksam begegnet werden kann. Eine ärztlich nicht indizierte Erprobung von Medikamenten an Kindern ohne Einwilligung der Eltern oder Personensorgebrechtigten ist nach geltendem Strafrecht als Körperverletzung anzusehen. Die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften haben über die Einleitung eines Strafverfahrens zu entscheiden. Außerdem liegt darin ein Verstoß gegen die Pflichten eines verantwortungsbewußten Arztes, der nach ärztlichem Berufsrecht zu ahnden ist. Eine weitere Sicherung vor derartigen unzulässigen ärztlichen Maßnahmen liegt bei Universitätsinstituten in der Dienstaufsicht durch die zuständige Landesbehörde. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/415 Frage A 89) : Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um für Selbständige eine angemessene Verdienstausfallentschädigung gemäß § 49 des Bundesseuchengesetzes zu erreichen? Noch ehe die Bundesregierung die von ihr. geplante Gesetzesnovelle zur Verbesserung der Verdienstausfallentschädigung nach § 49 Bundes-Seuchengesetz vorlegen konnte, haben die Fraktionen der FDP und SPD eine ähnliche Novelle mit der BT-Drucksache VI/387 bereits eingebracht. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/415 Frage A 90) : Beabsichtigt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß examinierte Krankenschwestern und Krankenpflegehelferinnen an speziellen Fortbildungskursen ohne Anrechnung auf den Urlaub teilnehmen können? Ich verweise zu Ihrer Frage auf die Regierungserklärung, in der die Einführung eines Bildungsurlaubs als eine wichtige Aufgabe bezeichnet wird. Die Vorarbeiten für eine solche umfassende Regelung der Freistellung von Arbeitnehmern für Fortbildungszwecke ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub sind in meinem Hause aufgenommen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn es bis zu einer gesetzlichen Regelung des Bildungsurlaubs den Krankenschwestern und Krankenpflegehelferinnen auf freiwilliger Basis durch die Arbeitgeber ermöglicht wird, an Fortbildungskursen teilzunehmen. Wie ich durch Rückfragen bei den beiden großen Trägern der Schwesternschaften — der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Schwesternverbände und der Deutschen Schwesterngemeinschaft — in Erfahrung gebracht habe, wird das in der Regel auch bereits so gehandhabt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von August Berberich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, namens der CDU/CSU-Fraktion den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte zu begründen. Der vergangene Bundestag hat kurz vor Schluß seiner Legislaturperiode ein Viertes Änderungsgesetz zur Altershilfe für Landwirte beschlossen, und im Zuge dieser Schlußphase des vergangenen Bundestages war es nicht möglich, all die Fragen auszudiskutieren, vor allen Dingen finanziell zu diskutieren, die im Zusammenhang mit der Altershilfe und Landabgaberente notwendig gewesen wären. Wir waren uns damals innerhalb der Koalition und darüber hinaus unter den gesamten bäuerlichen Abgeordneten darüber einig, daß zu Beginn dieser neuen Legislaturperiode das Gesetz erneut verändert werden muß. Insbesondere sollten die Erfahrungen, die in der Zwischenzeit mit der Landabgaberente gewonnen worden sind, ausgewertet werden. Außerdem wollte man eine Erhöhung
    des Altersgeldes für die Landwirtschaft durchführen.
    Wenn ich in dem Zusammenhang unseren Gesetzentwurf mit einer Erhöhung des Altersgeldes von 175 auf 240 DM pro Monat herausstelle, dann insbesondere deshalb, weil in Veröffentlichungen von verschiedenen Pressediensten — sicherlich nicht gerade von der CDU-Fraktion inspiriert — darauf hingewiesen wurde, daß eine Verbesserung der Altershilfe vorerst nicht dringlich sei, sondern daß man sich anderen sozialpolitischen Maßnahmen zuwenden wolle, Maßnahmen, die von uns als CDU-Fraktion sicherlich nicht abgelehnt werden.

    (Abg. Dr. Ritz: Wir haben schon einen Antrag eingebracht!)

    — Ich danke für diesen Zuruf. Wir haben bereits einen dieser Entwürfe, nämlich den für die Nachversicherung in der Rentenversicherung, eingebracht.
    — Wir halten es aber für notwendig, daß wir nicht einseitig für den oder jenen etwas tun, sondern daß wir die Sozialpolitik in der Landwirtschaft als ein Ganzes sehen. Dazu ist es notwendig, daß man auch die Altershilfe für die Landwirte verbessert.
    Wir bekommen fast täglich Berichte auf den Tisch, wir sehen Meldungen der Presse- und Nachrichtendienste, aus denen hervorgeht, daß der Strukturwandel in der Landwirtschaft fortgesetzt werden muß. Meine Damen und Herren, wir wissen alle, daß sich dieser Strukturwandel in der Landwirtschaft fortsetzt; und zwar nicht wegen der vielen Pläne, sondern trotz der vielen Pläne für die Landwirtschaft.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn man aber diese Entwicklung sieht, dann muß man auch für den alternden Landwirt und für denjenigen, von dem man erwartet, daß er seinen Betrieb aufgibt, etwas mehr tun, als es bisher der Fall ist. Denn die Konzeption des Altershilfegesetzes, bei der ursprünglich ein Bargeldzuschuß zum Unterhalt aus dem landwirtschaftlichen Betrieb gegeben werden sollte, tritt ja mehr und mehr in den Hintergrund. An ihre Stelle tritt die Altershilfe als ein Hauptteil der Altersversorgung für den ausgeschiedenen Landwirt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Deshalb müssen wir die Altershilfe für Landwirte weiterentwickeln.
    In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung entsprechende Mittel nicht bereitgestellt seien oder bereitgestellt werden könnten. Es ist natürlich sehr einfach, solche Pressenotizen zu lancieren, wie ich sie hier vor mir liegen habe. Man operiert darin mit Zahlen, was dieser Antrag der CDU koste, die in keiner Weise den Tatsachen entsprechen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Man addiert zusammen, was Landabgaberente und Altershilfe für 'die Landwirtschaft im Jahre 1974 ausmachen, und kommt zu dem Ergebnis, daß über 1300 Millionen DM an Zuschüssen erforderlich seien. Daß solche Meldungen die Öffentlichkeit kopfscheu
    1666 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 34. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970
    Berberich
    machen, ist ganz klar. Diese Zahl könnte richtig sein, wenn man Altershilfe und Landabgaberente als Gesamtaufwendung zusammenrechnet und wenn man die Altershilfe für Landwirte auf 300 DM heraufsetzte und dementsprechend die Landabgaberente auf mindestens 400 bis 450 DM erhöhte. Solange man aber in dem Rahmen bleibt, den wir vorgeschlagen haben, sind solche Zahlen illusionäres Spielwerk, mit ,dem man die öffentliche Meinung vergiften und gegen unsere Absichten einnehmen will. Das möchte ich mit aller Deutlichkeit hier feststellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir haben über die Altershilfe hinaus in diesem Gesetzentwurf auch die Verbesserung der Landabgaberente vorgeschlagen, allerdings mit 10 DM weniger, als in den Ankündigungen der Koalitionsfraktionen gefordert wird. Meine Damen und Herren, Sie werden sicherlich von uns keinen erbitterten Widerstand finden, wenn Sie in den Beratungen auf die 350 DM gehen wollen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Nur das Zahlenspiel, das in der Öffentlichkeit vorhanden ist, bedarf gründlicher Revision.
    Wir haben uns bei ,der Verabschiedung dieses Gesetzes im letzten Bundestag ,darüber unterhalten, welche Mittel für die Landabgaberente notwendig sind. Dabei wurden Bedenken laut, ob die 12 Millionen DM, die damals eingestellt worden sind, überhaupt reichen.

    (Abg. Dr. Ritz: So war es!)

    Meine Damen und Herren, wir haben noch nicht eine einzige Million von diesen 12 Millionen DM gebraucht.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Jetzt sehen wir im Haushalt einen Ansatz von 28 Millionen DM für Landabgaberente. Wahrscheinlich ist das auch eine Zahl, mit der man gewisse Reserven im Bundeshaushalt schafft, um sie für andere Zwecke verwenden zu können, wie das auch im vergangenen Jahr der Fall war.
    Wenn wir in unserem Antrag fordern, die Grenze für die Landabgaberente auf die fünffache Mindestbetriebsfläche nach dem GAL zu erhöhen, dann deshalb, weil wir infolge der Entwicklung zum größeren Betrieb und der Vorstellungen, die im Zusammenhang mit dem Mansholt-Plan und ähnlichen Dingen entwickelt werden, heute nicht mehr davon ausgehen können, daß Betriebe von 6, 8 oder 10 ha noch existenzfähig sind; wir müssen immerhin mit 20 bis 25 ha rechnen. In der öffentlichen Vorstellung geht man allgemein von diesen Größenklassen aus. Wenn man das weithin für real hält, muß man mit der Grenze für die Landabgaberente auf das Fünffache der Mindestbetriebsfläche nach dem GAL hinaufgehen, damit man den Anschluß an die Wirklichkeit halten kann.
    Im vergangenen Jahr waren für die Altershilfe der Landwirtschaft 665 Millionen DM im Haushaltsplan eingestellt. Es ist vielleicht für das Hohe Haus interessant zu erfahren, daß insgesamt 635,4 Millionen DM von diesen bereitgestellten Mitteln abgerufen wurden und damit der Anschluß an das Jahr 1970 erreicht wurde.
    Warum bringe ich diese Zahlen? Nicht etwa, um darzulegen, daß die Bundesregierung nicht genug für die Altershilfe getan hätte, sondern um darzutun, daß die Berechnungen, die im gegenwärtigen Moment über die Auswirkungen auf der Kostenseite angestellt werden, vermutlich genauso überhöht sind, wie die bisherigen Ansätze in diesem Bereich es waren. Es wird kritisiert, daß 'in unserem Antrag ein Zuschußbedarf von 180 Millionen DM eingesetzt wird, und eis wird darauf hingewiesen, daß erheblich mehr notwendig sei. Es mag durchaus sein, daß hier ein höherer Betrag notwendig ist.
    Es kommt aber immer darauf an, welchen Inkraftsetzungszeitpunkt wir für dieses Gesetz nehmen. Wir haben in unserem Entwurf geschrieben: „Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft." Wir haben damit dokumentiert, daß wir uns nicht auf einen bestimmten Termin für das Inkrafttreten festgelegt haben, sondern durchaus bereit sind, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu bleiben. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens soll so gewählt werden, daß im Rahmen unseres Haushaltsplanes Mittel für diesen sozialen Sektor sinnvoll bereitgestellt werden können.
    Wir haben, um innerhalb der heute vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten zu bleiben, gleichzeitig vorgeschlagen, von der Erhöhung des Altersgeldes ab auch den Beitrag von 27 auf 33 Mark zu erhöhen. Damit dokumentieren wir, daß wir als Landwirte und als CDU-Fraktion nicht daran interessiert sind, daß der Staat allein die soziale Sicherheit für die Landwirtschaft tragen soll, sondern auch der Landwirtschaft durchaus zumuten wollen und müssen, für diese soziale Sicherung eigene Beiträge aufzubringen. Daß diese Beiträge nicht im selben Rahmen liegen können wie in anderen Versicherungszweigen, liegt einfach daran, daß auch die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft sich nicht der Einkommensentwicklung in der übrigen Wirtschaft angeschlossen hat. Im Zeichen sinkender Agrarpreise ist es wenig sinnvoll, auf sozialem Gebiet nach Sicherung der Landwirtschaft zu rufen, diese Sicherung aber davon abhängig zu machen, ob der Landwirt bereit und in der Lage ist, entsprechend hohe Beiträge zu leisten.
    Wir glauben, daß unsere Vorlage in den Ausschußberatungen so gestaltet werden kann, daß sie wirklich einen Fortschritt in der Sozialpolitik der Landwirtschaft bringt. Wir werden in der Debatte auf die sozialen Vorstellungen, die Herr Minister Ertl soeben bei der Einbringung des Grünen Berichts dargelegt hat — im Grundsatz begrüßen wir diese Vorstellungen —, eingehen, zu einzelnen Problemen eingehend Stellung nehmen und Unsere Ansicht zu diesen Fragen vortragen. Wir werden hier im Bundestag allerdings nicht nur Absichtserklärungen darüber, was wir gern möchten, abgeben, sondern wir werden Sie mit konkreten Gesetzentwürfen von unserer Seite konfrontieren, damit Sie in der Lage sind, Ihre Absichtserklärungen durch gesetzgeberische Maßnahmen in die Tat umzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Berberich
    Dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates stimmt die CDU/CSU-Fraktion zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Vizepräsident. Dr. Jaeger: Ich rufe Punkt XXVII der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP betr. landwirtschaftliche Sozialpolitik
    — Drucksache VI/390 —Zur Begründung erteile ich dem Abgeordneten Schonhofen das Wort.


Rede von Friedrich Schonhofen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist meine Aufgabe, den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache VI/390 zur Agrarsozialpolitik zu begründen. Lassen Sie mich zunächst zwei allgemeine Feststellungen treffen.
Erstens. Mit diesem Antrag sollen die Weichen für die künftige Politik auf diesem für uns so wichtigen Gebiet gestellt werden. Es geht in diesem Antrag selbstverständlich nicht um ein allgemeines, den gesamten Bereich der Agrarsozialpolitik umfassendes Programm, sondern um Schwerpunkte, die die aktuelle Lage der bäuerlichen Bevölkerung berücksichtigen.
Zweitens soll mit diesem Antrag die gefährlich offene Flanke der Agrarpolitik möglichst rasch geschlossen werden. Ich meine jene Flanke, die sich daraus ergibt, daß die Auswirkungen des Strukturwandels nicht in ausreichendem Maße sozial abgesichert sind. Meine Damen und Herren, es gibt wohl keinen Zweifel darüber, daß diese Flanke in langen Jahren in gefährlicher Weise offen geblieben ist

(Zuruf des Abg. Dr. Ritz)

und daß es nur zögernd gelungen ist, sie zu schließen. Die Folgen, die dadurch — vor allem für die Grenzbetriebe — aufgetreten sind, zeigen sich heute in einer oftmals aussichtslosen, bedrückenden wirtschaftlichen Lage. Hinzu kommt, daß diese Betriebe oft keine Alternativen haben, so daß sie sich, nachdem ihre Substanz weitgehend verzehrt ist, zu Kümmerexistenzen entwickelt haben. Eine Politik, die mehr auf das Konservieren bestehender Strukturen ausgerichtet ist,

(Abg. Dr. Ritz: Das ist doch allerhand! Sie haben wohl nicht den Grünen Bericht studiert!)

fördert nicht die Neigung, den Betrieb aufzugeben,
selbst wenn die wirtschaftliche Lage aussichtslos ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Er versteht ja nichts davon! — Abg. Struve: Waren Sie eben nicht da, als der Minister sprach?)

Die Politik der Vergangenheit hat oft den Eindruck vermittelt, daß man noch Hoffnung haben könne. Ich will in diesem Zusammenhang nicht auf die lange Skala der sozialdemokratischen Anregungen, Vorstellungen und Forderungen hinweisen,
weil das einen umfangreichen Rückblick bis zu dem Sozialplan der SPD von 1952 erfordern würde. Ich will mich auch nicht bei den harten und jahrelangen Auseinandersetzungen insbesondere um die Agrarsozialpolitik, die in diesem Hause geführt worden sind, aufhalten. Diese Auseinandersetzungen haben nur langsam zu einem Erfolg geführt.
Wer die Geschichte der sozialen Agrarpolitik der 50er und 60er Jahre nachliest, wird feststellen — ich meine, das ist unumstritten —, daß sie eine Dokumentation 'des Umdenkens, aber auch des hartnäckigen Festhaltens an oftmals sachlich nicht gerechtfertigten Positionen ,ist. Es wäre in diesem Zusammenhang sicher sehr reizvoll, den Meinungsumschwung, der sich allgemein vollzogen hat, noch einmal nachzuzeichnen, den Bogen zu schlagen beispielsweise von den Ausführungen des früheren Kollegen Wehking in der 2. Wahlperiode in der Debatte ,um das Gesetz über die landwirtschaftliche Alterssicherung .am 2. Juli 1957 bis heute. Damals hatte ,die sozialdemokratische Fraktion einen Bundeszuschuß für diese landwirtschaftliche Alterssicherung beantragt. Er wurde aber von dem ehemaligen Kollegen Wehking abgelehnt mit dem Hinweis auf die Eigenart des Bauerntums. Der Kollege Wehking mußte sich damals von dem Kollegen Dr. Martin Schmidt fragen lassen, ob alle übrigen Hilfen für die Landwirtschaft ebenfalls als sogenannte Almosen aufgefaßt werden müßten. Es wäre sicher sehr reizvoll, den Bogen zu schlagen von dieser Meinungsäußerung bis zum heutigen Tage, wo wir sehr oft temperamentvolle Ausführungen über die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der Agrarsozialpolitik von der 'heutigen Opposition hören.

(Abg. Dr. Ritz: Nicht nur von der Opposition, sondern damals auch von der Regierung!)

Wie gesagt, meine Damen und Herren, es wäre sicher sehr reizvoll, diesen Meinungsumschwung nachzuzeichnen. Aber es mag die Feststellung genügen, daß es in diesem Hohen Haus lange Zeit umstritten war, ob und, wenn ja, in welchem Umfang landwirtschaftliche Sozialpolitik in der Agrarpolitik überhaupt eine Rolle spielen dürfe.

(Abg. Stücklen: Wer hat denn das Altersgeld eingeführt?)

Heute stellen wir mit Genugtuung fest — das mag genügen — —

(Abg. Dr. Ritz: Wir haben hier Gesetzesvorlagen und reden über Anträge, und Sie ergehen sich in Vergangenheitbewältigung!)

— Das gehört schon dazu, Herr Kollege,

(Abg. Rösing: Sie begründen einen Antrag! Bleiben Sie sachlich!)

wenn man die Bedeutung des Antrags der Koalitionsfraktionen übersehen will. Wir freuen uns jedenfalls darüber, daß heute die Einsicht gewachsen ist, daß Agrarsozialpolitik notwendig ist, und daß es heute nicht mehr verpönt ist, im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Position der bäuerlichen



Schonhofen
Bevölkerung von der Notwendigkeit einer entsprechenden Sozialpolitik zu reden.
Bei unserem Antrag geht es uns erstens darum, die Prioritäten zu verdeutlichen, die Bestandteil der aktuellen Gesetzgebung der kommenden Monate sein müssen. Es geht uns zweitens darum, die bäuerliche Bevölkerung mehr als bisher in die Politik der sozialen Sicherheit einzubeziehen. Wir gehen von der Überzeugung aus, daß die nationale Strukturpolitik auf die Dauer nur erfolgreich sein kann, wenn die sozialpolitische Komponente verstärkt wird. Dazu, meinen wir, reicht die Altershilfe allein nicht aus; dies ist keineswegs zu bestreiten. Der Beitrag, den die Altershilfe zur sozialen Sicherheit in der bäuerlichen Bevölkerung leistet, ist durchaus beachtlich.
Aber das Bedürfnis nach mehr sozialer Sicherheit verlangt auch die gesetzliche Regelung des Krankenversicherungsschutzes, den wir in der Ziffer 1 unseres Antrags gefordert haben. Wir begrüßen es dankbar, daß zu dieser Zeit Diskussionsbeiträge nicht nur hier im Hause, sondern auch von den Berufsverbänden zu diesem Thema geleistet werden. Wir haben mit Interesse Kenntnis genommen von dem sozialpolitischen Arbeitsprogramm des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, der u. a. eine Krankenpflichtversicherung fordert und dazu sagt, daß diese Krankenpflichtversicherung für die selbständigen Landwirte, die Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Kinder eingerichtet werden müsse, daß die Altersgeldempfänger, soweit sie nicht als Rentner bereits pflichtversichert sind, mit einbezogen werden sollten und daß man davon ausgehe, daß die Beiträge für die Altersgeldempfänger vom Bund übernommen würden. Genau das entspricht auch unserer Konzeption, wobei wir uns im klaren darüber sind, daß darüber im einzelnen noch zu debattieren sein wird.
Wir sind auch dankbar dafür, daß die zuständigen Ministerien bereits Vorarbeiten leisten. Wir hoffen nur, daß diese vorbereitenden Arbeiten bald abgeschlossen werden können, so daß der Gesetzentwurf uns dann zur Beratung vorliegt.
Weiter geht es uns bei diesem Antrag darum, Sozialpolitik und Strukturpolitik miteinander zu kombinieren. Der Anpassungprozeß muß sozialpolitisch erleichtert werden, und die Sozialpolitik muß finanzielle Hilfen anbieten, damit Alternativen zur Begründung neuer Existenzen vorhanden sind. Schließlich muß die landwirtschaftliche Sozialpolitik selbst solche Alternativen bieten. Es geht also darum, den Durchbruch zu einer echten Agrarsozialpolitik zu erweitern, jenen Durchbruch, der in den vergangenen zwei Jahren erreicht werden konnte, und zwar einerseits auf Grund der Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministers, des sogenannten Schiller-Papiers — hier will ich nur zwei Stichworte nennen: Nachversicherung für die Ausscheidenden und jährlich etwa 20 000 neue Arbeitsplätze in landwirtschaftlichen Problemgebieten —, und andererseits durch die sozialdemokratische Initiative zum ersten Agrarstrukturgesetz. Hier will ich auch nur das Stichwort Landabgabenrente nennen.
Meine Damen und Herren, wir meinen, daß diese politische Zielsetzung sozialpolitische Maßnahmen notwendig macht, deren Struktureffekt sichtbar und
gewollt ist und die den Anpassungsprozeß, der sich über lange Jahre hinweg vollzogen hat, möglichst beschleunigt, ihn auf jeden Fall aber sozial absichert. Deswegen fordern wir von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs, mit dem die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden,

(Zuruf von der CDU/CSU: Der liegt schon vor!)

eine Hilfe für jüngere Landwirte, die ihre Betriebe aufgeben wollen oder müssen. Wir gehen davon aus, daß als eine zeitliche Übergangsmaßnahme, harmonisiert mit der Landabgabenrente, die Bundeszuschüsse gestaffelt und die Vergabebedingungen den Bedingungen der Landabgaberente angepaßt werden. Das ist Ziffer 2 unseres Antrags.
Noch eine kurze Bemerkung zur Ziffer 3. Hier geht es uns um eine nachhaltige Verbesserung der Landabgaberente. Wir gehen davon aus, daß eine Verdoppelung notwendig ist und die Landabgaberente auf 350 bzw. 230 DM erhöht werden muß. Wir sind darüber hinaus zu der Überzeugung gelangt, daß uns die Erfahrung des letzten halben Jahres bewiesen hat, daß die Bedingungen zu eng gefaßt sind und deshalb die Betriebsgröße ausgeweitet werden muß.
In Ziffer 4 unseres Antrags schließlich geht es ebenfalls um eine zeitlich begrenzte Übergangsmaßnahme, um jüngeren Landwirten, die ausscheiden wollen oder müssen, alternative Möglichkeiten zu bieten, selbständige Existenzen außerhalb der Landwirtschaft zu begründen. Auch hier sollte eine Harmonisierung vorgenommen werden.
Wir erwarten von der Bundesregierung, daß die Vorarbeiten, soweit sie bereits laufen, zügig abgeschlossen und die Gesetzentwürfe diesem Hohen Hause baldmöglichst vorgelegt werden,

(Abg. Dr. Ritz: Wir haben schon einen!)

wobei wir hoffen, daß die Verbesserung der Landabgaberente und die Verpachtungsprämie schon in aller Kürze beraten und verabschiedet werden können.
Die Koalitionsfraktionen stimmen den Überweisungsvorschlägen des Ältestenrates zu, und wir bitten dieses Hohe Haus, das ebenfalls zu tun.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wird zu den beiden aufgerufenen Punkten der Tagesordnung das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, die 'beiden Anträge an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen.
    — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Meine Damen und Herren, ab 15 Uhr steht der Nachmittag den Ausschüssen zur Verfügung. Die gemeinsame Sitzung des Auswärtigen Ausschusses



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    und des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen findet nicht um 13, sondern um 15 Uhr statt.
    Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 10.25 bis bis 14.01 Uhr.)