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    Deutscher Bundestag 34. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1653 A Berichte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 . . . . . . . 1653 B Wahleinspruch des Gerwin Minrath, Bad Breisig (Drucksache VI/337) 1653 B Wahleinspruch des Werner Lerche, Hunoldstal im Taunus (Drucksache VI/338) 1653 C Wahleinspruch der Eheleute Margit und Ulf Eggers, Hamburg (Drucksache VI/339) 1653 C Wahleinspruch des Diplom-Kaufmanns Leonhard Vetter, Markt Schwaben (DruckVI/340) 1653 D Wahleinspruch des Heinrich Kähler, Kiel (Drucksache VI/341) . . . . . . . . 1653 D Wahleinspruch des Ing. Josef Hoffmann, Ulm (Drucksache VI/342) 1654 A Wahleinspruch der Fernmeldesekretärin Gertrud Vulhop, Osnabrück (Drucksache V1/343) 1654 A Wahleinspruch des Leopold Windisch, Mainz (Drucksache VI/344) 1654 A Wahleinspruch des Dr. med. Franz Schmidt, z. Z. Bielefeld (Drucksache VI/345) 1654 B Wahleinspruch des Dr. Hubert Kuhla, Schwabach (Drucksache VI/346) . . . . 1654 B Wahleinspruch der Frau Dr. Maria Schwarz, z. Z. Rom (Drucksache VI/347) . 1654 B Wahleinspruch des Mathias Hoffmann, Ellwerath, und der Frau Maria Röhrich, Ellwerath (Drucksache VI/348) . . . . 1654 C Wahleinspruch des Wolfgang Billep, Aufenthalt unbekannt (Drucksache VI/349) 1654 C Wahleinspruch des Hermann Köhler, Essen (Drucksache 350) 1654 D Wahleinspruch des Anton Eich, Naßweiler über Völklingen (Drucksache VI/351) 1654 D Wahleinspruch des Josef Wenger, Saarbrücken (Drucksache VI/352) . . . . . 1654 D Wahleinspruch des Karl-Heinz Otte, Schärding (Osterreich) (Drucksache VI/353) 1654 D Wahleinspruch des Lambert Schindler, Mannheim (Drucksache VI/354) . . . . 1655 A Wahleinspruch des Heinz Neubert, Amsterdam (Drucksache VI/355) . . . . . 1655 A Wahleinspruch des Paul Schiwy, Hanau a. M. (Drucksache VI/356) 1655 A Wahleinspruch des Heinz Marzahn und der Hildegard Schwenk, beide Heidelberg (Drucksache VI/357) . . . . . . . . 1655 B Wahleinspruch des Diplom-Kaufmanns Ottmar Kreichgauer, Benediktbeuren (Drucksache VI/358) 1655 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 Wahleinspruch der Frau Angela Pluskwik, Zweibrücken (Drucksache VI/359) . . 1655 B Wahleinspruch des K. Anklam, Braunschweig (Drucksache VI/360) 1655 C Wahleinspruch des Dr. Alfred Richter, Lommersdorf (Drucksache VI/361) . . . 1655 C Wahleinspruch des Wilhelm Driemel, Bonn-Lengsdorf (Drucksache VI/362) . . 1655 D Wahleinspruch des Albert Reinhold Schaffnit, Heidelberg (Drucksache VI/363) 1655 D Wahleinspruch des Willy Klinger, OberBessingen (Drucksache VI/364) . . . . 1655 D Wahleinspruch des Rudolf Werner, Großenbach (Drucksache VI/365) 1656 A Wahleinspruch des Max Sigmund, Mengen (Drucksache VI/366) 1656 A Schoettle (SPD) 1656 A Entwurf eines Zehnten Strafrechtsänderungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/293) ; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/410) — 'Zweite und dritte Beratung — 1657 B Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Drucksache VI/372)' Ertl, Bundesminister 1657 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/ CSU) (Drucksache VI/249) — Erste Beratung — Berberich (CDU/CSU) 1665 B Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. landwirtschaftliche Sozialpolitik (Drucksache VI/390) Schonhofen (SPD) 1667 A Fragestunde (Drucksachen VI/415, VI/442, VI/446) Fragen der Abg. Josten und Baier: Maßnahmen zur Behebung der Hochwasserschäden Genscher, Bundesminister . 1669 A, C, D, 1670 A, B Josten (CDU/CSU) 1669 C Bremm (CDU/CSU) 1669 D Baier (CDU/CSU) 1670 A, B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zugunsten der hochwassergeschädigten Gebiete, speziell der landwirtschaftlichen Intensivbetriebe Ertl, Bundesminister . . . . . . 1670 C, 1671 A, B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1670 D, 1671 A Josten (CDU/CSU) 1671 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 1671 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 1671 C Frage des Abg. Josten: Fahrverbot für die Rheinschiffahrt während des Hochwassers Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1671 D, 1672 A Josten (CDU/CSU) 1672 A Frage des Abg. Kiep: Politische Betätigung von Ausländern, die Gewalttätigkeiten begehen oder dazu aufhetzen Genscher, Bundesminister . . . . 1672 B, 1673 A, B, C, D Kiep (CDU/CSU) . . . . 1672 D, 1673 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 1673 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 1673 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 1673 C, D Frage des Abg. Brück: Aktionsprogramm Saarland-Westpfalz betr. Anpassung der Ausbildung von Arbeitskräften an die veränderten Arbeitsmarktbedingungen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 1674 A, B Brück (SPD) . . . . . . . . 1674 B Frage des Abg. Zebisch: Altersgrenzen der Sozialversicherung für Verfolgte des Nationalsozialismus 1674 B Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Erfahrungsbericht der Weltgesundheitsorganisation über Trinkwasserfluoridierung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1674 D, 1675 A, B Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . 1675 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 1675 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 III Fragen des Abg. Dr. Schwörer: Versorgung der Bewohner ländlicher Gebiete durch Augen-, Kinder- und Zahnärzte Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 1675 B, C, D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 1675 D Fragen des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) : Ermittlung der Zahl der Querschnittgelähmten — Bedarf an Behandlungsplätzen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 1676 A, C, D, 1677 B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 1676 B, C, 1677 A Frage des Abg. Wilhelm: Gefährdung der Volksgesundheit durch Haustiere Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 1677 B, C, D Wilhelm (SPD) . . . . . . . 1677 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 1677 D Frage des Abg. Dr. Kempfler: Erhebung der Heizölsteuer über den 30. April 1971 hinaus Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1678 A, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 1678 B Fragen des Abg. Lenzer: Streichung des § 19 des Umsatzsteuergesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 1678 C, D, 1679 A, B Lenzer (CDU/CSU) 1679 A, B Fragen des Abg. Dr. Nölling: Diskrepanz zwischen der Entwicklung der Lohnsteuerzuwachsrate und der Zuwachsrate der veranlagten Einkommensteuer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1679 C, D, 1680 B Dr. Nölling (SPD) . . . 1679 D, 1680 B Frage des Abg. Dr. Apel: Einkommensgrenze für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1680 C Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Kilometerpauschale für Fahrten der Arbeitnehmer zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1t80 D, 1681 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 1681 A, B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Liberalisierung der Einfuhr von Branntwein aus EWG-Mitgliedstaaten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1681 C Fragen des Abg. Dr. Becker (Mönchengladbach) : Geltendmachung der finanziellen Belastungen durch Verwandtenbesuche in Ost-Berlin beim Lohnsteuer-Jahresausgleich 1681 D Nächste Sitzung 1682 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1683 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Ausdehnung der Winterbauförderungszeit . . . 1683 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Probst betr. Pläne zur Verbesserung der Beschäftigtenstatistik . . . . . . . . . . . . . 1683 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. ärztliche Versorgung der Landbevölkerung 1683 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wende betr. Erprobung von Medikamenten an Heimkindern ohne ärztliche Indikation 1684 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann betr. Verdienstausfallentschädigung nach dem Bundesseuchengesetz 1684 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Teilnahme examinierter Krankenschwestern an Fortbildungskursen ohne Anrechnung auf den Urlaub 1684 D 34. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Becker (Nienberge) 27. 2. Behrendt * 26. 2. Berlin 31. 3. Biechele 28. 2. Dr. Birrenbach 6. 3. Bremer 28. 2. Burgemeister 31. 3. Dr. Dittrich* 27. 2. Frau Dr. Elsner * 27. 2. Flämig * 27. 2. Frehsee 24. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 26. 2. von Hassel 28. 2. Hauck 28. 2. Dr. Hein* 26. 2. Jacobi (Köln/Iserlohn) 31. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 2. Lensing 26. 2. Lücke (Bensberg) 28. 2. Lücker (München) * 27. 2. Müller (Aachen-Land) * 27. 2. Müller ('Remscheid) 26. 2. Ott 27. 2. Dr. Pohle 28. 2. Dr. Prassler 27. 2. ' Richarts * 27. 2. Schröder (Sellstedt) 6. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 26. 2. Dr. Siemer 27. 2. Springorum* 27. 2. Dr. Starke (Franken) * 27. 2. Wurbs 27. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/415 Frage A 26) : Beabsichtigt die Bundesregierung - in Anbetracht der diesjährigen außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse - durch eine Rechtsverordnung gemäß § 82 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes vom 28. Juni 1969 die Winterbauförderungszeit bis zum 31. März 1970 auszudehnen? Nach der von Ihnen erwähnten Gesetzesvorschrift kann die Förderungszeit nur dann verlängert werden, „wenn zu erwarten ist, daß dies die Bautätigkeit im Winter in wirtschafts- oder sozialpolitisch erwünschter Weise belebt". Diese Vorschrift stellt also nicht allein auf außergewöhnliche Witterungsverhältnisse ab, die zudem für dieses Jahr vorausschauend auf den Monat März so pauschal wohl schwerlich als außergewöhnlich bezeichnet werden können. Hinzu kommt, daß die Baubetriebe, die die Produktive Winterbauförderung bereits in diesem Winter in Anspruch genommen und sich mit Hilfe der Bundesanstalt für Arbeit mit ausreichenden Winterbauschutzvorrichtungen versehen haben, diese schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen auch in Zeiten außerhalb der Förderungszeit einsetzen werden. Davon ist der Gesetzgeber seinerzeit auch bei der Begrenzung der Förderungszeit ausgegangen. Im übrigen werden wir im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschriften die weitere Entwicklung beobachten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs .Rohde vom 26. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (Drucksache VI/415 Frage A 27) : Wie gedenkt die Bundesregierung die Pläne zur Verbesserung der Beschäftigtenstatistik zu verwirklichen, und wie ist der Stand der gegenwärtigen Planung beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, bei der Bundesanstalt für Arbeit und bei den Rentenversicherungsträgern? Die Bundesregierung bemüht sich darum, die für eine Beschäftigten-Statistik erforderlichen Daten möglichst schnell, genau und mit relativ wenig Arbeitsaufwand zu erfassen. Sie ist schon deshalb daran interessiert, weil damit gleichzeitig die Voraussetzungen für die periodische Unterrichtung aller Rentenversicherten über ihre gespeicherten Versicherungszeiten geschaffen werden. Hierzu ist vorgesehen: Die Aufnahme bestimmter Daten aller Versicherten bei den Arbeitsämtern, die Vergabe der Versicherungsnummern bei den Rentenversicherungsträgern und die Ausgabe neuartiger Versicherungskarten. Die Details dieses Verfahrens sind im Herbst 1969 in einer Projektgruppe erarbeitet worden. Angesichts des Umfanges dieser Aufgabe nehmen Planung und Vorbereitungsarbeiten eine erhebliche Zeit in Anspruch. Die erstmalige Datenerfassung wird 1972 durchgeführt. Die erste aktuelle Beschäftigten-Statistik könnte dann bereits im Herbst 1973 erstellt werden. Im selben Jahr könnten auch rentenversicherungspflichtige Beschäftigte Übersichten über die gespeicherten Versicherungszeiten erhalten. Sowohl bei der Bundesanstalt für Arbeit als auch bei den Rentenversicherungsträgern arbeiten zur Zeit Projektgruppen weitere Details der geplanten Stichtagsvergabe und des daran anschließenden neuen Versicherungskarten- und Meldeverfahrens aus. In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit und den zuständigen Sozialversicherungsträgern werden vom Bundesministerium für Arbeit die Rechtsverordnungen für dieses System integrierter Datenverarbeitung vorbereitet. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/415 Frage A 79) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung davon, wie eine gute ärztliche Versorgung der Landbevölkerung auf Dauer sichergestellt werden kann? 1684 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 Dier Bundesminister für das Gesundheitswesen hat bereits im Jahre 1965 den Auftrag über eine Analyse vergeben, die zur Aufgabe hatte, aufgrund der Ergebnisse der Volks- und Berufszählung 1961 Unterlagen für eine künftige Planung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Bundesrepublik zu schaffen. Diese Studie konnte im vergangenen Jahr abgeschlossen werden; sie wird in Kürze im Druck veröffentlicht. Aufgrund der Ergebnisse dieser Arbeit hat sich dier Bundesgesundheitsrat im Jahre 1969 veranlaßt gesehen, eine Wiederholung dieser Untersuchungen aufgrund der Volks- und Berufszählung 1970 zu empfehlen. Bei dieser neuerlichen Untersuchung soll zusätzlich eine Repräsentativerhebung durchgeführt werden, wobei Fragen, die mit der ärztlichen Versorgung der Landbevölkerung in Zusammenhang stehen, besonderes Augenmerk zugewandt werden soll. Da fast 90 % der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sozialversichert sind, stellt sich das Problem der ärztlichen Versorgung in erster Linie als ein Problem dier kassenärztlichen Versorgung dier Bevölkerung dar. Hierzu hat dier Parlamentarische -Staatssekretär Rohde in der Fragestunde in der 25. Sitzung ides Deutschen Bundestages am 21. Januar 1970 Stellung genommen. Der Bundesminister für .Arbeit und Sozialordnung hat außerdem die Absicht, das Problem der ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten in nächster Zeit mit den Ministern und Senatoren der Länder zu erörtern. Darüber hinaus soll eine Untersuchung in der für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Sachverständigen Kommission durchgeführt werden. Sie entnehmen daraus, daß sich sowohl der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit als auch der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung des Problems mit Nachdruck angenommen haben. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/415 Fragen A 80 und 81) : Stimmen die alarmierenden Feststellungen des Süddeutschen Rundfunks, wonach heute noch in der Bundesrepublik Deutschland Menschen zu medizinischen Versuchszwecken mißbraucht werden? Falls ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um insbesondere Kinder in Kliniken oder Heimen, die der unmittelbaren Aufsicht der Eltern entzogen sind, vor medizinischen Experimenten zu schützen? Der Bundesregierung ist eine Sendung des Süddeutschen Rundfunks vom 5. Februar 1970 bekannt geworden, wonach ein Tübinger Wissenschaftler angegeben hat, daß Medikamente an Heimkindern ohne ärztliche Indikation und ohne Einwilligung der Eltern oder Personensorgeberechtigten erprobt werden. Diese Angaben konnten von der Bundesregierung bisher nicht nachgeprüft werden. Dazu wäre eine genaue Überprüfung der einzelnen Fälle erforderlich. Nach der im Grundgesetz festgelegten Aufgabenverteilung hat die Bundesregierung keine rechtliche Möglichkeit, unmittelbar von sich aus derartige Einzelfälle an sich zu ziehen oder andere Stellen zu einer Überprüfung anzuhalten. Sofern die Feststellungen .des Tübinger Wissenschaftlers zutreffen sollten, dürfte es sich um Mißstände handeln, denen bereits nach geltendem Recht wirksam begegnet werden kann. Eine ärztlich nicht indizierte Erprobung von Medikamenten an Kindern ohne Einwilligung der Eltern oder Personensorgebrechtigten ist nach geltendem Strafrecht als Körperverletzung anzusehen. Die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften haben über die Einleitung eines Strafverfahrens zu entscheiden. Außerdem liegt darin ein Verstoß gegen die Pflichten eines verantwortungsbewußten Arztes, der nach ärztlichem Berufsrecht zu ahnden ist. Eine weitere Sicherung vor derartigen unzulässigen ärztlichen Maßnahmen liegt bei Universitätsinstituten in der Dienstaufsicht durch die zuständige Landesbehörde. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/415 Frage A 89) : Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um für Selbständige eine angemessene Verdienstausfallentschädigung gemäß § 49 des Bundesseuchengesetzes zu erreichen? Noch ehe die Bundesregierung die von ihr. geplante Gesetzesnovelle zur Verbesserung der Verdienstausfallentschädigung nach § 49 Bundes-Seuchengesetz vorlegen konnte, haben die Fraktionen der FDP und SPD eine ähnliche Novelle mit der BT-Drucksache VI/387 bereits eingebracht. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/415 Frage A 90) : Beabsichtigt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß examinierte Krankenschwestern und Krankenpflegehelferinnen an speziellen Fortbildungskursen ohne Anrechnung auf den Urlaub teilnehmen können? Ich verweise zu Ihrer Frage auf die Regierungserklärung, in der die Einführung eines Bildungsurlaubs als eine wichtige Aufgabe bezeichnet wird. Die Vorarbeiten für eine solche umfassende Regelung der Freistellung von Arbeitnehmern für Fortbildungszwecke ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub sind in meinem Hause aufgenommen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn es bis zu einer gesetzlichen Regelung des Bildungsurlaubs den Krankenschwestern und Krankenpflegehelferinnen auf freiwilliger Basis durch die Arbeitgeber ermöglicht wird, an Fortbildungskursen teilzunehmen. Wie ich durch Rückfragen bei den beiden großen Trägern der Schwesternschaften — der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Schwesternverbände und der Deutschen Schwesterngemeinschaft — in Erfahrung gebracht habe, wird das in der Regel auch bereits so gehandhabt.
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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wahlprüfungsausschuß legt Ihnen heute seine Vorschläge für die Bescheidung von 31 Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vor. Aus dem Vorblatt ist Ihnen bereits bekannt, welche Gründe die Einspruchsführer im wesentlichen bei ihrer Wahlanfechtung vorgebracht haben.
    Die Rechtsgrundlage für. die Durchführung der Wahlprüfung ist zunächst Art.41 des Grundgesetzes, der sagt:

    (1) Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat.


    (2) Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.


    (3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    Dieses im Grundgesetz erwähnte Bundesgesetz ist das Wahlprüfungsgesetz vom 12. März 1951, das im Jahre 1965 auf Anregung des Wahlprüfungsausschusses geändert wurde. Danach ist es möglich, Wahleinsprüche auch ohne die an sich vorgeschriebene öffentliche mündliche Verhandlung zurückzuweisen, wenn der Einspruch offensichtlich unbegründet ist.
    Für die Wahlprüfung ist schließlich noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die im Vorblatt kurz zitiert worden ist, von Bedeutung. Dort heißt es:
    Nur solche Wahlfehler vermögen daher die Beschwerde zu rechtfertigen, die auf die Mandatsverteilung von Einfluß sind oder sein können. Infolgedessen scheiden alle Verstöße von vornherein als unerheblich aus, die die Ermittlung
    des Wahlergebnisses nicht berühren. Aber auch Wahlfehler, die die Ermittlung dies Wahlergebnisses betreffen, können die Beschwerde dann nicht rechtfertigen, wenn sie angesichts des Stimmenverhältnisses keinen Einfluß auf die Mandatsverteilung haben konnten.
    Der Wahlprüfungsausschuß hatte angesichts dieser eindeutigen Entscheidung bei den meisten Wahleinsprüchen zu prüfen, ob er den von den Einspruchsführern gerügten Mängeln überhaupt nachgehen sollte. Er kam jedoch zu der Überzeugung, daß Staatsbürger, die von ihrem gesetzlich verbrieften Recht Gebrauch machen, einen Anspruch darauf haben, daß den von ihnen gerügten Mängeln bei der Wahlvorbereitung oder Wahldurchführung nachgegangen wird. Dies nicht zuletzt deshalb, weil der Wahlprüfungsausschuß seine Aufgabe auch darin sieht, verhindern zu helfen, daß festgestellte Mängel sich bei der nächsten Wahl wiederholen. Daß angesichts des komplizierten Wahlverfahrens dennoch menschliche Fehler möglich sind und bleiben werden, soll hier am Rande vermerkt werden.
    Um den Staatsbürger bei festgestellten Mängeln nicht nur auf die ihm vielleicht unbefriedigend erscheinende Entscheidung des Bundestages verweisen zu müssen, hat der Wahlprüfungsausschuß in mehreren Fällen beschlossen, den Einspruchsführern einen die Entscheidung erläuternden Begleitbrief beizufügen.
    Wie Sie aus der Drucksache VI/343 entnehmen können, hat der Wahlprüfungsausschuß in einem Falle den Bundesminister des Innern gebeten, unverzüglich gesetzgeberische oder, wenn dies für ausreichend gehalten werden sollte, verwaltungsinterne Maßnahmen zu ergreifen, um hinsichtlich der Auslegung des § 13 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 1910 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches hinreichend Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
    Obwohl in allen Ihnen vorgelegten Fällen vom Ausschuß die Zurückweisung der Einsprüche empfohlen wird, hat es sich der Wahlprüfungsausschuß dennoch mit der Erledigung seiner Aufgaben nicht leicht gemacht. Es ist ihm bekannt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Literatur nicht unangefochten ist. Er hat dennoch geglaubt, in Bestätigung der früheren Praxis des Bundestages von dieser Entscheidung mit ausgehen zu müssen, bis seitens des Bundesverfassungsgerichts oder durch eine Änderung des Wahlprüfungsgesetzes eine andere Rechtsgrundlage geschaffen wird.
    Ergänzend sei noch vermerkt, daß dem Wahlprüfungsausschuß nur noch der Einspruch vorliegt, der im Auftrage der Präsidiumsmitglieder der NPD eingelegt wurde. Der Ausschuß befindet sich hinsichtlich dieses Einspruchs noch in der Vorprüfung, in deren Rahmen er berechtigt ist, Auskünfte einzuziehen und Zeugen und Sachverständige vernehmen und vereidigen zu lassen, soweit deren Anwesenheit bei der öffentlichen und mündlichen Verhandlung nicht erforderlich ist oder nicht zweckmäßig erscheint. Wie bei den anderen Einsprüchen ist der Ausschuß bemüht, im Hinblick auf das öffentliche



    Schoettle
    Interesse an einer alsbaldigen Klarheit über die Gültigkeit der Wahl die Prüfung dieses Einspruchs so schnell wie möglich abzuschließen.
    In diesem Zusammenhang gestatte ich mir, darauf hinzuweisen, daß die Wahlprüfung nach dem Wahlprüfungsgesetz nur nach dem Anfechtungsprinzip erfolgt, d. h. die Wahlen werden nur auf Einspruch und nur insoweit nachgeprüft, als sie durch den Einspruch angefochten worden sind.
    Abschließend darf ich noch bemerken, daß die Beschlüsse des Wahlprüfungsausschusses nach Tatbestand, Entscheidungsgründen und Rechtsmittelbelehrung gegliedert sind. Aus der Rechtsmittelbelehrung können die Einspruchsführer entnehmen, daß sie gemäß § 48 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Beschwerde bei diesem Gericht einlegen können.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung für seine ergänzende Berichterstattung. Ich darf zugleich den Berichterstattern, die uns die einzelnen Schriftlichen Berichte vorgelegt haben, danken. Eine mündliche Ergänzung ist nicht notwendig.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird offenbar nicht gewünscht.
Ich komme zur Abstimmung. Ich nehme Ihr Einverständnis damit an, daß ich die Wahleinsprüche Nrn. 1 bis 30 gemeinsam zur Abstimmung stelle. — Das ist der Fall. Der Ausschuß schlägt in allen Fällen vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer diesen Ausschußanträgen auf den Drucksachen VI/337 bis VI/366 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Die Zustimmung zu den Ausschußanträgen ist damit einstimmig erfolgt.
Meine Damen und Herren, ich komme nunmehr zu Punkt XXIII:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Strafrechtsänderungsgesetzes
— Drucksache VI/293 —
Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform
— Drucksache VI/410 —
Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Diemer-Nicolaus

(Erste Beratung 28. Sitzung)

Ich danke der Berichterstatterin, der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus, für ihren Schriftlichen Bericht. Eine mündliche Ergänzung ist sicherlich nicht notwendig.
Ich komme zur zweiten Beratung und rufe die Art. 1 bis 6, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen
Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Entwurf eines Zehnten Strafrechtsänderungsgesetzes in der dritten Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Es ist so beschlossen.
Ich komme nunmehr zu Punkt XXV:
Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz
— Drucksache VI/372 —
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Termingerecht, am 15. Februar, wurde Ihnen der Grüne Bericht, Drucksache VI/372, vorgelegt. Ich möchte einleitend bemerken, daß dieser Bericht in diesem Jahr noch umfangreicher und, wie ich hoffe, noch gehaltvoller geworden ist. Ich glaube, daß es bei dieser Gelegenheit notwendig ist, meinen Mitarbeitern für ihre mühsame Arbeit zu danken. Sie ersehen daraus, welchen hohen Wert mein Haus diesem Bericht beimißt, den ich im Auftrag der Bundesregierung vorzulegen habe.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Entwicklung der Landwirtschaft im Berichtszeitraum, d. h. im Wirtschaftszeitraum 1968/69 sowie in den ersten sieben Monaten dieses laufenden Wirtschaftsjahres, wurde durch eine Reihe politischer Ereignisse beeinflußt, die auch in Zukunft nicht ohne Einfluß auf die Landwirtschaft bleiben werden.
    Das agrarpolitische Grundkonzept dieser Regierung wurde in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 formuliert. Darin heißt es, daß die Landwirtschaft sich zu einem gleichberechtigten Teil unserer Volkswirtschaft entwickeln soll und daß sie in die Lage versetzt werden muß, in vollem Umfange an der allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung teilnehmen zu können. Dieser Erklärung sind bereits Taten gefolgt.
    Im Agrarhaushalt wurde die bisherige Regelung aufgehoben, wonach steigende Aufwendungen für die Finanzierung der EWG-Agrarpolitik zu Lasten der nationalen Förderungsmittel für die Landwirtschaft gingen. Denn die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Aufwendungen für die EWG-Agrarmarktordnungen zum großen Teil ein Preis für die europäische Einigung sind. Diese Auffassung kommt auch in dem Bericht der Bundesregierung über Finanzhilfen und Steuervergünsti-



    Bundesminister Ertl
    gungen, der dem Hohen Hause in der Zwischenzeit vorliegt, zum Ausdruck. Außerdem wurden die nationalen Förderungsmittel für die Landwirtschaft für das Jahr 1970 um 389 Millionen DM erhöht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Gut!) — Ich bedanke mich.

    Die neue Bundesregierung stellte ferner unmißverständlich fest, daß sie die notwendige Strukturverbesserung der Landwirtschaft nicht durch eine Politik des Preisdrucks betreiben wird.
    Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung versprochen, die Landwirtschaft an der Konzertierten Aktion teilnehmen zu lassen. Dieses Versprechen wurde in der Zwischenzeit eingelöst. Durch ihre gleichberechtigte Teilnahme an diesen Gesprächen kann sie ihren Einfluß entsprechend geltend machen.
    Im Rahmen der Beratungen über das Städtebauförderungsgesetz habe ich mich mit Nachdruck für die Sicherung des bäuerlichen Bodenbesitzes eingesetzt. Dadurch wurde der Gesetzentwurf in eine für die Landwirtschaft akzeptable Form gebracht.
    In der Regierungserklärung erhielt die Landwirtschaft die klare Zusage, daß die aufwertungsbedingten Einkommensverluste voll ausgeglichen werden. Im Ministerrat der EWG wurde ein Ausgleich von jährlich 1,7. Milliarden DM ausgehandelt und durch Bundesgesetz abgesichert. Der über eine Sonderregelung bei der Mehrwertsteuer erfolgte Teilausgleich ist bereits seit dem 1. Januar 1970 wirksam. Die Ansätze für den Direktausgleich in Höhe von 920 Millionen DM sind im Haushaltsentwurf enthalten. Die gesetzgeberischen Vorarbeiten wurden inzwischen so weit vorangetrieben, daß mit einer Auszahlung dieses Direktausgleichs im Laufe des Sommers gerechnet werden kann, vorausgesetzt, daß das Parlament nach Einbringung des Haushalts die entsprechende Unterstützung gibt.
    Lassen Sie mich hier .auf etwas hinweisen, das mir sehr am Herzen liegt. Es ist Kritik geäußert worden, daß diese Ausgleichsmittel im Einzelplan des Landwirtschaftsministeriums ausgewiesen sind. Somit bestünde die Gefahr, daß diese Ausgleichszahlungen der Landwirtschaft als zusätzliche Subventionen angerechnet werden könnten. Ich möchte deshalb erneut die Gelegenheit benutzen, hier vor diesem Hohen Hause in aller Deutlichkeit nochmals klarzustellen: diese 1,7 Milliarden DM haben mit einer Subvention für die Landwirtschaft nicht das geringste zu tun. Sie dienen vielmehr dem notwendigen Ausgleich von Preissenkungen, die sich auf Grund der Bindung der Agrarpreise an die europäische Rechnungseinheit für die deutsche Landwirtschaft — im Gegensatz zu anderen Wirtschaftszweigen — unmittelbar und direkt ergeben haben.
    Ein bedeutsames Ereignis der europäischen Politik war die Haager Gipfelkonferenz im Dezember vorigen Jahres, auf .der die Regierungschefs der Mitgliedstaaten dem ins Stocken geratenen Integrationsprozeß neue, nicht zu übersehende Impulse gegeben haben.
    Von unmittelbarer Bedeutung für die Landwirtschaft sind vor allem folgende Grundsätze, über die man sich in Den Haag geeinigt hat: 1. die termingemäße Beendigung der Übergangszeit zum 31. Dezember 1969 und die damit zusammenhängende Finanzregelung für die gemeinsame Agrarpolitik, 2. die Fortsetzung ,der Anstrengungen für eine bessere Beherrschung der Märkte, die eine Begrenzung der Haushaltslasten gestattet, 3. die Ausarbeitung eines Stufenplanes für die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie 4. die Eröffnung von Verhandlungen innerhalb kürzester Frist zwischen der Gemeinschaft und den beitrittswilligen Staaten.
    Für die Landwirtschaft ergeben sich daraus zwei entscheidende Schlußfolgerungen:
    Erstens. Es wird der Grundsatz ,der europäischen finanziellen Solidarität bejaht.
    Zweitens. Bei einer Erweiterung der Gemeinschaft zu einer Zehnergemeinschaft ist zwar nach dem derzeitigen Stand der Produktion und des Konsums der Selbstversorgungsgrad insgesamt geringer als in der Sechsergemeinschaft. Es muß aber mit erneuter Verschärfung des Wettbewerbs gerechnet werden. Ein großer Teil der Landwirtschaft der beitrittswilligen Staaten ist nämlich bei derzeit niedrigen Agrarpreisen und einer modernen Betriebs- und Marktstruktur hoch rationalisiert.
    Bei den weiteren Verhandlungen in der EWG wird es darauf ankommen, die erheblichen Ungleichgewichte im Integrationsprozeß sobald wie möglich zu beseitigen. Ich denke hier vor allem an die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion. Erfreulicherweise zeichnen sich diesbezüglich, wie die jüngsten Verhandlungen in Paris ergeben haben, Fortschritte ab: Die Ungleichgewichte in diesen Bereichen sind durch die Abwertung des französischen Franc und die Aufwertung der D-Mark mit aller Deutlichkeit zutage getreten und haben die Gemeinschaft an den Rand einer ernsten Krise gebracht.
    Diese Entwicklung hat glücklicherweise — und ich bin sehr froh darüber — in einer breiten Öffentlichkeit zu der Erkenntnis geführt, daß der Agrarunion alsbald eine gemeinsame europäische Wirtschafts- und Währungsunion folgen muß, wenn nicht alles bisher Erreichte aufs Spiel gesetzt werden soll.
    In den Brüsseler Ministerratssitzungen am 5. und 6. Februar wurden nach langen schwierigen Verhandlungen Beschlüsse gefaßt, die den grundsätzlichen Vereinbarungen der sechs Regierungschefs in Den Haag Rechnung tragen. Es gelang u. a., die Regelungen der Finanzverfassung zum Abschluß zu bringen und eine Einigung über das Tabak- und Weinproblem zu erzielen. Bei der für die Weinmarktordnung verabschiedeten Entschließung wurde weitgehend den bisherigen Bestimmungen des deutschen Weingesetzes Rechnung getragen.
    Schließlich hatte ,die anhaltende Hochkonjunktur in der Bundesrepublik für die Landwirtschaft — wie für andere Wirtschaftsbereiche — positive und negative Auswirkungen. Positiv ist die

    • 1659

    Bundesminister Ertl
    beträchtliche Steigerung der Masseneinkommen zu werten. Sie führte zu einer entsprechenden Zunahme der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Produkten, und zwar insbesondere nach den einkommenselastischer nachgefragten tierischen Veredelungserzeugnissen. Positiv zu beurteilen ist auch der Einfluß der Hochkonjunktur auf die Bereitstellung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze für die Erwerbstätigen, die aus der Landwirtschaft ausscheiden wollen. Die Zahl der in den ländlichen Räumen geschaffenen außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätze war 1969 nicht zuletzt infolge der konjunkturellen Entwicklung wesentlich höher als ursprünglich geplant.
    Vom Kostengesichtspunkt weniger erfreulich waren dagegen die Lohnsteigerungen. Auch die Betriebsmittelpreise erhöhten sich seit dem November 1968.
    Damit will ich meine allgemeinen Anmerkungen zu wichtigen politischen und wirtschaftlichen Ereignissen abschließen. Ich komme nunmehr zu den Einzelheiten des Grünen Berichts, und zwar zunächst zur Lage ,der Landwirtschaft.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, der diesjährige Bericht enthält eine Reihe von wichtigen Neuerungen. Dabei wurde versucht, Anregungen von den verschiedensten Seiten, insbesondere auch aus diesem Hohen Hause, Rechnung zu tragen. Unverändert geblieben ist der bewährte Aufbau des Berichts, der uns ja weitgehend durch den Gesetzesauftrag vorgegeben ist.
    Neu sind folgende Teile, die den Aussagewert des Berichts wesentlich erhöhen dürften: erstens eine detaillierte volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für den Sektor Landwirtschaft — durch diese differenzierte Gesamtrechnung wird der Vergleich der Landwirtschaft sowohl mit anderen Wirtschaftsbereichen als auch mit den Landwirtschaften der EWG-Partner erleichtert, die nach dem gleichen Konzept eine Gesamtrechnung für den Sektor Landwirtschaft aufbauen —; zweitens eine Vermögensrechnung für verschiedene Betriebsgruppen der Testbetriebe; drittens ein langfristiges Projektionsmodell bis zum Jahre 1980.
    Da Ihnen der Bericht vorliegt, kann ich mich im folgenden auf die Darstellung der wichtigsten Ergebnisse beschränken. Sie müssen vor dem Hintergrund der Hochkonjunktur gesehen werden.
    In dieser Konjunkturphase wurde der strukturelle Anpassungsprozeß der Landwirtschaft in Verbindung mit erfolgreichen Rationalisierungsbestrebungen der Landwirte und gezielten Förderungsmaßnahmen des Bundes und der Länder beschleunigt. Insgesamt hat sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe seit 1949 um 600 000 verringert; das ist knapp ein Drittel aller Betriebe. Im gleichen Zeitraum ging die Zahl der in der Landwirtschaft Tätigen auf weniger als die Hälfte zurück. Dieser für das volkswirtschaftliche Wachstum bedeutsame Strukturwandel vollzog sich relativ lautlos. In der Öffentlichkeit wurde davon kaum Notiz genommen.
    Die Steigerung der nominalen Verbrauchernachfrage hat bei guter Ernte und hoher tierischer Produktion das Erzeugerpreisniveau gegenüber dem sehr niedrigen Stand von 1968/69 um 3 % ansteigen lassen. Hierbei war nicht ohne Einfluß, daß die gleichzeitig günstige Konjunktur in den übrigen EWG-Partnerländern wie auch in den Industrieländern außerhalb der EWG zu einer hohen Nachfrage führte. Unter diesen Bedingungen konnte die Landwirtschaft 1968/69 gegenüber dem Vorjahr ihre Verkaufserlöse um etwa 8 % auf rund 29 Milliarden DM steigern. Die Betriebsausgaben einschließlich Ersatzbeschaffungen stiegen mit 3 % schwächer als die Verkaufserlöse. Dabei verminderten sich die Ausgaben für Löhne durch einen weiteren Rückgang der Lohnarbeitskräfte erstmals deutlich.
    Bei dieser verbesserten Ertragslage stiegen die Investitionen der Landwirtschaft nach zweijährigem Rückgang wieder um 500 Millionen DM. Insoweit sieht man, wie eine verbesserte Ertragslage der Landwirtschaft sehr schnell auch für die übrigen Bereiche der Wirtschaft wirksam wird. Diese Investitionen wurden jedoch in erheblich größerem Umfang aus Eigenmitteln finanziert. Die um 700 Millionen DM verringerte Fremdkapitalzunahme und die weiter zugunsten langfristiger Verbindlichkeiten verbesserte Struktur des Fremdkapitals zeigen, daß die Landwirte sich durchaus veränderten Bedingungen anzupassen vermögen.
    Die enge marktwirtschaftliche Verflechtung zwischen Landwirtschaft und übriger Wirtschaft wird darin sichtbar, daß die Landwirtschaft für die Vorleistungen anderer Wirtschaftsbereiche und für Bruttoinvestitionen 1968/69 insgesamt rund 20 Milliarden DM ausgegeben hat. Darüber hinaus hat die landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung von ihrem Einkommen rund 10 Milliarden DM für den Kauf von Gütern des privaten Verbrauchs verwendet. Die Landwirtschaft ist außerdem der bedeutendste Rohstofflieferant für die Nahrungs- und Genußmittelindustrie, die im Jahre 1968 allein 63 Milliarden DM umgesetzt hat. Mit ihren Verkaufserlösen in Höhe von etwa 30 Milliarden DM erreicht die deutsche Landwirtschaft einen höheren Jahresumsatz als die gesamte deutsche Autoindustrie.
    Das Bild der allgemeinen Entwicklung im Wirtschaftsjahr 1968/69 spiegelt sich im wesentlichen auch in den differenzierten Buchführungsergebnissen wider. Das Betriebseinkommen je Vollarbeitskraft hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 10 % auf fast 12 000 DM erhöht. Dabei ist abermals festzustellen, daß sich der Abstand im Betriebseinkommen je Vollarbeitskraft zwischen den Bodennutzungssystemen und Größenklassen weiter vergrößerte.
    Besonders bemerkenswert ist die Feststellung des Berichts, daß Betriebe mit hoher Inanspruchnahme von Fremdkapital ein unterdurchschnittliches Reineinkommen und Vermögensverluste aufweisen. Wenn die Zahl der Betriebe mit Substanzverlusten nicht weiter zunehmen soll, muß in Zukunft für jede mit einer größeren Kreditaufnahme verbundene Investition eine umfassende und realistische Be-



    Bundesminister Ertl
    triebsplanung sowie eine ständige Kontrolle mit Hilfe der Buchführung gefordert werden.
    Bei der Ertrags-Aufwandsrechnung nach § 4 des Landwirtschaftsgesetzes ist anders als im Grünen Bericht 1969 der Abstand zwischen dem erzielten Betriebseinkommen und der Summe der Vergleichsansätze in Prozenten angegeben und für das Bundesgebiet nach drei Größenklassen zusammengefaßt. In den Betrieben unter 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche lag das Betriebseinkommen 26 % unter den Vergleichsansätzen; in den Betrieben mit 50 ha und mehr entsprach das Betriebseinkommen nahezu der Summe der Vergleichsansätze. Trotz der begrenzten Aussagekraft derartiger Durchschnittsergebnisse zeigt sich jedoch der starke Einfluß der Betriebsgröße auf das landwirtschaftliche Einkommen, wobei sicherlich die Betriebsgröße allein nicht entscheidend ist.
    Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine kurze Bemerkung zu der Ertragslage der Sonderkulturbetriebe! Die Betriebsergebnisse in den Gemüse- und Zierpflanzenbaubetrieben waren im Berichtsjahr besonders günstig. Die hier erzielten Einkommen lagen größtenteils über dem Vergleichslohn. Demgegenüber verschlechterte sich die Lage der Obstbaubetriebe.
    Die Vorausschätzung für das laufende Wirtschaftsjahr 1969/70 läßt eine weitere Verbesserung der Ertragslage erwarten. Dabei wurden die Folgen der D-Mark-Aufwertung, die für die Landwirtschaft im wesentlichen erst ab 1. Januar 1970 wirksam wurden, sowie der Aufwertungsausgleich berücksichtigt.
    Einige Bemerkungen zu den Perspektiven bis 1980: Der jährliche Grüne Bericht ist dem Gesetzesauftrag entsprechend in erster Linie eine Darstellung der Lage im abgelaufenen Wirtschaftsjahr und insoweit vergangenheitsbezogene Analyse der Wirtschaftsentwicklung. Für die agrarpolitischen Entscheidungen, die kurz- und mittelfristig in die Zukunft wirken, sind nicht nur die Erfahrungen aus der Vergangenheit notwendig, sondern auch quantitative Vorstellungen über zukünftige Entwicklungstendenzen. Als Entscheidungshilfen haben sich dafür Projektionsmodelle mit alternativen Annahmen als zweckmäßig erwiesen. Sie geben wertvolle Hinweise für die Ausrichtung wirtschaftspolitischer Maßnahmen und erleichtern darüber hinaus die unternehmerische und berufliche Disposition. Jedoch sollte bei den aus den Projektionen gezogenen Schlußfolgerungen der jeweils vorgeschätzten Entwicklungsrichtung ein größeres Gewicht beigemessen werden als dem zahlenmäßigen Projektionsergebnis. Während der letzte Grüne Bericht nur qualitative Überlegungen über mögliche Entwicklungen enthielt, ist in dem diesjährigen Bericht erstmalig ein derartiges Projektionsmodell für das nächste Jahrzehnt enthalten.
    Um Mißverständnisse von vornherein auszuschalten, möchte ich betonen, daß es sich bei den hier verwendeten Arbeitshypothesen nicht um Zielvorstellungen der Bundesregierung handelt; dieses Modell enthält also keine Zielprojektionen. Die Bundesregierung bekennt sich vielmehr zu dem Grundsatz
    der freien Entscheidung des einzelnen Unternehmers.
    Das auf die Nachfrageentwicklung abgestellte Projektionsmodell für den Agrarbereich geht von der Annahme aus, daß das durchschnittliche Einkommen je Erwerbstätigen in der übrigen Wirtschaft etwa wie bisher ansteigt und der Einkommensabstand der in der Landwirtschaft Tätigen zur übrigen Wirtschaft sich relativ nicht ändert. Lediglich über die Entwicklung des Agrarpreisniveaus werden alternative Annahmen gemacht. In der Preishypothese 1 wird bis 1980 ein nominaler Anstieg der Agrarpreise um jährlich knapp 2 v. H. angenommen. Würde das allgemeine Preisniveau langfristig in dem gleichen Ausmaß steigen, so bliebe das Agrarpreisniveau real konstant. Bei dieser Vorausschätzungsvariante würde die für 1980 geschätzte Wertschöpfung der Landwirtschaft zur Befriedigung der bis dahin weiter gestiegenen Einkommensansprüche von rund 1,4 Millionen Erwerbstätigen ausreichen.
    Wird hingegen wie in der Preishypothese 2 ein nominal gleichbleibendes Agrarpreisniveau angenommen, so ergibt sich unter sonst gleichen Bedingungen für 1980 eine um rund 5 Milliarden DM niedrigere Wertschöpfung. Sollte sich die tatsächliche Agrarpreisentwicklung entsprechend der zuletzt genannten Variante vollziehen, so könnten nur die Einkommenserwartungen von etwa 1 Million Erwerbstätigen erfüllt werden.
    Der Erkenntniswert dieses Modells muß primär darin gesehen werden, die Konsequenzen verschiedener Alternativen in der Preispolitik auf die Einkommens- und Strukturentwicklung transparenter zu machen. Wenn die tatsächliche Preisentwicklung der Preishypothese 1 — nominaler Anstieg des Agrarpreisniveaus um jährlich knapp 2 % — entspräche, müßte der Landwirtschaft bereits ein großes Maß an Anpassungsleistung zugemutet werden. Noch stärkere ökonomische und soziale Spannungen würden eintreten, wenn sich die Agrarpreise entsprechend der Preishypothese 2 — gleichbleibende nominale Agrarpreise — entwickelten.
    Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, zu den Persepektiven 1980 generell noch folgendes festzustellen. Ich glaube, Sie werden mir zubilligen, daß ich nicht zu denen gehöre, die die Bedeutung derartiger Vorausschätzungen überbewerten. Allen denjenigen aber, die wegen des konditionalen Charakters von Vorausschätzungen solche Betrachtungen in Bausch und Bogen ablehnen, darf ich sagen, . daß wir unsere Entscheidungen auf noch unsichererem Boden träfen, wenn wir auf die Konstruktion derartiger Gedankenmodelle ganz verzichteten.
    Lassen Sie mich etwas über die Landwirtschaft im volkswirtschaftlichen Wachstum sagen. Die Agrarpolitik in hochentwickelten Volkswirtschaften sieht sich vor eine Fülle von Problemen gestellt. Sie muß insbesondere der permanenten Tendenz zur Überschußproduktion in der Landwirtschaft entgegenwirken, während gleichzeitig in weiten Teilen der Welt Hunger herrscht. Diese Problematik hat nicht nur ökonomische, sondern auch humanitäre Aspekte. Trotz aller Bereitschaft entwickelter Volkswirtschaf-



    Bundesminister Ertl
    ten, ,den hungernden Völkern durch Nahrungsmittellieferungen zu helfen, ist ein solcher Transfer weder in der Lage, das Nahrungsproblem in den Entwicklungsländern langfristig zu lösen, noch mit dem Überschußproblem in den Industriestaaten fertig zu werden.
    Die Agrarpolitik in den hochentwickelten Volkswirtschaften steht ferner vor der schwierigen Aufgabe, die landwirtschaftlichen Einkommen an die rasch wachsenden Einkommen der übrigen Wirtschaftsbereiche heranzuführen. Angesichts der begrenzten Aufnahmefähigkeit der Märkte für Nahrungsmittel ist dieses Problem nur dadurch zu lösen, daß die Gesamtproduktion an den Nachfrageverhältnissen orientiert wird, während gleichzeitig das Produktionsvolumen des Einzelbetriebes zunehmen muß. Das bedeutet, daß die Zahl der in der Landwirtschaft Tätigen und die Zahl der Betriebe sich laufend verringern wird. Aufgabe der Agrarpolitik in der hochentwickelten Volkswirtschaft ist es, diesen Prozeß, der sich seit Jahren vollzieht, so zu steuern, daß die notwendige Anpassung ohne soziale Härten kontinuierlich erfolgt.
    Der Anteil der Landwirtschaft am gesamten Sozialprodukt geht 'zwar laufend zurück. Aus dieser Tatsache darf aber nicht der Schluß gezogen werden, daß dieser Wirtschaftsbereich im Gefüge der Wirtschaft und Gesellschaft an Bedeutung verliert. Die Landwirtschaft erfüllt vielmehr lebenswichtige Funktionen, die sich nicht allein im Zahlenwerk der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung niederschlagen.
    Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Bedeutung, die die Landwirtschaft für die Gestaltung der Kulturlandschaft hat. Die Land- und Forstwirtschaft wird auf längere Sicht überdies in wachsendem Umfange Funktionen für Erholung und Freizeitgestaltung der städtischen Bevölkerung übernehmen. Wenn wir Prognosen Glauben schenken wollen, die voraussagen, daß im Jahre 2000 mehr als 80 % der Menschheit in städtischen Agglomerationen leben, wird der notwendige Beitrag der Landwirtschaft zur Gestaltung einer lebenswerten Umwelt deutlich.
    Meine sehr verehrten Damen und, Herren, lassen Sie mich dabei auch darauf hinweisen, daß wir gerade in diesen Tagen ständig beunruhigt werden durch neue Lawinenunglücke. Wir sollten daran denken, daß sich die Natur, wenn wir nicht in der Lage sind, in den Bergzonen eine harmonische Forst- und Landwirtschaft zu erhalten, mit gewaltigen Katastrophen rächt.

    (Beifall.)

    Das muß im Interesse der Menschheit verhindert werden, und hierbei spielt die Landwirtschaft eine entscheidende Rolle.
    Eine wissenschaftliche Untersuchung über die Dienstleistungsfunktion der Landwirtschaft im Tegernseer Tal hat ergeben, daß ohne lebensfähige, einkommensstarke und funktionsfähige Landwirtschaft in diesem Bereich die Kosten für die Allgemeinheit je Hektar bei 240 DM liegen. Ich glaube, auch das muß in Zukunft mehr denn je in unsere agrarpolitischen und gesellschaftspolitischen Überlegungen einbezogen werden.

    (Beifall.)

    Nun zu den Schwerpunktaufgaben der Agrarpolitik!
    Erstens: Struktur- und Regionalpolitik. Obwohl die Verzahnung zwischen dem Agrarbereich und den übrigen Sektoren der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland wesentlich weiter vorangeschritten ist als in den meisten Partnerstaaten der EWG, bleibt die Lösung der regionalpolitischen Probleme in unseren ländlichen Räumen eine der großen Herausforderungen an die Agrar- und Wirtschaftspolitik in den 70er Jahren. Ich darf hinzufügen, daß nicht zuletzt auf Betreiben der Bundesregierung bei den Verhandlungen um die EWG-Finanzregelung dafür Sorge getragen wurde, daß die nationale Kompetenz auf dem Struktursektor weitgehend erhalten blieb.
    Das Fehlen eines regionalpolitischen Konzepts während der wirtschaftlichen Aufschwungphase im ersten Nachkriegsjahrzehnt hat auf der einen Seite zu einer Konzentration der Bevölkerung in den großen Ballungszentren und auf der anderen Seite zu einer Bevölkerungsverdünnung in ländlichen Gebieten mit zum Teil sehr nachteiligen Folgen für die Wirtschaftskraft dieser Räume geführt. Sehr negativ wirkt sich außerdem die Tatsache aus, daß die landwirtschaftlichen Betriebe in den peripheren ländlichen Gebieten sowohl hinsichtlich ihrer natürlichen Wirtschaftbedingungen als auch hinsichtlich ihrer Lage zum Markt erheblich benachteiligt sind. Angesichts dieser Situation müssen die altrar- und wirtschaftspolitischen Bemühungen mehr als bisher den spezifischen Entwicklungsmöglichkeiten einzelner ländlicher Regionen angepaßt und schwerpunktmäßig eingesetzt werden.
    Nur so kann mit den begrenzten Haushaltsmitteln für die nationale Agrarpolitik ein maximaler Erfolg erzielt werden. Um dies sicherzustellen, wird zur Zeit in meinem Hause ein mittelfristiges Förderungsprogramm für die Landwirtschaft vorbereitet. Dieses Programm wird unter Berücksichtigung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern aufeinander abgestimmte Maßnahmen sowohl im überbetrieblichen als auch im betrieblichen Bereich umfassen.
    Im Bereich der überbetrieblichen Förderung ist beabsichtigt, agrarstrukturelle Förderungsmaßnahmen, wie z. B. Flurbereinigung, Wegebau und wasserwirtschaftliche Maßnahmen, zukünftig nur noch auf der Grundlage einer regionalen Infrastrukturanalyse und Entwicklungsplanung einzuleiten. Die regionalen Entwicklungspläne müssen dabei Auskunft sowohl über die speziell landwirtschaftlichen als auch über die außerlandwirtschaftlichen Entwicklungsziele der betreffenden Region geben. Als Grundlage dieser regionalen Entwicklungspläne wird zur Zeit vom Bundesminister des Innern eine umfassende Regionalanalyse des gesamten Bundesgebietes erarbeitet.
    Meines Erachtens ist es in der Vergangenheit oft versäumt worden, die agrarstrukturpolitischen Maß-



    Bundesminister Ertl
    nahmen, die neben ihrem agrarwirtschaftlichen Nutzen in gleichem Umfang auch der Allgemeinheit dienen, mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Regionen abzustimmen. Diese Einordnung der Agrarstrukturverbesserung in die allgemeine Erschließung ländlicher Räume wird auch in der Öffentlichkeit zu größerem Verständnis für diese zum Teil kostspieligen Maßnahmen führen. Es wird bisher in nichtlandwirtschaftlichen Kreisen leider viel zu wenig beachtet, daß agrarstrukturelle Maßnahmen in vielen Fällen Voraussetzung für die Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und idamit der Lebensbedingungen in ländlichen Räumen sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Bei dem engen Zusammenhang zwischen Agrarstruktur- und Regionalpolitik im ländlichen Raum darf die Bedeutung der Forstwirtschaft nicht übersehen werden. Eine leistungsfähige Forstwirtschaft ist Voraussetzung dafür, daß dieser Wirtschaftszweig seine Aufgaben als Element der Infrastruktur und seinen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur voll erfüllen kann.
    Die neue Konzeption der regionalen Wirtschaftsförderung und ihre verstärkte Ausstattung mit finanziellen Mitteln hat nach einem vorläufigen Überblick die vorgesehene Schaffung von jährlich 20 000 gewerblichen Arbeitsplätzen in den Bundesausbaugebieten erheblich übertroffen. Regional stimmte allerdings das neugeschaffene Arbeitsplatzangebot nicht immer mit der entsprechenden Nachfrage überein, so ,daß Abwanderungswillige teilweise keinen Arbeitsplatz in erreichbarer Nähe fanden. Hier bedarf es sicherlich einer verbesserten Zusammenarbeit und auch Überprüfung der bisherigen Maßnahmen.
    Mein Haus hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, dem Bundesarbeitsministerium, mit der Bundesanstalt für Arbeit sowie mit den Ländern inzwischen Initiativen ergriffen, um sowohl die sozialökonomische Beratung als auch die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze auf Gebiete zu konzentrieren, die noch über mobilisierbare Arbeitskräftereserven in der Landwirtschaft verfügen.
    Die neuen Gesetze auf dem Gebiet der Ausbildungs- und Berufsförderung, nämlich Ausbildungsförderungsgesetz, Arbeitsförderungsgesetz und Berufsbildungsgesetz, stellen geeignete Instrumente und umfangreiche Mittel bereit, mit denen durch Umschulung auf qualifizierte außerlandwirtschaftliche Berufe zur Lösung der spezifischen Probleme der ländlichen Gebiete beigetragen werden kann.
    In diesem Zusammenhang übernimmt die Bildungspolitik eine Schlüsselposition. Unsere Bemühungen müssen sich verstärkt darauf konzentrieren, die Kluft zwischen den Arbeits- und Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten und hochentwickelten Industrieregionen weiter abzubauen. Leider ist festzustellen, daß die Bildungschancen und somit die gesellschaftlichen Aufstiegsmöglichkeiten höchst ungleich verteilt sind. Mit dem Bildungsgefälle zwischen Stadt und Land dürfen wir uns nicht abfinden. Wir müssen mit aller Energie darangehen,
    die grundgesetzlich garantierte Gleichheit der Bildungschancen, vor allem im ländlichen Bereich, herzustellen.
    Geistige Investitionen sind auf Dauer gesehen ebenso notwendig wie materielle und dürften diese sogar in vielen Fällen ersparen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dazu gehört es, daß das Angebot an Ausbildungsstätten und -einrichtungen qualitativ und soweit erforderlich auch quantitativ verbessert wird.
    Die Ausschöpfung aller gegebenen Möglichkeiten und ihre Nutzbarmachung für die Landbevölkerung werde ich mir stets angelegen sein lassen, auch wenn ihre Durchführung nicht in die unmittelbare Zuständigkeit meines Ressorts fällt.
    Als zweite Säule unseres mittelfristigen Förderungsprogramms wollen wir die einzelbetriebliche Investitionsförderung für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in diesem Jahr auf eine neue Basis stellen. Die verschiedenen zur Zeit noch nebeneinanderlaufenden Richtlinien mit unterschiedlichen Förderungsbedingungen sollen dabei zusammengefaßt und sinnvoll auf das überbetriebliche Förderungskonzept abgestimmt werden.
    Kernstück der einzelbetrieblichen Invistitionsförderung wird in Zukunft die Zinsverbilligung sein. Die Förderung muß sich konsequenter als bisher auf entwicklungsfähige Betriebe konzentrieren. An Hand eines Betriebsentwicklungsplanes ist nachzuweisen, daß geförderte Betriebe nach Abschluß ihrer Investitionen ein Betriebseinkommen erreichen können, das sie als nachhaltig existenzfähig ausweist.

    (Abg. Dr. Ritz: Alles alte Hüte!)

    Bei der Beurteilung der Entwicklungsfähigkeit eines Betriebes muß der Qualifikation des Betriebsleiters größte Beachtung geschenkt werden. Der Leistungsnachweis muß an Hand einer Betriebsbuchführung erbracht werden. Diese muß allerdings praktikabel sein. Sie bildet zusammen mit dem Betriebsentwicklungsplan in Zukunft die Grundlage jeder einzelbetrieblichen Förderung. Derartige Auflagen bei der Investitionsförderung sind erforderlich, um die Landwirte davor zu bewahren, Fehlinvestitionen zu tätigen und sich durch Vermögensverluste ihre Zukunft zu verbauen.
    Mit Befriedigung kann ich hier feststellen, daß man sich auch innerhalb der EWG-Kommission von den technischen Größenvorstellungen des MansholtPlanes als alleiniges Kriterium für die Förderungswürdigkeit gelöst hat. Selbst Vizepräsident Mansholt ist zu der Erkenntnis gelangt, daß derartige Kriterien technischer Art kein brauchbarer Maßstab zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungskraft eines Betriebes sind. Die Entwicklungsfähigkeit eines Betriebes hängt entscheidend von seiner Einkommenskapazität und von den unternehmerischen Fähigkeiten des Betriebsleiters ab.
    Die Neuordnung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung läßt jeder Betriebs- und Unternehmensform ihre individuelle Entwicklungschance. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Nebenerwerbs-



    Bundesminister Ertl
    betriebe, die ein wesentliches Element unserer Betriebsstruktur darstellen. Diese Betriebe werden an dem Programm ebenfalls teilnehmen, wenn sie sich in geeigneter Weise der vielseitigen Möglichkeiten überbetrieblicher Zusammenschlüsse bedienen.
    Zur Sozialpolitik. Die stärkere Bindung wirtschaftlicher Förderungsmaßnahmen an den Nachweis ökonomischer Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit ist in einer Gesellschaft unerläßlich, die den Strukturwandel als wesentliche Voraussetzung des wirtschaftlichen Fortschritts anerkennt. Das bedeutet, daß den Betrieben, die nicht an der Investitionsförderung teilnehmen können, eine weite Palette von Alternativen im außerlandwirtschaftlichen und sozialen Bereich angeboten wird, also ein soziales Ergänzungsprogramm. Entsprechende Anträge liegen diesem Hohen Hause vor. Sie werden bereits heute diskutiert. Ich hoffe, daß wir in Zusammenarbeit mit diesem Hohen Hause zu einer befriedigenden Lösung kommen.
    Für die ältere Generation muß neben der Altershilfe vor allem die Landabgaberente zu einem wirksamen sozial- und strukturpolitischen Instrument ausgebaut werden. Wir streben eine Erweiterung des Berechtigtenkreises und eine Erhöhung der monatlichen Rente an.
    Für die mittlere und jüngere Generation beabsichtigen wir, bei dem möglicherweise notwendigen Wechsel in einen nichtlandwirtschaftlichen Haupterwerb die Möglichkeit zu eröffnen, sich mit staatlicher Unterstützung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern. Daneben soll die bereits eingeführte Landabgabeprämie durch eine Verbesserung der Leistungen attraktiver gestaltet werden. Vergabebedingungen und Leistungshöhe bei Landabgaberente, Verpachtungsprämie und Nachversicherungszuschuß müssen harmonisch aufeinander abgestimmt werden.
    Dieses soziale Ergänzungsprogramm und das betriebliche Förderungsprogramm werden durch spezifische Hilfen für jene Landwirte ergänzt werden, die für keine der beiden Maßnahmengruppen in Frage kommen. Für diesen Personenkreis müssen unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich begrenzte Überbrückungshilfen bis zur Möglichkeit der Inanspruchnahme von Alternativmaßnahmen in Betracht gezogen werden.
    Aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Sozialpolitik sind noch zwei Probleme besonders anzusprechen. Für die Krankenversicherung der Landwirte müssen wir möglichst bald eine gesetzliche Regelung finden. Die vorbereitenden Arbeiten sind so weit gediehen, daß noch im Laufe dieses Jahres mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Regelung der Krankenversicherung für Landwirte gerechnet werden kann. Vor allem bei älteren Kleinlandwirten und Altenteilern bestehen zum Teil erhebliche Lücken im Versicherungsschutz. Hier bietet sich eine Regelung analog zur Rentnerkrankenversicherung an.
    Für die landwirtschaftliche Unfallversicherung ergeben sich folgende Probleme — übrigens wiederum analog wie beim Bergbau —:
    Erstens. Die Zahl der Beitragszahler nimmt ständig ab.
    Zweitens. Die Leistungen der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung müssen an die Leistungen der übrigen Berufsgenossenschaften angeglichen werden.
    Drittens. Infolge der Abwanderung aus der Landwirtschaft müssen die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Leistungen an ehemals in der Landwirtschaft beschäftigte und nunmehr berufsfremde Personen erbringen. Hieraus ergibt sich die Forderung nach ständiger Erhöhung der Bundeszuschüsse. Meines Ermessens kann auf längere Sicht eine befriedigende Lösung nur durch eine Solidarhaftung der gesamten Wirtschaft erreicht werden, wie dies bei der Knappschaftsversicherung bereits geschehen ist.
    Zur Agrarpreispolitik. Die Agrarpreispolitik in der EWG steht nach wie vor im Widerstreit der Meinungen. Vom Berufsstand wird — und dafür habe ich Vertändnis — unter Hinweis auf die rasch steigenden Einkommen in der gewerblichen Wirtschaft eine fühlbare Anhebung der Preise für wichtige Agrarprodrukte gefordert. In der nichtlandwirtschaftlichen Öffentlichkeit mehren sich dagegen die Stimmen, die in einer Herabsetzung der Agrarpreise das einzig wirksame Mittel zur Verminderung der Überschüsse und damit auch der ständig steigenden Kosten für die Überschußverwertung sehen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem Jahresgutachten 1969 sogar vorgeschlagen, das nominale Agrarpreisniveau stufenweise so lange zu senken, bis so viele Grenzbetriebe und Grenzböden ausgeschieden sind, daß das Überschußproblem gelöst ist. Es wäre manchmal nützlich, ökonomische Betrachtungen auch mit den gesellschaftlichen und praktischen Erfordernissen abzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Darüber hinaus verlangt der Sachverständigenrat sogar weitere Preissenkungen, um auf diese Weise den Selbstversorgungsgrad in der Gemeinschaft weiter zu senken und das Einfuhrvolumen an Agrarprodukten für andere Länder zu vergrößern. Es besteht kein Zweifel, daß die Erörterung so konträrer Forderungen in Presse, Funk und Fernsehen zu erheblicher Unruhe, ja zu Existenzangst bei der landwirtschaftlichen Bevölkerung geführt hat und führen muß.

    (Abg. Dr. Ritz: Leider wahr!)

    Gestatten Sie mir hierzu ein klärendes Wort: Ausgangspunkt aller preispolitischen Überlegungen innerhalb der 'Bundesregierung ist die Regierungserklärung. Dort heißt es unmißverständlich:
    Bei der notwendigen Strukturverbesserung der Landwirtschaft muß vermieden werden, daß eine Politik des Preisdrucks betrieben wird.
    Was 'bedeutet das? Es bedeutet zunächst — und ich möchte dies ganz besonders betonen —, daß für die Bundesregierung eine Herabsetzung der Agrarpreise, wie sie der Sachverständigenrat vorgeschlagen hat, keine annehmbare preispolitische Alter-



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    native ist. Die Verwirklichung dieser preispolitischen Vorschläge würde mit so großen wirtschaftlichen und sozialen Härten für große Teile der Menschen auf dem Lande und der in der Landwirtschaft tätigen Personen verbunden sein, daß dies nicht zu verantworten wäre.
    Hinzu kommt, daß eine Politik des Preisdrucks dazu führen könnte, daß gerade wettbewerbsfähige Betriebe zur Aufgabe gezwungen würden. In diesen Betrieben reicht der mögliche Konsumverzicht der Inhaberfamilie nicht aus, um die Folgen einer Preisminderung auszugleichen. Das heißt also: es würde zu einer negativen Betriebsauslese führen.
    Der entscheidende Anstoß zur Beherrschung der Produktion wird nicht von der Preispolitik, sondern von der Struktur- und regionalen Wirtschaftspolitik ausgehen müssen. Es wäre deshalb sehr zu begrüßen, wenn auch unsere Partnerstaaten in der Gemeinschaft ihre Anstrengungen zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze so verstärken würden, wies dies bei uns geschieht. Denn es steht völlig außer Zweifel, daß sich eine zufriedenstellende Lösung der Überschuß- und Einkommensprobleme in der Landwirtschaft nur dann erreichen läßt, wenn einzelbetrieblich das Produktionsvolumen bei gleichzeitiger Steigerung der Arbeitsproduktivität ausgeweitet wird, während sich die Produktionskapazität der gesamten Landwirtschaft an der Nachfrageentwicklung zu orientieren hat.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aus meinen Ausführungen folgende Schlußfolgerungen ziehen.
    Erstens. Im Mittelpunkt unserer agrarpolitischen Bemühungen steht der Mensch auf dem Lande,

    (Abg. Wehner: Richtig!)

    und zwar in der dreiteiligen Form: der Mensch auf dem Lande als Unternehmer und praktizierender Landwirt, der Mensch auf dem Lande und seine soziale Sicherheit, der Mensch auf dem Lande und seine gleichen Bildungschancen.

    (Abg. Wehner: Richtig!)

    Es gilt, ihn als gleichberechtigtes Glied in das Gesamtgefüge der Wirtschaft einzuordnen. Kern der Betriebsstruktur muß der entwicklungsfähige Vollerwerbsbetrieb sein, und zwar unabhängig davon, in welcher Rechtsform er sich organisiert. Daneben spielen Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, insbesondere im Hinblick auf den Strukturwandel, eine bedeutsame Rolle.
    Zweitens. Die im ganzen erfreuliche Entwicklung der Agrar- und Einkommenslage im Berichtsjahr 1968/69 darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß uns noch schwerwiegende agrarpolitische Prüfungen bevorstehen.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung der Agrarüberschüsse in der EWG, die eine schwere Hypothek für die Agrarpolitik darstellen.
    Drittens. Die Brüsseler Erfahrungen haben eindeutig erwiesen, daß Agrarpolitik als sektoral orientierte Politik im EWG-Bereich zum Scheitern verurteilt ist. Die bisherige Beschränkung der Integration auf den Agrarbereich und das Fehlen aller Voraussetzungen dafür, die europäische Agrarpolitik in eine gemeinsame europäische Konjunktur-, Wirtschafts- und Währungspolitik einzubetten, hat die Gemeinschaft im vergangenen Jahr in eine ernste Krise gebracht.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Es gibt schon wieder manche Schatten, die auf uns zukommen. Das Ungleichgewicht in der Wirtschaftsentwicklung der Mitgliedsstaaten erzwang die bekannten Paritätsänderungen in Frankreich und Deutschland mit ihren gefährlichen Konsequenzen für die gemeinsame Agrarpolitik.

    (Abg. Wehner: Sehr richtig!)

    Die politischen Impulse der Haager Gipfelkonferenz müssen beschleunigt in die europäische Praxis umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat gerade in diesen Tagen einen Stufenplan für die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion vorgelegt. Eine in die wachstumsorientierte Wirtschaft integrierte Agrarpolitik ist die einzig solide und politisch praktikable Lösung der europäischen Agrarmarktpolitik.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Viertens. Ich bin fest davon überzeugt, daß der Agrarbereich im Zuge einer solchen Politik von seiner jetzigen Schuldnerrolle in eine Gläubigerrolle hineinwachsen kann. Die Landwirtschaft verfügt -- insbesondere in Frankreich und Italien — noch über ein beachtliches Reservoir an Arbeitskräften, dem nach allen Prognosen knappsten Produktionsfaktor der siebziger Jahre. Die Mobilisierung dieser Reserven wird weitgehend über das Wirtschaftswachstum mit entscheiden. Investitionen zur Förderung des landwirtschaftlichen Anpassungsprozesses kommen mithin dem Wachstum der Gesamtwirtschaft in zunehmendem Maße zugute und finden hierin ihre gesamtwirtschaftliche Berechtigung.
    Fünftens. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, die Chancen, die sich im Rahmen der Gesetze über 'die Gemeinschaftsaufgaben bieten, durch eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte regionale Wirtschaftspolitik, Agrarstrukturpolitik und Bildungspolitik für die ländlichen Räume in vollem Umfang 211 nutzen. Bei ihren Bemühungen um die Förderung der Anpassung des Agrarbereichs an die allgemeine volkswirtschaftliche Entwicklung steht die Bundesregierung allerdings unter den restriktiven Bedingungen einer antizyklischen Finanzpolitik. Der diesjährige Agraretat hat jedoch gezeigt, 'daß die Bundesregierung gewillt ist, ihren Finanzierungsspielraum im Agrarbereich bis zur Grenze des Vertretbaren auszuschöpfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sechstens. Lassen Sie mich zum Abschluß eine für mich sehr erfreuliche Feststellung treffen. Nach langen Jahren einer eher gegenteiligen Haltung beginnt heute die Öffentlichkeit, viel Verständnis für die Probleme der Landwirtschaft aufzubringen. Es scheint sich eine echte Partnerschaft zwischen Stadt und Land anzubahnen. Dies ist nicht zuletzt auf eine



    Bundesminister Ertl
    sehr objektive Berichterstattung von Presse, Rundfunk und Fernsehen zurückzuführen, für die ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind zuversichtlich und davon überzeugt, daß unseren Anstrengungen der Erfolg nicht versagt bleibt und ,daß es uns gelingen wird, den auf dem Lande lebenden Menschen — dem Auftrag des Grundgesetzes - entsprechend — gleichwertige Entwicklungschancen zu bieten wie der städtischen Bevölkerung. Nur so können wir den Menschen auf dem Lande die Stellung sichern, die 'ihrer lebenswichtigen Aufgabe in Wirtschaft und Gesellschaft zukommt. Nur so brauchen sich die Menschen auf dem Lande nicht vor der Zukunft zu fürchten.
    Lassen Sie mich zum Schluß danken. Ich möchte mich bei der Bevölkerung auf dem Lande für ihre schwere Arbeit bedanken. Ich möchte meinen Mitarbeitern danken. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nicht versäumen, meinem Amtsvorgänger für die mühevolle Arbeit zu danken, die er geleistet hat.

    (Beifall.)

    Ich glaube, daß es auf diesem Sektor notwendiger denn je ist, gemeinsam zusammenzustehen und zu helfen, damit die Menschen auf dem Lande auf die Zukunft hoffen können.

    (Beifall.)