Rede:
ID0603400000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 238
    1. des: 71
    2. -: 44
    3. und: 38
    4. Drucksache: 33
    5. für: 33
    6. Geschäftsordnung: 31
    7. Wahlprüfung,: 31
    8. Immunität: 31
    9. Beratung: 30
    10. Berichts: 30
    11. Abgeordneter: 30
    12. Ausschusses: 28
    13. der: 16
    14. -Berichterstatter:: 14
    15. Berichterstatter:: 13
    16. Dr.: 11
    17. die: 8
    18. vom: 8
    19. 1969: 4
    20. -zuständig:: 4
    21. Stark: 4
    22. in: 3
    23. Bundesministers: 3
    24. Bundestages: 3
    25. Deutschen: 3
    26. 28.: 3
    27. September: 3
    28. Ausschussus: 3
    29. ist: 2
    30. von: 2
    31. den: 2
    32. InnernBetr.: 2
    33. Spiele: 2
    34. Beschluß: 2
    35. 2.: 2
    36. Juli: 2
    37. zu: 2
    38. Beratenden: 2
    39. Versammlung: 2
    40. 22.: 2
    41. gegen: 2
    42. Gültigkeit: 2
    43. Wahl: 2
    44. zum: 2
    45. 6.: 2
    46. Bundestag: 2
    47. Vizepräsident: 2
    48. —: 2
    49. —Berichterstatter:: 2
    50. Die: 1
    51. Sitzung: 1
    52. eröffnet.Vor: 1
    53. Eintritt: 1
    54. Tagesordnung: 1
    55. darf: 1
    56. ich: 1
    57. bemerken:: 1
    58. Es: 1
    59. liegt: 1
    60. Ihnen: 1
    61. eine: 1
    62. Liste: 1
    63. Vorlagen: 1
    64. Bundesregierung: 1
    65. vor,: 1
    66. keiner: 1
    67. Beschlußfassung: 1
    68. bedürfen: 1
    69. nach: 1
    70. §: 1
    71. 76: 1
    72. Abs.: 1
    73. 2: 1
    74. zuständigen: 1
    75. Ausschüssen: 1
    76. überwiesen: 1
    77. werden: 1
    78. sollen:Vorlage: 1
    79. Vorbereitung: 1
    80. Gesamtfinanzierung: 1
    81. Olympischen: 1
    82. 1972Bezug:: 1
    83. VI/382: 1
    84. Sonderausschuß: 1
    85. Sport: 1
    86. Olympische: 1
    87. Vorlage: 1
    88. Möglichkeiten: 1
    89. einer: 1
    90. Verstärkung: 1
    91. zivilen: 1
    92. VerteidigungBezug:: 1
    93. VI/386: 1
    94. Innenausschuß: 1
    95. HaushaltsausschußVorlage: 1
    96. FinanzenBetr.: 1
    97. Ergebnisse: 1
    98. Entbehrlichkeitsprüfung: 1
    99. Veräußerung: 1
    100. Bundesgelände: 1
    101. Zwecken: 1
    102. Wohnungsbaues: 1
    103. EigentumsbildungBezug:: 1
    104. Beschlüsse: 1
    105. 18.: 1
    106. Mai: 1
    107. 1962: 1
    108. 8.: 1
    109. Dezember: 1
    110. 1966-: 1
    111. VI/399: 1
    112. Haushaltsausschuß: 1
    113. Ausschuß: 1
    114. Städtebau: 1
    115. WohnungswesenVorlage: 1
    116. Sprechers: 1
    117. Delegation: 1
    118. EuroparatesBetr.: 1
    119. Bericht: 1
    120. über: 1
    121. Tagung: 1
    122. Europarates: 1
    123. bis: 1
    124. 30.: 1
    125. Januar: 1
    126. 1970: 1
    127. Straßburg-: 1
    128. VI/406: 1
    129. Auswärtiger: 1
    130. AusschußGegen: 1
    131. beabsichtigte: 1
    132. Überweisung: 1
    133. erhebt: 1
    134. sich: 1
    135. kein: 1
    136. Widerspruch?: 1
    137. Dann: 1
    138. so: 1
    139. beschlossen.Wir: 1
    140. haben: 1
    141. als: 1
    142. erstes: 1
    143. Tagesordnungspunkt: 1
    144. XXI: 1
    145. behandeln,: 1
    146. 31: 1
    147. Wahleinsprüche: 1
    148. 1969.: 1
    149. Ich: 1
    150. rufe: 1
    151. sie: 1
    152. gemeinsam: 1
    153. auf:1.: 1
    154. im: 1
    155. Wahlkreis: 1
    156. 149: 1
    157. VI/337: 1
    158. Frehsee2.: 1
    159. VI/338: 1
    160. Frehsee3.: 1
    161. VI/339: 1
    162. Frehsee4.: 1
    163. VI/340: 1
    164. Klepsch5.: 1
    165. VI/341: 1
    166. Jaeger6.: 1
    167. VI/342: 1
    168. Schlee7.: 1
    169. VI/343: 1
    170. Schoettle8.: 1
    171. VI/344: 1
    172. Schlee9.: 1
    173. VI/345: 1
    174. Frehsee10.: 1
    175. ,des: 1
    176. VI/346: 1
    177. Klepsch11.: 1
    178. VI/347: 1
    179. Frehsee: 1
    180. 12.: 1
    181. VI/348: 1
    182. Klepsch13.: 1
    183. VI/349: 1
    184. Frehsee14.: 1
    185. VI/350: 1
    186. Klepsch15.: 1
    187. ides: 1
    188. VI/351: 1
    189. Schoettle16.: 1
    190. \'Drucksache: 1
    191. VI/352: 1
    192. Schlee17.: 1
    193. VI/353: 1
    194. FrehseeVizepräsident: 1
    195. Jaeger18.: 1
    196. VI/354: 1
    197. Schlee19.: 1
    198. VI/355: 1
    199. Schoettle20.: 1
    200. VI/356: 1
    201. Dürr21.: 1
    202. VI/357: 1
    203. VI/358: 1
    204. 23.: 1
    205. Frau: 1
    206. Angela: 1
    207. Pluskwik,: 1
    208. Zweibrücken,: 1
    209. Stadt: 1
    210. Zweibrücken-: 1
    211. VI/359: 1
    212. Frehsee24.: 1
    213. VI/360: 1
    214. Schoettle25.: 1
    215. VI/361: 1
    216. Dürr26.: 1
    217. VI/362: 1
    218. 27.: 1
    219. VI/363: 1
    220. Schlee28.: 1
    221. VI/: 1
    222. 364: 1
    223. Berichterstatter:.: 1
    224. Schoettle\n: 1
    225. Jaeger29.: 1
    226. VI/365: 1
    227. Schoettle30.: 1
    228. VI/366: 1
    229. SchoettleZunächst: 1
    230. hat: 1
    231. Vorsitzende: 1
    232. Geschäftsordnung,: 1
    233. Abgeordnete: 1
    234. Schoettle,: 1
    235. um: 1
    236. das: 1
    237. Wort: 1
    238. gebeten.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 34. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1653 A Berichte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 . . . . . . . 1653 B Wahleinspruch des Gerwin Minrath, Bad Breisig (Drucksache VI/337) 1653 B Wahleinspruch des Werner Lerche, Hunoldstal im Taunus (Drucksache VI/338) 1653 C Wahleinspruch der Eheleute Margit und Ulf Eggers, Hamburg (Drucksache VI/339) 1653 C Wahleinspruch des Diplom-Kaufmanns Leonhard Vetter, Markt Schwaben (DruckVI/340) 1653 D Wahleinspruch des Heinrich Kähler, Kiel (Drucksache VI/341) . . . . . . . . 1653 D Wahleinspruch des Ing. Josef Hoffmann, Ulm (Drucksache VI/342) 1654 A Wahleinspruch der Fernmeldesekretärin Gertrud Vulhop, Osnabrück (Drucksache V1/343) 1654 A Wahleinspruch des Leopold Windisch, Mainz (Drucksache VI/344) 1654 A Wahleinspruch des Dr. med. Franz Schmidt, z. Z. Bielefeld (Drucksache VI/345) 1654 B Wahleinspruch des Dr. Hubert Kuhla, Schwabach (Drucksache VI/346) . . . . 1654 B Wahleinspruch der Frau Dr. Maria Schwarz, z. Z. Rom (Drucksache VI/347) . 1654 B Wahleinspruch des Mathias Hoffmann, Ellwerath, und der Frau Maria Röhrich, Ellwerath (Drucksache VI/348) . . . . 1654 C Wahleinspruch des Wolfgang Billep, Aufenthalt unbekannt (Drucksache VI/349) 1654 C Wahleinspruch des Hermann Köhler, Essen (Drucksache 350) 1654 D Wahleinspruch des Anton Eich, Naßweiler über Völklingen (Drucksache VI/351) 1654 D Wahleinspruch des Josef Wenger, Saarbrücken (Drucksache VI/352) . . . . . 1654 D Wahleinspruch des Karl-Heinz Otte, Schärding (Osterreich) (Drucksache VI/353) 1654 D Wahleinspruch des Lambert Schindler, Mannheim (Drucksache VI/354) . . . . 1655 A Wahleinspruch des Heinz Neubert, Amsterdam (Drucksache VI/355) . . . . . 1655 A Wahleinspruch des Paul Schiwy, Hanau a. M. (Drucksache VI/356) 1655 A Wahleinspruch des Heinz Marzahn und der Hildegard Schwenk, beide Heidelberg (Drucksache VI/357) . . . . . . . . 1655 B Wahleinspruch des Diplom-Kaufmanns Ottmar Kreichgauer, Benediktbeuren (Drucksache VI/358) 1655 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 Wahleinspruch der Frau Angela Pluskwik, Zweibrücken (Drucksache VI/359) . . 1655 B Wahleinspruch des K. Anklam, Braunschweig (Drucksache VI/360) 1655 C Wahleinspruch des Dr. Alfred Richter, Lommersdorf (Drucksache VI/361) . . . 1655 C Wahleinspruch des Wilhelm Driemel, Bonn-Lengsdorf (Drucksache VI/362) . . 1655 D Wahleinspruch des Albert Reinhold Schaffnit, Heidelberg (Drucksache VI/363) 1655 D Wahleinspruch des Willy Klinger, OberBessingen (Drucksache VI/364) . . . . 1655 D Wahleinspruch des Rudolf Werner, Großenbach (Drucksache VI/365) 1656 A Wahleinspruch des Max Sigmund, Mengen (Drucksache VI/366) 1656 A Schoettle (SPD) 1656 A Entwurf eines Zehnten Strafrechtsänderungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/293) ; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/410) — 'Zweite und dritte Beratung — 1657 B Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Drucksache VI/372)' Ertl, Bundesminister 1657 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/ CSU) (Drucksache VI/249) — Erste Beratung — Berberich (CDU/CSU) 1665 B Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. landwirtschaftliche Sozialpolitik (Drucksache VI/390) Schonhofen (SPD) 1667 A Fragestunde (Drucksachen VI/415, VI/442, VI/446) Fragen der Abg. Josten und Baier: Maßnahmen zur Behebung der Hochwasserschäden Genscher, Bundesminister . 1669 A, C, D, 1670 A, B Josten (CDU/CSU) 1669 C Bremm (CDU/CSU) 1669 D Baier (CDU/CSU) 1670 A, B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zugunsten der hochwassergeschädigten Gebiete, speziell der landwirtschaftlichen Intensivbetriebe Ertl, Bundesminister . . . . . . 1670 C, 1671 A, B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1670 D, 1671 A Josten (CDU/CSU) 1671 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 1671 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 1671 C Frage des Abg. Josten: Fahrverbot für die Rheinschiffahrt während des Hochwassers Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1671 D, 1672 A Josten (CDU/CSU) 1672 A Frage des Abg. Kiep: Politische Betätigung von Ausländern, die Gewalttätigkeiten begehen oder dazu aufhetzen Genscher, Bundesminister . . . . 1672 B, 1673 A, B, C, D Kiep (CDU/CSU) . . . . 1672 D, 1673 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 1673 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 1673 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 1673 C, D Frage des Abg. Brück: Aktionsprogramm Saarland-Westpfalz betr. Anpassung der Ausbildung von Arbeitskräften an die veränderten Arbeitsmarktbedingungen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 1674 A, B Brück (SPD) . . . . . . . . 1674 B Frage des Abg. Zebisch: Altersgrenzen der Sozialversicherung für Verfolgte des Nationalsozialismus 1674 B Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Erfahrungsbericht der Weltgesundheitsorganisation über Trinkwasserfluoridierung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1674 D, 1675 A, B Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . 1675 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 1675 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 III Fragen des Abg. Dr. Schwörer: Versorgung der Bewohner ländlicher Gebiete durch Augen-, Kinder- und Zahnärzte Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 1675 B, C, D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 1675 D Fragen des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) : Ermittlung der Zahl der Querschnittgelähmten — Bedarf an Behandlungsplätzen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 1676 A, C, D, 1677 B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 1676 B, C, 1677 A Frage des Abg. Wilhelm: Gefährdung der Volksgesundheit durch Haustiere Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 1677 B, C, D Wilhelm (SPD) . . . . . . . 1677 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 1677 D Frage des Abg. Dr. Kempfler: Erhebung der Heizölsteuer über den 30. April 1971 hinaus Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1678 A, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 1678 B Fragen des Abg. Lenzer: Streichung des § 19 des Umsatzsteuergesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 1678 C, D, 1679 A, B Lenzer (CDU/CSU) 1679 A, B Fragen des Abg. Dr. Nölling: Diskrepanz zwischen der Entwicklung der Lohnsteuerzuwachsrate und der Zuwachsrate der veranlagten Einkommensteuer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1679 C, D, 1680 B Dr. Nölling (SPD) . . . 1679 D, 1680 B Frage des Abg. Dr. Apel: Einkommensgrenze für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1680 C Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Kilometerpauschale für Fahrten der Arbeitnehmer zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1t80 D, 1681 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 1681 A, B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Liberalisierung der Einfuhr von Branntwein aus EWG-Mitgliedstaaten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1681 C Fragen des Abg. Dr. Becker (Mönchengladbach) : Geltendmachung der finanziellen Belastungen durch Verwandtenbesuche in Ost-Berlin beim Lohnsteuer-Jahresausgleich 1681 D Nächste Sitzung 1682 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1683 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Ausdehnung der Winterbauförderungszeit . . . 1683 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Probst betr. Pläne zur Verbesserung der Beschäftigtenstatistik . . . . . . . . . . . . . 1683 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. ärztliche Versorgung der Landbevölkerung 1683 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wende betr. Erprobung von Medikamenten an Heimkindern ohne ärztliche Indikation 1684 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann betr. Verdienstausfallentschädigung nach dem Bundesseuchengesetz 1684 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Teilnahme examinierter Krankenschwestern an Fortbildungskursen ohne Anrechnung auf den Urlaub 1684 D 34. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Becker (Nienberge) 27. 2. Behrendt * 26. 2. Berlin 31. 3. Biechele 28. 2. Dr. Birrenbach 6. 3. Bremer 28. 2. Burgemeister 31. 3. Dr. Dittrich* 27. 2. Frau Dr. Elsner * 27. 2. Flämig * 27. 2. Frehsee 24. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 26. 2. von Hassel 28. 2. Hauck 28. 2. Dr. Hein* 26. 2. Jacobi (Köln/Iserlohn) 31. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 2. Lensing 26. 2. Lücke (Bensberg) 28. 2. Lücker (München) * 27. 2. Müller (Aachen-Land) * 27. 2. Müller ('Remscheid) 26. 2. Ott 27. 2. Dr. Pohle 28. 2. Dr. Prassler 27. 2. ' Richarts * 27. 2. Schröder (Sellstedt) 6. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 26. 2. Dr. Siemer 27. 2. Springorum* 27. 2. Dr. Starke (Franken) * 27. 2. Wurbs 27. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/415 Frage A 26) : Beabsichtigt die Bundesregierung - in Anbetracht der diesjährigen außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse - durch eine Rechtsverordnung gemäß § 82 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes vom 28. Juni 1969 die Winterbauförderungszeit bis zum 31. März 1970 auszudehnen? Nach der von Ihnen erwähnten Gesetzesvorschrift kann die Förderungszeit nur dann verlängert werden, „wenn zu erwarten ist, daß dies die Bautätigkeit im Winter in wirtschafts- oder sozialpolitisch erwünschter Weise belebt". Diese Vorschrift stellt also nicht allein auf außergewöhnliche Witterungsverhältnisse ab, die zudem für dieses Jahr vorausschauend auf den Monat März so pauschal wohl schwerlich als außergewöhnlich bezeichnet werden können. Hinzu kommt, daß die Baubetriebe, die die Produktive Winterbauförderung bereits in diesem Winter in Anspruch genommen und sich mit Hilfe der Bundesanstalt für Arbeit mit ausreichenden Winterbauschutzvorrichtungen versehen haben, diese schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen auch in Zeiten außerhalb der Förderungszeit einsetzen werden. Davon ist der Gesetzgeber seinerzeit auch bei der Begrenzung der Förderungszeit ausgegangen. Im übrigen werden wir im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschriften die weitere Entwicklung beobachten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs .Rohde vom 26. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (Drucksache VI/415 Frage A 27) : Wie gedenkt die Bundesregierung die Pläne zur Verbesserung der Beschäftigtenstatistik zu verwirklichen, und wie ist der Stand der gegenwärtigen Planung beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, bei der Bundesanstalt für Arbeit und bei den Rentenversicherungsträgern? Die Bundesregierung bemüht sich darum, die für eine Beschäftigten-Statistik erforderlichen Daten möglichst schnell, genau und mit relativ wenig Arbeitsaufwand zu erfassen. Sie ist schon deshalb daran interessiert, weil damit gleichzeitig die Voraussetzungen für die periodische Unterrichtung aller Rentenversicherten über ihre gespeicherten Versicherungszeiten geschaffen werden. Hierzu ist vorgesehen: Die Aufnahme bestimmter Daten aller Versicherten bei den Arbeitsämtern, die Vergabe der Versicherungsnummern bei den Rentenversicherungsträgern und die Ausgabe neuartiger Versicherungskarten. Die Details dieses Verfahrens sind im Herbst 1969 in einer Projektgruppe erarbeitet worden. Angesichts des Umfanges dieser Aufgabe nehmen Planung und Vorbereitungsarbeiten eine erhebliche Zeit in Anspruch. Die erstmalige Datenerfassung wird 1972 durchgeführt. Die erste aktuelle Beschäftigten-Statistik könnte dann bereits im Herbst 1973 erstellt werden. Im selben Jahr könnten auch rentenversicherungspflichtige Beschäftigte Übersichten über die gespeicherten Versicherungszeiten erhalten. Sowohl bei der Bundesanstalt für Arbeit als auch bei den Rentenversicherungsträgern arbeiten zur Zeit Projektgruppen weitere Details der geplanten Stichtagsvergabe und des daran anschließenden neuen Versicherungskarten- und Meldeverfahrens aus. In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit und den zuständigen Sozialversicherungsträgern werden vom Bundesministerium für Arbeit die Rechtsverordnungen für dieses System integrierter Datenverarbeitung vorbereitet. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/415 Frage A 79) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung davon, wie eine gute ärztliche Versorgung der Landbevölkerung auf Dauer sichergestellt werden kann? 1684 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1970 Dier Bundesminister für das Gesundheitswesen hat bereits im Jahre 1965 den Auftrag über eine Analyse vergeben, die zur Aufgabe hatte, aufgrund der Ergebnisse der Volks- und Berufszählung 1961 Unterlagen für eine künftige Planung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Bundesrepublik zu schaffen. Diese Studie konnte im vergangenen Jahr abgeschlossen werden; sie wird in Kürze im Druck veröffentlicht. Aufgrund der Ergebnisse dieser Arbeit hat sich dier Bundesgesundheitsrat im Jahre 1969 veranlaßt gesehen, eine Wiederholung dieser Untersuchungen aufgrund der Volks- und Berufszählung 1970 zu empfehlen. Bei dieser neuerlichen Untersuchung soll zusätzlich eine Repräsentativerhebung durchgeführt werden, wobei Fragen, die mit der ärztlichen Versorgung der Landbevölkerung in Zusammenhang stehen, besonderes Augenmerk zugewandt werden soll. Da fast 90 % der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sozialversichert sind, stellt sich das Problem der ärztlichen Versorgung in erster Linie als ein Problem dier kassenärztlichen Versorgung dier Bevölkerung dar. Hierzu hat dier Parlamentarische -Staatssekretär Rohde in der Fragestunde in der 25. Sitzung ides Deutschen Bundestages am 21. Januar 1970 Stellung genommen. Der Bundesminister für .Arbeit und Sozialordnung hat außerdem die Absicht, das Problem der ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten in nächster Zeit mit den Ministern und Senatoren der Länder zu erörtern. Darüber hinaus soll eine Untersuchung in der für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Sachverständigen Kommission durchgeführt werden. Sie entnehmen daraus, daß sich sowohl der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit als auch der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung des Problems mit Nachdruck angenommen haben. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/415 Fragen A 80 und 81) : Stimmen die alarmierenden Feststellungen des Süddeutschen Rundfunks, wonach heute noch in der Bundesrepublik Deutschland Menschen zu medizinischen Versuchszwecken mißbraucht werden? Falls ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um insbesondere Kinder in Kliniken oder Heimen, die der unmittelbaren Aufsicht der Eltern entzogen sind, vor medizinischen Experimenten zu schützen? Der Bundesregierung ist eine Sendung des Süddeutschen Rundfunks vom 5. Februar 1970 bekannt geworden, wonach ein Tübinger Wissenschaftler angegeben hat, daß Medikamente an Heimkindern ohne ärztliche Indikation und ohne Einwilligung der Eltern oder Personensorgeberechtigten erprobt werden. Diese Angaben konnten von der Bundesregierung bisher nicht nachgeprüft werden. Dazu wäre eine genaue Überprüfung der einzelnen Fälle erforderlich. Nach der im Grundgesetz festgelegten Aufgabenverteilung hat die Bundesregierung keine rechtliche Möglichkeit, unmittelbar von sich aus derartige Einzelfälle an sich zu ziehen oder andere Stellen zu einer Überprüfung anzuhalten. Sofern die Feststellungen .des Tübinger Wissenschaftlers zutreffen sollten, dürfte es sich um Mißstände handeln, denen bereits nach geltendem Recht wirksam begegnet werden kann. Eine ärztlich nicht indizierte Erprobung von Medikamenten an Kindern ohne Einwilligung der Eltern oder Personensorgebrechtigten ist nach geltendem Strafrecht als Körperverletzung anzusehen. Die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften haben über die Einleitung eines Strafverfahrens zu entscheiden. Außerdem liegt darin ein Verstoß gegen die Pflichten eines verantwortungsbewußten Arztes, der nach ärztlichem Berufsrecht zu ahnden ist. Eine weitere Sicherung vor derartigen unzulässigen ärztlichen Maßnahmen liegt bei Universitätsinstituten in der Dienstaufsicht durch die zuständige Landesbehörde. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/415 Frage A 89) : Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um für Selbständige eine angemessene Verdienstausfallentschädigung gemäß § 49 des Bundesseuchengesetzes zu erreichen? Noch ehe die Bundesregierung die von ihr. geplante Gesetzesnovelle zur Verbesserung der Verdienstausfallentschädigung nach § 49 Bundes-Seuchengesetz vorlegen konnte, haben die Fraktionen der FDP und SPD eine ähnliche Novelle mit der BT-Drucksache VI/387 bereits eingebracht. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/415 Frage A 90) : Beabsichtigt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß examinierte Krankenschwestern und Krankenpflegehelferinnen an speziellen Fortbildungskursen ohne Anrechnung auf den Urlaub teilnehmen können? Ich verweise zu Ihrer Frage auf die Regierungserklärung, in der die Einführung eines Bildungsurlaubs als eine wichtige Aufgabe bezeichnet wird. Die Vorarbeiten für eine solche umfassende Regelung der Freistellung von Arbeitnehmern für Fortbildungszwecke ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub sind in meinem Hause aufgenommen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn es bis zu einer gesetzlichen Regelung des Bildungsurlaubs den Krankenschwestern und Krankenpflegehelferinnen auf freiwilliger Basis durch die Arbeitgeber ermöglicht wird, an Fortbildungskursen teilzunehmen. Wie ich durch Rückfragen bei den beiden großen Trägern der Schwesternschaften — der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Schwesternverbände und der Deutschen Schwesterngemeinschaft — in Erfahrung gebracht habe, wird das in der Regel auch bereits so gehandhabt.
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich bemerken: Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 2. Juli 1969 - Drucksache VI/382 -
zuständig: Sonderausschuß für Sport und Olympische Spiele (federführend), Haushaltsausschuß
Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr. Möglichkeiten einer Verstärkung der zivilen Verteidigung
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 2. Juli 1969 - Drucksache VI/386 -
zuständig: Innenausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß
Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung
Bezug: Beschlüsse des Bundestages vom 18. Mai 1962 und vom 8. Dezember 1966
- Drucksache VI/399 -
zuständig: Haushaltsausschuß (federführend)

Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen
Vorlage des Sprechers der Deutschen Delegation der Beratenden Versammlung des Europarates
Betr. Bericht über die Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 22. bis 30. Januar 1970 in Straßburg
- Drucksache VI/406 -
zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Gegen die beabsichtigte Überweisung erhebt sich kein Widerspruch? - Dann ist so beschlossen.
Wir haben als erstes den Tagesordnungspunkt XXI zu behandeln, die 31 Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969. Ich rufe sie gemeinsam auf:
1. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Gerwin Minrath, Bad Breisig, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag
vom 28. September 1969 im Wahlkreis 149 (Ahrweiler)

- Drucksache VI/337 - Berichterstatter: Abgeordneter Frehsee
2. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Werner Lerche, Hunoldstal im Taunus, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 in der Gemeinde Hunoldstal im Taunus
- Drucksache VI/338 - Berichterstatter: Abgeordneter Frehsee
3. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch der Eheleute Margit und Ulf Eggers, Hamburg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 im Wahlkreis 14 (Eimsbüttel)
- Drucksache VI/339 - Berichterstatter: Abgeordneter Frehsee
4. Beratung des Berichts des Ausschussus für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Diplom-Kaufmanns Leonhard Vetter, Markt Schwaben, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 im Wahlkreis 210 (Rosenheim)
- Drucksache VI/340 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Klepsch
5. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Heinrich Kähler, Kiel, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/341 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Stark (Nürtingen)


Vizepräsident Dr. Jaeger
6. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Ing. Josef Hoffmann, Ulm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/342 -Berichterstatter: Abgeordneter Schlee
7. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch der Fernmeldesekretärin Gertrud Vulhop, Osnabrück, Bevollmächtigter: RA Otto-Heinz Beckmann und Dr. Jürgen Riedel, Osnabrück, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 im Wahlkreis 33 (Osnabrück)
- Drucksache VI/343 - Berichterstatter: Abgeordneter Schoettle
8. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Leopold Windisch, Mainz, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/344 - Berichterstatter: Abgeordneter Schlee
9. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Dr. med. Franz Schmidt, z. Z. Bielefeld, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 im Wahlkreis 68 (Remscheid)
- Drucksache VI/345 -Berichterstatter: Abgeordneter Frehsee
10. Beratung ,des Berichts des Ausschussus für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Dr. Hubert Kuhla, Schwabach, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/346 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Klepsch
11. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch der Frau Dr. Maria Schwarz, z. Z. Rom, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 im Wahlkreis 190 (Freiburg)
- Drucksache VI/347 -
Berichterstatter: Abgeordneter Frehsee 12. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Mathias Hoffmann, Ellwerath, und der Frau Maria Röhrisch, Ellwerath, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 im Wahlkreis 153 (Bitburg)
- Drucksache VI/348 - Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Klepsch
13. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Wolfgang Billep, Aufenthalt unbekannt, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 in der Gemeinde Nottensdorf, Kreis Stade
- Drucksache VI/349 - Berichterstatter: Abgeordneter Frehsee
14. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Hermann Köhler, Essen, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 im Wahlkreis 87 (Essen I)
- Drucksache VI/350 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Klepsch
15. Beratung ides Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Anton Eich, Naßweiler über Völklingen, gegen die Wahl der Herren Prof. Maihofer und Dr. Hoffmann in den 6. Deutschen Bundestag
- Drucksache VI/351 - Berichterstatter: Abgeordneter Schoettle
16. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Josef Wenger, Saarbrücken, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- 'Drucksache VI/352 - Berichterstatter: Abgeordneter Schlee
17. Beratung des Berichts des Ausschussus für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Karl-Heinz Otte, Schärding (Österreich), gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/353 -
Berichterstatter: Abgeordneter Frehsee

Vizepräsident Dr. Jaeger
18. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Lambert Schindler, Mannheim, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/354 - Berichterstatter: Abgeordneter Schlee
19. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Heinz Neubert, Amsterdam, Postanschrift Düsseldorf, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/355 -Berichterstatter: Abgeordneter Schoettle
20. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Paul Schiwy, Hanau a. M., gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/356 - Berichterstatter: Abgeordneter Dürr
21. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Heinz Marzahn und der Hildegard Schwenk, beide Heidelberg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 in den Wahlkreisen 181 (Heidelberg-Stadt), 184 (Heidelberg-LandSinsheim), 145 (Darmstadt) und 159 (Ludwigshafen)
- Drucksache VI/357 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Stark (Nürtingen)

22. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Diplom-Kaufmanns Ottmar Kreichgauer, Benediktbeuern, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/358 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Stark (Nürtingen)

23. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch der
Frau Angela Pluskwik, Zweibrücken, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 in der Stadt Zweibrücken
- Drucksache VI/359 - Berichterstatter: Abgeordneter Frehsee
24. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des K. Anklam, Braunschweig, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 im Land Niedersachsen gewählten Abgeordneten Dr. Jahn (CDU)
- Drucksache VI/360 - Berichterstatter: Abgeordneter Schoettle
25. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Dr. Alfred Richter, Lommersdorf, 1. Vorsitzender der Deutschen Idealistischen Partei (e. V.), gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/361 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dürr
26. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Wilhelm Driemel, Bonn-Lengsdorf, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/362 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Stark (Nürtingen)

27. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Albert Reinhold Schaffnit, Heidelberg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/363 -
Berichterstatter: Abgeordneter Schlee
28. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Willy Klinger, Ober-Bessingen, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
- Drucksache VI/ 364 - Berichterstatter:. Abgeordneter Schoettle



Vizepräsident Dr. Jaeger
29. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Wahlprüfungsangelegenheiten — über den Wahleinspruch des Rudolf Werner, Großenbach, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 in der Gemeinde Großenbach
— Drucksache VI/365 —
Berichterstatter: Abgeordneter Schoettle
30. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Wahlprüfungsangelegenheiten -- über den Wahleinspruch des Max Sigmund, Mengen, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969
— Drucksache VI/366 —Berichterstatter: Abgeordneter Schoettle
Zunächst hat der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, der Abgeordnete Schoettle, um das Wort gebeten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wahlprüfungsausschuß legt Ihnen heute seine Vorschläge für die Bescheidung von 31 Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vor. Aus dem Vorblatt ist Ihnen bereits bekannt, welche Gründe die Einspruchsführer im wesentlichen bei ihrer Wahlanfechtung vorgebracht haben.
    Die Rechtsgrundlage für. die Durchführung der Wahlprüfung ist zunächst Art.41 des Grundgesetzes, der sagt:

    (1) Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat.


    (2) Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.


    (3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    Dieses im Grundgesetz erwähnte Bundesgesetz ist das Wahlprüfungsgesetz vom 12. März 1951, das im Jahre 1965 auf Anregung des Wahlprüfungsausschusses geändert wurde. Danach ist es möglich, Wahleinsprüche auch ohne die an sich vorgeschriebene öffentliche mündliche Verhandlung zurückzuweisen, wenn der Einspruch offensichtlich unbegründet ist.
    Für die Wahlprüfung ist schließlich noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die im Vorblatt kurz zitiert worden ist, von Bedeutung. Dort heißt es:
    Nur solche Wahlfehler vermögen daher die Beschwerde zu rechtfertigen, die auf die Mandatsverteilung von Einfluß sind oder sein können. Infolgedessen scheiden alle Verstöße von vornherein als unerheblich aus, die die Ermittlung
    des Wahlergebnisses nicht berühren. Aber auch Wahlfehler, die die Ermittlung dies Wahlergebnisses betreffen, können die Beschwerde dann nicht rechtfertigen, wenn sie angesichts des Stimmenverhältnisses keinen Einfluß auf die Mandatsverteilung haben konnten.
    Der Wahlprüfungsausschuß hatte angesichts dieser eindeutigen Entscheidung bei den meisten Wahleinsprüchen zu prüfen, ob er den von den Einspruchsführern gerügten Mängeln überhaupt nachgehen sollte. Er kam jedoch zu der Überzeugung, daß Staatsbürger, die von ihrem gesetzlich verbrieften Recht Gebrauch machen, einen Anspruch darauf haben, daß den von ihnen gerügten Mängeln bei der Wahlvorbereitung oder Wahldurchführung nachgegangen wird. Dies nicht zuletzt deshalb, weil der Wahlprüfungsausschuß seine Aufgabe auch darin sieht, verhindern zu helfen, daß festgestellte Mängel sich bei der nächsten Wahl wiederholen. Daß angesichts des komplizierten Wahlverfahrens dennoch menschliche Fehler möglich sind und bleiben werden, soll hier am Rande vermerkt werden.
    Um den Staatsbürger bei festgestellten Mängeln nicht nur auf die ihm vielleicht unbefriedigend erscheinende Entscheidung des Bundestages verweisen zu müssen, hat der Wahlprüfungsausschuß in mehreren Fällen beschlossen, den Einspruchsführern einen die Entscheidung erläuternden Begleitbrief beizufügen.
    Wie Sie aus der Drucksache VI/343 entnehmen können, hat der Wahlprüfungsausschuß in einem Falle den Bundesminister des Innern gebeten, unverzüglich gesetzgeberische oder, wenn dies für ausreichend gehalten werden sollte, verwaltungsinterne Maßnahmen zu ergreifen, um hinsichtlich der Auslegung des § 13 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 1910 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches hinreichend Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
    Obwohl in allen Ihnen vorgelegten Fällen vom Ausschuß die Zurückweisung der Einsprüche empfohlen wird, hat es sich der Wahlprüfungsausschuß dennoch mit der Erledigung seiner Aufgaben nicht leicht gemacht. Es ist ihm bekannt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Literatur nicht unangefochten ist. Er hat dennoch geglaubt, in Bestätigung der früheren Praxis des Bundestages von dieser Entscheidung mit ausgehen zu müssen, bis seitens des Bundesverfassungsgerichts oder durch eine Änderung des Wahlprüfungsgesetzes eine andere Rechtsgrundlage geschaffen wird.
    Ergänzend sei noch vermerkt, daß dem Wahlprüfungsausschuß nur noch der Einspruch vorliegt, der im Auftrage der Präsidiumsmitglieder der NPD eingelegt wurde. Der Ausschuß befindet sich hinsichtlich dieses Einspruchs noch in der Vorprüfung, in deren Rahmen er berechtigt ist, Auskünfte einzuziehen und Zeugen und Sachverständige vernehmen und vereidigen zu lassen, soweit deren Anwesenheit bei der öffentlichen und mündlichen Verhandlung nicht erforderlich ist oder nicht zweckmäßig erscheint. Wie bei den anderen Einsprüchen ist der Ausschuß bemüht, im Hinblick auf das öffentliche



    Schoettle
    Interesse an einer alsbaldigen Klarheit über die Gültigkeit der Wahl die Prüfung dieses Einspruchs so schnell wie möglich abzuschließen.
    In diesem Zusammenhang gestatte ich mir, darauf hinzuweisen, daß die Wahlprüfung nach dem Wahlprüfungsgesetz nur nach dem Anfechtungsprinzip erfolgt, d. h. die Wahlen werden nur auf Einspruch und nur insoweit nachgeprüft, als sie durch den Einspruch angefochten worden sind.
    Abschließend darf ich noch bemerken, daß die Beschlüsse des Wahlprüfungsausschusses nach Tatbestand, Entscheidungsgründen und Rechtsmittelbelehrung gegliedert sind. Aus der Rechtsmittelbelehrung können die Einspruchsführer entnehmen, daß sie gemäß § 48 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Beschwerde bei diesem Gericht einlegen können.

    (Beifall.)