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    Deutscher Bundestag 30. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1970 Inhalt: Überweisung des Jahresgutachtens 1969 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des Jahreswirtschaftsberichts 1970 an die zuständigen Ausschüsse 1335 A Fragestunde (Drucksache VI/381) Fragen des Abg. Dr. Haack: Information über die Entwicklung in der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 1335 B, D, 1336 A, C Dr. Haack (SPD) 1335 D, 1336 B Frage des Abg. Lemmrich: Tiefflugübungen von Düsenflugzeugen der Luftwaffe über der Sahara Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1336 C, D, 1337 A Lemmrich (CDU/CSU) 1336 D, 1337 A Fragen des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Trennungsgeld für nicht umzugswillige Arbeitnehmer der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1337 A, C, D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 1337 C, D Frage des Abg. Leicht: Befreiung des dritten Sohnes einer Familie vom Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1338 A, C, D Leicht (CDU/CSU) 1338 B, C Frage des Abg. Pawelczyk: Bewerbung von Unteroffizieren für die Offizierslaufbahn Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1338 D Frage des Abg. Susset: Anträge auf vermögenswirksame Anlage von Teilen der Dienstbezüge der Soldaten auf Zeit Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1339 A, B, C Susset (CDU/CSU) 1339 B Frage des Abg. Pieroth: Besuch des Bundesverteidigungsministers in Baumholder Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1339 D, 1340 A, B Pieroth (CDU/CSU) 1340 A, B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1970 Fragen der Abg. Frau Griesinger: Zuteilung von Obst im Rahmen der Truppenverpflegung Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1340 C, D, 1341 A, C Frau Griesinger (CDU/CSU) 1340 D, 1341 A Josten (CDU/CSU) 1341 A Jung (FDP) 1341 B Moersch (FDP) 1341 C Frage des Abg. Buchstaller: Versagung der vorzeitigen Entlassung bzw. Beurlaubung als besondere Härte Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1341 D, 1342 A, B, D, 1343 B Buchstaller (SPD) 1342 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 1342 B Dr. Schmude (SPD) 1342 C Haase (Kellinghusen) (SPD) 1342 D Biehle (CDU/CSU) 1343 A Fragen der Abg. Rasner und Dr. Schober: Beteiligung der Bundesrepublik an der Entwicklung des Raumtransportersystems Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 1343 C, 1344 A, B, C, D, 1345 A, B, C Rasner (CDU/CSU) 1344 A Dr. Schober (CDU/CSU) 1344 C, 1345 A, B Raffert (SPD) 1344 C, 1345 C Moersch (FDP) 1344 D Fragen des Abg. Moersch: Betriebswirtschaftliche und organisatorische Prüfungen im Kernforschungszentrum Karlsruhe Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 1345 D, 1346 B, C, D Moersch (FDP) 1346 B, C Frage des Abg. Richter: Europäisches Raumforschungsprogramm Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 1346 D, 1347 B Richter (SPD) 1347 B Frage des Abg. Wurbs: Benachteiligung von Absolventen des Wehrdienstes bei der Immatrikulation an Universitäten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 1347 B Fragen des Abg. Cramer: Errichtung von Werbeflächen an Bundesstraßen Leber, Bundesminister 1347 D, 1348 A Cramer (SPD) 1348 A Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Statistik über Verkehrsunfälle von Fußgängern in Landgemeinden Leber, Bundesminister 1348 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts für das Rechnungsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksache VI/300) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1969 bis 1973 (Drucksache V1/301) Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 1348 C Entwurf eines Verwaltungskostengesetzes (Drucksache VI/330) — Erste Beratung — 1361 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften (Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz) (Drucksache VI/329) — Erste Beratung — 1361 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI/387) — Erste Beratung — 1361 C Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrats der Filmförderungsanstalt (Drucksache VI/369) 1361 C Nächste Sitzung 1361 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 1363 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schirmer betr. Folgerungen aus dem Untersuchungsbericht des Instituts für Kreislaufforschung und Sportmedizin 1363 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kreutzmann betr. Erwerb der mittleren Reife durch Berufsunteroffiziere während der Dienstzeit 1363 C Deutscher Bundestag -- 6. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1970 1335 30. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 20. 2. Dr. Barzel 20. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Berlin 28. 2. Biechele 28. 2. Burgemeister 31. 3. Dr. Dittrich * 20. 2. Dohmann 31. 3. Dröscher * 19. 2. Frehsee 28. 2. Geldner 6. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 20. 2. von Hassel 28. 2. Hauck 28. 2. Jacobi (Köln/Iserlohn) 28. 2. Kater 20. 2. Kleinert 18. 2. Kriedemann * 19. 2. Lucke (Bensberg) 28. 2. Memmel * 20. 2. Müller (Aachen-Land) * 20. 2. Müller (Remscheid) 18. 2. Frau Dr. Orth 19. 2. Dr. Pohle 28. 2. Dr. Prassler 20. 2. Kicharts * 19. 2 Schröder (Sellstedt) 6. 3. Stücklen 18. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 20. 2. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 18. Februar 1970 auf die mündliche Frage des Abgeordneten Schirmer (Drucksache VI/381, Frage A131): Welche Folgerungen wurden aus dem für das Bundesverteidigungsministerium erarbeiteten Untersuchungsbericht des Institutes lür Kreislaufforschung und Sportmedizin über Möglichkeiten zur Steigerung des körperlichen Leistungsvermögens von Rekruten gezogen und welche Erfahrungen gewonnen? Die Untersuchungen der Institute für Sportmedizin Münster, Köln und Freiburg hatten ergeben, daß im Kompaniesport der Bundeswehr Kreislauf- und Muskeltraining in Form des Dauerlauf- und Circuittrainings beachten werden müssen. Als Folgerung der Untersuchungsergebnisse wurde angeordnet: 1. In den Lehrgängen bei der Sportschule der Bundeswehr (Sportleiterlehrgänge) ist der Ausbildung in verschiedenen Formen des Dauerlauf- und Circuittrainings besonderes Gewicht zu geben. Dabei sind methodische und sportmedizinische Erkenntnisse zu beachten. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, diese Trainingsmethoden in der Sportausbildung bei der Truppe durchführen zu können. 2. Durchführung einer Sportstunde täglich im ersten Monat der Allgemeinen Grundausbildung, wenn es die dienstlichen oder organisatorischen Möglichkeiten bei der Ausbildungseinheit zulassen (sonst 3 x 90 Minuten Sportausbildung in der Woche). 3. Aufnahmt von Trainingsprogrammen über Dauerlauf- und Circuittraining in der Neufassung der ZDV 3/10, mit deren Bearbeitung die Sportschule der Bundeswehr beauftragt ist. Erfahrungsberichte liegen bis jetzt noch nicht vor. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vorn 18. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreutzmann (Drucksache VI/381 Frage A 135) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung für Berufsunteroffiziere, während ihrer Dienstzeit die mittlere Reite nachzuholen, um so die Möglichkeit zu haben, in die Lautbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes aufsteigen zu kunnen? Die Laufbahnbestimmungen verlangen vor der Zulassung zu der dreijährigen Ausbildung für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes den Nachweis der mittleren Reife oder eines entsprechenden Bildungsstandes. Es ist selbstverständlich, daß auch Unteroffiziere mit Volksschulbildung der Zugang zur Laufbahn des militärfachlichen Dienstes nicht verschlossen sein darf. Im Bundesministerium der Verteidigung wird deshalb die Einrichtung von Bildungslehrgängen geplant, die allen geeigneten Unteroffizieren die mittlere Reife oder einen entsprechenden Bildungsstand vermitteln. Dabei sollen alle bisherigen Bildungsmaßnahmen wie Volksschule, Lehre eines Berufs, Berufsschule, militärische Verwendungslehrgänge mit fachlich bestimmten allgemeinbildenden Akzenten, z. B. naturwissenschaftliche Fächer in der technischen Spezialausbildung oder Fremdsprachenausbildung, Lehrgänge zur Ausbildung zum Unterführer und Teilnahme an dienstlichen Weiterbildungsmaßnahmen zu einem einheitlichen, durch einen allgemeinbildenden Lehrgang ergänzten und durch eine Prüfung abgeschlossenen Bildungsgang zusammengefaßt werden. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen einer dienstlichen Notwendigkeit Berufsunteroffiziere zu Lehrgängen der Bundeswehrfachschule zu kommandieren, wenn dort Lehrgangsplätze vorhanden sind. Das ist bisher immer der Fall gewesen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alex Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Bundesfinanzminister habe ich die Ehre, dem Hohen Hause heute den Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1970/71 und den mehrjährigen Finanzplan für den Planungszeitraum 1969 bis 1973 vorzulegen.
    Trotz der aus der Vergangenheit herrührenden hohen Vorbelastungen ist es der Bundesregierung gelungen, einen Haushaltsplan aufzustellen, der die konjunktur- und finanzpolitischen Ansprüche ausreichend miteinander verbindet und der es der Bundesregierung ermöglicht, die inneren Reformen für die siebziger Jahre in Angriff zu nehmen. Die Verwirklichung dieser Reformen ist nur durchführbar bei konsolidierten Bundesfinanzen und bei einer Politik der Stabilität des Geldwertes sowie des Wachstums der Wirtschaft und des Wohlstandes.
    Lassen Sie mich daher zunächst drei Elemente nennen, die unsere Konzeption zwangsläufig beeinflußten:
    Erstens. Es ist der erste Etat, der erste Finanzplan, den ein sozialdemokratischer Bundesfinanzminister als Mitglied einer Bundesregierung vorlegt, die erstmals von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der Freien Demokratischen Partei gebildet wird. Mit diesem Haushaltsentwurf fungiert die jetzige Bundesregierung nicht einfach als finanzpolitische Vollstreckerin früherer Entscheidungen, sondern sie konkretisiert bereits ihre eigenen vorrangigen politischen Vorstellungen: Wiedergewinnung einer gesunden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Einleitung innerer Reformen. In Aufbau und Gestaltung von Haushalt und Finanzplan werden positive Wirkungen der Vergangenheit durchaus sichtbar, ebenso aber auch hinterlassene Hypotheken. Entscheidend ist, daß für die Absichten und Ziele eines vier Jahre umfassenden Regierungsprogramms der Beginn mit diesem Haushalt gesichert wird.
    Zweitens. Es ist der erste Haushaltsentwurf des Bundes, der nach Inkrafttreten der Gesetze zur Haushaltsrechtsreform Bundestag und Bundesrat gleichzeitig zugeleitet wurde. Durch die Änderung des Artikels 110 des Grundgesetzes ist das Budgetrecht des Parlaments stärker als in der Vergangenheit betont. Der Deutche Bundestag hat den politischen und verfassungsrechtlichen Anspruch, durch die Haushaltsrede unmittelbar und ausführlich über den Haushalt und den mehrjährigen Finanzplan unterrichtet zu werden.
    Daß ich Sie bereits heute unterrichten kann, ist das Ergebnis der schnellen Regierungsbildung und der Arbeitsintensität in dieser Bundesregierung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Eine weitere Beschleunigung wurde durch eine Absprache zwischen den Haushalts- und Finanzexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und mir über die Änderung des § 94 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ermöglicht, welche die Koalitionsfraktionen gebilligt haben. Der Bundesrat hat sich mit der Änderung des Verfahrens dankenswer-



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    terweise einverstanden erklärt. Ich konnte auf Grund dieser Absprachen am 14. November 1969 einen Zeitplan aufstellen und ihn den Koalitionsfraktionen sowie der Opposition zuleiten. Ich darf feststellen, daß dieser Zeitplan bis zum heutigen Tage präzise eingehalten worden ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich weiß, daß die Arbeit der Bediensteten der Bundesverwaltung und der Mitarbeiter im Bundesfinanzministerium eine der Voraussetzungen für diesen Erfolg war. Ich möchte allen Beteiligten dafür an dieser Stelle ausdrücklich danken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Drittens. Die Einhaltung des Zeitplans war darum schwierig, weil die Aufstellung des Haushaltsentwurfs und die gleichzeitige Vorlage des neuen Finanzplans eine grundlegende finanzpolitische Bestandsaufnahme durch die Bundesregierung erforderlich machte. Daß die Haushaltslage keineswegs so günstig beurteilt werden konnte, wie sie bis zur Regierungsbildung dargestellt worden war, deuteten schon Darlegungen des Herrn Kollegen Strauß an, der auf einer Pressekonferenz am 17. Oktober 1969 die Lage der Bundesfinanzen behandelte und dabei eine ganze Reihe von Risiken gegenüber der alten Finanzplanung erwähnte. Über diese Pressekonferenz wurde in den „Finanznachrichten" vom 17. Oktober 1969 ausführlich berichtet. Es heißt dort, daß die neue Bundesregierung bei der Fortschreibung der Finanzplanung bis 1973 von einer soliden finanziellen Grundlage ausgehen könne.
    Die Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse zeigte aber wenig später, daß mein Herr Amtsvorgänger bei weitem nicht alle durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages bereits vorbestimmten Belastungen und die übrigen Risiken auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite erfaßt hatte.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Die Bundesregierung mußte deshalb schon in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 Folgendes feststellen:
    Solidität wird die Richtschnur unserer Finanzpolitik sein. Wir dürfen allerdings nicht verschweigen, daß die Situation weniger günstig ist, als sie von bestimmter Seite dargestellt wurde.
    Meine Damen und Herren, ich will das Fehlen einer Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung keineswegs meinem Herrn Amtsvorgänger zum Vorwurf machen, da die Finanzplanung immer dem in Zahlen auszudrückenden Regierungsprogramm entsprechen muß und Herr Kollege Strauß der neuen Bundesregierung selbstverständlich nicht vorgreifen wollte. Erforderlich wäre aber auf jeden Fall gewesen, den Finanzplan intern fortzuschreiben. Das hätte Herrn Strauß am 17. Oktober 1969 in die Lage versetzt, wirklichkeitsnahe Zahlen zu nennen.
    Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt gegenüber dem Finanzplan 1968 bis 1972 ergaben sich einmal aus gesetzlichen Verpflichtungen, die vor der VI. Legislaturperiode dieses Deutschen Bundestages entstanden, nämlich aus den EWG-Marktordnungsausgaben ein Mehr von 1,2 Milliarden DM, durch das Lohnfortzahlungsgesetz ein Mehr in Höhe von 200 Millionen DM, für Spar- und Wohnungsbauprämien auf Grund des geltenden Rechts ein Mehraufwand von 500 Millionen DM, aus dem Steueränderungsgesetz 1969 und der Novelle zum Zweiten Vermögensbildungsgesetz ein Mehr von 50 Millionen DM.
    Internationale Verträge und Zusagen hatten einen weiteren Mehrbedarf zur Folge, insbesondere die mit den Vereinigten Staaten und Großbritannien geschlossenen Abkommen über den Devisenausgleich in Höhe von 800 Millionen DM und die Maßnahmen im Verteidigungsbereich, die unter der Bezeichnung „Brüsseler Paket" zusammengefaßt sind; hier mußten weitere 600 Millionen DM angesetzt werden.
    Außerdem waren Ausgaben zur Sicherung ausländischer Bezugsquellen für die deutsche Erdölindustrie in Höhe von 100 Millionen DM vorzusehen.
    Alle diese Mehrausgaben von mehr als 3,5 Milliarden DM sind im alten Finanzplan nicht enthalten gewesen. Mein Herr Amtsvorgänger hat in der Pressekonferenz am 17. Oktober 1969 lediglich einige dieser Bereiche als Risiken gegenüber seinem Finanzplan für das Rechnungsjahr 1970 bezeichnet und sie auch nur mit 1,9 Milliarden DM beziffert.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Es ist deshalb, vorsichtig ausgedrückt, unrichtig, wenn der bayerische Teil der Opposition, wie in dem Flugblatt der CSU-Landesleitung „Argumente 27", Folgendes behauptet — ich zitiere wörtlich —:
    Auch die von der Großen Koalition noch beschlossenen Mehrausgaben für 1970 in Höhe von 1,9 Milliarden DM („Devisenausgleich, Verteidigungshaushalt, Lohnfortzahlung u. ä.") waren im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt und die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt.
    Diese Mehrbelastungen, meine Damen und Herren, sind keineswegs die einzigen Aufwendungen, die auf der Ausgabenseite den Haushaltsentwurf 1970 vorbelasten und im Finanzplan 1968 bis 1972 nicht ausgewiesen waren.
    Im Jahre 1969 haben Regierung und Parlament keine Wahlgeschenke verteilt. Das ist eine Tatsache, allerdings eine Tatsache mit doppeltem Boden. Notwendige Gesetzesvorlagen sind weder eingebracht noch verabschiedet worden. Damit wurden aber die drängenden Aufgaben nicht gelöst. Man hat sie einfach dem neuen Bundestag zugeschoben. Die Vertagung war nicht ohne Bindung. Wenn ich Bindung sage, dann meine ich damit die sachliche und moralische Notwendigkeit, bestimmte Dinge zu tun. Diese Notwendigkeit hatte auch der V. Deutsche Bundestag anerkannt und z. B. einstimmig eine fühlbare Erhöhung der Leistungen der Kriegsopferversorgung ab 1. Januar 1970 ver-



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    langt. Er forcierte weiter eine Erhöhung des Kindergeldes bereits für die Zeit vor 1972, und alle Fraktionen dieses Hohen Hauses sprachen sich für die Erhöhung der Bezüge im öffentlichen Dienst aus.
    Bei keiner dieser drei Maßnahmen ist die Notwendigkeit umstritten. Dennoch waren im Straußschen Finanzplan nur völlig unzureichende Beträge und Termine vorgesehen; so etwa für die Kriegsopferversorgung erst ab 1971 zusätzlich 200 Millionen DM,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    obwohl bereits eine lineare Erhöhung von 10 v. H.
    ab 1. Januar 1970 500 Millionen DM gekostet hätte.

    (Abg. Krammig: Wer hat denn das beschlossen?)

    Jeder, der dem 5. Deutschen Bundestag angehört hat, wußte schon damals, daß eine zehnprozentige Erhöhung der Kriegsopferversorgung unzureichend sein würde.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Für die, die es nicht wissen, will ich hier einschalten, daß ein Finanzplan nur von einer Bundesregierung beschlossen und dem Hohen Hause zur Kenntnis gebracht werden kann. Über den Finanzplan selbst hat der Deutsche Bundestag nicht zu befinden.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Aber' die Regierung mit ihren Ministern!)

    Die Regierung mit ihren Ministern, selbstverständlich; die Mehrheitsverhältnisse von damals sind bekannt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. Abg. Dr. Stoltenberg: Einstimmige Beschlüsse!)

    Für das Kindergeld waren zusätzliche Mittel erst ab 1972 eingeplant, und zwar im Betrage von 200 Millionen DM ab 1. Juli 1972. Für den öffentlichen Dienst hatte man ab 1970 lediglich 720 Millionen DM bereitgestellt, obwohl 1 v. H. Besoldungserhöhung schon 130 Millionen DM ausmacht.
    Von meinem Herrn Amtsvorgänger wurden diese Bereiche in seiner Pressekonferenz am 17. Oktober 1969 nur als nicht bezifferbare „zusätzliche Ausgaberisiken von besonderer Bedeutung" erwähnt, und das, Herr Kollege Stoltenberg, ist sicherlich nicht auf einen Kabinettsbeschluß zurückzuführen.

    (Abg. Leicht: Na und?)

    Darf ich daran erinnern, was in diesem Hause am 28. Februar 1969, als das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz zur Beratung anstand, vor sich gegangen ist? Damals ging der Streit lediglich um ein Vorziehen der Besoldungserhöhung — nicht wahr, Herr Heck, Sie wissen es genau, weil Sie damals eine Pressekampagne entwickelt hatten — um zwei Monate vom 1. Juni auf den 1. April. Nur durch ein gemeinsames Vorgehen der SPD und der FDP war es möglich, zu erreichen, daß diese Besoldungserhöhung bereits ab 1. April 1969 in Kraft treten konnte.
    Die Entwicklung der Personalausgaben im Haushaltsjahr 1969 hat gezeigt, daß nicht nur die durch das Vorziehen des Gesetzes um zwei Monate verursachten Mehrkosten von 134 Millionen DM tatsächlich aus den im Bundeshaushalt 1969 bewilligten Personalkosten ohne jede Schwierigkeit gedeckt werden konnten, sondern darüber hinaus vor der Bundestagswahl auch noch die Mehrkosten für eine einmalige Zahlung von 300 DM für jeden Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die allein für
    den Bundeshaushalt - einschließlich Anteil der
    Deutschen Bundesbahn - rund 350 Millionen DM
    ausmachten. Inwieweit, meine Damen und Herren von der Opposition, haben Sie sich 1969 und in den früheren Jahren in diesem Zusammenhang an den Besoldungsrückstand erinnert, den Ihre Regierungen haben entstehen lassen und den die derzeitige Bundesregierung nun wirklich nicht zu verantworten hat?

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wenn es gelungen ist, im neuen Bundeshaushalt eine Erhöhung der Kriegsopferrenten ab 1. Januar 1970 um 16 v. H. und der Witwenrente sogar um rund 25 v. H. mit einer weiteren finanziellen Auswirkung von 938 Millionen DM sicherzustellen, wenn es ferner gelungen ist, für die Erhöhung des Kindergeldes ab 1. Oktober 1970 95 Millionen DM vorzusehen, und wenn es gelungen ist, mit den Gewerkschaften und Beamtenverbänden für die Regelung der Bezüge im öffentlichen Dienst ab 1. Januar 1970 rund 1,4 Milliarden DM zu vereinbaren und diese Beträge im Bundeshaushalt einzustellen, dann sind allein in diesen drei Bereichen insgesamt 1,7 Milliarden DM mehr auf der Ausgabenseite ausgewiesen, als in der Strauß'schen Finanzplanung vorgesehen waren. Um so seltsamer mußten daher z. B. die Versuche der Opposition wirken, in letzter Stunde jeweils während der laufenden Verhandlungen noch höhere Leistungen des Bundes zu fordern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich habe mich, als ich davon hörte, gefragt — und mit mir haben sich Millionen Bürgerinnen und Bürger wohl dieselbe Frage gestellt —, warum Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht in den Jahren, in denen Sie die Minister dieser Ressorts gestellt und damit die Verantwortung in diesen Bereichen getragen haben, all das durchsetzen konnten, was Ihnen nunmehr und ganz plötzlich unabweisbar erscheint.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Warum haben Sie, meine Herren Kollegen Strauß und Benda, nicht von sich aus im Jahre 1969 die Voraussetzung für eine ausreichende Erhöhung der Bezüge im öffentlichen Dienst spätestens zum 1. Januar 1970 geschaffen? Wir haben Sie doch nicht daran gehindert! Warum hat nicht Herr Kollege Katzer mit dem Herrn Kollegen Strauß die für notwendig erachteten Beträge für die Erhöhung der Kriegsopferrenten ab 1. Januar 1970 in den Finanzplan eingesetzt? Warum hat nicht Frau Kollegin Brauksiepe zusammen mit Herrn Kollegen Strauß die Erhöhung des Kindergeldes zu einem früheren Zeitpunkt als 1972 verabredet und finanzpolitisch eingeplant? Das ist doch alles Aufgabe derer gewesen, die seit 119 Tagen eine Bundesregierung, die auf der Basis der Solidarität Finanzpolitik zu betrei-



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    ben sich bemüht, durch ständig neue Forderungen zu überbieten und zu übertrumpfen versuchen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. - Zurufe von der CDU/CSU.)

    Auch was ich im Bereich der Landwirtschaft vorfand, war alles andere als erfreulich.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Nur bei den SPDMinistern war alles prima!)

    Nach dem alten Finanzplan sollte vor allem wegen des Auslaufens des EWG-Anpassungsgesetzes zum Ende des Jahres 1969 weniger Geld für wichtige Anpassungsmaßnahmen, z. B. für die Strukturverbesserung in der Landwirtschaft, zur Verfügung stehen, im Jahre 1970 500 Millionen DM weniger als im Vorjahr. Nun, jeder weiß, was eine solche Einschränkung der Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur bedeutet hätte, besonders im Hinblick auf die Verschärfung der Anpassungsschwierigkeiten in der deutschen Landwirtschaft. Herr Kollege Strauß hatte deshalb auch vor dem Deutschen Bundestag die Absicht geäußert, sich für die Bereitstellung ausreichender Mittel zur Durchführung des Agrarstrukturprogramms der Bundesregierung einzusetzen. Am 17. Oktober 1969 bezeichnete er auch diese doch unumgänglichen Maßnahmen lediglich als ein zusätzliches Risiko, ebenso wie die höheren Marktordnungsausgaben, die absolut sicher waren.
    Wenn ich das alles zusammenzähle, komme ich zu folgendem Ergebnis:
    Die neue Bundesregierung fand aus diesen nicht im alten Finanzplan berücksichtigten Ausgaben von vornherein eine Hypothek von mehr als 5 Milliarden DM vor.
    In diesem Betrag ist der Einkommensausgleich für die deutsche Landwirtschaft infolge der D-MarkAufwertung noch nicht enthalten. Auch hier bestand Übereinstimmung bei allen Bundestagsfraktionen, daß im Falle einer Aufwertung ein Einkommensausgleich an die Landwirtschaft geleistet werden muß. Faktisch wurde dazu am Tage nach der Wahl durch den Beschluß der alten Bundesregierung, die Wechselkurse freizugeben, eine Vorentscheidung getroffen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Eine Rückkehr zu den alten Wechselkursen, meine Damen und Herren, wäre doch einer Abwertung gleichgekommen, und das hat doch niemand von Ihnen beabsichtigt.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Aber bei den anderen Kabinettsbeschlüssen waren Sie nicht dabei!)

    Am 17. Oktober vorigen Jahres hat mein Herr Amtsvorgänger die möglichen Erlöseinbußen für die Landwirte auf 150 bis 200 Millionen DM für jedes Prozent Aufwertung geschätzt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Zur Sache! — Abg. Baron von Wrangel: Das ist doch keine Haushaltrede!)

    So, meine Damen und Herren, stellte sich die finanzwirtschaftliche Lage für die neue Bundesregierung
    dar. Das ist die Ausgansposition, und das ist ein Wort zur Sache.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Nun hat Herr Kollege Dr. Stoltenberg —

    (Abg. Rösing: Sie waren doch in der Regierung! Oder waren Sie nicht dabei?)

    — Ja, wir waren dabei, aber leider nicht in der Mehrheit!

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Alle Beschlüsse sind einstimmig gefaßt worden, Herr Möller! Alles einstimmige Beschlüsse!)

    — Das entbindet Sie nicht von dieser Verantwortung,

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Sie auch nicht!)

    und das entbindet mich nicht von der Verpflichtung, eine solche Eröffnungsbilanz aufzumachen,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    damit jeder weiß, woran er ist. Und, Herr Kollege Dr. Stoltenberg, Sie sollten sich auch in Ihrer neuen Position angewöhnen, zuhören zu können. Das gehört nämlich zur Demokratie!

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Lemmrich: Vielleicht empfehlen Sie das mal Herrn Wehner! Dem fällt's besonders schwer!)

    Herr Kollege Dr. Stoltenberg hat gestern behauptet, die Bundesregierung habe in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP über finanzwirksame Anträge und Forderungen der Opposition einen „elementaren Verstoß gegen die Pflicht der Bundesregierung, sorgfältig zu berichten", begangen.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Sehr wahr! — Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

    Diese Behauptung, Herr Kollege Dr. Stoltenberg, ist
    unbegründet. Noch am 28. Januar 1970 habe ich
    ' in einem Brief an Herrn Kollegen Leicht zu der Kritik, die Sie in Ihrer Pressekonferenz desselben Tages erhoben haben, im einzelnen Stellung genommen und den Vorwurf der Manipulation zuungunsten der Opposition zurückgewiesen. Daß ich das an demselben Tage getan habe, beweist Ihnen, daß ich solche Vorwürfe durchaus ernst nehme und mich sofort an die Prüfung solcher Vorwürfe mache, um ihre Berechtigung festzustellen. — Herr Kollege Leicht hat auf diesen meinen Brief bereits am 29. Januar 1970 seine Gegenargumente dargelegt. Ich bin davon ausgegangen, daß er eine Fortsetzung des Schriftwechsels in dieser Angelegenheit nicht erwartete.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Das werden wir morgen hier machen!)

    Ich kann mich deshalb darauf beschränken, eindeutig festzustellen, daß von einem Verstoß gegen die parlamentarische Berichtspflicht nun wirklich keine Rede sein kann.

    (Abg. Leicht: Selbstverständlich! Bei der Beamtenbesoldung auf alle Fälle! Nachweisbar!)




    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    — Dann werden wir uns anhören, was Sie im einzelnen noch zu beanstanden haben, und darauf in der morgigen Debatte eingehen.

    (Zuruf des Abg. Leicht. — Zuruf von der CDU/CSU: Genau!)

    Nun, meine Damen und Herren, zur Einnahmeseite. Ich war einige Wochen im Amt, als ich aus Vorlagen ersah, daß sich beim Aufkommen an Investitionssteuer aus der Besteuerung des Selbstverbrauchs im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe abzeichneten. Da über diese Frage im Laufe der letzten Wochen in der Öffentlichkeit ausführlich diskutiert worden ist, will ich an dieser Stelle lediglich noch einmal folgendes festhalten: Der Steuerausfall hat für den Bund wegen der fehlenden Einbeziehung nicht selbständig bewertbarer Wirtschaftsgüter, die durch den Einführungserlaß des Bundesfinanzministeriums vom 30. Januar 1968 möglich wurde, unter Berücksichtigung der ersten Schätzung allein für die Jahre 1968 und 1969 rund 4 Milliarden DM betragen.
    Das alles bezeichne ich als die Erblast, welche die jetzige Bundesregierung zu tragen hat. Diese Erblast engt zweifellos den finanziellen Spielraum ein. Deswegen mußte darüber gesprochen werden.
    Ich habe bereits erklärt, daß der Bundeshaushalt 1970 der Wiedergewinnung einer gesunden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu dienen hat. Nach der Debatte am gestrigen Tag kann ich darauf verzichten, noch einmal auf die Konjunkturlage einzugehen. Ich muß jedoch hervorheben, daß die Bundesregierung mit diesem Entwurf des Bundeshaushalts 1970 ihre Verpflichtungen nach dem Stabilitäts-
    und Wachstumsgesetz erfüllt.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Das ist sehr zu bestreiten!)

    Diese Feststellung treffe ich mit besonderem Nachdruck und verweise auf folgende Maßnahmen:
    Erstens. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, einen Bundeshaushalt mit einem Gesamtausgabevolumen von formal rund 91,4 Milliarden DM zu verabschieden. Dieses Ausgabevolumen ist für die gegenwärtige Konjunktursituation zu groß. Sie hat deshalb für ausgewählte binnenwirksame Einzelansätze eine Sperre von insgesamt 2,7 Milliarden DM vorgesehen. Die Ausgabenansätze umfassen dann nur noch 88,75 Milliarden DM. Gegenüber den voraussichtlichen Ist-Ausgaben des vergangenen Jahres von rund 81,58 Milliarden DM würden wir damit das Ausgabenwachstum auf 8,78 v. H. beschränken, während das Bruttosozialprodukt voraussichtlich eine Zuwachsrate von nominal 9 bis 10 v. H. erreichen wird.
    Anders als im Jahre 1969 wird die Konjunktursperre 1970 tatsächlich eine restriktive Wirkung ausüben, und zwar nicht nur wegen ihres größeren Volumens; denn im vergangenen Jahre waren nicht Einzelansätze gesperrt, sondern Globalsummen für den Gesamtetat eines Ministeriums, Deshalb entstanden zum Jahresende im wesentlichen dort Minderausgaben, wo das Geld ohnehin nicht hätte ausgegeben werden können. Die Minderausgaben 1969 kann man folglich nicht als ein Ergebnis gezielter Entscheidungen der vorigen Bundesregierung bezeichnen. Diese Bundesregierung hat dafür Sorge getragen, daß die Sperren im Haushalt 1970 voll wirksam werden.
    Die Sperre darf ferner, wenn dieses Hohe Haus unserem Vorschlag folgt, nur dann durch einen Beschluß der Bundesregierung aufgehoben werden, wenn es zur Abwehr einer die Ziele des § 1 des Stabilitätsgesetzes gefährdenden Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung erforderlich ist. Damit wird die von der Konjunktur her erforderliche Wirkung dieser Sperre sichergestellt.
    Zweitens. Die Bundesregierung wird nach § 15 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung erlassen, die Bund und Länder bis zum 30. Juni 1970 verpflichtet, bei der Deutschen Bundesbank Konjunkturausgleichsrücklagen in Höhe von 2,5 Milliarden DM, davon der Bund 1,5 Milliarden DM und die Länder 1,0 Milliarden DM, zu bilden. Durch diese von Herrn Kollegen Professor Schiller vorgeschlagene obligatorische Konjunkturausgleichsrücklage wird die restriktive Haushaltsführung wirksam unterstützt.
    Im Gegensatz zur Regelung des Vorjahres ist dabei nicht vorgesehen, daß die Tilgung ohnehin fällig werdender Schuldtitel auf die Konjunkturausgleichsrücklage angerechnet werden kann. Sie wird voll den Kassenmitteln des Bundes und der Länder entnommen.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eine notwendige Bemerkung zur Konjunkturausgleichsrücklage des Jahres 1969 machen. Der Bund sollte dieser Rücklage aus den erwarteten Steuermehreinnahmen rund 2,4 Milliarden DM zuführen. Wie Sie wissen, hat der Bund im Jahre 1969 eine Konjunkturausgleichsrücklage tatsächlich nicht gebildet. Die Verpflichtung des Bundes aus der Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen ist ausschließlich durch Tilgung von U-Schätzen und Kassenobligationen erfüllt worden. Hierzu darf ich auf das Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Ziffer 126, verweisen und zitieren:
    Die Verwendung von Steuermehreinnahmen zur Tilgung kurzfristiger Schulden außerhalb des Zentralbanksystems ist kein Beitrag zur Konjunkturdämpfung.
    Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
    Übrigens muß auch der Herr Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion überrascht davon sein, daß mein Herr Amtsvorgänger nicht eine D-Mark in die Konjunkturausgleichsrücklage gezahlt hat. Um die Jahreswende hat der Herr Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in seinen Ausführungen zur Konjunkturpolitik im Bayerischen Rundfunk nämlich erklärt, daß der frühere Bundesfinanzminister eine Konjunkturausgleichsrücklage angesammelt habe.

    (Lachen und Hört! Hört! bei der SPD.)


    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    Drittens. Bis zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 1970 wird der Vollzug des Haushalts durch die von mir gegenüber dem Vorjahr erheblich verschärften Bestimmungen über die „vorläufige Haushaltsführung" restriktiv gehandhabt. Diese Maßnahmen werden die Bundesausgaben im ersten Halbjahr nur mäßig steigen lassen, etwa um 4 v. H. Wenn die Einnahmeentwicklung den Ansätzen entspricht, ergibt sich in diesem Zeitraum voraussichtlich ein Finanzierungsüberschuß. Eine gegenüber diesem Ergebnis expansivere Wirkung tritt auch nicht durch die Verpflichtungsermächtigungen ein.
    Herr Kollege Dr. Stoltenberg hat es als einen „im höchsten Grade beunruhigenden Tatbestand" bezeichnet, daß das Gesamtvolumen der Verpflichtungsermächtigungen 1970 im Vergleich zum Gesamtrahmen der Bindungsermächtigungen 1969 von 8 auf 17 Milliarden DM steigen soll. Herr Kollege Dr. Stoltenberg, ich muß Sie enttäuschen: Es sind nicht 17 Milliarden DM, sondern sogar 25,6 Milliarden DM, die für Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsentwurf 1970 insgesamt veranschlagt wurden. Eine Übersicht finden Sie im Haushaltsgesetz 1970, Seite 34. Dieser Umstand ist jedoch keineswegs beunruhigend, denn im Gegensatz zur alten Reichshaushaltsordnung, nach der wir bisher verfahren sind, müssen nach der neuen, ab 1970 geltenden Bundeshaushaltsordnung alle benötigten Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan enthalten sein. Dies — und nur dies — ist der Grund für den Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen im neuen Haushaltsjahr. Ein Vergleich mit dem Bundeshaushalt 1969 kann deswegen nicht angestellt werden.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Das müßte möglich sein, Herr Kollege Möller!)

    Ich will es noch deutlicher sagen: Was früher an Neuverpflichtungen neben dem Haushalt herlief, muß nach dem neuen Haushaltsrecht in den Haushaltsplan aufgenommen werden. Es gibt keine Bezugnahme auf ein Vorjahr und daher auch keinen Vergleich.

    (Abg. Leicht: Selbstverständlich! Der Finanzminister müßte sie geben! Das muß doch feststellbar sein!)

    Ein „im höchsten Grade beunruhigender Tatbestand" liegt also nicht vor.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Ein Vergleich müßte möglich sein! — Abg. Leicht: Ein Vergleich ist doch möglich!)

    Ich darf dazu noch folgendes sagen: Bisher war es üblich, daß im Haushalt mit Bindungsermächtigungen gearbeitet wurde. Diese Bindungsermächtigungen bedeuteten, daß der Haushaltsansatz einen ersten Betrag für ein Projekt vorsah, und nur den Erläuterungen konnten Sie entnehmen, welche Beträge in etwa in späteren Jahren erforderlich sein würden. Von diesen Bindungsermächtigungen sind wir abgekommen, und zwar auf Wunsch aller Fraktionen des Hohen Hauses, die den Bundeshaushalt transparenter machen wollten und sich mit diesen Ausweisen nicht zufriedengeben konnten.

    (Zuruf des Abg. Dr. Burgbacher.)

    Dabei haben die Erfahrungen der früheren Jahre eine entscheidende Rolle gespielt. Ich erinnere Sie, meine Damen und Herren, an die Überraschung in der Rezession, als wir plötzlich überlegen und uns fragen mußten: Was ist im Bundeshaushalt überhaupt noch beweglich und wo bestehen nicht schon rechtliche Verpflichtungen für spätere Jahre, die die Entscheidungen wesentlich beeinflussen?
    Auf Grund dieser Erfahrungen heraus ist man von Bindungsermächtigungen zu Verpflichtungsermächtigungen übergegangen. Das heißt, das ganze Projekt wird nicht nur in dem Betrag ausgewiesen, der für das betreffende erste Haushaltsjahr in Frage kommt, sondern wir erfassen jetzt die Gesamtbeträge für alle Jahre. Deswegen finden Sie z. B. im Verteidigungshaushalt für das Jahr 1969 704 Millionen DM und für das Jahr 1970 15,6 Milliarden DM Bindungsermächtigungen. Der letztere Betrag umfaßt aber einen viel größeren, sich auf mehrere Jahre erstreckenden Zeitraum. Beim Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft waren es im vorigen Jahr, Herr Kollege Dr. Stoltenberg, 406 Millionen DM; jetzt sind es rund 2 Milliarden DM. Wir erfassen also die Projekte, die im Jahre 1970 in Angriff genommen werden sollen, nun voll für den ganzen Zeitraum. Ich bin daher der Meinung, daß diese Regelung, die die neue Bundeshaushaltsordnung vorsieht, durchaus begrüßenswert ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Viertens. Die Bundesregierung hat wegen der Konjunktursituation den Vorschlag gemacht, die beabsichtigte Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrages bei der Lohnsteuer und den Abbau der Ergänzungsabgabe zeitlich hinauszuschieben.
    Fünftens. Die Bundesregierung begrüßt es, daß Länder und Gemeinden im Konjunkturrat und im Finanzplanungsrat ihre Bereitschaft erklärt haben, die Bemühungen um eine binnenwirtschaftliche Stabilisierung durch eine antizyklische Haushaltsgestaltung zu unterstützen. Die Länder sind bemüht, zusätzlich zu der bereits erwähnten Zuführung zur Konjunkturausgleichsrücklage in Höhe von 1 Milliarde DM einen mindestens ebenso hohen Ausgabebetrag zu sperren. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben zugesichert, im gemeindlichen Bereich darauf hinzuwirken, daß Ausgaben gesperrt und Steuermehreinnahmen zur Verminderung des Nettokreditbedarfs oder zur verstärkten Rücklagenbildung verwendet werden, solange es die konjunkturelle Lage erfordert.
    Lassen Sie mich hier eine Bemerkung einfügen, die sich auf die Länder und die Maßnahmen bezieht, die von den Ländern getroffen werden, um diese Sperre durchzuführen oder einen Beitrag zur Konjunkturausgleichsrücklage zu leisten.
    Ich habe den Eindruck, daß aus dem Verhalten der Länder falsche Schlußfolgerungen gezogen werden. Es handelt sich hier um Maßnahmen, die sich ,nicht aus der Konjunktursituation ergeben, sondern aus der Situation, wie sie durch die Finanzreform entstanden ist. Das bedeutet, daß bei den finanzstarken Ländern die Zuwachsrate ganz von selbst geringer



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    ist, weil nunmehr Einnahmen von den finanzstarken auf die finanzschwachen Länder verlagert werden. Darüber gibt es eine Statistik. Sie erweist die Richtigkeit dieser Feststellung, wie man überhaupt wohl einmal in Kürze dem Hohen Hause darüber berichten muß, welche Auswirkungen die Finanzreform nicht nur innerhalb der Länder hat, sondern auch im Verhältnis vom Bund zu den Ländern und von den Ländern zu den Gemeinden. Der andere Anteil, der z. B. für den Bund dadurch eingetreten ist, daß er die Länder ab 1. Januar 1970 an der Mehrwertsteuer zu beteiligen hat, bringt natürlich auch Verschiebungen in den Steuereinnahmen bei Bund und Ländern. Beispielsweise wird der Bund durch die Finanzreform im Januar dieses Jahres Mindereinnahmen von rund 700 Millionen DM haben.
    Sechstens. Bis zur Aufhebung der Sperre ist beim Bund für 1970 keine Nettokreditaufnahme vorgesehen. Auch bei den Ländern insgesamt erfolgt in diesem Jahr keine Nettokreditaufnahme. Die bei den Gemeinden zu erwartende Nettokreditaufnahme in Höhe von 1,5 bis 2 Milliarden DM wird durch erhebliche Überschüsse bei den Trägern der Sozialversicherungen überkompensiert werden. Damit dürfte der gesamte öffentliche Sektor im Jahre 1970 mit einem kontraktiv wirkenden Finanzierungsüberschuß von rund 3 Milliarden DM abschließen.
    An dieser Stelle verweise ich ausdrücklich auf den Jahreswirtschaftsbericht, und zwar auf die Darstellung des Staatskontos nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, in der die antizyklische Wirkung aller öffentlichen Haushalte festgelegt wird.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Die Bundesbank hat etwas anderes gesagt, Herr Möller. Werden Sie auch das noch behandeln?)

    — Ja, ich komme gern darauf zurück.
    Das Ganze ist das Programm einer der heutigen Konjunktursituation entsprechenden Haushalts- und Finanzpolitik. Was ich Ihnen bis jetzt vorgetragen habe, betrifft ein in sich ausgewogenes System von Maßnahmen, die eine Erfüllung und bessere Ausgestaltung der Staatsaufgaben ermöglichen und die dennoch konjunkturgerecht, also zunächst mit einem Bremseffekt, wirken. Ich bin gespannt auf die Vorstellungen der Opposition zum Haushalt. Es wird mich sehr interessieren, in welchem Zusammenhang Erhöhungs- und weitere Ausgabenwünsche mit der geforderten Herabsetzung der Steigerungsrate des Haushalts stehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    - Das interessiert mich deswegen, weil ich das Geschäft ja jetzt ein paar Monate mit einigen Anstrengungen gemacht habe und weil es doch durchaus möglich ist, daß ich von Ihrer Seite eine wertvolle Unterstützung erhalte mit dem Ziel, noch eine vertretbare Senkung der Steigerungsrate zu erreichen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Herr Kollege Dr. Müller-Hermann behauptet, daß die Bundesregierung hinsichtlich einer gezielten und bewußten antizyklischen Haushaltspolitik „viel zu
    spät" gehandelt habe und „auch heute noch nicht genügend geschieht".
    Herr Kollege Dr. Müller-Hermann, Sie haben offenbar übersehen, daß die schon am 4. Dezember 1969 angeordnete „vorläufige Haushaltsführung" bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 1970, d. h. voraussichtlich bis mindestens Ende Mai 1970, die restriktive Wirkung des Haushaltsvollzugs gewährleistet. Die Einzelheiten kann ich als bekannt voraussetzen.
    Wegen des Zusammenhangs und des Wunsches von Herrn Kollegen Dr. Stoltenberg verweise auch ich — wie gestern Herr Kollege Schiller — auf den Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, Seite 9, und zitiere:
    Die hier durch die Bundesregierung und die zuständigen Koordinierungsorgane (Konjunkturrat und Finanzplanungsrat) gefaßten Beschlüsse und Empfehlungen, gewisse Ausgaben in den Haushalten für 1970 vorerst zu sperren und Konjunkturausgleichsrücklagen bei der Bundesbank zu bilden, verhindern nicht nur eine prozyklische Haushaltsgestaltung, sondern dürften dazu beitragen, die Finanzierungsüberschüsse der öffentlichen Haushalte zu erhöhen, also antizyklisch zu wirken.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Den davorstehenden Satz müssen Sie auch einmal verlesen!)

    — Ich habe ihn jetzt nicht verfügbar. Auf Seite 22 finden wir Ausführungen, die nicht ganz mit den Ausführungen auf Seite 9 übereinstimmen.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Sehr wahr!)

    Aber die Vorschläge auf Seite 22 enthalten eine weitere Überlegung und eine weitere Empfehlung. Von mir aus bestehen keine Bedenken, daß sich das Hohe Haus und insbesondere der Haushaltsausschuß mit diesen Überlegungen sehr ernsthaft beschäftigen. Denn hier wird zum Ausdruck gebracht, daß man sich nicht mit der Konjunktursperre und der Konjunkturausgleichsrücklage begnügen, sondern einen Teil der Gelder in der Weise einfrieren sollte, daß man eine Beschneidung der Ausgaben beschließt oder wenigstens durch langfristige Kredite sicherstellt, daß diese Beträge nicht schon in den nächsten Monaten durch Aufhebung der Konjunktursperre oder später durch Auflösung der Konjunkturausgleichsrücklage wieder wirksam werden. Das ist eine neue zusätzliche Überlegung, die aber mit der eigentlichen Feststellung, was wir jetzt hinsichtlich der Haushaltsführung an Maßnahmen beschlossen haben, nichts zu tun hat, sondern die zum Ausdruck bringen will, daß es noch besser wäre, wenn noch mehr getan würde. Diese Frage muß man von seiten der Deutschen Bundesbank natürlich so sehen, weil die Deutsche Bundesbank nicht das zu berücksichtigen hat, was hier im Bundestag politisch zu entscheiden ist.
    Herr Kollege Dr. Müller-Hermann hat in seiner Rede erklärt, noch im Dezember 1969 seien in erheblichem Umfang liquide Mittel aus den öffentlichen Haushalten ausgegeben worden. Hierzu habe ich, soweit es den Bundeshaushalt betrifft, bereits



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    am 26. Januar 1970 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Strauß, Dr. Althammer, Dr. Kreile und Genossen Stellung genommen. Aus zeitlichen Gründen wiederhole ich nur den letzten Absatz meiner Antwort:
    Ein echter Vergleich ist nur durch eine Gegenüberstellung der Steigerungsrate des Monats Dezember 1969 zu der des Monats Dezember 1968 möglich. Die Ausgabesteigerung im Dezember 1969 betrug im Vergleich zum Dezember 1968 26,7 v. H. und die des Monats Dezember 1968 gegenüber Dezember 1967 25,2 v. H. Diese Steigerungsrate von 1,5 v. H. ist durch die Erhöhung des Haushaltsvolumens 1969 gegenüber dem des Jahres 1968 und durch die erwähnten Mehrausgaben bedingt.
    Meine Damen und Herren, nun zu der Vorstellung desselben Kollegen, „daß die Steuereinnahmen im Jahre 1969 um 18 % angestiegen sind" und daß deshalb die Konjunkturausgleichsrücklage 1970 lediglich „als ein Griff in die Westentasche" zu bezeichnen sei. Wie sieht diese „Westentasche" aus? Die Steuermehreinnahmen im Jahre 1969 belaufen sich auf über 4 Milliarden DM. Aber nur dadurch war es möglich, nicht nur auf die vorgesehene Nettokreditaufnahme von 3,8 Milliarden DM ganz zu verzichten, sondern darüber hinaus noch 1,8 Milliarden DM Schulden endgültig zu tilgen. Außerdem sind zwangsläufige Mehrausgaben in Höhe von 2,131 Milliarden DM entstanden. Weiter mußten im Dezember 1969 - wie in allen Vorjahren — Personalausgaben, Renten, Kindergeld usw. in Höhe von über 2 Milliarden DM gezahlt werden, die zu Lasten des Bundeshaushalts 1970 gehen. Es gab daher am Jahresende keinen Überschuß, der es der Bundesregierung ermöglicht hätte, Beträge einer Konjunkturausgleichsrücklage zuzuführen.
    Völlig unverständlich ist mir, insbesondere wegen der leidvollen Erfahrungen früherer Jahre, z. B. der Jahre der Rezession 1966/67, die Behauptung des Herrn Kollegen Dr. Müller-Hermann, die Bundesregierung wolle die Konjunktursteuerung allein der Bundesbank überlassen. Gerade hier unterscheidet sich die Politik dieser Bundesregierung für jeden, der nicht blind ist, augenfällig von der Haltung früherer Regierungen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie werden in der Vergangenheit vergeblich ein Beispiel suchen, in dem es eine so enge Abstimmung von Finanz- und Geldpolitik gegeben hat wie jetzt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na, na, na!)

    Lassen Sie mich diesen Abschnitt meiner Ausführungen mit einem Zitat aus dem Mitgliederbrief des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer vom Januar 1970 abschließen, eine gewiß unverdächtige Quelle. Ich darf die Opposition insbesondere auf die folgende Stelle aufmerksam machen:
    Für uns Unternehmer gibt es auch im eigenen
    Interesse nur eine Haltung: Mit allen Kräften
    und durch eigenes Handeln die Stabilitätspolitik, wie sie Notenbank und der neue Bundesfinanzminister versuchen, zu unterstützen. Deswegen haben wir auch kein Verständnis für das Verhalten der Opposition, die Koalition in den Ausgabefragen zu übertrumpfen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn starke Kreise der CDU Katastrophenpolitik betreiben wollen, dann ohne die Wirtschaft.

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das sagt kein Sozialdemokrat, sondern der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer in einem Mitgliederbrief, den er Ende Januar 1970 veröffentlicht hat.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Da hat er die richtigen Zahlen noch nicht gekannt, Herr Möller!)

    — O doch, ich würde dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer nicht unterstellen, daß er im Zeitpunkt der Abfassung dieses Briefes und dieses Appells die Zahlen nicht gekannt habe. Ich gehe davon aus, daß ein Mann, der eine solche Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer leitet, sich schon auf Grund seiner Wirtschaftserfahrungen vor Aufstellen einer Behauptung — vor allem einer, wie ich zugebe, so schwerwiegenden Behauptung — sehr genau mit den Zahlen vertraut macht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, in dem Ihnen vorgelegten Entwurf des Bundeshaushalts 1970 und im Finanzplan hat die Bundesregierung Schwerpunkte gesetzt, um die im Regierungsprogramm als wichtig bezeichneten Maßnahmen einzuleiten — Verzeihung, Herr Kollege Becker, hatten Sie etwas gegen mich? Ich habe Sie nicht verstanden.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Er hat nur gesagt, daß der Vorsitzende, den Sie hier zitieren, Mitglied der FDP, also Ihres Koalitionspartners war.)

    - Aber Herr Kollege Stoltenberg, ich halte die
    Selbständigen Unternehmer nun wirklich für selbständig. Warum sollen sie denn nicht auch einmal politisch selbständig, unabhängig von Ihnen, denken können?

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Herr Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung die Priorität im Bereich von Bildung und Ausbildung, Wissenschaft und Forschung hervorgehoben. Für den Haushalt Bildung und Wissenschaft haben wir daher eine Steigerung der Ansätze dieses Jahres um 36 v. H. auf nunmehr insgesamt 3 Milliarden DM vorgesehen.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Statt 44 %?!)

    — Herr Kollege Dr. Stoltenberg, ich möchte den
    Streit um diese Zahlen hier nicht wiederholen. Ich



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    meine, auch wenn es 25 v. H. wären, hätten wir hier einen Anfang gemacht.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Keinen Anfang, eine Fortsetzung! Eine gute Fortsetzung!)

    — Bitte, eine gute Fortsetzung.
    Ein großer Teil dieser Mittel ist im Rahmen der Bildungs- und allgemeinen Wissenschaftsförderung für den Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen bestimmt, damit möglichst schnell genügend Studienplätze für die Studierenden an den wissenschaftlichen Hochschulen finanziert werden können.
    Ich will aber keineswegs den Eindruck erwecken, daß das Gebiet der Bildung und Wissenschaft im Bundeshaushalt 1970 oder in der Finanzplanung bis 1973 schon ausreichend berücksichtigt wäre. Wir alle kennen die Größenordnung dieser vordringlichen Aufgabe. Es ist bekannt, daß Herr Kollege Leussink eine Steigerung der Aufwendungen für Bildung und Wissenschaft bis 1980, die von Bund, Ländern und Gemeinden aufzubringen sind, von jetzt rund 25 Milliarden DM im Jahr auf mindestens 50 Milliarden DM im Jahr — nach heutigen Preisen; diese Einschränkung muß man hinzufügen — für notwendig erachtet. Die in neuester Zeit bekanntgewordenen Schätzungen des Deutschen Bildungsrates und des Wissenschaftsrates gehen noch darüber hinaus.
    Gegenwärtig trägt der Bund einen Anteil von etwa 13 v. H. Wenn der Anteil des Bundes an der Finanzierung dieser Aufgabe so gering bliebe, würde das eine Zunahme bis 1980 auf etwa 7 Milliarden DM im Jahr bedeuten; das entspräche einem mittleren jährlichen Wachstum von etwa 8 v. H. Im Vergleich dazu kann sich der Zuwachs von 1969 auf 1970 von rund 36 v. H. durchaus sehen lassen. Hier haben wir ein deutliches Signal gesetzt, aber auch nicht mehr.
    Man kann wohl kaum davon. ausgehen, daß die Verteilung der Aufwendungen für Bildung und Wissenschaft zwischen dem Bund einerseits und den Ländern und Gemeinden andererseits so bleiben wird wie heute. Ich verweise als Beispiel auf die von allen Seiten gewünschte Mitfinanzierung des Bundes bei den Investitionen für die Pädagogischen Hochschulen und die Fachhochschulen.
    Der vorgelegte Haushaltsplan mußte notgedrungen -- schon aus zeitlichen Gründen — vom bisherigen Verteilungssystem ausgehen. Innerhalb dieses Systems war keine andere Vorlage möglich, will man den Anspruch auf Solidität aufrechterhalten.
    Ich bin mir aber bewußt, daß Bund und Länder, also gemeinsam, recht bald aus dem vorgesehenen Gesamtbildungsplan ein Gesamtbildungsbudget entwickeln müssen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Erst dann ist eine vernünftige Fortschreibung des Finanzplans des Bundes für diesen Bereich möglich. In den früheren Plänen wurden die vor uns stehenden Aufgaben der Bildungspolitik einfach verkannt. Wir hatten in den vergangenen 20 Jahren gewiß großartige Aufbauleistungen vorzuweisen; aber
    seien wir ehrlich: der Wiederaufbau im Bildungswesen war allzu bescheiden und dazu auch noch restaurativ.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, dadurch sind völlig falsche Vorstellungen über die absoluten Größen entstanden. Eine aus Vorurteilen herrührende Angst vor Planung hat verhindert, ein Instrumentarium zu entwickeln, das wir schon seit Jahren haben müßten.
    Wissenschaftsminister und Finanzminister sind sich bewußt, daß wir mit den bisher gewohnten „klassischen" Methoden diesen Kraftakt, der praktisch eine Verdoppelung des Anteils für Bildung und Wissenschaft am Bruttosozialprodukt bedeutet, nicht vollbringen können. Durch sogenannte Umschichtungen in den Haushalten des Bundes und der Länder ist das notwendige Finanzvolumen ebensowenig freizusetzen. Wir müssen uns schon etwas Neues, sogar vielerlei Neues einfallen lassen, sowohl bei der Finanzierung als auch bei deren Aufteilung zwischen Bund und Ländern. Die Bundesregierung hofft, bald Lösungsvorschläge machen zu können. Dabei wird man sich immer wieder vor Augen zu halten haben, daß Jahrzehnte die gemäßen Zeiträume für die Planung in der Bildungspolitik sind. Auch das Zusammenfügen dieser langfristigen Pläne mit den mittelfristigen Finanzplänen des Bundes und der Länder erfordert Denken in neuen Kategorien. Ein Anfang ist nach meiner Meinung damit beispielsweise im Fernstraßenbau gemacht worden.
    Ein weiterer Schwerpunkt der Regierungsarbeit wird die Strukturpolitik sein. Durch eine ausgeglichene regionale Wirtschaftsstruktur muß die Gleichheit der Chancen und Lebensverhältnisse für die Bürger in allen Teilen des Bundesgebietes wenigstens annähernd erreicht werden. Das liegt auch im Interesse eines stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstums, weil auf diese Weise Produktionsreserven zu mobilisieren sind.
    Die schon in den vergangenen Jahren erhöhten Haushaltsansätze für die regionale Strukturpolitik, insbesondere für die Förderung ländlicher Gebiete, wurden im Haushaltsentwurf 1970 beim Regionalfonds noch einmal um nahezu die Hälfte auf rund 249 Millionen DM verstärkt. Dazu kommen noch die 1970 erstmals veranschlagten Ausgabeansätze für die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Saarland und in der Westpfalz.
    Die sektorale Strukturpolitik der Bundesregierung zugunsten einzelner Wirtschaftszweige ist insbesondere auf die Gesundung des Steinkohlenbergbaus gerichtet. Trotz der gegenwärtigen günstigen Absatzlage auf dem Kohlenmarkt erfordert der angestrebte langfristige Strukturwandel weiterhin erhebliche Bundesmittel. Im Haushaltsentwurf 1970 sind für Absatz- und Rationalisierungshilfen insgesamt 434 Millionen DM vorgesehen.
    Zur Sicherung und Verbesserung der importabhängigen Erdölförderung, vor allem zum Erwerb und zur Erschließung von Erdölfeldern im Ausland durch die deutsche Erdölindustrie, wird der Bund bis 1974 insgesamt 575 Millionen DM, davon 115 Millionen



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    DM im Jahre 1970, bereitstellen. Weitere Bundesmittel sind zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft u. a. auf dem Gebiet der Luftfahrt und der elektronischen Datenverarbeitung eingeplant.
    Für die Infrastruktur unseres Landes und für weiteres Wachstum der Wirtschaft ist der Ausbau des Verkehrswesens von entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung wird deshalb das „Verkehrspolitische Programm" fortführen und im Bundeshaushalt 1970 für Verkehrsausgaben insgesamt 10,1 Milliarden DM bereitstellen. Hierzu kommen noch Kreditmittel in Höhe von 480 Millionen DM, für die der Bund den Kapitaldienst übernimmt. Allein für die Finanzierung des Fernstraßenbaus sind 1970 Aufwendungen von rund 4,4 Milliarden DM vorgesehen, dazu Kredite der Öffa von 320 Millionen DM. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden sind insgesamt 910 Millionen DM veranschlagt.
    Auch die Einrichtungen für den Luftverkehr, insbesondere die Flugsicherung, werden weiter ausgebaut. Dafür sind 305 Millionen DM gegenüber 204 Millionen DM im Vorjahr vorgesehen.
    Eine systematische Vorausschau und Planung in der Raumordnung, im Städtebau und im Wohnungswesen sind zwingende Aufgaben der siebziger Jahre. Deshalb wurde der Regierungsentwurf eines Städtebauförderungsgesetzes den gesetzgebenden Körperschaften bereits vorgelegt. Die Bundesregierung hofft, daß dieses Gesetz noch 1970 in Kraft treten und Maßnahmen zur Städtesanierung und Dorferneuerung ab 1971 möglich machen wird. Im Finanzplan sind für die Jahre 1971 bis 1973 zunächst einmal insgesamt 275 Millionen DM veranschlagt; nimmt man die Verpflichtungsermächtigungen hinzu, so erhöht sich dieser Betrag auf 450 Millionen DM.
    Gezielte Vermögensbildungspolitik wird ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit dieser Bundesregierung sein. Trotz der Debatte zu diesem Punkt am gestrigen Tage lassen Sie mich hervorheben: Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß die Vermögensbildung in breiten Schichten unzureichend ist. Dies gilt vor allem für die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand. Die Feststellung in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" verpflichtet uns, wirksamere Maßnahmen als bisher zu treffen.
    Die Vermögensbildung wird zwar schon seit vielen Jahren unter Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel gefördert. Diese Mittel sind jedoch in zu starkem Maße Schichten mit hohem Einkommen zugute gekommen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Bund und Länder gemeinsam haben in den Jahren 1950 bis 1969 für die Vermögensbildung im engeren Sinne — d. h. ohne steuerliche Begünstigung nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes, ohne die Leistung für Lebensversicherungen und ohne die Grundsteuervergünstigungen nach dem 1. und 2. Wohnungsbaugesetz — 23,8 Milliarden DM in Form von Steuermindereinnahmen oder Haushaltsausgaben aufgewendet. Für die entsprechenden Leistungen im Jahre 1970 ist ein Betrag von 4,3 Milliarden DM erforderlich. Diese hohen Förderungsbeträge müssen künftig vermögenspolitisch wirksamer eingesetzt werden als bisher.
    Um die Vermögensbildung dort zu aktivieren, wo sie besonders dringend ist, nämlich in den einkommensschwachen Schichten, will die Bundesregierung das Zweite Vermögensbildungsgesetz schnellstens umgestalten und verbessern. Dadurch soll die Politik zur Förderung der Vermögensbildung wirksamer und gerechter werden. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzes, vermögenswirksame Zuwendungen der Arbeitgeber zu veranlassen, ließe sich damit endlich erreichen. In diesem Zusammenhang kommt den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst, in denen erstmals vermögenswirksame Zuwendungen vereinbart wurden, beispielgebende Bedeutung zu.
    Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zur wirtschaftlichen Sicherung eines bedarfsgerecht gegliederten Systems leistungsfähiger Krankenhäuser vorlegen. Der Bund soll sich an den Investitionen für Krankenhäuser durch Übernahme eines Teils des Schuldendienstes beteiligen. Von 1971 bis 1973 sind dafür insgesamt 118 Millionen DM vorgesehen. Damit kann der Schuldendienst für Investitionskosten von über 1 Mrd. DM finanziert werden.
    Von den übrigen Maßnahmen der Gesundheitspolitik, für die in den Haushalt und in den Finanzplan erhebliche Beträge eingestellt wurden, nenne ich den Bereich der medizinischen Forschung, insbesondere der Krebsforschung.
    Für zentrale Sportförderungsmaßnahmen sind die Mittel gegenüber dem Vorjahr erheblich erhöht worden. Auch für den Ausbau von Stadien für die Fußball-Weltmeisterschaft 1974 haben wir Bundesmittel vorgesehen.
    Eine Erhöhung der Aufwendungen für die Olympischen Sommerspiele 1972 ist wegen der inzwischen eingetretenen Kostensteigerungen nicht zu vermeiden. Nach eingehender Prüfung hat die Bundesregierung — unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung — eine Steigerung des ursprünglich vorgesehenen Kostenanteils des Bundes von einem Drittel auf die Hälfte der Investitionskosten in Aussicht gestellt, soweit sie nicht durch Sonderfinanzierung gedeckt werden können.
    Die Sozialleistungen des Bundes stellen den größten Ausgabenblock im Bundeshaushalt 1970 dar.
    Für die Kriegsopferversorgung sind — wie ich schon an anderer Stelle erwähnt habe — 1970 zusätzlich 938 Millionen DM vorgesehen. Hinzu kommen in den folgenden Jahren die Mehrleistungen wegen der vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossenen Dynamisierung der Kriegsopferrenten. Sie sind im Finanzplan berücksichtigt. Die Ausgaben für die Kriegsopfer werden 1970 rund



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    ! 7,2 Milliarden DM betragen und bis 1973 auf rund 8,2 Milliarden DM steigen.
    Im Bereich des Lastenausgleichs ist in diesem Jahr beabsichtigt, die Unterhaltshilfe an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.
    Einen weiteren bedeutsamen Posten bilden die Leistungen für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen. Von 1972 an werden die Kürzungen der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherungen, die durch das Finanzänderungsgesetz 1967 vorgenommen wurden, im wesentlichen wegfallen. Die Zuschüsse entsprechen dann wieder der Entwicklung der Löhne. 1970 und 1971 werden sie 7,16 und 7,68 Milliarden DM betragen; sie steigen 172 auf 9,6 und 1973 auf 10,36 Milliarden DM.
    Schließlich leistet der Bund einen wesentlichen finanziellen Beitrag zur Lohnfortzahlung an Arbeiter im Krankheitsfalle. Um die Gleichstellung der Arbeiter mit den Angestellten auch in mittelständischen Unternehmen zu gewährleisten, ist bis 1973 eine Übergangshilfe von 525 Millionen DM vorgesehen.
    Entgegen der Absicht der Regierung der ehemaligen Großen Koalition, die Erhöhung der Kindergeldleistungen erst zum 1. Juli 1972 vorzunehmen, soll dies nunmehr bereits zum 1. Oktober 1970 geschehen.
    Für das am 1. Juli 1970 in Kraft tretende Ausbildungsförderungsgesetz sind im Haushaltsentwurf rund 200 Millionen DM veranschlagt.
    Im Finanzplan bis 1973 ist — mit einem Gesamtansatz von 2,5 Milliarden DM — der für 1971 angekündigte weitere Ausbau der Ausbildungsförderung im Rahmen des finanziell Möglichen berücksichtigt. Da innere Reformen nur verwirklicht werden können, wenn die äußere Sicherheit unseres Landes gewährleistet ist, wird die Bundesregierung auch künftig ihren Beitrag zu den gemeinsamen Sicherheitsanstrengungen der Mitgliedstaaten des Bündnisses leisten.
    Lassen Sie mich zum Verteidigungshaushalt an die Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 erinnern, in der es heißt:
    Wir werden deshalb in und gegenüber dem Bündnis die bisherige Politik fortsetzen und erwarten dies auch von unseren Bündnispartnern und von ihren Beiträgen zur gemeinsamen Sicherheitspolitik und zu den vereinbarten gemeinsamen Sicherheitsanstrengungen.
    Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß die Bundesrepublik Deutschland mit dem vorliegenden Verteidigungshaushalt in Höhe von 20,35 Milliarden DM diesen Beitrag in angemessenem Umfang leistet. Er geht um 6,8 v. H. über den vergleichbaren Ansatz im Bundeshaushalt 1969 — unter Berücksichtigung der methodischen Umrechnung hinaus, bleibt aber unter der allgemeinen Zuwachsrate. Der Verteidigungshaushalt wird dem Beschluß der Außen-und Verteidigungsminister vom April 1969 voll gerecht, aus dem ich zitieren möchte:
    Die am integrierten Verteidigungsprogramm der NATO beteiligten Verbündeten hielten es übereinstimmend für äußerst wichtig, daß während einer Zeit der Verhandlungen das Verteidigungspotential der Allianz nicht geschwächt und keine verfrühten Erwartungen einer Beilegung offener Fragen ausgelöst werden dürfen. Die Aufrechterhaltung einer wirksamen Verteidigung ist ein stabilisierender Faktor und notwendige Voraussetzung für eine wirksame Entspannungspolitik.
    Diese Erklärung entspricht auch meiner Auffassung.
    Zur Erhöhung des Verteidigungshaushalts darf ich deshalb noch folgendes bemerken:
    Erstens. Die Planung der NATO, der wir — wie die anderen Partner auch — zugestimmt haben, geht von der Annahme aus, daß die Verteidigungsausgaben in den Jahren 1971 his 1975 allgemein maßvoll steigen.
    Zweitens: Unser Voranschlag für 1970 berücksichtigt die von der vorigen Bundesregierung eingegangenen und von uns zu respektierenden Verpflichtungen.
    Drittens. Mit den für 1970 vorgesehenen Beträgen ist es möglich, Kostensteigerungen aufzufangen. Die kritische Bestandsaufnahme, die Herr Kollege Schmidt durchführt, wird innerhalb des Verteidigungshaushalts später sicher noch einige Verschiebungen erfordern, vor allem zugunsten der Truppenfürsorge.
    Angesichts der Vergrößerung des Verteidigungshaushalts auf eine Vergrößerung der Bundeswehr schließen zu wollen, wäre falsch. Die gesteigerten Aufwendungen sind erforderlich, um die erreichte Verteidigungskraft der Bundeswehr zu bewahren. Diese Tatsache zu sehen, ist notwendig, um gewissen Tendenzen in den Vereingten Staaten, Truppen aus Europa abzuziehen, entgegenzuwirken. Ich bedauere, daß einige öffentliche Stellungnahmen aus Kreisen, die nicht zur Regierungskoalition gehören, in den USA leider den irreführenden Eindruck erweckt haben, als besäßen wir einen Dukatenesel.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Man darf nicht unverantwortliche Andeutungen machen, die bei anderen unerfüllbare Hoffnungen erwecken.

    (Beifall hei den Regierungsparteien. — Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir wollen unsere Verpflichtungen gegenüber der NATO erfüllen. Unseren Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung zu reduzieren, hätte sehr unerwünschte Folgen. Sie könnten nicht zuletzt die Politik, eine ausgewogene Truppenreduzierung in Ost und West zu erreichen, beeinträchtigen.
    Die Sicherung der Lebensfähigkeit Berlins gehört zu den selbverständlichen Verpflichtungen jeder Bundesregierung. Der Bund wird — wie in der Vergangenheit — auch weiterhin Finanzhilfen zur Verfügung stellen und ständig bemüht bleiben, seine Verbundenheit gegenüber einer Bevölke-



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    rung unter Beweis zu stellen, die unter schwierigsten Bedingungen Lebensmut, Freiheitswillen und Zuversicht bekundet.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Zahlen allein drücken nicht aus, was wir Berlin wirklich schulden.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Eine Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, Lateinamerikas und Asiens ist unverzichtbarer Bestandteil der Friedenspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Der Entwicklungshilfe kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.
    Im Haushaltsentwurf 1970 sind die Ansätze für Entwicklungsprojekte auf 2,54 Milliarden DM erhöht. Darüber hinaus soll die vorgesehene Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen auf 1,41 Milliarden DM bei der Kapitalhilfe und auf 330 Millionen DM bei der Technischen Hilfe eine sachgerechte Planung für die kommenden Haushaltsjahre erleichtern.
    Diesen Leistungen muß man neben den Ausgaben der Bundesländer auch die Gewährleistungen hinzurechnen, die im Außenwirtschaftsverkehr überwiegend Entwicklungsländer begünstigen.
    Nun noch ein notwendiges Wort zur EWG. Nach langwierigen Verhandlungen hat der Ministerrat am 7. Februar in Brüssel Beschlüsse zur Vollendung der Europäischen Gemeinschaft gefaßt. Damit wird der Weg frei für Verhandlungen mit j beitrittsbereiten Ländern.
    In Brüssel ging es um das immer schwierige Auspendeln gewichtiger finanzieller und wirtschaftlicher nationaler Interessen.
    Die französische Regierung wollte die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik auf Dauer sichergestellt sehen. Sie konnte sich dabei auf Art. 2 der Verordnung 25 berufen, in dem bereits im Jahre 1962 der Grundsatz der gemeinsamen finanziellen Verantwortung für die EWG-Agrarpolitik festgelegt worden war.
    Die italienische Regierung bestand auf gleichzeitiger Beschlußfassung über eine Marktorganisation für Rohtabak und Wein, deren Einführung der Ministerrat was in der Diskussion der letzten Wochen übersehen worden ist — bereits am 10./11. Mai 1966 einstimmig beschlossen hatte.

    (Abg. Krammig: Mit Monopol!)

    -- Mit Monopol, ja; Sie müssen aber auch unsere Stellung berücksichtigen und an das Branntweinmonopol sowie an die Betriebe denken, gerade die kleinen und mittleren, die von diesem Branntweinmonopol berührt sind. Daß wir deshalb in der Monopolfrage sehr vorsichtig operieren mußten, werden Sie mir zugestehen.
    Die Bundesregierung wollte die finanziellen Belastungen der Bundesrepublik in Grenzen halten und gemeinsam mit den Benelux-Ländern die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments gestärkt sehen. Im Rahmen eines ausgewogenen Kompromisses konnte das deutsche Verhandlungsziel erreicht werden.
    Meine Damen und Herren, Europa hat seinen Preis; das wissen wir. Diese Feststellung findet auch ihren Niederschlag im Bundeshaushalt.
    Am Anfang der Brüsseler Verhandlungen stand die Agrarfinanzierung im Vordergrund. Europa ist aber mehr als eine Agrargemeinschaft. Daher wurde die neue Finanzverfassung der europäischen Gemeinschaften beschlossen, für die jedes Mitgliedsland unter Berücksichtigung aller vorhandenen Interessen seinen angemessenen Beitrag zu leisten hat.
    Wir haben dabei Begrenzungen der Belastung durchsetzen können, die sicherstellen, daß unser Gesamtbeitrag im Durchschnitt der Jahre 1970 bis einschließlich 1974 32 v. H. nicht überschreitet.
    Die im Jahre 1970 erforderlichen Ratifizierungsverfahren werden dem Deutschen Bundestag Gelegenheit geben, die Verhandlungsergebnisse zu debattieren. und darüber zu beschließen.
    Lassen Sie mich schon jetzt einige Resultate nennen, die besondere Bedeutung für den Bundeshaushalt haben.
    Erstens. Daß Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Einnahmen der Gemeinschaften von 1971 an ersetzt werden sollen, entspricht dem deutschen Wunsch, die europäischen Gemeinschaften finanziell auf eigene Füße zu stellen. Sie sollen nicht länger „Kostgänger" der Mitgliedstaaten bleiben. Der Übergang zur Finanzierung allein durch eigene Einnahmen wird sich bis 1975 in drei Etappen vollziehen.
    Zweitens. Mit der Übertragung eigener Einnahmen werden die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments verstärkt. In der Endphase soll dann das Europäische Parlament das „letzte Wort" im Haushaltsverfahren sprechen.
    Drittens. Die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik hat den Bundeshaushalt in der Vergangenheit erheblich belastet und wird — darüber sollte man sich keine Illusionen machen — auch in Zukunft erhebliche finanzielle Leistungen von uns verlangen. Man hat in den letzten Monaten oft davon gesprochen, daß die Bundesregierung bei der Neuregelung der EWG-Agrarfinanzierung eine grundsätzliche Änderung durchsetzen müsse. Wer das fordert, übersieht, daß bereits 1962 die Weichen gestellt wurden, als der EWG-Ministerrat in der Finanzverordnung Nr. 25 den Grundsatz der gemeinschaftlichen Finanzierung der EWG-Agrarmarktordnungen beschloß.
    Eine Begrenzung der Kosten der EWG-Agrarpolitik — auch das muß klar herausgestellt werden - kann nicht allein durch Finanzverordnungen erreicht werden. Die Begrenzung hat vielmehr dort anzusetzen, wo die kostenverursachenden Tatbestände geschaffen wurden, also im Agrarmarktordnungsrecht. Hier muß man sich mit Nachdruck um eine Sanierung der Agrarmärkte in der Gemeinschaft bemühen. Dazu haben sich die Regierungen im Kommuniqué der Gipfelkonferenz von Den Haag



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    und durch den Beschluß vom 6. Februar 1970 im Ministerrat ausdrücklich bekannt. Die Bundesregierung weiß, daß ausgewogene Lösungen dieses schwierigen Problems nur allmählich heranreifen können und daß die Interessen der deutschen Landwirtschaft in ausreichendem Maße zu berücksichtigen sind.
    Wo bei den Verhandlungen noch Spielraum war, haben wir unsere Möglichkeiten genutzt. So ist die EWG auch künftig nur für die Koordinierung der Agrarstrukturpolitik zuständig. Dieses Prinzip wurde im Verordnungstext eindeutig anerkannt. Daher bleibt der Haushaltsansatz der Gemeinschaft auf den bisher gültigen Betrag von 285 Millionen Rechnungseinheiten — gleich 1043 Millionen DM — begrenzt. Wir haben mit großer Hartnäckigkeit, aber auch mit Erfolg diesen Plafond weiterhin gesichert.
    Ich kann das deswegen mit Genugtuung hervorheben, weil ich an den Schlußverhandlungen nicht beteiligt war und weil es daher mit ein Verdienst von Herrn Staatssekretär Dr. Emde ist, daß wir ein solches Ergebnis vorweisen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, damit habe ich die Schwerpunkte des Bundeshaushalts 1970 und des Finanzplans für die Jahre 1969 bis 1973 dargelegt.
    Lassen Sie mich nun zum Schluß einige wenige Bemerkungen zur Finanzierungsseite machen. Die im Finanzplan vorgesehenen Bundesausgaben werden sich ohne Erhöhung der volkswirtschaftlichen Steuerquote finanzieren lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Bundesausgaben stärker aus Krediten finanziert werden.
    Die Bundesregierung hält mittelfristig eine Kreditaufnahme des Bundes für notwendig und vertretbar, die höher ist, als im alten Finanzplan vorgesehen. Die Neuverschuldung des Bundes wird 1971 rund 4 Milliarden DM, 1972 rund 5,5 Milliarden DM und 1973 rund 8 Milliarden DM betragen. Nur 1970 wird der Bund, solange die Sperre besteht, keine neuen Kredite aufnehmen.
    Schon vor Jahren haben wir uns von den alten Grundsätzen einer objektbezogenen Schuldenpolitik gelöst. Der Gesetzgeber hat diese Wandlung im Rahmen der Haushaltsrechtsreform des Jahres 1969 — und zwar mit Verfassungsrang in Art. 115 des Grundgesetzes — deutlich bestätigt.
    Wann und wieviel der Staat Kredit aufnimmt oder tilgt, wird nicht mehr nur von seinem Finanzbedarf, sondern auch von den Notwendigkeiten der Wirtschaftspolitik bestimmt. Grundsätzlich müssen dem Staat die volkswirtschaftlichen Kapitalquellen ebenso zur Verfügung stehen wie den privaten Unternehmen, denn öffentliche Investitionen sind zwar anderer Art, aber nicht weniger bedeutsam als private und außerdem gesamtwirtschaftlich notwendig.
    Der Bedarf an verbesserter Infrastruktur ist heute nicht Folge, sondern Voraussetzung des Wirtschaftswachstums.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sollen etwa die privaten Unternehmen in ihrer Investitionsbereitschaft gehemmt sein, nur weil der
    Staat sich scheut, seine Infrastrukturinvestitionen mit Krediten zu finanzieren — wie es bei gleichbleibender Steuerquote allein möglich und im übrigen auch sinnvoll ist?

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Bundesregierung weiß selbstverständlich, daß hinsichtlich der Staatsverschuldung Grenzen bestehen. Diese Grenzen hat sie im Finanzplan in den Kreditansätzen eingehalten. Die Neuverschuldung steht in Übereinstimmung mit der mittelfristigen Geldvermögensrechnung. In dieser Rechnung sind wir davon ausgegangen, daß die Sparfähigkeit breiter Bevölkerungsschichten durch die allgemeine Einkommensentwicklung sowie durch Maßnahmen einer verstärkten Vermögensbildung weiter verbessert wird und sich das Angebot an den Kreditmärkten dadurch erhöht.
    Die vorgesehene verstärkte Kreditfinanzierung der Bundesausgaben ist auch aus der Sicht der Zinsbelastung des Bundeshaushalts vertretbar. Sie wird bis 1973 nicht über 3,7 v. H. der Gesamtausgaben steigen und somit zu keiner wesentlichen Einengung der Budgetgestaltungsmöglichkeiten führen, jedenfalls sicherlich nicht zu jener krisenhaften Zuspitzung, in die uns eine ungeplante Finanzpolitik in der ersten Hälfte der 60er Jahre geführt hat, eine Politik, die in der Entwicklung einer angemessenen Infrastruktur die Zukunft nicht zu meistern vermocht hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Noch ein Wort zu der Forderung, die Struktur des Bundeshaushalts so zu ändern, daß der Anteil der Investitionsausgaben zunimmt. Nach den Ansätzen im Finanzplan werden die investiven Ausgaben von rund 12,1 Milliarden DM in 1969, das sind knapp 15 v. H. des Haushaltsvolumens, auf rund 16 Milliarden DM im Jahre 1973 steigen, also um durchschnittlich jährlich 7 v. H. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Struktur des Bundeshaushalts weitgehend von der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bestimmt wird. Der größte Teil der öffentlichen Investitionen entfällt auf die Länder und 'insbesondere auf die Gemeinden. Dieser Tatsache hat auch die Finanzreform Rechnung getragen. Demgegenüber sind fast die Hälfte der Ausgaben des Bundes ökonomisch „Einkommensübertragungen". Die Umstrukturierung des Bundeshaushalts hat also zwangsläufig Grenzen.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluß. Ich habe mich bei meinen Ausführungen auf die Darstellung der wesentlichen Überlegungen der Bundesregierung für die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplanes 1970/71 und des Finanzplans bis 1973 beschränkt. Ich wollte Sie nicht mit Detailzahlen belasten. Das Zahlenmaterial finden Sie in den Haushaltsplänen der Ressorts, im Finanzplan und im Finanzbericht 1970.
    Bei der teilweise überraschenden „Erblast", welche die Bundesregierung vorfand, war es nicht möglich, schon jetzt alle politischen Ziele, die in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 genannt sind, ausreichend zu berücksichtigen. Ich bin aber der festen Überzeugung, daß es gelungen ist, mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 1970 den Erfordernis-



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    sen der Stabilität und des Wachstums der Wirtchaft zu entsprechen. Gleichzeitig bedeutet dieses Budget das Startzeichen für die inneren Reformen, die sich diese Bundesregierung vorgenommen hat. Das Hohe Haus möge sich kritisch mit dem Haushaltsentwurf und mit dem Finanzplan beschäftigen. Die Bundesregierung ist jedem Vorschlag gegenüber aufgeschlossen, der ohne Gefährdung der finanzwirtschaftlichen Solidarität den dargestellten Zielen der wirtschaftlichen Stabilität und des gesellschaftlichen Fortschritts noch besser dienen würde.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Das Haushaltsgesetz 1970 und der Finanzplan des Bundes 1969 bis 1973 sind eingebracht. Nach der Vereinbarung der Fraktionen, die vom Ältestenrat gutgeheißen wurde, soll die Aussprache morgen um 9 Uhr beginnen. Bis dahin wird die Beratung zu Punkt 2 ausgesetzt.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Verwaltungskostengesetzes (VwKostG)

— Drucksache VI/330 —
Das Wort wird weder von der Bundesregierung noch aus dem Hause gewünscht. Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Innenausschuß vor. Ist das Haus einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften (Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz)

— Drucksache VI/329 —
Das Wort wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Innenausschuß als federführenden Ausschuß und an den Rechtsausschuß vor.

(Abg. Ruf: Zur Mitberatung auch an den Arbeitsund Sozialausschuß!)

— Es wird beantragt, den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung als mitberatenden Ausschuß zu beteiligen. Ist das Haus einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 5:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes
— Drucksache VI/387 -
Auch hier wird das Wort nicht gewünscht. Der
Ältestenrat schlägt Überweisung an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur Mitberatung vor. — Kein weiterer Antrag? — Kein Widerspruch? — Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP
betr. Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrats der Filmförderungsanstalt
— Drucksache VI/369 —
Meine Damen und Herren, ich muß hier um Ihre Aufmerksamkeit bitten, denn Sie haben jetzt einen Wahlakt vorzunehmen. Vorgeschlagen sind von der CDU/CSU Dr. Wörner und Dr. Huys als ordentliche Mitglieder, Wohlrabe und Frau Geisendörfer als Stellvertreter, von der SPD Dr. Meinecke (Hamburg) und Raffert als ordentliche Mitglieder sowie Lenders und Schulte (Unna) als Stellvertreter und von der FDP als ordentliches Mitglied Dorn, als Stellvertreter Moersch. Keine weiteren Anträge? —Keine Änderungsanträge? — Erhebt sich Widerspruch? — Enthaltungen? — Ich stelle einmütige Annahme des Vorschlages fest.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Ich berufe den Bundestag auf morgen, Donnerstag, 19. Februar, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.