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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 24. Sitzung Bonn, Freitag den 16. Januar 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 931 A Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache VI/240) 931 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 931 A Amtliche Mitteilungen 931 B Begrüßung des Präsidenten des Parlaments der Republik Elfenbeinküste . . . . . 960 C Fortsetzung der Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Nation im gespaltenen Deutschland (Drucksache VI/223) Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 932 A Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) 936 C Moersch (FDP) . . . . . . . 939 B Mattick (SPD) . . . . . . . . 941 A Kiep (CDU/CSU) 943 A Dorn (FDP) . . . . . . . . 945 C Brandt, Bundeskanzler . . . . 947 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 952 B Wienand (SPD) 960 C Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 961 D Mischnick (FDP) 964 A Fragestunde (Drucksachen VI/222, VI/236) Frage des Abg. Baron von Wrangel: Möglichkeiten der Bundesregierung zu humanitären Hilfsmaßnahmen in Ostnigeria Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 964 D, 965 A, B, C, D, 966 A, B, D, 967 A, B von Thadden (CDU/CSU) . . . . 965 A Dr. Wörner (CDU CSU) 965 B Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . 965 C, D, 966 A Jung (FDP) . . . . . . . . . 966 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 966 C Kiep (CDU/CSU) 966 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 966 B Frage des Abg. Dr. Czaja: Beitrag der Bundesregierung zum Abbau der Gegensätze in Ostnigeria Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 967 B, D, 968 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 967 C, D von Thadden (CDU/CSU) . . . 968 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . 968 A Josten (CDU/ CSU) 968 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 Frage des Abg. Kiep: Feststellungen bezüglich der im bisherigen nigerianischen Kampfgebiet erforderlichen Hilfsmaßnahmen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 968 C, D, 969 A, B, C, D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 968 D Dr. Hein (SPD) . . . . . . . . 969 A von Thadden (CDU/CSU) . . . . 969 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 969 C Jung (FDP) . . . . . . . . . . 969 C Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Äußerung von Radio Warschau über deutsch-polnische Verhandlungen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 969 D, 970 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 970 A Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Behauptung von Radio Hilversum über die Haltung der Bundesregierung zur Ernennung von Bischöfen für die polnischen Westgebiete Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär ........970 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Stillegung einer Fähre über den Nord- Ostsee-Kanal Börner, Parlamentarischer Staatssekretär ........970 B, C Dr. Tamblé (SPD) .......970 C Fragen des Abg. Kiep: Berücksichtigung moderner technischer Ergebnisse bei der Schaffung international einheitlicher Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Kraftfahrzeuge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 970 D, 971 A, B, C, D Kiep (CDU/CSU) ........971 B, C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Elektrifizierung der Strecke Hannover—Braunschweig—Helmstedt Börner, Parlamentarischer Staatssekretär ........972 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 972 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Vorrang der Projekte in den Bundesförderungsgebieten bei etwaigen Streichungen im Verkehrsetat 1970 . . . 972 A Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) : Beteiligung Deutschlands am NAOS-System Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 972 B, C Frage des Abg. Seefeld: Notrufsäulen an autobahnähnlichen Schnellstraßen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär ....972 D, 973 A, B Seefeld (SPD) 973 A Frage des Abg. Ollesch: Erhebung der Rundfunk- und Fernsehgebühr Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 973 B, C Ollesch (FDP) 973 C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Novellierung des Bundesbaugesetzes für die Bebauung im Außenbereich ländlicher Räume 973 D Fragen des Abg. Geisenhofer: Fehlbestand an Bundeswohnungen für Bedienstete der Patentbehörden in München Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 974 A Frage des Abg. Baier: Einstellung der Wohnungsbauförderungsmaßnahme „Junge Familie" Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 974 C, D, 975 A Baier (CDU/CSU) . . . 974 D, 975 A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Umstellung von Stadt- auf Erdgas als Wertverbesserung im Sinne der II. Berechnungsverordnung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 975 C, D, 976 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 975 C, 976 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 III Frage des Abg. Dröscher: Übernahme der Heilbehandlungskosten durch die Beamtenkrankenkasse der Bundesbahn und der Bundespost bei Sportunfällen 976 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Standort des von der Europäischen Atombehörde zu errichtenden Protonenbeschleunigers Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 976 B, C, D Müller (Mülheim) (SPD) 976 D Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Zuständigkeit für die Festlegung der Zulassungsbedingungen im Gesamthochschulbereich Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 977 B. C. D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 977 B, C, D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 978 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 979 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Engholm zu seiner Mündlichen Frage betr. Stellenzulage für Beamte des gehobenen Dienstes im Außendienst der Steuerprüfung und Zollfahndung . . . 979 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Ritz zu der Mündlichen Frage des Abg. Ott betr. Werbeprospekt der Bundesregierung „Auf richtigem Kurs" 979 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dichgans betr. Maßnahmen gegen die systematische Verfolgung von Richtern und Staatsanwälten durch aggressive Demonstranten — Duldung von Rechtsbrüchen an den Universitäten 979 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Schwierigkeiten in der ärztlichen Notversorgung an Festtagen . . . . . 980 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) betr. Meldepflicht der Ärzte bei Kindesmißhandlungen 980 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Frerichs betr. Mittel für eine Grippeschutzimpfung im Haushalt 1970 981 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele betr. Novellierung des Bundesbaugesetzes für die Bebauung im Außenbereich ländlicher Räume 981 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peiter betr. Einkommensgrenze des Zweiten Wohnungsbaugesetzes 982 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Orgaß betr. Entwurf eines neuen Mustermietvertrages . . . 982 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wurbs betr. Vergünstigung für Absolventen des Wehrersatzdienstes bei der Immatrikulation an den Universitäten . . . . . . . . . 982 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Würtz betr. Pressemeldungen über die Arbeit und den Schulbesuch von Gastarbeiterkindern . . . 893 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. Tests bei der Zulassung zum Gesamthochschulbereich 983 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lampersbach betr. Beschleunigung der Erteilung von Sichtvermerken für Angehörige der osteuropäischen Staaten . . . . . . . . . . 983 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Cramer betr. Jubiläumszuwendungen an Angestellte und Arbeiter des Bundes und der Länder . . . . 984 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller (München) betr. Untersagung der Verwendung von Einwegflaschen 984 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gewandt betr. Vorstellungen der Bundesregierung bezüglich neuer Verwaltungsmodelle . . . . . 984 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Rutschke betr. Erleichterung beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Flüchtlinge . . 985 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Liberalisierung der Bestimmungen über die Meldepflicht 985 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Picard betr. Gesundheitsgefahren der Bleizusätze zu Treibstoffen 985 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meinike (Oberhausen) betr. Angebot der Bundesregierung für die Erhöhung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst . . . . . . . 986 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Pohle betr. Entscheidung über den Standort des Bundesleistungszentrums für Eiskunstlauf . . . 986 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg Krammig betr. Schonfrist für die Bezahlung der Verbrauchsteuern 986 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Matthöfer betr. Senkung der Verbrauchsteuern auf tropische Produkte, insbesondere auf Kaffee . . 986 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch betr. Geltendmachung der Fahrkosten zum Besuch weiterführender Schulen . . . . . . . . 987 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gewandt betr. Presseberichte über Äußerungen eines Beraters des Planungsstabes im Bundeskanzleramt 987 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Weigl betr. Aufnahme eines Inserats des Bundespresseamtes in Zeitschriften der Kriegsopferverbände . 987 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Giulini betr. Auskünfte über das Schicksal der in Nordvietnam gefangengehaltenen deutschen Malteserhelfer . . . . . . . . . . 988 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ott betr. Schließung des deutschen Konsulats in St. Gallen . . 988 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lenze (Attendorn) betr. Seestreitmacht der NATO im Mittelmeer 988 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Draeger betr. Neubau des Europahauses in Straßburg . . . . 989 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee betr. Vorbehalte der Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Atomsperrvertrages in Moskau 989 C Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. Versetzung des Botschaftsrats Wolff 989 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baron von Wrangel betr. Versetzung des Botschaftsrats Wolff . . 989 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 V Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Berlin) betr. Anerkennung von Hauptentschädigung für Zonenschäden 990 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr Untersuchung der Luftverschmutzung im Bereich der Stadt München und Anteil der Abgase von Kraftfahrzeugen an der Luftverschmutzung 991 A Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Höcherl betr. Beitragsschlüssel für die Finanzbeiträge der Bundesrepublik Deutschland zum Haushalt der Europäischen Gemeinschaften . . . 991 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Warnke betr. Haushaltsvolumen von über 90 Milliarden DM 991 D Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jobst betr. Haushaltssperre von 2,6 Milliarden DM . . . 992 B Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. van Delden betr. Gewährung von Sonderabschreibungen für Schiffsbauten auf deutschen Werften . . 993 A Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Warnke betr. Zusammenfassung der regionalen Nachfolgeorganisationen der Gemeinschaft zum Schutz der deutschen Wirtschaft . . . 993 B Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Höcherl betr. Gefahr der Kosten- und Preisbewegung 993 C Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wolfram betr. Errichtung eines Walzwerks in Rotterdam durch deutsche Stahlkonzerne . . . . 994 A Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Giulini betr. Verhandlungen über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabake — Lösung des Problems der Altbestände . . . . 994 B Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Dittrich betr. Förderung der Naturparke und des Nationalparks im Bayerischen Wald . . . . 994 C Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann betr. Fertigstellung der Wohnungen für Soldaten des nach Schwarzenbek verlegten Panzergrenadierbataillons . . . . . . . . 995 A Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg betr. Inanspruchnahme von Gelände in der Gemeinde Nordheim am Main durch den Bund 995 C Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Klagen von Bediensteten der Bundeswehrverwaltung im Wehrbereich IV vor Arbeits- und Verwaltungsgerichten 995 D Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Gatzen betr. Ausbau der B 265 zwischen Erftstadt und Köln 996 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Unertl betr. Wiederaufnahme des Schienenverkehrs zwischen Passau, Obernzell und Wegscheid . . . 996 C Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier betr. Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken Heidelberg Neckarelz—Heilbronn und Neckarelz- Osterburken—Würzburg . . . . . . 997 A VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl betr. Reparaturarbeiten am Unterbau von Nebenstrecken im Zonenrandgebiet und Ersatz der Dampflokomotiven durch Dieselloks . . 997 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Streckenstillegungspläne der Bundesbahn im bayerischen Grenzland . . . . . . . 997 C Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Verbesserung der Verkehrsbedienung im bayerischen Grenzland . . . . . . . . . 997 D Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch betr. Aufrechterhaltung des Güterverkehrs auf der Strecke Thann—Matzbach—Isen—Haag . 998 C Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) betr. Anschluß des Stadtteils Mainz-Ebersheim an das Fernsprechortsnetz Mainz . . . 998 D Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Petersen betr. Postleitzahl von Hochdorf . . . . . . . . 999 A Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wurbs betr. Fehlbelegung von Sozialwohnungen 999 B Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans betr. Schutz der Lehrkräfte an den Universitäten vor Aktionen fanatisierter Studenten . . . . 999 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 931 24. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 16. 1. Dr. Aigner * 16. 1. von Alten-Nordheim 16. 1. Dr. Bayerl 31. 1. Biechele 23. 1. Dr. Birrenbach 16. 1. Dr. Dittrich * 16. 1. Frau Dr. Elsner * 16. 1. Dr. Erhard 16. 1. Dr. Franz 16. 1. Frehsee 16. 1. Dr. Frerichs 16. 1. Dr. Gatzen 16. 1. Gewandt 16. 1. Dr. Giulini 16. 1. Glombig 16. 1. Dr. Haas 31. 1. Haehser 16. 1. Helms 16. 1. Frau Dr. Henze 31. 1. Dr. Huys 23. 1. Dr. Jungmann 16. 1. Kleinert 16. 1. Krammig 16. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 16. 1. Lücke (Bensberg) 16. 1. Lücker (München) 16. 1. Michels 16. 1. Dr. Prassler 16. 1. Röhner 16. 1. Schirmer 31. 1. Dr. Stark (Nürtingen) 23. 1. Dr. Schulz (Berlin 16. 1. Frau Schroeder (Detmold) 16. 1. Struve 17. 1. Dr. Warnke 16. 1. Weigl 16. 1. Winkelheide 31. 1. Wurbs 16. 1. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 9. Januar 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Engholm zu seiner Mündlichen Frage *) Zu den Punkten, die Sie im Anschluß an die beiden vorstehend genannten Fragen noch angesprochen haben, darf ich folgendes ausführen: a) In Lübeck sind in der Tat zur Zeit neben einem Zollbetriebsinspektor und einem Zollhauptsekre- Anlagen zum Stenographischen Bericht tär noch zwei Beamte des gehobenen Dienstes in der sog. Pornographiefahndung tätig; dies ist durch den gegenwärtigen starken Geschäftsanfall bedingt und als grundsätzlich vorübergehende Maßnahme anzusehen. Bei solchen vorübergehenden Sonderfällen ist zu bedenken, daß die Vorbemerkung Nr. 5 (betr. Prüferzulage) zu den Besoldungsordnungen A und B - wie übrigens die meisten Vorschriften des Besoldungsrechts - eine generalisierende Regelung darstellt, bei denen derartige Ausnahmetatbestände - vorübergehende unterwertige Beschäftigung - nur schwer erfaßt und ausgeschlossen werden können. Ich werde jedoch prüfen lassen, wie bei Fällen dieser Art, in denen ein besonders starker Geschäftsanfall vorübergehende Personalverstärkung erfordert, unterwertige Verwendung von Beamten des gehobenen Dienstes vermieden werden können. b) Es trifft zu, daß auch für Beamte des mittleren Zolfahndungsdienstes Buchführungslehrgänge am Zollkriminalinstitut abgehalten werden. Diese Lehrgänge können aber mit Rücksicht auf die Vorbildung der Teilnehmer nicht soweit in die Materie einführen, daß die Beamten in der Lage wären, selbständig schwierige Prüfungen vorzunehmen. Die Tätigkeit dieser Beamten rechtfertigt daher grundsätzlich keine bessere Bewertung als bei den übrigen Beamten des mittleren Zolldienstes. 1 Siehe 20. Sitzung Seite 735 B Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 9. Januar 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Ritz zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Ott *) In der obenbezeichneten Fragestunde haben Sie mich gefragt, ob ich bereit wäre, die Kosten für die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen Zeitungsbeilage „Auf richtigem Kurs" schriftlich mitzuteilen. Die Gesamtkosten der Zeitungsbeilage, deren Gesamtauflage 1,4 Millionen Exemplare beträgt, belaufen sich auf etwa 1,15 Mio DM. *) Siehe 20. Sitzung Seite 737 C Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesminister Genscher vom 16. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/222 Fragen A 1 und 2) : Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen gegen die systematische Verfolgung von Richtern, Staatsanwälten und Disziplinarbeauftragten der Universitäten durch kleine Gruppen aggressiver Demonstranten zum Gegenstand einer Besprechung mit den Regierungen der Länder zu machen, Aktionen, deren Folgen vom Bombenattentat bis zum Herzinfarkt reichen? 980 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß das Verhalten eines Staates, der im Bereich seiner Universitäten Rechtsbrüche aller Art jahrelang achselzuckend duldet, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Nötigung, terroristische Drohungen, allmählich eine Bewußtseinslage entstehen läßt, in der labilen Naturen auch Bombenattentate als zulässiges Kampfmittel erscheinen? Die Bundesregierung beobachtet die seit dem versuchten Sprengstoffanschlag auf das jüdische Gemeindehaus in Berlin am 9. November 1969 sich häufenden Versuche von Sprengstoffanschlägen und von Gewaltandrohungen, insbesondere in Berlin, aber auch in einigen anderen Städten in der Bundesrepublik mit allergrößter Aufmerksamkeit. Ich habe sofort nach dem ersten Anschlag mit dem Innensenator in Belin erörtert, welche polizeilichen Maßnahmen zu treffen sind. Dabei habe ich mich davon überzeugt, daß alle Anstrengungen zur Aufklärung der begangenen Straftaten und zur Verhinderung weiterer Verbrechen unternommen werden. Der Innensenator in Berlin hat eine große kriminalpolizeiliche Sonderkommission eingesetzt, die sich ausschließlich mit den Anschlägen befaßt. Ich werde bei der nächsten Gelegenheit, auf der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder am 4. Februar 1970 in Köln, mit den Ländern die Frage erörtern, wie diesen Gewalttaten ein Ende gesetzt werden kann, und dabei den Ländern die Unterstützung durch das Bundeskriminalamt gemäß § 4 a BKA-Gesetz anbieten. Die Bundesregierung, die erst wenige Monate im Amt ist, nimmt ihre Vorgängerinnen mit Nachdruck dagegen in Schutz, daß sie oder die Landesregierungen seit Jahren Gewalttaten jeder Art geduldet haben und nicht dagegen angegangen sind. Sie ist der Auffassung, daß die Anwendung von Gewalt kein zulässiges Mittel zur Durchsetzung von Reformen im Hochschulbereich sein darf. Sie hat diese Auffassung auch mehrmals deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung wird jeder Art von Kriminalität mit Nachdruck entgegentreten. Diese der Öffentlichkeit bekannte Haltung der Bundesregierung, die bisher schon getroffenen Maßnahmen und auch — mit wenigen Ausnahmen — die Einstellung der Gesamtbevölkerung bestätigen die Bundesregierung in ihrer Auffassung, daß für niemand Anlaß besteht, Bombenattentate als zulässiges Kampfmittel zu betrachten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/222 Frage A 42) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ärztekammer, Schwierigkeiten in der ärztlichen Notversorgung an Festtagen — wie sie sich an den Weihnachtstagen 1969 in zahlreichen Fällen ergeben haben — wirksamer zu begegnen? Nach den Berufsordnungen für Ärzte der Landesärztekammern ist jeder niedergelassene Arzt verpflichtet, am jeweiligen Notfallvertretungsdienst teilzunehmen, sofern nicht wichtige Gründe der Beteiligung entgegenstehen. In engem Zusammenwirken zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und den ärztlichen Standesorganisationen sind in allen Bundesländern entsprechend den örtlichen Erfordernissen ärztliche Notdienste eingerichtet worden. Bisher sind mir Beanstandungen gegenüber diesen Einrichtungen in größerem Umfang nicht bekanntgeworden. Schwierigkeiten in der ärztlichen Notversorgung, wie sie sich in den Weihnachtstagen 1969 mancherorts ergeben haben, waren im wesentlichen durch die in diesem Umfang zum Zeitpunkt der Einteilung des Bereitschaftsdienstes durch die hierfür verantwortlichen Stellen nicht vorhersehbare Grippewelle in der Bundesrepublik bedingt. Mit den für das Gesundheitswesen zuständigen Ministern und Senatoren der Länder werde ich die Erkenntnisse über die Versorgung der Bevölkerung während der Grippewelle bei der nächsten gemeinsamen Besprechung auswerten. Ferner habe ich mich mit der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern) in Verbindung gesetzt mit der Bitte zu prüfen, wie derartigen besonderen Ereignissen in Zukunft begegnet werden kann. Seit Beginn des Jahres 1969 stehe ich in Verhandlungen mit dem Bundesminister für Verkehr, um für die ärztlichen Notdienste innerhalb des beweglichen Sprechfunks besondere Frequenzen bereitzustellen. Von einer derartigen Maßnahme wird erwartet, daß die am ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst teilnehmenden Ärzte rationeller eingesetzt werden können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache VI/222 Frage A 44) : Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Empfehlung 561 (1969) der Beratenden Versammlung des Europarates vom 30. September 1969, die Ärzte von ihrer beruflichen Schweigepflicht zu entbinden und sie zur Benachrichtigung der zuständigen Behörden zu verpflichten, sobald ihnen ein Fall von Kindesmißhandlung bekanntwird? Die Bundesregierung prüft z. Z. diesen Vorschlag; die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Frage einer generellen gesetzlichen Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht und der Einführung einer ärztlichen Meldepflicht bei Kindesmißhandlungen wirft eine Reihe schwieriger rechtlicher, medizinischer, pädagogischer und sozialer Probleme auf. Die ärztliche Schweigepflicht ist eine der wesentlichen Grundlagen des Vertrauensverhältnisses zwischen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 981 Arzt und Patient. Der Gesetzgeber sollte diesen Grundsatz nur durchbrechen, wenn dies zum Schutze anderer Rechtsgüter unumgänglich erscheint. Es ist aber fraglich, ob mit einer solchen Durchbrechung bei Kindesmißhandlungen stets den Interessen des Kindes gedient ist. Es hat sich gezeigt, daß nicht selten die Gefahr besteht, daß Eltern oder Sorge-berechtigte bei den von ihnen mißhandelten Kindern von einer ärztlichen Behandlung überhaupt absehen, wenn sie nicht mehr mit der Verschwiegenheit des Arztes rechnen können. In besonders gelagerten Ausnahmefällen gibt schon das geltende deutsche Recht dem Arzt die Möglichkeit, ohne eine Verletzung seines Berufsgeheimnisses über einen Fall von Kindesmißhandlung dem Jugendamt oder einer anderen zuständigen Stelle Mitteilung zu machen, wenn allein dadurch der Gefahr begegnet werden kann, daß das Kind getötet oder schwer verletzt wird. Dies ergibt sich aus den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über den übergesetzlichen Notstand. Besonderen Bedenken unterliegt die Frage der Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht des Arztes. Die Länder haben bisher davon abgesehen, Meldepflichten, z. B. bei hieb-, stoß- und abortverdächtigen Verletzungen neu zu normieren. Im übrigen wird man diese Frage nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem allgemeinen Problem einer Meldepflicht bei Straftaten gegen Körper, Gesundheit und Leben zu betrachten haben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Frerichs (Drucksache V1/222 Fragen A 51 und 52) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Vorbeugung gegen Grippeerkrankungen unverzüglich Maßnahmen — eventuell gemeinsam mit den Ländern — vorzubereiten, um die Bevölkerung auf freiwilliger Basis kostenlos gegen Grippeviren zu impfen? Erklärt die Bundesregierung ihre Bereitschaft, im Haushalt 1970 entsprechende Mittel für eine breitangelegte Grippeschutzimpfung einzusetzen? Auf Anregung des damaligen Bundesministeriums für Gesundheitswesen ich verweise auf meine Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke am 13. November 1968 — hat eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, in der auch Vertreter der Wissenschaft und der Industrie mitgewirkt haben, die Frage der Grippeschutzimpfung eingehend geprüft und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß eine regelmäßige Impfung der Bevölkerung durch die niedergelassene Ärzteschaft wünschenswert ist, um eine möglichst tragfähige kollektive Immunität zu erreichen. Dabei wurde zwar die Übernahme der Kosten im Schadensfalle entsprechend § 51 Bundes-Seuchengesetz durch die öffentliche Hand als zweckmäßig erachtet, eine Übernahme der Kosten der Impfung selbst wird jedoch für nicht erforderlich gehalten. Die Bundesregierung hat nach geltendem Verfassungsrecht keine Möglichkeit, Mittel für eine breitangelegte Grippeschutzimpfung in den Haushalt 1970 einzusetzen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 16. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache VI/222 Fragen A 74 und 75) : Welche Erleichterungen plant die Bundesregierung im Rahmen einer Novellierung des Bundesbaugesetzes für die Bebauung im Außenbereich ländlicher Räume? Wann ist mit einer entsprechenden Regierungsvorlage zu rechnen? Die Regelung des § 35 BBauG über das Bauen im Außenbereich war wiederholt Gegenstand der Fragestunde in diesem Hohen Hause. Ein im Jahre 1966 eingebrachter Initiativgesetzentwurf zur Änderung dieser Vorschrift bot Gelegenheit, die Gesamtproblematik des Bauens im Außenbereich in dem zuständigen Bundestagsausschuß sowie mit den Ländern und den kommunalpolitischen Spitzenverbänden eingehend zu erörtern. Dabei ergab sich; daß alle Länder und Verbände eine Änderung des § 35 BBauG im Interesse einer geordneten räumlichen und städtebaulichen Entwicklung ablehnten; insbesondere wurde auf die Gefahren einer Zersiedlung der Erholungslandschaft hingewiesen. Allgemein wurde bemerkt, daß die in der ersten Zeit nach dem Inkrafttreten des BBauG aufgetretenen Schwierigkeiten nicht mehr bestehen. In der „Deutschen Bauernkorrespondenz", dem offiziellen Organ des Deutschen Bauernverbandes, wurde am 15. 9. 1968 erklärt: „Die praktischen Erfahrungen haben gezeigt, daß Erleichterungen im Grundstücksverkehrsgesetz und im Bundesbaugesetz nicht erforderlich sind. Die bestehenden Regelungen erlauben bei sinngemäßer Handhabung durchaus, der städtischen Bevölkerung zu ermöglichen, sich im ländlichen Bereich einen zweiten Wohnsitz mit entsprechender Landumlage zu schaffen." Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die Länder, im Anschluß an ein Rundschreiben meines Hauses vom 28. 3. 1963, durch Erlasse die zuständigen Behörden eindringlich auf die Notwendigkeit einer praxisgerechten Handhabung des § 35 BBauG hingewiesen haben, die im Ergebnis nicht zu einem generellen Verbot jeder Bautätigkeit im Außenbereich führen darf. Härtefälle, die auftraten, konnten — und dies gilt vor allem für Baden-Württemberg - durch eine elastische Handhabung des § 35 BBauG befriedigend gelöst werden. Ungeachtet dessen wird bei der in Aussicht genommenen Novellierung des BBauG auch die Regelung des § 35 nochmals überprüft und dabei die besondere Problematik der bäuerlichen Betriebe berücksichtigt werden. Die Vorarbeiten für die Novellierung sind im Gange. Ihr Inhalt wird zum Teil jedenfalls auch durch die Ergebnisse bestimmt werden, die sich aus den Beratungen des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes ergeben. 982 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 16. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/222 Fragen A 79 und 80) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einkommensgrenze nach § 25 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. September 1965 überholt ist? Beabsichtigt die Bundesregierung diese Einkommensgrenze demnächst anzuheben? Auch die Bundesregierung ist der Meinung, daß die Einkommensgrenze des Zweiten Wohnungsbaugesetzes der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht mehr entspricht. Um eine größere Elastizität beim Zugang zu den Sozialwohnungen zu erreichen, ist daher auf meine Initiative schon durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1968 die Möglichkeit geschaffen worden, die Wohnberechtigungsgbescheinigung großzügiger auszustellen. Aufgrund dieser Regelung lassen die zuständigen Landesbehörden jetzt im allgemeinen eine Überschreitung der Einkommensgrenze um 10 %, zum Teil sogar um 20 % zu. Außerdem werden seit 1968 in zunehmendem Maße steuerbegünstigte Wohnungen gefördert, deren Mieten zwischen dem Mietniveau der Sozialwohnungen und dem der freifinanzierten Wohnungen liegt. Diese Wohnungen sind für Mieter bestimmt, deren Einkommen die bisherige Grenze bis zu einem Drittel übersteigt. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob eine entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen werden soll. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, daß mit der Aufstockung der Einkommensgrenze der Kreis der Wohnberechtigten gegenüber dem jetzigen Stand erweitert wird. Hier muß die Gefahr vermieden werden, daß dadurch die Wohnungssuchenden mit den geringsten Einkommen zugunsten derjenigen benachteiligt werden, die an der oberen Grenze des nach § 25 begünstigten Personenkreises liegen. Dies bedeutet allerdings, daß eine Heraufsetzung der Einkommensgrenze nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn für den dadurch entstehenden erhöhten Bedarf im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend mehr Mittel bereitgestellt werden können. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Orgaß (Drucksache VI/222 Frage A 81) : Wie weit sind die Bemühungen des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen gediehen, mit den Verbandsvertretern der Vermieter und der Mieter einen Entwurf eines neuen Mustermietvertrages zu konzipieren, den er bereits vor mehr als Jahresfrist mehrfach in der Öffentlichkeit angekündigt hat? Im Einvernehmen mit dem für das Mietvertragsrecht federführenden zuständigen Herrn Bundesminister der Justiz ist dem Institut für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft an der Universität Köln Ende November 1968 der Forschungsauftrag erteilt worden, in Zusammenarbeit mit den Vermieter- und Mieterorganisationen einen neuen Mustermietvertrag zu erarbeiten. Das umfangreiche Gutachten des Instituts ist in der vorigen Woche vorgelegt worden. Zur Zeit wird von dem Herrn Bundesminister der Justiz und meinem Hause geprüft, ob und inwieweit das vom Institut vorgeschlagene Muster als Beispiel für Inhalt und Gestaltung eines Mietvertrages bekanntgegeben werden kann. An der Erarbeitung eines Mustermietvertrages haben sich die Vermieterorganisationen nicht beteiligt, weil sie unter anderem die Ausarbeitung und Herausgabe eines Mustermietvertrages als unzulässige Empfehlung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ansehen. Ich darf tin diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, daß ein Mietvertragsmuster wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit im Mietrecht nicht verbindlich vorgeschrieben werden könnte. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/222 Frage A 86) : Erhalten Absolventen des Wehrersatzdienstes bei der Immatrikulation an den Universitäten die gleiche Vergünstigung (4/10 Punkte) wie die Bundeswehrabsolventen? Die Bewerber für die Zulassung zum Hochschulstudium in Fächern, in denen Zulassungsbeschränkungen bestehen, werden aufgrund von Richtlinien ausgewählt, die bisher leider weder in allen Bundesländern noch in allen Fächern einheitliche Kriterien für die Auswahl vorsehen. In Anbetracht dieser Vielfalt von Zulassungsbedingungen bemüht sich die Bundesregierung gegenwärtig um einen Überblick über alle Richtlinien, die bei der Auswahl von Studienbewerbern zugrunde gelegt werden. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, daß nicht alle Fakultäten abgeleisteten Wehrdienst bei der Zulassung in Form einer Gutschrift von Punkten berücksichtigen. In Fällen, in denen die durch die Ableistung von Wehrdienst verbrachte Zeit berücksichtigt wird, werden Bewerber, die anstelle des Wehrdienstes Ersatzdienst abgeleistet haben, soweit dies der Bundesregierung bekannt ist, nach den bestehenden Richtlinien auch gleichbehandelt. Die Bundesregierung hält es aber nicht für ausgeschlossen, daß es in der Vergangenheit gelegentlich zu einer unterschiedlichen Behandlung beider Gruppen bei Zulassungen gekommen ist. Die Bundesregierung würde, falls sie von abweichenden Regeln oder Fällen erfährt, unverzüglich versuchen, mit dem zuständigen Kultusministerium die Frage zu klären. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 983 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 16. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (Drucksache VI/222 Fragen A 87 und 88) : Treffen Pressemeldungen über die Arbeit von Gastarbeiterkindern und den mangelnden Schulbesuch dieser Kinder zu? Welche geeigneten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diese Mißstände zu beseitigen? Die Ende vergangenen Jahres beobachteten Pressemeldungen, die der Frage zugrunde liegen, basieren, ebenso wie die in der Frage des Herrn Abg. Graaff vom 18. 11. 1969 (BT-Drucks. VI/76, Frage A 108) zitierten Angaben, auf statistischem Material, das zwar in der Tendenz ähnlich, in den Einzelangaben jedoch nicht übereinstimmend ausgewertet ist. Die Kinder ausländischer Arbeitskräfte genießen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz gleichen Schutz wie deutsche Kinder. Selbst 14jährige dürfen, sofern sie nach deutschem Recht schulpflichtig sind, nicht beschäftigt werden. Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit werden von den örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörden verfolgt. Da das Schulwesen voll in die Zuständigkeit der Länder fällt, ist der Bund hier ausschließlich auf die vorliegenden Informationen der Länder angewiesen. Es ist sicher, daß die aufgrund des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 15. Mai 1964 ergriffenen Maßnahmen der Länder zu einer verstärkt wachsenden schulischen Betreuung der Kinder von Gastarbeitern geführt haben. Das Angebot umfaßt Übergangsklassen für ,die Grundschule und Teile der Hauptschule, Sprach- und Landeskundekurse in der jeweiligen Muttersprache sowie Fernunterricht. Lediglich in Räumen dünner Besiedlung und hoher Mobilität, in denen keine eigenen Klassen für jede Sprachengruppe eingerichtet werden können, mag es mitunter zu Äußerungen von Schulunlust kommen. Die Bundesregierung prüft, ob sie selbst über Möglichkeiten verfügt, schulpflichtige Kinder ausländischer Arbeitnehmer zu ermitteln; ein Beispiel wäre das Ausländerzentralregister, Diese Möglichkeiten könnten dann den Länderbehörden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Im übrigen betrachtet die Bundesregierung diesen Problemkreis als eine wichtige sozialpolitische Frage, der sie im Rahmen der gesamten Betreuung der Gastarbeiter eine hohe Priorität einräumt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/222 Frage A 90) : Welche ausländischen Tests gedenkt der Minister für Bildung und Wissenschaft bei der Zulassung zum Gesamthochschulbereich zu übernehmen, und wer soll in welchem Zeitraum unserem Bildungssystem entsprechende Tests für eine gerechtere Zulassung entwickeln, nachdem sich der Minister gegen das Losverfahren ausgesprochen hat? Die Ausgestaltung von Tests, deren Ergebnisse zur Objektivierung der Noten des Abiturzeugnisses als Kriterien bei der Auswahl von Studienbewerbern für Fächer mit unzureichender Ausbildungskapazität herangezogen werden sollen, ist eine Frage, die nur von Sachverständigen beantwortet werden kann. Die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung nach Art. 91 b GG die Erstellung derartiger Tests zu Unterstützen. Tests, die in anderen Ländern entwickelt wurden, werden kaum ohne Adaptionen übernommen werden können. Woran die Bundesregierung denkt, ist, die internationalen Erfahrungen zu nutzen und aus wissenschaftlichen und zeitlichen Gründen eine Adaption an die besonderen Verhältnisse unseres Landes anzuregen. Die Möglichkeiten werden dabei von Fach zu Fach unterschiedlich ausfallen. Zu diesem Zweck und zur Erarbeitung neuer Tests könnte ein von den Hochschulen getragenes wissenschaftlich selbständiges Institut errichtet werden, an dem neben Hochschullehrern auch Fachvertreter aus dem Schulbereich mitwirken müßten. Aufgabe eines solchen Instituts sollte die Vereinheitlichung und Objektivierung der Zulassungsanforderungen und die Adaption bzw. Ausarbeitung der Tests für die einzelnen Fächer sein. Der Wissenschaftsrat wird zu diesem Thema demnächst ins einzelne gehende Vorschläge unterbreiten. Im übrigen wird dieses Thema am 16. 1. bei der konstituierenden Sitzung des Planungsausschusses behandelt werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lampersbach (Drucksache VI/222 Fragen A 91, 92): Sind Klagen der Wirtschaft berechtigt, daß Geschäftspartner aus Ostblockstaaten, insbesondere aus Ungarn, mehrere Wochen auf ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland warten müssen, obwohl deutsche Staatsangehörige ohne langwierige Formalitäten in Ostblockstaaten, insbesondere nach Ungarn, einreisen können? Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zur Beschleunigung der Abwicklung der Formalitäten zu ergreifen? Es ist sichergestellt, daß die Auslandsvertretungen Angehörigen der osteuropäischen Staaten Aufenthaltserlaubnisse in der Form des Sichtvermerks für Besuchs- und Geschäftsreisen in die Bundesrepublik Deutschland bis zu einer Dauer von 3 Monaten spätestens 15 Tage nach Absendung des Antrags an die innerdeutschen Behörden erteilen können, wenn nicht im Einzelfall gewichtige Bedenken entgegenstehen. Gelegentliche Beschwerden über eine angeblich längere Bearbeitungsdauer haben sich schon in der Vergangenheit im allgemeinen als unbegründet erwiesen. Auf entsprechende Auskünfte des Bundesministers des Innern in den Fragestun- 984 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 den des Deutschen Bundestages vom 25. Mai 1966 (Bundestagsprotokoll V/1990), 23. November 1966 (Bundestagsprotokoll V/3417) und 26. April 1967 (Bundestagsprotokoll V/4848) darf ich hinweisen. Die Bundesregierung ist aber auch weiterhin jederzeit bereit, ihr namhaft gemachte Fälle zu überprüfen. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit können die zur Erteilung von Sichtvermerken befugten deutschen Auslandsvertretungen in den osteuropäischen Staaten bereits seit langem Sichtvermerke sofort bei Antragstellung erteilen, ohne irgendwelche Rückfragen zu halten. Die Handelsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ungarn wird voraussichtlich demnächst die Erteilung von Sichtvermerken übernehmen. Die Sonderregelung für Eilfälle wird dann auch auf Ungarn ausgedehnt werden. Die Bundesregierung ist laufend bemüht, das Sichtvermerksverfahren noch mehr zu beschleunigen. Immerhin sind aber an dem Prüfungsverfahren jeweils mehrere je nach dem Einreisezweck unterschiedliche — innerdeutsche Stellen beteiligt. Ihre Prüfung nimmt naturgemäß regelmäßig mehrere Tage in Anspruch. Rechnet man noch einige weitere Tage für die Übersendung der Anträge vom Ausland her sowie die Übermittlung von Anträgen und Informationen zwischen den innerdeutschen Behörden dazu, so ergibt sich rasch ein Zeitraum von zwei Wochen. Das gesamte Verfahren ist bereits so weit rationalisiert worden, daß eine weitere Abkürzung derzeit kaum mehr möglich erscheint. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Cramer (Drucksache VI/222 Frage A 93) : ist die Bundesregierung bereit, bei den Jubiläumszuwendungen gem. § 39 BAT, § 45 MTB II an Angestellte und Arbeiter des Bundes und der Länder auf die Dienstzeit im öffentlichen Dienst auch das vor Vollendung des 18. Lebensjahres bei kommunalen Körperschaften zurückgelegte Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis anzurechnen, wenn sich durch die Zusammenrechnung eine Gesamtdienstzeit von 50 Jahren ergibt? Die Bundesregierung ist gerne bereit, die von Ihnen angesprochene Frage bei den alsbald aufzunehmenden Tarifverhandlungen über eine Änderung des Bundes-Angestelltentarifvertrages — BAT — zu prüfen. Wie Sie wissen, haben die Gewerkschaften den BAT zum 31. Dezember 1969 gekündigt. Nach Auffassung der Bundesregierung könnte — wenn man Ihrer Anregung entsprechen wollte — die von Ihnen angestrebte Regelung aber nicht nur auf die Fälle eines 50 jährigen Dienstjubiläums beschränkt werden, sondern müßte auch auf das 25-und 40jährige Jubiläum erstreckt werden. Ich darf noch darauf hinweisen, daß eine Verbesserung bei der Berechnung der Jubiläumsdienstzeit nicht allein im Bereich der Bundesverwaltung eingeführt werden könnte, sondern im Interesse des von der Bundesregierung stets angestrebten einheitlichen Tarifgefüges für den gesamten öffentlichen Dienst zu treffen wäre. Mein Haus hat deshalb vor einer tariflichen Änderung auch ein Einvernehmen mit den übrigen öffentlichen Arbeitgebern — nämlich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände — herbeizuführen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache VI/222 Frage A 96) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem schwedischen Beispiel zu folgen und die Verwendung von Einwegflaschen, deren Beseitigung vor allem für die Kommunen eine erhebliche Belastung darstellt, zu untersagen? Die Bundesregierung sieht z. Z. keinen ausreichenden Grund, die Verwendung von Einwegflaschen zu untersagen. Diese Meinung der Bundesregierung stützt sich auf eingehende Untersuchungen der Zentralstelle für Abfallbeseitigung des Bundesgesundheitsamtes, die bereits im Jahre 1966 eingeleitet wurden. Zur weiteren Klärung wurden außerdem im Juli 1969 Verhandlungen mit Fachleuten der Abfallbeseitigung und Vertretern sowohl der Länder als auch der einschlägigen Industrie und ihrer Verbände geführt. Ferner ist an das Battelle-Institut in Frankfurt im Jahre 1969 ein spezieller Untersuchungsauftrag „über den zukünftigen Anfall von Kunststoffabfällen und die Folgerungen für die Abfallbeseitigung" vergeben worden. Hierzu liegt jetzt ein Abschlußbericht vor, der in Kürze veröffentlicht wird. Die Bundesregierung verfolgt also die Entwicklung auf diesem Gebiet genau. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gewandt (Drucksache VI/222 Frage A 97) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Parlament ihre Vorstellungen über neue Verwaltungsmodelle vorzulegen? Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, was Sie, Herr Kollege unter „Vorstellungen über neue Verwaltungsmodelle" verstehen. Ich gehe davon aus, daß nicht an Modelle gedacht ist, die nur Denkhilfen auf dem Wege zu konkreten Lösungen darstellen. Es kommt Ihnen sicher auf die konkreten Lösungsmöglichkeiten an. Hierzu darf ich darauf hinweisen, daß das Bundeskabinett — wie schon die frühere Bundesregierung — einen Kabinettausschuß für die Reform der Struktur von Bundesregierung und Bundesverwaltung eingesetzt hat. Der Kabinettausschuß bedient sich zur Ausarbeitung von Reformvorschlägen einer interministeriell zu- Deutscher Bundestag — 6, Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 985 sammengesetzten Projektgruppe, die ihrerseits Experten aus den verschiedensten Bereichen hinzuzieht. Die Projektgruppe steht jetzt vor der Aufgabe, das Problem einer Regierungs- und Verwaltungsreform in voller Breite anzugehen, einen umfassenden Katalog konkreter Einzelziele aufzustellen und nach deren Billigung Vorschläge zu erarbeiten, die der Verwirklichung dieser Ziele dienen sollen. Die Projektgruppe wird nicht im Verborgenen arbeiten, sondern von der Festlegung an bis hin zu den Vorschlägen die Diskussion mit allen interessierten Kreisen und besonders den politischen Mandatsträgern suchen. Hierdurch soll eine breite Informationsbasis geschaffen werden, die es im übrigen auch ermöglicht, zu dem sicher notwendigen Informationsaustausch auf den Gebieten der Parlamentsreform sowie der Regierungs- und Verwaltungsreform zu gelangen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache VI/222 Frage A 100) : Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne der Empfehlung 564 (1969), die von der Beratenden Versammlung des Europarates am 30. September 1969 angenommen wurde, Maßnahmen zu ergreifen, um ausländischen Flüchtlingen, die sich bereits seit längerer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern? Die meisten Gesichtspunkte, die in der Empfehlung 564 (1969) der Beratenden Versammlung des Europarates enthalten sind, finden bereits jetzt in der Bundesrepublik Beachtung. Schon auf Grund des Abkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Art. 34) und des zu diesem Abkommen ergangenen Protokolls vom 31. Januar 1967 soll die Einbürgerung der Flüchtlinge soweit wie möglich erleichtert werden. Dieser Forderung wird durch die Einbürgerungspraxis in der Bundesrepublik Rechnung getragen. Das Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 8. September 1969 hat die Einbürgerung ausländischer Ehegatten deutscher Staatsangehöriger erleichtert. Dies wird sich gleichfalls im Sinne der Empfehlung des Europarates auswirken. Ob ,es möglich sein wird, weitere Erleichterungen zu gewähren, wird von einer Bund- Länder-Kommission, die zur Erörterung grundsätzlicher Einbürgerungsfragen gebildet worden ist, in Kürze eingehend geprüft werden. Dies geschieht schon auf Grund eines dem Hohen Haus vorliegenden Berichtes des Ausschusses für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge vom 19. März des vergangenen Jahres (Drucksache V/3988). Die 'Bundesregierung wird nach Vorliegen der Arbeitsergebnisse der genannten Kommission zu den Anregungen der Empfehlung 564 (1969) Stellung nehmen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/222 Frage A 101) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß bei der Umstellung des Meldewesens auf elektronische Datenverarbeitung eine gewisse Liberalisierung unserer im Vergleich zu Großbritannien und den USA sehr strengen Bestimmungen über die Meldepflicht eingeführt und z. B. die für viele unverständliche Vorschrift abgeschafft wird, wonach neben der Unterschrift des neuen Wohnungsgebers im Anmeldebogen auch die des bisherigen Vermieters gefordert wird? Die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung im Meldewesen hat in erster Linie den Zweck, die Verwaltung zu rationalisieren. Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß hierdurch auch Erleichterungen für den Bürger eintreten. Vor allem sollen die melderechtlichen Verpflichtungen vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Meldescheine neu gestaltet werden müssen. Schon auf den jetzt verwendeten Anmeldescheinen, die durch Landesrecht vorgeschrieben sind, wird die Unterschrift des bisherigen Wohnungsgebers nicht verlangt. Ein Teil der Länder verlangt diese allerdings auf den Abmeldescheinen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Picard (Drucksache VI/222 Frage A 103) : Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, die nach übereinstimmender Auffassung vieler Ärzte und Wissenschaftler das menschliche Nervensystem, die Muskulatur und die Geschlechtsorgane schädigenden Bleizusätze im Treibstoff für Kraftfahrzeuge zu unterbinden oder wenigstens erheblich zu reduzieren? Es ist mir bekannt, daß durch Bleizusätze zu Treibstoffen Gesundheitsgefahren verursacht werden können, wenn dadurch die Belastung des Menschen und seiner Umwelt stark erhöht wird. Untersuchungen im In- und Ausland zeigen jedoch, daß akute Gefahren, die sofortige Maßnahmen erfordern, zur Zeit noch nicht bestehen. Ich halte es trotzdem für erforderlich, den Bleigehalt im Treibstoff soweit wie möglich herabzusetzen, weil der Mensch auch aus anderen Quellen, z. B. aus der Nahrung, Blei aufnimmt. Die Verminderung der Verunreinigung der Luft durch Bleiverbindungen in Treibstoffen ist ein weltweites Problem, das nicht im nationalen Alleingang gelöst werden kann. In großangelegten Forschungsprogrammen wird dieses Problem eingehend geprüft. Die Bundesrepublik arbeitet hier mit den USA eng zusammen. Darüber hinaus wird diese Frage in den zuständigen Gremien der internationalen Organisationen (z. B. OECD und Europarat) unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesrepublik abgehandelt. Eigene Initiativen der Bundesregierung dienen der Entwicklung von klopffesten Brennstoffen, denen kein oder nur sehr wenig Blei zugesetzt werden muß. Ergebnisse sind hier wahrscheinlich noch im Laufe dieses Jahres zu erwarten. 986 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (Drucksache VI/222 Fragen A 104, 105) : Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, den Gewerkschaften ein Angebot für die Erhöhung der Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten in Bund, Ländern und Gemeinden zu unterbreiten, das eine Mindesterhöhung von 100 DM in allen Vergütungs- und Lohngruppen vorsieht? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Gewerkschaften, daß eine prozentuale Erhöhung der Löhne und Gehälter den steigenden Belastungen der Arbeitnehmer, insbesondere der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen, nicht voll gerecht wird? Am 14./15. Januar haben Bund, Länder und Gemeinden mit den zuständigen Gewerkschaften Einvernehmen darüber erzielt, die Grundvergütungen und Ecklöhne der im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres um 8 v. H. zu erhöhen. Für die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen sehen strukturelle Maßnahmen zusätzliche sozialbezogene Vergünstigungen vor. Außerdem ist es erstmals gelungen, für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes die Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen zu vereinbaren, die zunächst — in Höhe von monatlich 13,— DM — auf die Angestellten und Arbeiter beschränkt bleiben sollen, deren Einkommen im Januar den Betrag von 1000,— DM nicht überschreitet. Durch die Vereinbarung dieser linearen, strukturellen und vermögensbildenden Verbesserungen konnte die Forderung der Gewerkschaften nach einer Erhöhung der Vergütungen und Löhne um monatlich mindestens 100,— DM in allen Vergütungs- und Lohngruppen praktisch erfüllt und den besonderen Belangen der Arbeitnehmer der unteren Einkommensgruppen in, wie ich meine, befriedigender Weise Rechnung getragen werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/222 Frage A 107) : Beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr, eine Entscheidung bezüglich des Bundesleistungszentrums für Eiskunstlauf zu treffen, nachdem alle Argumente für deren Standort in Oberstdorf sprechen und die Zeit im Hinblick auf die Olympischen Spiele so fortgeschritten ist, daß höchste Eile für eine Entscheidung geboten ist? Mein Haus hat in der Vergangenheit bereits mehrfach seine Bereitschaft erklärt, den Bau eines Bundesleistungszentrums für Eiskunstlauf finanziell zu unterstützen. Bisher konnte jedoch noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden, weil zwischen den Beteiligten (Deutsche Eislauf-Union, Deutscher Sportbund, Freistaat Bayern) Meinungsverschiedenheiten über den Standort des Leistungszentrums bestehen. Als mögliche Standorte sind Oberstdorf, München, Frankfurt und Ludwigshafen genannt worden. Der Deutsche Sportbund hat gegen die Absicht der Deutschen Eislauf-Union, das Bundesleistungszentrum in Oberstdorf zu errichten, Bedenken erhoben und den Fachverband gebeten, die Planungen nochmals zu überprüfen. Im übrigen erscheint mir Ihre Ansicht, daß alle Argumente zugunsten Oberstdorf als Standort eines Bundesleistungszentrums für Eiskunstlauf sprechen, auch jetzt noch nicht unumstritten. Dies ergibt sich schon daraus, daß der Deutsche Sportbund und der Landessportbund Bayern sich weiterhin für einen anderen Standort aussprechen. Auch das Land Bayern hat sich bisher noch nicht im positiven Sinne über das Vorhaben in Oberstdorf geäußert. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krammig (Drucksache VI/222 Frage 110): Welche Gründe hindern die Bundesregierung daran, die Schonfrist des § 1 Abs. 1 VOStSäumG, die für die Bezahlung verschiedener Steuerarten und der Umsatzsteuer gewährt wird, nicht auch bei der Bezahlung der Verbrauchsteuern einzuräumen? Die Verordnung zum Steuersäumnisgesetz ist durch die Änderungsverordnung vom 9. 6. 1969, die im Bundesgesetzblatt vom 13. 6. 1969 S. 539 veröffentlicht worden ist, bereits dahin geändert worden, daß die fünftägige Schonfrist nunmehr für alle Steuern, also auch Verbrauchsteuern uneingeschränkt gilt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache VI/222 Fragen A 112, 113): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Ausschusses für Außenwirtschaftspolitik des Europäischen Parlaments, zur Förderung des Handels mit den Entwicklungsländern in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eine allmähliche Senkung der Verbrauchsteuern auf Tropenprodukte anzustreben? Wie beurteilt die Bundesregierung die Schätzungen des INRA-Europainstituts und der FAO, nach denen in der Bundesrepublik Deutschland eine Abschaffung der Kaffeesteuer eine Zunahme des Verbrauchs von 10 bis 14 %o bewirken würde? Die Bundesregierung hält den Vorschlag, die Verbrauchsteuern auf tropische Produkte, insbesondere auf Kaffee, allmählich zu senken, im gegenwärtigen Zeitpunkt aus Haushaltsgründen für kaum geeignet, den Handel der Entwicklungsländer wesentlich zu fördern. Nach den Gutachten von 3 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 987 deutschen wirtschafts-wissenschaftlichen Instituten würde die gänzliche Beseitigung der Kaffeesteuer im Jahre 1968 nur eine Einfuhrsteigerung von 6 bis 10 v. H. = höchstens etwa 100 Mio DM zur Folge gehabt haben. Der Steuerausfall von 1044 Mio DM würde dazu in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Das INRA-Europa-Institut und die FAO haben für die Nachfrageelastizität des Kaffees ähnliche Werte ermittelt wie die deutschen Institute. Die Bundesregierung glaubt daher nicht, daß der Verbrauch bei Beseitigung der Kaffeesteuer um mehr als 10 v. H. zunehmen würde. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/222 Frage A 114): Trifft es zu, daß Eltern von Kindern, die weiterführende Schulen besuchen, die Fahrkosten erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres der Kinder bei der Steuerberechnung geltend machen können, während Eltern, die ihre Kinder auf Internatsschulen schicken können, den vollen Betrag absetzen dürfen, und wird die Bundesregierung darauf hinarbeiten, diese gerade Arbeitnehmer auf dem Lande beschwerende Regelung zu ändern? Es trifft nicht zu, daß für Steuerpflichtige mit Kindern, die weiterführende Schulen besuchen, die durch den Schulbesuch entstehenden Fahrtkosten steuerlich erst berücksichtigt werden, wenn die Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es ist auch nicht richtig, daß Steuerpflichtige, deren Kinder Internatsschulen besuchen, die dadurch entstehenden Kosten steuerlich voll absetzen können. Richtig ist vielmehr folgendes: Nach dem Einkommensteuerrecht stehen dem Steuerpflichtigen Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren zu. Auf Antrag werden dem Steuerpflichtigen Kinderfreibeträge u. a. auch für über 18 Jahre und noch nicht 27 Jahre alte Kinder gewährt, die überwiegend auf Kosten des Steuerpflichtigen unterhalten und für einen Beruf ausgebildet worden sind. Durch den Kinderfreibetrag werden — mit Ausnahme der Kosten für die auswärtige Unterbringung von in der Berufsausbildung stehenden Kindern — in pauschaler Form alle üblichen Aufwendungen des Steuerpflichtigen für den Unterhalt, die Erziehung und die Berufsausbildung der Kinder, einschließlich der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten, z. B. Fahrtkosten, abgegolten. Daneben werden auf Antrag Mehraufwendungen für eine auswärtige Unterbringung, einschließlich Fahrtkosten, eines in Berufsausbildung befindlichen Kindes durch die Berücksichtigung eines Pauschbetrages von 1200 DM jährlich als außergewöhnliche Belastung abgegolten. Die hierdurch eintretende Steuerersparnis stellt regelmäßig nur einen geringen Beitrag gemessen an dem tatsächlichen Aufwand für eine auswärtige Unterbringung dar. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gewandt (Drucksache VI/222 Frage A 115) : Treffen österreichische Presseberichte zu, die behaupten, ein Mitglied des Beratungsteams des Bundeskanzlers für neue Verwaltungsmodelle habe erklärt: „Das Parlament kann zu einem Störfaktor für die ,rationale Politik werden und die Wahlen seien bei langfristigen Planungen ein zweifelhaftes Instrument?" Herr Dr. Limpe, um den es sich hier m. E. handelt, ist — wie schon unter Bundeskanzler Kiesinger — einer der wissenschaftlichen Berater des Planungsstabes im Bundeskanzleramt und der interministeriell zusammengesetzten Projektgruppe für die Regierungs- und Verwaltungsreform beim Bundesministerium des Innern. Die österreichischen Presseberichte über seine angeblichen Äußerungen treffen nicht zu. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 15. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/222 Fragen A 116 und 117) : Trifft es zu, daß Zeitschriften und Zeitungen der Kriegsopferverbände die Aufnahme des Inserats des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung „Mehr soziale Gerechtigkeit für die Kriegsopfer" mit der Begründung abgelehnt haben, daß sie eine objektive Unterrichtung des betroffenen Personenkreises wünschen und nicht die Veröffentlichung einseitiger Propaganda über eine enttäuschende Entscheidung der SPD und der FDP? Welche Kosten sind durch obengenanntes Inserat entstanden? Sie haben insoweit recht, als eine Zeitschrift der Kriegsopferverbände, nämlich die Zeitschrift „Wille und Weg", die vom VdK-Landesverband Bayern in einer Auflage von 406 000 herausgegeben wird, die Aufnahme der Anzeige abgelehnt hat. In der Begründung der Redaktion heißt es, daß die Verlagsleitung die Genehmigung versagt habe, weil die Anzeige nach Meinung des VdK-Landesverbandes Bayern im Gegensatz zu den Bemühungen des Landesverbandes stehe. Die Redaktion hat es ausdrücklich bedauert, den Auftrag nicht ausführen zu können. Demgegenüber haben folgende Zeitschriften der Kriegsopferverbände die Anzeige übernommen: a) „Deutsche Kriegsopferzeitung" (Bund Deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegshinterbliebenen) b) „Die Fackel" (Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands) c) „Der Heimkehrer" (Organ des Verbandes der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermißtenangehörigen Deutschlands) d) „Der Kriegsblinde" (Bund der Kriegsblinden Deutschlands) 988 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 e) „Reichsbund" (Zentralorgan des Reichsbundes der kriegs- und zivilbeschädigten Sozialrentner und Hinterbliebenen) f) „Die Kriegsopferversorgung" (Walter Stutz-Verlag) g) „Kameradengruß" (Organ des Bundes Hirnverletzter, Kriegs- und Arbeitsopfer e. V.) Die Gesamtauflage dieser Blätter beträgt rd. 1,79 Millionen. Die Kosten dieser Anzeigenaktion werden rd. 32 000,— DM betragen. Eine genauere Zahl kann ich noch nicht nennen, weil die Abrechnung noch nicht erfolgt ist. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Dahrendorf vom 14. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache VI/222 Frage A 125) : Was gedenkt die Bundesregierung außer den bisher bekanntgewordenen großen Anstrengungen noch zu tun, um nähere Auskünfte über das Schicksal der in Nordvietnam gefangengehaltenen deutschen Malteserhelfer zu erhalten? Die letzten Appelle der Bundesregierung an die Verantwortlichen Nordvietnams, der Nationalen Befreiungsfront und ihrer Verbündeten, die in Gefangenschaft befindlichen Angehörigen des Malteser Hilfsdienstes freizulassen, blieben bisher ohne jedes Echo. Das gleiche gilt für ihre vorhergehenden Bemühungen über befreundete Regierungen und andere Stellen, eine Nachricht über die Vermißten zu erhalten. In der Vergangenheit hat sich die Bundesregierung dabei der Vermittlung befreundeter Regierungen und internationaler humanitärer Organisationen bedient, die über Kontakte zu den zuständigen Stellen Nordvietnams, bzw. der FNL verfügen. Über diese vorhandenen Kanäle wird weiter versucht, Auskünfte über das Schicksal der Helfer zu erlangen, auch wenn die Erfolgsaussichten dafür gering erscheinen. In ähnlichen Fälle blieben die Bemühungen anderer Staaten mit direkten Verbindungen zu Nordvietnam bzw. der FNL ohne Ergebnis. Zur Zeit werden seitens der Bundesregierung Überlegungen angestellt, welche internationale Organisationen oder Persönlichkeiten noch eingeschaltet werden könnten. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Dahrendorf vom 16. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ott (Drucksache VI/222 Fragen A 126, 127) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des „St. Galler Tagblattes" vom 6. Dezember 1969 zur beabsichtigten Schließung des deutschen Konsulats in St. Gallen? Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung, das deutsche Konsulat in St. Gallen zu schließen in einem Zeitpunkt, in welchem andere Länder in St. Gallen neue Konsulate eröffnen? Die Bundesrepublik Deutschland unterhält auf allen Gebieten zur Schweiz außerordentlich enge gutnachbarliche Beziehungen. Soweit die Pflege dieser Beziehungen eine außenpolitische Aufgabe ist, obliegt sie in erster Linie der Deutschen Botschaft in Bern und unseren berufskonsularischen Vertretungen in der Schweiz, den Generalkonsulaten in Basel, Genf und Zürich. Einem Wahlkonsulat kommt insoweit nur eine Nebenfunktion zu. Bei Auflösung des Wahlkonsulats St. Gallen werden dessen Aufgaben, vor allem die Betreuung der deutschen Staatsangehörigen, von dem gut ausgestatteten Generalkonsulat Zürich uneingeschränkt übernommen werden können. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen uns und der Ostschweiz sind bei der Handelskammer Deutschland-Schweiz in Zürich in besten Händen. Das Wahlkonsulat St. Gallen ist hierbei praktisch nicht eingeschaltet. Ich teile daher die Sorge des St. Galler Tagblattes nicht, daß die Schließung des Wahlkonsulats St. Gallen nachteilige Wirkungen für die deutsch-schweizerischen Beziehungen oder für die Betreuung der deutschen Landsleute in der Ostschweiz haben kann. Im Zuge der Reform des Auswärtigen Dienstes ist beabsichtigt, gewisse Auslandsvertretungen zu schließen und ihre Aufgaben Nachbarvertretungen zu übertragen, sofern politische Gründe nicht entgegenstehen. Durch eine solche Konzentration wird unser Auswärtige Dienst nicht nur zweckmäßiger, sondern auch wirtschaftlicher arbeiten können. Außerdem hoffen wir, wechselnden Schwerpunkten in unseren auswärtigen Beziehungen besser gerecht werden zu können. Die geringen Entfernungen und die vorzüglichen Kommunikationsmöglichkeiten in der Schweiz rechtfertigen es, ale Konsulargeschäfte im Nordost-schweizer Raum von Zürich aus erledigen zu lassen. Es ist vorgesehen, zur Erleichterung der Kontakte mit den deutschen Staatsangehörigen in St. Gallen regelmäßig Konsularsprechtage abzuhalten. Die Durchführung solcher Sprechtage hat sich seit langem bewährt, z. B. von Zürich aus in Davos und von Basel aus in Luzern. In St. Gallen unterhält Italien ein Berufskonsulat, Frankreich eine Konsularagentur; über die Errichtung anderer Konsulate in St. Gallen ist bisher nur bekannt, daß die zuständigen österreichischen Stellen die Einrichtung eines Wahlkonsulats prüfen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenze (Attendorn) (Drucksache VI/128 Frage A 128) : Ist im Rahmen der NATO bereits die jederzeit einsatzbereite Seestreitmacht im Mittelmeer gebildet worden, die der Rat der Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 989 WEU in seiner Antwort vom 30. Mai 1969 auf die Empfehlung 177 der Versammlung der WEU über die Sicherheit im Mittelmeer und im Vorderen Orient angekündigt hat? Ja. Der Ausschuß für Verteidigungsplanung der NATO auf Ministerebene hat in seiner Sitzung vom 28. Mai 1969 SACEUR beauftragt, mit den interessierten Staaten in Verhandlungen über die Aufstellung des Maritimen Eingreifverbandes Mittelmeer der NATO einzutreten. Der Verband wird, anders als der Maritime Eingreifverband Atlantik der NATO, der regelmäßige Übungen abhält, nur auf besondere Anforderung aktiviert, Die beteiligten Staaten benennen bestimmte schwimmende Einheiten zu diesem Zweck. Der Verband ist damit jederzeit einsatzbereit. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vorn 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Draeger (Drucksache VI/222 Frage A 129) : Wird die Bundesregierung im Ministerkomitee des Europarates dafür eintreten, daß die Beratungen über den Neubau des Europahauses in Straßburg so bald wie möglich abgeschlossen und dabei die Anregungen berücksichtigt werden, die von der Beratenden Versammlung bereits 1967 ausgearbeitet wurden? Über die Frage des Neubaus werden die Ministerbeauftragten in Straßburg in Kürze die Beratungen wiederaufnehmen, nachdem die französische Regierung vor kurzem ihre Bereitschaft erklärt hat, ein eventuelles Bauvorhaben durch eine Anleihe von 70 Mio Ffrs zu unterstützen. Ich möchte aber nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung, die mit einem Beitrag von etwa 17 % des Gesamthaushaltes zu den Haupt-Beitragszahlern des Europarates gehört, durch ein Gesamtbauvorhaben in der Höhe von etwa 70 Mio Ffrs in einer Weise belastet würde, die bei der bekannten sehr schwierigen Haushaltslage des Bundes wohl kaum zu vertreten ist. Wie Sie wissen — ich darf mich hier auch auf das Schreiben des Herrn Bundesfinanzministers a. D. Dr. h. c. Strauß an Sie vom 4. 9. 1968 beziehen — hat die Bundesregierung schon vor längerer Zeit nach eingehender Prüfung des Projektes auch an Ort und Stelle konkrete Vorschläge für den Neubau eines Bürogebäudes gemacht. Sie hat diese Vorschläge im Rahmen der Ministerbeauftragten und gegenüber dem Generalsekretär des Europarates zuletzt bei seinem Besuch in Bonn im Mai 1968 gemacht. Angesichts der jetzt erfolgten französischen Zusage einer Anleihe, die noch präzisiert werden wird, bleibt auch die Reaktion der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates abzuwarten. Erst dann kann von der Bundesregierung endgültig entschieden werden, ob sie sich zur Revision ihres bisherigen Standpunktes in der Lage sieht. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 15. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (Drucksache VI/222 Frage 130) : Entspricht eine Verlautbarung der „Bonner Seite" des Zürcher Wirtschaftsbriefes vom 13. Dezember 1969 (AG für Unternehmerberatung, Beckmeier Redaktion, 87 Küsnacht/Schweiz) den Tatsachen, wonach bei der Unterzeichnung des Atomsperrvertrages in Moskau die Sowjetregierung die Vorbehalte der Bundesregierung nicht zur Kenntnis genommen und zur Verdeutlichung dieser Zurückweisung den Herrn Deutschen Botschafter gezwungen haben soll, das Dienstsiegel von der Ausfertigung der deutschen Vorbehalte zu entfernen? Bei der Verlautbarung des zitierten Wirtschaftsbriefes vom 13. Dezember 1969 handelt es sich um die Neuauflage einer Meldung, die acht Tage zuvor über denselben Vorgang erstmals im ,,Generalanzeiger" veröffentlicht wurde. Die erste Meldung war Gegenstand einer Frage, die in der Fragestunde vom 12. Dezember 1969 beantwortet wurde. Die Bundesregierung darf auf die damalige Antwort verweisen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 14. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserlautern) (Drucksache VI/222 Frage A 131) : Ist es richtig, daß, wie Die Welt am 9. Januar 1970 berichtet, der Botschaftsrat Wolff trotz der laufenden Verhandlungen mit der Sowjetunion und trotz dessen hervorragender Sachkenntnis deshalb abgelöst wird, weil er „bei dem Wahlkampfbesuch des FDP-Vorstandes in Moskau 1969 in einem Rundgespräch mit Scheel starke Zweifel hat erkennen lassen, ob der FDP-Vorsitzende eine stichhaltige und seriöse Rußlandpolitik betreibe"? Nein. Botschaftsrat Erster Klasse Wolff ist versetzt worden, weil er bereits mehr als vier Jahre an diesem schwierigen Posten tätig ist. Dies ist im Auswärtigen Dienst üblich. Gegen Ende der Vorverhandlungen über den Abschluß eines Gewaltverzichtsvertrages soll er durch Botschaftsrat Erster Klasse Dr. Peckert, einen erfahrenen Sowjetunionkenner, abgelöst werden. Dr. Peckert wird etwa vier Wochen von seinem Vorgänger in sein neues Aufgabengebiet eingeführt werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 14. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache VI/222 Frage A 132) : Glaubt die Bundesregierung, daß die Ablösung von Botschaftsrat Rudolf Wolff von seinem gegenwärtigen Posten bei der Deutschen Botschaft in Moskau ihre Verhandlungsposition bei den Gewaltverzichtsverhandlungen verstärkt? Die Versetzung von Botschaftsrat Erster Klasse Wolff auf einen anderen Posten wird die deutsche Verhandlungsposition gegenüber der sowjetischen Regierung nicht beeinträchtigen. 990 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 Im höheren auswärtigen Dienst gilt die Regel, daß seine Angehörigen alle drei bis vier Jahre den Dienstposten wechseln. Dies gilt besonders für so schwierige Dienstorte, wie es die Botschaft Moskau ist. Das Auswärtige Amt bemüht sich, die Nachfolger jeweils so auszuwählen, daß die jeweilige Vertretung ohne Schwierigkeiten ihren Aufgaben nachkommen kann. Der Nachfolger für Herrn Wolff, Botschaftsrat Erster Klasse Dr. Peckert, ist ein erfahrener Sowjetunionkenner, der zudem von Mitte Januar bis Mitte Februar 1970 von Herrn Wolff in Moskau in sein neues Arbeitsgebiet eingeführt wird. Ein Wechsel auf die Stelle des politischen Referenten an der Botschaft zu einem späteren Zeitpunkt, d. h. nach Beginn der eigentlichen Verhandlungen über ein Gewaltverzichtsabkommen, verbietet sich, da dann ein eingearbeiteter Fachmann dem Leiter der Botschaft Moskau zur Seite stehen muß. Im übrigen darf nicht übersehen werden, daß verantwortlicher Leiter der deutschen Verhandlungsgruppe in Moskau Botschafter Dr. Allardt ist, der im Falle der Abwesenheit von dem Gesandten vertreten wird. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (Drucksache VI/222 Fragen B 1 und 2) : ist die Behauptung des Ausgleichsamtes Berlin-Zehlendorf berechtigt, daß eine Anerkennung von Hauptentschädigung für Zonenschäden nach § 243 Abs. 2 LAG in der Fassung des 21. AndG LAG vom 18. August 1969 vorerst nicht möglich ist, weil die Ausgleichsämter „noch keine entsprechenden Anweisungen für die Durchführung haben"? Stimmt die Behauptung des Landesausgleichsamts Berlin, daß in absehbarer Zeit nicht mit der Auszahlung der Hauptentschädigung für Zonenschäden nach § 243 Abs. 2 LAG gerechnet werden kann, weil das Verfahren nach dem 21. ÄndG LAG „ungeheuer kompliziert" sei, und daß nur eine Gesetzesänderung hier Ah-hilfe schaffen kann? Die Ihren beiden Fragen zugrunde liegenden angeblichen Behauptungen des Landesausgleichsamtes Berlin und des Ausgleichsamtes Berlin-Zehlendorf sind der Bundesregierung nicht bekanntgeworden. Rückfragen bei der Ausgleichsverwaltung konnten leider zum Teil zu keinen präzisen Ergebnissen führen, da von Ihnen nicht angegeben worden ist, zu welchem Zeitpunkt diese Behauptungen aufgestellt worden sind und wer sie geäußert hat. Zu 1. Wie mir der Präsident des Bundesausgleichsamtes hierzu berichtet, hat das Ausgleichsamt Berlin-Zehlendorf nach Mitteilung seines Leiters die in der Frage enthaltene Erklärung nicht abgegeben. Es sei aber möglich, daß vor Bekanntwerden des Rundschreibens des Bundesausgleichsamtes vom 8. Oktober 1969 zur 21. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz, die am 30. September 1969 in Kraft getreten ist, Mitarbeiter des Amtes sich in dieser oder ähnlicher Weise geäußert hätten. Dieses Änderungsgesetz bestimmt u. a., daß eine Hauptentschädigung für Zonenschäden erst ab 1970 gewährt werden darf. Die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung der Feststellung von Zonenschäden hat der Präsident des Bundesausgleichsamtes bereits Anfang Oktober 1969 herausgegeben. Für die Zuerkennung der Hauptentschädigung sind die seit langem bestehenden Durchführungsbestimmungen anwendbar. Die gesetzlichen Beschränkungen bei der Gewährung der Hauptentschädigung für Zonenschäden durch Einkommens- und Vermögensgrenzen erfordern zwar eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die demnächst vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet wird. Wegen der zahlreichen schwierigen Einzelfragen, die bei der Fertigstellung des Entwurfs hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensgrenzen zu klären waren, konnte diese Verordnung bisher noch nicht verabschiedet werden. Unabhängig davon ist aber die Ausgleichsverwaltung in der Lage und durch den Präsidenten des Bundesausgleichsamtes angewiesen worden, vor Inkrafttreten der Rechtsverordnung diejenigen Fälle zu bearbeiten und zu entscheiden, in denen das Einkommen und das Vermögen der Antragsteller offensichtlich unter den im Gesetz festgesetzten Grenzen liegen. Diese Ansprüche sind ohnehin gemäß § 252 Abs. 6 zweiter Halbsatz LAG in Verbindung mit § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 LAG bevorzugt zu befriedigen. Zu 2. Nach Feststellung des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes hat das Landesausgleichsamt Berlin die Behauptung nicht aufgestellt, daß in absehbarer Zeit mit der Auszahlung der Hauptentschädigung für Zonenschäden nicht gerechnet werden könnte. Es hat im Gegenteil im Zusammenhang mit den vom Präsidenten des Bundesausgleichsamtes getroffenen Regelungen in einer Besprechung mit den Bediensteten der Ausgleichsämter im Dezember 1969 erläutert, welche Fälle schon vor Erlaß der oben erwähnten Rechtsverordnung erledigt werden können. Bekanntlich sind gesetzliche Regelungen, in denen die Ansprüche durch Einkommens- und Vermögensgrenzen eingeschränkt sind, in der Durchführung für die Verwaltung schwierig. Wie ich bereits in der Plenarsitzung des Hohen Hauses am 12. Dezember 1969 im Zusammenhang mit der ersten Beratung des von Ihrer Fraktion eingebrachten Entwurfs eines 23. Gesetzes zur .Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (BT-Drucksache VI/119) ausgeführt habe (vgl. Sitzungsprotokoll S. 792 D ff.), ist geplant, bereits im ersten Halbjahr 1970 einen Regierungsentwurf mit Verbesserungen bei der Gewährung der Hauptentschädigung für Zonenschäden vorzulegen. Hierbei wird dann selbstverständlich auch geprüft werden, welche Vereinfachungen hei den durch die 21. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz eingeführten Vorschriften vorgenommen werden können, um der Verwaltung die Beschleunigung der Durchführung des Gesetzes zu ermöglichen. Ich muß in diesem Zusammenhang allerdings darauf hinweisen, daß solche Vereinfachungen, wie sie mir vorschweben und wünschenswert erscheinen, im Antrag Ihrer Fraktion mit dem Entwurf eines 23. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz nicht enthalten sind. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 991 Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/222 Fragen B 3 und 4) : Was ist der Bundesregierung über das Ergebnis der Untersuchung der Luftverschmutzung im Bereich der Stadt München bekannt geworden, und welche Konsequenzen müssen daraus gezogen werden? Gibt es — abgesehen vom Fall München — generelle Anhaltspunkte dafür, welchen Anteil an der gesamten Luftverschmutzung Auspuffabgase von Kraftfahrzeugen haben, und was muß dagegen angesichts der zunehmenden Motorisierung über die bisherigen Vorhaben hinaus auf längere Sicht getan werden? Der Bericht der Landeshauptstadt München über die Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung im Jahre 1969 ist dem Bundesminister des Innern am 15. Dezember 1969 zur Kenntnis gebracht worden. Das wesentliche Ergebnis der angestellten Untersuchungen ist, daß die Verunreinigung der Luft, die aus den Heizungsanlagen stammt, abgenommen, dagegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase aus Kraftfahrzeugen erheblich zugenommen hat. Diese Erscheinungen können überall in der Bundesrepublik beobachtet werden. Die Bundesregierung hat deshalb dem Abgasproblem aus Kraftfahrzeugen besondere Aufmerksamkeit gewidmet und Vorschriften zur Begrenzung der nachteiligen Abgasbestandteile erlassen. Sie betreffen die Begrenzung des Kohlenmonoxyds im Leerlauf, die Nachverbrennnung der Abgase aus dem Kurbelgehäuse und die Begrenzung des Kohlenmonoxyds und der Kohlenwassenstoffe im Auspuffgas bei Fahrten im Stadtverkehr. Auf längere Sicht sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Herabseztung der gegenwärtig geltenden Grenzwerte für den zulässigen Auswurf luftverunreinigender Stoffe entsprechend dem jeweiligen Stand der Auspuffgasreinigungstechnik. Einbeziehung weiterer luftverunreinigender Auspuffgasbestandteile von Ottomotoren in eine gesetzliche Regelung. Vorschriften über die Begrenzung des Auswurfes von schwarzem und blauem Rauch durch Dieselmotoren. Verminderung des Zusatzes von Blei zu Kraftstoffen. Bekämpfung von Geruchsbelästigungen. Zur laufenden Überwachung der Luftgüte mit dem Ziele, rechtzeitig erforderliche Abwehrmaßnahmen treffen zu können, haben Bund und Länder mehrere Meßstationen errichtet. Bei der Vielzahl luftverunreinigender Stoffe, den sehr unterschiedlichen Ausbreitungsbedingungen und den örtlichen Besonderheiten hinsichtlich der Beteiligung der verschiedenen Emittentengruppen (z. B. Industrie, Gewerbe, Hausbrand, Verkehr) ist es nicht möglich, den Anteil der Auspuffgasbestandteile an der gesamten Luftverschmutzung in einer auch nur annähernd ihre Bedeutung ausdrückenden Zahl anzugeben. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl. vom 15. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/222 Frage B 5) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in eine Erhöhung der Beitragsschlüssel für die Finanzbeiträge der Bundesrepublik Deutschland zum Haushalt der Europäischen Gemeinschaften einzuwilligen? Nach Art. 201 EWG-Vertrag und Art. 173 Euratom-Vertrag können die Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten nach einem bestimmten Verfahren, das die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften der Mitgliedstaaten vorsieht, durch eigene Einnahmen ersetzt werden. Für die Agrarabschöpfungen ist im übrigen am 4. 4. 1962 mit Zustimmung der damaligen Bundesregierung der Grundsatzbeschluß im Rat gefaßt worden, diese Abgaben vom Beginn der Endphase ab als eigene Einnahmen auf die Europäischen Gemeinschaften zu übertragen. Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat auf Vorschlag der Kommission in Ausführung der vorstehenden Vertragsvorschriften und des Beschlusses vom 4. 4. 1962 am 22. 12. 1969 grundsätzlich beschlossen, die bisherigen Finanzbeiträge schrittweise durch eigene Einnahmen zu ersetzen. Das künftige Finanzierungssystem ist mit dem jetzigen Beitragssystem nicht zu vergleichen, weil auf die Europäischen Gemeinschaften übertragene Zölle und Abschöpfungen wegen Fortfalls der Binnengrenzen in Zukunft den einzelnen Mitgliedstaaten nicht mehr zugerechnet werden können. Außerdem sieht das neue Finanzierungssystem ab 1. 1. 1975 keine Beitragsanteile der Mitgliedstaaten mehr vor. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (Drucksache VI/222 Frage B 6): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein Haushaltsvolumen von über 90 Milliarden DM den Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bzw. den Erfordernissen einer antizyklischen Finanz- und Konjunkturpolitik entspricht? Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Ansicht, daß die gegenwärtige Hochkonjunktur zwar im ersten Halbjahr 1970 anhalten wird, daß es aber zur Zeit noch ungewiß ist, ob sich diese Entwicklung auch im zweiten Halbjahr 1970 fortsetzt oder ob dann bereits ein Wendepunkt der konjunkturellen Entwicklung erreicht sein wird. Die Bundesregierung wird die Haushaltsführung auch im Jahr 1970 den konjunkturellen Erfordernis- 992 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 sen anpassen, d. h. zumindest im ersten Halbjahr 1970 einen restriktiven Weg in der Haushaltspolitik beibehalten. Bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans 1970 wird die restriktive Wirkung des Haushaltsvollzugs durch die „vorläufige Haushaltsführung" sichergestellt. Die Ausgaben werden danach durch die Ansätze des Haushaltsplans 1969 bzw. die niedrigeren Ansätze im Voranschlag 1970 begrenzt. Darüber hinaus habe ich angeordnet, daß über sächliche Verwaltungsausgaben und militärische Beschaffungen nur bis zu 70 v. H. und über Investitionsausgaben nur bis zu 60 v. H. der vorerwähnten Ansätze verfügt werden darf. Mit dem Inkrafttreten des Haushaltsplans 1970 sollen nach den Vorstellungen des Finanzkabinetts von den Gesamtausgaben in Höhe von rd. 91,8 Mrd. DM rd. 2,6 Mrd. DM gesetzlich gesperrt werden. Die danach verbleibenden Ausgaben in Höhe von rd. 89,2 Mrd. DM steigen gegenüber dem voraussichtlichen Ist 1969 von rd. 82,0 Mrd. DM um rd. 8,8 v. H. Damit liegt das Ausgabenwachstum unter dem voraussichtlichen Wachstum des Sozialprodukts von 9 bis 10 v. H. Die Bundesregierung stellt sich schon jetzt auch auf den Fall eines konjunkturellen Umschwungs ein. Sollte ein Wendepunkt der konjunkturellen Entwicklung erkennbar werden, dann könnte die Bundesregierung durch teilweise oder vollständige Aufhebung der Konjunktursperre rasch und elastisch mit einer expansiven Haushaltsführung reagieren. Damit entspricht die Bundesregierung den Erfordernissen einer antizyklischen Finanzpolitik und den Empfehlungen, die der Sachverständigenrat in Tz. 182 seines Jahresgutachtens 1969 ausgesprochen hat. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/222 Fragen B 7 und 8) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die geplante Haushaltssperre von 2,6 Milliarden DM ausreicht, um die dringend erforderliche antizyklische Finanzpolitik wirksam genug auszugestalten, und welche Auswirkungen der Sperrmaßnahmen erhofft sie sich global und branchenbezogen? Glaubt die Bundesregierung, ihre Auswahl für die geplanten Sperrmaßnahmen fur den Verteidigungs-, Verkehrs- und Bildungs-/Wissenschaftsetat richtig getroffen zu haben, zumal dadurch die Lösung der öffentlichen Aufgaben wie Sicherheit, Verkehr und Bildung/Wissenschaft gefährdet werden könnte? Die Bundesregierung wird am 21. Januar 1970 im Zusammenhang mit den Beratungen über den Finanzplan 1969 bis 1973 und den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1970 auch über die konjunkturpolitisch notwendige Ausgestaltung des Haushalts entscheiden. Unter konjunkturpolitischem Aspekt ist neben der vorgesehenen Ausgabensperre in Höhe von rd. 2,6 Mrd. DM auch die restriktive Wirkung einer verschärften Regelung bei der vorläufigen Haushaltsführung 1970 zu nennen. Die sich dadurch ergebende Beschränkung des Ausgabewachstums des Bundeshaushalts ist vom Sachverständigenrat und der Deutschen Bundesbank begrüßt worden. Im Konjunkturrat und im Finanzplanungsrat haben die Vertreter der Länder und Gemeinden ebenfalls ihre Mitwirkung an einer antizyklischen Finanzpolitik, wie sie im Bundeshaushalt 1970 sichtbar wird, zugesichert und sich bereit erklärt, auch in ihren Haushalten ähnliche Maßnahmen zu treffen. Unter der gegebenen Struktur des Bundeshaushalts und insbesondere der Investitionsausgaben und Investitionsfördermaßnahmen stellt die vorgeschlagene Ausgabensperre eine Regelung dar, die einerseits die Aufgabenerfüllung des Bundes nicht über das vertretbare Maß hinaus beeinträchtigt und zum anderen die Investitionsmaßnahmen des Bundes in ausgewogener Weise trifft. Bis zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 1970 wird die restriktive Wirkung des Haushaltsvollzuges durch die Bestimmungen zur „vorläufigen Haushaltsführung" gewährleistet. Danach dürfen nur solche Ausgaben geleistet werden, zu denen der Bund bereits rechtlich verpflichtet ist oder die zur Aufrechterhaltung der Verwaltung unerläßlich sind. Grundlage sind die Ausgabeansätze des Haushaltsplans 1969 oder die ggf. niedrigeren Ansätze im Entwurf 1970. Darüber hinaus darf über die Ansätze für die sächlichen Verwaltungsausgaben und die militärischen Beschaffungen nur bis zur Höhe von 70 v. H. und über die konjunkturell besonders ins Gewicht fallenden Ansätze für Baumaßnahmen, Beschaffungen und Investitionsfördermaßnahmen sogar nur bis zur Höhe von 60 v. H. der Ansätze des Haushaltsplans 1969 verfügt werden. Auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung und der beabsichtigten Konjunktursperre werden daher die Bundesausgaben im ersten Halbjahr 1970 vergleichsweise gering steigen, so daß sich ein Finanzierungsüberschuß ergeben wird, wie es den konjunkturellen Erfordernissen entspricht. Die Konjunktursperre ist außerdem so angelegt, daß sie sich vor allem in den Aufgabenbereichen auswirkt, bei denen der Bund seine Investitionsgüternachfrage in erster Linie entfaltet. Die mit der Begrenzung des Ausgabenwachstums und dem Hinausschieben von Investitionsaufträgen möglicherweise entstehenden vorübergehenden Nachteile müssen hingenommen werden. Das damit verfolgte Ziel einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung ohne Stagnation hat im Interesse der Allgemeinheit demgegenüber Vorrang. Im übrigen werden die im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Bundes angestrebten längerfristigen Ziele durch die zeitliche Beeinflussung der Auftragserteilung auch nach Auffassung der betroffenen Ressorts, mit denen die vorgesehene Sperre der Ausgaben abgestimmt ist, nicht gefährdet. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 993 Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 14. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten van Delden (Drucksache VI/222 Fragen B 9 und 10) : Wie steht die Bundesregierung zu den sich mehrenden Praktikers ausländischer Reeder, welche zwecks Ausnutzung der zum Ausbau der deutschen Seeschiffahrt gewährten Sonderabschreibungen usw. deutsche Gesellschaften gründen und dann die Schiffe, die sowieso später durch Dauerchartervertrag zu dem ausländischen Schiffspark des betreffenden Reeders zu rechnen sind, im Ausland bauen lassen? Nachdem die Bundesregierung es bisher abgelehnt hat, der ausländischen Praxis, nämlich den Werften Beihilfen zu geben, zu folgen, frage ich, ob sie es nicht, insbesondere angesichts der durch die Aufwertung zusätzlich für die deutschen Werften entstandenen Wettbewerbsprobleme, für angebracht hält, die in der Frage 9 angeschnittenen Steuergesetze so zu ändern, daß die Sonderabschreibungen usw. nur dann gewährt werden, wenn das betreffende Schiff auf einer deutschen Werft gebaut wird? Die Bundesregierung beobachtet schon seit längerer Zeit mit besonderer Aufmerksamkeit die Praktiken, die hinsichtlich der Ausnutzung der Sonderabschreibungen für Handelsschiffe angewandt werden. Sie hat bereits im Rahmen der parlamentarischen Beratungen über das Steueränderungsgesetz 1969 Vorschläge unterbreitet, die geeignet sind, unerwünschte Auswirkungen der Vergünstigung zu vermeiden. Die Erörterung über diese Vorschläge führte bekanntlich zu dem Beschluß, die Frist, innerhalb derer die Veräußerung eines begünstigten Handelsschiffes zum Verlust der Sonderabschreibung führt, von 4 auf 8 Jahre zu verlängern. Die Bundesregierung hofft, daß durch diese 1971 wirksam werdende Maßnahme unerwünschte Auswirkungen der Abschreibungsbegünstigung, wie sie bisher teilweise zu beobachten waren, künftig vermieden werden. Im Rahmen der Vorarbeiten für die Steuerreform werden sämtliche Abschreibungsvergünstigungen einschließlich der Abschreibungsbegünstigung für Schiffe und Luftfahrzeuge auf ihre Berechtigung und Angemessenheit überprüft werden. Im Rahmen dieser Überprüfung wird auch untersucht werden, ob es möglich und zweckmäßig ist, die Sonderabschreibungen für Schiffe künftig nur noch zu gewähren, wenn die Schiffe auf deutschen Werften gebaut werden." Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt wom 15. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (Drucksache VI/222 Frage B 11): Ist die Bundesregierung bereit, die durch den Wegfall der Gemeinschaft zum Schutz der deutschen Wirtschaft e. V. (GSW) entstandene Sicherheitslücke für die gewerbliche Wirtschaft dadurch überbrücken zu helfen, daß sie die Zusammenfassung der gegenwärtigen regionalen Nachfolgeorganisationen der GSW zu einer bundeseinheitlichen Organisation fördert und nötigenfalls auch finanziell unterstützt? Nach der notwendigen Auflösung der „Gemeinschaft zum Schutze der Deutschen Wirtschaft e. V. (GSW)" Ende 1968 hat die Wirtschaft unverzüglich regionale Landesstellen gegründet, die die Unternehmen in Fragen des Sicherheitswesens unterstützen. So wurden zwischenzeitlich Organisationen für Nordrhein-Westfalen, für Baden-Württemberg und gemeinsam für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland errichtet. Des weiteren besteht eine solche Organisation in Hamburg, die demnächst auf Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ausgeweitet werden soll. Lediglich in Bayern haben die Bemühungen noch zu keinen Erfolg geführt. Die Satzungen dieser regionalen Organisationen stimmen im wesentlichen überein. Zur Abstimmung der einzelnen Organisationen auf Bundesebene wurde beim Bundesverband der Deutschen Industrie eine Koordinierungsstelle für Sicherheitsfragen der gewerblichen Wirtschaft eingerichtet. Diese Institution wird vom Bundesverband der Deutschen Industrie, von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Industrie- und Handelstag gemeinsam getragen. Es ist daher weder notwendig noch zweckmäßig, die freiwilligen Zusammenschlüsse in Landesstellen noch einmal bundeseinheitlich zusammenzufassen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 15. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/222 Frage B 12) : Wann glaubt die Bunderegierung, die zunehmende Gefahr einer spiralförmigen Kosten- und Preisbewegung und der damit verbundenen Teuerungswelle anhalten zu können, und welches Instrumentarium will sie für eine Politik der stabilen Preise einsetzen, nachdem sich das Mittel „Aufwertung der DM" als nicht ausreichend wirksam erwiesen hat? Die Bundesregierung geht nicht davon aus, daß die Gefahr eines spiralförmigen Kosten- und Preisauftriebs in letzter Zeit zugenommen hat. Dank der Aufwertung der D-Mark und ihrer deutlich auf der Hand liegenden Wirkungen ist das Gegenteil der Fall. Von der rückläufigen Preisentwicklung für die Einfuhren und für Ernährungsgüter gehen deutlich sichtbare stabilisierende Wirkungen auf die Verbraucherpreise aus. Natürlich kann die Bundesregierung die Folgen der stabilitätspolitischen Versäumnisse des Frühjahrs und Sommers 1969 nicht schlagartig beseitigen, ohne Wachstum und Vollbeschäftigung zu gefährden. Es kommt jetzt darauf an, den Stabilisierungseffekt der Aufwertung wohldosiert zu ergänzen. Hierzu wird die Bundesregierung einen Haushaltsentwurf mit konjunkturpolitisch motivierten Ausyabensperren vorlegen, der in der ersten Hälfte des Jahres 1970 durch die Maßnahmen der vorläufigen Haushaltsführung zusätzlich restriktiv wirken wird. Darüber hinaus wird äußerste Zurückhaltung bei der Festsetzung oder Genehmigung administrativer Preiserhöhungen zu üben sein. Auch Schritte zur Ausschöpfung aller preisstabilisierenden Möglichkeiten der Wettbewerbspolitik werden unternommen. Ob die Bundesregierung in Anbetracht der im Investitionsbereich vergleichsweise hohen Preissteigerungen dem Bundestag eine Neuformulierung der Bestimmungen über die Investi- 994 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 tionssteuer im Sinne der Herstellung einer breiteren Bemessungsgrundlage, wie sie 1967 vom Gesetzgeber beabsichtigt wurde, vorschlagen wird, wird im Rahmen der Verabschiedung des Jahreswirtschaftsberichts zu entscheiden sein. Dabei ist zu berücksichtigen, daß es zur Stabilisierung im Investitionsgüterbereich eines weit höheren Aufwertungssatzes bedurft hätte, als er unter gleichzeitiger Berücksichtigung auch von Wachstum und Vollbeschäftigung gewählt werden konnte. Da verschiedene Indikatoren die für die Spätphase der Hochkonjunktur typischen Abflachungen andeuten, kommt es jetzt darauf an, jede Einseitigkeit in den Stabilitätsbemühungen zu vermeiden, um das Stabilisierungsproblem ohne Stagnation zu lösen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 14. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Drucksache VI/222 Fragen B 13 und 14) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Plan der deutschen Stahlkonzerne Mannesmann, Krupp und Thyssen, ein Walzwerk in Rotterdam zu errichten? Welche Auswirkungen können sich daraus nach Ansicht der Bundesregierung für die Stahlindustrie und den Steinkohlenbergbau ergeben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein holländisches Unternehmen, an dem die von Ihnen genannten deutschen Firmen beteiligt sind, in Verbindung mit einer Erzumschlag-Anlage in Rotterdam eine Option auf den Erwerb eines benachbarten Geländes ausgeübt hat, das für die Errichtung von Produktionsanlagen in Betracht käme. Welche Auswirkungen sich daraus ergeben, läßt sich zur Zeit jedoch nicht beurteilen, da noch nicht feststeht, ob und gegebenenfalls wann auf diesem Gelände ein Walzwerk — oder andere Produktionsstätten — errichtet werden sollen. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 9. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache VI/222 Frage B 15) : Ist die Bundesregierung bereit, bei den Regierungsverhandlungen auf Ministerratsebene über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabake zur Lösung des Problems der Altbestände eine angemessene Übergangsregelung zu erwirken? Bekanntlich werden für Zigaretten und Rauchtabake, die unter Verwendung bestimmter Anteile von Inlandstabaken hergestellt werden, Steuerpräferenzen gewährt. Unter dieser Voraussetzung haben die tabakverarbeitenden Industrien der Bundesrepublik in den vergangenen Jahren die Inlandsernte aufgenommen. Zu einer normalen Versorgung der Verarbeitungsbetriebe ist eine langfristige Bevorratung mit entsprechenden Rohtabaken notwendig. Das spricht für eine Übergangsregelung. Der Bundesminister der Finanzen, der in den Regierungsverhandlungen auf Ministerratsebene in den Fragen des Tabaks federführend ist, hat hinsichtlich einer Übergangsregelung den Verbänden der Tabakwirtschaft auf deren Anfrage vom 23. September 1967 u. a. folgendes mitgeteilt: Die deutsche Delegation wird sich bei den Erörterungen über die gemeinsame Marktordnung für Rohtabak und den Steuervorschlag auch das Problem der „Altbestände" ansprechen und eine angemessene Übergangsregelung fordern. Der damit zum Ausdruck gebrachte Grundsatz ist auch heute noch maßgebend. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß bei der letzten Ministerratssitzung am 20. bis 22. Dezember 1969 u. a. auch Probleme des Tabaks erörtert wurden.. Hinsichtlich der neuen Vorschläge der Kommission konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden. Die Frage der Übergangsregelung wird aber sowohl im Zusammenhang mit der Marktordnung wie auch mit der Steuerharmonisierung angesprochen werden. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 7. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dittrich (Drucksache VI/222 Fragen B 16 und 17) : Hält die Bundesregierung die vorgesehenen Bundesmittel fur die Förderung der Naturparke für ausreichend, oder ist mit einer Erhöhung der Beteiligung von 760 000 DM durch den Bund in Bälde zu rechnen? Mit welcher Förderung durch den Bund kann der Nationalpark im Bayerischen Wald rechnen? Angelegenheiten des Naturschutzes — und damit auch die Förderung von Naturparken — fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Seit 1959 haben Länder, Kreise, Gemeinden und private Stellen für die Förderung von Naturparken insgesamt rd. 40 Millionen DM aufgebracht. Eingeleitet wurden diese Maßnahmen durch erste Beiträge des Bundes, die inzwischen 15 Millionen DM ausmachen. Ich strebe an, den für die vergangenen Jahre jeweils bereitgestellten Ansatz von 760 000 DM auch in den kommenden Jahren zur Verfügung zu stellen. Mit Inkrafttreten der Finanzreform — spätestens ab 1973 — wird der Bund allerdings die Förderung der Naturparke mangels rechtlicher Zuständigkeit ganz einstellen und den Ländern überlassen müssen. Ich halte die Fortführung der begonnenen Maßnahmen wegen der großen Bedeutung der Naturparke für die Erholung der Bevölkerung für unbedingt notwendig und werde mich in diesem Sinne bei den Ländern nach Kräften einsetzen. Es ist vorgesehen, für den Nationalpark im Bayerischen Wald im Jahre 1970 Bundesmittel in Höhe von 50 000 DM zur Verfügung zu stellen. Dieser Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 995 Betrag muß aus dem Ansatz zur Förderung von Naturparken in Höhe von 760 000 DM genommen werden. Es ist daher leider nicht möglich, so wünschenswert dies auch wäre, zu den Einrichtungskosten des Nationalparks einen höheren Zuschuß zu gewähren. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 12. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/222 Fragen B 18 und 19) : Wie ist es möglich gewesen, daß Wohnungen für verheiratete Soldaten des soeben nach Schwarzenbek, Kreis Herzogtum Lauenburg, verlegten Panzergrenadierbataillons 164 zum Zeitpunkt des Einzuges nicht schlüsselfertig übergeben werden konnten, so daß — taut Bericht der Reinbeker Zeitung vom 29. November 1969 viele Möbelwagen unverrichteterdinge wieder abziehen durften? weiche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um derartige Pannen in Zukunft zu verhindern? Bauträger für das Bauvorhaben Schwarzenbek von insgesamt 134 Wohnungen ist die Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbaugesellschaft mbH (Deutschbau), Düsseldorf. Sie hat die für den ersten Bauabschnitt von 24 Wohnungen vorgesehenen Mieter mit Schreiben vom 12. November 1969 aufgefordert, am 28. November 1969 in Schwarzenbek die Wohnungsschlüssel für den Bezugstermin 1. Dezember 1969 entgegenzunehmen. Der Oberfinanzdirektion Kiel war vom Bauträger als endgültiger Bezugstermin der 24 Wohnungen der 15. Dezember 1969 mitgeteilt worden, da der ursprünglich als Bezugstermin vorgesehene 1. Dezember 1969 wegen Fertigstellungsschwierigkeiten (Arbeitskräftemangel) der am Vorhaben beteiligten Firmen nicht eingehalten werden konnte. Die Firma Deutschbau hat es leider versäumt, die Mieter des ersten Bauabschnitts auf den neuen Bezugstermin 15. Dezember 1969 hinzuweisen. Lediglich 4 Wohnungen konnten am 1. Dezember 1969 bezogen werden. Die Bundesregierung bedauert, daß durch den Fehler eines Mitarbeiters der Firma Deutschbau den betroffenen Soldatenfamilien Ärger und zusätzliche Kosten entstanden sind. Sie ist der Auffassung, daß die Firma Deutschbau für den durch diese Unterlassung (Mitteilung des neuen Bezugstermins 15. Dezember 1969) entstandenen Schaden wird haften müssen. Als erste Maßnahme wurde den betroffenen Mietern vom Bauträger mitgeteilt, daß sie erst ab 1. Januar 1970 Miete zu zahlen haben. Bereits mit Erlaß vom 31. Oktober 1961 hat der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen an die Oberfinanzdirektionen Weisung erteilt, an die Bezugsfertigkeit der vom Bund durch Baudarlehen geförderten Wohnungen einen strengen Maßstab anzulegen. Die Bauvorhaben sollen erst dann zum Bezug freigegeben werden, wenn die Arbeiten in den Wohnungen beendet und die Außenarbeiten, insbesondere die Errichtung der Zugangswege abgeschlossen sind. Versäumnisse aus menschlichem Versagen — wie im Fall SchwarZenbek durch die Fa. Deutschbau — lassen sich leider nicht völlig ausschließen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 12. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache VI/222 Frage B 20) : Kann die Bundesregierung Besorgnisse der Gemeinde Nordheim am Main beheben, die nach einer Ortsbesichtigung durch Beamte der Bundesvermögensstelle Bad Kissingen vorn 3. Dezember 1969 entstanden sind und nach denen „kurzfristig eine Fläche von ca. 14 ha gemeindeeigenes Land, das zur Zeit durch wertvolle Sonderkulturen benutzt wird und auf zwölf Jahre verpachtet ist, durch den Bund beansprucht werden könnte" und nach denen der Bevölkerung von Nordheim „dieses für sie so wertvolle Land, für einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes, für alle Zeiten weggenommen" werden könnte? Die Planung der Pioniergarnison Volkach, für deren Verwirklichung Sie sich wiederholt eingesetzt haben, kann nunmehr wieder aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang werden auch die angesprochenen Grundstücke der Gemeinde Nordheim für die Errichtung eines Pionierwasserübungsplatzes bis spätestens 1972 wieder benötigt. Das Garnisonvorhaben mußte wegen Haushaltsschwierigkeiten und der Umfangsbegrenzung der Bundeswehr mehrmals zurückgestellt werden. Der Bund war daher verpflichtet, die von der Gemeinde Nordheim durch vorläufige Besitzeinweisung für den Bau des Wasserübungsplatzes bereits erhaltenen Grundstücke im August 1968 wieder zurückzugeben, da die Besitzeinweisung nach § 42 Abs. 1 Landbeschaffungsgesetz nur auf eine Höchstdauer von 2 Jahren befristet werden kann. Die Grundstückseigentümer sowie die derzeitigen Pächter der Grundstücke werden selbstverständlich für ihren Rechtsverlust und eventuell entstehende sonstige Nachteile im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen angemessen entschädigt werden. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 14. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/222 Frage B 21) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Bundeswehrverwaltung im Wehrbereich IV in besonders großem Maße Klagen von Bediensteten vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten bestehen sollen? 996 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 Zur Zeit sind bei der Wehrbereichsverwaltung IV, auf die als unmittelbar nachgeordnete Behörde die Führung von Arbeits- und Verwaltungsgerichtsprozessen aus ihrem Bereich delegiert ist, 70 Prozesse mit Arbeitnehmern (Angestellten und Arbeitern) anhängig. Es handelt sich im wesentlichen um Kündigungen (auch Änderungskündigungen), Eingruppierungen und Lohnansprüche sowie sonstige Abfindungen. Bezogen auf 22 411 Arbeitnehmer im Bereich der Wehrbereichsverwaltung IV ergibt das einen Prozentsatz von 0,31. In der gesamten Bundeswehrverwaltung mit 143 592 Arbeitnehmern sind 771 Arbeitsgerichtsprozesse anhängig; das entspricht einem Prozentsatz von 0,54. Bei 2 421 Beamten, die von der Wehrbereichsverwaltung IV betreut werden, sind 18 Verwaltungsgerichtsprozesse von Beamten anhängig (9 aus dem allgemeinen Beamtenrecht, 5 aus dem Besoldungsrecht und 4 aus den besoldungsrechtlichen Nebengebieten). Zwar liegt damit die Wehrbereichsverwaltung IV mit 0,74 % über dem Durchschnitt der Bundeswehrverwaltung von 0,51 % (bei 19 990 Beamten sind 103 Verwaltungsgerichtsprozesse anhängig); mit dem Prozentsatz von 0,74 steht die Wehrbereichsverwaltung IV unter den 6 Wehrbereichsverwaltungen aber an dritter Stelle. Aus den hier mitgeteilten Zahlen ist ersichtlich, daß die Wehrbereichsverwaltung IV mit der Zahl der bei ihr anhängigen Arbeitsgerichtsprozesse deutlich unter dem Durchschnitt der Bundeswehrverwaltung liegt und mit der Zahl der Prozesse von Beamten nicht wesentlich vom Durchschnitt abweicht. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gatzen (Drucksache VI/222 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß der vierspurige Ausbau der B 265 zwischen Erftstadt (Kreis Euskirchen) und Köln erst im Jahre 1980 erfolgen soll? Welche vorläufigen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um den Verkehr auf dieser Strecke bis zum endgültigen Ausbau auch in den Zeiten der Spitzenbelastung wieder flüssig zu machen? Im Entwurf des neuen Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen ist der 4spurige Ausbau der B 265 zwischen Erftstadt und Köln enthalten. Zur Zeit ist jedoch noch nicht zu übersehen, bis zu welchem Zeitpunkt eine Finanzierung dieser Maßnahme erfolgen kann. Bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen (streckenweise enge Bebauung, kreuzende Straßen und Eisenbahnen) dürfte die Vorbereitung dieses Bauvorhabens und dessen Durchführung nicht kurzfristig zu erreichen sein, so daß — entsprechend den Erfahrungen bei anderen vergleichbaren Baumaßnahmen — der genannte Fertigstellungstermin (1980) als realistisch angesehen werden kann. In der Regel benötigt heute die baureife Vorbereitung einer solchen Straßenbaumaßnahme etwa 8 Jahre; hinzu kommt dann noch die eigentliche Bauzeit. Zu einer wesentlichen Entlastung der vorhandenen B 265 zwischen Erftstadt und Köln wird es jedoch schon in absehbarer Zeit durch die neue linksrheinische Autobahn kommen, die bereits 1972 bis zum Autobahnkreuz Köln-Süd fertiggestellt sein wird. Es besteht dann die Möglichkeit, unter Mitbenutzung des Autobahnringes um Köln die verschiedenen Ziele in der Stadt günstig anzufahren. Hierdurch wird eine fühlbare Entlastung der B 265 eintreten, so daß bis zum späteren Ausbau der B 265 der Verkehr auch in den Zeiten der Spitzenbelastung weitgehend flüssig bleiben dürfte. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Unertl (Drucksache VI/222 Frage B 24): Wie lange gedenkt die Bundesregierung die Wiederaufnahme des Schienenverkehrs zwischen Passau, Obernzell und Wegscheid noch hinauszuzögern, obwohl bereits feste Zusagen für Wiederinbetriebnahme der Strecke für den Sommer des Jahres 1969 gegeben worden waren? Wie Ihnen bekannt ist, kann von einem „Hinauszögern" durch die Bundesregierung keine Rede sein. In einem Schreiben vom 21. Juli 1969 wurde Ihnen, Herr Kollege, mitgeteilt, daß die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn für die Nebenbahn (Passau—) Erlau—Wegscheid vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechend dem im Verkehrspolitischen Programm vorgesehenen Verfahren für Strekken im Zonenrandgebiet der Bundesregierung zur Entscheidung vorliegen. Die Bundesregierung hat sich dann im September für die Wiederaufnahme des Güterzugbetriebes zwischen Erlau und Obernzell ausgesprochen und die Entscheidung für die restlichen Maßnahmen zunächst zurückgestellt. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Güterzugbetriebes auf der genannten Strecke wurde seinerzeit allgemein begrüßt. Wie mir die Deutsche Bundesbahn bestätigt hat, wurde die zuständige Bundesbahndirektion Regensburg unverzüglich beauftragt, die erforderlichen baulichen Maßnahmen auf diesem Streckenabschnitt einzuleiten. Obgleich die Instandsetzungsarbeiten (u. a. Wiederherstellung der Stützmauer) stark witterungsabhängig sind, hofft die Deutsche Bundesbahn, den Güterzugbetrieb voraussichtlich Ende März 1970 wiederaufnehmen zu können. Über die restlichen auf dieser Strecke vorgesehenen Maßnahmen wird die Bundesregierung demnächst entscheiden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 997 Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/222 Frage B 25) : Wird der Bundesminister für Verkehr aus verkehrstechnischen Gründen und im Hinblick auf die strukturelle Entwicklung des Neckartales dafiir sorgen, daß die Bundesbahnstrecke Heidelberg– Neckarelz—Heilbronn und Neckarelz-Osterburken-Würzburg im Rahmen des neuen Bundesverkehrswegeprogramms alsbald elektrifiziert wird Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn sind die Vorarbeiten für die Elektrifizierung der Strecke Heidelberg — Eberbach — Neckarelz — Jagstfeld — Heilbronn soweit fortgeschritten, daß voraussichtlich im Jahre 1970 mit den Umbauarbeiten begonnen werden kann. Die Elektrifizierung der Strecke Jagstfeld — Osterburken — Würzburg ist gleichfalls vorgesehen und wurde von mir bereits grundsätzlich genehmigt. Für die Durchführung sind Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Land Baden-Württemberg getroffen worden, die zunächst noch der Zustimmung des Baden-Württembergischen Landtages bedürfen. Die Elektrifizierung der Verbindungsstrecke Nekkarelz—Osterburken ist vorerst noch nicht vorgesehen. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/222 Fragen B 26 und 27) : Trifft es zu, daß der Bundesminister für Verkehr die Entscheidung über längst fällige Reparaturarbeiten am Unterbau von Nebenstrecken im Zonenrandgebiet, z. B. von Neustadt/ WN nach Eslarn, von Wiesau nach Waldsassen, von Tirschenreuth nach Bärnau, nur deshalb verzögert, weil bei einer Gefährdung der Reisenden die Stillegung dieser Strecker' leichter begründet werden kann? Wann werden die von den Hauptverkehrsstrecken in das Zonenrandgebiet abgeschobenen Dampflokomotiven durch Dieselloks abgelöst? Der Bundesminister für Verkehr trifft keine Entscheidungen über die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Strecken der Deutschen Bundesbahn. Deshalb trifft es auch nicht zu, er verzögere derartige Entscheidungen. Nach dem Bundesbahngesetz ist die Deutsche Bundesbahn allein verpflichtet, ihre Anlagen in betriebssicherem Zustand zu erhalten und den Betrieb sicher zu führen, so daß keine Gefährdung der Reisenden eintreten kann. Wie im Verkehrspolitischen Programm festgelegt ist, entscheidet die Bundesregierung in jedem Einzelfall über Stillegungsmaßnahmen auf Strecken der Deutschen Bundesbahn im Zonenrandgebiet. Diese Entscheidung ist nicht abhängig vom Unterhaltungszustand der jeweiligen Strecke. Der Ersatz der Dampflokomotiven durch moderne Traktionsmittel wird von der Deutschen Bundesbahn in eigener Zuständigkeit so durchgeführt, daß jeweils der größte wirtschaftliche Erfolg erreicht wird. Es muß daher beim Einsatz neuer Fahrzeuge aus Gründen einer guten betrieblichen Ausnutzung und leichten Unterhaltung auf einen möglichst geschlossenen Einsatz in einzelnen Schwerpunkten geachtet werden. Dabei werden zwischen dem Zonenrandgebiet und dem übrigen Bundesgebiet keine Unterschiede gemacht. Wegen der Höhe der bereitzustellenden Mittel und der Liefermöglichkeit der Industrie ist damit zu rechnen, daß die Umstellung etwa 1976 abgeschlossen werden kann. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/222 Frage B 28) : Welche Streckenstillegungspläne der Deutschen Bundesbahn im bayerischen Grenzland sind der Bundesregierung bekannt, und wie wird sie sich angesichts der Beschlüsse des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn verhalten? Der Bundesregierung sind die Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn (DB) über Stillegungsmaßnahmen in ihrem Gesamtnetz bekannt. Es handelt sich dabei um erste Überlegungen, die jeweils noch einer weiteren Prüfung bedürfen. Soweit Strecken des bayerischen Grenzlandes betroffen sind, die im Zonenrandgebiet liegen, gilt für sie das im Verkehrspolitischen Programm vorgesehene Verfahren Danach behält sich die Bundesregierung in jedem Einzelfall die Entscheidung über die Stillegungsmaßnahmen der DB vor. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Ab- geordneten Zebisch (Drucksache V1/222 Frage B 29) : Welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung an, um die Verkehrsbedienung im bayerischen Grenzland sowohl für den Fremdenverkehr als auch für die Wirtschaft und den Berufsverkehr zu verbessern? Die Bundesregierung bemüht sich, in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsregierung die Verkehrsbedienung im bayerischen Grenzland für Fremdenverkehr, Wirtschaft und Berufsverkehr nachhaltig zu verbessern. Bei der Aufstellung des Neuen Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen spielen Baumaßnahmen für eine Strukturverbesserung des bayerischen Grenzlandes eine besondere Rolle. Bund und Land haben gleiche Vorstellungen über das zukünftige Straßenbauprogramm in diesem Gebiet. Folgende neue Bundesfernstraßen werden zur Verbesserung der Verkehrsbedienung dieses Raumes u. a. in den Bedarfsplan aufgenommen: B 279 Bamberg—Ebern—Bischofsheim B 4 Bamberg-Coburg 998 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 B 303 Pfaffendorf-Ibind—Weyern (Schweinfurt) B 173 Bamberg—Kronach-Hot B 15 (neu) Regensburg—Weiden—Pfreimd—Hof B 303 Marktredwitz—Schirnding A 20 Amberg—Pfreimd—Waidhaus B 16 Regensburg—Roding—Cham B 20 Straubing—Cham—Furth i. W. B 11 (neu) Deggendorf—Bayerisch Eisenstein A 15 Regensburg—Deggendorf—Passau—Suben. Darüber hinaus wird der Bund auch weiterhin im Rahmen der „Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden" Zuschüsse für den kommunalen Straßenbau im bayerischen Grenzland gewähren. Die Zuwendungen betragen bis zu 50 v. H., im Zonenrandgebiet bis zu 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten des einzelnen Vorhabens. Damit wird u. a. ein zügiger Aus- und Neubau solcher verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz ermöglicht, die der Erschließung des Grenzlandes für den Fremdenverkehr dienen. Die Bundesregierung ist auch sehr daran interessiert, daß zugunsten der Wirtschaft und des Fremdenverkehrs im Grenzland die Zugverbindungen verbessert werden. Sie begrüßt daher die für den Fahrplanwechsel dieses Jahres geplante Einführung einer D-Zug-Verbindung zwischen München und Prag über Regensburg und Furth i. W. Soweit im übrigen der Verkehr von der Schiene auf die Straße verlegt wird, läßt sich eine verbesserte Verkehrsbedienung oft dadurch erzielen, daß man im Omnibusverkehr mehr Haltestellen einrichten und ortsnäher bedienen kann. Dies gilt insbesondere für den Berufsverkehr und Schülerverkehr. Wichtig für das bayerische Grenzland sind auch die soeben eingerichteten Container-Bahnhöfe Regensburg und Landshut. Weitere Container-Bahnhöfe werden z. Z. in Kulmbach und Marktredwitz ,errichtet. Im Bereich der Wasserstraßen ist vorgesehen, die Main-Donau-Verbindung fertigzustellen und die Schiffahrtsverhältnisse auf Main und Donau zu verbessern. Im Zuge des Main-Donau-Kanals soll bis 1971 die Stadt Nürnberg erreicht werden. Die Weiterführung des Kanals von Nürnberg bis Regensburg und darüber hinaus die Kanalisierung der Donau von Regensburg bis Vilshofen wurde im Jahre 1966 zwischen der Bundesrepublik und dem Freistaat Bayern im sogenannten Duisburger Vertrag festgelegt. Nach diesem Vertrag haben sich die Partner nicht nur verpflichtet, bis 1981 den Kanal bis Regensburg zu führen, sondern auch die Donau zwischen Regensburg und Straubing zu kanalisieren. Die Kanaliserung der Donau zwischen Straubing und Vilshofen soll bis 1989 abgeschlossen sein. Von Bedeutung für die Belange der Wirtschaft des bayerischen Grenzlandes ist auch der Luftverkehr. Hier strebt die Bundesregierung eine Erweiterung der derzeitigen Verbindungen an. Ihren Bemühungen sind Grenzen gesetzt, weil die Einrichtung neuer Verbindungen Angelegenheit der einzelnen Luftverkehrsgesellschaften ist, die ihren Betrieb nach kaufmännischen Gesichtspunkten führen müssen. Da das bayerische Grenzland weitgehend in das regionale Förderungsprogramm des Bundes einbezogen ist, kann der Bund auf Antrag der Bayerischen Staatsregierung für Investitionen auf Flugplätzen, die in diesem Gebiet liegen, Zuschüsse leisten. Solche Anträge sind aber bisher noch nicht gestellt worden. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (Drucksache VI/222 Frage B 30) : Ist auf die Dauer mit der Aufrechterhaltung des Güterverkehrs auf der Strecke Thann-Matzbach—Isen—Haag zu rechnen, nachdem der im Bundesausbaugebiet (Norden des Landkreises Wasserburg/Obb.) gelegene Raum Haag und Isen sich vorzüglich fur Industrieansiedlungen eignet, da durch die weitere Abwanderung aus der Landwirtschaft und Fernpendler genügend Arbeitskräfte bei Errichtung von Betrieben angeworben werden könnten? Wegen des rückläufigen Anteils der Deutschen Bundesbahn am Verkehrsaufkommen im dortigen Raum wurde der Deutschen Bundesbahn im April 1968 die dauernde Einstellung des Gesamtbetriebes der Nebenbahn Thann—Matzbach—Haag genehmigt. Die Deutsche Bundesbahn wird, nachdem der Reiseverkehr bereits im Jahr 1968 eingestellt worden war, den Güterzugbetrieb noch solange weiterführen, bis größere Investitionen anstehen. Nur dann könnte die Deutsche Bundesbahn neue Überlegungen anstellen, wenn durch Industrieansiedlungen das Verkehrsaufkommen auf der rd. 18 km langen Strecke so zunehmen würde, daß deren Beibehaltung wirtschaftlich gerechtfertigt ist. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (Drucksache VI/222 Frage B 31) : Wann wird der neue Mainzer Stadtteil Mainz-Ebersheim, der innerhalb der Stadt Mainz bislang nur über Fernsprechverkehr erreichbar ist, allen anderen neuen Mainzer Stadtteilen gleichgestellt werden können und ebenfalls dem Fernsprechortsnetz Mainz angeschlossen sein? Der neue Stadtteil Mainz-Ebersheim wird in das Fernsprechnetz Mainz einbezogen, sobald sich zwischen ihm und einem anderen Mainzer Stadtteil ein baulicher Zusammenhang bildet. Vorher kann das leider nicht in Betracht gezogen werden, weil Ebersheim von der Endvermittlungsstelle des Ortsnetzes Mainz mehr als 9,0 km, von der des Ortsnetzes Nieder-Olm dagegen nur etwa 3,4 km entfernt ist. Nach den Grundsätzen, die sich in langjähriger Erfahrung herausgebildet und die auch Ein- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1970 999 gang in die Rechtsnormen der Fernsprechordnung gefunden haben, werden die Ortsnetzbereiche so gegeneinander abgegrenzt, daß Orte und Ortsteile grundsätzlich zum Bereich des Ortsnetzes gehören, dessen Vermittlungsstelle ihnen am nächsten liegt. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Petersen (Drucksache VI/222 Frage B 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im Kreis Vaihingen an der Enz und im Kreis Ludwigsburg je einen Ort Namens Hochdorf gibt, die beide die gleiche Postleitzahl 7141 haben, und daß daher ständig, zumal es auch noch in beiden Ortschaften Familien gleichen Namens gibt, Verwechslungen vorkommen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen unmöglichen Zustand zu ändern, der seit Jahren zu Beschwerden führt, weil niemandem begreiflich zu machen ist, wieso man nicht entweder durch die Hinzufügung einer weiteren Ziffer bei der Postleitzahl einer der beiden Orte oder durch den Tausch mit einem Ort anderen Namens das Problem lost? Ab 31. 5. 1970 (Fahrplanwechsel) wird im Leitbereich Ludwigsburg die Postleitzahl 7147 verfügbar. Sie ist für die Gemeinde Hochdorf im Kreis Vaihingen vorgesehen. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 15. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/222 Frage B 33) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Problem der Fehlbelegung von Sozialwohnungen für die Zukunft etwa über den Mietvertrag zu lösen, indem man bei öffentlich geforderten Wohnungen entsprechende Klauseln einbaut? Das sogenannte „Fehlbelegungsproblem" könnte bei Sozialwohnungen, die künftig gefördert oder bezogen werden, zwar durch Kündigungsklauseln in den Mietverträgen gemildert werden. Es wäre insbesondere denkbar, die Vermieter bei der Entgegennahme der öffentlichen Förderungsmittel zu verpflichten, in den Mietverträgen eine Räumungsverpflichtung des Mieters für den Fall vorzusehen, daß sein Einkommen später die zulässige Einkommensgrenze erheblich übersteigt. Ich halte eine derartige Regelung jedoch nicht für praktikabel. Sie würde nämlich regelmäßige Kontrollen der Einkommensverhältnisse notwendig machen und zusätzliche behördliche Zwangsmaßnahmen erfordern, wenn der Mieter seiner Verpflichtung nicht nachkommt. U. U. müßte sogar der Vermieter verpflichtet und erforderlichenfalls gezwungen werden, die Räumung im Prozeßwege zu betreiben. Ich habe bereits am 30. Juni 1969 in meiner ausführlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Fehlbelegung von Sozialwohnungen — Drucksache V/4556 — erklärt, daß ich es für untunlich halte, den Gedanken von gesetzlichen Zwangsmaßnahmen weiter zu verfolgen. Die für das Wohnungswesen zuständigen obersten Landesbehörden haben sich ebenfalls übereinstimmend gegen Zwangskündigungen ausgesprochen; auch bei künftigen Fehlbelegungsfällen. Auf Wunsch der obersten Landesbehörden ist jedoch eine Kommission aus Vertretern von Bundes- und Landesressorts gebildet worden, die sonstige, rechtlich zulässige und praktisch durchführbare Möglichkeiten zur Lösung des Problems prüfen soll. Dabei ist insbesondere an die Erhebung einer zusätzlichen Abgabe durch solche Mieter gedacht, deren Einkommen die zulässigen Grenzen erheblich übersteigen. Auch andere Arten der Förderung im Wohnungsbau werden dabei untersucht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die in Bremen eingeführte Förderungsmethode, wonach Aufwendungszuschüsse zunächst für fünf Jahre gewährt werden und nach Ablauf dieser Zeit vom Eigentümer deren Weiterbewilligung beantragt werden kann, wenn er oder die Mieter nachweisen, daß ihr Einkommen noch innerhalb der gesetzlichen Grenze liegt. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/222 Frage B 34) : Glaubt die Bundesregierung, daß die deutschen Universitäten die dringend benötigten, hochwertigen Lehrkräfte gewinnen können, wenn sie ihre Professuren gerichtsähnlichen Aktionen fanatisierter Studenten aussetzen, Veranstaltungen, denen ein Universitatspräsident durch seine Anwesenheit einen Anschein von Legitimation gibt, ohne dem beschuldigten Professor den Schutz gegen Beleidigung und Entwürdigung zu sichern, den jeder Strafrichter ganz selbstverständlich auch dem Verbrecher gewährt? Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß es angesichts der Lage an einzelnen Hochschulen schwierig sein kann, besonders qualifizierte und erfahrene Wissenschaftler als Lehrkräfte für diese Hochschulen zu gewinnen. Diese Schwierigkeit kann sich auf die Aufrechterhaltung eines regelmäßigen Lehrbetriebes auswirken. Eine Beruhigung der Lage an diesen Hochschulen ist nach Auffassung der Bundesregierung nur durch eine Reihe von Reformen zu erwarten, von denen ich in diesem Zusammenhang die baldige Durchführung einer Reform der Lehrkörperstruktur, eine sinnvolle Mitwirkung der einzelnen Gruppen an der Willensbildung der Hochschulen und die Reformen von Studienzielen und Studienmethoden besonders erwähnen möchte. Zu diesen Themenkreisen wird die Bundesregierung in ihrem Entwurf für ein Hochschulrahmengesetz Stellung nehmen. Im übrigen sind angesichts der Zuständigkeiten der Länder die Möglichkeiten einer Einwirkung des Bundes auf diesen Bereich natürlich begrenzt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kiesinger.


Rede von Dr. Kurt Georg Kiesinger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß es mit der Haltung der nigerianischen Regierung und dem, was sie zu tun bereit und entschlossen ist, durchaus vereinbar wäre und daß es sich auch für die Bundesregierung lohnen würde, eine kollektive Aktion der europäischen Staaten, jedenfalls der, die in der Europäischen Gemeinschaft zusammengeschlossen sind, anzuregen, um eben den Umfang und die Wirksamkeit der Hilfsmaßnahmen in dem notwendigen Maße zu steigern?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Ralf Dahrendorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Kiesinger, Sie wissen, daß die nigerianische Regierung diejenigen Länder mit einer gewissen, vielleicht verständlichen Empfindlichkeit betrachtet, die Biafra in besonderem Maße unterstützt haben. Darunter sind auch europäische Länder. Es ist nicht auszuschließen, daß eine als europäische Hilfsaktion konstruierte Form der Unterstützung, an der auch diese Länder beteiligt sind, bei der nigerianischen Regierung auf Widerstände stoßen würde. Ich habe diese Widerstände nicht zu bewerten; ich gehe vor



    Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Dahrendorf
    allem davon aus, daß wir helfen wollen. Ich meine daher, daß der Versuch, diese Hilfe wirksam werden zu lassen, von uns allein und auch in Gesprächen mit anderen Ländern, von denen sie angenommen wird — so will ich es formulieren —, unternommen werden kann und muß.