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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 19. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Inhalt: Glückwunsch zu dem Geburtstag des Abg. Dr. Kempfler . . . . . . . . . . . 653 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 653 B Änderung einer Ausschußüberweisung . . 653 C Wahl zusätzlicher Schriftführer . 653 C, 667 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 653 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 653 D Fragestunde (Drucksache VI/146) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Krankenversicherungsschutz für Studenten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 654 B Frage der Abg. Frau Dr. Wolf: Unzufriedenheit deutscher Experten in Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister 654 C, 655 B, D, 656 A, B, C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 655 B Kiep (CDU/CSU) . . . . 655 C, 656 A Damm (CDU/CSU) 655 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 656 B Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . . . 656 C Fragen der Abg. Dr. Klepsch und Rommerskirchen: Kostenlose Heimfahrten für Grundwehrdienstleistende Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 657 A, D, 658 A, B, C, D, 659 A, B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 657 D, 658 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 658 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 658 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 658 D Buchstaller (SPD) . . . . . . . . 659 A Fragen des Abg. Säckl: Nebentätigkeit eines früheren Bundeswehrgefreiten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 659 B, 660 B, C, D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 660 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 660 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 660 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Frage des Abg. Dröscher: Entlohnung bei im Raum von Truppenübungsplätzen arbeitenden Wachgesellschaften Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 660 D, 661 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 661 A, B Fragen des Abg. Buchstaller: Ausbildung der Pionieroffiziere und Pionierfeldwebel Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 661 C Frage des Abg. Zebisch: Bericht über Napalm-Einsatz in der Divisionszeitschrift „Der Grenzwald" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 661 C Frage des Abg. Zebisch: Ächtung von Napalm-Bomben Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 661 D, 662 A, B Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 662 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 662 B Frage des Abg. Neumann: Truppenstärke der Bundeswehr — Dauer des Grundwehrdienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 662 C, 663 A, B, C Neumann (SPD) . . . . 662 D, 662 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 663 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 663 B Fragen des Abg. Stahlberg: Fahrlehrerstellen in der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 663 C, D, 664 A, B Stahlberg (CDU/CSU) . . 663 D, 664 A Fragen des Abg. Dr. Schmude: Anwendung der Grundsätze zum Verbot der Doppelbestrafung auf Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 665 A, B Dr. Schmude (SPD) 665 B Frage des Abg. Dr. de With: Berufung der Bundesrichter nach der landsmannschaftlichen Zugehörigkeit Jahn, Bundesminister . . . . . 665 C, D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 665 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 666 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 666 B, C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Äußerung des Staatssekretärs Prof. Dahrendorf zu den Bundesfinanzen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 666 D, 667 A, B, C Dr. Häfele (CDU/CSU) . 667 A Ott (CDU/CSU) 667 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 667 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/114) in Verbindung mit Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/115) — Erste Beratung — Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 668 A, 687 A Dr. Lohmar (SPD) 670 C Moersch (FDP) . . . . 673 C, 690 A Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 676 B Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 677 D Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . . 679 D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 681 B Frau Funcke (FDP) . . . . . 682 D Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . . . 684 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 686 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . . 690 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte (Fleischmarkthallen) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/6); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/144) — Zweite und dritte Beratung — 692 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 III Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen VI/58, VI/82) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/151) Zweite und dritte Beratung . . . . 693 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen über Leistungen für verheiratete Kinder (Abg. Rollmann, Frau Jacobi [Marl], Berding, Dichgans, Frau Stommel, Katzer, Dr. Jungmann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/125) — Erste Beratung — 693 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/126) in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI 158) — Erste Beratung — 693 C Entwurf eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (SPD, FDP) (Drucksache VI/56); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/160), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/150) — Zweite und dritte Beratung — Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) 695 A, 705 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 694 B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 694 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 697 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 698 D Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 699 B Porzner (SPD) 700 D Ertl, Bundesminister 702 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 704 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 705 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) (SPD, FDP) (Drucksache VI/139) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beeinträchtigung von Grundrechten durch gewalttätige Aktionen (Drucksache VI/ 157) Dr. Müller-Emmert (SPD) 705 D Benda (CDU/CSU) 708 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 711 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 715 C Dr. de With (SPD) 719 B Jahn, Bundesminister 722 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache VI/127) . 725 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (§ 94 Abs. 2) (Drucksache VI/128) 725 C Nächste Sitzung 725 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 727 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 3 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/56, VI/150) 727 C Anlagen 3 bis 5 Entschließungsanträge Umdrucke 2, 1 und 4 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/56, VI/150) Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Privatisierung von wirtschaftlichem Bundesvermögen 728 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wurbs betr. Ausgaben für Mietbeihilfen 729 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Erweiterung der juristischen Ausbildung . 729 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf betr. Mehrwertsteuersatz für Friseurleistungen 729 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf betr. Besteuerung nach § 19 des Mehrwertsteuergesetzes . . 730 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 653 19. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Apel * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Dr. Bach 10. 12. Dr. Barzel 10. 12. Bauer (Würzburg) ** 12. 12. Dr. Bayerl 12. 12. Behrendt * 12. 12. Benda 20. 12. Bergmann * 12. 12. Berkhan ** 12. 12. Blank 10. 12. Blumenfeld ** 12. 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Brück ** 12. 12. Dr. Burgbacher * 12. 12. Dichgans * 12. 12. Dr. Dittrich * 12. 12. Draeger ** 12. 12. Dröscher * 12. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Faller * 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig ** 12. 12. Dr. Fuchs 12. 12. Dr. Furler * 12. 12. Gerlach* 12. 12. Gottesleben 31. 12. Dr. Haas 12. 12. Häussler 12. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Frau Herklotz ** 12. 12. Herold ** 12. 12. Hösl ** 12. 12. Dr. Kempfler 31. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker * 12. 12. Kriedemann * 12. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 10. 12. Kulawig * 12. 12. Lautenschlager * 12. 12. Lemmrich** 12. 12. Lenze (Attendorn) ** 12. 12. Dr. Löhr * 12. 12. Lücke (Bensberg) 31. 12. Lücker (München) * 12. 12. Memmel * 12. 12. Metzger * 12. 12. Müller (Aachen-Land) * 12. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Pfeiffer 10. 12. Pöhler ** 12. 12. Richarts * 12. 12. Richter ** 12. 12. Riedel (Frankfurt) * 12. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rutschke ** 12. 12. Sander ** 12. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 12. Schneider (Königswinter) 10. 12. Dr. Schober 12. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 12. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Stein (Honrath) 31. 12. Dr. h. c. Strauß 12. 12. Wohlrabe 31. 12. Anlage 2 Umdruck 3 Änderungsantrag der Abgeordneten Röhner, Stücklen, Wagner, Ehnes, Dr. Althammer, Dr. Ritz und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft - Drucksachen VI/56, VI/150 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Bundesregierung stellt vom Haushaltsjahr 1970 an jährlich für den Ausgleich der den Landwirten durch die Aufwertung der Deutschen Mark entstandenen Einkommensverluste 920 Millionen Deutsche Mark in den Entwurf des Bundeshaushaltes im Einzelplan 60 ein. Diese Mittel sind für unmittelbare Ausgleichszahlungen an die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zu verwenden." Bonn, den 10. Dezember 1969 Röhner Stücklen Wagner Ehnes Dr. Althammer Dr. Ritz Baier Bewerunge Biechele Dasch Engelsberger Haase (Kassel) Hauser (Bad Godesberg) Höcherl Dr. Jenninger Kiechle Leicht Memmel Niegel Ott Picard Dr. Probst schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Siemer Storm Struve Tobaben Unertl Begründung 1. Die Verluste sind aufwertungsbedingt und gehen damit auf eine allgemeine wirtschaftspolitische Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union 728 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Entscheidung zurück. Die Mittel sollten daher in den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung" und nicht in den Agrarhaushalt (Einzelplan 10) eingestellt werden. 2. Die Titelverwaltung würde beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verbleiben. 3. Die Einstellung dieses Betrages in den Einzelplan 60 würde auch gegenüber der Landwirtschaft nochmals zum Ausdruck bringen, daß diese Mittel als aufwertungsbedingter Ausgleich zu betrachten und zu verwenden sind. Anlage 3 Umdruck 2 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/ 56, VI/150 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob für bestimmte Unternehmensformen der landwirtschaftlichen Produktion Einkommensverluste entstehen, die nicht durch das oben genannte Gesetz erfaßt werden. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert a) zu prüfen, ob die Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung, wie sie im § 51 des Bewertungsgesetzes 1965 enthalten ist, noch den heutigen Betriebs- und arbeitswissenschaftlichen Gegebenheiten entspricht, b) dafür zu sorgen, daß die nicht ausgenutzten Kapazität der im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 51 des Bewertungsgesetzes 1965 zulässigen Tierhaltung auf Kooperationen übertragen werden können, und daß die steuerlichen Hindernisse, die der Bildung solcher Kooperationen entgegenstehen, umgehend beseitigt werden. Bonn, den 9. Dezember 1969 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 1 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/56, VI/ 150 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die wirtschaftliche Lage in strukturschwachen Wirtschaftszweigen, die von der Aufwertung der Deutschen Mark besonders betroffen wurden, zu beobachten. Sie soll die Auswirkungen der Aufwertung auf diese Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses überprüfen und bis Ende Oktober 1970 dem Bundestag über die Ergebnisse der Prüfung berichten. Bonn, den 9. Dezember 1969 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 4 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/56, VI/150 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür zu sorgen, daß die in Artikel 5 (1) vorgesehenen 920 Mio. D-Mark nicht wie im obigen Gesetz vorgesehen in Einzelplan 10 einzusetzen, sondern in den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung). Dieser Betrag soll auch dann der Verwaltung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterliegen. Bonn, den 10. Dezember 1969 Struve und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/104 Frage A 20) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vermögenspolitik auch durch weitere Privatisierung von wirtschaftlichem Bundesvermögen fortzusetzen, und in welcher Form? Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hervorgehoben, daß eine gezielte Vermögenspolitik zu den Schwerpunkten der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik gehört. Sie wird insbesondere die Vermögensbildung der Bevölkerungsschichten fördern, die bisher nur einen unzureichenden Anteil an der Gesamtvermögensbildung hatten. In diesem Zusammenhang wird die Frage einer weiteren Privatisierung von industriellem Bundesvermögen geprüft werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 729 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vorn 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/104 Frage A 27) : In welcher Höhe sind seit Einführung des Wohngeldgesetzes von der öffentlichen Hand bisher Mietbeihilfen gewährt worden, und wie wird sich dieser Ausgabenblock in den nächsten Jahren voraussichtlich weiterentwickeln? Die Ausgaben für Wohngeld, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden, betrugen: Bund Bund und Länder (doppelter Betrag) in Millionen DM 1965 60,5 121 1966 212,3 426,6 1967 209,4 418,8 1968 261,7 533,4 1969 geschätzt 302 604 Bei der Fortschreibung für die mehrjährige Finanzplanung des Bundes 1969 bis 1973 sind für die Beratung im Finanzkabinett höhere Beträge angemeldet als für 1969. Der endgültige Ansatz wird abhängig sein von der materiellen Ausgestaltung einer Novelle des Wohngeldgesetzes. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache VI/104 Frage A 64): Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Änderung von § 5 des Deutschen Richtergesetzes vorzuschlagen, die andere juristische Ausbildungen ermöglicht, darunter auch die Integrierung von theoretischer und praktischer Ausbildung in einem einstufigen Ausbildungsgang mit stärkerer Einbeziehung der Sozialwissenschaften? Die Änderung des § 5 des Deutschen Richtergesetzes ist auf der letzten Justizministerkonferenz Ende Oktober 1969 in Berlin beraten worden. Die Justizministerkonferenz hat ihren Ausschuß für die Reform der Juristenausbildung beauftragt, dazu Vorschläge bis zum Frühjahr 1970 vorzulegen. Der Auftrag ist dahin umschrieben, auch zu prüfen, ob andere Gestaltungsformen der Ausbildung, etwa die Integrierung von theoretischer und praktischer Ausbildung in einem einstufigen Ausbildungsgang mit stärkerer Einbeziehung der Sozialwissenschaften, durchführbar sind und sachliche Fortschritte versprechen. Des weiteren soll geprüft werden, ob und wie durch eine Änderung des § 5 des Deutschen Richtergesetzes praktische Erfahrungen mit neuen Gestaltungsformen ermöglicht werden können, ohne die grundsätzliche Einheitlichkeit der juristischen Ausbildung in allen Lindern der Bundesrepublik zu gefährden. Die Bundesregierung hält die Neuordnung der Juristenausbildung für besonders dringlich. Sie wird deshalb in dem Reformausschuß der Justizministerkonferenz darauf hinwirken, daß möglichst bald konkrete Ergebnisse vorliegen, um § 5 des Deutschen Richtergesetzes entsprechend ändern zu können. Ein Übergang zu einer einstufigen integrierten Ausbildung wird aber so einschneidend sein, daß über ihn nach Abwägung aller Gründe für und wider nur einheitlich für alle Bundesländer entschieden werden sollte, um die in einem modernen Staat unerläßliche Freizügigkeit des Juristen weiterhin zu gewährleisten. Was die Sozialwissenschaften betrifft, so bin ich mit Ihnen, verehrte Frau Kollegin, der Auffassung, daß dieses Gebiet in der Juristenausbildung künftig stärker als bisher berücksichtigt werden sollte. Entsprechende Vorschläge des Reformausschusses der Justizministerkonferenz werden bei der jetzt von den Ländern in Angriff genommenen ersten Stufe der Änderung ihrer Ausbildungsvorschriften verwirklicht werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen einer Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes für Friseurleistungen den ermäßigten Steuersatz vorzusehen? Eine ermäßigte Besteuerung der Friseurleistungen stößt insbesondere deshalb auf Bedenken, weil sie die notwendige einheitliche Behandlung aller handwerklichen Leistungen durchbrechen würde und darüber hinaus Berufungen anderer Dienstleistungsunternehmen zu erwarten wären. Gleichwohl ist die Bundesregierung bereit, bei der Vorbereitung der für diese Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung des Umsatzsteuergesetzes auch die Besteuerung der Friseure im Rahmen des Gesamtkomplexes der Dienstleistungsbesteuerung nochmals eingehend zu überprüfen. Die Forderung der Friseure nach einem ermäßigten Steuersatz wird u. a. mit der unterschiedlichen Steuerbelastung im Friseurhandwerk auf Grund der Auswirkungen des § 19 UStG begründet. Insoweit handelt es sich um ein Problem, das nicht isoliert durch eine Steuersatzsenkung gelöst werden kann, sondern im Rahmen der beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung der Kleinunternehmer zu überprüfen ist. Hierauf werde ich, Herr Kollege Ruf, bei der Beantwortung Ihrer zweiten Frage näher eingehen. 730 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Frage A 38): Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen einer künftigen Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes die Wettbewerbsunterschiede zu entschärfen, die durch die im § 19 des Mehrwertsteuergesetzes geschaffene Regelung entstanden sind? In der Fragestellung klingt die Auffassung an, die Regelung des § 19 des Umsatzsteuergesetzes habe allgemein zu Wettbewerbsunterschieden geführt. Hierzu möchte ich zunächst feststellen, daß die Besteuerung der Kleinunternehmer, die sich an das frühere Umsatzsteuersystem anlehnt, in der Regel nur bei Gewerbezweigen mit hoher Wertschöpfung, wie z. B. bei den. Friseuren, die Wettbewerbsneutralität nicht im wünschenswerten Umfang gewährleistet. Die Bundesregierung ist bemüht, für die Besteuerung der Kleinunternehmer eine Regelung zu finden und den gesetzgebenden Körperschaften vorzuschlagen, die den Gedanken der Wettbewerbsneutralität so vollkommen wie möglich verwirklicht. Da sich das neue Umsatzsteuersystem durch ein besonderes Maß an Wettbewerbsneutralität auszeichnet, bietet es sich an, die Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung einzubeziehen. Diese Lösung wird auch, soweit bisher Meinungsäußerungen vorliegen, von den Spitzenverbänden der Wirtschaft vorgeschlagen. Die Bundesregierung wird daher vor allem untersuchen, welche Möglichkeiten für eine derartige Regelung bestehen. Schwierigkeiten bereitet die Frage, ob und in welchem Umfang den Kleinunternehmern im Rahmen der Regelbesteuerung formelle und materielle Erleichterungen gewährt werden können. Wie die beabsichtigte Neuregelung im einzelnen aussehen wird, kann heute noch nicht überblickt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Benda? —


Rede von Dr. Ernst Benda
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Bundesminister, ohne die Diskussion über die Verfahrensfrage, die auch ich nicht für so wichtig halte, im Augenblick fortsetzen zu wollen, darf ich Sie fragen, ob mich mein Eindruck täuscht, daß Sie in den letzten fünf oder sechs Minuten mit sehr klugen und diplomatischen Worten diesem Hohen Hause haben mitteilen wollen, daß das Sachproblem wesentlich komplizierter ist, als es die Verfasser des Koalitionsentwurfs nach dem Stande der uns vorliegenden Drucksache offenbar gegenwärtig sehen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ihr Eindruck täuscht Sie, Herr Kollege Benda.

    (Heiterkeit. — Abg. Benda: Das enttäuscht mich!)

    Ich wäre längst bei der Sache, wenn Sie nicht ein so großes Vergnügen daran hätten, sich über die formelle Seite hier mit so vielen Zwischenfragen zu verbreiten.
    Ich glaube, wir können das Thema jetzt wirklich beenden; denn Sie wissen so gut wie ich: ein Streit darüber, daß eine Regelung dieser Frage dringlich ist, kann eigentlich ernsthaft nicht geführt werden. Jedenfalls ist nach Auffassung der Bundesregierung - und deshalb begrüßt sie die Vorlage dieses Entwurfs - die Reform dieser Strafvorschriften vordringlich, und zwar weil sie sieht, daß im geltenden Recht entscheidende und schwerwiegende Mängel vorliegen, und sie es für notwendig hält, daß hier Abhilfe geschaffen wird.
    Der erste Umstand, auf den ich noch einmal nachdrücklich hinweisen muß, ist die Tatsache, daß die Fassung der Tatbestände in der heutigen Form unbestimmt und in wesentlichen Punkten nicht mit dem Grundgesetz abgestimmt ist.
    Der zweite Umstand ist, daß für eine Reihe von Delikten die Höhe der Mindeststrafen viel zu groß bemessen ist nach dem, was wir heute nach der Anlage der Reform des Strafgesetzbuches für sinnvoll und vernünftig halten. Die Tatsache, daß die Mindeststrafe für Aufruhr in der Regel sechs Monate ist, die Tatsache, daß für Landfriedensbruch bei Personen, die selbst Gewalttätigkeit gegen Personen begehen oder Rädelsführer sind, ein Jahr Zuchthaus, im Falle mildernder Umstände sechs Monate Gefängnis angedroht werden, macht das, so meine ich, hinreichend deutlich.
    Die Folge dieser Mängel, die allseitig empfunden werden, ist eine unterschiedliche Spruchpraxis der Gerichte im Hinblick auf die Auslegung der Tatbestände und auch auf die Strafzumessung.
    Ich glaube nicht, daß wir auf die Dauer hinnehmen können, daß in der öffentlichen Debatte immer wieder anklingt, die Gerichte seien für diese Mißstände und für manche unverständlichen Urteile verantwortlich zu machen. Für eine verfassungskonforme Auslegung läßt die Fassung der Tatbestände in der Form, wie sie heute vorliegen, oft keinen Spielraum. Immerhin ist es dem BGH zu danken, daß er mit dem Urteil vom 8. August dieses Jahres im Falle Laepple die Auslegung des § 125 StGB in einem restriktiven, einengenden Sinne geklärt hat und verbreiteten Tendenzen zu einer extensiven Auslegung entgegengetreten ist.
    Aber dies ist nur ein Punkt in der Gesamtproblematik. Soweit die Gerichte in Einzelfällen - und auch hier wird die Problematik noch einmal deutlich — besonders hoch erscheinende oder tatsächlich hohe Freiheitsstrafen verhängt haben, lag das daran, daß die Voraussetzungen der §§ 115 und 125 Abs. 2 StGB bejaht werden mußten. Hier waren eben solche hohen Strafen infolge der hoch angesetzten gesetzlichen Mindeststrafen einfach nicht zu umgehen.
    Meine Damen und Herren, die Behandlung dieses Sachverhaltes ist dringlich, weil es eine Aufgabe ist, der sich der Gesetzgeber nach Lage der Dinge sehr bald annehmen muß. Nur er kann hier zu einer Lösung beitragen. Er alleine ist befugt, die politischen Aspekte der Unruhe in unserem Lande zu berücksichtigen und bei der Neugestaltung dieser Tatbestände auch in angemessener Form zur Geltung kommen zu lassen. Er alleine ist in der Lage, den notwendigen rechtspolitischen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen zu schaffen. Lassen Sie mich in aller gedrängter Kürze für diesen Interessensausgleich einige, wie mir scheint, wesentliche Gesichtspunkte nennen.
    Für das Funktionieren des demokratischen Prozesses politischer Willensbildung ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit des Art. 8 des Grundgesetzes von fundamentaler, von grundsätzlicher Bedeutung. Die Belebung des Demonstrationsrechtes in den letzten Jahren muß auch richtig verstanden werden als ein Beitrag zur stärkeren Demokratisierung unserer Gesellschaft. Die Frage, der wir uns zu stellen haben, ist: daß das Strafgesetz nicht dazu führen, auch nicht dazu verführen darf, daß der fried-
    724 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969
    Bundesminister Jahn
    liche Demonstrant entmutigt wird, sondern im Gegenteil: es muß ihm deutlichgemacht werden, welches und wo seine Rechte sind, auch wo die Grenzen dieser Rechte liegen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Gilt das für alle?)

    Der Gesetzesvorbehalt, den Art. 8 macht und
    damit komme ich auf eine der Fragen zu sprechen, die hier im Laufe der Debatte angeschnitten worden sind —, ist im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu verstehen, wonach der Umfang der gesetzlichen Einschränkung an der Bedeutung des Grundrechtes, um das es geht, oder der Grundrechte, die miteinander in Konkurrenz treten, gemessen werden muß. Jedenfalls darf es in der gesetzlichen Regelung nicht das schien mir bei der einen oder anderen Bemerkung anzuklingen — zu einer generellen Hintansetzung des Versammlungsrechtes hinter andere Interessen der Bürger kommen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das hat auch niemand gesagt!)

    — Ich entnehme Ihrem Nicken bzw. Kopfschütteln — je nachdem an welcher Stelle meiner Ausführungen es erfolgt ist —, daß wir in diesem Punkte erfreulicherweise übereinstimmen.
    Wir dürfen uns in der Debatte auch nicht von der Vorstellung beeinflussen lassen - ich sage bewußt „beeinflussen" und nicht „leiten" —, daß die Verwirklichung des Demonstrationsrechts in der Tat für den einzelnen Bürger Unbequemlichkeiten mit sich bringen kann, die wir von der Verfassung her nicht falsch interpretieren dürfen. In bestimmtem Umfang müssen vom einzelnen Bürger Einschränkungen, Behinderungen hingenommen werden, die mit dem Gebrauch der Freiheit durch andere nun einmal verbunden sind.
    Andererseits - das möchte ich gerade im Hinblick auf die Bemerkungen des Herrn Kollegen Benda hier sehr deutlich unterstreichen — muß berücksichtigt werden, daß die Versammlungsfreiheit in ihrer politischen Funktion auf die Überzeugungs-
    und Meinungsbildung abzielt. Das heißt, Art. 8 des Grundgesetzes ist kein Freibrief für Versuche, sich gewaltsam Gehör zu verschaften; mit anderen Worten: Art. 8 schützt ausdrücklich nur friedliche Versammlungen. Das heißt schließlich, daß die Friedensfunktion, die Befriedungs- und Friedensgewährleistungsfunktion des Rechts eine unaufhebbare Schranke für das Demonstrationsrecht setzt.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Wir dürfen im übrigen die Straftatbestände nicht nur aus der Perspektive von Studentendemonstrationen sehen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Nach den Erfahrungen der Rechtsprechung betreffen sie auch ganz unpolitische Ausschreitungen, den Bandenvandalismus, Gewalttätigkeiten gegen mißliebige Nachbarn; das eine oder andere sonstige Beispiel ist hier in der Debatte ausgeführt worden. Wir dürfen auch nicht übersehen, daß hier rechtsradikale Aktionen durchaus mit erfaßt werden können; das wird
    die Abwägung nicht leichter machen. Aber dies muß gesehen werden. Immerhin darf ich und muß ich daran erinnern, daß der wichtigste Anwendungsfall — rechtshistorisch - des § 125 die Serie von Progromen des November 1938 gewesen ist.
    Für die Ausgestaltung der neuen Tatbestände ergeben sich einige Konsequenzen. Wir müssen, so meine ich, zu einem Abbau der überhöhten Strafandrohungen kommen. Wir müssen Folgerungen aus dem veränderten und gewachsenen Verständnis des Verhältnisses von Staat und einzelnem kommen. Dem wird durch den Entwurf, wie wir meinen, in sinnvoller Weise Rechnung getragen, indem er den Ungehorsamstatbestand des Auflaufs nur noch als Ordnungswidrigkeit ansieht.
    Wir müssen im Rahmen des § 113 des Strafgesetzbuches bei dem Widerstand den zu entschuldigenden Verbotsirrtum bei Tätern anerkennen, die über die Rechtmäßigkeit der Amtsausübung irren. Damit ist nicht — das möchte ich gerade im Anschluß an die Debatte noch einmal deutlich herausstellen — eine unzuträgliche Behinderung der Polizei verbunden. Denn die Auflösung einer die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdenden Versammlung bleibt nach öffentlichem Recht zulässig, und die Entschuldigung des irrenden Täters ändert nichts daran, daß der Widerstand rechtswidrig ist und von der Polizei nach dem Polizeirecht gebrochen werden kann. Damit trägt der Entwurf dem Bedürfnis hinreichend klaren Abgrenzungen Rechnung.
    Für eine nüchterne Überprüfung der Massendelikte ergeben sich zwei Fragen.
    Erste Frage: Wird es der Bedeutung der Versammlungsfreiheit gerecht, daß der Teilnehmer an einer zunächst friedlichen, später aber unfriedlich werdenden Versammlung auch dann wegen Landfriedensbruch strafbar ist, wenn er die Gewalttätigkeit des anderen mißbilligt und nur die Demonstration mit friedlichen Mitteln fortsetzt? Das ist ein Problem aus der Erfahrung der letzten Zeit, auf das man eine Antwort zu finden versuchen muß.
    Die zweite Frage ist: Trägt ein Massentatbestand nach Art der geltenden §§ 115 und 125 des Strafgesetzbuches zum Rechtsfrieden bei, wenn zwangsläufig nur ein kleiner Teil der Täter ermittelt werden kann, während die Mehrzahl, und oft gerade der harte Kern der unfriedlichen Menge, frei ausgeht? Auch hierauf müssen wir eine rechtspolitisch überzeugende Antwort zu finden versuchen.
    Insgesamt, so meine ich, ist eine klare und der Verfassung besser entsprechende Tatbestandsfassung geeignet, bei allen Beteiligten das Gefühl der Rechtssicherheit zu stärken. Durch eine einengende Regelung dieser Straftatbestände wird keineswegs zu neuen Gewalttätigkeiten ermuntert, sondern im Gegenteil, es wird die Abwehr gewaltsamer Exzesse erleichtert. Die Polizei kann sich auf wirklich gefährliche Täter konzentrieren. Die Richter und die Strafverfolgungsorgane würden solche Vorschriften, wie sie zur Verfügung gestellt werden sollen, entschiedener anwenden, weil sie durch ihre kriminalpolitische Notwendigkeit und durch ihre verfas-
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 725
    Bundesminister Jahn sungspolitische Legitimation eindeutiger ausgewiesen sind.
    Eine Bereinigung der bestehenden strafrechtlichen Rechtsunsicherheit würde — und darin liegt der eigentliche politische Sinn dieser Anträge der Koalitionsfraktionen, jedenfalls wie er von mir gesehen wird — ein wichtiges Hindernis für den Dialog mit der jungen Generation beseitigen und würde, darauf ist bei der Begründung des Entwurfs schon hingewiesen worden, die notwendigen Überlegungen zu einer Amnestie in diesem Bereich auf eine zuverlässige und, wie ich hoffe, für uns alle diskutable Grundlage stellen.
    Deswegen bitte ich ungeachtet aller am Anfang meiner Ausführungen lautgewordenen formalen Einwendungen sehr darum, daß die schnelle Initiative, die hier ergriffen worden ist, auch — mit der Zustimmung des ganzen Hauses — in den Arbeiten des Ausschusses ihren Ausdruck findet. Dieses Hohe Haus sollte — darf ich dieses mahnende Wort hier sagen — Jusitz, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Polizei so schnell wie möglich in den Stand versetzen, ihrer Aufgabe nach besten Kräften — und das heißt: nach besseren Kräften, als ihnen heute möglich ist — gerecht zu werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)