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ID0601930300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 19. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Inhalt: Glückwunsch zu dem Geburtstag des Abg. Dr. Kempfler . . . . . . . . . . . 653 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 653 B Änderung einer Ausschußüberweisung . . 653 C Wahl zusätzlicher Schriftführer . 653 C, 667 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 653 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 653 D Fragestunde (Drucksache VI/146) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Krankenversicherungsschutz für Studenten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 654 B Frage der Abg. Frau Dr. Wolf: Unzufriedenheit deutscher Experten in Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister 654 C, 655 B, D, 656 A, B, C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 655 B Kiep (CDU/CSU) . . . . 655 C, 656 A Damm (CDU/CSU) 655 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 656 B Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . . . 656 C Fragen der Abg. Dr. Klepsch und Rommerskirchen: Kostenlose Heimfahrten für Grundwehrdienstleistende Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 657 A, D, 658 A, B, C, D, 659 A, B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 657 D, 658 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 658 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 658 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 658 D Buchstaller (SPD) . . . . . . . . 659 A Fragen des Abg. Säckl: Nebentätigkeit eines früheren Bundeswehrgefreiten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 659 B, 660 B, C, D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 660 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 660 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 660 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Frage des Abg. Dröscher: Entlohnung bei im Raum von Truppenübungsplätzen arbeitenden Wachgesellschaften Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 660 D, 661 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 661 A, B Fragen des Abg. Buchstaller: Ausbildung der Pionieroffiziere und Pionierfeldwebel Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 661 C Frage des Abg. Zebisch: Bericht über Napalm-Einsatz in der Divisionszeitschrift „Der Grenzwald" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 661 C Frage des Abg. Zebisch: Ächtung von Napalm-Bomben Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 661 D, 662 A, B Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 662 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 662 B Frage des Abg. Neumann: Truppenstärke der Bundeswehr — Dauer des Grundwehrdienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 662 C, 663 A, B, C Neumann (SPD) . . . . 662 D, 662 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 663 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 663 B Fragen des Abg. Stahlberg: Fahrlehrerstellen in der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 663 C, D, 664 A, B Stahlberg (CDU/CSU) . . 663 D, 664 A Fragen des Abg. Dr. Schmude: Anwendung der Grundsätze zum Verbot der Doppelbestrafung auf Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 665 A, B Dr. Schmude (SPD) 665 B Frage des Abg. Dr. de With: Berufung der Bundesrichter nach der landsmannschaftlichen Zugehörigkeit Jahn, Bundesminister . . . . . 665 C, D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 665 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 666 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 666 B, C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Äußerung des Staatssekretärs Prof. Dahrendorf zu den Bundesfinanzen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 666 D, 667 A, B, C Dr. Häfele (CDU/CSU) . 667 A Ott (CDU/CSU) 667 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 667 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/114) in Verbindung mit Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/115) — Erste Beratung — Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 668 A, 687 A Dr. Lohmar (SPD) 670 C Moersch (FDP) . . . . 673 C, 690 A Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 676 B Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 677 D Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . . 679 D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 681 B Frau Funcke (FDP) . . . . . 682 D Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . . . 684 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 686 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . . 690 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte (Fleischmarkthallen) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/6); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/144) — Zweite und dritte Beratung — 692 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 III Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen VI/58, VI/82) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/151) Zweite und dritte Beratung . . . . 693 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen über Leistungen für verheiratete Kinder (Abg. Rollmann, Frau Jacobi [Marl], Berding, Dichgans, Frau Stommel, Katzer, Dr. Jungmann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/125) — Erste Beratung — 693 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/126) in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI 158) — Erste Beratung — 693 C Entwurf eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (SPD, FDP) (Drucksache VI/56); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/160), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/150) — Zweite und dritte Beratung — Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) 695 A, 705 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 694 B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 694 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 697 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 698 D Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 699 B Porzner (SPD) 700 D Ertl, Bundesminister 702 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 704 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 705 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) (SPD, FDP) (Drucksache VI/139) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beeinträchtigung von Grundrechten durch gewalttätige Aktionen (Drucksache VI/ 157) Dr. Müller-Emmert (SPD) 705 D Benda (CDU/CSU) 708 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 711 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 715 C Dr. de With (SPD) 719 B Jahn, Bundesminister 722 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache VI/127) . 725 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (§ 94 Abs. 2) (Drucksache VI/128) 725 C Nächste Sitzung 725 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 727 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 3 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/56, VI/150) 727 C Anlagen 3 bis 5 Entschließungsanträge Umdrucke 2, 1 und 4 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/56, VI/150) Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Privatisierung von wirtschaftlichem Bundesvermögen 728 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wurbs betr. Ausgaben für Mietbeihilfen 729 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Erweiterung der juristischen Ausbildung . 729 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf betr. Mehrwertsteuersatz für Friseurleistungen 729 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf betr. Besteuerung nach § 19 des Mehrwertsteuergesetzes . . 730 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 653 19. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Apel * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Dr. Bach 10. 12. Dr. Barzel 10. 12. Bauer (Würzburg) ** 12. 12. Dr. Bayerl 12. 12. Behrendt * 12. 12. Benda 20. 12. Bergmann * 12. 12. Berkhan ** 12. 12. Blank 10. 12. Blumenfeld ** 12. 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Brück ** 12. 12. Dr. Burgbacher * 12. 12. Dichgans * 12. 12. Dr. Dittrich * 12. 12. Draeger ** 12. 12. Dröscher * 12. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Faller * 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig ** 12. 12. Dr. Fuchs 12. 12. Dr. Furler * 12. 12. Gerlach* 12. 12. Gottesleben 31. 12. Dr. Haas 12. 12. Häussler 12. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Frau Herklotz ** 12. 12. Herold ** 12. 12. Hösl ** 12. 12. Dr. Kempfler 31. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker * 12. 12. Kriedemann * 12. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 10. 12. Kulawig * 12. 12. Lautenschlager * 12. 12. Lemmrich** 12. 12. Lenze (Attendorn) ** 12. 12. Dr. Löhr * 12. 12. Lücke (Bensberg) 31. 12. Lücker (München) * 12. 12. Memmel * 12. 12. Metzger * 12. 12. Müller (Aachen-Land) * 12. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Pfeiffer 10. 12. Pöhler ** 12. 12. Richarts * 12. 12. Richter ** 12. 12. Riedel (Frankfurt) * 12. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rutschke ** 12. 12. Sander ** 12. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 12. Schneider (Königswinter) 10. 12. Dr. Schober 12. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 12. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Stein (Honrath) 31. 12. Dr. h. c. Strauß 12. 12. Wohlrabe 31. 12. Anlage 2 Umdruck 3 Änderungsantrag der Abgeordneten Röhner, Stücklen, Wagner, Ehnes, Dr. Althammer, Dr. Ritz und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft - Drucksachen VI/56, VI/150 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Bundesregierung stellt vom Haushaltsjahr 1970 an jährlich für den Ausgleich der den Landwirten durch die Aufwertung der Deutschen Mark entstandenen Einkommensverluste 920 Millionen Deutsche Mark in den Entwurf des Bundeshaushaltes im Einzelplan 60 ein. Diese Mittel sind für unmittelbare Ausgleichszahlungen an die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zu verwenden." Bonn, den 10. Dezember 1969 Röhner Stücklen Wagner Ehnes Dr. Althammer Dr. Ritz Baier Bewerunge Biechele Dasch Engelsberger Haase (Kassel) Hauser (Bad Godesberg) Höcherl Dr. Jenninger Kiechle Leicht Memmel Niegel Ott Picard Dr. Probst schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Siemer Storm Struve Tobaben Unertl Begründung 1. Die Verluste sind aufwertungsbedingt und gehen damit auf eine allgemeine wirtschaftspolitische Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union 728 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Entscheidung zurück. Die Mittel sollten daher in den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung" und nicht in den Agrarhaushalt (Einzelplan 10) eingestellt werden. 2. Die Titelverwaltung würde beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verbleiben. 3. Die Einstellung dieses Betrages in den Einzelplan 60 würde auch gegenüber der Landwirtschaft nochmals zum Ausdruck bringen, daß diese Mittel als aufwertungsbedingter Ausgleich zu betrachten und zu verwenden sind. Anlage 3 Umdruck 2 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/ 56, VI/150 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob für bestimmte Unternehmensformen der landwirtschaftlichen Produktion Einkommensverluste entstehen, die nicht durch das oben genannte Gesetz erfaßt werden. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert a) zu prüfen, ob die Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung, wie sie im § 51 des Bewertungsgesetzes 1965 enthalten ist, noch den heutigen Betriebs- und arbeitswissenschaftlichen Gegebenheiten entspricht, b) dafür zu sorgen, daß die nicht ausgenutzten Kapazität der im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 51 des Bewertungsgesetzes 1965 zulässigen Tierhaltung auf Kooperationen übertragen werden können, und daß die steuerlichen Hindernisse, die der Bildung solcher Kooperationen entgegenstehen, umgehend beseitigt werden. Bonn, den 9. Dezember 1969 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 1 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/56, VI/ 150 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die wirtschaftliche Lage in strukturschwachen Wirtschaftszweigen, die von der Aufwertung der Deutschen Mark besonders betroffen wurden, zu beobachten. Sie soll die Auswirkungen der Aufwertung auf diese Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses überprüfen und bis Ende Oktober 1970 dem Bundestag über die Ergebnisse der Prüfung berichten. Bonn, den 9. Dezember 1969 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 4 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/56, VI/150 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür zu sorgen, daß die in Artikel 5 (1) vorgesehenen 920 Mio. D-Mark nicht wie im obigen Gesetz vorgesehen in Einzelplan 10 einzusetzen, sondern in den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung). Dieser Betrag soll auch dann der Verwaltung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterliegen. Bonn, den 10. Dezember 1969 Struve und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/104 Frage A 20) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vermögenspolitik auch durch weitere Privatisierung von wirtschaftlichem Bundesvermögen fortzusetzen, und in welcher Form? Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hervorgehoben, daß eine gezielte Vermögenspolitik zu den Schwerpunkten der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik gehört. Sie wird insbesondere die Vermögensbildung der Bevölkerungsschichten fördern, die bisher nur einen unzureichenden Anteil an der Gesamtvermögensbildung hatten. In diesem Zusammenhang wird die Frage einer weiteren Privatisierung von industriellem Bundesvermögen geprüft werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 729 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vorn 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/104 Frage A 27) : In welcher Höhe sind seit Einführung des Wohngeldgesetzes von der öffentlichen Hand bisher Mietbeihilfen gewährt worden, und wie wird sich dieser Ausgabenblock in den nächsten Jahren voraussichtlich weiterentwickeln? Die Ausgaben für Wohngeld, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden, betrugen: Bund Bund und Länder (doppelter Betrag) in Millionen DM 1965 60,5 121 1966 212,3 426,6 1967 209,4 418,8 1968 261,7 533,4 1969 geschätzt 302 604 Bei der Fortschreibung für die mehrjährige Finanzplanung des Bundes 1969 bis 1973 sind für die Beratung im Finanzkabinett höhere Beträge angemeldet als für 1969. Der endgültige Ansatz wird abhängig sein von der materiellen Ausgestaltung einer Novelle des Wohngeldgesetzes. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache VI/104 Frage A 64): Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Änderung von § 5 des Deutschen Richtergesetzes vorzuschlagen, die andere juristische Ausbildungen ermöglicht, darunter auch die Integrierung von theoretischer und praktischer Ausbildung in einem einstufigen Ausbildungsgang mit stärkerer Einbeziehung der Sozialwissenschaften? Die Änderung des § 5 des Deutschen Richtergesetzes ist auf der letzten Justizministerkonferenz Ende Oktober 1969 in Berlin beraten worden. Die Justizministerkonferenz hat ihren Ausschuß für die Reform der Juristenausbildung beauftragt, dazu Vorschläge bis zum Frühjahr 1970 vorzulegen. Der Auftrag ist dahin umschrieben, auch zu prüfen, ob andere Gestaltungsformen der Ausbildung, etwa die Integrierung von theoretischer und praktischer Ausbildung in einem einstufigen Ausbildungsgang mit stärkerer Einbeziehung der Sozialwissenschaften, durchführbar sind und sachliche Fortschritte versprechen. Des weiteren soll geprüft werden, ob und wie durch eine Änderung des § 5 des Deutschen Richtergesetzes praktische Erfahrungen mit neuen Gestaltungsformen ermöglicht werden können, ohne die grundsätzliche Einheitlichkeit der juristischen Ausbildung in allen Lindern der Bundesrepublik zu gefährden. Die Bundesregierung hält die Neuordnung der Juristenausbildung für besonders dringlich. Sie wird deshalb in dem Reformausschuß der Justizministerkonferenz darauf hinwirken, daß möglichst bald konkrete Ergebnisse vorliegen, um § 5 des Deutschen Richtergesetzes entsprechend ändern zu können. Ein Übergang zu einer einstufigen integrierten Ausbildung wird aber so einschneidend sein, daß über ihn nach Abwägung aller Gründe für und wider nur einheitlich für alle Bundesländer entschieden werden sollte, um die in einem modernen Staat unerläßliche Freizügigkeit des Juristen weiterhin zu gewährleisten. Was die Sozialwissenschaften betrifft, so bin ich mit Ihnen, verehrte Frau Kollegin, der Auffassung, daß dieses Gebiet in der Juristenausbildung künftig stärker als bisher berücksichtigt werden sollte. Entsprechende Vorschläge des Reformausschusses der Justizministerkonferenz werden bei der jetzt von den Ländern in Angriff genommenen ersten Stufe der Änderung ihrer Ausbildungsvorschriften verwirklicht werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen einer Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes für Friseurleistungen den ermäßigten Steuersatz vorzusehen? Eine ermäßigte Besteuerung der Friseurleistungen stößt insbesondere deshalb auf Bedenken, weil sie die notwendige einheitliche Behandlung aller handwerklichen Leistungen durchbrechen würde und darüber hinaus Berufungen anderer Dienstleistungsunternehmen zu erwarten wären. Gleichwohl ist die Bundesregierung bereit, bei der Vorbereitung der für diese Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung des Umsatzsteuergesetzes auch die Besteuerung der Friseure im Rahmen des Gesamtkomplexes der Dienstleistungsbesteuerung nochmals eingehend zu überprüfen. Die Forderung der Friseure nach einem ermäßigten Steuersatz wird u. a. mit der unterschiedlichen Steuerbelastung im Friseurhandwerk auf Grund der Auswirkungen des § 19 UStG begründet. Insoweit handelt es sich um ein Problem, das nicht isoliert durch eine Steuersatzsenkung gelöst werden kann, sondern im Rahmen der beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung der Kleinunternehmer zu überprüfen ist. Hierauf werde ich, Herr Kollege Ruf, bei der Beantwortung Ihrer zweiten Frage näher eingehen. 730 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Frage A 38): Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen einer künftigen Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes die Wettbewerbsunterschiede zu entschärfen, die durch die im § 19 des Mehrwertsteuergesetzes geschaffene Regelung entstanden sind? In der Fragestellung klingt die Auffassung an, die Regelung des § 19 des Umsatzsteuergesetzes habe allgemein zu Wettbewerbsunterschieden geführt. Hierzu möchte ich zunächst feststellen, daß die Besteuerung der Kleinunternehmer, die sich an das frühere Umsatzsteuersystem anlehnt, in der Regel nur bei Gewerbezweigen mit hoher Wertschöpfung, wie z. B. bei den. Friseuren, die Wettbewerbsneutralität nicht im wünschenswerten Umfang gewährleistet. Die Bundesregierung ist bemüht, für die Besteuerung der Kleinunternehmer eine Regelung zu finden und den gesetzgebenden Körperschaften vorzuschlagen, die den Gedanken der Wettbewerbsneutralität so vollkommen wie möglich verwirklicht. Da sich das neue Umsatzsteuersystem durch ein besonderes Maß an Wettbewerbsneutralität auszeichnet, bietet es sich an, die Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung einzubeziehen. Diese Lösung wird auch, soweit bisher Meinungsäußerungen vorliegen, von den Spitzenverbänden der Wirtschaft vorgeschlagen. Die Bundesregierung wird daher vor allem untersuchen, welche Möglichkeiten für eine derartige Regelung bestehen. Schwierigkeiten bereitet die Frage, ob und in welchem Umfang den Kleinunternehmern im Rahmen der Regelbesteuerung formelle und materielle Erleichterungen gewährt werden können. Wie die beabsichtigte Neuregelung im einzelnen aussehen wird, kann heute noch nicht überblickt werden.
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    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das habe ich nicht gesagt. Sie können gern das unkorrigierte Protokoll nachlesen. Ich habe gesagt, daß ein Sprengstoffanschlag gegen das jüdische Gemeindehaus verübt worden ist. Das ist ja wohl als Tatsache unbestritten. Weil ich die Ermittlungen der Polizei nicht kenne und weil ich weiß, daß der Täter jedenfalls nach dem Stand meiner Kenntnis noch nicht gefunden ist, habe ich nicht gesagt und kann ich selbstverständlich nicht behaupten, wer es war, geschweige denn, daß er einer bestimmten Gruppe zuzuordnen ist. Ich bin insoweit dankbar für die Zwischenfrage. Das ist offensichtlich ein Mißverständnis zwischen uns oder im schlimmsten Fall ein Versprecher von mir. Ich glaube aber nicht, das gesagt zu haben.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    — Gut, dieser Vorgang ist damit wohl erledigt.
    Meine Freunde und ich halten es für geboten, daß vor der abschließenden Entscheidung dieses Hauses über die Reform der Strafbestimmungen — dazu wird noch geredet werden — die Bundesregierung eine Bestandsaufnahme der tatsächlichen Lage vorlegt, die eine unabdingbare Voraussetzung für eine gründliche Prüfung und sorgsame Urteilsbildung auch in dieser Frage sein wird. Auch in dieser Frage ist es unsere Aufgabe, die Realitäten, d. h. die Wirklichkeit, zu erkennen.
    In unseren einzelnen Punkten fragen wir daher die Bundesregierung nach den Vorgängen oder bitten sie, darüber innerhalb einer Frist, die wir vorschlagen, einen Bericht vorzulegen. Das Bundesministerium des Innern ist ja nach dem Stande seiner Einrichtungen durchaus in der Lage, das entsprechende Material zusammenzubringen, und wird sicherlich auch bereit sein, es uns in der vorgeschlagenen Form zu vermitteln.
    Wir fragen daneben im einzelnen, ob die Bundesregierung z. B. der Auffassung ist — ich greife jetzt nur einzelne Punkte heraus —, daß die gesetzlichen Bestimmungen ausreichen. Meine Damen und Herren, dies — ich möchte das der Klarheit halber sagen — ist wirklich eine Frage und nicht die Andeutung einer Meinung von uns. Wir alle wissen, Herr Kollege Hirsch, auch Sie, es hat in der vorigen Wahlperiode Diskussionen über diesen oder jenen Punkt gegeben. Ich nehme an, daß meine persönliche Antwort, die nicht unbedingt mit der Meinung der Fraktion übereinstimmen muß — wir haben darüber in der Fraktion nicht gesprochen —, würde ich mich selber fragen, lauten würde: sie reichen aus. Das könnte ich auch mit Einzelbeispielen belegen.
    Es geht im allgemeinen nicht um die Frage, ob die gesetzlichen Bestimmungen, so wie sie heute sind, an sich ausreichen, sondern es geht darum, ob die politische Führung, die in dem betreffenden Bereich die Verantwortung trägt, wirklich bereit und in der Lage ist, diese Verantwortung mit der nötigen Energie zu erfüllen. Fehlentwicklungen — ich könnte Beispiele nennen — pflegen im allgemeinen auf ein Versagen nicht etwa der Polizei und ihrer Organe, die sich überall die allergrößte Mühe geben, sondern der jeweils zuständigen politischen Führung hinzudeuten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Daher fragen wir in allgemeiner Form in Ziffer 4
    auch dies eine Frage —, welche Vorstellungen die Bundesregierung entwickelt, um den uns allen bekannten und von mir in Stichworten angedeuteten Entwicklungen zu begegnen. Auch dies ist keine juristische Frage, die juristisch zu beantworten ist, sondern eine politische Frage, welche Vorstellungen die Regierung hat und welche Möglichkeiten sie sieht, diese ihre Vorstellungen den jeweils zuständigen Stellen nahezubringen. Natürlich kenne ich die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und
    710 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969
    Benda
    Ländern etwa im Bereich der Polizeigewalt genauso gut wie jeder von uns. Es geht darum, daß die Bundesregierung diesen zuständigen Stellen ihre politischen Vorstellungen nahebringt mit dem Ziel, sie in diesen Bereichen möglichst auch zu verwirklichen.
    Abschließend ein kurzes Wort zu dem letzten Punkt. Der letzte Punkt enthält für mein Empfinden, obwohl er zunächst ein beinahe abstrakter, beinahe esoterischer Punkt zu sein scheint, den Kern der Problematik. Herr Kollege Müller-Emmert hat es in einem anderen Zusammenhang und mit ganz anderen Worten, aber möglicherweise mit derselben Fragestellung, wie ich es versuchen möchte, angesprochen. Wir bitten die Bundesregierung, uns zu sagen, wie sie die Schutzwürdigkeit des durch das Grundgesetz garantierten Rechts auf Versammlungsfreiheit im Verhältnis zu anderen Grundrechten beurteilt. Damit wollen wir sagen, daß es auch zwischen uns und den Antragstellern oder zwischen der Regierung und uns keiner Diskussion über die selbstverständliche Feststellung bedarf, daß das Versammlungsrecht und das Recht der freien Meinungsäußerung in unserem Lande grundrechtlich garantiert sind. Jeder von uns, Parlamentarier oder Angehöriger der Bundesregierung, ist verpflichtet, nach Maßgabe seiner Möglichkeiten dafür einzutreten — und wir sind bereit und entschlossen, dies wie bisher zu tun —, daß diese Grundrechte im vollen Umfang gewahrt und geschützt bleiben. Es kommt darauf an, festzuhalten und festzustellen, daß derjenige, der Steine wirft, der sich Molotow-Cocktails oder Holzlatten oder sonstiger Wurfgeschosse bedient — deswegen ist der vorhin erwähnte Begriff „Demonstrationsrecht" oder „Demonstrationsdelikt" so fragwürdig —, damit, auch wenn er es politisch motiviert oder verbrämt, nicht von einem eigenen Grundrecht Gebrauch macht, sondern im Gegenteil in die Grundrechte anderer Bürger eingreift und diese gefährdet.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP.)

    Es ist die Aufgabe der staatlichen Organe, der Gesetzgebung, der Exekutive und der Rechtsprechung, ihn daran zu hindern, das zu tun. Es ist eine Verfälschung des Tatbestandes, wenn man dann meint, dies sei eine Frage, die auch nur ein Randgebiet des sogenannten Demonstrationsrechtes — also juristisch präziser gesagt: der Versammlungs- oder Meinungsfreiheit - betreffe. Dies ist es eben nicht, sondern es ist der Angriff auf Grundrechte anderer, und den gilt es abzuwehren. Da kann im Faktischen, wie ich wohl weiß, ein Spannungsverhältnis bestehen.
    Natürlich hat derjenige, der von seinem Recht der Meinungsfreiheit auf der Straße — inhaltlich interessieren mich in dem Zusammenhang seine Thesen nicht — Gebrauch machen will, ein Recht, dies zu tun, und dieses Recht muß auch geschützt werden. Daher hat er auch das Recht, nach Maßgabe der Bestimmungen Demonstrationen zu veranstalten. Aber derjenige Fußgänger oder Autofahrer, der nicht Neigung hat — aus welchen Motiven immer —, sich dieser Meinungsbekundung zu unterziehen, hat das gleiche Recht, nicht daran gehindert zu werden, sich von dem Ort einer solchen Veranstaltung zu entfernen. Hier entsteht praktisch das Spannungsverhältnis zwischen zwei Grundrechten, die gegeneinander oder möglicherweise in einem Spannungs- und Konfliktverhältnis zueinanderstehen. Hier gibt es die eine oder andere Frage, die Herr Müller-Emmert angeschnitten hat und mit der man sich im weiteren beschäftigen wird.
    Es geht uns also darum — ich sage es zusammengefaßt noch einmal —: Demonstrationsfreiheit, d. h. die Verbreitung von Meinung und Information, ist und bleibt ohnehin selbstverständlich geschützt, übrigens auch dann, wenn das geltende einschlägige Strafrecht nicht geändert würde. Denn selbstverständlich hat dieses verfassungskonform ausgelegt zu werden. Wo dies im Einzelfall wirklich oder angeblich nicht der Fall sein sollte, steht dem Betroffenen der Weg zum Bundesverfassungsgericht zur Nachprüfung eines solchen Vorganges ohnehin frei.
    Verbreitung von Information und Meinung, aber unter keinen Umständen ist nach unserer Meinung
    ich zitiere Herrn Hannover — die Demonstrationsfreiheit als ein Vorgang zu verstehen, der „alle Äußerungsformen menschlicher Handlungsfreiheit umfaßt, die geeignet und dazu bestimmt sind, auf den Prozeß der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung einzuwirken". In der Konsequenz dieser juristisch absurden These geht dann Herr Hannover in der Tat soweit zu sagen, daß auch das Einwerfen von Fensterscheiben oder das Anzünden von Zeitungswagen — weil Ausdruck einer politischen Meinungsfreiheit — zulässig sein müsse.
    Mit der gleichen Konsequenz, mit der er dieses sagt, muß er freilich auch den unmittelbaren psychischen oder physischen Terror gegen Personen mit dem Argument vor sich selber oder anderen rechtfertigen: die sind ja nun leider anderer politischer Meinung als derjenige, der angeblich von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch macht.
    Meine Damen und Herren, an sich ist die Auseinandersetzung hierüber sicherlich für uns nicht zwingend notwendig. Aber notwendig — und deswegen fragen wir die Bundesregierung danach und bitten sie, uns ihre Meinung zu sagen — ist eine klare, hier scharf abgrenzende und scheidende Äußerung zum Schutz des Demonstrationsrechtes, der Versammlungsfreiheit, der Meinungsfreiheit auf der einen Seite und auf der anderen Seite — dem dient unser Antrag zum Schutz der Rechte jedes einzelnen Bürgers, zu dessen Freiheitsrechten auch das Recht gehört, nicht zu demonstrieren, Demonstrationen angenehm oder nicht angenehm zu finden, sich an Demonstrationen zu beteiligen oder sich von ihnen zu entfernen. Der Schutz unserer Bürger ist eines der Anliegen, das hier mit zu erörtern ist. Es ist nicht nur eines der Anliegen, es ist das zentrale Anliegen, über das wir unter diesem Punkt der Tagesordnung zu reden haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Der Antrag ist begründet. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erhard (Bad Schwalbach). Die Fraktion der CDU/CSU hat für ihn 30 Minuten Redezeit in Anspruch genommen.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 711

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Empfindlichste im Verhältnis zwischen Staat und Bürger liegt dort, wo der Staat strafdrohend und strafend dem Bürger gegenüber in Erscheinung tritt. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit einerseits und die Zustimmung der Bürger zu diesem Staat als solchem andererseits sollen in den konkreten Straftatbeständen und Strafbestimmungen und auch im Prozeßrecht einen zeitgemäßen Ausdruck finden und finden ihn dort weitgehend. Daß dieses empfindliche Zuordnungsverhältnis eines besonderen Schutzes durch die parlamentarische Behandlung von Strafrechtsänderungen bedarf, war deshalb bisher allgemeine Vorstellung, und wir haben uns immer bemüht, im strafrechtlichen Bereich möglichst einen breiten Konsens in diesem Hause herbeizuführen. Der Versuch, diesen Konsens herbeizuführen, sollte auch jetzt weiterhin unternommen werden, auch wenn die regierungstragenden Fraktionen von sich aus einen sehr weitgehenden Vorschlag unterbreitet haben.
    Ganz sicher unterliegt es keinem Zweifel, daß die Strafvorschriften zum Schutze des Gemeinschaftsfriedens in verschiedener Hinsicht, nicht allgemein, als unbefriedigend angesehen werden, sei es wegen der Strafrahmen, sei es wegen gewisser widersprüchlicher Strafhöhen und Strafandrohungen oder sei es wegen gewisser Formulierungen. Vorschläge zur Reform dieser Straftatbestände sind bereits im Entwurf 1962, den wir in der vorigen Periode wieder behandelt haben und über den der Strafrechtssonderausschuß in der vorigen Periode eingehend beraten hat, vorgelegt worden. Die Beratungen im Strafrechtssonderausschuß konnten, wie bekannt ist, nicht abgeschlossen werden, weil eben auf diesem Gebiet keine Übereinstimmung zu erzielen war.
    Bei dieser Sachlage und den von der CDU/CSU- Fraktion in Zusammenhang mit der Aussprache über die Regierungserklärung gemachten Aussagen über die Zweckmäßigkeit und über eine gewisse Notwendigkeit, die einschlägigen Bestimmungen zu ändern, ist es besonders verwunderlich, daß die beiden regierungstragenden Fraktionen diesen Entwurf hier ohne echten Versuch der Abstimmung mit der CDU/CSU-Fraktion eingebracht haben. Hatten Sie, meine Damen und Herren, zunächst noch durch Sie, Herr Hirsch, an uns das Ansinnen herangetragen, die sogenannten Garmischer Beschlüsse als gemeinsamen Antrag vorzulegen, so wurde, bevor wir überhaupt über dieses Ansinnen beraten konnten, bereits der jetzt vorliegende Entwurf unterbreitet und dann auch eingereicht. Wir sind trotz dieser Vorgänge und trotz dieser schnellen Behandlung der Materie durch Sie

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Sehr schnellen Behandlung!)

    bereit, uns ernsthaft über die neuen Lösungen zu unterhalten und mit Ihnen zu beraten. Wir wundern uns aber, daß diese schnelle Einbringung offensichtlich an der Regierung vorbei und damit auch am Bundesrat vorbei und damit ohne die Möglichkeit einer Stellungnahme durch den Bundesrat vorgenommen worden ist. Daß wir darüber unsere Ge-
    danken haben und uns Gedanken machen, nachdem wir aus den Zeitungen und dem „Spiegel" die Stellungnahme offenbar der Mehrheit in der Regierung zur Kenntnis bekommen haben, werden Sie uns nicht verargen.

    (Abg. Hirsch: Seit wann glauben Sie, was im „Spiegel" steht?)

    — Ich glaube nicht alles, was im „Spiegel" steht, Herr Kollege Hirsch. Aber daß die Regierung keinen Entwurf vorgelegt hat,

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Und den Bundesrat scheute!)

    ist doch wohl unbestreitbar. Oder wollen Sie mir
    mit Ihrem Zwischenruf sagen und klarmachen, die
    Regierung habe sich mit dem Problem nicht befaßt?

    (Abg. Hirsch: Es geht um die Motivforschung, Herr Kollege!)

    — Nein, keine Motivforschung!

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Motivforschung! Das ist aber interessant!)

    Obwohl die Bereitschaft, die Dinge mit Ihnen zusammen zu beraten und zu einem guten Ende zu führen, etwas strapaziert ist, erklären wir ausdrücklich, daß wir mit aller Entschlossenheit, mit aller Bereitschaft gewillt sind, an diesem Entwurf und den anstehenden Problemen auch mit großer Offenheit für alle angesprochenen Fragen mitzuarbeiten, und zwar zum Schutz des Gemeinschaftsfriedens. Wir sind bereit, jeden Tatbestand zu überprüfen, bei jedem Strafrahmen die notwendige Flexibilität, d. h. den ausreichend breiten Spielraum für die Rechtsprechung zu einer gerechten Einzelstrafe, zu suchen und mitzubestimmen. Diese Bereitschaft enthält aber auch unseren ganz klaren Willen — und das soll am Anfang stehen —, daß die gebotenen Grenzen eindeutig, verständlich, praktikabel und sicher gezogen werden.
    Bei dem strafrechtlichen Schutz des Gemeinschaftsfriedens ist zu einem erheblichen Teil der Staat in seiner verfassungsmäßigen inneren Gestalt in nicht geringem Umfang selbst das Schutzobjekt. Es wird nicht verkannt, daß es sich dabei im wesentlichen um die Abgrenzung der verschiedenen Grundrechte zueinander einerseits und die Gewährung dieser Grundrechte durch den Staat andererseits handelt. Auf diese Zuordnung der Grundrechte hat der Herr Kollege Benda soeben schon sehr eindeutig aufmerksam gemacht. Die CDU/CSU-Fraktion mißt der Grundrechtsregelung des Grundgesetzes eine für unsere Gesetzgebung absolut bindende Bedeutung bei. Insofern bejahen wir im Rahmen des Grundgesetzes ausdrücklich das Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, d. h. das Recht zur legalen und auch zur spontanen Versammlung und Demonstration. Das ist also gänzlich unbestritten.
    Daß aber diesem Recht die anderen Grundrechte wie die Freizügigkeit jedes Bürgers, die körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Eigentum sowie das Recht, an einer Versammlung nicht teilnehmen zu müssen, entgegenstehen, ist wohl ebenfalls unver-
    712 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969
    Erhard (Bad Schwalbach)

    kennbar. Wir finden keinerlei Anhaltspunkte in der Verfassung, daß das Recht zur friedlichen Demonstration, zur friedlichen Versammlung oder auch zur spontanen Versammlung diesen anderen Rechten irgendwie vorgehen könnte. Ist der Staat aber Garant der Grundrechte, dann muß er die Möglichkeit haben, gegen die unfriedliche Versammlung oder die unfriedliche Demonstration einzuschreiten, um die anderen Grundrechte wirksam zu schützen. Zu diesem Zweck bedarf es sicher auch der strafrechtlichen Bewehrung, also eines funktionsgerechten Strafrechts.
    Unsere Beratungen im Ausschuß sollten zügig vorangehen, aber unter allen Umständen mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt werden. Ein Mangel an Gründlichkeit zugunsten der Schnelligkeit wird von uns weder gebilligt, noch werden wir uns dem anschließen können.

    (Zuruf von der SPD: Hat auch niemand vor!)

    — Um so besser. Wenn wir uns unter diesen skizzenhaften, bildhaften Rahmenvorstellungen mit ihrem konkreten Gesetzentwurf beschäftigen, dann wollen wir das nicht in der Form von strikten Gegenpositionen tun, sondern wir wollen den Weg zueinander finden und es in der From der Fragestellung tun. Mit der Fragestellung sollen die Probleme aufgerissen werden.
    Unsere Frage heißt: Die von Ihnen hier vorgelegte Antwort erscheint uns nicht als ausreichende Antwort.

    (Abg. Dr. Müller-Emmert: Weshalb?)

    — Es gibt eine ganze Reihe besserer Vorstellungen. Sie wissen ganz genau, daß auch Ihre eigene Regierung Ihnen Formulierungsvorschläge gemacht hat, die Sie zum großen Teil in den Papierkorb gesteckt haben.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Hirsch: Woher wissen Sie denn das? — Abg. Dr. Müller-Emmert: Das stimmt nun wirklich nicht!)

    — Merkwürdig, was ich alles weiß und was Sie nicht wahrhaben wollen.

    (Abg. Hirsch: Es kommt auf die Quellen an! — Abg. Dr. Hauser [Sachbach] : Sie bestreiten es ja gar nicht! — Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen].)

    — Es braucht ja nicht der Papierkorb zu sein, es kann auch eine abgelegte Akte sein. „Nicht in den Gesetzentwurf übernommen", Herr Kollege Schäfer!
    Es fällt uns auf, daß in Ihrem Gesetzentwurf einiges für wenig sorgfältige Vorbereitung spricht. Das fällt uns deshalb wiederum auf, weil wir der Meinung sind, daß die regierungstragenden Fraktionen mit der Formulierungsunterstützung des Justizministeriums eigentlich etwas sorgfältiger arbeiten sollten, mindestens — das will ich einschränken — bei so weittragenden Strafbestimmungsvorschlägen.
    Nehmen Sie z. B. den Art. 1 Nr. 5 Ihrer Vorlage: Dort schlagen Sie uns vor, den § 119 StGB — das ist die Bestimmung über den gemeinschaftlichen Forstwiderstand — aufzuheben. Wir haben ihn erst am 25. Juni 1969, unter diesem Datum im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, aufgehoben.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) Warum wollen Sie ihn noch einmal aufheben?


    (Zuruf von der SPD: Doppelt genäht hält besser! — Abg. Dr. Hauser [Sachbuch] : Das gibt Pannen, wenn man nicht aufpaßt!)

    Oder wenn Sie in § 113 StGB, abweichend von der Systematik des Entwurfs 1962, abweichend von der Systematik und dem Inhalt der Beratungen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform und abweichend von den Formulierungsvorstellungen des Justizministerium, den tätlichen Angriff gegen einen Beamten im Rahmen des Widerstandsrechts straffrei machen wollen und dazu in der Begründung Ihres Entwurfs sagen, der nötige Strafschutz sei ja durch den § 223 StGB, durch die Vorschrift, daß die Körperverletzung bestraft wird, gegeben, dann frage ich Sie: Seit wann sind denn Angriff und Körperverletzung dasselbe? Als ob der Beamte, der nur angegriffen wird und dem Angriff, z. B. dem Faustschlag, ausweichen kann, sich auf einmal nicht mehr unter dem strafrechtlichen Schutz befinden dürfte, als ob derjenige, der in sonstiger Weise als Beamter in seinem Vollstreckungsdienst angegriffen wird, aber der echten Körperverletzung ausweichen kann, nunmehr nicht mehr sagen könnte, daß derjenige, der ihn angegriffen hat, dafür eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden sollte! Wer soll denn künftig noch Gerichtsvollzieher, wer soll denn nächstens noch Vollstreckungsbeamter sein, wenn Sie ihn in dieser Weise freistellen wollen!

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Arndt [Hamburg] : Es gibt doch noch die Nötigung und einen Haufen anderer Paragraphen, Herr Erhard!)

    Oder wollen Sie, daß auf diesem Gebiet das Erfolgsstrafrecht fröhliche Urständ feiert?

    (Abg. Hirsch: Bestimmt nicht!)

    Nehmen Sie also bitte diese Bestimmung noch einmal unter die Lupe.
    Zweiter Punkt: Auch das, was in dem Entwurf nicht steht, in früheren Vorschlägen aber zu finden ist, können wir nicht übersehen. Darf ich fragen: Warum haben Sie auf eine Strafandrohung für die Verletzung der ungestörten Rechtsprechung verzichtet? Warum haben sie keine Vorschrift über die Richternötigung?

    (Abg. Hirsch: Der allgemeine Nötigungstatbestand genügt!)

    Warum fehlt die noch vom Justizministerium für notwendig gehaltene Bestimmung über die Einrichtung und den strafrechtlichen Schutz einer Gerichtsbannmeile? Genügen die Erfahrungen der letzten zwei Jahre immer noch nicht? Und warum hat man im Strafrechtssonderausschuß schon einmal ähnliche Bestimmungen, in diesem Falle mit den Stimmen der sozialdemokratischen Mitglieder, beschlossen?

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 713
    Erhard (Bad Schwalbach)

    Warum hält das Justizministerium sie nach wie vor für richtig, und warum haben Sie sie weggelassen?