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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 19. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Inhalt: Glückwunsch zu dem Geburtstag des Abg. Dr. Kempfler . . . . . . . . . . . 653 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 653 B Änderung einer Ausschußüberweisung . . 653 C Wahl zusätzlicher Schriftführer . 653 C, 667 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 653 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 653 D Fragestunde (Drucksache VI/146) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Krankenversicherungsschutz für Studenten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 654 B Frage der Abg. Frau Dr. Wolf: Unzufriedenheit deutscher Experten in Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister 654 C, 655 B, D, 656 A, B, C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 655 B Kiep (CDU/CSU) . . . . 655 C, 656 A Damm (CDU/CSU) 655 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 656 B Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . . . 656 C Fragen der Abg. Dr. Klepsch und Rommerskirchen: Kostenlose Heimfahrten für Grundwehrdienstleistende Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 657 A, D, 658 A, B, C, D, 659 A, B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 657 D, 658 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 658 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 658 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 658 D Buchstaller (SPD) . . . . . . . . 659 A Fragen des Abg. Säckl: Nebentätigkeit eines früheren Bundeswehrgefreiten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 659 B, 660 B, C, D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 660 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 660 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 660 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Frage des Abg. Dröscher: Entlohnung bei im Raum von Truppenübungsplätzen arbeitenden Wachgesellschaften Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 660 D, 661 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 661 A, B Fragen des Abg. Buchstaller: Ausbildung der Pionieroffiziere und Pionierfeldwebel Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 661 C Frage des Abg. Zebisch: Bericht über Napalm-Einsatz in der Divisionszeitschrift „Der Grenzwald" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 661 C Frage des Abg. Zebisch: Ächtung von Napalm-Bomben Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 661 D, 662 A, B Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 662 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 662 B Frage des Abg. Neumann: Truppenstärke der Bundeswehr — Dauer des Grundwehrdienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 662 C, 663 A, B, C Neumann (SPD) . . . . 662 D, 662 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 663 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 663 B Fragen des Abg. Stahlberg: Fahrlehrerstellen in der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 663 C, D, 664 A, B Stahlberg (CDU/CSU) . . 663 D, 664 A Fragen des Abg. Dr. Schmude: Anwendung der Grundsätze zum Verbot der Doppelbestrafung auf Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 665 A, B Dr. Schmude (SPD) 665 B Frage des Abg. Dr. de With: Berufung der Bundesrichter nach der landsmannschaftlichen Zugehörigkeit Jahn, Bundesminister . . . . . 665 C, D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 665 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 666 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 666 B, C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Äußerung des Staatssekretärs Prof. Dahrendorf zu den Bundesfinanzen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 666 D, 667 A, B, C Dr. Häfele (CDU/CSU) . 667 A Ott (CDU/CSU) 667 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 667 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/114) in Verbindung mit Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/115) — Erste Beratung — Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 668 A, 687 A Dr. Lohmar (SPD) 670 C Moersch (FDP) . . . . 673 C, 690 A Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 676 B Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 677 D Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . . 679 D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 681 B Frau Funcke (FDP) . . . . . 682 D Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . . . 684 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 686 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . . 690 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte (Fleischmarkthallen) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/6); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/144) — Zweite und dritte Beratung — 692 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 III Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen VI/58, VI/82) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/151) Zweite und dritte Beratung . . . . 693 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen über Leistungen für verheiratete Kinder (Abg. Rollmann, Frau Jacobi [Marl], Berding, Dichgans, Frau Stommel, Katzer, Dr. Jungmann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/125) — Erste Beratung — 693 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/126) in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI 158) — Erste Beratung — 693 C Entwurf eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (SPD, FDP) (Drucksache VI/56); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/160), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/150) — Zweite und dritte Beratung — Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) 695 A, 705 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 694 B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 694 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 697 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 698 D Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 699 B Porzner (SPD) 700 D Ertl, Bundesminister 702 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 704 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 705 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) (SPD, FDP) (Drucksache VI/139) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beeinträchtigung von Grundrechten durch gewalttätige Aktionen (Drucksache VI/ 157) Dr. Müller-Emmert (SPD) 705 D Benda (CDU/CSU) 708 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 711 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 715 C Dr. de With (SPD) 719 B Jahn, Bundesminister 722 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache VI/127) . 725 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (§ 94 Abs. 2) (Drucksache VI/128) 725 C Nächste Sitzung 725 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 727 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 3 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/56, VI/150) 727 C Anlagen 3 bis 5 Entschließungsanträge Umdrucke 2, 1 und 4 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/56, VI/150) Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Privatisierung von wirtschaftlichem Bundesvermögen 728 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wurbs betr. Ausgaben für Mietbeihilfen 729 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Erweiterung der juristischen Ausbildung . 729 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf betr. Mehrwertsteuersatz für Friseurleistungen 729 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf betr. Besteuerung nach § 19 des Mehrwertsteuergesetzes . . 730 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 653 19. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Apel * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Dr. Bach 10. 12. Dr. Barzel 10. 12. Bauer (Würzburg) ** 12. 12. Dr. Bayerl 12. 12. Behrendt * 12. 12. Benda 20. 12. Bergmann * 12. 12. Berkhan ** 12. 12. Blank 10. 12. Blumenfeld ** 12. 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Brück ** 12. 12. Dr. Burgbacher * 12. 12. Dichgans * 12. 12. Dr. Dittrich * 12. 12. Draeger ** 12. 12. Dröscher * 12. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Faller * 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig ** 12. 12. Dr. Fuchs 12. 12. Dr. Furler * 12. 12. Gerlach* 12. 12. Gottesleben 31. 12. Dr. Haas 12. 12. Häussler 12. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Frau Herklotz ** 12. 12. Herold ** 12. 12. Hösl ** 12. 12. Dr. Kempfler 31. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker * 12. 12. Kriedemann * 12. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 10. 12. Kulawig * 12. 12. Lautenschlager * 12. 12. Lemmrich** 12. 12. Lenze (Attendorn) ** 12. 12. Dr. Löhr * 12. 12. Lücke (Bensberg) 31. 12. Lücker (München) * 12. 12. Memmel * 12. 12. Metzger * 12. 12. Müller (Aachen-Land) * 12. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Pfeiffer 10. 12. Pöhler ** 12. 12. Richarts * 12. 12. Richter ** 12. 12. Riedel (Frankfurt) * 12. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rutschke ** 12. 12. Sander ** 12. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 12. Schneider (Königswinter) 10. 12. Dr. Schober 12. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 12. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Stein (Honrath) 31. 12. Dr. h. c. Strauß 12. 12. Wohlrabe 31. 12. Anlage 2 Umdruck 3 Änderungsantrag der Abgeordneten Röhner, Stücklen, Wagner, Ehnes, Dr. Althammer, Dr. Ritz und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft - Drucksachen VI/56, VI/150 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Bundesregierung stellt vom Haushaltsjahr 1970 an jährlich für den Ausgleich der den Landwirten durch die Aufwertung der Deutschen Mark entstandenen Einkommensverluste 920 Millionen Deutsche Mark in den Entwurf des Bundeshaushaltes im Einzelplan 60 ein. Diese Mittel sind für unmittelbare Ausgleichszahlungen an die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zu verwenden." Bonn, den 10. Dezember 1969 Röhner Stücklen Wagner Ehnes Dr. Althammer Dr. Ritz Baier Bewerunge Biechele Dasch Engelsberger Haase (Kassel) Hauser (Bad Godesberg) Höcherl Dr. Jenninger Kiechle Leicht Memmel Niegel Ott Picard Dr. Probst schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Siemer Storm Struve Tobaben Unertl Begründung 1. Die Verluste sind aufwertungsbedingt und gehen damit auf eine allgemeine wirtschaftspolitische Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union 728 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Entscheidung zurück. Die Mittel sollten daher in den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung" und nicht in den Agrarhaushalt (Einzelplan 10) eingestellt werden. 2. Die Titelverwaltung würde beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verbleiben. 3. Die Einstellung dieses Betrages in den Einzelplan 60 würde auch gegenüber der Landwirtschaft nochmals zum Ausdruck bringen, daß diese Mittel als aufwertungsbedingter Ausgleich zu betrachten und zu verwenden sind. Anlage 3 Umdruck 2 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/ 56, VI/150 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob für bestimmte Unternehmensformen der landwirtschaftlichen Produktion Einkommensverluste entstehen, die nicht durch das oben genannte Gesetz erfaßt werden. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert a) zu prüfen, ob die Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung, wie sie im § 51 des Bewertungsgesetzes 1965 enthalten ist, noch den heutigen Betriebs- und arbeitswissenschaftlichen Gegebenheiten entspricht, b) dafür zu sorgen, daß die nicht ausgenutzten Kapazität der im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 51 des Bewertungsgesetzes 1965 zulässigen Tierhaltung auf Kooperationen übertragen werden können, und daß die steuerlichen Hindernisse, die der Bildung solcher Kooperationen entgegenstehen, umgehend beseitigt werden. Bonn, den 9. Dezember 1969 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 1 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/56, VI/ 150 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die wirtschaftliche Lage in strukturschwachen Wirtschaftszweigen, die von der Aufwertung der Deutschen Mark besonders betroffen wurden, zu beobachten. Sie soll die Auswirkungen der Aufwertung auf diese Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses überprüfen und bis Ende Oktober 1970 dem Bundestag über die Ergebnisse der Prüfung berichten. Bonn, den 9. Dezember 1969 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 4 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/56, VI/150 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür zu sorgen, daß die in Artikel 5 (1) vorgesehenen 920 Mio. D-Mark nicht wie im obigen Gesetz vorgesehen in Einzelplan 10 einzusetzen, sondern in den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung). Dieser Betrag soll auch dann der Verwaltung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterliegen. Bonn, den 10. Dezember 1969 Struve und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/104 Frage A 20) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vermögenspolitik auch durch weitere Privatisierung von wirtschaftlichem Bundesvermögen fortzusetzen, und in welcher Form? Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hervorgehoben, daß eine gezielte Vermögenspolitik zu den Schwerpunkten der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik gehört. Sie wird insbesondere die Vermögensbildung der Bevölkerungsschichten fördern, die bisher nur einen unzureichenden Anteil an der Gesamtvermögensbildung hatten. In diesem Zusammenhang wird die Frage einer weiteren Privatisierung von industriellem Bundesvermögen geprüft werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 729 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vorn 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/104 Frage A 27) : In welcher Höhe sind seit Einführung des Wohngeldgesetzes von der öffentlichen Hand bisher Mietbeihilfen gewährt worden, und wie wird sich dieser Ausgabenblock in den nächsten Jahren voraussichtlich weiterentwickeln? Die Ausgaben für Wohngeld, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden, betrugen: Bund Bund und Länder (doppelter Betrag) in Millionen DM 1965 60,5 121 1966 212,3 426,6 1967 209,4 418,8 1968 261,7 533,4 1969 geschätzt 302 604 Bei der Fortschreibung für die mehrjährige Finanzplanung des Bundes 1969 bis 1973 sind für die Beratung im Finanzkabinett höhere Beträge angemeldet als für 1969. Der endgültige Ansatz wird abhängig sein von der materiellen Ausgestaltung einer Novelle des Wohngeldgesetzes. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache VI/104 Frage A 64): Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Änderung von § 5 des Deutschen Richtergesetzes vorzuschlagen, die andere juristische Ausbildungen ermöglicht, darunter auch die Integrierung von theoretischer und praktischer Ausbildung in einem einstufigen Ausbildungsgang mit stärkerer Einbeziehung der Sozialwissenschaften? Die Änderung des § 5 des Deutschen Richtergesetzes ist auf der letzten Justizministerkonferenz Ende Oktober 1969 in Berlin beraten worden. Die Justizministerkonferenz hat ihren Ausschuß für die Reform der Juristenausbildung beauftragt, dazu Vorschläge bis zum Frühjahr 1970 vorzulegen. Der Auftrag ist dahin umschrieben, auch zu prüfen, ob andere Gestaltungsformen der Ausbildung, etwa die Integrierung von theoretischer und praktischer Ausbildung in einem einstufigen Ausbildungsgang mit stärkerer Einbeziehung der Sozialwissenschaften, durchführbar sind und sachliche Fortschritte versprechen. Des weiteren soll geprüft werden, ob und wie durch eine Änderung des § 5 des Deutschen Richtergesetzes praktische Erfahrungen mit neuen Gestaltungsformen ermöglicht werden können, ohne die grundsätzliche Einheitlichkeit der juristischen Ausbildung in allen Lindern der Bundesrepublik zu gefährden. Die Bundesregierung hält die Neuordnung der Juristenausbildung für besonders dringlich. Sie wird deshalb in dem Reformausschuß der Justizministerkonferenz darauf hinwirken, daß möglichst bald konkrete Ergebnisse vorliegen, um § 5 des Deutschen Richtergesetzes entsprechend ändern zu können. Ein Übergang zu einer einstufigen integrierten Ausbildung wird aber so einschneidend sein, daß über ihn nach Abwägung aller Gründe für und wider nur einheitlich für alle Bundesländer entschieden werden sollte, um die in einem modernen Staat unerläßliche Freizügigkeit des Juristen weiterhin zu gewährleisten. Was die Sozialwissenschaften betrifft, so bin ich mit Ihnen, verehrte Frau Kollegin, der Auffassung, daß dieses Gebiet in der Juristenausbildung künftig stärker als bisher berücksichtigt werden sollte. Entsprechende Vorschläge des Reformausschusses der Justizministerkonferenz werden bei der jetzt von den Ländern in Angriff genommenen ersten Stufe der Änderung ihrer Ausbildungsvorschriften verwirklicht werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen einer Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes für Friseurleistungen den ermäßigten Steuersatz vorzusehen? Eine ermäßigte Besteuerung der Friseurleistungen stößt insbesondere deshalb auf Bedenken, weil sie die notwendige einheitliche Behandlung aller handwerklichen Leistungen durchbrechen würde und darüber hinaus Berufungen anderer Dienstleistungsunternehmen zu erwarten wären. Gleichwohl ist die Bundesregierung bereit, bei der Vorbereitung der für diese Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung des Umsatzsteuergesetzes auch die Besteuerung der Friseure im Rahmen des Gesamtkomplexes der Dienstleistungsbesteuerung nochmals eingehend zu überprüfen. Die Forderung der Friseure nach einem ermäßigten Steuersatz wird u. a. mit der unterschiedlichen Steuerbelastung im Friseurhandwerk auf Grund der Auswirkungen des § 19 UStG begründet. Insoweit handelt es sich um ein Problem, das nicht isoliert durch eine Steuersatzsenkung gelöst werden kann, sondern im Rahmen der beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung der Kleinunternehmer zu überprüfen ist. Hierauf werde ich, Herr Kollege Ruf, bei der Beantwortung Ihrer zweiten Frage näher eingehen. 730 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Frage A 38): Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen einer künftigen Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes die Wettbewerbsunterschiede zu entschärfen, die durch die im § 19 des Mehrwertsteuergesetzes geschaffene Regelung entstanden sind? In der Fragestellung klingt die Auffassung an, die Regelung des § 19 des Umsatzsteuergesetzes habe allgemein zu Wettbewerbsunterschieden geführt. Hierzu möchte ich zunächst feststellen, daß die Besteuerung der Kleinunternehmer, die sich an das frühere Umsatzsteuersystem anlehnt, in der Regel nur bei Gewerbezweigen mit hoher Wertschöpfung, wie z. B. bei den. Friseuren, die Wettbewerbsneutralität nicht im wünschenswerten Umfang gewährleistet. Die Bundesregierung ist bemüht, für die Besteuerung der Kleinunternehmer eine Regelung zu finden und den gesetzgebenden Körperschaften vorzuschlagen, die den Gedanken der Wettbewerbsneutralität so vollkommen wie möglich verwirklicht. Da sich das neue Umsatzsteuersystem durch ein besonderes Maß an Wettbewerbsneutralität auszeichnet, bietet es sich an, die Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung einzubeziehen. Diese Lösung wird auch, soweit bisher Meinungsäußerungen vorliegen, von den Spitzenverbänden der Wirtschaft vorgeschlagen. Die Bundesregierung wird daher vor allem untersuchen, welche Möglichkeiten für eine derartige Regelung bestehen. Schwierigkeiten bereitet die Frage, ob und in welchem Umfang den Kleinunternehmern im Rahmen der Regelbesteuerung formelle und materielle Erleichterungen gewährt werden können. Wie die beabsichtigte Neuregelung im einzelnen aussehen wird, kann heute noch nicht überblickt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    — Drucksache VI/114 —
    b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und der Fraktion
    668 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969
    Präsident von Hassel
    der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines
    ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
    — Drucksache VI/115 —
    Ich erteile das Wort zur Begründung dem Abgeordneten Dr. Stoltenberg und teile mit, daß die CDU/CSU-Fraktion für ihn eine Redezeit von 25 Minuten erbeten hat.


Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag, die gemeinsame Planung und Finanzierung von Bund und Ländern auf den gesamten Hochschulbereich zu erweitern, ist Anlaß zu einer kurzen Erörterung der Erfordernisse, Zielvorstellungen und Prioritäten in der Hochschulpolitik. Wir erblicken in dieser Initiative eine bedeutsame und logische Weiterentwicklung der Konzeption, die Regierung und Parlament im Frühjahr mit der Finanzreform und dem Hochschulbauförderungsgesetz verfolgt haben. Es war damals schwierig, diese Vorstellungen im bundesstaatlichen Dialog in unsere Verfassungs- und Rechtsordnung einzubringen. Aber schließlich konnte eine Verständigung über diese bedeutsame Reform erreicht werden. Die neue Form der institutionellen Zusammenarbeit von Bund und Ländern soll für die wissenschaftlichen Hochschulen eine langfristige, übergreifende gesamtstaatliche Planung und Finanzierung sichern. In einem zweiten Schritt, im Hochschulbauförderungsgesetz, wurde dann im Juni dieses Jahres erstmals das erforderliche wirkungsvolle Instrumentarium für diese Kooperation und eine angemessene Beteiligung des Bundes an der Planung geschaffen.
Bei den Verhandlungen zur Finanzreform ist in den Ausschüssen des Bundestages bereits die Frage erörtert worden, ob diese neue Gemeinschaftsaufgabe auf den gesamten Hochschulbereich ausgedehnt werden solle. Dafür sprachen damals in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages Abgeordnete aller Fraktionen. Aber es gab zwei wesentliche Gründe gegen eine solche Lösung. Einmal bestanden bei den Ländern Bedenken gegen diese Erweiterung. Die Bundesregierung und die große Mehrheit des Bundestages entschieden sich deshalb dafür, das Gesamtwerk der Finanzverfassungsreform nicht durch weitere Forderungen zu gefährden. Zum anderen fehlte es aber auch an einer Regelung für die gemeinsame Planung vor allem im Sektor der Fachhochschulen, während bei den Universitäten mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates bereits eine gewisse Basis gegeben war.
Deshalb ist in dem Schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages vom 6. Dezember 1968 ausdrücklich betont worden, man habe nach gründlicher Prüfung darauf verzichtet, die Formulierung „wissenschaftliche Hochschulen" in der Regierungsvorlage durch „Hochschulen" zu ersetzen, um deutlich begrenzte und gleichmäßige Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Ländern zu schaffen.
Diese Erweiterung nun, die Regierung und Parlament damals aus verständlichen Gründen ablehnten, beantragen wir heute unter neuen, veränderten Bedingungen.
Mit der Verabschiedung des Hochschulbauförderungsgesetzes im Juni verfügen wir erstmals über ein wirkungsvolles Instrumentarium für eine gesamtstaatliche Hochschulplanung, ihre Erweiterung auf den gesamten Hochschulbereich schafft keine nennenswerten neuen Schwierigkeiten.
Vor allem aber ist bei den Ländern und in der Öffentlichkeit die Erkenntnis gewachsen, daß angesichts der weiter zunehmenden Spannungen und der sich rasch steigernden sachlichen und finanziellen Erfordernisse noch mehr Zusammenarbeit, noch mehr Initiative und die weitgehende Mobilisierung aller Kräfte von Bund und Ländern notwendig ist, um großen Schaden abzuwehren.
Hierzu soll die von uns vorgeschlagene Verfassungsänderung einen wesentlichen Beitrag leisten. Sie wird schon heute von der Mehrzahl der Kultusminister der Bundesländer und einer Reihe von Kabinetten begrüßt und nachdrücklich unterstützt, und wir würden es begrüßen, wenn wir auch die Aufmerksamkeit und Unterstützung des Bundesinnenministers für diese Initiative gewinnen könnten, vor allem auch die Aufmerksamkeit in diesem Hause, Herr Kollege Genscher.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Mittel für den Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen sind von 1964 bis 1969 von 600 Millionen DM auf 1,4 Milliarden DM jährlich angestiegen. Allein der Bund hat von 1965 bis 1969 seine Leistung für diese Aufgabe von 280 Millionen DM auf 750 Millionen DM erhöht. Aber trotz dieser durchaus eindrucksvollen staatlichen Anstrengungen haben sich die Studienbedingungen an einer Reihe von Fakultäten verschlechtert. Der sogenannte Numerus clausus nimmt in allen Bundesländern von Semester zu Semester zu. Wir alle wissen, zu welch ernsten politischen und sozialen Spannungen, vor allem aber auch, zu welchen menschlichen Belastungen und Bedrückungen diese Lage geführt hat.
Es muß uns als Politiker sehr nachdenklich stimmen, wenn eine so beträchtliche Erhöhung der öffentlichen Mittel bisher nicht zu einer entscheidenden Verbesserung der strukturellen Bedingungen führte, sondern die Verhältnisse teilweise noch schlechter wurden, wenn also die Linien der öffentlichen Leistungen und der realen Lage an den Hochschulen nicht parallel, sondern teilweise bis jetzt gegenläufig verliefen.
Wir sehen heute deutlicher, daß eine in der Grundtendenz richtige Bildungsexpansion im Schulwesen nur in enger Abstimmung mit der Entwicklung der Hochschulen, den erkennbaren Möglichkeiten in der Berufswelt von morgen und der öffentlichen Finanzplanung erfolgreich sein kann. Hieran hat es in den bildungspolitischen Debatten und Entscheidungen des letzten Jahrzehnts gelegentlich gefehlt. Auf Grund der Orientierung an manchmal irreführenden internationalen Statistiken, an isolierten Forderungen und Parolen und punktueller Kritik sind in vielen Bundesländern Veränderungen eingeleitet worden, ohne daß ihre Konsequenzen im Gesamtsystem der Bildungs-, Gesellschafts- und Finanzpolitik übersehen wurden.

Dr. Stoltenberg
Dies ist kein Anlaß zur wechselseitigen Polemik. Die Lage ist in den elf Bundesländern fast gleich, unabhängig von der parteipolitischen Zusammensetzung ihrer Regierungen. Solche Erfahrungen zwingen uns aber, in Zukunft unsere Planungen im Hochschul- und Bildungswesen auf ganz soliden Unterlagen aufzubauen, klare rechtliche Voraussetzungen zu schaffen und vor allem für die Übereinstimmung der Ziele einerseits und der politischen, administrativen und finanziellen Mittel andererseits zu sorgen, damit in der Verwirrung der Begriffe, der Projektionen und Zukunftsbilder die Spannungen nicht noch größer und schließlich unerträglich werden.

(Beifall hei der CDU/CSU.)

Bis 1975 werden sich die Absolventenzahlen der weiterführenden Schulen nochmals fast verdoppeln. Das parallel dazu verlaufende Anwachsen der Zahl. der Studienbewerber wird die Schwierigkeiten zunächst noch weiter vergrößern. Es gibt hier keine Patentrezepte, aber dieser Sachverhalt akzentuiert auf das eindringlichste die Notwendigkeit neuer weiterführender Lösungen. Wir müssen dabei von dem engen Zusammenhang zwischen den quantitativen Problemen unserer Hochschulen und den Strukturfragen ihrer inneren Reform ausgehen. Wenn wir den Zustand der ständigen Überfüllung und der unzureichenden Arbeitsbedingungen in vielen Fakultäten nicht überwinden, bleiben Strukturveränderungen weitgehend wirkungslos. Umgekehrt bringt eine erneute Erhöhung der Mittel, die notwendig ist, keinen Ausweg, wenn wir nicht durch sachgerechte innere Reformen bessere Bedingungen für ein modernes, qualifiziertes Studium und eine anspruchsvolle Forschung schaffen.
Ich sprach von sachgerechten Reformen, weil leider nicht alles, was in den letzten Jahren — und auch heute noch — als Rezept für die Neuordnung der Hochschulen angeboten und in Verbindung mit manchen Ländergesetzen diskutiert wird, zukunftsweisend und erfolgversprechend ist.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Die Fragen des Zuganges zu den Hochschulen und ihrer künftigen Struktur werden uns im neuen Jahr sehr eingehend beschäftigen, im Zusammenhang mit unserer Anfrage zum Numerus clausus und mit der Rahmengesetzgebung des Bundes für das Hochschulwesen. Letzteres ist eine der großen Aufgaben, die wir im Jahre 1970 in diesem Hause gemeinsam zu meistern haben.
Heute geht es um eilreif weiteten wichtigen konkreten Schritt zur wirkungsvolleren Planung und schnelleren Steigerung der Kapazitäten und Mittel. Wir haben bereits im Juli und August, also vor der Bundestagswahl, die Forderung nach einer solchen weiteren Verfassungsänderung mehrfach öffentlich erhoben. Wir haben das — in folgerichtiger kontinuierlicher Weiterentwicklung unserer Hochschulpolitik — damals als Regierungspartei genauso getan, wie wir es heute in der Opposition tun. Wir hoffen, daß sich auch die anderen Fraktionen dieses Hohen Hauses an dem orientieren, was sie vor der Wahl über eine erweiterte Zusammenarbeit von
Bund und Ländern und die notwendige Stärkung der Möglichkeiten des Bundes öffentlich gesagt haben.
Die von uns beantragte Erweiterung der gemeinsamen Planung und Finanzierung wird die Zusammenarbeit und gegenseitige Durchlässigkeit von Universitäten und Fachhochschulen im Hochschulbereich fördern — eine Notwendigkeit, die heute von allen Parteien in der bildungspolitischen Diskussion bejaht wird —, sie wird die Entwicklung neuer Studiengänge und Berufsbilder im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Wirtschaft voranbringen, sie wird eine Verdreifachung der jährlichen Investitionsmittel von jetzt 200 Millionen DM im Fachhochschulbereich durch das Hinzukommen eines gleichgroßen Betrages aus dem Bundeshaushalt und durch eine Steigerung um etwa 50% bis zum Jahre 1973 bewirken, und sie wird schließlich zu der Schaffung von mindestens 100 000 neuen Studienplätzen im Fachhochschulbereich bis 1975 führen können.
Wir haben bei der vorgesehenen Novellierung des Hochschulbauförderungsgesetzes zunächst vorgesehen, die Kunst- und Musikhochschulen im Hinblick auf die dort häufige Trägerschaft kommunaler und privater Stellen nicht in die Gemeinschaftsaufgaben einzubeziehen. Wir sind jedoch bereit, diese Spezialfrage im Ausschuß noch einmal sehr sorgfältig im Für und Wider zu erörtern.
Meine Damen und Herren, die ersten Reaktionen des zuständigen Bundesministers und auch einiger Kollegen der Koalitionsfraktionen auf unseren Antrag haben uns etwas überrascht. Ich habe deshalb versucht, seine rechts- und hochschulpolitische Begründung und die konkreten Ziele kurz, aber doch etwas genauer zu umreißen. Herr Minister Leussink hat gemeint, unsere Initiative könne zu einer verfassungsrechtlichen Verdeutlichung führen. Dieser Antrag will jedoch mehr. Seine Annahme soll erstmals eine Mitplanung und Mitfinanzierung des Bundes für den neuen Bereich der Fachhochschulen überhaupt ermöglichen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es trifft auch nicht zu, wie Minister Leussink in seiner Stellungnahme schrieb, daß Bundestag und Bundesrat in Art. 91 a des Grundgesetzes eine Unklarheit geschaffen oder hinterlassen hätten. Der von mir zitierte Bericht des Rechtsausschusses dieses Hohen Hauses mit der Unterschrift des Abgeordneten Dr. Arndt vom 6. Dezember 1968 und die anderen Materialien zur Verfassungsänderung und Gesetzgebung machen ganz deutlich, was gewollt und deshalb für den Bund jetzt möglich ist und was nicht.
Im übrigen hat uns das Urteil des Ministers verwundert, die frühere Bundesregierung habe durch die Konzentration auf Verfassungs- und Zuständigkeitsfragen zuviel Zeit verloren. Meine Damen und Herren, es war der ganz entschiedene Wille der Fraktionen dieses Hauses, durch die Finanzverfassungsreform endlich bessere und klarere Zuständigkeiten zu schaffen,

(Beifall bei der CDU/CSU)

670 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969
Dr. Stoltenberg
eine unsystematische und willkürliche Mischfinanzierung zu beseitigen, deren Nachteile aus den letzten acht Jahren alle kennen, und dem Bund ein wirkungsvolleres Instrumentarium für seine Wissenschalts- und Hochschulpolitik zu geben, das er dringend brauchte.
Die außerordentliche positive Wertung dieser Reform und Neuordnung durch führende Politiker der CDU/CSU und der SPD, unter ihnen auch Willy Brandt und Alex Möller, vor diesem Hause und in der Öffentlichkeit steht in einem deutlichen Gegensatz zu diesem ungünstigen und meines Erachtens sachlich falschen Urteil. Wir sollten Übereinstimmungen in den Grundfragen unserer staatlichen Organisation und Politik, die bisher bestehen, nicht ohne Notwendigkeit einschränken.
Die Wissenschafts- und Hochschulpolitik des Bundes kann nach meiner Überzeugung nur auf klaren verfassungsrechtlichen Grundlagen und mit dem angemessenen Instrumentarium für die Planung und Kooperation erfolgreich sein. Sie sollte es vermeiden, dort in eine ungeordnete Fondswirtschaft oder in ein System formeller Absprachen zurückzufallen, wo ein abgestimmtes gesamtstaatliches Sachkonzept wie im Hochschulwesen bei der Größe der Aufgaben unbedingt erforderlich ist. Wir haben deshalb auch Wert darauf gelegt, daß unsere Initiative bereits in dieser Sitzungswoche behandelt wird, und rechnen mit der Möglichkeit einer abschließenden Beratung und Beschlußfassung im März oder April des nächsten Jahres. Insofern wird sicher keine Zeit verloren.
Diese Debatte und diese Initiative sind schließlich auch geeignet, den Vorrang der Wissenschafts- und Hochschulfragen noch einmal vor aller Öffentlichkeit zu betonen. Die neue Regierung hat auf vielen Gebieten finanzwirksame Initiativen eingebracht, noch in dieser Woche, wie ich höre, einen Dringlichkeitsantrag im Haushaltsausschuß zur Steigerung der Kokskohlesubvention, oder Leistungen in Aussicht gestellt. Über ihre Pläne und Absichten zur Wissenschafts- und Hochschulfinanzierung haben wir jedoch bisher nichts gehört. Vielleicht können deshalb diese Debatte und diese Initiative den zuständigen Minister bei seinen offenbar recht schwierigen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung über die Wissenschaftsfinanzierung über den Etat 1970 und die Finanzplanung etwas unterstützen.

(Abg. Krammig: Sehr gut!)

Es ist ganz klar, daß zu der Initiative für die Fachhochschulen entsprechende neue und wesentlich erleichterte Planungen für die Universitäten kommen müssen. Die Bundesregierung bezieht sich nach der bisherigen Praxis und auch nach den Bestimmungen des Hochschulbauförderungsgesetzes hierbei auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates. In Zukunft werden für die Regierungen verbindliche Beschlüsse im Planungsausschuß durch Bund und Länder erfolgen.
Wir hoffen sehr, daß der Wissenschaftsrat nun bald seine Vorschläge für den Aus- und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen für die Zeit von 1971 bis 1975 vorlegt und damit der Regierung eine
Präzisierung ihrer eigenen Planungen ermöglicht. Nur so können wir die erneut drohende isolierte Entwicklung in elf Ländern und 40 Universitäten vermeiden. Das war das Ziel der Finanzverfassungsreform. Nur so können wir zu der notwendigen Steigerung der Mittel, den richtigen Schwerpunkten und Neugründungen kommen.
Das, meine Damen und Herren, sind einige der Voraussetzungen für die Lösung der großen Aufgabe, zu der auch unser Antrag einen Beitrag leisten soll.
Wir hoffen, daß wir in den kommenden Ausschußberatungen doch zu einer Verständigung gelangen und uns auf eine positive Weiterentwicklung unserer Verfassung in diesem zentralen Punkt einigen können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie haben die Begründung zu den Anträgen der Tagesordnungspunkte 2 a und 2 b gehört. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Lohmar das Wort.