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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 19. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Inhalt: Glückwunsch zu dem Geburtstag des Abg. Dr. Kempfler . . . . . . . . . . . 653 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 653 B Änderung einer Ausschußüberweisung . . 653 C Wahl zusätzlicher Schriftführer . 653 C, 667 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 653 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 653 D Fragestunde (Drucksache VI/146) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Krankenversicherungsschutz für Studenten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 654 B Frage der Abg. Frau Dr. Wolf: Unzufriedenheit deutscher Experten in Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister 654 C, 655 B, D, 656 A, B, C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 655 B Kiep (CDU/CSU) . . . . 655 C, 656 A Damm (CDU/CSU) 655 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 656 B Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . . . 656 C Fragen der Abg. Dr. Klepsch und Rommerskirchen: Kostenlose Heimfahrten für Grundwehrdienstleistende Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 657 A, D, 658 A, B, C, D, 659 A, B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 657 D, 658 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 658 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 658 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 658 D Buchstaller (SPD) . . . . . . . . 659 A Fragen des Abg. Säckl: Nebentätigkeit eines früheren Bundeswehrgefreiten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 659 B, 660 B, C, D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 660 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 660 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 660 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Frage des Abg. Dröscher: Entlohnung bei im Raum von Truppenübungsplätzen arbeitenden Wachgesellschaften Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 660 D, 661 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 661 A, B Fragen des Abg. Buchstaller: Ausbildung der Pionieroffiziere und Pionierfeldwebel Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 661 C Frage des Abg. Zebisch: Bericht über Napalm-Einsatz in der Divisionszeitschrift „Der Grenzwald" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 661 C Frage des Abg. Zebisch: Ächtung von Napalm-Bomben Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 661 D, 662 A, B Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 662 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 662 B Frage des Abg. Neumann: Truppenstärke der Bundeswehr — Dauer des Grundwehrdienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 662 C, 663 A, B, C Neumann (SPD) . . . . 662 D, 662 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 663 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 663 B Fragen des Abg. Stahlberg: Fahrlehrerstellen in der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 663 C, D, 664 A, B Stahlberg (CDU/CSU) . . 663 D, 664 A Fragen des Abg. Dr. Schmude: Anwendung der Grundsätze zum Verbot der Doppelbestrafung auf Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 665 A, B Dr. Schmude (SPD) 665 B Frage des Abg. Dr. de With: Berufung der Bundesrichter nach der landsmannschaftlichen Zugehörigkeit Jahn, Bundesminister . . . . . 665 C, D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 665 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 666 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 666 B, C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Äußerung des Staatssekretärs Prof. Dahrendorf zu den Bundesfinanzen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 666 D, 667 A, B, C Dr. Häfele (CDU/CSU) . 667 A Ott (CDU/CSU) 667 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 667 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/114) in Verbindung mit Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/115) — Erste Beratung — Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 668 A, 687 A Dr. Lohmar (SPD) 670 C Moersch (FDP) . . . . 673 C, 690 A Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 676 B Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 677 D Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . . 679 D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 681 B Frau Funcke (FDP) . . . . . 682 D Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . . . 684 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 686 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . . 690 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte (Fleischmarkthallen) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/6); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/144) — Zweite und dritte Beratung — 692 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 III Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen VI/58, VI/82) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/151) Zweite und dritte Beratung . . . . 693 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen über Leistungen für verheiratete Kinder (Abg. Rollmann, Frau Jacobi [Marl], Berding, Dichgans, Frau Stommel, Katzer, Dr. Jungmann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/125) — Erste Beratung — 693 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/126) in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI 158) — Erste Beratung — 693 C Entwurf eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (SPD, FDP) (Drucksache VI/56); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/160), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/150) — Zweite und dritte Beratung — Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) 695 A, 705 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 694 B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 694 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 697 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 698 D Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 699 B Porzner (SPD) 700 D Ertl, Bundesminister 702 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 704 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 705 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) (SPD, FDP) (Drucksache VI/139) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beeinträchtigung von Grundrechten durch gewalttätige Aktionen (Drucksache VI/ 157) Dr. Müller-Emmert (SPD) 705 D Benda (CDU/CSU) 708 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 711 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 715 C Dr. de With (SPD) 719 B Jahn, Bundesminister 722 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache VI/127) . 725 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (§ 94 Abs. 2) (Drucksache VI/128) 725 C Nächste Sitzung 725 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 727 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 3 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/56, VI/150) 727 C Anlagen 3 bis 5 Entschließungsanträge Umdrucke 2, 1 und 4 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/56, VI/150) Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Privatisierung von wirtschaftlichem Bundesvermögen 728 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wurbs betr. Ausgaben für Mietbeihilfen 729 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Erweiterung der juristischen Ausbildung . 729 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf betr. Mehrwertsteuersatz für Friseurleistungen 729 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf betr. Besteuerung nach § 19 des Mehrwertsteuergesetzes . . 730 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 653 19. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Apel * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Dr. Bach 10. 12. Dr. Barzel 10. 12. Bauer (Würzburg) ** 12. 12. Dr. Bayerl 12. 12. Behrendt * 12. 12. Benda 20. 12. Bergmann * 12. 12. Berkhan ** 12. 12. Blank 10. 12. Blumenfeld ** 12. 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Brück ** 12. 12. Dr. Burgbacher * 12. 12. Dichgans * 12. 12. Dr. Dittrich * 12. 12. Draeger ** 12. 12. Dröscher * 12. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Faller * 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig ** 12. 12. Dr. Fuchs 12. 12. Dr. Furler * 12. 12. Gerlach* 12. 12. Gottesleben 31. 12. Dr. Haas 12. 12. Häussler 12. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Frau Herklotz ** 12. 12. Herold ** 12. 12. Hösl ** 12. 12. Dr. Kempfler 31. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker * 12. 12. Kriedemann * 12. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 10. 12. Kulawig * 12. 12. Lautenschlager * 12. 12. Lemmrich** 12. 12. Lenze (Attendorn) ** 12. 12. Dr. Löhr * 12. 12. Lücke (Bensberg) 31. 12. Lücker (München) * 12. 12. Memmel * 12. 12. Metzger * 12. 12. Müller (Aachen-Land) * 12. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Pfeiffer 10. 12. Pöhler ** 12. 12. Richarts * 12. 12. Richter ** 12. 12. Riedel (Frankfurt) * 12. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rutschke ** 12. 12. Sander ** 12. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 12. Schneider (Königswinter) 10. 12. Dr. Schober 12. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 12. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Stein (Honrath) 31. 12. Dr. h. c. Strauß 12. 12. Wohlrabe 31. 12. Anlage 2 Umdruck 3 Änderungsantrag der Abgeordneten Röhner, Stücklen, Wagner, Ehnes, Dr. Althammer, Dr. Ritz und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft - Drucksachen VI/56, VI/150 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Bundesregierung stellt vom Haushaltsjahr 1970 an jährlich für den Ausgleich der den Landwirten durch die Aufwertung der Deutschen Mark entstandenen Einkommensverluste 920 Millionen Deutsche Mark in den Entwurf des Bundeshaushaltes im Einzelplan 60 ein. Diese Mittel sind für unmittelbare Ausgleichszahlungen an die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zu verwenden." Bonn, den 10. Dezember 1969 Röhner Stücklen Wagner Ehnes Dr. Althammer Dr. Ritz Baier Bewerunge Biechele Dasch Engelsberger Haase (Kassel) Hauser (Bad Godesberg) Höcherl Dr. Jenninger Kiechle Leicht Memmel Niegel Ott Picard Dr. Probst schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Siemer Storm Struve Tobaben Unertl Begründung 1. Die Verluste sind aufwertungsbedingt und gehen damit auf eine allgemeine wirtschaftspolitische Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union 728 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Entscheidung zurück. Die Mittel sollten daher in den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung" und nicht in den Agrarhaushalt (Einzelplan 10) eingestellt werden. 2. Die Titelverwaltung würde beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verbleiben. 3. Die Einstellung dieses Betrages in den Einzelplan 60 würde auch gegenüber der Landwirtschaft nochmals zum Ausdruck bringen, daß diese Mittel als aufwertungsbedingter Ausgleich zu betrachten und zu verwenden sind. Anlage 3 Umdruck 2 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/ 56, VI/150 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob für bestimmte Unternehmensformen der landwirtschaftlichen Produktion Einkommensverluste entstehen, die nicht durch das oben genannte Gesetz erfaßt werden. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert a) zu prüfen, ob die Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung, wie sie im § 51 des Bewertungsgesetzes 1965 enthalten ist, noch den heutigen Betriebs- und arbeitswissenschaftlichen Gegebenheiten entspricht, b) dafür zu sorgen, daß die nicht ausgenutzten Kapazität der im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 51 des Bewertungsgesetzes 1965 zulässigen Tierhaltung auf Kooperationen übertragen werden können, und daß die steuerlichen Hindernisse, die der Bildung solcher Kooperationen entgegenstehen, umgehend beseitigt werden. Bonn, den 9. Dezember 1969 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 1 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/56, VI/ 150 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die wirtschaftliche Lage in strukturschwachen Wirtschaftszweigen, die von der Aufwertung der Deutschen Mark besonders betroffen wurden, zu beobachten. Sie soll die Auswirkungen der Aufwertung auf diese Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses überprüfen und bis Ende Oktober 1970 dem Bundestag über die Ergebnisse der Prüfung berichten. Bonn, den 9. Dezember 1969 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 4 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/56, VI/150 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür zu sorgen, daß die in Artikel 5 (1) vorgesehenen 920 Mio. D-Mark nicht wie im obigen Gesetz vorgesehen in Einzelplan 10 einzusetzen, sondern in den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung). Dieser Betrag soll auch dann der Verwaltung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterliegen. Bonn, den 10. Dezember 1969 Struve und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/104 Frage A 20) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vermögenspolitik auch durch weitere Privatisierung von wirtschaftlichem Bundesvermögen fortzusetzen, und in welcher Form? Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hervorgehoben, daß eine gezielte Vermögenspolitik zu den Schwerpunkten der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik gehört. Sie wird insbesondere die Vermögensbildung der Bevölkerungsschichten fördern, die bisher nur einen unzureichenden Anteil an der Gesamtvermögensbildung hatten. In diesem Zusammenhang wird die Frage einer weiteren Privatisierung von industriellem Bundesvermögen geprüft werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 729 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vorn 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/104 Frage A 27) : In welcher Höhe sind seit Einführung des Wohngeldgesetzes von der öffentlichen Hand bisher Mietbeihilfen gewährt worden, und wie wird sich dieser Ausgabenblock in den nächsten Jahren voraussichtlich weiterentwickeln? Die Ausgaben für Wohngeld, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden, betrugen: Bund Bund und Länder (doppelter Betrag) in Millionen DM 1965 60,5 121 1966 212,3 426,6 1967 209,4 418,8 1968 261,7 533,4 1969 geschätzt 302 604 Bei der Fortschreibung für die mehrjährige Finanzplanung des Bundes 1969 bis 1973 sind für die Beratung im Finanzkabinett höhere Beträge angemeldet als für 1969. Der endgültige Ansatz wird abhängig sein von der materiellen Ausgestaltung einer Novelle des Wohngeldgesetzes. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache VI/104 Frage A 64): Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Änderung von § 5 des Deutschen Richtergesetzes vorzuschlagen, die andere juristische Ausbildungen ermöglicht, darunter auch die Integrierung von theoretischer und praktischer Ausbildung in einem einstufigen Ausbildungsgang mit stärkerer Einbeziehung der Sozialwissenschaften? Die Änderung des § 5 des Deutschen Richtergesetzes ist auf der letzten Justizministerkonferenz Ende Oktober 1969 in Berlin beraten worden. Die Justizministerkonferenz hat ihren Ausschuß für die Reform der Juristenausbildung beauftragt, dazu Vorschläge bis zum Frühjahr 1970 vorzulegen. Der Auftrag ist dahin umschrieben, auch zu prüfen, ob andere Gestaltungsformen der Ausbildung, etwa die Integrierung von theoretischer und praktischer Ausbildung in einem einstufigen Ausbildungsgang mit stärkerer Einbeziehung der Sozialwissenschaften, durchführbar sind und sachliche Fortschritte versprechen. Des weiteren soll geprüft werden, ob und wie durch eine Änderung des § 5 des Deutschen Richtergesetzes praktische Erfahrungen mit neuen Gestaltungsformen ermöglicht werden können, ohne die grundsätzliche Einheitlichkeit der juristischen Ausbildung in allen Lindern der Bundesrepublik zu gefährden. Die Bundesregierung hält die Neuordnung der Juristenausbildung für besonders dringlich. Sie wird deshalb in dem Reformausschuß der Justizministerkonferenz darauf hinwirken, daß möglichst bald konkrete Ergebnisse vorliegen, um § 5 des Deutschen Richtergesetzes entsprechend ändern zu können. Ein Übergang zu einer einstufigen integrierten Ausbildung wird aber so einschneidend sein, daß über ihn nach Abwägung aller Gründe für und wider nur einheitlich für alle Bundesländer entschieden werden sollte, um die in einem modernen Staat unerläßliche Freizügigkeit des Juristen weiterhin zu gewährleisten. Was die Sozialwissenschaften betrifft, so bin ich mit Ihnen, verehrte Frau Kollegin, der Auffassung, daß dieses Gebiet in der Juristenausbildung künftig stärker als bisher berücksichtigt werden sollte. Entsprechende Vorschläge des Reformausschusses der Justizministerkonferenz werden bei der jetzt von den Ländern in Angriff genommenen ersten Stufe der Änderung ihrer Ausbildungsvorschriften verwirklicht werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen einer Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes für Friseurleistungen den ermäßigten Steuersatz vorzusehen? Eine ermäßigte Besteuerung der Friseurleistungen stößt insbesondere deshalb auf Bedenken, weil sie die notwendige einheitliche Behandlung aller handwerklichen Leistungen durchbrechen würde und darüber hinaus Berufungen anderer Dienstleistungsunternehmen zu erwarten wären. Gleichwohl ist die Bundesregierung bereit, bei der Vorbereitung der für diese Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung des Umsatzsteuergesetzes auch die Besteuerung der Friseure im Rahmen des Gesamtkomplexes der Dienstleistungsbesteuerung nochmals eingehend zu überprüfen. Die Forderung der Friseure nach einem ermäßigten Steuersatz wird u. a. mit der unterschiedlichen Steuerbelastung im Friseurhandwerk auf Grund der Auswirkungen des § 19 UStG begründet. Insoweit handelt es sich um ein Problem, das nicht isoliert durch eine Steuersatzsenkung gelöst werden kann, sondern im Rahmen der beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung der Kleinunternehmer zu überprüfen ist. Hierauf werde ich, Herr Kollege Ruf, bei der Beantwortung Ihrer zweiten Frage näher eingehen. 730 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Frage A 38): Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen einer künftigen Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes die Wettbewerbsunterschiede zu entschärfen, die durch die im § 19 des Mehrwertsteuergesetzes geschaffene Regelung entstanden sind? In der Fragestellung klingt die Auffassung an, die Regelung des § 19 des Umsatzsteuergesetzes habe allgemein zu Wettbewerbsunterschieden geführt. Hierzu möchte ich zunächst feststellen, daß die Besteuerung der Kleinunternehmer, die sich an das frühere Umsatzsteuersystem anlehnt, in der Regel nur bei Gewerbezweigen mit hoher Wertschöpfung, wie z. B. bei den. Friseuren, die Wettbewerbsneutralität nicht im wünschenswerten Umfang gewährleistet. Die Bundesregierung ist bemüht, für die Besteuerung der Kleinunternehmer eine Regelung zu finden und den gesetzgebenden Körperschaften vorzuschlagen, die den Gedanken der Wettbewerbsneutralität so vollkommen wie möglich verwirklicht. Da sich das neue Umsatzsteuersystem durch ein besonderes Maß an Wettbewerbsneutralität auszeichnet, bietet es sich an, die Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung einzubeziehen. Diese Lösung wird auch, soweit bisher Meinungsäußerungen vorliegen, von den Spitzenverbänden der Wirtschaft vorgeschlagen. Die Bundesregierung wird daher vor allem untersuchen, welche Möglichkeiten für eine derartige Regelung bestehen. Schwierigkeiten bereitet die Frage, ob und in welchem Umfang den Kleinunternehmern im Rahmen der Regelbesteuerung formelle und materielle Erleichterungen gewährt werden können. Wie die beabsichtigte Neuregelung im einzelnen aussehen wird, kann heute noch nicht überblickt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Wilhelm Berkhan


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Dröscher, so wollte ich meine Antwort auf die Zusatzfrage des Kollegen Neumann verstanden wissen.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich rufe die Frage 95 des Abgeordneten Stahlberg auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Fahrlehrer der Bundeswehr in den Dienstgraden Stabsunteroffizier bis Stabsteldwebel eingesetzt sind, und wenn ja, kann sie mitteilen, ob sie diese mit gleichwertigen Qualifikationen ausgestattenen Dienstgrade durch eine entsprechende Fahriehrerzulage auch besoldungsmäßig gleichwertig behandeln will?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wilhelm Berkhan


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    (I Verwendungsmöglichkeit der Fahrlehrer gegeben ist. Soweit Hauptfeldwebel als Fahrlehrer eingesetzt worden sind, handelt es sich um eine nur vorübergehende Tätigkeit in dienstlich besonders gelagerten Ausnahmefällen. Stabsfeldwebel kommen für eine derartige Verwendung nicht in Betracht. Im Hinblick auf die vorstehend genannten Bewertungsgrundsätze für Fahrlehrer kann aus einer nor vorübergehenden Tätigkeit von Hauptfeldwebeln in diesem Fachbereich nicht die Gewährung von Zulagen für die in dieser Funktion überwiegend eingesetzten Unteroffiziere bis einschließlich zum Oberfeldwebel hergeleitet werden. Zu einer Zusatzfrage der Herr Abgeordnete Stahlberg. Herr Staatssekretär, sind Sie, wenn ich Ihnen Fälle nenne, in denen doch Hauptfeldwebel für längere Zeiträume und auch Stabsfeldwebel als Fahrlehrer eingesetzt worden sind, bereit, das zu prüfen und dafür zu sorgen, daß dies in Zukunft nicht mehr in Frage kommt? Herr Kollege Stahlberg, ich habe einen viel zu hohen Respekt. vor Ihren Kenntnissen der einzelnen Details, als daß ich eine solche Prüfung hier nicht zusagen würde. 664 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Ich rufe die Frage 96 des Herrn Abgeordneten Stahlberg auf: Wann wird die Bundesregierung auch im Heer Fahrlehrerplanstellen schaffen, die sicherstellen, daß Betorderungen in diesem Fachbereich durchgeführt werden können? Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Durch die Umfangszahlen für Soldaten bedingt, können im Heer Dienstposten für Fahrlehrer nicht in hauptamtlichen Fahrlehrer-Planstellen ausgeworfen werden. Diese Dienstposten sind als Zweitfunktion anderen Planstellen zugeordnet worden, die auf Grund entsprechender Dotierung jedoch Beförderungen in der Tätigkeit als Fahrlehrer bis zum Oberfeldwebel ohne Nachteile für die Betroffenen in dem notwendigen Umfang zulassen. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Stahlberg. Herr Staatssekretär, da die Luftwaffe und die Marine Fahrlehrer auf Planstellen haben, nur das Heer nicht, sind Sie bereit, prüfen zu lassen, ob man nach dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung so verfahren kann? Ich bin bereit, das prüfen zu lassen, ich bin aber ziemlich sicher, daß diese Frage aus den Gründen verneint werden muß, die ich in der Antwort zu Ihrer ersten Frage dargelegt habe. Ich rufe Frage 33 des Abgeordneten Dr. Schmude auf: Hält die Bundesregierung es mit den vom Bundesverfassungsgericht im vorigen Jahr herausgestellten Grundsätzen zum Verbot der Doppelbestrafung für vereinbar, daß Wehrdienstverweigerer, die vor ihrer Anerkennung bei Ableistung des Wehrdienstes den Dienst mit der Waffe verweigern, wiederholt mit Arreststrafen belegt werden? Bisher war die Beantwortung durch den Bundesminister der Justiz vorgesehen. Nun beantwortet der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung. Herr Präsident, ich beantworte die Frage folgendermaßen. 1. Ein Soldat, der seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer anstrebt, hat bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Antrag die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Soldat. Damit unterliegt er auch der Gehorsamspflicht. Verweigert er den Befehl, Dienst mit der Waffe zu leisten, begeht er eine Gehorsamsverweigerung, die strafrechtlich und disziplinarisch geahndet werden kann. Das ist feststehende höchstrichterliche Rechtsprechung. 2. Verweigert der Soldat wiederum den Befehl, Dienst mit der Waffe zu leisten, kann er wegen dieser Gehorsamsverweigerung erneut disziplinar zur Verantwortung gezogen werden. Eine solche mehrfache disziplinare Bestrafung verstößt nicht gegen das in Art. 103 des Grundgesetzes verankerte verfassungsrechtliche Verbot der Doppelbestrafung. Das Verbot der Doppelbestrafung gilt zwar auch für das Disziplinarrecht; das heißt, kein Soldat darf wegen derselben Dienstpflichtverletzung mehrmals disziplinar bestraft werden. Bei wiederholter Befehlsverweigerung, Dienst mit der Waffe zu leisten, liegt jedoch jeweils ein neues Vergehen vor, das mit dem vorangegangenen Dienstvergehen nicht identisch ist. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmude. Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Auffassung, daß gerade die Betrachtungsweise, die Sie hier vortragen, vor dem Verfassungsgerichtsurteil vom März 1968 allgemein bei Ersatzdienstverweigerern angewendet und vom Bundesverfassungsgericht eindeutig zurückgewiesen worden ist? Ich habe Ihre Frage nicht verstanden, Herr Kollege Dr. Schmude. Das war bisher eine Behauptung. Ich fragte, Herr Staatssekretär, ob Sie nicht der Meinung sind, daß gerade diese Betrachtungsweise, es handle sich um mehrere Taten, vom Bundesverfassungsgericht mit der Bezugnahme auf die ein für allemal getroffene Gewissensentscheidung im März 1968 zurückgewiesen worden ist. Ich weiß nicht, Herr Dr. Schmude, ob Sie auf das Urteil des Verfassungsgerichts im Zusammenhang mit einem Soldaten, der sich der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas verpflichtet fühlte, anspielen. Wenn das der Fall ist, kann ich Ihnen sagen, das ist geprüft worden. Hier liegt ein ganz anderer juristischer Fall vor, und Ihre Behauptung stimmt für diesen Fall, nicht jedoch für die Tatsachen, die Sie in Ihrer Frage angesprochen haben. Das ist eindeutig durch das Justizministerium und durch die Rechtsabteilung des Bundesverteidigungsministeriums geprüft worden. Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmude. Sind Sie nicht der Auffassung, Herr Staatssekretär, daß die Tatsache, daß derartige Soldaten sich wiederholt bestrafen lassen und an ihrer Entscheidung festhalten, dafür spricht, daß sie auf Grund einer ein für allemal getroffenen Gewissensentscheidung bei der Verweigerung der Waffe handeln? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 665 Es ist für mich schwer zu beantworten, weil der Bundesminister der Verteidigung gehalten ist, im Rahmen der durch dieses Haus beschlossenen Gesetze sein Amt zu führen. Meine Auffassungen sind dabei uninteressant. Der Bundesminister der Verteidigung hat die Pflicht und die Aufgabe, gesetzestreu zu sein wie die Soldaten auch. Ich rufe Frage 34 des Abgeordneten Dr. Schmude auf: Hält die Bundesregierung es für richtig, daß solche Arreststrafen auch nach der Anerkennung eines Soldaten als Kriegsdienstverweigerer in der dann noch verbleibenden Dienstzeit vollstreckt bzw. weitervollstreckt werden? Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär. Ist ein Soldat als Kriegsdienstverweigerer rechtskräftig anerkannt worden, ist es aus disziplinarischen Gründen im allgemeinen nicht erforderlich, eine vor der Anerkennung verhängte Arreststrafe noch zu vollstrekken oder weiter zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der Vollstreckung kann sich allerdings dann ergeben, wenn sich der Soldat außer seiner Weigerung, Dienst mit der Waffe zu leisten, in hohem Maße disziplinwidrig verhalten hat. In diesen Fällen, insbesondere dann, wenn das pflichtwidrige Verhalten des Soldaten die Disziplin einer ganzen Einheit gefährdet, kann es unerläßlich sein, eine bereits verhängte Arreststrafe ganz oder teilweise zu vollstrecken. Es wird also immer auf die Umstände des Einzelfalles ankommen, ob der Soldat, der nach seiner rechtskräftigen Anerkennung aus der Bundeswehr zu entlassen ist, eine Arreststrafe noch antreten muß oder nicht. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schmude. Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, daß diese Ihre Auffassung bei den zuständigen Offizieren nicht bekannt ist und man dort meint, wie ich es erlebt habe, auf jeden Fall vollstrecken zu müssen, auch wenn sich die Pflichtwidrigkeit allein in der Verweigerung der Waffenannahme erschöpft? Herr Kollege Dr. Schmude, mit der Äußerung „man meint" kann ich nichts beginnen. Wenn Sie bereit sind, mir einen Brief zu schreiben und mir mitzuteilen, wo das der Fall war, werde ich veranlassen, daß der Offizier über den Charakter der Verordnung belehrt wird. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf, und zwar die Frage 32 des Abgeordneten Dr. de With: Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, daß der Richterwahlausschuß die Bundesrichter nicht mehr nur — falls bisher so verfahren wurde — nach sogenannten „Länderquoten" beruft? ist der Abgeordnete im Saal? — Zur Beantwortung Herr Bundesminister Jahn. Die landsmannschaftlichen Quoten — nicht Länderquoten — spielen bei der Wahl von Bundesrichtern zum BundesVerwaltungsgericht und zum Bundesfinanzhof keine nennenswerte Rolle. Mir ist bekannt, daß dies auch in bezug auf die zum Geschäftsbereich des Herrn Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung gehörenden obersten Gerichtshöfe, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht, der Fall ist. Bei der Wahl von Bundesrichtern für den Bundesgerichtshof wird auf die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bewerber Rücksicht genommen. Es handelt sich um eine auf die Praxis des Reichsgerichts zurückgehende Tradition. Die Entschließung des ersten Richterwahlausschusses der Bundesrepublik im Jahre 1950, diese Praxis fortzuführen, beruhte offenbar auf dem Grundgedanken des Art. 36 Abs. 1 Satz i des Grundgesetzes, wonach bei obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern im angemessenen Verhältnis zu verwenden sind. Auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz haben die Landesjustizminister und -senatoren, die die eine Hälfte der Mitglieder des Richterwahlausschusses stellen, schon auf der 36. Justizministerkonferenz 1967 in Köln einer gewissen Auflockerung des Quotensystems zugestimmt. Auf der 38. Justizministerkonferenz 1969 in Berlin hat der Bundesminister der Justiz vorgeschlagen, eine länderfreie Quote von 10 % zu schaffen, auf die besonders qualifizierte Richter oder Richter für Spezialsenate des Bundesgerichtshofes ohne Rücksicht auf die landsmannschaftlichen Quoten gewählt werden könnten. Die Landesjustizminister und -senatoren haben diesem Vorschlag nicht zugestimmt, sich aber zu einer flexibleren Handhabung des Quotensystems bereit-erklärt. Es ist anzunehmen, daß der Richterwahlausschuß, der sich zur anderen Hälfte aus den von diesem Hohen Hause gewählten Mitgliedern zusammensetzt, sich dieser Tendenz aufgeschlossen zeigt. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. de With. Herr Bundesminister, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß in Zukunft durch Gentleman's Agreement dieses Problem wahrscheinlich kein Problem mehr sein wird? Ich hoffe, daß die Praxis der Entscheidungen des Richterwahlausschusses kritische Stimmen leichter zum Erliegen bringen wird. 666 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister, für die Beantwortung der Frage. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Die Frage 35 des Abgeordneten Hirsch ist vom Fragesteller zurückgezogen. Ich rufe die Frage 36 des Abgeordneten Wagner Steht nach Auffassung der Bundesregierung die Mindestrente nach § 95 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes, die seit dem Jahre 1956 unverändert 100 DM beträgt, noch in Finklang mit der wirtschaftlicher Entwicklung, oder ist eine Erhöhung der Mindestrente erforderlich? Ist der Abgeordnete im Saal? — Er ist im Saal. Zur Beantwortung bitte Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl. Die Rente der im unselbständigen Beruf geschädigten Verfolgten ist weitgehend schadensbezogen. Ihre Bemessung richtet sich deshalb nach der dem Verfolgten zustehenden Kapitalentschädigung, die ihrerseits von der Länge des Schädigungszeitraumes abhängt. Abweichend hiervon hat der Gesetzgeber bei der Mindestrente das Schadensdeckungsprinzip verlassen und ohne Rücksicht auf die Höhe der vom Verfolgten zu beanspruchenden Kapitalentschädigung einen Pauschalbetrag von 100 DM festgesetzt. Dieser Mindestbetrag betrifft nur Fälle, in denen die nach dem tatsächlichen Schaden zu errechnende monatliche Rente unter 100 DM liegen würde. In einer Vielzahl von Fällen stellt dieser Pauschalbetrag das Mehrfache des Betrages dar, der sich heute als Rente errechnen ließe. Im Hinblick auf diese äußerst großzügige Regelung hielt es der Gesetzgeber auch bei der abschließenden Novellierung des Bundesentschädigungsgesetzes durch das BEG-Schlußgesetz nicht für gerechtfertigt, diese Mindestrente an künftigen linearen Rentenerhöhungen teilnehmen zu lassen. Ich darf insoweit auf die vom damaligen Wiedergutmachungsausschuß gebilligte Regierungsvorlage Bundestagsdrucksache IV/1550, Seite 30, zu Nummer 45 Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wagner Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die mit der Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes befaßten Behörden zur Abwendung von Rechtsstreitigkeiten mit den Betroffenen Vergleiche auf der Basis dieser Mindestrente nach § 95 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes abgeschlossen haben? Das ist mir nicht bekannt. Ich werde der Sache aber gern nachgehen und Ihnen schriftlich Auskunft geben. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wagner. Herr Staatssekretär, wären Sie, falls Sie meine Feststellung bestätigt finden, bereit, nochmals zu prüfen, ob nicht doch überlegt werden müßte, diese Mindestrente an die Einkommensentwicklung anzupassen? Wenn das so ist, wird man die ganze Frage noch einmal prüfen müssen. Ich rufe die Fragen 37 und 38 des Abgeordneten Ruf auf. Der Fragesteller ist nicht im Saal? — Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 39 des Abgeordneten Dr. Häfele auf: Wie ist die Behauptung des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dahrendorf lt. Südkurier vorn 1. Dezember 1969 auf einer Veranstaltung der EDP am 30. November 1969 in Radolfzell, der neue Bundesminister der Finanzen habe die Bundesfinanzen in einer katastrophalen Lage vorgefunden, in Einklang zu bringen mit der Feststellung des Bundesministers der Finanzen Dr. Möller in seinem Artikel in der „Welt" vein 12. November 1969: „Die Bundesfinanzen sind gesund!"? Ist der Abgeordnete im Saal? Zur Beantwortung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Reischl. Ich wäre dankbar, Herr Präsident, wenn ich die Fragen 39 und 40 zusammen beantworten dürfte. Keine Bedenken. Ich rufe dann ebenfalls die Frage 40 des Abgeordneten Dr. Häfele auf: Was gibt dem Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dahrendorf die Veranlassung, öffentlich zu erklären, die Äußerungen des früheren Bundesministers der Finanzen Dr. Strauß, er habe geordnete Bundesfinanzen zurückgelassen, seien eine „Irreführung der Öffentlichkeit" gewesen? Hier handelt es sich um eine Bewertung der Aussagen, die der frühere Bundesfinanzminister Strauß in der Bundespressekonferenz vom 17. Oktober 1969 gemacht hat und die in den „Finanznachrichten" Nr. 149 veröffentlicht worden sind. Die Bewertung dieser Aussagen gehört zu dem persönlichen Verantwortungsbereich eines Abgeordneten. Die Ordnung der Bundesfinanzen muß gestört sein, wenn die mittelfristige Finanzplanung nicht auf dem laufenden ist und wenn vor allen Dingen durch eine verspätet durchgeführte Aufwertung der D-Mark Lasten auf den Bund zukommen, die man hätte vermeiden können und über die die Öffentlichkeit vom früheren Bundesfinanzminister nicht unterrichtet worden ist. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 667 Eine Zusatzfrage, herr Abgeordneter Dr. Häfele. Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß, wenn ein Abgeordneter, der zugleich Parlamentarischer Staatssekretär ist, äußert, der vorhergehende Bundesfinanzminister habe die Finanzen in einem katastrophalen Zustand hinterlassen, das auch eine Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung ist? Ich sage nach wie vor, daß es dem persönlichen Verantwortungsbereich des einzelnen überlassen sein muß. Ich kann mich hier auch nicht zum Zensor solcher Äußerungen machen, weil ich sie nicht in vollem Wortlaut vorliegen habe. Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Häfele. Herr Staatssekretär, konnten Sie nicht Feststellen, ob diese Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dahrendorf tatsächlich so gefallen ist? Man müßte den gesamten Wortlaut der Rede kennen. Auch Sie wissen doch, Herr Kollege, daß im Rahmen einer längeren Rede einmal eine Äußerung fallen kann, die, wenn man sie herausnimmt, wesentlich schärfer klingt, als wenn man sie im Zusammenhang der Rede sieht. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ott. Herr Staatssekretär, da Sie vorhin die verspätete Aufwertung als Beweis für die nicht fortgeschriebene mittelfristige Finanzplanung genommen haben, möchte ich Sie fragen, ob Sie wirklich der Meinung sind, daß bei einer früher vorgenommenen Aufwertung die Verluste der deutschen Landwirtschaft und die Entschädigung aus dem Bundeshaushalt nicht vorgekommen wären. Daß die Landwirtschaft Entschädigungen aus dem Bundeshaushalt hätte bekommen müssen, ist nicht zu bestreiten. Aber ich bestreite, daß sie damals höher oder gleich hoch gewesen wären. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Stoltenberg. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg. Herr Staatssekretär, nach Ihrer Behauptung, daß durch eine, wie Sie sagen, verspätete Aufwertung Lasten auf die Bundeskasse zugekommen seien, möchte ich konkret fragen: welche Lasten sind durch die angeblich verspätete Aufwertung auf die Bundeskasse zugekommen? Es sind doch alle diese Lasten höher geworden. Das gibt ja der ehemalige Bundesfinanzminister Strauß in seiner letzten Pressekonferenz selbst zu, indem er dort sagt, daß jetzt eben eine Reihe von Unwägbarkeiten im Haushalt drin sind. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg. Herr Präsident, darf ich feststellen, daß die Frage nicht beantwortet worden ist, die ich gestellt habe. Ich habe gefragt, weiche Lasten durch die angeblich verspätete Aufwertung auf die Bundeskasse zugekommen sind. Diese Frage darf ich vielleicht wiederholen. — Die Frage wird leider nicht beantwortet. Herr Kollege Schulze-Vorberg, Sie können beim nächstenmal eine Frage wieder stellen. Im Grunde ist Ihre Zusatzfrage nicht ganz vereinbar mit den Grundfragen. Deshalb ist die Antwort nicht so ausgefallen. Aber Sie können ja jederzeit eine neue Frage einreichen, — allerdings keine Dringlichkeitsfrage in dieser Woche, denn wir haben bereits Fragen genug. Wir sind am Ende der Fragestunde angelangt. Ich darf Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl, für die Beanwortung danken. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, muß ich auf folgendes hinweisen. Vor Eintritt in die Tagesordnung haben wir sechs weitere Schriftführer gewählt. In der Zwischenzeit hat mich aber die Fraktion der SPD wissen lassen, daß sie nicht Herrn Dr. Enders, sondern den Abgeordneten Hans Batz vorgeschlagen habe; das ist mir eben mitgeteilt worden. Ich darf also feststellen, daß wir insoweit den anfänglich um 9 Uhr gefaßten Beschluß ändern. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Punkt 2 auf: a)