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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 5. Dezember 1969

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 18. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 Inhalt: Gedenken an die erste Sitzung des Reichstags im Wallotbau Frau Funcke, Vizepräsident . . . 623 A Erweiterung der Tagesordnung 623 D Wahl der Abg. Dr. Wörner und Wohlrabe als Mitglied bzw. Stellvertreter im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt . 623 D Fragestunde (Drucksachen VI/104, VI/136) Fragen des Abg. Susset: Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Herstellung des Gleichgewichts der Agrarmärkte Ertl, Bundesminister . . 624 A, B, C, D, 625 A, B, C, D, 626 A, B, C, D, 627 A Susset (CDU/CSU) . . . . , 624 B, C, D Dasch (CDU/CSU) . . . 625 A, 626 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 625 B Niegel (CDU/CSU) . . 625 B, 626 A, B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 625 C, 626 B Moersch (FDP) 625 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 625 D Lenders (SPD) 626 C Kiechle (CDU/CSU) . 626 D Fragen des Abg. Matthöfer: Tätigkeit der griechischen Arbeitskommissionen in deutschen Arbeitsämtern Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 627 A, B, C, D, 628 A Matthöfer (SPD) 627 B, C, D Frage des Abg. Geisenhofer: Wahl der Mitglieder und Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments — Schaffung eigener Finanzquellen der Gemeinschaft . . . . . 628 A Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Terrorurteile des griechischen Obristenregimes — Ausschluß Griechenlands aus dem Europarat 628 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Zerstörung ziviler Ziele in Biafra durch Piloten der „DDR" . . . . . . . . 628 C Frage des Abg. Dr. Giulini: Höhe der deutschen Beiträge zu den Arbeiten der UNO-Organisationen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 628 D, 629 A Dr. Giulini (CDU/CSU) 629 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 Frage des Abg. Dr. Jenninger: Pressemeldungen betr. Versuche des Bundesministers Leber bezüglich einer Änderung der bisherigen Haltung des Vatikans zum Problem der Oder-Neiße-Linie Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 629 B Frage des Abg. Dr. Arnold: Entwurf eines neuen GmbH-Gesetzes Jahn, Bundesminister 629 C Fragen des Abg. Varelmann: Maßnahmen zur Verhinderung der wucherischen Entwicklung des Erbbauzinses im Bereich des sozialen Wohnungsbaues Jahn, Bundesminister 629 C, 630 A, B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 629 D, 630 A, B, C Frage des Abg. Wurbs: Höhe der bisher und in den nächsten Jahren gewährten Mietbeihilfen . . . 630 D Fragen des Abg. Dr. Enders: Anrechnungsbestimmungen des Sozialhilferechts Frau Strobel, Bundesminister 631 A, B, C Dr. Enders (SPD) 631 A, B, C Fragen des Abg. Bay: Gefährdung des menschlichen Lebens durch Giftstoffe Frau Strobel, Bundesminister . . . 631 D, 632 C Bay (SPD) 632 B, D Frage des Abg. Weigl: Mehrbedarf an Ärzten bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen für alle Arbeitnehmer . . . . . . . . . 633 A Frage des Abg. Dr. Rutschke: Angaben über steigende Zahlen von Kinderlähmungsfällen . . . . . . . 633 B Frage des Abg. Dr. Gölter: Zuschüsse des Bundes für erhöhte Werbungsaufwendungen und Rationalisierungsmaßnahmen des Obst- und Gemüsebaues Ertl, Bundesminister . . . . . . 633 C Frage des Abg. Dr. Gölter: Gewährung von Lagerprämien für Obst in Frankreich Ertl, Bundesminister 633 C Fragen des Abg. Lenders: Ankündigung von Preiserhöhungen durch die Fleischwarenindustrie Ertl, Bundesminister . 633 D, 634 A, B Lenders (SPD) . . . . . . . . . 634 A Fragen des Abg. Pawelczyk: Bekanntgabe des Katalogs der Dienstposten für Fachoffiziere — Einweisung in Dienstposten der Besoldungsgruppe A11 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 634 C, D Pawelczyk (SPD) . . . 634 C, 635 B Frage des Abg. Dr. Hubrig: Akademikerbedarfsprognose im Rahmen der Überlegungen der Bundesregierung zur Bildungsplanung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 635 C Dr. Hubrig (CDU/CSU) . . . . . 635 D Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . . . 635 D Fragen des Abg. Dr. Probst: Kritik der Bundesassistentenkonferenz am Wissenschaftsrat — Mitspracherecht der Bundesassistentenkonferenz und von Studentenvertretern im Wissenschaftsrat Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 636 A, B, C, D, 637 A, B Dr. Probst (CDU/CSU) . . 636 B, 637 A Moersch (FDP) . . . . 636 C, 637 B Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . . . 636 D Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Überbrückungszulage (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/84) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/133), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/116) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 637 C Entwurf eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Land- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 III Wirtschaft (Drucksache VI/79) — Erste Beratung — Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . 638 A, 644 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 639 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 640 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 641 C Ertl, Bundesminister . . . . . . 642 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. August 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über die Schiffahrt (Drucksache VI/80) — Erste Beratung — . . . 645 A Antrag betr. mittelfristige Finanzplanung und Olympische Spiele (Abg. Stücklen, Wagner [Günzburg], Dr. Riedl [München], Geisenhofer, Dr. Kreile u. Gen.) (Drucksache VI/103) 645 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschrfiten der Mitgliedstaaten für die Bezeichnung von Textilerzeugnissen (Drucksachen V/4052, VI/137) . . . . . . . . . . . 645 C Nächste Sitzung 645 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 647 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Apel betr. Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für Lohnsteuerpflichtige . . . 647 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jobst betr. Erhöhung des Zuschusses für Naturparks . . . . 648 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schwabe betr. Angabe der Blutgruppe auf den Erkennungsmarken der Soldaten 648 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. Experimente im Bereich des Bildungswesens 648 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. Drittelparität für Förderungsentscheidungen 649 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schwabe betr. Förderung kommunaler Partnerschaften durch das Auswärtige Amt 649 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten betr. Unterstützung der Bestrebungen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge zur Feststellung von Gräbern der Gefallenen . . 649 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schwabe betr. Einweisung eines 19jährigen in die psychiatrische Landesklinik Wunstorf nach einem Trunkenheitsdelikt . . . . . . . . . . . 650 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Schwierigkeiten der Musikinstrumentenindustrie infolge der D-Mark-Aufwertung 650 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Schaffung von Dauerarbeitsplätzen in den Fördergebieten des Bundes und der Länder vom 1. Januar bis 31. Oktober 1969 650 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Müller (Mülheim) betr. Ausbau des Flughafens Essen-Mülheim 651 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 623 18. Sitzung Bonn, den 5. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *** 5. 12. Dr. Aigner *** 5. 12. Dr. Arndt (Berlin) 5. 12. Baier 5. 12. Barche 5. 12. Batz 5. 12. Dr. Bayerl 5. 12. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 5. 12. Behrendt *** 5. 12. Benda 20. 12. Bergmann *** 5. 12. Dr. Birrenbach 5. 12. Blumenfeld * 5. 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Breidbach 5. 12. Dr. Burgbacher 5. 12. van Delden 5. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 5. 12. Dr. Dittrich *** 5. 12. Dr. Dollinger 5. 12. Draeger * 6. 12. Dröscher ** 5. 12. Frau Dr. Elsner *** 5. 12. Dr. Frerichs 5. 12. Dr. Fuchs 6. 12. Gerlach *** 5. 12. i Gottesleben 31. 12. Graaff 5. 12. Häussler 6. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Herold 5. 12. Frau Herklotz ** 6. 12. Hofmann 5. 12. Dr. Hupka 5. 12. Jacobi (Köln/Iserlohn) 5. 12. Dr. Kempfler 5. 12. Kiep 5. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker *** 5. 12. Dr. Kreile 5. 12. Frau Dr. Kuchtner 5. 12. Lautenschlager *** 5. 12. Lemmer 5. 12. Lenze (Attendorn) ** 6. 12. Dr. Lohmar 5. 12. Lücke (Bensberg) 20. 12. Memmel *** 5. 12. Müller (Aachen-Land) *** 5. 12. Ott 5. 12. Peters (Norden) 5. 12. Petersen 5. 12. Pieroth 5. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler * 5. 12. Dr. Pohle 5. 12. Pohlmann 5. 12. Ravens 5. 12. Richarts *** 5. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Rollmann 5. 12. Dr. Rutschke * 5. 12. Dr. Schachtschabel 5. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 12. Dr. Schröder (Düsseldorf) 5. 12. Schulhoff 5. 12. Schultz (Gau-Bischofsheim) 5. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 5. 12. Dr. Seume 5. 12. Springorum *** 5. 12. Dr. Starke (Franken) 6. 12. Dr. h c. Strauß 6. 12. Dr. Unland 5. 12. Weigl 5. 12. Werner 5. 12. Wienand 5. 12. Wurbs 5. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache VI/104 Frage A 9): Ist die Bundesregierung bereit, die Einkommensgrenze in Höhe von 24 000 DM jährlich, die Lohnsteuerpflichtige verpflichtet, zusätzlich eine Einkommensteuererklärung ihrem Finanzamt gegenüber abzugehen, so zu erhöhen, daß diese zusätzliche Belastung nur, wie ursprünglich beabsichtigt, wenige Lohnsteuerpflichtige trifft? Die Vorschrift des § 46 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wonach Arbeitnehmer mit Einkommen von mehr als 24 000 DM stets zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, dient der Steueraufsicht und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Erfahrungsgemäß haben Arbeitnehmer mit Einkommen von mehr als 24 000 DM vielfach Nebeneinkünfte, die bei der Steuerbemessung grundsätzlich nicht außer Ansatz bleiben können. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei einem zu versteuernden Einkommensteuergrundtarif bereits 37,2 v. H. und Steuersatz nach dem für Alleinstehende geltenden Einkommensteuergrundtarif bereits 37,2 vH und nach dem für zusammenlebende Ehegatten geltenden Splittingtarif 24,8 v. H. beträgt. Im Hinblick hierauf erscheint es grundsätzlich gerechtfertigt, nicht nur Nebeneinkünfte zu erfassen, sondern auch die im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten, lediglich auf einer Vorausschätzung beruhenden Freibeträge zu überprüfen. Etwaige Steuernachforderungen können nämlich nicht im Wege des Lohnsteuer- 648 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 Jahresausgleichs, sondern nur im Veranlagungsverfahren festgesetzt werden. Wertet man diese Gesichtspunkte als ausschlaggebend, so ist die Einkommensgrenze von 24 000 DM auch noch gerechtfertigt. Es kommt folgende Überlegung hinzu: Eine Heraufsetzung dieser Einkommensgrenze hätte u. a. zur Folge, daß nicht nur bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu 24 000 DM, sondern auch bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen zwischen 24 000 DM und der neuen Veranlagungsfreigrenze Nebeneinkünfte von insgesamt nicht mehr als 800 DM künftig nicht mehr zur Einkommensteuer herangezogen würden. Im Hinblick auf die vorgenannten Steuersätze, die sich mit wachsendem Einkommen erhöhen, bestehen gegen eine erhebliche Heraufsetzung der Einkommensgrenze aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Bedenken, weil bei Nichtarbeitnehmern derartige Nebeneinkünfte stets in vollem Umfang zur Einkommensteuer herangezogen werden. Gleichwohl könnte erwogen werden, die Veranlagungsgrenze von 24 000 DM mäßig zu erhöhen, wenn schwerwiegende Gründe der Verwaltungsvereinfachung für die Erhöhung dieser Grenze sprechen. Zur Entscheidung der Frage, ob durch eine Erhöhung der Veranlagungsgrenze eine fühlbare Arbeitsentlastung für alle Beteiligten herbeigeführt werden könnte, sind in den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Berlin besondere statistische Repräsentativerhebungen der Arbeitnehmerveranlagungsfälle nach § 46 Abs. 1 EStG durchgeführt worden. Diese Erhebungen werden zur Zeit ausgewertet und für das gesamte Bundesgebiet einschl. Berlin hochgerechnet. Ohne dem Gesamtergebnis vorgreifen zu wollen, möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß nach dem Ergebnis in Rheinland-Pfalz bei einer Erhöhung der Veranlagungsgrenze auf 36 000 DM weniger als 1000 Arbeitnehmer nicht mehr zur Einkommensteuer veranlagt würden. Diese Zahl ist nur dadurch zu erklären, daß die übrigen Arbeitnehmer mit einem Einkommen zwischen 24 000 DM und 36 000 DM aus den in § 46 Abs. 2 EStG aufgeführten Gründen (z. B., weil Verluste aus Vermietung und Verpachtung nach § 7 b EStG zu berücksichtigen sind) ohnehin zu veranlagen sind. Es ist vorgesehen, daß sich auch die vom Bundesminister der Finanzen eingesetzte Steuerreformkommission mit dem angesprochenen Problem befaßt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß vor einer endgültigen Entscheidung die gutachtliche Stellungnahme der Kommission abgewartet werden sollte. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/104 Frage A 82) : Ist die Bundesregierung bereit, den Zuschuß Jul die 41 Naturparks angesichts ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit im Haushaltsjahr 1970 nicht nur in gleicher höhe beizubehalten, sondern zu erhöhen? Wie ich bereits in meiner Antwort zu der Frage des Kollegen Flämig ausgeführt habe, sind die Länder für die Förderung der Naturparke allein zuständig. Eine Erhöhung des Bundeszuschusses ist unter diesen Umständen nicht möglich; die Förderung durch den Bund muß vielmehr mit Wirksamwerden der Finanzreform — spätestens ab 1973 — ganz eingestellt werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache VI/104 Frage A 86) : Besteht im Bundesverteidigungsministerium die Absicht, auf den Erkennungsmarken aller Soldaten neben der bereits vermerkten Religionszugehörigkeit auch noch die Blutgruppe des Soldaten zu vermerken? In die Erkennungsmarken der Soldaten werden neben den allgemeinen Identifizierungshinweisen auch die Blutgruppe und der Rhesusfaktor eingeprägt. Die Anordnung hierzu wurde mit Erlaß vom 1. November 1966 getroffen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/104 Frage A 100): Welche konkreten Experimente befürwortet der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Bereich des Bildungswesens? Veränderungen unseres Bildungssystems müssen derart sein, daß sie den Gleichheitsanspruch des Art. 3 des Grundgesetzes verwirklichen. Hierzu bedarf es vielfach nicht mehr grundsätzlicher Experimente, weil Erfahrungen und Daten bereits vorliegen. Erforderlich sind politische Entschlüsse. Schon jetzt steht zum Beispiel fest, daß die Einführung der Ganztagsschule und der Gesamtschule Voraussetzungen der Erfüllung des Art. 3 Grundgesetz sind. Die denkbaren Formen und Methoden müssen jedoch im einzelnen auf ihre Zweckmäßigkeit hin erprobt werden, wobei ein ständiger Prozeß des Lernens aus Experimenten wie aus den eingeleiteten Anpassungen stattfindet. Aus diesen Gründen befürwortet der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Bereich des Bildungswesens unter anderem grundsätzlich alle Maßnahmen, die der Deutsche Bildungsrat zur Erprobung empfiehlt, sowie andere Schulversuche, die dazu beitragen, fortschrittliche Theorien und internationale Erfahrungen im deutschen Schulsystem auf ihre Realisierbarkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 649 Hierzu gehören im besonderen: 1. Reform der Lehrpläne 2. Entwicklung von Testmethoden zur Förderung der Schul-, Berufs- und Studienberatung 3. Versuche zur vorschulischen Erziehung 4. Erprobung neuer didaktischer Methoden 5. Einsatz technischer Hilfsmittel im Unterricht und im Fernstudium 6. Einbeziehung praktischer Tätigkeiten in bestimmte Zweige der Oberstufe der Sekundarschulen. Selbstverständlich sind ferner dazuzurechnen alle Bemühungen um eine verbesserte Ausbildung im Hochschulbereich. Schließlich befürwortet der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft auch Experimente im Bereich der berufsbegleitenden Bildung und Fortbildung einschließlich des sogenannten Kontaktstudiums. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/104 Frage A 101): Gilt die Drittelparität, mit der der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft experimentieren will, auch für die Forschungsentscheidungen, insbesondere im naturwissenschaftlich-technischen Bereich? Nach Auffassung der Bundesregierung kann eine in Freiheit sich vollziehende Wissenschaft ihre schöpferische Kraft nur dann voll entfalten, wenn an der Willensbildung ihrer Institutionen alle, die am wissenschaftlichen Prozeß mitwirken, beteiligt werden. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat sich aber gerade deswegen gegen jede schema- tische Festlegung von Paritäten ausgesprochen. Art und Ausmaß der Mitwirkung in den Hochschul- und Forschungsgremien bedürfen nach Auffassung der Bundesregierung einer differenzierten Regelung, die auf dem Aufgabenbereich des jeweiligen Gremiums abstellt. Für die Forschung bedeutet das — soweit Fragen der Forschung von einem Kollegialorgan zu entscheiden sind —, daß an den Entscheidungen diejenigen Personen mitwirken sollten, die hierfür die entsprechende Qualifikation haben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 3. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache VI/104 Frage B 1) : Welche Möglichkeiten hat das Auswärtige Amt, kommunale Partnerschaften zu fördern? Das Auswärtige Amt mißt dem interkommunalen Austausch internationaler Natur als einem wesentlichen Element der Völkerverständigung und der Förderung der europäischen Einigung erhebliche Bedeutung bei. Es hat daher schon zu einem frühen Zeitpunkt die deutschen Kommunalverbände sowie einzelne Städte zur Aufnahme von Partnerschaften zunächst innerhalb Europas und — etwa seit 1960 — auch in Entwicklungsländern ermutigt. Solche Vorhaben werden vom Auswärtigen Amt immer dann gefördert, wenn die Interessenten dies wünschen. Diese Förderung erfolgt vor allem durch organisatorische Unterstützung bei der Vermittlung von Kontakten. Ferner beraten unsere Auslandsvertretungen in nicht unerheblichem Umfange ausländische interessierte Gemeinden und Verbände, die mit geeigneten deutschen Stellen (z. B. Rat der Gemeinden Europas und Internationale Bürgermeister-Union) in Verbindung gebracht werden. Eine direkte finanzielle Förderung von interkommunalen Beziehungen ist dem Auswärtigen Amt dagegen nicht möglich, weil es (mit Ausnahme des Haushaltsjahres 1963) über keine Mittel mit entsprechender Zweckbestimmung verfügt. Noch 1965 hat es erneut den Versuch unternommen, die Bewilligung eines Titels in seinem Haushalt mit der Zweckbestimmung „Pflege interkommunaler Beziehungen" (DM 100 000,—) zu erreichen. Der Ansatz wurde jedoch vom Haushaltsausschuß des Bundestages gestrichen (vgl. Kurzprotokoll, 153. Sitzung des Haushaltsausschusses vom 2. 12. 1964). Das Auswärtige Amt bedauert diesen Zustand vor allem deswegen, weil ,die Städte und Gemeinden in der Regel durchaus bereit sind, zur Pflege interkommunaler Beziehungen nennenswerte Eigenleistungen zu erbringen. In vielen Fällen ist aber das Zustandekommen von Partnerschaften von „Initialzündungen" abhängig. Auch würde der Hinweis, daß der Bund eine Beihilfe gewährt, eine Mittelerbringung durch Private und oft auch aus dem eigenen Haushalt erleichtern. Das Auswärtige Amt erwägt daher bei nächster Gelegenheit erneut Mittel für die Pflege interkommunaler Beziehungen zu beantragen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 5. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/104 Frage B 2) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei den Verhandlungen mit den Ostblockstaaten die Bestrebungen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge zur Feststellung von Gräbern der Gefallenen zu unterstützen,• um damit auch das Schicksal vieler Vermißter zu klären? Die Kriegsgräberfürsorge in den Ostblock-Staaten hat sich als sehr schwierig erwiesen. In den zu erwartenden Verhandlungen mit den Ostblock-Staaten wird diese Frage daher zweckmäßigerweise nicht im ersten Stadium, sondern in einem späteren Stadium 650 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 erörtert werden, um deren Klärung sich die Bundesregierung, der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und das Deutsche Rote Kreuz seit jeher bemühen. Bedauerlicherweise konnten selbst in den Ländern, mit denen in den letzten Jahren die diplomatischen Beziehungen aufgenommen oder wieder aufgenommen wurden, keine Fortschritte erzielt werden. In Rumänien hat unsere Botschaft mehrfach Schritte im Außenministerium mit dem Ziel unternommen, die Benennung eines Gesprächspartners für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zu erhalten. Bisher ist jedoch eine solche Benennung noch nicht erfolgt. In den übrigen Ostblockstaaten liegen die Verhältnisse noch ungünstiger. Es ist bezeichnend, daß selbst das Deutsche Rote Kreuz noch keine greifbaren Ergebnisse erzielen konnte, obwohl ihm in der Resolution Nr. 23 der XX. Konferenz des Internationalen Roten Kreuzes eine Rechtsgrundlage für seine Verhandlungen zur Verfügung steht. Diese Resolution bezieht sich auf den Austausch aller verfügbaren Angaben über Kriegsgräber und die Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Identifizierung. Das Deutsche Rote Kreuz und der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge pflegen einen ständigen Erfahrungsaustausch. Auch die Bundesregierung wird jede sich bietende Möglichkeit zur Erörterung der Kriegsgräberfrage ergreifen, wie dies schon bisher bei Wirtschafts- und kulturellen Verhandlungen geschehen ist. Es ist jedoch zu bedenken, daß über die Pflege der Kriegsgräber erst erfolgreich verhandelt werden kann, wenn es dem Deutschen Roten Kreuz gelungen ist, zu wesentlichen Ergebnissen auf dem Gebiet der Erfassung und Identifizierung von Kriegsgräbern zu gelangen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 3. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache VI/104 Frage B 3): Wird die tagelange Verwahrung eines 19jährigen in der psychiatrischen Landesklinik Wunstorf nach einem Trunkenheitsdelikt Anlaß zur Überprüfung der geltenden Bestimmungen und ihrer Anwendung sein? Aus den mir bekanntgewordenen Presseberichten läßt sich nicht mit Sicherheit entnehmen, auf welcher Rechtsgrundlage die Einweisung des Herrn Wilfried Schwabe in die psychiatrische Landesklinik Wunstorf erfolgt ist. Es könnte sich um eine Maßnahme auf Grund des niedersächsischen Landesrechts handeln, das die Unterbringung Geisteskranker aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einer Heilanstalt regelt. Dieser Bereich fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Landes Niedersachsen. Eine Zuständigkeit des Bundes käme nur in Betracht, wenn die Einweisung im Rahmen eines sttrafprozessualen Ermittlungsverfahrens zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Geisteszustand des Beschuldigten erfolgt wäre (vgl. § 81 StPO). Um dies zu klären, habe ich den Herrn Niedersächsischen Minister der Justiz gebeten, mir die erforderlichen Informationen zu erteilen. Ich werde Ihre Frage sodann abschließend beantworten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 3. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/104 Frage B 6): Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Musikinstrumentenindustrie, die weitgehend mittelständisch strukturiert ist, zu den betroffenen Bereichen gehört, die durch die DM-Aufwertung besonderen Schwierigkeiten gegenübersteht? Der Bundesregierung ist die besondere Situation der Musikinstrumenten-Industrie — hohe Ausfuhrabhängigkeit bei lohnintensiver Erzeugung — bekannt. Sie wird deshalb den kommenden Anpassungsprozeß sorgfältig beobachten, um volkswirtschaftlich unerwünschte Folgen für die betroffenen Bereiche zu vermeiden. Im gesamtwirtschaftlichen Interesse ist dabei selbstverständlich ein strenger Maßstab anzulegen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 3. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/104 Frage B 7): Wieviel Dauerarbeitsplätze konnten in den Fördergebieten des Bundes und der Länder in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober 1969 geschaffen werden? Am 30. November 1969 wurden 38 504 neue Dauerarbeitsplätze gezählt, die in den seit Jahresbeginn mit Hilfe von Bundesmitteln in den Fördergebieten neu errichteten oder erweiterten gewerblichen Betrieben enstehen. Davon entfallen auf — Bayern 2 332 — Baden-Württemberg 1 001 — Hessen 4 681 — Niedersachsen 17 591 — Nordrhein-Westfalen 587 — Rheinland-Pfalz 6 674 — Saarland 3 497 — Schleswig-Holstein 2 141 Hinzu kommen zahlreiche neue Arbeitsplätze, die allein mit Hilfe von Landesmitteln entstehen werden, deren genaue Zahl hier aber nicht bekannt ist. So handelt es sich zum Beispiel in den bayerischen Fördergebieten nach Angaben der Landesregierung um weitere rd. 13 000 neue Arbeitsplätze in Be- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 651 trieben, die 1969 mit Landesmitteln gefördert wurden. Ich habe Ihre Anfrage jedoch zum Anlaß genommen, die Länder um Auskunft zu bitten, und werde Ihnen die noch fehlenden Zahlen mitteilen, sobald ich sie von den Ländern erhalten habe. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache VI/104 Frage B 8) : Stehen dem von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschleunigt betriebenen Ausbau des Flughafens Essen-Mülheim schwerwiegende Bedenken der Luftsicherung und Luftaufsichtskontrolle entgegen? Gegen den Ausbau des Flughafens Essen-Mülheim bestehen seitens der Flugsicherung Bedenken, sofern dort planmäßiger Luftverkehr durchgeführt werden soll, der eine Kontrolle durch die Flugsicherung erfordert. Wegen der engen Nachbarschaft der Flughäfen Essen-Mülheim und Düsseldorf sind Überschneidungen der beiderseitigen Instrumenten-An- und Abflugverfahren und somit gegenseitige Beeinträchtigungen des Flugbetriebs unvermeidbar. Ferner ist bei der Ausrichtung der Start- und Landebahn in Essen-Mülheim der Anflug aus Osten bzw. der Abflug in östlicher Richtung nur über die südlichen Stadtgebiete von Essen möglich, wodurch eine erhebliche Lärmbelästigung der Bevölkerung unvermeidbar wäre.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Bay


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Minister, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Regierung sich darüber klar ist, daß die chlorierten Kohlenwasserstoffe, die durch die sogenannten Nahrungsketten in einen weltweiten Kreislauf eingetreten sind, an den Grenzen in Zukunft nicht ohne weiteres aufgehalten werden können, daß es sich also darum handelt, sehr bald zu internationalen Konventionen über die Nichtweiterverwendung und -weiterverbreitung dieser chlorierten Kohlenwasserstoffe zu kommen?


Rede von Käte Strobel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Bay, schon in der nächsten Woche wird sich ein Sachverständigenausschuß der WHO erneut mit der toxikologischen Wirkung der DDT-Anwendung befassen. Deutscher Vertreter dort ist Herr Professor Behr, der eine Übersicht über alle verfügbaren Untersuchungsergebnisse hat.
Lassen Sie mich aber doch darauf hinweisen, daß infolge der schon immer strengen Bestimmungen in der Bundesrepublik, die im europäischen und internationalen Bereich sogar verteidigt werden mußten, die Verwendung von DDT in der Bundesrepublik seit längerer Zeit immerhin rückläufig ist und daß in der Bundesrepublik, im Vergleich zu anderen Staaten, eine wesentlich geringere DDT-Verseuchung pro Hektar Nutzfläche zu verzeichnen ist. Ich habe die Zahlen vom Landwirtschaftsministerium erhalten, da dieses für das Pflanzenschutzgesetz in diesem Bereich zuständig ist. In der Bundesrepublik soll der Wert jetzt bei 24 Gramm pro Hektar Nutzfäche liegen. In Polen liegt er bei 240, in den USA bei 115 Gramm. Daraus wird allerdings auch deutlich, wie wichtig es ist, hier zu supranationalen Vereinbarungen zu kommen, weil eben im grenzüberschreitenden Verkehr eine direkte Kontrolle nicht möglich ist.
Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, als ob wir lediglich beruhigen wollten. Aber ich möchte weiter darauf aufmerksam machen, daß auch die Untersuchungen über die Anspeicherung, die Kumulation von DDT beim Menschen, gezeigt haben, daß diese in der Bundesrepublik wesentlich niedriger ist als in anderen vergleichbaren Ländern.
Herr Kollege Bay, ich bin trotzdem der Meinung, daß wir sehr genau überlegen müssen, ob wir — über die Pflanzenschutzgesetzgebung, die Lebensmittelrechtsgesetzgebung und möglicherweise die Giftgesetzgebung hinausgehend — einen Versuch machen müssen, DDT weiter zurückzudrängen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bay.