Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6017

  • date_rangeDatum: 4. Dezember 1969

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 Inhalt: Fragestunde (Drucksache VI/104) Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) : Befähigung nord- und süddeutscher Politiker zur Führung von Verhandlungen mit Großbritannien — Außenpolitik nach sachlichen Erwägungen Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 605 B, D, 606 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 605 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 606 A. Dr. Schneider (Nürnberg ) (CDU/CSU) 606 A Moersch (FDP) 606 B Frage des Abg. Köppler: Fragen des Bundeskanzlers an einen Bundesminister in der Fragestunde Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 606 C, D, 607 A, B Köppler (CDU/CSU) 606 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . 607 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 607 B Fragen des Abg. Wolfram: Gründe für die derzeitige Koksmangellage — Bau neuer Kokereien Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 607 C, D, 608 A, C Ott (CDU/CSU) ........607 D Wolfram (SPD) . . . . . . . 608 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 608 C Fragen des Abg. Barche: Auswirkungen der europäischen Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge auf die Bauwirtschaft — Aufstellung von Qualifikationslisten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 608 D, 609 A, B Barche (SPD) 609 A, B Fragen des Abg. Zander: Konzertiertes Verhalten der Unternehmungen in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 609 C, D, 610 B Zander (SPD) 609 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 610 A, B Frage des Abg. Pieroth: Förderungsmaßnahmen in strukturschwachen Gebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 610 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Auswirkungen der Aufwertung auf die deutschen Fremdenverkehrsgebiete Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 610 D, 611 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) 611 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 611 B Pieroth (CDU/CSU) 611 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 611 D Frage des Abg. Mertes: Initiative für ein Bundespresserahmengesetz 611 D Fragen des Abg. Peiter: Einkommensverluste für ehemalige Berufssoldaten durch das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz . . . . . 612 A Frage des Abg. Strohmayr: Dienstkleidung für den Grenzschutzeinzeldienst 612 A Frage des Abg. Bäuerle: Änderung des Wirtschaftsstrafrechts betreffend den Mietwucher Jahn, Bundesminister . . . 612 C, 613 A Bäuerle (SPD) . . . . . . . . . 612 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 613 A Fragen der Abg. Picard, Hirsch und Freiherr Ostman von der Leye: Fehlurteile auf Grund von Gutachten — Erleichterung von Wiederaufnahmeverfahren — Erstellung von gerichtsmedizinischen Gutachten Jahn, Bundesminister . . . . . 613 B, C, 614B, C, D, 615 A Picard (CDU/CSU) . . . . 614 B, 615 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 614 C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 614 D Fragen der Abg. Picard und Dr. Brand (Pinneberg) : Einführung einer zweiten Tatsacheninstanz in erstinstanzlichen Strafkammer- und Schwurgerichtssachen Jahn, Bundesminister . . 615 B, D, 616 A Picard (CDU/CSU) . . . . . . . 615 D Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 615 D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 616 A Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) : Gesetzentwurf zur Neuordnung des Entschädigungsrechts für unschuldig erlittene Haft Jahn, Bundesminister . . . 616 B, C, D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 616 B, D Fragen des Abg. Dürr: Bestellung von Sachverständigen bei Anklagen wegen Kapitalverbrechen Jahn, Bundesminister . 617 A, 618 B, C, D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 618 A Dürr (SPD) 618 B Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . 618 B Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 618 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 618 C Fragen des Abg. Dr. de With: Stand der Vorarbeiten für die Reform des Strafverfahrensrechts — Änderungen des Rechts der Wiederaufnahmeverfahren Jahn, Bundesminister . 618 D, 619 B, C, D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 619 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 619 C Dr. Weber (Köln) (SPD) 619 D Nächste Sitzung 619 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 621 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Apel betr. Wettbewerbsverfälschungen bei der Preisgestaltung eingeführter Spirituosen 621 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Fellermaier betr. Gebührenerhebung bei Einsprüchen gegen die Reduzierung der Kilometerpauschale 621 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 605 17. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *** 5. 12. Dr. Aigner *** 5. 12. Baier 5. 12. Dr. Bayerl 4. 12. Benda 20. 12. Dr. Birrenbach 5. 12. Blumenfeld * 5. 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Draeger * 6. 12. Dröscher *** 4. 12. Frau Dr. Elsner *** 5. 12. Faller *** 4. 12. Dr. Fuchs 6. 12. Dr. Furler *** 4. 12. Gerlach *** 5. 12. Gottesleben 31. 12. Häussler 6. 12. Dr. Hein 6. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Herold 5. 12. Frau Herklotz ** 6. 12. Dr. Kempfler 5. 12. Kirst 4. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker *** 5. 12. Dr. Kreile 5. 12. Kriedemann *** 4. 12. Lenze (Attendorn) ** 6. 12. Lücke (Bensberg) 20. 12. Lücker (München) *** 4. 12. Müller (Aachen-Land) *** 5. 12. Peters (Norden) 5. 12. Pöhler * 5. 12. Pohlmann 5. 12. Ravens 5. 12. Richarts *** 4. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Dr. Rutschke * 5. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20.12. Dr. Schulz (Berlin) * 5. 12. Dr. Starke (Franken) 6. 12. Dr. h. c. Strauß 6. 12. Stücklen 4. 12. Wienand 5. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache VI/104 Frage A 10) : Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß der deutschen Alkohol- und Branntweinwirtschaft am 1. Januar 1970 bei Ablauf der Übergangszeit der EWG keine Nachteile dadurch entstehen, daß nach Artikel 37 Abs. 1 EWG-Vertrag § 3 des westdeutschen Branntweinmonopolgesetzes außer Kraft treten müßte, eine EWG-Alkohol-Marktoidnung mit einheitlichen Preisen aber nicht vorhanden sein wird und damit die Gefahr besteht, dali beträchtliche Wettbewerhsverfälschungen bei der Preisgestaltung eingeführter Spirituosen unsere einheimischen Spirituosenhersteller bedrohen? Nach Artikel 37 Abs. 1 EWG-Vertrag sind zwar die Handelsmonopole so umzuformen, daß am Ende der Übergangszeit kein Mitgliedstaat diskriminiert wird. Mit dem deutschen Branntweinmonopol ist aber eine Regelung zur Erleichterung des Absatzes und der Verwertung eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses verbunden, so daß nach Artikel 37 Abs. 4 EWG-Vertrag bei der Umformung den Erzeugern gleichwertige Sicherheiten gewährleistet sein sollen. Ein solcher Schutz wird erst mit der zu schaffenden gemeinsamen Marktorganisation für Alkohol vorhanden sein. Nach Auffassung der Bundesregierung wird daher die Verpflichtung zur Umformung des Monopols auch erst mit dem Inkrafttreten der Alkoholmarktordnung wirksam, so daß § 3 Branntweinmonopolgesetz zunächst weiterhin anwendbar ist. Die Auffassung der Bundesregierung ist nicht ganz unbestritten. Kontakte mit den Dienststellen der Kommission deuten aber darauf hin, daß dort die Schwierigkeiten, die sich für die deutsche Branntweinwirtschaft bis zum Inkrafttreten der Alkoholmarktordnung ergeben können, erkannt worden sind und nach Lösungen gesucht wird, die der besonderen Lage der deutschen Branntweinwirtschaft Rechnung tragen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache VI/104 Fragen A 18 und 19) : Ist die Bundesregierung bereit, die Finanzbehörden anzuweisen, auf eine Gebührenerhebung bei der Übernahme von Einsprüchen hinsichtlich der seinerzeitigen Reduzierung der Kilometerpauschale zu verzichten? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß diese Weisung aus Billigkeitsgründen gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern erfolgen sollte, die diese seinerzeit oft erst nach öffentlicher Aufforderung von Automobilverbänden und Gewerkschaftsorganisationen im Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt haben? Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 2. Oktober 1969 - 1 BvL 12/68 - die ihm vom Niedersächsischen Finanzgericht vorgelegte Frage, ob § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1967 mit dem Grundgesetz vereinbar sei, soweit die Vorschrift eine Herabsetzung der Kilometerpauschale vorschreibe, bejaht. Damit sind die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Herabsetzung der Kilometerpauschale von 0,50 DM auf 0,36 DM ausgeräumt. Wegen der früheren verfassungsrechtlichen Zweifel ist eine große Anzahl von Einsprüchen eingelegt worden, deren Bearbeitung bis zur Entscheidung des 622 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 Bundesverfassungsgerichts zurückgestellt worden war. Die Einsprüche können nunmehr erledigt werden. Zahlreiche Einsprüche sind nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits zurückgenommen worden. Soweit Steuerpflichtige von dieser Möglichkeit aus Unkenntnis oder in der Annahme, mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien die Einsprüche ohne weiteres hinfällig geworden, keinen Gebrauch gemacht haben, halte ich es für geboten, daß die Finanzämter die Steuerpflichtigen über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterrichten und sie bitten, im Hinblick auf diese Entscheidung die Einsprüche nunmehr zurückzunehmen. Ich werde die Lohnsteuerreferenten der Länder in der nächsten Besprechung bitten, die Finanzämter in diesem Sinne anzuweisen. Verschiedene Länder werden, um zu vermeiden, daß sich die Finanzämter in jedem Einzelfall mit den Steuerpflichtigen wegen der Einspruchsrücknahme in Verbindung setzen müssen, eine entsprechende Presseveröffentlichung veranlassen. Die Zurücknahme eines Einspruchs löst nach § 250 Satz 2 der Reichsabgabenordnung eine Gebühr aus, die ein Viertel der in § 10 des Gerichtskostengesetzes vorgeschrieben Gebühr beträgt. Die Frage, ob von der Erhebung dieser Gebühr abgesehen werden kann, wenn die wegen der Herabsetzung der Kilometerpauschale eingelegten Einsprüche zurückgenommen werden, ist am 7. November 1969 mit Vertretern der obersten Landesfinanzbehörden besprochen worden. Dabei wurde beschlossen, aus Gründen der Verwaltungsökonomie die Gebühr nicht zu erheben, wenn diese im Einzelfall 12,— DM nicht übersteigt. Der Betrag von 12,— DM entspricht einer (vollen) Gebühr von 48,— DM und mithin einem Streitwert von (höchstens) 1400,— DM. Da ein Streitwert in dieser Höhe bei einem Einspruch, der sich gegen die Herabsetzung der Kilometerpauschale richtet, in der Regel nicht überschritten werden dürfte, bedeutet die am 7. November 1969 beschlossene Regelung, daß bei der Zurücknahme solcher Einsprüche im Regelfall von der Erhebung der Einspruchsgebühr abzusehen sein wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der Fragesteller ist damit einverstanden. Dann rufe ich die Fragen 53 und 54 des Abgeordneten Dr. Brand (Pinneberg) auf:
    Wie beurteilt die Bundesregierung die schon seit langem erhobene Forderung, hei Kapitalverbrechen, für die es bisher nur eine einzige Tatsacheninstanz (Schwurgericht) gibt, eine zweite Tatsacheninstanz vorzusehen?
    Ist die Bundesregierung bereit, schon vor der Durchführung der großen Strafrechtsreform eine Novelle zur Strafpr ozeßordnung vorzulegen, in der für die bisher in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fallenden Strafsachen eine zweite Tatsacheninstanz vorgeschlagen wird?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Frage nach der Einführung einer zweiten Tatsacheninstanz ist von Ihnen, herr Kollege Picard, für die Strafsachen gestellt, die in die erstinstanzliche Zuständigkeit der Großen Strafkammern und der Schwurgerichte gehören. Sie ist von Herrn Kollegen Dr. Brand für die Schwurgerichtssachen gestellt. Die Frage zielt in den Kernbereich der Problematik, mit der sich die Bundesregierung und mit der sich der Gesetzgeber bei der Justizreform, daß heißt hier der Reform der ordentlichen Gerichtsbarkeit, auseinandersetzen muß. Ein Hauptziel der Justizreform ist die Schaffung eines dreistufigen Gerichtsaufbaus. Damit unlösbar verknüpft ist die Frage der Ausgestaltung der Rechtsmittel in Strafsachen. Diese Frage wiederum wird nicht losgelöst von gewichtigen Fragen der Ausgestaltung der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung betrachtet und beurteilt werden können.
Das Hauptziel der gesamten Reformbemühungen bei der Ausgestaltung des Strafverfahrens wird ein Höchstmaß an Garantie dafür sein müssen, daß das Gericht bereits in erster Instanz das richtige und gerechte Urteil findet. Zu einer guten und insbesondere zu einer rechtsstaatlich optimalen Rechtsfindung gehört es auch, daß der Beschuldigte ohne jahrelanges Hinschleppen durch viele Instanzen mit allen damit verbundenen psychischen Belastungen so rasch wie möglich zu seinem Recht kommt. In diesem großen Zusammenhang ist die Frage nach einer zweiten Tatsacheninstanz in erstinstanzlichen Strafkammer- und Schwurgerichtssachen zu sehen.
Die Bundesregierung beabsichtigt unter diesen Umständen jetzt noch nicht, eine Novelle zur Strafprozeßordnung vorzulegen, in der für Schwurgerichtssachen eine zweite Tatsacheninstanz vorgesehen wird. Es bleibt aber ein Gegenstand der unmittelbaren Prüfungen und insbesondere auch der bereits erwähnten in Gang befindlichen Auswertung der Fehlurteile, von denen ich vorhin gesprochen habe.
In diesem Zusammenhang darf ich auf die spezielle Frage von Frau Kollegin Diemer sagen, daß ich persönlich der Meinung bin, daß eine zumindest begrenzte weitere Nachprüfung der Tatsachenfeststellungen in einer weiteren Instanz möglich sein muß, ohne daß es eine volle Tatsachennachprüfung sein muß. Ich bitte also um Verständnis dafür, daß sein muß. Ich bitte aber um Verständnis dafür, daß die in Gang befindlichen Reformüberlegungen noch keine definitive Antwort geben kann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Picard zu einer Zusatzfrage.