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ID0601704800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 Inhalt: Fragestunde (Drucksache VI/104) Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) : Befähigung nord- und süddeutscher Politiker zur Führung von Verhandlungen mit Großbritannien — Außenpolitik nach sachlichen Erwägungen Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 605 B, D, 606 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 605 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 606 A. Dr. Schneider (Nürnberg ) (CDU/CSU) 606 A Moersch (FDP) 606 B Frage des Abg. Köppler: Fragen des Bundeskanzlers an einen Bundesminister in der Fragestunde Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 606 C, D, 607 A, B Köppler (CDU/CSU) 606 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . 607 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 607 B Fragen des Abg. Wolfram: Gründe für die derzeitige Koksmangellage — Bau neuer Kokereien Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 607 C, D, 608 A, C Ott (CDU/CSU) ........607 D Wolfram (SPD) . . . . . . . 608 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 608 C Fragen des Abg. Barche: Auswirkungen der europäischen Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge auf die Bauwirtschaft — Aufstellung von Qualifikationslisten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 608 D, 609 A, B Barche (SPD) 609 A, B Fragen des Abg. Zander: Konzertiertes Verhalten der Unternehmungen in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 609 C, D, 610 B Zander (SPD) 609 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 610 A, B Frage des Abg. Pieroth: Förderungsmaßnahmen in strukturschwachen Gebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 610 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Auswirkungen der Aufwertung auf die deutschen Fremdenverkehrsgebiete Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 610 D, 611 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) 611 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 611 B Pieroth (CDU/CSU) 611 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 611 D Frage des Abg. Mertes: Initiative für ein Bundespresserahmengesetz 611 D Fragen des Abg. Peiter: Einkommensverluste für ehemalige Berufssoldaten durch das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz . . . . . 612 A Frage des Abg. Strohmayr: Dienstkleidung für den Grenzschutzeinzeldienst 612 A Frage des Abg. Bäuerle: Änderung des Wirtschaftsstrafrechts betreffend den Mietwucher Jahn, Bundesminister . . . 612 C, 613 A Bäuerle (SPD) . . . . . . . . . 612 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 613 A Fragen der Abg. Picard, Hirsch und Freiherr Ostman von der Leye: Fehlurteile auf Grund von Gutachten — Erleichterung von Wiederaufnahmeverfahren — Erstellung von gerichtsmedizinischen Gutachten Jahn, Bundesminister . . . . . 613 B, C, 614B, C, D, 615 A Picard (CDU/CSU) . . . . 614 B, 615 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 614 C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 614 D Fragen der Abg. Picard und Dr. Brand (Pinneberg) : Einführung einer zweiten Tatsacheninstanz in erstinstanzlichen Strafkammer- und Schwurgerichtssachen Jahn, Bundesminister . . 615 B, D, 616 A Picard (CDU/CSU) . . . . . . . 615 D Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 615 D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 616 A Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) : Gesetzentwurf zur Neuordnung des Entschädigungsrechts für unschuldig erlittene Haft Jahn, Bundesminister . . . 616 B, C, D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 616 B, D Fragen des Abg. Dürr: Bestellung von Sachverständigen bei Anklagen wegen Kapitalverbrechen Jahn, Bundesminister . 617 A, 618 B, C, D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 618 A Dürr (SPD) 618 B Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . 618 B Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 618 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 618 C Fragen des Abg. Dr. de With: Stand der Vorarbeiten für die Reform des Strafverfahrensrechts — Änderungen des Rechts der Wiederaufnahmeverfahren Jahn, Bundesminister . 618 D, 619 B, C, D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 619 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 619 C Dr. Weber (Köln) (SPD) 619 D Nächste Sitzung 619 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 621 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Apel betr. Wettbewerbsverfälschungen bei der Preisgestaltung eingeführter Spirituosen 621 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Fellermaier betr. Gebührenerhebung bei Einsprüchen gegen die Reduzierung der Kilometerpauschale 621 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 605 17. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *** 5. 12. Dr. Aigner *** 5. 12. Baier 5. 12. Dr. Bayerl 4. 12. Benda 20. 12. Dr. Birrenbach 5. 12. Blumenfeld * 5. 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Draeger * 6. 12. Dröscher *** 4. 12. Frau Dr. Elsner *** 5. 12. Faller *** 4. 12. Dr. Fuchs 6. 12. Dr. Furler *** 4. 12. Gerlach *** 5. 12. Gottesleben 31. 12. Häussler 6. 12. Dr. Hein 6. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Herold 5. 12. Frau Herklotz ** 6. 12. Dr. Kempfler 5. 12. Kirst 4. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker *** 5. 12. Dr. Kreile 5. 12. Kriedemann *** 4. 12. Lenze (Attendorn) ** 6. 12. Lücke (Bensberg) 20. 12. Lücker (München) *** 4. 12. Müller (Aachen-Land) *** 5. 12. Peters (Norden) 5. 12. Pöhler * 5. 12. Pohlmann 5. 12. Ravens 5. 12. Richarts *** 4. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Dr. Rutschke * 5. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20.12. Dr. Schulz (Berlin) * 5. 12. Dr. Starke (Franken) 6. 12. Dr. h. c. Strauß 6. 12. Stücklen 4. 12. Wienand 5. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache VI/104 Frage A 10) : Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß der deutschen Alkohol- und Branntweinwirtschaft am 1. Januar 1970 bei Ablauf der Übergangszeit der EWG keine Nachteile dadurch entstehen, daß nach Artikel 37 Abs. 1 EWG-Vertrag § 3 des westdeutschen Branntweinmonopolgesetzes außer Kraft treten müßte, eine EWG-Alkohol-Marktoidnung mit einheitlichen Preisen aber nicht vorhanden sein wird und damit die Gefahr besteht, dali beträchtliche Wettbewerhsverfälschungen bei der Preisgestaltung eingeführter Spirituosen unsere einheimischen Spirituosenhersteller bedrohen? Nach Artikel 37 Abs. 1 EWG-Vertrag sind zwar die Handelsmonopole so umzuformen, daß am Ende der Übergangszeit kein Mitgliedstaat diskriminiert wird. Mit dem deutschen Branntweinmonopol ist aber eine Regelung zur Erleichterung des Absatzes und der Verwertung eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses verbunden, so daß nach Artikel 37 Abs. 4 EWG-Vertrag bei der Umformung den Erzeugern gleichwertige Sicherheiten gewährleistet sein sollen. Ein solcher Schutz wird erst mit der zu schaffenden gemeinsamen Marktorganisation für Alkohol vorhanden sein. Nach Auffassung der Bundesregierung wird daher die Verpflichtung zur Umformung des Monopols auch erst mit dem Inkrafttreten der Alkoholmarktordnung wirksam, so daß § 3 Branntweinmonopolgesetz zunächst weiterhin anwendbar ist. Die Auffassung der Bundesregierung ist nicht ganz unbestritten. Kontakte mit den Dienststellen der Kommission deuten aber darauf hin, daß dort die Schwierigkeiten, die sich für die deutsche Branntweinwirtschaft bis zum Inkrafttreten der Alkoholmarktordnung ergeben können, erkannt worden sind und nach Lösungen gesucht wird, die der besonderen Lage der deutschen Branntweinwirtschaft Rechnung tragen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache VI/104 Fragen A 18 und 19) : Ist die Bundesregierung bereit, die Finanzbehörden anzuweisen, auf eine Gebührenerhebung bei der Übernahme von Einsprüchen hinsichtlich der seinerzeitigen Reduzierung der Kilometerpauschale zu verzichten? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß diese Weisung aus Billigkeitsgründen gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern erfolgen sollte, die diese seinerzeit oft erst nach öffentlicher Aufforderung von Automobilverbänden und Gewerkschaftsorganisationen im Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt haben? Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 2. Oktober 1969 - 1 BvL 12/68 - die ihm vom Niedersächsischen Finanzgericht vorgelegte Frage, ob § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1967 mit dem Grundgesetz vereinbar sei, soweit die Vorschrift eine Herabsetzung der Kilometerpauschale vorschreibe, bejaht. Damit sind die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Herabsetzung der Kilometerpauschale von 0,50 DM auf 0,36 DM ausgeräumt. Wegen der früheren verfassungsrechtlichen Zweifel ist eine große Anzahl von Einsprüchen eingelegt worden, deren Bearbeitung bis zur Entscheidung des 622 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 Bundesverfassungsgerichts zurückgestellt worden war. Die Einsprüche können nunmehr erledigt werden. Zahlreiche Einsprüche sind nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits zurückgenommen worden. Soweit Steuerpflichtige von dieser Möglichkeit aus Unkenntnis oder in der Annahme, mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien die Einsprüche ohne weiteres hinfällig geworden, keinen Gebrauch gemacht haben, halte ich es für geboten, daß die Finanzämter die Steuerpflichtigen über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterrichten und sie bitten, im Hinblick auf diese Entscheidung die Einsprüche nunmehr zurückzunehmen. Ich werde die Lohnsteuerreferenten der Länder in der nächsten Besprechung bitten, die Finanzämter in diesem Sinne anzuweisen. Verschiedene Länder werden, um zu vermeiden, daß sich die Finanzämter in jedem Einzelfall mit den Steuerpflichtigen wegen der Einspruchsrücknahme in Verbindung setzen müssen, eine entsprechende Presseveröffentlichung veranlassen. Die Zurücknahme eines Einspruchs löst nach § 250 Satz 2 der Reichsabgabenordnung eine Gebühr aus, die ein Viertel der in § 10 des Gerichtskostengesetzes vorgeschrieben Gebühr beträgt. Die Frage, ob von der Erhebung dieser Gebühr abgesehen werden kann, wenn die wegen der Herabsetzung der Kilometerpauschale eingelegten Einsprüche zurückgenommen werden, ist am 7. November 1969 mit Vertretern der obersten Landesfinanzbehörden besprochen worden. Dabei wurde beschlossen, aus Gründen der Verwaltungsökonomie die Gebühr nicht zu erheben, wenn diese im Einzelfall 12,— DM nicht übersteigt. Der Betrag von 12,— DM entspricht einer (vollen) Gebühr von 48,— DM und mithin einem Streitwert von (höchstens) 1400,— DM. Da ein Streitwert in dieser Höhe bei einem Einspruch, der sich gegen die Herabsetzung der Kilometerpauschale richtet, in der Regel nicht überschritten werden dürfte, bedeutet die am 7. November 1969 beschlossene Regelung, daß bei der Zurücknahme solcher Einsprüche im Regelfall von der Erhebung der Einspruchsgebühr abzusehen sein wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage des Kollegen Barche. — Bitte schön!


Rede von Hermann Barche
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, würde die Bundesregierung dafür sorgen, daß in den Auftragsvergaberichtlinien festgelegt wird, daß Baufirmen aus den EWG-Ländern für öffentliche Bauvorhaben in der Bundesrepublik nur dann den Zuschlag erhalten können, wenn sie gewillt sind, allen am Bauvorhaben Beschäftigten, sofern sie in der Bundesrepublik tätig werden, mindestens die in der Bundesrepublik festgesetzten Löhne bzw. Gehälter zu zahlen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wir werden versuchen, Herr Kollege Barche, die entsprechenden deutschen Richtlinien so weit wie möglich zusammen mit den anderen Ländern der Gemeinschaft für die Gemeinschaft durchzusetzen. Die deutschen Richtlinien sehen in erster Linie den Nachweis darüber vor, daß der sich um öffentliche Aufträge bewerbende Unternehmer seine Steuern, seine Sozialversicherungsbeiträge und dergleichen gezahlt hat. Wir streben an, daß das allgemeinverbindlich wird.