Rede von
Kai-Uwe
von
Hassel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die zweite Sitzung des Deutschen Bundestages ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Tagesordnung ein. Einziger Punkt der Tagesordnung:
Wahl des Bundeskanzlers.
Der Herr Bundespräsident hat folgendes Schreiben an mich gerichtet, das ich dem Hause hiermit bekanntgebe:
Gemäß Art. 63 Abs. i des Grundgesetzes schlage ich dem Deutschen Bundestag vor, Herrn Willy Brandt zum Bundeskanzler zu wählen.
Nach § 4 der Geschäftsordnung erfolgt die Wahl des Bundeskanzlers mit verdeckten Stimmzetteln. Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Bundestages, das heißt mindestens 249 Stimmen, auf sich vereinigt.
Zur Wahl steht nur der von dem Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat.
Zum Wahlverfahren bestimmt der § 54 a unserer Geschäftsordnung ergänzend, daß die Stimmzettel erst vor Betreten der Wahlzelle ausgehändigt werden. Die aufgestellten Wahlzellen sind bei der Stimmabgabe zu benutzen. Die Stimmkarten sind dann in einem Wahlumschlag in die Wahlurnen zu legen. Die Berliner Abgeordneten werden gebeten, ihre Stimmkarte in die für sie vorgesehene Wahlurne zu werfen, die für den Herrn Bundeskanzler vollgültig abgegebenen Stimmen in die Plexiglasurne, die der Berliner Abgeordneten in die schwarze Holzurne.
Meine Damen und Herren, Sie erhalten die Stimmkarten an den zu meiner Rechten und zur Linken von den Wahlkabinen stehenden Tischen.
Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, daß nur der vom Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat zur Wahl steht. Falls Sie den vorgeschlagenen Kandidaten wählen wollen, schreiben Sie „ja", im anderen Falle „nein" auf die Stimmkarte. Wer sich der Stimme enthalten will, kann
dies durch eine unbeschriebene Karte zum Ausdruck bringen.
Ich weise noch einmal darauf hin, daß die Kennzeichnung der Stimmkarte und das Einlegen in den Wahlumschlag außerhalb der Wahlzelle zur Zurückweisung des Abgeordneten führt. Er verliert allerdings genau wie gestern nicht das Recht, seine Stimmabgabe vorschriftsmäßig zu wiederholen.
Nach ständiger Übung des Hauses sind auch Stimmkarten gültig, die statt „ja" den Namen des Vorgeschlagenen tragen. Ungültig sind dagegen Stimmkarten mit anderen Namen oder mit Zusätzen. Auch die Verwendung anderer als der amtlichen Stimmkarten macht die Stimme unweigerlich ungültig.
Gehen Sie dann bitte zur Wahlurne, wie gestern, und werfen Sie dort nach Nennung Ihres Namens Ihre Stimmkarte ein. Die Kennzeichnung Ihres Namens in der Namensliste durch den neben der Urne sitzenden Schriftführer gilt als Nachweis für die Beteiligung an der Wahl und ersetzt die Eintragung in die Anwesenheitsliste.
Beide Schriftführer werden nunmehr die Namen nach dem Alphabet aufrufen. Ich bitte die Schriftführer, die den Dienst an den Wahlurnen und an den Wahlzellen übernommen haben, ihre Plätze einzunehmen.
Dann eröffne ich hiermit die Wahl und bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren! Jetzt müssen die diensttuenden Schriftführer und ich ihrer Wahlpflicht genügen. Ich bitte daher den Herrn Alterspräsidenten, für kurze Zeit meinen Platz einzunehmen. Ferner bitte ich die dafür eingeteilten Schriftführer, die Plätze der bisher diensttuenden Schriftführer einzunehmen und den Namensaufruf fortzusetzen.