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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. 246. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1969 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 13673 A Amtliche Mitteilungen 13673 A Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 13673 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 13674 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen und über die Zwölfte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drittes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz —3. RVÄndG) (Drucksachen V/896, V/1440, V/2880, V/2960) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4517), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen V/4474, zu V/4474) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) . 13674 B, 13684 B Katzer, Bundesminister 13677 C Spitzmüller (FDP) 13679 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 13682 D Mertes (FDP) . . . . . . . . 13684 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Arbeitslosenversicherung (Drucksache V/4149) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4447) — Zweite und dritte Beratung — 13685 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien (Abg. Porten, Biermann, Geldner und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4200) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4493) — Zweite und dritte Beratung — 13685 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Dezember 1958 über den internationalen Austausch von Veröffentlichungen (Drucksache V/4271); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/4497) — Zweite und dritte Beratung — 13685 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen V/4232, zu V/4232) ; Schrift- II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 licher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/4482) — Zweite und dritte Beratung — 13685 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Österreichischen Bundesregierung über den Personenverkehr (Drucksache V/4218) ; Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4455) — Zweite und dritte Beratung — . . . 13686 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama über den Luftverkehr (Drucksache V/3850) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4452) — Zweite und dritte Beratung — 13686 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. August 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über den Luftverkehr (Drucksache V/4062) ; Schriftlicher Bëricht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4453) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13686 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrages errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere und zu den dieses Protokoll ergänzenden Vereinbarungen (Gesetz zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zu den Ergänzungsvereinbarungen) (Drucksache V/4255) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4454) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13686 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Drucksache V/4431) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4502) — Zweite und dritte Beratung — . . . 13687 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen (Drucksache V/3449) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4512) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13687 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 22. Januar 1965 zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete gesendet - werden (Drucksache V/4026) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4503) — Zweite und dritte Beratung — 13687 C Entwurf eines Gesetzes zum FischereiÜbereinkommen vom 9. März 1964 (Drucksache V/4289) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4488) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13687 D Entwurf eines Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Drucksache V/4231) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4465), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4444) — Zweite und dritte Beratung — 13688 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Kühn [Hildesheim], Ruf, Frau Kalinke, Müller [Remscheid], Dr. Hammans u. Gen.) (Drucksache V/3836) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4526) — Zweite und dritte Beratung — 13688 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Drucksache V/3838) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4525) — Zweite und dritte Beratung — 13688 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Bericht über die Auswirkungen des Filmförderungsgesetzes (Drucksachen V/4039, V/4513) . . . . 13689 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung über das Konzept der zivilen Verteidigung und das Programm für die Zeit bis 1972 (Drucksachen V/3683, V/4480) Dr. Kempfler (CDU/CSU) . 13689 A, 13692 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . . 13689 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 13690 D Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . .13691 D Mündlicher Bericht des .Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Rechtsstellung und Ausbildung der deutschen Beamten für internationale Aufgaben (Drucksachen V/3794, V/4484) 13692 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 III Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über die Harmonisierung der Stellenpläne (Drucksachen V/185, V/4477) 13692 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen und technischen Personals an den hochschulfreien Forschungseinrichtungen des Bundes (Drucksachen V/3963, V/4476) 13693 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages (Drucksachen V/3782, V/4495) 13693 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Antrag der Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn (Braunschweig), Burgemeister u. Gen. betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Drucksachen V/2806, V/4496); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4508) 13693 B Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Drucksache V/2849) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4458) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . . 13693 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . . 13694 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Häfele, Adorno, Dr. Vogel (Speyer) und Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Saam, Dr. Rutschke und Fraktion der FDP betr. Vereinheitlichung von Bahnbus- und Postbusverkehr (Drucksachen V/701, V/4471) Ramms (FDP) . . . . . . . . . 13695 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Imle, Ramms, Graaff und Fraktion der FDP betr. zukünftige Finanzierung des Straßenbaus (Drucksachen V/3676, V/4492) . . 13696 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über das von der Bundesregierung eingebrachte Verkehrspolitische Programm für die Jahre 1968 bis 1972, hier: Kapitel II, Luftfahrt (aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4442); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4536) 13696 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von bebauten Teilflächen des Notaufnahmelagers Berlin-Marienfelde an die Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues, gemeinnützige Aktiengesellschaft (DeGeWo), Berlin-Schöneberg (Drucksachen V/4246, V/4478) 13696 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in MünchenRiem, Am Mitterfeld 114, an die Flughafen München-Riem GmbH (Drucksachen V/4172, V/4479) 13696 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Bericht des Bundesschatzministers betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung (Drucksachen V/3874, V/4457) . . 13696 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Bundesrechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen V/2695, V/4459) 13696 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den 7. Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dém Agrargebiet für die Zeit vom 1. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 (Drucksachen V/3649, V/4489) 13696 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über diätetische Lebensmittel (Drucksachen V/4114, V/4523) . . . 13697 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Emulgatoren-Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen V/3973, V/4522) 13697 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Herstellung von Margarine (Drucksachen V/3621, V/4472) . . . 13697 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen beim Vollzug des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 9. September 1965 (Drucksachen V/3475, V/4473) 13697 C Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 15. Juni 1969 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/4417) 13697 D Entwurf eines Gesetzes über den Verkauf von bundeseigenem Gelände in München zur Errichtung frei finanzierter Wohnungen, die während der Olympischen Spiele 1972 als Olympisches Dorf der Männer benutzt werden sollen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4491); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4545), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksache V/4538) -- Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 13697 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Änderung und Ergänzung der Bestimmungen der Haushalts- und Finanzvorlagen (Drucksache V/3518) . . 13698 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Richtlinien für die Fragestunde (Umdruck 704 Nr. 3, Drucksache V/4524) Genscher (FDP) . . . . . . . 13698 D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 13699 B Entwurf eines Gesetzes über die Steuerverteilung und den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1970 an (Finanzausgleichsgesetz) (Bundesrat) (Drucksache V/4305) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4481) — Zweite und dritte Beratung — Krammig (CDU/CSU) . 13700 A, 13702 D Frau Funcke (FDP) . 13700 B, 13702 C, D, 13703 A Schlee (CDU/CSU) . . . . . 13701 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 13701 C, 13703 A Entwurf eines Gesetzes über eine Bundesanstalt für das Transport- und Tarifwesen (FDP) (Drucksache V/2815) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3855) — Zweite Beratung — . . 13703 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache V/3795) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4443) — Zweite und dritte Beratung — 13703 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache Y/4288) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/4485) — Zweite und dritte Beratung — Mick (CDU/CSU) 13704 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Drucksachen V/3742, V/3802, V/3803) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4530) — Zweite und dritte Beratung — 13704 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU betr. verbesserte Familienzusammenführung aus den Ostblockstaaten (Drucksachen V/4173, V/4483) Leukert (CDU/CSU) 13705 A Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf eines Tierschutzgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksachen V/934, V/4422) Rollmann (CDU/CSU) 13705 B, 13706 C, 13707 C Büttner (SPD) . . . . . . . 13706 A, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 13706 C Dr. Rutschke (FDP) 13707 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13707 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Fette (Drucksache V/4505) — Erste Beratung — 13708 B Eintritt des Abg. Dortans in den Bundestag 13708 C Wahl des Abg. Dr. Czaja als Mitglied des Rundfunkrates des Deutschlandfunks . 13708 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 V Fragestunde (Drucksache V/4504) Fragen des Abg. Dr. Enders: Entschädigung für Personen- und Sachschäden durch Sperrmaßnahmen im Bereich der Demarkationslinie Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . . 13708 D, 13709 B, C Dr. Enders (SPD) 13709 B Dr. Kreutzmann (SPD) 13709 C Frage des Abg. Dröscher: Änderung des UnfallversicherungsNeuregelungsgesetzes Kattenstroth, Staatssekretär . . . 1-3709 D Frage des Abg. Zebisch: Förderung der stufenweisen betrieb- lichen Ausbildung . . . . . . . . 13710 A Frage des Abg. Kiep: Arbeitszeitverkürzung für Teilzeitkräfte an Fernsprechvermittlungsplätzen 13710 B Fragen des Abg. Richter: Neubau des Postamtes in Wertheim . 13710 C Fragen des Abg. Dorn: Verlegung der VEBA-Hauptverwaltung — Finanzielle Ausfälle der Stadt Bonn durch die seinerzeitige Verlegung Dr. Vogel, Staatssekretär 13710 D, 13711 A, B Jung (FDP) . . . . 13710 D, 13711 A, B Fragen des Abg. Kiep: Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern in der Entwicklungshilfe Dr. Eppler, Bundesminister . . . 13711 C, D, 13712 A, B, C, D, 13713 A, B, C Kiep (CDU/CSU) 13711 D, 13712 A, 13713 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . 13712 A, B Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . 13712 C, D Brück (Holz) (SPD) 13712 D Schwabe (SPD) 13713B, C Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Erlaß der Ausführungsbestimmungen zum Katastrophenschutzgesetz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13713 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Errichtung eines Lagers für auswanderungswillige ausländische Flüchtlinge Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 13714 B Peiter (SPD) . . . . . . . . . 13714 B Frage des Abg. Dorn: Angebliche Äußerung des Ministerialdirektors Thomsen über die Aufstokkung der Mittel für den Bevölkerungsschutz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 13714 D, 13715 A, B Jung (FDP) 13715 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 13715 B Frage des Abg. Sanger: Errichtung einer gemeinsamen Altersversorgung aller Journalisten Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13715 C, D Sänger (SPD) . . . . . . . 13715 D Fragen der Abg. Rommerskirchen, Dr. Czaja, Dr. Wuermeling und Dr. Marx (Kaiserlautern) : Entschädigungsverfahren Nationalgeschädigter in Fällen der Zwangsverschleppung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 13716 A, B, C, D, 13717 B,D, 13718A,C,D, 13719 A,B,D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 13716 B, 13718 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 13716 C, 13717 C, D, 13718D, 13719B, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 13719 A Fragen der Abg. Dr. Müller (München) und Stücklen: Steuerbelastung der Sportvereine Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 13720 A, B, C, D Dr. Müller (München) (SPD) . 13720 A, B, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 13720 D Unterbrechung der Sitzung . . . . . . 13721 A Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) . . . 13721 A, C, D • Scheel, Vizepräsident . . . . 13721 B, D Frehsee (SPD) 13721 C VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache V/4498) 13722 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Architektengesetz (Drucksache V/4499) Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 13722 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 13722 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Beurkundungsgesetz (Drucksache V/4500) Dr. Reischl (SPD) . . . . . . .13723 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (Drucksache V/4501) Dr. Reischl (SPD) 13723 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 13724 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache V/2470) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/ 4515) — Zweite und dritte Beratung — Benda, Bundesminister . 13725 B, 13726 C Frau Dr. . Diemer-Nicolaus (FDP) . 13726 B Frehsee (SPD) . . . . . . . . 13727 A Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2425, V/3965, V/4445) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/4514, zu V/4514 — Zweite und dritte Beratung — Rasner (CDU/CSU) . . 13729 B, 13730 C, 13731 A, B Mischnick (FDP) 13729 B Hirsch (SPD) . . . . . . . . 13729 C Genscher (FDP) 13731 B Frehsee (SPD) . . . . . . . . 13731 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf einer Geschäftsordnung — für den Gemeinsamen Ausschuß (Fraktionen der CDU/CSU, SPD) (Drucksachen V/4349, V/4509) Dorn (FDP) 13731 D Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 13733 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 13734 B Genscher (FDP) 13735 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf einer Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes (Fraktionen der CDU/ CSU, SPD) (Drucksachen V/4348, V/4510) 13735 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Sportförderung (Drucksachen V/3729, V/3954, V/4079, V/4543) . 13736 A Schriftlicher Bericht des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen V/ 1468, V/4527) Moersch (FDP) . . . . 13736 B, 13 753 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 13737 C, 13741 A, B, 13748 D, 13749 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 13740 D, 13741 A, B, 13749 D Kern (SPD) 13748 B, 13749 A, C, 13760 C Stücklen (CDU/CSU) 13757 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 13758 B Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 13761 A Wienand (SPD) 13762 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 13768 A Damm (CDU/CSU) 13770 D Rasner (CDU/CSU) 13771 D Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 13e2 A Bericht der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film sowie der Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/2120, zu V/2120) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Vorlage des Bundeskanzlers betr. Vorläufiger Bericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Pressekommission) mit den Empfehlungen für Soforthilfemaßnahmen sowie der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der Pressekommission, über die Vorlage des Bundeskanzlers betr. Schlußbericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Pressekommission) und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 VII über die Stellungnahme der Bundesregierung zum Schlußbericht der Pressekommission (Drucksachen V/2403, V/3122, V/3856, V/4344) Raffert (SPD) . . . . . . . . . 13e2 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 13773 D Moersch (FDP) 13775 B Sänger (SPD) . . . . . . . . 13e6 A von Eckardt (CDU/CSU) 13776 D Spitzmüller (FDP) 13778 A Nächste Sitzung 13779 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13781 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 736 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (Drucksachen V/2849, V/4458) 13781 D Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 740 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2470, V/4515) . . . . . . .13782 A Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 739 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/4514) . . . . . . . . . . 13782 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 734 zur Beratung des Entwurfs einer Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (Drucksachen V/4349, V/4509) . . . . . 13782 B Anlage 6 Entschließungsantrag Umdruck 737 zur Beratung des Berichts der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film sowie der Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/2120, zu V/2120) 13782 C Anlage 7 Änderungsantrag Umdruck 735 zum Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/4344) über den vorläufigen Bericht der Pressekommission mit den Empfehlungen für Soforthilfemaßnahmen sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der Pressekommission, über den Schlußbericht der Pressekommission und über .die Stellungnahme der Bundesregierung zum Schlußbericht der Pressekommission (Drucksachen V/2403, V/3122, V/3856) 13782 D Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abg. Härzschel zu Punkt 2 der Tagesordnung . . 13783 A Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abg. Leukert zu Punkt 61 der Tagesordnung . . . . 13783 D Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abg. Ahrens ('Salzgitter) zu Punkt 61 der Tagesordnung 13784 D Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) zu Punkt 44 der Tagesordnung 13785 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Graaff betr. Mehrwertsteuersatz der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen — Höhe der Kraftfahrzeugsteuer und der Mineralölsteuer 13785 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Hirsch betr. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes bei vorzeitiger Pensionierung 13786 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13673 246. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 241. Sitzung, Seite 13455 A, Zeilen 24 und 25 statt „Staatsraum": „Sprachraum" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 5. 7. Dr. Aigner* 5. 7. Frau Albertz 4. 7. Dr. Apel* 5. 7. Arendt (Wattenscheid) * 5. 7. Dr. Arnold 5. 7. Dr. Artzinger* 5. 7. Bading* 5. 7. Bazille 5. 7. Behrendt* 5. 7. Bergmann* 5. 7. Dr. Brenck 15. 7. Dr. Burgbacher* 5. 7. Corterier* 5. 7. Deringer * 5. 7. Dichgans* 5. 7. Dr. Dittrich * 5. 7. Dröscher* 5. 7. Frau Dr. Elsner* 5. 7. Faller* 5. 7. Fellermaier* 5. 7. Dr. Furler* 5. 7. Gerlach* 5. 7. D. Dr. Gerstenmaier 5. 7. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Hahn (Bielefeld) * 5. 7. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Frau Herklotz** 3. 7. Illerhaus* 5. 7. Dr. Ils 4. 7. Iven 5. 7. Jahn (Marburg) 4. 7. Frau Kleinert 4. 7. Klinker* 5. 7. Dr. Kraske 2. 7. Kriedemann* 5. 7. Kulawig* 5. 7. Kunze 15. 7. Lautenschlager* 5. 7. Lemmer 5. 7. Lenz (Brühl) * 5. 7. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr * 5. 7. Lotze 15. 7. Lücker (München) * 5. 7. Mauk* 5. 7, Memmel* 5. 7. Metzger* 5. 7. Michels 2. 7. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 5. 7. Dr. Müthling 5. 7. Nellen 15. 7. Frau Pitz-Savelsberg** 3. 7. Richarts* 5. 7. Riedel (Frankfurt) * 5. 7. Rock 5. 7. Schmidt (Kempten) 2. 7. Dr. Schmidt (Offenbach) ** 3. 7. Springorum * 5. 7. Dr. Starke (Franken) * 5. 7. Dr. Stecker 5. 7. Steinhoff 15. 7. Frau Wessel 15. 7. Dr. Wilhelmi 5. 7. Anlage 2 Umdruck 736 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - Drucksachen V/2849, V/4458 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag geht bei der Beschlußfassung davon aus, daß die zur Entlastung des Bundesgerichtshofs vorgesehene erneute Erhöhung der Revisionssumme eine kurz befristete Übergangsmaßnahme bleibt. Eine Verlängerung dieser Maßnahme oder eine weitere Erhöhung der Revisionssumme hält er aus rechtspolitischen Gründen nicht für vertretbar. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, in der nächsten Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Revision in größerem Umfange als bisher unabhängig von der Höhe des Streitwertes zuläßt. Der Gesetzentwurf ist so rechtzeitig . vorzulegen, daß er vor dem Außerkrafttreten dieses Gesetzes am 15. September 1972 verabschiedet werden kann. Bonn, den 1. Juli 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion 13782 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969. Anlage 3 Umdruck 340 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Bayerl, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. h. c. Güde, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Reischl, Spitzmüller und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2470, V/4515 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 29 Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „(3) Ist ein Volksbegehren nach Absatz 2 zustande gekommen, so ist in dem betreffenden Gebietsteil bis zum 31. März 1975, im Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 1970 ein Volksentscheid über die Frage durchzuführen, ob die angestrebte Änderung vorgenommen oder die bisherige Landeszugehörigkeit bestehenbleiben soll." Bonn, den 2. Juli 1969 Dr. Bayerl, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen Anlage 4 Umdruck 739 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Jacobi, Frau Dr. Schwarzhaupt, Dr. Reischl und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksache V/4514 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Ziffer 4 erhält Artikel 45 c Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Bei der Überprüfung von Beschwerden wird der Ausschuß zur Vorbereitung und in Ausübung parlamentarischer Kontrolle tätig. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Bonn, den 2. Juli 1969 Frau Jacobi und Genossen Anlage 5 Umdruck 734 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Entwurfs einer Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß — Drucksachen V/4349, V/4509 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 2 wird gestrichen. 2. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Zum Vorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses wird ein Mitglied des Deutschen Bundestages gewählt, das nicht dem Präsidium des Bundestages angehört." Bonn, den 1. Juli 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 737 Entschließungsantrag der Abgeordneten Sänger, Brück (Holz), Frau Elsner, Felder, Hirsch, Dr. Meinecke, Raffert, Seifriz, Tallert und der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film sowie der Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen V/2120, zu V/2120 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne ihrer Stellungnahme zum Schlußbericht der Pressekommission (Drucksache V/3856, Textziffer 35) in Verbindung mit den Ländern und den betroffenen Anstalten und Verbänden dahin zu wirken, daß ein „Versorgungswerk" geschaffen wird, das eine einheitliche Altersversorgung für alle Journalisten bei Zeitungen und Zeitschriften, Funk und Fernsehen sichert. Bonn, den 2. Juli 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 735 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache V/4344 — über den vorläufigen Bericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Pressekommission) mit den Empfehlungen für Soforthilfemaßnahmen, sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der Pressekommission — Drucksache V/2403 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13783 über den Schlußbericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/3122 — über die Stellungnahme der Bundesregierung zum Schlußbericht der Pressekommission — Drucksache V/3856 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Nummer 4 des Antrags des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache V/4344 — erhält folgende Fassung: „4. das Wettbewerbsrecht im Hinblick auf die Verzerrung des Wettbewerbs auf dem Markt der Kommunikationsmittel zu überprüfen;". Bonn, den 1. Juli 1969 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) zu Punkt 2 der Tagesordnung. Die Verabschiedung des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt zur finanziellen Sicherung der Rentenversicherung. Deshalb ist dieses Gesetz zu begrüßen, und ich stimme ihm grundsätzlich zu, muß allerdings bei zwei Punkten Vorbehalte machen. Hauptzielsetzung dieses Gesetzes war, die ungleiche finanzielle Entwicklung in der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung zu stoppen, die Liquidität auf Dauer zu sichern und eine Vermögenspolitik einzuleiten, die innerhalb der Rentenversicherung der Arbeiter und zwischen den beiden Zweigen einen gerechten Finanzausgleich schafft. Leider ist dieses Ziel nicht ganz erreicht worden, deshalb möchte ich dazu folgendes bemerken. Vor kurzem wurde die arbeitsrechtliche Gleichstellung der Arbeiter mit den Angestellten in der Krankenversicherung beschlossen und damit zum Ausdruck gebracht, daß in unserer veränderten Gesellschaft eine ungleiche Behandlung der beiden Gruppen nicht mehr gerechtfertigt ist. Diese Einsicht sollte auch für die Rentenversicherung gelten. Bei der Rücklagenbildung und der Rehabilitation ist jedoch dieser Grundsatz nicht befolgt worden. Die leidenschaftliche Diskussion in der Öffentlichkeit über den Umfang und die Modalitäten des finanziellen Ausgleichs, dazu einseitige Stellungnahmen, haben die Gleichstellung erschwert. Dabei entstand wiederholt bei Beratungen im Ausschuß und in der öffentlichen Diskussion der Eindruck, als hätte es ein gewisses Versagen der Selbstverwaltung in der Arbeiterrentenversicherung gegeben. Dem muß entschieden widersprochen werden. Es gibt weder ein Verdienst der Angestelltenversicherung auf der einen Seite noch ein Verschulden der Arbeiterrentenversicherung auf der anderen Seite an der unterschiedlichen finanziellen Entwicklung, sondern die strukturellen Verschiebungen von den Arbeitern zu den Angestellten sowie der Altersaufbau der Bevölkerung haben zu dieser Situation geführt. Deshalb kann diese Entwicklung nicht der Selbstverwaltung angelastet werden; sie darf auch in der Zukunft nicht angetastet oder ausgehöhlt werden. Die Rentenreform von 1957 hat gleiche Beiträge und gleiche Leistungen für die Versicherten gebracht. Gleiche Beiträge und gleiche Leistungen fodern nach meiner Meinung aber auch die gleiche finanzielle Ausstattung, d. h. auch die Rücklagendecke sollte eine Länge haben. Leider ist dies in diesem Gesetz nicht ganz verwirklicht worden. Wir sind nicht einmal dem gefolgt, worauf sich der Verband der Rentenversicherungsträger untereinander geeinigt hatte. Bedenklich ist weiterhin, wenn in § 1390 a Abs. 3 eine Regelung getroffen wird, die der Arbeiterrentenversicherung einseitig gewisse Beschränkungen auferlegt. Gerade der Bereich der Rehabilitation, der bei der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes besonders stark herausgestellt wurde, darf nicht vernachlässigt werden. Hier muß eine Regelung gefunden werden, die auch bei finanziell schwachen Anstalten die Rehabilitation voll zum Tragen bringt. Es wäre bedenklich, wenn an dieser Stelle die Gleichheit verlassen würde; denn gerade in der Arbeiterrentenversicherung ist die Rehabilitation von besonderer Bedeutung. Die Solidargemeinschaft beider Gruppen wird erst dann voll zum Ausdruck kommen, wenn in allen Bereichen gleiche Voraussetzungen geschaffen sind. Es muß deshalb im Sinne der Entschließung angestrebt werden, vorhandene Ungleichheiten und Unzulänglichkeiten zu beseitigen. Zu begrüßen ist noch, daß durch die langfristige Vorausschau bis 1985 die finanzielle Sicherung der dynamischen Rente gegeben ist. Damit sollte aber auch die Diskussion über die bruttolohnbezogene dynamische Rente beendet sein, um den Rentnern die Gewißheit zu geben, daß ihre Rente für die Zukunft gesichert ist. Dieses Gesetz wird dann auch zur Beruhigung der Rentner beitragen und den Gedanken der sozialen Sicherheit festigen. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Leukert (CDU/CSU) zu Punkt 61 der Tagesordnung Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt und befürwortet die Verabschiedung des in der Sache und in den 13784 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 Formulierungen wesentlich verbesserten Antrages. Bereits in der ersten Lesung haben wir zum Ausdruck gebracht, daß es sich dabei um schrittweise Durchsetzung der Menschenrechte handelt. Wir bestehen auf entschiedener Vertretung des Freizügigkeitsrechtes, insbesondere für deutsche Staatsangehörige, durch unsere Behörden und alle politischen Instanzen. Sie sind zur energischen Vertretung dieser internationalen Rechtsnorm durch das Grundgesetz, aber auch durch das Vertragsrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention gehalten. Soweit es um unsere Staatsangehörigen geht, muß dieses Prinzip auch gegenüber Drittstaaten, die die, Konvention nicht unterzeichnet haben, vertreten werden; insbesondere gilt das für unsere unter fremder Verwaltung stehenden Gebiete. Von diesem Prinzip ist auszugehen; seine Formulierung ist bei jeweiligen Verhandlungen den Gegebenheiten anzupassen und am Ziel der schrittweisen Verwirklichung dieses Prinzips zu messen. Wir waren von Anfang an dagegen, daß die Bemühungen etwa auf die Familienzusammenführung im engsten Kreise beschränkt werden. Unser Fraktionsvorsitzender hat darüber hinaus in der Debatte zum Bericht zur Lage der Nation am 17. Juni mit großer Deutlichkeit unsere Verpflichtung unterstrichen, ständig dafür einzutreten — in Verhandlungen, in Gesprächen und bei wirtschaftlichen Abmachungen —, daß die Menschenrechte zur Situation der einen Million deutscher Staatsangehöriger jenseits von Oder und Neiße verbessert und schrittweise wiederhergestellt werden. Wir begrüßen es, daß dies und das Eintreten für die Menschenrechte Eingang in den Beschlußantrag gefunden hat. Insbesondere in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten ist es unser primäres Ziel, für unsere Staats-und Volkszugehörigen eine Situation zu erreichen, die es ihnen ermöglicht, in den angestammten Wohnsitzen sich wieder daheim zu fühlen. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Wer aber den Druck dort nicht auszuhalten vermag, dem muß volle Freizügigkeit gewährleistet werden. Nach dem Sachverständigenausschuß des Europarates, der aus führenden Juristen aller Mitglieder des Europarates zusammengesetzt war, zählt das Freizügigkeitsrecht zu den Normen des allgemeinen Völkerrechts. Der weitaus größte Teil der Aussiedler kam in den vergangenen Jahren aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebieten und gehört nicht in den Kreis der engsten Familienzusammenführung nach dem Wiener Rotkreuz-Abkommen, sondern kam auf Grund dieses Prinzips der Freizügigkeit nach hier. Wir begrüßen és, daß in Zukunft die Aufnahme der Aussiedler und Familienzusammengeführten hier und die sozialen Hilfen für sie in ihren angestammten Wohnsitzen noch besser koordiniert werden sollen. Insbesondere erscheint es uns notwendig, daß die Ausstellung der Personaldokumente, des Personalausweises und die Einbürgerungsfragen bei diesen Personen rascher und besser als bisher erledigt werden. Eine ständige Sorge ist auch die gesellschaftliche Integration der Aussiedler, insbesondere der Jugend. Die Kriegsopferteilversorgung und die Rentenhilfe bedürfen einer wesentlichen Verbesserung. Die versprochene Darstellung der menschenrechtlichen Situation der Deutschen in den nach § 1 des Bundesvertriebenengesetzes umrissenen Gebieten ist überfällig. Der vor Jahren abgegebene Bericht muß auf den neuesten Stand gebracht werden. Wir hoffen, daß nach dem Beschluß des Bundestages die neue Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode den gewünschten Beirat bildet. Die Annahme dieses Antrages soll die bisherigen Bemühungen unterstreichen und ihre intensivere Fortsetzung veranlassen. Wir brauchen uns dessen nicht zu schämen, daß wir uns bei der Vertretung unserer lebenswichtigen Interessen vor allem auf die Menschenrechte stützen. Wir verlangen nicht, daß dies bei den Verhandlungen in jedem Zeitpunkt und in jeder Lage überdeutlich betont wird. Aber Prinzip und Leitlinie muß es bleiben. Wenn unsere politischen Bemühungen in heikelsten Fragen unserer Nachkriegspolitik von diesem Prinzip geleitet sind, stehen sie auf einem guten Fundament. Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Ahrens (Salzgitter) (SPD — Gast —) zu Punkt 61 der Tagesordnung Der Sinn des Antrages besteht vorwiegend darin, die Situation der Deutschen in den Vertreibungsgebieten und im osteuropäischen Raum stärker, als das bisher geschehen ist, wieder in das Bewußtsein der Gegenwart zu rufen. Nach den Angaben karitativer Verbände leben etwa 3,7 Millionen Deutsche in den genannten Gebieten. Davon würden etwa 40 v. H. sofort in die Bundesrepublik übersiedeln, wenn ihnen die Möglichkeit dazu gegeben würde. Die Situation der jenseits der Demarkationslinie verbliebenen Deutschen wird wie folgt geschildert. In den meisten Ostblockstaaten besteht keine Möglichkeit, an der deutschen Kultur und der deutschen Sprache festzuhalten. In einer häufig fremd gewordenen Umgebung, besonders aber im Alter, droht geistige und menschliche Isolierung. Im Gegensatz zu der bei uns selbstverständlichen Sozialgesetzgebung fehlt drüben die materielle Existenzgrundlage im Alter und während einer Krankheit. Immer nachdrücklicher entwickelt sich ein völliger Abbruch aller persönlichen und kulturellen Beziehungen zwischen den dort lebenden Deutschen und den Freunden und Anbehörigen im Bundesgebiet. Diese Umstände und die als aussichtslos angesehenen Verhältnisse werden von zahlreichen Deutschen als so zwingend empfunden, daß auch erheb- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13785 liche Nachteile, z. B. der Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung, in Kauf genommen werden. Es liegt nahe, sich bei der Regelung der angesprochenen Verhältnisse auf die Konvention der Menschenrechte zu beziehen. Doch wurden diese von den Ostblockstaaten nicht anerkannt. Wir können deshalb nicht erwarten, daß auf einer fundierten Rechtsgrundlage Verhandlungen möglich sind, da die Menschenrechtskonvention nicht in das innerstaatliche Recht der in Frage kommenden Staaten eingegangen ist. Es kann sich also nur darum handeln, den guten Willen der östlichen Verhandlungspartner zu erreichen. Das setzt aber Beiderseitigkeit voraus. Den Willen zur Verständigung! Daher ist die Herbeiführung von Verständigungsmöglichkeiten zur Lösung des Problems der eigentliche Grundtenor dieses Antrages. Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CD- CDU/ CSU) zu Punkt 44 der Tagesordnung Die CDU/CSU-Fraktion ist der Auffassung, daß die gefundene Regelung eine abschließende Lösung des Problems durchgeführter Volksbegehren ermöglicht. Die Fraktion verkennt nicht theoretisch begründbare Mängel der vorgeschlagenen Grundgesetzänderung. Sie weiß, daß das schwierige Problem Regelungen absolut perfekter und vollkommener Art nicht zuläßt. Die seit über einem Jahrzehnt ungelöste Frage der Volksentscheide und des sich daran möglicherweise anschließenden Gesetzgebungsverfahrens muß aber entschieden werden. Erfolgreich durchgeführte Volksbegehren können nicht weiterhin so behandelt werden, als hätten sie nicht stattgefunden. Die CDU/CSU-Fraktion hofft, daß in allen Gebieten, in denen ein Volksentscheid herbeigeführt werden muß, und zwar kurzfristig im Gebietsteil Baden des Bundeslandes Baden-Württemberg, eine Befriedung der Bevölkerung eintritt. Es wird durch die jetzt gefundene Fassung die Majorisierung der Bevölkerung kleinerer Gebietsteile durch die Bevölkerung nicht unmittelbar betroffener anderer Gebiete verhindert und die im Konfliktsfall letzte Entscheidung einer qualifizierten Mehrheit des Bundestages zugewiesen. Die Abwicklung der Probleme, die auf Grund der Volksbegehren vorhanden sind, ist Voraussetzung für die weiterhin anstehende Lösung der Neugliederung des Bundesgebietes. Nachdem sich in der jetzt vorliegenden Fassung ein Kompromiß zwischen den beiden Fraktionen der Regierungskoalition gebildet hat und die Grundauffassungen beider Fraktionen in relativer Harmonie miteinander verbunden sind, wäre die Verabschiedung ein weiterer Beweis für die erfolgreiche Gestaltungskraft der Großen Koalition. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 27. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Graaff (Drucksache V/4430 Fragen 47, 48 und 49) : Ist die Mitteilung des Verbandes Öffentlicher Verkehrsbetriebe zutreffend, daß die kommunalen Nahverkehrsunternehmen infolge der Einführung der Mehrwertsteuer mit 80 Millionen DM jährlich mehr belastet sind als vorher? Wann wird die seit 1964 laufende Überprüfung der Höhe der Kraftfahrzeug- und der Mineralölsteuer des öffentlichen Personennahverkehrs voraussichtlich zu einem Ergebnis führen? Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung zuständig für die Entschädigung der Personennahverkehrsunternehmen in bezug auf ihre gemeinwirtschaftlichen Leistungen? Der öffentliche Nahverkehr, insbesondere die Personenbeförderung durch kommunale Verkehrsunternehmen, unterliegt dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 v. H. Durch die Einführung der Mehrwertsteuer sind die bislang beförderungssteuerfreien Personenbeförderungen im Orts- und Nachbarortslinienverkehr in gewissem Umfang stärker als bisher belastet. Genaue Unterlagen über die Mehrbelastung liegen nicht vor. Auch die vom Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe genannte Zahl von 80 Millionen DM beruht auf Schätzungen und dürfte eher als Obergrenze der gegenwärtigen steuerlichen Mehrbelastung anzusehen sein, die wesentlich durch Investitionssteuer zustande kommt, die aber in Zukunft wegfällt. Die gesetzgebenden Körperschaften waren bei der Beratung des Mehrwertsteuergesetzes der Auffassung, daß es den Verkehsunternehmen möglich sei, diesen Betrag tarifmäßig so unterzubringen, daß für den Fahrgast keine fühlbare Belastung entstehe. Es besteht keine Veranlassung, von dieser Auffassung abzuweichen, zumal sich die Investitionssteuer von Jahr zu Jahr verringert, ab 1973 ganz fortfällt, und sich dementsprechend auch die Mehrbelastung der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe mindert. In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinweisen, daß man die durch die Mehrwertsteuer eingetretene Mehrbelastung an anderen Kostengrößen des öffentlichen Personennahverkehrs messen sollte, um zu vermeiden, daß die Auswirkungen der Mehrwertsteuer überschätzt werden. So hat beispielsweise die letzte Lohn- und Gehaltserhöhung zum 1. Januar 1969, die strukturelle Verbesserungen und eine Arbeitszeitverkürzung einschließt, zu einem Mehraufwand von jährlich rd. 200 Millionen DM für die Nahverkehrsunternehmen geführt. Ergänzend möchte ich auf folgendes aufmerksam machen: Eine Freistellung des öffentlichen Nahverkehrs hätte den Verlust des Vorsteuerabzugsrechts zur Folge. Da nach den vorhandenen Unterlagen bei den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen die mit 11 v. H. steuerpflichtigen Vorumsätze mindestens 40 v. H. des steuerpflichtigen Umsatzes ausmachen, beträgt die Vorsteuer mindestens 4,4 v. H. des Umsatzes. Eine Steuerbefreiung würde also im Ergebnis 13786 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 nur zu einer geringen Entlastung des Nahverkehrs führen. Gegen eine weitere Herabsetzung des Steuersatzes spricht — neben den grundsätzlichen Bedenken gegen die Einführung eines dritten Steuersatzes — die Mehrwertsteuerrichtlinie der EWG. Danach ist ein ermäßigter Steuersatz so festzusetzen, daß es normalerweise möglich ist, von dem Mehrwertsteuerbetrag, der sich bei Anwendung dieses Satzes ergibt, die gesamte abziehbare Mehrwertsteuer abzuziehen. Die Steuerermäßigung darf also nicht zu einer laufenden Erstattung von Vorsteuerbeträgen führen. Bei der Höhe der Vorsteuern der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen würde das aber der Fall sein, wenn der derzeitige Steuersatz von 5,5 v. H. wesentlich herabgesetzt würde. Zur Überprüfung der Höhe von Kraftfahrzeugsteuer und Mineralölsteuer habe ich zuletzt in der Fragestunde des Bundestages am 19. Juni 1969 auf Anfrage des Herrn Kollegen Franke Stellung genommen. Ich darf meine Ausführungen hier kurz wiederholen. Eine vollständige Befreiung der überwiegend im Linienverkehr verwendeten Kraftomnibusse von der Kraftfahrzeugsteuer ist durch das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 20. Dezember 1968 (BGBl. I S. 1393) erfolgt. Die Frage, ob überhaupt oder gegebenenfalls in welchem Umfang den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs Erleichterungen bei der Mineralölsteuer gewährt werden können, wird zur Zeit in der Bundesregierung beraten. Eine Antwort in der Sache kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden. Meines Erachtens sollten die steuerlichen Fragen nicht ausschließlich im Vordergrund stehen. Ich darf Sie darum auf folgendes hinweisen: Der Bericht der Sachverständigenkommission zur Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vom 29. Oktober 1964 (Bundestags-Drucksache IV/2661) zeigte im wesentlichen zwei Wege zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, nämlich 1. die Gewährung von Zuschüssen zur Infrastruktur und 2. die Gewährung von Betriebszuschüssen für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition konnten durch die Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pfennig die für Strukturmaßnahmen erforderlichen Mittel beschafft werden. Den Gemeinden wurden auf diese Weise umfangreiche Hilfen zuteil. Für den Nahverkehr in den Gemeinden wurden beziehungsweise werden zur Verfügung gestellt: 1967: 661 Millionen DM 1968: 806 Millionen DM 1969: 860 Millionen DM (geschätzt) 1970: 910 Millionen DM (geschätzt) 1971: 970 Millionen DM (geschätzt) 1972: 1 020 Millionen DM (geschätzt) Am Beispiel der Stadt Hannover darf ich Ihnen aufzeigen, welche Bedeutung diese Bundeszuschüsse für eine derartige Großstadt haben können. Aus den vorgenannten Mitteln sind bisher für Hannover Zuschüsse zum Straßenbau in Höhe von 26,4 Millionen DM und zum Bau von U-Bahn, Stadtbahn und Deisterbahn insgesamt 138,4 Millionen DM vorgesehen, das sind 50 v. H. der Investitionen ohne Planungs- und Verwaltungskosten. Zu den Betriebszuschüssen bemerke ich, daß der Bund innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches die Belastungen in Gestalt der außerordentlich hohen Defizite der Deutschen Bundesbahn im Personennahverkehr trägt. Das sind zur Zeit rd. 1 Mrd. DM jährlich, davon 350 Millionen DM aus dem Berufsverkehr. Der Bund hat bisher sogar auch die Kostendeckung im Schülerverkehr der Deutschen Bundesbahn mit jährlich rd. 220 Millionen DM getragen, obwohl Schulangelegenheiten Sache der Länder sind. Soweit den Personennahverkehrsunternehmen nicht durch gesetzliche Regelungen, zum Beispiel in der Form von Steuervergünstigungen, ein Ausgleich für ihre gemeinwirtschaftlichen Leistungen gewährt wird, richtet sich die Zuständigkeit für anderweitige Ausgleichsleistungen nach Art. 30 GG. Danach ist die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt. Im Grundgesetz ist kein Anhaltspunkt zu finden, aus dem sich eine Zuständigkeit des Bundes herleiten ließe. Demnach sind für evtl. Ausgleichsleistungen die Länder zuständig, in deren Aufgabenbereich die Nahverkehrsunternehmen ja auch im übrigen gehören. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 2. Juli 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hirsch (Drucksache V/4504 Frage 24) : Ist die Bundesregierung bereit, für Beamte, die infolge nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen nachweisbar Schaden an Körper und Gesundheit im Sinne des § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes erlitten haben und als Folge davon vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig geworden und deshalb in den Ruhestand getreten sind bzw. künftig in den Ruhestand treten, im Entwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes eine den §§ 181 a und 181 b des Bundesbeamtengesetzes entsprechende Regelung aufzunehmen und bis zum Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes die §§ 181 a und 181 b des Bundesbeamtengesetzes entsprechend anzuwenden? Geschädigte Beamte, die infolge einer nationalsozialistischen Verfolgungs- oder Unterdrückungsmaßnahme dienstunfähig geworden sind, erhalten nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) ein Ruhegehalt, wie wenn sie bis zur Erreichung der Altersgrenze im Dienst verblieben wären. Diese Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13787 Regelung stellt einen allgemeinen Rechtsgedanken dar und gilt auch in den Fällen, in denen ein Beamter nach Wiederanstellung im öffentlichen Dienst infolge der früher erlittenen nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahme vorzeitig dienstunfähig wird. Darüber hinaus wird wegen eines verfolgungsbedingten Gesundheitsschadens Entschädigung nach §§ 28-42 des Bundesentschädigungsgesetzes gewährt. Diese besteht u. a. in Heilverfahren, Rente und Kapitalentschädigung. Eines Ausgleichs entsprechend den Vorschriften der §§ 181 a, 181 b des Bundesbeamtengesetzes, die die Folgen eines kriegsbedingten Unfalls regeln, bedarf es daher nach Auffassung der Bundesregierung für die hier angesprochenen Personen nicht mehr.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Herrn Kollegen Süsterhenn eine Frage gestellt, die im ganzen Saal verstanden wurde. Herr Kollege Süsterhenn, Sie haben erklärt, Sie seien für die Beantwortung nicht zuständig. Inzwischen haben zwei Vertreter gesprochen, die für die Beantwortung dieser Frage zuständig sind. Sie haben diese Frage nicht beantwortet.
    Aus diesem Grunde möchte ich folgende Erklärung abgeben, und ich möchte sie mit Nachdruck abgeben, weil ich eines aus der Welt schaffen möchte: daß eine für uns unerträgliche Diffamierung im Raume bleibt.
    Der Ausschußbericht ergibt klar, daß sich der damalige Bundesminister der Verteidigung tatkräftig eingesetzt hat, um der Schwierigkeiten des HS 30 Herr zu werden. Trotzdem hat sich die Ausschuß-



    Stücklen
    mehrheit bemüßigt gefühlt, mißt ihrem Bericht eine parteipolitische Privatjustiz zu üben.

    (Zurufe von der SPD.)

    Sie hat versucht, den damaligen Bundesminister der Verteidigung mit der Behauptung zu diffamieren, er habe 1958 auf 2 von 28 Fragen unwahre Antworten erteilt.
    Der Tatbestand ist folgender.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Dann gehen Sie hier rauf und widerlegen Sie diesen Tatbestand, Herr Kollege Kaffka. 1. Der damalige Bundesminister der Verteidigung hat die im Bundestag gestellte Frage, ob sich Dr. Lenz bei den Vertragsvorbereitungen gegenüber dem Bundesministerium der Verteidigung beteiligt habe, mit Nein beantwortet. Er hatte diese Frage durch persönliche Nachforschungen geklärt und dabei festgestellt, daß Dr. Lenz sich gegenüber dem Bundesminister der Verteidigung nicht beteiligt hatte. Er konnte daher nur mit Nein antworten. Fest steht heute auch nach Auffassung der Ausschußmehrheit, also des Gesamtausschusses, daß sich Dr. Lenz nicht beteiligt hatte.
    2. Die Frage nach dem Zweck der Becker-Kornmission hat der damalige Bundesminister der Verteidigung auch nach Meinung der Ausschußmehrheit wahrheitsgemäß beantwortet. Nicht richtig soll lediglich sein Kommentar sein, es handle sich nicht um eine außergewöhnliche Maßnahme. Der Bericht der Ausschußminderheit weist schlüssig nach, daß dieser Kommentar den Tatsachen entsprach.
    Hier kann man nur eines folgern: Einige wenige haben unter mißbräuchlicher Benutzung der Funktion des Untersuchungsausschusses geglaubt, mit unwahren Behauptungen auf ihre Art den Wahlkampf vorzeitig beginnen zu können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie haben sich selbst, der Institution des Untersuchungsausschusses und damit diesem Hohen Hause einen schlechten Dienst erwiesen.
    Hätte der damalige Bundesminister der Verteidigung die Fragen so beantwortet, wie es die parteipolitische Mehrheit des Ausschusses nachträglich verlangt, hätte er wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt. Daß er es nicht getan hat, will sie ihm heute als Unwahrheit anrechnen. Dazu ist jeder Kommentar überflüssig.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schultz.
Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nicht Mitglied dieses Ausschusses gewesen, sondern bin einer der Abgeordneten dieses Hauses, die versucht haben, sich in 24 Stunden einen Überblick über das zu verschaffen, was hier auf diesen Seiten dargelegt worden ist. Ich kann deswegen zu solchen intimen Feststellungen, wie sie eben Herr Stücklen getroffen hat, keine Stellung nehmen. Ich kann weder sagen, ob sie richtig, noch sagen, ob sie falsch sind. Das sehe ich auch nicht als meine Aufgabe hier als Abgeordneter dieses Hauses an.

(Zuruf von der SPD: Im Zweifel immer falsch!)

Ich möchte in der gebotenen Kürze nur noch auf einige Dinge hinweisen, von denen ich meine, daß sie eigentlich behandelt werden müßten und in einer sehr viel breiteren Form hätten behandelt werden müssen als wir es bisher gehört haben.
Ich spreche hier natürlich als Mitglied des Verteidigungsausschusses, dem ich inzwischen lange genug angehöre, und möchte von dieser Seite her zu diesem Untersuchungsausschuß und dem Ergebnis einige Bemerkungen machen.
Zunächst einmal: Hat es Mängel im organisatorischen Bereich gegeben oder nicht? Ich würde Ihnen, meine Damen und Herren, doch empfehlen, auf Seite 41 rechts unten des Berichts zu lesen, was Herr Verteidigungsminister Strauß, der heutige Finanzminister, vor dem 1. Untersuchungsausschuß gesagt hat — ich zitiere —:
Ich habe meinen Herren schwere Vorwürfe gemacht, daß sie bei der Vorgeschichte, bei der Auswahl, bei der Vertragsgestaltung Fehler begangen hätten. .. .
Ich darf Sie nun — es handelt sich darum, was für Lehren man aus diesem Bericht ziehen kann — auf Seite 42 verweisen, wo über Nähring — das scheint nach der Aufzählung der Zeugen hinten einer zu sein, der heute noch im Ministerium tätig ist — links steht:
Nähring betonte, „es ist auch wie heute im
Ministerium: die Aufgabengebiete sind hübsch
getrennt und koordiniert wird nur manch-
mal" ...
Ich muß sagen, daß auch ich das unterstreichen kann. Es scheint mir eine wichtige Feststellung zu sein; denn wenn Sie im Verteidigungsministerium einer Sache nachgehen, werden Sie nie jemand erwischen, der in der Tat für etwas verantwortlich ist, im guten oder im schlechten Sinne. Verantwortlich ist immer nur die politische Führung, und weil eben immer nur die politische Führung praktisch gefaßt werden kann, wird dann alles darauf umkonstruiert, daß man einen weiter unten nicht mehr fassen können darf, weil nämlich dann die Sorgfalts- oder die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten dadurch in Frage gestellt würde.
Also meine Meinung: Dieses Ministerium ist auch heute noch reorganisationsbedürftig.

(Abg. van Delden: Sehr richtig!)

Es hat keinen Sinn, daß der Staatssekretär praktisch als der Mann dasteht, über dessen Tisch alles gehen muß; denn gerade dann können Sie Verantwortlichkeiten nicht mehr feststellen. Wann wird sich dieses Ministerium endlich dazu durchringen, Verantwortung zu delegieren, dann aber auch klarstellen, wer für was verantwortlich ist?



Schultz (Gau-Bischofsheim)

Die Ausführungen, die Herr Kollege Kern zum ES-Referat gemacht hat, möchte ich auf Grund meiner persönlichen Kenntnis mancher Dinge hundertprozentig unterstreichen. Dieses ES-Referat ist eine komische Einrichtung; das hat nichts mit den Menschen zu tun, die in ihm tätig sind, sondern ist einfach von der Sache her zu sehen. Es ist, wie in dem Schriftlichen Bericht steht, „zuständig und geeignet, den Hinweisen nachzugehen". Das, was dazu hier in dem Bericht gesagt worden ist, ist mir viel zuviel. Ich bin der Meinung, daß dieses Referat ein Zwitterdasein zwischen einer staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Untersuchungsstelle im Ministerium und der dafür eigentlich zuständigen Staatsanwaltschaft führt. Es geht weit über seinen Aufgabenbereich hinaus, der hier so definiert worden ist, daß es „zuständig und geeignet" sei, Hinweisen nachzugehen. Das ES-Referat betätigt sich praktisch als Ermittlungsorgan.
Ich frage mich nur: Wird hier immer in der richtigen Richtung ermittelt,

(Abg. Moersch: Sehr richtig!)

oder werden hier nicht die Gewichte verschieden schwer verteilt? Mancher, gegen den eigentlich ermittelt werden sollte, ist auf der Waage plötzlich oben, und der andere, bei dem es eigentlich gar nicht notwendig gewesen wäre, sitzt ganz unten und kommt auch nicht mehr heraus.

(Zustimmung des Abg. Moersch.)

Ich bin der Meinung, daß im Ministerium — das ist eine Regierungsangelegenheit — die Aufgabenstellung bezüglich dieses Referats einer sorgfältigen Prüfung bedürfte.
Ich bin weiter der Meinung, daß die Vorwürfe, die mein Kollege Moersch hier erhoben hat und die ich gar nicht wiederholen will, daß nämlich das Ministerium die Möglichkeit der Aufhellung und Aufklärung aller Dinge, die in Frage gestanden haben, verhindert oder zumindest verzögert hat, durchaus richtig sind. Sie können das gar nicht wegwischen. Das kann auch gar nicht durch die Rede des Herrn Professors Süsterhenn weggewischt werden; denn zu diesem Bericht sagt die Minderheit — ich zitiere —:
Bei der Vorbereitung der Verträge und bei Vertragsabschluß sind sicher nicht alle Möglichkeiten genutzt worden, die unter normalen Umständen bei geordnetem Ablauf des Geschehens hätten genutzt werden können.
Weiter wird gesagt: „... kann von einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflicht kaum die Rede sein."
Ich betrachte diese Feststellung nur .als eine abgeschwächte Feststellung dessen, was praktisch im Mehrheitsbericht steht.

(Abg. van Delden: Das liegt aber an der Organisation! — Abg. Dr. Süsterhenn: Und an den damaligen Verhältnissen!)

Ich möchte auch noch auf eine Frage eingehen, die von Herrn Süsterhenn nur leicht angeschnitten worden ist: Wie steht es eigentlich mit der Truppenbrauchbarkeit, der Kriegsbrauchbarkeit, der Feldbrauchbarkeit dieses Fahrzeugs? Dazu geben in dem Bericht die Seiten 69 bis 72 Auskunft, in denen die Befragung der Herren von der Truppe, die mit diesem Fahrzeug zu tun haben, herausgestellt wird. Auf Seite 69 wird — das kann man eigentlich nur auf der Zunge zergehen lassen — die Aussage eines Hauptmanns Liebig, 29 Jahre, technischer Offizier, zitiert. Ich will Ihnen diese Aussage nicht vorlesen. Dort wird dargelegt, warum dieses Fahrzeug eben nicht den Ansprüchen entsprochen hat und auch heute noch nicht entspricht.
Es heißt hier weiter:
Nach Liebig meldete sich Otl Pein, Gruppenleiter Panzergrenadiere bei der Kampftruppenschule II in Munsterlager:..
Er sagte:
Ich glaube, der eben vernommene Zeuge hat manches falsch gesehen. Es spricht vielleicht die mangelnde Erfahrung daraus. ...
Ich füge ein: Hauptmann Liebig, 29 Jahre, technischer Offizier. — Liebig fuhr fort:
Man muß in dem ganzen Problem die Zeit
sehen, in der der HS 30 ausgelegt wurde ...
Das, meine Damen und Herren, begegnet mir allerdings sehr oft, daß in der Diskussion mit der Truppe draußen, wo der Abgeordnete den Soldaten gegenübersteht, ein junger Mann eine Beanstandung in irgendeiner Richtung feststellt und dann der übergeordnete Mann sagt: Das sieht der nicht so richtig, da mangelt die Erfahrung. — Vorsicht damit! Wir sollten auch im Bereich der Soldaten nicht unbedingt immer nach dem Vorgesetzten schielen.
Herr van Delden!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rembert van Delden


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Schultz, Sie haben hier einen Offizier zitiert und in Ihrer letzten Bemerkung gesagt: Man soll nicht immer nach dem Vorgesetzten schielen. Darf ich Sie bitten, den Bericht über den Termin des Untersuchungsausschusses in Munsterlager einmal ganz durchzusehen. Dort werden Sie feststellen, daß wir mehr Untergebene gehört haben als die von Ihnen apostrophierten Vorgesetzten; und dann würden Sie vielleicht, noch dazu, weil Sie Fachmann sind, zu einem anderen Ergebnis kommen, als wenn Sie hier nur ein Zitat von einem Offizier erwähnen.
    Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) : Herr Kollege van Delden, mir kam es darauf an, das Haus und die, die an dieser Geschichte Interesse haben — das sollten wir alle sein —, überhaupt einmal auf die entsprechenden Seitenzahlen hinzuweisen, wo sie etwas finden können, was eigentlich zu lesen notwendig wäre.

    (Abg. Lemmrich: Ich glaube, wir lesen das lieber ganz durch!)

    — Natürlich. Ich habe den Bericht in dieser Sache
    ganz durchgelesen, und ich habe vorhin auch Herrn
    Kollegen Süsterhenn zugerufen, er solle ganz zitie-



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    ren. Er zitierte den Generalmajor Dr. Schnell. Der nächste der Zeugen war Herr Hellwig. Es heißt im Bericht:
    Der Zeuge Hellwig äußerte auf die Frage, ob er der Meinung sei, „daß dem HS 30 auch heute noch recht schwerwiegende konstruktive Mängel anhaften, die das Fahrzeug als nicht tauglichen Schützenpanzer erscheinen lassen:" „Der Schützenpanzer ist bedingt brauchbar."
    Also auch hier sind zum Gesamtverständnis noch diese Zeugen in der Gegenüberstellung zu den anderen erforderlich.
    Meine persönliche Meinung ist die: Dieser HS 30 ist ein brauchbares Ausbildungsfahrzeug und war immer ein nicht ganz brauchbares Kriegsfahrzeug. Das lag aber schon am Anfang der Konstruktion. Ich möchte wirklich wissen, auf welchen militärischen Erfahrungen man gefußt hat, daß man das Aussteigen und Einsteigen in ein solches Fahrzeug nach oben über die Bordkante vorgesehen hat. Das hat es noch nie gegeben.

    (Abg. Moersch: Sehr richtig!)

    Nun, meine Damen und Herren, komme ich zum Schluß: Welcher Schaden ist 'entstanden? Hier bestehen ohne Zweifel gegensätzliche Auffassungen zwischen der Mehrheit und der Minderheit des Ausschusses. Man lese hier Seite 73 nach. Mir scheint es allerdings abenteuerlich zu sein, zu sagen: Ein Schaden ist nicht entstanden, weil Entwicklungskosten eingespart worden sind. Gerade weil diese Entwicklungskosten eingespart worden sind, weil man hektisch gearbeitet hat, bar jeder militärischen Vernunft, deswegen ist ein erheblicher Schaden entstanden, und zwar dadurch, daß die Soldaten unserer Bundeswehr kein Vertrauen in ihre Waffe haben können. Das muß hier im Zusammenhang mit diesem Bericht auch ausgesprochen werden können. Daß wir in dieser Hinsicht nicht noch weiteres erlebt haben, kann man eigentlich nur als Glück bezeichnen.
    Ich erinnere mich noch, wie seinerzeit in Berlin die Einführung des heutigen Jeeps beschlossen wurde. Damals erging sich der Kollege Schmidt (Hamburg) in sehr heftigen Worten über die mangelnde Erprobung dieses Fahrzeugs. Die allgemeine Meinung des Ausschusses war dann schließlich die: Nun ja, wir müssen die Bundeswehr jetzt aufstellen; dann nehmen wir halt das, was jetzt da ist. Darüber, daß sich das mit diesem Radfahrzeug nicht zu einer größeren Pleite ausgewirkt hat, können wir, darüber können Sie, meine Damen und Herren von der Christlich Demokratischen Union, die Sie im wesentlichen diese Beschaffungen zu verantworten haben, in der Tat glücklich sein. Das muß hier doch auch einmal klar ausgesprochen werden. Ich bin deswegen der Meinung: selbst wenn der finanzielle Schaden schlecht oder nicht zu beziffern ist, ein psychologischer Schaden, auch im Bereich der Truppe, ist ohne Zweifel entstanden.

    (Beifall bei der FDP.)