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    Deutscher Bundestag. 246. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1969 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 13673 A Amtliche Mitteilungen 13673 A Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 13673 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 13674 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen und über die Zwölfte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drittes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz —3. RVÄndG) (Drucksachen V/896, V/1440, V/2880, V/2960) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4517), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen V/4474, zu V/4474) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) . 13674 B, 13684 B Katzer, Bundesminister 13677 C Spitzmüller (FDP) 13679 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 13682 D Mertes (FDP) . . . . . . . . 13684 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Arbeitslosenversicherung (Drucksache V/4149) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4447) — Zweite und dritte Beratung — 13685 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien (Abg. Porten, Biermann, Geldner und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4200) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4493) — Zweite und dritte Beratung — 13685 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Dezember 1958 über den internationalen Austausch von Veröffentlichungen (Drucksache V/4271); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/4497) — Zweite und dritte Beratung — 13685 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen V/4232, zu V/4232) ; Schrift- II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 licher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/4482) — Zweite und dritte Beratung — 13685 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Österreichischen Bundesregierung über den Personenverkehr (Drucksache V/4218) ; Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4455) — Zweite und dritte Beratung — . . . 13686 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama über den Luftverkehr (Drucksache V/3850) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4452) — Zweite und dritte Beratung — 13686 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. August 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über den Luftverkehr (Drucksache V/4062) ; Schriftlicher Bëricht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4453) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13686 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrages errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere und zu den dieses Protokoll ergänzenden Vereinbarungen (Gesetz zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zu den Ergänzungsvereinbarungen) (Drucksache V/4255) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4454) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13686 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Drucksache V/4431) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4502) — Zweite und dritte Beratung — . . . 13687 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen (Drucksache V/3449) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4512) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13687 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 22. Januar 1965 zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete gesendet - werden (Drucksache V/4026) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4503) — Zweite und dritte Beratung — 13687 C Entwurf eines Gesetzes zum FischereiÜbereinkommen vom 9. März 1964 (Drucksache V/4289) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4488) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13687 D Entwurf eines Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Drucksache V/4231) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4465), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4444) — Zweite und dritte Beratung — 13688 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Kühn [Hildesheim], Ruf, Frau Kalinke, Müller [Remscheid], Dr. Hammans u. Gen.) (Drucksache V/3836) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4526) — Zweite und dritte Beratung — 13688 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Drucksache V/3838) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4525) — Zweite und dritte Beratung — 13688 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Bericht über die Auswirkungen des Filmförderungsgesetzes (Drucksachen V/4039, V/4513) . . . . 13689 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung über das Konzept der zivilen Verteidigung und das Programm für die Zeit bis 1972 (Drucksachen V/3683, V/4480) Dr. Kempfler (CDU/CSU) . 13689 A, 13692 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . . 13689 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 13690 D Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . .13691 D Mündlicher Bericht des .Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Rechtsstellung und Ausbildung der deutschen Beamten für internationale Aufgaben (Drucksachen V/3794, V/4484) 13692 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 III Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über die Harmonisierung der Stellenpläne (Drucksachen V/185, V/4477) 13692 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen und technischen Personals an den hochschulfreien Forschungseinrichtungen des Bundes (Drucksachen V/3963, V/4476) 13693 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages (Drucksachen V/3782, V/4495) 13693 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Antrag der Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn (Braunschweig), Burgemeister u. Gen. betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Drucksachen V/2806, V/4496); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4508) 13693 B Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Drucksache V/2849) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4458) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . . 13693 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . . 13694 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Häfele, Adorno, Dr. Vogel (Speyer) und Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Saam, Dr. Rutschke und Fraktion der FDP betr. Vereinheitlichung von Bahnbus- und Postbusverkehr (Drucksachen V/701, V/4471) Ramms (FDP) . . . . . . . . . 13695 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Imle, Ramms, Graaff und Fraktion der FDP betr. zukünftige Finanzierung des Straßenbaus (Drucksachen V/3676, V/4492) . . 13696 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über das von der Bundesregierung eingebrachte Verkehrspolitische Programm für die Jahre 1968 bis 1972, hier: Kapitel II, Luftfahrt (aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4442); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4536) 13696 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von bebauten Teilflächen des Notaufnahmelagers Berlin-Marienfelde an die Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues, gemeinnützige Aktiengesellschaft (DeGeWo), Berlin-Schöneberg (Drucksachen V/4246, V/4478) 13696 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in MünchenRiem, Am Mitterfeld 114, an die Flughafen München-Riem GmbH (Drucksachen V/4172, V/4479) 13696 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Bericht des Bundesschatzministers betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung (Drucksachen V/3874, V/4457) . . 13696 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Bundesrechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen V/2695, V/4459) 13696 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den 7. Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dém Agrargebiet für die Zeit vom 1. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 (Drucksachen V/3649, V/4489) 13696 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über diätetische Lebensmittel (Drucksachen V/4114, V/4523) . . . 13697 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Emulgatoren-Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen V/3973, V/4522) 13697 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Herstellung von Margarine (Drucksachen V/3621, V/4472) . . . 13697 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen beim Vollzug des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 9. September 1965 (Drucksachen V/3475, V/4473) 13697 C Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 15. Juni 1969 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/4417) 13697 D Entwurf eines Gesetzes über den Verkauf von bundeseigenem Gelände in München zur Errichtung frei finanzierter Wohnungen, die während der Olympischen Spiele 1972 als Olympisches Dorf der Männer benutzt werden sollen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4491); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4545), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksache V/4538) -- Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 13697 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Änderung und Ergänzung der Bestimmungen der Haushalts- und Finanzvorlagen (Drucksache V/3518) . . 13698 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Richtlinien für die Fragestunde (Umdruck 704 Nr. 3, Drucksache V/4524) Genscher (FDP) . . . . . . . 13698 D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 13699 B Entwurf eines Gesetzes über die Steuerverteilung und den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1970 an (Finanzausgleichsgesetz) (Bundesrat) (Drucksache V/4305) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4481) — Zweite und dritte Beratung — Krammig (CDU/CSU) . 13700 A, 13702 D Frau Funcke (FDP) . 13700 B, 13702 C, D, 13703 A Schlee (CDU/CSU) . . . . . 13701 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 13701 C, 13703 A Entwurf eines Gesetzes über eine Bundesanstalt für das Transport- und Tarifwesen (FDP) (Drucksache V/2815) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3855) — Zweite Beratung — . . 13703 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache V/3795) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4443) — Zweite und dritte Beratung — 13703 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache Y/4288) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/4485) — Zweite und dritte Beratung — Mick (CDU/CSU) 13704 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Drucksachen V/3742, V/3802, V/3803) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4530) — Zweite und dritte Beratung — 13704 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU betr. verbesserte Familienzusammenführung aus den Ostblockstaaten (Drucksachen V/4173, V/4483) Leukert (CDU/CSU) 13705 A Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf eines Tierschutzgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksachen V/934, V/4422) Rollmann (CDU/CSU) 13705 B, 13706 C, 13707 C Büttner (SPD) . . . . . . . 13706 A, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 13706 C Dr. Rutschke (FDP) 13707 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13707 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Fette (Drucksache V/4505) — Erste Beratung — 13708 B Eintritt des Abg. Dortans in den Bundestag 13708 C Wahl des Abg. Dr. Czaja als Mitglied des Rundfunkrates des Deutschlandfunks . 13708 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 V Fragestunde (Drucksache V/4504) Fragen des Abg. Dr. Enders: Entschädigung für Personen- und Sachschäden durch Sperrmaßnahmen im Bereich der Demarkationslinie Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . . 13708 D, 13709 B, C Dr. Enders (SPD) 13709 B Dr. Kreutzmann (SPD) 13709 C Frage des Abg. Dröscher: Änderung des UnfallversicherungsNeuregelungsgesetzes Kattenstroth, Staatssekretär . . . 1-3709 D Frage des Abg. Zebisch: Förderung der stufenweisen betrieb- lichen Ausbildung . . . . . . . . 13710 A Frage des Abg. Kiep: Arbeitszeitverkürzung für Teilzeitkräfte an Fernsprechvermittlungsplätzen 13710 B Fragen des Abg. Richter: Neubau des Postamtes in Wertheim . 13710 C Fragen des Abg. Dorn: Verlegung der VEBA-Hauptverwaltung — Finanzielle Ausfälle der Stadt Bonn durch die seinerzeitige Verlegung Dr. Vogel, Staatssekretär 13710 D, 13711 A, B Jung (FDP) . . . . 13710 D, 13711 A, B Fragen des Abg. Kiep: Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern in der Entwicklungshilfe Dr. Eppler, Bundesminister . . . 13711 C, D, 13712 A, B, C, D, 13713 A, B, C Kiep (CDU/CSU) 13711 D, 13712 A, 13713 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . 13712 A, B Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . 13712 C, D Brück (Holz) (SPD) 13712 D Schwabe (SPD) 13713B, C Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Erlaß der Ausführungsbestimmungen zum Katastrophenschutzgesetz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13713 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Errichtung eines Lagers für auswanderungswillige ausländische Flüchtlinge Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 13714 B Peiter (SPD) . . . . . . . . . 13714 B Frage des Abg. Dorn: Angebliche Äußerung des Ministerialdirektors Thomsen über die Aufstokkung der Mittel für den Bevölkerungsschutz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 13714 D, 13715 A, B Jung (FDP) 13715 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 13715 B Frage des Abg. Sanger: Errichtung einer gemeinsamen Altersversorgung aller Journalisten Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13715 C, D Sänger (SPD) . . . . . . . 13715 D Fragen der Abg. Rommerskirchen, Dr. Czaja, Dr. Wuermeling und Dr. Marx (Kaiserlautern) : Entschädigungsverfahren Nationalgeschädigter in Fällen der Zwangsverschleppung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 13716 A, B, C, D, 13717 B,D, 13718A,C,D, 13719 A,B,D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 13716 B, 13718 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 13716 C, 13717 C, D, 13718D, 13719B, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 13719 A Fragen der Abg. Dr. Müller (München) und Stücklen: Steuerbelastung der Sportvereine Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 13720 A, B, C, D Dr. Müller (München) (SPD) . 13720 A, B, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 13720 D Unterbrechung der Sitzung . . . . . . 13721 A Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) . . . 13721 A, C, D • Scheel, Vizepräsident . . . . 13721 B, D Frehsee (SPD) 13721 C VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache V/4498) 13722 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Architektengesetz (Drucksache V/4499) Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 13722 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 13722 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Beurkundungsgesetz (Drucksache V/4500) Dr. Reischl (SPD) . . . . . . .13723 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (Drucksache V/4501) Dr. Reischl (SPD) 13723 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 13724 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache V/2470) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/ 4515) — Zweite und dritte Beratung — Benda, Bundesminister . 13725 B, 13726 C Frau Dr. . Diemer-Nicolaus (FDP) . 13726 B Frehsee (SPD) . . . . . . . . 13727 A Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2425, V/3965, V/4445) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/4514, zu V/4514 — Zweite und dritte Beratung — Rasner (CDU/CSU) . . 13729 B, 13730 C, 13731 A, B Mischnick (FDP) 13729 B Hirsch (SPD) . . . . . . . . 13729 C Genscher (FDP) 13731 B Frehsee (SPD) . . . . . . . . 13731 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf einer Geschäftsordnung — für den Gemeinsamen Ausschuß (Fraktionen der CDU/CSU, SPD) (Drucksachen V/4349, V/4509) Dorn (FDP) 13731 D Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 13733 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 13734 B Genscher (FDP) 13735 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf einer Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes (Fraktionen der CDU/ CSU, SPD) (Drucksachen V/4348, V/4510) 13735 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Sportförderung (Drucksachen V/3729, V/3954, V/4079, V/4543) . 13736 A Schriftlicher Bericht des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen V/ 1468, V/4527) Moersch (FDP) . . . . 13736 B, 13 753 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 13737 C, 13741 A, B, 13748 D, 13749 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 13740 D, 13741 A, B, 13749 D Kern (SPD) 13748 B, 13749 A, C, 13760 C Stücklen (CDU/CSU) 13757 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 13758 B Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 13761 A Wienand (SPD) 13762 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 13768 A Damm (CDU/CSU) 13770 D Rasner (CDU/CSU) 13771 D Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 13e2 A Bericht der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film sowie der Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/2120, zu V/2120) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Vorlage des Bundeskanzlers betr. Vorläufiger Bericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Pressekommission) mit den Empfehlungen für Soforthilfemaßnahmen sowie der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der Pressekommission, über die Vorlage des Bundeskanzlers betr. Schlußbericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Pressekommission) und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 VII über die Stellungnahme der Bundesregierung zum Schlußbericht der Pressekommission (Drucksachen V/2403, V/3122, V/3856, V/4344) Raffert (SPD) . . . . . . . . . 13e2 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 13773 D Moersch (FDP) 13775 B Sänger (SPD) . . . . . . . . 13e6 A von Eckardt (CDU/CSU) 13776 D Spitzmüller (FDP) 13778 A Nächste Sitzung 13779 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13781 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 736 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (Drucksachen V/2849, V/4458) 13781 D Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 740 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2470, V/4515) . . . . . . .13782 A Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 739 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/4514) . . . . . . . . . . 13782 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 734 zur Beratung des Entwurfs einer Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (Drucksachen V/4349, V/4509) . . . . . 13782 B Anlage 6 Entschließungsantrag Umdruck 737 zur Beratung des Berichts der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film sowie der Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/2120, zu V/2120) 13782 C Anlage 7 Änderungsantrag Umdruck 735 zum Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/4344) über den vorläufigen Bericht der Pressekommission mit den Empfehlungen für Soforthilfemaßnahmen sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der Pressekommission, über den Schlußbericht der Pressekommission und über .die Stellungnahme der Bundesregierung zum Schlußbericht der Pressekommission (Drucksachen V/2403, V/3122, V/3856) 13782 D Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abg. Härzschel zu Punkt 2 der Tagesordnung . . 13783 A Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abg. Leukert zu Punkt 61 der Tagesordnung . . . . 13783 D Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abg. Ahrens ('Salzgitter) zu Punkt 61 der Tagesordnung 13784 D Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) zu Punkt 44 der Tagesordnung 13785 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Graaff betr. Mehrwertsteuersatz der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen — Höhe der Kraftfahrzeugsteuer und der Mineralölsteuer 13785 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Hirsch betr. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes bei vorzeitiger Pensionierung 13786 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13673 246. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 241. Sitzung, Seite 13455 A, Zeilen 24 und 25 statt „Staatsraum": „Sprachraum" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 5. 7. Dr. Aigner* 5. 7. Frau Albertz 4. 7. Dr. Apel* 5. 7. Arendt (Wattenscheid) * 5. 7. Dr. Arnold 5. 7. Dr. Artzinger* 5. 7. Bading* 5. 7. Bazille 5. 7. Behrendt* 5. 7. Bergmann* 5. 7. Dr. Brenck 15. 7. Dr. Burgbacher* 5. 7. Corterier* 5. 7. Deringer * 5. 7. Dichgans* 5. 7. Dr. Dittrich * 5. 7. Dröscher* 5. 7. Frau Dr. Elsner* 5. 7. Faller* 5. 7. Fellermaier* 5. 7. Dr. Furler* 5. 7. Gerlach* 5. 7. D. Dr. Gerstenmaier 5. 7. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Hahn (Bielefeld) * 5. 7. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Frau Herklotz** 3. 7. Illerhaus* 5. 7. Dr. Ils 4. 7. Iven 5. 7. Jahn (Marburg) 4. 7. Frau Kleinert 4. 7. Klinker* 5. 7. Dr. Kraske 2. 7. Kriedemann* 5. 7. Kulawig* 5. 7. Kunze 15. 7. Lautenschlager* 5. 7. Lemmer 5. 7. Lenz (Brühl) * 5. 7. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr * 5. 7. Lotze 15. 7. Lücker (München) * 5. 7. Mauk* 5. 7, Memmel* 5. 7. Metzger* 5. 7. Michels 2. 7. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 5. 7. Dr. Müthling 5. 7. Nellen 15. 7. Frau Pitz-Savelsberg** 3. 7. Richarts* 5. 7. Riedel (Frankfurt) * 5. 7. Rock 5. 7. Schmidt (Kempten) 2. 7. Dr. Schmidt (Offenbach) ** 3. 7. Springorum * 5. 7. Dr. Starke (Franken) * 5. 7. Dr. Stecker 5. 7. Steinhoff 15. 7. Frau Wessel 15. 7. Dr. Wilhelmi 5. 7. Anlage 2 Umdruck 736 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - Drucksachen V/2849, V/4458 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag geht bei der Beschlußfassung davon aus, daß die zur Entlastung des Bundesgerichtshofs vorgesehene erneute Erhöhung der Revisionssumme eine kurz befristete Übergangsmaßnahme bleibt. Eine Verlängerung dieser Maßnahme oder eine weitere Erhöhung der Revisionssumme hält er aus rechtspolitischen Gründen nicht für vertretbar. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, in der nächsten Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Revision in größerem Umfange als bisher unabhängig von der Höhe des Streitwertes zuläßt. Der Gesetzentwurf ist so rechtzeitig . vorzulegen, daß er vor dem Außerkrafttreten dieses Gesetzes am 15. September 1972 verabschiedet werden kann. Bonn, den 1. Juli 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion 13782 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969. Anlage 3 Umdruck 340 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Bayerl, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. h. c. Güde, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Reischl, Spitzmüller und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2470, V/4515 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 29 Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „(3) Ist ein Volksbegehren nach Absatz 2 zustande gekommen, so ist in dem betreffenden Gebietsteil bis zum 31. März 1975, im Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 1970 ein Volksentscheid über die Frage durchzuführen, ob die angestrebte Änderung vorgenommen oder die bisherige Landeszugehörigkeit bestehenbleiben soll." Bonn, den 2. Juli 1969 Dr. Bayerl, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen Anlage 4 Umdruck 739 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Jacobi, Frau Dr. Schwarzhaupt, Dr. Reischl und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksache V/4514 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Ziffer 4 erhält Artikel 45 c Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Bei der Überprüfung von Beschwerden wird der Ausschuß zur Vorbereitung und in Ausübung parlamentarischer Kontrolle tätig. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Bonn, den 2. Juli 1969 Frau Jacobi und Genossen Anlage 5 Umdruck 734 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Entwurfs einer Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß — Drucksachen V/4349, V/4509 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 2 wird gestrichen. 2. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Zum Vorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses wird ein Mitglied des Deutschen Bundestages gewählt, das nicht dem Präsidium des Bundestages angehört." Bonn, den 1. Juli 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 737 Entschließungsantrag der Abgeordneten Sänger, Brück (Holz), Frau Elsner, Felder, Hirsch, Dr. Meinecke, Raffert, Seifriz, Tallert und der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film sowie der Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen V/2120, zu V/2120 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne ihrer Stellungnahme zum Schlußbericht der Pressekommission (Drucksache V/3856, Textziffer 35) in Verbindung mit den Ländern und den betroffenen Anstalten und Verbänden dahin zu wirken, daß ein „Versorgungswerk" geschaffen wird, das eine einheitliche Altersversorgung für alle Journalisten bei Zeitungen und Zeitschriften, Funk und Fernsehen sichert. Bonn, den 2. Juli 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 735 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache V/4344 — über den vorläufigen Bericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Pressekommission) mit den Empfehlungen für Soforthilfemaßnahmen, sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der Pressekommission — Drucksache V/2403 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13783 über den Schlußbericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/3122 — über die Stellungnahme der Bundesregierung zum Schlußbericht der Pressekommission — Drucksache V/3856 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Nummer 4 des Antrags des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache V/4344 — erhält folgende Fassung: „4. das Wettbewerbsrecht im Hinblick auf die Verzerrung des Wettbewerbs auf dem Markt der Kommunikationsmittel zu überprüfen;". Bonn, den 1. Juli 1969 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) zu Punkt 2 der Tagesordnung. Die Verabschiedung des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt zur finanziellen Sicherung der Rentenversicherung. Deshalb ist dieses Gesetz zu begrüßen, und ich stimme ihm grundsätzlich zu, muß allerdings bei zwei Punkten Vorbehalte machen. Hauptzielsetzung dieses Gesetzes war, die ungleiche finanzielle Entwicklung in der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung zu stoppen, die Liquidität auf Dauer zu sichern und eine Vermögenspolitik einzuleiten, die innerhalb der Rentenversicherung der Arbeiter und zwischen den beiden Zweigen einen gerechten Finanzausgleich schafft. Leider ist dieses Ziel nicht ganz erreicht worden, deshalb möchte ich dazu folgendes bemerken. Vor kurzem wurde die arbeitsrechtliche Gleichstellung der Arbeiter mit den Angestellten in der Krankenversicherung beschlossen und damit zum Ausdruck gebracht, daß in unserer veränderten Gesellschaft eine ungleiche Behandlung der beiden Gruppen nicht mehr gerechtfertigt ist. Diese Einsicht sollte auch für die Rentenversicherung gelten. Bei der Rücklagenbildung und der Rehabilitation ist jedoch dieser Grundsatz nicht befolgt worden. Die leidenschaftliche Diskussion in der Öffentlichkeit über den Umfang und die Modalitäten des finanziellen Ausgleichs, dazu einseitige Stellungnahmen, haben die Gleichstellung erschwert. Dabei entstand wiederholt bei Beratungen im Ausschuß und in der öffentlichen Diskussion der Eindruck, als hätte es ein gewisses Versagen der Selbstverwaltung in der Arbeiterrentenversicherung gegeben. Dem muß entschieden widersprochen werden. Es gibt weder ein Verdienst der Angestelltenversicherung auf der einen Seite noch ein Verschulden der Arbeiterrentenversicherung auf der anderen Seite an der unterschiedlichen finanziellen Entwicklung, sondern die strukturellen Verschiebungen von den Arbeitern zu den Angestellten sowie der Altersaufbau der Bevölkerung haben zu dieser Situation geführt. Deshalb kann diese Entwicklung nicht der Selbstverwaltung angelastet werden; sie darf auch in der Zukunft nicht angetastet oder ausgehöhlt werden. Die Rentenreform von 1957 hat gleiche Beiträge und gleiche Leistungen für die Versicherten gebracht. Gleiche Beiträge und gleiche Leistungen fodern nach meiner Meinung aber auch die gleiche finanzielle Ausstattung, d. h. auch die Rücklagendecke sollte eine Länge haben. Leider ist dies in diesem Gesetz nicht ganz verwirklicht worden. Wir sind nicht einmal dem gefolgt, worauf sich der Verband der Rentenversicherungsträger untereinander geeinigt hatte. Bedenklich ist weiterhin, wenn in § 1390 a Abs. 3 eine Regelung getroffen wird, die der Arbeiterrentenversicherung einseitig gewisse Beschränkungen auferlegt. Gerade der Bereich der Rehabilitation, der bei der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes besonders stark herausgestellt wurde, darf nicht vernachlässigt werden. Hier muß eine Regelung gefunden werden, die auch bei finanziell schwachen Anstalten die Rehabilitation voll zum Tragen bringt. Es wäre bedenklich, wenn an dieser Stelle die Gleichheit verlassen würde; denn gerade in der Arbeiterrentenversicherung ist die Rehabilitation von besonderer Bedeutung. Die Solidargemeinschaft beider Gruppen wird erst dann voll zum Ausdruck kommen, wenn in allen Bereichen gleiche Voraussetzungen geschaffen sind. Es muß deshalb im Sinne der Entschließung angestrebt werden, vorhandene Ungleichheiten und Unzulänglichkeiten zu beseitigen. Zu begrüßen ist noch, daß durch die langfristige Vorausschau bis 1985 die finanzielle Sicherung der dynamischen Rente gegeben ist. Damit sollte aber auch die Diskussion über die bruttolohnbezogene dynamische Rente beendet sein, um den Rentnern die Gewißheit zu geben, daß ihre Rente für die Zukunft gesichert ist. Dieses Gesetz wird dann auch zur Beruhigung der Rentner beitragen und den Gedanken der sozialen Sicherheit festigen. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Leukert (CDU/CSU) zu Punkt 61 der Tagesordnung Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt und befürwortet die Verabschiedung des in der Sache und in den 13784 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 Formulierungen wesentlich verbesserten Antrages. Bereits in der ersten Lesung haben wir zum Ausdruck gebracht, daß es sich dabei um schrittweise Durchsetzung der Menschenrechte handelt. Wir bestehen auf entschiedener Vertretung des Freizügigkeitsrechtes, insbesondere für deutsche Staatsangehörige, durch unsere Behörden und alle politischen Instanzen. Sie sind zur energischen Vertretung dieser internationalen Rechtsnorm durch das Grundgesetz, aber auch durch das Vertragsrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention gehalten. Soweit es um unsere Staatsangehörigen geht, muß dieses Prinzip auch gegenüber Drittstaaten, die die, Konvention nicht unterzeichnet haben, vertreten werden; insbesondere gilt das für unsere unter fremder Verwaltung stehenden Gebiete. Von diesem Prinzip ist auszugehen; seine Formulierung ist bei jeweiligen Verhandlungen den Gegebenheiten anzupassen und am Ziel der schrittweisen Verwirklichung dieses Prinzips zu messen. Wir waren von Anfang an dagegen, daß die Bemühungen etwa auf die Familienzusammenführung im engsten Kreise beschränkt werden. Unser Fraktionsvorsitzender hat darüber hinaus in der Debatte zum Bericht zur Lage der Nation am 17. Juni mit großer Deutlichkeit unsere Verpflichtung unterstrichen, ständig dafür einzutreten — in Verhandlungen, in Gesprächen und bei wirtschaftlichen Abmachungen —, daß die Menschenrechte zur Situation der einen Million deutscher Staatsangehöriger jenseits von Oder und Neiße verbessert und schrittweise wiederhergestellt werden. Wir begrüßen es, daß dies und das Eintreten für die Menschenrechte Eingang in den Beschlußantrag gefunden hat. Insbesondere in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten ist es unser primäres Ziel, für unsere Staats-und Volkszugehörigen eine Situation zu erreichen, die es ihnen ermöglicht, in den angestammten Wohnsitzen sich wieder daheim zu fühlen. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Wer aber den Druck dort nicht auszuhalten vermag, dem muß volle Freizügigkeit gewährleistet werden. Nach dem Sachverständigenausschuß des Europarates, der aus führenden Juristen aller Mitglieder des Europarates zusammengesetzt war, zählt das Freizügigkeitsrecht zu den Normen des allgemeinen Völkerrechts. Der weitaus größte Teil der Aussiedler kam in den vergangenen Jahren aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebieten und gehört nicht in den Kreis der engsten Familienzusammenführung nach dem Wiener Rotkreuz-Abkommen, sondern kam auf Grund dieses Prinzips der Freizügigkeit nach hier. Wir begrüßen és, daß in Zukunft die Aufnahme der Aussiedler und Familienzusammengeführten hier und die sozialen Hilfen für sie in ihren angestammten Wohnsitzen noch besser koordiniert werden sollen. Insbesondere erscheint es uns notwendig, daß die Ausstellung der Personaldokumente, des Personalausweises und die Einbürgerungsfragen bei diesen Personen rascher und besser als bisher erledigt werden. Eine ständige Sorge ist auch die gesellschaftliche Integration der Aussiedler, insbesondere der Jugend. Die Kriegsopferteilversorgung und die Rentenhilfe bedürfen einer wesentlichen Verbesserung. Die versprochene Darstellung der menschenrechtlichen Situation der Deutschen in den nach § 1 des Bundesvertriebenengesetzes umrissenen Gebieten ist überfällig. Der vor Jahren abgegebene Bericht muß auf den neuesten Stand gebracht werden. Wir hoffen, daß nach dem Beschluß des Bundestages die neue Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode den gewünschten Beirat bildet. Die Annahme dieses Antrages soll die bisherigen Bemühungen unterstreichen und ihre intensivere Fortsetzung veranlassen. Wir brauchen uns dessen nicht zu schämen, daß wir uns bei der Vertretung unserer lebenswichtigen Interessen vor allem auf die Menschenrechte stützen. Wir verlangen nicht, daß dies bei den Verhandlungen in jedem Zeitpunkt und in jeder Lage überdeutlich betont wird. Aber Prinzip und Leitlinie muß es bleiben. Wenn unsere politischen Bemühungen in heikelsten Fragen unserer Nachkriegspolitik von diesem Prinzip geleitet sind, stehen sie auf einem guten Fundament. Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Ahrens (Salzgitter) (SPD — Gast —) zu Punkt 61 der Tagesordnung Der Sinn des Antrages besteht vorwiegend darin, die Situation der Deutschen in den Vertreibungsgebieten und im osteuropäischen Raum stärker, als das bisher geschehen ist, wieder in das Bewußtsein der Gegenwart zu rufen. Nach den Angaben karitativer Verbände leben etwa 3,7 Millionen Deutsche in den genannten Gebieten. Davon würden etwa 40 v. H. sofort in die Bundesrepublik übersiedeln, wenn ihnen die Möglichkeit dazu gegeben würde. Die Situation der jenseits der Demarkationslinie verbliebenen Deutschen wird wie folgt geschildert. In den meisten Ostblockstaaten besteht keine Möglichkeit, an der deutschen Kultur und der deutschen Sprache festzuhalten. In einer häufig fremd gewordenen Umgebung, besonders aber im Alter, droht geistige und menschliche Isolierung. Im Gegensatz zu der bei uns selbstverständlichen Sozialgesetzgebung fehlt drüben die materielle Existenzgrundlage im Alter und während einer Krankheit. Immer nachdrücklicher entwickelt sich ein völliger Abbruch aller persönlichen und kulturellen Beziehungen zwischen den dort lebenden Deutschen und den Freunden und Anbehörigen im Bundesgebiet. Diese Umstände und die als aussichtslos angesehenen Verhältnisse werden von zahlreichen Deutschen als so zwingend empfunden, daß auch erheb- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13785 liche Nachteile, z. B. der Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung, in Kauf genommen werden. Es liegt nahe, sich bei der Regelung der angesprochenen Verhältnisse auf die Konvention der Menschenrechte zu beziehen. Doch wurden diese von den Ostblockstaaten nicht anerkannt. Wir können deshalb nicht erwarten, daß auf einer fundierten Rechtsgrundlage Verhandlungen möglich sind, da die Menschenrechtskonvention nicht in das innerstaatliche Recht der in Frage kommenden Staaten eingegangen ist. Es kann sich also nur darum handeln, den guten Willen der östlichen Verhandlungspartner zu erreichen. Das setzt aber Beiderseitigkeit voraus. Den Willen zur Verständigung! Daher ist die Herbeiführung von Verständigungsmöglichkeiten zur Lösung des Problems der eigentliche Grundtenor dieses Antrages. Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CD- CDU/ CSU) zu Punkt 44 der Tagesordnung Die CDU/CSU-Fraktion ist der Auffassung, daß die gefundene Regelung eine abschließende Lösung des Problems durchgeführter Volksbegehren ermöglicht. Die Fraktion verkennt nicht theoretisch begründbare Mängel der vorgeschlagenen Grundgesetzänderung. Sie weiß, daß das schwierige Problem Regelungen absolut perfekter und vollkommener Art nicht zuläßt. Die seit über einem Jahrzehnt ungelöste Frage der Volksentscheide und des sich daran möglicherweise anschließenden Gesetzgebungsverfahrens muß aber entschieden werden. Erfolgreich durchgeführte Volksbegehren können nicht weiterhin so behandelt werden, als hätten sie nicht stattgefunden. Die CDU/CSU-Fraktion hofft, daß in allen Gebieten, in denen ein Volksentscheid herbeigeführt werden muß, und zwar kurzfristig im Gebietsteil Baden des Bundeslandes Baden-Württemberg, eine Befriedung der Bevölkerung eintritt. Es wird durch die jetzt gefundene Fassung die Majorisierung der Bevölkerung kleinerer Gebietsteile durch die Bevölkerung nicht unmittelbar betroffener anderer Gebiete verhindert und die im Konfliktsfall letzte Entscheidung einer qualifizierten Mehrheit des Bundestages zugewiesen. Die Abwicklung der Probleme, die auf Grund der Volksbegehren vorhanden sind, ist Voraussetzung für die weiterhin anstehende Lösung der Neugliederung des Bundesgebietes. Nachdem sich in der jetzt vorliegenden Fassung ein Kompromiß zwischen den beiden Fraktionen der Regierungskoalition gebildet hat und die Grundauffassungen beider Fraktionen in relativer Harmonie miteinander verbunden sind, wäre die Verabschiedung ein weiterer Beweis für die erfolgreiche Gestaltungskraft der Großen Koalition. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 27. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Graaff (Drucksache V/4430 Fragen 47, 48 und 49) : Ist die Mitteilung des Verbandes Öffentlicher Verkehrsbetriebe zutreffend, daß die kommunalen Nahverkehrsunternehmen infolge der Einführung der Mehrwertsteuer mit 80 Millionen DM jährlich mehr belastet sind als vorher? Wann wird die seit 1964 laufende Überprüfung der Höhe der Kraftfahrzeug- und der Mineralölsteuer des öffentlichen Personennahverkehrs voraussichtlich zu einem Ergebnis führen? Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung zuständig für die Entschädigung der Personennahverkehrsunternehmen in bezug auf ihre gemeinwirtschaftlichen Leistungen? Der öffentliche Nahverkehr, insbesondere die Personenbeförderung durch kommunale Verkehrsunternehmen, unterliegt dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 v. H. Durch die Einführung der Mehrwertsteuer sind die bislang beförderungssteuerfreien Personenbeförderungen im Orts- und Nachbarortslinienverkehr in gewissem Umfang stärker als bisher belastet. Genaue Unterlagen über die Mehrbelastung liegen nicht vor. Auch die vom Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe genannte Zahl von 80 Millionen DM beruht auf Schätzungen und dürfte eher als Obergrenze der gegenwärtigen steuerlichen Mehrbelastung anzusehen sein, die wesentlich durch Investitionssteuer zustande kommt, die aber in Zukunft wegfällt. Die gesetzgebenden Körperschaften waren bei der Beratung des Mehrwertsteuergesetzes der Auffassung, daß es den Verkehsunternehmen möglich sei, diesen Betrag tarifmäßig so unterzubringen, daß für den Fahrgast keine fühlbare Belastung entstehe. Es besteht keine Veranlassung, von dieser Auffassung abzuweichen, zumal sich die Investitionssteuer von Jahr zu Jahr verringert, ab 1973 ganz fortfällt, und sich dementsprechend auch die Mehrbelastung der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe mindert. In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinweisen, daß man die durch die Mehrwertsteuer eingetretene Mehrbelastung an anderen Kostengrößen des öffentlichen Personennahverkehrs messen sollte, um zu vermeiden, daß die Auswirkungen der Mehrwertsteuer überschätzt werden. So hat beispielsweise die letzte Lohn- und Gehaltserhöhung zum 1. Januar 1969, die strukturelle Verbesserungen und eine Arbeitszeitverkürzung einschließt, zu einem Mehraufwand von jährlich rd. 200 Millionen DM für die Nahverkehrsunternehmen geführt. Ergänzend möchte ich auf folgendes aufmerksam machen: Eine Freistellung des öffentlichen Nahverkehrs hätte den Verlust des Vorsteuerabzugsrechts zur Folge. Da nach den vorhandenen Unterlagen bei den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen die mit 11 v. H. steuerpflichtigen Vorumsätze mindestens 40 v. H. des steuerpflichtigen Umsatzes ausmachen, beträgt die Vorsteuer mindestens 4,4 v. H. des Umsatzes. Eine Steuerbefreiung würde also im Ergebnis 13786 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 nur zu einer geringen Entlastung des Nahverkehrs führen. Gegen eine weitere Herabsetzung des Steuersatzes spricht — neben den grundsätzlichen Bedenken gegen die Einführung eines dritten Steuersatzes — die Mehrwertsteuerrichtlinie der EWG. Danach ist ein ermäßigter Steuersatz so festzusetzen, daß es normalerweise möglich ist, von dem Mehrwertsteuerbetrag, der sich bei Anwendung dieses Satzes ergibt, die gesamte abziehbare Mehrwertsteuer abzuziehen. Die Steuerermäßigung darf also nicht zu einer laufenden Erstattung von Vorsteuerbeträgen führen. Bei der Höhe der Vorsteuern der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen würde das aber der Fall sein, wenn der derzeitige Steuersatz von 5,5 v. H. wesentlich herabgesetzt würde. Zur Überprüfung der Höhe von Kraftfahrzeugsteuer und Mineralölsteuer habe ich zuletzt in der Fragestunde des Bundestages am 19. Juni 1969 auf Anfrage des Herrn Kollegen Franke Stellung genommen. Ich darf meine Ausführungen hier kurz wiederholen. Eine vollständige Befreiung der überwiegend im Linienverkehr verwendeten Kraftomnibusse von der Kraftfahrzeugsteuer ist durch das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 20. Dezember 1968 (BGBl. I S. 1393) erfolgt. Die Frage, ob überhaupt oder gegebenenfalls in welchem Umfang den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs Erleichterungen bei der Mineralölsteuer gewährt werden können, wird zur Zeit in der Bundesregierung beraten. Eine Antwort in der Sache kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden. Meines Erachtens sollten die steuerlichen Fragen nicht ausschließlich im Vordergrund stehen. Ich darf Sie darum auf folgendes hinweisen: Der Bericht der Sachverständigenkommission zur Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vom 29. Oktober 1964 (Bundestags-Drucksache IV/2661) zeigte im wesentlichen zwei Wege zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, nämlich 1. die Gewährung von Zuschüssen zur Infrastruktur und 2. die Gewährung von Betriebszuschüssen für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition konnten durch die Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pfennig die für Strukturmaßnahmen erforderlichen Mittel beschafft werden. Den Gemeinden wurden auf diese Weise umfangreiche Hilfen zuteil. Für den Nahverkehr in den Gemeinden wurden beziehungsweise werden zur Verfügung gestellt: 1967: 661 Millionen DM 1968: 806 Millionen DM 1969: 860 Millionen DM (geschätzt) 1970: 910 Millionen DM (geschätzt) 1971: 970 Millionen DM (geschätzt) 1972: 1 020 Millionen DM (geschätzt) Am Beispiel der Stadt Hannover darf ich Ihnen aufzeigen, welche Bedeutung diese Bundeszuschüsse für eine derartige Großstadt haben können. Aus den vorgenannten Mitteln sind bisher für Hannover Zuschüsse zum Straßenbau in Höhe von 26,4 Millionen DM und zum Bau von U-Bahn, Stadtbahn und Deisterbahn insgesamt 138,4 Millionen DM vorgesehen, das sind 50 v. H. der Investitionen ohne Planungs- und Verwaltungskosten. Zu den Betriebszuschüssen bemerke ich, daß der Bund innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches die Belastungen in Gestalt der außerordentlich hohen Defizite der Deutschen Bundesbahn im Personennahverkehr trägt. Das sind zur Zeit rd. 1 Mrd. DM jährlich, davon 350 Millionen DM aus dem Berufsverkehr. Der Bund hat bisher sogar auch die Kostendeckung im Schülerverkehr der Deutschen Bundesbahn mit jährlich rd. 220 Millionen DM getragen, obwohl Schulangelegenheiten Sache der Länder sind. Soweit den Personennahverkehrsunternehmen nicht durch gesetzliche Regelungen, zum Beispiel in der Form von Steuervergünstigungen, ein Ausgleich für ihre gemeinwirtschaftlichen Leistungen gewährt wird, richtet sich die Zuständigkeit für anderweitige Ausgleichsleistungen nach Art. 30 GG. Danach ist die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt. Im Grundgesetz ist kein Anhaltspunkt zu finden, aus dem sich eine Zuständigkeit des Bundes herleiten ließe. Demnach sind für evtl. Ausgleichsleistungen die Länder zuständig, in deren Aufgabenbereich die Nahverkehrsunternehmen ja auch im übrigen gehören. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 2. Juli 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hirsch (Drucksache V/4504 Frage 24) : Ist die Bundesregierung bereit, für Beamte, die infolge nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen nachweisbar Schaden an Körper und Gesundheit im Sinne des § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes erlitten haben und als Folge davon vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig geworden und deshalb in den Ruhestand getreten sind bzw. künftig in den Ruhestand treten, im Entwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes eine den §§ 181 a und 181 b des Bundesbeamtengesetzes entsprechende Regelung aufzunehmen und bis zum Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes die §§ 181 a und 181 b des Bundesbeamtengesetzes entsprechend anzuwenden? Geschädigte Beamte, die infolge einer nationalsozialistischen Verfolgungs- oder Unterdrückungsmaßnahme dienstunfähig geworden sind, erhalten nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) ein Ruhegehalt, wie wenn sie bis zur Erreichung der Altersgrenze im Dienst verblieben wären. Diese Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13787 Regelung stellt einen allgemeinen Rechtsgedanken dar und gilt auch in den Fällen, in denen ein Beamter nach Wiederanstellung im öffentlichen Dienst infolge der früher erlittenen nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahme vorzeitig dienstunfähig wird. Darüber hinaus wird wegen eines verfolgungsbedingten Gesundheitsschadens Entschädigung nach §§ 28-42 des Bundesentschädigungsgesetzes gewährt. Diese besteht u. a. in Heilverfahren, Rente und Kapitalentschädigung. Eines Ausgleichs entsprechend den Vorschriften der §§ 181 a, 181 b des Bundesbeamtengesetzes, die die Folgen eines kriegsbedingten Unfalls regeln, bedarf es daher nach Auffassung der Bundesregierung für die hier angesprochenen Personen nicht mehr.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Rasner zwingen mich, hier festzustellen: Wenn es zu einer
    Ablehnung des Gesetzes im ganzen kommt, trägt dafür ausschließlich die Fraktion der CDU/CSU die Verantwortung.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD.)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, ich nehme an, daß Herr Kollege Rasner, wenn ich seine Kopfbewegung richtig verstanden habe, seinen Antrag auf nummernweise Abstimmung — das könnte nur in der Form des Streichungsantrags geschehen — zurückzieht.
Ich komme damit zur Schlußabstimmung über das Gesetz. Meine Damen und Herren, wer dem Gesetz als Ganzem zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu stimmen. Wir müssen, weil es ein verfassungsänderndes Gesetz ist, auszählen.
Meine Damen und Herren, ich darf darauf aufmerksam machen, daß bei der Abstimmung über dieses Gesetz nur die unbeschränkt stimmberechtigten Mitglieder abstimmen dürfen. —
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis bekanntgeben. Es sind 362 Stimmen abgegeben worden; davon haben mit Ja 225 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 76 Abgeordnete; enthalten haben sich 61 Abgeordnete. — Die erforderliche Stimmenzahl ist 331. Der Gesetzentwurf hat die erforderliche Stimmenzahl nicht erreicht.
Wir kommen damit zu Punkt 21 unserer Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurf einer Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß
— Drucksachen V/4349, V/4509 —
Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Kuchtner
Meine Damen und Herren, es liegt uns hierzu ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor. Wird das Wort zur Begründung dieses Änderungsantrages gewünscht? — Das ist der Fall. Das Wort zur Begründung des Antrags hat der Abgeordnete Dorn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich habe den Auftrag, den Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokratischen Partei auf Umdruck 734 *) zu begründen. Wir wollen mit diesem Änderungsantrag erreichen, daß der Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses nicht ein Mitglied des Präsidiums des Deutschen Bundestages, sondern ein Mitglied dieses Hauses, das keine besondere Funktion hat, sein soll.
    In dieser Frage, wie nun der Gemeinsame Ausschuß funktionsfähig gemacht werden soll, hat es in der Vergangenheit viele Auseinandersetzungen im Rahmen der Notstandsdebatte gegeben. Es hat damals in der Notstandsdebatte bei der Beratung über
    *) Siehe Anlage 5



    Dorn
    diesen Gemeinsamen Ausschuß in den beiden Fraktionen der Regierungsparteien eine große Zahl von Kollegen gegeben, die Einwände, die zum Teil aus ihren eigenen Reihen, zum Teil aus den Reihen der Opposition kamen, mit der Bemerkung beiseite geschoben haben: Das werden wir in der Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß regeln.
    Ich habe mir einmal in den letzten drei Tagen eine Fülle von Argumenten und eine Fülle von Detailzusagen zusammengestellt, um festzustellen, was eigentlich die Kollegen der beiden Regierungsfraktionen in dieser Geschäftsordnung alles geregelt haben wollten. Man kommt dort zu dem „hervorragenden" Ergebnis, daß bis auf eine einzige alle Zusagen, die hier den Kollegen gemacht worden sind — vor allen Dingen auch Kollegen, die aus dem Kreis der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion gesprochen und ihre Vorstellungen dazu entwickelt haben —, in der Vorlage, die von den beiden Regierungsfraktionen erarbeitet worden ist, nicht berücksichtigt worden sind.

    (Abg. Moersch: Hört! Hört!)

    Meine Damen und Herren, wir als Freie Demokraten sind der Meinung, daß der Vorsitzende dieses Gemeinsamen Ausschusses eben nicht der Präsident des Deutschen Bundestages sein sollte. Was ist eigentlich in der Stunde der Not — denn um die geht es, für sie sollen Regelungen geschaffen werden — die Aufgabe des Parlamentspräsidenten dieses frei gewählten Parlaments in unserem Teile Deutschlands? Wenn es nach dem Vorschlag der Regierungsparteien geht, soll der Bundestagspräsident sofort mit den Mitgliedern des Gemeinsamen Ausschusses und auch ihrer Vertreter und auch den Vertretern der Bundesregierung und der Ministerien in den Bunker einziehen. Er steht dann dem Gesamtparlament, das als Parlament seine Funktionsfähigkeit so bald wie möglich wieder erreichen soll, wenn es nach den Vorstellungen vieler im vergangenen Jahr geht, überhaupt nicht mehr zur Verfügung. Wir meinen also, daß es an dieser Stelle notwendig ist, die verfassungspolitischen Unterschiede zwischen den Regierungsparteien und der Opposition in dieser Frage noch einmal sichtbar zu machen.
    Deswegen müssen wir hier noch einmal auf einige Dinge eingehen, die wir bereits im vergangenen Jahr vorgetragen haben. In Zeiten großer Gefahr für alle kommt der Aufrechterhaltung der Gewaltenteilung, die Grundlage unseres Staatslebens ist, eine besondere Bedeutung zu. Nach den Vorstellungen der Freien Demokraten sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das gesamte Parlament aktionsfähig zu erhalten und dadurch ein Gegengewicht zur Exekutive aufrechtzuerhalten, der in derartigen Zeiten eine Machtkonzentration zuzuwachsen droht, die normalerweise nicht eintreten wird. Ich meine also, der Gemeinsame Ausschuß, der als ein Kernstück der Notstandsgesetzgebung anzusehen ist und den wir auch als solchen empfunden haben und für dessen Zustandekommen, wenn auch unter anderen Kriterien, wir uns nicht nur in dieser Legislaturperiode, sondern auch in der vorigen eingesetzt haben, hat eine besondere Funktion. Es ist aber eine Funktion, die von vornherein nur eine Ausweichfunktion sein kann, eine Funktion, die zeitlich eindeutig begrenzt sein muß und dort ihre Grenze findet, wo das Parlament wieder zusammentreten kann und beschlußfähig ist.

    (Beifall bei der FDP.)

    Die Regierungsparteien haben eine andere Konzeption vertreten. Sie sind auf unsere verfassungspolitischen Vorstellungen leider nicht eingegangen. Sehen wir uns die Funktion dieses Gemeinsamen Ausschusses in der so geänderten Fassung an. Von den kritischen Bemerkungen, die z. B. der Kollege Reischl im vergangenen Jahr zu diesem Thema vorgetragen hat, ist nicht sehr viel übriggeblieben, ganz zu schweigen von dem, was er in Aussicht gestellt hat. Von dem, was in der Geschäftsordnung berücksichtigt werden sollte, Herr Kollege Reischl, ist leider gar nichts übriggeblieben, wenn wir uns das ansehen, was Sie damals hier vorgetragen haben.
    Wir bedauern ganz besonders, daß nunmehr im Rahmen der Geschäftsordnung vorgesehen ist, daß der Gemeinsame Ausschuß oder, wie wir meinten, das Notparlament nicht nur in der Stunde der Not, mindestens zweimal im Jahr zu Informationssitzungen zusammentreten soll.

    (Abg. Hirsch: Herr Dorn, das steht im Grundgesetz!)

    — Ja, Sie haben es so geändert, Sie haben es so gewollt, Herr Kollege Hirsch. Wir haben das von vornherein für falsch gehalten. Wir wollten aus dem Gemeinsamen Ausschuß kein Institut machen. Wir wollten vielmehr den Gemeinsamen Ausschuß wirklich nur zu einem Notparlament machen, nicht zu dem Nebenparlament, zu dem Sie ihn nunmehr mit Ihrer Verfassungsänderung abgestempelt haben.

    (Beifall bei der FDP. — Abg. van Delden: Wollen Sie etwa uninformiert bleiben?)

    — Ach, Herr Kollege van Delden, halten Sie das Parlament für eine „uninformierte Gesellschaft"? Halten Sie die Regierung für unfähig, das Parlament auch in Krisenzeiten in den Ausschüssen und als Ganzes zu informieren? Glauben Sie an die Gefahr, daß das Parlament eine „uninformierte Gesellschaft" werden könnte?

    (Zuruf des Abg. van Delden.)

    — Entschuldigen Sie, so billig sollte man es sich nicht machen. Hier geht es doch nicht darum, daß das Parlament nicht informiert werden kann, sondern darum, daß Sie ein Institut schaffen, das von vornherein ein Nebenparlament bedingt. Damit erreichen Sie genau das, was viele Kollegen nicht nur aus meiner Fraktion, sondern auch aus den Reihen der Sozialdemokraten im vergangenen Jahr vorgetragen haben: daß Sie auf diesem Weg letzten Endes auch die Frage der Qualifizierung von Abgeordneten in der Information aufwerfen. Diese Manipulation des Wissens oder die „Manipulation der Information", wie sie Scheuch einmal genannt hat, scheint mir viel problematischer zu sein als die Möglichkeit, daß einige vielleicht erst einige Tage später alles erfahren.



    Dorn
    Das Notparlament sollte erst zu einem Zeitpunkt zusammentreten, zu dem der Bundestag beschlußunfähig ist.

    (Abg. Dr. Arndt [Hamburg] : Das steht doch auch in der Verfassung!)

    Das haben wir nicht in dem Sinne erreichen können, wie wir es uns vorgestellt haben, sondern der Gemeinsame Ausschuß tagt bereits in normalen Zeiten, in Friedenszeiten. Wir sehen nicht ein, daß dazu irgendeine besondere Notwendigkeit besteht.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, offen ist nach wie vor die Beantwortung der Frage, wo der Parlamentspräsident seine Funktion wahrzunehmen hat. Nach unseren Vorstellungen sollten mit Eintritt des Verteidigungsfalles Bundestag, Bundesrat und Gemeinsamer Ausschuß einberufen sein. Wir glaubten, daß mit dieser gemeinsamen Einberufung aller für eine solche Krisenzeit zuständigen Organe das Selbstversammlungsrecht des Bundestages als ausgeübt gelten würde und auf diese Weise auf jeden Fall sichergestellt werden könne, daß das Parlament beschlußfähig am Sitzungsort zusammentreten kann.
    Sie sind einen anderen Weg gegangen, einen Weg, den wir für falsch halten. Aber wir können darüber jetzt keine erneute Diskussion herbeiführen. Die Frage ist nur: wo liegt die Funktion, wo liegt die Aufgabenstellung für den Parlamentspräsidenten? Wir sind der Meinung, daß sich der Präsident nicht mit den 22 Abgeordneten des Bundestages, die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses sind, in den Bunker zurückziehen sollte, sondern daß der Parlamentspräsident primär zur Verfügung stehen muß, um die übrigen Mitglieder des Parlaments, die nicht dem Gemeinsamen Ausschuß angehören, als beschlußfähiges Gesamtparlament zusammenzubringen. Wir meinen also, daß seine Aufgabe darin besteht, die Funktionsfähigkeit der Gesamtvertretung des Parlaments so schnell wie möglich wiederherzustellen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Der Bundestagspräsident darf nicht dem Not- oder Restparlament verpflichtet sein, sondern er muß dem gesamten Parlament ständig zur Verfügung stehen.
    Wir stellen auch fest, daß eine Reihe anderer Fragen, die damals vorgetragen worden sind, z. B. die Auffüllung des Gemeinsamen Ausschusses zum Gesamtparlament, nicht berücksichtigt worden sind. Ein Kollege hat damals gesagt:
    Ich sehe gerade in einer solchen Zeit die wichtigste Aufgabe des Abgeordneten darin, am Platz der Ereignisse zu sein und beim parlamentarischen Geschehen dabei zu sein. Ich möchte deshalb ausdrücklich darum bitten ..., dafür zu sorgen, daß bis zur dritten Lesung klare Vorstellungen bestehen, wie die Zugänglichkeit zu diesem Notparlament geschaffen werden kann, und entsprechende Geschäftsordnungsbestimmungen vorzusehen, damit das Parlament oder die Abgeordneten, die mitbestimmen und mitreden wollen, sich nicht selbst in einem Augenblick in ihrer Wirksamkeit entmannen, in dem ihre Mitwirkung entscheidend notwendig ist.
    Es handelte sich um den Kollegen Dröscher von der SPD-Fraktion, der das unter dem Beifall der SPD und der FDP am 15. Mai des Jahres 1968 von dieser Stelle aus erklärte. In der gleichen Rede hat der Kollege Dröscher noch einmal darauf hingewiesen, und der Kollege Reischl hat dann erwidert, wie notwendig es ist, daß die Zugänglichkeit für diesen Gemeinsamen Ausschuß für alle Abgeordneten erreicht und garantiert wird, weil sich nur durch ein frei gewähltes Parlament die Funktionsfähigkeit einer parlamentarischen Demokratie in der Stunde der Not eindrucksvoll beweist im Unterschied zu den Diktaturen, die wir im Osten und Westen an vielen Stellen dieser Erde viel zu oft vorfinden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will jetzt gar nicht noch weiter auf die Fragen des § 8 Abs. 2, also auf die Tagung dieses Nebenparlaments auch in Friedenszeiten, eingehen. Wir bedauern, daß diese Geschäftsordnung mit diesem Inhalt zustande gekommen ist. Sie ist, das gebe ich zu, die konsequente Fortführung dessen, was sich die Regierungsparteien im vergangenen Jahr vorgenommen haben. Ich erinnerte mich vorhin, als sich der Kollege Rasner so vehement aus geschäftsordnungsmäßigen Gründen dagegen wehrte, daß die Verfassung unseres Landes so schnell in einigen Punkten, die noch nicht ausdiskutiert sind, verändert werden sollte, sehr an die Begründung, die meine Freunde Mischnick und Genscher und auch ich selbst im vergangenen Jahr oft genug hier vorgetragen haben. Damals hat Herr Rasner gerade als Sprecher der anderen Seite permanent erklärt, das sei alles ausdiskutiert und könne sofort entschieden werden, auch wenn uns die ausgedruckten Anträge, genau wie heute, nicht vorlagen, sondern in zwei Fällen vom Parlamentspräsidenten vorgelesen werden mußten. So ändern sich die Zeiten eben innerhalb eines Jahres, oder so ändert sich die Betroffenheit innerhalb eines Hauses in so kurzer Frist. Ich überlasse es jedem von Ihnen, die Wertungen daraus zu ziehen. Wir aber, meine Damen und Herren, können einer solchen Geschäftsordnung nicht die Zustimmung geben, weil wir meinen, daß die Aufgabe eines Parlamentspräsidenten primär die Verpflichtung dem ganzen Hause gegenüber ist und daß sie nicht dadurch abgeschnitten werden darf, daß man ihn mit 22 oder 21 anderen Kollegen der Verpflichtung des ganzen Hauses entzieht.

    (Beifall bei der FDP.)