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    Deutscher Bundestag. 246. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1969 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 13673 A Amtliche Mitteilungen 13673 A Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 13673 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 13674 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen und über die Zwölfte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drittes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz —3. RVÄndG) (Drucksachen V/896, V/1440, V/2880, V/2960) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4517), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen V/4474, zu V/4474) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) . 13674 B, 13684 B Katzer, Bundesminister 13677 C Spitzmüller (FDP) 13679 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 13682 D Mertes (FDP) . . . . . . . . 13684 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Arbeitslosenversicherung (Drucksache V/4149) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4447) — Zweite und dritte Beratung — 13685 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien (Abg. Porten, Biermann, Geldner und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4200) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4493) — Zweite und dritte Beratung — 13685 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Dezember 1958 über den internationalen Austausch von Veröffentlichungen (Drucksache V/4271); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/4497) — Zweite und dritte Beratung — 13685 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen V/4232, zu V/4232) ; Schrift- II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 licher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/4482) — Zweite und dritte Beratung — 13685 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Österreichischen Bundesregierung über den Personenverkehr (Drucksache V/4218) ; Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4455) — Zweite und dritte Beratung — . . . 13686 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama über den Luftverkehr (Drucksache V/3850) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4452) — Zweite und dritte Beratung — 13686 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. August 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über den Luftverkehr (Drucksache V/4062) ; Schriftlicher Bëricht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4453) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13686 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrages errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere und zu den dieses Protokoll ergänzenden Vereinbarungen (Gesetz zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zu den Ergänzungsvereinbarungen) (Drucksache V/4255) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4454) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13686 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Drucksache V/4431) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4502) — Zweite und dritte Beratung — . . . 13687 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen (Drucksache V/3449) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4512) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13687 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 22. Januar 1965 zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete gesendet - werden (Drucksache V/4026) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4503) — Zweite und dritte Beratung — 13687 C Entwurf eines Gesetzes zum FischereiÜbereinkommen vom 9. März 1964 (Drucksache V/4289) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4488) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13687 D Entwurf eines Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Drucksache V/4231) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4465), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4444) — Zweite und dritte Beratung — 13688 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Kühn [Hildesheim], Ruf, Frau Kalinke, Müller [Remscheid], Dr. Hammans u. Gen.) (Drucksache V/3836) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4526) — Zweite und dritte Beratung — 13688 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Drucksache V/3838) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4525) — Zweite und dritte Beratung — 13688 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Bericht über die Auswirkungen des Filmförderungsgesetzes (Drucksachen V/4039, V/4513) . . . . 13689 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung über das Konzept der zivilen Verteidigung und das Programm für die Zeit bis 1972 (Drucksachen V/3683, V/4480) Dr. Kempfler (CDU/CSU) . 13689 A, 13692 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . . 13689 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 13690 D Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . .13691 D Mündlicher Bericht des .Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Rechtsstellung und Ausbildung der deutschen Beamten für internationale Aufgaben (Drucksachen V/3794, V/4484) 13692 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 III Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über die Harmonisierung der Stellenpläne (Drucksachen V/185, V/4477) 13692 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen und technischen Personals an den hochschulfreien Forschungseinrichtungen des Bundes (Drucksachen V/3963, V/4476) 13693 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages (Drucksachen V/3782, V/4495) 13693 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Antrag der Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn (Braunschweig), Burgemeister u. Gen. betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Drucksachen V/2806, V/4496); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4508) 13693 B Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Drucksache V/2849) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4458) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . . 13693 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . . 13694 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Häfele, Adorno, Dr. Vogel (Speyer) und Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Saam, Dr. Rutschke und Fraktion der FDP betr. Vereinheitlichung von Bahnbus- und Postbusverkehr (Drucksachen V/701, V/4471) Ramms (FDP) . . . . . . . . . 13695 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Imle, Ramms, Graaff und Fraktion der FDP betr. zukünftige Finanzierung des Straßenbaus (Drucksachen V/3676, V/4492) . . 13696 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über das von der Bundesregierung eingebrachte Verkehrspolitische Programm für die Jahre 1968 bis 1972, hier: Kapitel II, Luftfahrt (aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4442); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4536) 13696 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von bebauten Teilflächen des Notaufnahmelagers Berlin-Marienfelde an die Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues, gemeinnützige Aktiengesellschaft (DeGeWo), Berlin-Schöneberg (Drucksachen V/4246, V/4478) 13696 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in MünchenRiem, Am Mitterfeld 114, an die Flughafen München-Riem GmbH (Drucksachen V/4172, V/4479) 13696 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Bericht des Bundesschatzministers betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung (Drucksachen V/3874, V/4457) . . 13696 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Bundesrechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen V/2695, V/4459) 13696 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den 7. Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dém Agrargebiet für die Zeit vom 1. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 (Drucksachen V/3649, V/4489) 13696 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über diätetische Lebensmittel (Drucksachen V/4114, V/4523) . . . 13697 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Emulgatoren-Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen V/3973, V/4522) 13697 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Herstellung von Margarine (Drucksachen V/3621, V/4472) . . . 13697 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen beim Vollzug des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 9. September 1965 (Drucksachen V/3475, V/4473) 13697 C Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 15. Juni 1969 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/4417) 13697 D Entwurf eines Gesetzes über den Verkauf von bundeseigenem Gelände in München zur Errichtung frei finanzierter Wohnungen, die während der Olympischen Spiele 1972 als Olympisches Dorf der Männer benutzt werden sollen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4491); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4545), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksache V/4538) -- Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 13697 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Änderung und Ergänzung der Bestimmungen der Haushalts- und Finanzvorlagen (Drucksache V/3518) . . 13698 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Richtlinien für die Fragestunde (Umdruck 704 Nr. 3, Drucksache V/4524) Genscher (FDP) . . . . . . . 13698 D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 13699 B Entwurf eines Gesetzes über die Steuerverteilung und den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1970 an (Finanzausgleichsgesetz) (Bundesrat) (Drucksache V/4305) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4481) — Zweite und dritte Beratung — Krammig (CDU/CSU) . 13700 A, 13702 D Frau Funcke (FDP) . 13700 B, 13702 C, D, 13703 A Schlee (CDU/CSU) . . . . . 13701 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 13701 C, 13703 A Entwurf eines Gesetzes über eine Bundesanstalt für das Transport- und Tarifwesen (FDP) (Drucksache V/2815) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3855) — Zweite Beratung — . . 13703 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache V/3795) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4443) — Zweite und dritte Beratung — 13703 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache Y/4288) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/4485) — Zweite und dritte Beratung — Mick (CDU/CSU) 13704 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Drucksachen V/3742, V/3802, V/3803) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4530) — Zweite und dritte Beratung — 13704 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU betr. verbesserte Familienzusammenführung aus den Ostblockstaaten (Drucksachen V/4173, V/4483) Leukert (CDU/CSU) 13705 A Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf eines Tierschutzgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksachen V/934, V/4422) Rollmann (CDU/CSU) 13705 B, 13706 C, 13707 C Büttner (SPD) . . . . . . . 13706 A, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 13706 C Dr. Rutschke (FDP) 13707 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13707 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Fette (Drucksache V/4505) — Erste Beratung — 13708 B Eintritt des Abg. Dortans in den Bundestag 13708 C Wahl des Abg. Dr. Czaja als Mitglied des Rundfunkrates des Deutschlandfunks . 13708 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 V Fragestunde (Drucksache V/4504) Fragen des Abg. Dr. Enders: Entschädigung für Personen- und Sachschäden durch Sperrmaßnahmen im Bereich der Demarkationslinie Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . . 13708 D, 13709 B, C Dr. Enders (SPD) 13709 B Dr. Kreutzmann (SPD) 13709 C Frage des Abg. Dröscher: Änderung des UnfallversicherungsNeuregelungsgesetzes Kattenstroth, Staatssekretär . . . 1-3709 D Frage des Abg. Zebisch: Förderung der stufenweisen betrieb- lichen Ausbildung . . . . . . . . 13710 A Frage des Abg. Kiep: Arbeitszeitverkürzung für Teilzeitkräfte an Fernsprechvermittlungsplätzen 13710 B Fragen des Abg. Richter: Neubau des Postamtes in Wertheim . 13710 C Fragen des Abg. Dorn: Verlegung der VEBA-Hauptverwaltung — Finanzielle Ausfälle der Stadt Bonn durch die seinerzeitige Verlegung Dr. Vogel, Staatssekretär 13710 D, 13711 A, B Jung (FDP) . . . . 13710 D, 13711 A, B Fragen des Abg. Kiep: Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern in der Entwicklungshilfe Dr. Eppler, Bundesminister . . . 13711 C, D, 13712 A, B, C, D, 13713 A, B, C Kiep (CDU/CSU) 13711 D, 13712 A, 13713 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . 13712 A, B Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . 13712 C, D Brück (Holz) (SPD) 13712 D Schwabe (SPD) 13713B, C Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Erlaß der Ausführungsbestimmungen zum Katastrophenschutzgesetz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13713 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Errichtung eines Lagers für auswanderungswillige ausländische Flüchtlinge Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 13714 B Peiter (SPD) . . . . . . . . . 13714 B Frage des Abg. Dorn: Angebliche Äußerung des Ministerialdirektors Thomsen über die Aufstokkung der Mittel für den Bevölkerungsschutz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 13714 D, 13715 A, B Jung (FDP) 13715 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 13715 B Frage des Abg. Sanger: Errichtung einer gemeinsamen Altersversorgung aller Journalisten Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13715 C, D Sänger (SPD) . . . . . . . 13715 D Fragen der Abg. Rommerskirchen, Dr. Czaja, Dr. Wuermeling und Dr. Marx (Kaiserlautern) : Entschädigungsverfahren Nationalgeschädigter in Fällen der Zwangsverschleppung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 13716 A, B, C, D, 13717 B,D, 13718A,C,D, 13719 A,B,D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 13716 B, 13718 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 13716 C, 13717 C, D, 13718D, 13719B, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 13719 A Fragen der Abg. Dr. Müller (München) und Stücklen: Steuerbelastung der Sportvereine Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 13720 A, B, C, D Dr. Müller (München) (SPD) . 13720 A, B, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 13720 D Unterbrechung der Sitzung . . . . . . 13721 A Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) . . . 13721 A, C, D • Scheel, Vizepräsident . . . . 13721 B, D Frehsee (SPD) 13721 C VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache V/4498) 13722 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Architektengesetz (Drucksache V/4499) Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 13722 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 13722 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Beurkundungsgesetz (Drucksache V/4500) Dr. Reischl (SPD) . . . . . . .13723 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (Drucksache V/4501) Dr. Reischl (SPD) 13723 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 13724 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache V/2470) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/ 4515) — Zweite und dritte Beratung — Benda, Bundesminister . 13725 B, 13726 C Frau Dr. . Diemer-Nicolaus (FDP) . 13726 B Frehsee (SPD) . . . . . . . . 13727 A Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2425, V/3965, V/4445) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/4514, zu V/4514 — Zweite und dritte Beratung — Rasner (CDU/CSU) . . 13729 B, 13730 C, 13731 A, B Mischnick (FDP) 13729 B Hirsch (SPD) . . . . . . . . 13729 C Genscher (FDP) 13731 B Frehsee (SPD) . . . . . . . . 13731 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf einer Geschäftsordnung — für den Gemeinsamen Ausschuß (Fraktionen der CDU/CSU, SPD) (Drucksachen V/4349, V/4509) Dorn (FDP) 13731 D Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 13733 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 13734 B Genscher (FDP) 13735 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf einer Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes (Fraktionen der CDU/ CSU, SPD) (Drucksachen V/4348, V/4510) 13735 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Sportförderung (Drucksachen V/3729, V/3954, V/4079, V/4543) . 13736 A Schriftlicher Bericht des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen V/ 1468, V/4527) Moersch (FDP) . . . . 13736 B, 13 753 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 13737 C, 13741 A, B, 13748 D, 13749 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 13740 D, 13741 A, B, 13749 D Kern (SPD) 13748 B, 13749 A, C, 13760 C Stücklen (CDU/CSU) 13757 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 13758 B Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 13761 A Wienand (SPD) 13762 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 13768 A Damm (CDU/CSU) 13770 D Rasner (CDU/CSU) 13771 D Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 13e2 A Bericht der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film sowie der Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/2120, zu V/2120) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Vorlage des Bundeskanzlers betr. Vorläufiger Bericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Pressekommission) mit den Empfehlungen für Soforthilfemaßnahmen sowie der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der Pressekommission, über die Vorlage des Bundeskanzlers betr. Schlußbericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Pressekommission) und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 VII über die Stellungnahme der Bundesregierung zum Schlußbericht der Pressekommission (Drucksachen V/2403, V/3122, V/3856, V/4344) Raffert (SPD) . . . . . . . . . 13e2 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 13773 D Moersch (FDP) 13775 B Sänger (SPD) . . . . . . . . 13e6 A von Eckardt (CDU/CSU) 13776 D Spitzmüller (FDP) 13778 A Nächste Sitzung 13779 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13781 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 736 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (Drucksachen V/2849, V/4458) 13781 D Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 740 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen V/2470, V/4515) . . . . . . .13782 A Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 739 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/4514) . . . . . . . . . . 13782 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 734 zur Beratung des Entwurfs einer Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (Drucksachen V/4349, V/4509) . . . . . 13782 B Anlage 6 Entschließungsantrag Umdruck 737 zur Beratung des Berichts der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film sowie der Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/2120, zu V/2120) 13782 C Anlage 7 Änderungsantrag Umdruck 735 zum Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/4344) über den vorläufigen Bericht der Pressekommission mit den Empfehlungen für Soforthilfemaßnahmen sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der Pressekommission, über den Schlußbericht der Pressekommission und über .die Stellungnahme der Bundesregierung zum Schlußbericht der Pressekommission (Drucksachen V/2403, V/3122, V/3856) 13782 D Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abg. Härzschel zu Punkt 2 der Tagesordnung . . 13783 A Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abg. Leukert zu Punkt 61 der Tagesordnung . . . . 13783 D Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abg. Ahrens ('Salzgitter) zu Punkt 61 der Tagesordnung 13784 D Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) zu Punkt 44 der Tagesordnung 13785 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Graaff betr. Mehrwertsteuersatz der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen — Höhe der Kraftfahrzeugsteuer und der Mineralölsteuer 13785 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Hirsch betr. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes bei vorzeitiger Pensionierung 13786 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13673 246. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 241. Sitzung, Seite 13455 A, Zeilen 24 und 25 statt „Staatsraum": „Sprachraum" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 5. 7. Dr. Aigner* 5. 7. Frau Albertz 4. 7. Dr. Apel* 5. 7. Arendt (Wattenscheid) * 5. 7. Dr. Arnold 5. 7. Dr. Artzinger* 5. 7. Bading* 5. 7. Bazille 5. 7. Behrendt* 5. 7. Bergmann* 5. 7. Dr. Brenck 15. 7. Dr. Burgbacher* 5. 7. Corterier* 5. 7. Deringer * 5. 7. Dichgans* 5. 7. Dr. Dittrich * 5. 7. Dröscher* 5. 7. Frau Dr. Elsner* 5. 7. Faller* 5. 7. Fellermaier* 5. 7. Dr. Furler* 5. 7. Gerlach* 5. 7. D. Dr. Gerstenmaier 5. 7. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Hahn (Bielefeld) * 5. 7. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Frau Herklotz** 3. 7. Illerhaus* 5. 7. Dr. Ils 4. 7. Iven 5. 7. Jahn (Marburg) 4. 7. Frau Kleinert 4. 7. Klinker* 5. 7. Dr. Kraske 2. 7. Kriedemann* 5. 7. Kulawig* 5. 7. Kunze 15. 7. Lautenschlager* 5. 7. Lemmer 5. 7. Lenz (Brühl) * 5. 7. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr * 5. 7. Lotze 15. 7. Lücker (München) * 5. 7. Mauk* 5. 7, Memmel* 5. 7. Metzger* 5. 7. Michels 2. 7. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 5. 7. Dr. Müthling 5. 7. Nellen 15. 7. Frau Pitz-Savelsberg** 3. 7. Richarts* 5. 7. Riedel (Frankfurt) * 5. 7. Rock 5. 7. Schmidt (Kempten) 2. 7. Dr. Schmidt (Offenbach) ** 3. 7. Springorum * 5. 7. Dr. Starke (Franken) * 5. 7. Dr. Stecker 5. 7. Steinhoff 15. 7. Frau Wessel 15. 7. Dr. Wilhelmi 5. 7. Anlage 2 Umdruck 736 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - Drucksachen V/2849, V/4458 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag geht bei der Beschlußfassung davon aus, daß die zur Entlastung des Bundesgerichtshofs vorgesehene erneute Erhöhung der Revisionssumme eine kurz befristete Übergangsmaßnahme bleibt. Eine Verlängerung dieser Maßnahme oder eine weitere Erhöhung der Revisionssumme hält er aus rechtspolitischen Gründen nicht für vertretbar. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, in der nächsten Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Revision in größerem Umfange als bisher unabhängig von der Höhe des Streitwertes zuläßt. Der Gesetzentwurf ist so rechtzeitig . vorzulegen, daß er vor dem Außerkrafttreten dieses Gesetzes am 15. September 1972 verabschiedet werden kann. Bonn, den 1. Juli 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion 13782 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969. Anlage 3 Umdruck 340 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Bayerl, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. h. c. Güde, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Reischl, Spitzmüller und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksachen V/2470, V/4515 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 29 Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „(3) Ist ein Volksbegehren nach Absatz 2 zustande gekommen, so ist in dem betreffenden Gebietsteil bis zum 31. März 1975, im Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 1970 ein Volksentscheid über die Frage durchzuführen, ob die angestrebte Änderung vorgenommen oder die bisherige Landeszugehörigkeit bestehenbleiben soll." Bonn, den 2. Juli 1969 Dr. Bayerl, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen Anlage 4 Umdruck 739 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Jacobi, Frau Dr. Schwarzhaupt, Dr. Reischl und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksache V/4514 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Ziffer 4 erhält Artikel 45 c Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Bei der Überprüfung von Beschwerden wird der Ausschuß zur Vorbereitung und in Ausübung parlamentarischer Kontrolle tätig. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Bonn, den 2. Juli 1969 Frau Jacobi und Genossen Anlage 5 Umdruck 734 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Entwurfs einer Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß — Drucksachen V/4349, V/4509 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 2 wird gestrichen. 2. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Zum Vorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses wird ein Mitglied des Deutschen Bundestages gewählt, das nicht dem Präsidium des Bundestages angehört." Bonn, den 1. Juli 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 737 Entschließungsantrag der Abgeordneten Sänger, Brück (Holz), Frau Elsner, Felder, Hirsch, Dr. Meinecke, Raffert, Seifriz, Tallert und der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film sowie der Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen V/2120, zu V/2120 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne ihrer Stellungnahme zum Schlußbericht der Pressekommission (Drucksache V/3856, Textziffer 35) in Verbindung mit den Ländern und den betroffenen Anstalten und Verbänden dahin zu wirken, daß ein „Versorgungswerk" geschaffen wird, das eine einheitliche Altersversorgung für alle Journalisten bei Zeitungen und Zeitschriften, Funk und Fernsehen sichert. Bonn, den 2. Juli 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 735 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache V/4344 — über den vorläufigen Bericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Pressekommission) mit den Empfehlungen für Soforthilfemaßnahmen, sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der Pressekommission — Drucksache V/2403 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13783 über den Schlußbericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/3122 — über die Stellungnahme der Bundesregierung zum Schlußbericht der Pressekommission — Drucksache V/3856 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Nummer 4 des Antrags des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache V/4344 — erhält folgende Fassung: „4. das Wettbewerbsrecht im Hinblick auf die Verzerrung des Wettbewerbs auf dem Markt der Kommunikationsmittel zu überprüfen;". Bonn, den 1. Juli 1969 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) zu Punkt 2 der Tagesordnung. Die Verabschiedung des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt zur finanziellen Sicherung der Rentenversicherung. Deshalb ist dieses Gesetz zu begrüßen, und ich stimme ihm grundsätzlich zu, muß allerdings bei zwei Punkten Vorbehalte machen. Hauptzielsetzung dieses Gesetzes war, die ungleiche finanzielle Entwicklung in der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung zu stoppen, die Liquidität auf Dauer zu sichern und eine Vermögenspolitik einzuleiten, die innerhalb der Rentenversicherung der Arbeiter und zwischen den beiden Zweigen einen gerechten Finanzausgleich schafft. Leider ist dieses Ziel nicht ganz erreicht worden, deshalb möchte ich dazu folgendes bemerken. Vor kurzem wurde die arbeitsrechtliche Gleichstellung der Arbeiter mit den Angestellten in der Krankenversicherung beschlossen und damit zum Ausdruck gebracht, daß in unserer veränderten Gesellschaft eine ungleiche Behandlung der beiden Gruppen nicht mehr gerechtfertigt ist. Diese Einsicht sollte auch für die Rentenversicherung gelten. Bei der Rücklagenbildung und der Rehabilitation ist jedoch dieser Grundsatz nicht befolgt worden. Die leidenschaftliche Diskussion in der Öffentlichkeit über den Umfang und die Modalitäten des finanziellen Ausgleichs, dazu einseitige Stellungnahmen, haben die Gleichstellung erschwert. Dabei entstand wiederholt bei Beratungen im Ausschuß und in der öffentlichen Diskussion der Eindruck, als hätte es ein gewisses Versagen der Selbstverwaltung in der Arbeiterrentenversicherung gegeben. Dem muß entschieden widersprochen werden. Es gibt weder ein Verdienst der Angestelltenversicherung auf der einen Seite noch ein Verschulden der Arbeiterrentenversicherung auf der anderen Seite an der unterschiedlichen finanziellen Entwicklung, sondern die strukturellen Verschiebungen von den Arbeitern zu den Angestellten sowie der Altersaufbau der Bevölkerung haben zu dieser Situation geführt. Deshalb kann diese Entwicklung nicht der Selbstverwaltung angelastet werden; sie darf auch in der Zukunft nicht angetastet oder ausgehöhlt werden. Die Rentenreform von 1957 hat gleiche Beiträge und gleiche Leistungen für die Versicherten gebracht. Gleiche Beiträge und gleiche Leistungen fodern nach meiner Meinung aber auch die gleiche finanzielle Ausstattung, d. h. auch die Rücklagendecke sollte eine Länge haben. Leider ist dies in diesem Gesetz nicht ganz verwirklicht worden. Wir sind nicht einmal dem gefolgt, worauf sich der Verband der Rentenversicherungsträger untereinander geeinigt hatte. Bedenklich ist weiterhin, wenn in § 1390 a Abs. 3 eine Regelung getroffen wird, die der Arbeiterrentenversicherung einseitig gewisse Beschränkungen auferlegt. Gerade der Bereich der Rehabilitation, der bei der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes besonders stark herausgestellt wurde, darf nicht vernachlässigt werden. Hier muß eine Regelung gefunden werden, die auch bei finanziell schwachen Anstalten die Rehabilitation voll zum Tragen bringt. Es wäre bedenklich, wenn an dieser Stelle die Gleichheit verlassen würde; denn gerade in der Arbeiterrentenversicherung ist die Rehabilitation von besonderer Bedeutung. Die Solidargemeinschaft beider Gruppen wird erst dann voll zum Ausdruck kommen, wenn in allen Bereichen gleiche Voraussetzungen geschaffen sind. Es muß deshalb im Sinne der Entschließung angestrebt werden, vorhandene Ungleichheiten und Unzulänglichkeiten zu beseitigen. Zu begrüßen ist noch, daß durch die langfristige Vorausschau bis 1985 die finanzielle Sicherung der dynamischen Rente gegeben ist. Damit sollte aber auch die Diskussion über die bruttolohnbezogene dynamische Rente beendet sein, um den Rentnern die Gewißheit zu geben, daß ihre Rente für die Zukunft gesichert ist. Dieses Gesetz wird dann auch zur Beruhigung der Rentner beitragen und den Gedanken der sozialen Sicherheit festigen. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Leukert (CDU/CSU) zu Punkt 61 der Tagesordnung Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt und befürwortet die Verabschiedung des in der Sache und in den 13784 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 Formulierungen wesentlich verbesserten Antrages. Bereits in der ersten Lesung haben wir zum Ausdruck gebracht, daß es sich dabei um schrittweise Durchsetzung der Menschenrechte handelt. Wir bestehen auf entschiedener Vertretung des Freizügigkeitsrechtes, insbesondere für deutsche Staatsangehörige, durch unsere Behörden und alle politischen Instanzen. Sie sind zur energischen Vertretung dieser internationalen Rechtsnorm durch das Grundgesetz, aber auch durch das Vertragsrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention gehalten. Soweit es um unsere Staatsangehörigen geht, muß dieses Prinzip auch gegenüber Drittstaaten, die die, Konvention nicht unterzeichnet haben, vertreten werden; insbesondere gilt das für unsere unter fremder Verwaltung stehenden Gebiete. Von diesem Prinzip ist auszugehen; seine Formulierung ist bei jeweiligen Verhandlungen den Gegebenheiten anzupassen und am Ziel der schrittweisen Verwirklichung dieses Prinzips zu messen. Wir waren von Anfang an dagegen, daß die Bemühungen etwa auf die Familienzusammenführung im engsten Kreise beschränkt werden. Unser Fraktionsvorsitzender hat darüber hinaus in der Debatte zum Bericht zur Lage der Nation am 17. Juni mit großer Deutlichkeit unsere Verpflichtung unterstrichen, ständig dafür einzutreten — in Verhandlungen, in Gesprächen und bei wirtschaftlichen Abmachungen —, daß die Menschenrechte zur Situation der einen Million deutscher Staatsangehöriger jenseits von Oder und Neiße verbessert und schrittweise wiederhergestellt werden. Wir begrüßen es, daß dies und das Eintreten für die Menschenrechte Eingang in den Beschlußantrag gefunden hat. Insbesondere in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten ist es unser primäres Ziel, für unsere Staats-und Volkszugehörigen eine Situation zu erreichen, die es ihnen ermöglicht, in den angestammten Wohnsitzen sich wieder daheim zu fühlen. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Wer aber den Druck dort nicht auszuhalten vermag, dem muß volle Freizügigkeit gewährleistet werden. Nach dem Sachverständigenausschuß des Europarates, der aus führenden Juristen aller Mitglieder des Europarates zusammengesetzt war, zählt das Freizügigkeitsrecht zu den Normen des allgemeinen Völkerrechts. Der weitaus größte Teil der Aussiedler kam in den vergangenen Jahren aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebieten und gehört nicht in den Kreis der engsten Familienzusammenführung nach dem Wiener Rotkreuz-Abkommen, sondern kam auf Grund dieses Prinzips der Freizügigkeit nach hier. Wir begrüßen és, daß in Zukunft die Aufnahme der Aussiedler und Familienzusammengeführten hier und die sozialen Hilfen für sie in ihren angestammten Wohnsitzen noch besser koordiniert werden sollen. Insbesondere erscheint es uns notwendig, daß die Ausstellung der Personaldokumente, des Personalausweises und die Einbürgerungsfragen bei diesen Personen rascher und besser als bisher erledigt werden. Eine ständige Sorge ist auch die gesellschaftliche Integration der Aussiedler, insbesondere der Jugend. Die Kriegsopferteilversorgung und die Rentenhilfe bedürfen einer wesentlichen Verbesserung. Die versprochene Darstellung der menschenrechtlichen Situation der Deutschen in den nach § 1 des Bundesvertriebenengesetzes umrissenen Gebieten ist überfällig. Der vor Jahren abgegebene Bericht muß auf den neuesten Stand gebracht werden. Wir hoffen, daß nach dem Beschluß des Bundestages die neue Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode den gewünschten Beirat bildet. Die Annahme dieses Antrages soll die bisherigen Bemühungen unterstreichen und ihre intensivere Fortsetzung veranlassen. Wir brauchen uns dessen nicht zu schämen, daß wir uns bei der Vertretung unserer lebenswichtigen Interessen vor allem auf die Menschenrechte stützen. Wir verlangen nicht, daß dies bei den Verhandlungen in jedem Zeitpunkt und in jeder Lage überdeutlich betont wird. Aber Prinzip und Leitlinie muß es bleiben. Wenn unsere politischen Bemühungen in heikelsten Fragen unserer Nachkriegspolitik von diesem Prinzip geleitet sind, stehen sie auf einem guten Fundament. Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Ahrens (Salzgitter) (SPD — Gast —) zu Punkt 61 der Tagesordnung Der Sinn des Antrages besteht vorwiegend darin, die Situation der Deutschen in den Vertreibungsgebieten und im osteuropäischen Raum stärker, als das bisher geschehen ist, wieder in das Bewußtsein der Gegenwart zu rufen. Nach den Angaben karitativer Verbände leben etwa 3,7 Millionen Deutsche in den genannten Gebieten. Davon würden etwa 40 v. H. sofort in die Bundesrepublik übersiedeln, wenn ihnen die Möglichkeit dazu gegeben würde. Die Situation der jenseits der Demarkationslinie verbliebenen Deutschen wird wie folgt geschildert. In den meisten Ostblockstaaten besteht keine Möglichkeit, an der deutschen Kultur und der deutschen Sprache festzuhalten. In einer häufig fremd gewordenen Umgebung, besonders aber im Alter, droht geistige und menschliche Isolierung. Im Gegensatz zu der bei uns selbstverständlichen Sozialgesetzgebung fehlt drüben die materielle Existenzgrundlage im Alter und während einer Krankheit. Immer nachdrücklicher entwickelt sich ein völliger Abbruch aller persönlichen und kulturellen Beziehungen zwischen den dort lebenden Deutschen und den Freunden und Anbehörigen im Bundesgebiet. Diese Umstände und die als aussichtslos angesehenen Verhältnisse werden von zahlreichen Deutschen als so zwingend empfunden, daß auch erheb- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13785 liche Nachteile, z. B. der Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung, in Kauf genommen werden. Es liegt nahe, sich bei der Regelung der angesprochenen Verhältnisse auf die Konvention der Menschenrechte zu beziehen. Doch wurden diese von den Ostblockstaaten nicht anerkannt. Wir können deshalb nicht erwarten, daß auf einer fundierten Rechtsgrundlage Verhandlungen möglich sind, da die Menschenrechtskonvention nicht in das innerstaatliche Recht der in Frage kommenden Staaten eingegangen ist. Es kann sich also nur darum handeln, den guten Willen der östlichen Verhandlungspartner zu erreichen. Das setzt aber Beiderseitigkeit voraus. Den Willen zur Verständigung! Daher ist die Herbeiführung von Verständigungsmöglichkeiten zur Lösung des Problems der eigentliche Grundtenor dieses Antrages. Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CD- CDU/ CSU) zu Punkt 44 der Tagesordnung Die CDU/CSU-Fraktion ist der Auffassung, daß die gefundene Regelung eine abschließende Lösung des Problems durchgeführter Volksbegehren ermöglicht. Die Fraktion verkennt nicht theoretisch begründbare Mängel der vorgeschlagenen Grundgesetzänderung. Sie weiß, daß das schwierige Problem Regelungen absolut perfekter und vollkommener Art nicht zuläßt. Die seit über einem Jahrzehnt ungelöste Frage der Volksentscheide und des sich daran möglicherweise anschließenden Gesetzgebungsverfahrens muß aber entschieden werden. Erfolgreich durchgeführte Volksbegehren können nicht weiterhin so behandelt werden, als hätten sie nicht stattgefunden. Die CDU/CSU-Fraktion hofft, daß in allen Gebieten, in denen ein Volksentscheid herbeigeführt werden muß, und zwar kurzfristig im Gebietsteil Baden des Bundeslandes Baden-Württemberg, eine Befriedung der Bevölkerung eintritt. Es wird durch die jetzt gefundene Fassung die Majorisierung der Bevölkerung kleinerer Gebietsteile durch die Bevölkerung nicht unmittelbar betroffener anderer Gebiete verhindert und die im Konfliktsfall letzte Entscheidung einer qualifizierten Mehrheit des Bundestages zugewiesen. Die Abwicklung der Probleme, die auf Grund der Volksbegehren vorhanden sind, ist Voraussetzung für die weiterhin anstehende Lösung der Neugliederung des Bundesgebietes. Nachdem sich in der jetzt vorliegenden Fassung ein Kompromiß zwischen den beiden Fraktionen der Regierungskoalition gebildet hat und die Grundauffassungen beider Fraktionen in relativer Harmonie miteinander verbunden sind, wäre die Verabschiedung ein weiterer Beweis für die erfolgreiche Gestaltungskraft der Großen Koalition. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 27. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Graaff (Drucksache V/4430 Fragen 47, 48 und 49) : Ist die Mitteilung des Verbandes Öffentlicher Verkehrsbetriebe zutreffend, daß die kommunalen Nahverkehrsunternehmen infolge der Einführung der Mehrwertsteuer mit 80 Millionen DM jährlich mehr belastet sind als vorher? Wann wird die seit 1964 laufende Überprüfung der Höhe der Kraftfahrzeug- und der Mineralölsteuer des öffentlichen Personennahverkehrs voraussichtlich zu einem Ergebnis führen? Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung zuständig für die Entschädigung der Personennahverkehrsunternehmen in bezug auf ihre gemeinwirtschaftlichen Leistungen? Der öffentliche Nahverkehr, insbesondere die Personenbeförderung durch kommunale Verkehrsunternehmen, unterliegt dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 v. H. Durch die Einführung der Mehrwertsteuer sind die bislang beförderungssteuerfreien Personenbeförderungen im Orts- und Nachbarortslinienverkehr in gewissem Umfang stärker als bisher belastet. Genaue Unterlagen über die Mehrbelastung liegen nicht vor. Auch die vom Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe genannte Zahl von 80 Millionen DM beruht auf Schätzungen und dürfte eher als Obergrenze der gegenwärtigen steuerlichen Mehrbelastung anzusehen sein, die wesentlich durch Investitionssteuer zustande kommt, die aber in Zukunft wegfällt. Die gesetzgebenden Körperschaften waren bei der Beratung des Mehrwertsteuergesetzes der Auffassung, daß es den Verkehsunternehmen möglich sei, diesen Betrag tarifmäßig so unterzubringen, daß für den Fahrgast keine fühlbare Belastung entstehe. Es besteht keine Veranlassung, von dieser Auffassung abzuweichen, zumal sich die Investitionssteuer von Jahr zu Jahr verringert, ab 1973 ganz fortfällt, und sich dementsprechend auch die Mehrbelastung der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe mindert. In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinweisen, daß man die durch die Mehrwertsteuer eingetretene Mehrbelastung an anderen Kostengrößen des öffentlichen Personennahverkehrs messen sollte, um zu vermeiden, daß die Auswirkungen der Mehrwertsteuer überschätzt werden. So hat beispielsweise die letzte Lohn- und Gehaltserhöhung zum 1. Januar 1969, die strukturelle Verbesserungen und eine Arbeitszeitverkürzung einschließt, zu einem Mehraufwand von jährlich rd. 200 Millionen DM für die Nahverkehrsunternehmen geführt. Ergänzend möchte ich auf folgendes aufmerksam machen: Eine Freistellung des öffentlichen Nahverkehrs hätte den Verlust des Vorsteuerabzugsrechts zur Folge. Da nach den vorhandenen Unterlagen bei den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen die mit 11 v. H. steuerpflichtigen Vorumsätze mindestens 40 v. H. des steuerpflichtigen Umsatzes ausmachen, beträgt die Vorsteuer mindestens 4,4 v. H. des Umsatzes. Eine Steuerbefreiung würde also im Ergebnis 13786 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 nur zu einer geringen Entlastung des Nahverkehrs führen. Gegen eine weitere Herabsetzung des Steuersatzes spricht — neben den grundsätzlichen Bedenken gegen die Einführung eines dritten Steuersatzes — die Mehrwertsteuerrichtlinie der EWG. Danach ist ein ermäßigter Steuersatz so festzusetzen, daß es normalerweise möglich ist, von dem Mehrwertsteuerbetrag, der sich bei Anwendung dieses Satzes ergibt, die gesamte abziehbare Mehrwertsteuer abzuziehen. Die Steuerermäßigung darf also nicht zu einer laufenden Erstattung von Vorsteuerbeträgen führen. Bei der Höhe der Vorsteuern der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen würde das aber der Fall sein, wenn der derzeitige Steuersatz von 5,5 v. H. wesentlich herabgesetzt würde. Zur Überprüfung der Höhe von Kraftfahrzeugsteuer und Mineralölsteuer habe ich zuletzt in der Fragestunde des Bundestages am 19. Juni 1969 auf Anfrage des Herrn Kollegen Franke Stellung genommen. Ich darf meine Ausführungen hier kurz wiederholen. Eine vollständige Befreiung der überwiegend im Linienverkehr verwendeten Kraftomnibusse von der Kraftfahrzeugsteuer ist durch das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 20. Dezember 1968 (BGBl. I S. 1393) erfolgt. Die Frage, ob überhaupt oder gegebenenfalls in welchem Umfang den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs Erleichterungen bei der Mineralölsteuer gewährt werden können, wird zur Zeit in der Bundesregierung beraten. Eine Antwort in der Sache kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden. Meines Erachtens sollten die steuerlichen Fragen nicht ausschließlich im Vordergrund stehen. Ich darf Sie darum auf folgendes hinweisen: Der Bericht der Sachverständigenkommission zur Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vom 29. Oktober 1964 (Bundestags-Drucksache IV/2661) zeigte im wesentlichen zwei Wege zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, nämlich 1. die Gewährung von Zuschüssen zur Infrastruktur und 2. die Gewährung von Betriebszuschüssen für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition konnten durch die Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pfennig die für Strukturmaßnahmen erforderlichen Mittel beschafft werden. Den Gemeinden wurden auf diese Weise umfangreiche Hilfen zuteil. Für den Nahverkehr in den Gemeinden wurden beziehungsweise werden zur Verfügung gestellt: 1967: 661 Millionen DM 1968: 806 Millionen DM 1969: 860 Millionen DM (geschätzt) 1970: 910 Millionen DM (geschätzt) 1971: 970 Millionen DM (geschätzt) 1972: 1 020 Millionen DM (geschätzt) Am Beispiel der Stadt Hannover darf ich Ihnen aufzeigen, welche Bedeutung diese Bundeszuschüsse für eine derartige Großstadt haben können. Aus den vorgenannten Mitteln sind bisher für Hannover Zuschüsse zum Straßenbau in Höhe von 26,4 Millionen DM und zum Bau von U-Bahn, Stadtbahn und Deisterbahn insgesamt 138,4 Millionen DM vorgesehen, das sind 50 v. H. der Investitionen ohne Planungs- und Verwaltungskosten. Zu den Betriebszuschüssen bemerke ich, daß der Bund innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches die Belastungen in Gestalt der außerordentlich hohen Defizite der Deutschen Bundesbahn im Personennahverkehr trägt. Das sind zur Zeit rd. 1 Mrd. DM jährlich, davon 350 Millionen DM aus dem Berufsverkehr. Der Bund hat bisher sogar auch die Kostendeckung im Schülerverkehr der Deutschen Bundesbahn mit jährlich rd. 220 Millionen DM getragen, obwohl Schulangelegenheiten Sache der Länder sind. Soweit den Personennahverkehrsunternehmen nicht durch gesetzliche Regelungen, zum Beispiel in der Form von Steuervergünstigungen, ein Ausgleich für ihre gemeinwirtschaftlichen Leistungen gewährt wird, richtet sich die Zuständigkeit für anderweitige Ausgleichsleistungen nach Art. 30 GG. Danach ist die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt. Im Grundgesetz ist kein Anhaltspunkt zu finden, aus dem sich eine Zuständigkeit des Bundes herleiten ließe. Demnach sind für evtl. Ausgleichsleistungen die Länder zuständig, in deren Aufgabenbereich die Nahverkehrsunternehmen ja auch im übrigen gehören. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 2. Juli 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hirsch (Drucksache V/4504 Frage 24) : Ist die Bundesregierung bereit, für Beamte, die infolge nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen nachweisbar Schaden an Körper und Gesundheit im Sinne des § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes erlitten haben und als Folge davon vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig geworden und deshalb in den Ruhestand getreten sind bzw. künftig in den Ruhestand treten, im Entwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes eine den §§ 181 a und 181 b des Bundesbeamtengesetzes entsprechende Regelung aufzunehmen und bis zum Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes die §§ 181 a und 181 b des Bundesbeamtengesetzes entsprechend anzuwenden? Geschädigte Beamte, die infolge einer nationalsozialistischen Verfolgungs- oder Unterdrückungsmaßnahme dienstunfähig geworden sind, erhalten nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) ein Ruhegehalt, wie wenn sie bis zur Erreichung der Altersgrenze im Dienst verblieben wären. Diese Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1969 13787 Regelung stellt einen allgemeinen Rechtsgedanken dar und gilt auch in den Fällen, in denen ein Beamter nach Wiederanstellung im öffentlichen Dienst infolge der früher erlittenen nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahme vorzeitig dienstunfähig wird. Darüber hinaus wird wegen eines verfolgungsbedingten Gesundheitsschadens Entschädigung nach §§ 28-42 des Bundesentschädigungsgesetzes gewährt. Diese besteht u. a. in Heilverfahren, Rente und Kapitalentschädigung. Eines Ausgleichs entsprechend den Vorschriften der §§ 181 a, 181 b des Bundesbeamtengesetzes, die die Folgen eines kriegsbedingten Unfalls regeln, bedarf es daher nach Auffassung der Bundesregierung für die hier angesprochenen Personen nicht mehr.
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    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Vorlage des Ausschusses ist auf den ersten Blick eine Sammlung unverbundener komplizierter technischer Paragraphen. Doch dieser erste Eindruck trügt. Dieses scheinbar rein technische Gesetz hat z. B. für die bruttolohnbezogene Rente eine große Bedeutung.
    Erstens. Die Regierungsvorlage vom September 1966 war notwendig geworden, weil der erste Zehn-j ahresdeckungsabschnitt in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 1966 zu Ende ging und die Beiträge kraft Gesetzes neu festgesetzt werden mußten.
    Die damalige Bundesregierung schlug dem Parlament u. a. vor: Übergang zum reinen Umlageverfahren, kein weiteres Anwachsen der Rücklage, Festsetzung der Beiträge für einen Vierjahresabschnitt und damit verbunden eine Erhöhung der Beiträge vom Jahre 1968 an auf 15 % und vom Jahre 1970 an auf 16 %. Das Finanzänderungsgesetz 1967 hat dann die Beitragssätze vorab geregelt und erhöht, nämlich von 1969 an auf 16 % und vom 1. Januar 1970 an auf 17 %.
    Bei den eingehenden Ausschußberatungen —36 Sitzungen — stellten wir fest, daß die finanzielle Begründung der ursprünglichen Regierungsvorlage keine ausreichende Basis für die jetzt notwendigen Entscheidungen bot. Deshalb mußten wir die Bundesregierung um eine Fülle neuer und eingehender Berechnungen bitten. Wir wollten zuerst genau wissen, wie der Rentenberg aussieht: Ist er eine Steilwand? Ist er ein Kegelberg? Wann ist der Gipfel erreicht, und wo stehen wir? •
    Nach den angeforderten Zahlen, die Sie, meine Damen und Herren, aus Anlage 2 des Berichts entnehmen können, gewann der Ausschuß die neue Erkenntnis, daß der Rentenberg — wenn ich plastisch sprechen darf — eigentlich gar kein Berg, sondern ein Hochplateau ist, das erst allmählich abfällt.
    Auf Grund dieser Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums über den Rentenberg kam der Ausschuß zu der Überzeugung, daß es notwendig ist, die Finanzierung nicht nur, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, für vier Jahre, sondern über den Rentenberg hinaus, d. h. bis zum Jahre 1985, fortzuführen.
    Die Rentenfinanzierung und damit die dynamische Rente — das war, so darf ich wohl feststellen, die gemeinsame Auffassung des Ausschusses — kommt erst dann aus der kritischen Situation heraus, wenn eine langfristige Finanzlösung vorausschauend bis zum Jahre 1985 vorgelegt wird; und das war die erste wichtige politische Entscheidung des Ausschusses.
    Zweitens. Auf Grund dieser Entscheidung hat der Ausschuß dann von der Bundesregierung Vorausschätzungen der Einnahmen, der Ausgaben, des Vermögens — getrennt nach Arbeiter- und Angestelltenversicherung — bis zum Jahre 1985 erstellen lassen.
    Aus dem vorgelegten Zahlenmaterial ergab sich, daß die beiden Rentenversicherungen, für Arbeiter und für Angestellte, einer völlig unterschiedlichen Entwicklung entgegentreiben. Begründet in der sich rasch wandelnden Wirtschaftsstruktur entstehen für die Arbeiterrentenversicherung die größten finanziellen Schwierigkeiten, dagegen ständig wachsende Überschüsse in der Rentenversicherung der Angestellten. In den Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetzen von 1957, also in der Rentenreform, hat der



    Dr. Schellenberg
    Gesetzgeber für die Arbeiter- und Angestelltenversicherung den Grundsatz gleicher Beiträge und gleicher Leistung verwirklicht. Niemand im Ausschuß dachte im Ernst daran, diesen Grundsatz aufzuheben. Das war eine weitere bedeutsame politische Willenserklärung.
    Da die Regierungsvorlage von 1966 das Ausmaß dieser unterschiedlichen Entwicklung zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung nicht vorausgesehen und deshalb auch keine entsprechende Vorsorge im Hinblick auf diese unterschiedliche Entwicklung getroffen hatte, mußte der Ausschuß zusammen mit der Bundesregierung eine Lösung für dieses sehr schwierige Problem finden.
    Drittens. Der Ausschuß hat sich zunächst von der Bundesregierung einen genauen Überblick über die derzeitige Vermögenslage der einzelnen Träger der Rentenversicherung vorlegen lassen. Sie finden diese Übersicht in Anlage 3 des Schriftlichen Berichts. Aus dem Material sahen wir, daß der Unterschied zwischen den „reichen" und „armen" Anstalten innerhalb der Arbeiterrentenversicherung genauso groß, wenn nicht sogar noch größer ist als zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter insgesamt und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
    Die logische Konsequenz mußte für den Ausschuß zunächst ein gemeinsamer Ausgleich innerhalb der Rentenversicherung der Arbeiter sein. Die finanztechnisch einfachste Lösung für einen solchen Finanzausgleich innerhalb der Arbeiterrentenversicherung wäre die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeiter, eine Konzeption, zu der sich für seine Person auch der Herr Bundesarbeitsminister bekannt hat. Obwohl der Ausschuß eine solche Anstalt stets als eine dezentralisierte Einrichtung mit lediglich zentraler Finanzsteuerung erörtert hatte, zeigte sich, daß hierüber schwierige Verhandlungen mit den Ländern erforderlich sind, die noch dazu kurz nach der Finanzreform nicht mehr zu einem sinnvollen Abschluß gebracht werden konnten.
    Der Ausschuß schlägt deshalb dem Plenum eine kompliziertere Regelung vor. Zunächst soll das Vermögen innerhalb der Rentenversicherung der Arbeiter gleichmäßig verteilt werden. Das wird dadurch geschehen, daß die „reichen" Anstalten den „armen" Anstalten beim Ausgleich ihrer Defizite helfen. Darüber hinaus hat der Ausschuß die bisherige Gemeinlast in der Arbeiterrentenversicherung um das Heilverfahren und die Verwaltungskosten erweitert.
    Viertens. Der Ausschuß stellte ferner fest, daß die bisherige Anlagepraxis der Rentenversicherungsträger insbesondere im Hinblick auf die notwendige gegenseitige Hilfestellung viel zu unbeweglich ist. Der Ausschuß beschloß deshalb, daß die Rentenversicherungsanstalten dafür Sorge tragen müssen, stets über liquide Mittel zu verfügen. Es muß eine Liquiditätsreserve von 11/2 Monaten vorhanden sein.
    Fünftens. Auch die umfassendste Finanzhilfe innerhalb der Rentenversicherung der Arbeiter hinsichtlich Liquidität und hinsichtlich Vermögen kann nicht verhindern, daß die gesamte Arbeiterrentenversicherung langfristig unweigerlich in rote Zahlen geraten muß, wenn kein Finanzausgleich mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geschaffen wird. Deshalb war sich der Ausschuß darüber einig, daß ein solcher Finanzausgleich zwischen beiden Zweigen der Rentenversicherung gesetzlich festzulegen ist.
    Der Ausschuß hat die Bundesregierung auch in dieser Hinsicht um entsprechende Formulierungshilfe gebeten und diese dann anschließend mit den Beteiligten erörtert. Erfreulicherweise hatten die beiden Versicherungszweige in ihren Organen, also sowohl die Vertreter der versicherten Arbeiter und Angestellten als auch der Arbeitgeber, beschlossen — ich zitiere aus dem entscheidenden Schreiben —: „Die Arbeiterrentenversicherung und die Angestelltenversicherung stimmen darin überein, daß ein Finanzausgleich zwischen beiden Versicherungszweigen durchzuführen ist."
    Der Ausschuß hat dieses Einvernehmen zwischen den Repräsentanten der beiden Versicherungszweige begrüßt und beschlossen, daß jeder Versicherungszweig dem anderen Finanzhilfe zu gewähren hat, wenn das Vermögen des einen Zweiges unter zwei Monatsausgaben absinkt und das Vermögen des anderen Zweiges mindestens vier Monatsausgaben ausmacht.
    Ein solcher Finanzausgleich zwischen den Versicherungszweigen wird nach dem Ihnen vorliegenden Zahlenmaterial — das ist die große Aufstellung am Schluß des Schriftlichen Berichts, Anlage 5; wir haben diese finanzielle Berechnung durch die Bundesregierung durchführen lassen — voraussichtlich vor 1972 praktisch nicht akut werden. Dabei wirkt sich die vom Hause nunmehr beschlossene Lohnfortzahlung für Arbeiter positiv auf die Finanzlage der Arbeiterrentenversicherung aus. Um diese Berechnungen konnte der Ausschuß die Bundesregierung aber erst bitten, nachdem die Einführung der Lohnfortzahlung politisch gesichert war. Auch das ist ein wesentlicher Grund dafür, weshalb der Ausschuß seinen Bericht erst heute vorlegen kann.
    Sechstens. Die detaillierten Vorausschätzungen, die der Ausschuß durch die Bundesregierung erstellen ließ, zeigen, daß bei einem Finanzausgleich zuerst innerhalb der Rentenversicherung der Arbeiter und später zwischen beiden Versicherungszweigen der Rentenberg mit einem Beitragssatz von 18 % ab 1. Januar 1973 finanziell bewältigt werden kann. Diese Entscheidung hat der Ausschuß getroffen, weil wir gemeinsam der Auffassung waren, wir müssen der Öffentlichkeit sagen, welchen Preis die bruttolohndynamische Rente und die Überwindung des Rentenberges kostet. Mit diesem Beitragssatz wird nach den Vorausschätzungen des Bundesarbeitsministeriums — Anlage 5 — das Vermögen beider Versicherungszweige, zusammengenommen, niemals eine Ausgabe von 100 Tagen unterschreiten. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn sich die Zahl der Angestellten viel schneller erhöhen und die Zahl der Arbeiter entsprechend vermindern sollte.
    Da wir aber ganz sichergehen wollten, hat der Ausschuß noch weitere Beschlüsse gefaßt.



    Dr. Schellenberg
    Siebentens. Wir haben im Gesetz festgelegt, daß die Vorausschätzungen bis zum Jahre 1985 jährlich auf den neuesten Stand zu bringen und von Jahr zu Jahr fortzuschreiben sind. Das soll im Sozialbericht, der ohnehin jährlich vorzulegen ist, erfolgen. Zur unbedingten Sicherung der bruttolohndynamischen Rente wird die aktualisierte fünfzehnjährige Vorausberechnung der Rentenfinanzierung in dem Gesetz, das wie heute dem Plenum vorlegen, verankert werden.
    Achtens. Als zusätzliches Sicherungselement schlägt der Ausschuß außerdem noch folgende Regelung vor: Sollten diese Berechnungen -- die Jahr für Jahr für 15 Jahre im voraus zu erstellen sind — ergeben, daß in drei aufeinanderfolgenden Jahren das Vermögen der beiden Rentenversicherungszweige zusammen eine Ausgabe von drei Monaten unterschreitet, so hat die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag zur Erhöhung der Beiträge einzubringen. Im Interesse der Versicherten, aber auch der Wirtschaft hat der Ausschuß davon abgesehen, eine höhere Rücklage als mindestens für drei Monate zu beschließen. Wir wollten nicht, daß zu den ohnehin erforderlichen Belastungen, die sich aus der Überwindung des Rentenberges ergeben, zusätzlich Beiträge entrichtet werden müssen, die nicht unbedingt erforderlich sind. Im übrigen wird — das ergibt sich auch schon jetzt aus der Vorausschau — Anfang der 80er Jahre das Gesamtvermögen der Rentenversicherung wieder steigen.
    Der Ausschuß hält es für erforderlich, daß neben der Finanzierung der bruttolohndynamischen Rente über den Rentenberg hinaus noch eine Reihe von anderen Fragen der Rentenversicherung in diesem Gesetz geregelt werden. Ich hebe drei Fragen hervor.
    Erstens. Wir haben die Bundesregierung gebeten, uns Formulierungshilfe für den Einbau eines Zwölften Rentenanpassungsgesetzes in den vorliegenden Gesetzentwurf zu gewähren. Das war ein Beschluß des Ausschusses. Es ist deshalb — das muß ich vortragen — für das Verhältnis von Parlament und Bundesregierung nicht gut, wenn die Abgeordneten lesen — ich zitiere aus „Sozialpolitische Informationen" des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 6. Juni 1969 —:
    Auf Vorschlag von Bundesarbeitsminister Katzer hat die Bundesregierung in ihrer Sitzung vom 30. Mai beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Unfallversicherung noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen.
    Der Ablauf der Dinge war folgendermaßen. Im Oktober 1968, also längst vor diesem Beschluß des Bundeskabinetts, hat der Ausschuß bei seinen Bemühungen, die Auszahlung der erhöhten Renten möglichst früh zu bewerkstelligen, festgestellt, daß die Verwaltung viele Wochen vor Beschlußfassung des Gesetzgebers aus technischen Gründen bereits die Berechnungen mit dem neuen, erst noch zu beschließenden Anpassungssatz abzüglich Rentnerkrankenversicherungsbeitrag durchführt.
    Wenn auch der Ausschuß nicht verkennt, daß dieser Eifer im Interesse der Rentner lag, so kann doch eine solche Praxis nicht hingenommen werden. Sie führt, meine Damen und Herren, beispielsweise zu folgenden Auswirkungen, die zwar wohlgemeint, aber parlamentarisch nicht angängig sind. Ich zitiere aus einem Schreiben des Herrn Bundespostministers vom 17. Oktober 1968 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Sozialpolitik:
    Wegen der weiteren Vorbereitungsarbeiten benötigt die Deutsche Bundes post bis zum 18. Oktober 1968
    — d. h. also bis zum nächsten Tag —
    eine verbindliche Zusage, ob die nach dem 11. Rentenanpassungsgesetz erhöhten Renten wie bisher für März oder einen Monat früher, für Februar, ausgezahlt werden sollen.
    Der Ausschuß hat damals im Interesse der Rentner einhellig beide Augen zugedrückt, aber gleichzeitig beschlossen, daß die Rentenanpassungsgesetze künftig vor der Sommerpause verabschiedet werden sollen. Dadurch sollen solche schwierige und parlamentarisch bedenkliche Situationen vermieden werden, die auch unerfreulich für die beteiligten Dienststellen und selbstverständlich auch für den Herrn Bundespostminister sind, der uns ebenfalls gebeten hat, für eine bessere gesetzestechnische Regelung zu sorgen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Hinzu kommt, daß für dieses Jahr, für 1969, bei korrekter Durchführung des geltenden Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahrens wegen der Bundestagswahl die sich aus der Rentenanpassung ergebenden Erhöhungen erst zusammen mit den April- oder Mairenten 1970 ausgezahlt werden könnten, wenn nicht dieses Haus eine andere gesetzliche Regelung trifft. Deshalb hat der Ausschuß beschlossen, das Zwölfte Rentenanpassungsgesetz in das Dritte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz einzubauen. Auf diese Weise werden die Rentner bereits Ende Dezember dieses Jahres zusammen mit ihren Januarrenten die über 6 % erhöhten Renten erhalten.
    Im übrigen soll die Bundesregierung nach einem Entschließungsantrag des Ausschusses bis zum 31. März 1970 den Entwurf eines Gesetzes vorlegen, das die Zeitpunkte für die Vorlage des Sozialberichtes und die Anpassungsvorschläge der Bundesregierung für die Zukunft so ändert, daß dann stets die Auszahlung der erhöhten Renten gleichzeitig mit den Januarrenten erfolgen kann.
    Zweitens. In Anlehnung an andere gesetzliche Regelungen ist der Ausschuß zu der Auffassung gekommen, daß Frauen, die sich bei der Eheschließung Beiträge haben erstatten lassen, die Möglichkeit gegeben werden soll, Beiträge nachzuentrichten. Da diese Beiträge zu dynamischen Renten führen, mußte der Ausschuß zwei Bedingungen an die Nachentrichtung knüpfen: die Versicherte muß nach der Beitragserstattung zwei Jahre, wenn auch mit Unterbrechungen, pflichtversichert gewesen sein und im



    Dr. Schellenberg
    Zeitpunkt der Beitragsnachentrichtung eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Im übrigen werden Art und Höhe der Beitragsnachentrichtung den Frauen völlig freigestellt. Das außerordentliche Echo, das diese Ausschußinitiative gefunden hat, zeigt, daß hier eine Regelung geschaffen wird, für die offensichtlich ein breites Bedürfnis besteht.
    Drittens. Der Ausschuß hat sich auf Grund eines Entschließungsantrages der Fraktion der SPD vom Juni 1967 mit dem Problem der elektronischen Datenverarbeitung in der Rentenversicherung befaßt und hierfür einen Unterausschuß unter Vorsitz des Kollegen Rohde eingesetzt. Wegen der Bedeutung, die die Datenverarbeitung für die Gewährung von Kontenauszügen über erworbene Rentenansprüche gewinnen wird, wurde der Bericht des Unterausschusses in den Schriftlichen Bericht eingearbeitet.
    Im Hinblick auf diese Arbeiten des Parlaments ist es — das muß ich auch beanstanden — ebenfalls nicht in Ordnung, wenn die Abgeordneten in der Zeitung lesen, daß ein Ministerialdirektor des Bundesarbeitsministeriums ohne Fühlungnahme mit den Mitgliedern des Ausschusses oder des Unterausschusses die Presse über die Vorhaben des Parlaments in bezug auf die automatische Datenverarbeitung unterrichtet hat.
    Nunmehr komme ich zum Schluß. Was den Dank an die Beteiligten angeht, der üblicherweise vom Ausschußvorsitzenden oder Berichterstatter ausgesprochen wird, so darf ich auch in dieser Hinsicht auf meinen Schriftlichen Bericht verweisen. Im übrigen haben alle am Gesetzentwurf Beteiligten — es waren viele Stellen und viele Mitarbeiter der verschiedenen Ministerien — nur ihre Pflicht erfüllt. Sicher haben sie das im Interesse unserer Rentner gern getan.
    Ich danke Ihnen und bitte das Plenum, der Ausschußvorlage zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht und für die mündliche Ergänzung.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Das Wort zur allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Wir treten in die Einzelberatung und Abstimmung ein. Änderungsanträge liegen nicht vor. Ich rufe Art. 1 bis 5, Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir treten dann in die
dritte Beratung
ein. Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat diesen Bundestag fast drei Jahre beschäftigt. Wesentliche Teile des Gesetzentwurfs sind auf Vorschlag der Bundesregierung, wie der Herr Berichterstatter schon ausgeführt hat, vorweg in das Finanzänderungsgesetz 1967 übernommen worden, insbesondere die Fragen der Beitragsgestaltung. Zugleich wurde die Rentenversicherung durch zusätzliche Maßnahmen finanziell konsolidiert. In diesen drei Jahren sind die Renten jährlich an die Lohn-und Gehaltsentwicklung angepaßt worden, und die jüngst verabschiedete Lohnfortzahlung für erkrankte Arbeiter wird die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung der Arbeiter erhöhen. So trifft der Gesetzentwurf — auch das ist vorhin dargelegt worden — heute auf eine veränderte Situation. Seine Bedeutung hat sich erweitert, und es haben sich neue Fragen ergeben, die in diesem Gesetz jetzt mitgeregelt werden. Lassen Sie mich einige wenige Bemerkungen dazu machen.
    Mit diesem Gesetzentwurf ist die Finanzierung der Rentenversicherung über den „Rentenberg" hinaus gesichert. Die Bundesregierung hat hierauf den allergrößten Wert gelegt, und ich habe mich persönlich nachdrücklich für dieses Ziel eingesetzt. Daher hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Abstimmungskreis durch zahlreiche Vorausberechnungen die finanzielle Situation geklärt, sie mit den hauptbeteiligten Bundesministerien, dem Bundesrechnungshof, der Deutschen Bundesbank, dem Verband der Rentenversicherungsträger und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte abgestimmt und zusammen mit dem Ausschuß für Sozialpolitik die Erfahrungen der letzten drei Jahre ausgewertet, die Folgerungen aus der Entwicklung aufgezeigt und Vorschläge zur Bewältigung der finanziellen Probleme gemacht. Als Ergebnis kann festgestellt werden:
    Erstens. Nach der Einführung der Lohnfortzahlung für kranke Arbeiter reicht nach dem heutigen Stand der Erkenntnis für die Rentenversicherung ein Beitragssatz von 18 % ab 1. Januar 1973 aus, um die Belastung der Rentenversicherung im nächsten Jahrzehnt aufzufangen.
    Zweitens. Das Gesetz wird das solidarische Eintreten von Arbeitern und Angestellten füreinander auf dem Gebiet der Rentenversicherung verwirklichen und keine Unterschiede in der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung für Arbeiter und Angestellte zulassen.
    Drittens. Das Gesetz wird zur gemeinsamen Finanzierung die Versicherungsanstalten der Arbeiterrentenversicherung finanziell noch stärker als bisher miteinander verbinden.
    Viertens. Wie schon die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung geht auch der Gesetzentwurf davon aus, daß das System der brutolohnbezogenen dynamischen Rente und damit auch der jährlichen Rentenanpassung unverändert auch in Zukunft vollzogen wird. In diesem Sinne stellt der Ge-



    Bundesminister Katzer
    setzentwurf auch die Sicherung des Versprechens dar, daß die Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten ebenso wie in den vergangenen 13 Jahren teilnehmen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Deshalb begrüße ich den Entschluß des Ausschusses für Sozialpolitik, den Beitragssatz von 18 % ab 1973 schon jetzt in das Gesetz einzufügen. Denn dadurch zeigt sich der Wille und die Kraft des Gesetzgebers, mit den Problemen, die aus dem Altersaufbau unserer Bevölkerung erwachsen, vorausplanend fertig zu werden, und wenn in den vergangenen Jahren von dieser oder jener interessierten Seite der Eindruck erweckt wurde, als sei die Finanzierung der Rentenversicherung unsicher, so kann, glaube ich, nichts besser das Vertrauen in die Zukunft unserer Rentenversicherung stärken als der Entschluß, die zur Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit notwendigen Maßnahmen bereits heute im Gesetz festzulegen.

    (Beifall in der Mitte und bei Abgeordneten der SPD.)

    Jene, die nicht müde werden, zu behaupten, gerade auf dem Felde der Sozialpolitik würde es Wahlgeschenke geben, sollen erkennen, daß es uns jetzt und in der Vergangenheit immer nur darum ging, den Alten in unserer Gesellschaft den Platz einzuräumen, der ihnen auf Grund ihrer Leistungen in einem langen Arbeitsleben gebührt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Stabilität der Rentenversicherung bei wachsenden Renten — das ist das Ziel, das die Bundesregierung bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Auge gehabt und vertreten hat. Diese vorausschauende Gesetzgebung ermöglicht es im übrigen auch der Wirtschaft, sich auf die Belastungen einzustellen, die der Altersaufbau unserer Bevölkerung als Folge der Industrialisierung und zweier Kriege mit sich bringt. Die abgestimmten Vorausschätzungen zeigen, daß der Rentenberg mit maßvollen und damit für alle Beteiligten tragbaren Beiträgen überwunden werden kann.
    Dieses Gesetz soll gleiches Rentenrecht für Angestellte und Arbeiter für die Zukunft sichern und sieht deshalb vor, daß Angestelltenversicherung und Arbeiterversicherung sich gegenseitig helfen, wenn sich die Finanzsituation beider Versicherungszweige auseinanderentwickelt. Ich begrüße es dankbar, daß sich die Angestelltenschaft dazu grundsätzlich bereit erklärt hat. Mit diesem Maß an Solidarität hat die Angestelltenschaft nicht nur Einsicht bewiesen, sie braucht auch keine weitere Belastung ihrer Versicherung zu befürchten. Auch die Angestellten können in Ruhe und Vertrauen auf die sichere Zukunft ihrer Versicherung schauen und davon überzeugt sein, daß Bundesregierung und Bundestag ihre Rechte beachten und ihre Anliegen behandeln werden.
    Die wirtschaftliche Rezession der Jahre 1966/67 hat, wie der Herr Berichterstatter vorhin schon dargelegt hat, für die Arbeiterrentenversicherung weit größere Schwankungen als für die Angestelltenversicherung mit sich gebracht. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter ist von 1966 auf 1967 um 600 000 zurückgegangen und hat sich erst im Konjunkturaufschwung wieder erhöht. Die Arbeiterrentenversicherung muß daher alle finanzielle Kraft zusammennehmen, um der Schwierigkeiten Herr zu werden. Sie liegen nicht nur in dem Wandel vom Überschuß zum Defizit, sondern auch in der Liquidität. Gerade aus diesem Grunde ist ja während der Beratung des Gesetzes im Ausschuß für Sozialpolitik die Notwendigkeit einer zentralgesteuerten Finanzierung erörtert und die Frage einer organisatorischen Lösung aufgeworfen worden, zu der ich mich auch hier nachdrücklich bekenne, weil sie, wie dargestellt wurde, die einfachere ist und weil sie, wie ebenfalls dargelegt wurde, per saldo weniger Belastungen für die Angestelltenversicherung mit sich gebracht hätte.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Aber es ist im zeitlichen Ablauf nicht mehr möglich gewesen, diese Frage zu Ende zu diskutieren. Deshalb ist es, glaube ich, richtig, wenn wir heute zuerst zu einem Abschluß kommen, der leider etwas komplizierter ist als die Lösung, die auch ich ins Auge gefaßt hatte.
    Der finanzielle Verbund innerhalb der Arbeiterrentenversicherung, den dieser Gesetzentwurf, in der Zielrichtung übereinstimmend mit den Vorschlägen der Länderarbeitsminister und der Rentenversicherungsträger, vorsieht, beinhaltet noch mehr als bisher die finanzielle Einheit der Arbeiterrentenversicherung. Für die Bundesregierung kommt es darauf an, daß die Zahlung der Renten auch in der Arbeiterrentenversicherung gewährleistet ist. Hier setzt ein System gegenseitiger Liquiditätshilfe ein, das von den Versicherungsträgern bereits in den letzten zwei Jahren praktiziert worden ist und dessen Weiterentwicklung der Ausschuß in den Gesetzentwurf aufgenommen hat.
    Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung — wie auch schon in den letzten zwei Jahren — in gemeinsamen Beratungen mit den Versicherungsträgern und der Deutschen Bundesbank um eine kapitalmarktschonende Sicherung der Liquidität der Rentenversicherung bemühen.
    Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, muß schließlich auch unter dem Gesichtspunkt gesehen werden, wie die Sozialpolitik mit der Wirtschafts- und Finanzpolitik verzahnt werden kann. Sie wissen, daß ich diese These immer wieder vertreten und praktiziert habe. Im Gesetz ist dem in dreifacher Weise Rechnung getragen worden.
    Erstens. Der Beitragssatz wird langfristig festgelegt. Damit ist eine klare und langfristig überschaubare Kalkulationsgrundlage geschaffen, und zwar sowohl für die Versicherungsträger wie für die Unternehmer als auch für die Versicherten. Die Erhöhung auf 18 °Io zum Januar 1973 bleibt ganz zweifellos im Rahmen der Belastungsgrenze, die allgemein als tragbar empfunden wird.
    Zweitens. Es ist sichergestellt, daß auch in Zeiten der höchsten Belastung die Versicherungsträger



    Bundesminister Katzer
    ständig eine Rücklage von über drei Monatsausgaben halten können. Diese Rücklage bewegt sich in einer Größenordnung von mehr als 20 Milliarden DM. Damit steht die Rentenversicherung absolut auf sicheren Füßen.
    Drittens. Im Gesetz ist erstmalig in der Rentenversicherung eine liquiditätsorientierte Anlagepolitik vorgeschrieben. Sie sorgt dafür, daß die Reserven jederzeit flüssig und damit verfügbar sind. Damit wird ein leidiges Problem aus der Welt geschafft, nämlich die Gefahr, daß die Versicherungsträger zur unpassenden Zeit den Kapitalmarkt beanspruchen müssen und hier Störungen verursachen.
    Diese drei Regelungen sorgen dafür, daß unser Rentensystem trotz aller kommenden Belastungen auf den Rentenberg jederzeit mit der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Entwicklung in Einklang steht. Entgegen der beliebten Behauptung vieler Kritiker wird die deutsche Rentenversicherung in Zukunft kein Störungselement in der wirtschaftlichen Entwicklung sein.
    Entsprechend .den Vorarbeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung legt dieses Gesetz eine weitere Grundlage für die Einführung der automatischen Datenverarbeitung. Der Herr Berichterstatter hat vorhin zwei Punkte genannt, die ihm nicht gefallen. Nun, Herr Berichterstatter — oder in dem Falle nicht Herr Berichterstatter, sondern Herr Kollege Schellenberg —, auch für den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist es nicht ganz angenehm, wenn er mühsam Zahlen erarbeitet und abgestimmt hat und diese Zahlen dem Ausschußvorsitzenden zuleitet und wenn dieser dann in einer Pressekonferenz die Zahlen der Öffentlichkeit bekanntgibt. Er hätte das ganz gern selbst getan. Aber, meine Damen und Herren, ich bin da gar nicht so kleinlich. Ich erlebe das in den letzten Wochen bei jedem Sozialgesetz unentwegt: Jeder war der erste, jeder war der beste. — Mich stört das alles gar nicht; Hauptsache, wir verabschieden diese Gesetze, und Hauptsache, wir erreichen das damit verfolgte Ziel.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren! Wir wollen im Rahmen der Datenverarbeitung so bald wie möglich, am besten durch eine einmalige Aktion, allen Versicherten eine Versicherungsnummer — so heißt das leider im Sprachgebrauch; ich kann das Wort nicht vertragen und würde also vorschlagen, man sollte sich noch ein besseres überlegen — zuteilen und von da an neue Nachweise für die Beitragsentrichtung einführen, um so die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Versicherten Kontoauszüge erhalten können. Mit den gesetzlichen Grundlagen, die in diesem Gesetz enthalten sind, hoffen wir, einen großen Schritt diesem Ziele näherzukommen, -dem Versicherten schon vor seinem Rentenantrag eine Vorplanung für seine eigene Altersvorsorge zu ermöglichen.
    Das Dritte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz faßt eine Reihe von Regelungen sonstiger Rentenversicherungsfragen zusammen, die für verschieJene Gruppen von Versicherten von erheblicher
    Bedeutung sind, etwa die Nachentrichtung von Beiträgen bei Heiratserstattung; der Herr Berichterstatter hat darauf hingewiesen. Am wichtigsten scheint mir, meine Damen und Herren, daß sich sämtliche Fraktionen dieses Hohen Hauses — sämtliche Fraktionen! — darin einig sind, das System der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente auch für die Zukunft zu sichern und danach zu handeln entschlossen sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Lassen Sie mich abschließend eine Feststellung treffen, die weit über den Inhalt dieses Gesetzes hinausgeht. Im Jahre 1957 ist das gegenwärtige System der leistungsbezogenen Rente auf der Basis eines Umlageverfahrens eingeführt worden. Dieses System war in den letzten Jahren hart umstritten. Die alten Gegner des Systems glaubten, in der Zeit der Rezession die Rentenformel ändern zu können. Das Dritte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz schafft ein tragfähiges Fundament auf lange Zeit und bestätigt endgültig die Richtigkeit der Konzeption von 1957. Ich glaube, daß damit die Diskussion um die Fundamente unserer Rentenversicherung beendet werden kann. Wir können nun — und das brauchen wir sowohl im Interesse der Versicherten, im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die die Beiträge aufbringen, als aber auch vor allen Dingen im Interesse der 9 Millionen Rentner — mit Recht von einer Ruhe an der Rentenfront sprechen. Das scheint mir in der letzten Woche, in der der Deutsche Bundestag tagt, wichtig zu sein. Wir können mit Recht von einer soliden Finanzierung unserer Renten für die Zukunft sprechen. Ich glaube, damit hat der Deutsche Bundestag in der letzten Sitzungswoche eine entscheidende Leistung im sozialpolitischen Feld vollbracht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)