Rede:
ID0524327000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 1059
    1. der: 112
    2. die: 103
    3. und: 45
    4. in: 44
    5. zu: 40
    6. den: 40
    7. daß: 37
    8. eine: 33
    9. das: 33
    10. Gesetz: 31
    11. für: 29
    12. wir: 26
    13. dieses: 24
    14. auch: 24
    15. nicht: 22
    16. ist: 19
    17. es: 18
    18. des: 18
    19. noch: 17
    20. um: 17
    21. auf: 17
    22. ein: 16
    23. diesem: 16
    24. —: 15
    25. im: 15
    26. Bereich: 13
    27. einer: 11
    28. mit: 11
    29. war: 11
    30. von: 10
    31. sich: 10
    32. Ausbildung: 9
    33. Die: 9
    34. durch: 9
    35. einen: 9
    36. sind: 9
    37. über: 9
    38. Wir: 8
    39. ist,: 8
    40. Das: 8
    41. hat: 8
    42. Aber: 8
    43. Ausschuß: 8
    44. einem: 8
    45. Honnefer: 8
    46. Förderung: 7
    47. müssen: 7
    48. sie: 7
    49. immer: 7
    50. vor: 7
    51. so: 7
    52. aus: 7
    53. muß: 7
    54. Fraktion: 7
    55. Es: 6
    56. Bund: 6
    57. dem: 6
    58. wird,: 6
    59. seiner: 6
    60. an: 6
    61. zweite: 6
    62. nach: 6
    63. wie: 6
    64. man: 6
    65. haben: 6
    66. Schüler: 6
    67. werden,: 6
    68. wird: 6
    69. diese: 6
    70. meine: 6
    71. uns: 5
    72. alle: 5
    73. ersten: 5
    74. Gesetzes: 5
    75. große: 5
    76. werden: 5
    77. hier: 5
    78. Der: 5
    79. dieser: 5
    80. jetzt: 5
    81. oder: 5
    82. hat,: 5
    83. Mittel: 5
    84. damit: 5
    85. Wenn: 5
    86. Zusammenhang: 5
    87. Lehrlinge: 5
    88. Aufgabe: 5
    89. Übergangszeit: 5
    90. Durchführung: 5
    91. am: 4
    92. großen: 4
    93. allen: 4
    94. Zeit: 4
    95. doch: 4
    96. Ergänzung: 4
    97. schon: 4
    98. nun: 4
    99. Regelung: 4
    100. Ausbildungsförderung: 4
    101. nur: 4
    102. Menschen: 4
    103. Zukunft: 4
    104. eines: 4
    105. geht: 4
    106. möchte: 4
    107. Bemühungen: 4
    108. Anspruch: 4
    109. Entwicklung: 4
    110. heute: 4
    111. lange: 4
    112. bis: 4
    113. ja: 4
    114. seine: 4
    115. sein,: 4
    116. einbezogen: 4
    117. Modell: 4
    118. aber: 4
    119. Länder: 4
    120. unter: 4
    121. als: 4
    122. also: 4
    123. anderen: 4
    124. besonders: 4
    125. Ländern: 4
    126. Anpassung: 4
    127. stehen: 3
    128. Verabschiedung: 3
    129. zur: 3
    130. neuen: 3
    131. darüber: 3
    132. Bedeutung: 3
    133. muß.: 3
    134. bundeseinheitliche: 3
    135. Weise: 3
    136. Punkt: 3
    137. was: 3
    138. Bundestag: 3
    139. Im: 3
    140. verlangt: 3
    141. Fraktionen: 3
    142. Kompetenz: 3
    143. wenn: 3
    144. Frage: 3
    145. denn: 3
    146. In: 3
    147. ich: 3
    148. Ausschusses: 3
    149. Seite: 3
    150. Frau: 3
    151. Lösung: 3
    152. Arbeitsförderungsgesetz: 3
    153. Lehrlingsförderung: 3
    154. viel: 3
    155. Mitteln: 3
    156. Bundesanstalt: 3
    157. gefördert: 3
    158. zunächst: 3
    159. Rahmen: 3
    160. bleiben: 3
    161. diesen: 3
    162. Studierenden: 3
    163. mittleren: 3
    164. ganz: 3
    165. Hier: 3
    166. Berufsausbildung: 3
    167. genommen: 3
    168. jeder: 3
    169. stimmt: 3
    170. Behörde: 3
    171. sondern: 3
    172. Ende: 2
    173. Arbeit.: 2
    174. Für: 2
    175. Richtung: 2
    176. Dingen: 2
    177. trotz: 2
    178. Arbeit: 2
    179. verabschieden.: 2
    180. bildet: 2
    181. bildungspolitischem: 2
    182. verabschiedet: 2
    183. sind,: 2
    184. nämlich: 2
    185. Ausbildungsförderungsgesetz: 2
    186. Sache: 2
    187. Länder.: 2
    188. Sorge: 2
    189. Herstellung: 2
    190. Chancengleichheit: 2
    191. geöffnet: 2
    192. wirtschaftliche: 2
    193. erster: 2
    194. müssen,: 2
    195. dahin,: 2
    196. Forderung: 2
    197. Bereiche: 2
    198. Zeit.: 2
    199. Ich: 2
    200. erste: 2
    201. beinahe: 2
    202. ging: 2
    203. Leistung: 2
    204. gute: 2
    205. soll: 2
    206. sagen:: 2
    207. Entschließungen: 2
    208. gefaßt: 2
    209. worden,: 2
    210. wurde.: 2
    211. worden.: 2
    212. 9.: 2
    213. Mai: 2
    214. Augen: 2
    215. zustande: 2
    216. mittelfristigen: 2
    217. Begrenzung: 2
    218. Lesung: 2
    219. einmal: 2
    220. wäre: 2
    221. gekommen.: 2
    222. Ministerien: 2
    223. vielleicht: 2
    224. Festlegung: 2
    225. sogenannte: 2
    226. sollte.: 2
    227. Konzeption: 2
    228. wohl: 2
    229. nicht,: 2
    230. späteren: 2
    231. Zeitpunkt: 2
    232. Zustand: 2
    233. da: 2
    234. ist.: 2
    235. Deutschen: 2
    236. sowie: 2
    237. Sie: 2
    238. anderer: 2
    239. ausgeklammert: 2
    240. Studierenden.: 2
    241. Finanzplanung: 2
    242. konnte: 2
    243. ließ: 2
    244. bei: 2
    245. war,: 2
    246. sollen: 2
    247. wegen: 2
    248. ganze: 2
    249. bisher: 2
    250. Modell,: 2
    251. dazu: 2
    252. Modells: 2
    253. Bereich,: 2
    254. Bezeichnung: 2
    255. Denn: 2
    256. kann,: 2
    257. —,: 2
    258. Er: 2
    259. vor,: 2
    260. zum: 2
    261. Gesetzentwurf: 2
    262. zwei: 2
    263. Schuljahres: 2
    264. einerseits: 2
    265. Dabei: 2
    266. Gesetz,: 2
    267. wesentlichen: 2
    268. Schulen: 2
    269. elften: 2
    270. Klasse: 2
    271. berufsbildenden: 2
    272. neue: 2
    273. Fachschüler: 2
    274. Ordnung: 2
    275. geschaffen: 2
    276. Umfang: 2
    277. Gebiet: 2
    278. können.: 2
    279. machen,: 2
    280. wenigstens: 2
    281. Schulwesen: 2
    282. weniger: 2
    283. wird.: 2
    284. wesentliches: 2
    285. Element: 2
    286. Auge: 2
    287. Gründen: 2
    288. sehr,: 2
    289. ganzen: 2
    290. gehabt.: 2
    291. sinnvolle: 2
    292. bekannt,: 2
    293. Diese: 2
    294. wollen,: 2
    295. allerdings: 2
    296. Eltern: 2
    297. Beirat: 2
    298. wachen,: 2
    299. Leistungen: 2
    300. überprüft: 2
    301. Formen: 2
    302. Fernunterricht: 2
    303. Nach: 2
    304. sein: 2
    305. Bildungsweg: 2
    306. Ausbildungsweg: 2
    307. Möglichkeit: 2
    308. Fälle: 2
    309. sehr: 2
    310. drei: 2
    311. hervorgegangen: 2
    312. Mitglieder: 2
    313. Insofern: 2
    314. Familie: 2
    315. einzelnen: 2
    316. Herr: 1
    317. Präsident!: 1
    318. Meine: 1
    319. Damen: 1
    320. Herren!: 1
    321. bedeutet: 1
    322. Einleitung: 1
    323. Bildungspolitik.: 1
    324. Vor: 1
    325. unsere: 1
    326. Befriedigung: 1
    327. ausdrücken,: 1
    328. Knappheit: 1
    329. Enge,: 1
    330. steckten,: 1
    331. gelungen: 1
    332. notwendige: 1
    333. einigen: 1
    334. Gesetzen: 1
    335. Schwergewicht,: 1
    336. worden: 1
    337. Berufsbildungsgesetz: 1
    338. Arbeitsförderungsgesetz.: 1
    339. schließt: 1
    340. Lücke.: 1
    341. Hoffnung: 1
    342. viele: 1
    343. junge: 1
    344. Menschen.Für: 1
    345. Neuland.: 1
    346. Bisher: 1
    347. Dem: 1
    348. obliegt: 1
    349. Chancengleichheit.: 1
    350. jungen: 1
    351. selbst,: 1
    352. Türe: 1
    353. Eignung: 1
    354. Neigung: 1
    355. entspricht;: 1
    356. soziale: 1
    357. Landes.: 1
    358. Forderung,: 1
    359. Linie: 1
    360. stellen: 1
    361. bisherige: 1
    362. regionale: 1
    363. bundeseinheitlichen: 1
    364. abgelöst: 1
    365. gleicher: 1
    366. gilt.Der: 1
    367. technische: 1
    368. Fortschritt,: 1
    369. anspruchsvoller: 1
    370. werdenden: 1
    371. Forderungen: 1
    372. Berufswelt,: 1
    373. Verunsicherung: 1
    374. -durch: 1
    375. ständigen: 1
    376. Wandel: 1
    377. Umwelt: 1
    378. seiner*): 1
    379. Siehe: 1
    380. Anlage: 1
    381. 14: 1
    382. Lebensbedingungen: 1
    383. rufen: 1
    384. stärkeres: 1
    385. Bedürfnis: 1
    386. gründlicher: 1
    387. wach.: 1
    388. neues: 1
    389. Gefühl: 1
    390. Sicherheit: 1
    391. unserer: 1
    392. reif: 1
    393. Gesetz.: 1
    394. Wende.: 1
    395. Sozialgesetzgebung: 1
    396. 100: 1
    397. Jahren: 1
    398. vergleichen.: 1
    399. Damals: 1
    400. schlicht: 1
    401. Existenzsicherung.: 1
    402. Heute: 1
    403. freie: 1
    404. Fähigkeiten: 1
    405. Platz: 1
    406. Gesellschaft: 1
    407. morgen.: 1
    408. wissen,: 1
    409. Mensch: 1
    410. alles: 1
    411. erringen: 1
    412. kann.: 1
    413. Zugang: 1
    414. Ausbildung.: 1
    415. setzt,: 1
    416. gesagt,: 1
    417. Anfang.: 1
    418. deshalb: 1
    419. schmähen;: 1
    420. Das,: 1
    421. Tisch: 1
    422. gelegt: 1
    423. wenig.: 1
    424. wollen: 1
    425. Anfang: 1
    426. setzen,: 1
    427. Gang: 1
    428. bringen.Wir: 1
    429. gefordert,: 1
    430. 5.: 1
    431. Eine: 1
    432. weitere: 1
    433. künftige: 1
    434. Entwicklungen: 1
    435. offenbleiben: 1
    436. muß.Ein: 1
    437. kurzer: 1
    438. Blick: 1
    439. zurück!: 1
    440. mehrmals: 1
    441. einstimmig: 1
    442. denen: 1
    443. wissen: 1
    444. genau,: 1
    445. seien: 1
    446. Regierungsentwürfe: 1
    447. Entwürfe: 1
    448. Zuständigkeitsschwierigkeiten: 1
    449. hängenblieben.: 1
    450. Eigentlich: 1
    451. Tür: 1
    452. erst: 1
    453. Übergang: 1
    454. geschah: 1
    455. 1969.: 1
    456. führen,: 1
    457. nachdenken,: 1
    458. eigentlich: 1
    459. gedauert: 1
    460. kam.Der: 1
    461. Faktor,: 1
    462. endlich: 1
    463. möglich: 1
    464. machte,: 1
    465. Bereitstellung: 1
    466. Finanzplanung.: 1
    467. gleichzeitig: 1
    468. gegeben.: 1
    469. wichtig,: 1
    470. dritter: 1
    471. halten.: 1
    472. Geld: 1
    473. fehlen,: 1
    474. besten: 1
    475. zwecklos.Alles: 1
    476. das,: 1
    477. Vorbereitung: 1
    478. gegangen: 1
    479. Wirkung: 1
    480. gehabt,: 1
    481. ohne: 1
    482. vorangegangenen: 1
    483. Klärungen: 1
    484. vielen: 1
    485. Debatten: 1
    486. kurzen: 1
    487. vom: 1
    488. verabschiedungsreifes: 1
    489. beteiligten: 1
    490. danken.: 1
    491. Trotz: 1
    492. gedrängten: 1
    493. Folge: 1
    494. Sitzungen: 1
    495. erheblichen: 1
    496. Arbeitsbelastung: 1
    497. zuständigen: 1
    498. wieder: 1
    499. Formulierungswünschen: 1
    500. nachgekommen.: 1
    501. Ohne: 1
    502. Unterstützung: 1
    503. wären: 1
    504. weit.Der: 1
    505. bemerkenswerteste: 1
    506. Beschluß,: 1
    507. dritten: 1
    508. wurde,: 1
    509. endgültige: 1
    510. kleine: 1
    511. Lösung.: 1
    512. Zunächst: 1
    513. Gesamtkonzeption: 1
    514. geplant,: 1
    515. umschließen\n: 1
    516. Pitz-Savelsbergsollte: 1
    517. stufenweise: 1
    518. Kraft: 1
    519. gesetzt: 1
    520. Von: 1
    521. Konzept: 1
    522. abgegangen,: 1
    523. er: 1
    524. stattdessen: 1
    525. kleinen: 1
    526. Dafür: 1
    527. waren: 1
    528. einige: 1
    529. Gründe: 1
    530. maßgebend.Mittlerweile: 1
    531. festgelegt: 1
    532. Wäre: 1
    533. weitergehenden: 1
    534. Ausbildungsförderungsgesetzes: 1
    535. enthalten: 1
    536. gewesen,: 1
    537. ungutes: 1
    538. Nebeneinander: 1
    539. systematisch: 1
    540. kaum: 1
    541. vertreten: 1
    542. gewesen.: 1
    543. heißt: 1
    544. Aufmerksamkeit: 1
    545. zugewandt: 1
    546. weiteren: 1
    547. gesetzgeberischen: 1
    548. Akt: 1
    549. erweitert: 1
    550. erfolgt: 1
    551. Augenblick: 1
    552. kann: 1
    553. vorübergehender: 1
    554. gleichaltrigen: 1
    555. öffentlichen: 1
    556. Lehrlingsausbildung: 1
    557. Erstausbildung: 1
    558. Sechsten: 1
    559. Bundestages: 1
    560. zehnte: 1
    561. Schuljahr,: 1
    562. einzubeziehen: 1
    563. schaffen.: 1
    564. entsprechende: 1
    565. Entschließung: 1
    566. verabschiedet,: 1
    567. Drucksache: 1
    568. V/4377: 1
    569. finden.In: 1
    570. mußte: 1
    571. wollten,: 1
    572. geschehen,: 1
    573. kostenneutral: 1
    574. durchführen.: 1
    575. Kosten: 1
    576. übertreffen: 1
    577. weitem: 1
    578. Rahmen,: 1
    579. gesteckt: 1
    580. entstand: 1
    581. Frage:: 1
    582. Überteuerung: 1
    583. gefährden,: 1
    584. Bund-Länder-Förderung,: 1
    585. fördern: 1
    586. lassen?: 1
    587. Schwierigkeit: 1
    588. erwähnen,: 1
    589. führte,: 1
    590. Abwicklung: 1
    591. eingeplant: 1
    592. mußte.: 1
    593. Beim: 1
    594. handelt: 1
    595. Mischfinanzierung;: 1
    596. finanzieren: 1
    597. gemeinsam.: 1
    598. Etat: 1
    599. Bundes: 1
    600. 50%: 1
    601. Aufwendungen: 1
    602. 50: 1
    603. %: 1
    604. tragen: 1
    605. bzw.: 1
    606. gesamte: 1
    607. Studentenförderung,: 1
    608. „Rhöndorfer: 1
    609. Modell": 1
    610. läuft,: 1
    611. bleibt,: 1
    612. vorgesehen: 1
    613. bestimmte: 1
    614. Spanne: 1
    615. überschreitet.: 1
    616. Mischfinanzierung: 1
    617. nachdem: 1
    618. übergangen: 1
    619. unbegrenzt: 1
    620. fortbestehen.: 1
    621. Aus: 1
    622. Grunde: 1
    623. geglaubt: 1
    624. gefolgt: 1
    625. setzen: 1
    626. müssen.: 1
    627. schlägt: 1
    628. 1.: 1
    629. März: 1
    630. 1970: 1
    631. vorgelegt: 1
    632. soll,: 1
    633. wird.Es: 1
    634. Ergänzungen: 1
    635. nötig,: 1
    636. zehnten: 1
    637. beachten,: 1
    638. hinsichtlich: 1
    639. bestimmten: 1
    640. überschreiten: 1
    641. darf.Zur: 1
    642. steht: 1
    643. verkürztes: 1
    644. umfaßt.: 1
    645. allgemeinbildenden: 1
    646. Oberbegriff: 1
    647. nennen: 1
    648. Zugänge: 1
    649. Berufen: 1
    650. Ebene.: 1
    651. gehören: 1
    652. Berufszweige,: 1
    653. strukturellen: 1
    654. Veränderungen: 1
    655. ausgesetzt: 1
    656. sind.: 1
    657. bahnt: 1
    658. Form: 1
    659. an.: 1
    660. z.: 1
    661. B.: 1
    662. Berufsfachschulen,: 1
    663. Fachoberschulen: 1
    664. Fachhochschulen: 1
    665. erwähnt,: 1
    666. Zug: 1
    667. neben: 1
    668. üblichen: 1
    669. Schultypen: 1
    670. darstellen.: 1
    671. Ganz: 1
    672. begrüßen,: 1
    673. Berufsfachschüler: 1
    674. Genuß: 1
    675. kommen.: 1
    676. Dies: 1
    677. gilt: 1
    678. Schulen,: 1
    679. Abschluß: 1
    680. Realschule: 1
    681. voraussetzen.: 1
    682. Am: 1
    683. stärksten: 1
    684. Kreis: 1
    685. auswirken.: 1
    686. bestehenden: 1
    687. gesetzlichen: 1
    688. Grundlagen,: 1
    689. Berufsbildungsgesetz,: 1
    690. betriebliche: 1
    691. Arbeitsförderungsgesetz,: 1
    692. Chance: 1
    693. Umschulung: 1
    694. Fortbildung: 1
    695. genügen: 1
    696. allein: 1
    697. mittlere: 1
    698. Berufsebene: 1
    699. wünschenswerten: 1
    700. Nachwuchs: 1
    701. füllen.Die: 1
    702. Überlegungen: 1
    703. gehen: 1
    704. weiter.: 1
    705. Bildungsplanung: 1
    706. eingehende: 1
    707. Untersuchungen: 1
    708. Bedarf: 1
    709. andererseits: 1
    710. Neigungen: 1
    711. verschiedenen: 1
    712. Ausbildungswegen: 1
    713. gründen: 1
    714. fehlt: 1
    715. weitgehend: 1
    716. Unterbau.: 1
    717. Reform: 1
    718. Universitäten: 1
    719. Zahl: 1
    720. ständig: 1
    721. Ursachen: 1
    722. erkennbar: 1
    723. überschaubar.: 1
    724. berufsbildende: 1
    725. jetzigen: 1
    726. Gestalt: 1
    727. undurchsichtiger: 1
    728. durchforscht.: 1
    729. großem: 1
    730. Erfolg: 1
    731. sollen,: 1
    732. ebenfalls: 1
    733. dafür: 1
    734. gesorgt: 1
    735. Sinne: 1
    736. Harmonisierung: 1
    737. Schulwesens: 1
    738. Angriff: 1
    739. liegen: 1
    740. Chancen.: 1
    741. Ein: 1
    742. leistungsfähiges: 1
    743. Bildungsplanung,: 1
    744. behalten: 1
    745. muß.Einer: 1
    746. zu,: 1
    747. zuletzt: 1
    748. Begrenztheit: 1
    749. Mittel.: 1
    750. bedauern: 1
    751. des\n: 1
    752. Pitz-Savelsbergzehnten: 1
    753. einbeziehen: 1
    754. konnten.: 1
    755. Damit: 1
    756. hätten: 1
    757. sieht: 1
    758. Auswahl: 1
    759. Bildungsbereichs: 1
    760. begrüßt: 1
    761. ausdrücklich.Es: 1
    762. Ihnen: 1
    763. leichter: 1
    764. akademisches: 1
    765. Studium: 1
    766. beginnen: 1
    767. irgendeine: 1
    768. Fachschulausbildung: 1
    769. ins: 1
    770. fassen,: 1
    771. Umständen: 1
    772. Land: 1
    773. Wohnland.: 1
    774. wurde: 1
    775. allgemeinen: 1
    776. gefördert.: 1
    777. Dieser: 1
    778. länger: 1
    779. anstehen.: 1
    780. Freizügigkeit: 1
    781. studieren: 1
    782. können,: 1
    783. wo: 1
    784. ihrem: 1
    785. Wohnland,: 1
    786. dies: 1
    787. älteren: 1
    788. Schularten: 1
    789. vorsehen.: 1
    790. sehen: 1
    791. Vorschrift: 1
    792. möglichst: 1
    793. Ausbildungsstätte: 1
    794. nahe: 1
    795. Wohnort: 1
    796. besucht: 1
    797. wird.In: 1
    798. spielt: 1
    799. Beirates: 1
    800. Rolle.: 1
    801. rechtzeitige: 1
    802. gleichmäßig: 1
    803. effektiv: 1
    804. bleibt.: 1
    805. zuständige: 1
    806. Minister: 1
    807. Abstand: 1
    808. Jahren,: 1
    809. ob: 1
    810. infolge: 1
    811. veränderten: 1
    812. Verhältnisse: 1
    813. Lebensverhältnisse,: 1
    814. Einkommen: 1
    815. dringend: 1
    816. erforderlich: 1
    817. gegebenenfalls: 1
    818. Regierungsvorlage: 1
    819. Stellung: 1
    820. nehmen: 1
    821. muß.Er: 1
    822. ferner: 1
    823. berücksichtigen.: 1
    824. soeben: 1
    825. Debatte: 1
    826. Anhörung: 1
    827. Vertreters: 1
    828. Kultusministerkonferenz: 1
    829. Überzeugung: 1
    830. gekommen,: 1
    831. zwar: 1
    832. gesichert: 1
    833. wünschenswert: 1
    834. wäre,: 1
    835. Förderungsgesetz: 1
    836. einzubauen.: 1
    837. Auf: 1
    838. hätte: 1
    839. Kostenfrage: 1
    840. Ansicht: 1
    841. Auschusses: 1
    842. unsicheres: 1
    843. Moment: 1
    844. gebracht.: 1
    845. Da: 1
    846. bestrebt: 1
    847. waren,: 1
    848. fünften: 1
    849. verabschieden,: 1
    850. mußten: 1
    851. Risiken: 1
    852. vermeiden.Der: 1
    853. Bildungsweg,: 1
    854. gegenüber: 1
    855. regulären: 1
    856. begünstigt: 1
    857. erfährt: 1
    858. Begünstigung: 1
    859. Meinung: 1
    860. Teils: 1
    861. Ausschußmitglieder: 1
    862. Recht;: 1
    863. ,der: 1
    864. Vorstellung: 1
    865. aus,: 1
    866. zweiten: 1
    867. vorangegangen: 1
    868. falsch: 1
    869. eingeschlagener,: 1
    870. erheblich: 1
    871. größerer: 1
    872. Mühe: 1
    873. folgen: 1
    874. hoffen,: 1
    875. gerade: 1
    876. weil: 1
    877. gegebenen: 1
    878. Förderungsmöglichkeiten: 1
    879. besteht,: 1
    880. vornherein: 1
    881. richtigen: 1
    882. einzuschlagen.: 1
    883. Sicher: 1
    884. geben,: 1
    885. geben: 1
    886. korrigieren.Noch: 1
    887. wichtig: 1
    888. angesehen,: 1
    889. leichten: 1
    890. Herzens: 1
    891. Ausschußbeschlüssen: 1
    892. zugestimmt:: 1
    893. Durchführung.: 1
    894. Leider: 1
    895. vollkommen: 1
    896. leerer: 1
    897. Bundesratsbank: 1
    898. erörtern.: 1
    899. Gesetzentwürfe: 1
    900. aller: 1
    901. sahen: 1
    902. durchführende: 1
    903. Einschränkung: 1
    904. machen:: 1
    905. Gesamtentwurf,: 1
    906. Initiativen: 1
    907. war.Die: 1
    908. Auffassung: 1
    909. vieler: 1
    910. Mehrheit: 1
    911. geeignetste: 1
    912. Gesetzes.: 1
    913. bringt: 1
    914. erhebliche: 1
    915. Voraussetzungen: 1
    916. mit.: 1
    917. beanspruchten: 1
    918. beharrlich: 1
    919. sich.: 1
    920. hoffte: 1
    921. Übereinstimmung.: 1
    922. Verhandlung: 1
    923. Vertretern: 1
    924. Ministerpräsidenten: 1
    925. 3.: 1
    926. Juni: 1
    927. Berlin: 1
    928. keinen: 1
    929. Zweifel: 1
    930. daran,: 1
    931. hart: 1
    932. würden.Die: 1
    933. Alternative: 1
    934. Auseinandersetzung: 1
    935. zwang: 1
    936. dann: 1
    937. Entscheidung.: 1
    938. entschied: 1
    939. dafür,: 1
    940. übertragen.: 1
    941. sagen: 1
    942. Gesichtspunkt: 1
    943. maßgebend,: 1
    944. irgendeinen: 1
    945. Bildungsbereich: 1
    946. handelt,: 1
    947. gemeinsame: 1
    948. gegen: 1
    949. Länder,: 1
    950. durchführen: 1
    951. müßten.: 1
    952. kam: 1
    953. Länder.Wir: 1
    954. begrüßen: 1
    955. Behörden: 1
    956. überall: 1
    957. Bundesrepublik: 1
    958. einheitliche: 1
    959. „Amt: 1
    960. Ausbildungsförderung": 1
    961. haben.: 1
    962. glauben,: 1
    963. dadurch: 1
    964. erleichtert: 1
    965. diejenigen,: 1
    966. nehmen.Das: 1
    967. gibt: 1
    968. Rechtsanspruch,: 1
    969. bedingten: 1
    970. Rechtsanspruch:: 1
    971. sofern: 1
    972. Betreffende: 1
    973. selbst: 1
    974. aufbringen: 1
    975. familienabhängigen: 1
    976. geblieben,: 1
    977. d.: 1
    978. h.: 1
    979. unabhängig: 1
    980. werden.Für: 1
    981. erwarten,: 1
    982. erfolgt,: 1
    983. jeder,: 1
    984. Zuverlässigkeit: 1
    985. Hilfe: 1
    986. rechnen: 1
    987. kann;: 1
    988. abgebrochene: 1
    989. vorübergehenden: 1
    990. Mangels: 1
    991. anders: 1
    992. gefällter: 1
    993. politischer: 1
    994. Entscheidungen: 1
    995. ganz\n: 1
    996. Pitz-Savelsbergschwer: 1
    997. ertragende: 1
    998. Auszubildenden.: 1
    999. Alle: 1
    1000. Parlamente,: 1
    1001. bezug: 1
    1002. Bildungsfragen: 1
    1003. fassen: 1
    1004. Gesetze: 1
    1005. Weg: 1
    1006. schicken,: 1
    1007. rechnen,: 1
    1008. Bildung: 1
    1009. Planung: 1
    1010. hinaus: 1
    1011. erfordert.: 1
    1012. entschließt,: 1
    1013. entschlossen: 1
    1014. Ebene: 1
    1015. beizubehalten,: 1
    1016. natürlichen: 1
    1017. Zuwachs: 1
    1018. Berechtigten: 1
    1019. einzuplanen,: 1
    1020. ergibt.Dieses: 1
    1021. Initiative: 1
    1022. Hauses: 1
    1023. gedeckt: 1
    1024. mittelfristige: 1
    1025. 1972.: 1
    1026. Dann: 1
    1027. Fortschreibung: 1
    1028. notwendig: 1
    1029. konstant: 1
    1030. muß.Die: 1
    1031. Entschließung,: 1
    1032. beigefügt: 1
    1033. doppelte: 1
    1034. absehbarer: 1
    1035. auch,: 1
    1036. Grund: 1
    1037. Ergänzungsgesetze: 1
    1038. benötigten: 1
    1039. Beträge: 1
    1040. Haushalt: 1
    1041. Verfügung: 1
    1042. gestellt: 1
    1043. werden.: 1
    1044. unser: 1
    1045. Anliegen: 1
    1046. 6.: 1
    1047. Bundestag:: 1
    1048. Konzeption,: 1
    1049. anstreben,: 1
    1050. erfüllt: 1
    1051. Gesetzeswerk: 1
    1052. ausgebaut: 1
    1053. Instrument: 1
    1054. befähigt,: 1
    1055. Anforderungen: 1
    1056. modernen: 1
    1057. Leistungsgesellschaft: 1
    1058. genügen.Meine: 1
    1059. zu.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 243. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1969 Inhalt: Gedenken an die Opfer der Explosionskatastrophe auf dem Güterbahnhof in Hannover-Linden . . . . . . . . . 13505 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) . . . . . . . 13505 D Erweiterung der Tagesordnung . 13505 D, 13542 C Absetzung des Punktes 37 von der Tagesordnung 13506 A Entwurf einer Bundeshaushaltsordnung (aus Drucksache V/3040) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen V/4378, zu 4378) — Zweite und dritte Beratung 13506 A Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz) (aus Drucksache V/3040) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen V/4379, zu V/4379) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Althammer (CDU/CSU) 13506 D, 13507 B Westphal (SPD) . . . . . . . . 13513 A Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 13517 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 13518 B Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften und von Unternehmen eines Einzelkaufmanns sowie von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Drucksache V/3165) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4253) — Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) 13520 B Entwurf eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (Drucksache V/3186) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4323), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4245) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (FDP) (Drucksache V/2878) : Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4245) — Zweite Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Umwandlung von Unternehmen (Drucksachen V/1994, V/4245) Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 13520 D Dr. Staratzke (FDP) . . . 13521 D, 13525 B Ravens (SPD) . . . . . 13523 B, 13525 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 13525 A Vizepräsident Dr. Mommer 13526 A, 13532 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 Entwurf eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen (Drucksache V/3197); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/4416, zu V/4416) — Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) 13526 C Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 13527 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 13528 A van Delden (CDU/CSU) . . . . 13529 B Reischl (SPD) 13530 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4468), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4419) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) 13532 C, 13534 D, 13538 A, 13542 A Krampe (CDU/CSU) . . . . . . . 13534 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 13534 A Berberich (CDU/CSU) . . 13536 A, 13537 D, 13540 A Reichmann (FDP) . . . . 13536 D, 13538 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 13537 C Saxowski (SPD) 13541 A Brese (CDU/CSU) 13542 B Fragestunde (Drucksache V/4430) Fragen des Abg. Moersch: Streik der Forscher und Techniker des Euratom-Kernforschungszentrums in Ispra Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 13542 D, 13543 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . .13543 A, C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Einrichtung privater kommerzieller Kabelvisions-Systeme 13543 D Frage des Abg. Mertes: Erhöhung des Diskontsatzes durch die Deutsche Bundesbank Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 13544 B, C, D, 13545 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 13544 B, C Moersch (FDP) 13544 D Fragen des Abg. Richarts: Rindfleischeinfuhren aus Argentinien, Brasilien und Uruguay . . . . . . 13545 A Frage der Abg. Frau Griesinger: Ausbau der Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft Höcherl, Bundesminister . . 13545 B, C, D, 13546 A Frau Griesinger (CDU/CSU) . . .13545 C, D Moersch (FDP) . . . . 13545 D, 13546 A Fragen des Abg. Logemann: Begriff des entwicklungsfähigen Betriebes in der Landwirtschaft Höcherl, Bundesminister . . . .13546 B, D, 13547 A Logemann (FDP) . . . . 13546 D, 13547 A Frage des Abg. Moersch: Höhe der USA-Stipendien Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 13547 B, C, D Moersch (FDP) 13547 C Fragen des Abg. Kohlberger: Überprüfung von berufsbedingten Krankheiten in der Unfallversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 13548 A Kohlberger (SPD) . . . . . . . 13548 B Fragen des Abg. Lampersbach: Verkauf an Endverbraucher außerhalb der Ladenschlußzeiten durch Verbrauchermärkte 13548 C Fragen des Abg. Porsch: Darlehen zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs für Versehrte — Zuschuß für technische Veränderungen an Versehrtenfahrzeugen Kattenstroth, Staatssekretär . . 13548 D, 13549 A, B Porsch (FDP) 13549 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13548 A Frage des Abg. Porsch: Bezuschussung des Kaufs modischer Schuhe durch Fuß- und Beinversehrte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 13549 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 III Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (Drucksache V/3961); Bericht des Haushaltsaussschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4393), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4352) — Zweite und dritte Beratung — 13549 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung arbeitsrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/3913) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4376) — Zweite und dritte Beratung — Folger (SPD) 13550 C Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 13550 D Entwurf eines Pflanzenschutz-Kostengesetzes (Drucksache V/4257); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4462), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4366) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13551 C Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksachen V/3461, V/3021); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4418) — Zweite und dritte Beratung — 13551 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2221); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/4369, zu V/4369) — Zweite und dritte Beratung — 13552 B Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, über die Besteuerung ihrer Erträge sowie zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksachen V/3494, V/3840); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4470), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/4414, zu V/4414) — Zweite und dritte Beratung —13552 C Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Abg. Mick, Frau Korspeter, Schmidt [Kempten] und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4224) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4460), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/4390) — Zweite und dritte Beratung — Leukert (CDU/CSU) 13553 B, C Seidel (SPD) . . . . . . . . 13553 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 13553 D Entwurf eines Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen V/4220, V/4326, V/4330) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4415) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 13554 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 13557 B Dr. Bucher (FDP) 13558 D Borm (FDP) 13560 D Hirsch (SPD) 13561 A Ertl (FDP) 13562 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Hamm [Kaiserslautern] u. Gen.) (Drucksache V/355) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4428), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4427) — Zweite und dritte Beratung — Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 13564 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 13566 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . . 13567 B Frau Strobel, Bundesminister . . . 13568 B Entwurf eines Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4404), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen V/4377, zu V/4377) — Zweite und dritte Beratung — Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 13569 B, 13574 D, 13577 A Rollmann (CDU/CSU) . 13569 C, 13575 B, C Kubitza (FDP) . . . . . 13570 D, 13574 C Josten (CDU/CSU) . . 13571 C, 13574 A, B, 13584 A Horstmeier (CDU/CSU) . . . . . 13572 B Frau Freyh (SPD) 13572 D, 13573 D, 13575 C, 13576 C, 13580 B, 13583 C Moersch (FDP) 13573 B, D, 13574 A, B, C, D, 13576 A, 13582 B, C, 13583 D Frau Brauksiepe, Bundesminister . 13584 B Dorn (FDP) 13585 C Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß 13586 A Entwurf eines Rechtspflegergesetzes (Drucksache V/3134); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4341) — Zweite und dritte Beratung — 13586 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken und des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/3549) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4319), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4144) — Zweite und dritte Beratung — 13586 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache V/3495) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4469), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4429) — Zweite und dritte Beratung — Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 13587 B Glombig (SPD) . . . . . . . . 13588 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 13589 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/4332) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4421) — Zweite und dritte Beratung — 13589 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (Abg. Busse [Herford], Dr. Hauser [Sasbach], Dr. Reischl u. Gen.) (Drucksache V/4146) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4387) — Zweite und dritte Beratung — 13589 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Drucksache V/3862) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4406) — Zweite und dritte Beratung — 13590 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (Drucksache V/4028) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4407) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13590 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4384) — Zweite und dritte Beratung — 13590 C Schriftlicher Bericht des 2. Untersuchungsausschusses betr. Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksachen V/3442, V/4208) Hirsch (SPD) 13590 D Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache W4445) — Erste Beratung —13592 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Abg. Seifriz, Fellermaier u. Gen.) (Drucksache V/4413) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Abg. Lemmrich, Seifriz, Dr. Imle und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (Drucksache V/4475) . . . . 13592 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Drucksache V/4431) — Erste Beratung — . . . . . 13590 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der italienischen Republik über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen, welche von den italienischen Trägern der Krankenversicherung in Italien an Familienangehörige in der Bundesrepublik Deutschland versicherter italienischer Arbeitnehmer gewährt wurden, durch die deutschen zuständigen Träger der Krankenversicherung (Drucksache V/4434) — Erste Beratung — 13592 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (Drucksache V/4435) — Erste Beratung — 13593 A Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung des Dienstleistungsverkehrs für bestimmte Rechtsanwaltstätigkeiten (Drucksachen V/4153, V/4394) 13593 A Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung betr. Internationale Polizeikonvention (Drucksachen V/3425, V/4420) 13593 B Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Großenbrode an Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 V die Firma Pomosin Werke Großenbrode GmbH (Drucksachen V/4214, V/4408) betr. Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks in Nürnberg, zwischen Regensburger und Hainstraße, an die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/4034, V/4423) 13593 B, C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1967, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/4409) 13593 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über das von der Bundesregierung eingebrachte Verkehrspolitische Programm für die Jahre 1968 bis 1972 hier: Kapitel V, Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr (aus Drucksache V/2494, Drucksachen V/4412, zu V/4412) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4461) 13593 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Tausch von bundeseigenen Grundstücken in Hannover, Vahrenswalder Straße, gegen stadteigene Grundstücke in Hannover, An der Breiten Wiese (Drucksache V/4436) 13593 D Nächste Sitzung 13594 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 13595 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 723 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Drucksachen V/3040, V/4379) 13595 C Anlagen 3 und 4 Änderungsanträge Umdrucke 724 und 726 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (Drucksachen V/3186, V/4323, V/4245) 13595 C Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 722 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen (Drucksachen V/3197, V/4416, zu V/4416) 13595 D Anlagen 6 und 7 Änderungsanträge Umdrucke 728 und 721 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419) 13596 A Anlage 8 Entschließungsantrag Umdruck 727 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419) 13596 D Anlage 9 Änderungsantrag Umdruck 725 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksachen V/3461, V/3021, V/4418) 13596 D Anlage 10 Entschließungsantrag Umdruck 716 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen V/4224, V/4390) . . . . . . .13597 A Anlagen 11 bis 14 Änderungsanträge Umdrucke 718, 729, 730 und 720 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377) 13597 C Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Staatssekretärs Kattenstroth zu Punkt 13 der Tagesordnung 13598 B Anlagen 16 und 17 Schriftliche Erklärungen der Abg. Dr. Hauser (Sasbach) und Mertes zu Punkt 17 der Tagesordnung . . . . . . . . .13598 D Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abg. Dichgans zu Punkt 10 der Tagesordnung . . . . 13599 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Defizit in der Arbeit der Rentenversicherung im Falle der Herabsetzung des Rentenalters auf 62 oder 60 Jahre 13600 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13505 243. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 6. Bading * 27. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27. 6. Bazille 5. 7. Bergmann * 26. 6. Dr. Birrenbach 27. 6. Dr. Brenck 15. 7. Dr. Dittrich * 27. 6. von Eckardt 27. 6. Dr. Even 28. 6. Flämig ** 26. 6. Frieler 27. 6. Freiherr von Gemmingen 27. 6. Gerlach * 26. 6. Dr. Giulini 30. 6. Graaff 27. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Haar (Stuttgart) 27. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Herold ** 26. 6. Hölzle 27. 6. Illerhaus * 27. 6. Jacobi (Köln) 27. 6. Frau Kleinert 4. 7. Klinker * 27. 6. Kriedemann * 27. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 26. 6. Kunze 15. 7. Lemmer 27. 6. Lenz (Brühl) * 27. 6. Dr. Löhr 26. 6. Dr. Lohmar 5. 7. Lotze 15. 7. Lücker (München) * 26. 6. Mauk * 27. 6. Frau Dr. Maxsein ** 26. 6. Dr. Meinecke 26. 6. Memmel * 27. 6. Michels 27. 6. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 27. 6. Nellen 15. 7. Richarts * 27. 6. Richter ** 26. 6. Rohde 26. 6. Dr. Sinn 26. 6. Dr. Starke (Franken) 27. 6. Steinhoff 15. 7. Dr. Wahl * 28. 6. Frau Wessel 15. 7. Wiefel 27. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 723 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) - Drucksachen V/3040, V/4379 -. Der Bundestag wolle beschließen: Der § 53 a wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 724 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. SchmidBurgk zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform - Drucksachen V/3186, V/4245 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 Nr. 1 werden die Worte „oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit" durch die Worte „ , eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer Genossenschaft" ersetzt. Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Schmid-Burgk Anlage 4 Umdruck 726 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform - Drucksachen V/3186, V/4245, zu V/4245, V/4323 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 25 Abs. 2 wird gestrichen. 2. § 26 wird gestrichen. Bonn, den 25. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 722 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen - Drucksachen V/3197, V/4416 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 2 Nr. 4 a Buchstabe d werden die Worte 13596 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 „und zwar so vollständig, wie es zur Vermittlung eines möglichst sicheren Einblicks in die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erforderlich ist" gestrichen. 2. § 9 Abs. 5 Nr. 3 erhält folgende Fassung: 1,3. Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann auch die Jahresbilanz mit einem Anhang eingereicht und bekanntgemacht werden, welcher die nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 a verlangten Angaben enthält." 3. § 11 Abs. 5 erhält folenden Satz 2: „Weiterhin sind Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute zur Erstellung eines Konzernabschlusses nach diesem Abschnitt nicht verpflichtet, wenn sich ihr Gewerbebetrieb auf die Vermögensverwaltung beschränkt und sie nicht die Aufgaben der Konzernleitung wahrnehmen." Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 728 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Der Beitrag ist für alle Beitragspflichtigen gleich. Er beträgt ab 1. 1. 1969 monatlich 22 Deutsche Mark." 2. Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. § 13 a wird gestrichen." 3. Nr. 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) In § 41 Abs. 1 Buchstabe e wird das Wort „Doppelte" durch das Wort „Vierfache" ersetzt. b) In § 41 wird nach Abs. 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen wird eine Landabgaberente auch dann gewährt, wenn eine Abgabe nach § 42 nicht möglich ist, und wenn der Unternehmer das landwirtschaftliche Unternehmen nicht mehr bewirtschaftet. Der Nachweis hierüber wird durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle erbracht (Landsiedlungsgesellschaft). Der Landabgeber ist verpflichtet, sein landwirtschaftliches Unternehmen jederzeit zum Verkehrswert an die in § 42 Abs. 1 Buchstabe b genannten Stellen abzugeben. Kommt er der Verpflichtung nicht nach, oder nimmt er die Bewirtschaftung wieder auf, fällt der Anspruch auf Landabgaberente weg." Bonn, den 26. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 721 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 § 1 Abs. 1 werden die Worte „Juli" jeweils durch das Wort „April" ersetzt. 2. In Artikel 4 § 3 wird das Datum „1. Juli 1969" durch das Datum „1. April 1969" .ersetzt. Bonn, den 24. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 727 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Die Bundesregierung wird ersucht, a) dafür Sorge zu tragen, daß im Rahmen der Gewährung von Beitragszuschüssen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung Zulagen an Schwerverletzte, für deren Jahresarbeitsverdienste nach § 780 RVO Durchschnitssätze festgesetzt sind, ab 1. Juli 1969 gewährt werden; b) dafür Sorge zu tragen, daß die darüber hinaus frei werden Mittel für die Investitionshilfe in der Landwirtschaft Verwendung finden. Bonn, den 26. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 725 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundes- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13597 regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTA-G) — Drucksachen V/3461, V/3021, V/4418 — Der Bundestag wolle beschließen: § 9 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „ (3) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 bezeichneten Tätigkeiten dürfen von den in § 1 genannten Personen nicht in selbständiger Berufstätigkeit und nur im Auftrage eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ausgeübt werden." Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 716 Entschließungsantrag der Abgeordneten Leukert, Frau Korspeter, Storm und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksachen V/4224, V/4390 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. für die Jahre von 1970 bis 1974 im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes einen festen Finanzierungsplan für die Schaffung und Übernahme von jährlich 4000 landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen (Einfamilienhäuser mit Landzulage bis zu 1000 qm) aufzustellen, damit auf diese Weise die Eingliederung der aus Ost- und Mitteldeutschland vertriebenen und geflüchteten Landwirte bis 1974 zu einem geregelten Abschluß gebracht wird, 2. alle zur Erhaltung und Anpassung an die Erfordernisse der EWG notwendigen Maßnahmen für die Vollerwerbsstellen angesetzten vertriebenen und geflüchteten Bauern im Rahmen der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung zu fördern. Bonn, den 18. Juni 1969 Leukert Storm Balkenhol Dr. Becher (Pullach) Bühler Dr. Czaja Fritz (Welzheim) Glüsing (Dithmarschen) Kuntscher Dr. von Nordenskjöld Ott Frau Pieser Rehs Schröder (Sellstedt) Tobaben Weiland Wullenhaupt Baron von Wrangel Ziegler Dr. Barzel und Fraktion Frau Korspeter Bals Bartsch Dr. Enders Feuring Höhmann (Hessisch Lichtenau) Hörauf Hofmann (Kronach) Kreutzmann Neumann (Stelle) Peters (Norden) Riegel (Göppingen) Frau Seppi Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 718 Änderungsantrag der Abgeordneten Rollmann, Horstmeier und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 wird folgender Absatz 3 a eingefügt: „ (3) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Lehrgängen des Fernunterrichts geleistet, sofern der Teilnehmende durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachweist, daß der Lehrgang allein oder in Verbindung mit anderem Unterricht auf einen Abschluß der gleichen Art wie die in Absatz 1 bezeichnete oder nach Absatz 2 gleichgestellten Ausbildungsstätten ordnungsgemäß vorbereitet und daß die ordnungsgemäße Mitarbeit einen Zeitraum von mindestens vier Monaten erfordert." 2. In § 43 Abs. 1 wird folgende Nummer 6 angefügt: (D) „6. Teilnehmer an Lehrgängen des Fernunterrichts." Bonn, den 24. Juni 1969 Rollmann Horstmeier Diebäcker Struve Weiland Dr. Wuermeling Anlage 12 Umdruck 729 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3 a eingefügt: „(3 a) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Lehrgängen des Fernunterrichtes geleistet, sofern der Teilnehmende durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachweist, daß der Lehrgang allein oder in Verbindung mit anderem Unterricht auf einen Abschluß der gleichen Art wie die in Absatz 1 bezeichneten oder nach Absatz 2 gleichgestellten Ausbildungsstätten ordnungsgemäß vorbereitet, und daß die ordnungsgemäße Mitarbeit einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten erfordert." 13598 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 2. In § 43 Abs. 1 wird nach Nr. 5 folgende Nr. 6 angefügt: „Nr. 6. Teilnehmern an Lehrgängen des Fernunterrichts." Bonn, den 26. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 730 Änderungsantrag der Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim), Moersch, Mischnick und Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 3 werden die Worte „das 30. Lebensjahr" durch die Worte „das 35. Lebensjahr" ersetzt. Bonn, den 26. Juni 1969 Schultz (Gau-Bischofsheim) Moersch Mischnick und Fraktion Anlage 14 Umdruck 720 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 werden a) in Satz 1 nach den Worten „zwei Jahre" die Worte „zu überprüfen und gegebenenfalls" eingefügt; b) Satz 3 gestrichen. Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Staatssekretärs Kattenstroth zu Punkt 13 der Tagesordnung Der Gesetzentwurf zur Änderung des Kündigungsrechts und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften, der dem Hohen Hause zur Verabschiedung vorliegt, ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam. In einer beispielhaften Art haben die Sozialpartner zusammen mit Vertretern meines Hauses die Grundkonzeption des Entwurfs im sachbezogenen Dialog erarbeitet. Dabei war es möglich, aus dem großen Themenkreis arbeitsrechtlicher Probleme, die noch einer Regelung harren, diejenigen herauszugreifen, die nach übereinstimmender Meinung sozialpolitisch vordringlich und reif für eine gesetzliche Regelung sind. Von besonderem Vorteil war es, daß die Sozialpartner als Betroffene von diesem Gesetz schon bei dessen Entstehung ihre Wünsche und Vorstellungen vortragen und ihre praktische Erfahrung zur Verfügung stellen konnten. Ich möchte dazu bemerken, daß ich mir eine solche vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit der Beteiligten und Betroffenen schon bei den ersten Anfängen eines Gesetzentwurfs in möglichst allen Fällen wünschen würde, und ich kann Ihnen versichern, daß ich insbesondere für weitere Bereinigungen arbeitsrechtlicher Vorschriften ein solches Verfahren nach Kräften unterstützen werde. Auch der Ausschuß für Arbeit dieses Hohen Hauses hat sich, wie Sie der seinem Bericht beigefügten Entschließung entnehmen können, lobend zu einer solchen Praxis geäußert und sich bei seinen Beratungen bemüht, die Grundkonzeption des Entwurfs möglichst nicht anzutasten. Ein Zweites erscheint mir erwähnenswert. Dieser Gesetzentwurf trägt zu seinem Teil dazu bei, sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierungen zwischen Arbeitern und Angestellten zu beseitigen. Während das Lohnfortzahlungsgesetz sich dieser Problematik speziell für den Fall der Erkrankung annimmt, bemüht sich der vorliegende Entwurf um eine Rechtsangleichung bei den gesunden Arbeitnehmern. Dabei geht es, wie auch in anderen Bereichen, nicht nur darum, Verbesserungen im Recht der Arbeiter vorzunehmen, sondern auch den Angestellten die ihnen zustehenden Rechte zu verschaffen. Ich würde es für absolut verfehlt halten, die Angestellten auf ihrem jetzigen arbeitsrechtlichen Status festhalten und alle Bemühungen darauf richten zu wollen, die Arbeiter schrittweise an ihn heranzuführen. Auch für die Angestellten ist die soziale und wirtschaftliche Situation laufenden Veränderungen unterworfen, die die Forderung der Angestellten nach Anpassung an diese veränderten Gegebenheiten berechtigt erscheinen lassen. Dem trägt der vorliegende Entwurf z. B. dadurch Rechnung, daß erstmals auch den leitenden Angestellten ein Kündigungsschutz zugebilligt wird. Es handelt sich um ein erstes Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz, wie es auch in der Gesetzesbezeichnung zum Ausdruck kommt. In der Verabschiedung dieses Gesetzes möchte ich neben Ihrer Zustimmung zu dessen Inhalt auch die Aufforderung sehen, auf diesem Wege einer schrittweisen Anpassung des Arbeitsrechts an die Fortentwicklung der modernen Industriegesellschaft und gleichzeitig seiner Vereinfachung fortzuzahlen. Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) zu Punkt 17 der Tagesordnung: Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13599 Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften in 2. und 3. Lesung gebe ich nachstehende Erklärung zu Protokoll: In dem vorliegenden schriftlichen Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (9. Ausschuß) — Drucksache V/4369 — über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften ist leider übersehen worden, die vom Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages erarbeitete gutachtliche Stellungnahme zu erwähnen. Aus diesem Grunde mache ich als Mitglied des Rechtsausschusses zu dieser Vorlage einige Anmerkungen, vor allem deshalb, weil der Rechtsausschuß keine Gelegenheit mehr hatte, zu den endgültigen Beschlüssen des federführenden Ausschusses nochmals Stellung zu nehmen. Der Kleingarten hat — dies sei vorab festgestellt — in einer so technisierten Welt wie der unsrigen gerade für den seelischen Ausgleich des arbeitenden Menschen seine große Bedeutung. Er wird sie auch in künftigen Zeiten nicht einbüßen. Dies hat auch das Bundesbaugesetz uneingeschränkt anerkannt, sind doch in den Bebauungsplänen der Gemeinden alle förderungswürdigen Belange, auch die kleingärtnerischen, zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Der Schutz des Kleingartens, des „Grünen Zimmers", wie einmal der frühere Bundeswohnungsbauminister Lücke die „Schrebergärten" recht anschaulich genannt hat, wird um so nachhaltiger auch fernerhin gesichert, als dieser Garten in modern gestalteten „Kleingartenparks" harmonisch eingefügt zwischen öffentlichen grünen Anlagen, im Bebauungsplan seinen festen Platz erhält. Sicherlich wird eine Realisierung der kleingärtnerischen Belange noch nicht überall genügend respektiert, um so gründlicher muß deren soziale Notwendigkeit ins Blickfeld der Allgemeinheit gerückt werden. Diese selbstverständliche Anerkennung des Kleingartenwesens läßt aber nicht übersehen, daß die dem Hohen Haus jetzt unterbreitete Vorlage nur eine Teillösung darstellt und noch keineswegs die als Notrecht einst geltende Kleingartenordnung voll an unsere heute gültigen Rechtsgrundsätze heranführt, selbst wenn in ihr die Entzerrung der Pachtpreise, eine gewisse Aufhebung der Bestimmungen über die Zwangspacht und die Schaffung einer gelockerteren Kündigungsmöglichkeit angestrebt werden. So behält jedes Wort, das anno 1919 bei Verabschiedung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung in der Weimarer Nationalversammlung gefallen ist, auch heute noch ein Stück Berechtigung, daß es sich nämlich um Bestimmungen handle, „die ungewöhnlich sind und über das hinausgehen, was sonst in normalen Zeiten vielleicht angängig erschienen wäre". Im Rechtsausschuß hat die Regierungsvorlage deshalb auch eine Diskussion ausgelöst, weil es weiterhin bei der behördlichen Festsetzung des Pachtzinses verbleiben soll, statt zu dessen Freigabe überzugehen (§ 1 Absatz I), und die Kündigung auch in der Zukunft einer behördlichen Genehmigung bedarf (§ 2). Insbesondere aber wurden Bedenken geltend gemacht, daß der Verpächter aus dringendem Eigeninteresse nur dann auf sein Grundstück zurügreifen kann, wenn er dem Pächter Ersatz leistet (§ 3), sowie daß auch eine zwangsweise Begründung von Pachtverhältnissen zugunsten nutzungswilliger Kleingärtner immer noch beibehalten bleiben soll (§ 4). Der Rechtsausschuß hat seine Vorbehalte dem federführenden Ausschuß in seiner Stellungnahme vom 25. 9. 68 mitgeteilt. Allein in der Erwartung, daß die allgemein für notwendig erachtete Gesamtreform, die der Rechtsausschuß an Stelle dieser Novelle vorgeschlagen hat, baldigst in Angriff genommen und damit „die Krankheit des Verwaltens" auf diesem Gebiet behoben wird, soll die Verabschiedung der Novelle nicht aufgehalten werden. Sicherlich darf bei einer Gesamtreform des Kleingartenrechts die besondere Welt der „Schrebergärten", wie man sie gerne im Volksmund nennt, nicht außer acht gelassen werden, andererseits aber sind gesetzliche Maßstäbe anzulegen, die zur „Durchsetzung der Sozialität", wie sie auch hier vom Gesetzgeber als selbstverständliche Pflicht beachtet werden muß, möglichst wenig zu Befehl und Zwang greifen. Das soziale Mietrecht, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt ist, kann hierfür wirklich Leitbild sein. Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Mertes (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in Dritter Lesung der Stimme enthalten. Wir halten es für bedenklich, daß der Entwurf einer Reform des Kleingartenrechts vorgreift und dabei Einzelbestimmungen enthält, die offenbar mit dem Rechtsausschuß nicht genügend abgeklärt sind und auf erhebliche rechtliche Bedenken stoßen. Wir meinen damit vor allem die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Entschädigungspflicht seitens des Verpächters. Diese Entschädigungspflicht scheint uns im Widerspruch zu dem Umstand zu stehen, daß die Kündigung, die sie auslöst, vom Verpächter nur ausgesprochen werden kann, wenn seine wirtschaftliche Lebensgrundlage dies erfordert. Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Ich stimme dem Gesetz zu, obwohl ich es für unzureichend halte. Der kommende Bundestag wird sich insbesondere mit dem Nachtflugverkehr befassen müssen. Orly hat Nachtverkehr mit Düsenflugzeugen allgemein verboten. Welche Interessen stehen hinter 13600 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 dem ständig zunehmenden Nachtflugverkehr, der Tausende von Mitbürgern allnächtlich aus dem Schlaf schreckt? Eine Rechtsordnung, die die Polizei gegen nächtliches Hundegebell mobilisiert, wird unglaubwürdig, wenn sie höchst gesundheitsschädlichen Nachtlärm, vor massiven kommerziellen Interessen, vor Prestigeinteressen der Flughäfen zurückweichend, achselzuckend hinnimmt. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 26. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/4430 Frage 67) : Um welchen Betrag würde sich das von der Bundesregierung für das Jahr 1985 errechnete Defizit in der Arbeiterrentenversicherung von 27,939 Milliarden DM erhöhen, wenn im Jahre 1972 der Gesetzgeber eine Herabsetzung des Rentenalters auf 62 oder 60 Jahre beschließen sollte? Ihre Frage könnte den Eindruck erwecken, als ob die Arbeiterrentenversicherung im Jahre 1985 nicht mehr in der Lage wäre, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Es liegt mir daran klarzustellen, daß dies nicht der Fall ist, wenn — womit wir alle rechnen — das Hohe Haus noch in der nächsten Woche das 3. Rentenversicherungs-Änderungsgesetz beschließt. Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere den Finanzausgleich zwischen den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten, wird die Finanzlage der Arbeiterrentenversicherung gesichert. Arbeiter, Angestellte und Rentner können daher trotz des sogenannten Rentenberges, dessen Spitze in den Jahren 1976/77 liegt, davon ausgehen, daß sie auch in Zukunft in den vollen Genuß der nach dem Bruttolohnprinzip berechneten Rente gelangen werden. Zur Frage der Herabsetzung der Altersgrenze möchte ich folgendes sagen: Da seit 1957 Beitragsrecht und Leistungsrecht in beiden Rentenversicherungen einheitlich sind, kommt eine Herabsetzung der Altersgrenze lediglich für Arbeiter nicht in Betracht. Für die Jahre 1972 bis 1985 würde eine Herabsetzung der Altersgrenze für Arbeiter und Angestellte bei Senkung auf 62 Jahre rund 168 Mrd. und auf 60 rund 403 Mrd. DM kosten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine Wortmeldungen dazu.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 730. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der FDP mit großer Mehrheit abgelehnt.
    Wir kommen dann zur Abstimmung über die §§ 8 bis 17. Wer diesen Paragraphen die Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — So beschlossen.
    Ich rufe § 18 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag Umdruck 720 der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD vor. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? —

    (Abg. Rösing: Braucht nicht begründet zu werden!)

    — Braucht nicht begründet zu werden.



    Präsident von Hassel
    Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der beiden Regierungsfraktionen Umdruck 720.*) Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? -- Bei einer Enthaltung ist dieser Antrag angenommen.
    Ich komme dann zur Abstimmung über den § 18 mit dieser Änderung sowie über die §§ 19 bis 42. Wir können auch über § 43 abstimmen, denn die Änderungsanträge Umdrucke 718 Ziffer 2 und 729 Ziffer 2 fallen weg und die Korrektur in Abs. 1 Nr. 1 „Schüler ..." ist entsprechend der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 1 vorgenommen. Wir können also über die genannten Paragraphen einschließlich § 43 sowie über die Einleitung und die Überschrift abstimmen. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Ich erteile das Wort Frau Pitz-Savelsberg.


Rede von Elisabeth Pitz-Savelsberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen am Ende einer großen Arbeit. Für uns alle bedeutet die Verabschiedung dieses ersten Gesetzes zur Förderung der Ausbildung die Einleitung einer neuen Richtung in der Bildungspolitik. Vor allen Dingen müssen wir unsere Befriedigung darüber ausdrücken, daß es trotz der Knappheit der Zeit und trotz der Enge, mit der wir in der Arbeit steckten, doch noch gelungen ist, dieses Gesetz zu verabschieden. Es bildet eine notwendige Ergänzung zu einigen Gesetzen mit bildungspolitischem Schwergewicht, die schon verabschiedet worden sind, nämlich das Berufsbildungsgesetz und das Arbeitsförderungsgesetz. Das Ausbildungsförderungsgesetz schließt nun die Lücke. Es bildet eine große Hoffnung für viele junge Menschen.
Für den Bund ist dieses Gesetz Neuland. Bisher war die Regelung der Ausbildungsförderung Sache der Länder. Dem Bund obliegt die Sorge für die Herstellung der Chancengleichheit. Die Chancengleichheit hat nicht nur Bedeutung für den jungen Menschen selbst, dem durch dieses Gesetz die Türe zu einer Ausbildung geöffnet wird, die seiner Eignung und seiner Neigung entspricht; sie hat auch Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche Zukunft eines Landes. Die Forderung, die wir in erster Linie an dieses Gesetz stellen müssen, geht dahin, daß die bisherige regionale Regelung von einer bundeseinheitlichen Regelung abgelöst werden muß. Die zweite Forderung ist, daß die bundeseinheitliche Regelung für alle Bereiche der Ausbildung in gleicher Weise gilt.
Der technische und wirtschaftliche Fortschritt, die immer anspruchsvoller werdenden Forderungen der Berufswelt, die Verunsicherung des Menschen -durch den ständigen Wandel seiner Umwelt und seiner
*) Siehe Anlage 14 Lebensbedingungen rufen ein stärkeres Bedürfnis nach gründlicher Ausbildung wach. Es geht hier um ein neues Gefühl der Sicherheit des Menschen unserer Zeit. Die Zeit war reif für dieses Gesetz. Wir stehen hier in diesem Punkt an einer Wende. Ich möchte dieses erste Gesetz zur Ausbildungsförderung beinahe mit den ersten Bemühungen um die Sozialgesetzgebung vor 100 Jahren vergleichen. Damals ging es schlicht um die Existenzsicherung. Heute geht es um den Anspruch des Menschen auf freie Entwicklung seiner Fähigkeiten und um den Platz in der Gesellschaft von morgen. Wir wissen, daß der Mensch alles das nur durch Leistung erringen kann. Der Zugang zu dieser Leistung ist die gute Ausbildung. Das Gesetz setzt, wie gesagt, einen Anfang. Aber man soll es deshalb nicht schmähen; man soll nicht sagen: Das, was jetzt auf den Tisch gelegt wird, ist zu wenig. — Wir wollen mit diesem Gesetz einen Anfang setzen, um eine Entwicklung in Gang zu bringen.
Wir haben gefordert, dieses erste Gesetz noch im 5. Bundestag zu verabschieden. Eine weitere Forderung ging dahin, daß dieses Gesetz für künftige Entwicklungen offenbleiben muß.
Ein kurzer Blick zurück! Im Bundestag sind mehrmals einstimmig Entschließungen gefaßt worden, in denen ein Ausbildungsförderungsgesetz verlangt wurde. Aber wir wissen genau, daß schon die ersten Bemühungen — seien es Regierungsentwürfe oder Entwürfe der Fraktionen — in den Zuständigkeitsschwierigkeiten hängenblieben. Eigentlich ist die Tür erst durch den Übergang der Kompetenz auf den Bund geöffnet worden. Das geschah am 9. Mai 1969. Wir müssen uns das vor Augen führen, wenn wir heute über die Frage nachdenken, wie lange es eigentlich gedauert hat, bis dieses Gesetz zustande kam.
Der zweite Faktor, der dieses Gesetz endlich möglich machte, war die Bereitstellung der Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung. Aber damit war auch gleichzeitig die Begrenzung dieses Gesetzes gegeben. Es ist wichtig, daß wir uns das in dritter Lesung noch einmal vor Augen halten. Wenn die Kompetenz und das Geld fehlen, sind die besten Bemühungen zwecklos.
Alles das, was in der Vorbereitung zu diesem Gesetz vor sich gegangen ist, hat ja doch seine gute Wirkung gehabt, denn ohne die vorangegangenen Klärungen in vielen Debatten wäre in der kurzen Zeit vom 9. Mai bis heute ein verabschiedungsreifes Gesetz nicht zustande gekommen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch den beteiligten Ministerien danken. Trotz der gedrängten Folge der Sitzungen und der erheblichen Arbeitsbelastung sind die zuständigen Ministerien immer wieder neuen Formulierungswünschen des Ausschusses nachgekommen. Ohne die Unterstützung von dieser Seite wären wir vielleicht noch nicht so weit.
Der bemerkenswerteste Beschluß, der in der dritten Lesung im Ausschuß gefaßt wurde, war die endgültige Festlegung auf die sogenannte kleine Lösung. Zunächst war ja eine Gesamtkonzeption geplant, die alle Bereiche der Förderung umschließen



Frau Pitz-Savelsberg
sollte und stufenweise in Kraft gesetzt werden sollte. Von diesem Konzept ist der Ausschuß abgegangen, und er ist stattdessen zu einer kleinen Lösung gekommen. Dafür waren einige Gründe maßgebend.
Mittlerweile ist das Arbeitsförderungsgesetz verabschiedet worden, und in diesem Gesetz ist die Förderung der Lehrlinge festgelegt worden. Wäre die Lehrlingsförderung nun auch in einer weitergehenden Konzeption des Ausbildungsförderungsgesetzes enthalten gewesen, so wäre das ein ungutes Nebeneinander und systematisch wohl kaum zu vertreten gewesen. Das heißt nun nicht, daß wir nicht auch der Lehrlingsförderung viel Aufmerksamkeit zugewandt haben und daß dieses Gesetz nicht zu einem späteren Zeitpunkt durch einen weiteren gesetzgeberischen Akt um den Bereich der Lehrlingsförderung erweitert werden muß. Die Förderung der Lehrlinge erfolgt im Augenblick über das Arbeitsförderungsgesetz aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit. Das kann nur ein vorübergehender Zustand sein, denn die Lehrlinge müssen wie die gleichaltrigen Schüler aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, da auch die Lehrlingsausbildung eine Erstausbildung ist. Es wird Aufgabe des Sechsten Deutschen Bundestages sein, das zehnte Schuljahr, das jetzt auch noch nicht einbezogen ist, sowie die Lehrlinge einzubeziehen und damit eine Ergänzung zu diesem ersten Gesetz zu schaffen. Der Ausschuß hat eine entsprechende Entschließung verabschiedet, die Sie in der Drucksache V/4377 finden.
In diesem Zusammenhang mußte zunächst noch ein anderer Bereich ausgeklammert werden, nämlich der Bereich der Studierenden. Wenn wir im Rahmen der Mittel der mittelfristigen Finanzplanung bleiben wollten, so konnte das nur geschehen, wenn das sogenannte Honnefer Modell kostenneutral einbezogen wurde. Das ließ sich aber nicht durchführen. Die Kosten übertreffen bei weitem den Rahmen, der uns gesteckt war, und es entstand die Frage: sollen wir wegen der Überteuerung in einem Bereich das ganze Gesetz gefährden, oder sollen wir diesen Bereich wie bisher für eine Übergangszeit noch über das Honnefer Modell, über die Bund-Länder-Förderung, fördern lassen? In diesem Zusammenhang ist noch eine Schwierigkeit zu erwähnen, die dazu führte, daß für die Abwicklung des Honnefer Modells eine Übergangszeit eingeplant werden mußte. Beim Honnefer Modell handelt es sich um eine Mischfinanzierung; Bund und Länder finanzieren es gemeinsam. Im Etat des Bundes stehen 50% der Aufwendungen für das Honnefer Modell, 50 % tragen die Länder. Wenn jetzt das Honnefer Modell bzw. die gesamte Studentenförderung, auch der Bereich, der unter der Bezeichnung „Rhöndorfer Modell" läuft, zunächst ausgeklammert bleibt, so muß eine Übergangszeit vorgesehen werden, die eine bestimmte Spanne nicht überschreitet. Denn die Mischfinanzierung kann, nachdem die Kompetenz auf den Bund übergangen ist, nicht unbegrenzt fortbestehen. Aus diesem Grunde hat der Ausschuß geglaubt — und dem sind wir auch alle gefolgt —, einen Rahmen für diese Übergangszeit setzen zu müssen. Er schlägt vor, daß bis zum 1. März 1970 ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll, nach dem zu einem späteren Zeitpunkt auch der Bereich der Studierenden als zweite große Ergänzung in dieses Gesetz einbezogen wird.
Es sind also zwei große Ergänzungen nötig, der Bereich der Lehrlinge und der Schüler des zehnten Schuljahres einerseits und auf der anderen Seite der Bereich der Studierenden. Dabei ist zu beachten, daß die Übergangszeit besonders hinsichtlich des Honnefer Modells einen bestimmten Rahmen nicht überschreiten darf.
Zur Verabschiedung steht also jetzt ein verkürztes Gesetz, das im wesentlichen den Bereich der Schüler umfaßt. Es sind einbezogen die allgemeinbildenden Schulen von der elften Klasse an und die berufsbildenden Schulen — um sie einmal unter diesem großen Oberbegriff zu nennen — und damit der ganze Bereich der Zugänge zu allen Berufen in der mittleren Ebene. In diesen Bereich gehören Berufszweige, die strukturellen Veränderungen ganz besonders ausgesetzt sind. Hier bahnt sich auch eine neue Form der Ausbildung an. Im Gesetz sind z. B. die Berufsfachschulen, die Fachoberschulen und die Fachhochschulen erwähnt, die einen neuen Zug neben den üblichen Schultypen darstellen. Ganz besonders ist es zu begrüßen, daß auch die Berufsfachschüler von der elften Klasse an noch in den Genuß der Förderung kommen. Dies gilt ganz besonders für die Schulen, die den Abschluß einer Realschule voraussetzen. Am stärksten wird sich dieses Gesetz auf den Kreis der Fachschüler auswirken. Die bisher bestehenden gesetzlichen Grundlagen, das Berufsbildungsgesetz, das eine bundeseinheitliche Ordnung für die betriebliche Berufsausbildung geschaffen hat, sowie das Arbeitsförderungsgesetz, das die Chance für Umschulung und Fortbildung geschaffen hat, genügen allein nicht, um die mittlere Berufsebene im wünschenswerten Umfang mit Nachwuchs zu füllen.
Die Überlegungen auf bildungspolitischem Gebiet gehen weiter. Bildungsplanung muß sich auf eingehende Untersuchungen einerseits über den Bedarf und andererseits über die Richtung der Neigungen zu verschiedenen Ausbildungswegen gründen können. Hier fehlt weitgehend noch der Unterbau. Wenn wir uns heute auch um die Reform der Universitäten und um die Zahl der Studierenden ständig Sorge machen, so sind auf diesem Gebiet doch wenigstens die Ursachen erkennbar und überschaubar. Aber das berufsbildende Schulwesen in seiner jetzigen Gestalt ist viel undurchsichtiger und viel weniger durchforscht. Wenn also Bemühungen um Ausbildungsförderung und um die Herstellung der Chancengleichheit in großem Umfang Erfolg haben sollen, muß ebenfalls dafür gesorgt werden, daß eine bundeseinheitliche Ordnung im Sinne einer Harmonisierung des berufsbildenden Schulwesens von den Ländern in Angriff genommen wird. Hier liegen große Chancen. Ein leistungsfähiges Schulwesen ist ein wesentliches Element jeder Bildungsplanung, das die Zukunft im Auge behalten muß.
Einer Begrenzung auf diesen mittleren Bereich stimmt meine Fraktion zu, nicht zuletzt aus Gründen der Begrenztheit der Mittel. Wir bedauern sehr, daß wir nicht wenigstens auch noch den Bereich des



Frau Pitz-Savelsberg
zehnten Schuljahres einbeziehen konnten. Damit hätten wir eine Förderung der Schüler im ganzen gehabt. Aber meine Fraktion sieht in der Auswahl dieses mittleren Bildungsbereichs doch eine sinnvolle Lösung und begrüßt sie ausdrücklich.
Es ist Ihnen wohl allen bekannt, daß es leichter war, ein akademisches Studium zu beginnen und über das Honnefer Modell gefördert zu werden, als irgendeine Fachschulausbildung ins Auge zu fassen, unter Umständen auch noch in einem anderen Land als dem Wohnland. Diese Ausbildung wurde im allgemeinen nicht gefördert. Dieser Zustand konnte nicht länger anstehen. Denn so wie wir für die Förderung der Studierenden die Freizügigkeit wollen, damit sie studieren können, wo sie wollen, auch in einem anderen als in ihrem Wohnland, müssen wir dies auch für die älteren Fachschüler und für Schüler anderer Schularten vorsehen. Für die Schüler sehen wir allerdings vor — auch dieser Vorschrift stimmt meine Fraktion zu —, daß möglichst eine Ausbildungsstätte nahe am Wohnort der Eltern besucht wird.
In diesem Zusammenhang spielt die Aufgabe des Beirates eine große Rolle. Der Beirat muß darüber wachen, daß durch rechtzeitige und sinnvolle Anpassung der Leistungen das Gesetz gleichmäßig effektiv bleibt. Der zuständige Minister überprüft im Abstand von zwei Jahren, ob eine Anpassung infolge der veränderten Verhältnisse — Lebensverhältnisse, Entwicklung der Einkommen — dringend erforderlich ist. Er wird gegebenenfalls eine Regierungsvorlage machen, zu der der Beirat Stellung nehmen muß.
Er hat ferner neue Formen zu berücksichtigen. Wir haben ja soeben die Debatte über den Fernunterricht gehabt. Nach Anhörung eines Vertreters der Kultusministerkonferenz ist der Ausschuß zu der Überzeugung gekommen, daß der Fernunterricht zwar ein wesentliches Element der Ausbildung sein kann, daß aber seine Formen noch nicht in der Weise überprüft und gesichert sind, wie es wünschenswert wäre, um sie in ein Förderungsgesetz einzubauen. Auf der anderen Seite hätte die Kostenfrage nach Ansicht des Auschusses ein unsicheres Moment in dieses Gesetz gebracht. Da wir alle bestrebt waren, das Gesetz noch im fünften Bundestag zu verabschieden, mußten wir in jeder Weise Risiken vermeiden.
Der zweite Bildungsweg, der in diesem Gesetz gegenüber der regulären Ausbildung begünstigt ist, erfährt diese Begünstigung nach Meinung eines großen Teils der Ausschußmitglieder zu Recht; denn man geht von ,der Vorstellung aus, daß einem zweiten Bildungsweg immer schon ein erster Ausbildungsweg vorangegangen ist, vielleicht ein falsch eingeschlagener, und daß nun eine zweite Ausbildung mit erheblich größerer Mühe folgen muß. Aber wir hoffen, daß gerade durch dieses Gesetz und durch den Zusammenhang dieses Gesetzes mit dem Arbeitsförderungsgesetz der zweite Bildungsweg in Zukunft immer weniger Bedeutung haben wird, weil ja unter den gegebenen Förderungsmöglichkeiten die Möglichkeit besteht, von vornherein den richtigen Ausbildungsweg einzuschlagen. Sicher wird es immer noch Fälle geben, und es wird auch immer noch eine Möglichkeit im Gesetz geben müssen, diese Fälle zu korrigieren.
Noch einen Punkt hat meine Fraktion für sehr wichtig angesehen, und in diesem Punkt hat meine Fraktion auch nicht ganz leichten Herzens den Ausschußbeschlüssen zugestimmt: das war die Frage der Durchführung. Leider müssen wir sie hier vor vollkommen leerer Bundesratsbank erörtern. Die Gesetzentwürfe aller drei Fraktionen sahen vor, daß die Bundesanstalt für Arbeit durchführende Behörde sein sollte. Ich muß hier die Einschränkung machen: es war der Gesamtentwurf, der aus den Initiativen der drei Fraktionen hervorgegangen war.
Die Bundesanstalt war nach Auffassung vieler Mitglieder des Ausschusses — ich möchte beinahe sagen: der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses — die geeignetste Behörde für die Durchführung des Gesetzes. Diese Behörde bringt für diese Aufgabe erhebliche Voraussetzungen mit. Aber die Länder beanspruchten sehr beharrlich die Durchführung für sich. Das war schon lange bekannt, aber man hoffte immer noch auf eine Übereinstimmung. Die Verhandlung mit den Vertretern der Ministerpräsidenten am 3. Juni in Berlin ließ aber keinen Zweifel daran, daß die Länder hart bleiben würden.
Die Alternative — jetzt eine lange Auseinandersetzung über diese Frage mit den Ländern oder eine Verabschiedung — zwang dann den Ausschuß zu einer Entscheidung. Der Ausschuß entschied sich dafür, die Durchführung des Gesetzes den Ländern zu übertragen. Dabei war — das möchte ich auch für meine Fraktion sagen — im wesentlichen der Gesichtspunkt maßgebend, daß es sich nicht um irgendeinen Bereich, sondern um den Bildungsbereich handelt, daß hier Bund und Länder eine gemeinsame Aufgabe haben und daß wir die Aufgabe der Ausbildungsförderung nicht gegen die Länder, sondern mit den Ländern durchführen müßten. Insofern kam es zu dieser Festlegung auf die Durchführung durch die Länder.
Wir begrüßen es sehr, daß die Behörden überall in der ganzen Bundesrepublik die einheitliche Bezeichnung „Amt für Ausbildungsförderung" haben. Wir glauben, daß dadurch die Durchführung erleichtert wird, vor allen Dingen für diejenigen, die dieses Gesetz in Anspruch nehmen.
Das Gesetz gibt einen Rechtsanspruch, allerdings einen bedingten Rechtsanspruch: sofern der Betreffende selbst oder seine Eltern die Mittel für seine Berufsausbildung nicht aufbringen können. Insofern sind wir bei der Konzeption der familienabhängigen Lösung geblieben, d. h. daß nicht unabhängig von der Familie jeder gefördert wird, sondern daß zunächst die Mittel des einzelnen und seiner Familie in Anspruch genommen werden.
Für die Zukunft müssen wir erwarten, daß die Anpassung so erfolgt, daß jeder, der dieses Gesetz in Anspruch genommen hat, auch mit der Zuverlässigkeit dieser Hilfe rechnen kann; eine abgebrochene Berufsausbildung wegen eines vorübergehenden Mangels an Mitteln oder aus Gründen anders gefällter politischer Entscheidungen ist eine ganz



Frau Pitz-Savelsberg
schwer zu ertragende Sache für den Auszubildenden. Alle Parlamente, die in bezug auf Bildungsfragen Entschließungen fassen und Gesetze auf den Weg schicken, müssen damit rechnen, daß Bildung eine Planung auf lange Zeit hinaus erfordert. Aber wenn man sich dazu entschließt, muß man auch entschlossen sein, die Ebene der Leistungen beizubehalten, den natürlichen Zuwachs der Berechtigten und das einzuplanen, was sich aus der Anpassung ergibt.
Dieses Gesetz, das aus der Initiative dieses Hauses hervorgegangen ist, ist gedeckt durch die mittelfristige Finanzplanung bis zum Ende 1972. Dann wird eine Fortschreibung notwendig sein, da die Entwicklung konstant bleiben muß.
Die Entschließung, die der Ausschuß dem Gesetzentwurf beigefügt hat, verlangt eine doppelte Ergänzung dieses ersten Gesetzes in absehbarer Zeit. Sie verlangt auch, daß für die auf Grund der Ergänzungsgesetze benötigten Beträge Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Das ist also unser Anliegen an den 6. Deutschen Bundestag: darüber zu wachen, daß diese Konzeption, die wir heute anstreben, auch erfüllt wird. Nach und nach muß dieses Gesetz zu einem großen Gesetzeswerk ausgebaut werden, das zu einem Instrument wird, das den einzelnen befähigt, den Anforderungen einer modernen Leistungsgesellschaft zu genügen.
Meine Fraktion stimmt diesem Gesetz zu.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Freyh.