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    Deutscher Bundestag 243. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1969 Inhalt: Gedenken an die Opfer der Explosionskatastrophe auf dem Güterbahnhof in Hannover-Linden . . . . . . . . . 13505 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) . . . . . . . 13505 D Erweiterung der Tagesordnung . 13505 D, 13542 C Absetzung des Punktes 37 von der Tagesordnung 13506 A Entwurf einer Bundeshaushaltsordnung (aus Drucksache V/3040) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen V/4378, zu 4378) — Zweite und dritte Beratung 13506 A Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz) (aus Drucksache V/3040) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen V/4379, zu V/4379) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Althammer (CDU/CSU) 13506 D, 13507 B Westphal (SPD) . . . . . . . . 13513 A Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 13517 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 13518 B Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften und von Unternehmen eines Einzelkaufmanns sowie von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Drucksache V/3165) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4253) — Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) 13520 B Entwurf eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (Drucksache V/3186) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4323), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4245) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (FDP) (Drucksache V/2878) : Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4245) — Zweite Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Umwandlung von Unternehmen (Drucksachen V/1994, V/4245) Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 13520 D Dr. Staratzke (FDP) . . . 13521 D, 13525 B Ravens (SPD) . . . . . 13523 B, 13525 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 13525 A Vizepräsident Dr. Mommer 13526 A, 13532 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 Entwurf eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen (Drucksache V/3197); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/4416, zu V/4416) — Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) 13526 C Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 13527 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 13528 A van Delden (CDU/CSU) . . . . 13529 B Reischl (SPD) 13530 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4468), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4419) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) 13532 C, 13534 D, 13538 A, 13542 A Krampe (CDU/CSU) . . . . . . . 13534 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 13534 A Berberich (CDU/CSU) . . 13536 A, 13537 D, 13540 A Reichmann (FDP) . . . . 13536 D, 13538 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 13537 C Saxowski (SPD) 13541 A Brese (CDU/CSU) 13542 B Fragestunde (Drucksache V/4430) Fragen des Abg. Moersch: Streik der Forscher und Techniker des Euratom-Kernforschungszentrums in Ispra Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 13542 D, 13543 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . .13543 A, C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Einrichtung privater kommerzieller Kabelvisions-Systeme 13543 D Frage des Abg. Mertes: Erhöhung des Diskontsatzes durch die Deutsche Bundesbank Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 13544 B, C, D, 13545 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 13544 B, C Moersch (FDP) 13544 D Fragen des Abg. Richarts: Rindfleischeinfuhren aus Argentinien, Brasilien und Uruguay . . . . . . 13545 A Frage der Abg. Frau Griesinger: Ausbau der Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft Höcherl, Bundesminister . . 13545 B, C, D, 13546 A Frau Griesinger (CDU/CSU) . . .13545 C, D Moersch (FDP) . . . . 13545 D, 13546 A Fragen des Abg. Logemann: Begriff des entwicklungsfähigen Betriebes in der Landwirtschaft Höcherl, Bundesminister . . . .13546 B, D, 13547 A Logemann (FDP) . . . . 13546 D, 13547 A Frage des Abg. Moersch: Höhe der USA-Stipendien Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 13547 B, C, D Moersch (FDP) 13547 C Fragen des Abg. Kohlberger: Überprüfung von berufsbedingten Krankheiten in der Unfallversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 13548 A Kohlberger (SPD) . . . . . . . 13548 B Fragen des Abg. Lampersbach: Verkauf an Endverbraucher außerhalb der Ladenschlußzeiten durch Verbrauchermärkte 13548 C Fragen des Abg. Porsch: Darlehen zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs für Versehrte — Zuschuß für technische Veränderungen an Versehrtenfahrzeugen Kattenstroth, Staatssekretär . . 13548 D, 13549 A, B Porsch (FDP) 13549 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13548 A Frage des Abg. Porsch: Bezuschussung des Kaufs modischer Schuhe durch Fuß- und Beinversehrte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 13549 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 III Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (Drucksache V/3961); Bericht des Haushaltsaussschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4393), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4352) — Zweite und dritte Beratung — 13549 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung arbeitsrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/3913) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4376) — Zweite und dritte Beratung — Folger (SPD) 13550 C Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 13550 D Entwurf eines Pflanzenschutz-Kostengesetzes (Drucksache V/4257); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4462), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4366) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13551 C Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksachen V/3461, V/3021); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4418) — Zweite und dritte Beratung — 13551 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2221); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/4369, zu V/4369) — Zweite und dritte Beratung — 13552 B Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, über die Besteuerung ihrer Erträge sowie zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksachen V/3494, V/3840); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4470), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/4414, zu V/4414) — Zweite und dritte Beratung —13552 C Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Abg. Mick, Frau Korspeter, Schmidt [Kempten] und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4224) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4460), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/4390) — Zweite und dritte Beratung — Leukert (CDU/CSU) 13553 B, C Seidel (SPD) . . . . . . . . 13553 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 13553 D Entwurf eines Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen V/4220, V/4326, V/4330) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4415) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 13554 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 13557 B Dr. Bucher (FDP) 13558 D Borm (FDP) 13560 D Hirsch (SPD) 13561 A Ertl (FDP) 13562 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Hamm [Kaiserslautern] u. Gen.) (Drucksache V/355) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4428), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4427) — Zweite und dritte Beratung — Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 13564 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 13566 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . . 13567 B Frau Strobel, Bundesminister . . . 13568 B Entwurf eines Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4404), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen V/4377, zu V/4377) — Zweite und dritte Beratung — Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 13569 B, 13574 D, 13577 A Rollmann (CDU/CSU) . 13569 C, 13575 B, C Kubitza (FDP) . . . . . 13570 D, 13574 C Josten (CDU/CSU) . . 13571 C, 13574 A, B, 13584 A Horstmeier (CDU/CSU) . . . . . 13572 B Frau Freyh (SPD) 13572 D, 13573 D, 13575 C, 13576 C, 13580 B, 13583 C Moersch (FDP) 13573 B, D, 13574 A, B, C, D, 13576 A, 13582 B, C, 13583 D Frau Brauksiepe, Bundesminister . 13584 B Dorn (FDP) 13585 C Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß 13586 A Entwurf eines Rechtspflegergesetzes (Drucksache V/3134); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4341) — Zweite und dritte Beratung — 13586 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken und des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/3549) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4319), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4144) — Zweite und dritte Beratung — 13586 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache V/3495) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4469), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4429) — Zweite und dritte Beratung — Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 13587 B Glombig (SPD) . . . . . . . . 13588 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 13589 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/4332) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4421) — Zweite und dritte Beratung — 13589 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (Abg. Busse [Herford], Dr. Hauser [Sasbach], Dr. Reischl u. Gen.) (Drucksache V/4146) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4387) — Zweite und dritte Beratung — 13589 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Drucksache V/3862) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4406) — Zweite und dritte Beratung — 13590 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (Drucksache V/4028) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4407) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13590 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4384) — Zweite und dritte Beratung — 13590 C Schriftlicher Bericht des 2. Untersuchungsausschusses betr. Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksachen V/3442, V/4208) Hirsch (SPD) 13590 D Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache W4445) — Erste Beratung —13592 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Abg. Seifriz, Fellermaier u. Gen.) (Drucksache V/4413) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Abg. Lemmrich, Seifriz, Dr. Imle und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (Drucksache V/4475) . . . . 13592 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Drucksache V/4431) — Erste Beratung — . . . . . 13590 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der italienischen Republik über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen, welche von den italienischen Trägern der Krankenversicherung in Italien an Familienangehörige in der Bundesrepublik Deutschland versicherter italienischer Arbeitnehmer gewährt wurden, durch die deutschen zuständigen Träger der Krankenversicherung (Drucksache V/4434) — Erste Beratung — 13592 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (Drucksache V/4435) — Erste Beratung — 13593 A Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung des Dienstleistungsverkehrs für bestimmte Rechtsanwaltstätigkeiten (Drucksachen V/4153, V/4394) 13593 A Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung betr. Internationale Polizeikonvention (Drucksachen V/3425, V/4420) 13593 B Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Großenbrode an Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 V die Firma Pomosin Werke Großenbrode GmbH (Drucksachen V/4214, V/4408) betr. Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks in Nürnberg, zwischen Regensburger und Hainstraße, an die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/4034, V/4423) 13593 B, C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1967, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/4409) 13593 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über das von der Bundesregierung eingebrachte Verkehrspolitische Programm für die Jahre 1968 bis 1972 hier: Kapitel V, Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr (aus Drucksache V/2494, Drucksachen V/4412, zu V/4412) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4461) 13593 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Tausch von bundeseigenen Grundstücken in Hannover, Vahrenswalder Straße, gegen stadteigene Grundstücke in Hannover, An der Breiten Wiese (Drucksache V/4436) 13593 D Nächste Sitzung 13594 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 13595 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 723 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Drucksachen V/3040, V/4379) 13595 C Anlagen 3 und 4 Änderungsanträge Umdrucke 724 und 726 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (Drucksachen V/3186, V/4323, V/4245) 13595 C Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 722 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen (Drucksachen V/3197, V/4416, zu V/4416) 13595 D Anlagen 6 und 7 Änderungsanträge Umdrucke 728 und 721 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419) 13596 A Anlage 8 Entschließungsantrag Umdruck 727 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419) 13596 D Anlage 9 Änderungsantrag Umdruck 725 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksachen V/3461, V/3021, V/4418) 13596 D Anlage 10 Entschließungsantrag Umdruck 716 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen V/4224, V/4390) . . . . . . .13597 A Anlagen 11 bis 14 Änderungsanträge Umdrucke 718, 729, 730 und 720 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377) 13597 C Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Staatssekretärs Kattenstroth zu Punkt 13 der Tagesordnung 13598 B Anlagen 16 und 17 Schriftliche Erklärungen der Abg. Dr. Hauser (Sasbach) und Mertes zu Punkt 17 der Tagesordnung . . . . . . . . .13598 D Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abg. Dichgans zu Punkt 10 der Tagesordnung . . . . 13599 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Defizit in der Arbeit der Rentenversicherung im Falle der Herabsetzung des Rentenalters auf 62 oder 60 Jahre 13600 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13505 243. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 6. Bading * 27. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27. 6. Bazille 5. 7. Bergmann * 26. 6. Dr. Birrenbach 27. 6. Dr. Brenck 15. 7. Dr. Dittrich * 27. 6. von Eckardt 27. 6. Dr. Even 28. 6. Flämig ** 26. 6. Frieler 27. 6. Freiherr von Gemmingen 27. 6. Gerlach * 26. 6. Dr. Giulini 30. 6. Graaff 27. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Haar (Stuttgart) 27. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Herold ** 26. 6. Hölzle 27. 6. Illerhaus * 27. 6. Jacobi (Köln) 27. 6. Frau Kleinert 4. 7. Klinker * 27. 6. Kriedemann * 27. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 26. 6. Kunze 15. 7. Lemmer 27. 6. Lenz (Brühl) * 27. 6. Dr. Löhr 26. 6. Dr. Lohmar 5. 7. Lotze 15. 7. Lücker (München) * 26. 6. Mauk * 27. 6. Frau Dr. Maxsein ** 26. 6. Dr. Meinecke 26. 6. Memmel * 27. 6. Michels 27. 6. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 27. 6. Nellen 15. 7. Richarts * 27. 6. Richter ** 26. 6. Rohde 26. 6. Dr. Sinn 26. 6. Dr. Starke (Franken) 27. 6. Steinhoff 15. 7. Dr. Wahl * 28. 6. Frau Wessel 15. 7. Wiefel 27. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 723 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) - Drucksachen V/3040, V/4379 -. Der Bundestag wolle beschließen: Der § 53 a wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 724 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. SchmidBurgk zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform - Drucksachen V/3186, V/4245 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 Nr. 1 werden die Worte „oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit" durch die Worte „ , eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer Genossenschaft" ersetzt. Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Schmid-Burgk Anlage 4 Umdruck 726 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform - Drucksachen V/3186, V/4245, zu V/4245, V/4323 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 25 Abs. 2 wird gestrichen. 2. § 26 wird gestrichen. Bonn, den 25. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 722 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen - Drucksachen V/3197, V/4416 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 2 Nr. 4 a Buchstabe d werden die Worte 13596 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 „und zwar so vollständig, wie es zur Vermittlung eines möglichst sicheren Einblicks in die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erforderlich ist" gestrichen. 2. § 9 Abs. 5 Nr. 3 erhält folgende Fassung: 1,3. Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann auch die Jahresbilanz mit einem Anhang eingereicht und bekanntgemacht werden, welcher die nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 a verlangten Angaben enthält." 3. § 11 Abs. 5 erhält folenden Satz 2: „Weiterhin sind Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute zur Erstellung eines Konzernabschlusses nach diesem Abschnitt nicht verpflichtet, wenn sich ihr Gewerbebetrieb auf die Vermögensverwaltung beschränkt und sie nicht die Aufgaben der Konzernleitung wahrnehmen." Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 728 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Der Beitrag ist für alle Beitragspflichtigen gleich. Er beträgt ab 1. 1. 1969 monatlich 22 Deutsche Mark." 2. Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. § 13 a wird gestrichen." 3. Nr. 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) In § 41 Abs. 1 Buchstabe e wird das Wort „Doppelte" durch das Wort „Vierfache" ersetzt. b) In § 41 wird nach Abs. 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen wird eine Landabgaberente auch dann gewährt, wenn eine Abgabe nach § 42 nicht möglich ist, und wenn der Unternehmer das landwirtschaftliche Unternehmen nicht mehr bewirtschaftet. Der Nachweis hierüber wird durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle erbracht (Landsiedlungsgesellschaft). Der Landabgeber ist verpflichtet, sein landwirtschaftliches Unternehmen jederzeit zum Verkehrswert an die in § 42 Abs. 1 Buchstabe b genannten Stellen abzugeben. Kommt er der Verpflichtung nicht nach, oder nimmt er die Bewirtschaftung wieder auf, fällt der Anspruch auf Landabgaberente weg." Bonn, den 26. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 721 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 § 1 Abs. 1 werden die Worte „Juli" jeweils durch das Wort „April" ersetzt. 2. In Artikel 4 § 3 wird das Datum „1. Juli 1969" durch das Datum „1. April 1969" .ersetzt. Bonn, den 24. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 727 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Die Bundesregierung wird ersucht, a) dafür Sorge zu tragen, daß im Rahmen der Gewährung von Beitragszuschüssen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung Zulagen an Schwerverletzte, für deren Jahresarbeitsverdienste nach § 780 RVO Durchschnitssätze festgesetzt sind, ab 1. Juli 1969 gewährt werden; b) dafür Sorge zu tragen, daß die darüber hinaus frei werden Mittel für die Investitionshilfe in der Landwirtschaft Verwendung finden. Bonn, den 26. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 725 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundes- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13597 regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTA-G) — Drucksachen V/3461, V/3021, V/4418 — Der Bundestag wolle beschließen: § 9 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „ (3) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 bezeichneten Tätigkeiten dürfen von den in § 1 genannten Personen nicht in selbständiger Berufstätigkeit und nur im Auftrage eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ausgeübt werden." Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 716 Entschließungsantrag der Abgeordneten Leukert, Frau Korspeter, Storm und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksachen V/4224, V/4390 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. für die Jahre von 1970 bis 1974 im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes einen festen Finanzierungsplan für die Schaffung und Übernahme von jährlich 4000 landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen (Einfamilienhäuser mit Landzulage bis zu 1000 qm) aufzustellen, damit auf diese Weise die Eingliederung der aus Ost- und Mitteldeutschland vertriebenen und geflüchteten Landwirte bis 1974 zu einem geregelten Abschluß gebracht wird, 2. alle zur Erhaltung und Anpassung an die Erfordernisse der EWG notwendigen Maßnahmen für die Vollerwerbsstellen angesetzten vertriebenen und geflüchteten Bauern im Rahmen der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung zu fördern. Bonn, den 18. Juni 1969 Leukert Storm Balkenhol Dr. Becher (Pullach) Bühler Dr. Czaja Fritz (Welzheim) Glüsing (Dithmarschen) Kuntscher Dr. von Nordenskjöld Ott Frau Pieser Rehs Schröder (Sellstedt) Tobaben Weiland Wullenhaupt Baron von Wrangel Ziegler Dr. Barzel und Fraktion Frau Korspeter Bals Bartsch Dr. Enders Feuring Höhmann (Hessisch Lichtenau) Hörauf Hofmann (Kronach) Kreutzmann Neumann (Stelle) Peters (Norden) Riegel (Göppingen) Frau Seppi Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 718 Änderungsantrag der Abgeordneten Rollmann, Horstmeier und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 wird folgender Absatz 3 a eingefügt: „ (3) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Lehrgängen des Fernunterrichts geleistet, sofern der Teilnehmende durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachweist, daß der Lehrgang allein oder in Verbindung mit anderem Unterricht auf einen Abschluß der gleichen Art wie die in Absatz 1 bezeichnete oder nach Absatz 2 gleichgestellten Ausbildungsstätten ordnungsgemäß vorbereitet und daß die ordnungsgemäße Mitarbeit einen Zeitraum von mindestens vier Monaten erfordert." 2. In § 43 Abs. 1 wird folgende Nummer 6 angefügt: (D) „6. Teilnehmer an Lehrgängen des Fernunterrichts." Bonn, den 24. Juni 1969 Rollmann Horstmeier Diebäcker Struve Weiland Dr. Wuermeling Anlage 12 Umdruck 729 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3 a eingefügt: „(3 a) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Lehrgängen des Fernunterrichtes geleistet, sofern der Teilnehmende durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachweist, daß der Lehrgang allein oder in Verbindung mit anderem Unterricht auf einen Abschluß der gleichen Art wie die in Absatz 1 bezeichneten oder nach Absatz 2 gleichgestellten Ausbildungsstätten ordnungsgemäß vorbereitet, und daß die ordnungsgemäße Mitarbeit einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten erfordert." 13598 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 2. In § 43 Abs. 1 wird nach Nr. 5 folgende Nr. 6 angefügt: „Nr. 6. Teilnehmern an Lehrgängen des Fernunterrichts." Bonn, den 26. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 730 Änderungsantrag der Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim), Moersch, Mischnick und Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 3 werden die Worte „das 30. Lebensjahr" durch die Worte „das 35. Lebensjahr" ersetzt. Bonn, den 26. Juni 1969 Schultz (Gau-Bischofsheim) Moersch Mischnick und Fraktion Anlage 14 Umdruck 720 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 werden a) in Satz 1 nach den Worten „zwei Jahre" die Worte „zu überprüfen und gegebenenfalls" eingefügt; b) Satz 3 gestrichen. Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Staatssekretärs Kattenstroth zu Punkt 13 der Tagesordnung Der Gesetzentwurf zur Änderung des Kündigungsrechts und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften, der dem Hohen Hause zur Verabschiedung vorliegt, ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam. In einer beispielhaften Art haben die Sozialpartner zusammen mit Vertretern meines Hauses die Grundkonzeption des Entwurfs im sachbezogenen Dialog erarbeitet. Dabei war es möglich, aus dem großen Themenkreis arbeitsrechtlicher Probleme, die noch einer Regelung harren, diejenigen herauszugreifen, die nach übereinstimmender Meinung sozialpolitisch vordringlich und reif für eine gesetzliche Regelung sind. Von besonderem Vorteil war es, daß die Sozialpartner als Betroffene von diesem Gesetz schon bei dessen Entstehung ihre Wünsche und Vorstellungen vortragen und ihre praktische Erfahrung zur Verfügung stellen konnten. Ich möchte dazu bemerken, daß ich mir eine solche vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit der Beteiligten und Betroffenen schon bei den ersten Anfängen eines Gesetzentwurfs in möglichst allen Fällen wünschen würde, und ich kann Ihnen versichern, daß ich insbesondere für weitere Bereinigungen arbeitsrechtlicher Vorschriften ein solches Verfahren nach Kräften unterstützen werde. Auch der Ausschuß für Arbeit dieses Hohen Hauses hat sich, wie Sie der seinem Bericht beigefügten Entschließung entnehmen können, lobend zu einer solchen Praxis geäußert und sich bei seinen Beratungen bemüht, die Grundkonzeption des Entwurfs möglichst nicht anzutasten. Ein Zweites erscheint mir erwähnenswert. Dieser Gesetzentwurf trägt zu seinem Teil dazu bei, sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierungen zwischen Arbeitern und Angestellten zu beseitigen. Während das Lohnfortzahlungsgesetz sich dieser Problematik speziell für den Fall der Erkrankung annimmt, bemüht sich der vorliegende Entwurf um eine Rechtsangleichung bei den gesunden Arbeitnehmern. Dabei geht es, wie auch in anderen Bereichen, nicht nur darum, Verbesserungen im Recht der Arbeiter vorzunehmen, sondern auch den Angestellten die ihnen zustehenden Rechte zu verschaffen. Ich würde es für absolut verfehlt halten, die Angestellten auf ihrem jetzigen arbeitsrechtlichen Status festhalten und alle Bemühungen darauf richten zu wollen, die Arbeiter schrittweise an ihn heranzuführen. Auch für die Angestellten ist die soziale und wirtschaftliche Situation laufenden Veränderungen unterworfen, die die Forderung der Angestellten nach Anpassung an diese veränderten Gegebenheiten berechtigt erscheinen lassen. Dem trägt der vorliegende Entwurf z. B. dadurch Rechnung, daß erstmals auch den leitenden Angestellten ein Kündigungsschutz zugebilligt wird. Es handelt sich um ein erstes Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz, wie es auch in der Gesetzesbezeichnung zum Ausdruck kommt. In der Verabschiedung dieses Gesetzes möchte ich neben Ihrer Zustimmung zu dessen Inhalt auch die Aufforderung sehen, auf diesem Wege einer schrittweisen Anpassung des Arbeitsrechts an die Fortentwicklung der modernen Industriegesellschaft und gleichzeitig seiner Vereinfachung fortzuzahlen. Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) zu Punkt 17 der Tagesordnung: Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13599 Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften in 2. und 3. Lesung gebe ich nachstehende Erklärung zu Protokoll: In dem vorliegenden schriftlichen Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (9. Ausschuß) — Drucksache V/4369 — über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften ist leider übersehen worden, die vom Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages erarbeitete gutachtliche Stellungnahme zu erwähnen. Aus diesem Grunde mache ich als Mitglied des Rechtsausschusses zu dieser Vorlage einige Anmerkungen, vor allem deshalb, weil der Rechtsausschuß keine Gelegenheit mehr hatte, zu den endgültigen Beschlüssen des federführenden Ausschusses nochmals Stellung zu nehmen. Der Kleingarten hat — dies sei vorab festgestellt — in einer so technisierten Welt wie der unsrigen gerade für den seelischen Ausgleich des arbeitenden Menschen seine große Bedeutung. Er wird sie auch in künftigen Zeiten nicht einbüßen. Dies hat auch das Bundesbaugesetz uneingeschränkt anerkannt, sind doch in den Bebauungsplänen der Gemeinden alle förderungswürdigen Belange, auch die kleingärtnerischen, zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Der Schutz des Kleingartens, des „Grünen Zimmers", wie einmal der frühere Bundeswohnungsbauminister Lücke die „Schrebergärten" recht anschaulich genannt hat, wird um so nachhaltiger auch fernerhin gesichert, als dieser Garten in modern gestalteten „Kleingartenparks" harmonisch eingefügt zwischen öffentlichen grünen Anlagen, im Bebauungsplan seinen festen Platz erhält. Sicherlich wird eine Realisierung der kleingärtnerischen Belange noch nicht überall genügend respektiert, um so gründlicher muß deren soziale Notwendigkeit ins Blickfeld der Allgemeinheit gerückt werden. Diese selbstverständliche Anerkennung des Kleingartenwesens läßt aber nicht übersehen, daß die dem Hohen Haus jetzt unterbreitete Vorlage nur eine Teillösung darstellt und noch keineswegs die als Notrecht einst geltende Kleingartenordnung voll an unsere heute gültigen Rechtsgrundsätze heranführt, selbst wenn in ihr die Entzerrung der Pachtpreise, eine gewisse Aufhebung der Bestimmungen über die Zwangspacht und die Schaffung einer gelockerteren Kündigungsmöglichkeit angestrebt werden. So behält jedes Wort, das anno 1919 bei Verabschiedung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung in der Weimarer Nationalversammlung gefallen ist, auch heute noch ein Stück Berechtigung, daß es sich nämlich um Bestimmungen handle, „die ungewöhnlich sind und über das hinausgehen, was sonst in normalen Zeiten vielleicht angängig erschienen wäre". Im Rechtsausschuß hat die Regierungsvorlage deshalb auch eine Diskussion ausgelöst, weil es weiterhin bei der behördlichen Festsetzung des Pachtzinses verbleiben soll, statt zu dessen Freigabe überzugehen (§ 1 Absatz I), und die Kündigung auch in der Zukunft einer behördlichen Genehmigung bedarf (§ 2). Insbesondere aber wurden Bedenken geltend gemacht, daß der Verpächter aus dringendem Eigeninteresse nur dann auf sein Grundstück zurügreifen kann, wenn er dem Pächter Ersatz leistet (§ 3), sowie daß auch eine zwangsweise Begründung von Pachtverhältnissen zugunsten nutzungswilliger Kleingärtner immer noch beibehalten bleiben soll (§ 4). Der Rechtsausschuß hat seine Vorbehalte dem federführenden Ausschuß in seiner Stellungnahme vom 25. 9. 68 mitgeteilt. Allein in der Erwartung, daß die allgemein für notwendig erachtete Gesamtreform, die der Rechtsausschuß an Stelle dieser Novelle vorgeschlagen hat, baldigst in Angriff genommen und damit „die Krankheit des Verwaltens" auf diesem Gebiet behoben wird, soll die Verabschiedung der Novelle nicht aufgehalten werden. Sicherlich darf bei einer Gesamtreform des Kleingartenrechts die besondere Welt der „Schrebergärten", wie man sie gerne im Volksmund nennt, nicht außer acht gelassen werden, andererseits aber sind gesetzliche Maßstäbe anzulegen, die zur „Durchsetzung der Sozialität", wie sie auch hier vom Gesetzgeber als selbstverständliche Pflicht beachtet werden muß, möglichst wenig zu Befehl und Zwang greifen. Das soziale Mietrecht, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt ist, kann hierfür wirklich Leitbild sein. Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Mertes (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in Dritter Lesung der Stimme enthalten. Wir halten es für bedenklich, daß der Entwurf einer Reform des Kleingartenrechts vorgreift und dabei Einzelbestimmungen enthält, die offenbar mit dem Rechtsausschuß nicht genügend abgeklärt sind und auf erhebliche rechtliche Bedenken stoßen. Wir meinen damit vor allem die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Entschädigungspflicht seitens des Verpächters. Diese Entschädigungspflicht scheint uns im Widerspruch zu dem Umstand zu stehen, daß die Kündigung, die sie auslöst, vom Verpächter nur ausgesprochen werden kann, wenn seine wirtschaftliche Lebensgrundlage dies erfordert. Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Ich stimme dem Gesetz zu, obwohl ich es für unzureichend halte. Der kommende Bundestag wird sich insbesondere mit dem Nachtflugverkehr befassen müssen. Orly hat Nachtverkehr mit Düsenflugzeugen allgemein verboten. Welche Interessen stehen hinter 13600 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 dem ständig zunehmenden Nachtflugverkehr, der Tausende von Mitbürgern allnächtlich aus dem Schlaf schreckt? Eine Rechtsordnung, die die Polizei gegen nächtliches Hundegebell mobilisiert, wird unglaubwürdig, wenn sie höchst gesundheitsschädlichen Nachtlärm, vor massiven kommerziellen Interessen, vor Prestigeinteressen der Flughäfen zurückweichend, achselzuckend hinnimmt. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 26. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/4430 Frage 67) : Um welchen Betrag würde sich das von der Bundesregierung für das Jahr 1985 errechnete Defizit in der Arbeiterrentenversicherung von 27,939 Milliarden DM erhöhen, wenn im Jahre 1972 der Gesetzgeber eine Herabsetzung des Rentenalters auf 62 oder 60 Jahre beschließen sollte? Ihre Frage könnte den Eindruck erwecken, als ob die Arbeiterrentenversicherung im Jahre 1985 nicht mehr in der Lage wäre, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Es liegt mir daran klarzustellen, daß dies nicht der Fall ist, wenn — womit wir alle rechnen — das Hohe Haus noch in der nächsten Woche das 3. Rentenversicherungs-Änderungsgesetz beschließt. Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere den Finanzausgleich zwischen den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten, wird die Finanzlage der Arbeiterrentenversicherung gesichert. Arbeiter, Angestellte und Rentner können daher trotz des sogenannten Rentenberges, dessen Spitze in den Jahren 1976/77 liegt, davon ausgehen, daß sie auch in Zukunft in den vollen Genuß der nach dem Bruttolohnprinzip berechneten Rente gelangen werden. Zur Frage der Herabsetzung der Altersgrenze möchte ich folgendes sagen: Da seit 1957 Beitragsrecht und Leistungsrecht in beiden Rentenversicherungen einheitlich sind, kommt eine Herabsetzung der Altersgrenze lediglich für Arbeiter nicht in Betracht. Für die Jahre 1972 bis 1985 würde eine Herabsetzung der Altersgrenze für Arbeiter und Angestellte bei Senkung auf 62 Jahre rund 168 Mrd. und auf 60 rund 403 Mrd. DM kosten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz zu den einzelnen Änderungsanträgen Stellung nehmen.
    Zunächst zu Änderungsantrag Ziffer 1. Der Sinn des Zusatzes, der nach dem Antrag gestrichen werden soll, wird von den Antragstellern offenbar mißverstanden. Sie sehen darin eine Ausweitung der verlangten Angaben über die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden. In Wirklichkeit bedeutet der Zusatz aber eine Einschränkung der Angabepflicht. Ohne ihn müßten alle Bewertungs- und Abschreibungsmethoden und alle Änderungen angegeben werden. Auf Grund des Zusatzes besteht die Angabepflicht nur in dem Umfang, in dem die Angaben zur Vermittlung eines möglichst sicheren Einblicks in die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erforderlich sind. Ich bitte deshalb, es bei dem Zusatz zu belassen.
    Zum Änderungsantrag Ziffer 2 kann man verschiedener Meinung sein, ob die Neufassung notwendig ist. Aber das Justizministerium hat keine Einwendungen gegen die vorgeschlagene Neufassung.
    Zum Änderungsantrag Ziffer 3 hat das Justizministerium schon mehrfach dargelegt, daß es diesen Antrag für überflüssig, wenn nicht sogar für mißverständlich hält. Aber offenbar können wir die Herren juristischen Kollegen des Hauses nicht überzeugen.
    Der Auslegung, die der Herr Berichterstatter dem § 13 Abs. 2 gegeben hat, stimme ich ausdrücklich zu. Auch nach meiner Meinung müssen Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute, die nach dem Publizitätsgesetz einen Konzernabschluß oder Teilkonzernabschluß vorlegen müssen, in dem Konzerngeschäftsbericht nur Angaben zu den Posten machen, die nach den für ihre Rechtsform geltenden Vorschriften in ihrem Jahresabschluß überhaupt aufgeführt werden müssen. Soweit sie von der Angabe bestimmter Posten schon im Jahresabschluß befreit sind, brauchen sie hierauf auch im Konzerngeschäftsbericht nicht einzugehen.
    Ein ähnliches Problem stellt sich übrigens auch, wenn umgekehrt Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute eines bestimmten Geschäftszweiges, z. B. Kreditinstitute, nach den für ihren Geschäftszweig geltenden Sondervorschriften von bestimmten Angaben im Geschäftsbericht befreit sind. In diesen Fällen brauchen diese Unternehmen selbstverständlich die Angaben auch nicht im Anhang zu der Jahresbilanz zu machen, wenn sie auf die Offenlegung ihrer Gewinn- und Verlustrechnung verzichten wollen.


Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur allgemeinen Aussprache in der zweiten Beratung wird nicht gewünscht. Wir treten in die Einzelabstimmung ein.
Ich rufe die §§ 1, 2, 3 und 4 auf. Wer diesen Paragraphen zustimmen will, gebe das Handzeichen.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen die Stimmen der FDP-Fraktion angenommen.
Ich rufe § 5 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Umdruck 722 *) Ziffer 1 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist gegen die Stimmen der FDP-Fraktion angenommen.
Wer dem so geänderten § 5 zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Bei den gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen.
Ich rufe die §§ 6, 7 und 8 auf. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer den aufgerufenen Paragraphen zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei den gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen.
Ich rufe § 9 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Umdruck 722 Ziffer 2 vor. Das Wort dazu wird nicht mehr verlangt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei den gleichen Mehrheitsverhältnissen ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Wer dem so geänderten § 9 zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Bei den gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen.
Ich rufe § 10 auf. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer § 10 zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei den gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen.
Ich rufe § 11 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Umdruck 722 Ziffer 3 vor. Das Wort dazu wird nicht mehr gewünscht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei den gleichen Mehrheitsverhältnissen ist dieser Änderungsantrag angenommen.
*) Siehe Anlage 5



Vizepräsident Dr. Mommer
Wer dem so geänderten § 11 zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei den gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen.
Ich rufe die §§ 12 bis 25 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei den gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen.
Ich rufe dann auf zur
dritten Beratung.
Das Wort in der allgemeinen Aussprache hat Herr Abgeordneter Dr. Menne.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von W. Alexander Menne


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir uns heute noch einmal über das Publizitätsgesetz unterhalten müssen, dann liegt das an dem Junktim zwischen Umwandlungssteuergesetz und Publizitätsgesetz. Bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs zum Publizitätsgesetz am 23. Oktober 1968 haben wir von seiten der FDP-Fraktion darauf hingewiesen, daß durch das von der SPD geforderte Junktim zwischen den genannten Gesetzen die Verabschiedung des Umwandlungssteuergesetzes hinausgezögert und eine sachgerechte Beratung des Publizitätsgesetzes gefährdet werde. Genau das, meine Damen und Herren, ist eingetroffen.
    Das Junktim zwischen beiden Gesetzen ist nicht gerechtfertigt, denn es besteht zwischen ihnen überhaupt kein sachlicher Zusammenhang. Deshalb habe ich auch seinerzeit bei der Einbringung des Publizitätsgesetzes dieses Junktim als einen Kuhhandel bezeichnet. Wer den Ablauf der Beratungen in den Ausschüssen aufmerksam verfolgt hat, wird mir zustimmen, daß es tatsächlich so gekommen ist, daß die dringend notwendige Verabschiedung des Umwandlungssteuergesetzes — wir haben es gerade erst angenommen — immer wieder verschoben werden mußte, weil das Publizitätsgesetz in der Großen Koalition nicht geklärt war.
    Als sich nun nach langem Hin und Her im Laufe der letzten Wochen eine Einigung zwischen CDU und SPD abzuzeichnen schien, stellte sich heraus, daß eine gründliche Diskussion in den Koalitionsfraktionen nicht stattgefunden hatte. In aller Eile ist dann vor 14 Tagen zwischen sechs Abgeordneten der CDU und SPD ein Kompromiß gefunden worden, der sich zu Lasten der vom Gesetz Betroffenen auswirken wird.
    In der Debatte vom 23. Oktober vorigen Jahres hat mein Kollege Busse die berechtigte Frage gestellt, ob mit dem Regierungsentwurf zum Publizitätsgesetz das von der Regierung verfolgte Ziel überhaupt erreicht werden könnte. Nachdem nun das -Ergebnis der Ausschußberatungen zur Verabschiedung vorliegt, muß ich feststellen, daß mein Kollege Busse damals recht gehabt hat. Ich möchte deshalb im Namen meiner Fraktion zu der vorliegenden Fassung das Folgende erklären:
    Die Regierung hat vor einiger Zeit den Referentenentwurf eines GmbH-Gesetzes vorgelegt, das eine
    Neuregelung des gesamten Rechts bringen soll. Dieser Gesetzentwurf soll dem Parlament jedoch erst in der nächsten Legislaturperiode zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt werden. Es erscheint uns von der FDP deshalb unangebracht, jetzt einen Teil der Gesellschaften mit beschränkter Haftung in das Publizitätsgesetz einzubeziehen und durch dessen Verabschiedung einer Sonderregelung zu unterwerfen. Es wäre viel besser, diesen Passus zu vertagen, bis das GmbH-Gesetz beraten ist.
    Die Einbeziehung der Personenhandelsgesellschaften und der Einzelkaufleute stiftet wirklich nur Verwirrung und schafft große Unsicherheit. Bei der Anhörung der Sachverständigen, die der Wirtschaftsausschuß in Berlin durchgeführt hat, haben sich fast alle Sachverständigen der Wirtschaft, auch die des Instituts der Wirtschaftsprüfer, dagegen ausgesprochen, die Publizität der Personenhandelsgesellschaften mit diesem Gesetz zu erfassen. Folgende Gründe sprechen dagegen:
    Erstens: Es ist bisher noch keine brauchbare Lösung gefunden worden, wie eine Trennung des Betriebsvermögens und des Privatvermögens durchgeführt werden könnte. Einigkeit bestand nur darüber, daß das Privatvermögen und insbesondere die Privatschulden nicht in die Berichterstattung mit einbezogen werden können. Zweitens: Die Wirtschaftsprüfer sind aus diesem Grunde gar nicht in der Lage, einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk über den Abschluß von Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten zu erteilen. Drittens: Der Gedanke des Aktionärschutzes hat mit dieser Sache gar nichts zu tun; denn die Inhaber von Personenhandelsgesellschaften kennen ihre eigene Finanzlage am besten. Für die Gläubiger dagegen bringt der Bericht wegen der Herausnahme des Privatvermögens auch nicht mehr Aufklärung als bisher. Deshalb ist es unsinnig, die Personenhandelsgesellschaften in dieses Gesetz hineinzubringen.
    Aber auch die Rechnungslegung für Konzerne bestimmter Größe ist unzureichend geregelt. Hier kommt nur ein Notbehelf zustande, da die Neuordnung des Konzernrechts noch gar nicht vorliegt. Auch zu diesem Punkt hat die Anhörung von Sachverständigen deutlich gemacht, daß die Frage der Konzernpublizität zurückgestellt werden sollte.
    Man kann die Diskussion meines Erachtens erst dann wieder aufnehmen, wenn im Referentenentwurf des neuen GmbH-Gesetzes das Recht der verbundenen Unternehmen auch für die GmbH geregelt sein wird. Für dieses Kapitel sieht der neue Referentenentwurf 37 Paragraphen vor, 37 Paragraphen nur hierfür! Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften fehlt bisher jeder praktische Vorschlag für ein Konzernrecht. Ich halte es deshalb auch nicht für vertretbar, eine so schwierige Materie für eine Gruppe von Personalgesellschaften beiläufig vorab in dem Publizitätsgesetz zu regeln. Erst wenn das Konzernrecht für alle Betriebe vorhanden ist, könnte man die Publizitätsbestimmungen in Kraft setzen.
    Der Entwurf des Kollegen van Delden hat zwar manche Verbesserungen gebracht, aber dennoch



    Dr. h. c. Menne (Frankfurt)

    machen diese drei kritischen Punkte, die ich bezüglich der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, der Personenhandelsgesellschaften und des Konzernrechts aufgezählt habe, deutlich, wie unausgereift die Regierungsvorlage auch nach den Ausschußberatungen geblieben ist. Es zeigt sich, daß bei dieser erzwungenen schnellen Verabschiedung nur unausgewogene Kompromisse gefunden wurden. Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, die Vorlage als Ganzes abzulehnen. Die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes ist meiner Auffassung nach der CDU von der SPD aufgezwungen worden, weil das vorhin beratene Umwandlungsgesetz seit langem für die Ordnung der Wirtschaft notwendig ist und nicht mehr aufgeschoben werden kann und die SPD aus unverständlichen Motiven darauf bestanden hat, daß das Umwandlungs- und das Publizitätsgesetz zusammen verabschiedet werden müßten. Man sieht, daß hier leider wieder ein fauler Kompromiß geschlossen worden ist.
    Im Namen der FDP-Fraktion und auch im Namen der betroffenen Firmen und Personen bitte ich daher alle Kollegen, diesem unausgegorenen Gesetz die Zustimmung zu versagen und nicht etwa 70 führende Unternehmungen der Wirtschaft wegen ihrer Erfolge und wegen ihrer Größe einem Sondergesetz zu unterwerfen. Oder will die SPD etwa diese Firmen zwingen, ihre bisherige Rechtsform zu verändern? Dann hat die Freiheit der Entscheidung aufgehört. Ich möchte fragen: seit wann ist Größe strafbar? Was soll die Verteufelung der großen Unternehmen, die wir für die EWG und für den Welthandel brauchen? Ich bitte Sie, ganz besonders meine Freunde von der SPD, geben Sie das Junktim auf und vertagen Sie das Gesetz zu einer wirklichen, ordentlichen Beratung in die nächste Legislaturperiode.