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    Deutscher Bundestag 243. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1969 Inhalt: Gedenken an die Opfer der Explosionskatastrophe auf dem Güterbahnhof in Hannover-Linden . . . . . . . . . 13505 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) . . . . . . . 13505 D Erweiterung der Tagesordnung . 13505 D, 13542 C Absetzung des Punktes 37 von der Tagesordnung 13506 A Entwurf einer Bundeshaushaltsordnung (aus Drucksache V/3040) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen V/4378, zu 4378) — Zweite und dritte Beratung 13506 A Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz) (aus Drucksache V/3040) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen V/4379, zu V/4379) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Althammer (CDU/CSU) 13506 D, 13507 B Westphal (SPD) . . . . . . . . 13513 A Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 13517 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 13518 B Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften und von Unternehmen eines Einzelkaufmanns sowie von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Drucksache V/3165) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4253) — Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) 13520 B Entwurf eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (Drucksache V/3186) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4323), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4245) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (FDP) (Drucksache V/2878) : Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4245) — Zweite Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Umwandlung von Unternehmen (Drucksachen V/1994, V/4245) Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 13520 D Dr. Staratzke (FDP) . . . 13521 D, 13525 B Ravens (SPD) . . . . . 13523 B, 13525 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 13525 A Vizepräsident Dr. Mommer 13526 A, 13532 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 Entwurf eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen (Drucksache V/3197); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/4416, zu V/4416) — Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) 13526 C Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 13527 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 13528 A van Delden (CDU/CSU) . . . . 13529 B Reischl (SPD) 13530 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4468), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4419) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) 13532 C, 13534 D, 13538 A, 13542 A Krampe (CDU/CSU) . . . . . . . 13534 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 13534 A Berberich (CDU/CSU) . . 13536 A, 13537 D, 13540 A Reichmann (FDP) . . . . 13536 D, 13538 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 13537 C Saxowski (SPD) 13541 A Brese (CDU/CSU) 13542 B Fragestunde (Drucksache V/4430) Fragen des Abg. Moersch: Streik der Forscher und Techniker des Euratom-Kernforschungszentrums in Ispra Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 13542 D, 13543 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . .13543 A, C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Einrichtung privater kommerzieller Kabelvisions-Systeme 13543 D Frage des Abg. Mertes: Erhöhung des Diskontsatzes durch die Deutsche Bundesbank Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 13544 B, C, D, 13545 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 13544 B, C Moersch (FDP) 13544 D Fragen des Abg. Richarts: Rindfleischeinfuhren aus Argentinien, Brasilien und Uruguay . . . . . . 13545 A Frage der Abg. Frau Griesinger: Ausbau der Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft Höcherl, Bundesminister . . 13545 B, C, D, 13546 A Frau Griesinger (CDU/CSU) . . .13545 C, D Moersch (FDP) . . . . 13545 D, 13546 A Fragen des Abg. Logemann: Begriff des entwicklungsfähigen Betriebes in der Landwirtschaft Höcherl, Bundesminister . . . .13546 B, D, 13547 A Logemann (FDP) . . . . 13546 D, 13547 A Frage des Abg. Moersch: Höhe der USA-Stipendien Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 13547 B, C, D Moersch (FDP) 13547 C Fragen des Abg. Kohlberger: Überprüfung von berufsbedingten Krankheiten in der Unfallversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 13548 A Kohlberger (SPD) . . . . . . . 13548 B Fragen des Abg. Lampersbach: Verkauf an Endverbraucher außerhalb der Ladenschlußzeiten durch Verbrauchermärkte 13548 C Fragen des Abg. Porsch: Darlehen zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs für Versehrte — Zuschuß für technische Veränderungen an Versehrtenfahrzeugen Kattenstroth, Staatssekretär . . 13548 D, 13549 A, B Porsch (FDP) 13549 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13548 A Frage des Abg. Porsch: Bezuschussung des Kaufs modischer Schuhe durch Fuß- und Beinversehrte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 13549 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 III Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (Drucksache V/3961); Bericht des Haushaltsaussschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4393), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4352) — Zweite und dritte Beratung — 13549 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung arbeitsrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/3913) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4376) — Zweite und dritte Beratung — Folger (SPD) 13550 C Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 13550 D Entwurf eines Pflanzenschutz-Kostengesetzes (Drucksache V/4257); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4462), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4366) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13551 C Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksachen V/3461, V/3021); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4418) — Zweite und dritte Beratung — 13551 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2221); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/4369, zu V/4369) — Zweite und dritte Beratung — 13552 B Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, über die Besteuerung ihrer Erträge sowie zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksachen V/3494, V/3840); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4470), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/4414, zu V/4414) — Zweite und dritte Beratung —13552 C Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Abg. Mick, Frau Korspeter, Schmidt [Kempten] und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4224) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4460), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/4390) — Zweite und dritte Beratung — Leukert (CDU/CSU) 13553 B, C Seidel (SPD) . . . . . . . . 13553 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 13553 D Entwurf eines Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen V/4220, V/4326, V/4330) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4415) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 13554 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 13557 B Dr. Bucher (FDP) 13558 D Borm (FDP) 13560 D Hirsch (SPD) 13561 A Ertl (FDP) 13562 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Hamm [Kaiserslautern] u. Gen.) (Drucksache V/355) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4428), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4427) — Zweite und dritte Beratung — Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 13564 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 13566 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . . 13567 B Frau Strobel, Bundesminister . . . 13568 B Entwurf eines Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4404), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen V/4377, zu V/4377) — Zweite und dritte Beratung — Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 13569 B, 13574 D, 13577 A Rollmann (CDU/CSU) . 13569 C, 13575 B, C Kubitza (FDP) . . . . . 13570 D, 13574 C Josten (CDU/CSU) . . 13571 C, 13574 A, B, 13584 A Horstmeier (CDU/CSU) . . . . . 13572 B Frau Freyh (SPD) 13572 D, 13573 D, 13575 C, 13576 C, 13580 B, 13583 C Moersch (FDP) 13573 B, D, 13574 A, B, C, D, 13576 A, 13582 B, C, 13583 D Frau Brauksiepe, Bundesminister . 13584 B Dorn (FDP) 13585 C Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß 13586 A Entwurf eines Rechtspflegergesetzes (Drucksache V/3134); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4341) — Zweite und dritte Beratung — 13586 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken und des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/3549) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4319), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4144) — Zweite und dritte Beratung — 13586 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache V/3495) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4469), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4429) — Zweite und dritte Beratung — Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 13587 B Glombig (SPD) . . . . . . . . 13588 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 13589 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/4332) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4421) — Zweite und dritte Beratung — 13589 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (Abg. Busse [Herford], Dr. Hauser [Sasbach], Dr. Reischl u. Gen.) (Drucksache V/4146) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4387) — Zweite und dritte Beratung — 13589 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Drucksache V/3862) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4406) — Zweite und dritte Beratung — 13590 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (Drucksache V/4028) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4407) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13590 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4384) — Zweite und dritte Beratung — 13590 C Schriftlicher Bericht des 2. Untersuchungsausschusses betr. Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksachen V/3442, V/4208) Hirsch (SPD) 13590 D Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache W4445) — Erste Beratung —13592 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Abg. Seifriz, Fellermaier u. Gen.) (Drucksache V/4413) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Abg. Lemmrich, Seifriz, Dr. Imle und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (Drucksache V/4475) . . . . 13592 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Drucksache V/4431) — Erste Beratung — . . . . . 13590 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der italienischen Republik über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen, welche von den italienischen Trägern der Krankenversicherung in Italien an Familienangehörige in der Bundesrepublik Deutschland versicherter italienischer Arbeitnehmer gewährt wurden, durch die deutschen zuständigen Träger der Krankenversicherung (Drucksache V/4434) — Erste Beratung — 13592 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (Drucksache V/4435) — Erste Beratung — 13593 A Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung des Dienstleistungsverkehrs für bestimmte Rechtsanwaltstätigkeiten (Drucksachen V/4153, V/4394) 13593 A Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung betr. Internationale Polizeikonvention (Drucksachen V/3425, V/4420) 13593 B Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Großenbrode an Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 V die Firma Pomosin Werke Großenbrode GmbH (Drucksachen V/4214, V/4408) betr. Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks in Nürnberg, zwischen Regensburger und Hainstraße, an die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/4034, V/4423) 13593 B, C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1967, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/4409) 13593 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über das von der Bundesregierung eingebrachte Verkehrspolitische Programm für die Jahre 1968 bis 1972 hier: Kapitel V, Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr (aus Drucksache V/2494, Drucksachen V/4412, zu V/4412) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4461) 13593 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Tausch von bundeseigenen Grundstücken in Hannover, Vahrenswalder Straße, gegen stadteigene Grundstücke in Hannover, An der Breiten Wiese (Drucksache V/4436) 13593 D Nächste Sitzung 13594 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 13595 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 723 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Drucksachen V/3040, V/4379) 13595 C Anlagen 3 und 4 Änderungsanträge Umdrucke 724 und 726 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (Drucksachen V/3186, V/4323, V/4245) 13595 C Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 722 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen (Drucksachen V/3197, V/4416, zu V/4416) 13595 D Anlagen 6 und 7 Änderungsanträge Umdrucke 728 und 721 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419) 13596 A Anlage 8 Entschließungsantrag Umdruck 727 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419) 13596 D Anlage 9 Änderungsantrag Umdruck 725 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksachen V/3461, V/3021, V/4418) 13596 D Anlage 10 Entschließungsantrag Umdruck 716 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen V/4224, V/4390) . . . . . . .13597 A Anlagen 11 bis 14 Änderungsanträge Umdrucke 718, 729, 730 und 720 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377) 13597 C Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Staatssekretärs Kattenstroth zu Punkt 13 der Tagesordnung 13598 B Anlagen 16 und 17 Schriftliche Erklärungen der Abg. Dr. Hauser (Sasbach) und Mertes zu Punkt 17 der Tagesordnung . . . . . . . . .13598 D Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abg. Dichgans zu Punkt 10 der Tagesordnung . . . . 13599 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Defizit in der Arbeit der Rentenversicherung im Falle der Herabsetzung des Rentenalters auf 62 oder 60 Jahre 13600 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13505 243. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 6. Bading * 27. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27. 6. Bazille 5. 7. Bergmann * 26. 6. Dr. Birrenbach 27. 6. Dr. Brenck 15. 7. Dr. Dittrich * 27. 6. von Eckardt 27. 6. Dr. Even 28. 6. Flämig ** 26. 6. Frieler 27. 6. Freiherr von Gemmingen 27. 6. Gerlach * 26. 6. Dr. Giulini 30. 6. Graaff 27. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Haar (Stuttgart) 27. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Herold ** 26. 6. Hölzle 27. 6. Illerhaus * 27. 6. Jacobi (Köln) 27. 6. Frau Kleinert 4. 7. Klinker * 27. 6. Kriedemann * 27. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 26. 6. Kunze 15. 7. Lemmer 27. 6. Lenz (Brühl) * 27. 6. Dr. Löhr 26. 6. Dr. Lohmar 5. 7. Lotze 15. 7. Lücker (München) * 26. 6. Mauk * 27. 6. Frau Dr. Maxsein ** 26. 6. Dr. Meinecke 26. 6. Memmel * 27. 6. Michels 27. 6. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 27. 6. Nellen 15. 7. Richarts * 27. 6. Richter ** 26. 6. Rohde 26. 6. Dr. Sinn 26. 6. Dr. Starke (Franken) 27. 6. Steinhoff 15. 7. Dr. Wahl * 28. 6. Frau Wessel 15. 7. Wiefel 27. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 723 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) - Drucksachen V/3040, V/4379 -. Der Bundestag wolle beschließen: Der § 53 a wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 724 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. SchmidBurgk zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform - Drucksachen V/3186, V/4245 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 Nr. 1 werden die Worte „oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit" durch die Worte „ , eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer Genossenschaft" ersetzt. Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Schmid-Burgk Anlage 4 Umdruck 726 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform - Drucksachen V/3186, V/4245, zu V/4245, V/4323 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 25 Abs. 2 wird gestrichen. 2. § 26 wird gestrichen. Bonn, den 25. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 722 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen - Drucksachen V/3197, V/4416 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 2 Nr. 4 a Buchstabe d werden die Worte 13596 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 „und zwar so vollständig, wie es zur Vermittlung eines möglichst sicheren Einblicks in die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erforderlich ist" gestrichen. 2. § 9 Abs. 5 Nr. 3 erhält folgende Fassung: 1,3. Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann auch die Jahresbilanz mit einem Anhang eingereicht und bekanntgemacht werden, welcher die nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 a verlangten Angaben enthält." 3. § 11 Abs. 5 erhält folenden Satz 2: „Weiterhin sind Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute zur Erstellung eines Konzernabschlusses nach diesem Abschnitt nicht verpflichtet, wenn sich ihr Gewerbebetrieb auf die Vermögensverwaltung beschränkt und sie nicht die Aufgaben der Konzernleitung wahrnehmen." Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 728 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Der Beitrag ist für alle Beitragspflichtigen gleich. Er beträgt ab 1. 1. 1969 monatlich 22 Deutsche Mark." 2. Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. § 13 a wird gestrichen." 3. Nr. 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) In § 41 Abs. 1 Buchstabe e wird das Wort „Doppelte" durch das Wort „Vierfache" ersetzt. b) In § 41 wird nach Abs. 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen wird eine Landabgaberente auch dann gewährt, wenn eine Abgabe nach § 42 nicht möglich ist, und wenn der Unternehmer das landwirtschaftliche Unternehmen nicht mehr bewirtschaftet. Der Nachweis hierüber wird durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle erbracht (Landsiedlungsgesellschaft). Der Landabgeber ist verpflichtet, sein landwirtschaftliches Unternehmen jederzeit zum Verkehrswert an die in § 42 Abs. 1 Buchstabe b genannten Stellen abzugeben. Kommt er der Verpflichtung nicht nach, oder nimmt er die Bewirtschaftung wieder auf, fällt der Anspruch auf Landabgaberente weg." Bonn, den 26. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 721 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 § 1 Abs. 1 werden die Worte „Juli" jeweils durch das Wort „April" ersetzt. 2. In Artikel 4 § 3 wird das Datum „1. Juli 1969" durch das Datum „1. April 1969" .ersetzt. Bonn, den 24. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 727 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Die Bundesregierung wird ersucht, a) dafür Sorge zu tragen, daß im Rahmen der Gewährung von Beitragszuschüssen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung Zulagen an Schwerverletzte, für deren Jahresarbeitsverdienste nach § 780 RVO Durchschnitssätze festgesetzt sind, ab 1. Juli 1969 gewährt werden; b) dafür Sorge zu tragen, daß die darüber hinaus frei werden Mittel für die Investitionshilfe in der Landwirtschaft Verwendung finden. Bonn, den 26. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 725 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundes- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13597 regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTA-G) — Drucksachen V/3461, V/3021, V/4418 — Der Bundestag wolle beschließen: § 9 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „ (3) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 bezeichneten Tätigkeiten dürfen von den in § 1 genannten Personen nicht in selbständiger Berufstätigkeit und nur im Auftrage eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ausgeübt werden." Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 716 Entschließungsantrag der Abgeordneten Leukert, Frau Korspeter, Storm und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksachen V/4224, V/4390 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. für die Jahre von 1970 bis 1974 im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes einen festen Finanzierungsplan für die Schaffung und Übernahme von jährlich 4000 landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen (Einfamilienhäuser mit Landzulage bis zu 1000 qm) aufzustellen, damit auf diese Weise die Eingliederung der aus Ost- und Mitteldeutschland vertriebenen und geflüchteten Landwirte bis 1974 zu einem geregelten Abschluß gebracht wird, 2. alle zur Erhaltung und Anpassung an die Erfordernisse der EWG notwendigen Maßnahmen für die Vollerwerbsstellen angesetzten vertriebenen und geflüchteten Bauern im Rahmen der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung zu fördern. Bonn, den 18. Juni 1969 Leukert Storm Balkenhol Dr. Becher (Pullach) Bühler Dr. Czaja Fritz (Welzheim) Glüsing (Dithmarschen) Kuntscher Dr. von Nordenskjöld Ott Frau Pieser Rehs Schröder (Sellstedt) Tobaben Weiland Wullenhaupt Baron von Wrangel Ziegler Dr. Barzel und Fraktion Frau Korspeter Bals Bartsch Dr. Enders Feuring Höhmann (Hessisch Lichtenau) Hörauf Hofmann (Kronach) Kreutzmann Neumann (Stelle) Peters (Norden) Riegel (Göppingen) Frau Seppi Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 718 Änderungsantrag der Abgeordneten Rollmann, Horstmeier und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 wird folgender Absatz 3 a eingefügt: „ (3) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Lehrgängen des Fernunterrichts geleistet, sofern der Teilnehmende durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachweist, daß der Lehrgang allein oder in Verbindung mit anderem Unterricht auf einen Abschluß der gleichen Art wie die in Absatz 1 bezeichnete oder nach Absatz 2 gleichgestellten Ausbildungsstätten ordnungsgemäß vorbereitet und daß die ordnungsgemäße Mitarbeit einen Zeitraum von mindestens vier Monaten erfordert." 2. In § 43 Abs. 1 wird folgende Nummer 6 angefügt: (D) „6. Teilnehmer an Lehrgängen des Fernunterrichts." Bonn, den 24. Juni 1969 Rollmann Horstmeier Diebäcker Struve Weiland Dr. Wuermeling Anlage 12 Umdruck 729 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3 a eingefügt: „(3 a) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Lehrgängen des Fernunterrichtes geleistet, sofern der Teilnehmende durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachweist, daß der Lehrgang allein oder in Verbindung mit anderem Unterricht auf einen Abschluß der gleichen Art wie die in Absatz 1 bezeichneten oder nach Absatz 2 gleichgestellten Ausbildungsstätten ordnungsgemäß vorbereitet, und daß die ordnungsgemäße Mitarbeit einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten erfordert." 13598 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 2. In § 43 Abs. 1 wird nach Nr. 5 folgende Nr. 6 angefügt: „Nr. 6. Teilnehmern an Lehrgängen des Fernunterrichts." Bonn, den 26. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 730 Änderungsantrag der Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim), Moersch, Mischnick und Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 3 werden die Worte „das 30. Lebensjahr" durch die Worte „das 35. Lebensjahr" ersetzt. Bonn, den 26. Juni 1969 Schultz (Gau-Bischofsheim) Moersch Mischnick und Fraktion Anlage 14 Umdruck 720 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 werden a) in Satz 1 nach den Worten „zwei Jahre" die Worte „zu überprüfen und gegebenenfalls" eingefügt; b) Satz 3 gestrichen. Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Staatssekretärs Kattenstroth zu Punkt 13 der Tagesordnung Der Gesetzentwurf zur Änderung des Kündigungsrechts und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften, der dem Hohen Hause zur Verabschiedung vorliegt, ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam. In einer beispielhaften Art haben die Sozialpartner zusammen mit Vertretern meines Hauses die Grundkonzeption des Entwurfs im sachbezogenen Dialog erarbeitet. Dabei war es möglich, aus dem großen Themenkreis arbeitsrechtlicher Probleme, die noch einer Regelung harren, diejenigen herauszugreifen, die nach übereinstimmender Meinung sozialpolitisch vordringlich und reif für eine gesetzliche Regelung sind. Von besonderem Vorteil war es, daß die Sozialpartner als Betroffene von diesem Gesetz schon bei dessen Entstehung ihre Wünsche und Vorstellungen vortragen und ihre praktische Erfahrung zur Verfügung stellen konnten. Ich möchte dazu bemerken, daß ich mir eine solche vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit der Beteiligten und Betroffenen schon bei den ersten Anfängen eines Gesetzentwurfs in möglichst allen Fällen wünschen würde, und ich kann Ihnen versichern, daß ich insbesondere für weitere Bereinigungen arbeitsrechtlicher Vorschriften ein solches Verfahren nach Kräften unterstützen werde. Auch der Ausschuß für Arbeit dieses Hohen Hauses hat sich, wie Sie der seinem Bericht beigefügten Entschließung entnehmen können, lobend zu einer solchen Praxis geäußert und sich bei seinen Beratungen bemüht, die Grundkonzeption des Entwurfs möglichst nicht anzutasten. Ein Zweites erscheint mir erwähnenswert. Dieser Gesetzentwurf trägt zu seinem Teil dazu bei, sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierungen zwischen Arbeitern und Angestellten zu beseitigen. Während das Lohnfortzahlungsgesetz sich dieser Problematik speziell für den Fall der Erkrankung annimmt, bemüht sich der vorliegende Entwurf um eine Rechtsangleichung bei den gesunden Arbeitnehmern. Dabei geht es, wie auch in anderen Bereichen, nicht nur darum, Verbesserungen im Recht der Arbeiter vorzunehmen, sondern auch den Angestellten die ihnen zustehenden Rechte zu verschaffen. Ich würde es für absolut verfehlt halten, die Angestellten auf ihrem jetzigen arbeitsrechtlichen Status festhalten und alle Bemühungen darauf richten zu wollen, die Arbeiter schrittweise an ihn heranzuführen. Auch für die Angestellten ist die soziale und wirtschaftliche Situation laufenden Veränderungen unterworfen, die die Forderung der Angestellten nach Anpassung an diese veränderten Gegebenheiten berechtigt erscheinen lassen. Dem trägt der vorliegende Entwurf z. B. dadurch Rechnung, daß erstmals auch den leitenden Angestellten ein Kündigungsschutz zugebilligt wird. Es handelt sich um ein erstes Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz, wie es auch in der Gesetzesbezeichnung zum Ausdruck kommt. In der Verabschiedung dieses Gesetzes möchte ich neben Ihrer Zustimmung zu dessen Inhalt auch die Aufforderung sehen, auf diesem Wege einer schrittweisen Anpassung des Arbeitsrechts an die Fortentwicklung der modernen Industriegesellschaft und gleichzeitig seiner Vereinfachung fortzuzahlen. Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) zu Punkt 17 der Tagesordnung: Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13599 Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften in 2. und 3. Lesung gebe ich nachstehende Erklärung zu Protokoll: In dem vorliegenden schriftlichen Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (9. Ausschuß) — Drucksache V/4369 — über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften ist leider übersehen worden, die vom Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages erarbeitete gutachtliche Stellungnahme zu erwähnen. Aus diesem Grunde mache ich als Mitglied des Rechtsausschusses zu dieser Vorlage einige Anmerkungen, vor allem deshalb, weil der Rechtsausschuß keine Gelegenheit mehr hatte, zu den endgültigen Beschlüssen des federführenden Ausschusses nochmals Stellung zu nehmen. Der Kleingarten hat — dies sei vorab festgestellt — in einer so technisierten Welt wie der unsrigen gerade für den seelischen Ausgleich des arbeitenden Menschen seine große Bedeutung. Er wird sie auch in künftigen Zeiten nicht einbüßen. Dies hat auch das Bundesbaugesetz uneingeschränkt anerkannt, sind doch in den Bebauungsplänen der Gemeinden alle förderungswürdigen Belange, auch die kleingärtnerischen, zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Der Schutz des Kleingartens, des „Grünen Zimmers", wie einmal der frühere Bundeswohnungsbauminister Lücke die „Schrebergärten" recht anschaulich genannt hat, wird um so nachhaltiger auch fernerhin gesichert, als dieser Garten in modern gestalteten „Kleingartenparks" harmonisch eingefügt zwischen öffentlichen grünen Anlagen, im Bebauungsplan seinen festen Platz erhält. Sicherlich wird eine Realisierung der kleingärtnerischen Belange noch nicht überall genügend respektiert, um so gründlicher muß deren soziale Notwendigkeit ins Blickfeld der Allgemeinheit gerückt werden. Diese selbstverständliche Anerkennung des Kleingartenwesens läßt aber nicht übersehen, daß die dem Hohen Haus jetzt unterbreitete Vorlage nur eine Teillösung darstellt und noch keineswegs die als Notrecht einst geltende Kleingartenordnung voll an unsere heute gültigen Rechtsgrundsätze heranführt, selbst wenn in ihr die Entzerrung der Pachtpreise, eine gewisse Aufhebung der Bestimmungen über die Zwangspacht und die Schaffung einer gelockerteren Kündigungsmöglichkeit angestrebt werden. So behält jedes Wort, das anno 1919 bei Verabschiedung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung in der Weimarer Nationalversammlung gefallen ist, auch heute noch ein Stück Berechtigung, daß es sich nämlich um Bestimmungen handle, „die ungewöhnlich sind und über das hinausgehen, was sonst in normalen Zeiten vielleicht angängig erschienen wäre". Im Rechtsausschuß hat die Regierungsvorlage deshalb auch eine Diskussion ausgelöst, weil es weiterhin bei der behördlichen Festsetzung des Pachtzinses verbleiben soll, statt zu dessen Freigabe überzugehen (§ 1 Absatz I), und die Kündigung auch in der Zukunft einer behördlichen Genehmigung bedarf (§ 2). Insbesondere aber wurden Bedenken geltend gemacht, daß der Verpächter aus dringendem Eigeninteresse nur dann auf sein Grundstück zurügreifen kann, wenn er dem Pächter Ersatz leistet (§ 3), sowie daß auch eine zwangsweise Begründung von Pachtverhältnissen zugunsten nutzungswilliger Kleingärtner immer noch beibehalten bleiben soll (§ 4). Der Rechtsausschuß hat seine Vorbehalte dem federführenden Ausschuß in seiner Stellungnahme vom 25. 9. 68 mitgeteilt. Allein in der Erwartung, daß die allgemein für notwendig erachtete Gesamtreform, die der Rechtsausschuß an Stelle dieser Novelle vorgeschlagen hat, baldigst in Angriff genommen und damit „die Krankheit des Verwaltens" auf diesem Gebiet behoben wird, soll die Verabschiedung der Novelle nicht aufgehalten werden. Sicherlich darf bei einer Gesamtreform des Kleingartenrechts die besondere Welt der „Schrebergärten", wie man sie gerne im Volksmund nennt, nicht außer acht gelassen werden, andererseits aber sind gesetzliche Maßstäbe anzulegen, die zur „Durchsetzung der Sozialität", wie sie auch hier vom Gesetzgeber als selbstverständliche Pflicht beachtet werden muß, möglichst wenig zu Befehl und Zwang greifen. Das soziale Mietrecht, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt ist, kann hierfür wirklich Leitbild sein. Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Mertes (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in Dritter Lesung der Stimme enthalten. Wir halten es für bedenklich, daß der Entwurf einer Reform des Kleingartenrechts vorgreift und dabei Einzelbestimmungen enthält, die offenbar mit dem Rechtsausschuß nicht genügend abgeklärt sind und auf erhebliche rechtliche Bedenken stoßen. Wir meinen damit vor allem die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Entschädigungspflicht seitens des Verpächters. Diese Entschädigungspflicht scheint uns im Widerspruch zu dem Umstand zu stehen, daß die Kündigung, die sie auslöst, vom Verpächter nur ausgesprochen werden kann, wenn seine wirtschaftliche Lebensgrundlage dies erfordert. Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Ich stimme dem Gesetz zu, obwohl ich es für unzureichend halte. Der kommende Bundestag wird sich insbesondere mit dem Nachtflugverkehr befassen müssen. Orly hat Nachtverkehr mit Düsenflugzeugen allgemein verboten. Welche Interessen stehen hinter 13600 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 dem ständig zunehmenden Nachtflugverkehr, der Tausende von Mitbürgern allnächtlich aus dem Schlaf schreckt? Eine Rechtsordnung, die die Polizei gegen nächtliches Hundegebell mobilisiert, wird unglaubwürdig, wenn sie höchst gesundheitsschädlichen Nachtlärm, vor massiven kommerziellen Interessen, vor Prestigeinteressen der Flughäfen zurückweichend, achselzuckend hinnimmt. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 26. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/4430 Frage 67) : Um welchen Betrag würde sich das von der Bundesregierung für das Jahr 1985 errechnete Defizit in der Arbeiterrentenversicherung von 27,939 Milliarden DM erhöhen, wenn im Jahre 1972 der Gesetzgeber eine Herabsetzung des Rentenalters auf 62 oder 60 Jahre beschließen sollte? Ihre Frage könnte den Eindruck erwecken, als ob die Arbeiterrentenversicherung im Jahre 1985 nicht mehr in der Lage wäre, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Es liegt mir daran klarzustellen, daß dies nicht der Fall ist, wenn — womit wir alle rechnen — das Hohe Haus noch in der nächsten Woche das 3. Rentenversicherungs-Änderungsgesetz beschließt. Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere den Finanzausgleich zwischen den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten, wird die Finanzlage der Arbeiterrentenversicherung gesichert. Arbeiter, Angestellte und Rentner können daher trotz des sogenannten Rentenberges, dessen Spitze in den Jahren 1976/77 liegt, davon ausgehen, daß sie auch in Zukunft in den vollen Genuß der nach dem Bruttolohnprinzip berechneten Rente gelangen werden. Zur Frage der Herabsetzung der Altersgrenze möchte ich folgendes sagen: Da seit 1957 Beitragsrecht und Leistungsrecht in beiden Rentenversicherungen einheitlich sind, kommt eine Herabsetzung der Altersgrenze lediglich für Arbeiter nicht in Betracht. Für die Jahre 1972 bis 1985 würde eine Herabsetzung der Altersgrenze für Arbeiter und Angestellte bei Senkung auf 62 Jahre rund 168 Mrd. und auf 60 rund 403 Mrd. DM kosten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Werner Staratzke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme an, daß
    *) Siehe Anlage 4



    Dr. Staratzke
    die beiden Gesetzentwürfe, so wie sie hier ausgedruckt sind, zusammen behandelt werden, und er- Laube mir daher, bereits in der zweiten Lesung meine Anmerkungen zu machen. Zunächst einmal möchte ich hervorheben, daß diese Gesetzentwürfe einen sehr dornigen und sehr steinigen Beratungsweg genommen haben, dornig und steinig nicht etwa aus sachlichen Gründen, d. h. aus steuerrechtlichen Gründen, sondern vielmehr deshalb, weil immer wieder versucht wurde, Fragenkreise einzubeziehen, die mit der Materie, also mit dem Steuerrecht im engeren Sinne, nichts zu tun haben. Ich möchte jetzt hier nicht aufzählen, wie oft die Beratung dieses Gesetzes in den Ausschüssen abgesetzt werden mußte, weil sich die Koalitionsfraktionen nicht einig werden konnten. Die zuständigen Ausschußvorsitzenden konnten einem wahrhaftig schon manchmal leid tun.
    Der schwierigste Punkt war natürlich die eben schon von Herrn Kollegen Schmid-Burgk angeschnittene Mitbestimmungsfrage. Er hat sich, wenn ich das recht verstanden habe, als Finanzausschußmitglied sozusagen entlastet, indem er sagte, daß der Finanzausschuß hierfür keine Schuld trüge. Ich nehme das zur Kenntnis, weiß aber, daß sich andere Ausschüsse hiermit lebhaft beschäftigt haben.
    Dann kamen die Bedenken, daß man mit dieser Steuergesetzgebung möglicherweise Konzentrationen bzw. nicht gewünschte Fusionen begünstige. Meine Damen und Herren, das sind nach unserer Ansicht alles Fragen, die ohne Zweifel in den Be) reich der Mißbrauchsaufsicht des Kartellamtes gehören. Schließlich und endlich kam dann die berühmte Frage des Junktims zwischen dem Gesetz über die Umwandlung und dem Publizitätsgesetz. Ich darf noch einmal anmerken, daß das nach unserer Meinung alles Fragen sind, die mit dieser Gesetzgebung im Grunde nichts zu tun haben sollten.
    Ich habe in der ersten Lesung bei der Einbringung unseres Entwurfes bereits darauf hingewiesen — das war im Oktober vorigen Jahres —, welche große Bedeutung auch wir einer gesetzlichen Regelung beimessen, die sicherstellt, daß die Umwandlungen in der Wirtschaft steuerneutral durchgeführt werden können. Ich darf noch einmal in Ergänzung zu dem, was der Kollege Schmid-Burgk gesagt hat, zum Ausdruck bringen, daß es einfach unzumutbar und unverantwortlich war, daß das Steuerrecht Umwandlungen erschwert oder sogar verhindert hat oder — was noch schlimmer ist — den Steuerpflichtigen geradezu zwang, mit Hilfe künstlicher Konstruktionen einer Besteuerung im Zeitpunkt der Umwandlung auszuweichen. Wir haben damals dringend verlangt, daß dieses Gesetz, über das man sich, was die steuerliche Seite angeht, weitgehend einig war, möglichst schnell verabschiedet wird, um diesem Übelstand abzuhelfen.
    Wir haben in diesem Zusammenhang damals auf die Notwendigkeit hingewiesen, in die beabsichtigte Regelung auch die Umwandlungsvorgänge innerhalb des Bereichs der Personenunternehmen mit einzubeziehen. Ich möchte ausdrücklich bemerken, daß wir es sehr begrüßt haben, daß der Finanzausschuß unserem Antrag entsprochen hat. Damit wird die bisherige Rechtsprechung legalisiert, wonach bei Einbringung eines Betriebes oder Mitunternehmerteils in eine Personengesellschaft keine Verpflichtung zur Aufdeckung stiller Reserven bestand. Es werden außerdem Zweifelsfragen beseitigt, und es wird vor allem sichergestellt, daß diese Fälle in die vorgesehene Grunderwerbsteuerbefreiung einbezogen werden können. Ob allerdings — das möchte ich ausdrücklich anmerken — die eingefügte Bestimmung des § 22 rein steuertechnisch in allen Fällen ausreicht, bleibt abzuwarten.
    Meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht weiter auf die einzelnen steuerlichen Maßnahmen eingehen. Was den steuerrechtlichen Teil betrifft, kann man diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich muß aber im Namen meiner Fraktion erneut größte Bedenken gegen die Verquickung der steuerlichen Bestimmungen mit den Vorschriften über die Mitbestimmung zum Ausdruck bringen. Solche Verquickungen im Rahmen von Steuergesetzen halten wir grundsätzlich für falsch. Wir sollten unsere Steuergesetzgebung nicht zusätzlich durch eine hier nicht hingehörende Materie belasten und so noch unverständlicher machen, als sie sowieso schon ist.

    (Beifall bei der FDP.)

    Nach unserer Meinung widerspricht es einfach dem Prinzip des Gesetzes — nämlich bei Umwandlungen die Steuerneutralität zu erreichen —, wenn man jene Unternehmen steuerlich diskriminiert, welche durch einen Umwandlungsvorgang aus dem Mitbestimmungsbereich ausscheiden würden. Dies ist keine Sache der Steuergesetzgebung. Deswegen auch der gesondert eingebrachte Entwurf der Fraktion der Freien Demokraten, in dem auf diese Mitbestimmungsklausel verzichtet wird.
    Wir haben Ihnen in der zweiten Lesung noch einmal einen Änderungsantrag —Umdruck 726 — vorgelegt. Dieser Änderungsantrag sieht vor, daß die betreffenden Paragraphen wegfallen sollen, d. h. daß die Bestrafung von Unternehmen, die aus dem Mitbestimmungsbereich entlassen werden, entfällt und damit gesetzliche Verrenkungen, die im Gesetzentwurf enthalten sind, ausgeschlossen werden. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort wird nicht mehr gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe die §§ 1 bis 24, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, auf. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Diese Paragraphen sind einstimmig angenommen.
Ich rufe § 25 auf. Auf Umdruck 726 wird von der Fraktion der FDP die Streichung von § 25 Abs. 2 beantragt. Der Antrag ist begründet worden. Wir stimmen ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Der Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.



Vizepräsident Dr. Mommer
Wir stimmen dann über § 25 in der Ausschußfassung ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Ich rufe § 26 auf. Auf Umdruck 726 wird von der Fraktion der FDP die Streichung von § 26 beantragt. Der Antrag wurde begründet. Wir stimmen ab. Wer dem Streichungsantrag der Fraktion der FDP zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Streichungsantrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wir stimmen über den § 26 in der Ausschußfassung ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen angenommen.
Ich rufe die §§ 27 und 28 auf, zu denen kein Änderungsantrag vorliegt. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Diese Paragraphen sind einstimmig angenommen.
§ 29! Hierzu liegt der Änderungsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Schmid-Burgk auf Umdruck 724 vor. Auch darüber ist schon gesprochen worden. Wir stimmen ab. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Schmid-Burgk zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.
Wer dem § 29 in der so geänderten Fassung zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der § 29 ist in der so geänderten Fassung einstimmig angenommen.
Ich rufe § 30, § 31, Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort hat Herr Abgeordneter Ravens.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Ravens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion geht bei ihrer Haltung zu diesem Gesetzentwurf davon aus, daß wegen der fortschreitenden Technisierung in der deutschen Wirtschaft, der fortschreitenden technischen Entwicklung und der fortschreitenden Integration unserer Wirtschaft in den Gemeinsamen Markt die freie Wahl der Unternehmensform nicht behindert werden sollte und nicht behindert werden darf.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Die bisherigen Behinderungen bestanden, das haben wir in den Beratungen sehr deutlich gesehen, im wesentlichen in zwei Bereichen: einmal in den handelsrechtlichen Vorschriften, die bestimmte Umwandlungen von Unternehmensformen nicht zuließen — dieses Gesetz ist gerade verabschiedet worden —, und zum zweiten in steuerrechtlichen Vorschriften, die bei Umwandlungen von Handelsunternehmen zu steuerlichen Belastungen führten, die eine solche Umwandlung dann häufig unmöglich machten. Ziel der beiden uns vorliegenden Gesetzentwürfe ist der Abbau solcher Behinderungen bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Einbringung von Betrieben und Teilbetrieben. Das ist mit den Entwürfen in weitem Maße geschehen.
    Wir sind uns allerdings auch bewußt, daß der Gesetzentwurf neben der Förderung der rechtsförmlichen Umwandlung gleichzeitig die steuerliche Begünstigung der Konzentration in Deutschland bringt. Wir haben deshalb in den Ausschußberatungen von unserer Fraktion aus entsprechende Vorschläge unterbreitet. Mit einiger Überraschung und vielleicht auch mit einiger Freude habe ich heute gelesen, daß sich die Freien Demokraten gestern in ihrer Wahlplattform zu einer Verschärfung der Mißbrauchsaufsicht bei marktbeherrschenden Unternehmen bekannt, eine vorbeugende Fusionskontrolle gefordert und es als notwendig bezeichnet haben, daß der Staat alle betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch unerwünschten Konzentrationsvorgänge nicht mehr fördert. Meine Damen und Herren von der FDP, mich hat das ein wenig überrascht; denn im Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages haben Sie unsere Vorschläge, gerade in diesem Gesetz, in dem Fusionen und Konzentrationsvorgänge steuerlich begünstigt werden, Vorschriften der Marktkontrolle und der Fusionskontrolle einzubauen, abgelehnt. Ich meine, es geht doch wohl nicht darum, in Wahlplattformen in der Öffentlichkeit mitzupfeifen. Denn nun ist ja wohl nach langem in unserem Lande endlich begriffen worden, daß bei uns in Deutschland eine vorbeugende Fusionskontrolle notwendig ist. Es kommt darauf an, dort, wo die Entscheidungen fallen, zu dem zu stehen, was man in Wahlplattformen schreibt.
    Gestern ist mir ein Artikel des Sprechers des Mittelstandes der CDU/CSU, des Kollegen Gewandt, in die Hand gekommen, den er gestern in einer Zeitung veröffentlicht hat. Dort heißt es:
    Deshalb ist es vordringliche Aufgabe, nicht den sowieso schon immer weiter um sich greifenden Konzentrationsprozeß zu fördern. Vielmehr sollten wir endlich eine wirksame Mißbrauchsaufsicht über Unternehmenszusammenschlüsse schaffen.
    Ich muß auch den Kollegen Gewandt fragen, wie seine Haltung im Ausschuß gegenüber unseren Vorschlägen mit seiner Haltung in der Öffentlichkeit zu vereinbaren ist, die ja wohl auf einen bestimmten Kreis, der sich durch die Konzentration in Deutschland verschreckt fühlt, abgestellt ist. Auch hier gilt, daß es nicht reicht, in Artikeln bestimmte Dinge zu fordern, sondern daß es nur ausreichend ist und der Glaubwürdigkeit unserer Politik dient, wenn wir im Parlament zu solchen Worten stehen und durch unsere Handlungen beweisen, daß wir entschlossen sind, in dieser Richtung weiterzugehen. Was werden die mittelstandspoli-



    Ravens
    tischen Freunde wohl sagen, wenn sie erfahren, daß ihre Vertreter in der CDU/CSU und in der FDP im Wirtschaftsausschuß nicht bereit waren, unserem Vorschlag beizutreten?
    Wir haben in unserem Vorschlag verlangt - um es noch einmal zu sagen —, daß die Steuererleichterungen nach diesem Gesetz bei Fusionen und Umwandlungen nicht gegeben werden, wenn durch Verschmelzung oder Einbringung eines Unternehmens in ein anderes die marktbeherrschende Stellung des neuen Unternehmens im Sinne des § 22 des Kartellgesetzes verstärkt bzw. geschaffen würde. Die Versagung der steuerlichen Erleichterung wäre ein wirkungsvolles Instrument gewesen. Durch Ihre Haltung, meine Damen und Herren, ist diese Möglichkeit vorbeigegangen. Wir werden sie nicht wiederaufleben lassen können.
    Nur in einem sollten wir uns einig sein. Das heute zu verabschiedende Gesetz muß für uns alle der Anlaß sein, im nächsten Bundestag das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne einer Verschärfung der Mißbrauchsaufsicht, im Sinne einer präventiven Fusionskontrolle zu novellieren. Unsere Vorschläge dafür liegen seit Jahren auf dem Tisch des Hauses. Wir werden sie unmittelbar nach Zusammentritt des neuen Bundestages wieder vorlegen. Nachdem sich auch die FDP in ihrer Wahlplattform zu diesen Grundsätzen entschlossen hat und auch der Mittelstandssprecher der CDU sich dafür ausgesprochen hat, müßte für eine solche Änderung wohl endlich grünes Licht gegeben sein. Wir werden Sie, meine Damen und Herren, jedenfalls beim Wort nehmen.
    Ein Weiteres möchte ich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sagen. Die Regierungsvorlage hatte ein wichtiges Petitum, das uns immer wieder aus dem Bereich der kleinen und mittleren Firmen angetragen worden ist, übersehen. Mein Kollege Regling hat im Wirtschaftsausschuß beantragt, daß in Zukunft auch bei der Einbringung eines Betriebes, eines Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft die steuerlichen Vorteile gewährt werden sollten. Wir sind sehr froh, daß in den Beratungen Einstimmigkeit bei den Fraktionen bestand, daß diese Regelung eingebaut werden sollte, weil gerade in Personenhandelsunternehmen im Mittelstand, iim Handwerk, im Einzelhandel, häufig die Schwierigkeiten auftreten, wenn der Sohn oder ein verdienter Mitarbeiter in das Unternehmen aufgenommen werden soll, eine Form, die wir ja kennen und mit der Existenz eines Betriebes, der Fortbestand des Betriebes langfristig abgesichert und gewährleistet werden soll.
    Ein Drittes ist zu diesem Gesetz zu sagen. In ihrer Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 hat die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, daß sie einer Aushöhlung der Mitbestimmung entgegentreten wird, daß sie eine Aushöhlung der Mitbestimmung nicht zuläßt. Dieses uns von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz barg aber die Gefahr, daß bei Fusionen und Einbringungen in bestimmten Bereichen Mitbestimmungsrichtlinien durchbrochen würden, Mitbestimmungsfunktionen verlorengehen konnten. Wir haben deswegen in den Beratungen des Ausschusses beantragt, daß die steuerlichen Erleichterungen nur gegeben werden, wenn im aufnehmenden Unternehmen durch einen Beschluß der Gesellschafterversammlung für einen Zeitraum von vier Jahren nach dem Zusammenschluß die Mitbestimmung so geregelt ist, wie sie im aufzunehmenden Unternehmen geregelt war. Das sollte immer dann geschehen, wenn das aufzunehmende Unternehmen 40 % des Umsatzes des aufnehmenden Unternehmens hatte.
    Diese Regelung hatte den Vorteil, daß sie jeweils nach der Fusion in Kraft trat und dann vier Jahre weiterlief. In den Beratungen haben wir jetzt einen, ich würde sagen, tragfähigen Kompromiß gefunden. Danach werden für vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes steuerliche Erleichterungen nicht gewährt, wenn bei solchen Fusionen Mitbestimmungsrechte untergehen. Man muß dabei allerdings nüchtern sagen, daß der Nachteil der jetzt gefundenen Regelung darin liegt, daß diese bei einem unbefristeten Gesetz auf vier Jahre nach dem Inkrafttreten befristet ist. Mitbestimmungsaushöhlungen, die über diesen Zeitraum von vier Jahren hinausgehen, würden also nicht mehr erfaßt werden. Ein zweiter Nachteil ist auf der wirtschaftlichen Seite zu sehen, nämlich darin, daß auch betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich notwendige Zusammenschlüsse in diesem Zeitraum von vier Jahren unter Umständen erschwert werden können. Das muß man sehen.
    Unser Vorschlag hatte den Vorteil, daß durch einen Beschluß der Hauptversammlung dieses Erschwernis umgangen werden konnte. Aber gerade bei diesem Kompromiß muß man deutlich sagen, daß es — nachdem die Sicherung der Mitbestimmung nur für einen Zeitraum von vier Jahren gelungen ist — für unsere Fraktion ein Ansporn geworden ist, die Frage der Mitbestimmung im nächsten Bundestag endgültig zu klären. Wir haben dafür unsere Gesetzentwürfe vorgelegt. Wir halten es für die wirkungsvollere Maßnahme, wenn man endgültige Entscheidungen im Parlament fällt. Bis dahin — und da stehen wir zu de m, was in der Regierungserklärung gesagt wurde — gilt es, keine Mitbestimmung in unseren Betrieben durch gesetzliche Maßnahmen auf der Bundesebene zu verhindern.
    Alles in allem kann die sozialdemokratische Bundestagsfraktion unter dem Gesichtspunkt, daß hier Möglichkeiten geschaffen werden, notwendige Umwandlungen und notwendige Zusammenschlüsse nicht an steuerlichen Vorschriften scheitern zu lassen — und nachdem sichergestellt ist, daß die Mitbestimmung in diesem Gesetzentwurf abgesichert wird —, dem Gesetzentwurf zustimmen. Sie tut das allerdings mit der Aufforderung an die beiden anderen Fraktionen des Hauses, mit uns zusammen im nächsten Bundestag die Fragen der Machtkonzentration in der Wirtschaft und die Fragen der Fusionskontrolle endgültig zu einem guten Abschluß zu bringen.

    (Beifall bei der SPD.)