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    Deutscher Bundestag 243. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1969 Inhalt: Gedenken an die Opfer der Explosionskatastrophe auf dem Güterbahnhof in Hannover-Linden . . . . . . . . . 13505 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) . . . . . . . 13505 D Erweiterung der Tagesordnung . 13505 D, 13542 C Absetzung des Punktes 37 von der Tagesordnung 13506 A Entwurf einer Bundeshaushaltsordnung (aus Drucksache V/3040) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen V/4378, zu 4378) — Zweite und dritte Beratung 13506 A Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz) (aus Drucksache V/3040) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen V/4379, zu V/4379) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Althammer (CDU/CSU) 13506 D, 13507 B Westphal (SPD) . . . . . . . . 13513 A Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 13517 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 13518 B Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften und von Unternehmen eines Einzelkaufmanns sowie von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Drucksache V/3165) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4253) — Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) 13520 B Entwurf eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (Drucksache V/3186) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4323), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4245) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (FDP) (Drucksache V/2878) : Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4245) — Zweite Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Umwandlung von Unternehmen (Drucksachen V/1994, V/4245) Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 13520 D Dr. Staratzke (FDP) . . . 13521 D, 13525 B Ravens (SPD) . . . . . 13523 B, 13525 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 13525 A Vizepräsident Dr. Mommer 13526 A, 13532 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 Entwurf eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen (Drucksache V/3197); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/4416, zu V/4416) — Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) 13526 C Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 13527 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 13528 A van Delden (CDU/CSU) . . . . 13529 B Reischl (SPD) 13530 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4468), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4419) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) 13532 C, 13534 D, 13538 A, 13542 A Krampe (CDU/CSU) . . . . . . . 13534 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 13534 A Berberich (CDU/CSU) . . 13536 A, 13537 D, 13540 A Reichmann (FDP) . . . . 13536 D, 13538 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 13537 C Saxowski (SPD) 13541 A Brese (CDU/CSU) 13542 B Fragestunde (Drucksache V/4430) Fragen des Abg. Moersch: Streik der Forscher und Techniker des Euratom-Kernforschungszentrums in Ispra Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 13542 D, 13543 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . .13543 A, C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Einrichtung privater kommerzieller Kabelvisions-Systeme 13543 D Frage des Abg. Mertes: Erhöhung des Diskontsatzes durch die Deutsche Bundesbank Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 13544 B, C, D, 13545 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 13544 B, C Moersch (FDP) 13544 D Fragen des Abg. Richarts: Rindfleischeinfuhren aus Argentinien, Brasilien und Uruguay . . . . . . 13545 A Frage der Abg. Frau Griesinger: Ausbau der Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft Höcherl, Bundesminister . . 13545 B, C, D, 13546 A Frau Griesinger (CDU/CSU) . . .13545 C, D Moersch (FDP) . . . . 13545 D, 13546 A Fragen des Abg. Logemann: Begriff des entwicklungsfähigen Betriebes in der Landwirtschaft Höcherl, Bundesminister . . . .13546 B, D, 13547 A Logemann (FDP) . . . . 13546 D, 13547 A Frage des Abg. Moersch: Höhe der USA-Stipendien Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 13547 B, C, D Moersch (FDP) 13547 C Fragen des Abg. Kohlberger: Überprüfung von berufsbedingten Krankheiten in der Unfallversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 13548 A Kohlberger (SPD) . . . . . . . 13548 B Fragen des Abg. Lampersbach: Verkauf an Endverbraucher außerhalb der Ladenschlußzeiten durch Verbrauchermärkte 13548 C Fragen des Abg. Porsch: Darlehen zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs für Versehrte — Zuschuß für technische Veränderungen an Versehrtenfahrzeugen Kattenstroth, Staatssekretär . . 13548 D, 13549 A, B Porsch (FDP) 13549 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 13548 A Frage des Abg. Porsch: Bezuschussung des Kaufs modischer Schuhe durch Fuß- und Beinversehrte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 13549 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 III Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (Drucksache V/3961); Bericht des Haushaltsaussschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4393), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4352) — Zweite und dritte Beratung — 13549 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung arbeitsrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/3913) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4376) — Zweite und dritte Beratung — Folger (SPD) 13550 C Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 13550 D Entwurf eines Pflanzenschutz-Kostengesetzes (Drucksache V/4257); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4462), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4366) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13551 C Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksachen V/3461, V/3021); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4418) — Zweite und dritte Beratung — 13551 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2221); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/4369, zu V/4369) — Zweite und dritte Beratung — 13552 B Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, über die Besteuerung ihrer Erträge sowie zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksachen V/3494, V/3840); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4470), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/4414, zu V/4414) — Zweite und dritte Beratung —13552 C Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Abg. Mick, Frau Korspeter, Schmidt [Kempten] und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4224) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4460), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/4390) — Zweite und dritte Beratung — Leukert (CDU/CSU) 13553 B, C Seidel (SPD) . . . . . . . . 13553 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 13553 D Entwurf eines Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen V/4220, V/4326, V/4330) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4415) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 13554 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 13557 B Dr. Bucher (FDP) 13558 D Borm (FDP) 13560 D Hirsch (SPD) 13561 A Ertl (FDP) 13562 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Hamm [Kaiserslautern] u. Gen.) (Drucksache V/355) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4428), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4427) — Zweite und dritte Beratung — Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 13564 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 13566 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . . 13567 B Frau Strobel, Bundesminister . . . 13568 B Entwurf eines Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4404), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen V/4377, zu V/4377) — Zweite und dritte Beratung — Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 13569 B, 13574 D, 13577 A Rollmann (CDU/CSU) . 13569 C, 13575 B, C Kubitza (FDP) . . . . . 13570 D, 13574 C Josten (CDU/CSU) . . 13571 C, 13574 A, B, 13584 A Horstmeier (CDU/CSU) . . . . . 13572 B Frau Freyh (SPD) 13572 D, 13573 D, 13575 C, 13576 C, 13580 B, 13583 C Moersch (FDP) 13573 B, D, 13574 A, B, C, D, 13576 A, 13582 B, C, 13583 D Frau Brauksiepe, Bundesminister . 13584 B Dorn (FDP) 13585 C Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß 13586 A Entwurf eines Rechtspflegergesetzes (Drucksache V/3134); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4341) — Zweite und dritte Beratung — 13586 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken und des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/3549) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4319), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4144) — Zweite und dritte Beratung — 13586 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache V/3495) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4469), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4429) — Zweite und dritte Beratung — Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 13587 B Glombig (SPD) . . . . . . . . 13588 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 13589 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/4332) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4421) — Zweite und dritte Beratung — 13589 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (Abg. Busse [Herford], Dr. Hauser [Sasbach], Dr. Reischl u. Gen.) (Drucksache V/4146) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4387) — Zweite und dritte Beratung — 13589 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Drucksache V/3862) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4406) — Zweite und dritte Beratung — 13590 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (Drucksache V/4028) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4407) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13590 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4384) — Zweite und dritte Beratung — 13590 C Schriftlicher Bericht des 2. Untersuchungsausschusses betr. Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksachen V/3442, V/4208) Hirsch (SPD) 13590 D Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache W4445) — Erste Beratung —13592 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Abg. Seifriz, Fellermaier u. Gen.) (Drucksache V/4413) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Abg. Lemmrich, Seifriz, Dr. Imle und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (Drucksache V/4475) . . . . 13592 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Drucksache V/4431) — Erste Beratung — . . . . . 13590 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der italienischen Republik über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen, welche von den italienischen Trägern der Krankenversicherung in Italien an Familienangehörige in der Bundesrepublik Deutschland versicherter italienischer Arbeitnehmer gewährt wurden, durch die deutschen zuständigen Träger der Krankenversicherung (Drucksache V/4434) — Erste Beratung — 13592 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (Drucksache V/4435) — Erste Beratung — 13593 A Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung des Dienstleistungsverkehrs für bestimmte Rechtsanwaltstätigkeiten (Drucksachen V/4153, V/4394) 13593 A Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung betr. Internationale Polizeikonvention (Drucksachen V/3425, V/4420) 13593 B Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Großenbrode an Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 V die Firma Pomosin Werke Großenbrode GmbH (Drucksachen V/4214, V/4408) betr. Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks in Nürnberg, zwischen Regensburger und Hainstraße, an die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/4034, V/4423) 13593 B, C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1967, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/4409) 13593 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über das von der Bundesregierung eingebrachte Verkehrspolitische Programm für die Jahre 1968 bis 1972 hier: Kapitel V, Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr (aus Drucksache V/2494, Drucksachen V/4412, zu V/4412) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4461) 13593 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Tausch von bundeseigenen Grundstücken in Hannover, Vahrenswalder Straße, gegen stadteigene Grundstücke in Hannover, An der Breiten Wiese (Drucksache V/4436) 13593 D Nächste Sitzung 13594 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 13595 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 723 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Drucksachen V/3040, V/4379) 13595 C Anlagen 3 und 4 Änderungsanträge Umdrucke 724 und 726 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (Drucksachen V/3186, V/4323, V/4245) 13595 C Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 722 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen (Drucksachen V/3197, V/4416, zu V/4416) 13595 D Anlagen 6 und 7 Änderungsanträge Umdrucke 728 und 721 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419) 13596 A Anlage 8 Entschließungsantrag Umdruck 727 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419) 13596 D Anlage 9 Änderungsantrag Umdruck 725 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksachen V/3461, V/3021, V/4418) 13596 D Anlage 10 Entschließungsantrag Umdruck 716 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen V/4224, V/4390) . . . . . . .13597 A Anlagen 11 bis 14 Änderungsanträge Umdrucke 718, 729, 730 und 720 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377) 13597 C Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Staatssekretärs Kattenstroth zu Punkt 13 der Tagesordnung 13598 B Anlagen 16 und 17 Schriftliche Erklärungen der Abg. Dr. Hauser (Sasbach) und Mertes zu Punkt 17 der Tagesordnung . . . . . . . . .13598 D Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abg. Dichgans zu Punkt 10 der Tagesordnung . . . . 13599 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Defizit in der Arbeit der Rentenversicherung im Falle der Herabsetzung des Rentenalters auf 62 oder 60 Jahre 13600 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13505 243. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 6. Bading * 27. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27. 6. Bazille 5. 7. Bergmann * 26. 6. Dr. Birrenbach 27. 6. Dr. Brenck 15. 7. Dr. Dittrich * 27. 6. von Eckardt 27. 6. Dr. Even 28. 6. Flämig ** 26. 6. Frieler 27. 6. Freiherr von Gemmingen 27. 6. Gerlach * 26. 6. Dr. Giulini 30. 6. Graaff 27. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Haar (Stuttgart) 27. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Herold ** 26. 6. Hölzle 27. 6. Illerhaus * 27. 6. Jacobi (Köln) 27. 6. Frau Kleinert 4. 7. Klinker * 27. 6. Kriedemann * 27. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 26. 6. Kunze 15. 7. Lemmer 27. 6. Lenz (Brühl) * 27. 6. Dr. Löhr 26. 6. Dr. Lohmar 5. 7. Lotze 15. 7. Lücker (München) * 26. 6. Mauk * 27. 6. Frau Dr. Maxsein ** 26. 6. Dr. Meinecke 26. 6. Memmel * 27. 6. Michels 27. 6. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 27. 6. Nellen 15. 7. Richarts * 27. 6. Richter ** 26. 6. Rohde 26. 6. Dr. Sinn 26. 6. Dr. Starke (Franken) 27. 6. Steinhoff 15. 7. Dr. Wahl * 28. 6. Frau Wessel 15. 7. Wiefel 27. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 723 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) - Drucksachen V/3040, V/4379 -. Der Bundestag wolle beschließen: Der § 53 a wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 724 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. SchmidBurgk zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform - Drucksachen V/3186, V/4245 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 29 Nr. 1 werden die Worte „oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit" durch die Worte „ , eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer Genossenschaft" ersetzt. Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Schmid-Burgk Anlage 4 Umdruck 726 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform - Drucksachen V/3186, V/4245, zu V/4245, V/4323 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 25 Abs. 2 wird gestrichen. 2. § 26 wird gestrichen. Bonn, den 25. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 722 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen - Drucksachen V/3197, V/4416 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 2 Nr. 4 a Buchstabe d werden die Worte 13596 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 „und zwar so vollständig, wie es zur Vermittlung eines möglichst sicheren Einblicks in die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erforderlich ist" gestrichen. 2. § 9 Abs. 5 Nr. 3 erhält folgende Fassung: 1,3. Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann auch die Jahresbilanz mit einem Anhang eingereicht und bekanntgemacht werden, welcher die nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 a verlangten Angaben enthält." 3. § 11 Abs. 5 erhält folenden Satz 2: „Weiterhin sind Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute zur Erstellung eines Konzernabschlusses nach diesem Abschnitt nicht verpflichtet, wenn sich ihr Gewerbebetrieb auf die Vermögensverwaltung beschränkt und sie nicht die Aufgaben der Konzernleitung wahrnehmen." Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 728 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. § 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Der Beitrag ist für alle Beitragspflichtigen gleich. Er beträgt ab 1. 1. 1969 monatlich 22 Deutsche Mark." 2. Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. § 13 a wird gestrichen." 3. Nr. 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) In § 41 Abs. 1 Buchstabe e wird das Wort „Doppelte" durch das Wort „Vierfache" ersetzt. b) In § 41 wird nach Abs. 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen wird eine Landabgaberente auch dann gewährt, wenn eine Abgabe nach § 42 nicht möglich ist, und wenn der Unternehmer das landwirtschaftliche Unternehmen nicht mehr bewirtschaftet. Der Nachweis hierüber wird durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle erbracht (Landsiedlungsgesellschaft). Der Landabgeber ist verpflichtet, sein landwirtschaftliches Unternehmen jederzeit zum Verkehrswert an die in § 42 Abs. 1 Buchstabe b genannten Stellen abzugeben. Kommt er der Verpflichtung nicht nach, oder nimmt er die Bewirtschaftung wieder auf, fällt der Anspruch auf Landabgaberente weg." Bonn, den 26. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 721 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, zu V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 § 1 Abs. 1 werden die Worte „Juli" jeweils durch das Wort „April" ersetzt. 2. In Artikel 4 § 3 wird das Datum „1. Juli 1969" durch das Datum „1. April 1969" .ersetzt. Bonn, den 24. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 727 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte — Drucksachen V/3970, V/3959, V/2672, V/3980, V/4419 —. Die Bundesregierung wird ersucht, a) dafür Sorge zu tragen, daß im Rahmen der Gewährung von Beitragszuschüssen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung Zulagen an Schwerverletzte, für deren Jahresarbeitsverdienste nach § 780 RVO Durchschnitssätze festgesetzt sind, ab 1. Juli 1969 gewährt werden; b) dafür Sorge zu tragen, daß die darüber hinaus frei werden Mittel für die Investitionshilfe in der Landwirtschaft Verwendung finden. Bonn, den 26. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 725 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundes- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13597 regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTA-G) — Drucksachen V/3461, V/3021, V/4418 — Der Bundestag wolle beschließen: § 9 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „ (3) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 bezeichneten Tätigkeiten dürfen von den in § 1 genannten Personen nicht in selbständiger Berufstätigkeit und nur im Auftrage eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ausgeübt werden." Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 716 Entschließungsantrag der Abgeordneten Leukert, Frau Korspeter, Storm und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksachen V/4224, V/4390 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. für die Jahre von 1970 bis 1974 im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes einen festen Finanzierungsplan für die Schaffung und Übernahme von jährlich 4000 landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen (Einfamilienhäuser mit Landzulage bis zu 1000 qm) aufzustellen, damit auf diese Weise die Eingliederung der aus Ost- und Mitteldeutschland vertriebenen und geflüchteten Landwirte bis 1974 zu einem geregelten Abschluß gebracht wird, 2. alle zur Erhaltung und Anpassung an die Erfordernisse der EWG notwendigen Maßnahmen für die Vollerwerbsstellen angesetzten vertriebenen und geflüchteten Bauern im Rahmen der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung zu fördern. Bonn, den 18. Juni 1969 Leukert Storm Balkenhol Dr. Becher (Pullach) Bühler Dr. Czaja Fritz (Welzheim) Glüsing (Dithmarschen) Kuntscher Dr. von Nordenskjöld Ott Frau Pieser Rehs Schröder (Sellstedt) Tobaben Weiland Wullenhaupt Baron von Wrangel Ziegler Dr. Barzel und Fraktion Frau Korspeter Bals Bartsch Dr. Enders Feuring Höhmann (Hessisch Lichtenau) Hörauf Hofmann (Kronach) Kreutzmann Neumann (Stelle) Peters (Norden) Riegel (Göppingen) Frau Seppi Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 718 Änderungsantrag der Abgeordneten Rollmann, Horstmeier und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 wird folgender Absatz 3 a eingefügt: „ (3) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Lehrgängen des Fernunterrichts geleistet, sofern der Teilnehmende durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachweist, daß der Lehrgang allein oder in Verbindung mit anderem Unterricht auf einen Abschluß der gleichen Art wie die in Absatz 1 bezeichnete oder nach Absatz 2 gleichgestellten Ausbildungsstätten ordnungsgemäß vorbereitet und daß die ordnungsgemäße Mitarbeit einen Zeitraum von mindestens vier Monaten erfordert." 2. In § 43 Abs. 1 wird folgende Nummer 6 angefügt: (D) „6. Teilnehmer an Lehrgängen des Fernunterrichts." Bonn, den 24. Juni 1969 Rollmann Horstmeier Diebäcker Struve Weiland Dr. Wuermeling Anlage 12 Umdruck 729 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3 a eingefügt: „(3 a) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Lehrgängen des Fernunterrichtes geleistet, sofern der Teilnehmende durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachweist, daß der Lehrgang allein oder in Verbindung mit anderem Unterricht auf einen Abschluß der gleichen Art wie die in Absatz 1 bezeichneten oder nach Absatz 2 gleichgestellten Ausbildungsstätten ordnungsgemäß vorbereitet, und daß die ordnungsgemäße Mitarbeit einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten erfordert." 13598 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 2. In § 43 Abs. 1 wird nach Nr. 5 folgende Nr. 6 angefügt: „Nr. 6. Teilnehmern an Lehrgängen des Fernunterrichts." Bonn, den 26. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 730 Änderungsantrag der Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim), Moersch, Mischnick und Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 3 werden die Worte „das 30. Lebensjahr" durch die Worte „das 35. Lebensjahr" ersetzt. Bonn, den 26. Juni 1969 Schultz (Gau-Bischofsheim) Moersch Mischnick und Fraktion Anlage 14 Umdruck 720 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) — Drucksachen V/2416, V/3090, V/3554, V/4377 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 werden a) in Satz 1 nach den Worten „zwei Jahre" die Worte „zu überprüfen und gegebenenfalls" eingefügt; b) Satz 3 gestrichen. Bonn, den 25. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Staatssekretärs Kattenstroth zu Punkt 13 der Tagesordnung Der Gesetzentwurf zur Änderung des Kündigungsrechts und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften, der dem Hohen Hause zur Verabschiedung vorliegt, ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam. In einer beispielhaften Art haben die Sozialpartner zusammen mit Vertretern meines Hauses die Grundkonzeption des Entwurfs im sachbezogenen Dialog erarbeitet. Dabei war es möglich, aus dem großen Themenkreis arbeitsrechtlicher Probleme, die noch einer Regelung harren, diejenigen herauszugreifen, die nach übereinstimmender Meinung sozialpolitisch vordringlich und reif für eine gesetzliche Regelung sind. Von besonderem Vorteil war es, daß die Sozialpartner als Betroffene von diesem Gesetz schon bei dessen Entstehung ihre Wünsche und Vorstellungen vortragen und ihre praktische Erfahrung zur Verfügung stellen konnten. Ich möchte dazu bemerken, daß ich mir eine solche vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit der Beteiligten und Betroffenen schon bei den ersten Anfängen eines Gesetzentwurfs in möglichst allen Fällen wünschen würde, und ich kann Ihnen versichern, daß ich insbesondere für weitere Bereinigungen arbeitsrechtlicher Vorschriften ein solches Verfahren nach Kräften unterstützen werde. Auch der Ausschuß für Arbeit dieses Hohen Hauses hat sich, wie Sie der seinem Bericht beigefügten Entschließung entnehmen können, lobend zu einer solchen Praxis geäußert und sich bei seinen Beratungen bemüht, die Grundkonzeption des Entwurfs möglichst nicht anzutasten. Ein Zweites erscheint mir erwähnenswert. Dieser Gesetzentwurf trägt zu seinem Teil dazu bei, sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierungen zwischen Arbeitern und Angestellten zu beseitigen. Während das Lohnfortzahlungsgesetz sich dieser Problematik speziell für den Fall der Erkrankung annimmt, bemüht sich der vorliegende Entwurf um eine Rechtsangleichung bei den gesunden Arbeitnehmern. Dabei geht es, wie auch in anderen Bereichen, nicht nur darum, Verbesserungen im Recht der Arbeiter vorzunehmen, sondern auch den Angestellten die ihnen zustehenden Rechte zu verschaffen. Ich würde es für absolut verfehlt halten, die Angestellten auf ihrem jetzigen arbeitsrechtlichen Status festhalten und alle Bemühungen darauf richten zu wollen, die Arbeiter schrittweise an ihn heranzuführen. Auch für die Angestellten ist die soziale und wirtschaftliche Situation laufenden Veränderungen unterworfen, die die Forderung der Angestellten nach Anpassung an diese veränderten Gegebenheiten berechtigt erscheinen lassen. Dem trägt der vorliegende Entwurf z. B. dadurch Rechnung, daß erstmals auch den leitenden Angestellten ein Kündigungsschutz zugebilligt wird. Es handelt sich um ein erstes Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz, wie es auch in der Gesetzesbezeichnung zum Ausdruck kommt. In der Verabschiedung dieses Gesetzes möchte ich neben Ihrer Zustimmung zu dessen Inhalt auch die Aufforderung sehen, auf diesem Wege einer schrittweisen Anpassung des Arbeitsrechts an die Fortentwicklung der modernen Industriegesellschaft und gleichzeitig seiner Vereinfachung fortzuzahlen. Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) zu Punkt 17 der Tagesordnung: Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 13599 Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften in 2. und 3. Lesung gebe ich nachstehende Erklärung zu Protokoll: In dem vorliegenden schriftlichen Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (9. Ausschuß) — Drucksache V/4369 — über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften ist leider übersehen worden, die vom Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages erarbeitete gutachtliche Stellungnahme zu erwähnen. Aus diesem Grunde mache ich als Mitglied des Rechtsausschusses zu dieser Vorlage einige Anmerkungen, vor allem deshalb, weil der Rechtsausschuß keine Gelegenheit mehr hatte, zu den endgültigen Beschlüssen des federführenden Ausschusses nochmals Stellung zu nehmen. Der Kleingarten hat — dies sei vorab festgestellt — in einer so technisierten Welt wie der unsrigen gerade für den seelischen Ausgleich des arbeitenden Menschen seine große Bedeutung. Er wird sie auch in künftigen Zeiten nicht einbüßen. Dies hat auch das Bundesbaugesetz uneingeschränkt anerkannt, sind doch in den Bebauungsplänen der Gemeinden alle förderungswürdigen Belange, auch die kleingärtnerischen, zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Der Schutz des Kleingartens, des „Grünen Zimmers", wie einmal der frühere Bundeswohnungsbauminister Lücke die „Schrebergärten" recht anschaulich genannt hat, wird um so nachhaltiger auch fernerhin gesichert, als dieser Garten in modern gestalteten „Kleingartenparks" harmonisch eingefügt zwischen öffentlichen grünen Anlagen, im Bebauungsplan seinen festen Platz erhält. Sicherlich wird eine Realisierung der kleingärtnerischen Belange noch nicht überall genügend respektiert, um so gründlicher muß deren soziale Notwendigkeit ins Blickfeld der Allgemeinheit gerückt werden. Diese selbstverständliche Anerkennung des Kleingartenwesens läßt aber nicht übersehen, daß die dem Hohen Haus jetzt unterbreitete Vorlage nur eine Teillösung darstellt und noch keineswegs die als Notrecht einst geltende Kleingartenordnung voll an unsere heute gültigen Rechtsgrundsätze heranführt, selbst wenn in ihr die Entzerrung der Pachtpreise, eine gewisse Aufhebung der Bestimmungen über die Zwangspacht und die Schaffung einer gelockerteren Kündigungsmöglichkeit angestrebt werden. So behält jedes Wort, das anno 1919 bei Verabschiedung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung in der Weimarer Nationalversammlung gefallen ist, auch heute noch ein Stück Berechtigung, daß es sich nämlich um Bestimmungen handle, „die ungewöhnlich sind und über das hinausgehen, was sonst in normalen Zeiten vielleicht angängig erschienen wäre". Im Rechtsausschuß hat die Regierungsvorlage deshalb auch eine Diskussion ausgelöst, weil es weiterhin bei der behördlichen Festsetzung des Pachtzinses verbleiben soll, statt zu dessen Freigabe überzugehen (§ 1 Absatz I), und die Kündigung auch in der Zukunft einer behördlichen Genehmigung bedarf (§ 2). Insbesondere aber wurden Bedenken geltend gemacht, daß der Verpächter aus dringendem Eigeninteresse nur dann auf sein Grundstück zurügreifen kann, wenn er dem Pächter Ersatz leistet (§ 3), sowie daß auch eine zwangsweise Begründung von Pachtverhältnissen zugunsten nutzungswilliger Kleingärtner immer noch beibehalten bleiben soll (§ 4). Der Rechtsausschuß hat seine Vorbehalte dem federführenden Ausschuß in seiner Stellungnahme vom 25. 9. 68 mitgeteilt. Allein in der Erwartung, daß die allgemein für notwendig erachtete Gesamtreform, die der Rechtsausschuß an Stelle dieser Novelle vorgeschlagen hat, baldigst in Angriff genommen und damit „die Krankheit des Verwaltens" auf diesem Gebiet behoben wird, soll die Verabschiedung der Novelle nicht aufgehalten werden. Sicherlich darf bei einer Gesamtreform des Kleingartenrechts die besondere Welt der „Schrebergärten", wie man sie gerne im Volksmund nennt, nicht außer acht gelassen werden, andererseits aber sind gesetzliche Maßstäbe anzulegen, die zur „Durchsetzung der Sozialität", wie sie auch hier vom Gesetzgeber als selbstverständliche Pflicht beachtet werden muß, möglichst wenig zu Befehl und Zwang greifen. Das soziale Mietrecht, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt ist, kann hierfür wirklich Leitbild sein. Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Mertes (FDP) zu Punkt 17 der Tagesordnung. Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in Dritter Lesung der Stimme enthalten. Wir halten es für bedenklich, daß der Entwurf einer Reform des Kleingartenrechts vorgreift und dabei Einzelbestimmungen enthält, die offenbar mit dem Rechtsausschuß nicht genügend abgeklärt sind und auf erhebliche rechtliche Bedenken stoßen. Wir meinen damit vor allem die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Entschädigungspflicht seitens des Verpächters. Diese Entschädigungspflicht scheint uns im Widerspruch zu dem Umstand zu stehen, daß die Kündigung, die sie auslöst, vom Verpächter nur ausgesprochen werden kann, wenn seine wirtschaftliche Lebensgrundlage dies erfordert. Anlage 18 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Ich stimme dem Gesetz zu, obwohl ich es für unzureichend halte. Der kommende Bundestag wird sich insbesondere mit dem Nachtflugverkehr befassen müssen. Orly hat Nachtverkehr mit Düsenflugzeugen allgemein verboten. Welche Interessen stehen hinter 13600 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1969 dem ständig zunehmenden Nachtflugverkehr, der Tausende von Mitbürgern allnächtlich aus dem Schlaf schreckt? Eine Rechtsordnung, die die Polizei gegen nächtliches Hundegebell mobilisiert, wird unglaubwürdig, wenn sie höchst gesundheitsschädlichen Nachtlärm, vor massiven kommerziellen Interessen, vor Prestigeinteressen der Flughäfen zurückweichend, achselzuckend hinnimmt. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 26. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/4430 Frage 67) : Um welchen Betrag würde sich das von der Bundesregierung für das Jahr 1985 errechnete Defizit in der Arbeiterrentenversicherung von 27,939 Milliarden DM erhöhen, wenn im Jahre 1972 der Gesetzgeber eine Herabsetzung des Rentenalters auf 62 oder 60 Jahre beschließen sollte? Ihre Frage könnte den Eindruck erwecken, als ob die Arbeiterrentenversicherung im Jahre 1985 nicht mehr in der Lage wäre, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Es liegt mir daran klarzustellen, daß dies nicht der Fall ist, wenn — womit wir alle rechnen — das Hohe Haus noch in der nächsten Woche das 3. Rentenversicherungs-Änderungsgesetz beschließt. Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere den Finanzausgleich zwischen den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten, wird die Finanzlage der Arbeiterrentenversicherung gesichert. Arbeiter, Angestellte und Rentner können daher trotz des sogenannten Rentenberges, dessen Spitze in den Jahren 1976/77 liegt, davon ausgehen, daß sie auch in Zukunft in den vollen Genuß der nach dem Bruttolohnprinzip berechneten Rente gelangen werden. Zur Frage der Herabsetzung der Altersgrenze möchte ich folgendes sagen: Da seit 1957 Beitragsrecht und Leistungsrecht in beiden Rentenversicherungen einheitlich sind, kommt eine Herabsetzung der Altersgrenze lediglich für Arbeiter nicht in Betracht. Für die Jahre 1972 bis 1985 würde eine Herabsetzung der Altersgrenze für Arbeiter und Angestellte bei Senkung auf 62 Jahre rund 168 Mrd. und auf 60 rund 403 Mrd. DM kosten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß es doch noch geklappt hat. Wir hatten am Anfang Schwierigkeiten, den richtigen Zeitpunkt herauszufinden, wann die Reden gehalten werden sollten. Ich danke herzlich für Ihre Hilfe beim Finden des richtigen Zeitpunktes.
    Ich bin etwas betrübt darüber, daß ich, wenn ich von mir aus nach links schaue, auf der Bank des Bundesrates niemanden sehe. Wir beraten doch heute ein Gesetz, das gemeinsame Grundlagen für Bund und Länder setzt. Die Herren Finanzminister der Länder haben wohl nicht dieselbe Entschuldigung wie der Herr Bundesfinanzminister, daß sie sich den Arm gebrochen haben. Wir hätten ihn sonst gern hier auf der Tribüne gesehen; so sind wir nur in der Lage, ihm auf diesem Wege Genesungswünsche zu übermitteln.

    (Beifall.)

    Wir hätten allerdings auch gern die Gelegenheit benutzt, dem Herrn Bundesfinanzminister ein wenig von der großen Reform, die wir hier beraten und verabschieden, zu erklären, nachdem er nie an den Beratungen teilgenommen hatte. Wir möchten ihm auch gern schildern, in welcher Art und Weise der Haushaltsausschuß und die Fraktionen auf das Werk, das von seinen Mitarbeitern und von den Vertretern der Länder in langen Beratungen vorbereitet worden ist, Einfluß genommen haben. Ich freue mich, daß auch die Herren des Rechnungshofes so zahlreich, wenn auch noch auf der Tribüne und noch nicht in irgendeiner Position der Mitberatung, in diesem Hause anwesend sind.
    Es ist schon ein Kreuz mit der Beratung der Haushaltsrechtsreform. Am Anfang einer solchen Darlegung muß daran erinnert werden, daß wir schon bei den Beratungen, die im Zusammenhang mit der Finanzreform gepflogen wurden und dort auch für das Haushaltsrecht beachtliche Veränderungen mit sich brachten, keine Gelegenheit hatten, hier eine Debatte zu führen. Deswegen ist es wohl notwendig, am Anfang daran zu erinnern, daß die Änderung der Art. 109, 110, 112, 113, 114 und 115 des Grundgesetzes von beachtlicher Bedeutung für die hier zu verabschiedenden Gesetze, die Bundeshaushaltsordnung einerseits und das Haushaltsgrundsätzegesetz andererseits, sind. Ich erinnere nur an die gemeinsam geltenden Grundsätze für das Haushaltsrecht, die verankert worden sind und nun ein Zusammenwirken von Bund und Ländern auf gleicher Basis in diesem wichtigen Bereich möglich machen, oder an die Tatsache, daß wir die gleichzeitige Einbringung des Budgetentwurfs in beiden Häusern im Art. 110 des Grundgesetzes verankert haben, oder auch an die Stärkung der Position des Rechnungshofs im Art. 114 Abs. 2 und schließlich an die im Grundgesetz verankerte volkswirtschaftlich offene Regelung für die Kreditbeschaffung, die im Normalfall durch die Höhe der vorgesehenen Investitionsausgaben begrenzt sein soll.
    Auf der Basis dieser Verfassungsänderungen haben wir uns nun — und das muß eigentlich die Kollegen des Hauses, wenn schon leider nicht eine größere Öffentlichkeit, beeindrucken — ein modernes Instrumentarium für Haushaltsaufstellung, Haushaltsberatung, Entscheidung über die Haushaltsentwürfe, Haushaltsvollzug, Rechnungslegung, Rechnungsprüfung bis hin zur Entlastung geschaffen. Aber die Werkzeuge wurden nicht nur erneuert, verbessert und verfeinert, sondern sie wurden auch so gestaltet, daß sie der neuen ökonomischen Aufgabe des Haushalts gerecht werden können.
    Der erste Leitgedanke, der meine Freunde in der sozialdemokratischen Fraktion bei den Beratungen dieser Gesetze bewegte, war, das Haushaltsrecht so zu gestalten, daß es der Benutzung des Staatshaushalts als gewichtiges Mittel sowohl der Konjunkturpolitik als auch der Wirtschaftspolitik auf mittlere Sicht nicht nur nicht im Wege steht, sondern hilft. Neben die Funktion des Staatshaushaltes, den Finanzbedarf für die Erfüllung der Staatsaufgaben zu decken, ist die gewichtige neue Aufgabe getreten, an der ständigen Herstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts mitzuwirken. Es kam also darauf an, die zweite neue Funktion des Budgets zu entwickeln und zu stärken, ohne dabei die erste Funktion zu vergessen. Es freut mich sagen zu können, daß dies doch im wesentlichen gelungen ist, obwohl es — das muß hier auch gesagt werden, Herr Dr. Althammer — in einer Reihe von Fällen nicht so ganz einfach war, diese nach vorn gerichteten Vorstellungen gegenüber einer manchmal doch konservativ anmutenden Vorstellung auf der Seite unserer Kollegen von der CDU/CSU im Haushaltsausschuß durchzusetzen, bei denen — ich hatte jedenfalls oft den Eindruck — die Vorstellungen des Instituts für Finanzen und Steuern einen recht nachhaltigen Eindruck hinterlassen und auf die Beratungen in diesem Bereich einen bremsenden Einfluß ausgeübt haben.
    Ich denke z. B., um Fälle zu nennen, an denen sich das erläutern läßt, an die Überwindung der objektbezogenen Kreditfinanzierung durch eine neu verankerte, mehr situationsgebundene Kreditpolitik sowie an die harten Debatten, die wir schon bei der Grundgesetzänderung hatten, bevor die Bereitschaft wuchs, die Kreditaufnahme so offen zu machen, daß sie ihre obere Grenze bei den Investitionsausgaben des Budgets findet. Es war auch nicht ganz einfach, ein Ja dafür zu bekommen, daß wir die Nettoveranschlagung der Kreditaufnahme in unserem Haushaltsrecht verankern, durch die wir die für die Öffentlichkeit unverständlichen Schwankungen des Etatvolumens vermeiden und gleichzeitig ein zutreffendes Bild der wirklichen Beanspruchung des Kapitalmarkts durch die öffentliche Hand vermitteln können. Die Finanzübersicht als Teil des Gesamthaushalts und auch der Kreditfinanzierungsplan geben dann das Bruttobild, so daß also nichts vertuscht oder verdeckt wird. — Auch das Zögern, die Fehlbetragsdeckung situationsgebunden vorzunehmen und sie nachträglich mit dem Jahr der Entstehung verknüpfen zu wollen, muß in diesem Zusammenhang erwähnt werden, weil es zeigt, wie schwierig es war, manchen Kollegen aus diesem doch sehr festsitzenden Denken, ich möchte es als „Einjahresdenken" bezeichnen, herauszureißen. Wenn wir das Budget zu einem Instrument schmieden wollen, mit dem antizyklische Finanzpolitik betrieben werden soll, dann muß man dieses Ein-



    Westphal
    jahresdenken hinter sich lassen. Das gilt schließlich auch für die Auflockerung des Denkens über das jährliche Ausgleichsgebot, dessen formaler Beibehaltung wir unter dem Gesichtspunkt zugestimmt haben, daß es der längerfristigen Haushaltsbetrachtung, also der Überwindung des Einjahresdenkens, praktisch nicht im Wege steht. Damit habe ich die wichtigsten Punkte der ökonomischen Budgetfunktionen schon genannt.
    Zur Fachdiskussion, die sich draußen vor unseren Toren abspielt, ist vielleicht noch eine Anmerkung zu dem Thema Programmbudget oder Ressortbudget zu machen. Wir sind bei der Ressortgliederung des Haushalts geblieben und haben dort keine Veränderungen im Haushaltsrecht vorgenommen. Wir können aber darauf hinweisen, daß die neue Haushaltssystematik, die schon angewendet wird, hilft, auch die Zusammengehörigkeit von bei verschiedenen Ressorts eingeordneten Einnahmen und Ausgaben leichter zu erkennen. Der Gruppierungs- und der Funktionenplan zusammen mit dem Finanzbericht können als wichtige Hilfen für die Durchschaubarkeit des Gesamthaushalts gelten.
    Die zweite Grundüberlegung zur Konzeption der Reform bei uns Sozialdemokraten war folgende: Wenn im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Funktionsvermehrung des Budgets die Vollmachten der Regierung beim Haushaltsvollzug beachtlich anwachsen und auch die Vorfestlegung durch Absprachen mit den Ländern, durch Finanzplanung auf mittlere Frist sowie die schnelle Durchsetzung von Konjunkturprogrammen oder auch konjunkturellen Bremsmaßnahmen die Möglichkeit der parlamentarischen Einflußnahme eingrenzen, dann müssen dem zur Wahrnehmung der vollen Verantwortlichkeit des Parlaments gegenübergestellt werden: 1. ein kräftiger Ausbau der Informationsrechte des Parlaments, also der Unterrichtung durch die Regierung über alle Vorgänge, die mit der Budgetentwicklung zu tun haben; 2. eine Verstärkung der Kontrollmöglichkeiten durch das Parlament; 3. ein Ausbau der Funktionen der Rechnungsprüfung und des Bundesrechnungshofes; 4. eine Aktualisierung und Politisierung der Beratungen über den Haushalt und seine Nachträge.
    Auch hier kann man sagen, daß durch diese Reform wesentliche Schritte getan worden sind. Die Bundesregierung muß z. B. — das liegt im Bereich der Informationsrechte — das Parlament über erhebliche Veränderungen der Haushaltsentwicklung und deren Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung unterrichten. Die Informationsschwerpunkte im jährlich fortzuschreibenden Finanzplan sind zu erläutern und zu begründen. Die überarbeiteten mehrjährigen Investitionsprogramme nach § 10 des Stabilitätsgesetzes müssen dem Parlament als Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Ferner geht an den Gesetzgeber das Recht, von der Bundesregierung Vorlagen von Alternativrechnungen zum Finanzplan zu verlangen. Auch der Abschlußbericht zur Haushaltsrechnung ist hier zu erwähnen, der ebenso wie der Finanzbericht, der bei der Vorlage des Entwurfs dem Parlament zugestellt wird, eine wichtige Informationsunterlage sein wird.
    Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das, was Herr Dr. Althammer hier zur Einführung und Benutzung der elektronischen Datenverarbeitung gesagt hat, ohne von mir aus darauf noch näher eingehen zu wollen.
    Was die zeitnahe Prüfung der Rechnung und die Berichterstattung durch die Rechnungsprüfungsbehörden gegenüber den Parlamenten betrifft, beschränke ich mich darauf, zu sagen, daß es hier wirklich .ein erhebliches Stück vorangegangen ist. Wir hätten aber auf der Grundlage des neuen Art. 114 Abs. 2 des Grundgesetzes eigentlich auch erreichen können, daß wir noch ein Stück weitergegangen wären in Richtung auf die wirkliche Heranholung des Rechnungshofes an das Parlament. Es ist nicht erfreulich, daß die Bundesregierung das versprochene Organisationsgesetz für den Bundesrechnungshof nicht mehr vorgelegt hat. Um das Wesentliche nicht untergehen zu lassen, hat meine Fraktion, die sozialdemokratische Fraktion, eine Novelle zum Bundesrechnungshofgesetz von 1950 vorgelegt, deren wesentlicher Inhalt hier nur mit ein paar Sätzen angedeutet sei. Wir wollen erreichen, daß der Präsident und der Vizepräsident des Rechnungshofes durch den Deutschen Bundestag gewählt werden. Wir möchten, daß der Präsident des Bundesrechnungshofes auf Verlangen des Bundestages, Bundesrates, der Bundesregierung und des Finanzministers Gutachten zu allen Fragen aus dem Prüfungsbereich des Rechnungshofes zu erstatten hat. Der Präsident des Bundesrechnungshofes muß schließlich auf Verlangen des Bundestages vor dem Parlament über Prüfungsergebnisse berichten bzw. Auskunft geben.
    Der Bundesrechnungshof würde, wenn man diesen Vorschlägen folgte, keine vierte Gewalt, wohl aber würde er näher an das Parlament herangerückt und damit in die Lage versetzt, seine Aufgabe voll zu erfüllen, nämlich Hilfsorgan des Parlaments und der Regierung gleichermaßen zu sein. Wir bedauern, daß es zu diesem Teil der Reform jetzt nicht mehr kommt. Wir bedauern, daß unserer Anregung, diese Änderung in die Bundeshaushaltsordnung einzubeziehen, nicht gefolgt wurde. So bleibt es also vorläufig bei dem einseitigen Beratungsrecht des Bundesrechnungshofes gegenüber den Instanzen Parlament und Regierung, während die Instanzen ihn umgekehrt nicht dazu auffordern können, zu bestimmten Fragen zu berichten. Das neue Organisationsgesetz für den Rechnungshof muß bald verabschiedet werden, denn wir brauchen auch Klarheit über die Zusammenfassung der Aufgaben der Rechnungsprüfung einerseits und der bisher noch gesondert wahrgenommenen Aufgaben des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung andererseits.
    Zur Aktualisierung und Politisierung der Beratungen über den Haushalt ist hier auch noch ein Wort zu sagen. Es war ein Ziel der Reform, sicherzustellen, daß der Bundestag seine Arbeit am Haushalt rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres beenden kann. Andererseits stand dem entgegen, daß dann, wenn die Entwürfe zu früh vorgelegt würden, damit gerechnet werden muß, daß



    Westphal
    sie nicht mehr aktuell sind und nicht mehr dem entsprechen, was bei der Aufstellung eines neuen Etats auf Grund der Entwicklung auf dem Gebiete des Haushalts und auf Grund des wirtschaftlichen Verlaufs eines Jahres zu beachten ist. Es war also notwendig, die richtige Mitte zu suchen. Wir haben diesen Gedanken mit dem Versuch verbunden, vom Haushaltsrecht her einen Beitrag zur Parlamentsreform zu leisten. Wir glauben, daß unser Beitrag, den wir leisten können, gar kein so schlechter ist. Herr Dr. Althammer hat das bereits klar hervorgehoben; auch ich möchte dies noch einmal tun. Es kommt uns darauf an, mehr politische Bedeutung in die Diskussion des Zahlenwerks zu bringen. Wenn wir die erste Lesung des Bundeshaushalts an den Anfang der Winterarbeit des Parlaments stellen, also hinter das Ende der Sommerpause rücken, können wir damit einen neuen, besonderen Schwerpunkt setzen. In § 30 der Bundeshaushaltsordnung ist von einer Vorlage des Budgetentwurfs im Bundestag spätestens in der ersten Sitzungswoche nach dem 1. September die Rede. Das ist eine offene Formel. Auf diese Weise wird aber deutlich gemacht, daß die schwergewichtige Beratung des Entwurfs des Bundeshaushalts an den Anfang der Parlamentsarbeit nach der Sommerpause gehört.
    Ein weiterer Gedanke ist, das auszubauen, was uns bereits im Hinblick auf die Grundgesetzänderung gelungen ist: die gleichzeitige Vorlage des Entwurfs an Bundesrat und Bundestag. Dem Bundesrat wird der Haushaltsentwurf zugeleitet, und gleichzeitig erfolgt die Einbringung beim Bundestag. Uns liegt daran, deutlich zu machen, daß der Begriff der Einbringung auch wirklich seine besondere Bedeutung dadurch bekommen kann und bekommen sollte, daß in diesem Hause zuerst über den Inhalt des neuen Budgetentwurfs der Regierung gesprochen wird. Am Anfang der Beratungen sollte die Einbringungsrede des Bundesfinanzministers vor diesem Hause im Beisein des Bundesrates stehen. Und auch die dann folgende erste Debatte über den Bundeshaushalt sollte gemeinsam für beide Häuser erfolgen. Dann wäre es denkbar und möglich, daß die Vertreter der Länder, noch bevor der Bundesrat unter Ausnutzung seiner Sechswochenfrist zu einer gemeinsamen Äußerung über den Bundeshaushaltsplanentwurf an den Bundestag kommt, hier ihre gewichtigen Anmerkungen zur Haushaltspolitik und auch zu der zu diesem Zeitpunkt vorgelegten fortgeschriebenen mittelfristigen Finanzplanung vortragen.
    Herr Präsident, ich darf mich in diesem Zusammenhang einmal direkt an Sie wenden und Sie herzlich bitten, diesen Grundgedanken, einen neuen Stil zu prägen, zu beachten und wenn möglich zum Gegenstand eines Gesprächs mit Ihrem Kollegen, dem Präsidenten des Bundesrates, und auch mit den Vertretern der Bundesregierung zu machen, unter dem Gesichtspunkt, daß wir die Form neu entwickeln müssen, in der eine gemeinsame erste Lesung des Bundeshaushalts in beiden Häusern — einschließlich der Debatte darüber — erfolgt. Ich könnte mir vorstellen, daß das vielleicht sogar Gegenstand eines Planspiels wäre, das man durchführt, bevor man dieses Verfahren praktiziert. Wir sind ja alle in der Verlegenheit, offen hinzufügen zu müssen, daß es in Wahljahren leider sowieso nicht gelingen kann, den Zeitplan einzuhalten. Aber für das normale Jahr sollte es auf alle Fälle versucht werden, den Stil des englischen Budget day in einer modernisierten Form auf unser Land zu übertragen.


Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege, Sie werden verstehen, daß ich zur Sache jetzt nichts sagen kann. Ich werde das aber mit meinen Kollegen besprechen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Vielen Dank, Herr Präsident.
    Im Zusammenhang mit der Neuverteilung der Einflußnahme auf das Budgetgeschehen stand auch eine saubere Trennung der Aufgaben zwischen Legislative und Exekutive. Eingriffe in den Vollzug des Haushalts stehen dem Parlament nicht zu. Aber wenn die Konsequenz ist, daß die Regierung im Verlauf des Haushaltsjahres den beschlossenen Entwurf inhaltlich erheblich verändern kann, dann kann dem nicht zugestimmt werden. Der Regierung dürfen keine Möglichkeiten der Veränderung ohne das Parlament gelassen werden. Hier muß in einer sehr engen Fassung das Parlamentsrecht gewahrt werden. Wir glauben, daß wir dazu einen Beitrag geleistet haben, indem wir die Möglichkeit geschaffen haben, in Zukunft das Instrument des Nachtragshaushalts besser zu nutzen. Es ist ein beschleunigtes Verfahren eingeführt worden; es ist gleichzeitige Einbringung der Vorlagen in beiden Häusern vorgesehen; der Bundesrat hat in diesem Falle nur eine Dreiwochenfrist, und wir als Parlament wollen uns — jedenfalls gehen unser Vorschläge für die Geschäftsordnung dieses Hauses dahin — auf eine einzige Lesung solcher Nachtragsvorlagen beschränken.
    Dazu gehören dann natürlich auch eine enge Eingrenzung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben, das Verbot von Umschichtungen ohne Deckungsfähigkeitsvermerk des Bundestages und auch die Tatsache, daß wir keine Planstellen mehr zwischendurch im Verlauf eines Haushaltsjahres durch Sonderregelungen im jährlichen Haushaltsgesetz bewilligen wollen; auch hier erfolgt die Verweisung auf den Nachtragshaushalt.
    Andererseits haben wir den Einfluß des Parlaments bei der Aufhebung der qualifizierten Sperren, bei den Grundstücksveräußerungen und auch beim Verkauf von Bundesvermögen erhalten.
    Hier muß ich eine kleine Anmerkung zu einem „Nebenkriegsschauplatz" der Debatte machen, die wir im Haushaltsausschuß über den § 42 der Bundeshaushaltsordnung hatten. Dort ist eine Kann-Bestimmung für Ausgabenkürzungen durch das Parlament bei Konjunkturprogrammen enthalten. Meine Fraktions-Kollegen haben im Haushaltsausschuß mit mir für die Streichung dieses § 42 votiert. Wir blieben in der Minderheit. Unsere Begründung für die Streichung des § 42 war, daß wir dort kein volles Recht des Parlaments bekommen würden. Ein Konjunkturprogramm ist eine wichtige Sache, die schnell über die Bühne gehen muß. Das geht nur, wenn die Ver-



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    antwortungen von Legislative und Exekutive dabei klar und deutlich voneinander abgegrenzt sind. Das Kürzen-Dürfen ist ein Drittel der Rechte, die das Parlament sonst hat. Wir haben sonst noch die Möglichkeit des Umschichtens, des inhaltlichen Änderns der Vorlage, und des Aufstockens der Beträge, die für ein Konjunkturprogramm Verwendungen finden sollen. Wenn wir alle diese Rechte wahrnehmen wollten, hieße das, aus der Sache kein Konjunkturprogramm, sondern etwas anderes zu machen mit langen Fristen unter Einschluß der Beratungen des Bundesrates, also nicht das, was eilbedürftig ist und schnell erledigt werden muß. Wir haben deshalb gesagt, es wäre richtiger, daß das Parlament zu solchen Konjunkturprogrammen als Ganzem entweder ja oder nein sagen kann, aber nicht allein ein solches verkürztes Parlamentsrecht des Darin-Herumkürzens behält.
    Für die erste, die ältere Funktion des Haushalts, die Kostendeckung für Staatsbedürfnisse, mußte die Wandlung zum modernen Leistungsstaat beachtet werden. Hier ging es darum, in einer Reihe von Fragen neue, modernisierte, auch verbesserte und verfeinerte Regeln zu schaffen. Ich beschränke mich auf wenige Anmerkungen dazu. Wir haben dem Mehrjahreshaushalt zugestimmt. Wir haben hinzugefügt, daß der Verwaltungshaushalt derjenige sein sollte, den man über zwei Jahre gestaltet. Gleich dem, was Herr Dr. Althammer hier von sich aus ausgeführt hat, haben auch wir unsere Position deutlich gemacht: genau hier, wo es um die Investitionsseite des Haushalts, um den Finanzteil des Haushalts geht, ist der Punkt, wo das Parlament durch Beschlüsse und Entscheidungen Einfluß zu nehmen hat auf das, was uns die Regierung in der mittelfristigen Finanzplanung als Absichtserklärung gegenübergestellt hat. Wir vertreten die Auffassung, daß die mittelfristige Finanzplanung eine Absichtserklärung der Regierung sein soll und bleiben muß, an die das Parlament nicht in dem Sinne gebunden ist, wie wenn es darüber beraten und beschlossen hätte. Es hat vielmehr Jahr für .Jahr zur mittelfristigen Finanzplanung neu zu sagen: Dort wollen wir ändern, dort wollen wir zustimmen, dort wollen wir innerhalb des Haushalts zeigen, wie im Sinne der mittelfristigen Finanzplanung praktisch verfahren werden soll.
    Die Verpflichtungsermächtigungen, die nach Jahren getrennt im Haushalt ausgebracht werden, will ich erwähnen, ebenso die Kosten-Nutzen-Rechnung, die als eine Voraussetzung für die Einstellung wichtiger Vorhaben in den Etat genutzt werden sollte. Wir haben auch beschlossen, daß die Vermögensrechnung bereits einbezogen wird, obwohl die Verwirklichung dieses Beschlusses von dem Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung abhängt. Ein geschlossenes, integriertes Konten- und Buchungssystem und die Abrufbarkeit der Daten im Vergleich zu Vorjahresergebnissen ist für die Beobachtung des Konjunkturverlaufs von großer Bedeutung, damit die Instrumente des Stabilitätsgesetzes rechtzeitig angewendet werden können.
    In diesem Zusammenhang möchte ich eine Bitte und eine Mahnung an die Regierung aussprechen: sich bei der Einführung der elektronischen Datenverarbeitungseinrichtungen für unser ganzes Haushaltswesen zu beeilen. Wir sollten vielleicht darum bitten, daß uns laufend darüber berichtet wird, wie es um den Weitergang dieser Dinge steht. Es geht auch darum, zu den vorhandenen wichtigen und vielfältigen Haushaltsgrundsätzen denjenigen hinzuzunehmen, den man mit dem Haushaltsgrundsatz der Schnelligkeit und der Auswertbarkeit für zukünftige neue Rechnungen bezeichnen könnte.
    Es ging in der Debatte des Haushaltsausschusses um Sonderrechte für den Bundesfinanzminister im Kabinett bei der Aufstellung des Haushalts und bei der Beschlußfassung über den Budgetentwurf. Ich meine die §§ 28 Abs. 1 a, 29 Abs. 1 a und auch 114 der Bundeshaushaltsordnung. Wir haben unsere Zustimmung dazu gegeben, daß der Finanzminister im Kabinett gegenüber den Ressortministern eine starke Stellung bekommt. Aber was wir nicht wollten, ist: daß der Finanzminister eine Art „Superman"-Position bekommt und dort mit dem Kanzler alles allein entscheiden kann und die Ressortminister, die ja auch ihre Verantwortung haben, in den Hintergrund gedrängt werden. Das gilt nicht nur für den gegenwärtigen Finanzminister — vielleicht für ihn besonders, aber das sei in Parenthese gesagt —, es gilt für alle Finanzminister: eine starke Position — ja, aber keine Übertreibung mit Vorrechten, die in etwas seltsamer Weise in unsere Vorlagen hineingeschmuggelt worden sind. Wir werden anerkennen müssen, daß die Reichshaushaltsordnung in den vergangenen Jahren zu diesen Dingen eine weitgehende Regelung hatte. Aber man muß gleichzeitig sagen, daß es sehr fragwürdig ist, ob der Art. 65 des Grundgesetzes in dieser Sache auch tatsächlich eingehalten wurde. Insofern glauben wir, daß mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung, die es der Geschäftsordnung des Bundeskabinetts überläßt, wie das Verfahren sein soll, in welcher Weise das Einspruchsrecht des Finanzministers dort geltend gemacht wird, eine annehmbare und richtige Regelung gefunden worden ist.
    Zur Institutionalisierung des Finanzplanungsrates noch ein Wort! Durch das, was wir in das Haushaltsgrundsätzegesetz über den Finanzplanungsrat geschrieben haben, findet ein sozialdemokratischer Antrag seine Verwirklichung, der schon vor längerer Zeit diesem Hause vorgelegt worden ist. Parallel zum Konjunkturrat haben wir Zusammensetzung, Geschäftsordnung usw. aufgeschrieben und auch Sorge dafür getragen, daß diese beiden Räte auf ihre Ergebnisse gegenseitig Rücksicht nehmen. Das Problem, Schwerpunkte zu setzen im Hinblick auf die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben — was für den Bundesrat eine der schwierigen Fragen war —, haben wir, glaube ich, durch eine neue Fassung gemeistert, in der nun stehen wird, daß es eine der Funktionen des Finanzplanungsrates sein wird, Schwerpunkte für eine den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende Erfüllung der öffentlichen Aufgaben zu ermitteln.
    In diesem Zusammenhang sei eine Bemerkung gestattet zu den Einflüssen des Bundesrates auf unsere Beratungen. Es ist erfreulich, sagen zu kön-



    Westphal
    nen, daß es eine einheitliche Grundlage für das Haushaltsrecht geben wird, die Bund und Länder gemeinsam tragen. Der Wunsch, daß die Länder diese Grundsätze auch in ihren Gemeinden verwirklichen und dort verankern, sei hier ausgesprochen. Einige Dinge hätten aber doch ein wenig besser gelingen können. Ich stelle mir dabei vor, daß z. B. die Nettoveranschlagung der Kredite auch für die Länder hätte gelten können und wir nicht dort ein Wahlrecht hätten schaffen müssen. Denn es wird nichts verschleiert, es kommt alles auf den Tisch und hinein in den Gesamthaushalt durch die Finanzierungsübersicht und auch durch den Kreditfinanzierungsplan. Die Verzerrung des Haushaltsvolumens würde vermieden, während eine echte Belastung des Kreditmarktes durch die öffentliche Hand leicht ablesbar wäre.
    Auch die Fehlbetragsdeckung und die Ist-Rechnung anstelle der Soll-Rechnung bei den Fehlbeträgen wären solche Punkte, in denen man gleichartige Regelungen für Bund und Länder hätte finden können.
    Wir haben Wahlrechte für die Länder gelassen, so oder so zu verfahren. Die Hauptsache ist aber — das ist wohl gesichert —, daß die Vergleichbarkeit der Haushalte doch weiterhin bestehenbleibt, wenn auch in einigen Punkten auf etwas schwierigen Umwegen.
    Zurück zum Problem der Finanzplanung! Die grundlegende Regelung in den §§ 8 bis 11 des Stabilitätsgesetzes wollten unsere Kollegen der CDU/ CSU dort zunächst herausnehmen und in die Bundeshaushaltsordnung übertragen. Wir haben dem widersprochen. Wir haben auch dem Gedanken widersprochen, dieselben Bestimmungen in einem etwas geänderten Wortlaut neben dem Stabilitätsgesetz nochmals in der Bundeshaushaltsordnung niederzuschreiben; denn wir fürchteten ganz einfach, daß, wenn es dazu kommen würde, das Stabilitätsgesetz auf einem kalten Wege ausgehöhlt würde. Alle Juristen werden uns nachweisen, daß die neuere Fassung eines Gesetzes, selbst dann, wenn sie fast den gleichen Wortlaut hat, die gültige wird, und damit würde dieses wichtige Grundgesetz moderner Wirtschafts- und Finanzpolitik, nämlich das Gesetz für Stabilität und Wachstum der Wirtschaft, in einer Weise angekratzt oder gar ausgehöhlt, die nicht erträglich wäre. Ich freue mich, daß es gelungen ist, die Kollegen doch zu einer Regelung zu gewinnen, die es eben nicht dazu kommen läßt, daß hier jeder Minister sein Gesetz erhält, sondern die sicherstellt, daß das Stabilitätsgesetz die gemeinsame Grundlage für Finanzplanung und Konjunkturpolitik bleiben wird.
    Nur das Verfahren der Finanzplanung haben wir im Rahmen der Haushaltsrechtsreform ergänzt. Dies für Bund und Länder zusammenzufassen und an einer bestimmten Stelle des Haushaltsgrundsätzegesetzes zu regeln, hat unser Einverständnis gefunden. Wir haben damit das Verfahren der Finanzplanung in solcher Klarheit geregelt, daß nun alles Wichtige über Regierungsaufgaben und Verpflichtungen gegenüber dem Parlament im Gesetz steht. Wichtig sind die Vorlage des Finanzplans mit dem
    Etatentwurf, die Erläuterung und Begründung der Investitionsschwerpunkte, die Vorbereitung der Investitionsvorhaben bis einschließlich des dritten Planungsjahres, um sie aus konjunkturpolitischen Gründen schnell vorziehen zu können, aber auch die Vorbereitung von Maßnahmen, um stoppen zu können, wenn die Konjunktur oder die gesamtwirtliche Lage dies erfordern sollte. Das Verfahren für die Durchführung des grundlegenden Gesetzes der Finanz- und Wirtschaftspolitik ist damit neu und zusammenfassend geregelt.
    Meine Damen und Herren, am Schluß einer solchen Ausführung ist es sicher nötig, auch einen wertenden Gedanken zu äußern. Ich glaube, wir haben mit dieser Haushaltsrechtsreform eine solide, eine gute Arbeit vorgelegt. Es ist eine Reform, die sich sehen lassen kann. Es ist keine Reform, mit der man Wählerstimmen locken könnte, aber eine Reform, die dem Parlament in seiner täglichen Arbeit hilft und dadurch dem Staatsbürger auf eine stille Weise nützt. Ich möchte sie deshalb als eine „stille Reform" bezeichnen und denke, daß wir sie guten Gewissens und mit dem Dank an alle, die sie vorbereitet haben, annehmen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)