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    Deutscher Bundestag 240. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1969 Inhalt: Zur Tagesordnung Genscher (FDP) 13293 A Rasner (CDU/CSU) 13293 B Erweiterung der Tagesordnung 13294 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung der Geschäftsordnung (Drucksachen V/2479 [neu] Nr. 1 und 3, V/396, V/2955, V/3459, V/3895, V/3990, V/4373) Scheel, Vizepräsident . 13293 B, D, 13297 D Genscher (FDP) . 13293 D, 13298 A, 13304 A, 13307 D, 13313 C, 13321 C Rasner (CDU/CSU) . . . 13294 A, 13320 B Dr. Mommer (SPD) . . . 13294 A, 13298 C, 13303 A, 13306 C, 13318 B Bauer (Würzburg) (SPD) . 13294 C, 13296 C, 13303 B, 13320 B Moersch (FDP) . . . . 13299 C, 13305 B, 13311 C, 13314 D Schoettle (SPD) . . . . 13300 D, 13303 D, Ertl (FDP) . . . . . . 13301 C, 13319 D Dichgans (CDU/CSU) . . 13302 C, 13307 B, 13313 D, 13316 D Collet (SPD) . . . . . . . . . 13304 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 13304 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 13308 C Sänger (SPD) 13309 C Gscheidle (SPD) 13313 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 13321 A Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 13321 B von Hassel, Präsident des Deutschen Bundestages 13324 C Schoettle, Vizepräsident 13329 A Fragestunde (Drucksache V/4375) Frage des Abg. Ertl: Äußerung des Bundeskanzlers zu den Präsidentschaftswahlen in Frankreich Diehl, Staatssekretär . 13329 C, D, 13330 A Ertl (FDP) 13329 C Fragen des Abg. Deringer: Gründung von Verbänden zum Zweck des Vorgehens gegen Wettbewerbsverstöße kleiner Unternehmen . . . 13330 A Fragen des Abg. Burger: Erzielung von Rentenverbesserungen mit Hilfe eines Computers 13330 B Fragen der Abg. Brück (Holz) und Dr Apel: Vorbeimarsch deutscher Truppenverbände vor der griechischen Militärjunta 13330 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 Frage des Abg. Behrendt: Verlängerung der Übergangszeit für die EWG über den 21. Dezember 1969 hinaus Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 13330 C Behrendt (SPD) . . . . .. . . 13331 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Verweigerung der Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus der Sowjetunion 13331 A Fragen des Abg. Borm: Erteilung von Reisegenehmigungen durch das Alliierte Reiseamt in West-Berlin Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 13331 B, C Borm (FDP) 13331 B, C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Deutsch-französische Verhandlungen über Ersatzlösungen für das Mundatwald-Abkommen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 13331 D, 13332 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 13332 A, B Frage des Abg. Behrendt: Gründung eines Europäischen Jugendwerkes Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 13332 B, C, D Behrendt (SPD) . . . . . . . 13332 C, D Lautenschlager (SPD) 13332 D Frage des Abg. Folger: Ausgabemodus von Sonderbriefmarken Lemmer, Staatssekretär . . . .13333 A, B Folger (SPD) 13333 B Frage des Abg. Geldner: Werbung der Bundespost mit dem Porträt des Bundespostministers Lemmer, Staatssekretär . 13333 B, D, 13334 A, B, C Geldner (FDP) . . . . . . . 13333 C, D Maucher (CDU/CSU) . . . . . 13334 A, C Strohmayr (SPD) 13334 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 13334 B Frage des Abg. Sänger: Gebühren der Pressebetriebe für Standleitungen • Lemmer, Staatssekretär . . . . 13334 C, D, 13335 A, B Sänger (SPD) . . . . . 13334 D, 13335 A von Hassel, Präsident 13335 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Motive aus dem Bereich der Verteidigung auf Briefmarken Lemmer, Staatssekretär . . . . 13335 B, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 13335 C Fragen des Abg. Maucher: Kostenlose Abgabe von Milch an Schüler Höcherl, Bundesminister 13335 D, 13336 A, B, C, D, 13337 A Maucher (CDU/CSU) 13336 A, D von Hassel, Präsident 13336 A, B Ertl (FDP) 13336 B, C, 13337 B Logemann (FDP) . . . 13336 C, 13337 A Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Unterlaufen der Agrarpreise durch Einfuhren aus Ländern mit überbewerteter Währung Höcherl, Bundesminister . . 13337 B, C, D, 13338 A, B, C, D, 13339 A, B, C, D, 13340 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 13337 C, 13338 A, C, D, 13339 B Logemann (FDP) . 13337 D, 13338 C, 13339 C Ertl (FDP) . . . . 13337 C, D, 13339 A, D Moersch (FDP) . . . 13338 A, B, 13339 D von Hassel, Präsident 13339 D Dr. Imle (FDP) 13339 D, 13340 A Fragen des Abg. Härzschel: Fütterung von Antibiotika Höcherl, Bundesminister . . .13340 B, C, D, 13341 A, C Härzschel (CDU/CSU) 13340 B, D, 13341 B Logemann (FDP) 13341 B Frage des Abg. Weigl: Förderung der Flurbereinigung in Gebieten mit extrem niedrigen Einkommensverhältnissen Höcherl, Bundesminister . . . . . 13341 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 III Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Schäden für die Volksgesundheit bei friedlicher Nutzung der Kernspaltung Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 13341 D, 13342 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 13342 A, B Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Beteiligung des Bundes am IndustrieInstitut zur Erforschung technologischer Entwicklungslinien Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 13342 C, D, 13343 A, B, C Dr. Meinecke (SPD) 13342 C, 13343 A, C, D Moersch (FDP) 13343 A, B Frage des Abg. Moersch: Förderung der Gründung einer privaten Hochschule durch die Bundesregierung Moersch (FDP) . . 13343 D, 13344 A, B, C Dr. von Heppe, Staatssekretär 13344 A, C, D, 13345 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 13344 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 13344 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 13345 A Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 13345 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksache V/3876) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4400), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/4286, zu V/4286) — Zweite und dritte Beratung Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 13345 D, 13347 B Krammig (CDU/CSU) . . 13347 D, 13349 C Dr. Bayerl (SPD) 13348 C Dr. Haas (FDP) 13350 B, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 13351 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 13351 D Schlee (CDU/CSU) 13354 A Entwurf eines Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Drucksache V/4090); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4391), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4374) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 13354 C, 13355 C Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 13354 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 13355 B Entwurf eines Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen" (Hochschulbauförderungsgesetz) (Drucksache V/4091); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4392), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksachen V/4365, zu V/4365) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Rau (SPD) 13356 B Dr. Meinecke (SPD) 13356 D Ertl (FDP) 13358 C Dr. Martin (CDU/CSU) 13358 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 13360 C Entwurf eines Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache V/4092) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4397), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4396) — Zweite und dritte Beratung — Junghans (SPD) 13361 D Ertl (FDP) 13362 D Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1969) (Drucksachen V/3890, V/3076, V/4212) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4398), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/4287, zu V/4287) — Zweite und dritte Beratung — Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 13363 A, 13370 C Frau Funcke (FDP) . . . 13363 C, 13366 D, 13375 A Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 13364 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 13365 A, 13376 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 13366 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . 13367 D Schlee (CDU/CSU) 13369 B Krammig (CDU/CSU) 13373 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen V/3402, V/3532) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4399), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4327) — Zweite und dritte Beratung — 13377 D Große Anfrage betr. die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes (Abg. Junghans, Baltes, Brück [Holz], Kulawig, Wilhelm und Fraktion der SPD) (Drucksachen V/3278, V/4268) Baltes (SPD) 13378 A Dr. Schiller, Bundesminister . . 13383 D, 13401 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 13386 D Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 13389 B Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes 13392 B Brück (Holz) (SPD) 13395 A Klein (CDU/CSU) 13396 A Kulawig (SPD) 13396 D Draeger (CDU/CSU) 13398 A Wilhelm (SPD) . . . . . . . 13399 B Junghans (SPD) 13400 C Gottesleben (CDU/CSU) 13402 B Jung (FDP) 13402 C Nächste Sitzung 13403 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13405 Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 704 und 707 zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und ihrer Anlagen 1 und 6 (Drucksachen V/69 [neu], V/114, V/396, V/2479 [neu] Nr. 1 und 3, V/3459, V/3895, V/3990, V/2955, V/4373) 13406 A, B Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 709 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksachen V/3876, V/4286) . . . . . . . . 13406 C Anlage 5 Entschließungsantrag Umdruck 705 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksachen V/3876, V/4286) 13406 D Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 711 zur zwei, ten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Drucksachen V/4090, V/4374) 13407 A Anlagen 7 bis 9 Änderungsanträge Umdrucke 672, 710 und 673 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3890, V/3076, V/4212, V/4287) . . . . . . . . . . 13407 A, C, D Anlage 10 Entschließungsantrag Umdruck 706 zur dritten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1969 (Drucksachen V/4212, V/4287) 13408 B Anlagen 11 bis 13 Anträge Umdrucke 708, 714 und 715 zur Großen Anfrage betr. die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes (Drucksachen V/3278, V/4268) 13408 C, D, 13409 C Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) zu Punkt 9 der Tagesordnung 13410 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 13293 240. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    *) Siehe Anlage 13 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 13405 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 21. 6. Frau Albertz 21.6. Dr. Arndt (Berlin) 20. 6. Dr. Artzinger ** 20. 6. Bading ** 19. 6. Baier 19. 6. Bauer (Würzburg) * 20. 6. Prinz von Bayern 19. 6. Bazille 21. 6. Berkhan * 20. 6. Frau Blohm 20. 6. Blumenfeld * 20. 6. Dr. Brenck 15. 7. Brück (Holz) * 20. 6. Dr. Bucher 18. 6. Buchstaller 19. 6. Dr. Burgbacher ** 19. 6. Burgemeister 20. 6. Corterier ** 20. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 18. 6. Dr. Dittrich ** 20. 6. Draeger * 20. 6. Dr. Eckhardt 21. 6. Dr. Even 28. 6. Flämig * 20. 6. Franzen 19. 6. Gerlach ** 19. 6. Dr. Giulini 30. 6. Dr. Götz 18. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Hahn (Bielefeld) ** 21. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Heck 19. 6. Dr. Dr. Heinemann 20. 6. Hellenbrock 15. 7. Frau Herklotz * 20. 6. Hösl * 20. 6. Frau Holzmeister 18. 6. Illerhaus ** 19. 6. Dr. Ils 19. 6. Jacobi (Köln) 20. 6. Jahn (Marburg) 19. 6. Kahn-Ackermann * 20. 6. Dr. Kempfler * 20. 6. Frau Klee * 20. 6. Frau Kleinert 4. 7. Dr. Kliesing (Honnef) * 20. 6. Klinker ** 20. 6. Koenen (Lippstadt) 20. 6. Dr. Kopf *. 20. 6. Kriedemann ** 19. 6. Dr. Kübler * 20. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Kunze 15. 7. Lange 20. 6. Lemmer 27. 6. Lemmrich * 20. 6. Lenz (Brühl) ** 20. 6. Lenze (Attendorn) * 20. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lotze 15. 7. Lücker (München) ** 19. 6. Mattick 19. 6. Frau Dr. Maxsein * 20. 6. Frau Meermann 20. 6. Meis 21.6. Meister 20. 6. Memmel ** 19. 6. Dr. von Merkatz * 20. 6. Michels 27. 6. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) ** 20. 6. Müller (Berlin) 19. 6. Dr. Müller (München) * 20. 6. Müller (Remscheid) 19. 6. Nellen 15. 7. Frau Pitz-Savelsberg * 20. 6. Pöhler * 20. 6. Dr. Pohle 19. 6. Rorten 19. 6. Reitz 20. 6. Richarts ** 20. 6. Richter * 20. 6. Riedel (Frankfurt) ** 20. 6. Dr. Rinderspacher * 20. 6. Frau Rudoll 20. 6. Dr. Rutschke * 20. 6. Sander * 20. 6. Schlager 20. 6. Schmidhuber 20. 6. Dr. Schmidt (Offenbach) * 20. 6. Schmidt(Würgendorf) * 20. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 6. Dr. Serres * 20. 6. Springorum ** 20. 6. Dr. Staratzke 20. 6. Steinhoff 15. 7. Dr. Steinmetz 20. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 20. 6. Vogt ** 19. 6. Dr. Wahl * 20. 6. Frau Wessel 15. 7. Wienand * 20. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. Wolf 19. 6. Zebisch 21. 6. *) Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 13406 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 Anlage 2 Umdruck 304 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Geschäftsordnungsangelegenheiten — betr. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und ihrer Anlagen 1 und 6 — Drucksachen V/69 (neu), V/114, V/396, V/2479 (neu) Nr. 1 und 3, V/3459, V/3895, V/3990, V/2955, V/4373 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Nummer 9 wird Buchstabe b gestrichen. 2. In Nummer 13 wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: ,a1) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Beratungen der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. Die Ausschüsse könfür einen Beratungsgegenstand oder für Teile desselben die Nichtöffentlichkeit der Sitzung beschließen."' 3. In Nummer 26 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 11 a eingefügt: „11 a. In der ersten Fragestunde jeder Woche können Fragen von allgemeinem politi- tischen Interesse ohne vorherige schriftliche Einreichung an die Mitglieder der Bundesregierung gestellt werden. An dieser Fragestunde nehmen alle Mitglieder der Bundesregierung teil." Bonn, den 17. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 707 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Geschäftsordnungsangelegenheiten betr.: Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und ihrer Anlagen 1 und 6 — Drucksachen V/69 (neu), V/114, V/396, V/2479 (neu) Nr. 1 und 3, V/3459, V/3895, V/3990, V/2955, V/4373 — Der Bundestag wolle beschließen: In Nummer 13 (§ 73 GO) wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: ,a1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Beratungen der Ausschüsse sind grundsätzlich nicht öffentlich. Der Ausschuß kann beschließen, daß die Öffentlichkeit zugelassen wird. Die Öffentlichkeit einer Sitzung ist hergestellt, wenn der Presse und sonstigen Zuhörern im Rahmen der Raumverhältnisse der Zutritt gestattet wird."' Bonn, den 17. Juni 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 709 Änderungsantrag des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) — Drucksachen V/3876, V/4286 — Der Bundestag wolle beschließen: § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Umlage beträgt vierzig vom Hundert vom Istaufkommen der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und nach dem Gewerbekapital im Erhebungsjahr." Bonn, den 17. Juni 1969 Erhard (Bad Schwalbach) Anlage 5 Umdruck 705 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) — Drucksachen V/3876, V/4286 — Der Bundestag wolle beschließen: Für die Entscheidung über die Anhebung der Sockelbeträge zum 1. Januar 1972 im § 3 Abs. 2 des Gesetzes standen dem Bundestag nur steuerstatistische Unterlagen des Jahres 1965 zur Verfügung. Die Bundesregierung wird daher ersucht, dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1971 über das Ergebnis der Einkommensteuerstatistik 1968 und deren Auswirkungen über die Anhebung der Sockelbeträge zu berichten. Bonn, den 17. Juni 1969 Stücklen und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 13407 Anlage 6 Umdruck 711 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) und Dr. Reinhard zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" — Drucksachen V/4090, V/4374 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird die Einleitung des Absatzes 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 18. Juni 1969 Dr. Schmidt (Gellersen) Dr. Reinhard Anlage 7 Umdruck 672 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1969 — Drucksachen V/3890, V/3076, V/4212, V/4287 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „die den Gewinn aus Gewerbebetrieb auf Grund ordnungsgemäßer Buchführung ermitteln" ersetzt durch die Worte „die den Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln". 2. In Artikel 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „auf Grund ordnungsgemäßer Buchführung" gestrichen. 3. Artikel 6 werden folgende Nummern 01 und 02 eingefügt: ,01. In § 14 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „die den Gewinn auf Grund ordnungsgemäßer Buchführung ermitteln" gestrichen. 02. In § 15 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „auf Grund ordnungsgemäßer Buchführung" gestrichen.' Bonn, den 10. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 710 Änderungsantrag der Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen), Dr. Schulze-Vorberg, Haase (Kellinghausen), Blöcker, Dr. Kempfler, Dr. Imle, Dr. Tamblé, Peters (Poppenbüll) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) — Drucksachen V/3890, V/3076, V/4212, V/4287 — Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Abs. 3 wird wie folgt geändert: 1. Satz 1 erhält die nachstehende Fassung: „Eine Investitionszulage wird auf Antrag auch für Investitionen gewährt, die der Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung von im Zonenrandgebiet und in den in Abs. 2 Ziff. 3 bezeichneten förderungsbedürftigen Gebieten gelegenen Betriebsstätten dienen." 2. In Satz 4 werden nach den Worten „unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Zonenrandgebietes" die Worte „und der in Abs. 2 Ziff. 3 bezeichneten förderungsbedürftigen Gebiete" eingefügt. Bonn, den 18. Juni 1969 Glüsing (Dithmarschen) Weigl Dr. Schulze-Vorberg Dr. Zimmermann Blöcker Haase (Kellinghusen) Dr. Kempfler Dr. Tamblé Klinker Biermann Rasner Dr. Müthling Schröder (Sellstedt) Regling Storm Dr. Imle Struve Peters Tobaben (Poppenbüll) Anlage 9 Umdruck 673 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1969) — Drucksachen V/3890, V/3076, V/4212, V/4287 — Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 3 wird wie folgt geändert: 1. Nach Nummer 2 wird die folgende Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. § 10 Abs. 3 Ziff. 2 wird wie folgt geändert: 13408 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 a) In Buchstabe a wird die Zahl „1100" durch die Zahl „1500" und die Zahl „2200" durch die Zahl „3000" ersetzt. b) Buchstabe d wird wie folgt geändert: aa) Im ersten Halbsatz wird die Zahl „1000" durch die Zahl „2000" und die Zahl „2000" durch die Zahl „4000" ersetzt; bb) der zweite Halbsatz erhält die folgende Fassung: „diese Beträge vermindern sich bei einem Arbeitnehmer um den vom Arbeitgeber geleisteten gesetzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung des Arbeitnehmers und um den vom Arbeitgeber geleisteten Zuschuß zu Beiträgen des Arbeitnehmers für eine Lebensversicherung, soweit dieser Zuschuß an die Stelle des gesetzlichen Beitrags des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung tritt und nicht als Arbeitslohn behandelt wird." ' 2. In Nummer 4 wird § 52 wie folgt geändert: In Absatz 15 Satz 1 werden die Worte „Die Vorschriften des § 10 Abs. 3 Ziff. 2 Buchstabe b" ersetzt durch die Worte „Die Vorschriften des § 10 Abs. 3 Ziff. 2 Buchstaben a, b und d". Bonn, den 10. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 706 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1969 — Drucksachen V/4212, V/4287 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, rechtzeitig zu prüfen, 1. ob auch nach dem vorgesehenen Abschlag solche Härten verbleiben, die angesichts des weitgehenden Anwendungsbereichs der Einheitswerte namentlich bei der Grundsteuer nicht vertretbar sind; 2. ob diesen Härten durch besondere Grundsteuermeßzahlen oder Grundsteuerbilligkeitsrichtlinien, ähnlich der Praxis von 1938, abgeholfen werden kann. Bonn, den 17. Juni 1969 Stücklen und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 708 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Abg. Junghans, Baltes, Brück (Holz), Kulawig, Wilhelm und der Fraktion der SPD betr. die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes — Drucksachen V/3278, V/4268 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. das geplante regionale Aktionsprogramm Saarland-Westpfalz ab 1970 auf 50 Mio DM jährlich aufzustocken, die notwendig sind, um in den nächsten 10 Jahren 50 000 industrielle Arbeitsplätze an der Saar und 10 000 in der Westpfalz zu schaffen, 2. noch in diesem Jahr 4 Mio DM für notwendige Maßnahmen zur Realisierung des Kabinettsbeschlusses vom 12. Februar 1969 bezüglich eines Wasserstraßenanschlusses für das Saarland zur Verfügung zu stellen, 3. die in Höhe von 100 Mio DM vorgesehenen Mittel für den Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen im Saarland um die notwendigen Vorfinanzierungskosten zu erhöhen, die den Endausbau der B 327 und der B 406 bis spätestens 1973/75 sicherstellen, und die volle Verkehrsfähigkeit des Flughafen Saarbrücken-Ensheim möglichst bald herzustellen, 4. dafür zu sorgen, daß der von der Bundesregierung und der Regierung der französischen Republik vereinbarte Ausschuß für deutsch-französische Zusammenarbeit im Raum Saar—Lothringen baldmöglichst seine Tätigkeit aufnimmt. Bonn, den 17. Juni 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 714 Antrag der Abgeordneten Draeger, Gottesleben, Klein, Schmitt (Lockweiler), Dr. Müller-Hermann und Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Abgeordneten Junghans, Baltes, Brück (Holz), Kulawig, Wilhelm und der Fraktion der SPD betr. die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes — Drucksachen V/3278, V/4268 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag billigt die Beschlüsse der Bundesregierung vom 11. Februar 1969 und wird alle Bemühungen unterstützen, die — die Vollbeschäftigung an der Saar gewährleisten, — eine umfassende Strukturverbesserung für das gesamte Saarland Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 13409 — und eine Angleichung der ökonomischen Verhältnisse der Saarwirtschaft an die der Wirtschaft im übrigen Bundesgebiet zum Ziel haben. Insbesondere sollte angestrebt werden, die saarländische Grundstoffindustrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und dem Saarland mit dem Ausbau und der Neuansiedlung von Unternehmen der Verarbeitungs- und Konsumgüterindustrie die erforderliche tragfähige Wirtschaftsgrundlage zu geben. Zu diesem Zweck bedarf es 1. einer entscheidenden Verbesserung der Standortbedingungen durch verkehrspolitische Maßnahmen, vor allem — des vorzuziehenden Baues einer Autobahn, die das Saarland unmittelbar mit dem rheinisch-westfälischen Industriegebiet und mit den Seehäfen verbindet, — der beschleunigten Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Saarbrücken—Trier—Koblenz, — einer unverzüglichen Entscheidung über den zweckmäßigsten Anschluß des Saarlandes an das europäische Wasserstraßennetz, — Maßnahmen, durch die das Saarland im Luftverkehrsnetz der Bundesrepublik angemessen berücksichtigt wird. 2. Zusätzliche Anstrengungen für eine preisgünstige Energieversorgung. Hierbei möge die Bundesregierung prüfen, ob das Saarland an die geplanten südwestdeutschen Reaktorstromeinrichtungen angeschlossen werden oder ein eigener Leistungsreaktor gebaut werden sollen, 3. Übergangsmaßnahmen, die bestehende Wettbewerbsnachteile ausgleichen. Die Bundesregierung möge dabei entscheiden, auf welche Weise die nachteiligen Wirkungen beseitigt werden können, die sich für die Saarwirtschaft einseitig aus der gegenwärtigen unsicheren Währungssituation aufgrund der auf Frankenbasis abgeschlossenen Lieferverträge ergeben. Die Bundesregierung wird außerdem ersucht, mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften neue Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, nach Wegfall der Als-ob-Tarife der Saarwirtschaft hinreichende Unterstützungstarife für eine Übergangszeit einzuräumen, die ausreichen muß, um die vorgesehene Verkehrsinfrastruktur fertigzustellen, 4. der Bereitstellung ausreichender Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes unter Hinzuziehung sonstiger Finanzierungsquellen (ERP-Sondervermögen etc.). Die Bundesregierung möge hierbei sicherstellen, daß der Bundesminister für Wirtschaft und der Bundesminister für Verkehr sich mit dem Bundesminister der Finanzen schnellstens abstimmen, wie der Kabinettsbeschluß vom 11. 2. 1969 zu präzisieren und zu realisieren ist. Zudem erwartet der Bundestag von der Bundesregierung eine mit der Landesregierung abgestimmte Finanzvorlage, die die Finanzierung der dringend erforderlichen Maßnahmen zur Strukturverbesserung des Saarlandes in einem längerfristigen Programm sicherstellt, 5. der unverzüglichen Ernennung eines Bundesbevollmächtigten zur Koordinierung aller für die Saar vorgesehenen Maßnahmen. Bonn, den 18. Juni 1969 Dr. Müller-Hermann und Fraktion Anlage 13 Umdruck 715 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Junghans, Baltes, Brück (Holz), Kulawig, Wilhelm und der Fraktion der SPD betr. die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes — Drucksachen V/3278, V/4268 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag unterstützt den Beschluß der Bundesregierung vom 11. Februar 1969. 2. Der Deutsche Bundestag unterstützt alle Bemühungen, die darauf abzielen, durch den Ausbau bestehender Industrien und die Ansiedlung neuer Wachstumsindustrien die erforderlichen Arbeitsplätze zu schaffen bei gleichzeitiger standortpolitischer Absicherung des für die Saarwirtschaft lebenswichtigen montanindustriellen Kerns. Dies erfordert, daß a) die Bundesmittel für das in Vorbereitung befindliche regionale Aktionsprogramm Saarland-Westpfalz auf mindestens 50 Millionen DM jährlich aufgestockt werden, b) die Maßnahmen zum Ausbau des von der Bundesregierung beschlossenen Kanal-Teilabschnitts Saarbrücken-Dillingen sofort begonnen werden, c) die Entscheidung über den endgültigen Verlauf des Wasserstraßenanschluses für das Saarland — und zwar in der Ost-West-Richtung als Anschluß der Saar durch die Pfalz an den Rhein — umgehend herbeigeführt wird, d) die volle Verkehrsfähigkeit des Flughafens Saarbrücken-Ensheim durch Einrichtung der Flugsicherung (ILS-Anlage) kurzfristig hergestellt wird, 13410 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 e) der Endausbau der B 327 und der B 406 finanziell so abgesichert wird, daß dieser spätestens 1973/74 vollendet ist, f) bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Fortführung der bisherigen Als-ob-Tarife für einen Zeitraum bis zur Vollendung des Wasserstraßenanschlusses durchgesetzt wird. Bonn, den 18. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/ CSU) zu Punkt 9 der Tagesordnung Ich habe in 3. Beratung gegen das Steueränderungsgesetz 1969 gestimmt, obwohl manches in diesem Gesetz begrüßenswert, ja notwendig ist. U. a. haben mich folgende Gründe in diesem Zeitpunkt bestimmt, das Gesetz abzulehnen: 1. Es stand nicht die angemessene Zeit zur Beratung zur Verfügung. Der Finanzausschuß war überlastet, das Gesetz sehr verspätet eingebracht. 2. Der Teil Strukturförderung des Steueränderungsgesetzes ist nicht genügend koordiniert mit den Gesetzen über die Gemeinschaftsaufgaben betr. regionale Wirtschaftsstruktur und Agrarstruktur. 3. Die inzwischen übermäßig angeheizte Konjunktur und der Entschluß der Regierung, nicht aufzuwerten, machen es m. E. notwendig, die Nachfrage zu dämpfen, statt sie durch den Einsatz bedeutender öffentlicher Mittel zu vermehren. 4. Die mit Recht für notwendig gehaltene Strukturpolitik kann auch während der Hochkonjunktur mit den reichen Mitteln und Möglichkeiten, die die Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben enthalten, angemessen gefördert werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albrecht Schlee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mir erlauben, in Kürze einige Ausführungen zu Art. 1 § 1 des Steueränderungsgesetzes 1969 zu machen.
    Als der Finanzausschuß diese Vorlage beriet, war ein sehr wesentlicher Gegenstand der gleichzeitigen Beratung der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in entwicklungsbedürftigen Gebieten auf Drucksache V/3450 der Abgeordneten Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion der
    CDU/CSU. Beide Entwürfe, sowohl die Regierungsvorlage in § 1 des Art. 1 wie dieser Entwurf der Fraktion der CDU/CSU, begegnen einander. Ja, der Entwurf der CDU/CSU ist in einigen Punkten über die Regierungsvorlage hinausgegangen. Wir begrüßen es daher heute, daß es gelungen ist, in die Regierungsvorlage einige sehr wesentliche Vorschläge dieses Entwurfs der Fraktion der CDU/CSU aufzunehmen.
    Meine Damen und Herren, Sie haben vorhin das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" verabschiedet. Ich darf Sie kurz darauf hinweisen, daß dieses Gesetz und das nunmehr zu verbschiedende Steueränderungsgesetz eine Verwandtschaft haben. Wenn ich die Dinge richtig sehe — und ich glaube, ich sehe sie richtig —, dann bedeutet das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die gesetzliche Fixierung, die gesetzliche Regelung einer Förderung, die bereits bisher auf dem Verwaltungswege und auf der Grundlage des Einzelplans 60 des Bundeshaushalts und der Haushalte der Länder geschehen ist, und zwar nach dem — so darf ich wohl sagen — pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Wirtschaftsbehörden des Bundes und der Länder. Mit dem Steueränderungsgesetz dagegen, nämlich mit dem Art. 1 dieses Gesetzes, soll, allerdings unter gewissen Einschränkungen, ein Anspruch des Unternehmers begründet werden, der bereit ist, in den förderungswürdigen Gebieten eine Investition vorzunehmen, wenn diese Investition volkswirtschaftlich förderungswürdig ist, wenn sie geeignet ist, entweder Arbeitsplätze zu vermehren oder Arbeitsplätze zu sichern.
    Ursprünglich sollte nach der Vorlage der Regierung in einer Anlage festgelegt werden, was über den Zonenrand hinaus als Bundesausbauorte, als Bundesausbaugebiete zu gelten habe. Der Finanzausschuß hat es für besser gehalten, statt dessen der Regierung eine Ermächtigung zu erteilen und für diese Ermächtigung die Beschreibung und Definition der förderungswürdigen Gebiete zu übernehmen, wie sie das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bereits enthält. Es sollen nämlich über den Zonenrand und über das Steinkohlenbergbaugebiet der Saar hinaus diejenigen Gebiete aufgenommen werden, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder erheblich darunter abzusinken droht. Und ich glaube, das sind im wesentlichen die sogenannten Bundesausbaugebiete und Bundesausbauorte. Weiter sollen nach der Ermächtigung von der 'Bundesregierung diejenigen Gebiete festgestellt werden, in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind. Diese zweite Bestimmung bezieht sich sicher nicht allein auf landwirtschaftliche Gebiete. Darunter können auch Gebiete wie der Kohlenbergbau fallen. Aber wir sehen darin doch die erfolgreiche Übernahme des § 3 des Antrags der Fraktion der



    Schlee
    CDU/CSU, in dem vorgeschlagen war, daß die Förderungsmaßnahmen auch den sogenannten Agrarproblemgebieten zugute kommen sollten, das heißt den Gebieten, in denen auf Grund der gegenwärtigen bäuerlichen Struktur in der Zukunft mehr und mehr landwirtschaftliche Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft ausscheiden und einen neuen Haupterwerb oder einen zusätzlichen Erwerb suchen wollen.
    Weiter, meine Damen und Herren, war in dem Entwurf vorgeschlagen worden, es sollte in den Förderungsgebieten und im Zonenrand nicht nur die Errichtung und Erweiterung neuer Betriebsstätten, sondern vor allen Dingen auch die Rationalisierung, die Anpassung, die Modernisierung, die Umstellung bestehender Betriebe gefördert werden. Es ist sicher nicht, und zwar aus finanziellen Gründen — darüber ist gesprochen worden—, möglich gewesen, in diesem weiten Umfang dem Wunsch der Fraktion der CDU/CSU und insbesondere auch, darf ich sagen, der Landesgruppe der CSU nachzukommen. Aber im Finanzausschuß ist doch Verständnis dafür vorhanden gewesen, daß für den Zonenrand eine Förderung der Umstellung und der grundlegenden Rationalisierung in Höhe einer Zulage von 7,5% vorgesehen wird. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich einmal mit dem Raumordnungsbericht der' Bundesregierung für das Jahr 1968 befaßt haben, dann finden Sie dort auf der Seite 5 eine Karte, die eindeutig zeigt, daß aus dem Zonenrand und insbesondere aus dem Rand an der thüringisch-sächsisch-böhmischen Grenze laufend eine Abwanderung in die Ballungsräume im Innern der Bundesrepublik stattfindet. Ich bitte Sie daher um Verständnis, daß uns sehr daran gelegen war, auch den dort schon bestehenden Betrieben eine Hilfe zu gewähren, damit sie, wie ich in der ersten Lesung dieses Gesetzes ausgeführt habe, eine Attraktivität ihres Verbleibens in dem Zonenrand verspüren. Es soll in Zukunft nicht weiterhin dazu kommen, wie auch der Raumordnungsbericht feststellt, daß diese Gebiete die Abwanderung wie bisher durch einen Geburtenüberschuß ausgleichen, daß sie deshalb gezwungen sind, für die Ausbildung der heranwachsenden Jugend alle Schulen und sonstigen Anstalten und Einrichtungen bereitzustellen, daß sie aber dann erleben müssen, daß die Jugend, wenn sie ins Erwachsenenalter, ins Alter des Erwerbs eintritt, diese Gebiete verläßt.
    Der Raumordnungsbericht sagt ferner, und zwar auf Seite 46, daß es jetzt an der Zeit sei, wenn man eine wohltuende, eine fördernde Einwirkung auf eine Verbesserung der Raumordnung unserer Bundesrepublik ausüben wolle. Er meint, daß etwa vom Jahre 1975 an die wachstumsintensiven Industrien stagnieren werden, weil der Zuwachs an Arbeitskräften stagnieren wird, und daß in diesen späteren Jahren die Aussicht auf die Errichtung neuer Betriebe geringer sein wird, als sie heute ist. Darum sagt der Raumordnungsbericht: Wenn wir etwas tun wollen, dann müssen wir es jetzt und heute tun. Wir sind uns darüber im klaren — ich habe auch dies in der ersten Lesung des Gesetzes ausgeführt —, daß die finanziellen Anreize, die wir für die Errichtung und Erweiterung neuer Betriebe
    sowie für die Förderung bestehender Betriebe gewähren können, keineswegs die große und ausschlaggebende Bedeutung besitzen, die man ihnen oft zuspricht. Hier sind auch andere Förderungen notwendig, vor allem ein guter Ausbau der Infrastruktrur. Dennoch dürfen wir uns der Notwendigkeit, auch durch finanzielle Anreize zunächst einmal die finanzielle Ausstattung dieser Gebiete zu fördern und zu heben, nicht entziehen. Wir müssen es, wie es der Raumordnungsbericht sagt, heute tun. Wir können uns keine Verzögerung erlauben.
    Ich darf Ihnen sagen: meine Freunde werden auch im neuen Bundestag überprüfen, welche Wirkungen wir erreicht haben und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Kurlbaum-Beyer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lucie Beyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Als der vorliegende Entwurf in erster Lesung am 20. März dieses Jahres beraten wurde, hatte der Bundesrat bereits einen langen Katalog von Bedenken präsentiert. Allerdings ahnte damals noch niemand, mit wie vielen Zusatzanträgen sich der federführende Finanzausschuß und die mitberatenden Ausschüsse noch zu beschäftigen haben würden. Sicher, jeder wußte, daß der Wahltag nicht mehr in allzu weiter Ferne liegt. Aber der Herr Bundesfinanzminister hatte ja Ruhe an der Steuerfront verordnet. Er hatte von einem steuerlichen Schlußgesetz gesprochen, in das nur solche Maßnahmen aufgenommen werden sollten, deren Verwirklichung in dieser Legislaturperiode besonders dringlich ist. Für weitergehende oder zusätzliche Vergünstigungen, so erklärte der Herr Bundesfinanzminister am 20. März 1969, lasse die mehrjährige Finanzplanung des Bundes keinen Raum, weil sie durch diese Vorlage voll ausgeschöpft werde.
    Wenn man jedoch die Entwicklung richtig sieht, muß man zu der Auffassung kommen, daß der Herr Bundesfinanzminister schon damals eine Ahnung davon hatte, daß in seinem eigenen Haus weitere Ergänzungsanträge zum vorliegenden Entwurf vorbereitet wurden. Er hat sich nämlich in seiner Rede vom 20. März weitere Überraschungen vorbehalten, an die er damals, wie er sagte, allerdings noch nicht glaubte. Er erklärte nämlich wörtlich:
    Weitere Maßnahmen auf diesen Rechtsgebieten
    sind — Überraschungen vorbehalten, aber ich
    glaube nicht daran — vorerst nicht beabsichtigt.
    Vier Wochen nach seiner Rede vor dem Bundestag, am 18. April 1969, übersandte der Herr Bundesfinanzminister den Bundestagsfraktionen dann überraschend eine Initiative für ein Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft, und dieser Teil war ebenfalls in das Steueränderungsgesetz eingebettet. Dieser Entwurf, der dem Gesamtkabinett nicht zur Beratung vorgelegt worden war, wurde auf Antrag eines Kol-



    Frau Kurlbaum-Beyer
    legen der CDU in die Beratungen des Steueränderungsgesetzes 1969 einbezogen.
    Ich möchte hier für meine Fraktion erklären, daß erweiterte steuerliche Maßnahmen, das heißt über den Regierungsentwurf hinaus, für uns nicht auf der Dringlichkeitsliste gestanden haben. Wir sind auch heute noch der Meinung, daß der von mir eben erwähnte Zusatzantrag keinen Beitrag zur Behebung unserer akuten Zahlungsbilanznöte darstellt, und wir befinden uns damit in Übereinstimmung mit Vertretern aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich. Ich will hier nicht erneut die ganze Frage diskutieren. Ich will auch nicht die Frage aufwerfen, ob eine verstärkte Förderung von Auslandsinvestitionen noch notwendig und sinnvoll ist. Ein Blick in die Statistik belehrt uns, daß die deutschen Direktinvestitionen auch ohne steuerliche Hilfsmaßnahmen gegenwärtig schneller zunehmen als in allen anderen Staaten. Die deutsche Wirtschaft hat sich also bisher ganz gut selbst zu helfen gewußt.
    Meine Fraktion hat sich mit Erfolg bemüht — ich sage hier: auch mit den Kollegen der anderen Fraktionen —, dem Zusatzantrag aus dem Bundesfinanzministerium den sogenannten Subventionszahn zu ziehen. Bei der Betriebsstättenregelung ist entgegen den ursprünglichen Vorschriften im Regierungsentwurf der Verlustausgleich auf gewerbliche Verluste beschränkt worden, um die unerwünschte Berücksichtigung ausländischer negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, das heißt praktisch die Begünstigung von Privathäusern im Ausland, zu verhindern. Außerdem wurde die Fünf-Jahres-Frist für die Berücksichtigung nachfolgender Gewinne im Finanzausschuß gestrichen. Bei der Regelung für ausländische Tochtergesellschaften wurde sichergestellt, daß lediglich Anlaufverluste bei Neuinvestitionen im Ausland berücksichtigt werden können. Um der Gefahr zu begegnen, daß eine unbefristete Rücklage zu Gewinnmanipulationen bei ausländischen Kapitalgesellschaften ausgenutzt wird, ist außerdem beschlossen worden, daß die Rücklage spätestens nach fünf Jahren aufgelöst werden muß. Sicherlich stellt die nunmehr gefundene Regelung noch keine Dauerlösung dar. Die angemessenste Dauerlösung für die EWG dürfte wohl die französische Regelung der konsolidierten Bilanz sein, bei der generell nicht nur die Verluste, sondern auch die Gewinne in die inländische Gesamtbesteuerung einbezogen werden. Die EWG-Kommission hat ja einen entsprechenden Vorschlag, der eine Option für eine konsolidierte Bilanz vorsieht, bereits ausgearbeitet.
    Außer den steuerlichen Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen enthält der vorliegende Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1969 noch einige andere Punkte, die nicht auf der Dringlichkeitsliste standen, zum Beispiel die Verlängerung der Sonderabschreibungen. Man kann jedoch feststellen, daß mit den Beschlüssen einer Steuerreform in der nächsten Legislaturperiode nicht vorgegriffen wird. Die übrigen Zusatzanträge, die dem Bundestag nachgereicht und vom Finanzausschuß übernommen wurden, werden allerdings auch von unserer Fraktion als dringend empfunden. Das gilt z. B. für die Änderung des Bewertungsgesetzes, für die sich schon vor vielen
    Monaten Abgeordnete meiner Fraktion ausgesprochen hatten. Als das Bewertungsgesetz gegen Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedet wurde, konnte noch niemand ahnen, daß der § 77, also das Mindestwertverfahren, eine so große Rolle spielen würde. Die nunmehr vorgesehene Regelung, als Mindestwert 50 v. H. des Wertes des unbebauten Grund und Bodens anzusetzen, halten wir für durchaus angemessen. Wir sind auch der Meinung, daß es notwendig ist, die Auswirkungen weiter zu überprüfen. Der vorliegende Entschließungsantrag trägt diesem Wunsch Rechnung.
    Mit dieser Neuregelung soll verhindert werden, daß Grundstückseigentümer, die sich vor vielen Jahren in den Außenbezirken der Städte ein Eigenheim errichteten, deren Flächen inzwischen durch die Expansion der Städte einen großen Wertzuwachs erfuhren, durch die auf sie zukommende neue steuerliche Belastung in Zahlungsschwierigkeiten geraten, die unter Umständen sogar zur Aufgabe ihres Eigenheims führen könnten.
    Wir begrüßen auch die Anhebung des Freibetrages von 3000 auf 5000 DM bei der Gemeinnützigkeitsverordnung, die ja einem Antrag der FDP entsprach. Damit erhalten alle steuerbegünstigten Vereine, z. B. auch alle Sportvereine, einen Freibetrag von nunmehr 5000 DM, wenn sie Überschüsse aus anderen Veranstaltungen, etwa kulturellen oder sonstigen geselligen Veranstaltungen, erzielen.
    Gestatten Sie mir nun einige Bemerkungen zu denjenigen Bestimmungen, auf deren Inkrafttreten meine Fraktion ganz entscheidenden Wert gelegt hat. Zwei Hauptziele stehen im Vordergrund, die Sparförderung und die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
    Die SPD vertritt schon seit langem die Auffassung, daß die Sparförderung für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen durch Gewährung von Zusatzprämien verstärkt werden muß. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte meine Fraktion bereits zu Beginn der letzten Legislaturperiode eingebracht. Diese Vorstellungen haben auch Eingang gefunden in die Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966. In ihr heißt es: „Es muß geprüft werden, wo Einkommensgrenzen eingeführt werden sollen." Unter diese Erwägungen fallen — so erklärte der Herr Bundeskanzler damals — auch die Sparförderung. Die Zusatzprämien für Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen stoßen nicht überall auf Gegenliebe, weil sie nach Auffassung insbesondere der Kreditinstitute zu einem höheren Verwaltungsaufwand führten. Dem steht jedoch entgegen — das möchte ich hier doch besonders hervorheben —, daß nach Aussage auch der einschlägigen Institute, wie z. B. der Sparkassen, der Sozialrabatt bei den Volkswagenaktien, der ebenfalls an bestimmte Einkommen gebunden war, zu keinen großen Schwierigkeiten geführt hat. Im übrigen hat der Finanzausschuß die Vorschriften insoweit noch verbessert bzw. vereinfacht, als die Gewährung der Zusatzprämien nicht an das Jahreseinkommen des Jahres gebunden wird, in dem der Antrag gestellt wird, sondern an das Jahreseinkommen, das der Sparer im Jahre zuvor verdient hat. Damit sind wir einem



    Frau Kurlbaum-Beyer
    berechtigten Wunsch der Kreditinstitute nachgekommen, und sicherlich erleichtern wir auch den Sparwilligen den erforderlichen Nachweis. Ich will damit keinesfalls einen Mehraufwand abstreiten, Bedenken waren jedoch abzuwägen gegenüber dem vorrangigen gesellschaftspolitischen Ziel einer breiteren Vermögensbildung durch gezielte Sparförderung bei kleinen Einkommen.
    Ein weiteres Anliegen meiner Fraktion, das mit dem vorliegenden Entwurf zum Zuge kommt, ist die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, insbesondere die verstärkte Förderung des Zonenrandgebietes. Die für das Zonenrandgebiet, die Bundesausbaugebiete und die Bundesausbauorte vorgesehenen Investitionszulagen sollen vor allem zur Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze in den genannten Gebieten beitragen, aber auch vorhandene Dauerarbeitsplätze erhalten.

    (Abg. Stücklen: Und die ländlichen Problemgebiete?)

    — Natürlich, die gehören dazu.
    Hervorzuheben ist, daß die Förderung nicht mit dem zum Teil veralteten Instrumentarium der Sonderabschreibungen, sondern mit dem Instrument der Zulage erfolgt. Damit wird sichergestellt, daß die mittelständischen Unternehmen genauso stark gefördert werden wie die Großunternehmen. Wir sehen darin einen ganz besonderen Fortschritt; denn erstmals hängt die steuerliche Förderung nicht mehr von dem zu erwartenden Gewinn und der zu zahlenden Steuer ab. Die Investitionszulage wird also auch dann gewährt, wenn das Unternehmen einen zu versteuernden Gewinn nicht ausweist.
    Wenn man die im Steueränderungsgesetz 1969 vorgesehenen Steuerrechtsänderungen richtig würdigen will, muß man meiner Auffassung nach vor allem drei Fragen beantworten. Erstens — und das ist ja auch heute in der Diskussion angeklungen —: ist es gelungen, die Maßnahmen gezielt einzusetzen, d. h. also die vielbeschworene Gießkanne zu vermeiden? Zweitens: wie wirken die Steuerrechtsänderungen auf die Konjunktur? Drittens: wie sind die Maßnahmen unter dem Aspekt der sozialen Symmetrie zu beurteilen?
    Die erste Frage kann ohne größere Einschränkung mit einem .Ja beantwortet werden. Zusatzprämien für die einkommensschwächeren Schichten unseres Volkes entsprechen voll und ganz dem Erfordernis der Gezieltheit. Mit dem im Investitionszulagegesetz vorgesehenen Bescheinigungsverfahren ist ebenfalls der Versuch unternommen, die „Gießkanne" zu vermeiden. Die Investitionszulage für kleine und mittlere Presseunternehmen ist völlig gestrichen worden, da man sich im Laufe der Beratungen zunehmend klar darüber wurde, daß die Begrenzung der Zulage auf eine bestimmte Auflagenhöhe kein geeignetes Mittel ist, die „Gießkanne" zu vermeiden. Damit soll das Thema der Presseförderung jedoch nicht zu den Akten gelegt werden. Die Bundesregierung wird vielmehr ersucht, eine Lösung zu suchen, die wirklich geeignet ist, die Wettbewerbslage der zu fördernden Presseunternehmen zu verbessern. Die sozialdemokratische Fraktion wird unabhängig davon bemüht sein, auch eigene Kriterien für diese Förderung in der nächsten Legislaturperiode vorzulegen.
    Was die Frage der Konjunkturgerechtigkeit des Steueränderungsgesetzes anbetrifft, so kann den Zusatzprämien in den Sparprämiengesetzen die Note „Sehr gut" erteilt werden. Die Investitionszulagen scheinen nicht so recht in die konjunkturpolitische Landschaft zu passen. Hier muß man sich jedoch darüber im klaren sein, daß gerade bei einer Abschwächung der wirtschaftlichen Tätigkeit viele Unternehmen in strukturschwachen Gebieten vor Neuinvestitionen zurückschrecken und auch durch Investitionszulagen nicht zu Investitionen angereizt werden können. Das hat z. B. die Zeit der Rezession auch deutlich gemacht. Wenn daher eine solche Maßnahme überhaupt den gewünschten Erfolg haben soll — und das ist ja wohl unser aller Wille —, kann sie nur in einer Hochkonjunktur erfolgen.
    Die Inkraftsetzung der Investitionszulagen für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen wurde allerdings im Hinblick auf die gegenwärtige Konjunkturüberhitzung auf den 1. Januar 1970 festgesetzt. Hier glauben wir, daß eine Zurückstellung ohne weiteres verantwortet werden kann. Damit soll keineswegs die Notwendigkeit im entferntesten angezweifelt werden. Wir meinen aber, daß auf diesem Gebiet, auch oder gerade in einer Rezession, durch zusätzliche öffentliche Mittel der Wille zu zusätzlichen Maßnahmen gefördert werden kann.
    Nun zu der letzten Frage, dem nicht minder wichtigen Gesichtspunkt der sozialen Symmetrie. Das Steueränderungsgesetz 1969 ist von der Bundesregierung bewußt „sozial symmetrisch" ausgearbeitet worden. Die steuerlichen Mindereinnahmen betrugen nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf für den Unternehmensbereich 340 Millionen DM, die Prämienmehrausgaben bei der Sparförderung für den Bereich, den man als Arbeitnehmerbereich bezeichnen kann, 310 Millionen DM. Diese soziale Symmetrie drohte infolge zahlreicher Zusatzanträge auseinanderzufallen. Schließlich gelang es jedoch, den Steuerausfall im Unternehmensbereich bei den steuerlichen Maßnahmen für Auslandsinvestitionen auf 60 Millionen DM zu begrenzen. Die Aufnahme der Rationalisierungsinvestitionen in die Förderung wird etwa 150 Millionen DM kosten. Dem steht jedoch eine Verbesserung der Sparförderung gegenüber.
    Auf Antrag meiner Fraktionsmitglieder wurde die Zusatzprämie beim Wohnungsbauprämiengesetz auf 30 v. H. und beim Sparprämiengesetz auf 40 v. H. erhöht, was eine Haushaltsmehrbelastung von etwa 110 Millionen DM bewirkt. Hinzu kommt noch die Regelung, daß Leistungen nach dem 312-DM-Gesetz auf den Prämienhöchstbetrag nicht angerechnet werden sollen. Dieses Gesetz wird ebenfalls noch verabschiedet, und die Vergünstigung wird etwa 70 Millionen DM kosten.
    Die Annahme des SPD-Antrags auf Erhöhung der Zusatzprämien hat es meiner Fraktion ermöglicht, auf einen nochmaligen Antrag zur Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags vorläufig zu verzichten.



    Frau Kurlbaum-Beyer
    Ich hatte ihn unter bestimmten Voraussetzungen angekündigt und für das Zonenrandgebiet vorsorglich gestellt. Ich möchte hier das wiederholen, was ich im Finanzausschuß gesagt habe: Die Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages im Zonenrandgebiet rechtfertigte sich allein schon aus dem dort vorhandenen Lohngefälle. Unabhängig davon haben die Arbeitnehmer durchweg eine ungenügendere Ausbildung im Vergleich zu anderen entwickelten Gebieten und daher im Laufe ihres Arbeitslebens Mehrkosten aufzuwenden oder aber Mindereinnahmen hinzunehmen. Nicht selten haben sie auch ungünstigere Fahrverbindungen, so daß neben öffentlichen Verkehrsmitteln noch andere Fahrmittel benutzt werden müssen, für die sie alleine aufzukommen haben. Ich möchte hier keinen Zweifel darüber lassen, daß die Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages — zunächst eine Verdoppelung — gemäß dem Regierungsprogramm meiner Partei eines der Nahziele sozialdemokratischer Steuerpolitik bleiben wird. Es kommt mir darauf an, hinzuzufügen, daß natürlich auch die angespannte Konjunktur uns den Antrag auf Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages zurückstellen ließ. Wir wollten uns im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dem Vorwurf aussetzen, daß wir uns einer zusätzlichen Überhitzung schuldig machen.
    Meine Herren und Damen! Betrachtet man nun das Steueränderungsgesetz 1969 unvoreingenommen, so kommt man doch wohl zu dem Ergebnis, daß trotz Vorwahlkampfzeit ein Gesetzeswerk zustande gekommen ist, das in sich ausgewogen ist und dem man ruhigen Gewissens seine Zustimmung geben kann. Die Arbeit wurde in Anbetracht des bevorstehenden Wahltermins gerade in der letzten Phase hektisch und war — das möchte ich hinzufügen — in mancher Situation nicht gerade erfreulich. Wir haben nun zweimal diese Erfahrung gemacht: 1965 und auch jetzt. Das sollte uns genügend Lehre sein. Jedenfalls wünschen wir uns, daß Gesetzentwürfe mit so starkem politischem Gewicht dem Parlament künftig eher zugeleitet werden und in den Ausschüssen früher beraten werden können.
    Der FDP, die nach der Berliner Sitzung wieder einmal glaubte, sagen zu müssen, daß die Zerrissenheit der Großen Koalition deutlich geworden sei, möchte ich nur noch sagen: gerade diese offene Auseinandersetzung im Ausschuß ist ein Beweis dafür, daß die beiden großen Fraktionen nicht einfach übernehmen, was ihnen die Regierung vorsetzt. Daß wir in den Ausschüssen hart miteinander ringen und dort die unterschiedlichen Interessen, die die einzelnen Parteien, aber auch deren einzelne Mitglieder vertreten, gegeneinander abgewogen werden müssen, ist gerade an diesem Gesetz besonders offensichtlich. Ich kann nur sagen, auch diese Vorlage macht deutlich, daß der Parlamentarismus in der Zeit der Großen Koalition nicht gelitten hat, und genauso wenig wurde der Demokratie ein Schaden zugefügt, wie man es manchmal draußen bei den APO-Leuten heraushört. Wir haben alle in dieser Zeit dazugelernt, und dazu sollten kluge Menschen in jedem Lebensalter bereit sein.
    Ich möchte abschließend — auch im Namen meiner Fraktion — an den Bundesrat die dringende
    Bitte richten, Bedenken, die er in einigen Punkten hat, zurückzustellen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen, um die Verwirklichung der politischen Ziele dieses Gesetzentwurfes nicht zu gefährden.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)