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    Deutscher Bundestag 240. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1969 Inhalt: Zur Tagesordnung Genscher (FDP) 13293 A Rasner (CDU/CSU) 13293 B Erweiterung der Tagesordnung 13294 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung der Geschäftsordnung (Drucksachen V/2479 [neu] Nr. 1 und 3, V/396, V/2955, V/3459, V/3895, V/3990, V/4373) Scheel, Vizepräsident . 13293 B, D, 13297 D Genscher (FDP) . 13293 D, 13298 A, 13304 A, 13307 D, 13313 C, 13321 C Rasner (CDU/CSU) . . . 13294 A, 13320 B Dr. Mommer (SPD) . . . 13294 A, 13298 C, 13303 A, 13306 C, 13318 B Bauer (Würzburg) (SPD) . 13294 C, 13296 C, 13303 B, 13320 B Moersch (FDP) . . . . 13299 C, 13305 B, 13311 C, 13314 D Schoettle (SPD) . . . . 13300 D, 13303 D, Ertl (FDP) . . . . . . 13301 C, 13319 D Dichgans (CDU/CSU) . . 13302 C, 13307 B, 13313 D, 13316 D Collet (SPD) . . . . . . . . . 13304 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 13304 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 13308 C Sänger (SPD) 13309 C Gscheidle (SPD) 13313 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 13321 A Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 13321 B von Hassel, Präsident des Deutschen Bundestages 13324 C Schoettle, Vizepräsident 13329 A Fragestunde (Drucksache V/4375) Frage des Abg. Ertl: Äußerung des Bundeskanzlers zu den Präsidentschaftswahlen in Frankreich Diehl, Staatssekretär . 13329 C, D, 13330 A Ertl (FDP) 13329 C Fragen des Abg. Deringer: Gründung von Verbänden zum Zweck des Vorgehens gegen Wettbewerbsverstöße kleiner Unternehmen . . . 13330 A Fragen des Abg. Burger: Erzielung von Rentenverbesserungen mit Hilfe eines Computers 13330 B Fragen der Abg. Brück (Holz) und Dr Apel: Vorbeimarsch deutscher Truppenverbände vor der griechischen Militärjunta 13330 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 Frage des Abg. Behrendt: Verlängerung der Übergangszeit für die EWG über den 21. Dezember 1969 hinaus Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 13330 C Behrendt (SPD) . . . . .. . . 13331 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Verweigerung der Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus der Sowjetunion 13331 A Fragen des Abg. Borm: Erteilung von Reisegenehmigungen durch das Alliierte Reiseamt in West-Berlin Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 13331 B, C Borm (FDP) 13331 B, C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Deutsch-französische Verhandlungen über Ersatzlösungen für das Mundatwald-Abkommen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 13331 D, 13332 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 13332 A, B Frage des Abg. Behrendt: Gründung eines Europäischen Jugendwerkes Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 13332 B, C, D Behrendt (SPD) . . . . . . . 13332 C, D Lautenschlager (SPD) 13332 D Frage des Abg. Folger: Ausgabemodus von Sonderbriefmarken Lemmer, Staatssekretär . . . .13333 A, B Folger (SPD) 13333 B Frage des Abg. Geldner: Werbung der Bundespost mit dem Porträt des Bundespostministers Lemmer, Staatssekretär . 13333 B, D, 13334 A, B, C Geldner (FDP) . . . . . . . 13333 C, D Maucher (CDU/CSU) . . . . . 13334 A, C Strohmayr (SPD) 13334 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 13334 B Frage des Abg. Sänger: Gebühren der Pressebetriebe für Standleitungen • Lemmer, Staatssekretär . . . . 13334 C, D, 13335 A, B Sänger (SPD) . . . . . 13334 D, 13335 A von Hassel, Präsident 13335 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Motive aus dem Bereich der Verteidigung auf Briefmarken Lemmer, Staatssekretär . . . . 13335 B, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 13335 C Fragen des Abg. Maucher: Kostenlose Abgabe von Milch an Schüler Höcherl, Bundesminister 13335 D, 13336 A, B, C, D, 13337 A Maucher (CDU/CSU) 13336 A, D von Hassel, Präsident 13336 A, B Ertl (FDP) 13336 B, C, 13337 B Logemann (FDP) . . . 13336 C, 13337 A Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Unterlaufen der Agrarpreise durch Einfuhren aus Ländern mit überbewerteter Währung Höcherl, Bundesminister . . 13337 B, C, D, 13338 A, B, C, D, 13339 A, B, C, D, 13340 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 13337 C, 13338 A, C, D, 13339 B Logemann (FDP) . 13337 D, 13338 C, 13339 C Ertl (FDP) . . . . 13337 C, D, 13339 A, D Moersch (FDP) . . . 13338 A, B, 13339 D von Hassel, Präsident 13339 D Dr. Imle (FDP) 13339 D, 13340 A Fragen des Abg. Härzschel: Fütterung von Antibiotika Höcherl, Bundesminister . . .13340 B, C, D, 13341 A, C Härzschel (CDU/CSU) 13340 B, D, 13341 B Logemann (FDP) 13341 B Frage des Abg. Weigl: Förderung der Flurbereinigung in Gebieten mit extrem niedrigen Einkommensverhältnissen Höcherl, Bundesminister . . . . . 13341 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 III Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Schäden für die Volksgesundheit bei friedlicher Nutzung der Kernspaltung Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 13341 D, 13342 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 13342 A, B Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Beteiligung des Bundes am IndustrieInstitut zur Erforschung technologischer Entwicklungslinien Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 13342 C, D, 13343 A, B, C Dr. Meinecke (SPD) 13342 C, 13343 A, C, D Moersch (FDP) 13343 A, B Frage des Abg. Moersch: Förderung der Gründung einer privaten Hochschule durch die Bundesregierung Moersch (FDP) . . 13343 D, 13344 A, B, C Dr. von Heppe, Staatssekretär 13344 A, C, D, 13345 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 13344 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 13344 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 13345 A Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 13345 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksache V/3876) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4400), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/4286, zu V/4286) — Zweite und dritte Beratung Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 13345 D, 13347 B Krammig (CDU/CSU) . . 13347 D, 13349 C Dr. Bayerl (SPD) 13348 C Dr. Haas (FDP) 13350 B, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 13351 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 13351 D Schlee (CDU/CSU) 13354 A Entwurf eines Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Drucksache V/4090); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4391), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4374) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 13354 C, 13355 C Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 13354 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 13355 B Entwurf eines Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen" (Hochschulbauförderungsgesetz) (Drucksache V/4091); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4392), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksachen V/4365, zu V/4365) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Rau (SPD) 13356 B Dr. Meinecke (SPD) 13356 D Ertl (FDP) 13358 C Dr. Martin (CDU/CSU) 13358 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 13360 C Entwurf eines Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache V/4092) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4397), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4396) — Zweite und dritte Beratung — Junghans (SPD) 13361 D Ertl (FDP) 13362 D Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1969) (Drucksachen V/3890, V/3076, V/4212) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4398), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/4287, zu V/4287) — Zweite und dritte Beratung — Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 13363 A, 13370 C Frau Funcke (FDP) . . . 13363 C, 13366 D, 13375 A Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) . 13364 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 13365 A, 13376 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 13366 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . 13367 D Schlee (CDU/CSU) 13369 B Krammig (CDU/CSU) 13373 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen V/3402, V/3532) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4399), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/4327) — Zweite und dritte Beratung — 13377 D Große Anfrage betr. die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes (Abg. Junghans, Baltes, Brück [Holz], Kulawig, Wilhelm und Fraktion der SPD) (Drucksachen V/3278, V/4268) Baltes (SPD) 13378 A Dr. Schiller, Bundesminister . . 13383 D, 13401 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 13386 D Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 13389 B Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes 13392 B Brück (Holz) (SPD) 13395 A Klein (CDU/CSU) 13396 A Kulawig (SPD) 13396 D Draeger (CDU/CSU) 13398 A Wilhelm (SPD) . . . . . . . 13399 B Junghans (SPD) 13400 C Gottesleben (CDU/CSU) 13402 B Jung (FDP) 13402 C Nächste Sitzung 13403 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13405 Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 704 und 707 zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und ihrer Anlagen 1 und 6 (Drucksachen V/69 [neu], V/114, V/396, V/2479 [neu] Nr. 1 und 3, V/3459, V/3895, V/3990, V/2955, V/4373) 13406 A, B Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 709 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksachen V/3876, V/4286) . . . . . . . . 13406 C Anlage 5 Entschließungsantrag Umdruck 705 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksachen V/3876, V/4286) 13406 D Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 711 zur zwei, ten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Drucksachen V/4090, V/4374) 13407 A Anlagen 7 bis 9 Änderungsanträge Umdrucke 672, 710 und 673 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3890, V/3076, V/4212, V/4287) . . . . . . . . . . 13407 A, C, D Anlage 10 Entschließungsantrag Umdruck 706 zur dritten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1969 (Drucksachen V/4212, V/4287) 13408 B Anlagen 11 bis 13 Anträge Umdrucke 708, 714 und 715 zur Großen Anfrage betr. die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes (Drucksachen V/3278, V/4268) 13408 C, D, 13409 C Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) zu Punkt 9 der Tagesordnung 13410 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 13293 240. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    *) Siehe Anlage 13 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 13405 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 21. 6. Frau Albertz 21.6. Dr. Arndt (Berlin) 20. 6. Dr. Artzinger ** 20. 6. Bading ** 19. 6. Baier 19. 6. Bauer (Würzburg) * 20. 6. Prinz von Bayern 19. 6. Bazille 21. 6. Berkhan * 20. 6. Frau Blohm 20. 6. Blumenfeld * 20. 6. Dr. Brenck 15. 7. Brück (Holz) * 20. 6. Dr. Bucher 18. 6. Buchstaller 19. 6. Dr. Burgbacher ** 19. 6. Burgemeister 20. 6. Corterier ** 20. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 18. 6. Dr. Dittrich ** 20. 6. Draeger * 20. 6. Dr. Eckhardt 21. 6. Dr. Even 28. 6. Flämig * 20. 6. Franzen 19. 6. Gerlach ** 19. 6. Dr. Giulini 30. 6. Dr. Götz 18. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Hahn (Bielefeld) ** 21. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Heck 19. 6. Dr. Dr. Heinemann 20. 6. Hellenbrock 15. 7. Frau Herklotz * 20. 6. Hösl * 20. 6. Frau Holzmeister 18. 6. Illerhaus ** 19. 6. Dr. Ils 19. 6. Jacobi (Köln) 20. 6. Jahn (Marburg) 19. 6. Kahn-Ackermann * 20. 6. Dr. Kempfler * 20. 6. Frau Klee * 20. 6. Frau Kleinert 4. 7. Dr. Kliesing (Honnef) * 20. 6. Klinker ** 20. 6. Koenen (Lippstadt) 20. 6. Dr. Kopf *. 20. 6. Kriedemann ** 19. 6. Dr. Kübler * 20. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Kunze 15. 7. Lange 20. 6. Lemmer 27. 6. Lemmrich * 20. 6. Lenz (Brühl) ** 20. 6. Lenze (Attendorn) * 20. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lotze 15. 7. Lücker (München) ** 19. 6. Mattick 19. 6. Frau Dr. Maxsein * 20. 6. Frau Meermann 20. 6. Meis 21.6. Meister 20. 6. Memmel ** 19. 6. Dr. von Merkatz * 20. 6. Michels 27. 6. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) ** 20. 6. Müller (Berlin) 19. 6. Dr. Müller (München) * 20. 6. Müller (Remscheid) 19. 6. Nellen 15. 7. Frau Pitz-Savelsberg * 20. 6. Pöhler * 20. 6. Dr. Pohle 19. 6. Rorten 19. 6. Reitz 20. 6. Richarts ** 20. 6. Richter * 20. 6. Riedel (Frankfurt) ** 20. 6. Dr. Rinderspacher * 20. 6. Frau Rudoll 20. 6. Dr. Rutschke * 20. 6. Sander * 20. 6. Schlager 20. 6. Schmidhuber 20. 6. Dr. Schmidt (Offenbach) * 20. 6. Schmidt(Würgendorf) * 20. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 6. Dr. Serres * 20. 6. Springorum ** 20. 6. Dr. Staratzke 20. 6. Steinhoff 15. 7. Dr. Steinmetz 20. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 20. 6. Vogt ** 19. 6. Dr. Wahl * 20. 6. Frau Wessel 15. 7. Wienand * 20. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. Wolf 19. 6. Zebisch 21. 6. *) Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 13406 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 Anlage 2 Umdruck 304 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Geschäftsordnungsangelegenheiten — betr. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und ihrer Anlagen 1 und 6 — Drucksachen V/69 (neu), V/114, V/396, V/2479 (neu) Nr. 1 und 3, V/3459, V/3895, V/3990, V/2955, V/4373 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Nummer 9 wird Buchstabe b gestrichen. 2. In Nummer 13 wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: ,a1) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Beratungen der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. Die Ausschüsse könfür einen Beratungsgegenstand oder für Teile desselben die Nichtöffentlichkeit der Sitzung beschließen."' 3. In Nummer 26 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 11 a eingefügt: „11 a. In der ersten Fragestunde jeder Woche können Fragen von allgemeinem politi- tischen Interesse ohne vorherige schriftliche Einreichung an die Mitglieder der Bundesregierung gestellt werden. An dieser Fragestunde nehmen alle Mitglieder der Bundesregierung teil." Bonn, den 17. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 707 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Geschäftsordnungsangelegenheiten betr.: Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und ihrer Anlagen 1 und 6 — Drucksachen V/69 (neu), V/114, V/396, V/2479 (neu) Nr. 1 und 3, V/3459, V/3895, V/3990, V/2955, V/4373 — Der Bundestag wolle beschließen: In Nummer 13 (§ 73 GO) wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: ,a1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Beratungen der Ausschüsse sind grundsätzlich nicht öffentlich. Der Ausschuß kann beschließen, daß die Öffentlichkeit zugelassen wird. Die Öffentlichkeit einer Sitzung ist hergestellt, wenn der Presse und sonstigen Zuhörern im Rahmen der Raumverhältnisse der Zutritt gestattet wird."' Bonn, den 17. Juni 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 709 Änderungsantrag des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) — Drucksachen V/3876, V/4286 — Der Bundestag wolle beschließen: § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Umlage beträgt vierzig vom Hundert vom Istaufkommen der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und nach dem Gewerbekapital im Erhebungsjahr." Bonn, den 17. Juni 1969 Erhard (Bad Schwalbach) Anlage 5 Umdruck 705 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) — Drucksachen V/3876, V/4286 — Der Bundestag wolle beschließen: Für die Entscheidung über die Anhebung der Sockelbeträge zum 1. Januar 1972 im § 3 Abs. 2 des Gesetzes standen dem Bundestag nur steuerstatistische Unterlagen des Jahres 1965 zur Verfügung. Die Bundesregierung wird daher ersucht, dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1971 über das Ergebnis der Einkommensteuerstatistik 1968 und deren Auswirkungen über die Anhebung der Sockelbeträge zu berichten. Bonn, den 17. Juni 1969 Stücklen und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 13407 Anlage 6 Umdruck 711 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) und Dr. Reinhard zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" — Drucksachen V/4090, V/4374 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird die Einleitung des Absatzes 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 18. Juni 1969 Dr. Schmidt (Gellersen) Dr. Reinhard Anlage 7 Umdruck 672 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1969 — Drucksachen V/3890, V/3076, V/4212, V/4287 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „die den Gewinn aus Gewerbebetrieb auf Grund ordnungsgemäßer Buchführung ermitteln" ersetzt durch die Worte „die den Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln". 2. In Artikel 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „auf Grund ordnungsgemäßer Buchführung" gestrichen. 3. Artikel 6 werden folgende Nummern 01 und 02 eingefügt: ,01. In § 14 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „die den Gewinn auf Grund ordnungsgemäßer Buchführung ermitteln" gestrichen. 02. In § 15 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „auf Grund ordnungsgemäßer Buchführung" gestrichen.' Bonn, den 10. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 710 Änderungsantrag der Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen), Dr. Schulze-Vorberg, Haase (Kellinghausen), Blöcker, Dr. Kempfler, Dr. Imle, Dr. Tamblé, Peters (Poppenbüll) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1968) — Drucksachen V/3890, V/3076, V/4212, V/4287 — Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Abs. 3 wird wie folgt geändert: 1. Satz 1 erhält die nachstehende Fassung: „Eine Investitionszulage wird auf Antrag auch für Investitionen gewährt, die der Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung von im Zonenrandgebiet und in den in Abs. 2 Ziff. 3 bezeichneten förderungsbedürftigen Gebieten gelegenen Betriebsstätten dienen." 2. In Satz 4 werden nach den Worten „unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Zonenrandgebietes" die Worte „und der in Abs. 2 Ziff. 3 bezeichneten förderungsbedürftigen Gebiete" eingefügt. Bonn, den 18. Juni 1969 Glüsing (Dithmarschen) Weigl Dr. Schulze-Vorberg Dr. Zimmermann Blöcker Haase (Kellinghusen) Dr. Kempfler Dr. Tamblé Klinker Biermann Rasner Dr. Müthling Schröder (Sellstedt) Regling Storm Dr. Imle Struve Peters Tobaben (Poppenbüll) Anlage 9 Umdruck 673 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1969) — Drucksachen V/3890, V/3076, V/4212, V/4287 — Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 3 wird wie folgt geändert: 1. Nach Nummer 2 wird die folgende Nummer 2 a eingefügt: ,2 a. § 10 Abs. 3 Ziff. 2 wird wie folgt geändert: 13408 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 a) In Buchstabe a wird die Zahl „1100" durch die Zahl „1500" und die Zahl „2200" durch die Zahl „3000" ersetzt. b) Buchstabe d wird wie folgt geändert: aa) Im ersten Halbsatz wird die Zahl „1000" durch die Zahl „2000" und die Zahl „2000" durch die Zahl „4000" ersetzt; bb) der zweite Halbsatz erhält die folgende Fassung: „diese Beträge vermindern sich bei einem Arbeitnehmer um den vom Arbeitgeber geleisteten gesetzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung des Arbeitnehmers und um den vom Arbeitgeber geleisteten Zuschuß zu Beiträgen des Arbeitnehmers für eine Lebensversicherung, soweit dieser Zuschuß an die Stelle des gesetzlichen Beitrags des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung tritt und nicht als Arbeitslohn behandelt wird." ' 2. In Nummer 4 wird § 52 wie folgt geändert: In Absatz 15 Satz 1 werden die Worte „Die Vorschriften des § 10 Abs. 3 Ziff. 2 Buchstabe b" ersetzt durch die Worte „Die Vorschriften des § 10 Abs. 3 Ziff. 2 Buchstaben a, b und d". Bonn, den 10. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 706 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1969 — Drucksachen V/4212, V/4287 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, rechtzeitig zu prüfen, 1. ob auch nach dem vorgesehenen Abschlag solche Härten verbleiben, die angesichts des weitgehenden Anwendungsbereichs der Einheitswerte namentlich bei der Grundsteuer nicht vertretbar sind; 2. ob diesen Härten durch besondere Grundsteuermeßzahlen oder Grundsteuerbilligkeitsrichtlinien, ähnlich der Praxis von 1938, abgeholfen werden kann. Bonn, den 17. Juni 1969 Stücklen und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 708 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Abg. Junghans, Baltes, Brück (Holz), Kulawig, Wilhelm und der Fraktion der SPD betr. die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes — Drucksachen V/3278, V/4268 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. das geplante regionale Aktionsprogramm Saarland-Westpfalz ab 1970 auf 50 Mio DM jährlich aufzustocken, die notwendig sind, um in den nächsten 10 Jahren 50 000 industrielle Arbeitsplätze an der Saar und 10 000 in der Westpfalz zu schaffen, 2. noch in diesem Jahr 4 Mio DM für notwendige Maßnahmen zur Realisierung des Kabinettsbeschlusses vom 12. Februar 1969 bezüglich eines Wasserstraßenanschlusses für das Saarland zur Verfügung zu stellen, 3. die in Höhe von 100 Mio DM vorgesehenen Mittel für den Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen im Saarland um die notwendigen Vorfinanzierungskosten zu erhöhen, die den Endausbau der B 327 und der B 406 bis spätestens 1973/75 sicherstellen, und die volle Verkehrsfähigkeit des Flughafen Saarbrücken-Ensheim möglichst bald herzustellen, 4. dafür zu sorgen, daß der von der Bundesregierung und der Regierung der französischen Republik vereinbarte Ausschuß für deutsch-französische Zusammenarbeit im Raum Saar—Lothringen baldmöglichst seine Tätigkeit aufnimmt. Bonn, den 17. Juni 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 714 Antrag der Abgeordneten Draeger, Gottesleben, Klein, Schmitt (Lockweiler), Dr. Müller-Hermann und Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Abgeordneten Junghans, Baltes, Brück (Holz), Kulawig, Wilhelm und der Fraktion der SPD betr. die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes — Drucksachen V/3278, V/4268 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag billigt die Beschlüsse der Bundesregierung vom 11. Februar 1969 und wird alle Bemühungen unterstützen, die — die Vollbeschäftigung an der Saar gewährleisten, — eine umfassende Strukturverbesserung für das gesamte Saarland Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 13409 — und eine Angleichung der ökonomischen Verhältnisse der Saarwirtschaft an die der Wirtschaft im übrigen Bundesgebiet zum Ziel haben. Insbesondere sollte angestrebt werden, die saarländische Grundstoffindustrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und dem Saarland mit dem Ausbau und der Neuansiedlung von Unternehmen der Verarbeitungs- und Konsumgüterindustrie die erforderliche tragfähige Wirtschaftsgrundlage zu geben. Zu diesem Zweck bedarf es 1. einer entscheidenden Verbesserung der Standortbedingungen durch verkehrspolitische Maßnahmen, vor allem — des vorzuziehenden Baues einer Autobahn, die das Saarland unmittelbar mit dem rheinisch-westfälischen Industriegebiet und mit den Seehäfen verbindet, — der beschleunigten Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Saarbrücken—Trier—Koblenz, — einer unverzüglichen Entscheidung über den zweckmäßigsten Anschluß des Saarlandes an das europäische Wasserstraßennetz, — Maßnahmen, durch die das Saarland im Luftverkehrsnetz der Bundesrepublik angemessen berücksichtigt wird. 2. Zusätzliche Anstrengungen für eine preisgünstige Energieversorgung. Hierbei möge die Bundesregierung prüfen, ob das Saarland an die geplanten südwestdeutschen Reaktorstromeinrichtungen angeschlossen werden oder ein eigener Leistungsreaktor gebaut werden sollen, 3. Übergangsmaßnahmen, die bestehende Wettbewerbsnachteile ausgleichen. Die Bundesregierung möge dabei entscheiden, auf welche Weise die nachteiligen Wirkungen beseitigt werden können, die sich für die Saarwirtschaft einseitig aus der gegenwärtigen unsicheren Währungssituation aufgrund der auf Frankenbasis abgeschlossenen Lieferverträge ergeben. Die Bundesregierung wird außerdem ersucht, mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften neue Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, nach Wegfall der Als-ob-Tarife der Saarwirtschaft hinreichende Unterstützungstarife für eine Übergangszeit einzuräumen, die ausreichen muß, um die vorgesehene Verkehrsinfrastruktur fertigzustellen, 4. der Bereitstellung ausreichender Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes unter Hinzuziehung sonstiger Finanzierungsquellen (ERP-Sondervermögen etc.). Die Bundesregierung möge hierbei sicherstellen, daß der Bundesminister für Wirtschaft und der Bundesminister für Verkehr sich mit dem Bundesminister der Finanzen schnellstens abstimmen, wie der Kabinettsbeschluß vom 11. 2. 1969 zu präzisieren und zu realisieren ist. Zudem erwartet der Bundestag von der Bundesregierung eine mit der Landesregierung abgestimmte Finanzvorlage, die die Finanzierung der dringend erforderlichen Maßnahmen zur Strukturverbesserung des Saarlandes in einem längerfristigen Programm sicherstellt, 5. der unverzüglichen Ernennung eines Bundesbevollmächtigten zur Koordinierung aller für die Saar vorgesehenen Maßnahmen. Bonn, den 18. Juni 1969 Dr. Müller-Hermann und Fraktion Anlage 13 Umdruck 715 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Junghans, Baltes, Brück (Holz), Kulawig, Wilhelm und der Fraktion der SPD betr. die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes — Drucksachen V/3278, V/4268 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag unterstützt den Beschluß der Bundesregierung vom 11. Februar 1969. 2. Der Deutsche Bundestag unterstützt alle Bemühungen, die darauf abzielen, durch den Ausbau bestehender Industrien und die Ansiedlung neuer Wachstumsindustrien die erforderlichen Arbeitsplätze zu schaffen bei gleichzeitiger standortpolitischer Absicherung des für die Saarwirtschaft lebenswichtigen montanindustriellen Kerns. Dies erfordert, daß a) die Bundesmittel für das in Vorbereitung befindliche regionale Aktionsprogramm Saarland-Westpfalz auf mindestens 50 Millionen DM jährlich aufgestockt werden, b) die Maßnahmen zum Ausbau des von der Bundesregierung beschlossenen Kanal-Teilabschnitts Saarbrücken-Dillingen sofort begonnen werden, c) die Entscheidung über den endgültigen Verlauf des Wasserstraßenanschluses für das Saarland — und zwar in der Ost-West-Richtung als Anschluß der Saar durch die Pfalz an den Rhein — umgehend herbeigeführt wird, d) die volle Verkehrsfähigkeit des Flughafens Saarbrücken-Ensheim durch Einrichtung der Flugsicherung (ILS-Anlage) kurzfristig hergestellt wird, 13410 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1969 e) der Endausbau der B 327 und der B 406 finanziell so abgesichert wird, daß dieser spätestens 1973/74 vollendet ist, f) bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Fortführung der bisherigen Als-ob-Tarife für einen Zeitraum bis zur Vollendung des Wasserstraßenanschlusses durchgesetzt wird. Bonn, den 18. Juni 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/ CSU) zu Punkt 9 der Tagesordnung Ich habe in 3. Beratung gegen das Steueränderungsgesetz 1969 gestimmt, obwohl manches in diesem Gesetz begrüßenswert, ja notwendig ist. U. a. haben mich folgende Gründe in diesem Zeitpunkt bestimmt, das Gesetz abzulehnen: 1. Es stand nicht die angemessene Zeit zur Beratung zur Verfügung. Der Finanzausschuß war überlastet, das Gesetz sehr verspätet eingebracht. 2. Der Teil Strukturförderung des Steueränderungsgesetzes ist nicht genügend koordiniert mit den Gesetzen über die Gemeinschaftsaufgaben betr. regionale Wirtschaftsstruktur und Agrarstruktur. 3. Die inzwischen übermäßig angeheizte Konjunktur und der Entschluß der Regierung, nicht aufzuwerten, machen es m. E. notwendig, die Nachfrage zu dämpfen, statt sie durch den Einsatz bedeutender öffentlicher Mittel zu vermehren. 4. Die mit Recht für notwendig gehaltene Strukturpolitik kann auch während der Hochkonjunktur mit den reichen Mitteln und Möglichkeiten, die die Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben enthalten, angemessen gefördert werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur wenige Worte zu der jetzt zu treffenden Entscheidung. Ich möchte mit dem Kollegen Dr. Bayerl dem vorliegenden Gesetz das Prädikat „sehr bedeutend" einräumen. Ich bitte um Verständnis, wenn ich es etwa in ein Dreier-Paket einreihe: Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern als ein vorrangiges Problem unserer Staatsform; die Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben, zum erstenmal die Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und damit, hoffentlich, die Überwindung des zwar verständlichen, aber trotzdem nicht hilfreichen Mißtrauens, und drittens — ohne daß mit dem „drittens" eine Wertung verbunden ist — das Gesetz über die Gemeindefinanzreform.
    Die Bundesrepublik ist seit ihrem Entstehen auf dem Gebiet des Gemeindefinanzrechtes noch nicht als Reformerin hervorgetreten.

    (Zuruf von der SPD: Leider!)




    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Die Frage, ob sich Gelegenheiten dazu geboten hätten, möchte ich jetzt, da es sich um finanzpolitische
    Archäologie handelt, nicht mehr weiter behandeln.

    (Heiterkeit.)

    Dabei haben sich die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen der gemeindlichen Selbstverwaltung in den letzten Jahrzehnten radikal verändert, vielleicht mehr als jeweils in einem gleichen Zeitraum in früheren Generationen. Aber wir standen vor einer bedrängenden Fülle aktueller Probleme, und sie haben uns von den langfristigen Aufgaben einer zeitgemäßen Entwicklung der finanziellen Grundlagen der gemeindlichen Selbstverwaltung abgehalten.
    Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes vom 24. Dezember 1956, das seinerzeit auf Grund einer Initiative aller Parteien dieses Hohen Hauses, in einer Sternstunde der Gemeindeselbstverwaltung — wie es hieß —, zustande kam, ist allerdings der einzig bedeutsame Fall einer Gesetzgebung des Bundes für die Gemeinden geblieben. Er beschränkte sich aber auf die Wahrung und Sicherung des vorhandenen: Realsteuergarantie, Sicherung eines ausreichenden gemeindlichen Finanzausgleichs durch die Verknüpfung der Finanzausgleichsmasse mit der Entwicklung des Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie verfassungsrechtliche Verankerung der Ausgleichsansprüche der Gemeinden gegen den Bund, wenn er als Veranlasser besonderer Einrichtungen in einzelnen Gemeinden hervorgetreten ist. Das war der Inhalt des damaligen Gesetzes.
    Jetzt wird ein neuer Weg eingeschlagen. In wenigen Paragraphen werden die finanzwirtschaftlichen Grundlagen jeder einzelnen Gemeinde in der Bundesrepublik nachhaltig verändert. Die Reform hat entscheidende Bedeutung für eine wirksame und vorausschauende öffentliche Daseinsvorsorge im örtlichen Bereich, in Stadt und Land und in allen Gebieten der Bundesrepublik. Durch eine bessere Ausnutzung der vorhandenen örtlichen Steuerkraft für die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben in der Ortsinstanz werden auch in den zahlreichen Gemeinden ohne ertragstarke Industrien die Voraussetzungen für eine wesentlich aus eigenen örtlichen Steuereinnahmen mitfinanzierte gemeindliche Selbstverwaltung wieder geschaffen. Das kommt vor allem den zahlreichen Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen zugute, denen in unserer arbeitsteiligen Gesellschaft die häufig undankbare, jedenfalls aber weniger ertragreiche Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, der öffentlichen Dienstleistungen für einen mehr oder weniger weit gezogenen Kreis der Bevölkerung zufällt. Das Ziel wird durch eine ins Gewicht fallende Beteiligung der Gemeinden an den Einkommensteuerleistungen ihrer Bürger erreicht, die als eine ergiebige Steuerquelle in nahezu allen Gemeinden sprudeln und deren Ertrag bisher an den Gemeinden vorbei, jedenfalls was die unmittelbare Zuweisung betrifft, ganz auf die Mühlen des Staates geleitet worden ist.
    Die Bedeutung des Gemeindefinanzreformgesetzes liegt darin, daß es durch die Verbindung mit einer
    Verstärkung der Gemeindefinanzmasse um 1,4 Milliarden DM und einer Verminderung des Übergewichts der Gewerbesteuer unter den Steuereinnahmen der Gemeinden um 40 % ermöglicht, den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 14% zu bemessen. Das sind nach den letzten Steuerschätzungen für 1970 rund 6,8 Milliarden DM. Damit tritt zum ersten Male die Einkommensteuer als gleichgewichtige Einnahmequelle neben die Gewerbesteuer. Sie wird dank ihrer höheren Zuwachsrate in den kommenden Jahren im Gemeindesteuersystem noch an Gewicht gewinnen.
    Ich darf auf zwei wesentliche Verbesserungen hinweisen, die damit verbunden sind. Die eine ist eine qualitative Verbesserung der Zusammensetzung der Einnahmen der Gemeinden. Meistens sieht man nur auf das Quantitative. Auch die qualitative Verbesserung ist hier besonders zu vermerken. Das andere ist in Zukunft eine erheblich zuverlässigere Stabilität der Gemeindeeinnahmen. Wir haben gerade bei dem wirtschaftlichen Rückschlag der Jahre 1966/67 erlebt, daß die ertragsabhängigen Gemeindesteuern in den Steuerschätzungen weit überschätzt worden waren, daß die Steuerschätzungen laufend zurückgenommen worden sind und daß der Bund vielfach gerade mit Investitionshilfen einspringen mußte, um die Investitionsleistungen der Gemeinden noch aufrechterhalten zu können. Durch die Zuweisung an der Einkommensteuer wird auch hier genauso wie im Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ein gleichgewichtigeres Wachstum und eine zuverlässigere Schätzungsmöglichkeit geschaffen.
    Die vorhergehenden Redner haben die anderen Verbesserungen der Gemeindefinanzmasse erwähnt. Ich kann mich hier darauf beschränken, auf diese Bemerkungen über den Anteil an der Mineralölsteuer usw. hinzuweisen.
    Ich weiß, daß der vorliegende Gesetzentwurf nicht alle Erwartungen erfüllt, die ursprünglich an die Gemeindefinanzreform geknüpft waren. Aber ich möchte doch auf folgendes hinweisen. Gegen die vom Finanzausschuß empfohlene Heraufsetzung des Höchstbetrages für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf Einkommensbeträge von 80 000 DM bzw. 160 000 DM in den Fällen der Zusammenveranlagung ab 1. Januar 1972 wird eingewandt, daß sie den Anteil der gewerbesteuerschwachen Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern an der Verbesserung der Gemeindefinanzen zu sehr beschneidet. Dazu darf ich sagen, daß jede Einkommensteuergrenze ihre Problematik aufweist. Wir hatten ja ursprünglich andere Vorstellungen. Man kann für jede Vorstellung mit guten Argumenten antreten. Man kann auch gute Argumente gegen sie anführen.
    Ich begrüße deshalb sehr den gemeinsamen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem darauf hingewiesen wird, daß für die Entscheidung über die Anhebung der Sockelbeträge zum 1. Januar 1972 dem Bundestag nur die steuerstatistischen Unterlagen des Jahres 1965 zur Verfügung gestanden haben, und in dem die Bundesregierung ersucht wird, dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1971 über



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    das Ergebnis der Einkommensteuerstatistik 1968 und deren Auswirkungen über die Anhebung der Sockelbeträge zu berichten. Wenn das Ergebnis der Steuerstatistik vorliegt, dann wird der nächste Bundestag auf einem zuverlässigeren Boden stehen, als es die nicht mehr ganz stichhaltigen Unterlagen waren, die jetzt beinahe vier Jahre zurückliegen.
    Ich darf dem Herrn Kollegen Haas, dem Sprecher der Opposition, vermerken, daß die Stimmenthaltung der FDP nach ihrer bisherigen Praxis mir doch schon eine weitgehende Zustimmung einzuschließen scheint. Ich begrüße es also, wenn sie sich nur der Stimme enthält. Das ist schon ein erfreulicher Fortschritt. Ich werte das schon als Anerkennung nicht so sehr der Arbeit des Ministeriums als der Arbeit des Finanzausschusses. Wenn Sie außerdem der Koalition im Zusammenhang mit diesem Gesetz vorwerfen, daß sie Selbstgenügsamkeit und Selbstzufriedenheit zeige, so differenzieren Sie hier, glaube ich, nicht ganz richtig. Wir sind selbstgenügsam, aber nicht selbstzufrieden. Für die FDP trifft zu, daß sie weder selbstgenügsam noch selbstzufrieden ist oder vielleicht zu selbstzufrieden ist. Ich hätte jedenfalls erwartet, daß Sie uns hier den kühnen Entwurf einer richtigen Gemeindefinanzreform wenigstens in kurzen Strichen an die Wand gemalt hätten. Aber ultra posse nemo tenetur.
    Schließlich sprechen Sie noch davon, Herr Kollege Haas, daß hier nur eine provisorische Regelung vorliege und daß ein neuer Bundestag darüber zu befinden habe. Darauf kann man doch nur antworten, daß kein Gesetzgeber heute den kommenden Gesetzgeber binden kann. Der kommende Gesetzgeber ist sowohl hinsichtlich einer Änderung der verfassungsrechtlichen Grundlagen wie auch hinlichtlich der Ausführungsgesetzgebung natürlich theoretisch frei. Er ist auch rechtlich grundsätzlich frei. Trotzdem ist hier die Richtung aufgezeigt, es sind die Weichen gestellt, es sind die Grenzen gezeigt, innerhalb deren eine Gemeindefinanzreform sich bewegen kann.
    Im übrigen ist das Vorhaben 40% Gewerbesteuer umzuleiten in der Absicht, sie unter Umständen eines Tages zu beseitigen — aber ich sage: eventuell —, mit 4,5 Milliarden DM und steigender Tendenz angesichts der Kompliziertheit der gesamten Materie ein so schwerwiegendes Unternehmen, daß man hier nicht sozusagen mit einer feschen Entscheidung, mit der man ein für allemal den gordischen Knoten durchhaut, die einzig richtige Lösung findet. Hier ist es richtiger, sich an die Problematik in Kenntns ihrer Schwierigkeiten heranzutasten, den richtigen Weg aufzuzeigen, ohne heute schon zu versuchen, alle Einzelheiten endgültig festzulegen. Das hieße nämlich unsere Urteilskraft und unsere Entscheidungsfähigkeit — jedenfalls, was die Koalitionsfraktionen betrifft — erheblich überschätzen. Ich habe das Urteil nicht über die Opposition gefällt, sondern nur über uns.
    Was die Grundsteuer betrifft, Herr Kollege Haas, so habe ich selbstverständlich einmal erwähnt, daß im Zusammenhang mit der Verbesserung der Gemeindefinanzen als Folge der Neufestsetzung der Einheitswerte die Frage, ob das Volumen der Grundsteuer um einen maßvollen Betrag — 10 bis 20% angehoben werden soll, zu prüfen sein wird. Ich benutze aber die Gelegenheit gern, um die Absichten der heutigen Finanzpolitik noch einmal zu unterstreichen. Wir begrüßen die damalige Entschließung des Gesetzgebers und nehmen sie ernst, nach der die Neufestsetzung der Einheitswerte nicht den Zweck verfolgt, Haushaltslücken zur decken, sondern daß die Neufestsetzung der Einheitswerte, die aus verfassungsrechtlich zwingenden Gründen der steuerlichen Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz geboten war, steuerlich neutral sein soll.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn der Gesetzgeber des nächsten Bundestages der Meinung ist, daß eine weitere Verbesserung der Gemeindefinanzen notwendig ist, dann habe ich nur auf diese Möglichkeit hingewiesen, wollte aber damit den heute in der Öffentlichkeit umlaufenden, zum Teil durch radikale Parteien für polemische Zwecke gebrauchten Parolen widersprechen, daß die Neufestsetzung der Einheitswerte proportionale Anhebungen der bisherig mit den Einheitswerten zusammenhängenden Steuern zur Folge hätten. Davon kann keine Rede sein. Es bleibt grundsätzlich bei der Steuerneutralität, und wenn der Gesetzgeber anders beschließt, dann innerhalb gebotener Grenzen.
    Aus meinem Munde, Herr Kollege Haas, ist niemals das Wort von einer 50prozentigen Erhöhung der Grundsteuer gekommen. Aber Sie wissen, daß der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen in einem Gutachten, das ich veröffentlicht, aber mit einem Vorwort versehen habe, von einer zweimaligen Anhebung der Grundsteuer jeweils in Höhe von 50% gesprochen hat. Das ist aber ein Wunsch oder eine Anregung, die aus dem wissenschaftlichen Beirat kam, der in seiner Urteilsbildung unabhängig ist. Ich habe ausdrücklich vermerkt, daß diese Anregung nicht den Intentionen der Finanzpolitik von heute entspricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung in dritter Lesung. Wer dem Gesetz mit den §§ 1 bis 12, Einleitung und Überschrift, zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen der Fraktion der FDP ist das Gesetz angenommen.
Wir kommen nunmehr zum Antrag des Finanzausschusses. Wir stimmen über die Ziffern 2 und 3 dieses Antrags ab. Wer ihnen zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Dann kommen wir zum Entschließungsantrag auf Umdruck 705 *). Dazu hat der Abgeordnete Schlee das Wort.
*) Siehe Anlage 5




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albrecht Schlee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister der Finanzen und der Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen haben diesen Entschließungsantrag auf Umdruck 705 bereits so entschieden befürwortet, daß eine weitere Begründung eigentlich nicht mehr als eine Formsache sein kann.
    Ich darf daran erinnern, daß die Troeger-Kommission seinerzeit für die Verteilung des Anteils der Gemeinden an der Einkommensteuer nur auf die Besteuerung der Proportionalzone abstellen wollte, um eine neue Verzerrung der Einkommensunterschiede unter den Gemeinden zu vermeiden. Der Ausschuß hat unter dem 2. Dezember 1968 Unterlagen vom Bundesministerium der Finanzen erhalten, die an Hand von Nachprüfungen in den drei Ländern Hessen, Baden-Württemberg und Bayern sehr eindeutig zeigen, daß der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die kleinen Gemeinden immer geringer wird, je höher die bei dem Verteilungsschlüssel berücksichtigten Einkommensbeträge werden. In Hessen sinkt z. B. der Gemeindeanteil bei kleinen Gemeinden von 39 DM auf 28 DM je Einwohner, wenn die Einkommensbeträge unbeschränkt berücksichtigt würden. In Baden-Württemberg würde bei den Gemeinden bis 10 000 Einwohnern der Anteil von 83 DM auf 76 DM sinken, und in Bayern würde er bei einer Gemeinde unter 1000 Einwohnern von 32 DM je Einwohner auf 23 DM je Einwohner sinken, wenn die Einkommensbeträge unbegrenzt berücksichtigt würden.
    Hier ist also Vorsicht geboten, um nicht dahin zu kommen, daß die kleinen Gemeinden bei der Finanzreform schließlich weniger erhalten als bisher. Allerdings sind in letzter Zeit auch Stimmen laut geworden, die befürchten, daß vielleicht auch Städte mit einer großen, aber nicht allzu reichen Bevölkerung ihre Enttäuschung erleben könnten. Daher halte ich eine Nachprüfung, wie sie der Entschließungsantrag verlangt, für dringend notwendig.
    Es wäre allerdings zum Schluß der Wunsch auszusprechen, daß die Bundesregierung das Ergebnis der Einkommensteuerstatistik 1968 und die Untersuchung über deren Auswirkungen auf die Anhebung der Sockelbeträge möglichst vor dem 1. Oktober 1971 vorlegt, damit der Bundestag Gelegenheit hat, rechtzeitig und mit Rücksicht auf die Gemeinden, die ihre Haushaltspläne danach einrichten müssen, vor dem 1. Januar 1972 einen klaren Einblick zu bekommen, ob eine Änderung des Gesetzes, wie es jetzt lautet, notwendig und angebracht ist.