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    Deutscher Bundestag 238. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1969 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Höhne 13197 A Erweiterung der Tagesordnung 13197 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 13197 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung des Antrags des Ordnungsamtes der Stadt Bonn vom 12. Juni 1969 auf Genehmigung zur Beschränkung der persönlichen Freiheit gemäß Art. 46 Abs. 3 GG (Drucksache V/4361) 13197 C Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 13197 D Frehsee (SPD) . . . . . . . . 13198 A Fragestunde (Drucksache V/4306) Fragen des Abg. Borm: Interview des Bundesministers Wehner über die Bemühungen der Bundesregierung in der Deutschlandpolitik Wehner, Bundesminister . . 13198 B, C, D, 13200 A, 13201 A, B, C Borm (FDP) . . . 13199 C, D, 13200 A, B, D Dr. Häfele (CDU/CSU) 13200 D Porsch (FDP) . . . . . . . . 13201 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 13201 B Fragen des Abg. Logemann: Enteignungsverfahren gegen deutsche Farmbesitzer in Irland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 13201 D, 13202 B, C, D, 13203 A, B, C Logemann (FDP) 13201 D, 13202 A, D, 13203 C Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) . . 13202 B Wächter (FDP) . . . 13202 B, C, 13203 B Frage des Abg. Lampersbach: Unterrichtung angehender deutscher Diplomaten über das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in der Bundesrepublik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 13203 D Fragen des Abg. Tallert: Hallstein-Doktrin — Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Kambodscha und zum Irak Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 13204 A, B, C, D, 13205 A, C, D, 13206 A, B, C, D Tallert (SPD) . . . 13204 A, B, D, 13206 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 13204 A, B Baron von Wrangel (CDU/CSU) 13205 C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 13206 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 Berkhan (SPD) 13206 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 13206 C Kahn-Ackermann (SPD) 13206 D Frage des Abg. Baier: Bemühungen der Bundesregierung um Freilassung des in Italien festgehaltenen Deutschen Herbert Kappler Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 13207 A, B, C, D, 13208 A, B Baier (CDU/CSU) . . . . 13207 B, 13208 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 13207 B, C Dr. Imle (FDP) . . . . 13207 D, 13208 A Haar (Stuttgart) (SPD) 13208 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gewährung von Asylrecht für DDR-Flüchtlinge durch die britischen Einwanderungsbehörden Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 13208 C, D Kahn-Ackermann (SPD) 13208 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Fußgängerübergangsmarkierungen . . 13208 D Frage des Abg. Josten: Ausbau von Flughäfen für Großraumflugzeuge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 13209 A, B Josten (CDU/CSU) 13209 B Fragen des Abg. Matthes: Kurvenüberhöhungen und Ausfahrtbaken an autobahnähnlichen Bundesstraßen — Unfälle auf der B 326 . . . 13209 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Renovierung des Bahnhofs Holzkirchen 13209 D Frage des Abg. Zebisch: Wegfall des D-Zug-Zuschlages . . . . 13209 D Frage des Abg. Zebisch: Vorschriften über den Einbau von Kopfstützen in die Sitze sowie den Einbau von Haltegurten in Kraftfahrzeugen . . 13210 A Frage des Abg. Dr. Nann: Abstellen alter Kraftfahrzeuge in der Landschaft Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 13210 A, C Dr. Nann (SPD) 13210 C Fragen der Abg.. Frau Blohm: Gefährlichkeit des Zigarettenrauchens 13210 C Fragen des Abg. Dr. Staratzke: Fernmeldeeinrichtungen im östlichen Main-Taunus-Kreis und im Rhein-MainGebiet 13211 A Frage des Abg. Moersch: Monatliche Heimreise der in Wohnheimen untergebrachten Postjungboten und Lehrlinge der Deutschen Bundespost 13211 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4126) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4273) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 13211 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache V/4147); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4342), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/4325) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13213 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache V/4148) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4343), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/4312) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 13213 C Mick (CDU/CSU) 13214 A Dr. Imle (FDP) 13214 D Windelen, Bundesminister . . . .13215 B Entwurf eines Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (Drucksache V/3702) ; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/4235) — Zweite und dritte Beratung — . . . 13216 A Entwurf eines Gesetzes über das Postwesen (Drucksache V/3295) ; Schriftlicher Bericht des Postausschusses (Drucksache V/4228) — Zweite und dritte Beratung — . . . 13216 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen V/3017, V/2732); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4187), Schriftlicher Be- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 III richt des Finanzausschusses (Drucksachen V/3882, zu V/3882) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . 13216 D, 13218 A, 13219 A Frau Funcke (FDP) 13217 A, 13218 D, 13219 C Baier (CDU/CSU) 13219 D Absetzung des Punktes 14 von der Tagesordnung Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 13220 C Entwurf eines Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache V/4125) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4284) — Zweite und dritte Beratung — 13220 D Antrag der Abg. Dr. Mommer, Dr. Apel, Frehsee, Schulte, Kurlbaum u. Gen. betr. Steuererleichterung im Reiseverkehr innerhalb des EWG-Raumes (Drucksache V/4290) 13221 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beschußgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3843) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen V/4296, zu V/4296) — Zweite und dritte Beratung — 13221 B Entwurf eines Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) (Drucksachen V/1268, V/3217); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen V/4297, zu V/4297) — Zweite und dritte Beratung — 13221 C Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft (BundesknappschaftErrichtungsgesetz) (Drucksache V/3749); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4237) — Zweite und dritte Beratung — Büttner (SPD) . . . . . 13222 A, 13223 C Springorum (CDU/CSU) . 13222 C, 13223 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 13223 A Brück (Köln) (CDU/CSU) 13223 B Entwurf eines Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz) (Abg. Becker, Kühn [Hildesheim], Lange, Franke [Hannover], Opitz u. Gen.) (Drucksache V/3812); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/4282, zu V/4282) — Zweite und dritte Beratung — Burgemeister (CDU/CSU) 13224 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (Abg. Schwabe, Erhard [Schwalbach], Spitzmüller, Franke [Hannover], Dr. von Nordenskjöld, Lange, Ehnes u. Gen.) (Drucksache V/3606) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4243) — Zweite und dritte Beratung — Illerhaus (CDU/CSU) 13224 D Entwurf eines Architektengesetzes (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4046) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/4244) — Zweite und dritte Beratung — 13225 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksache V/3615) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4277) — Zweite und dritte Beratung — . . . .13225 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. Unterhaltshilf e-Anpassungsgesetz) (Drucksache V/4102) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4234), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/4192) — Zweite und dritte Beratung — . . . 13225 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut (Drucksache V/3551); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4241) — Zweite und dritte Beratung —13226 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) (Drucksache V/4181); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/4299) — Zweite und dritte Beratung — Schwabe (SPD) 13226 B Ramms (FDP) 13227 A Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 13227 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Drucksache V/4185) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/4300) — Zweite und dritte Beratung — 13227 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. deutsch-britischer Jugendaustausch (Drucksache V/4221 [neu]) . . . . 13227 D Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/4217) 13227 D Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/4263) . . . . . . . . 13227 D Übersicht 29 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/4248) 13228 A Übersicht 30 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/4301) 13228 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Hinzufügung einer zusätzlichen Güteklasse zu den gemeinsamen Qualitätsnormen für bestimmte Obst- und Gemüsearten eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1009/67/ EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker eine Verordnung des Rates zur Verlängerung der Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in den afrikanischen Staaten und Madagaskar oder in den überseeischen Ländern und Gebieten eine Verordnung des Rates über eine weitere Verlängerung der in Artikel 20 Abs. 1 der Verordnung Nr. 17/64/EWG über die Beteiligung des EAGFL vorgesehenen Frist für das Jahr 1968 eine Verordnung des Rates zur rückwirkenden Änderung der in Verordnung Nr. 823/68 vorgesehenen Regelung der bei der Einfuhr von Tilsiter Käse (Havarti) zu erhebenden Abschöpfung (Drucksachen V/3701, V/4083, V/4154, V/4155, V/4157, V/4194) 13228 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung. der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Teigwaren eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte, aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 des Rates betreffend die gemeinsame Marktorganisation für die Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse eine Verordnung des Rates betreffend die Einfuhren von Zitrusfrüchten mit Ursprung in Tunesien eine Verordnung des Rates betreffend die Einfuhren von Zitrusfrüchten mit Ursprung in Marokko eine Verordnung des Rates über die Einfuhren von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Türkei eine Verordnung des Rates über die Einfuhren von Zitrusfrüchten mit Ursprung in Spanien eine Verordnung des Rates über die Einfuhren von Zitrusfrüchten mit Ursprung in Israel eine Verordnung des Rates betreffend die Einfuhr von Hartweizen aus Marokko sowie den Entwurf für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko, die zu seiner Durchführung zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik, die zu seiner Durchführung zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren (Drucksachen V/3509, V/3788, V/3808, V/4174, V/4270) 13228 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine erste Verordnung des Rates betreffend die Festlegung von Höchstgehalten für die Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse sowie den Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Einsetzung eines Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz (Drucksachen V/3589, V/4274) 13228 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der Euro- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 V päischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Qualitätsnormen für Topfzierpflanzen mit Ausnahme derjenigen, die zum Wiedereinpflanzen oder Treiben bestimmt sind (Drucksachen V/3713, V/4275) . . . . . 13229 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates über die Einführung von Bedingungen für den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und im grenzüberschreitenden Verkehr (Drucksachen V/3205, V/4302) . . . . . 13229 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Lenkanlagen von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (Drucksachen V/3972, V/4303) . . . 13229 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Ein- und Ausstieg (Türen, Trittstufen usw.) von Kraftfahrzeugen (Drucksachen V/3750, V/4304) . . . . . 13229 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Vermessung von Tankern (Drucksachen V/3133, V/4298) . . . . . 13229 B Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von bebauten Teilflächen des Notaufnahmelagers BerlinMarienfelde an die Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues, gemeinnützige Aktiengesellschaft (DeGeWo), Berlin-Schöneberg (Drucksache V/4246) betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Großenbrode an die Firma Pomosin Werke Großenbrode GmbH (Drucksache V/4214) betr. Veräußerung einer bebauten Teilfläche des bundeseigenen Grundstückes Flur Nr. 404/23 der Gemarkung MünchenMilbertshofen an die Arbeitsgemeinschaft freier Wohnungsunternehmen „Olympia-Dorf" München (Drucksache V/4258) . . 13229 C Absetzung der Punkte 64 bis 66 von der Tagesordnung 13229 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache V/4219) — Erste Beratung — 13230 C Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/4249) — Erste Beratung — 13230 C Antrag der Abg. Orgaß, Geisenhofer, Dr. Müller-Hermann, Rollmann, Müser, Dr. Wörner u. Gen. betr. Taxitrennscheibenverordnung (Drucksache V/3822) . . . . 13230 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (FDP) (Drucksache V/4331) — Erste Beratung — 13230 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/4332) — Erste Beratung — 13231 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (CDU/ CSU, SPD) (Drucksache V/4333) — Erste Beratung — 13231 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien durch die Deutsche Lufthansa AG (Drucksache V/4324) 13231 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutsche Welle" (Drucksache V/4313) . . 13231 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Festsetzung von Besonderen Zollsätzen für EGKS-Waren gegenüber den mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar (Drucksachen V/4266, V/4354) 13231 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/69 — Gesalzener Seelachs) VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/69 — Rotbarsch und Heilbutt) (Drucksachen V/4259, V/4267, V/4355) . 13231 D Nächste Sitzung 13232 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13233 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 699 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksachen V/4126, V/4273) 13233 D Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 701 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen V/4148, V/4312) 13234 A Anlagen 4 bis 10 Änderungsanträge Umdrucke 671, 670, 675, 676, 702, 703 und 679 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen V/3017, V/2732, V/3882) 13234 B, 13235 Anlage 11 Änderungsantrag Umdruck 681 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft (Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz) (Drucksachen V/3749, V/4237) 13236 A Anlage 12 Änderungsantrag Umdruck 700 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (Drucksachen V/3606, V/4243) . . 13236 C Anlage 13 Änderungsantrag Umdruck 674 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) (Drucksachen V/4181, V/4299) . . 13236 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Griesinger betr. Bildungsurlaub für Belange des Sports . 13237 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Kempfler betr. Unfallversicherungsbeiträge für Hausangestellte in Arzthaushaltungen . . . 13237 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) betr. chronische Emphysem-Brnochitis bei Arbeitnehmern und Vorlage eines Betriebsärztegesetzes . . . . . . . 13238 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Jung betr. Auslobung eines Wettbewerbs für das Olympische Dorf 13238 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. innerdeutsche Sportveranstaltungen . . 13239 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage, des Abg. Peiter betr. Hinweisblatt nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des § 10 Abs. 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes 13239 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Kahn-Ackermann betr. Einschränkung der Finanzautonomie des Deutschlandfunks bei Baumaßnahmen . . 13239 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Hirsch betr. Kostenzuschuß der Bundesregierung für die Oberhausener Kurzfilmtage . . . . . . . 13240 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) betr. Vollzug der Restbaulandsteuer 13240 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Borm betr. Erhöhung der Lohnsteuerpräferenzen in Berlin . . 13241 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Hölzle betr. Verlegung der Wohnsiedlung Hessental und der Kreuzäckersiedlung . . . . . . . . 13241 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 VII Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Riedel (Frankfurt) betr. Verbringung von Beständen von Armagnac und anderen Halbfertigfabrikaten nach Deutschland 13241 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Weigl betr. Festsetzung des Gemeindeanteils auf Einkommensbeträge bis 80 000/160 000 DM . . 13242 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) betr. EWG-Richtlinie über Steuerbefreiung im internationalen Reiseverkehr . . 13242 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Prinz von Bayern betr. parlamentarische Rechnungsprüfung . . 13243 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 13197 238. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adams 13. 6. Dr. Aigner ** 13. 6. Frau Albertz 13. 6. Arendt (Wattenscheid) 13. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 13. 6. Bading ** 13. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 13. 6. Bals * 13. 6. Bauer (Wasserburg) 13. 6. Prinz von Bayern 14. 6. Bazille 21. 6. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 13. 6. Behrendt ** 13. 6. Bergmann ** 13. 6. Dr. Besold 13. 6. Dr. Birrenbach 13. 6. Dr. Brenck 14. 6. Dr. Burgbacher 13. 6. Dr. Dittrich ** 13. 6. Dröscher * 13. 6. Dr. Eckhardt 21. 6. Ehnes 13. 6. Ertl 13. 6. Dr. Even 28. 6. Flämig *** 13. 6. Geisenhofer 13. 6. Genscher 13. 6. Gerlach ** 13. 6. Dr. Giulini 20. 6. Graaff 13. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Haage (München) 13. 6. Hahn (Bielefeld) ** 13. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Dr. Heinemann 20. 6. Hellenbrock 15. 7. Dr. Hellige 13. 6. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 13. 6. Höhne 13. 6. Dr. Ils 13. 6. Dr. Jaeger 13. 6. Koenen (Lippstadt) 20. 6. Dr. Koch 13. 6. Dr. Kopf * 15. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 6. Kunze 15. 7. Lemp 13. 6. Leukert 13. 6. Dr. Löhr 13. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lotze 15. 7. Lücker (München) ** 13. 6. Frau Dr. Maxsein *** 13. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 6. Dr. von Merkatz 13. 6. Michels 27. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) ** 13. 6. Nellen 15. 7. Ott 13. 6. Peters (Norden) 14. 6. Dr. Pohle 13. 6. Dr. Prassler 14. 6. Prochazka 13. 6. Frau Renger 13. 6. Dr. Rinderspacher *** 13. 6. Dr. Rutschke *** 13. 6. Scheel 13. 6. Dr. Schmidt (Offenbach) 13. 6. Seibert 13. 6. Sieglerschmidt 13. 6. Dr. Süsterhenn 14. 6. Dr. Staratzke 13. 6. Dr. Starke (Franken) 13. 6. Dr. Stecker 13. 6. Steinhoff 15. 7. Stücklen 13. 6. Wagner 13. 6. Frau Wessel 15. 7. Frau Dr. Wex 13. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. Wurbs 13. 6. Zebisch 21. 6. Ziegler 13. 6. Zoglmann 13. 6. Anlage 2 Umdruck 699 Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen, Dr. Kempfler zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes - Drucksachen V/4126, V/4273 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird die Nummer 01. gestrichen; 2. Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nr. 3 ist erstmals für das Rechnungsjahr 1969 anzuwenden." Bonn, den 12. Juni 1969 Schmitt-Vockenhausen Dr. Kempfler * Für die Teilnahme en Ausschußsitzungen der Nordatlantischen Versammlung ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments *4* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats 13234 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 Anlage 3 Umdruck 701 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — Drucksachen V/4148, V/4312 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten mit den Ländern Verhandlungen zu führen, daß die bei den Landeszentralbanken hinterlegten Zertifikatsmittel für geleistete Arbeiten der Kriegsgefangenen in Höhe von rund 20 Millionen DM der Heimkehrerstiftung — Stiftung für ehemalige Kriegsgefangene — zugeführt werden. Dabei ist davon auszugehen, daß etwa den Ländern noch obliegende Verpflichtungen aus Zertifikaten von der Stiftung getragen werden. Bonn, den 12. Juni 1969 Mick Paul Leukert Schmidt (Hamburg) Dr. Barzel und Fraktion und Fraktion Bartsch Dr. Imle Frau Korspeter Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 671 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Koch zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen V/3017, V/2732, V/3882 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 2 Nr. 2 sind die Worte „§ 5 Satz 2" durch die Worte „§ 5 Abs. 4" zu ersetzen. 2. In Artikel 2 Nr. 4 werden die Worte a) „Absatz 2" durch die Worte „Absatz 2 a", b) „Absatz 2 a" durch die Worte „Absatz 2 b" und c) „ (2 a) " durch die Worte „ (2 b) " ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1969 Dr. Koch Anlage 5 Umdrck 670 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jungmann, Dr. Kempfler, Dr. Schulze-Vorberg und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen V/3017, V/2732, V/3882 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 2 (Körperschaftsteuergesetz) wird Buchstabe b in der Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache V/3017 — wiederhergestellt. 2. In Artikel 3 Nr. 2 (Gewerbesteuergesetz) wird Buchstabe b in der Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache V/3017 — wiederhergestellt. Bonn, den 10. Juni 1969 Dr. Jungmann Dr. Kempfler Dr. Schulze-Vorberg Dr. Hesberg Anlage 6 Umdruck 675 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen V/3017, V/2732, V/3882 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b erhält § 4 Abs. 1 Ziff. 10 folgende Fassung: „10. öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufsgruppen, deren Angehörige ausschließlich aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglieder dieser Einrichtungen sind, wenn die Satzung der Einrichtung die Zahlung keiner höheren jährlichen Beiträge zuläßt als das Achtzehnfache der Beiträge, die nach den §§ 1387 und 1388 der Reichsversicherungsordnung höchstens entrichtet werden können. Eine freiwillige Mitgliedschaft, die unmittelbar an eine Mitgliedschaft im Sinne des Satzes 1 anschließt, steht dieser gleich. Sind nach der Satzung der Einrichtung sonstige freiwillige Mitgliedschaften und über den Pflichtbeitrag hinausgehende freiwillige Mehrzahlungen möglich, so steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen, wenn die Satzung die Zahlung keiner höheren jährlichen Beiträge zuläßt, als das Fünfzehnfache der Beiträge, die nach den §§ 1387 und 1388 der Reichsversicherungsordnung höchstens entrichtet werden können." Bonn, den 10. Juni 1969 Ertl und Fraktion Anlage 7 Umdruck 676 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen V/3017, V/2732, V/3882 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 13235 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 5 a eingefügt: ,5 a. Folgender neuer § 23 b wird eingefügt: „23 b Übergangsvorschrift Bei der Bemessung der Beitragshöchstgrenzen nach § 4 Abs. 1 Ziff. 10 ist die Nachentrichtung von Beiträgen unschädlich, die von über 50 Jahre alten Versicherten geleistet wurden, sofern die Nachzahlungen zusammen mit den laufenden Zahlungen, verteilt auf das gesamte Berufsleben die in § 4 Abs. 1 Ziff. 10 genannten Höchstbeträge nicht übersteigen." ' Bonn, den 10. Juni 1969 Ertl und Fraktion Anlage 8 Umdruck 702 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftssteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen V/3017, V/2732, V/3882 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe b erhält § 3 Ziff. 11 folgende Fassung: „11. öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufsgruppen, deren Angehörige • ausschließlich aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglieder dieser Einrichtungen sind, wenn die Satzung der Einrichtung die Zahlung keiner höheren jährlichen Beiträge zuläßt als das Achtzehnfache der Beiträge, die nach den §§ 1387 und 1388 der Reichsversicherungsordnung höchstens entrichtet werden können. Eine freiwillige Mitgliedschaft, die unmittelbar an eine Mitgliedschaft im Sinne des Satzes 1 anschließt, steht dieser gleich. Sind nach der Satzung der Einrichtung sonstige freiwillige Mitgliedschaften und über den Pflichtbeitrag hinausgehende freiwillige Mehrzahlungen möglich, so steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen, wenn die Satzung die Zahlung keiner höheren jährlichen Beiträge zuläßt, als das Fünfzehnfache der Beiträge, die nach den §§ 1387 und 1388 der Reichsversicherungsordnung höchstens entrichtet werden können." Bonn, den 12. Juni 1969 Ertl und Fraktion Anlage 9 Umdruck 703 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen V/3017, V/2732, V/3882 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 wird folgende Nummer 5 a eingefügt: ,5 a. Folgender neuer § 36 e wird eingefügt: „§ 36 e Übergangsvorschrift Bei der Bemessung der Beitragshöchstgrenzen nach § 3 Ziff. 11 ist die Nachentrichtung von Beiträgen unschädlich, die von über 50 Jahre alten Versicherten geleistet werden, sofern die Nachzahlungen zusammen mit den laufenden Zahlungen, verteilt auf das gesamte Berufsleben die in § 3 Ziff. 11 genannten Höchstbeträge nicht übersteigen."' Bonn, den 12. Juni 1969 Ertl und Fraktion Anlage 10 Umdruck 679 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen V/3017, V/2732, V/3882 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 3 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 3 wird gestrichen. 2. In Nummer 5 wird § 36 Abs. 4 gestrichen. Bonn, den 11. Juni 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion 13236 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 Anlage 11 Umdruck 681 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft (BundesknappschaftErrichtungsgesetz — BKnEG) — Drucksachen V/3749, V/4237 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 25 erhält § 152 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Eine getrennte Abstimmung in den Gruppen der Arbeitgeber und der Versicherten ist erforderlich für 1. die Wahl der Mitglieder der Geschäftsführung, 2. die Einstellung von Bewerbern für die Laufbahn des höheren Dienstes sowie die Anstellung, die Beförderung und die Entlassung, 3. die Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten, mit Ausnahme der Assistenzärzte, in Vergütungsgruppen, deren Tätigkeit nach den Tätigkeitsmerkmalen mindestens den Tätigkeiten im Eingangsamt der Laufbahn des höheren Dienstes vergleichbar ist, 4. die Festsetzung von Beiträgen zur Krankenversicherung über 11 vom Hundert des Grundlohns. Zur Beschlußfassung ist in beiden Gruppen eine Mehrheit erforderlich." 2. In Artikel 2 § 5 erhält die Nummer 2 folgende Fassung: ,2. In der Besoldungsordnung B wird jeweils unter „Mittelbarer Bundesdienst" eingefügt a) in der Besoldungsgruppe 4 „Direktor bei der Bundesknappschaft (als Mitglied der Geschäftsführung)", b) in der Besoldungsgruppe 6 „Erster Direktor bei der Bundesknappschaft (als Vorsitzender der Geschäftsführung)".' 3. In Artikel 4 § 20 a Abs. 2 Buchstabe c werden in dem letzten Satz nach den Worten „Dabei müssen die Gruppen" die Worte „der Beamten," eingefügt. Bonn, den 11. Juni 1969 Dr. Müller-Hermann und Fraktion Anlage 12 Umdruck 700 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Burgemeister, Lampersbach, Illerhaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eine Dritten Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes — Drucksachen V/3606, V/4243 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nummer 1 a gestrichen. Bonn, den 12. Juni 1969 Gewandt Burgemeister Lampersbach Illerhaus Draeger Falke Dr. Freiwald Dr. Frerichs Frieler Frau Griesinger Hauser (Sasbach) Dr. Jahn (Braunschweig) Josten Kiep Krammig Frau Dr. Kuchtner Dr. Martin Lemmrich Lenze (Attendorn) Meister Dr. Müller-Hermann Ott Picard Dr. Preiß Porten Dr. Rinsche Schlager Schulhoff Dr. Schwörer Dr. Sinn Stahlberg Dr. Wörner Anlage 13 Umdruck 674 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz — FahrlG —) — Drucksachen V/4181, V/4299 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Der Fahrlehrer darf täglich nur so lange praktischen Fahrunterricht erteilen, wie er in der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 13237 Lage ist, die Verantwortung für die Ausbildungsfahrt zu übernehmen und den Fahrschüler sachgerecht zu unterrichten." Bonn, den 10. Juni 1969 Ertl und Fraktion Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 11. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Griesinger (Drucksache V/4306 Fragen 43 und 44) : Gedenkt die Bundesregierung, bei den Überlegungen über die Gewährung eines Bildungsurlaubs auch die Belange des Sports zu berücksichtigen, z. B. Ausbildung der ehrenamtlichen Übungsleiter und Weiterbildung der Übungs- und Jugendleiter? Welche Voraussetzungen müßten erfüllt sein, um auf Grund der bisherigen Überlegungen für diese Mitarbeiter Sonderurlaub zur Erfüllung gemeinschaftsbildender Aufgaben zu erlangen? Bisher haben noch keine namhaften Organisationen des Sports oder der Arbeitnehmer gefordert, in ein Bildungsurlaubsgesetz des Bundes auch die Aus- oder Fortbildung von ehrenamtlichen Übungsleitern beim Sport einzubeziehen. Nach der überwiegenden Auffassung in der öffentlichen Diskussion um ein Bildungsurlaubsgesetz soll der Bildungsurlaub vielmehr der beruflichen Bildung, insbesondere der beruflichen Fortbildung, sowie der staatsbürgerlich-politischen Bildung dienen. Für den Bereich des Jugendsports bestehen im übrigen bereits befriedigende Regelungen: In allen Bundesländern — mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen und Berlin — haben die in der Jugendpflege und Jugendwohlfahrt ehrenamtlich tätigen Personen Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub bis zu 12 Arbeitstagen im Jahr, und zwar u, a. für Schulungsveranstaltungen der anerkannten .Jugendverbände. Darunter fallen auch solche Jugendveranstaltungen für Jugendleiter, die vorwiegend jugendsportlichen Zwecken dienen. Für Niedersachsen ist das sogar ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. In Berlin ist Minderjährigen bis zu 10 Arbeitstagen im Jahr bezahlte Freizeit u. a. für die Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendförderung und Jugendbewegung zu gewähren, wozu auch sportliche Veranstaltungen gehören. Nach der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst kann Sonderurlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge bis zu 12 Werktagen u. a. für die Teilnahme an Lehrgängen gewährt werden, die der Ausbildung zum Jugendgruppenleiter dienen. Auf Grund dieser Vorschrift, die für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Bundes entsprechend angewendet wird, ist auch eine Beurlaubung für die Ausbildung zum ehrenamtlichen Übungsleiter oder Jugendleiter im Bereich des Jugendsports möglich. Für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes der Länder und Gemeinden bestehen ähnliche Regelungen. Nach alledem hat es die Bundesregierung bisher nicht als vordringlich angesehen, bei ihren Überlegungen, die sie in ihrem Bericht über den Bildungsurlaub vom 1. Dezember 1967 (Bundestagsdrucksache V/2345) dargelegt hat, der Aus- und Fortbildung von Übungs- und Jugendleitern auf dem Gebiet des Sports besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Sie ist jedoch bereit, auch diese Frage unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten zu prüfen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 13. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/4306 Fragen 45, 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß vor zahlreichen Sozialgerichten gleichartige Prozesse anhängig sind, in denen darüber gestritten wird, ob für Hausangestellte im Arzthaushalt, die auch in der Praxis tätig sind, Unfallversicherungsbeiträge an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege oder an die Träger der gemeindlichen Unfallversicherung zu bezahlen sind? Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Träger der gemeindlichen Unfallversicherung für ihre Zuständigkeit auf § 657 Abs. 1 Nr. 3 RVO berufen, während die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ihre Zuständigkeit auf Artikel 4 § 11 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes in Verbindung mit einem Rundschreiben des früheren Reichsversicherungsamtes vom 7. Oktober 1942 (AN 1942 II S. 520) stützt? Wäre es nach Meinung der Bundesregierung möglich, den Zuständigkeitsstreit durch eine Rechtsverordnung gemäß Artikel 4 § 11 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes in Verbindung mit § 646 Abs. 2 RVO zu beenden und auch im Interesse der Verwaltungsvereinfachung klarzustellen, daß es für ca. 47 000 betroffene Arzthaushaltungen und die ca. 29 000 betroffenen Zahnarzthaushaltungen bei der bisherigen Zuständigkeit verbleibt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei den Sozialgerichten die Streitfrage anhängig ist, ob die Zuständigkeitsregelung nach dem von Ihnen erwähnten Rundschreiben des Reichsversicherungsamtes vom 7. Oktober 1942 heute noch verbindlich ist. Nach der geltenden Regelung der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Praxis eines Arztes und sein Haushalt zwei selbständige Unternehmen. Jedes Unternehmen gehört dem sachlich zuständigen Träger der Unfallversicherung an; die Arztpraxis der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Haushalt dem örtlich zuständigen Gemeindeunfallversicherungsverband. Um in diesen und in Bleichgelagerten Fällen eine doppelte Zuständigkeit zu vermeiden, sah der Entwurf des 1963 beschlossenen UnfallvericherungsNeuregelungsgesetzes vor, daß ein Unternehmer, der mehrere Unternehmen betreibt und in dessen Unternehmen nicht mehr als 20 Versicherte beschäftigt werden, nur bei einem Träger der Unfallversicherung Mitglied sein sollte. Diese Regelung ist jedoch nicht in das Gesetz übernommen worden. In dem Bericht des Bundestagsausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/938 — neu — S. 19) ist hierzu aus- 13238 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 geführt, eine solche Regelung wäre einer wirksamen Unfallverhütung nicht förderlich. Die größte Erfolgsaussicht, die Unfallverhütung weiter zu verbessern, sei dann gegeben, wenn die Gliederung der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach Gewerbezweigen soweit wie möglich aufrechterhalten bleibe. Die Bundesregierung glaubt .nicht, den bei den Sozialgerichten anhängigen Zuständigkeitskonflikt durch den Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 646 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung ausräumen zu können. Die in dieser Vorschrift enthaltene Verordnungsermächtigung gestattet es nicht, die Zuständigkeit nur einer Berufsgenossenschaft zuzuordnen, wenn ein Unternehmer mehrere Unternehmen betreibt und für die einzelnen Unternehmen ihrer Art nach verschiedene Berufsgenossenschaften sachlich zuständig sind. Ob die Streitfrage durch eine Gesetzesänderung im Sinne einer einheitlichen Zuständigkeit der einen oder der anderen Berufsgenossenschaft bereinigt werden sollte, könnte überlegt werden. Dabei wäre jedoch zu berücksichtigen, daß ein solcher Vorschlag mit dem eben erwähnten, im Jahre 1963 zum Ausdruck gekommenen Willen des Hohen Hauses nicht im Einklang stünde. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 12. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache V/4306 Fragen 48, 49 und 50) : Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung von den Forschungsaufträgen über das Auftreten der chronischen EmphysemBronchitis bei Arbeitnehmern, insbesondere bei Bergleuten, im Hinblick auf mögliche Zusammenhänge mit der beruflichen Tätigkeit vor, nachdem bei einer ähnlichen Anfrage vom August 1967 nur auf Zwischenergebnisse verwiesen werden konnte? Wann ist nach dem entsprechenden Beschluß des Deutschen Bundestages vom 6. Dezember 1968 mit der Vorlage eines Betriebsärztegesetzes zu rechnen? Welche Grundsätze soll der Gesetzentwurf enthalten? 1. Forschungsaufträge über das Auftreten der chronischen Emphysem-Bronchitis bei Arbeitnehmern: Die abschließenden Ergebnisse dieser Forschungsaufträge liegen bislang immer noch nicht vor. Um bei dem gesamten Forschungsvorhaben zu aussagekräftigen Resultaten zu gelangen, ist es erforderlich, mehrere tausend Arbeitnehmer nach neuesten wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen und ihre Befunde mit denen eines entsprechend großen Personenkreises aus der Allgemeinbevölkerung zu vergleichen. Der Umfang der Untersuchungen und der dafür erforderliche Zeitaufwand machen es praktisch unmöglich, die Durchführung einer so großangelegten Forschungsarbeit exakt- zu befristen. Die koordinierende Stelle bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft rechnet jedoch damit, daß die eigentlichen Untersuchungen Ende 1969 abgeschlossen werden können. Nach Sichtung und Aufbereitung des Materials erfolgt dann die statistische Auswertung, so daß ein Endergebnis kaum vor Herbst 1970 zu erwarten ist. 2. Betriebsärztegesetz: Gemäß dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 6. Dezember 1968 werden gegenwärtig im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die notwendigen Vorarbeiten für den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutze der Arbeitnehmer durch betriebsärztliche Betreuung" durchgeführt. Obgleich die Bundesregierung bemüht ist, den Auftrag des Deutschen Bundestages möglichst rasch zu erfüllen, läßt sich angesichts der schwierigen Materie und der daher umfangreichen Vorarbeiten heute noch nicht exakt voraussehen, wann dem Hohen Haus der Gesetzentwurf vorgelegt werden kann. Dies wird maßgeblich davon abhängen, wie schnell die in Angriff genommenen Untersuchungen abgeschlossen werden können. Die bisher eingeleiteten Untersuchungen sollen vor allem Erkenntnisse darüber ermitteln, welche personellen, organisatorischen und materiellen Gegebenheiten für eine gesetzliche Regelung bestehen und auf welche Weise im Rahmen dieser Gegebenheiten die für den gesundheitlichen Schutz der Arbeitnehmer erforderliche betriebsärztliche Betreuung gewährleistet werden kann. Welche Regelungen hierfür im einzelnen notwendig sind, läßt sich erst auf Grund der Ergebnisse der Vorarbeiten sagen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 13. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/4306 Fragen 58 und 59) : Wie vereinbart sich die Auskunft der Bundesregierung, daß nur in dem einen Fall des olympischen Dorfes auf die Auslobung eines Wettbewerbs verzichtet wurde (Drucksache V/3054), mit der Tatsache, daß der von der Olympia-Baugesellschaft vorgesehene Wettbewerb für die Kampfstätten bisher immer noch nicht ausgelobt wurde? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß zur Auslobung dieses Wettbewerbes seit meiner Anfrage genügend Zeit zur Verfügung stand und daß deshalb Zeitnot nicht als Argument gegen die Veranstaltung eines Wettbewerbes verwendet werden kann? Ihre Frage erweckt den Eindruck, als seien die „Kampfstätten" der Olympischen Spiele 1972 nicht Gegenstand eines Wettbewerbs gewesen. Eine solche Annahme wäre völlig falsch. Die großen Wettkampfstätten auf dem Oberwiesenfeld — Stadion, Sporthalle und Schwimmhalle — waren Gegenstand des „Architekten-Wettbewerbs für die XX. Olympischen Spiele 1972 in München" ; sie bilden das Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 13239 Kernstück des architektonisch großartigen BehnischEntwurfs, der den 1. Preis erhielt und der sich in der Ausführung befindet. Ich vermute, daß Ihre Frage etwas anderes meint und auf eine bestimmte Wettkampfstätte außerhalb des Oberwiesenfeldes abzielt, nämlich auf die Regattastrecke für die Ruder- und Kanuwettbewerbe in Feldmoching. Für die Hochbauten dieser Anlage wird die Olympia-Baugesellschaft einen Architekten-Wettbewerb in Kürze ausloben; der Bauausschuß der Gesellschaft hat einem entsprechenden Vorschlag der Geschäftsführung am 21. Mai 1969 zugestimmt. Die zweite Frage ist an sich bereits beantwortet. Weder Zeitnot noch andere Argumente werden gegen einen Architekten-Wettbewerb für die Regattastrecke eingewandt; der Wettbewerb wird vielmehr stattfinden. Voraussetzung für seine Auslobung waren allerdings abschließende Entscheidungen über den Standort und über das Raum- und Funktionsprogramm dieser Sportanlage. Die Entscheidung der Olympia-Baugesellschaft über den Standort fiel Ende März/Mitte April; eine Empfehlung für das Raum- und Funktionsprogramm hat der Vorstand des Organisationskomitees am 29. April 1969 verabschiedet. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 13. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/4306 Frage 63) : Ist die Bundesregierung bereit, die Versäumnisse, die nach Ansicht des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen von ihr in der Vergangenheit begangen worden sind, dadurch für die Zukunft nicht zu wiederholen, daß sie z. B. Regelungen trifft, die der DDR-Regierung jeden Vorwand nehmen, innerdeutsche Sportveranstaltungen unmöglich zu machen? Die Anfrage bezieht sich offenbar auf die Haltung der Bundesregierung in der Frage der Fahne und Hymne der „DDR" bei Sportveranstaltungen. Die Haltung der Bundesregierung ergibt sich aus dem Kabinettbeschluß vom 18. Dezember 1968. Die Bundesregierung hat die beteiligten Ressorts gleichzeitig beauftragt, weitere Überlegungen in dieser Frage anzustellen. Sie ist um eine Lösung bemüht, die den Interessen des Sports und den Zielen der Wiedervereinigungspolitik gerecht wird. Die Haltung der Bundesregierung liefert der „DDR" keinen Anlaß, innerdeutsche Sportveranstaltungen unmöglich zu machen, da der innerdeutsche Sportverkehr sich in erster Linie in Begegnungen auf Vereinsebene vollzieht und hierbei das Zeigen von Nationalflaggen und Abspielen von Nationalhymnen in den Statuten der Verbände nicht vorgesehen ist. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 13. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/4306 Frage 64) : Wann ist damit zu rechnen, daß das nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des § 10 Abs. 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes vom 20. August 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 689) vorgesehene Hinweisblatt über die in Anspruch genommenen Stellen erscheint? Das Hinweisblatt mit den Angaben über die für Zulassungsscheininhaber in Anspruch genommenen Stellen und über die anspruchsberechtigten Soldaten und ehemaligen Soldaten wurde vom Bundesverwaltungsamt mit Datum vom 23. Mai 1969 gedruckt und inzwischen herausgegeben. Die Herausgabe des Hinweisblatts hatte sich etwas verzögert, weil einige für die Erfassung der in Anspruch genommenen Stellen zuständigen Landes- und Bundesbehörden die erforderlichen Angaben dem Bundesverwaltungsamt verspätet zugeleitet haben. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 13. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/4306 Frage 68) : Hält die Bundesregierung eine Einschränkung der Finanzautonomie des Deutschlandfunks bei Baumaßnahmen mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Unabhängigkeit und Selbständigkeit dieser Rundfunkanstalt und ihrer Aufsichts- und Kontrollorgane für vereinbar? Der Deutschlandfunk benötigt — ebenso wie die Deutsche Welle — dringend ein Funkhaus. Es bietet sich jetzt die seltene Gelegenheit dafür, daß die Baumaßnahmen für beide Anstalten auf unmittelbar benachbarten Grundstücken durchgeführt werden können. Infolgedessen ist es möglich, eine Reihe von Einrichtungen zu gemeinsamer Nutzung durch beide Anstalten vorzusehen. Die damit verbundene Kostenersparnis erfordert eine wirksame Koordinierung der Baumaßnahmen, die im übrigen bei einem Projekt von rund 100 Mio DM auch aus städtebaulichen Gründen unerläßlich ist. Ich hoffe, der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wird die Angelegenheit in allernächster Zeit beraten und seine grundsätzliche Zustimmung zur Durchführung der Baumaßnahmen geben, die voll aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssen. Ich bin sicher, daß der Haushaltsausschuß auf einer Koordinierung bestehen wird. Das Recht des Deutschlandfunks auf Selbstverwaltung wird dadurch nicht berührt. 13240 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 13. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hirsch (Drucksache V/4306 Frage 78) : Ist die Bundesregierung der Meinung, ihre Weigerung, den für die Oberhausener Kurzfilmtage in Aussicht gestellten Kostenzuschuß auszuzahlen, sei ein wertvoller Beitrag zur Förderung der deutschen Filmkunst? I. Ich möchte zunächst den Sachverhalt kurz schildern, der Ihrer Frage zugunde liegt: Die Stadt Oberhausen hat für die Westdeutschen Kurzfilmtage 1969 einen Zuschuß beantragt. Ihr ist ein Zuschuß von 25 000 DM bewilligt worden unter der Bedingung, daß nur Filme aufgeführt werden, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft freigegeben sind. Diese Bedingung war der Stadt Oberhausen nicht neu, sondern seit langem geläufig. In einem vereinfachten Verfahren hat die FSK seit Jahren auf Antrag der Stadt Oberhausen die Programme der Oberhausener Kurzfilmtage geprüft — auch 1968. In diesem Jahr nun hat der Festspielleiter — nach Erhalt des Bewilligungsbescheides — gebeten, die Bedingung fallenzulassen. Noch bevor eine Antwort erteilt werden konnte, geschah folgendes: a) die Bedingung wurde nicht eingehalten; b) der Festspielleiter übergab die dienstliche Korrespondenz der Presse; die Presse berichtete, er habe den Zuschuß des Bundesministeriums des Innern wegen der unzumutbaren Bedingung abgelehnt. c) Das Bundesministerium des Innern hat daraufhin der Stadt Oberhausen mitgeteilt, es müsse an der Bedingung festhalten. II. Zur Sache selbst: Es handelt sich hier um die Vergabe von Steuermitteln, um eine Subventionierung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Das Bundesministerium des Innern sieht sich außerstande, Steuergelder für die Vorführung von Filmen herzugeben, bei denen nicht wenigstens mit einiger Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, daß sie das sittliche oder religiöse Empfinden verletzen, entsittlichend oder verrohend wirken, antidemokratische, insbesondere nationalsozialistische, bolschewistische, militaristische, imperialistische oder rassenhetzerische Tendenzen fördern, die verfassungsmäßigen Grundlagen des deutschen Volkes gefährden oder herabwürdigen — um nur einige, aber wohl die wichtigsten Kriterien aus den Grundsätzen der FSK zu erwähnen. Eine Entwicklung des deutschen Films in diese Richtung möchte ich aus Steuermitteln nicht fördern. Ich bin überzeugt, daß Filme, die sich in Tabu-Verletzung erschöpfen, auch und gerade unter künstlerischen Gesichtspunkten in einer Sackgasse enden und nicht zur Filmkunst hin-, sondern eher von ihr wegführen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/4306 Fragen 79 und 80) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Fällen, in denen der Vollzug der Restbaulandsteuer von den Gemeinden wegen des Zweifels an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer ausgesetzt wurde, die Verzugsfolgen (Säumniszuschläge und Verzinsung) auch dann zu hemmen, wenn die Maßnahme dem Steuerpflichtigen nicht mitgeteilt wurde, sie also ein interner Akt geblieben ist? Ist die Bundesregierung bereit, durch eine generelle Weisung möglichen Verzugsfolgen, die durch einen nachträglichen Vollzug der Restbaulandsteuer entstehen können, entgegenzuwirken? Ein Steuerpflichtiger, der wegen verfassungsrechtlicher Bedenken seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen will, kann Verzugsfolgen nur durch die im Gesetz eröffneten Möglichkeiten zur Hinausschiebung der Fälligkeit abwenden. Er muß die zulässigen Rechtsbehelfe einlegen und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, auf Stundung oder auf ähnliche fälligkeitsverschiebende Maßnahmen stellen. Nutzt er diese Möglichkeiten, so fallen Säumniszuschläge in keinem Fall an. Säumniszuschläge entstehen im übrigen nur, wenn der rückständige Steuerbetrag 100 DM oder mehr beträgt. Bleibt eine Klage erfolglos und war die Vollziehung ausgesetzt, so hat der Steuerpflichtige Aussetzungszinsen in Höhe von 0,5 v. H. pro Monat vom Tag der Anhängigkeit beim Gericht an zu zahlen. Ob in den in der Frage angesprochenen Fällen eine stillschweigende Verfügung der Gemeinde die Fälligkeit des Steuerbetrags hinausgeschoben hat mit dem Ergebnis, daß Verzugsfolgen nicht eintreten, läßt sich in dieser Allgemeinheit nicht sagen. Man wird das wohl dann bejahen können, wenn ein entsprechender Antrag des Steuerpflichtigen vorlag. Darüber hinaus aber sind sicherlich auch Fälle denkbar, in denen eine nur stillschweigende Maßnahme der Gemeinde ohne vorherigen Antrag des Steuerpflichtigen — verbunden mit der Nichtanforderung des Steuerbetrags — ebenfalls fälligkeitshinausschiebende Wirkung hat. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles. Soweit im Einzelfall Säumniszuschläge entstanden sind, dürfte sich ihre Höhe wegen der für derartige Ansprüche geltenden einjährigen Verjährungsfrist in Grenzen halten. Im übrigen kann der Steuerpflichtige nach § 131 der Reichsabgabenordnung Erlaß der Säumniszuschläge und der Aussetzungszinsen beantragen. Über den Erlaß entscheidet ausschließlich die Gemeinde. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 13241 Ob die Bundesregierung berechtigt ist, durch eine allgemeine Verwaltungsanordnung nach Art. 108 Abs. 6 des Grundgesetzes den Gemeinden Weisungen über Billigkeitsmaßnahmen bei der Erhebung von Säumniszuschlägen und Aussetzungszinsen im Rahmen der nachträglichen Entrichtung der Restbaulandsteuer zu erteilen, ist angesichts der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zweifelhaft. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, über den Herrn Bundesminister des Innern an die Herren Innenminister der Länder mit der Bitte heranzutreten, wegen der besonderen Lage bei der Restbaulandsteuer den Gemeinden zu empfehlen, Anträge auf Erlaß von Aussetzungszinsen und Säumniszuschlägen wohlwollend zu behandeln. Dieses Verfahren hat sich bereits in anderen Fällen bewährt. Die Gemeinden haben sich — soweit mir bekannt — der entsprechenden Anregung gegenüber stets aufgeschlossen gezeigt. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Borm (Drucksache V/4306 Frage 81) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom 24. April 1969, dem ständigen Absinken der Erwerbstätigenzahl in Berlin mit einer Erhöhung der Lohnsteuerpräferenzen entgegenzuwirken? Die Bundesregierung stellt von sich aus bereits seit längerer Zeit Überlegungen an, durch welche Maßnahmen die Arbeitsmarktlage und damit gleichzeitig die Bevölkerungsstruktur in Berlin (West) verbessert werden können. Hierbei wird insbesondere. auch eine Erweiterung der steuerrechtlichen Sonderregelungen für Berliner Arbeitnehmer in Erwägung gezogen. Diese Überlegungen, die in der jetzt auslaufenden Legislaturperiode ohnehin nicht mehr verwirklicht werden könnten, sollen bei der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung fortgeführt und zur Entscheidung gestellt werden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hölzle (Drucksache V/4306 Fragen 82, 83 und 84) : Hat die Bundesregierung die geplante Verlegung der Avitations Kompanie Camp Dolan mit 36 schweren Sikorski-Hubschraubern von Augsburg nach Schwäbisch Hall-Hessental gebilligt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Verlegung die Wohnsiedlung Hessental und die Kreuzäckersiedlung sowie das mit hohen Investitionen für 850 Schüler erbaute St. MichaelGymnasium sowie die Kranken des Evangelischen Diakonissenzentrums durch den Lärmpegel schwer betroffen werden? Ist die Bundesregierung bereit, für die Rückverlegung dieser Einheit bei den amerikanischen Stäben in Heidelberg und beim NATO-Hauptquartier in Brüssel einzutreten und bei dieser Gelegenheit unmißverständlich festzustellen, daß die Bundesregierung es in Zukunft nicht mehr dulden wird, daß solch schwerwiegende, in das Leben der Bevölkerung eingreifende militärpolitische Forderungen in Zukunft nicht mehr ohne Diskussion mit den betroffenen Bürgern und den Behörden erfolgen dürfen? Der Bundesregierung ist die geplante Verlegung der mit Hubschraubern ausgestatteten amerikanischen Einheiten von Augsburg-Gablingen nach Schwäbisch Hall bisher nicht bekannt gemacht. Die amerikanischen Streitkräfte können in eigener Zuständigkeit die Standorte ihrer Einheiten bestimmen. Eine Konsultierungspflicht zu einem Standortwechsel besteht daher nicht. Die amerikanischen Streitkräfte haben jedoch den Bayerischen Ministerpräsidenten und den Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall über ihre Verlegungspläne persönlich unterrichtet. Auch soll der Landtag in Stuttgart sich damit bereits befaßt haben. Ich bin bereit, mit dem Hauptquartier der amerikanischen Armee in Europa in Heidelberg über die Angelegenheit zu verhandeln und werde Sie, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, demnächst über das Ergebnis unterrichten. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Drucksache V/4306 Fragen 85 und 86) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um deutschen Firmen zu ermöglichen, ihre in Ländern der EWG seit längerer Zeit erworbenen Bestände von Armagnac und anderen Halbfertigfabrikaten (nicht Cognac) zum Zwecke der Weiterverarbeitung nach Deutschland zu verbringen? Ist die Bundesregierung bereit, zu diesem Zweck die entsprechenden Bestimmungen des Branntweinmonopolgesetzes zu ändern? Für Einfuhren aus dem EWG-Raum werden auf Grund einer Empfehlung der EWG-Kommission seit 1964 für Weinbrand, Kornbranntwein und sonstigen Trinkbranntwein jährliche Einfuhrquoten ausgeschrieben, die in diesem Jahr frühzeitig erschöpft worden sind, da nach dem Wegfall der Binnenzölle ein erhöhter Anreiz für Branntweineinfuhren aus dem EWG-Raum besteht. Armagnac-Destillat, das 13242 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 zur Weiterverarbeitung bestimmt ist, kann nur mit einer besonderen Genehmigung der Bundesmonopolverwaltung im Rahmen der Weinbrandquote eingeführt werden. Für Armagnac-Destillat sind im Jahre 1969 insgesamt nur drei Anträge gestellt worden, die wegen der Erschöpfung der Einfuhrquoten nicht genehmigt werden konnten. Ein Bedürfnis für eine allgemeine Ausnahmeregelung liegt danach nicht vor. Aber auch eine Ausnahmeregelung im Einzelfall ,ist nicht möglich, weil bei der Vielzahl der von der frühzeitigen Erschöpfung der Quoten betroffenen Unternehmen zahlreiche Berufungen zu befürchten wären. Auch andere Halberzeugnisse können nur mit besonderer Genehmigung der Bundesmonopolverwaltung — aus dem EWG-Raum innerhalb der Quoten — eingeführt werden. Die Eröffnung zusätzlicher Einfuhrmöglichkeiten für diese, Halberzeugnisse aus dem EWG-Raum würde wegen ihres erheblichen Kostenvorsprungs, der sich seit dem Wegfall der Binnenzölle und nach der Ablehnung von Ausgleichsabgaben durch die EWG-Kommission, voll auswirkt, zu einer nachhaltigen Störung der deutschen Branntweinwirtschaft führen. Diese Folge kann nur durch eine konsequente Handhabung der Einfuhrgenehmigungen ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung sieht hiernach keinen Anlaß, die Einfuhrbestimmungen des Gesetzes über das Branntweinmonopol oder die Praxis bei der Erteilung von Einfuhrgenehmigungen zu ändern. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/4306 Fragen 87, 88 und 89) : Ist es zutreffend, daß bei einer Festsetzung des Gemeindeanteiles auf Einkommensbeträge bis 80 000 DM / 160 000 DM Gemeinden bis zu 3000 Einwohnern anstelle der erwarteten besseren Gemeindefinanzierung Verluste hinnehmen müssen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß kleine Landgemeinden aus obengenannter Entwicklung die Konsequenzen ziehen wollen, indem sie vermögende Bevölkerungskreise durch kostenlose Überlassung von Baugrund als Gemeindebürger und Steuerzahler gewinnen möchten? Wie sollen einkommensschwache Bevölkerungskreise, z. B. kinderreiche Arbeiterfamilien, noch zu Hauseigentum kommen, wenn über die Gemeindefinanzreform die Gemeinden sozusagen ermuntert werden, den begrenzten Grund und Boden vermögenden Bevölkerungskreisen zum Erwerb oder als Schenkung zu überlassen? Die Gemeindefinanzreform wird unabhängig davon, ob der Sockelbetrag, der für die Verteilung des Aufkommens aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer maßgebend ist, auf 16 000 DM/ 32 000 DM oder auf 80 000 DM/160 000 DM festgesetzt wird, auch zu einer Verbesserung der Finanzlage für die Gemeinden bis zu 3000 Einwohnern führen. Allerdings wird bei einem Sockelbetrag von 80 000 DM/160 000 DM voraussichtlich der zusätzliche Effekt einer relativen Besserstellung der kleinen Gemeinden gegenüber den größeren nicht mehr erreicht. Solche Absichten sind dem Bundesminister der Finanzen nicht bekannt. Die kostenlose Abgabe von Baugrund wäre auch nach dem Gemeindehaushaltsrecht nicht möglich. Je stärker die den Gemeinden aus ihrer Beteiligung an der Einkommensteuer zufließenden Beträge sich in ihrer Höhe nach dem örtlichen Steueraufkommen richten, um so vorteilhafter wird es allerdings für die Gemeinden, durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel durch günstige Baulandangebote, Bezieher hoher Einkommen als Bürger zu gewinnen. Bei einem Sockelbetrag von 80 000 DM/160 000 DM halten sich die den Gemeinden durch den Zuzug von Beziehern hoher Einkommen zufließenden Steuermehreinnahmen noch in einem angemessenem Verhältnis zu den dabei zu erwartenden Mehraufwendungen, so daß mit unerwünschten Entwicklungen nicht zu rechnen ist. Nach Ansicht der Bundesregierung wird die Gemeindefinanzreform nicht zur Folge haben, daß einkommensschwachen Bevölkerungskreisen der Erwerb von Hauseigentum zusätzlich erschwert wird. Durch die vorgesehene Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer schafft die Gemeindefinanzreform — unabhängig davon, wie der Sockelbetrag festgesetzt wird — allgemein einen Anreiz für die Gemeinden, zusätzliches Baugelände zu erschließen, um zusätzliche Einwohner und damit Einkommensteuerzahler zu gewinnen. Das dadurch erhöhte Baulandangebot und die Auswirkungen auf die Baulandpreise wird so auch einkommensschwächeren beziehungsweise kinderreichen Familien, die Hauseigentum erwerben wollen, zugute kommen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache V/4306 Frage 90) : Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit die vom EWG-Ministerrat am 12. Mai 1969 verabschiedete Richtlinie über Steuerbefreiung im internationalen Reiseverkehr noch vor Beginn der Reisesaison 1969 als deutsches Redit in Kraft treten kann? Zur Durchführung der Richtlinie bedarf es der Änderung der Allgemeinen Zollordnung. Den Text einer entsprechenden Änderungsverordnung hat Herr Minister Dr. h. c. Strauß bereits gebilligt. Die Verordnung wird in wenigen Tagen verkündet werden. Damit ist sichergestellt, daß die Reisenden noch in dieser Reisesaison in den Genuß der von der Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen gelangen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1969 13243 Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prinz von Bayern (Drucksache V/4306 Frage 91) : Welche rechtlichen und politischen Folgen ergeben sich aus einer parlamentarischen Rechnungsprüfung, insbesondere einer Überführung des Bundesrechnungshofes als eines Kontrollorgans aus der Zuständigkeit der Bundesregierung in die Zuständigkeit des Deutschen Bundestages? Die Umwandlung des Bundesrechnungshofes in ein Kontrollorgan der Legislative würde unser Verfassungsgefüge in so erheblichem Umfange verändern, daß dies nur über eine Änderung des GG möglich erscheint. Der Bundesrechnungshof würde als Hilfsorgan seine Stellung als unabhängiger Sachverständiger verlieren und stärker als bisher in die politische Auseinandersetzung einbezogen werden. Es stände zu befürchten, daß dadurch die Effektivität der Prüfung Einbußen erleiden würde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Herr Schmid-Burgk.


Rede von Dr. Klaus Schmid-Burgk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, diesen sehr weitgehenden Antrag abzulehnen. Er geht weit über das hinaus, was wir im Ausschuß besprochen haben — er ist im Ausschuß gar nicht beraten worden — und ist von großer Tragweite. Die entsprechende Tätigkeit dieser Kassen würde auch in einen unmittelbaren Wettbewerb mit den Lebensversicherungen kommen; und da ist die Steuerfreiheit nicht gerechtfertigt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wir kommen zur AbAbstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 676. Wer ihm seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
    Wir stimmen ab über den Art. 1 in der vorliegenden Fassung. Wer dem Art. 1 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen, — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltung der FDP so beschlossen.
    Ich rufe Art. 2 auf. Dazu liegt Ihnen der Änderungsantrag Umdruck 671 des Abgeordneten Dr. Koch vor. Soll er noch begründet werden? — Das ist nicht der Fall.
    Wir stimmen zunächst über Ziffer 1 des Änderungsantrages ab. Wer der Ziffer 1 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Ziffer 2 des Änderungsantrages Umdruck 671 ! Wer ihm seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So beschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung über Art. 2 mit den soeben beschlossenen Änderungen. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 2 ist mit diesen Änderungen beschlossen.
    Art. 3! Dazu liegt Ihnen der Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jungmann, Dr. Kempfler, Dr.
    Schulze-Vorberg und Genossen Umdruck 670 Ziffer 2 vor. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Wer diesem Änderungsantrag auf Umdruck 670, und zwar nur Ziffer 2 — über Ziffer 1 ist bereits abgestimmt worden —, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 702 *) auf. Wird er begründet? — Zur Begründung, Frau Abgeordnete Funcke.