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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 235. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1969 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) 12955 A von Hassel, Präsident 12956 A Ravens (SPD) 12956 B Erweiterung der Tagesordnung 12956 B Abwicklung der Tagesordnung 12956 C Überweisung von Vorlagen an den Haushaltsausschuß 12956 D Amtliche Mitteilungen . . . . 12956 D, 12969 A Fragestunde (Drucksachen V/4191, V/4183) Fragen des Abg. Genscher: Marktwirtschaftliche Maßnahmen der Bundesregierung gegen die ausländische Devisenspekulation Dr. Schiller, Bundesminister . . 12957 B, C, 12958 A, B, C, D, 12959 A, B, C, D, 12960 A, B, C, D, 12961 A, B, C, D, 12962 A, B, C, D, 12963 A, B, C, D, 12964 A Genscher (FDP) 12958 A, B Dr. Friderichs (FDP) 12958 B, C Porzner (SPD) . . . . . . . . 12958 D Sänger (SPD) . . . . . 12958 D, 12960 B Scheel (FDP) 12959 A, B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 12959 B, C von Hassel, Präsident . . 12959 C, 12960 D, 12963 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 12959 D Dr. Luda (CDU/CSU) 12960 C, D Deringer (CDU/CSU) . . 12960 D, 12961 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 12961 B, C Zoglmann (FDP) 12961 D Kiep (CDU/CSU) 12962 A, B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . 12962 B, C Dr. Apel (SPD) 12962 D Stücklen (CDU/CSU) 12963 A Müller (Worms) (SPD) 12963 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 12963 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 12963 C van Delden (CDU/CSU) 12964 A Frage des Abg. Dr. Friderichs: Marktwirtschaftliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der Preisstabilität Dr. Schiller, Bundesminister . . . 12964 B, D, 12965 A, B Dr. Friderichs (FDP) . . . . . . 12964 C, D Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . 12965 A, B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 Fragen des Abg. Borm: Bericht der Botschaft in Washington über Gespräche von CSU-Politikern Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 12965 C, D, 12966 A, B, C, D, 12967 A, B, C, D, 12968 A, B, C, D, 12969 A Borm (FDP) 12965 D, 12966 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 12966 A Ertl (FDP) . . . . . . . . .12966 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 12967 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 12967 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 12968 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 12968 B von Hassel, Präsident 12968 D Zur Geschäftsordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 12969 B von Hassel, Präsident 12969 B Aktuelle Stunde Wirtschaftspolitische Situation Schmidt (Hamburg) (SPD) 12969 C, 12971 C, 12984 C von Hassel, Präsident . . 12970 C, 12971 B, 12972 A, B Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 12970 D, 12971 C, 12976 B, 12979 C, 12982 A Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 12972 C, 12976 A, 12979 A Scheel (FDP) . . . . . . . . . 12972 D Dr. Pohle (CDU/CSU) 12973 D Ravens (SPD) . . . . . . . . . 12974 D Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 12977 D Dr. Friderichs (FDP) 12978 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 12979 D, 12985 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 12980 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . . 12982 D Genscher (FDP) 12983 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 12985 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 12986 B Entwurf eines Beurkundungsgesetzes (Drucksache V/3282) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4014) — Fortsetzung der dritten Beratung — . 12986 C Entwurf eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (21. ÄndG LAG) (Drucksache V/4103) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4186), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/4184) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/4104); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4178) — Zweite und dritte Beratung — Schmidt (Kempten) (FDP) 12987 A, 12990 B, 12991 C, D Dr. Kreutzmann (SPD) 12988 A Frau Korspeter (SPD) . . . . . 12988 C Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . 12989 B Leukert (CDU/CSU) 12991 B, C, D Windelen, Bundesminister . . . 12992 A Frehsee (SPD) 12993 B Entwurf eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (Drucksachen V/2370, V/3719); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/4179, zu V/4179) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stammberger (SPD) 12995 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 12998 B, 13013 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 12999 D Frau Dr. Heuser (FDP) 13001 D Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 13003 B Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 13006 D, 13008 D, 13010 C, 13012 A, 13015 A, 13018 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 13006 D, 13009 B, 13011 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 13007 B, 13011 B Hirsch (SPD) . . . . . 13010 C, 13013 A Dr. Reischl (SPD) . . . . 13011 C, 13016 B Memmel (CDU/CSU) (zur GO) . . . 13014 B Dr. Jaeger, Vizepräsident (zur GO) 13014 D Busse (Herford) (FDP) 13017 C Memmel (CDU/CSU) 13017 D Antrag der Fraktionen der SPD und CDU/ CSU betr. verbesserte Familienzusammenführung aus den Ostblockstaaten (Drucksache V/4173) Ahrens (Salzgitter) (SPD) . . . . 13018 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 13019 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 22. Dezember 1966 zur Durchführung des Abkommens (Drucksache V/2584); Schriftlicher Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 III Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen V/4195, zu V/4195) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 10. April 1969 zum Abkommen vom 22. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 10. April 1969 zu der Vereinbarung vom 22. Dezember 1966 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit (Drucksache V/4182); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen V/4196, zu V/4196) — Zweite und dritte Beratung — Killat (SPD) . . . . . . . .13020 A, C Nächste Sitzung 13021 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13023 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 664 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen V/4103, V/4184) 13023 D Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 665 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen V/4103, V/4184) . . . . . .13024 A Anlagen 4 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 666, 668, 662 und 669 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (Drucksachen V/2370, V/3719, V/4179) .13024 B, D, 13025 A, B Anlage 8 Entschließungsantrag Umdruck 667 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (Drucksachen V/2370, V/3719, V/4179) 13025 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Hirsch betr. Modernisierung des Rechnungswesens der öffentlichen Verwaltungen . . . . . . . . 13025 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Staratzke betr. Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer . . . . . . . . 13026 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Fellermaier betr. Beseitigung der Umsatzausgleich- und Verbrauchsteuern sowie der Grenzformalitäten im Reiseverkehr . . . . . . . 13026 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schwabe betr. Anregung der Bundesregierung in bezug auf Schulmilchspeisung 13026 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Nann betr. Anträge auf Gewährung von Investitionsbeihilfen 13026 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Nann betr. Verminderung der Kuhbestände in der Bundesrepublik Deutschland 13027 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bechert (GauAlgesheim) betr. Anreisen von Gastarbeitern, unzumutbare Unterbringung und Arbeitsbedingungen . . . . . . . S . 13027 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. Weihnachtsgratifikation für Rentner . . . . 13028 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. Einführung einer Mindestrente für alle Kleinstrentner 13028 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Funcke betr Alterssicherung der Hausfrau 13029 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Einführung IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 von Einzelleistungskonten in der gesetzlichen Krankenversicherung 13029 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Jung betr. Wettbewerbe zur Erlangung von Entwürfen für den Neubau von Autobahnraststätten mit Tankstellen 13029 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ertl betr. Einschränkung der Flugverbindungen zwischen München und Köln/Wahn 13030 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Peiter betr. Projektierung der Westerwald-Autobahn . . . . 13030 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ramms betr. Zusammenarbeit der Omnibusbetriebe der Bundesbahn und der Bundespost 13030 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Müser betr. Kosten des Ausbaues der unteren Fulda zur Großschiffahrtsstraße . . . . . . . . 13030 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Prinz von Bayern betr. Aufrechterhaltung des Reinheitsgebotes für Bier in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 13030 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Varelmann betr. Förderung der Bereithaltung von Krankenhausbetten für im Straßenverkehr Verletzte 13031 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Biechele betr. Untersuchung der Fahruntauglichkeit von Sehbehinderten 13031 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Meinecke betr. Ergebnis des Symposiums über die Fluorprophylaxe der Karies 13032 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 12955 235. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 14. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 5. Dr. Artzinger ** 14. 5. Bading ** 14. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. Balke 15. 5. Bauer (Würzburg) * 16. 5. Berberich 14. 5. Bergmann ** 14. 5. Berkhan * 16. 5. Frau Blohm 24. 5. Blumenfeld * 16.5. Börner 14. 5. Dr. Brenck 16. 5. Brück (Holz) * 16. 5. Brück (Köln) 29. 5. Burgemeister 16. 5. Cramer 7. 6. Diekmann 16. 5. Draeger * 16. 5. von Eckardt 17. 5. Frau Dr. Elsner ** 14. 5. Enk 16. 5. Dr. Even 28. 6. Faller 16. 5. Flämig * 16.5. Dr. Franz 31. 5. Frieler 16.5. Dr. Furler * 16. 5. Gerlach ** 14. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 25. 5. Haage (München) 14. 5. Hahn (Bielefeld) ** 16. 5. Hamacher 30. 6. Dr. Hammans 14. 5. Dr. Dr. Heinemann 14. 5. Hellenbrock 31.7. Frau Herklotz * 16. 5. Herold * 16. 5. Frau Dr. Heuser 16. 5. Hilbert * 16. 5. Hölzle 14. 5. Hösl * 16. 5. Illerhaus ** 31. 5. Dr. Ils 14.5. Dr. Jungmann 14. 5. Kahn-Ackermann * 16. 5. Dr. Kempfler * 16. 5. Frau Klee * 16. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 16. 5. Klinker ** 16.5. Dr. Kopf * 16. 5. Dr. Kübler * 16. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Freiherr von Kühlmann-Stumm 14. 5. Kunze 15. 7. Lemmer 14. 5. Lemmrich * 16. 5. Lenze (Attendorn) * 16. 5. Dr. Löhr ** 14. 5. Dr. Lohmar 16. 5. Matthöfer 16. 5. Mauk ** 14. 5. Frau Dr. Maxsein * 16. 5. Dr. von Merkatz * 16. 5. Mertes 16. 5. Metzger ** 17. 5. Missbach 16. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 14. 5. Müller (Aachen-Land) ** 15. 5. Dr. Müller (München) * 16. 5. Neemann 15. 5. Nellen 15. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 16. 5. Pöhler * 16. 5. Reichmann 16. 5. Richter * 16. 5. Dr. Rinderspacher * 16. 5. Rösing 16.5. Dr. Rutschke * 16. 5. Sander * 16. 5. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 17. 5. Frau Schimschok 16. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 16. 5. Schmidt (Würgendorf) * 16. 5. Schultz (Gau-Bischofsheim) 14. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 5. Seibert 14. 5. Dr. Serres * 16. 5. Dr. Seume 15. 5. Dr. Starke (Franken) ** 14. 5. Steinhoff 15. 7. Strohmayr 16. 5. Dr. Tamblé 17. 5. Dr. Dr. h. c. Toussaint 14. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 16. 5. Wagner 16. 5. Dr. Wahl * 16. 5. Walter 14. 5. Frau Wessel 15. 7. Wienand * 16. 5. Dr. Wilhelmi 31. 5. Baron von Wrangel 16. 5. Anlage 2 Umdruck 664 Änderungsantrag der Fraktionen der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (21. ÄndG LAG) - Drucksachen V/4103, V/4184 - 13024 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 18 wird Buchstabe b) wie folgt geändert: 1. Die Worte „Absätze 2 und 3" werden durch die Worte „Absätze 2, 3 und 4" ersetzt. 2. In Absatz 2 werden nach dem Wort „Hauptentschädigung" die Worte „im Rahmen dieses Gesetzes" eingefügt. 3. Nach Absatz 3 wird folgender neuer Absatz 4 angefügt: „ (4) Schäden im Sinne des § 15 a, die im Rahmen dieses Gesetzes keine Berücksichtigung gefunden haben, sind durch eine weitere Gesetzgebung im Sinne des allgemein geltenden Lastenausgleichsrechts zu regeln." Bonn, den 14. Mai 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 665 Entschließungsantrag der Fraktionen der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (21. ÄndG LAG) — Drucksachen V/4103, V/4184 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. in zweijährigem Abstand, erstmals zum 31. 12. 1970, dem Bundestag über die durch das Einundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes erforderlich gewordenen Mittel im Vergleich zu den Ansätzen zu berichten; 2. die nicht verbrauchten Mittel für die Erhöhung der im Gesetz bestehenden Einkommensgrenzen vorzusehen und ggf. entsprechende Änderungsgesetze vorzulegen; 3. weitere Änderungs- und Ergänzungsgesetze vorzulegen, bis eine völlige Gleichstellung der Entschädigung von Zonenschäden mit Vertreibungsschäden im Sinne des LAG herbeigeführt ist. Bonn, den 14. Mai 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 666 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Dr. Stammberger, Dr. Stark (Nürtingen) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder — Drucksachen V/2370, V/3719, V/4179 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nummer 21 a lauten die Eingangsworte wie folgt: „§ 1683 Satz 1 erhält ..." Nummer 36 erhält folgende Fassung: „36. § 1740 fällt weg." 4. In Nummer 37 wird in § 1740 a Abs. 2 das Zitat „und der §§ 1735, 1740" durch das Zitat „und des § 1735" ersetzt. 5. Nummer 57 erhält folgende Fassung: ,57. In § 1838 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz eingefügt: „Hierbei -ist auf das religiöse Bekenntnis oder die Weltanschauung des Mündels und seiner Familie Rücksicht zu nehmen." ' Zu Artikel 2 (EheG) 6. In Nummer 2 (§ 9) wird das Wort „Wiederverheiratung" durch das Wort „Eheschließung" ersetzt. Zu Artikel 4 (ZPO) 7. In Nummer 7 wird in § 642 f Abs. 2 das Zitat „§ 794 Abs. 1 oder 5" durch das Zitat „§ 794 Abs. 1 Nr. 1 oder 5" ersetzt. 8. Die Nummern 12, 13 und 14 werden in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Zu Artikel 12 (KostG) 8. In Nummer 3 Buchstabe a wird folgender Buchstabe vor aa eingefügt: ,Vor aa) Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. für die Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts im Falle der Heirat eines Elternteils, der das Vermögen seines Kindes verwaltet;".' Zu Artikel 13 (Übergangs- und Schlußvorschriften) 9. In § 5 wird vor dem Wort „Erben" das Wort „dem" eingefügt. 10. In § 7 werden die Worte „in der bisher geltenden Fassung" gestrichen. 11. In § 25 Satz 1 sind nach den Worten „Dieses Gesetz gilt" die Worte „mit Ausnahme des Artikels 2 Satz 1" einzufügen. Bonn, den 14. Mai 1969 Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Stark Dr. Stammberger Anlage 5 Umdruck 668 Änderungsantrag der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Frau Schroeder (Detmold), Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder — Drucksachen V/2370, V/4179 —. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 13025 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 82 werden in § 1934 a in der letzten Zeile des Absatzes 1 nach den Worten „in Höhe" die Worte „der Hälfte" eingesetzt. Bonn, den 14. Mai 1969 Erhard (Bad Schwalbach) und Genossen Anlage 6 Umdruck 662 Änderungsantrag der Abgeordneten Hirsch, Dr. Stammberger, Dr. Bayerl, Kaffka, Kern, Frau Kleinert und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder — Drucksachen V/2370, V/3719, V/4179 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 13 wird wie folgt geändert: 1.. § 10 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für die erbrechtlichen Verhältnisse eines nichtehelichen Kindes und seiner Abkömmlinge zu dem Vater und dessen Verwandten bleiben auch bei Erbfällen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die bisher geltenden Vorschriften maßgebend, wenn das nichteheliche Kind vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes das siebenundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat." 2. In § 26 werden die Worte „1, Juli" durch die Worte „1. Januar" ersetzt. Bonn, den 13. Mai 1969 Hirsch Dr. Stammberger Dr. Bayerl Kaffka Kern Frau Kleinert Jacobi (Köln) Zebisch Anlage 7 Umdruck 669 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Dr. Stammberger, Dr. Stark (Nürtingen) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder — Drucksachen V/2370, V/3719, V/4179 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 13 wird § 14 Abs. 6 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 14. Mai 1969 Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Stammberger Dr. Stark (Nürtingen) Anlage 8 Umdruck 6671 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder — Drucksachen V/2370, V/3719, V/4179 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in der nächsten Legislaturperiode einen Entwurf für eine Reform des Erbrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere des Erbrechts der Ehegatten und der Kinder, vorzulegen. Dabei sind auch die in dem heute beschlossenen Gesetz enthaltenen erbrechtlichen Bestimmungen mit zu überprüfen. Bonn, den 14. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hirsch (Drucksache V/4183 Fragen 18, 19 und 20) : Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß es geboten erscheint, das Rechnungswesen des Bundes, der Länder und vieler anderer öffentlicher Verwaltungen in Anlehnung an die Grundprinzipien der betriebswirtschaftlichen Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung umzugestalten? Welche Schritte will die Bundesregierung in dieser Richtung unternehmen? Wäre sie bereit, Mittel für wissenschaftliche Arbeiten bereitzustellen, die sich mit dem Problem einer entsprechenden Anpassung des öffentlichen Rechnungswesens an das moderne betriebswirtschaftliche Rechnungswesen auseinandersetzen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß das Rechnungswesen der öffentlichen Hand im Sinne eines modernen betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens fortzuentwickeln ist, und hat auch in dieser Richtung bereits Überlegungen angestellt. Im Rahmen der Haushaltsreform sind Bund und Länder z. Z. im Begriff, ihr Rechnungswesen auf eine neue Haushaltssystematik umzustellen und zugleich die elektronische Datenverarbeitung einzuführen. Diese Umstellung ist mit umfangreichen Vorarbeiten verbunden und stellt an alle beteiligten Dienststellen erhebliche Anforderungen. Um diese für die moderne Wirtschaftspolitik bedeutsame Reform nicht durch zusätzliche Neuerungen zu verzögern, soll der weitere Ausbau des Rechnungswesens in betriebswirtschaftlicher Hinsicht anschließend in Angriff genommen werden. Der Bundesregierung stehen im Bundeshaushalt für wissenschaftliche Untersuchungen Mittel zur Verfügung. Sie wird zu gegebener Zeit prüfen, ob zur weiteren wissenschaftlichen Durchdringung dieses Problems Mittel aus diesen Ansätzen eingesetzt werden sollen. 13026 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Staratzke (Drucksache V/4183 Frage 23) : Glaubt die Bundesregierung, daß die Voraussetzungen für die Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer nach der neuesten Entwicklung des Steueraufkommens noch gegeben sind? Trotz steigender Steuereinnahmen des Bundes kann in dieser Legislaturperiode auf die Erhebung der Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer nicht verzichtet werden; bei der gegenwärtigen konjunkturellen Lage würde eine Aufhebung prozyklisch den Liquiditätsspielraum ausweiten. In der nächsten Legislaturperiode wird die neue Bundesregierung die Erhebung der Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer unter den Gesichtspunkten der Ergebnisse der Steuerreformkommission und der Finanzverfassungsreform neu zu prüfen haben, wobei auch auf die Deckungsbedürfnisse im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes Rücksicht zu nehmen sein wird. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/4183 Fragen 24 und 25) : Aus welchen Gründen verzögert der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften die Beschlüsse über die Abschaffung bzw. Ermäßigung der Umsatzausgleichsteuern und der Einfuhrabgaben im Reiseverkehr sowie über die Beseitigung der Grenzformalitäten im Reiseverkehr zwischen den EWG-Ländern und gegenüber Drittländern? Ist die Bundesregierung bei einer weiteren Verzögerung eines Gemeinschaftsbeschlusses bereit, entsprechend dem Willen des Deutschen Bundestages die Umsatzausgleich- und Verbrauchsteuern im Reiseverkehr einseitig zu senken bzw. abzuschaffen? Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat auf seiner Sitzung am 12. Mai 1969 in Luxemburg eine „Richtlinie zur Harmonisierung der Regelungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Befreiung von den im internationalen Reiseverkehr bei der Einfuhr erhobenen Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern" beschlossen. Diese Richtlinie soll spätestens ab 1. Januar 1970 angewandt werden. Um die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften in der Bundesrepublik anwenden zu können, ist der Erlaß von Rechtsvorschriften erforderlich. Diese Vorschriften werden zur Zeit ausgearbeitet. Die Bundesregierung prüft alle Möglichkeiten, um diese Regelungen beschleunigt, möglichst noch vor Beginn der Reisesaison 1969, in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung ist im übrigen der Auffassung, daß der Ministerrat Beschlüsse über die Steuerbefreiungen im Reiseverkehr nicht verzögert hat. Die lange Dauer der Erörterungen erklärt sich aus der Schwierigkeit der Materie und den gegensätzlichen Interessen der Mitgliedsländer. Die Beantwortung der letzten Frageerübrigt sich durch die Verabschiedung der Richtlinie über die Steuerbefreiungen im internationalen Reiseverkehr durch den Rat der Europäischen Gemeinschaften. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/4183 Fragen 34 und 35) : Welche Chancen sieht die Bundesregierung für ihre kürzlich veröffentlichte Anregung zur Schulmilchspeisung? Darf man annehmen, daß die Bundesregierung an Stelle der Einzelverteilung von Butterverbilligungsscheinen über mehrere Behördenstufen die Begünstigung einer breitgestreuten Schulmilchspeisung für zweckmäßig hält? Die Bundesregierung glaubt, daß eine Anregung für die Ausweitung der Schulmilchspeisung dadurch gegeben werden könnte, daß die an der Verteilung der Schulmilch Beteiligten einen stärkeren finanziellen Anreiz erhalten. Mein Haus beabsichtigt, durch Tests in Bayern und Nordrhein-Westfalen festzustellen, ob auf diese Art und Weise ein besserer Erfolg erzielt werden könnte. Eine kostenlose Abgabe der Schulmilch würde in der Bundesrepublik allein rd. 350 Mill. DM jährlich erfordern. Hierfür sind im Bundeshaushalt Mittel nicht vorhanden. Die Chancen für die Durchführung einer Schulmilchspeisung in der Europäischen Gemeinschaft lassen sich zur Zeit noch nicht beurteilen. Die Überlegung hinsichtlich der Schulmilchspeisung steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Butterverbilligungsaktionen. Der Mehrverzehr von Milch durch ein Schulmilchfrühstück würde nicht ausreichen, um das Überschußproblem zu lösen. Deshalb müßten daneben weiterhin Butterverbilligungsmaßnahmen durchgeführt werden, bis es gelingt, durch produktionseinschränkende und absatzausweitende Maßnahmen anderer Art einen Marktausgleich bei Milch herbeizuführen. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß für die Abgabe verbilligter Butter mit Hilfe von Gutscheinen der verwaltungsmäßig einfachste Weg gegangen worden ist. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Nann (Drucksache V/4183 Frage 36) : Welche Möglichkeiten sind inzwischen erwogen worden, die 1968 fristgerecht eingereichten Anträge auf Investitionsbeihilfen in derselben Hohe zu bezuschussen wie die früher eingereichten Anträge? Eine Beibehaltung des alten Beihilfesatzes von bis zu 15 % auch für die Anträge, bei denen im Jahre 1968 noch keine rechtsverbindlichen Mittelbewilligungen erfolgt sind, wäre nur unter der Voraussetzung möglich gewesen, daß eine kräftige Aufstok- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 13027 kung des Investitionsbeihilfetitels hätte realisiert werden können. Nachdem der Haushalt 1969 ohne entsprechende Aufstockung inzwischen verabschiedet und über die Ansätze entschieden ist, besteht wegen der erheblichen Antragsüberhänge aus Vorjahren auch im Rahmen der Haushaltsdurchführung zur Zeit keine Möglichkeit, für die in Rede stehenden Fälle Beihilfen in gleicher Höhe wie in den Vorjahren zu gewähren. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Nann (Drucksache V/4183 Frage 37): Hat die Bundesregierung die Gefahr erkannt, daß bei einer Verminderung unserer Kuhbestände in der Bundesrepublik Deutschland auch der Marktanteil an der Rind- und Kalbfleischproduktion sinken wird? Um diesem Problem gerecht zu werden, strebt die Bundesregierung gleichzeitig eine Verlagerung zur Produktion von Qualitätsrindfleisch an, die den verringerten Anfall von Kuhfleisch kompensieren soll. Eine Verminderung des Kuhbestandes hat einen verringerten Kälberanfall für die Rindfleischproduktion zur Folge. Dieser Engpaß kann durch die von der BRD vorgeschlagene Förderung der sog. „Färsenvornutzung" beseitigt werden. Bei dieser Haltungsform werden weibliche Jungrinder möglichst früh belegt, so daß sie schon mit ca. 22-24 Monaten kalben. Die junge Kuh wird nicht gemolken, sondern säugt nur ihr Kalb und wird nach Absetzen des Kalbes geschlachtet. Anlage 15 . Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 14. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/ 4183 Fragen 38, 39 und 40) : Trifft es zu, daß bei Anreisen von Gastarbeitern in die Bundesrepublik Deutschland den Gastarbeitern ununterbrochene Fahrten von mehreren Tagen zugemutet werden oder zugemutet wurden, wie in einer Rundfunksendung des Frankfurter Rundfunks im 1. Programm unter dem Sendetitel „Unsere Neger" am Freitag, dem 25. April 1969, abends, behauptet wurde? Trifft es zu, daß deutsche Firmen Gastarbeiter in völlig unzumutbaren Unterkünften unterbringen, ohne ausreichende Waschgelegenheit, ohne genügende Heizung in der kalten Jahreszeit, und daß Gastarbeitern die Möglichkeit verweigert wird oder verweigert wurde, den von ihnen eingegangenen Vertrag zu lösen, wenn sie, aus welchen Gründen auch immer, die von ihnen erwartete Arbeit nicht leisten können, und daß sie bei der Anwerbung über die Arbeitsbedingungen und vor allem über die Lebensbedingungen und die Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland nicht unterrichtet werden oder unterrichtet wurden? Was kann und wird die Bundesregierung gegen die in der erwähnten Rundfunksendung berichteten unzumutbaren und menschenunwürdigen Zustände und Verfahrensweisen tun und veranlassen? Ausländische Arbeitnehmer, die von einer Anwerbekommission der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nach Deutschland vermittelt werden, sind vom Sammelort im Heimatland bis zu den Weiterleitungsstellen in Köln und München im allgemeinen etwa zwei Tage unterwegs. Eine kürzere Reisezeit haben die italienischen Arbeitnehmer. Die längste Reisedauer beträgt 54 Stunden für griechische Arbeitnehmer, die während der Sommermonate auf dem Seeweg von Piräus nach Brindisi und von dort in Sonderzügen nach München geleitet werden. Die Reise von Istanbul nach München dauert 44 Stunden. Unterbrechungen der Reise finden — abgesehen von kürzeren Zwischenaufenthalten — nicht statt. Die Reisetage und die Reisedauer werden halbjährlich auf der internationalen Fahrplankonferenz unter Beteiligung des Herkunftslandes, der Durchreiseländer und des Aufnahmelandes festgelegt. Während der Reise, die in Sonderzügen erfolgt, werden die ausländischen Arbeitnehmer betreut. Ihnen stehen sprachkundige Reisebegleiter mit Rat und Tat zur Seite, notfalls leisten diese auch Erste Hilfe. Hierfür ist in den Zügen ein besonderes Abteil reserviert. Vor der Reise wird den Gastarbeitnehmern eine reichliche Verpflegung ausgehändigt; griechische und türkische Arbeitnehmer erhalten außerdem in -den Zügen zusätzlich warme Verpflegung. Sofern ausländische Arbeitnehmer auf eigene Initiative — d. h. ohne Einschaltung der deutschen Anwerbekommissionen — allein oder in Gruppen nach Deutschland einreisen, liegen Dauer und Umstände der Anreise naturgemäß in ihrem eigenen Risikobereich. Soweit sich Ihre Frage, Herr Abgeordneter, auf behauptete Mißstände hinsichtlich der Unterkünfte, der Lösung von Arbeitsverträgen und der Vorbereitung auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland bezieht, ist folgendes zu sagen: a) Unterkünfte Die Anwerbekommissionen der Bundesanstalt vermitteln ausländische Arbeitnehmer nur, wenn eine angemessene Unterkunft zur Verfügung steht. Hierzu gehört, daß die Unterkünfte mit ausreichenden Waschgelegenheiten ausgestattet sind und geheizt werden können. Die Arbeitsämter sind angewiesen, sich vor der Weiterleitung der Vermittlungsaufträge an die Anwerbekommissionen zu überzeugen, daß für die zu vermittelnden Ausländer angemessene Unterkünfte bereitstehen. Sammelunterkünfte, in denen von der Bundesanstalt vermittelte ausländische Arbeitnehmer untergebracht sind, werden mindestens halbjährlich von den Arbeitsämtern überprüft. Etwa auftretende Mängel werden in Zusammenarbeit mit dem Unterkunftsträger abgestellt. Sofern ausländische Arbeitnehmer, die nicht von der Bundesanstalt vermittelt worden sind, von ihren deutschen Arbeitgebern in Einzelfällen unzureichend untergebracht sein sollten, können lediglich die örtlichen Gesundheitsämter oder Ordnungsämter darüber wachen, daß die Wohnverhältnisse keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit sich bringen. 13028 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 b) Lösung der Arbeitsverträge Ausländische Arbeitnehmer können sich unter den gleichen Voraussetzungen vom Arbeitsvertrag lösen wie deutsche Arbeitnehmer. Ist ein Gastarbeitnehmer nicht in der Lage, die von ihm erwartete Arbeit zu leisten, so kann sowohl er als auch der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag, u. U. fristlos kündigen. Der Arbeitgeber wird in diesen Fällen zumeist nicht daran interessiert sein, den ausländischen Arbeitnehmer zu halten. Ausländische Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsvertrag ohne Vertragsbruch gelöst haben, werden von den Arbeitsämtern in andere Stellen vermittelt. c) Vorbereitung auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland Die zuständigen Stellen der Herkunftsländer geben den an einer Arbeitsaufnahme in Deutschland interessierten ausländischen Arbeitnehmern in individueller Beratung Informationen über die deutschen Lebens- und Arbeitsbedingungen. Zu diesem Zweck übermittelt die Bundesanstalt auf Grund der Anwerbevereinbarungen den Partnerverwaltungen der Herkunftsländer alle zur Unterrichtung der ausländischen Arbeitnehmer notwendigen Auskünfte, z. B. über die durchschnittlichen Arbeitsverdienste, die Höhe der Lohnabzüge und die Lebenshaltungskosten. Weiter werden die ausländischen Arbeitnehmer bei der Vermittlung durch die Anwerbekommissionen der Bundesanstalt von fachkundigem Personal über die Fragen, die mit der Arbeitsaufnahme zusammenhängen, ausführlich unterrichtet. Dabei wird ihnen u. a. ein sogenannter „Ratgeber" in der jeweiligen Landessprache ausgehändigt, der alle wesentlichen Angaben über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland enthält. Sofern der Bundesregierung Mängel bekannt werden, die sich bei der Anwerbung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ergeben, wird sie sich — wie bisher — nachdrücklich darum bemühen, diese Mängel schnell abzustellen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 14. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/4183 Frage 41): Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung des Zentralverbandes der Sozialrentner Deutschlands e. V. (Resolution der erweiterten Bundesvorstandssitzung vom 14. April 1969), allen Rentnern — wie allen Beamten und Pensionären seit langem — eine Weihnachtsgratifikation zuzugestehen? Herr Abgeordneter, wie Ihnen bekannt ist, sind sich die drei Fraktionen des Hohen Hauses und die Bundesregierung darin einig, daß in den nächsten Jahren alle Anstrengungen darauf konzentriert werden müssen, den vor uns stehenden Rentenberg zu überwinden. Die Größe des zu lösenden Problems ergibt sich daraus, daß sich das Verhältnis von zur Zeit etwa 45 Rentnern je 100 aktive Arbeitnehmer bis zum Höhepunkt des Rentenberges - den Jahren 1976/77 — auf etwa 50 Rentner je 100 aktive Arbeitnehmer erhöhen wird. Wenn angesichts dieser Lage und Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherungen dennoch eine -zusätzliche Rentenleistung in Form einer Weihnachtsgratifikation gefordert wird, so läßt sich diese Forderung nur auf drei Wegen erfüllen: durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses, durch eine Beitragserhöhung oder durch eine der zusätzlichen Rentenleistung entsprechende Herabsetzung des jährlich anzupassenden Rentenniveaus. Die Bundesregierung hält alle drei Wege nicht für gangbar. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 14. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/4183 Frage 42) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Zentralverbandes der Sozialrentner Deutschlands e. V., durch die Einführung einer Mindestrente für alle Kleinstrentner diesen die Inanspruchnahme der Sozialhilfe zu ersparen? Nach dem bis 1957 geltenden Recht gab es bereits eine Mindestrente, die jedoch die Regelsätze der Sozialhilfe nicht erreichte. Sie wurde im Rahmen der Rentenreform vor allem deshalb abgeschafft, weil sie als eine nicht beitragsbezogene Rente mit dem Versicherungsprinzip nicht in Einklang stand. Dieses Versicherungsprinzip, das für unser Rentenversicherungssystem nach wie vor wesentlich ist, steht auch einer Wiedereinführung der Mindestrente entgegen. Nach diesem Prinzip soll die Höhe der Rente ein Spiegelbild des Arbeitslebens des Versicherten sein; wer nur kurze Zeit versichert war oder wer nur wenig verdient und dementsprechend niedrige Beiträge entrichtet hat, kann nur eine entsprechend geringere Rente erhalten. Außerdem würde die Einführung einer Mindestrente für alle Kleinstrentner aber auch für das mit dieser Forderung verbundene Ziel, diesem Personenkreis die Inanspruchnahme der Sozialhilfe zu ersparen, weit hinaus gehen. Denn bei weitem nicht alle Kleinstrentner sind wirklich bedürftig und daher Sozialhilfeempfänger. Es handelt sich hier sehr oft um Personen, die vielfach nur kurze Zeit Arbeitnehmer gewesen sind und für die die Rente nur eine Ergänzung ihres anderweitig sichergestellten Lebensunterhalts darstellt. Diese Feststellung wird dadurch belegt, daß nur verhältnismäßig wenige Bezieher von Altersruhegeld aus der Rentenversicherung zugleich auch Leistungen aus der Sozialhilfe erhalten. Schließlich stehen aber auch erhebliche finanzielle Bedenken einer Erfüllung der Forderung nach einer Mindestrente aus der Rentenversicherung entgegen. Wenn eine solche Mindestrente das angegebene Ziel erreichen sollte, so müßte sie wenigstens den Regelsätzen der Sozialhilfe entsprechen. Die dafür erforderlichen erheblichen Aufwendungen könnten aber den Versicherten, die in der Hauptsache durch ihre Beiträge die Leistungen finanzieren, kaum zugemutet werden; dies umso weniger, als es sich hier um Aufwendungen handeln würde, die bisher von der Sozialhilfe, d. h. von der Allgemeinheit, getra- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 13029 gen werden oder für die bisher nicht einmal die Allgemeinheit aufkommen muß, weil es an der Bedürftigkeit des Kleinstrentners i. S. der Sozialhilfe fehlt. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 14. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V/4183 Fragen 43 und 44) : Hält die Bundesregierung die jetzige Form und Höhe der Alterssicherung für die Hausfrau angesichts der Gleichwertigkeit der Arbeit für die Familie mit der Berufstätigkeit und angesichts der Tatsache, daß die Frau durch Gesetz vorrangig zur Führung des Familienhaushalts verpflichtet ist, für angemessen und gerecht? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, um der Hausfrau eine angemessene eigenständige Alterssicherung und eine Invaliditätssicherung zu verschaffen? Nach dem geltenden System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht die Alterssicherung der Hausfrau im Regelfall auf der Rente des Ehemannes und nach dessen Tode auf der Witwenrente. Beide Leistungen sind nach dem Versicherungsprinzip gestaltet; sie sind insofern als gerecht im Verhältnis zur erbrachten Vorleistung und damit im Verhältnis der Rentner untereinander anzusehen. Da die Witwenrente 60 v. H. der Versichertenrente beträgt, kann es sein, daß sie in Fällen, in denen die Versicherungsdauer oder das Entgelt des verstorbenen Versicherten gering waren, als volle Alterssicherung für sich allein nicht ausreichend ist. Diese Situation braucht nicht zu Unzuträglichkeiten zu führen, da Frauen, die lange Zeit erwerbstätig und damit versichert waren, zusätzlich zu ihrer Witwenrente eine Versichertenrente aus eigenem Recht erhalten. Allerdings werden vor allem diejenigen Frauen auf die Witwenrente allein angewiesen sein, die wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht oder nur kurze Zeit erwerbstätig waren und daher keinen Rentenanspruch aus eigenem Recht haben. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß hierin ein gesellschaftspolitisches Problem besteht. Sie verfolgt daher aufmerksam die insbesondere seit der Sozialenquete in Gang befindliche öffentliche Diskussion über die Schaffung einer angemessenen eigenständigen Alterssicherung für Hausfrauen. Sie hält es jedoch für richtig, eigene Vorstellungen hierzu erst vorzulegen, nachdem der Gesetzgeber die Entscheidungen zur langfristigen Konsolidierung der Finanzlage der Rentenversicherung getroffen hat und nachdem die in Vorbereitung befindliche Reform des Eherechts, die in gewisser Beziehung mit der sozialen Sicherung der verheirateten Frau verbunden ist, abgeschlossen ist. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 13. Mai 1969 auf ,die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/4183 Frage 45) : Ist es über den Einsatz moderner Büromaschinen möglich, jedem Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in nächster Zeit durch die Einführung von Einzelleistungskonten Aufschluß zu geben über die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten? Eine generelle Einführung von Einzelleistungskonten in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre technisch möglich; sie würde jedoch finanzielle Mehraufwendungen der Krankenkassen erfordern. Im Rahmen der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung wird zu prüfen sein, ob die allgemeine Einführung von Einzelleistungskonten zweckmäßig oder gar notwendig sein wird. Bis dahin erscheint es richtiger, den einzelnen Krankenkassen die Entscheidung darüber zu überlassen, ob sie die Einrichtung von Einzelleistungskonten für sachlich geboten und finanziell tragbar halten. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/4183 Fragen 60, 61 und 62) : Teilt die Bundesregierung die Meinung des Kieler Landesamtes für Straßenbau, daß die Grundlagen für Ideen- bzw. Architektenwettbewerbe zum Neubau von Autobahnraststätten mit Tankstellen deshalb nicht gegeben sind, weil es sich dabei um einfache Funktionsbauten handele? Trifft die Angabe von Herrn Dr.-Ing. Erlenbach zu, daß "auf Grund der Erfahrungen und Kosten" für Raststätten keine Wettbewerbe zur Erlangung von Entwürfen ausgeschrieben werden? Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß gerade durch Wettbewerbe nicht der "einfache Funktionsbau" von gestern konserviert, sondern neue Ideen für Anlage und Gestaltung der Autobahnraststätten von morgen entwickelt werden können? Die Bundesregierung teilt nicht die von Ihnen mitgeteilte Meinung des Landesamtes für Straßenbau in Kiel, daß die Grundlage für Wettbewerbe nicht gegeben sei, weil es sich bei den Autobahnnebenbetrieben um einfache Funktionsbauten handele. Dies trifft schon deshalb nicht zu, weil Autobahnraststätten keine einfachen Funktionsbauten sind. Dagegen muß anerkannt werden, daß es sich bei Tankstellen um solche Bauten handelt, die auf Grund langjähriger Erfahrungen weitgehend typisiert sind und deshalb überwiegend unter Verwendung vorgefertigter Bauteile errichtet werden. Durch Wettbewerbe könnten hier neue Ideen für die Gestaltung kaum gewonnen werden. Die von Ihnen zitierten Äußerungen des Herrn Dr. Erlenbach sind dem Bundesverkehrsministerium nicht bekannt. Sie würden nicht mit der Auffassung meines Hauses übereinstimmen, weil ich der Ansicht bin, daß auch bei geeigneten Raststättenneubauten durchaus Architektenwettbewerbe ausgeschrieben werden könnten; es liegt aber in der Zuständigkeit der Länder in ihrer Eigenschaft als Auftragsverwaltungen für die Bundesfernstraßen solche Wettbewerbe durchzuführen. Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Meinung, daß durch Wettbewerbe neue Ideen für die Anlage und Gestaltung der Autobahnraststätten entwickelt werden können. 13030 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/4183 Frage 63) : Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, welche die Deutsche Lufthansa veranlassen, am Sommerflugplan die direkten Flugmöglichkeiten von München nach Köln/Wahn und zurück zu verschlechtern? Die Gründe, die die Lufthansa veranlaßt haben, ihre an den Tagen Montag bis Freitag geflogenen Mittagsdirektflüge zwischen Köln und München fortfallen zu lassen, sind der Bundesregierung bekannt. Das Verkehrsaufkommen zwischen Köln und München ist zur Mittagszeit noch so schwach, daß das auf dieser Strecke eingesetzte Fluggerät aus wirtschaftlichen Erwägungen auf einem Dienst zwischen München und Paris eingesetzt werden mußte. Mit den weiterbestehenden täglichen Mittagsverbindungen zwischen Köln und München mit Zwischenlandung in Stuttgart versucht die Lufthansa das Verkehrsaufkommen zwischen Köln und München so zu entwickeln, daß in absehbarer Zeit neben den Direktverbindungen am Tagesrande auch wieder eine Direktverbindung in der Tagesmitte gerechtfertigt erscheint. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/4183 Fragen 64 und 65) : Wie weit ist die Projektierung der Westerwald-Autobahn gediehen? Wann ist mit der Inangriffnahme der Bauarbeiten zu rechnen? Für die geplante West-Ost-Autobahn durch den Westerwald liegt dem Bundesminister für Verkehr ein Vorschlag der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen für die Linienführung vor. Diesem Vorschlag hat der Bundesminister für Verkehr grundsätzlich zugestimmt. Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung für den Westerwald werden Einzelfragen zu der Linienführung beantwortet werden. Es ist beabsichtigt, den Bau dieser Autobahn im 2. Ausbauplan (1971-1985) durchzuführen. Über den Termin des Baubeginns können z. Z. noch keine Aussagen gemacht werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/4183 Frage 66) : In welchen wesentlichen Punkten unterscheidet sich die vom Bundeskabinett beschlossene künftige engere Zusammenarbeit der Omnibusbetriebe der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost von deren bisheriger Zusammenarbeit? Gegenüber der bisherigen Zusammenarbeit sieht die neue Regelung eine Poolung des Verkehrs und der Einnahmen vor. Nach der Entscheidung der Bundesregierung werden die Omnibusbetriebe von Bahn und Post künftig zu einer Verkehrsgemeinschaft zusammengeschlossen, die gegenüber der Öffentlichkeit als einheitliches Unternehmen mit einheitlichem Angebot auftritt. Verkehrsplanung und Verkehrsleitung werden zusammengefaßt. Das gilt z. B. für die Gestaltung des Liniennetzes, der Fahrpläne, der Tarife, des Kundendienstes, der Öffentlichkeitsarbeit und der Statistik. Die Einzelheiten dieses Gemeinschaftsbetriebes werden von den beteiligten Verwaltungen gemeinsam in einer Vereinbarung festgelegt werden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müser (Drucksache V/4183 Fragen 67, 68 und 69) : Wie hoch sind die Baukosten anzusehen für den beschlossenen Ausbau der unteren Fulda zur Großschiffahrtsstraße? Wie hoch sind die anteiligen Kosten für die Erneuerung der abhängigen Anlagen in dem vorhandenen Umfang? Wie hoch sind die Kosten für die Erneuerung der Anlagen nur insoweit, als sie nicht der Schiffahrt, sondern anderen wirtschaftlich gerechtfertigten und notwendigen Zwecken dienen? Die Kosten für die nach dem Regierungsabkommen vom 30. September 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen sowie der Stadt Kassel beschlossene Umkanalisierung der 27 km langen Unteren Fulda sind mit 80 Mio DM veranschlagt. Der Anteil des Bundes mit 662/3 v. H. beläuft sich danach auf 53 1/3 Mio DM. Eine Erneuerung der abgängigen 7 Staustufen wäre praktisch nur durch einen Neubau jeweils in der Nähe der vorhandenen Anlagen zu erreichen. Für eine solche Maßnahme sind Kosten in Höhe von 70 Mio DM anzusetzen. Die dann benötigten Mittel hätte der Bund allein aufzubringen. Von den bei der Beantwortung der vorhergehenden Frage genannten rd. 70 Mio DM für eine derartige Grundinstandsetzung würde etwa je die Hälfte auf die Errichtung der neuen Wehre und den Neubau von Schiffahrtsschleusen entfallen. An einer solchen Maßnahme wäre eine finanzielle Beteiligung der Länder und der Stadt Kassel allerdings ausgeschlossen. Der Bund hätte diese Mittel allein aufzubringen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prinz von Bayern (Drucksache V/4183 Fragen 70, 71 und 72): Trifft es zu, daß der Bundesgesundheitsminister in einer Pressekonferenz am 6. Mai 1969 in Bonn im Rahmen von Ausführungen über die Harmonisierung des Lebensmittelrechts in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit Bezug auf das Bier geäußert hat: „Das deutsche Reinheitsgebot durchzusetzen ist offensichtlich nicht möglich. Es geht zur Zeit hauptsächlich dar- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 13031 um, eine Kennzeichnungsformel für Bier zu finden, das nach dem deutschen bzw. bayerischen Reinheitsgebot hergestellt worden ist."? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie den Interessen der deutschen Wirtschaft dient, wenn der zuständige Ressortminister offensichtlich bereit ist, das seit Jahrhunderten bestehende und bewährte Reinheitsgebot für Bier, auf dem der weltweite Ruf des bayerischen und des deutschen Bieres beruht und das zu der wirtschaftlichen Blüte des deutschen Braugewerbes entscheidend beigetragen hat, preiszugeben? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Reinheitsgebot für Bier auch im europäischen Gemeinsamen Markt für die deutschen Brauereien zu erhalten? Die zitierte Äußerung ist in der Pressekonferenz nicht gefallen. Ich muß die Unterstellung in Frage 2 zurückweisen, da sie nicht den Tatsachen entspricht. Wahr ist, daß das Bundesgesundheitsministerium in Brüssel die Aufrechterhaltung des seit 1516 bewährten Reinheitsgebots mit Nachdruck vertritt. In der Pressekonferenz des Gesundheitsministeriums ist auf eine Frage nach dem Stand der Angleichung der Rechtsvorschriften für Bier durch den Fachreferenten des Bundesministeriums für Gesundheitswesen erläutert worden, was in dem betreffenden Arbeitsbericht der EWG-Kommission steht und welche Konsequenzen der Vorentwurf für eine Richtlinie hätte. Es ist berichtet worden, daß die Vertreter der Bundesregierung in den beiden Sitzungen, die bisher in Brüssel zur Beratung der Harmonisierungsvorschriften über Bier stattgefunden haben, sich intensiv für die Beibehaltung des Reinheitsgebotes als alleinige Grundlage für die Harmonisierung der Vorschriften eingesetzt und allen Überlegungen widersprochen haben, die eine Auflockerung des Reinheitsgebotes durch die Zulassung von Rohfrucht anstelle von Gerstenmalz bezweckten. Sie werden dies auch weiterhin tun. Im übrigen finden die jetzigen Beratungen noch im Rahmen der Kommission statt. Die Bundesregierung kann aber auf die Vorschriften erst entscheidend einwirken, wenn diese dem Ministerrat vorgelegt sind. Ich bin sicher, daß die Bundesregierung auch im Ministerrat alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen wird, um das Reinheitsgebot durchzusetzen. Auf eine gezielte Frage, ob die Schwierigkeiten mit einer Kennzeichnung behoben werden könnten, ist, um die Problematik deutlich zu machen, geantwortet worden, daß in Italien für ein nach dem Reinheitsgebot hergestelltes Bier mit der Kennzeichnung „Das wahre Bier" geworben wird. Ich selbst habe keine Zweifel gelassen, daß das Gesundheitsministerium auch in diesem Falle die bewährte deutsche gesetzliche Regelung verteidigt. Das geht im übrigen auch aus Presseberichten, die ich gesehen habe, hervor. Daß wir in Brüssel bei der Harmonisierung des Lebensmittelrechtes einen allgemein schweren Stand haben, ist von mir wiederholt gesagt worden. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 14. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Varelmann (Drucksache V/4183 Fragen 73, 74 und 75) : Hält die Bundesregierung das Vorhandensein von Krankenhausbetten für die hohe Zahl von Schwerverletzten im Straßenverkehr für ebenso gewichtig wie den Straßenbau? Ist die Bundesregierung bereit, die Beschaffung von Krankenhausbetten für die Verletzten im Straßenverkehr in gleicher Form zu fördern wie den Straßenbau? Kann man davon sprechen, daß bei 140 000 Schwerverletzten pro Jahr im Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland etwa 12 000 Krankenhausbetten zur Aufnahme vorhanden sein müssen? Frage Nr. 73: Soweit dies vergleichbar ist: ja. Frage Nr. 74: Die Bereithaltung von Krankenhausbetten für Schwerverletzte im Straßenverkehr gehört zur Krankenhausplanung. Bei den Beratungen der Grundgesetzänderung im Bereich des Gesundheitswesens ist von den Ländern als äußerste Grenze der Gesetzgebungszuständigkeit die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze" zugestanden worden. Dies geschah nicht zuletzt, um sicherzustellen, daß die Krankenhausplanung bei den Ländern bleibt. Die Rechtslage ist insofern eine andere als beim Straßenbau. Über die finanzielle Förderung der Erstellung von Krankenhausbetten im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder ist bei der nächsten Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung zu entscheiden. Frage Nr. 75: Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes wurden in den Jahren 1967 und 1968 jeweils etwa 147 000 Verletzte aus dem Straßenverkehr nach den Feststellungen der Polizei unmittelbar zur stationären Behandlung in Krankenanstalten eingeliefert. Über Schwerverletzte im medizinischen Sinne, d. h. solche, die einer längeren Krankenhausbehandlung bedürfen, liegen zuverlässige Angaben nicht vor. Wir sind aus anderem Anlaß dabei, die obersten Gesundheitsbehörden der Länder zu veranlassen, die Neuaufnahmen von Querschnittsgelähmten bei den Krankenhäusern zu erfragen. Bei dieser Gelegenheit kann auch die Gesamtzahl der Schwerverletzten aus dem Straßenverkehr erhoben werden. Legt man jedoch die von der amtlichen Statistik ermittelte durchschnittliche Verweildauer der Patienten in den Unfallkrankenhäusern von etwa 29 Tagen zugrunde, so würde man bei der von der Polizei ermittelten Zahl von 147 000 Schwerverletzten ziemlich genau auf 12 000 erforderliche Betten kommen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache V/4183 Fragen 76, 77 und 78) : Seit wann arbeitet die durch das Bundesgesundheitsamt eingesetzte und aus namhaften Wissenschaftlern und Praktikern sowie aus Mitgliedern der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft bestehende Arbeitsgruppe, die sowohl die absolute Fahruntauglichkeit als auch die relative Fahruntauglichkeit von Sehbehinderten untersuchen soll (vgl. Drucksache V/4096)? Bis zu welchem Zeitpunkt kann damit gerechnet werden, daß die Untersuchungsergebnisse vorliegen? Ist die Bundesregierung bereit, die Untersuchungen dieser Arbeitsgruppe mit ihren Möglichkeiten zu fördern? 13032 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1969 Die konstituierende Sitzung der vom Bundesgesundheitsamt eingesetzten Sachverständigenkommission „Sehvermögen und Kraftverkehr" hat am 19. Februar 1965 stattgefunden. Die Einzelergebnisse der experimentellen Untersuchungsreihen sollen Ende 1969 vorliegen. Daran schließt sich die wissenschaftliche Auswertung an. Es kann damit gerechnet werden, daß das Abschlußgutachten Ende 1970 vorliegen wird. Die Bundesregierung ist bereit, die Untersuchungen dieser Arbeitsgruppe zu fördern. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Meinecke (Drucksache V/4183 Fragen 79 und 80) : Kann die Bundesregierung schon jetzt darüber Auskunft geben, welches Ergebnis das vom Bundesgesundheitsministerium einberufene Symposium über das „Für und Wider einer Kariesprophylaxe durch Fluor im allgemeinen und durch fluoridiertes Trinkwasser im besonderen" ergeben hat? Bei Bejahung der Frage 79: welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens? Das Symposion über die Fluorprophylaxe der Karies hat am 29./30. April 1969 stattgefunden. Sie werden Verständnis dafür haben, daß es innerhalb zweier Wochen nicht möglich ist, eine solche zweitägige Veranstaltung auszuwerten. Allein die technische Aufbereitung des Materials wird geraume Zeit bedürfen. Das Symposion hatte nicht in erster Linie die Aufgabe, zu einem unmittelbaren Ergebnis zu führen wie etwa in Form eines Votums. Vielmehr wollte ich mir durch das Ahören einer größeren Zahl von Fachleuten der verschiedensten Disziplinen selbst ein Bild über die gesundheitlichen und technischen Aspekte einer Verwendung von Fluorverbindungen zur Kariesprophylaxe machen und darüber hinaus erreichen, daß die verschiedenen Standpunkte und ihre Argumente von allen Beteiligten miteinander geprüft und abgewogen werden. Rechtliche Fragen waren bewußt ausgeklammert und sind noch gesondert zu prüfen. Daher kann über gesetzgeberische Konsequenzen noch nichts gesagt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir Freien Demokraten werden dem Antrag nicht zustimmen, Herr Kollege Memmel. Ich möchte darauf hinweisen, daß Frau Kollegin Schwarzhaupt Ausführungen gemacht hat, die in juristischer Hinsicht vollkommen einwandfrei gewesen sind und die auch zeigen, welche Problematik in dem Erbrecht enthalten ist. Wir Freien Demokraten sind der Auffassung, daß das gesamte Erbrecht dringend einer Reform bedarf und daß das, was jetzt geschaffen wurde, nur ein ganz kleiner Ausschnitt aus der Problematik ist, die zu lösen ist. Dabei geht es auch darum, gerade die Stellung der Ehefrau in erbrechtlicher Hinsicht zu verbessern. In diesem Zusammenhang muß nachher auch das, was jetzt beschlossen wird, noch einmal insgesamt überprüft und entsprechend eingeordnet werden, so, wie es der Entschließungsantrag zur dritten Lesung vorsieht.
    Herr Bundesjustizminister, Sie haben vorhin in Ihren Ausführungen sehr Kritik geübt an Beschlüssen, die Ausschüsse dieses Hohen Hauses gefaßt haben. Es ist das bisher eine durchaus unübliche Art gewesen, zu Beratungsergebnissen der Ausschüsse Stellung zu nehmen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU.)

    Ich habe es eigentlich in meiner nahezu zwölfjährigen Tätigkeit in dem Hohen Hause bisher nicht erfahren, daß im Bundestag bei der zweiten oder dritten Lesung von einem Minister Kritik an den Entscheidungen des Hohen Hauses geübt worden ist.
    Es mag durchaus sein, daß Sie nicht mit den Änderungen einverstanden sind, die die Regierungsvorlage erfahren hat. Ich möchte aber insofern auf eines zurückgreifen, was ich bei der ersten Lesung gesagt habe. Ich habe die rein dogmatischen Lösungen, wie sie in der Regierungsvorlage enthalten sind, nicht als sehr glücklich empfunden. Ich habe mich deshalb gefreut, daß in den Ausschüssen wenigstens dieser vorgezogene vorzeitige Erbausgleich im § 1934 d beschlossen worden ist.
    Ich darf aber auch für uns als Freie Demokraten folgendes sagen: Wir hätten es noch mehr begrüßt, wenn auch die andere Forderung von uns verwirklicht worden wäre: es dem Vater zu ermöglichen, schon zu Lebzeiten, ohne daß seine Familie mit unliebsamen Auseinandersetzungen belastet würde, von sich aus einen entsprechenden vorzeitigen Erbausgleich vorzunehmen. Vielleicht können diese Fragen nachher bei der Reform des Erbrechts noch einmal überprüft werden. Nach meiner Auffassung muß das geschehen.
    Nach unserer Meinung sollte das, was die Ausschüsse erarbeitet haben, heute in dieser Form verabschiedet werden. Ich darf auf die Ausführungen von Frau Kollegin Heuser hinweisen, die ganz klar dargelegt hat, daß damit ein echter Schritt vorwärtsgegangen wird. Die Lösungen, die gefunden worden sind, Herr Bundesjustizminister, halten auch bei dem vorgezogenen Erbausgleich in vollem Umfang einer verfassungsrechtlichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand. Das würde nicht nur bezüglich des Ausgleichsanspruchs, soweit ihn das Kind geltend macht, sondern das würde nach meiner Auffassung genauso gelten, wenn man dem Vater auch die Möglichkeit dieses vorzeitigen Erbausgleichs gegeben hätte.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU.)






Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird hierzu noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Frau Schroeder (Detmold), Memmel und Genossen auf Umdruck 668. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme damit zur Nr. 82 in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit.
Ich rufe die Nrn. 83 bis 85 auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Art. 1 als Ganzes mit den beschlossenen Änderungen auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Artikel 2. Hier liegt der Änderungsantrag Umdruck 666 der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Dr. Stammberger, Dr. Stark (Nürtingen) vor, der offenbar mehr redaktionellen Charakter hat. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich lasse über Art. 2 mit der soeben beschlossenen Änderung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Dann kommen wir zu Art. 2 a und 3. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Zu Art. 4 liegen die Änderungsanträge Umdruck 666 Ziffern 6 und 7 vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Kann ich gemeinsam abstimmen lassen? — Wer den beiden Änderungsanträgen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich lasse über Art. 4 in der Ausschußfassung mit den soeben beschlossenen Änderungen abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe die Art. 5, 6, 7, 8, 9 — Art. 10 entfällt — und 11 auf. — Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Zu Art. 12 liegt der Änderungsantrag Umdruck 666 Ziffer 8 vor. — Das Wort wird hierzu nicht gewünscht. Wer der Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich lasse über Art. 12 mit der soeben beschlossenen Änderung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich komme nunmehr zu Art. 13. Hierzu liegen außer den Anträgen Umdruck 666 Ziffern 9 bis 11 noch die Anträge Umdrucke 662 *) und 669 **) vor. Soll einer dieser beiden Anträge begründet werden — Frau Abgeordnete Dr. Schwarzhaupt!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Änderung, die mit dem Antrag Umdruck 669 vorgeschlagen wird, beruht darauf, daß wir bei der Herstellung der ersten Fassung davon ausgingen, daß das Rechtspflegergesetz mit Sicherheit vor diesem Gesetz in Kraft treten würde. Da dies nicht mehr mit der Sicherheit anzunehmen ist und wir keine unklare Zwischenphase eintreten lassen wollten, schlagen wir diese Änderung vor. Sie bedeutet, daß bei bestimmten Verhandlungen über den Regelunterhalt der Rechtspfleger die Zuständigkeit hat.